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Open Educational Resources: Urheberrecht und freie Materialien mit Creative-Commons-Lizenzen

September 2017

RA Dr. Paul KlimpelPartner bei iRights.Law, Berlin

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Warum? Urheberrecht und Digitalisierung

Schranken und Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Freie Lizenzen, Creative Commons

Wie wird CC angewandt

Eine bessere Welt?

Was ist Ihre Ausgangslage?

Urheber

Ihm – und nur ihm – steht das Urheberrecht an seiner

Schöpfung zu

automatischunwiderruflichunverzichtbar

Der Urheber allein entscheidet,

was mit seinem Werk geschehen darf.

Nutzungsrechte können übertragen werden

Zeitlich beschränkt oder unbeschränkt

Räumlich beschränkt oder unbeschränkt

Ausschließlich oder nicht ausschließlich

Für alle Nutzungsarten oder nur für bestimmte Nutzungsarten

Zweckübertragungslehre

Außerdem:Leistungsschutzrechte

Fotografienschutzgesetz 1876: 5 Jahre

Kunsturhebergesetz 1907: 10 Jahre

Reform 1940: 25 Jahre ab Erscheinen

Urheberrecht 1966: 25 Jahre ab Erscheinen

1985: 70 Jahre post mortem auctoris

50 Jahre ab Erscheinen bei Lichtbildern*

Wiederaufleben von urheberrechtlichen

Schutz bereits gemeinfreier Werke

Reproduktionsfotografie?

„Was gemeinfrei ist, soll gemeinfrei bleiben“

Prof. Dr. Dr. hc. mult. H. Parzinger auf dem FAZ Forum 2015

Achtung: Die reine Werknutzung (ein Buch lesen, ein Bild betrachten, einen Song

hören)ist urheberrechtlich nicht

relevant

Erschöpfungsgrundsatz

Der Blick zurück

90er Jahre des letzten Jahrhunderts

Konnte man überhaupt gegen das Urheberrecht

verstoßen?

In der digitalen Welt ist (fast) alles

urheberrechtlich relevant.

Warum?

Alles ist Kopie

Jede Kopie ist grundsätzlich verboten,

wenn sie nicht ausnahmsweise erlaubt ist.

Erlaubnis aufgrund von

- einzelvertraglichen Regelungen

- gesetzlichen Regelungen- freien Lizenzen,

Jedermannlizenzen

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Warum? Urheberrecht und Digitalisierung

Schranken und Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Freie Lizenzen, Creative Commons

Wie wird CC angewandt

Eine bessere Welt?

Schranken

PrivatkopieZitate

Auch für den Unterricht dürfen Kopien angefertigt

werden

Enge Voraussetzungen

- Kleine Teile eines Werkes (10%)- Werke von geringem Umfang

- einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften

- ausschließlich zur Veranschaulichung im Unterricht

- in erforderlicher Anzahl- Quelle muss genannt werden

Verboten:Öffentliche Nutzung

OnlinestellenBearbeitung

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-

Gesetz

- Schranken neu systematisiert

- Verständlichkeit- Pauschalvergütung statt

EinzelabrechnungSchranken vor Lizenzen

Verleger: Enteignung

§ 60a Unterricht und Lehre(1) Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nichtkommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden1. für Lehrende und Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung,2. für Lehrende und Prüfer an derselben Bildungseinrichtung sowie3. für Dritte, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissenan der Bildungseinrichtung dient.(2) Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen abweichend von Absatz 1 vollständig genutzt werden.(3) Nicht nach den Absätzen 1 und 2 erlaubt sind folgende Nutzungen:1. Vervielfältigung durch Aufnahme auf Bild- oder Tonträger und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, während es öffentlich vorgetragen, aufgeführt oder vorgeführt wird,2. Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, das ausschließlich fürden Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet ist, an Schu-len sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung.

Zeitungsartikel?

Ist das interessengerecht?

Wo geht dieser Schutz zu weit?

OER

Drei Stufen von OER

Nutzung frei lizenzierter Inhalte Dritter

Erstellung von Materialien durch Lehrerinnen und

Lehrer

Erstellung von Materialien durch Schülerinnen und

Schüler als Teil des Lernprozesses

Blick über den nationalen Tellerrand

In DeutschlandOERinfoJOINTLY

OERCamps

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Wissensgesellschaftsurheberreformgesetz

Freie Lizenzen, Creative Commons

Wie wird CC angewandt?

Eine bessere Welt?

1 Warum? Urheberrecht und Digitalisierung

Creative Commons

Namensnennung

Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Namensnennung – nur nicht-kommerzielle Nutzung

Namensnennung – keine Bearbeitungen

Namensnennung – nur nicht-kommerzielle Nutzung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Namensnennung – nur nicht-kommerzielle Nutzung – keine Bearbeitungen

Einzig CC BY und CC BY-SA sind als „freie Lizenzen“ gemäß Definition der FSF anerkannt

Gibt es auch andere Lizenzen für „freie“ oder

„freiere“ Inhalte?

Allein auf ifrOSS sind 57 Open Content Lizenzen gelistet, unter anderem:

Digital Peer Publishing License Open Content License (OPL) GNU Free Documentation License (FDL) Lizenz "Freie Kunst" Lizenz für die nichtkommerzielle Nutzung von

Inhalten an Schulen und Hochschulen (NRW) Open Content License (OPL) Public Documentation License (PDL)

Creative Commons hat sich international als Standard

etabliert

Lizenzelement Namensnennung (BY)

3. Die CC Lizenzelemente - BY

3. Die CC Lizenzelemente

Wie hat die Namensnennung zu erfolgen?

- Folgendes muss bei Nachnutzung genannt werden:

• Name des Urhebers bzw. Rechteinhabers• Quelle des Werkes einschließlich URL• Lizenz einschließlich ihrer URL• (sofern vorhanden) Titel / Bezeichnung des

Werkes• (sofern vorhanden) URL für sonstige rechtliche

Info

3. Die CC Lizenzelemente - BY

… und zwar in einer dem Medium angemessenen Art und Weise,

z.B. bei einem Film im Abspann, bei einer CD-Pressung auf der Oberseite der CD, bei einem Foto direkt da-neben oder bei den Bildnachweisen etc. pp.

Lizenzelement Share-Alike (SA)

3. Die CC Lizenzelemente - SA

Was ist unter „Share Alike“ zu verstehen?

- Das ist in der Creative-Commons-Welt die Bezeichnung für das auch als „Copyleft“ bekannte Prinzip.

- Das ist in der Creative-Commons-Welt die Bezeichnung für das auch als „Copyleft“ bekannte Prinzip.

3. Die CC Lizenzelemente - SA

- Dies soll eine „Rückaneignung“ einmal frei- gegebenen Contents (mittels Bearbeitung) verhindern.

- CCPL mit dem Element SA erlauben die Veröffentlichung von Bearbeitungen des Ausgangswerkes, dies jedoch nur unter der Bedingung, dass sie auch unter derselben Lizenz wie beim Ausgangswerk erfolgt.

3. Die CC Lizenzelemente - SA

Lizenzelement NonCommercial (NC)

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Wie ist „nicht-kommerziell“ im NC-Modul genau definiert?

Es ist (bewusst) nicht sehr genau

definiert:

3. Die CC Lizenzelemente - NC

„Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte

Vergütung gerichtet sind.“

3. Die CC Lizenzelemente - NC

3. Die CC Lizenzelemente - NC

- Es kommt wohl auf die Art der Verwendung an, nicht auf den Verwender

- Im Zweifel lieber von kommerzieller Nutzung ausgehen

- Schwierigkeiten gibt es schon dann, wenn Werbebanner, Ad Words u.ä. im Spiel sind.

Es besteht ein großer Graubereich von Nutzungen, die nicht eindeutig als kommerziell

einzuordnen sind.

Nach strikter Lesart können sogar private Blogs als kommerziell einzuordnen sein, wenn der

genutzte Blog-Hoster Werbebanner einblendet.

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Was ist das Problemmit NC?

3. Die CC Lizenzelemente - NC

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Häufig wird NC intuitiv gewählt, ohne das die damit verbundenen Folgen bedacht werden

Die davon erfassten Inhalte können nicht so weit und nicht so leicht verbreitet werden.

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Inhalte können dann nicht in die Wikipedia / Multimedia Commons

eingehen und in viele andere Repositorien ebenfalls nicht.

3. Die CC Lizenzelemente – NC

Gerade in den Bereichen Bildung und Weiterbildung sind viele

Institutionen, die nicht (ausschließlich) öffentlich finanziert

sind, auf eigene Einnahmen angewiesen und können dann das Risiko einer „Kontaminierung“ mit

NC-Material nicht riskieren.

3. Die CC Lizenzelemente – NC

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Weitere Fragen zu NC

Schützt das NC-Modul vor einer Nutzung durch Extremisten?

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Nein, denn Parteien und politische oder religiöse Initiativen sind typischerweise nicht-wirtschaftliche Vereine

Sie werden durch NC sogar priviligiert.

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Einen gewissen Schutz vor ideologisch oder religiös vereinnahmender Nutzung bietet – unabhängig vom NC-Modul – die in allen CC-Lizenzen enthaltene „no endorsement clause“ .

Zudem kann ein Lizenzgeber spiegelbildlich zur Namensnennungspflicht auch immer verlangen (z.B. einzelnen Lizenznehmern gegenüber), dass sein Name bei der Nutzung nicht genannt wird.

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Ist das NC-Modul die einzige Möglichkeit, „Big Business“

abzuschrecken?

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Nein, auch das Modul „Share Alike“ hat einen deutlichen Abschreckungseffekt gerade auf große Unternehmen (bei weniger Nebenwirkungen).

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Das Share-Alike-Modul führt immer dann, wenn der betreffende Inhalt mit anderen zu einem neuen Werk vermischt wird (wenn also keine bloße Werkkombination vorliegt), dazu, dass diese anderen Inhalte mit dem Share Alike „angesteckt“ werden.

Das scheuen gerade große Unternehmen bspw. bei ihren Werbekampagnen, wo sonst ggf. die freigegebenen Inhalte übernommen würden.

3. Die CC Lizenzelemente - NC

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Weitere Fragen zu NC

Einzelfragen

Wo verläuft für öffentlichen Einrichtungen die Grenze zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung?

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Es kommt stets auf die Kommerzialität der Nutzung an, nicht auf die des Nutzers insgesamt. Immer wenn öffentl. Einrichtungen sich am Markt bewegen und etwas gegen Entgelt anbieten, wie etwa kostenpflichtige Zweitstudiengänge, sollte man vorsichtshalber davon ausgehen, dass dies kommerziell im Sinne des NC-Moduls von CC-Lizenzen ist. Pflichtbeiträge für Studentenwerk, Mensa und Studierendenschaft dagegen haben grundsätzlich eher Gebührencharakter. Insgesamt ist diese Frage stark einzelfallbezogen und gibt es viele Fälle im Graubereich.

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Einzelfragen

Was ist mit Materialien, die auch in kostenpflichtigen (Master-) Studiengängen genutzt werden - gilt die Nutzung dann als kommerziell? Oder als teil-kommerziell?

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Teil-kommerziell gibt es hier nicht. Soweit die Nutzung in kostenpflichtigen Studiengängen erfolgt, sollte man hier von Kommerzialität ausgehen, auch wenn manche Urheber / Lizenzgeber das liberaler sehen dürften. Die Nutzung derselben Materialien in grundständigen nicht-kostenpflichtigen Studiengängen wäre dagegen anders zu bewerten und ohne weitere Erlaubnis zulässig.

3. Die CC Lizenzelemente - NC

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Weitere Fragen zu NC

Lizenzelement NoDerivatives (ND)

3. Die CC Lizenzelemente - NC

Was bedeutet „keine Bearbeitungen“?

- Bearbeitungen anzufertigen kann gesetzlich gar nicht untersagt werden.

- ND bedeutet daher (nur), dass angefertigte Bearbeitungen nicht ohne Zustimmung des Urhebers des „Originals“ veröffentlicht werden dürfen.

3. Die CC Lizenzelemente - ND

Das entfällt – und der Bereich der Bearbei- tung wird verlassen – sobald das „Original“ nicht mehr erkennbar ist im neuen Werk

(sogenannte „freie Benutzung“).

3. Die CC Lizenzelemente - ND

3. Die CC Lizenzelemente - CC+

3. Die CC Lizenzelemente – CC 0

Die „Public Domain Mark“ (PDM)

3. Die CC Lizenzelemente - PDM

Auch dafür ein Beispiel:

Nicht verwechseln!

Ist eine Erklärung, die etwas verändert (nämlich einen Zustand ähnlich der Gemeinfreiheit erzeugt)

Ist nur eine Markierung für einen bereits bestehenden Zustand (nämlich den der „echten“ Gemeinfreiheit)

PDM=

„Ist denn ohne diese ganzen Werkzeuge und Freigaben alles irgendwie rechtlich geschützt?“

Nein!

Fakten und sonstige nicht schöpferische Informationen wie etwa Wetterdaten sind gar nicht

„schutzfähig“ – zum Glück

Fragen zu diesem Abschnitt?

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Wissensgesellschaftsurheberreformgesetz

Freie Lizenzen, Creative Commons

Wie wird CC angewandt?

Eine bessere Welt?

1 Warum? Urheberrecht und Digitalisierung

- Creative Commons liefert nur die Lizenz- texte als Vorlage, die verlässlich (für immer) auf den Webservern von CC liegen

- Der Rechteinhaber verknüpft das Werk (oft einfach per verlinktem Lizenz-Button auf der jeweiligen Website) mit der Vorlage

Wie wird CC angewandt?

… und fertig!

* Je genauer erkennbar ist, wo- rauf sich die angegebene Lizenz bezieht, desto besser

*

Loremipsum

nutzt in Kenntnis der Lizenzhinweises

Lizenzvertrag

Commons Deed

mehrere Seiten

eigentlicherLizenztext

RDFa-Layer

Cobweb-Mechanismus

- Alle Varianten fordern Namensnennung (BY) des Urhebers und erlauben jedem zumindest die nicht-kommerzielle …

- Varianten ohne NC erlauben all dies auch für kommerzielle Zwecke

• Vervielfältigung• Weitergabe / Verbreitung• öffentliche Zugänglichmachung• sonstige Nutzung wie Aufführung, Sendung, … (und lassen selbstverständlich alle urheberrechtlichen Schranken unangetastet)

- Varianten ohne ND erlauben es zusätzlich, Bearbeitungen zu veröffentlichen

4. Wie wird CC angewandt?

Was passiert, wenn man Material kombiniert, das unter verschiedenen Versionen (z.B. 3.0 vs. 4.0) der CC-Lizenz steht?

4. Wie wird CC angewandt?

Sofern die kombinierten Einzelteile eigenständig nebeneinander stehen bleiben, gelten entsprechend getrennt auch die verschiedenen Versionen weiter (und sind entsprechend unterschiedlich zu kennzeichnen). Nur wenn ein einheitliches neues Werk entsteht – was ja nur zulässig ist, wenn alle kombinierten Teile zur Bearbeitung freigegeben sind – muss man sich für eine Version entscheiden. Die Lizenzen erlauben es in diesem Fall, für das neue Gesamtwerk die jeweils neueste Lizenzversion zu nehmen.

4. Wie wird CC angewandt?

- Das Ergebnis, wenn Material aus unterschiedlichen Quellen kombiniert wird, kann rechtlich gesehen zweierlei sein:A. Ein einheitliches neues Werk, an dem ein einheitliches neues „Bearbeiterurheberrecht“ entsteht und bei dem alle Beteiligten → ShareAlike-Regeln (SA) sind zu beachten

B. Eine bloße Werkverbindung = d.h. nur die bisherigen Rechte bestehen unabhängig und nebeneinander → Teile bleiben so lizenziert, wie sie waren (ergibt viele Lizenzhinweise)

4. Wie wird CC angewandt?

4. Wie wird CC angewandt?

Wie kombiniert man verschiedene CC-Lizenzen korrekt?

Zum einen die verschiedenen Bestandteile, zum anderen mehrere bearbeitbare Werke mit unterschiedlichen Lizenzregelungen.

4. Wie wird CC angewandt?

Solange die Bestandteile eigenständig bleiben, siehe die vorigen beiden Folien. Dann spielen weder verschiedene Versionen noch Lizenztypen eine Rolle. Sofern ein neues einheitliches Werk entsteht, siehe hinsichtlich Lizenzversionen ebenfalls die vorigen Folien. Was die unterschiedlichen Lizenztypen angeht, gibt die Matrix auf der folgenden Folie Auskunft darüber, welche mit welchen zu neuen Werken kombinierbar sind.

Vermischbarkeit

Wie genau bindet man korrekt den Link zu einer CC-Lizenz ein, wenn man beispielsweise ein CC-lizenziertes Bild aus Flickr in seiner Präsentation verwendet?.

4. Wie wird CC angewandt?

4. Wie wird CC angewandt?

Siehe dazu die Bildunterschrift auf der folgenden Folie. Da der Link bei Folien nicht in jedem Falle klickbar ist, muss er die Form einer ausgeschriebenen Internetadresse haben. Ein „Verstecken“ dieser Internetadresse in Meta-Tags wie <mouseover> ist auch bei elektronischen Medien nicht anzuraten, da touch-basierte Geräte wie Tablets üblicherweise keine Mouse-Over-Funktion bieten.

Ist das mit den CC-Lizenzhinweisen immer schlank und praktisch?

leider Nein

4257485778 von pinksherbet@flickr.com http://www.flickr.com/photos/pinksherbet/4257485778/sizes/m/in/photostream/CC BY 2.0, http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

4. Wie wird CC angewandt?

Wo stehen die CC-Lizenzen bei einer größeren Lerneinheit?

Im Impressum? Hat eine Lerneinheit überhaupt ein eigenes Impressum? Oder sind Lizenzhinweise etc. unter jedem Bild, in jedem Textabschnitt nötig?

4. Wie wird CC angewandt?

Unter jedem Bild und Textabschnitt ist immer korrekt, aber oft nicht praktikabel. Je nach Medium können die Lizenzhinweise daher auch anderweitig untergebracht werden, und zwar so, wie das für das Medium auch sonst üblich ist – bei einem Video bspw. im Abspann, bei einem Buch im Impressum oder in einem Abbildungsverzeichnis. Man verhält sich korrekt, solange die Hinweise leicht auffindbar sind, wenn man danach sucht.

4. Wie wird CC angewandt?

4. Wie wird CC angewandt?

Ich erstelle aus drei Texten mit verschiedenen Lizenzen einen neuen Text / oder ich schneide aus drei kurzen Videos ein neues. Wo und in welcher Form muss ich angeben, was ich geändert habe? Muss ich nur grundlegende Änderungen angeben?

4. Wie wird CC angewandt?

Man muss angeben a) dass Veränderungen vorgenommen wurden und b) welcher Natur diese sind. Bsp.: Es ist anzugeben, dass es sich um die Übersetzung in Sprache X handelt, oder bei einem Bild, dass es sich um eine zugeschnittene Fassung handelt. En detail müssen und können die Veränderungen oft nicht angegeben werden.

Habe ich einen Einfluss darauf, dass die Materialien "richtig" verwendet werden, also nicht plötzlich eine sachlich falsche Darstellung irgendwo im Internet vorhanden ist, unter der auch mein Name steht?

4. Wie wird CC angewandt?

Sofern Bearbeitungen erlaubt sind, kann es passieren, dass eine sachlich falsche Fassung entsteht. Die Verpflichtung zur Angabe, dass etwas verändert wurde, macht aber deutlich, dass es sich nicht mehr um die Fassung handelt, die der Lehrende veröffentlicht hatte.

4. Wie wird CC angewandt?

Sofern Bearbeitungen erlaubt sind, kann es passieren, dass eine sachlich falsche Fassung entsteht. Die Verpflichtung zur Angabe, dass etwas verändert wurde, macht aber deutlich, dass es sich nicht mehr um die Fassung handelt, die der Lehrende veröffentlicht hatte.

4. Wie wird CC angewandt?

Kann ich einschränken, in welchem Kontext meine Materialien genutzt werden (also z.B. nicht im Kontext von Fremdenfeindlichkeit etc.)

4. Wie wird CC angewandt?

Grundsätzlich nicht, allerdings kann man aufgrund der sog. „No-endorsement-Klausel“ verlangen, dass bei einer Nutzung nicht der Eindruck erweckt wird, man habe diese gesondert erlaubt, um den jeweiligen Nutzer zu unterstützen. Vielmehr muss stets deutlich sein, dass die Nutzung aufgrund einer Jedermannlizenz erfolgt, also jedem/jeder erlaubt ist und keine Rückschlüsse auf ein Gutheißen des Nutzungszwecks zulässt. Zudem kann stets verlangt werden, dass der eigene Name bei der Nutzung entfernt wird.

4. Wie wird CC angewandt?

Einzelfragen zum 4. Abschnitt

Kann der Urheber eine CC-Lizenz "widerrufen"?

Einzelfragen zum 4. Abschnitt

Nein!

(grobe) Checkliste

□ Rechte prüfen / klären

□ Lizenz aussuchen

□ Lizenzhinweis anbringen

□ Content online stellen

4. Wie wird CC angewandt?

□ Rechte prüfen / klären

□ Lizenz aussuchen

□ Lizenzhinweis anbringen

4. Wie wird CC angewandt?

Rechtestatus nach Möglichkeit bereits vor Beginn von

Digitalisierungsmaßnahmen bzw. vor der Erstellung neuer Materialien

ermitteln/festlegen

4. Wie wird CC angewandt?

Sofern das wg. mangelnder Ressourcen nicht möglich ist, sollte spätestens vor dem Online-Stellen

von Beständen zumindest eine Risikoabschätzung erfolgen

4. Wie wird CC angewandt?

Soweit es um Urheberrecht geht:

Mehrere Beitragendesind „Miturheber“

= alle müssen zustimmen

Soweit es um Urheberrecht geht:

Mehrere Beitragendesind „Miturheber“

= alle müssen zustimmen

4. Wie wird CC angewandt?

Digitalisierung durch automatisierte Verfahren (Scannen) erzeugt in der

Regel keine eigenen Rechte der digitalisierenden Institution

□ Rechte prüfen / klären

□ Lizenz aussuchen

□ Lizenzhinweis anbringen

□ Content online stellen

4. Wie wird CC angewandt?

Vorbedingungen ermitteln

Wenn eine Institution nur einfache Nutzungsrechte hat, können ohne ausdrückliche Erlaubnis keine Unterlizenzen (= auch keine CC-Lizenzen) vergeben werden, bei ausschließlichen

Nutzungsrechten dagegen im Zweifel schon

4. Wie wird CC angewandt?

Lizenzwahlkriterium I

Hinsichtlich Daten besteht ein deutlicher Wirkungsunterschied zw.

CC-Lizenzversionen 3.0 und 4.0(3.0 enthält einen umfassenden

Verzicht auf Datenbankenschutz, 4.0 nicht mehr)

4. Wie wird CC angewandt?

Lizenzwahlkriterium II

Die Einschränkung NC hat Auswirkungen, die nicht immer ganz

im Sinne des Verwenders sind ... siehe Broschüre von Wikimedia, CC Deutschland und iRights.info

Lizenzwahlkriterium III

Nur solche Beschränkungen vorsehen, die man – notfalls – auch

durchsetzen will, sonst werden rechtstreue Nutzer unnötig

abgeschreckt

4. Wie wird CC angewandt?

□ Rechte prüfen / klären

□ Lizenz aussuchen

□ anbringen

□ CoLizenzhinweisntent online stellen

4. Wie wird CC angewandt?

Möglichst eindeutig kennzeichnen, was genau

Gegenstand welcher Art von Freigabe (Lizenz) ist

4. Wie wird CC angewandt?

Lizenz:Creative CommonsNamensnennung 3.0 de(http://creativecommons.org/Licenses/by/3.0/de/), anzu­geben sind Autor, Titel undHerausgeberin.

Lizenzhinweis im Impressum eines Buches:

4. Wie wird CC angewandt?

Beispiel für einen seitengenauen Lizenzhinweis bei Nachnutzung:

4. Wie wird CC angewandt?

... oder man lässt sich helfen:

Bei Nachnutzung CC-lizenzierter Inhalte muss stets zumindest angegeben werden (so der Lizenzgeber das denn selbst mitteilt, man muss also nicht hinterher recherchieren):

- Name des/der Urheber- Titel des Werkes (entfallen seit Version 4.0)- Lizenztyp (ggf. Abkürzung)- Lizenz-URL (bei Offline-Nutzung ausschreiben)

4. Wie wird CC angewandt?

sofern man Veränderungen vorgenommen hat:

- dass das geschehen ist und ...- welcher Art die Veränderungen sind

4. Wie wird CC angewandt?

Hinsichtlich Internetadressen (Lizenz-URL, Quellen-URL) kann

man zumindest bei Online-Szenarien notfalls auch mit Link

Shortenern wie bit.ly arbeiten, läuft dann aber das Risiko der

Abhängigkeit von der dauerhaften Verfügbarkeit des jeweiligen

Dienstes.

4. Wie wird CC angewandt?

Ein Verbergen von Lizenzhinweis(-teil)en unter <mouseover> und ähnlichem macht die Angaben wirkungslos auf allen touch-

basierten Endgeräten, bei denen es keinen Mauszeiger gibt. Bei

Nachnutzung fremder Inhalte liegt darin also ein Lizenzverstoß.

Die Auszeichnung mit etwas wie „© MMKH 2015“ direkt neben dem

CC-Lizenzhinweis ist zwar juristisch korrekt, wirkt auf Nutzer jedoch bisweilen verwirrend, weil © mit

„Alle Rechte vorbehalten“ assoziiert wird

4. Wie wird CC angewandt?

Allgemein gilt:Wenn man sich bei Nachnutzung

fremder Inhalte nicht sicher ist, ob man alle Lizenzbedingungen einhält (ob man ausreichende Angaben gemacht hat, ob

man als „nicht-kommerziell“ gilt bei Lizenzen mit NC-Einschränkung etc.), sollte man einfach beim Rechteinhaber

nachfragen

4. Wie wird CC angewandt?

Auch hier kann und sollte man sich helfen lassen

4. Wie wird CC angewandt?

4. Wie wird CC angewandt?

□ Lizenz aussuchen

□ Lizenzhinweis anbringen

□ Content online stellen

4. Wie wird CC angewandt?

Beim Online-Stellen in jedem Falle den Rechtestatus nochmals kurz

reflektieren, sonst droht (versehentliche) Rechtsanmaßung

4. Wie wird CC angewandt?

Was macht man als Institution oder Firma, wenn man Werke Dritter unter eine CC Lizenz stellen

will?

4. Wie wird CC angewandt?

Rechteflussvariante 1

Öffentlichkeit

Künstler

InstitutionSonder-vertrag

Institution erwirbt alle erdenklichen Nutzungsrechte, und dies entweder exklusiv oder mit ausdrücklicher Erlaubnis der Unterlizenzierung, und tritt dann selbst als CC-Lizenzgeberin auf. Problem: Dies läuft auf einen „Total Buy-Out“ hinaus, der oft im Ergebnis lückenhaft bleibt, was dann auf die CC-Lizenz weiterwirkt.

Rechteflussvariante 2

Öffentlichkeit

Künstler

InstitutionSonder-vertrag

Institution erwirbt nur die für sich selbst benötigten Nutzungsrechte, im Übrigen tritt gegenüber allen anderen Nutzern der Künstler als CC-Lizenzgeber auf. Hier können für die Institution Sonderregeln vereinbart werden, unabhängig vom CC-Ansatz.

Rechteflussvariante 3

Öffentlichkeit

Künstler

Institution

Institution nutzt wie alle anderen Nutzer die Inhalte gemäß der CC-Lizenz. Diese Variante ist die simpelste.

Fragen zu diesem Abschnitt?

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Wissensgesellschaftsurheberreformgesetz

Freie Lizenzen, Creative Commons

Wie wird CC angewandt?

Eine bessere Welt?

1 Warum? Urheberrecht und Digitalisierung

5. Eine bessere Welt?

CC steht für viele für eine bessere Welt.

Eine trügerische Illusion.

5. Eine bessere Welt?

Was ist das Synonym für die Schlechtigkeit unseres Rechtssystems geworden?

Was hat die Legitimität des Urheberrechts nachhaltig erschüttert?

Was hat das Ansehen des Anwaltstandes in Bodenlose sinken lassen?

5. Eine bessere Welt?

Abmahnungen

5. Eine bessere Welt?

Abmahnungen bei der Nutzung CC-lizenzierter Inhalte?

5. Eine bessere Welt?

Ja!

5. Eine bessere Welt?

Lizenzen sind Lizenzen Wer gegen die Lizenzbestimmungen

verstößt, gegen den kann der Rechteinhaber vorgehen

CC umschreibt keinen rechtfreien Raum der open content community

Abmahnungen sind ein legitimes Mittel, um gegen Lizenzverstöße vorzugehen

5. Eine bessere Welt?

Typologie der CC-Abmahner

Rechteinhaber mit Geschäftsmodell, dass auf NC beruht

Rechteinhaber mit inhaltlichen Gründen Prinzipienreiter, die die Lizenz durchsetzen

wollen Politische Akteure Abzocker

5. Eine bessere Welt?

Nicht alle Abmahnungen sind illegitim!

aber

Abzocker erschüttern das Vertrauen in CC.

5. Eine bessere Welt?

Was tun?

5. Eine bessere Welt?

Korrekte Lizenzhinweise – das geht!LizenzhinweisgeneratorNicht zahlen – zumindest nicht ungeprüftBei reiner Abzocke – juristische Gegenwehr

5. Eine bessere Welt?

Obacht:

Open Licenses regeln wirklich nur Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Urheberrecht

verwandteSchutzrechte

(Leistungsschutzrechte etc.)

GeschmacksmusterGebrauchsmuster

Patentrecht

Marken

5. Eine bessere Welt?

ganz anderer Bereich:

Persönlichkeitsrechte

5. Eine bessere Welt?

Wann wird's problematisch?

Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann nur passieren, wenn ...

• eine bestimmte Person oder• eine sehr kleine Gruppe von Personen• direkt oder indirekt• auf Aufnahmen (Bilder, Ton) oder Zeichnungen erkennbar ist

Achtung: Auch aus dem Kontext kann jemand manchmal indirekt erkennbar werden!

5. Eine bessere Welt?

Personen auf Bildern nur mit Erlaubnis

Bilder, auf denen Personen wiedererkannt werden können ...

• dürfen grundsätzlich nur mit deren Erlaubnis veröffentlicht werden• nur bei Agenturbildern kann man einigermaßen blind annehmen, dass diese Erlaubnis vorher eingeholt wurde• oder wenn die erkennbaren Personen nur unwesentliches „Beiwerk“ eines dominierenden anderen Motivs sind

Achtung: Eine CC-Lizenzierung sagt hierzu noch nichts! Die Veröffentlichungserlaubnis (englisch „Model Release“) muss ggf. zusätzlich zur Lizenz vorliegen!

5. Eine bessere Welt?

Weitere Fragen? Dann fragen!

Dr. Paul Klimpel

iRights.LawAlmstadtstr. 9/11, 10119 Berlinp.klimpel@irights-law.dewww.irights-law.de

Mit Ausnahme enthaltener Grafiken ist diese Präsentation freigegeben unter der CC-Lizenz Namensnennung 4.0 International, siehe https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de. Für

Grafiken gilt: Logos/Kennzeichen von Creative Commons dürfen nach den Nutzungsregeln unter http://creativecommons.org/policies weitergegeben werden. Sonstige Logos dürfen als Teil dieser Präsentation weiterverbreitet werden, sofern darin keine markenmäßige Benutzung liegt. Sonstige

Grafiken sind rechtefrei (teils gemeinfrei, teils mittels CC0 rechtefrei gestellt).

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