informationen aus dem amt für soziales · 2019-09-03 · kosten in einem bph quersubventionierung...
Post on 10-Feb-2020
4 Views
Preview:
TRANSCRIPT
Kanton St.GallenAmt für Soziales
Departement des Innern
Generalversammlung Curaviva St. GallenRheineck, 8. Mai 2019
Gregor Baumgartner, M Sc EcLeiter Abteilung Alter
Informationen aus dem Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
Inhalt
I. Pflegefinanzierung
II. Gestaltungsprinzipien Alterspolitik
III. Betreutes Wohnen
8. Mai 2019Seite 2 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
PflegefinanzierungLeistungsentwicklung: Pflege
8. Mai 2019Seite 3 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
PflegefinanzierungKostenentwicklung: Pflege
8. Mai 2019Seite 4 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
PflegefinanzierungKostenträger
8. Mai 2019
obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)fixer, nach Zeitaufwand abgestufter Beitrag, für gesamte Schweiz durch Bunderecht vorgegeben
öffentliche Hand
Bewohnerin/Bewohnerhöchstens 20 Prozent von OKP-Beitrag Ergänzungsleistungen
Bewohnerin / Bewohner, in der Regel keine Sozialhilfe Ergänzungsleistungen
Pfle
ge n
ach
KVG
Betre
uung
und
Pen
sion
Seite 5 Amt für Soziales
Restfinanzierung
Kanton St.Gallen
PflegefinanzierungBG-Urteil Höchstansätze Pflegekosten
8. Mai 2019Seite 6 Amt für Soziales
Leistungen in einem BPH Tarifschutzverletzung
Pflegeleistungen Kostenträger Pflege
Betreuungsleistungen
Pensionsleistungen
Kostenträger Betreuung
Kostenträger Pension
Kanton St.Gallen
PflegefinanzierungBG-Urteil Höchstansätze Pflegekosten
Kosten in einem BPH Quersubventionierung
Kostenträger Pension
Kostenträger Pflege
Kostenträger Betreuung
Erträge Pflege
Erträge Betreuung
Erträge Pension
8. Mai 2019Seite 7 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
WZW Kriterien gemäss Art. 32 KVG gelten für alle Leistungserbringer nach KVG
Keine staatliche Defizitgarantie auf Pflegeleistungen sondern KVG-konforme Höchstansätze der Pflegekosten
KR Motion 42.19.03: Höchstansätze der stationären Pflegekosten regelmässig anpassen
Anpassen der gesetzlichen Grundlagen
PflegefinanzierungBG-Urteil Höchstansätze Pflegekosten
8. Mai 2019Seite 8 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
Gestaltungsprinzipien AlterspolitikAusgangslage
Alter ist (k)ein gesundheitspolitisches Thema. Regelungen im Sozialhilfegesetz, Gesetz über die Pflegefinanzierung, Ergänzungs-Leistungsgesetz …
«Altersloses» kantonales Altersleitbild 1996
Die vier Pfeiler der Lebensqualität im Alter: Gesundheit materielle Existenzsicherung Wohnen soziale Integration 8. Mai 2019Seite 9 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
Gestaltungsprinzipien AlterspolitikWarum ein neues Grundlagendokument?
Das Altersleitbild des Kantons St.Gallen stammt aus dem Jahr 1996.
Das Thema Alter gewinnt aufgrund demographischer Entwicklung an Bedeutung.
Das Alter und das Altern haben sich verändert und es bestehen vielfältige Lebensentwürfe.
Die älteren Menschen wollen sich weiterhin aktiv in die Gesellschaft einbringen. Dies gelingt umso besser, umso so länger sie gesund sind. Deshalb ist auch die Gesundheitsförderung und Prävention im Alter wichtiger geworden.
8. Mai 2019Seite 10 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
Gestaltungsprinzipien AlterspolitikWeiteres Vorgehen (geplant)
Q2 2019 Projektauftrag von Regierung und VSGP
2019 Inhalte definieren und Themenfelder identifizieren (Begleitgruppe)
2020 Entwurf der Begleitgruppe und breites Anhörungsverfahren
H1 2021 Verabschiedung durch Regierung und VSGP
8. Mai 2019Seite 11 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
Motion SGK NR: Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen
Betreutes WohnenAusgangslage
8. Mai 2019Seite 12 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
Betreutes WohnenV. Nachtrag Sozialhilfegesetz: Auftrag
«Die Regierung wird eingeladen, innert sechs Monaten nach Abschluss der
Beratungen des Geschäfts 16.065 «Änderung des Bundesgesetzes über
Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenversicherung (EL-Reform)» durch die eidgenössischen Räte
Botschaft und Entwurf für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage
vorzulegen, damit die Mehrkosten für eine angepasste, barrierefreie
Wohnung mit gesicherter Betreuung («Betreutes Wohnen») nach den
Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen vergütet werden können.
Schafft der Bund mit der EL-Reform die gesetzliche Grundlage, kann dieser
Auftrag abgeschrieben werden.»
8. Mai 2019Seite 13 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
Betreutes WohnenChancen und offene Fragen
Chancen: Bedarfsgerechte Leistungsnutzung und -erbringung Selbstbestimmung durch Nutzende Kein «vorsorglicher / finanzbedingter» stationärer Aufenthalt Attraktive Gemeinde, auch für das Alter …
Offene Fragen: Wer beurteilt «den Bedarf»? Finanzierung – für was soll oder muss die öffentliche Hand
aufkommen? Gleichbehandlung von allen Nutzenden gegeben? …
8. Mai 2019Seite 14 Amt für Soziales
Kanton St.Gallen
Danke für's Zuhören! Und nun: Ihre Fragen
8. Mai 2019Seite 15 Amt für Soziales
top related