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-
Statistik kommunal 2018
Gemeinde
Otterfing
09 182 127Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
www.statistik.bayern.de
Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400
Herausgegeben im März 2019 Bestellnummer Z50021 201800
http://www.statistik.bayern.de/
-
Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen
0
–
/
·
...
x
( )
p
r
s
D
‡
Kostenlos
Redaktionsschluss
©
Publikationsservice
mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten
in der Tabelle nachgewiesenen Einheit
Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-
bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-
mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu
den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-
derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der
Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.
Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.
nichts vorhanden oder keine Veränderung
keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug
Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht
rechenbar
Angabe fällt später an
Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht
angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent
Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert
erhebliche Fehler aufweisen kann
vorläufiges Ergebnis
berichtigtes Ergebnis
geschätztes Ergebnis
Durchschnitt
entspricht
Statistik kommunal 2018 Vertrieb
Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeich-
nis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden.
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Impressum
Telefax 089 2119-3457
Erscheinungsweise Auskunftsdienst
jährlich E-Mail info@statistik.bayern.de
Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
für die jeweilige Regionaleinheit,
dargestellt in Tabellen und Graphiken
E-Mail vertrieb@statistik.bayern.de
Telefon 089 2119-3205
Telefon 089 2119-3218
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Heft 8,00 €
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Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 €
Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €
Telefax 089 2119-13580
31. Januar 2019
Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2019
Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,
mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
-
09 182 127 Otterfing
Statistik kommunal 2018
Gemeinde
Otterfing
Minuten Sekunden
Breitengrad................... N 47 54 41
Längengrad................... O 11 40 34
Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:
Die Koordinaten (Stand: 2018) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.
Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern
Regionalschlüssel............................................ 09 182 127
Landkreis......................................................... Miesbach
Regierungsbezirk............................................. Oberbayern
Verwaltungsgemeinschaft...............................
Region............................................................. Oberland
Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... 4475781
Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. 5308091
Grad
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 3Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
09 182 127 Otterfing
STATISTIK kommunal
führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr
2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten
statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im
Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit
ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je
nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.
Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand
Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen
Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den
Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch
Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem
2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der
Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da
lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde
betroffen waren.
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 4Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Seite
09 182 127 Otterfing
Inhaltsverzeichnis
Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8
Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8
Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10
Steuern ................................................................................................................................... 11
Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8
Bauland ................................................................................................................................... 10
Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12
Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13
Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14
Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15
Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15
Tourismus ............................................................................................................................... 16
Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16
Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16
Schulen ................................................................................................................................... 17
Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17
Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18
Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18
Erläuterungen ......................................................................................................................... 19
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 5Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.
15
18
25
30
40
50
15
18
25
30
40
50
65
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
9. Mai 2011 55,3 640 14,5 278 6,3 1 846 511
25. Mai 1987
151,7
52,0 4 812
56,0
253
102,0
2 333
4,6
504
27,038,3
3,4
x
73,2
x
3 189
4 411 2 441
15,8
x
107
159,8
Anzahl %
1,0
1,1
2,4
0,7
49
113
34
2016
2017
85
45
4 477
4 515
4 519
4 467
4 520
4 605
4 650
702,3
Jahr
Bevölkerung am 31. Dezember
insgesamtVeränderung zum Vorjahr
1)
Anzahl %
2008
2009
29
30
- 0,3
0,8
- 13
38
18,0
09 182 127 Otterfing
insgesamt
Veränderung
31.12.2017
gegenüber … in %
Bevölkerung
Einwohner
je km²
3 189
604
629
736
Volkszählung
bzw.
Zensus
01.12.1840
01.12.1871
01.12.1900
16.06.1925
17.05.1939
06.06.1961
27.05.1970
13.09.1950
856
815
1 492
1 542
1 925
889
156
383
231
411
7,5
290
245
603
7,6
9,7
4,9
12,0
7,2
12,9
18,9
16,2 516
66
189
111
4,1
11,7
13,2
141
322
229
3,2
7,3
5,2
143
364
275
100,0
133
216
67
166
110
281
368
537
483
2 361
5,6
9,1
2,8
7,0
4,7
11,9
15,6
22,7
20,5
15,2
3 189 100,0
216
501
10,6
212
4 411 4 846
454
385
338
1 609
882
779
83013,4
100,0
20,8
17,6
20,4
590
718
1 066
100,0100,0 100,0
446
2 184
20,0
17,7
18,8
3,3
6,4
5,1
11,8
72
139
111
25711,4
3,0
7,5
5,7
12,2
14,8
22,0
18,3
303
498
5,6
9,1
122
198
242
309
466,1
224,8
214,3
2012
2013
2014
2015
insgesamt
152
6,7
41
71
73
92
Veränderung 2011 zu 1987 in %
25.05.1987
Anzahl
670,4
558,4
494,6
2010
2011
35
39
Bevölkerungsentwicklung
%
09.05.2011
Volkszählung bzw. Zensus
4 411 9,9 210 4 846
0,1
- 1,2
1,2
1,9
4 699
4
- 52
53
insgesamtweiblich weiblich
9,7
121
159 9,9
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht
6,3
10,3
297
430
1 183
6
Bevölkerung
und zwarPrivat-
haushalte
darunter
Einpersonen-
haushalte
römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer
Anzahl %
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
6,9
insgesamt
% Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl
Alter von…Jahren
Bevölkerung
25. Mai 1987
unter 6
65 oder mehr
9. Mai 2011 31. Dezember 2017
insgesamt weiblich
0
1 000
2 000
3 000
4 000
5 000
6 000
1840
1871
1900
1925
1939
1950
1961
1970
1987
2011
2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 6Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Altersstruktur der Bevölkerung
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
5,6 58,6 56,5 27 284 274 35
Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung
2017 52 10,7
2016 41
78,1
81,1
72,0
76,4
73,28,5 113
32
31
45
46
352
381
4556,4 94,6
2010
2014
2015
5,8
6,6
294
335
359
251
269
363
80,5
62,4
1990
2000
42
45
56
26
28 6,0
6,8
9,7
11,9
9,3
43
88
45
98
82
4
45,4
43,4
282
4,1
5,8
53,8
77,7
62,4
95,7
52,4
72,4
65,4
65,1
8326,6
1980
86
162
40
37
23
17
154
193
332
331
16,6
10,4
11,5
9,0
33
32 18
6,6 131970
09 182 127 Otterfing
Jahr
Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen
7,11960 11 70 41
Bevölkerungs-
zunahme bzw.
-abnahme (-)
Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene
insgesamtje 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohner
0
200
400
600
800
1 000
1 200
unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr
Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2017
0
10
20
30
40
50
60
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017
Lebendgeborene Gestorbene
0
50
100
150
200
250
300
350
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017
Zugezogene Fortgezogene
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 7Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Durchschnittsalter der Bevölkerung
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen
2014
2015
2016
2017
6
3
3
4
15
16
16
17
10
8
10
10
6
4
6
3
70
62
58
54
16
11
12
11
665männlich
Handel, Verkehr, Gastgewerbe
6 14
Jahr
2011
2012
2013
Arbeitslose
(Jahresdurchschnitt)
und zwar
Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte
709
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 11
Beschäftigte am Wohnort
454 461 504 550
948 981 990
Unternehmensdienstleister
589
13 17darunter 1)
weiblich
Jahr
530
11 10
Durchschnittsalter Jugend-
quotient
Alten-
quotientinsgesamt
Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni
2)
2012 2013 2014 2015 2016 2017
1 239
503 527 529
1 093 1 215
09 182 127 Otterfing
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2008
43,4 36,9
30,4
2017 42,4 40,6 44,2 35,8 30,5
2016 42,2 40,5 43,9
männlich weiblich
29,4
35,8
40,5 43,6
2008 41,2 40,4 42,1 35,5
37,1 30,7
2014 41,9 40,5
2010 41,9
2009 41,6 40,6 42,8 35,2
36,6
31,540,6 43,2
30,4
43,4
30,4
2015 42,0
211
514
179 190 198 216 380 399
422 429 465 524 516
267 225 246 212
20
Produzierendes Gewerbe
263
Beschäftigte am Arbeitsort
davon
445
49
59
13
11 5 14
7. Arbeitslosenzahlen seit 2011
19
4 4
5 7 6
10 5 7
1 766 1 868 1 918
94 90 73 85 91
59
2) Bei den Ergebnissen 2012 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2017 vorläufige Ergebnisse.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
95
1 650 1 700 1 702
Öffentliche und private Dienstleister
35,6
41,5 39,9 43,1 37,5 31,62011
31,3
2013 41,9 40,4 43,4 36,0 30,3
2012 41,9 40,3
37,0
38,0
39,0
40,0
41,0
42,0
43,0
44,0
45,0
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
insgesamt männlich weiblich
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige
0
10
20
30
40
50
60
70
80
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 8Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen
Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %
1) FREIE WÄHLER Bayern.
x 4,2 18,8
3 385 1 728 51,0 5 1 723 35,8 18,2 18,6 9,1 4,1 14,3
9 1 776 51,9 9,5 15,607.06.2009
25.05.2014
3 321 1 785
7,4
3 139 1 590 50,7 6 1 584 58,6 12,6 16,7 x x 12,1
5 1 545 67,4 16,6 8,5
53,7
18.06.1989
12.06.1994
13.06.1999
13.06.2004
x x 2 476 1 666 67,3
2 637 1 647 62,5
2 877 1 550 53,9 x x
10 1 637 49,1 14,5 13,7 x x 22,7
14 1 652 42,7 18,5 12,0
10. Europawahlen seit 1989
24.09.2017 3 458 2 986 86,4 17 2 969 40,6
26,8
12,2 12,910,5 12,2 11,6
2 700
10,846,7 13,8 13,0x 15,6 3 314 2 621 79,1 20 2 601
8,9x 7,5
2,3
3 147 2 659 84,5 22 2 637 52,6 20,7 10,4x 11,7 4,6
61,5 20,8 10,7x 4,8 3 072 2 709 88,2 9
82,0 7 2 165
2 405 84,9 7 2 398 51,5 25,1
75,3
4 414
4 270
4 456
5 092
9. Bundestagswahlen seit 1994
X
X
X
X
4 383
4 211
4 361
5 032
13.09.1998
21.09.2003
28.09.2008
22.09.2013 3 380 2 546
8,5
11,3
6,152,2
17,4
10,5
2,5
1,4
9,5
16,3
22,1
20,5
19,1
15,5
19,9
1 929
8. Landtagswahlen seit 1990
CSU
2 824 2 207
3 107 2 135
3 252 2 228
57,0
56,1
58,4
62,5
40,5
78,2
68,7
68,5
X
GRÜNE FW 1) AfD
WahltagStimm-
berechtigteWähler
2 851 82,8 5 702 5 641 37,3 21,8 10,7
09 182 127 Otterfing
2 57814.10.1990
25.09.1994
71,2
73,2
3 632
3 794
11,5
9,5
X
XX
3 670
3 858
1 835
2 634
7,6
16.10.1994
27.09.1998
22.09.2002
18.09.2005
27.09.2009
6,0
2 834
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf
ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige
14.10.2018 3 445
Wahl-
beteili-
gung
in %
Abgegebene
GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf
insgesamtdarunter
gültige %
SonstigeFDPSPD
%
SPD GRÜNE AfD FW¹) Sonstige
%
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf
StimmenCSU
7,0
54,0 19,7 10,8x 9,6 2 649 2 172
16,4 6,3 5,6 10,2 10,522.09.2013 3 389 2 677 79,0 13 2 664 50,9
8,3
7,7
3,4
–
3,0
9,9
3,1
5,6
7,5
8,8
10,2
2,7
7,2
8,2
8,6
0
10
20
30
40
50
60
70
1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018
CSU Grüne FW¹) AfD SPD FDP
0
10
20
30
40
50
60
70
1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170
10
20
30
40
50
60
70
80
1989 1994 1999 2004 2009 2014
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 9Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Eglseder, Jakob, CSU, gewählt am: 16.03.2014
Rzehak, Wolfgang, GRÜNE, gewählt am: 30.03.2014
Bürgermeister..............................
209
Wahlvorschlag
CSU
SPD
FREIE WÄHLER 1)
GRÜNE
gemeinsame Wahlvorschläge
Wählergruppen
Sonstige
12. Gemeindefinanzen seit 2013
Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
darunter
darunter Personalausgaben
laufender Sachaufwand
Sachinvestitionen
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Bruttoausgaben
Gemeindesteuereinnahmen 4 763
233
1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.
0,161
.
2 263
561
7 416
4 921
–
778
–
1 034
0,216
275
2 198
0,276
275
2 056
–
1 536
1 942
0,437
6 228
4 884
116
25 576
3 996
2 313
7 560
3 383
14 560
2 025
1 140
3 475
12 351
2 218
1 545
1 933
1 774
16 480
1 843
1 237
4 989
26
382
1 251
3 182
87
474
5 540
4 316
435
5 351
3 942
1 992
9 919
1 587
972
1 523
0,335
164
–
09 182 127 Otterfing
gültig
Anzahl
Anzahl
%
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Stimmberechtigte
Wähler
Wahlbeteiligung
Abgegebene Stimmzettel
dav. ungültig
2 296
3 563
2 328
65,3
2 328
32
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014
Gewichtete Stimmen Sitze
Anzahl
12
1 556
1
3
3
7
7
–
257
2 249 241
Verkaufspreis
baureifes
Land
Bauland
insgesamt
Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche
5
4
10
1 121
Anzahl 1000 m² Tsd. Euro
13. Bauland seit 2013
2014
2015
2013
2016
Bauland
insgesamt
6 121
3 307
25
6
Durchschnittlicher Kaufwert von
Bauland
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
Jahr
769
.
.
7
baureifes
Land
2 686
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
48 .
.
477 676
1
4
23
€/m²
– –
517 23
–
1
– –
841 37
539 23
399 17
–
3
–
4 –
3 –
4 936 5 685 5 633 6 672
2016 2017
1 000 €Gegenstand der Nachweisung
2014 2015
% insgesamt dar. Frauen
– –
Planmäßig geleisteter Schuldendienst
Finanzkraft
Verschuldung je Einwohner 1)
Gegenstand
der
Nachweisung
Einheit Wert
Landrat.........................................
2013
23
375
1 315
2 956
85
1) Betrifft die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern.
– – –
6 1
Gemeindeschlüsselzuweisungen
Steuerkraftmesszahl
Verschuldung
595
28
507
2 160
3 820
150
26
502
1 488
3 491
118
Steuereinnahmekraft
Gewerbesteuerumlage
6 166
4 569
–
1 286
64
869
1 237
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 10Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
1) Ab 2004 ist die Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren auf Grund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingeschränkt.
2) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.
Lieferungen und Leistungen
je Steuerpflichtigen in 1000 Euro
1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens.
Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro
Einkommensteuerpflichtigen in Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und
Steuerbelastung 2)
in Prozent
2016
2007
2008
2009
2010
2011
Jahr
101 851
95 358
134 781
141 644
153 684
122 000
125 050
99 916
109 851
103 316
305
296
309
325
oder mehr
331
274
277
Anzahl 1 000 €
842 89 235 21 528
2014
2015
273
285
299
2012
2013
15. Umsatzsteuerstatistik 1)
seit 2007
Umsatz-
steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen
50 000
13 715 1 929
166 3 725 289
182 5 010 478
327
1 861 58
152 2 665 135
160 5 200 641
2 162
148
20 141
18 813
20 962
24 035
Jahr
––
Einkommensgrößenklassen
in €
25 089
unter
bis unter
Einkommensgrößenklassen 2014
252 379 11
150 1 150 20
Lohn- und
Einkommen-
steuerpflichtige
5 000
10 000
09 182 127 Otterfing
16 668 2 050
122 939
117 043
107 351
98 968
98 289
82 805
2 379
2 381
2 292
2 217
2004 1)
2007
2010
2013
2014
2012
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004
Gesamtbetrag der
Einkünfte
Lohn- und
Einkommensteuer
Anzahl 1 000 €
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
50 000
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
0
10 000
20 000
30 000
40 000
50 000
60 000
2004 2007 2010 2012 2013 2014
18
19
20
21
2004 2007 2010 2012 2013 2014
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 11Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Wohngebäude 1)
1 Wohnung
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohngebäuden
darunter in Wohngebäuden mit
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohn- und Nichtwohngebäuden
1 Raum
2 Räumen
3 Räumen
4 Räumen
5 Räumen
6 Räumen
7 oder mehr Räumen
Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²
Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung
113,5
10 066
5,1
44
124
262
x
113,6
5,1
x
x 10 129
20,4
16,9
21,2
1 990
2,2 2,2
100,0 100,0
100,0
33,1
1 171
841
198
132
1 842
396
605
1 979
21,2
1 184
852
199
133
1 858
398
608
x x
5,1
1 196
860
200
135
1 888
400
625
2 022
44
129
273
400
403
336
437
229 661
113,6
10 275
5,1
13,5
x x
x x x
1 203
865
200
137
1 904
400
636
2 035
44
130
275
400
403
345
438
231 714
113,9
10 345
11,3 11,4
x
x x x
21,5 21,6 21,5
19,8
16,8 16,6 17,0
2,2
6,2 6,4 6,4
20,3 19,9
19,8 19,8 19,7
13,2 13,5
100,0 100,0 100,0
Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²
2,1
6,3
13,3
19,9
davon
395
403
334
428
226 036
42
124
263
393
403
x
334
420
224 638 x
16,9
Anzahl Anzahl %
21,5
32,8
100,0
21,4 21,0
32,7
100,0
33,4
100,0
72,0 71,9 71,9
16,8 16,7 16,6
11,2
–
2017 7 5 71,4 –
16,1 162016 11 8 72,7 2
Anzahl
23
21
9
–
–
2
6
1
–
9,0 4 44,4
– 3,0
%
––
3
1
7
4
4
117,0 2 28,6 19 3
32,318,2 1 9,1 31 5
57,9
1051,6
15,8 5 26,3
75,012,0 1 8,3 16 22015 12 11 91,7 – 12,5 2 12,5 12
17,412,5 2 25,0 23 42014 8 5 62,5 1 17,4 15 65,2 4
22,225,0 1 25,0 9 52013 4 2 50,0 1 55,6 2 22,2 2
5 55,65,0 1 20,0 9 –
2011 1 1 100,0 –
2012 5 4 80,0 –
100,01,0 – 1,0 3 – 3,0 3
4,0 3 75,050,0 – 2,0 4 1
%% Anzahl Anzahl
2010 2 1 50,0 1
% Anzahl
25,0 –
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4
Anzahl % Anzahl %
X
33,3
30,2
13,8
47,8
66,7
44,4
X
27,8
53,5
37,9
30,4
19,0
44,4
–
6
13
4
5
Anzahl
11
4
–
–
5
23
11
5 oder mehr
100,0
X
38,9
16,3
48,3
1
–
7
7
14
X
X
25,0
42,9
6,3
1
–
18
43
29–
X
X
25,0
X
X
–
1
–
2
–
1
1
71,4
90,9
100,0
14,3
X
X
21,7
14,3
11,1–
2015
2016
2017
14,3
9,1
X
7
11
2 2
14
16
100,0
X
50,0
57,1
93,8 152014
10
5
2010
2011
2012
2013
1
–
4
8
1
–
8
14
71,8
09 182 127 Otterfing
100,0
% % %
17. Baugenehmigungen3)
seit 2010
18. Baufertigstellungen3)
seit 2010
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)
Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr
Anzahl %
darunter mit
Anzahl
–
1) Einschl. Wohnheime. -
2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.
3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -
4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014
% Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %
Gegenstand der Nachweisung
Bestand am 31. Dezember
2014 2015 2016 2017
Anzahl Anzahl
100,0
100,0
11,3
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 12Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Siedlung
dar.: Wohnbaufläche
Industrie- und Gewerbefläche
Verkehr
Vegetation
dar.: Landwirtschaft
Wald
Gewässer
Bodenfläche insgesamt
dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
darunter Dauergrünland
darunter Wiesen und Weiden 2)
Ackerland
darunter Getreide
darunter Weizen insgesamt
Roggen
Wintergerste
Sommergerste
Hülsenfrüchte
Hackfrüchte
darunter Kartoffeln
Gartengewächse
Handelsgewächse
darunter Winterraps
Pflanzen zur Grünernte
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
– – – X
856 40,5 856 40,5
2 115 100,0 2 115
245 11,6 246 11,6
100,0
4,2 89 4,2
16 0,8 17 0,8
982 46,4 982 46,4
1 853 87,6 1 854 87,7
89
09 182 127 Otterfing
85 4,0 84 4,0
173 8,2 172 8,1
20161)
2017
ha % ha
Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart
(ALKIS)%
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2016 und 2017
562 483
1) Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren stark eingeschränkt. Siehe Erläuterungen S. 24.
561 461
1 004 1 001 1 016 977
. 542
513 515
20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016
Fläche in ha
2003 1)
2007 1)
2010 1)3)
Nutzungsart2016
1)3)
209
479 459 .
. 90
. –
193 202 214
. 62
495
.
. . .
37 35 32 11
–
9 .
–
. . . .
20
223 210
77 48 34 67
. .
7
17 . .
. . . .
. . .
2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.
3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.
darunter Silomais einschließlich Grünmais
212 249
99 97 123 117
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
0
20
40
60
80
100
Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer
2016 2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 13Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Rinder
darunter Milchkühe
Schweine
darunter Zuchtsauen
andere Schweine
Schafe
Pferde 3)
Hühner
darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)
Masthühner-/hähne
5
10
20
50
5
10
20
50 oder mehr
09 182 127 Otterfing
23 1 470 64 21 1 406 67 18 1 304 72
21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016
TiereTiere je
Tierhalter
Viehhalter und Viehbestand 1)
1999 2007 2016 2)
Halter
. .
– – 1 . . 1
Tierart
22 703 32 18
. 3
– . .
TiereTiere je
TierhalterHalter Tiere
Tiere je
TierhalterHalter
378 76 5
649 36
X
15
3 18 6 2 .
3 . .X X X X X
. .
319 64
8 132 17
10 234 23 7 200 29 7 410 59
5 102 20 7 175 25
4 408 102 5
. .
10 234 23 7 . .
Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt
22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1)
7 . .
– – – – – –
Viehhalter 1)
nach Tierarten
1
Viehbestand 1)
davon mit einer LF von … ha
2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).
Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1)
33 35 33 31 31
4 5
5 5
1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai.
4
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).
2 4 3 1 –
4 4 4
unter
bis unter
bis unter
bis unter
4
4 4
5 5 6 5
18 17 17 16 17
0
200
400
600
800
1 000
1 200
1 400
1 600
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner
1999 2007 2016
0
5
10
15
20
25
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 14Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
darunter
Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
10
7
39
7
Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2)
Tätige Personen Ende Juni
Betriebe Ende Juni
2) Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
31
3 103
8
34
4 830
9
39
4 642 4 152 4 812
19
12
7
17
12 696
Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gewerbeanzeigen 2)
Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen
4
10 728
4
5 375 14 418
334
268 9 484
4 296
–
3
74
60 66
57 80
71 53
69
Bauhauptgewerbe 1)
(Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)
10
10
29 22
–
22
3
23
20
Verletzte
Straßenverkehrsunfälle 1)
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
innerhalb von Ortschaften
–
29
1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.
23
17
10
7
27
–
27
4
2
14
11
7
–
17
14
5
9
21
2
23
09 182 127 Otterfing
4 257 7 731
3 264 9 084 76 58
55 51
sowie Gewerbeanzeigen seit 2011
Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)
Betriebe 3)
Beschäftigte 3) Bruttoentgelte
in 1 000 €
23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
–
23
2
Getötete
25. Straßenverkehrsunfälle seit 2012
4
56 40
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
380
–
Verunglückte
5 14 729
Gegenstand der Nachweisung2013 2014 2015 2016 2017
9
39
8
19
–
22
–davon
21
außerhalb von Ortschaften
2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. -
3) Monatsdurchschnitt; ab 2007 Stand 30.09.
24. Bauhauptgewerbe seit 2013
2017
Sonst. Sachschadensunfälle unter Einfluss berauschender Mittel
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne
2017Gegenstand der Nachweisung
Straßenverkehrsunfälle
2012 2013 2014 2015 2016
1
21
–
21
3
0
2
4
6
8
10
12
14
2012 2013 2014 2015 2016 2017
innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften
0
5
10
15
20
25
2012 2013 2014 2015 2016 2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 15Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
darunter Pkw insgesamt
Krafträder insgesamt
4) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.
2016 35 153 27
221 221
– 36
– 27
– 33 37 157
37 134 50 – 31
3 234 215
2015
5 091
3 615
1 476
1,8
–
–
–
3 530
2 762
2,1
910
8 887
6 906
1 981
2,3
2 948
2,2
3 107
10 732
8 017
2 715
2,1
5 726
3 976
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
1) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -
2) Einschließlich Privatquartiere.
3) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.
2,2
–
–
–
–
2,3
Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland
in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)4)
Durchschnittliche Auslastung
der angebotenen Betten in Prozent
––
1,8
2,3
–
2,32,0
9 052
6 104
2,5
768
8 702
6 909
1 793
2,5
Gästeübernachtungen
hiervon von Gästen aus dem Inland
von Gästen aus dem Ausland
von Gästen aus dem Ausland
davon von Gästen aus dem Inland
Gästeübernachtungen
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
5 4
92
4
89
2,4
4
89
3 906
2 996
8 793
7 258
1 535
2,4
2,6
3 596
2 838
758 1 750
12 131
9 024
4 073
2 571
1 502
davon von Gästen aus dem Inland
121
3 581 3 667
2017
321 328 330
4
85
Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Gästebetten 1)
2 722 2 788
312
2 524
302
2 562
Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 5
120
Gästeankünfte
Angebotene Gästebetten im Juni
2 974
09 182 127 Otterfing
Tourismus
2012 2013 2014 2015 2016 2017Gegenstand der Nachweisung
27. Tourismus seit 2012
Kraftfahrzeugbestand insgesamt 3 170 3 354
Fahrzeugart2014
3 445
26. Kraftfahrzeugbestand seit 2013
2013
Kraftfahrzeugbestand
3 112
20182015 2016
339
–
–
–
–
– –
2,0
–
–
2,2
Gästeankünfte
2014 3 206 205
Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 2)3)4)
20
31
28. Kindertageseinrichtungen seit 2013
JahrAnzahl der
Einrichtungen
Genehmigte
Plätze
Betreute Kinder
insgesamt
2 906
von Gästen aus dem Ausland
36
2018 3 259 199 39 135 25 – 35
2017 3 247 218 40 147 31 –
2013 3
41 144
Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen
insgesamtunter
3 Jahren
3 bis unter 6
Jahren
6 bis unter 11
Jahren
11 bis unter 14
Jahren
3 259 225
0
5
10
15
20
25
30
35
2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 20170
2 000
4 000
6 000
8 000
10 000
12 000
14 000
2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017
Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 16Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Allgemeinbildende Schulen insgesamt
–
–
–
–
–
―
–
―
1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.
–
–
――
–
–
–
–
–
–
–
–
―
–
―
–
–
–
―
–
―
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
––
–
–
–
–
–
–
–
–
–
―
–
–
–
–
–
–
–
21
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
129
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
215
–
–
129 1–
–
–
–
–
–
–
privat männlich
–
–
10
–
–
–
–
–
215
–
–
–
–
–
14
–
–
1
–
–
–
–
–
1
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
–
–
–
–
–
–
–
–
1
––
–
–
–
–
–
–
––
–
21
2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.
Klassen Schüler
und zwar
öffentlich
–
–
–
– –
–
–
–
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Berufsschulen –
–
– –
–
–
–
–
–
–
Berufsfachschulen 1)
Berufsfachschulen des Gesundheitswesen
Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)
Landwirtschaftsschulen
10
–
14
–
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
– –
–
1
–
–
–
1) Ausländische und internationale Schulen.
2012
2010
2016
2014
09 182 127 Otterfing
Schulen
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
darunter
männlichKlassen Schüler
und zwardavon
öffentlich privat männlichAus-
länder
29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2017/18
Schulart
–
darunter
männlich
–
–
31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2006
Stichtag
jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen
Personal i.Einrichtungen für ältere
Menschen
2008
2006 – – – –
– –
Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen
Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Realschulen
Gymnasien
Wirtschaftsschulen
Freie Waldorfschulen
Gesamtschulen
Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)
Schulartunabhängige Orientierungsstufe
Fachoberschulen
Fachakademien
Berufsoberschulen
Berufliche Schulen insgesamt
Förderzentren
30. Berufliche Schulen 2017/18
Schulen des zweiten Bildungswegs 2)
–
–
–
– –
–
–
–
–
–
–
–
Aus-
länder
Schulart Schulen
davon
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 17Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
2) 2017: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt.
32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch
33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Kanalisation
Kläranlagen
Wasserversorgung
94,9 96,8
100,0
94,9
100,0
98,2
100,0
–
100,0
99,3
100,0
96,8
4 406
4 534
4 387
4 387
4 560
4 527
4 527
15 7 35
2017 . . – 12 6 28
3 .
4 64398,2 96,8 99,3
3 299
3 299
4 486
4 406
–
3 476
1) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung
4 798
2010 2013 2016
Anzahl % Anzahl %Anzahl
11 28
.
24
28
30
4 643
32
12
25
27
besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.
am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016
% Anzahl % Anzahl %
Versorgungsart
Angeschlossene Einwohner
1991 2007
2014
2015 3
.
SGB XII (Sozialhilfe) seit 2010 nach Wohnort
.
.
3
.
23
3
4
6
10
9
19
24
12
13
12
14
.
.
9
13
18
15.
34
09 182 127 Otterfing
2016
.
4
3
3
2012
2013
3
4
.
.
4
3
16
- 19 42010
33
- 24
.
10
Stichtag
jeweils
31.
Dezember /
Ende des 4.
Quartals
3. Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
5. bis 9. Kapitel
Sonstige Hilfen 1)
Bedarfs-
gemeinschaften
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Von den Empfänger/-innen erhielten
Hilfen nach dem
6. Kapitel 7. Kapitel 2)
Eingliederungs-
hilfe für
behinderte
Menschen
Hilfe
zur
Pflege
.2011 9
9 8
-
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 18Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 19 Statistik
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.
Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-
nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.
Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum
Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.
Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur
Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-
de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.
Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung
des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder
mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.
Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die
Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.
Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nicht enthalten.
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des
Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.
Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle
Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.
Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam
wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen
eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.
Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2017 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der
Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.
In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen,
die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.
-
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 20 Statistik
Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-
nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.
Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2008
Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-
tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.
Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der
jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient
vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere
auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012
Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.
Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei
der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-
dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.
Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei
werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.
Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 21 Statistik
7. Arbeitslosenzahlen seit 2011
Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
8. Landtagswahlen seit 1990
Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.
Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).
Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-
nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und
c) nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.
Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von
ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an
den Stimmberechtigten wieder.
9. Bundestagswahlen seit 1994
Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die
andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
c) nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
10. Europawahlen seit 1989
Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.
Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Bei der Europawahl 2014 kam in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwendung.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
c) nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 22 Statistik
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014
Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.
Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 wurde jedoch auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag
a) Unionsbürger sind (alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union),
b) das 18. Lebensjahr vollendet haben, c) sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-
meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten (der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist),
d) nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.
Gewichtete Stimmen
Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis
errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:
Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag
Gültige Stimmen insgesamt
Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-
trägt in Gemeinden mit
bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80
12. Gemeindefinanzen seit 2013
Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und
Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.
Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich
aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.
Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe
der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steu-erkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 BayFAG errechnet.
Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-
fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.
Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-
messzahl gemäß Art. 4 BayFAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 BayFAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirks-umlage und Krankenhausumlage).
13. Bauland seit 2013
Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland
werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche
von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.
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Erläuterungen
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14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004
Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden
alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuer-veranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer veran-lagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeitge-ber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanz-verwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Ein-kommensstruktur erheblich geändert, da die Nichtver-anlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo
der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.
Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich
um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).
15. Umsatzsteuerstatistik seit 2007
Die Umsatzsteuerstatistik – sie wird jährlich durch-geführt – weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003)
betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens.
Die angegebenen Werte können auf Grund von Run-dungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landes-ebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur
Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m
2 Wohnfläche rechnen ebenfalls
dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.
Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-
ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.
Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer
wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m
2 Wohnfläche sowie abge-
schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.
Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.
17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2010
Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs-
oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen
von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-
gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend
(mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen Anstaltsge-bäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaft-liche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels) sowie sonstige Nicht-wohngebäude (bspw. Schulgebäude, Kindertagesstät-ten, Sporthallen).
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 24 Statistik
Wohnungen (vgl. Nr. 16).
In die Anzahl genehmigter Wohnungen gehen alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Des-wegen können bei der Anzahl an genehmigten Woh-nungen auch negative Werte auftreten, etwa wenn fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmerwohnung umgebaut werden, des-gleichen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsänderungen. Ab Berichtsjahr 2012 werden die „Sonstigen Wohneinheiten“ als Wohnungen erfasst.
Räume (vgl. Nr. 16).
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2016 und 2017
Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheitlich auf der Grund-lage des „Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemein-schaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland“ (AdV-Nutzungsarten-katalog). Die Daten basieren auf dem Amtlichen Lie-genschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Im Rahmen der Umstellung auf ALKIS wurde nicht nur der gesamte Flächendatenbestand neu erfasst, sondern z. T. wurde auch die
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