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Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Finanzierung und Abwicklung von Schutzprojekten der Wildbachverbauung in
Bayern
12. Juni 2015, Fuschl (Salzburg)Tagung - „Die Rolle der Wassergenossenschaften/Wasserverbände in der Wildbach- und
Lawinenverbauung“
Dr.-Ing. Tobias HaferBayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 56, Wasserwirtschaft im ländlichen Raum, Gewässerökologie, Wildbäche
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Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Zuständigkeiten in Bayern beim HWS
Folie: 2
Gewässer Länge[km]
Zuständigkeit für Unterhaltung
Zuständigkeit für Ausbau
Gew. I. Ordnung 4.200 km Freistaat Freistaat *
Gew. II. Ordnung 4.800 km Freistaat Freistaat *
Wildbach (ausgebaut)Gew. III Ordnung
1.500 km Freistaat Freistaat *
Wildbach (nicht ausgebaut)Gew. III Ordnung
11.800 km Kommune** Freistaat *
Gew. III Ordnung 77.000 km Kommune** Kommune**
* Kommune muss sich finanziell beteiligen.** Kommune erhält vom Freistaat eine Förderung.
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Förderung der Kommunen bei Gew. III Kommunen haben Ausbaupflicht (soweit Wohl der Allgemeinheit und
Finanzierung gesichert) Kommunen müssen selbstständig Ing-Büro und Baufirmen beauftragen und
betreuen. Kommunen können Beiträge von denen verlangen, welche durch Ausbau
Vorteile (Nutzenmehrung, Schadensminderung) haben. Kommunen erhalten Förderung vom Staat (Dringlichkeitslisten) Aufgaben der Wasserwirtschaftsämter (17 Stück in Bayern):
beraten Ing-Büros und Kommunen (z.B. Bemessungsabfluss) sind Amtlicher Sachverständiger im Wasserrechtsverfahren Bewilligung von Fördermitteln Technische Gewässeraufsicht
Fördersätze = strategische Steuerung
Folie: 3
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Förderregeln nichtstaatlicher Wasserbau
Kosten / WirtschaftlichkeitBeispiele von Fördersätzen
1. Hochwasserschutz (RZWas 2.1.1)
2. Gewässer-renaturierung(RZWas 2.1.2)
Allgemein
Ergänzende hydromorphologische Maßnahmengemäß WRRL-Bewirtschaftungsplan(Umsetzung durch Gewässerausbau)
1.1 integrale Rückhaltemaßnahme auf Basis eines integralen HWS- und Rückhaltekonzepts
1.2 Verbesserung natürlicher Rückhalt1.3 HWS durch Gewässerausbau
genannte Fördersätze sind HöchstsätzeAbweichungen nur durch StMUV-Entscheidung
65 %
75 %50 %
75 %
3. Gewässerpflege &-unterhaltung (RZWas 2.1.3)
3.1 Ergänzende hydromorpholog. Maßnahmengemäß WRRL-Bewirtschaftungsplan(Umsetzung über Gewässerunterhaltung)
3.2 Naturnahe Gewässerunterhaltung nach GEK
45 %
30 %
Möglichkeit eines 10%-Bonus für HWS in interkommunaler Zusammenarbeit (aber nicht mehr als 75%)
Teilnahme durch Vorhabensträger an Gewässernachbarschaften gekoppelt (sonst: max. 25%)
Strategische Steuerung:
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Wesentliche Vorteile• Übergreifende Konzepte liefern bessere Lösungen (fachlich und wirtschaftlich!)
• Größeres Planungsgebiet ermöglicht mehr Spielraum bei der Variantenbetrachtung (Optimierung der Planung!)
• Ein abgestimmtes Gesamtvorhaben ist weniger aufwendig und deutlich günstiger als viele Einzelvorhaben durch einzelne Gemeinden
• Große HWS-Vorhaben werden durch Zusammenarbeit zum Teil erst finanzierbar und umsetzbar.
• Kompetenzen und Ressourcen werden gebündelt (bei Planung, Bau, Unterhalt)
• Zweckverband bündelt Erfahrung und lernt mit jedem Projekt
• Für WWA hat für mehrere Projekte den Zweckverband als zentralen Partner
• Organisatorischer Mehraufwand durch Förderbonus + 10% mehr als ausgeglichen
• Unterhaltung und Hochwasserfall ist besser bewältigbar (Fachkompetenz, Personalstärke, Fortbildung, Übung, etc.)
Interkommunale Zusammenarbeit beim Hochwasserschutz – statt Kirchturmdenken
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Bsp.: HWS Gennach-Hühnerbach im Lkr. Ostallgäu• Wiederholt Hochwasserschäden (1999, 2002, 2005)
• Verwaltung des Hochwasserschutz-Zweckverbands durch Verwaltungsgemeinschaft Buchloe seit 2007
• 14 Einzelbauvorhaben (10 HRB) in 11 Kommunen (30.000 EW davon 12.000 EW Buchloe) - 2 Landkreisen
• Planungen und Bauumsetzung erfolgen auf Grundlage eines gemeinsamen Konzepts
• Gesamtbaukosten aller Maßnahmen betragen rund 20 Mio. Euro (Förderung: 14 Mio. €)
• Unterhaltung und Betrieb der HWS-Anlagen wird ebenfalls über den Zweckverband abgewickeltHühnerbach
34 km
Gennach50 km
247 km²
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
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Bsp.: HWS Gennach-Hühnerbach im Lkr. Ostallgäu
Umlageschlüssel auf die 11 Kommunen für Bau:•10 % nach Verhältnis der Gewässerlängen in der jeweiligen Gemarkung zu Gesamtlänge•40 % nach Verhältnis EZG zu Gesamteinzugsgebiet•50 % nach dem Verhältnis der beim HW 01.01.2000 (~HQ100) überschwemmten bebauten Gemeindeflächen
Umlage zw. 3% - 18 %
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
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Staatliche Maßnahmen an Gew. I und II sowie Wildbäche
Staat hat Ausbaupflicht (soweit Wohl der Allgemeinheit und Finanzierung gesichert)
Wasserwirtschaftsämter wickeln die Maßnahme ab. Staat verlangt Beiträge von denen, die Vorteile vom Ausbau haben
(Bürger,..). Kommunen können diese Beiträge übernehmen. Kommune könnte dann diese Beiträge wiederum auf Bürger
(Vorteilsziehende) umlegen.
Finanzierung gilt als gesichert, wenn Staat und Kommune entsprechende Finanzmittel haben.
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Abschluss einer Beteiligtenvereinbarung mit Kommune
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Gew. 1 und 2•Pflichten Freistaat (Planung, Grunderwerb, Bau, Rechnungstellung)•Pflichten Kommune:
• Beteiligtenleistung 50% (Planung, Bau, Grunderwerb)• Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Grunderwerb…..• Unterhaltungsarbeiten (unbare Beteiligtenleistung)
Wildbäche•Pflichten Freistaat (Planung, Bau, Rechnungstellung)•Pflichten Kommune:
• Beteiligtenleistung 30% (Baukosten)• Grunderwerb und Dienstbarkeiten unentgeltlich durch Kommune• Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit,…..• Unterhaltungsarbeiten (unbare Beteiligtenleistung)
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Was zahlen die Kommunen effektiv ?
Folie: 11
Gewässer Länge[km]
Kosten für Kommune
Zuständigkeit für Ausbau und Unterhalt
Gew. I. Ordnung 4.200 km 50% - unbare L. Freistaat *
Gew. II. Ordnung 4.800 km 50% - unbare L. Freistaat *
Wildbach (Ausbau)Gew. III Ordnung
13.300 km 30% - unbare L. + Grunderwerb
Freistaat *
Gew. III Ordnung 77.000 km 25 % - 50 %+ späterer Unterhalt
Kommune**
* Kommune muss sich finanziell beteiligen.** Kommune erhält vom Freistaat eine Förderung.
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Finanzielle Belastung der Kommune
Folie: 12
Keine Berücksichtigung von Finanzkraft der Kommune in Bayern
Kommune könnte Beiträge bzw. ihre Ausbaukosten auf Vorteilsziehende (Nutzenmehrung, Schadensabwehr) umlegen.
Kommunen können ihre baren Beteiligtenbeiträge bei staatlichen HWS-Maßnahmen durch unbare Beteiligtenleistungen reduzieren, durch Übernahme von Betrieb, Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten bzw. Reinvestitionen
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Unbare Beteiligtenleistungen
Handlungsanleitung vom Landesamt für Umwelt Kapitalisierung anhand von Erfahrungswerten
Folie: 13
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Folie: 14
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Bsp: Hochwasserrückhaltebecken am Chiemsee Hochwasserrückhaltebecken
Kronenlänge 105 m / Höhe 8,35 m Volumen 45.000 m³ HQ100 ~ 10 m³/s -> mit Klimazuschlag ~ 11,5 m³/s Gesamtkosten rund 1,2 Mio. € Bare Beteiligtenleistungen 30% (360.000 €) Unbare Leistungen: Gewässerunterhaltung, Landespflege,
Hochwasserrückhaltebecken, Wege
Folie: 15
Bauteilbezeichnung
Art der Prüfung Turnus
Schieber mit Handbetrieb Überprüfung der Beweglichkeit undSichtprüfung der Verschlussfunktion
jährlich
Gitter amGrundablasseinlauf
Sichtprüfung – Freihaltung vonSchwemmholz und Getreibsel
vierteljährlich –von Mai bis Septembermonatlich
Hochwasserentlastung Sichtprüfung – Setzungsschäden,Risse, Erosionsschäden
jährlich undnach Anspringen derHochwasserentlastung
Grundablass Sichtprüfung durch Bekriechung oderKamerabefahrung –Risse, Ablagerungen, Setzungsschäden
jährlich
Dammbauwerk Sickerwasser - Sickerwasserschlitzeim Revisionsschacht
nach jedem Einstau
Dammbauwerk Sichtprüfung von Setzung, Erosion,Suffusion und Wasseraustritte amluftseitigen Böschungsfuß –Sichtprüfung der Dammböschungauf Wühltierbefall
nach jedem Einstau
Tosbecken Sichtprüfung von Erosionsschäden nach jedem Einstau
AnschlussbereicheReitbach
Sichtprüfung von Erosionsschäden jährlich und nach jedem Einstau
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Bsp: Hochwasserrückhaltebecken
150 m Gewässerunterhaltung (< 5 m Flussbreite) 140 €/a 0,15 ha Landespflege (Gehölzpflege) 60 €/a 0,35 ha Böschungsmahd Rückhaltebecken 630 €/a Instandhaltung Rückhaltebecken 2.000 €/a 230 m Wegeunterhaltung 24 €/a Unterhaltung von 2 Durchlässen + Furt 170 €/aGesamt pro Jahr ~ 3.000 €/aKapitalisiert ~ 100.000 €
Bare Beteiligtenleistungen 30% (360.000 €) sinkt um 100.000 €-> Fazit Beteiligtenbeitrag 22% für Kommune von 1,2 Mio. €
Folie: 16
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Umlegen auf Vorteilsziehende (z.B. Bürger)
BayWG Art. 42 (2):„Sind die Unternehmer zum Ausbau verpflichtet, so
können Sie von denen, die von dem Ausbau Vorteile haben, je nach ihrem Vorteil (Nutzenmehrung, Schadensabwehr), Beiträge und Vorschlüsse verlangen. Die örtlich zuständigen Gemeinden können diesen Beitrag und Vorschüsse übernehmen. Der den Gemeinden erwachsende Aufwand kann auf die nach Satz 1 verpflichtenden Personen umgelegt werden.“
Untypisch in Bayern, nur einzelne Ausnahmefälle
Folie: 17
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Handlungsanleitung Checklisten, Musterbriefe Erfahrungen der Stadt
Landshut
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Folie: 19
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
staatl. oder kommunale Trägerschaft ?
Kommunen zahlen immer mit Identifikation / Akzeptanz der Planung Kirchturmdenken Fachwissen langfristige Unterhaltung Abhängigkeit von Finanzlage der Beteiligten Unbare Beteiligtenleistungen (Entlastung Flussmeisterstellen) Grunderwerb
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Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz
Herzlichen Dank!
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