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Der Nachhaltigkeitskodex
Maßstab für nachhaltiges Wirtschaften
22. Juli 2015
Yvonne Zwick
Gst. Rat für Nachhaltige Entwicklung
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Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) berät die Bundesregierung.
Drei Hauptaufgaben:
• berät die Bundesregierung in Nachhaltigkeitsfragen und der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
• fördert die öffentliche Debatte über Nachhaltigkeit
• benennt konkrete Aktionsfelder und -projekte
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• 2001 erstmals von Bundeskanzler Schröder berufen
• Bundeskanzlerin Angela Merkel verlängert Mandat und beruft 15 Mitglieder
• RNE ist ein inhaltlich unabhängiges Multistakeholder-Gremium
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2011 initiierte der Rat zusammen mit Anspruchsgruppen den DNK.
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2010 Dialogphase: Gespräche mit Experten, Unternehmen, Investoren, Analysten
2011 Praxisphase: Qualifizierung des DNK über Praxistests mit Unternehmen, Oktober 2011: Verabschiedung im Rat ab 2012: DNK-Datenbank
2014 Überarbeitung: Anpassung an weiterentwickelte Standards und an die aktuelle Diskussion um nachhaltiges Wirtschaften
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Viele Unternehmen veröffentlichen Nachhaltigkeitsinformationen.
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Nachhaltigkeits-bericht
Nachhaltigkeits-Informationen im Geschäftsbericht
Webseite zu Nachhaltigkeit im Unternehmen
Imagebroschüre zu Nachhaltigkeit im Unternehmen
Integrierter Bericht
Informationen zu Nachhaltigkeit für einzelne Zielgruppen wie Investoren, Mitarbeiter, Kunden
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Hauptziel des DNK: Rahmenbedingungen wirtschaftlichen Erfolgs neu setzen.
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Schafft einen Vergleichsrahmen für den wettbewerblichen Vergleich von Nachhaltigkeitsleistungen durch standardisierte Mindestanforderungen
Erleichtert Mainstreaming über den öffentlichen Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen über DNK-Datenbank
Verspricht Wirksamkeit am Markt und zielt auf Senkung von Transaktions-kosten und Standardisierung durch Kapitalmarktakteure
Stärkt Honorierung über den Markt indem neue Investorengruppen ange-sprochen, Investitionschancen gefördert, und Kapitalflüsse in nachhaltige Geschäftsmodelle gelenkt werden
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Fünf Vorteile für Anwender.
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1. Macht Berichterstattung einfacher und vergleichbar.
2. Erfüllt die EU-Berichtspflicht.
3. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
4. Nutzt allen Organisationstypen.
5. Anerkanntes Steuerungsinstrument für nachhaltiges Wirtschaften.
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Der DNK umfasst vier Bereiche mit zwanzig Kriterien.
Strategie Kriterien 1-4
Prozessmanagement Kriterien 5-10
Umwelt Kriterien 11-13
Gesellschaft Kriterien 14-20
• Strategische Analyse und Maßnahmen
• Wesentlichkeit • Ziele • Tiefe der Wert-
schöpfungskette
• Arbeitnehmerrechte • Chancengerechtigkeit • Qualifizierung • Menschenrechte • Gemeinwesen • Politische
Einflussnahme • Gesetzes-/richt-
linienkonformes Verhalten
• Verantwortung • Regeln und Prozesse • Kontrolle • Anreizsysteme • Beteiligung von
Anspruchsgruppen • Innovations- und
Produktmanagement
• Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen
• Ressourcen-management
• Klimarelevante Emissionen
Der DNK ist hinterlegt mit 16 EFFAS- bzw. 28 GRI-Leistungsindikatoren 7
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• Berichtsinhalte und –umfang: 20 Kriterien und 28 GRI- bzw. 16 EFFAS-Leistungsindikatoren; zwischen 500-2.000 Zeichen pro Indikator
• Quantitative und qualitative Berichterstattung: Zusammensetzung aus zahlenmäßig belegten Leistungsindikatoren und textlich beschreibenden Teilen
• „comply or explain“-Ansatz: Unternehmen berichtet, wie es den Kodexkriterien entspricht (comply), oder erklärt plausibel, warum ein Kriterium gegebenenfalls nicht berichtet wird (explain)
Ein schlanker Prozess für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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Strategie Kriterien 1-4
Prozessmanagement Kriterien 5-10
Umwelt Kriterien 11-13
Gesellschaft Kriterien 14-20
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Den DNK wenden Unternehmen aller Organisationsformen an...
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Aktien-gesellschaften
Mittelständische/ familiengeführte Unternehmen
andere: NGOs, Stiftungen, Verbände, etc.
Öffentliche Unternehmen
Anwendungszwecke des DNK:
• Aktiengesellschaften: erfüllt die EU-Berichtspflicht
• Mittelständische Unternehmen: unterstützt beim Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Ausrichtung der Strategie
• Öffentliche Unternehmen: erbringt Nachweis über verantwortliche und nachhaltige Verwendung öffentlicher Gelder
Stand: März 2015
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Den DNK wenden Unternehmen aller Größen und Branchen an...
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Abfallbetriebswirtschaft München * Allianz SE * AUDI AG * BASF SE * Bayer AG * Berlin Hyp AG * Berliner Stadtreinigung AöR * Berliner Wasserbetrieben * Bilfinger SE *BMW AG * Bundesdruckerei Unternehmens-gruppe * Coca-Cola GmbH und Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG * Commerzbank AG * Daimler AG * DekaBank * Deutsche Bahn AG * Deutsche Bank AG * Deutsche Börse AG * Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH * Deutsche Telekom AG * druckprozess GmbH & Co. KG * DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank * E.ON SE * elobau GmbH & Co. KG * EnBW AG * Entega GmbH & Co. KG * Evonik Industries AG * Fenix Outdoor AB publ. * Flughafen München GmbH * Fraport AG * Fraunhofer UMSICHT * FROSTA AG * GESOBAU AG * Hamburger Hafen und Logistik AG * Hassia Mineralquellen * HEAG Holding AG * HEAG Südhessische Energie AG (HSE) * HOCHTIEF AG * HOWOGE Wohnbaugesellschaft mbH * HypoVereinsbank * Igefa Handelsgesellschaft mbH & Co. KG * Interseroh * Johnson+Johnson * KESSEL AG * Kreissparkasse Heinsberg * Kreiswohnbau Hildesheim GmbH * Landesbank Baden-Württemberg AöR * Lebensbaum / Ulrich Walter GmbH * Linde AG * MAN SE * Märkisches Landbrot GmbH * memo AG * Merck KGaA * Miele & Cie. KG + Nölken Hygiene Products GmbH * NORD/LB – Norddeutsche Landesbank * ÖPP Deutschland AG * Otto GmbH & Co KG * Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH + Co. KG * Porsche AG * Puma SE * REWE Group (Zentral-AG und Zentralfinanz eG) * RWE AG * SAGA GWG * Siemens AG * SolarWorld AG * Spar- und Bauverein eG * Sparkasse Hannover * Stadtreinigung Hamburg AöR * Stadtwerke Göttingen AG * Steinbeis Papier GmbH * Studiosus Reisen München GmbH * Tchibo GmbH * Triodos Bank N.V. Deutschland * TÜV Rheinland AG * Unilever Deutschland Holding GmbH * Union Investment * UPM Kymmene * VAUDE Sport GmbH & Co. KG * Vivawest Wohnen GmbH * Volkswagen AG * Wüstenrot & Württembergische AG
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Die Richtlinie 2014/95/EU legt den Grundstein für eine verpflichtende nichtfinanzielle Berichterstattung und ändert damit das Bilanzrichtliniengesetz.
• Ansatz: Verbindliche Berichterstattung zu CSR/Nachhaltigkeit nach dem comply-or-explain-Ansatz
• Zielgruppe: Unternehmen des öffentl. Interesses mit mehr als 500 Mitarbeitern • Themen: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Diversity
sowie Anti-Korruption
• Schnittstellen: Anerkennung nationaler und internationaler Standards (z.B. DNK)
Impuls aus Brüssel: EU-Kommission beschließt die Berichtspflicht.
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Mit dem DNK erfüllen Unternehmen die Anforderungen der EU-Richtlinie umfassend.
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spät. ab 01.01.2017: Berichtspflicht
Der Zeitplan zur Umsetzung der EU-Richtlinie von 2014 bis 2018.
Verabschiedung der EU-Direktive im EU-Parlament
2014 2015 2016 2017 2018
Verabschiedung der EU-Direktive im Ministerrat
Veröffentlichung im Amtsblatt
Inkrafttreten der EU-Direktive
EU-COM-Report an EU-Parlament/-Rat: Status der Implementierung der Direktive
Umsetzung in nationales Recht durch EU-Mitgliedstaaten angekündigt: Methodik-Leitlinien
15.04.2014
29.09.2014
15.11.2014 06.12.2014
bis 06.12.2016
bis 06.12.2018
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Unternehmen mit Berichterstattung Unternehmen ohne Berichterstattung
• Wenn Sie bereits mit GRI, EFFAS, CoP UN Global Compact o.ä. berichten: die Leistungsindikatoren aus den bestehenden Berichten lassen sich in die DNK-Erklärung überführen.
• Entsprechenserklärungen sind anschlussfähig: Unternehmen, die andere Berichte erstellt haben, können auf den jeweiligen Bericht verweisen.
• Einfacher Einstieg in die Berichterstattung: Der DNK gibt Leistungsindikatoren vor und vereinfacht so den Prozess erheblich.
• Entsprechenserklärungen machen anschluss-fähig: an andere Berichtssysteme und erfüllen die kommende EU-Berichtspflicht.
• DNK begleitet den NH-Prozess: Beschreibung der Kernthemen erleichtert den Einstieg in das strategische Nachhaltigkeitsmanagement.
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Einfache Anwendung - unabhängig, ob bereits über Nachhaltigkeit berichtet wird.
Der „comply or explain“-Ansatz macht Entwicklungen sichtbar und vergleichbar. Die DNK-Datenbank enthält alle Entsprechenserklärungen und ist kostenfrei nutzbar.
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Marktrelevanz
Akzeptanz
Sichtbarkeit
Integration bei Kreditvergabe; B2B-, B2C-Kommunikation, öffentl. Beschaffung, Hermesbürgschaften etc.
DNK-Signets dt./engl. Kooperationen mit Markt-akteuren und internationalen Partnern
Mehrwert für Unternehmen und Nutzer u.a. durch Senkung der Transaktionskosten, zentrale Informationsplattform und Vergleichsmöglichkeit
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Akzeptanz, Sichtbarkeit und Markt-relevanz sind die Ziele für 2015.
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Mehrwert schaffen: Der DNK wird in verschiedenen Kontexten genutzt.
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Mittelstand im Fokus: KMU-Leitfaden zum DNK Orientierungshilfe für mittelständische Unternehmen
• Erleichtert den Einstieg in die tägliche Praxis des nachhaltigen Wirtschaftens
• Hilft bei der Systematisierung vorhandener betrieblicher Ansätze und Maßnahmen
• Basiert auf den Erfahrungen mittelständischer Unternehmen
• Gibt Erläuterungen, Beispiele und hilfreiche Tipps
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Umwelt
Gesellschaft
Prozessmanagement
DNK
Vorschläge für Organisation und Aufgaben • Auftakt-Treffen • Gemeinsames Durchgehen der Kriterien • Feststellung der fehlenden Daten • Klärung Zuständigkeiten • Dann: regelmäßige Involvierung, bspw.
über Quartalstreffen • Entwicklung und Freigabe strategisch
wichtiger Entscheidungen und Dokumente
• Verabschiedung von Zielen, Leuchtturmmaßnahmen und Roadmap
Strategie
Schritt 1: Mit der Projektgruppe bringen Sie alle an einen Tisch.
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Schritt 2: Die Entsprechenserklärung hilft Ihnen, zu fokussieren.
Strategie Kriterien 1-4
Prozessmanagement Kriterien 5-10
Umwelt Kriterien 11-13
Gesellschaft Kriterien 14-20
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Beispiel zum DNK-Kriterium 3: Ziele
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Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
„STP legt klar definierte Nachhaltigkeitsziele und deren Erfüllungsgrad im jährlichen Umweltbericht offen. Als Mitbegründer und aktives Mitglied der Initiative Pro Recyclingpapier setzt sich STP intensiv für die Akzeptanz und Verwendung umweltfreundlichen Recyclingpapiers sowie den sparsamen Umgang mit Ressourcen aller Art ein.“ (Steinbeis, 2013)
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„Im Rahmen ihres integrierten Managementsystems legt die memo AG klar definierte Nachhaltigkeits-ziele und –Maßnahmen fest. Durch halbjährlich stattfindende Audits mit den einzelnen Funktions-bereichen prüfen wir die Wirksamkeit und den Erfolg unseres Managementsystems. Jährlich erstellen wir eine Umweltbilanz, in der alle relevanten eingehenden Energie- und Stoffströme den ausgehenden gegenübergestellt werden und bewerten diese über geeignete Kennzahlen. Zum Jahresbeginn führt das Nachhaltigkeitsmanagement eine Managementbewertung durch und erstellt einen Systembewertungs-bericht. Dieser wird dem Vorstand zusammen mit der Umweltbilanz und wesentlichen Ergebnissen der Audits vorgestellt. Vorstand und Nachhaltigkeitsmanagement beurteilen darauf basierend Zielerreich-ung und Funktionsfähigkeit des Management-systems, identifizieren die bedeutenden Nachhaltigkeits-aspekte und erstellen das Management-programm der memo AG mit neuen Zielen und Maßnahmen. Den Erfüllungsgrad wesentlicher Ziele und Maßnahmen veröffentlichen wir im Nachhaltigkeitsbericht der memo AG.“ (memo AG, 2013/14)
Beispiel zum DNK-Kriterium 3: Ziele
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Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden, wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
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Schritt 3: Einfache Eingabe der Daten in die DNK-Datenbank.
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a.
c.
b.
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Überführen Sie Ihre Angaben in Ihr Unternehmensprofil.
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d.
f.
e.
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Schritt 4: Das DNK-Team prüft Ihre An-gaben und veröffentlicht die Erklärung.
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Schritt 5: DNK-Erklärung sichtbar machen und aktualisieren.
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Verlinkungen zur Datenbank auf der Unternehmens-Website
DNK-Signet schafft zusätzliche Sichtbarkeit
Information der wichtigsten Stakeholder über Entsprechenserklärung
Kommunikation an Kunden (B2B, B2C) z.B. per Pressemitteilung
Offene Punkte dienen der Orientierung im Nachhaltigkeitsprozess
Regelmäßige Aktualisierung der Erklärung (jährlich/alle 2 Jahre)
Optional: Überprüfung der Entsprechenserklärung durch Dritte
Kom
mun
ikat
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Stra
tegi
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Sus|tain|abi|li|ty, die, engl.; Nachhaltigkeit. Die zweite,
äh, Dings neben Compliance, die in den vergangenen Jahren irgendwie alle machen und forcieren – und von der natürlich alle heimlich
megamäßig genervt sind. Aber was soll man machen? Klar, wie immer: jede Menge Projekte, Ziele und Folien. Und neue Begriffe mit S.: Sustainability Standard, Sustainability Report, Sustainability Assessment, Sustainability Evaluation, Sustainability Requirements, Sustainability Index. Nur Mut, das wird schon!
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www.sustainabilitycode.org
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Kontakt: Yvonne Zwick, Gst. RNE yvonne.zwick@nachhaltigkeitsrat.de Projektbüro Email: team@nachhaltigkeitskodex.org Telefon: 030 700186 974
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EU-Berichtspflicht: Inhalte Art. 19 a.
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• Angaben für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit
• Umweltbelange • Sozial-, und Arbeitnehmerbelange • Achtung der Menschenrechte • Bekämpfung von Korruption und Bestechung a.) Beschreibung des Geschäftsmodells b.) Beschreibung der bzgl. dieser Belange verfolgten Konzepte, einschließlich Due-Diligence-Prozesse c.) Ergebnisse der Konzepte d.) Risiken und deren Handhabung im Zusammenhang bzgl. Geschäftstätigkeit und ggf. e.) wichtigste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren für betreffende Geschäftstätigkeit DNK erfüllt Art. 19 a (1) umfassend.
• Innerhalb „Allgemeines“
• Kriterien 11 bis 13 zu Umwelt • Kriterien 14 bis 20 zu Gesellschaft • Kriterium 17 „Menschenrechte“ • Kriterium 20 „Gesetzes- und
richtlinienkonformes Verhalten“ • Innerhalb „Allgemeines“ • Kriterium 6 „Regeln und
Prozesse“ • Kriterium 7 „Kontrolle“ • Kriterium 1, 2 und 4 • Kriterium 7 „Kontrolle“
DNK-Kriterien Art. 19 a (1)
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EU-Berichtspflicht: Inhalte Art. 20 a.
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• Beschreibung des Diversitätskonzepts in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen, beispielsweise Alter, Geschlecht, oder Bildungs- und Berufshintergrund, Umsetzung und Ergebnisse
• Bei fehlendem Konzept, klare und begründete Erläuterung, warum dies der Fall ist.
Fazit: Der DNK erfüllt die Ansprüche der EU-Richtlinie (2014/95/EU) umfassend.
• Kriterium 15 „Chancengleichheit“
• Comply or explain
DNK-Kriterien Art. 20 a
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