[de] digitalisierung & regulierung: widerspruch oder chance? | dr. ulrich kampffmeyer | vortrag...
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Digitalisierung & Regulierung:
Widerspruch oder Chance?
Dr. Ulrich Kampffmeyer
Berlin, 18.10.2017
Strategiegipfel IT & Information Management
Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer 2
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Agenda
1. Intro:
„Gier & Angst“ bestimmen auch das
Informationsmanagement
2. Aktuelle europäische Regularien und
ihre Umsetzung in Deutschland
3. Aktuelle Vorgaben in Deutschland
4. Exit:
Wie mit immer mehr rechtlichen und
regulativen Vorgaben umgehen?
Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer 3
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Themen des Strategiegipfels IT &
Information Management sind bisher
Digitalisierung, Digitale
Transformation, Innovation …
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Natürlich wird über Hindernisse gesprochen,
• die „Lehmschicht“ (oder „Lähmschicht“) des Mittelmanagements,
• die mangelnde Fähigkeit zum „Change“
• die „Legacy“ der Organisation, der IT, …
• usw.
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Auch wird schon mal die
Rechtsabteilung, die Revision, das
Controlling, der Betriebsrat im
Unternehmen als „möglicher
Verhinderer“ der „Digitalisierung“
angesprochen …
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Aber wo bleiben die externen
Faktoren,
Recht, Gesetz, Verordnungen … ?
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Die Erfüllung von Compliance-
Vorgaben ist eine der wichtigen
Aufgaben von
Information Management
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Was treibt Unternehmen,
besser Unternehmer,
an?
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Gier Angst&
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oder „ziviler“ …
„Wirtschaftlichkeit & Compliance“
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Compliance ist die Übereinstimmung
und ständige Erfüllung von
rechtlichen und regulativen Vorgaben.
Compliance ist Risiko-Vermeidung.
Compliance ist per se nicht
„wirtschaftlich“.
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Regulierung und immer neue
Compliance-Anforderungen betreffen
in immer umfangreicheren Maße alle
Unternehmen.
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Je internationaler ein Unternehmen
agiert, desto umfangreicher
- und widersprüchlicher –
sind die rechtlichen Anforderungen.
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Zudem ist zwischen
• direkten und indirekten Vorgaben,
• branchenspezifischen Regularien,
• eigener Corporate Governance,
• Abhängigkeiten in der Supply
Chain,
• u.v.a.
zu unterscheiden.
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Die Eingangsfrage ist:
„Sind die immer neuen Compliance-
und Dokumentationsvorgaben ein
Hindernis für Innovation und
Digitalisierung“?
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Anschlussfragen:
• Geht Digitale Transformation und Innovation im Staaten mit weniger Regularien einfacher?
• Sind wir im bürokratischen Deutschland besonders benachteiligt?
• Kann die Rechtsprechung Innovation und Digitale Transformation „aussperren“?
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Zwei wesentliche Faktoren:
• Gesetze, Verordnungen und
Regularien „hecheln“ immer
hinterher.
• Gesetze, Verordnungen und
Regularien sollten „Technik-neutral“
sein und nur Verfahren, Qualität und
Maßstäbe definieren.
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2 AKTUELLE EUROPÄISCHE
REGULARIEN UND IHRE
UMSETZUNG IN
DEUTSCHLAND
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „GDPR“
Was Sie alle schon wissen:
• Die DS-GVo gilt in Deutschland Mitte 2018
• Das Anpassungsgesetz des BDSG ist verabschiedet
• Die Länderdatenschutzgesetze hinken hinterher
• Nichteinhaltung ist mit Pönalen belegt
• und, und, und …
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „GDPR“
Was Sie alle vielleicht noch nicht wissen (1):
• Neue technologische Ansätze wie
Blockchain stoßen in Bezug auf Löschung
auf Hindernisse durch die DS-GVo.
• Lösungen für BigData Analytics, Business
Intelligence und andere Analyse-
Programme müssen in Bezug auf die
Auswertung personenbezogener Daten
zurückgeschraubt werden.
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „GDPR“
Was Sie alle vielleicht noch nicht wissen (2):
• Ganz im Sinne der GDPR hat der
Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in einem
Musterfall entschieden, dass die private
Nutzung von E-Mail am Arbeitsplatz kein
Kündigungsgrund ist.
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2
Frage in die Runde,
ist die DS-GVo ein Hindernis für
Digitalisierung und Innovation?
Hand hoch für „Ja“ …
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „E-Government und
Elektronische Rechnung“
Was Sie alle schon wissen:
• In ganz Europa müssen Rechnungen an die öffentliche Verwaltung bis Ende 2018 in elektronischer Form eingereicht werden. Auch in Deutschland, wenn auch etwas später …
• Die EU hat hierfür Standards definiert, z.B. die EN 16931
• Es gibt EU geförderte Plattformen für komplette Procurement-Prozesse, wie z.B. PEPPOL
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „E-Government und
Elektronische Rechnung“Was Sie vielleicht nicht wissen:
• In Deutschland herrscht „Krieg“ zwischen unterschiedlichen Rechnungsformaten: ZUGFeRD, XRechnung u.a. (zuletzt E-Rechnungsgesetz und E-Rechnungs-Verordnung)
• Die Idee eines automatisierten Austausches rein digitaler Formate – wie bei EDI – geht dabei unter
• Die Anforderungen an durchgängige Prozesse, in denen die Rechnung nur ein Objekt ist, bleibt hier ebenso auf der Strecke
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2
Frage in die Runde,
sind die unterschiedlichen Formate
für Rechnungen und der Fokus nur
auf das Rechnungsformat ein
Hinderungsgrund für Digitalisierung
und Innovation?
Hand hoch für „Ja“ …
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „eIDAS“
Was Sie alle schon wissen:
• eIDAS regelt die Anerkennung von
digitalen Identitäten, elektronischen
Signaturen, IDs und sicherer
Zustellung in Europa
• Jeder EU-Mitgliedstaat muss die IDs
und Signaturen der anderen
anerkennen
• Die deutsche eID (nPA) ist inzwischen
als erste für ganz Europa zertifiziert
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Was Sie alle schon vielleicht nicht wissen:
• den „einen“ Standard für alle gibt es nicht. Wir müssen mit einem „Zoo“ leben.
• Nationale „Sonderlocken“ bleiben zunächst erhalten; in Deutschland z.B. die qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung.
• Anbieter und öffentliche Verwaltung „ergehen sich in Besitzstandswahrung“.
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2
Frage in die Runde,
ist eIDAS als Grundlage für digitale
Identitäten nützlich?
Besser konkreter – ist eIDAS durch
die Vielfalt und Inkompatibilät eher
ein Hinderungsgrund für
Digitalisierung und Innovation?
Hand hoch für „Ja“ …
Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer 29
© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2
Zwischenfazit
Internationale Regularien können
harmonisierend und erleichternd
wirken – wenn sie nicht durch
nationale Regeln und Interpretation
„unterlaufen“ werden.
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Zwischenfazit
Die EU war hier nicht besonders
erfolgreich mit ihrer „Digital Single
Market“ Strategie
(siehe auch die Tallinn Declaration vom
Oktober 2017)
Deutschland tut sich nicht nur im
E-Government mit Sonderlocken hervor.
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Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer
3 AKTUELLE VORGABEN IN
DEUTSCHLAND
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Etwas Positives vorab:
Gesetz zur elektronischen Akte
(September 2017)
• ab 2024 gilt im Justizwesen, dass die
elektronische Akte führend ist.
• leider werden immer noch
„Sonderlocken“ wie das „ersetzende
Scannen“ mit Signatur (RESISCAN) im
E-Government mitgeschleppt.
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Noch etwas Positives vorab:
§ 216 BGB Schriftform
(Juli 2017)
• Mehrere hundert Gesetze und Verordnungen sollen entschlackt werden, so dass in vielen Verwaltungsvorgängen und privaten Rechtsvorgängen keine handschriftliche (und dann auch keine qualifizierte elektronische Signatur; sic) mehr notwendig ist.
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „GoBD“
Was Sie alle schon wissen:
• Die GoBD sind gesetzlich im Handels- und Steuerrecht verankert und seit fast 3 Jahren anzuwenden.
• Die GoBD wollen elektronische Dokumente, kein Papier.
• Die GOBD betreffen auch Zoll-Dokumente.
• Die GoBD wurden um das Gesetz zu elektronischen Kassen ergänzt.
• Für SAP gibt es bundesweite Regelungen zu Formaten.
• usw.
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „GoBD“
Was Sie vielleicht noch nicht wissen:
• Ab 1.1.2018 können Prüfungen auch ad hoc als „Kassenprüfung“ seitens der Steuerprüfer durchgeführt werden.
• Wer bis dahin nicht mit Aufbewahrung, dokumentierten Prozessen usw. eingerichtet ist, kassiert „Verzögerungsgeld“. Die Schonfrist ist vorbei.
Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer 36
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Frage in die Runde,
sind Sie der Meinung, dass die digital
ausgerichteten Steuer- und
Handelsgesetze förderlich sind für
Digitalisierung und Innovation?
Hand hoch für „Ja“ …
Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer 37
© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „ITSM“
Was Sie alle wissen:
• Zahlreiche Unternehmen und Behörden mit kritischen Infrastrukturen (KRITIS) unterliegen dem IT-Sicherheitsgesetz.
• Zusätzliche Sicherheits-, Dokumentations- und Nachhaltungsaufgaben entstehen hierdurch.
• Grundlage ist unter anderem das BSI Grundschutzhandbuch.
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© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Beispiel „ITSM“
Was Sie vielleicht noch nicht wissen:
• Seit Anfang Oktober 2017 gibt es
eine aktualisierte Version des BSI
IT-Grundschutzhandbuches.
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Frage in die Runde,
sind Sie der Meinung, dass die neue
Version des BSI Grundschutzes
besser und für Unternehmen – auch
im Rahmen von Digitalisierung und
Innovation – besser geeigneter ist als
die Vorgängerversion?
Hand hoch für „Ja“ …
Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer 40
© PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH 2011 / Autorenrecht: <Vorname Nachname> Jan-18 / Quelle: PROJECT CONSULT 2 Über die anderen „Katastrophenmeldungen“ aus
dem Umfeld Digitalisierung & E-Government in Deutschland wollen wir nicht lange reden …
• Breitbandausbau
• Föderale und Bundes-Portale
• Gesundheitskarte
• DE-Mail
• E-Government-Angebote für Unternehmen
• …
Siehe z.B. Bericht des NKR Normenkontrollrates, des Bundesrechnungshofes, von Verbraucherschutzbänden, des BITKOM, usw.; alles im Herbst 2017
Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer 41
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Zwischenfazit
Die deutsche Regierung behauptet,
„Digitalisierungs-freundlich“ und
„digitale Innovationen fördernd“ zu
sein …
Hand hoch, „Ja“ …
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Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer
4 EXIT:
WIE MIT IMMER MEHR
RECHTLICHEN UND
REGULATIVEN VORGABEN
UMGEHEN?
Digitalisierung & Regulierung: Widerspruch oder Chance? #Strategiegipfel IT & Information ManagementDr. Ulrich Kampffmeyer 43
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7 praktische Empfehlungen
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(1) Den Konflikt im Unternehmen zwischen Fachbereichen, IT usw. einerseits (OK, die sind sich auch nicht „grün“) und den „Compliance-relevanten“ Bereichen wie Revision, Rechtsabteilung, Controlling auflösen.
„Aktives Aufeinanderzugehen im Interesse der Unternehmensziele“.
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(2) In die IT- und Informationsarchitektur eine Middleware zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen und Datensicherheit/Datenschutz derart einbauen, dass sie für alle Anwendungen gilt und für neue Anforderungen einfach anpassbar ist.
„Saubere Architektur mit eingebauter Compliance“.
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(3) Durchgängigkeit und
Einheitlichkeit in der Umsetzung
sicherstellen, z.B. Compliance als
Qualität im Sinne der ISO
9001:2016 begreifen und
nachhalten.
„Weg von Insellösungen, hin zu
einfachen, verständlichen und
durchgängigen Prozessen“.
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(4) Information Governance als Bestandteil der Digitalisierungs-und Innovationsstrategie implementieren und vorausschauend auf aktuelle und zukünftige Anforderungen reagieren.
„Information Governance so transformieren, dass sie selbst Bestandteil der Digital Transformation wird“.
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(5) Das Risiko-Management stärken und (neue) rechtliche Anforderungen auf ihre Relevanz und den Umfang der Umsetzung überprüfen. Dies gilt besonders für „konkurrierende“ Anforderungen.
„Nicht jede rechtliche Anforderung muss immer in vollem Umfang mit neuen Prozessen und neuer Technik umgesetzt werden“.
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(6) Im Management sich von der
„Angst“ lösen und positiv
denkende und agierende
Mitarbeiter in verantwortlichen
Positionen einsetzen.
„Viele Compliance-Probleme
existieren nur in den Köpfen von
unsicheren Mitarbeitern.“
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(7) Gezielt neue Vorgaben darauf
abklopfen, ob sie auch Chancen
für Wettbewerbsvorteile und neue
Lösungen mit sich bringen.
„Regularien sind nicht immer
hinderlich, sondern eröffnen
durch Harmonisierung auch neue
Chancen.“
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