kreistag landkreis rostock ausschuss für bildung, … · einführung eines sozialtickets von...
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Kreistag Landkreis Rostock Güstrow, 20.10.2016 Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend am 29.09.2016. in Güstrow Beginn: 17:00 Uhr Ende: 18:25 Uhr Leitung: Dittmar Brandt An der Sitzung nahm teil:
entsch. fehlten:
unentsch. fehlten:
Dittmar Brandt Gudrun Weimer Britta Gildemeister Jörg Griese Frank Kölpin Detlef Kröger Dr. Wolfgang Rosenow Gudrun Weimer Hubertus Wunschik Lydia. Fahed Peter Georgi Verwaltung/Gäste: Anja Kerl, Leiterin Dezernat I Sabine Stelley, Leiterin Schulverwaltungs- und Kulturamt Frau Krumpolt, Beirat f. Menschen m. Behinderungen LK Rostock Herr Pastow, Amt für Kreisentwicklung Herr Lange, Personalrat Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der fristgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 21.07.2016 4. Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Bezahlbare Mobilität für alle“
(Drucksache Nr. VI-159-2016) 5. Entscheidung eines Antrages auf Gewährung von Fördermitteln des
Landkreises Rostock – Kunst und Kultur 6. Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2015 bis 2020 7. Information zum Stand „Internate“ 8. Sonstiges
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Öffentlicher Teil TOP 1 Herr Brandt eröffnet die Sitzung und stellt die fristgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest. TOP 2 Die Tagesordnung wird bestätigt. TOP 3 Das Protokoll der Sitzung vom 21.07.2016 wird einstimmig bestätigt. TOP 4 Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Bezahlbare Mobilität für alle“ (Drucksache Nr. VI-159-2016) Herr Brandt stellt Herrn Pastow, vom Amt für Kreisentwicklung vor und erläutert nochmals den Werdegang der Beratung zur Beschlussvorlage. Er gibt das Wort an Herrn Pastow. Herr Pastow stellt an Hand einer PowerPointPräsentation den Verkehrsverbund Warnow vor und erläutert die relevanten tariflichen Zusammenhänge, die sich für die evtl. Einführung eines Sozialtickets von Bedeutung sind. Die Präsentation liegt dem Protokoll anbei. Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder macht er folgendes deutlich:
Verbund besteht aus 8 Tarifzonen im Vergleich zur HRO mit einer Tarifzone im Verbund stehen die Einnahmen für alle Mitglieder, auch für die HRO Vergünstigungen zu bestehenden Tickets gibt es bereits durch das Land durch
verschiedene rechtliche Maßnahmen (SGB) HRO beschränkt sein Sozialticket ausschließlich auf die HRO, dies ist im
Verbund nicht denkbar es könnten nur Einzelstrecken, ausgenommen der HRO förderbar sein, dies
würde im Endeffekt teurer werden Einsparungen bzw. Mehreinnahmen werden nicht wirken Auslastung der Linien im Landkreis ist sehr gut Erfahrungsgemäß wird es keine Extrafahrten bei günstigeren Tickets geben,
wer fahren muss der fährt auch Verbund macht unsere Fahrpreise insgesamt attraktiver, LK befindet sich
bundesweit mit den Preisen in einem guten Mittelfeld Die Fahrscheine sind durchtarifiert, für ein Sozialticket müsste ein schlüssiges
Konzept erarbeitet werden, dies ist kurzfristig nicht möglich Herr Kröger berichtet in diesem Zusammenhang über das Votum des Haushalts- und Finanzausschusses. Der Landkreis wird keine Mehreinnahmen verbuchen, im Gegenteil er muss Geld hinzugeben, wie in der Modellrechnung dargestellt. Auf die Frage nach Alternativen antwortet Herr Pastow, dass aus jetziger Sicht keine Umsetzung eines Sozialtickets möglich ist. Im Rahmen der Fortschreibung der Nahverkehrsplanung, welche in Arbeit ist und zur Beschlussfassung für 2018 vorbereitet wird, könnte man sich dazu Gedanken machen. Hier bietet sich in den Gespräche im ÖPNV-Beirat, in den Fraktionen und Ausschüssen ein Gestaltungsspielraum an, um die Diskussion dann noch mal aufzugreifen. Frau Kerl betont, dass ein Sozialticket eine freiwillige Leistung darstellt. In Bezug auf den bestehenden Doppelhaushalt ergibt sich die Frage wo das Geld herkommen soll. Des Weiteren verbietet unser Haushaltssicherungskonzept ungeplante
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Mehrausgaben in 2017. Herr Brandt fasst zusammen, dass sich aus seiner Sicht somit der Werdegang für ein eventuelles Sozialticket so darstellt, dass dies im Rahmen der Nahverkehrsplanung bis 2018 in den Fraktionen weiter zu diskutieren ist. Herr Brandt appelliert an die Mitglieder, die Diskussion zum Abschluss zu bringen und bittet die Ausschussmitglieder darum, zu dem vorliegenden Antrag ihr Votum abzugeben. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend stimmt mehrheitlich gegen die Einführung eines Sozialtickets. TOP 5 Entscheidung eines Antrages auf Gewährung von Fördermitteln des Landkreises Rostock – Kunst und Kultur Herr Brandt gibt das Wort an Frau Stelley. Frau Stelley informiert, dass 1700,-EUR Fördersumme vom Theaterverein zurückgegeben wurde. Frau Stelley erläutert den vorliegenden Antrag der Kunsthalle Kühlungsborn, sie weist daraufhin, dass freie Mittel vorhanden sind und es gilt die beantragten Kosten dieses Antrages zu prüfen. Herr Wunschik ist der Meinung, dass es sich um ein touristisches Unternehmen handelt, welches seine Fördermittel anderweitig beantragen könnte. Auf die Nachfrage was mit den Geldern passiert, wenn nicht gefördert, wird antwortet Frau Stelley, die Gelder gehen in den Haushalt zurück, es handele sich um Steuergelder. Frau Stelley meint, dass die Fördergelder evtl. nur für einen Teil der Arbeiten, z. Bsp. für die Festschrift vergeben werden sollten, Sie schlägt 500,-EUR vor, gibt aber auch zu bedenken, wie kritisch andere Anträge beurteilt wurden. Herr Griese würde dem zustimmen. Herr Wunschik schränkt ein, dass er seine Zustimmung nur gibt wenn 500,-EUR ausreichen In der Diskussion dazu wird festgestellt, dass die Ausstellung schon begonnen hat, Festschrift und Katalog noch nicht erstellt sind. Dies sei immer das Risiko der Veranstalter, dass evtl. nicht zugesprochen werden. Herr Brandt bittet um die Abstimmung. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend stimmt der Förderung des Projektes für Festschrift und Katalog in Höhe von 500.-EUR mehrheitlich zu. TOP 6 Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2015 bis 2020 Frau Stelley geht auf den vorliegenden Entwurf der Schulentwicklungsplanung ein. Sie informiert, dass sich die Schulkonferenzen mit der Planung befasst haben und weitere Beratungen folgen. Es liegt die komplette Aufstellung dazu vor. Im Kreistag im Dezember soll es zur Beschlussfassung kommen. TOP 7 Information zum Stand „Internate“ Herr Brandt informiert über die Arbeit der AG „Internate“. Es war das Ziel sich mit der Thematik zu befassen, das Jugendamt hatte die Aufgabe Bedarfe zu prüfen.
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Es wurden alle notwendigen Unterbringungen in diesem Zusammenhang durch das Jugendamt geprüft und man war bemüht die entsprechenden Träger dafür zu finden. Mit Beginn des neuen Schuljahres muss das Jugendamt dann konkret planen, entsprechende Elterngespräche führen. Eine Entscheidung könnte für das Internat in Bad Doberan fallen, zum Ende des Schuljahres wenn ein Konzept und ein Träger zu Verfügung stehen. Das Ziel sei somit die Schließung der Internate und Übernahme durch einen neuen Träger. Die Beschlussfassung dazu ist auf dem Kreistag im Dezember geplant. Frau Stelley ergänzt und führt aus, dass 3 Träger sich den Standort in Bad Doberan angeschaut hätten. In Graal Müritz sei die Gemeinde interessiert. Für Bad Doberan sei es möglich verschiedene Bedarfe unter einem Dach abzudecken, dazu hat ein Träger ein Konzept erstellt, ein Zweiter sei dabei und der Dritte ist zurückgetreten. Frau Kerl äußert sich aus Sicht der Verwaltung, dass kein Träger das Internat in diesem Rahmen weiterführen wird. Es ist eine neue Lösung zu finden und da arbeite man dran. Herr Lange äußert sich aus Sicht des Personalrates ungefragt und kündigt eine Stellungnahme an. Herr Brandt rügt Herrn Lange und betont dessen unfaire Art und Weise. Er hätte kein Rederecht. TOP 8 Frau Stelley kommt auf die Tischvorlage zu sprechen bezgl. dem Entwurf des Raumprogrammes für die KGS Rövershagen. Dieses sei nach den kritischen Gesprächen erneut beraten und nach den Konsultationen überarbeitet worden. Herr Brandt beendet die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Jugend. Dittmar Brandt Simone Sitte Ausschussvorsitzender Protokollantin Entw
urf
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Einwohner ca. 416.000
Verkehrsgebiet 3.601 km2
Streckenkilometer 2.760 km
Linienkilometer 4.524 km
Fahrplankilometer 20.064.967 km
Beförderte Fahrgäste p.a. ca. 61.000.000
Verkehrsleistung ca. 510 Mio. Pkm
mittlere Reiseweite 8,39 km/Person
Stand: 2014
Landkreis Rostock
Hansestadt
1. Der Verkehrsverbund Warnow
Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend 29.09.2016
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Hansestadt Rostock
Aufsichtsrat
Landkreis Rostock
Verkehrsverbund Warnow GmbH
Gesellschafterversammlung
HRO Bund (LMV) LRO
LRO, DBR K´born, Privat, (LMV)
Privat
Lan
d M
eck
len
bu
rg-V
orp
om
me
rn
1. Der Verkehrsverbund Warnow
Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend 29.09.2016
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Betrieb / Verkehr
Geschäftsführerin
Tarife / Vertrieb Kaufm. Angelegenheiten
AG Verkehrs- und Fahrplan-koordinierung
AG Fahrgast-
information
AG Tarife
AG Verkehrs-erhebung
• Fahrplan • Netzplan • Haltestellen • Kooperationen • Baustellen
AG Marketing
Sonstige AG´s
• Internet • Elektronische
Fahrplanaus-kunft
• Tarifauskunft • E-Ticketing
• Printmedien • Netzplan • Internet • Werbung • Kampagnen • Aktionen
• Preise • Fahrausweis-
angebot • Tarif-
bestimmungen • Beförderungs-
bedingungen • Vertrieb
• Verkehrs-erhebungen
• Einnahme-aufteilung
• Projektbe-zogen, zeitl. begrenzt • AG Stadt-Umland-
Verknüpfung (NVP)
1. Der Verkehrsverbund Warnow
Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend 29.09.2016
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Tarifzonenplan Region / Stand 04.01.2016
1. Der Verkehrsverbund Warnow
Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend 29.09.2016
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Auszug Satzung VVW
§2 Gegenstand des Unternehmens (1) ..die Gesellschaft erfüllt den Gegenstand ihres Unternehmens insbesondere durch.. - Koordination und Weiterentwicklung des Tarifes der Verbundunternehmen unter Beachtung von § 4 (4) - ÖPNVG M-V….Verkehrskooperation…tarifliche Zusammenarbeit…Durchtarifierung.. - Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung eines Einnahmeaufteilungsverhältnisses für die Verbundunternehmen
§7 Verbundtarif und Einnahmeaufteilung (2) Die Gesellschafter verpflichten sich, für den diesem Vertrag unterliegenden Verkehr
ausschließlich den Verbundtarif und die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen anzuwenden.
§11 Abstimmung (5) Die Gesellschafter fassen Beschlüsse zum Tarif und zur Einnahmeaufteilung einstimmig.
1. Der Verkehrsverbund Warnow
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1. Der Verkehrsverbund Warnow
Durchführung ÖPNV
Zusammenführung Fahrgeldeinnahmen
Einnahmeaufteilung gemäß EAV VVW
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• EAV soll: Leistungsbezogen / leistungsgerecht
• EAV soll: Motivation für Verkehrsunternehmen
• EAV soll: keine Besitzstände oder Alteinnahmensicherung
• EAV soll: einfach und verständlich
• EAV soll: genau sein, Fehler < 5 % ermöglichen
• EAV soll: perspektivisch finanzierbar sein
• EAV soll: zeitlich und lokale Änderungen auch zwischen Gesamterhebungen sowie Veränderungen bei den Verkehrsunternehmen berücksichtigen können, Differenzierung Stadt/Region (Sondertarife/Vereinbarungen)
Anspruch Einnahmeaufteilungsverfahren (EAV)
2. Einnahmeaufteilung im VVW
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Tarifzone 1 Tarifzone 2
A B
C
Weg 1 mit VU-1
Weg 2 mit VU-2
Weg 1 und Weg 2 mit Fahrausweis i
VU-1: 7,50 €
VU-2: 2,50 €
Tarif des Fahrausweises i: 10,00 € Zonen Gesamt: 2 Erlös pro Tarifzone: 5,00 € Anzahl VU in Tarifzone 1: 1 5,00 € für VU-1 Anzahl VU in Tarifzone 2: 2 2,50 € für VU-1 und 2,50 € für VU-2
Methodik Einnahmeaufteilung - Berechnungsmodell
2. Einnahmeaufteilung im VVW
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Methodik Einnahmeaufteilung - Beispielberechnung
2. Einnahmeaufteilung im VVW
Beispiel: Fahrt von Rostock Lütten Klein nach Weitendorf, Einzelkarte 6 Zonen (Rostock + Zone 7, 8, 9, 10, 11)
• Rostock Lütten Klein – Laage DB Regio AG
Zone Rostock + Zonen 7, 8, 9 + ½ Zone 10)
• Laage – Weitendorf rebus ½ Zone 10 + Zone 11
E = 1 x 5,80 € (4 ½ DB + 1½ rebus) EDB = 5,80 € -> 4 ½ = 4,35 € pro Fahrt Erebus = 5,80 € -> 1½ = 1,45 € pro Fahrt
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3. Verkehrszählung im VVW
Vollständige Erhebung der Verkehrs- und Tarifnachfrage
- alle Verkehrsunternehmen
- alle Linien
- alle Tagtypen und Zeitschichten
- ganzjährig
- planmäßig alle 4-5 Jahre
durch Zählung (manuell / elektronisch) und Befragung (persönlich)
- Umsetzung basierend auf einem Stichprobenkonzept
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4. Stichprobenkonzept (Erhebung 2011)
Heterograder Fall Homograder Fall
Zählung der Verkehrsmenge (P)
Nutzungsmerkmale (Anteilswert)
Merkmalsträger: Fahrt
Merkmalsträger: Fahrgast
Stichprobenumfang Erhebungsfahrten
3.564 AFZS 3.714 manuell
Stichprobenumfang Anzahl zu befragende
Fahrgäste 70.840
Proportionale Aufteilung nach definierten Schichtungsmerkmalen
Wellen Linien Tagesarten Zeitschichten
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Grundgesamtheit je VU (Fahrten / Fahrgäste)
Fahrten heterograder Fall
Fahrgäste homograder Fall
Stichprobenumfang
Schichtung (proportional) über insgesamt 4 Erhebungswellen
Linien
Tagesarten Mo-Fr Sa So/Feiertag
Zeitschichten BB-6 6-9 9-12 12-14 14-16 16-20 20-BE
Zufällige Auswahl innerhalb der Schichten
4. Stichprobenkonzept (Erhebung 2011)
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5. Qualitätskriterien zur Nachweisführung
Kriterien zum Nachweis zur Einhaltung der statistischen Qualitätsparameter
Erfüllung der Stichprobe im heterograden
Fall (Zählfahrten)
Erfüllung der Stichprobe im homograden
Fall (zu befragenden
Fahrgäste)
Nachweis zur
zufälligen Auswahl der Zählfahrten
bzw. Umläufe
Einhaltung des
relativen Stichproben-
fehlers zur Maßzahl Mittelwert
Einhaltung des relativen Stichproben-
fehlers zur Maßzahl Anteilswert
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5. Qualitätskriterien zur Nachweisführung
Untersuchung von Form und Strenge des statistischen Zusammenhanges der Verteilung • der Zählfahrten (Ist-Erhebungsfahrten) nach Linien, Richtung, Tages- und Zeitschichten (Merkmal X) mit der Verteilung • der Soll-Erhebungsfahrten nach Linien, Richtung, Tages- und Zeitschichten (Merkmal Y) auf Basis einer Regressions- und Korrelationsuntersuchung.
Nachweis zur Auswahl der Erhebungsfahrten aus der Grundgesamtheit nach dem Zufallsprinzip, des Ausschlusses jedes gezielten oder bewussten Einflusses auf den Auswahlvorgang und damit die Einhaltung des Prinzips einer gleichen Auswahlwahrscheinlichkeit für alle Fahrten.
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5. Qualitätskriterien zur Nachweisführung
(Erhebung 2011)
Erfüllung der Stichprobe Zählung (heterograder Fall)
2rd1)(N
2V
2k
N2
V2
kn
Prüfung umfasst folgende Daten: n = realisierter Stichprobenumfang (Anzahl der durchgeführten Zählfahrten), V = realisierte relative Streuung (Quotient Streuung / Maßzahl Mittelwert P), N = Anzahl der Fahrten / Umläufe im Erhebungszeitraum (Grundgesamtheit). Vorgabe: 3.564 Fahrten AFZS Ergebnis: 308.515 Fahrten AFZS 3.714 Fahrten manuell 3.997 Fahrten manuell
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5. Qualitätskriterien zur Nachweisführung
(Erhebung 2011)
AFZS / manuell Fahrten Soll Fahrten Ist Erfüllung
RSAG (AFZS) 1.192 152.480 Übererfüllung
DB Regio 2.066 2.157 104,4 %
OLA 236 278 117,8 %
MBB 144 170 118,1 %
RvK (AFZS) 1.186 128.832 Übererfüllung
OVG (AFZS) 1.186 27.203 Übererfüllung
Fremde 196 208 106,1 %
WF 840 906 107,9 %
antaris 232 278 119,8 %
Erfüllung Stichprobe Zählung
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5. Qualitätskriterien zur Nachweisführung
(Erhebung 2011)
Prüfung umfasst folgende Daten: n = realisierter Stichprobenumfang (Anzahl der befragten Personen), p = Anteilswert, für den die statistischen Vorgaben gelten, N = Anzahl der Fahrgäste im Erhebungszeitraum (Grundgesamtheit). Vorgabe: 70.840 Fahrgäste Ergebnis: 158.678 Fahrgäste
Einhaltung der Stichprobe Befragung (homograder Fall)
2rdP1)(NP)(1
2u
NP)(12
un
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5. Qualitätskriterien zur Nachweisführung
(Erhebung 2011)
Erfüllung Stichprobe Befragung
manuell Interviews Soll Interviews Ist Erfüllung
RSAG 9.700 22.221 229,1 %
DB Regio 31.700 83.473 263,3 %
OLA 4.500 6.529 145,1 %
MBB 2.500 13.093 523,7 %
RvK 9.600 15.453 161,0 %
OVG 9.600 11.818 123,1 %
Fremde 1.100 1.336 121,5 %
WF 1.680 3.489 207,7 %
antaris 460 1.266 275,2 %
VVW 70.840 158.678 224,0 %
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6. Ergebnisse der Verkehrszählung (Erhebung 2011)
Linienbeförderungsfälle
gesamt VVW-tarifrelevant
RSAG 39.837.932 36.340.347
DB Regio 12.486.558 7.733.088
OLA 614.220 342.314
MBB 731.348 48.906
RvK 2.614.129 1.645.991
OVG 2.365.273 1.468.032
GCR 53.624 13.254
Fremde 40.383 10.213
WF 2.409.824 2.044.336
antaris 132.675 120.840
VVW 61.285.966 49.767.321
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VVW-relevant Direktfahrer Umsteiger Übersteiger
RSAG 73,2 % 15,4 % 11,4 %
DB Regio 50,7 % 6,0 % 46,3 %
OLA 41,3 % 1,8 % 56,9 %
MBB 64,6 % 0,9 % 34,5 %
RvK 52,9 % 2,6 % 44,5 %
OVG 79,8 % 7,6% 12,6 %
GCR 67,9 % 2,1 % 30,1 %
Fremde 32,3 % 0,0 % 67,7 %
WF 81,1 % 0,0 % 18,9 %
antaris 86,2 % 0,0 % 13,8 %
VVW 69,1 % 12,3 % 18,5 %
Direktfahrer - Umsteiger - Übersteiger nach Verkehrsunternehmen
6. Ergebnisse der Verkehrszählung (Erhebung 2011)
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Verfahren zur Einnahmeaufteilung
Ziele, Rahmenbedingungen, Spielregeln, Verfahren und Anwendung des EAV wurden durch die Gesellschafter (Verkehrsunternehmen) festgelegt und verbindlich im EAV-Vertrag vereinbart
Nutzung einer mathematisch/statistischen Formel zur Ermittlung/Berechnung des EAV, neutrale Testierung dieser und verbindliche vertragliche Vereinbarung zur Anwendung
Statistischen Methodik zur Felderhebung (Zählung, Befragung), Fehler < 5 % und zur Auswertung der Felderhebung, Berechnung des EAV, der DHV und mittl. RW, § 45 a, unter Berücksichtigung perspektivischem Einsatz von AFZS und Korridorerhebungen; neutrale Testierung und vertragliche Vereinbarung
Kontinuierliche Erhebung – ca. alle 5 Jahre zur Nutzung von Fahrstrecken, Fahrausweisarten, Fahrtenhäufigkeiten und Anzahl der Fahrgäste
Kontinuierliche Anpassung des EAV auf Basis der Erhebungen
7. Einnahmeaufteilung im VVW
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EAV - Formel
EVU - Einnahme des VU
nFg - Anzahl der Fahrgäste pro Fahrausweis
T - Tarif je Fahrausweis
FH - fahrausweisspezifische Fahrtenhäufigkeit (unternehmensspezifisch)
nZ, VU - Anzahl der mit dem jeweiligen
VU befahrenen Zonen
nZ, VVW - Anzahl der insgesamt mit dem Fahrausweis befahrenen Zonen des VVW
EVU = nFg * * T
FHVU
nZ, VU
nZ, VVW
EEAV = + +.....+ =100
EVU1 EVU2 EVUn
EVVW EVVW EVVW
bei EVVW = Summe (EVU1 + EVU2 +....+ EVUn)
7. Einnahmeaufteilung im VVW
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