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Kanton Bern
Revision FILAG – Projekt FILAG 2012
1. FILAG 2012 – kurzer Überblick
2. Neue Bildungsfinanzierung
3. Finanzierung Sozialhilfe
4. Globalbilanz
5. Ausblick
Finanzdirektion des Kantons Bern
5. Ausblick
6. Politische Würdigung des Finanzdirektors
7. Haltung der Kommunalverbände
8. Fragen/Diskussion
Kanton Bern
1. FILAG 2012 – kurzer Überblick
Gerhard Engel
Stv. Generalsekretär, Projektleiter
Finanzdirektion des Kantons Bern
Kanton Bern
FILAG 2012 – Überblick über die Reformen
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Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)
Finanzdirektion des Kantons Bern
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1. Säule 2. Säule 3. Säule 4. Säule
Kanton Bern
2. Neue Bildungsfinanzierung
Dr. Heinz Röthlisberger
Projektleiter Erziehungsdirektion
Finanzdirektion des Kantons Bern
Kanton Bern
Warum eine neue Finanzierung der Volkschule ?
� Verbesserung der Kostentransparenz.
� Anreize für einen gezielteren Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und für eine zeitgerechte Anpassung der Strukturen.
Entwicklungen in der Gesellschaft stellen neue Anforderungen an die Schule und haben Konsequenzen für die Finanzierung:
Finanzdirektion des Kantons Bern
Mittel und für eine zeitgerechte Anpassung der Strukturen.
� Flexibleres Finanzierungssystem mit grösserem Handlungsspielraum.
� Klarere Abgrenzung der Aufgaben, Verantwortungen und Kompe-tenzen in der Finanzierung der Volksschule zwischen Kanton, Gemeinden und Schulleitungen.
� dabei sind Veränderungen verkraftbar zu gestalten.
Kanton Bern
Was wird vorgeschlagen ?Solidarische
Finanzierung
30%50% 20%
Eigenverantwortliche
Finanzierung
Finanzdirektion des Kantons Bern
Kanton 70%
Schüler-beiträge
Kostenübernahme Kanton
Gemeinden 30%
Selbstbehaltder
Gemeinde
Kanton Bern
� Stärkung Kostenverantwortung
� Verkraftbare Veränderung
� Gezielter Mitteleinsatz
� Flexibles System
1. Solidarität und Eigen-verantwortung
2. Schülerbeiträge
dient dem Ziel
Die wichtigsten Elemente der neuen Finanzierung
Finanzdirektion des Kantons Bern
� Flexibles System
� Stärkung Kostenverantwortung
� Verkraftbare Veränderung
� Klare Finanzierungsverantwortung
� Transparenz
3. Schullastenindex
Schulsozialindex
4. Wohnsitzprinzip für die Finanzierung
Kanton Bern
Die wichtigsten Elemente der neuen Finanzierung
5. Selbstbehalt anstelle Lastenverteilungsbeitrag
6. Kostenbremse
� Klare Kostenverantwortung
� Flexibles System
� Verkraftbare Veränderung
dient dem Ziel
Finanzdirektion des Kantons Bern
7. Steuerung über Lektionen statt Klassen
� Gezielter Mitteleinsatz
� Flexibles System
Kanton Bern
1. Kein Lastenverteilungsbeitrag mehr.
2. Abrechnung mit jeder Gemeinde und jedem Gemeindeverband ausgehend von den eingesetzten Lektionen.
3. Andere Schulgeldbeiträge für externen Schulbesuch.
Welche Änderungen für die Gemeinden ?
Finanzdirektion des Kantons Bern
3. Andere Schulgeldbeiträge für externen Schulbesuch.
4. Neue Abrechnungsperiode: Schuljahr statt Kalenderjahr.
5. Finanzielle Auswirkungen der Schulorganisation müssen bereits bei der Planung des Schuljahres berücksichtigt werden.
Kanton Bern
3. Finanzierung Sozialhilfe
Regierungsrat Dr. Philippe Perrenoud
Gesundheits- und Fürsorgedirektor
Finanzdirektion des Kantons Bern
Kanton Bern
Ausgangslage� Heutige Finanzierung über
Lastenausgleich Sozialhilfe:
� Das System hat sich grundsätzlich bewährt, gewisse Anreize sollen verstärkt werden
Finanzdirektion des Kantons Bern
gewisse Anreize sollen verstärkt werden
� 3 unterschiedliche laufende Prozesse
− „Indirekte Änderungen“ des Sozialhilfegesetzes via FILAG per 2012
− „Direkte Änderungen“ des Sozialhilfegesetzes via Revisionsprozess per 2012
− Überarbeitete Ausführungsbestimmungen per 2010 und per 2012
Kanton Bern
Zielsetzungen / Prämissen
� Die Sozialhilfe im Kanton Bern ermöglicht bedürftigen Menschen ein menschenwürdiges Leben
� Die heutigen sozialpolitischen Errungenschaften sollen beibehalten werden
� Das System setzt finanziell die richtigen Anreize und ist finanzierbar. Es sollen so wenig wie möglich neue Fehlanreize
Finanzdirektion des Kantons Bern
finanzierbar. Es sollen so wenig wie möglich neue Fehlanreize geschaffen werden
� Missbrauchsfälle schaden den effektiv bedürftigen Menschen sowie dem Image der Sozialhilfe und werden sanktioniert
Kanton Bern
Die Modelle im Überblick
Nr. Modell
1 Optimierung mit verstärktem Controlling (Grundmodell)
1.1 Optimierung mit Bonus-Malus-System
1.2 Kombination von Optimierung und Selbstbehalt (mit
Soziallastenzuschuss)
Individuelle Sozialhilfe
Finanzdirektion des Kantons Bern
2 Abschaffung des Lastenausgleichs und Ausgleich über
Soziallastenzuschuss
3 Neue Aufgabenteilung im Alters- und Behinderten-
bereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über
Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten
4 Bestehende Aufgabenteilung im Alters- und Be-
hindertenbereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über
Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten
Institution. Sozialhilfe
Kanton Bern
Individuelle SozialhilfeModell 1 Optimierung mit verstärktem Controlling (Grundmodell)
� Verstärktes Controlling
– Jährliche Ermittlung der Kosteneffizienz der Sozialdienste („Benchmark“)
� Einführung von Sozialinspektoraten
�
Finanzdirektion des Kantons Bern
� Sanktionen gegen Gemeinden
→ Keine finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden
Kanton Bern
Individuelle SozialhilfeModell 1.1 Optimierung mit Bonus-Malus-System
� Alle Massnahmen gemäss Grundmodell plus
� Bonus-Malus-System
– Sehr kosteneffiziente Sozialdienste (resp. deren Anschlussgemeinden) werden honoriert
– Sehr kostenineffiziente Sozialdienste (resp. deren
Finanzdirektion des Kantons Bern
– Sehr kostenineffiziente Sozialdienste (resp. deren Anschlussgemeinden) werden sanktioniert
– Die Kosten pro Sozialdienst werden aufgrund von nicht beeinflussbaren Faktoren hochgerechnet und mit den effektiven Kosten verglichen
– Die 10% der effizientesten und die 10% der ineffizientesten Sozialdienste erhalten Boni / Mali
Kanton Bern
Individuelle SozialhilfeModell 1.2 Kombination von Optimierung und Selbstbehalt (mit Soziallastenzuschuss)
� Alle Massnahmen gemäss Grundmodell (ausser Bonus-Malus-System) plus
� Selbstbehalt wirtschaftliche Hilfe
– Auf allen von den Gemeinden vorfinanzierten Leistungen in der
Finanzdirektion des Kantons Bern
– Auf allen von den Gemeinden vorfinanzierten Leistungen in der wirtschaftlichen Hilfe wird ein Selbstbehalt von 20% statuiert. Ausgleich über einen Soziallastenzuschuss.
� „Vertikale Lastenverschiebung“ von ca. Fr. 31 Mio.
→ Kurzfristigere Kostenoptik, die zulasten von nachhaltigen
Lösungen gehen kann
→ Abschiebungen von Sozialhilfebedürftigen?
Kanton Bern
Institutionelle SozialhilfeModell 2 Abschaffung des Lastenausgleichs und Ausgleich über Soziallastenzuschuss
� Kommunalisierung: Familienergänzende Betreuungsangebote, offene Kinder- und Jugendarbeit, Gemeinschaftszentren
� Kantonalisierung: Alle übrigen Angebote (Spitex, EL für Wohnen im Heim, Beschäftigungs- und Integrationsmassnahmen, Suchthilfe, Gesundheitsförderung,
Finanzdirektion des Kantons Bern
Integrationsmassnahmen, Suchthilfe, Gesundheitsförderung, Mütter- und Väterberatung, Frauenhäuser etc.)
� „Vertikale Lastenverschiebung“ von ca. Fr. 264 Mio.
→ Ausgleich? Finanzierung von kostendynamischen Bereichen wird
an den Kanton delegiert
→ Angebotsabbau im kommunalisierten Bereich?
Kanton Bern
Institutionelle SozialhilfeModell 3 Neue Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten
� Selbstbehalt von 20% auf familienergänzende Kinderbetreuung, offene Kinder- und Jugendarbeit und Gemeinschaftszentren: finanz-und sozialpolitisch vertretbar
� Kantonalisierung Bereich ältere Personen und behinderte
Finanzdirektion des Kantons Bern
� Kantonalisierung Bereich ältere Personen und behinderte Erwachsene (heute: Angebote für Behinderte nicht lastenausgleichsberechtigt)
� Lastenausgleich für die Aufwendungen für Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Pflege-, Betreuungs- oder Bildungsbedarf (heute: Angebote für Behinderte nicht lastenausgleichsberechtigt).
� „Vertikale Lastenverschiebung“ von ca. Fr. 35 Mio.
Kanton Bern
Institutionelle SozialhilfeModell 4 Bestehende Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten
� Selbstbehalte bei familienergänzender Kinderbetreuung, offener Kinder- und Jugendarbeit und Gemeinschaftszentren: finanz- und sozialpolitisch vertretbar
Finanzdirektion des Kantons Bern
vertretbar
� Bestehende Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich
� „Vertikale Lastenverschiebung“ von ca. Fr. 6 Mio.
Kanton Bern
Fazit� Präferenz individuelle Sozialhilfe: Modell 1.1 Optimierung i.V.m. Bonus-
Malus-System:
– Bestehende Errungenschaften können beibehalten werden (Solidarität)
– Mit dem Bonus-Malus-System werden zielgerichtete Anreize gesetzt
– Der Selbstbehalt dagegen funktioniert nach dem Giesskannenprinzip
� Präferenz institut. Sozialhilfe: Modell 3 Selbstbehalt bei ausgewählten
Finanzdirektion des Kantons Bern
� Präferenz institut. Sozialhilfe: Modell 3 Selbstbehalt bei ausgewählten Angeboten sowie neue Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich:
– Aus Steuerungssicht sinnvoll
– Ausgewogenes Modell für Kanton und Gemeinden
– Kostendynamik und fiskalische Äquivalenz werden berücksichtigt
Kanton Bern
4. Globalbilanz
Gerhard Engel
stv. Generalsekretär, Projektleiter
Finanzdirektion des Kantons Bern
Kanton Bern
Kernelemente der Globalbilanz� Darstellung der finanziellen Auswirkungen
bezogen auf ein Referenzjahr, aktuell 2008
� Vertikale Umverteilungseffekte = Lastenverschiebungen Kanton-Gemeinden
� Horizontale Umverteilungseffekte = Auswirkung auf einzelne Gemeinde
Finanzdirektion des Kantons Bern
Auswirkung auf einzelne Gemeinde
� Begrenzung der Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden: max. Mehrbelastung 2 Steueranlagezehntel; max. Entlastung 3 Steueranlagezehntel
� Zeigt lediglich Trend auf!
Kanton Bern
Auswirkungen auf Gemeinden – Überblick(ohne Modelle Sozialhilfe)
Finanzdirektion des Kantons Bern
Kanton Bern
Gemeinden HEI < 80: Total 218 Gemeinden
• 103 Gemeinden werden entlastet
Finanzdirektion des Kantons Bern
• 115 Gemeinden werden belastet
Kanton Bern
Gemeinden HEI > 80, Mehrbelastung > 1 SZ:Total 43 Gemeinden
Eigenkapitel (EK) Ende 2008
• EK Ø 28 SZ
• 4 Gemeinden: EK < 5 SZ
• 35 Gemeinden: EK > 10 SZ
Finanzdirektion des Kantons Bern
• 35 Gemeinden: EK > 10 SZ
Rechnungsüberschuss 2002-2008
• Überschuss pro Jahr Ø 4 SZ
• 28 Gemeinden: Überschuss > 2 SZ pro Jahr
Kanton Bern
5. Ausblick� Ende Dezember 2009: Ablauf
Vernehmlassung
� Mai 2010: Verabschiedung der Vorlage durch den Regierungsrat
� Junisession 2010: Bestellung der grossrätlichen Kommission
Finanzdirektion des Kantons Bern
grossrätlichen Kommission
� August bis Oktober 2010: Vorberatung durch grossrätliche Kommission
� Novembersession 2010: erste Lesung
� Januarsession 2011: zweite Lesung
� 1. Januar 2012: Inkraftsetzung
Kanton Bern
6. Politische Würdigung des Finanzdirektors
Regierungsrat Urs Gasche
Finanzdirektor
Finanzdirektion des Kantons Bern
Kanton Bern
Politische Fragestellungen� Wie weit soll die Eigenverantwortung
der Gemeinden gehen?
� Wie weit soll die zentrale Steuerung durch den Kanton gehen?
� Wer schaut beim Aufgabenvollzug hin?
Finanzdirektion des Kantons Bern
hin?
� Welches sind die optimalen Gemeindestrukturen?
� Wie weit soll die Solidarität gehen?
� Wie stark sollen Ressourcen und Lasten ausgeglichen werden?
Kanton Bern
Würdigung einzelner Reformen� Finanzausgleich: Anpassung
Harmonisierungsfaktor ist richtig und notwendig
� Städte und ländliche Gemeinden: kein vollständiger Ausgleich der Lasten
� Finanzierung Bildung: Optimierung der
Finanzdirektion des Kantons Bern
� Finanzierung Bildung: Optimierung der Schulstrukturen wird belohnt
� Finanzierung Sozialhilfe: zusätzliche Anreize zu wirtschaftlichem und sparsamem Verhalten
� Gemeindefusionen: fusionshemmende Wirkung des FILAG wird reduziert
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