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Julia
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Planung einer Wintersportwoche
[Firmenadresse]
Nicoline Schönhofer & Julia Matzka
Wintersport II (Gruppe B)
WS 2015/16
Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
Inhalt1 Einleitung...............................................................................................................4
2 Rechtsgrundlagen..................................................................................................5
2.1 Wichtigsten Rechtsquellen in Bezug auf Wintersportwochen..........................5
3 Voraussetzung zur Durchführung einer Wintersportwoche....................................6
4 Quartierauswahl und Vereinbarung Schule/Herberge............................................7
4.1 Kriterien:..........................................................................................................7
4.2 Hilfreiche Tipps die man bei der Auswahl der Region/Skigebiet/Quartier im
Kopf behalten sollte..................................................................................................8
4.3 Auswahl des Skigebiets/ Quartiers..................................................................9
5 Entscheidung über teilnehmende LehrerInnen und Begleitpersonen...................10
5.1 Qualifikation: Allgemein.................................................................................10
5.2 Qualifikationen: Wintersportwoche................................................................10
5.3 Anzahl der teilnehmenden Lehrpersonen/Begleitpersonen...........................11
6 Bestellungen & Besorgungen...............................................................................12
6.1 Transfer.........................................................................................................12
6.2 Leihausrüstung..............................................................................................12
6.3 Liftkarte..........................................................................................................13
6.4 Skibekleidungsverleih....................................................................................13
6.5 Allfällige Unterlagen (z.B. Medaillen; Broschüre,…)......................................14
7 Informationsaustausch Lehrkraft- Schüler- Eltern................................................15
7.1 Erstinformation /Anmeldung der SchülerInnen..............................................15
7.2 Detailinformation............................................................................................15
8 Detailplanung der Wintersportwoche...................................................................15
8.1 Tages-& Wochenplanung..............................................................................15
8.2 Abendgestaltung............................................................................................18
9 Sicherheitsaspekt.................................................................................................182
Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
9.1 Was tun bei Krankheitsfall oder Regelverstoß?.............................................18
9.2 Alkohol und Rauchen auf Schulveranstaltungen...........................................19
9.3 Aufsichtspflicht des Lehrpersonals................................................................19
10 Weitere Informationen........................................................................................19
10.1 Austausch mit Direktion und Administration................................................19
10.2 Versicherung................................................................................................20
10.3 Schulskikursanbieter S’Cool........................................................................20
10.3.1 S’COOL – WAS IST DAS?....................................................................20
10.3.2 Fakten...................................................................................................21
10.3.3 Mögliche Nachteile................................................................................22
11 Reflexion............................................................................................................23
12 Quellen...............................................................................................................24
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
1 EinleitungDie folgende Arbeit, die im Rahmen der Lehrveranstaltung Wintersport II erstellt
wurde, soll angehende Sportlehrerinnen und Sportlehrer einen kleinen Überblick und
Anhaltspunkt verschaffen, was bei der Planung einer Wintersportwoche zu beachten
ist.
Neben den behandelten Themen, die unabdingbar für die Organisation einer
Schulveranstaltung sind, werden weitere Punkte aufgezählt, die mögliche
Anregungen liefern sollen, wie zum Beispiel in den Absätzen „Weitere Informationen“
und „Detailplanung der Wintersportwoche“.
Für die Lehrveranstaltung Wintersport II war es unsere Aufgabe, das Thema mit
unseren Kolleginnen und Kollegen so aufzuarbeiten, dass wir ihnen den
bestmöglichen Lernertrag schaffen. Somit kamen wir auf die Idee unsere
Studentengruppe in vier Gruppen aufzuteilen. Jede Gruppe bekam die Aufgabe zu
den ihnen zugeteilten Themen, die im Folgenden angeführt sind, Informationen zu
sammeln und anschließend in einer Kurzpräsentation zu erklären. Wie es uns bei der
Durchführung gegangen ist, wird im Absatz „Reflexion“ geschildert.
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
2 RechtsgrundlagenEs gibt verschiedene Institutionen die Tipps und Richtlinien geben und helfen eine
Sportwoche rechtlich korrekt zu planen. Im nächsten Unterpunkt werden einige
Quellen angeführt. Wichtig ist auch anzumerken, dass in Österreich
Wintersportwochen als Ergänzung zum Unterricht angesehen werden und durch die
Voraussetzungen die unser Land bietet fast nicht wegzudenken sind.
2.1 Wichtigsten Rechtsquellen in Bezug auf Wintersportwochen
1) Richtlinien zur Durchführung bewegungserziehlicher Schulveranstaltungen (Rundschreiben 1/2009):Die hier beschriebenen Richtlinien sind für bewegungsehrziehliche
Veranstaltungen der Schule. Hier geht es vor allem um Sicherheitsmaßnahmen
während der Woche, Planungsvorgaben und vor allem was für eine
Ausbildung/Qualifikation eine Begleitperson mitbringen muss.
2) Schulunterrichtsgesetz(§13):In diesem Schreiben sind allgemein wichtige Informationen und Bestimmungen
für Schulveranstaltungen festgehalten. Es wird unter anderem auf Punkte
eingegangen wie man handeln muss falls ein SchülerIn nicht teilnehmen kann
oder es einen behinderten SchülerIn bzw. ein Schüler mit sonderpädagogischen
Förderbedarf in der Klasse gibt.
3) Schulveranstaltungsverordnung(1995):Hier wird zwischen eintägigen und mehrtägigen Veranstaltungen unterschieden.
Eintägige Veranstaltungen werden von der Direktion oder vom zuständigen
Lehrer beschlossen aber mehrtägige Veranstaltungen müssen erst vom
Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen und bewilligt werden. Dauer,
Kosten, Ziel, etc. werden von diesem Ausschuss beschlossen.
4) Bundesministerium für Kunst und Kultur:Auf der Website des BMUKK gibt es zu allen Abwickelungsprozessen vor,
während und nach einer Schulveranstaltung wichtige Tipps. Nähere
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
Informationen findet man unter diesem Link:
<http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/index.xml>
5) Aufsichtserlass(2005):Der Aufsichtserlass bespricht wichtiges zum Thema Ausichtspflicht und arbeitet
mit weiteren Rechtsquellen wie z.B.: Schulrecht, Disziplinarrecht, etc.).
6) Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport und bei bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen (Rundschreiben 29/2008):Bei diesem Rundschreiben geht es um mehr Freiraum für LehrerInnen bei
bewegungserziehlichen Inhalten und um ein höheres Maß an Verantwortung
hinsichtlich der Auswahl der Inhalte.
7) Lehrplan: Dieser formuliert wesentliche Grundlagen der pädagogischen Umsetzung und
natürlich auch inhaltliche Vorgaben für die jeweilige Schulstufe.
http://www.bewegung.ac.at/index.php?id=174&fsize=xychgaydvloet &
https://www.schule.at/portale/bewegung-und-sport/themen/detail/wintersportwoch
e.html
Hier findet man zusätzliche wichtige Quellen.
3 Voraussetzung zur Durchführung einer Wintersportwoche„Für mehrtägige Schulveranstaltungen gilt: Ob sie überhaupt durchgeführt werden,
entscheidet das (→) Klassenforum bzw. (→) Schulforum oder der (→)
Schulgemeinschaftsausschuss gemäß SchUG § 63 a Abs. 2 Z 1 lit. a und SchUG §
64 Abs. 2 Z 1 lit. a.“ (Schulrecht, Teil 5: Schulveranstaltungen, 23)
Verschiedene Interessen sind Gang und Gebe und die Schulgemeinschaft hat die
Aufgabe über Vor- und Nachteile zu diskutieren und muss die Entscheidung treffen
ob ein Skikurs stattfindet oder nicht. Es gibt einige Punkte die für die Abhaltung eines
Skikurses sprechen: soziale, pädagogische und sportliche Aspekte, die Förderung
der Heimatverbundenheit und auch Kenntnisse über die Heimat/ das eigene Land.
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
Ein weiterer wichtiger Aspekt meiner Meinung ist, dass Wintersport in seinen vielen
Facetten sehr beliebt in Österreich ist und das unser Land die besten Voraussetzung
für Aktivitäten wie Skifahren oder Snowboarden bietet. Es bieten sich eine Vielzahl
von sehr Schneesicheren Skigebieten an von denen gewählt werden kann. Somit
sind die Grundvoraussetzungen zur Ausübung dieser Sportarten durch eine
Wintersportwoche vorhanden.
Gründe wieso eine Schulveranstaltung nicht durchgeführt werden darf:
Wenn,...
die durch die Veranstaltung erwachsenden Kosten nicht dem Grundsatz der
Sparsamkeit und Angemessenheit entsprechen
eine ausreichende finanzielle Bedeckung nicht gegeben ist
für die an der Veranstaltung nicht teilnehmenden Schüler/innen kein
Ersatzunterricht angeboten werden kann
sie die Erfüllung des Lehrplanes beeinträchtigt
sie nicht der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts dient
der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung nicht gegeben erscheint
insbesondere bei Gefährdung der körperlichen Sicherheit oder der Sittlichkeit
der Schüler/innen
nicht genügend Begleitpersonen die für die Anzahl der SchülerInnen
gesetzlich vorgesehen sind zur Verfügung stehen
4 Quartierauswahl und Vereinbarung Schule/Herberge
4.1 Kriterien:
Laut SchVV § 10 Abs. 2:
(2) Bei der Auswahl der Unterkünfte sind das Vorhandensein geeigneter
Aufenthaltsräume sowie ausreichender sanitärer Anlagen zu beachten. Die
gleichzeitige Unterbringung von Schülerinnen und Schülern in einer Unterkunft ist nur
dann zulässig, wenn für die Nächtigung eine räumliche Trennung (einschließlich der
sanitären Anlagen) nach Ge- schlechtern gewährleistet ist. Bei
Gemeinschaftsunterkünften ist eine gesonderte Unterbringung ohne Möglichkeit der
Aufsichtsführung durch Lehrer oder Begleitpersonen nicht zulässig.7
Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
4.2 Hilfreiche Tipps die man bei der Auswahl der Region/Skigebiet/Quartier im Kopf behalten sollte
(http://www.wispowo.at/fileadmin/Redakteure/Organisation/
Kriterien_wintersportwochen.pdf)
(1)
(2)
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
(3)
4.3
Auswahl des Skigebiets/ Quartiers
Die Auswahl des Skigebiets bzw. Quartier sollte schon im Herbst erfolgen um alles
rechtzeitig zu reservieren zu können. Um den Preis für die Nächtigung möglichst
gering zu halten gibt es einige Hotels und Pensionen die günstige Preise für Schulen
anbieten. Auf der Website http://www.wispowo.at/lehrer/quartiersuche.html sind
einige Herbergen angeführt mit Hammer Angeboten. Dies kann einem das Planen
und die Auswahl sehr erleichtern. Ein Angebot wäre z.B.: 35 Euro pro Nacht in
Obertauern im YoungAustria Erlebnisgästehaus. Das Quartier sollte wenn möglich in
Gehnähe der Liftanlagen sein oder es sollte ein Shuttle für den Transport bereit
stehen (Skibusse sind z.B.: in den meisten Gebieten mit gültiger Liftkarte gratis).
5 Entscheidung über teilnehmende LehrerInnen und Begleitpersonen
5.1 Qualifikation: Allgemein
Welche LehrerInnen die Leitung für welche Schulveranstaltungen übernehmen
dürfen, hängt von deren Qualifikationen ab – sprich welche Aus- oder Fortbildung sie
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
haben. Weiters ist auch der Inhalt der Veranstaltung wichtig (Skiwoche,
Schwimmwoche, etc.). Die Entscheidung trifft schlussendlich der Schulleiter oder die
Schulleiter. Auch welche LehrerInnen als Begleitpersonen eingesetzt werden wird
von der Schulleitung entschieden. Anstaltseigene Lehrkräfte müssen an einer
Schulveranstaltung teilnehmen wobei aber auf persönliche und dienstliche Umstände
Rücksicht genommen werden sollte. In den „Empfehlungen zur Durchführung von
Sportwochen und von Schulveranstaltungen mit bewegungsorientiertem
Schwerpunkt“ wird angesprochen welche LehrerInnen bzw. Personen geeignet sind.
Als geeignet werden Personen gesehen die eine abgeschlossene oder laufende
Ausbildung haben in der Sportarten die in dieser Sportwoche ausgeführt wird. Sollte
aber der Fall auftreten, das keine Anstaltseigene Lehrpersonen oder andere
Personen aus dem Schulumfeld für die jeweilige Sportart geeignet sind, kann auf
geeignete gewerbliche Unternehmen zurückgegriffen werden.
5.2 Qualifikationen: Wintersportwoche
Facheinschlägige Ausbildung (Skilauf oder Snowboard) im Rahmen der
Lehrer-
und Lehrerinnenfortbildung
Facheinschlägige Ausbildung (Skilauf oder Snowboard) im Verlauf des
Studiums
Ausbildung zum/zur Landesskilehrer/ Landesskilehrerin, bzw. Anwärter/
Anwärterin
1.Teil der Ausbildung zum/zur Landes-Snowboardlehrer / Snowboardlehrerin
1.Semester der Ausbildung Skiinstruktor/ Skiinstruktorin
1.Semester der Ausbildung zum/zur Snowboard-Instruktor /Instruktorin
5.3 Anzahl der teilnehmenden Lehrpersonen/Begleitpersonen
Wie viele Begleitpersonen neben der leitenden Lehrperson an der
Schulveranstaltung teilnehmen hängt von zwei Kriterien ab: der pädagogische Ertrag
und die Sicherheit der SchülerInnen. Die Anzahl der Begleitpersonen hängt aber
auch stark von der Anzahl der teilnehmenden SchülerInnen ab. Hier ist eine konkrete
Liste welche wir aus dem Schulrecht (Teil 5: Schulveranstaltungen) entnommen
haben:
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Schulveranstaltungen mit überwiegend leibeserziehlichen Inhalten:
1 Begleitperson: 12-31 SchülerInnen
2 Begleitpersonen: 24-47 SchülerInnen
3 Begleitpersonen: 36-63 SchülerInnen
4 Begleitpersonen: 48-79 SchülerInnen
5 Begleitpersonen: 60-95 SchülerInnen
6 Begleitpersonen: 72-111 SchülerInnen
Weitere Kriterien welche die Anzahl der Begleitpersonen beeinflussen sind:
die Schulstufe und die Schulart
die Zusammensetzung der Klasse (z.B. Integrationsklasse) und die Reife der
SchülerInnen,
die Art und den Inhalt der Veranstaltung
die Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der
Zweckmäßigkeit
Allgemeines:
Nach Absprache mit dem Schulleiter/ der Schulleiter können auch mehr
Begleitpersonen bei einer geringeren als der im Gesetz angeführten Schülerzahl
teilnehmen. Diese Entscheidung muss von der Schulleitung rechtlich und
organisatorisch vertreten werden können.
Stehen nicht genügend Begleitpersonen die für die Anzahl der SchülerInnen
gesetzlich vorgesehen sind zur Verfügung kann die Schulveranstaltung nicht
durchgeführt werden.
Bei Ski alpin bzw. Snowboard- Gruppen liegt die Gruppengröße bei 12 SchülerInnen
pro LehrerIn. Diese Zahl darf aber in Ausnahmefälle kurzfristig überschritten werden.
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6 Bestellungen & Besorgungen
6.1 Transfer
Auch beim Transfer sollte darauf geachtet werden die Ausgaben so gering wie
möglich zu halten. Am Kostengünstigsten und zu empfehlen sind die Bahn oder ein
Busunternehmen. Die ÖBB bieten für SchülerInnen österreichischer Schulen die
SchulCard an. Mit dieser Karte erhalten sie bis zu 60% Ermäßigung auf den
Standardpreis des Tickets. Bei einer Gruppe ab 20 Schülern und Schülerinnen reisen
zwei Lehrkräfte gratis. Informationen zur SchulCard findet man auf dieser Website:
http://www.oebb.at/de/angebote-ermaessigungen/ermaessigungskarten/schulcard
Bei Anreise mit dem Bus finden sie Busunternehmen in der Nähe im WKO Firmen A-
Z: https://firmen.wko.at/Web/SearchComplex.aspx .
6.2 Leihausrüstung
Leihausrüstung scheint oft eine Hürde zu sein da man meist von großen Preisen
ausgeht. Dies ist zum Glück nicht der Fall, denn auch hier kann man toll sparen,
wenn man weiß wo man fragen muss. Die besten Angebote für Sparfüchse gibt es
hier:
Intersport Rent: https://www.intersportrent.at/de/schulsportwochen
Ski- bzw. Snowboardset (oft auch inklusive Helm) um € 39,- für 5/6 Tage
Auch andere Wintersportgeräte (Bigfoot, Rodeln etc.)
Abgeholt und bezahlt wird die Ausrüstung am Beginn der Skiwoche vor Ort
in einem INTERSPORT Rent Shop
Sport2000 Rent: https://www.sport2000rent.com/skiverleih/skiverleih/vorteile/schulskikurse/
Ski- bzw. Snowboardset um € 35 für 5/6 Tage vor Ort. Für den Helm
müssen zusätzliche € 5,- pro Woche gezahlt werden.
ZSSW - Schulsport Serviceteam (Wien): http://www.schulsport-
serviceteam.at/index.php?
option=com_content&view=article&id=25&Itemid=28
Skiset inkl. Helm schon ab € 20 pro Woche
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6.3 Liftkarte
Die teuerste Angelegenheit kann bei gut organisierten Wintersportwochen sogar die
billigste sein. Auch bei den Liftkarten gibt es in verschiedenen Regionen sehr billige
Angebote für Liftkarten. Diese kann man unter
http://www.wispowo.at/bundeslaender/quartiere-liftkarten.html?
tx_kesmallads_pi1%5Bmodeselector_cat3_old%5D=bitte
%20auswählen...&tx_kesmallads_pi1%5Bpointer
%5D=2&tx_kesmallads_pi1%5Bmode%5D=0 durchstöbern. Die Ehrwalder Almbahn
in Tirol bietet z.B.: Liftkarten um nur € 5 für Tirolerschulen und für andere
Bundesländer € 18 pro Tag an; die Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen AG bieten
sogar Liftkarten um € 13 pro Tag an. Weitere spezielle Angebote für Schulen gibt es
auch beim Fachverband der Seilbahnen WKÖ.
6.4 Skibekleidungsverleih
Seit kurzem kann auch schon Skigewand ausgeliehen werden. Somit ersparen sich
die Eltern einiges, falls die Skiwoche nur ein einmaliges Wintersporterlebnis ihrer
Kinder wird. Unter: www.skisuitrental.com
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6.5 Allfällige Unterlagen (z.B. Medaillen; Broschüre,…)
Sollte man am Ende der Wintersportwoche ein Abschlussrennen planen kann man
unter: http://www.boehler-sportpreise.at sehr billig Medaillen für die Schüler kaufen.
Um Stangen für ein Rennen zu bekommen kontaktiert man am besten den örtichen
Skiclub.
7 Informationsaustausch Lehrkraft- Schüler- Eltern
7.1 Erstinformation /Anmeldung der SchülerInnen
Die Erstinformation kann den Eltern am Elternabend bereits übermittelt werden.
Meist jedoch erhalten die SchülerInnen und Eltern im Herbst des Schuljahres, die
Erstinformation über das Anmeldeblatt.
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Die Eltern werden über die Kosten bzw. diverser Möglichkeiten für finanzielle
Unterstützungen informiert. Dieses Elterninformationsblatt soll außerdem folgende
Daten enthalten:
Dauer
Adresse (Verpflegungsart, etc.)
Zeitlicher Ablauf (Abfahrtszeit, Ankunftszeit, diverse Unternehmungen, etc.)
Benötigte Ausrüstung
Kosten (Auflistung wofür Geld benötigt wird)
Einverständnis der Eltern, dass bei Regelverstoß Schüler/Schülerin sie selber
für den Rücktransport ihres Kindes sorgen
Um bei eventuell auftretenden Problemen bzw. Notfällen die Eltern des Schülers/ der
Schülerin zu informieren sind deren Aufenthaltsort und Telefonnummer von
Bedeutung (Informationen liegen meist in der Direktion auf).
7.2 Detailinformation
Einige Wochen vor der Schulveranstaltung wird den SchülerInnen und Eltern die
Detailinformation übermittelt. Im Zuge dessen kann die Restzahlung eingehoben
werden.
http://www.wispowo.at/organisation/vorlagen.html
8 Detailplanung der Wintersportwoche
8.1 Tages-& Wochenplanung
Die Detailplanung der Veranstaltung sollte im Winter des Schuljahres geplant
werden. Das Freizeitprogramm auf Wintersportwochen ist ein oft unterschätzter
Bereich. Die Gestaltung des Vor- und Nachmittagbetriebes, der eigentlichen
Schwerpunkte der Wintersportwoche, wird von den einzelnen Kollegen/Kolleginnen
als Leiter/in der einzelnen Gruppen durchgeführt.
Eine mögliche Tagesplanung:
Zeit Aktivität
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7:30 Frühstück
8:30 - 11:30 Fahren in der Gruppe
12:00 Mittagessen und Mittagsruhe
13:30-15:30 Fahren in der Gruppe oder ausprobieren von alternativen Sportarten
18:00 Abendessen
19:00 Abendprogramm
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Zeit Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
VormittagAbfahrt 9:00
Ankunft 11:00
8:30-11:30
Fahren in der Gruppe, Verbesserung des Eigenkönnen9:30 Abfahrt
12:00 Mittagessen
Nachmittag
13:30
Gruppeneinteilung,
bis 15:30 Fahren in
der Gruppe
Fahren in der
Gruppe
Fahren in der
Gruppe
Rodeln
Oder
Schnee-Schuh-
wandern
Fahren in der
Gruppe
12:00 Ankunft am
Schulparkplatz
18:00 Abendessen
Abend
Erarbeiten der
Pistenregeln
Einteilung
Olympischen
Gruppen
Hütten-
Olympiade
Hütten-
Olympiade
19:00- 21:00
Nachtskilauf
Bunter Abend
und
Siegerehrung der
Hütten-
Olympiade
Wochenplanung
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8.2 Abendgestaltung
Um die Schüler/Schülerinnen am Abend zu beschäftigen bieten sich mehrere
Möglichkeiten an:
Vorträge : wie z.B.: Lawinenkunde, Pistenregeln etc. Hier wäre es jedoch
sinnvoll dies am Anfang der Wintersportwoche durchzuführen und eventuell mit
der Praxis zu verbinden. Damit die Aufbereitung dieser Themen nicht zu
trocken wird.
Hüttenolympiade: z.B.: diverse Staffelspiele, Sackerl-Wettrutsche, Wii-
Wettbewerb ( z.B.: Singen)
Zu Beginn des Skikurses werden Gruppen eingeteilt, welche im Laufe des
Schikurses Aufgaben, Spiele etc. durchführen müssen. Für jede gelöste
Aufgabe werden Punkte vergeben. Die Gruppe die am Schluss am meisten
Punkte hat, wird der olympische Hüttensieger.
Wenn die Schüler/innen schon alt genug sind, könnte man es so gestalten, das
die Schüler/innen die Spiele schon im Vorhinein selber planen müssen.
Ausflüge: so wie Fackelwanderungen, Nachskifahren oder Nachtrodeln
9 Sicherheitsaspekt
9.1 Was tun bei Krankheitsfall oder Regelverstoß?
Im Falle einer Erkrankung muss der Lehrer/ die Lehrerin angemessen reagieren. Es
dürfen keine Medikamente seitens Lehrer- /Lehrerinnen oder Schüler und
Schülerinnen gegeben werden. Abhängig vom Erkrankungsgrad muss ein Arzt
kontaktiert werden bzw. ein Transport ins Krankenhaus organisiert werden. In jedem
Fall sind die Eltern und die Direktion sofort über die Erkrankung oder Verletzung in
Kenntnis zu setzen. Zusätzlich muss ein Unfall binnen 5 Tagen der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt bekanntgegeben werden.
Erkrankt ein Schüler oder eine Schülerin so schwer, dass sie eine Gefährdung für
andere Schüler und Schülerinnen ergeben könnte, so ist dieser Schüler/ diese
Schülerin von der Schulveranstaltung auszuschließen(egal ob vor oder während des
Ausflugs).
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
Verstößt ein Schüler oder eine Schülerin schwerwiegend gegen eine Regel der
Schulveranstaltung, so ist er oder sie, von der Schulveranstaltung auszuschließen.
Über einen Ausschluss müssen umgehend die Direktion sowie die Eltern des
Schülers oder der Schülerin benachrichtigt werden. Ist ein Schüler/ eine Schülerin
aus der Schulveranstaltung ausgeschlossen, gibt es ab diesem Zeitpunkt keine
Aufsichtspflicht für die Betreffenden/ Betreffende mehr. Die Abreise muss eigens
unternommen werden, zusätzlich gibt es keinerlei Anspruch auf Rückzahlungen.
9.2 Alkohol und Rauchen auf Schulveranstaltungen
Der Konsum von Alkohol ist auf allen Schulveranstaltungen in jeder Altersstufe nicht
erlaubt.
Das Rauchen ist auf Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es
bestimmte Ausnahmen, z.B. wenn Hausordnung explizit formuliert ist, dass die
Lehrperson das Rauchen an bestimmten Orten erlauben darf.
9.3 Aufsichtspflicht des Lehrpersonals
Das Lehrpersonal hat die ganze Zeit über Erziehungsarbeit zu leisten. Um die
Schulveranstaltung ohne Probleme durchzuführen, ist eine umfangreiche und
genaue Vorbereitung und Planung von großer Bedeutung. Es soll alles unternommen
werden um die Sicherheit von allen Schüler und Schülerinnen zu gewährleisten,
daher ist eine Beaufsichtigung während des Kurses rund um die Uhr nötig (abhängig
von Alter und geistiger Reife).
Kommt es bei einer Sportwoche zu einer Verletzung eines Schülers/ einer Schülerin,
so ist der Lehrer/ die Lehrerin nicht klagbar, sofern nicht strafrechtliche oder
dienstrechtliche Gesetzesverstöße gemacht wurden.
10 Weitere Informationen
10.1 Austausch mit Direktion und Administration
Die Direktion und der Schulveranstaltungsleiter, beschließen gemeinsam,
welche Begleitpersonen für die Veranstaltung hinzuzuziehen sind.
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2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden die nicht teilnehmenden
SchülerInnen, Unterkunftsadresse und Telefonnummer an Direktion und
Administration weitergereicht.
Sobald ein Schüler/ eine Schülerin von einer Schulveranstaltung
ausgeschlossen wird, ist die Direktion zu informieren.
Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Schülers/ einer Schülerin sind
die Eltern und Direktion zu informieren.
10.2 Versicherung
Grundsätzlich sind alle SchülerInnen einer österreichischen Schule über die AUVA
unfallversichert, so auch bei der Teilnahme an Wintersportwochen. Der
Versicherungsschutz gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur Schulveranstaltung bzw.
auf dem Heimweg.
Wenn im Zusammenhang mit Unfällen, die in einem kausalen Zusammenhang mit
einer (Winter-)Sportwoche (z.B. während des Kurses auf der Piste) stehen und die
eine gewisse Schwere der Verletzung zur Folge haben, eine Hubschrauberbergung
notwendig sein sollte, so werden die Bergungs- und Transportkosten zwischen der
"Interessensgemeinschaft Notarzthubschrauber" und dem Hauptverband der
Sozialversicherungsträger direkt verrechnet.
Wenn eine Hubschrauberbergung nicht gerechtfertigt (medizinisch nicht erforderlich)
ist, wird von der AUVA bzw. der gesetzlichen Krankenversicherung nur ein Betrag bis
zu einer Höhe von € 995,68 bezahlt.Oft sind die tatsächlichen Kosten aber höher
(abhängig vom Bergeunternehmen und der notwendigen Flugstrecke). Abgesehen
davon erfolgt die Anforderung eines Hubschraubers oft durch die Bergrettung.
Es wäre daher zu empfehlen, bei der Vorbereitung der Schulveranstaltung eine
Bergekostenversicherung für die Schulveranstaltung, die klassenweise bzw. für die
ganze Schule zu sehr günstigen Tarifen angeboten wird, abzuschließen.
10.3 Schulskikursanbieter S’Cool
10.3.1 S’COOL – WAS IST DAS?Mit folgenden einführenden Worten bewirbt der Anbieter sein Konzept für eine
gelungene Wintersportwoche:
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
„S’cool ist ein einzigartiges Wintersportwochenkonzept, das laut
öffentlichen Studien und Umfragen an Schulen genau den
Anforderungen von Lehrern, Eltern und Schülern entspricht. S’cool
gestaltet die Wintersportwoche organisatorisch einfacher, finanziell
leistbarer und attraktiver. Durch das vielfältige Angebot an Alternativ-
und Trendsportarten stellt S’cool auch für Nicht-Skifahrer bzw. –
Snowboarder eine perfekte Wintersportwoche dar und fördert dadurch
vor allem die Gemeinschaft unter Schülern und Lehrern.“
10.3.2 FaktenDatum: 6. März bis 12. März 2016
Ort: Nassfeld/Hermagor in Kärnten
Preis: 315 Euro pro Person
Mindestteilnehmerzahl: 850 Personen
In diesem Preis ist folgendes inkludiert: Unterkunft in modernen Jugendgästehäusern und modernen 3* Pensionen
Verpflegung mit Vollpension
Skipass für 5 1/2 Tage am Nassfeld/Hermagor
Abwechslungsreiches Alternativprogramm für Nicht-Skifahrer und
Snowboarder. Somit ist die 70 % Marke kein Hindernis mehr.
Gesamte Sportausrüstung kann auf Wunsch kostenlos ausgeliehen werden.
Professionelle Ski- und Snowboardlehrer können zusätzlich kostenlos
gebucht werden.
Umfangreiches Rahmenprogramm: Freiwillige und kostenlose Teilnahme an
allen Rahmenprogrammpunkten. Dazu zählen Tanzkurse, Schwimmen, Kino,
Abschlussrennen, Abschlussfeier, Talentwettbewerbe, Lawinenvorträge,
Autogrammstunden mit Stars etc.
Anreise mit den ÖBB um 20 € direkt nach Hermagor von allen
österreichischen Bahnhöfen mit 4 Sonderzügen. inkl. kostenlose
Serviceshuttles zur/von Unterkunft.
Allerdings muss man dieses Angebot auch mit kritischen Augen betrachten und jede
Klasse bzw. jede Lehrperson sollte die Vor- und Nachteile für sich abwägen.
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
10.3.3 Mögliche Nachteile
Mangelhafte Förderung der Klassengemeinschaft wegen hoher
Teilnehmerzahlen und dichtem Rahmenprogramm.
Sportwochen intensivieren in der Regel die Lehrer/Schülerbeziehung. Doch
bei der Abgabe jeglicher Verantwortung an den Veranstalter und einem
dichten Rahmenprogramm ist dies in Frage zu stellen.
relativ lange Anreise aus Nassfeld-fernen Regionen.
Förderung der Konsumgesellschaft
Fachpersonal ist bei Bedarf im Angebot inkludiert, somit sind wir als
Sportlehrer „überflüssig“.
Eigene Ideen und Wünsche der Schüler bezüglich Rahmenprogramm und
Tagesgestaltung können nicht oder nur sehr beschränkt berücksichtigt
werden.
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
11 ReflexionBevor wir uns mit der Gestaltung unserer Präsentation beschäftigten, recherchierten
wir gründlich über unser Thema um so viel Information wie möglich zu sammeln. Die
wichtigsten Punkte fassten wir in einem Handbuch zusammen, welches wir am Ende
unseres Vortrags austeilten. Da wir beide von einer 90 Minütigen Präsentation stark
abgeneigt waren entschieden wir uns diese interaktiv zu gestalten. Zu Beginn
machten wir alle mit den Themen vertraut und erklärten welche Punkte jeweils
abgedeckt werden sollten. Anfangs waren die StudentenInnen wie zu erwarten nicht
sehr von unserer Methode begeistert, da alle sichtlich müde und erschöpft waren.
Nichts desto trotz teilten wir unsere KommilitonenInnen in Gruppen ein und wiesen
ihnen je 2-3 Themen zu, welche sie ausarbeiten und präsentieren mussten. Die
Gruppeneinteilung wurde von der „Göttin Haribo“, wie wir sie nannten, entschieden,
denn jeder musste aus einer Schüssel eine Haribo-Süßigkeit wählen und die
gleichen fanden sich dann zusammen. Diese Aktion hob sichtlich de Stimmung und
sie freuten sich als jede Gruppe ein Sackerl Haribo zur Stärkung bekam. Nach dem
Startschuss begannen alle, bis auf eine Gruppe welche ein kleines
Motivationsproblem hatte, eifrig zu arbeiten. Wir gingen beide immer wieder von
Tisch zu Tisch und gaben, denen die welche brauchten ein paar Denkanstöße, wobei
die meisten diese gar nicht benötigten. Die Präsentationen liefen um einiges besser
als Anfangs erwartet und unsere KollegenInnen gaben prägnante und sehr
informationsreiche Kurzpräsentationen. Eigentlich hatten wir vor nach jeder
Präsentation noch ein paar wichtige bzw. ausgelassene Punkte hinzuzufügen doch
dies war gar nicht nötig da alles gesagt wurde. Zum Schluss teilten wir noch die von
uns erstellten Handbücher für die Planung einer Wintersportwoche aus und
beendeten somit unseren Vortrag. Alles lief besser als erwartet und unsere
MitstudentenInnen waren begeistert und freuten sich über das „Mni Wispowo-Buch“.
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Wintersport II (Gruppe B) WS15/16Nicolin Schönhofer & Julia Matzka
12 QuellenSchulrecht, Teil 5: Schulveranstaltungen
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http://www.wispowo.at/organisation/vorlagen.html, 2016
www.bewegung.ac.at/fileadmin/unterricht/ Anmeldeblatt .doc , 2009
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+die+wintersportwoche_top-event_28486 ,2016
http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/index.xml
http://www.bewegung.ac.at/index.php?id=174&fsize=xychgaydvloet
https://www.schule.at/portale/bewegung-und-sport/themen/detail/
wintersportwoche.html
http://www.wispowo.at/lehrer/quartiersuche.html
http://www.wispowo.at/fileadmin/Redakteure/Organisation/
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http://www.oebb.at/de/angebote-ermaessigungen/ermaessigungskarten/schulcard
https://firmen.wko.at/Web/SearchComplex.aspx
https://www.intersportrent.at/de/schulsportwochen
https://www.sport2000rent.com/skiverleih/skiverleih/vorteile/schulskikurse/
http://www.wispowo.at/bundeslaender/quartiere-liftkarten.html?
tx_kesmallads_pi1%5Bmodeselector_cat3_old%5D=bitte
%20auswählen...&tx_kesmallads_pi1%5Bpointer
%5D=2&tx_kesmallads_pi1%5Bmode%5D=0
http://www.boehler-sportpreise.at
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