much-net ag · Über 80 kunden (banken, versicherungen, fondsgesellschaften und corporates…)...
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Agenda
Vorstellung much-net AG
Aufsichtsrechtliche Herleitung - Basel I und II
- IFRS etc.
- MaRisk
Hintergrund
(Kurz-) Zusammenfassung
Das Kontrahentenrisiko unter Basel III CCR: Darstellung, Prozesse und Berechnungsbeispiele
- Risikokapitalunterlegung für OTC-Derivate
- Central Counterparty (CCP)
- Beispiel: LCH.Clearnet (LCH)
Back-up
Agenda
Vorstellung much-net AG
Aufsichtsrechtliche Herleitung - Basel I und II
- IFRS etc.
- MaRisk
Hintergrund
(Kurz-) Zusammenfassung
Das Kontrahentenrisiko unter Basel III CCR: Darstellung, Prozesse und Berechnungsbeispiele
- Risikokapitalunterlegung für OTC-Derivate
- Central Counterparty (CCP)
- Beispiel: LCH.Clearnet (LCH)
Back-up
Seite 5
Hauptniederlassung
much-net AG
Kennedyallee 1-5
53175 Bonn (Germany)
Tel: +49 / 228 / 91146-0
Fax: +49 / 228 / 91146-46
www.much-net.de
Tochtergesellschaften
much-net AG Unterägeri (Switzerland)
much-net Bulgaria Ltd. Sofia (Bulgaria)
much-net financial software & services S.à r.l. (Luxembourg)
Fakten zur much-net AG
Über 80 hochqualifizierte Mitarbeiter (Stand: 01/2012)
Entwicklung : 47 Mitarbeiter
Consulting : 9 Mitarbeiter
Produktmanagement, Hotline, Vertrieb, Marketing, Back Office…
Über 80 Kunden (Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Corporates…)
Fünf Neukunden in 2011 und 2012 (GER, AUT und LUX) Wüstenrot Bausparkasse, MDO Services S.A., Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.)
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt, Berliner Immobilien Holding
Kunden
Jahr Summe Deutschland
Österreich
Schweiz
restliches
Europa
2012 89 53 19 17
2011 87 51 19 17
2010 84 49 19 16
2009 81 48 18 15
2008 76 46 16 14
2007 66 41 15 10
Seite 6
PMS- Portfolio- und Risiko Management System
PMS ist ein modulares Risikomanagement- und -controlling-System,
welches flexibel auf die Bedürfnisse der Kunden angepasst wird.
PMS deckt den gesamten Investment- und Risikoprozess von Banken,
KAGen, Versicherungen und Treasury-Einheiten ab. Seite 7
Seite 8
Commercial Bank Bulgaria
Banken Kapitalanlage- Corporates
gesellschaften
PMS-Kunden (Auszug)
Agenda
Vorstellung much-net AG
Aufsichtsrechtliche Herleitung - Basel I und II
- IFRS etc.
- MaRisk
Hintergrund
(Kurz-) Zusammenfassung
Das Kontrahentenrisiko unter Basel III CCR: Darstellung, Prozesse und Berechnungsbeispiele
- Risikokapitalunterlegung für OTC-Derivate
- Central Counterparty (CCP)
- Beispiel: LCH.Clearnet (LCH)
Back-up
The Greenspan’s Years*: Aufgrund vorhandener
Liquidität steigen die Assets stärker als das BSP
Seite 10 *: Alan Greenspan war vom 11. August 1987 bis zum 31. Januar 2006 Vorsitzender der US-Notenbank (Federal Reserve System)
Die “Aufgabe” von Bretton-Woods und die Folgen … *: Als Bretton-Woods-System
wird das nach dem Zweiten
Weltkrieg neu geordnete
internationale Währungs-
system von festen Wechsel-
kursen bezeichnet, das vom
goldhinterlegten US-Dollar
als Leitwährung bestimmt
war.
Durch ständige Defizite in der
amerikanischen
Zahlungsbilanz, welche aus
dem Kapitalexport herrührten,
hatten sich Ende der 50er
Jahre hohe Dollarbestände
im Ausland angesammelt,
welche die amerikanischen
Goldreserven bei weitem
überstiegen. Der im Bretton-
Woods-System vorgesehenen
Goldeinlösepflicht hätten. die USA daher nicht mehr
unter allen Umständen
nachkommen können.
Seite 11
Zu einer kurzen Schieflage des Systems kam es bereits Anfang der 60er Jahre, als sich der Basispreis des Londoner Goldmarktes (35 US-
Dollar je Feinunze) nicht mehr halten ließ. Den endgültigen Ausstieg aus dem System fester Wechselkurse beschlossen zwischen dem 11.
und 14. März 1973 mehrere europäische Länder. Zu freien Wechselkursen gingen zuerst die Schweiz und Großbritannien über. Damit
brach das System fester Wechselkurse endgültig zusammen. Im Jahre 1973 wurde das Bretton-Woods-System auch offiziell außer Kraft
gesetzt. Nach der Beendigung des Bretton-Woods-Abkommens wurden in den meisten Ländern die Wechselkurse freigegeben
– Quelle: Wikipedia
Die Reaktion der Aufsicht … International
“Zu viele Köche verderben den Brei”*
FSB = Financial Stability Board BSC = Banking Supervision Committee
BCBS = Basel Committee on EBA = European Banking Authority Banking Supervision
IIF = Institute of International Finance
*: Dr. Thomas Dietz, PRMIA 11.02.2009
FSB
BCBS IIF
BSC
EBA EU
Kommission
Seite 14
Seite 15
„Geschichte“ des Kontrahentenrisikos* - Pricing
t
Vor CVA Einsatz von Kreditlimiten
und Kennzahlen, wie PFE
(Potential Future
Exposure), um
Kontrahentenrisiko zu
limitieren
1999
Asienkrise und die Krise
des Long-Term-Capital-
Management Hedge-
Funds (LTCM) Die Krise und die Implosion
des LTCMs führten zu einer
Neubewertung des Themas
Kontrahentenrisikos bei
einigen Großbanken
Passives CVA-
Management Großbanken beginnen die
CVA-Kosten zu ermitteln
Messung des CVA durch
Versicherungsansatz
(CDS)
2007
2006: Neue Bilanzie-
rungsvorschriften (FASB 157, IAS 39)
In der Ermittlung des „Fair-
Values“ von Derivaten muss
das Kontrahentenrisiko mit
berücksichtigt werden.
Berechnung des CVA auf
monatlicher Basis
Aktives CVA-Management
Die Finanzkrise und
Lehman-Default rücken
Kontrahentenrisiko in den
Mittelpunkt
Hohes Interesse an
„exakter“ CVA-Berechnung
10. – 15. Sept. 2008:
Lehman defaulted Nach dem Report eines 4
Mrd. US$ Verlustes und
dem erfolglosen Versuch,
einen Käufer zu finden
bricht eine der renom-
miertesten Wall-Street-
Banken zusammen
*: nach Algorithmics: Bank of Japan Workshop-Credit Value Adjustment Trends; Theodoros Stampoulis; 14. Juni 2010
Seite 16
Beispiele für die „CVA-Verwirrung*“
*: Wood, D., Confusion over CVA; Risk; April 2010
“On a particular swap, the company (Virgin Media)
invited 24 banks to quote on the credit exposure,
receiving prices – for the same trade with the same
counterparty – that ranged from single digits to more than 100
basis points … Even with the outliers lopped off, the range of
quotes covered roughly 60bp”.
“Tesco had a similar experience when
seeking to share out a long-dated
inflation swap…The company asked all 14 of its relationship
banks to quote – four declined, and the other 10 came back
with quotes that covered a spread of 62bp … if the entire
transaction had been transacted at the widest spread, it would
have been £62.3 million more expensive than at the tightest.”
Seite 17
In 2008 war ein signifikanter CVA-Anstieg zu verzeichnen
Beispiel: Deutschland, die zwei größten Banken
Deutsche Bank (blau)
Commerzbank (gelb)
Dies ging einher mit starken Anstiegen der Credit Spreads
Die Auswirkungen in Deutschland
*CVA von Basel III bis Basel IV; Hansjörg Schmidt
Agenda
Vorstellung much-net AG
Aufsichtsrechtliche Herleitung - Basel I und II
- IFRS etc.
- MaRisk
Hintergrund
(Kurz-) Zusammenfassung
Das Kontrahentenrisiko unter Basel III CCR: Darstellung, Prozesse und Berechnungsbeispiele
- Risikokapitalunterlegung für OTC-Derivate
- Central Counterparty (CCP)
- Beispiel: LCH.Clearnet (LCH)
Back-up
Seite 19
Basel : Counterparty Credit Risk (CCR)*
Basel I Capital CCR only covers default risk: MtM + standardized add-on-based on issuer type,
underlying and maturity
No capital requirement for MTM loss due to change in counterparty credit spread (CCS)
Basel II
Capital CCR only covers default risk
Internal Ratings-Based approach: Internal assessment of default risk via internal probability of
default and LGD
No capital requirement for MTM loss due to change in CCS
EPE: counterparty exposure estimated using non-stressed market data, on a 1Y horizon
Basel III
Basel III Capital CCR = Capital Default (Basel II) + Capital CVA
Capital CVA: additional capital requirements for MtM loss due to change in CCS
Capital CVA: Market Risk capital charge estimated using stressed VaR on credit instruments
EPE: counterparty exposure estimated under stressed parameters on the full maturity
CVA VaR ist calculated net on Eligible Hedges
Other adjustments
Assuming a higher correlation between financial institutions in the supervisory formula
Extending the collateral lag period from 10 days to 20 days
*: Christophe Michel, Credit Agricole; AFGAP-PRIMIA April 5th 2012
Seite 20
CVA in der internationalen Rechnungslegung*
Fair Value Ermittlung unter US-GAAP und IFRS
Seit Ende 2007 ist im Rahmen von US-GAAP das im Sept.
2006 vom Financial Accounting Standards Board (FASB)
veröffentlichte Statement of Financial Accounting
Standards 157 (FAS 157, bzw. ASC 820 nach der in 2009
überarbeiteten Kodifizierung) verbindlich anzuwenden.
Unter IFRS werden gem. IAS 39 Derivate zum Fair Value
bilanziert. Im Hinblick auf die Vorgaben zur Fair-Value-
Bewertung wird IFRS 9 (der sich derzeit in Bearbeitung
befindliche und zukünftige Ersatz von IAS 39) keine
Neuerungen mit sich bringen.
Die inhaltlichen Details zur Bewertung erfolgen in dem
dafür vorgesehenen IFRS 13, der vorbehaltlich des EU-
Endorsement ab 2013 verpflichtend anzuwenden ist. *: nach Kontrahentenausfallrisiken in Rechnungslegung und Aufsichtsrecht; Schwake, Siwik, Stemmer
Seite 21
Nationale Rechnungslegung CVA unter HGB*
Im Gegensatz zu den internationalen Rechnungslegungs-
standards ist die Berücksichtigung von Kontrahenten-
ausfallrisiken bei der Bewertung von Finanzinstrumenten im
HGB oder in den Rechnungslegungsstandards und –
hinweisen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) nicht
unmittelbar kodifiziert.
Die mit der Finanzkrise einhergehende Illiquidität hat das
IDW veranlasst, die Bewertungsprinzipien mit dem
Rechnungslegungshinweis IDW RH HFA 1.014 zu präzisieren
Übertragung der internationalen Standards.
Ausgangspunkt der bilanziellen Bewertung zum beizu-
legenden Wert ist stets der für die Anhangangaben maßgeb-
liche Zeitwert, der dem Fair Value nach IFRS gleichkommt.
*: nach Kontrahentenausfallrisiken in Rechnungslegung und Aufsichtsrecht; Schwake, Siwik, Stemmer
Seite 22 Seite 22
Berücksichtigung von CVA im Aufsichtsrecht*
CVA nach MaRisk für Banken (MaRisk BA) Die weitgehend prinzipienorientierten Mindestanforderungen regeln
in Deutschland den Minimalkonsens qualitativer Erfordernisse nach
der Maßgabe der doppelten Proportionalität.
( nationale Umsetzung der Basel II-Anforderungen an eine
ganzheitliche Risikobetrachtung gem. Säule 2)
Was ist in Bezug auf das Kontrahentenrisiko aus OTC-Derivaten
durchzuführen?
Risikoinventur: Welche Risiken können die Vermögens-, die
Ertrags- oder die Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen
( Kontrahentenrisiko aus OTC-Derivaten)?
Handelt es sich um ein wesentliches Risiko?
Auf Basis des Gesamtrisikoprofils sind gem. AT 4.1. MaRisk
alle wesentlichen Risiken in die Bestimmung und Sicher-
stellung der Risikotragfähigkeit einzubeziehen.
*: nach Kontrahentenausfallrisiken in Rechnungslegung und Aufsichtsrecht; Schwake, Siwik, Stemmer
Seite 23
Kontrahentenrisiken im
Versicherungsaufsichtsrecht Kontrahentenrisiken ist ein Thema in der Versicherungs-
wirtschaft, verbindliche bzw. detaillierte aufsichtsrechtliche
Rahmenbedingungen existieren jedoch nur bedingt.
MaRisk VA: Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aufgrund eines
Ausfalls oder aufgrund von Veränderung der Bonität oder der
Bewertung von Bonität (Credit-Spread) von Wertpapier-
emittenten, Gegenparteien und anderen Schuldnern ergibt, …
Ähnliche Formulierung in Kapitalanlagerundschreiben
Solvenzkapitalanforderungen – Artikel 105: Das Gegenparteiausfallrisikomodul trägt möglichen Verlusten
Rechnung, die sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der
Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien … ergeben. *: nach Kontrahentenausfallrisiken in Rechnungslegung und Aufsichtsrecht; Schwake, Siwik, Stemmer
Aufsichtsrechtliche Übersicht
Reform rund um OTC-Derivate
Die Finanzkrise hat die Aufmerksamkeit der
Aufsichtsbehörden auf OTC-Derivate gelenkt
Der Markt für OTC-Derivate macht rund
90 % aller gehandelten Derivate aus1,
von denen 77 % auf Zinsderivate entfallen
Zurzeit gibt es keine Meldepflichten für diese
Transaktionen Aufsichtsbehörden haben
keinen klaren Überblick
Als Folge einigten sich die G20-Staatsober-
häupter auf nachstehende Aussage:
Auf Grundlage des
ausstehenden
Nennwerts, im
Dez. 2010
Quelle (=1):
Untersuchung des
Europäischen
Parlaments
G20-Beschluss von Pittsburgh (Sept. 2009) „Alle standardisierten OTC-Derivate sollten an Börsen bzw. elektronischen Handelsplattformen
gehandelt und spätestens Ende 2012 über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden.
OTC-Derivatekontrakte sollten an Transaktionsregister gemeldet werden. Für nicht zentral
abgewickelte Kontrakte sollten höhere Kapitalanforderungen gelten.“
Die europäische Kommission veröffentlichte am 15.09.2010 den Entwurf der Verordnung
über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR)
Die USA reagierten durch Unterzeichnung des Dodd Frank Act am 21.07.2010
Seite 24
Anforderungen aus Basel III
Nach KPMG – Financial Services: Basel III – Handlungsdruck baut sich auf: Implikationen für Finanzinstitute – Januar 2011 – Seite 12 und 13
Der Baseler Ausschuss erhöht Kapitalanforderungen insbesondere für
Risiken, die durch Basel II bisher nicht hinreichend gedeckt sind, wie z. B.
Beteiligungsrisiken an FI oder Kontrahentenrisiken bei Derivatgeschäften
Wichtigste Veränderungen Kalibrierung von Modellierungsansätzen für das
Kontrahenten-Kreditrisiko (IMM) unter Stressszenarien
Im IRB-Ansatz erhöhte Gewichtungsfaktoren für
Forderungen an Banken
Korrelationsrisiken im Finanzsektor
Ermittlung von „Credit Valuation Adjustments (CVA)“
zur besseren Berücksichtigung von Marktwert-
schwankungen aufgrund von Bonitätsverschlechte-
rungen bei Kontrahenten
Erhöhung der Attraktivität von zentralen Kontrahenten
(„CCP“) im standardisierten Derivatgeschäft
Verteuerung von OTC-Geschäften
Verbessertes Kontrahentenrisiko-Management durch
erhöhte Anforderungen an Sicherheiten und Stress-
tests
Implikationen Immer noch eine gewisse Unsicherheit
hinsichtlich der endgültigen Auswirkungen von
CVA auf die Kapitalanforderung
Wichtigkeit von aufsichtsrechtlichen Kontrollen
und Qualität zentraler Kontrahenten, da sich das
Kontrahentenrisiko bei Derivaten verstärkt auf
CCP konzentrieren wird
Reduktion des Interbankengeschäfts durch
steigende Kapitalbelastungen für Geschäfte
innerhalb des Finanzsektors
Die zusätzlichen Kosten für Transaktionen mit
Kontrahenten aus dem Finanzsektor sind in die
Geschäfte einzupreisen
Überprüfung des Geschäftsmodells
Seite 25
Der Basel III Zeitplan Die Umsetzung der Basel III-Anforderungen sind mit einem
sehr rigiden Zeitplan
versehen:
Seite 26
Überblick der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen Was passiert bei den anderen aufsichtsrechtlichen Initiativen?
CRD IV
Befasst sich mit unter anderem mit Kapitalanforderungen
und Kontrahentenrisiken
Juli 2011 4. Quartal
2012 2013 2013 - 2018
Vorschlag zu
Richtlinie und
Rechtsvorschrift
des Gesetzes
unterbreitet
EU-
Ratsvorsitzender
gibt Papier
heraus
ECON Komitee
erstellt Bericht zu
CRD IV
Politische
Vereinbarung
zwischen Rat und
Europaparlament
erwartet
CRD IV-
Bestimmungen
treten in Kraft
Stufenweise
Einführung der
Bestimmungen
Nov. 2011 Dez. 2011
Seite 27
Überblick der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen
Was passiert bei den anderen aufsichtsrechtlichen Initiativen?
MiFID II & MiFIR
• Ursprüngliche MiFID-Finanzmarktrichtlinie ist seit November 2007 in Kraft
• MiFID II besteht aus 2 Teilen – eine Richtlinie (MiFID II) und eine Rechtsvorschrift (MiFIR)
• Der Gesetzentwurf berücksichtigt Marktstruktur, Transparenz, ESMA-Kompetenzen,
Geschäftsgebaren und Zugang zu Drittstaaten
G20-Zusagen zu elektronischem Börsenhandel/Berichtswesen
sollen hiermit eingehalten werden.
Okt. 2010 Ende 2015 Ende 2015 Ende 2016
EU-Kommission
veröffentlicht
Legislativ-
vorschlag
Politische
Vereinbarung
erwartet
Inkrafttreten MiFIR
erwartet
Auswahl von
MiFIR-
Bestimmungen
werden gültig
MiFID-
Durchführung auf
der Ebene der
Mitgliedsstaaten
Technische
Standards sind bei
der EU-
Kommission
einzureichen
Ende 2015 Ende 2015
Seite 28
Überblick der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen
Was ist in Europa geschehen, insbesondere im Jahr 2012?
EMIR
Mitte Februar veröffentlichte ESMA ein Diskussionspapier zum Entwurf technischer
Standards. Die öffentliche Anhörung fand Anfang März statt. Am 19.03.2012 wurde die
Beratungen abgeschlossen.
Ein Konsultationspapier zum Entwurf technischer Standards wird für Sommer 2012
erwartete; ESMA muss die technischen Standards bis Ende September 2012
beschließen.
ESMA, EBA und EIOPA veröffentlichten ein Diskussionspapier zum bilateralen
Margining, der Beartungszeitraum endete am 02.04.2012.
Die Branche hält das Einhalten der First Ende September durch ESMA für ehrgeizig.
G20-Zusagen zum Clearing/Berichtswesen sollen hiermit eingehalten werden.
Sept. 2010 Feb. 2012 März 2012 Sommer 2012 Sept. 2012 Jan. 2013
Veröffentlichung
von EMIR durch
die EU-
Kommission
Übereinkunft über
den endgültigen
EMIR-Vorschlag
in Trialogsitzung
Plenarsitzung im
Europaparlament
zum Thema EMIR
inkl.. Abstimmung
Veröffentlichung
im Amtsblatt,
Inkrafttreten der
Bestimmung 20
Tage später
Technische
Standards müssen
festgelegt werden
Clearing-
verpflichtung in
Europa in Kraft
Seite 29
Agenda
Vorstellung much-net AG
Aufsichtsrechtliche Herleitung - Basel I und II
- IFRS etc.
- MaRisk
Hintergrund
(Kurz-) Zusammenfassung
Das Kontrahentenrisiko unter Basel III CCR: Darstellung, Prozesse und Berechnungsbeispiele
- Risikokapitalunterlegung für OTC-Derivate
- Central Counterparty (CCP)
- Beispiel: LCH.Clearnet (LCH)
Back-up
Seite 31
Derivate und andere bilateral abgeschlossene Verträge zweier Vertragsparteien (Banken, Versicherungen, Industrie-unternehmen usw.) können neben Wertverlusten aus den klassischen Risiken, wie Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken auch dadurch an Wert verlieren, dass die jeweilige Vertrags-partei potenziell nicht mehr in der Lage ist, die Forderungen aus dem Vertragsgegenstand zu erfüllen*.
Kontrahentenrisiko:
Mit Kontrahentenrisiko (engl. counterparty risk) wird das Risiko des Ausfalls eines professionellen Marktteilnehmers (Kontrahent; der Begriff dient in diesem Zusammenhang als Gegenbegriff zu Kunde) bezeichnet.
Definition Kontrahentenrisiko
*aus: Kontrahentenrisiko im Überblick; Talkenberger, Wehn
CCP vs. CVA – Ziel: Management des
Kontrahentenrisikos*
*: 1plusI: Basel III – Kontrahentenrisiken Seite 32
Agenda
Vorstellung much-net AG
Aufsichtsrechtliche Herleitung - Basel I und II
- IFRS etc.
- MaRisk
Hintergrund
(Kurz-) Zusammenfassung
Das Kontrahentenrisiko unter Basel III CCR: Darstellung, Prozesse und Berechnungsbeispiele
- Risikokapitalunterlegung für OTC-Derivate
- Central Counterparty (CCP)
- Beispiel: LCH.Clearnet (LCH)
Back-up
Die neue Kapitalanforderung für das Counterparty Credit Risk (KCCR) umfasst
neben dem derivativen Adressenausfallrisiko zusätzlich eine Kapitalanforderung für
eine Erhöhung von erwarteten Verlusten aus OTC-Derivaten (CVA = Credit Value
Adjustment).
Zur Berechnung von KCCR gibt es vier Optionen:
1. Ausfallrisiko mit zugelassener IMM und CVA mit zugelassenem VaR-Modell
2. Ausfallrisiko mit zugelassener IMM und CVA mit Standard-Ansatz
3. Ausfallrisiko ohne IMM (mit Art. 269 CRR (Marktbewertungsmethode) oder 270
(Ursprungsrisikomethode; „Laufzeitmethode“) oder 271 ff. (Standardmethode))
und CVA mit Standard-Ansatz
4. Neu im Dänischen Kompromissvorschlag (Art. 374 a): Ausfallrisiko mit Art. 270
und Verwendung des 5 fachen resultierenden RWAs als Schätzung für CVA.
Für die allermeisten Banken ist die Option 3 relevant: .,,,
i
CVA
j
jiKSACCR KKK
hentenKontra
Stand
GruppeNetting
regulatorisches Kapital für Kontrahentenausfallrisiken
CVA-Charge (Standardansatz)
Formel für Kapitalunterlegung im Standardansatz*
*: Darstellung nach Prof. Dr. Reitz, Hochschule für Technik Stuttgart Seite 35
Kontrahentenrisiko nach Basel III*
AVC: Multiplikator von 1,25 für die Berechnung des AVC im Rahmen der
RWA-Berechnung im internen Ratingansatz
Korrel.-risiko: Erweiterte Kapitalhinterlegungen bei Single-Name-CDS und Aktien-
derivate, deren Underlying auf den Kontrahenten oder ihm
verbundene Unternehmen referenzieren
Shortcut-M.: § 223 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 SolvV: regeln ein vereinfachtes Verfahren
("Short-cut Method") Nettobemessungsgrundlage im Rahmen
der internen Modellmethode für das Kontrahentenausfallrisiko
Anforderungen
EAD-Methoden
Add-on für CVA
Collateral Management
Asset Value Correlation
Zentraler Kontrahent
Stresss- und Backtesting
Allg. und spez. Korrelations- risiko
Shortcut- Methode
PD für highly leveraged Finanz- institute
*: Darstellung nach Bearing Point – Fact Sheet – Kontrahentenrisiko nach Basel III Seite 36
Der Marktwert eines Portfolios von OTC-Derivaten mit einem Kontrahenten
verändert sich in Abhängigkeit von der Bonitätseinschätzung des Kontrahenten am
Markt; letztere kann über laufzeitabhängige Kontrahenten-Spreads quantifiziert
werden.
Die CVA-Charge misst den durch Spreadveränderungen verursachten
potenziellen Bewertungsverlust (in €), der am Ende der Haltedauer, während
der das Portfolio unverändert bleibt, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit
(Konfidenzniveau, 99 %) nicht überschritten wird. Die Messgröße ist der VaR
(Value-at-Risk).
Preis
Mögliche Preise der OTC-Derivate
Betrachtungszeitpunkt Ende der Haltedauer
VaR = Quantil
Was misst die CVA-Charge?
*: Darstellung nach Prof. Dr. Reitz, Hochschule für Technik Stuttgart Seite 37
Anwendungsbereiche der aufsichtlichen CVA-Charge Betroffen sind OTC-Derivate (derivative Adressenausfallrisikopositionen)
ohne CCP Transaktionen (Clearing Member müssen für Client-Geschäfte eine
CVA-Unterlegung vornehmen).
Keine Unterscheidung zwischen Handels- und Anlagebuch; alle Institute und
alle (nicht CCP-) Kontrahenten sind betroffen.
Aufrechnungsvereinbarungen und Collaterals werden berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt werden:
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (vorausgesetzt: Aufsicht stuft CVA loss
exposure aus diesen Transaktionen als nicht materiell ein; Artikel 372, 2. CRR)
Kreditderivate zur Verringerung der RWA für das Kreditrisiko (Artikel 372, 1. CRR)
bei Nichtvorliegen einer RWA-Besicherungswirkung (§§ 165, 167 SolvV) sind die
Kreditderivate folglich CVA-anrechnungspflichtig (bzgl. Kontrahenten-
Spreadänderungsrisiko).
Keine Doppelanrechnung von Besicherungen: Anerkannte Absicherungen, die in der
Berechnung der CVA-Charge enthalten sind, dürfen nicht in der Berechnung des
spezifischen Zinsrisikos im Handelsbuch einfließen (Artikel 375, 3., CRR)
*: Darstellung nach Prof. Dr. Reitz, Hochschule für Technik Stuttgart Seite 38
EAD-Berechnung (Marktbewertungsmethode)
Für Geschäfte ohne Netting-Gruppe gilt
HC bzw. HFX bezeichnen die Haircuts für Sicherheitenwerte; LF ist der
Laufzeitanpassungsfaktor und WEA ist der potenzielle
Wiedereindeckungsaufwand (Berechnung gemäß Tabelle auf der nächsten
Folie) – hier kein Faktor für nichttägliche Neubewertung berücksichtigt.
Für alle Geschäfte, die zu einer Netting-Gruppe gehören, gilt:
.)0;max(
0;max
6,04,0
Marktw ert
Collateral
Marktwert :mit
BEA
NEA
WEABEA
NEAWEANEAEAD GruppeNetting
}.*)1()0;max(,0max{ LFHHCWEAMarktwertEAD FXC Geschäft
finanzielle Sicherheiten, umfassende Methode (§186 ff. SolvV)
Wertschwankungsfaktor = 0 (§188 SolvV)
Seite 39
Potenzieller Wiedereindeckungsaufwand
Marktbewertungsmethode
Aktuelle Add-on Faktoren nach SolvV
Geschäft
Laufzeit
Zinsen Währungen
Gold
Aktien Edelmetall
(ohne Gold)
Rohwaren
bis 1 Jahr 0,0 % 1,0 % 6,0 7,0 % 10,0 %
Über 1 Jahr
bis 5 Jahre
0,5 % 5,0 % 8,0 % 7,0 % 12,0 %
Über 5 Jahre 1,5 % 7,5 % 10,0 % 8,0 % 15,0 %
Sind mehrere Geschäfts-/Risikoraten relevant, so ist auf die mit
dem höchsten Anrechnungssatz abzustellen.
Seite 40
Marktbewertungsmethode
Kreditäquivalenzbetrag
„Potential Future Exposure“ Add-On: Zuschlag für mögliche
Wertsteigerung
„Current Exposure“ Aktueller Eindeckungsaufwand
= (positiver Marktwert) +
Seite 41
OTC-Derivatgeschäft
Mögliche Entwicklungen des Marktwerts
Kontrahentenrisiko – ein Beispiel
Mark
twert
Zeit
Seite 42
S-CVA: Berechnung
Mi – effektive Gesamtlaufzeit, gewichtetes Mittel der
Laufzeiten der Geschäfte mit Kontrahent i
EADitotal – Exposure at Default, Summe über die
Forderungen an Kontrahent i unter Berücksichtigung von
Netting-Sätzen und Sicherheiten (Collaterals), z.B. mit
Marktbewertungsmethode, Abzinsung mit
Mihedge, Mind – Laufzeit der CDS-Absicherung
Bi, Bind – Nominalwert der CDS-Absicherung, abgezinst
wi – Gewicht zwischen 0,7 % und 10 %, je nach Rating
wind – Gewicht auf Basis des durchschnittlichen Spreads
Seite 43
S-CVA: Datengrundlage
Kontrahenten-Ratings – zur Bestimmung der Gewichte wi
Index-CDS-Spreads – zur Bestimmung der Gewichte wind
Netting-Sätze und Sicherheiten – für die Exposure-
Berechnung
Kategorisierung des Portfolios nach Geschäftstyp etc.,
Zuordnung von Netting-Sätzen und Sicherheiten – für die
Berechnung von Exposure und effektiver Gesamtlaufzeit
Seite 44
Aufsichtsrechtliche Risikogewichte für das
Kontrahentenausfallrisiko* wi ist das Risikogewicht des Kontrahenten i
das Risikogewicht ist anhand einer Skala zuzuordnen:
Falls ein Kontrahent nicht über ein externes Rating einer
aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagentur verfügt, muss das
Institut in Abstimmung mit der Aufsicht die bankinternen Ratings
auf die aufsichtsrechtlichen Ratings übertragen und verwenden.
Externes Rating
(z.B. Standard & Poor’s)
Risikogewicht wi
AAA 0,7%
AA 0,7%
A 0,8%
BBB 1%
BB 2%
B 3%
CCC 10%
*: Deloitte: Basel III - Die quantitative Behandlung von Kontrahentenausfallrisiken Seite 45
Risikogewichte (RW) nach Standardansatz
Für die Ermittlung der Risikogewichte nach dem Standard-
ansatz werden externe Ratings herangezogen. Den Rating-
noten externer Ratingagenturen werden von Basel II feste
Risikogewichte zugeordnet:
Externes Rating
(z.B. Standard & Poor’s)
Risikogewichte für Unternehmen
AAA bis AA- 20%
A+ bis A- 50%
BBB+ bis BBB- 100%
BB+ bis BB- 100%
B+ bis B- 150%
unter B- 150%
nicht geratet 100%
Kredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € 75%
Seite 46
Ermittlung des Standard-CVA (S-CVA) Ermittlung der Risikokapitalunterlegung
Abbildung PMS CVA Eigenkapital- anforderungen
Seite 47
Ausgangsbeispiel: EAD-Berechnung Fremdwährungsswap
Bank A zahlt Euribor + X BP (variabel)
in Euro
Bank B zahlt den Fix Kupon
(Zinssatz für 8 Jahre in USD)
Ausgangsdaten Fremdwährungsswap
Nominalwert: 50.000.000 Euro bzw. 66.500.000 USD
Beginn: 29.05.2012
Ende: 29.05.2020
Laufzeit: 8 Jahre
Marktwert: 183.212,07 Euro aus Sicht Bank B
Rating Bank A: AA
Rating Bank B: AA
Seite 48
CCR und CVA
Beispiel 1
Kontrahent: A-Bank EAD Total
Rating: AA
KSA-Risikogewicht: 20% Bemessungsgrundlage:
Add-On-Faktor: 7,50% *20 % * 8%
OTC-Geschäft: Währungsswap Eigenkapitalunterlegung:
Nominal: 50.000.000,00 €
Marktwert Derivat: 183.212,07 €
Underlying: Währung Risikogewicht w_p gem. Rating: 0,70% Gesamt-EKLaufzeit: 8 62.931,39 €
Collateral (nach Haircuts): 0,00 € 422.983,92 €
485.915,32 €
Nr. Laufzeit M_i Exposure EAD_i w_P Diskontierung EAD_i, abgezinst Summand 1 Summand 2 S-CVA
1 8 3.933.212,07 € 0,70% 0,824199885 3.241.752,94 8.239.026.281,96 24.717.078.845,87 422.983,92 €2 0 -
3 0 -
4 0 -
5 0 -
In dem grünen Bereich können bis zu 20
Geschäfte zur CVA-Berechnung erfasst werden
Laufzeit CDS_X Nominale CDS_X Diskontierung Summand 1 Summand 2 S-CVA
1 #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!
Anmerkung: In den gelb gekennzeichneten Felder ist jeweils ein Kommentar erfasst.
Standard CVA Risk Capital Charge
Marktbewertungsmethode
3.933.212,07 €
3.933.212,07 €
62.931,39 €
Seite 49
CCR und CVA –
Erweiterung I Wie hoch ist der CCR und CVA aus Sicht Bank A ?
Rating der Bank B = ebenfalls AA
Marktwert des Swaps aus Sicht Bank A = - 183.212,07 Euro (?!)
Beispiel 2
Kontrahent: A-Bank EAD Total
Rating: AA
KSA-Risikogewicht: 20% Bemessungsgrundlage:
Add-On-Faktor: 7,50% *20 % * 8%
OTC-Geschäft: Währungsswap Eigenkapitalunterlegung:
Nominal: 50.000.000,00 €
Marktwert Derivat: -183.212,07 €
Underlying: Währung Risikogewicht w_p gem. Rating: 0,70% Gesamt-EKLaufzeit: 8 60.000,00 €
Collateral (nach Haircuts): 0,00 € 403.281,00 €
463.281,00 €
Nr. Laufzeit M_i Exposure EAD_i w_P Diskontierung EAD_i, abgezinst Summand 1 Summand 2 S-CVA
1 8 3.750.000,00 € 0,70% 0,824199885 3.090.749,57 7.489.342.589,42 22.468.027.768,25 403.281,00 €2 0 -
3 0 -
4 0 -
5 0 -
In dem grünen Bereich können bis zu 20
Geschäfte zur CVA-Berechnung erfasst werden
Laufzeit CDS_X Nominale CDS_X Diskontierung Summand 1 Summand 2 S-CVA
1 #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!
Anmerkung: In den gelb gekennzeichneten Felder ist jeweils ein Kommentar erfasst.
Marktbewertungsmethode
3.750.000,00 €
3.750.000,00 €
60.000,00 €
Standard CVA Risk Capital Charge
Seite 50
CCR und CVA – Erweiterung II
CCR und CVA
Betrachtung aus Sicht B
Was wäre wenn Bank A Collateral in Höhe von 175.000 Euro stellt
(nach Abzügen von Haircuts ?
}.*)1()0;max(,0max{ LFHHCWEAMarktwertEAD FXC Geschäft
finanzielle Sicherheiten, umfassende Methode (§186 ff. SolvV)
Wertschwankungsfaktor = 0 (§188 SolvV)
Zur Erinnerung – die Formel:
Seite 51
CCR und CVA –
Erweiterung II
Beispiel 3
Kontrahent: A-Bank EAD Total
Rating: AA
KSA-Risikogewicht: 20% Bemessungsgrundlage:
Add-On-Faktor: 7,50% *20 % * 8%
OTC-Geschäft: Währungsswap Eigenkapitalunterlegung:
Nominal: 50.000.000,00 €
Marktwert Derivat: 183.212,07 €
Underlying: Währung Risikogewicht w_p gem. Rating: 0,70% Gesamt-EKLaufzeit: 8 60.131,39 €
Collateral (nach Haircuts): 175.000,00 € 404.164,14 €
464.295,54 €
Nr. Laufzeit M_i Exposure EAD_i w_P Diskontierung EAD_i, abgezinst Summand 1 Summand 2 S-CVA
1 8 3.758.212,07 € 0,70% 0,824199885 3.097.517,96 7.522.180.108,28 22.566.540.324,83 404.164,14 €2 0 -
3 0 -
4 0 -
5 0 -
In dem grünen Bereich können bis zu 20
Geschäfte zur CVA-Berechnung erfasst werden
Laufzeit CDS_X Nominale CDS_X Diskontierung Summand 1 Summand 2 S-CVA
1 #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!
Anmerkung: In den gelb gekennzeichneten Felder ist jeweils ein Kommentar erfasst.
Marktbewertungsmethode
3.758.212,07 €
3.758.212,07 €
60.131,39 €
Standard CVA Risk Capital Charge
Seite 52
CCR und CVA – Erweiterung III
CCR und CVA CCR und CVA
Ausgangsdaten
Geschäft zwischen A und B bleibt unverändert
Geschäft zwischen B und C: Zinsswap
Nominalwert: 100.000.000 Euro
Beginn: 01.02.2012
Ende: 01.01.2018
Laufzeit: 6 Jahre
Rating Bank C BBB
Marktwert: -253.212,07 Euro
Seite 53
CCR und CVA – Erweiterung III
Risikogewicht Bank A – Rating: AA
Marktbewertungsmethode
Eigenkapitalunterlegung
62.931,39 Euro
Standard CVA Risk Capital Charge
422.983,92 Euro
Eigenkapitalanforderung
Kontrahentenrisiken
= 485.915,32 Euro
Ergebnisse Beispiel 1
CCR und CVA CCR und CVA
Ergebnisse Beispiel 2
Beispiel 1 Beispiel 2
Risikogewicht Bank C – Rating: BBB
Marktbewertungsmethode
Eigenkapitalunterlegung
120.000,00 Euro
Standard CVA Risk Capital Charge
181.168,06 Euro
Eigenkapitalanforderung
Kontrahentenrisiken
= 301.168,06 Euro
Summe Eigenkapitalanforderung (1+2): 787.083,38 €
Seite 54
CCR und CVA –
Ein Portfolio
Beispiel 4b
Kontrahent: A-Bank C-Bank EAD Total
Rating: AA BBB
KSA-
Risikogewicht: 20% 100% Bemessungsgrundlage:Add-On-Faktor: 7,50% 1,50%
OTC-Geschäft: Währungsswap Zinsswap Eigenkapitalunterlegung:
Nominal: 50.000.000,00 € 100.000.000,00 €
Marktwert
Derivat: 183.212,07 € -253.212,07 €
Underlying: Währung Zins Risikogewicht w_p gem. Rating Nr. 1: 0,70% Gesamt-EKLaufzeit: 8 6 Risikogewicht w_p gem. Rating Nr. 2: 1,00% 182.931,39 €
Collateral (nach
Haircuts): 0,00 € 0,00 € 500.052,85 €
682.984,25 €
Nr. Laufzeit M_i Exposure EAD_i w_P Diskontierung EAD_i, abgezinst Summand 1 Summand 2 S-CVA
1 8 3.933.212,07 € 0,70% 0,824199885 3.241.752,94 16.808.175.832,27 29.251.404.490,18 500.052,85 €2 6 1.500.000,00 € 1,00% 0,863939264 1.295.908,90
3 0 -
4 0 -
5 0 -
In dem grünen Bereich können bis zu 20
Geschäfte zur CVA-Berechnung erfasst werden
Laufzeit CDS_X Nominale CDS_X Diskontierung Summand 1 Summand 2 S-CVA
1 #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!
Anmerkung: In den gelb gekennzeichneten Felder ist jeweils ein Kommentar erfasst.
1.500.000,00 €
1.500.000,00 €
120.000,00 €
Marktbewertungsmethode
3.933.212,07 €
3.933.212,07 €
62.931,39 €
Standard CVA Risk Capital Charge
Seite 55
CCR und CVA – Ein Portfolio + CDS
CCR und CVA CCR und CVA
Bank B: CDS gegen Ausfall Bank C
Ausgangsdaten
Bank B nimmt ein Sicherungsgeschäft vor und kauft (Protection Buyer)
einen Single-Name-CDS auf Bank C
Geschäft
Nominalwert: 3.500.000 Euro
Beginn: 01.02.2012
Ende: 01.01.2017
Laufzeit: 5 Jahre
Marktwert: - 12.560 Euro
Seite 56
CCR und CVA –
Ein Portfolio + CDS
Beispiel 4b
Kontrahent: A-Bank C-Bank EAD Total
Rating: AA BBB
KSA-
Risikogewicht: 20% 100% Bemessungsgrundlage:Add-On-Faktor: 7,50% 1,50%
OTC-Geschäft: Währungsswap Zinsswap Eigenkapitalunterlegung:
Nominal: 50.000.000,00 € 100.000.000,00 €
Marktwert
Derivat: 183.212,07 € -253.212,07 €
Underlying: Währung Zins Risikogewicht w_p gem. Rating Nr. 1: 0,70% Gesamt-EKLaufzeit: 8 6 Risikogewicht w_p gem. Rating Nr. 2: 1,00% 182.931,39 €
Collateral (nach
Haircuts): 0,00 € 0,00 € 278.048,81 €
460.980,20 €
Nr. Laufzeit M_i Exposure EAD_i w_P Diskontierung EAD_i, abgezinst Summand 1 Summand 2 S-CVA1 8 3.933.212,07 € 0,70% 0,824199885 3.241.752,94 16.808.175.832,27 29.251.404.490,18 500.052,85 €2 6 1.500.000,00 € 1,00% 0,863939264 1.295.908,90
3 0 -
4 0 -
5 0 -
In dem grünen Bereich können bis zu 20
Geschäfte zur CVA-Berechnung erfasst werden
Laufzeit CDS_X Nominale CDS_X Diskontierung Summand 1 Summand 2 S-CVA1 5 3.500.000,00 0,884796868 3.096.789,04 5.693.085.934,62 8.547.577.658,58 278.048,81 €
Anmerkung: In den gelb gekennzeichneten Felder ist jeweils ein Kommentar erfasst.
Standard CVA Risk Capital Charge
Marktbewertungsmethode
3.933.212,07 € 1.500.000,00 €
3.933.212,07 € 1.500.000,00 €
62.931,39 € 120.000,00 €
Seite 57
CCR und CVA –
Ein Portfolio + CDS Anmerkungen*: Das Kontrahentenrisiko aus dem CDS wurde in der Rechnung nicht berücksichtigt.
Falls der CDS als Absicherungsposition für das Kontrahenten-Swap-Exposure
berücksichtigungsfähig wäre (vgl. §§ 165, 167 SolvV), so müsste das Risikogewicht bei
der Anwendung der Marktbewertungsmethode ersetzt werden durch das Risikogewicht
des CDS-Sicherungsgebers und für den CDS ist keine CVA-Charge zu berechnen (Art.
372, 1. CRR)
Daraus folgt: Hat der CDS-Sicherungsgeber auch ein Risikogewicht von 20 %, so ändert
eine Berücksichtigung der CDS-Absicherungswirkung nichts am EK für das Ausfallrisiko.
CVA-Anrechnung von CDS bei Sicherungskauf:
Derjenige Teil des CDS, der zur CVA-Minderung erworben wurde, fließt (bzgl. des
Spreadänderungsrisikos der Referenzadresse) als Hedge in die CVA-Rechnung ein.
Sofern der CDS im Sinne des Artikel 373 ,1. nicht RWA-mindernd wirkt, ist der bzgl. des
Kontrahenten-Spreadänderungsrisikos Teil der CVA-Position (hier nicht als Hedge).
Derjenige Teil des CDS, der nicht zur Absicht der CVA-Minderung erworben wurde, ist bzgl. des
Spreadänderungsrisikos der Referenzadresse Teil des spezifischen Zinsänderungsrisikos, sofern er
im Handelsbuch geführt wird.
Der Basis-Spread zwischen einem Index-CDS und dem Spread der abzusichernden Gegenpartei
ist Teil des spezifischen Zinsänderungsrisikos, sofern Handelsbuchpositionen vorliegen (Artikel
375, 1. (b), CRR).
*: Prof. Dr. Reitz, Hochschule für Technik Stuttgart Seite 58
S-CVA: „Sensitivitäten“
Exposure
(effektive) Laufzeit
Rating / Gewichtung
Anzahl Kontrahenten
Hedges
Seite 59
Exposure Swap aus Beispiel 1
Nominal: 5 Mio. Euro bis 50 Mio. Euro
€ 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 [Mio. Euro]
Nominale
Seite 60
Anzahl der Kontrahenten
Ursprungsswap aus Beispiel 1 – vervielfältig
Ab dem 12. Swap ist die Veränderung < 1%
Seite 63
Agenda
Vorstellung much-net AG
Aufsichtsrechtliche Herleitung - Basel I und II
- IFRS etc.
- MaRisk
Hintergrund
(Kurz-) Zusammenfassung
Das Kontrahentenrisiko unter Basel III CCR: Darstellung, Prozesse und Berechnungsbeispiele
- Risikokapitalunterlegung für OTC-Derivate
- Central Counterparty (CCP)
- Beispiel: LCH.Clearnet (LCH)
Back-up
Erklärtes Ziel von Basel III: Verlagerung von Derivategeschäften vom OTC-Markt hin zu CCPs.
„Trotz“ dieses Ansatz werde die Derivategeschäfte mit CCPs hinsichtlich der Eigenkapitalunterlegung schlechter gestellt als in Basel II. Ziel Einschränkung des Derivatevolumens insgesamt.
Basel II: CCP Bemessungsgrundlage von Null angesetzt.
Basel III: Berücksichtigung von Trade Exposure und (marktbewertete Positionen und hinterlegten Sicherheiten) und Default Fund Exposure.
Trade Exposure: Bewertung mithilfe der bekannten Methoden (Marktbewertungsmethode, Standardmethode, Interne Modelle Methode) Gewichtung mit einem Risikogewicht von 2 % (statt wie bisher 0 % ).
Risikokapitalunterlegung für CCPs damit geringer als beim CVA-Ansatz (Standardmethode).
Separat hinterlegte Sicherheiten, die nicht von einer Insolvenz des CCP betroffen sind, können auch weiterhin mit 0 % gewichtet werden.
Unter bestimmten Umständen (separate Sicherheitenverwahrung, Einsprung anderer Clearing Member bei Ausfall) kann auch eine Non-Clearing-Member-Bank, die ihre Geschäfte über ein Clearing-Member abwickelt, vom niedrigen Risikogewicht des CCP profitieren.
Central Counterparty*
*: nach: Basel III – Kontrahentenrisiken, Bastian Hoffmann, 1plusi Seite 66
Wie sicher sind zentrale Kontrahenten?
Beispiele für Ausfälle von zentralen Kontrahenten
Caisse de Liquidation, 1974
Kuala Lumpur Commodity Clearing House CCH, 1983
HK Futures Exchange, 1987
Ursachen
Ausfälle von Mitgliedern (Clearing Brokern, Clearing Member)
Liquiditätsengpässe (für VM) in Folge von vorherigen Marktausfällen
Verluste aus Investments
Effekte
Zentralisierung des „Systemic Risk“ als Folge „Crash“ des
Marktvertrauens
Durch Konstruktion sind alle Clearing Member und Kunden betroffen
Collateralverluste mit entsprechenden Margin-Calls
Wird das Kontrahentenrisiko durch das Liquiditätsrisiko ersetzt?!
Seite 67
Collateral und Liquiditätsrisiken … (I)
January 2012:
Finalised guidance - FSA reviews of Counterparty credit
risk management by central counterparties
• Collateral – Punkt 24
The FSA considers the governance, monitoring and
measurement of credit, market and liquidity risk of the
collateral accepted from clearing members a key element in
the mitigation of CCR.
The Financial System Is Running Out Of Quality Collateral*
• Worry about the global economic slowdow and tumbeling
stock prices. Then worry about the scarcity of the highest
quality collateral (US, German, Swiss government securities)
and the rising cost of funding them –
*: Forbes 6/01/2012 Seite 68
Seite 69
Collateral und Liquiditätsrisiken … (II)
• Collateral – Punkt 24
The FSA considers the governance, monitoring and measurement
of credit, market and liquidity risk of the collateral accepted from
clearing members a key element in the mitigation of CCR.
Tranquilizer Solutions: Part 2 – CCP Risk Taming* Margins on cleared contracts will significantly change liquidity and cash flows
within the financial system. Derivative traders will need to post initial margin
and may experience volatile cash flows as a result of changes in values of
positions. As these requirements will have to be financed, counterparty
risk will morph into liquidity risk. The risk is not insignificant.
Under its bilateral collateral arrangements, AIG’s CDS contracts were subject to the
provision that if the firm was downgraded below AA–, then the firm would have to
post collateral. In October 2008, when AIG was downgraded below the nominated
threshold, this triggered a collateral call rumored to be in excess of $14 billion. AIG
did not have the cash to meet this call and ultimately required government support.
*: Wilmott magazine
Verschiedene Modelle einer CCB Bilaterales Modell vs. CCP ohne Netting vs. CCP mit Netting
Bilaterales Modell
• Alle Marktteilnehmer habe
eine direkte Beziehung
untereinander
• Sie tragen damit auch das
volle Brutto-Risiko gegenüber
ihrem Handelspartner
• Ein rigoroses Risikomanage-
ment der einzelnen Parteien
ist unmöglich
CCP ohne Netting
Sämtliche Markteilnehmer
unterhalten lediglich zur
zentralen Gegenpartei eine
rechtliche Beziehung
Das Gegenparteienrisiko
(brutto) besteht nur gegen-
über einer Partei, dem CCP
Bei welchem Teilnehmer die
CCP die Titel beschafft spielt
dabei keine Rolle
CCP mit Netting
Alle Marktteilnehmer haben
eine rechtliche Beziehung zur
zentralen Gegenpartei
Es besteht hier nur ein Netto-
Risiko gegenüber dem CCP,
d. h. unabhängig der Identität
der Gegenpartei werden
lediglich Nettopositionen
ausgetauscht
A
B
C
60
100
80
A
B
C
CCP 100
60
60 80
100
80 A
B
C
CCP
20
40
20
*: Quelle: Die zentrale Gegenpartei; Diplomarbeit; 2007; Marco R. Rast Seite 70
Überblick der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen
Bilaterale Geschäfte, Zentrales Clearing und Client Clearing
Bilaterales Geschäft
A
B C
D
E F
Zentrales Clearing
A
B C
D
E F
CCP
Ein CCP tritt in das Geschäft
ein und wird zum Käufer für
jeden Verkäufer bzw. Verkäufer
für jeden Käufer – beide
Parteien müssen Mitglieder des
CCP sein
Kunden-Clearing
CCP
CM
CM*
CM
CM
Kunde Kunde Kunde
Kunde Kunde Kunde Beim Client Clearing tritt ein
Clearing Mitglied (CM) in
das Geschäft ein, bevor es
ein zentraler Kontrahent
(CCP) übernimmt
Seite 71 *: CM = Clearing Mitglied – häufiger auch als Clearing Broker (CM) bezeichnet
Zentrales Clearing Risikomanagement durch einen zentralen Kontrahenten (CCP)
Beiträge zum Ausfallfonds: Jedes Clearing Mitglied (CM) muss einen Mindestbetrag
zum Ausfallfonds eines CCP beitragen. CCPs haben unterschiedliche
Anforderungen hinsichtlich des Mindestbeitrags und der Einrichtung des Ausfallfonds
ganz allgemein. Die IM wird von dem CCP berechnet (nach unterschiedlichen
Methodiken) und soll ausreichen, um unter normalen Marktbedingungen alle
Verluste abzudecken; der Ausfallfonds deckt bei schwierigen Marktbedingungen alle
darüber hinausgehenden Verluste ab
Im Falle eines Ausfalls durch einen CM wird zuerst der Betrag des säumigen Zahlers
verwendet
Wenn die von ausgefallenen CM geleisteten Mittel nicht ausreichen, könnten die
überschüssigen Verluste von dem Eigenkapital der CCP und den
Ausfallfondsbeiträgen der anderen CM abgedeckt werden. Dies führt zu einer
gemeinschaftlichen Verlustdeckung, d. h. dass die „überlebenden“ Clearing-
Mitglieder die Verluste teilen, dies wird häufig als „Wasserfallstruktur“ bezeichnet
Zahlen für das LCH (als Beispiel): Beitrag zum Ausfallfonds von mind. 10 Mio. GBP
per CB, dynamisch berechnet nach IM Anforderungen des CCPs (Hinweis: Der
Ausfallfonds wurde vor kurzem restrukturiert)
Seite 72
Die CCP OTC-Clearing Landschaft entwickelt sich weiter *
Angebote zentraler Kontrahenten
Europa
USA &
Kanada
Asien
ICE Clear
CME
Eurex
LCH
ICE Clear
Credit
CME
IDGC
(Nasdaq)
LCH FCM
SGX
HKEX
Zinssätze CDS Devisen Details Abgedeckte Produkte: 30OTraxx-Indices &
101 europäische Referenzverbindichkeiten;
FSA Genehmigung für FX-Erstauflage
(NDFs) ausstehend
Angebot „one-pot“ Margining zwischen
Futures bei BOTCC und Treasury-
Anleihen bei CCDS
Service für CDS ist aktiv,
Clearinglösung für IRS-Kernkunden ab
30.06,12 verfügbar
Forex-Clear im 1. Quartal 2012 mit NDF-
Angebot für direkte Clearing-Mitglieder
gestartet; Client Clearing im Verlauf von
2012; Ablauf von CDS in LCH Clearnet SA
Einführung bis Ende 2012 geplant
12-Mitgliedsbanken; Ca. S$ 40 Mrd.
fiktiv verrechnet bis zum 1. Quartal
2011. Derzeit im Gespräch mit ASX
Abgedeckte Produkte: 37 CDX-Indices
und 89 US-Referenzverbindlichkeiten;
Zulassung von CFTC für FX erteilt
Abgedeckte Produkte: IRS-USD & EUR
Vanilla-Swaps; FX CLP/USD NDF
werden erweitert
Mitgliedschaft beschränkt,
umfasst aber BoNY & State
Street
LCH-Clearing-Service US DCO-konform,
FX Client Clearing-Lösung unter FCM-
Modell für 2. Quartal 2012 geplant
Legende: eingeführt in Vorbereitung
*: Die Aufzählung ist nicht vollständig, sondern gibt den Stand bzw. Einschätzung der wichtigsten Teilnehmer wieder.
Seite 73
Zentrales Clearing Risikomanagement durch einen zentralen Kontrahenten (CCP) Wenn ein CCP einer Transaktion beitritt, übernimmt er auch das
Kreditrisiko dieser Transaktion. Wenn ein CM in Konkurs geht, trägt der
CCP das Marktrisiko. Er muss dann das Portfolio innerhalb kurzer Zeit
ausbuchen, absichern oder übertragen und macht dabei eventuell
Verlust aufgrund ungünstiger Preisänderungen
Der CCP hat verschiedene Möglichkeiten zur Risikominderung: Einschussmarge (Initial Margin, IM): Wird von beiden Parteien bei der Registrierung
der Transaktion eingezogen. Die IM-Methodiken sind bei den einzelnen CCPs
unterschiedlich, so dass das Clearing hinsichtlich der Besicherungsforderungen mehr
oder weniger kostspielig wird. IM wird verwendet, um alle Verluste aus der
Beendigung, Absicherung oder Übertragung der Position abzudecken, nachdem ein
CP zahlungsunfähig wird. Sie werden zurückgezahlt, wenn die Position fällig wird und
die Mittel nicht mehr benötigt werden.
Nachschussmarge (Variation Margin, VM): Wird von der Partei eingezogen, die bei
dem Handel einer ungünstigen Preisentwicklung ausgesetzt ist. Sie wird an die Partei
gezahlt, die die günstige Entwicklung erlebt. VM wird verwendet, um alle
Preisentwicklungen im normalen Geschäftsverlauf abzudecken.
IM und VM werden über Nacht berechnet, CCPs überwachen den Bestand der CM
während des Tages und verlangen bei Bedarf eine Intraday Margin
Seite 74
Zentrales Clearing Risikomanagement durch einen zentralen Kontrahenten (CCP) Grafische Darstellung
Seite 75
Andere Darstellung
Seite 76
Was ist mit Eigenmittel zu unterlegen?
Central Counterparty
Clearing-
Mitglied
Client
CCP Trade Exposure
Trade Exposure
Default Fund Beitrag
Initial Margin
Initial Margin
Welches Risikogewicht ist anzusetzen?
Trade Exposure
Beinhaltet Handelsforderung und gestellte
Sicherheiten (Variation Margin)
Mind. 2% Risikogewicht (für CM/Client)*
Default Fund Beitrag
Nur vom Clearing-Mitglied zu stellen und
mit Eigenkapital zu unterlegen
Initial Margin
Falls Insolvenzrechtlich geschützt,
0% Risikogewicht
Falls nicht insolvenzrechtlich geschützt
mind. 2% Risikogewicht*
*Voraussetzungen: Segregated Account
Insolvenzschutz
Qualifying CCP
Ersatz-Clearing-Mitglied (bei Clients)
Seite 77
Central Counterparty – EK-Berechnung
Beispiel für Eigenkapitalunterlegung nach Art. 298 CRD IV für Beiträge
zum Default Funds des CCP
Faktoren und Beschreibung Quelle der Information
Konzentrationsfaktor CCP
Anzahl der Clearing Mitglieder bei CCP CCP
Ersteinschuss (Default Fund Beitrag)
von Clearing-Mitglied i beim CCP
Summe aller Ersteinschüsse (Default
Fund Beträge) aller Clearing Mitglieder
Eigenkapitalanforderung aller
Clearing Mitglieder des CCPs
CCP
CCP
CCP
Fazit
Keine/Kaum Abschätzungsmöglichkeiten der Clearing Mitglieder bezüglich
der Höhe der zu erwartenden Eigenkapitalbelastung für Default Fund Beiträge
Seite 78
CCP: Die Umsetzung Das aufsichtsrechtliche „Szenario“ zwischen Client, Clearing
Member und CCP
Offene Fragen:
Berechnung Risikokapitalunterlegung
Berechnung der Initial und Variation Margin
Berichtswesen
Aufsichtsrechtliche Aktualisierung
Meldepflicht für Finannztransaktionen mit dem Ziel
der Information von Aufsichtsbehörden
EMIR verlangt Meldungen an Transaktionsregister (TR) für geclearte und nicht
geclearte Derivate.
TR machen diese Informationen verschiedenen Aufsichtsbehörden zugänglich.
Das Berichtswesen kann an andere Einheiten delegiert werden.
CPSS-IOSCO veröffentlichte im Januar 2012 einen Bericht zu den Melde- und
Aggregationsanforderungen für OTC-Derivate.
Einzelheiten dazu stehen noch aus – ESMA muss hier Maßstäbe setzen.
Für USA: Dodd-Frank-Berichtsanforderungen
DTCC* hat eine Reihe führender Brancheninitiativen für 5 Assetklassen gewonnen
(CDS, IRS, Commodity, Equity, FX).
Offener (?!) Punkt: Wer übernimmt Ihre Meldungen ?
*: Die Depository Trust & Clearing Corporation (DTCC) ist ein amerikanisches Clearinghouse Seite 79
Agenda
Vorstellung much-net AG
Aufsichtsrechtliche Herleitung - Basel I und II
- IFRS etc.
- MaRisk
Hintergrund
(Kurz-) Zusammenfassung
Das Kontrahentenrisiko unter Basel III CCR: Darstellung, Prozesse und Berechnungsbeispiele
- Risikokapitalunterlegung für OTC-Derivate
- Central Counterparty (CCP)
- Beispiel: LCH.Clearnet (LCH)
Back-up
Verschiedene zulässige Clearing-Modelle – geschichtlicher
Hintergrund und heutige Bedeutung
Vor Dodd-Frank 2009 erstellten LCH und ICE Clearingmodelle der
Käuferseite, die viele Eigenschaften des US-amerikanischen Modells
zur Vermittlung von Terminkontrakten verwendeten, aber auf andere
Fakten der US-Insolvenz-ordnung als das US-Futures-Modell beruhten.
CME beschloss, dem amerikanischen Futures Style-Agentenmodell zu
folgen, ohne für diese Wahl eine besonders gute rechtliche Grundlage
zu haben.
Modellanwendung: Das FCM-Modell ist in den USA vorgeschrieben.
In anderen Ländern ist keines der o. g. Modelle obligatorisch, sodass
die CCPs vor der Wahl stehen. LCH und Eurex arbeiten mit dem
Principalmodell, woraus sich der Begriff „Europäisches Modell“
entwickelt hat. Jedes Client Clearing über diese Clearing Houses wird
gemäß dem Hauptmodell abgewickelt.
Überblick der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen
Seite 81
Abkürzungen: ICE = Intercontinental Exchange Clearer
CME = Chicago Mercantile Exchange's eigentlich Börse, jedoch mit „angeschlossenem Clearer
FCM-Modell Futures Commission Merchants-Modell In USA derzeit vorgeschrieben
Verschiedene zulässige Clearing-Modelle – geschichtlicher
Hintergrund und heutige Bedeutung
Principalmodell
Ähneln dem traditionellem OTC
bilateralen Swap-Markt
Beruhen weitgehend auf Vertrags-
verhältnisse zwischen den Parteien,
die bestimmen wie das Clearing
funktioniert, wie die Marge geschützt
wird und wie Übertragbarkeit
erreicht werden kann
Dokumentation gemäß den Vorgaben
der ISDA
Dokumentation erlaubt größere
Flexibilität bei Sicherungs-
vereinbarungen
Überblick der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen
Agentenmodell
Ähneln Futures-Modellen
Eher von gesetzlichen und
behördlichen Anforderungen
gelenkt, denen der Clearing-
prozess unterliegt
Beruht auf Konezept der Kunden-
und Zusatzvereinbarungen
Sicherheitsvereinbarungen
(Einigung und Abgrenzung der
Sicherheit) werden vom Gesetz
vorgegeben
Clearingmitglied tritt als Vermittler
und Garantiegeber des Kunden auf
Seite 82
Produkte, welche von LCH gecleart werden und die Liste der
zulässigen Sicherheiten
Beispiel LCH
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Margenkalkulationsmethoden
Wie wird bei LCH die IM berechnet? Unter der Initial Martin – IM versteht man die rückgabepflichtige Hinterlegung einer Sicherheit, die bei der
Eröffnung einer neuen Position bei LCH erforderlich ist. Sie wird zur Deckung eventueller Verluste aus dem Close-
out von Positionen unter normalen Marktbedingungen bei Ausfall eines Clearing Brokers gehalten.
LCH wendet die PAIRS-Methode (Portfolio Approach To Interest Rate Szenarios) an, mit der die geforderte IM
berechnet wird. Merkmale von PAIRS:
Historische VaR-Simulation
Haltedauer: 5 Tage, auf 7 Tage für Client Clearing erweitert, um einen 2-Tage-Zeitraum zu berücksichtigen,
in dem ein Back-up Clearing Broker das Portfolio akzeptieren bzw. ablehnen muss.
Look-back-Zeitraum: 1.250 Tage
Konfidenzintervall: 99,7%
Das Worst-Case-Szenario des Verlusts des gesamten Portfolios ist die Berechnungsgrundlage für die IM-
Forderung an den Kunden
Eine einzige Referenzkurve pro Währung für EURIB-/LIBOR-Geschäfte wird sowohl für Prognose als auch
Diskontierung angewendet (d. h. es werden keine Tenorkurven oder OIS-Diskontierungen zugrunde gelegt).
LCH bietet ein Simulationstool (SMART), das die IM auf Basis einer Taylor-Delta-Gamma-Approximation
berechnet.
Multiplikatoren, die auf den folgenden Folien erläutert werden, haben ebenfalls Auswirkungen auf die IM.
Wie wird bei LCH die VM berechnet? Die zusätzliche Variation Margin VM ist der MtM des Cashflows der Geschäfte. LCH verwendet Tenorkurven (1m,
3m, 6m) zur Schätzung der Terminkurse und OIS-Kurven zur Diskontierung des Cashflows (derzeit nur für EUR,
GBP, JPY und USD möglich).
Beispiel LCH
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Clearing-Gebühren Clearing-Gebühren gemäß dem Swap Clear Clearing Service werden dem Clearing-
Teilnehmer in Rechnung gestellt, wobei diese zwischen zwei ab dem 02. April 2012
geltenden Gebührenplänen wählen kann. Kunden wählen ihren Plan und können mit
einmonatiger Kündigungsfrist einmal pro Halbjahr wechseln (ab 2013 einmal im Jahr).
Standard-Gebührenplan Gebührenplan für hohe Umsetze Im Voraus zu entrichtende Buchungsgebühren für
neue Geschäfte gelten pro Million in der jeweiligen
Geschäftswährung, siehe unten
Buchungsgebühren für Transaktionen mit auf-
schiebender Wirkung (back-loaded) betragen ein
Drittel der Gebühren für neue Geschäfte.
Laufende Verwaltungsgebühren (Maintenance Fee)
für jede ausstehende Kundentransaktion.
Beispiel LCH
Im Voraus zu entrichtende Buchungsgebühren für
neue Geschäfte und nachträglich geclearte
Transaktionen (backloading): USD 25,- pro Ticket
Laufende Verwaltungsgebühren (Maintenance oder
auch Risk Consumption-Fee genannt): 10 bps auf den
IM-Bedarf des Kunden.
Booking Fee
per million
Maturity notinal
0 to 1 1
1+ to 3 2.5
3+ to 5 4.5
5+ to 7 6
7+ to 10 8
10+ to 12 9
12+ to 15 10
. . .
Maintenance Fee
number
of trades USD/month*
1-25 20
26-50 16
51-100 13
101-500 10
501-1000 7
1001+ 5
*: Aktuelles LCH-Modell der Verwaltungsgebühren ist in USD angegeben. Sie werden täglich berechnet, aber hier ist zur Übersicht
eine Monatsrate angegeben Seite 85
Agenda
Vorstellung much-net AG
Aufsichtsrechtliche Herleitung - Basel I und II
- IFRS etc.
- MaRisk
Hintergrund
(Kurz-) Zusammenfassung
Das Kontrahentenrisiko unter Basel III CCR: Darstellung, Prozesse und Berechnungsbeispiele
- Risikokapitalunterlegung für OTC-Derivate
- Central Counterparty (CCP)
- Beispiel: LCH.Clearnet (LCH)
Back-up
Seite 87
Die Regulierungsflut beherrschen
Folgen des Regulierungsdrucks Erschwertes Projektmanagement Komplexitätssteigerung
Interdependantes Projektportfolio
Zeitdruck
Moving Targets, Scope Creeping
Steigende Kosten Interner Abstimmungsbedarf
Aufbau von Spezial-Knowhow
Erwerb von Hard- und Software
Höhere Risiken Dateninkonsistenzen und – qualität
Überbeanspruchung von Mitarbeiter-
kapazitäten
Mangelnde Projektzielverfolgung und
–erreichung
Informationsparadoxon Fraglicher Informationsgewinn für Entscheider
Aufwändige, fragmentierte und komplexe
Erstellungsprozesse
Keine verlässliche und zeitgerechte
Bereitstellung von Informationen
Informationspflichten
der
Geschäftsführung MaRisk
BilMOG, KonTraG
Bilanz- und
Bankstatistisches
Meldewesen SolvV, GroMIKV,
Offenlegung und
Risikobericht
Basel III
IFRS 9
Sonderberichte
an BaFin, Bundes-
bank, SEC, EU-
Kommission
Seite 88
… und wie bringe ich die aufsichtsrechtlichen
Themen, Prozesse und handelnden Personen
zusammen …?
Abbildung nach Moody’s Analytics: RiskAuthorityTM
Die Umsetzung der
Basel III-Anforderungen
beeinflusst zahlreiche
Prozesse in einer Bank.
Eine „stand-alone“
Umsetzung ohne
Berücksichtigung der
zahlreichen
Interdependenzen
erscheint unmöglich.
Die Berücksichtigung
dieser Zusammenhänge
erscheint als der
kritische Erfolgsfaktor
für eine erfolgreiche
Umsetzung.
Seite 89
Zusammenfassung (I)
Die konkreten Umsetzungsanforderungen der CRD IV/ CRR -
Vorgaben sind unklar.
Insgesamt muss die European Banking Authority (EBA)
noch über 30 technische Regulierungsstandards und 13
technische Standards für eine Umsetzung zum 01.01. 2013
erlassen.
Die vorgegebenen Zeitrahmen werden derzeit jedoch nicht
(konkret) hinterfragt.
Als Lösungsmöglichkeit bleibt (nur) der zeitnahe Umsetzungs-
beginn auf Grundlage der vorhandenen Informationen und ein
„Best-Guess“.
Erfahrungen belegen, dass sich die Aufsicht begründeten
Annahmen zur Umsetzung nicht verschließt.
Seite 90
Zusammenfassung (II)
Auf Grund des Umfangs und der Komplexität ist jede weitere
Umsetzungsverzögerung sehr kritisch zu sehen.
Der „Kampf“ um kompetente Ressourcen innerhalb der
Banken (siehe vielfältige Projektanforderungen) und außerhalb
(Consulter und Software-Anbieter) hat schon begonnen.
Mein Resümee:
Entscheiden Sie zeitnah und lassen Sie sich unterstützen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit – wir stehen für weitere
Fragen gerne zur Verfügung!
Agenda
Vorstellung much-net AG
Aufsichtsrechtliche Herleitung - Basel I und II
- IFRS etc.
- MaRisk
Hintergrund
(Kurz-) Zusammenfassung
Das Kontrahentenrisiko unter Basel III CCR: Darstellung, Prozesse und Berechnungsbeispiele
- Risikokapitalunterlegung für OTC-Derivate
- Central Counterparty (CCP)
- Beispiel: LCH.Clearnet (LCH)
Back-up
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CCR und CVA – Erweiterung III Übersicht Beispiel 2
Beispiel 4a
Kontrahent: C-Bank EAD Total
Rating: BBB
KSA-Risikogewicht: 100% Bemessungsgrundlage:
Add-On-Faktor: 1,50% *20 % * 8%
OTC-Geschäft: Zinsswap Eigenkapitalunterlegung:
Nominal: 100.000.000,00 €
Marktwert Derivat: -253.212,07 €
Underlying: Zins Risikogewicht w_p gem. Rating: 1,00% Gesamt-EKLaufzeit: 6 120.000,00 €
Collateral (nach Haircuts): 0,00 € 181.168,06 €
301.168,06 €
Nr. Laufzeit M_i Exposure EAD_i w_P Diskontierung EAD_i, abgezinst Summand 1 Summand 2 S-CVA
1 6 1.500.000,00 € 1,00% 0,863939264 1.295.908,90 1.511.441.881,44 4.534.325.644,31 181.168,06 €2 0 -
3 0 -
4 0 -
5 0 -
In dem grünen Bereich können bis zu 20
Geschäfte zur CVA-Berechnung erfasst werden
Laufzeit CDS_X Nominale CDS_X Diskontierung Summand 1 Summand 2 S-CVA
1 #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! #DIV/0!
Anmerkung: In den gelb gekennzeichneten Felder ist jeweils ein Kommentar erfasst.
Marktbewertungsmethode
1.500.000,00 €
1.500.000,00 €
120.000,00 €
Standard CVA Risk Capital Charge
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