leiharbeitbeschäftigung in der sr slowenien 20.03.2014
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Leiharbeitbeschäftigung in der SR
Slowenien 20.03.2014
Slowakisches Modell der Leiharbeitsbeschäftigung = grundsätzliche Deformation des Arbeitsmarktes
Arbeitsbedingungen der Leiharbeiter und der klassischen „Stammarbeiter“ sind gesetzwidrig nicht gleich.
Seitens der kompetenten Organen setzt der Kontrollprozess der Arbeitsbedingungen aus
Implementierung der Direktive über die Leiharbeitsbeschäftigung - bezweifelt
Aktuelle Ausgangspunkte der Leiharbeitsbeschäftigung
1) Umgehung des Institutes der zeitweiligen Überlassung mittels der Wirtschafts- und Bürgerrechtsverträgen (außer arbeitsrechtlicher Regelung)
2) Ein Teil des Lohnes als Reisegeld ausgezahlt (Mindestlohn + Reisegeld)
3) Keine Zeitbegrenzung der zeitweiligen Überlassung (Zeitraum der Beschäftigung des konkreten Leiharbeiters bei einem Entleiher ist in der SR nicht begrenzt)
Grundsätzliche negative Trends im Bereich der Leiharbeitsbeschäftigung
Einführung der Präsumtion der zeitweiligen Überlassung Die neue Legislative (in Kraft seit 1.5.2013) legt fest, dass man
als eine zeitweilige Überlassung auch solche Tätigkeit bezeichnen kann, die eine Leiharbeitsagentur ausübt, falls
die Tätigkeit der Beschäftigten alle Merkmale der abhängigen Arbeit aufweist,
die Tätigkeit in den Räumen des bei der Agentur die Dienste bestellenden Arbeitgebers ausgeübt wird,
die Tätigkeit dem Objekt der unternehmerischen Tätigkeit des Entleihers entspricht.
(Formal wird aber eine andere Art des Arbeitsverhältnisses deklariert, z.B. ein Handelsvertrag)
Legislativer Rahmen
Legislativer Rahmen
Zeit- und Zahlbegrenzung der Überlassungen Die Agentur darf den Leiharbeiter maximal 5 mal innerhalb von 24
nacheinander gehenden Monaten überlassen. Bei Verletzung dieser Bedingung entsteht das
Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeiter und dem Entleiher
(Arbeitsverhältnis mit der Agentur / Verleiher endet).
Pflichtiger Nachweis des Finanzvermögens Die Leiharbeitsagentur ist verpflichtet bis zum 31.3. des
nächsten Kalenderjahres folgendes Vermögen nachzuweisen:- als Rechtsperson 30 000,- € - als natürliche Person 15 000,- €
Arbeitnehmervertreter haben die Möglichkeit den Lizenzentzug der Leiharbeitsagentur vorzuschlagen (festgestellte Verletzung des Arbeitsrechtes)
Verschärfte Bedingungen bei der Gründung der Leiharbeitsagenturen z.B. mindestens Hochschulabschluss des 2. Grades
Legislativer Rahmen
Abb.: 1Leiharbeitsagenturen (Anzahl der Zulassungen)
Zdroj: ÚPSVaR + vlastné výpočty
31.12.2012 31.8.2013900
950
1000
1050
1100
1150
1200
1250
1004
1043
138
128
13
20
pozastavenézrušenéaktívne
Stillgelegte
AufgelösteAktive
Abb. : 2Anzahl der Leiharbeiter im 2012
Zdroj: ÚPSVaR + vlastné výpočty
Spolu: 49 675
92%
4%1%
priemyselná výrobaostatné činnostiinformácie a komunikáciaadministratívne a podporné službydoprava a skladovanieveľkoobchod a maloobchodstavebníctvoťažba a dobývaniezdravotníctvo a sociálna pomocpoľnohospodárstvo, lesníctvo, rybolov
Zusammen: 49 675
Industrie
Andere TätigkeitenITC
Administrative
Transport und Lagerung
Groß und Kleinhandel
Bauwesen
Gewinnung
Gesundheitswesen und Sozialhilfe Landwirtschaft, Forstwesen und Fischfang
Tabelle 1: Preisberechnung vom Personalleasing bei den „ übrigen“ und „fairen“ Leiharbeitsagenturen (500 EUR gegen 338 EUR)
Zdroj: vlastné výpočty
Subjekt / Posten faire Agenturen übrige Agenturen Unterschied
ARBEITNEHMER
Belohnung 500 338 -162Abgaben 67 45 -22Steuerpflichtiger Lohn 433 293 -140
Steuerfreier Lohnanteil 311 311 -
Steuerbemessungsgrundlage 122 0 -122Einkommenssteuer 23 0 -23Nettolohn 410 293 -117Reisekostenkompensation 0 117 117Nettolohn insgesamt 410 410 0
ARBEITGEBER
Lohnkosten 500 338 -162Personalkosten 176 119 -57Arbeitskosten 676 457 -219Reserven - - -Essenkarten 36 36 0Reisekostenkompensation 0 117 117Kosten pro Arbeitskraft 712 610 -102
AGENTUR
NPS-Marge in % 10,0% 28,4% 18,4Marge in EUR 71 173 102Preis „der Dienstleistung„ für den Entleiher (Klient) 783 783 0
Abb.: 3Gewinnmarge vom Personalleasing der „ übrigen“ und „fairen“ Leiharbeitsagenturen (500 EUR gegen 338 EUR)
Zdroj: vlastné výpočty
14%
17%
69%
úspora mzdaúspora odvodyfair /un-fair marža
LohneinsparungSteueinsparungFaire/ unfaire Marge
Hauptfeststellungen
Ersparte Lohnkosten des Beschäftigten (erhöht um „netto“ Reisekosten) gehen zum Gunsten der Gewinnmarge
Ersparte Abgabenkosten des Arbeitgebers (Leiharbeitsagentur) gehen zum Gunsten der Gewinnmarge
Höherer Nettolohnanteil geht zur Last der Sicherungsfonds, Steuern und der gesamten Sozialversicherung des Beschäftigten
Marge der „übrigen“ Agenturen höher: um 61,4 % oder um 35,8 % oder 4,6 mal
Anteil faire Agenture
n
übrige Agenture
n
Unterschied
Bruttolohnanteil vom Preis der Arbeit 74% 74% 0%
Bruttolohnanteil der Arbeitskosten 70% 74% 4% Bruttolohnanteil vom Preis „der Dienstleistung“ für den Klienten 64% 43% -21%
Nettolohnanteil vom Preis der Arbeit 61% 90% 29%
Nettolohnanteil der Arbeitskosten 58% 90% 32% Nettolohnanteil vom Preis „der Dienstleistung“ für den Klienten 52% 52% 0%
Reisekostenanteil vom Bruttolohn 0% 35% 35%
Reisekostenanteil vom Nettolohn 0% 29% 29%
Zdroj: vlastné výpočty
Abb.:04
Strukturentwicklung von der Gewinnmarge „übrige “ Agentur bei den Löhnen der „fairen“ Agentur
Zdroj: vlastné výpočty
338
500
600
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
100%
41% 35%
26% 37%
33%28%
fair maržaúspora odvodyúspora mzda
Faire Marge
Lohneinsparung
Abgabeneinsparung
Standardlose Formen der Beschäftigung
Standardlose Formen der Beschäftigung
Als standardlose Formen der Beschäftigung bezeichnen wir: Befristetes Arbeitsverhältnis Geteilte Arbeitsstelle (das Jobsharing) Werkverträge neben dem Arbeitsverhältnis Verschiedene Arten der Arbeitszeitorganisation
Flexible Arbeitszeit Arbeitszeitkonto Arbeitsverhältnis mit der Teilarbeitszeit
Befristetes Arbeitsverhältnis
Abschluss des befristeten Arbeitsverhältnisses: - muss in schriftlichen Form sein – mit klarer Zeitdauerangabe
- darf maximal 2 Jahre dauern (bis 31. 12. 2012 - 3 Jahre).
In dieser Zeitspanne darf man dieses befristeten Arbeitsverhältnis
verlängern oder wiederholen, aber maximal 2 mal (bis 31. 12. 2012 - 3 mal).
Befristetes Arbeitsverhältnis
Arbeitsgesetzbuch lässt die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses für mehr als 3 Jahre oder den mehr als 3 mal wiederholten Arbeitsverhältnisabschluss in folgenden Fällen zu:
Vertretung während des Mutterschafts- oder Familienurlaubes, langfristige Arbeitsunfähigkeit, langfristige Befreiung wegen der Ausübung einer Funktion, erhöhtes Bedarf an Arbeitskraft für weniger als 8 Monate, nicht länger als 8 Monate dauerte Saisonarbeit, Ausübung der im Tarifvertrag vereinbarten Arbeit, Arbeit an den Hochschulen, Wissenschaftsinstitutionen, usw.
Jobsharing
Neue Merkmale des Arbeitsgesetzbuches in der Novelle (seit 1. September 2011):
1 geteilte Arbeitsstelle: 2 oder mehrere Arbeitnehmer
Mit dem Arbeitgeber wird ein gemeinsames Arbeitsverhältnis abgeschlossen, das seinen Forderungen entspricht.
Die Beschäftigten teilen die Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit untereinander selbst; bei der Nichtübereinstimmung entscheidet der Arbeitgeber.
Schriftlicher Vertragabschluss über die Einteilung der Arbeitsstelle;
Pflicht des Arbeitgebers, die Beschäftigten mit den Arbeitsbedingungen vertraut zu machen.
Werkverträge neben dem Arbeitsverhältnis
Spezifische Form der Arbeit – nur in der Slowakischen und Tschechischen Rep. benutzt.
Arbeitnehmer mit dem Werkvertrag hat keinen Anspruch an:
Erteilung der Arbeitszeit im Sinne der geltenden Begrenzung
Urlaub
Verpflegung
Werkverträge neben dem Arbeitsverhältnis
Unser Recht unterscheidet 3 Arten von Verträgen:
Werkvertrag - maximal 350 Stunden pro Jahr - Anrechnung aller Werkverträgen eines
Beschäftigten bei verschiedenen Arbeitgebern Vertrag für den Arbeitseinsatz der Studenten - nur Studenten - durchschnittliche Arbeitszeit kürzer als die Hälfte der normalen Wochenarbeitzeit
Vertrag über die Arbeitstätigkeit - maximal 10 Stunden pro Woche
Entwicklung der Anzahl der Werkverträge
janu
ár 1
1
mar
ec 1
1
máj
11
júl 1
1
sept
embe
r 11
nove
mbe
r 11
janu
ár 1
2
mar
ec 1
2
máj
12
júl 1
2
sept
embe
r 12
nove
mbe
r 12
janu
ár 1
3
mar
ec 1
3
máj
13
júl 1
3
sept
embe
r 13
0
100,000
200,000
300,000
400,000
500,000
600,000
700,000
800,000
Flexible Arbeitszeit
Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit unterscheidet man 3 Arten:
- Grundarbeitszeit – der Beschäftigte muss auf dem Arbeitsplatzt präsent sein- Flexible Arbeitszeit – der Beschäftigte muss auf dem Arbeitsplatzt präsent sein- Im bewilligten Ausmaß ist die Produktionszeit innerhalb einer Zeitperiode abzuarbeiten.
Produktionszeit – in einer Zeitperiode abzuarbeitende Arbeitszeit
Zugelassene Angabe der flexiblen Arbeitszeit:- in Arbeitstagen- in Wochen oder anders.
Typische Nutzung der flexiblen Arbeitszeit: - Administrative - Dienstleistungen - Regierung und Verwaltung - Wissenschaft und Entwicklung
Arbeitszeitkonto
Arbeitszeitkonto = eine Art der unregelmäßigen Organisation der Arbeitszeit
Einführung der Arbeitszeitkonten:- nur mit Zustimmung von Arbeitnehmervertretern
Ausgleichsperiode = 30 Monate
Arbeitgeber muss folgende Unterlagen führen: Arbeitszeitkonto Konto des ausgezahlten Lohnes Differenzkonto
Arbeitsverhältnis mit der Teilarbeitszeit
Einteilung der Arbeitszeit: - nicht unbedingt an alle Arbeitstage der Woche - Lohn entspricht der vereinbarten Zeit
Bei diesem Modell ergibt sich ein starker Unterschied zwischen Mann und Frau nicht nur bei uns, sondern in der ganzen EU.
Arbeitsverhältnis mit der Teilarbeitszeit
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
-3q
0.0
20.0
40.0
60.0
80.0
100.0
120.0
tis.
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