internationales einkaufsrecht anhand von konkreten beispielen dorothea engel
Post on 06-Apr-2015
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Internationales Einkaufsrecht anhand von konkreten Beispielen
Dorothea Engel
Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007 2
Agenda
Wincor Nixdorf auf einen Blick
Welches Recht ist beim internationalen Einkauf anwendbar?
Gibt es das “richtige” Recht?
Vorteile / Nachteile bzgl. der Rechtswahl – Praxisbeispiele
Die Verwendung von allgemeinen Einkaufsbedingungen
Wincor Nixdorf
Welches Recht?
Das „richtige“ Recht?
Vorteile / Nachteile
AGB
Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007 3
Wincor Nixdorf auf einen Blick
Genaue Kundenkenntnis und Partnerschaft
Flache Hierarchie, klare und flexible Strukturen
Leistungsorientierte, unternehmerische Einstellung
Aktienbeteiligung der Mitarbeiter
Unternehmensprofil (GJ 2005/2006)
Blue Chip-Kunden
Kundenorientierte Kultur
Weltweite Präsenz in mehr als 90 Ländern
Umsatz: 1.948 Mio. EUR
EBITA: 161 Mio. EUR
Hauptproduktions-standorte: Paderborn, Singapur und Shanghai
7.787 Mitarbeiter (Stand: 30.09.2006)
Wincor Nixdorf
Welches Recht?
Das „richtige“ Recht?
Vorteile / Nachteile
AGB
Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007 4
Umfassendes Portfolio
Produkte
Lösungen
Banking Retail
Einzahlsystem für Banknoten
und BelegeMultifunktionale Geldautomaten
Kunden-Informations-
terminals/-drucker
Interaktive Kiosk-Terminals
PCs, Server & Drucker
Full-Service POS
Self-CheckoutPOS
Mobile POS
Multi-vendor Software für Self-Service
Systeme
Netcentric, Self-Service Solution für
Multi-channel Architekturen
Flexible Architektur für schrittweise
Migration
Modulares, komponentenbasiertes
Software-System, basierend auf Microsoft .NET
Terminals
Cash Produkte Retail Hardware
POS-SystemeServices• Outsourcing
Cash Recycling System
Offene Architektur basierend auf IT Standards
• Komplett-services für die Filiale
• Global Professional Services
• eServices
PCs, Server & Drucker
TP.LinuxPOSition
TP.netProClassic
ProClassic/Enterprise
Infrastruktur Software
TP CM
Leergut-rücknahme-
Systeme
Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007 5
Welches Recht ist beim internationalen Einkauf anwendbar?
Was heißt internationaler Einkauf? Vertragsverhandlungen mit ausländischen
Vertragspartnern
Das Wichtigste kommt oft erst zum Schluss?!
Anwendbares Recht
Gerichtsstand
Merke: Trenne niemals anwendbares Recht und
Gerichtsstand!
Wincor Nixdorf
Welches Recht?
Das „richtige“ Recht?
Vorteile / Nachteile
AGB
Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007 6
Gibt es das “richtige” Recht? Gibt es ein “neutrales” Recht?
„Mein“ Recht vs. „Dein“ Recht
Gewohnheiten
Landestypische rechtliche Grundsätze
Unterschiedliche Rechtssysteme, z.B.
Anglo-amerikanischer Bereich
Kontinental Europa
„Internationales Recht“
UN-Recht als „neutrales“ Recht?
Praxisbeispiel
EU-Recht?
Wincor Nixdorf
Welches Recht?
Das „richtige“ Recht?
Vorteile / Nachteile
AGB
Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007 7
Vorteile / Nachteile bzgl. der Rechtswahl
Gründe für oder gegen ein bestimmtes Landesrecht könnten sein:
Kenntnisse über das fremde Rechtssystem?
Kosten? Insbesondere Anwaltskosten?
Vollstreckbarkeit?
Wahrscheinlichkeit der eigenen Klage bzw. dass man selbst verklagt wird?
Landestypische Besonderheiten? Z.B. üblicherweise hohe Schadensersatzforderungen
Erwartungshaltung des Vertragspartners?
Wincor Nixdorf
Welches Recht?
Das „richtige“ Recht?
Vorteile / Nachteile
AGB
Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007 8
Beispiel: US-amerikanisches Recht
Größere Vertragsfreiheit
Keine vergleichbare Regelung zum deutschen AGB-Recht
Grenze bildet „unconscionability“, d.h. „dem Gewissen widersprechend“, also Sittenwidrigkeit oder höchst überraschende Klauseln
Ausschluss von Folgeschäden absolut üblich
Begrenzung der Haftung auf das gezahlte Entgelt möglich
Bis auf Personenschäden und Haftung für vorsätzliches Verhalten jegliche Haftungsbegrenzung bis zum Haftungsausschluss möglich
„Punitive Damages“ – Bestrafung besonders bösartigen oder rücksichtslosem Verhalten durch die Gerichte
Wincor Nixdorf
Welches Recht?
Das „richtige“ Recht?
Vorteile / Nachteile
AGB
Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007 9
Beispiel: Englisches Recht
Grundsätzliche Unterscheidung zwischen Individualverträgen (negotiated contracts) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (standard form contracts).
Im Sale of Goods Act 1979 festgelegten „warranties“ (z.B. Title, quality, fitness for purpose, correspondance with description) können auch in standard form B2B contracts beschränkt und/oder ausgeschlossen werden.
Voraussetzung: Die Beschränkung bzw. der Ausschluss ist „reasonable“, d.h. besteht den reasonableness test.
Dafür muss die entsprechende Klausel „fair und reasonable once to be included, having regard to the circumstances which where, or ought reasonably to have been, known to or in the contemplation to the parties when the contract was made”.
Eine Richtlinie dafür ist u.a.: Bestand für den Käufer die Möglichkeit hinreichend Kenntnis von der Klausel und dessen Inhalt zu erlangen?
Deshalb: Notwendigkeit Klauseln durch die Gestaltung des Textes hervorzuheben (Fett, Großbuchstaben etc.).
Wincor Nixdorf
Welches Recht?
Das „richtige“ Recht?
Vorteile / Nachteile
AGB
Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007 10
Beispiel: Schweizer Recht
Das Pendant zum deutschen BGB = Schweizerische Obligationenrecht „OR“.
Begriff „Dienstleistung“ = Oberbegriff für Werkleistung und Auftrag. Auftrag entspricht dabei dem deutschen Dienstleistungsvertrag.
Das Schweizer Recht kennt auch keine „Garantiefrist“ oder Gewährleistungsfrist dem Wortlaut nach, lediglich den Begriff der Rügepflicht.
Rügen müssen nach Schweizer Rechtsprechung innerhalb von 30 – 60 Tagen angezeigt werden („sobald nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich“). Ist der Käufer seiner Anzeigepflicht nachgekommen, hat er für die Einreichung einer Klage dann ein Jahr Zeit.
Das Schweizer Recht kennt keine dem BGB vergleichbare AGB-Regelungen!
Wincor Nixdorf
Welches Recht?
Das „richtige“ Recht?
Vorteile / Nachteile
AGB
Internationales Einkaufsrecht Gulp | 10.2007 11
Die Verwendung von Allgemeinen Einkaufsbedingungen
Einkaufsbedingungen müssen wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden sein.
Nach deutschem Recht:
Vor oder bei Vertragsschluss
Ausdrücklicher Verweis auf die Einkaufsbedingungen
Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme der anderen Vertragspartei
Gegenüber ausländischen Vertragspartnern heißt das:
Verweis in Vertragssprache oder
In der Heimatsprache des Verkäufers
Andernfalls: In der Regel keine Anwendbarkeit deutschen Rechts, sondern des Landesrechts des Verkäufers, da dieses die engste Verbindung zum Vertrag hat, da der Verkäufer die charakteristische Leistung erbringt
Das gilt auch, bei sich widersprechenden AGBs!
Wincor Nixdorf
Welches Recht?
Das „richtige“ Recht?
Vorteile / Nachteile
AGB
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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