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Beruf Bildung Zukunft
I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T N E H M E R / I N N E N | A U S G A B E 2 0 0 7 / 2 0 0 8
Nachholen schulischerAbschlüsse und Studieren ohne Abitur
8
BB
Z
B B Z 82
Aus- und Weiterbildung
Viele Wege führen zum Ziel ............................................................... 4Über das Nachholen von Schulabschlüssen und das Studieren ohne Abitur
Noch mal auf die Schulbank? ........................................................... 6Wege zum Nachholen schulischer Abschlüsse
Die wichtigsten Schularten im Überblick ....................................... 8Darstellung der Grundstruktur des Bildungswesens
Nichtschülerprüfung ........................................................................ 10Mit eigenständiger Vorbereitung Schulabschlüsse nachträglich erwerben
Begabtenprüfung .............................................................................. 11Für besonders befähigte Berufstätige
Studieren ohne Abitur ...................................................................... 12Aus der Praxis an die Hochschule
E-Learning und Fernunterricht ........................................................ 14Flexible Formen der Weiterbildung
Finanzielle Förderung für Schüler und Studierende..................... 16BAföG, Bildungskredit und Stipendien
Die Bildungswege in den Bundesländern
Die wichtigsten Adressen sowie eine Übersicht über die Wege zum Nachholenvon Schulabschlüssen und Studieren ohne Abitur in den Bundesländern:
Baden-Württemberg.......................................................................... 18
Bayern................................................................................................. 24
Berlin................................................................................................... 30
Brandenburg ...................................................................................... 35
Bremen ............................................................................................... 40
Hinweise des Herausgebers:Die in dieser Veröffentlichung enthalte-nen Informationen sind mit größter Sorg-falt zusammengetragen worden. Auf-grund der schnellen Entwicklung in Ge-sellschaft, Wirtschaft, Technik sowie Be-rufs- und Arbeitswelt kann jedoch keineHaftung und Gewähr für die Richtigkeitund Vollständigkeit der Angaben über-nommen werden.Bitte informieren Sie sich bei der Agen-tur für Arbeit, ob in der Zwischenzeit ineinzelnen Punkten Änderungen einge-treten sind.Aus den aufgezeigten Weiterbildungs-möglichkeiten ist kein Anspruch auf fi-nanzielle Förderung durch die Agenturfür Arbeit abzuleiten.In den Texten dieser Broschüre wurdewegen der besseren Lesbarkeit häufigdie männliche Personenbezeichnungverwendet. Unabhängig hiervon sindselbstverständlich Frauen wie Männerangesprochen.
Informationen für
Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
Ausgabe 2007/2008
Impressum:Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit, NürnbergFachredaktion: Karin Pumberger, Markus Schinner, IlkaWeingärtner, Bundesagentur für ArbeitMitwirkung: zuständige Ministerien und Verwaltungen derLänder der Bundesrepublik Deutschland; Regionaldirek-tionen der Bundesagentur für ArbeitRedaktion/Verlag: BW Bildung und Wissen Verlag undSoftware GmbH, NürnbergRedaktionsschluss: Juni 2007Layout und Satz: Karin LangFotos: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH,Nürnberg (S. 3 rechts, 5 links, 7-10, 14), www.photo-case.com (S. 6, 11 links, 13), sxc.hu (Titel, S. 5 rechts, 15),www.shutterstock.de (S. 12, 107), Tourismus-MarketingGmbH Baden-Württemberg (S. 18), Bayern TourismusMarketing GmbH (S. 24), © Berlin Tourismus MarketingGmbH / Koch (S. 30), © TMB Tourismus-Marketing Bran-denburg GmbH, Potsdam (S. 35), BTZ Bremer Touristik-Zentrale Gesellschaft für Marketing & Service GmbH (S.40), Hamburg Tourismus GmbH (S. 46), VHMA Marketing-agentur AG, Wiesbaden (S. 51), Tourismusverband Meck-lenburg-Vorpommern e.V. (S. 56), TourismusMarketingNiedersachsen GmbH (TMN) (S. 60), Düsseldorf. Marke-ting & Tourismus GmbH (S. 66), VHMA MarketingagenturAG, Wiesbaden (S. 72), ACN Werbeagentur, Saarbrücken(S. 77), Archiv der Tourismus Marketing GesellschaftSachsen mbH, Dresden (S. 82), 010.02 – Weinberg mitNeuenburg von Landesmarketing Sachsen-Anhalt GmbH(S. 87), Nordsee-Tourismus-Service GmbH, www.nordsee-tourismus.de (S. 92), Thüringer Tourismus GmbH, Foto-graf: B. Neumann (S. 97), alle anderen: Archiv der Bun-desagentur für Arbeit Druck: Willmy PrintMedia GmbH, Nürnberg
Nachholen schulischer Abschlüsse und Studieren ohne AbiturSchulabschlüsse sind wichtig – sie spielen nicht nur für die Berufsausbildung,sondern auch für die berufliche Weiterbildung und das berufliche Fortkommeneine entscheidende Rolle. Fehlende Schulabschlüsse lassen sich dabei jederzeitnachholen. Zudem gibt es in allen Bundesländern auch für Berufstätige mit beruflicher Vor-bildung, aber ohne Hochschulreife, Angebote für ein Hochschulstudium.In diesem Heft finden Sie sowohl allgemeine Informationen als auch detaillierteÜbersichten über die vielen Möglichkeiten in den einzelnen Bundesländern.
Viel Erfolg bei Ihrer weiteren Berufs- und Karriereplanung.
Ihre BBZ-Redaktion
Inhalt
Inhalt 3
Hamburg............................................................................................. 46
Hessen................................................................................................ 51
Mecklenburg-Vorpommern .............................................................. 56
Niedersachsen................................................................................... 60
Nordrhein-Westfalen......................................................................... 66
Rheinland-Pfalz .................................................................................. 72
Saarland ............................................................................................. 77
Sachsen .............................................................................................. 82
Sachsen-Anhalt.................................................................................. 87
Schleswig-Holstein............................................................................ 92
Thüringen ........................................................................................... 97
Das kann die Agentur für Arbeit für Sie tun
Berufsinformationszentrum – Was gibt’s im BIZ? ..............................101Mediothek und Veranstaltungen
BERUFENET...............................................................................................102Das Netzwerk für Berufe
Ihr Arbeitsmarkt im Internet – www.arbeitsagentur.de....................103Einfach und schnell eine Stelle online finden
KURSNET...................................................................................................104Das Netzwerk für berufliche Aus- und Weiterbildung: Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse undStudiengänge in Ihrem Bundesland
Ein höherer Schulabschlussals Karrierechance
Das Nachholen von Schulabschlüssen,auch Zweiter Bildungsweg genannt, istein Weg zu höherer Qualifizierung. Unddas bedeutet immer auch mehr Möglich-keiten auf dem Arbeitsmarkt. Eine höhe-re Schulbildung ist dabei eine wichtigeGrundlage für berufliches Weiterkom-men. Das haben viele erkannt und so nehmenheute fast doppelt so viele Menschen anVolkshochschul-Prüfungen zum nach-träglichen Erwerb von Schulabschlüssenteil als noch in den 1970er Jahren. Undder Trend hält an: Auch bei der Teilneh-merzahl an VHS-Kursen im Bereich„Grundbildung und Schulabschlüsse“ war2005 im Vergleich zum Vorjahr ein sattesPlus von 5,6% zu verzeichnen. So erwer-
ben z.B. über 20.000 Erwachsene nach-träglich den Hauptschulabschluss und be-sonders junge Erwachsene im Alter bis25 Jahren verbessern ihre beruflichenChancen, indem sie noch mal die Schul-bank drücken (vgl. Abbildungen 1 und 2).
Einen Schulabschluss kannman nachholen
Viele stellen sich jetzt bestimmt die Fra-ge: Aber ich stehe doch schon mitten imBeruf. Kann ich denn da so einfach einenSchulabschluss nachholen? Die Antwortdarauf lautet: Ja, denn entsprechendeBildungsangebote finden häufig berufs-begleitend statt. Aber auch Zeiten der Familienpause oderder Arbeitslosigkeit können für einenschulischen Neuanfang genutzt werden.
Wo kann man einen Schul-abschluss nachholen?
Die wichtigsten Anbieter für Kurse/Lehrgänge zum Nachholen schulischerAbschlüsse in Deutschland sind (nach An-gaben der Volkshochschulstatistik undder Kultusministerkonferenz):
Volkshochschulen (über 100.000Teilnehmer/innen an Kursen zur Ver-besserung der Grundbildung und zumErwerb von Schulabschlüssen pro Jahr),
Abendschulen und Kollegs (über50.000 Teilnehmer/innen pro Jahr)sowie
Fernunterrichtsinstitute (über30.000 Teilnehmer/innen pro Jahr)
Aber auch an beruflichen Schulen kön-nen zusammen mit einer beruflichen Qua-lifikation und teils mit Zusatzprüfung all-gemein bildende Schulabschlüsse erwor-ben werden. Genauere Informationen über die jewei-ligen Angebote der einzelnen Bundeslän-der zum Nachholen eines schulischenAbschlusses finden Sie ab Seite 18.
Ohne Abitur an dieHochschule
Auch ohne Hochschulreife, ob Allgemei-ne Hochschulreife, Fachhochschulreifeoder Fachgebundene Hochschulreife, istes möglich zu studieren. Alle Bundeslän-der haben inzwischen Regelungen ge-troffen, mit denen Praktiker ohne Abituran einer Hochschule entweder berufs-begleitend oder Vollzeit ein Studium ab-solvieren können. Qualifizierten Berufs-tätigen mit Berufserfahrung und berufli-cher Vorbildung stehen dabei verschie-dene Wege offen.
A U S - U N D W E I T E R B I L D U N G4
Viele Wege führen zum ZielSie suchen nach einer neuen beruflichen Herausforderung, wollen einen anderen Berufsweg einschla-
gen oder Ihre Qualifikationen ausbauen? Verschaffen Sie sich eine günstige Ausgangsposition, indem
Sie einen Schulabschluss nachholen. So können Sie über Umwege zu Ihrem persönlichen Ziel gelan-
gen.
Dabei ergeben sich oft ungeahnte Möglichkeiten und berufliche Alternativen. Vielleicht können Sie
mit Ihrer beruflichen Vorbildung auch ohne Hochschulreife ein Studium beginnen. Denn: Man lernt nie
aus.
Abbildung 1: Teilnehmer/innen an Volkshochschulkursen imBereich Grundbildung – Schulabschlüsse im Jahr 2005
Fächerübergreifende Kurse
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss
Fachhochschulreife/Fachoberschulabschluss
Abitur/Allgemeine Hochschulreife
Hochschulzugang ohne Abitur
Sonstige Schulabschlüsse
Alphabetisierung/Elementarbildung
Rechnen/Mathematik
Insgesamt
12.593
22.956
19.321
2.485
5.975
1.999
476
11.609106.380
28.966
Quelle: Deutsches Institut für Erwachsenenbildung, Volkshochschul-Statistik, 2005
5
Studieren ohne Abitur, auch Dritter Bil-dungsweg genannt, bietet ganz neuePerspektiven – persönlich wie beruflich.Wichtig bei der Entscheidung ist aber ei-ne realistische Einschätzung der eigenenFähigkeiten und der finanziellen Lage. Fragen Sie sich, wie viel Zeit Sie aufbrin-gen und wie Sie das Studium finanzierenkönnen. Ein Vollzeitstudium bedeutetmindestens eine 40-Stunden-Woche, istaber auch in weniger Jahren zu absolvie-ren als ein Teilzeitstudium. Ein berufsbe-
gleitendes Fernstudium erfordert einegrößere Flexibilität und Selbstdisziplinals ein Präsenzstudium.
Weitere allgemeine Informationen zumStudium ohne Abitur finden Sie auf denSeiten 12/13. Genauere Informationenüber die Zugangsmöglichkeiten zur Hoch-schule erhalten sie jeweils am Ende derÜbersichten zu den einzelnen Bundes-ländern ab Seite 18.
5Viele Wege führen zum Ziel 5
Zweiter Bildungsweg
Auf dem so genannten Zweiten Bildungs-weg werden allgemein bildende Schul-abschlüsse nachgeholt: Hauptschulab-schluss, Mittlerer Bildungsabschluss,Fachhochschulreife, Allgemeine Hoch-schulreife.Jedes Bundesland bietet speziell für be-rufserfahrene Erwachsene Wege zumNachholen von Schulabschlüssen an.Damit können auch Personen nach Be-endigung der Vollzeitschulpflicht undanschließender mehrjähriger beruflicherTätigkeit bzw. einer Berufsausbildungauf diesem Weg einen Abschluss nach-träglich erwerben, um beispielsweise
eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen,ein Studium aufzunehmen,sich beruflich neu zu orientieren odersich für eine bestimmte Weiterbildungzu qualifizieren.
Studieren ohne Abitur
Diese Möglichkeit wird auch Dritter Bil-dungsweg oder Studium für Berufstätigegenannt. Bei diesem Weg benötigenqualifizierte Berufstätige ohne formaleHochschulreife für den Hochschulzu-gang erstens eine einschlägige berufli-che Vorbildung, z.B. den Abschluss ineinem anerkannten Ausbildungsberuf.Zweitens wird eine mehrjährige Berufs-erfahrung verlangt. Sie variiert von Bun-desland zu Bundesland.Einige Hochschulen verlangen eine Hoch-schulzugangsprüfung, einige ein Probe-studium, wieder andere den Nachweiseiner Fortbildungsprüfung nach der Be-rufsausbildung (z.B. Meister, Fachwirt,Techniker, etc.) und ein Beratungsge-spräch.
Abbildung 2: Altersverteilung in Kursen zur Verbesserung derGrundbildung – Schulabschlüsse im Jahr 2005
Unter 18 Jahre
18 bis 24 Jahre
25 bis 34 Jahre
35 bis 49 Jahre
50 bis 64 Jahre
65 Jahre und älter
24,1%
42,3%
16,1%
13,1%
3,6%
0,9%
Quelle: Deutsches Institut für Erwachsenenbildung, Volkshochschul-Statistik, 2005
A U S - U N D W E I T E R B I L D U N G6
Zahlreiche Lehrgänge finden auch be-rufsbegleitend statt, etwa an Abend-hauptschulen, Abendrealschulen oderAbendgymnasien, an Kollegs oder auchper Telekolleg. All diese Möglichkeitensollten Sie für sich nutzen! Auch wenn Ihr letzter Schulbesuch be-reits längere Zeit zurückliegt: Das Ler-nen lässt sich schnell wieder lernen. Da-zu kommt: In Schulen und Lehrgängen,die vorwiegend von Erwachsenen be-sucht werden, ist die Lernmotivation inder Regel deutlich größer als in Pflicht-schulen.
Wozu berechtigen die ver-schiedenen Schulabschlüsse?
HauptschulabschlussGrundlage für alle weiteren allgemeinbildenden Schulabschlüsse ist der Haupt-schulabschluss. Mit einer erfolgreich ab-geschlossenen Berufsausbildung hat manmeist gleichzeitig den Hauptschulab-schluss erreicht. Er ist Voraussetzung fürden Eintritt in bestimmte Berufsfach-schulen, Fachschulen oder Abendreal-schulen.
Mittlerer BildungsabschlussDer Mittlere Schulabschluss (auch alsRealschulabschluss bezeichnet) eröffnetein vielfältiges berufliches und schuli-sches Ausbildungs- und Bildungsange-bot. Er ist für die meisten Berufsfach-schulen als Zugangsvoraussetzung vor-geschrieben. Daneben berechtigt er (je nach Bundes-land) zum Eintritt in die Fachoberschu-le/Berufsoberschule (ggf. in Verbindungmit einer abgeschlossenen Ausbildung),an der die Fachhochschulreife, die Fach-gebundene Hochschulreife und mit ei-ner zweiten Fremdsprache die Allgemei-ne Hochschulreife erworben werdenkann. Zumeist ist er auch für die Aufnah-me in ein Abendgymnasium oder einKolleg verpflichtend.
FachhochschulreifeDie Fachhochschulreife (umgangs-sprachlich auch „Fach-Abitur“ genannt)berechtigt zur Aufnahme eines Studi-ums an Fachhochschulen. Zugang habennatürlich auch Bewerber mit der Allge-meinen und ggf. Fachgebundenen Hoch-schulreife.
Fachgebundene HochschulreifeMit der Fachgebundenen Hochschulrei-fe können nur bestimmte Studiengängean Universitäten und gleichgestelltenHochschulen (z.B. Kunst- und Musik-hochschulen oder Technische Hoch-schulen) studiert werden. Welche Stu-diengänge das sind, hängt von der schu-lischen Vorbildung sowie von Regelun-
gen ab, die in den einzelnen Ländern un-terschiedlich sind.
Allgemeine HochschulreifeDie Allgemeine Hochschulreife, das Abi-tur berechtigt zum Studium aller Stu-diengänge an Universitäten und gleich-gestellten Hochschulen.
Wo finde ich geeigneteAngebote?
Über für Sie geeignete Bildungsangebo-te informiert Sie , die Daten-bank für Aus- und Weiterbildung derBundesagentur für Arbeit: www.kursnet.arbeitsagentur.de(siehe auch Seite 104ff).
Noch mal auf die Schulbank
Schulabschlüsse spielen für das berufliche Fortkommen eine entscheidende Rolle. Die allgemein
bildenden Schulabschlüsse in Deutschland bauen aufeinander auf – und jeder dieser Abschlüsse
eröffnet ein neues und breiteres Spektrum an Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Fehlende Schulabschlüsse lassen sich nachholen.
Noch mal auf die Schulbank 7
Die Grafik wurde der Übersichtlichkeit wegen stark vereinfacht. Die genauen Regelungen dereinzelnen Bundesländer finden Sie ab Seite 18.
Wege zum Nachholen schulischer Bildungsabschlüsse
Abendhauptschule
i. d. R. 1 Jahr Teilzeitunterricht
Nichtschüler-/Externenprüfung
Selbststudium und/oder vorbereitende Kurse z.B.von Volkshochschulen und privaten Bildungsträgern
Vorbereitungsdauer unterschiedlich
Hauptschulabschluss (Berufsbildungsreife, Berufsreife)
Abendrealschule
i. d. R. 2 Jahre Teilzeitunterricht
i. d. R. abgeschlossene Berufsausbil-dung und/oder berufliche Tätigkeit
Fachschule, z.B. zum/zurTechniker/in, Betriebswirt/in
i. d. R. 1 bis 2 Jahre Vollzeitunter-richt, in Teilzeitunterricht entspre-chend länger
abgeschlossene Berufsausbildungund berufliche Praxis
Nichtschüler-/Externenprüfung
Vorbereitungsdauer unterschiedlich(Selbststudium und/oder vorberei-tende Kurse z.B. vonVolkshochschulen und privatenBildungsträgern)
Mittlerer Bildungsabschluss(je nach Schultyp: Realschulabschluss, Fachschulreife, Fachoberschulreife, Mittlerer Schulabschluss, Qualifizierter Sekundarabschluss I)
Fachoberschule
1 Jahr Vollzeit-unterricht
abgeschlosseneBerufsausbildung
Fachschule, z.B.zum/zur Tech-niker/in, Be-triebswirt/in
i.d.R. 2 bis 3 Jah-re Vollzeitunter-richt, in Teilzeit-unterricht ent-sprechend länger
abgeschlosseneBerufsausbildungund beruflichePraxis
Nichtschüler-/Externenprüfung
Vorbereitungs-dauer unter-schiedlich(Selbststudiumund/oder vorbe-reitende Kurse z.B.von Volkshoch-schulen und pri-vaten Bildungs-trägern)
Kolleg/Abend-gymnasium
je nach Vorbil-dung 3 bzw. 4Jahre Teilzeitun-terricht (Abend-gymnasium) bzw.3 Jahre Vollzeit-unterricht (Kolleg)
abgeschlosseneBerufsausbildungoder beruflicheTätigkeit
BeruflichesGymnasium/Fachgymnasium
i.d.R. 3 JahreVollzeitunterricht
Berufsober-schule
2 bis 3 JahreVollzeitunterricht,in Teilzeitunter-richt entspre-chend länger
abgeschlosseneBerufsausbilldungund/oder berufli-che Tätigkeit
a) Begabten-prüfungb) Nichtschüler-/Externenprü-fung
b) Vorbereitungs-dauer unter-schiedlich(Selbststudiumund/oder vorbe-reitende Kurse z.B. von Volks-hochschulen undprivaten Bildungs-trägern)
Allgemeine/Fachgebundene Hochschulreife
Fachhochschulreife
Fachhochschule
LegendeAn den Schularten können dieseSchulabschlüsse erworben werden:
(Qualifizierender) Hauptschulab-schluss, Berufs(bildungs)reifeMittlerer Bildungsabschluss, Real-schulabschluss, Fach(ober)schulreifeFachhochschulreife, Fachgebundeneoder Allgemeine Hochschulreife
Berufliche Schulen
Berufsaufbauschulen gibt es nur inBremen und als Mittelstufe der Berufs-oberschule in Baden-Württemberg. Be-rufsaufbauschulen sind 1-jährige Vollzeit-schulen, die neben einer Berufsschuleoder nach erfüllter Berufsschulpflicht vonPersonen besucht werden, die in einerBerufsausbildung oder Berufstätigkeitstehen oder gestanden haben. Sie vermitteln eine über das Ziel derBerufsschule hinausgehende allgemeineund fachtheoretische Bildung und führenzu einem Mittleren Bildungsabschluss(Fachschulreife).
Berufskollegs gibt es nur in Baden-Württemberg. Sie sind berufliche Bil-dungseinrichtungen, die einen MittlerenBildungsabschluss voraussetzen. Berufs-kollegs führen in 1 bis 3 Jahren zu einerberuflichen Erstqualifikation und kön-nen bei mindestens 2-jähriger Dauer mitZusatzunterricht auch zur Fachhoch-schulreife führen.
Das Berufskolleg wird in der Regel alsVollzeitschule geführt; in Verbindung mitbetrieblicher Ausbildung kann es auch inTeilzeitform durchgeführt werden. Dane-ben gibt es 1-jährige Berufskollegs nurzum Erwerb der Fachhochschulreife.
Berufsoberschulen sind in der Regel2-jährige Vollzeitschulen, die – aufbauendauf einer abgeschlossenen Berufsaus-bildung bzw. entsprechender Berufspra-xis und einem Mittleren Bildungsab-schluss – eine allgemeine und fachtheo-retische Bildung vermitteln und zurFachgebundenen Hochschulreife füh-ren. Bei Nachweis entsprechender Kennt-nisse in einer zweiten Fremdsprachekann die Allgemeine Hochschulreife er-worben werden.
Fachakademien gibt es nur inBayern. Sie sind berufliche Bildungsein-richtungen, die einen Mittleren Bildungs-abschluss voraussetzen und in der Re-gel im Anschluss an eine dem Ausbil-dungsziel dienende berufliche Ausbil-dung oder praktische Tätigkeit auf denEintritt in eine gehobene Berufslaufbahnvorbereiten. Der Ausbildungsgang dauert in Vollzeit-form mindestens 2 Jahre. An Fachaka-demien kann nach bestandener Ergän-zungsprüfung die Fachhochschulreife,mit sehr guter Gesamtnote sogar dieFachgebundene Hochschulreife erlangtwerden.
Fachgymnasien/Berufliche Gym-nasien sind Gymnasien in Aufbauformmit einem beruflichen Schwerpunkt. Siedauern in der Regel 3 Jahre, bauen aufeinem Mittleren Bildungsabschluss aufund führen zur Allgemeinen Hochschul-reife. Sie können durch das Angebot an beruf-lichen Schwerpunkten gegebenenfalls inVerbindung mit Zusatzpraktika einenTeil der Berufsausbildung vermittelnoder den Abschluss in einem anerkann-ten Beruf ermöglichen.
Fachoberschulen sind Schulen, die– aufbauend auf einem Mittleren Bil-dungsabschluss – allgemeine, fachtheo-retische und fachpraktische Kenntnisseund Fähigkeiten vermitteln und zurFachhochschulreife führen. Ohne den Nachweis einer abgeschlosse-nen Berufsausbildung dauert die Fach-oberschule 2 Jahre, wobei die 11. Klassetheoretischen Unterricht in der Fach-oberschule und fachpraktische Ausbil-dung im Betrieb umfasst (duales Sys-tem). In Klasse 12 erfolgt in der Regelausschließlich Schulunterricht. Personenmit beruflicher Erstausbildung könnenunmittelbar in Klasse 12 eintreten.
Fachschulen sind Schulen, die denAbschluss einer einschlägigen Berufs-ausbildung und eine entsprechende Be-rufspraxis voraussetzen. Sie dienen derberuflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge dauern in der Regelzwischen 1 und 3 Jahre. Zum Teil be-steht an Fachschulen die Möglichkeit,zusätzlich zur Berufsausbildung denMittleren Bildungsabschluss und/oderdie Fachhochschulreife zu erwerben(Doppelqualifikation).
Schulen für Erwachsene
Abendschulen (Abendhauptschu-le, Abendrealschule, Abendgymnasium)oder Schulen für Erwachsene sind Ein-
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Die wichtigsten Schularten im ÜberblickBildungshungrigen Erwachsenen bietet sich in Deutschland eine Vielzahl von Schularten, an denen
sie sich beruflich aus- und/oder weiterbilden und Schulabschlüsse nachholen können. Da ist es oft
schwer, den Überblick zu bewahren und für sich selbst die richtige Schule zu finden.
Deshalb werden die einzelnen Schultypen im Folgenden näher vorgestellt. Damit Sie sich schneller
zurechtfinden, haben wir die Schultypen in drei Kategorien unterteilt.
richtungen, die berufstätige Erwachseneaus- und weiterbilden. Damit die er-wachsenen Schüler/innen weiterhineiner Berufstätigkeit nachgehen kön-nen, findet der Unterricht überwiegendin den Abendstunden, teilweise auch anSamstagen statt. Je nach Bildungsgang wird an Abend-schulen nach in der Regel 1 Jahr derHauptschulabschluss (an Abendhaupt-schulen), nach 2 Jahren der Mittlere Bil-dungsabschluss (an Abendrealschulen,in manchen Bundesländern auch Abend-mittelschulen oder Abendsekundarschu-len genannt) bzw. nach 3 Jahren die All-gemeine Hochschulreife (an Abendgym-nasien) erworben.
Kollegs sind Institute der Erwachse-nenbildung zur Erlangung der Allgemei-nen Hochschulreife. Sie dauern in derRegel 3 Jahre. Im Gegensatz zum Abend-gymnasium findet an Kollegs der Unter-richt tagsüber statt, weshalb eine Be-
rufstätigkeit während des Schulbesuchsnicht oder nur sehr eingeschränkt mög-lich ist. Voraussetzung für den Besuch des Kol-legs ist in der Regel der Mittlere Bil-dungsabschluss und eine abgeschlosse-ne Berufsausbildung.
Hochschulen und Berufsaka-demien
Hochschulen sind Universitäten, Tech-nische Hochschulen/Universitäten, Pä-dagogische Hochschulen, Hochschulenfür Medizin, Tiermedizin und Sport,Kunst- und Musikhochschulen, Kirchli-che und Philosophisch-TheologischeHochschulen sowie Fachhochschulen. Das Studium dauert je nach Hochschu-le, Fach oder angestrebtem Abschlusszwischen 6 und 12 Semestern. An Fach-hochschulen sind in der Regel 2 Indus-trie- bzw. Praxissemester in das Stu-dium integriert. Mögliche berufsqualifizie-
rende Studienabschlüsse sind Bachelor,Master, Diplom, Magister oder Staats-examen. An der Fachhochschule wird beierfolgreichem Abschluss zugleich dieAllgemeine Hochschulreife erworben.
Berufsakademien sind Einrichtungendes tertiären Bildungsbereiches nebenden Hochschulen. Es gibt Berufsakade-mien in staatlicher oder privater Träger-schaft. Im Sinne des dualen Systems vermittelnBerufsakademien eine wissenschaftsbe-zogene und zugleich praxisorientierteberufliche Bildung durch den regelmäßi-gen Wechsel von Ausbildung an der Be-rufsakademie und in einem Ausbil-dungsbetrieb. Die Ausbildung dauert inder Regel 3 Jahre und führt zu einem Ba-chelor-Abschluss (z.B. Bachelor of Arts),Diplom-Abschluss (z.B. Diplom-Betriebs-wirt/in (BA)) oder zu einer gesetzlich ge-schützten Berufsbezeichnung mit demZusatz (BA).
Die wichtigsten Schularten
im Überblick9
In den meisten Bundesländern gibt esverschiedene Bildungsträger – wie Volks-hochschulen oder andere Einrichtungender Erwachsenenbildung – die Kurse undLehrgänge zur Vorbereitung auf dieNichtschülerprüfung anbieten. DieNichtschülerprüfung (auch Schulfrem-den- oder Externenprüfung genannt)wird in allen Bundesländern angeboten(vgl. hierzu auch die Übersichtsseiten„Die Bildungswege in den Bundeslän-dern“ ab Seite 18).
Im Folgenden werden einige Vorausset-zungen genannt, die in den meisten Bun-desländern für die Teilnahme an derNichtschülerprüfung gelten:
Ein bestimmtes Mindestalter (in derRegel 16 Jahre für Hauptschul- undRealschulabschluss, 18 Jahre für Fach-hochschulreife und 19 Jahre für All-gemeine Hochschulreife),Hauptwohnsitz im Bundesland, in demdie Nichtschülerprüfung abgelegt wirdsowieeine angemessene Prüfungsvorberei-tung (in der Regel durch Nachweis derTeilnahme an einem Vorbereitungs-kurs der Volkshochschulen oder eineranderen Einrichtung der Erwachse-nenbildung).
Der Abschluss darf über die Nichtschü-
lerprüfung nicht eher erreicht werden,als dies bei normalem Schulbesuchmöglich wäre. Mit der Nichtschülerprü-fung kann ein bereits bestehender Ab-schluss nicht verbessert werden.
Die Voraussetzungen für die Zulassungzur Prüfung können jedoch in den einzel-nen Bundesländern voneinander abwei-chen. Es empfiehlt sich daher, rechtzei-tig die genauen Voraussetzungen beiIhrem zuständigen Bildungs- bzw. Kul-tusministerium oder der Senatsverwal-tung Ihres Bundeslandes zu erfragen.
Beispiel Brandenburg
Nachfolgend werden exemplarisch dieerforderlichen Voraussetzungen für dieTeilnahme an der Nichtschülerprüfungin Brandenburg aufgeführt. Durch das Ablegen einer Nichtschüler-prüfung können in Brandenburg die Ab-schlüsse der Sekundarstufe I (Berufsbil-dungsreife, Erweiterte Berufsbildungs-reife, Fachoberschulreife), der schuli-sche Teil der Fachhochschulreife sowiedie Allgemeine Hochschulreife erworbenwerden.
ZulassungsvoraussetzungenDie Wohnung des Bewerbers/der Be-werberin muss im Land Brandenburg
liegen bzw. die Vorbereitung auf die Prü-fung muss in Brandenburg erfolgt sein.Der/die Bewerber/in darf im der Prü-fung vorangehenden Jahr kein/eSchüler/in von einer allgemein bil-denden Schule, einer Ersatzschuleoder einem schulabschlussbezoge-nen VHS-Kurs gewesen sein.Er/sie hat eine angemessene Prü-fungsvorbereitung nachzuweisen.Das Mindestalter für Abschlüsse desSekundarbereichs I liegt bei 16 Jah-ren, für die Allgemeine Hochschulrei-fe bei 19 Jahren.Der angestrebte Abschluss darf nochnicht vorliegen.Der/die Bewerber/in muss eineÜbersicht über die bisherige Schullauf-bahn einschließlich einer beglaubig-ten Abschrift des letzten Schulzeug-nisses vorlegen.
PrüfungDie Prüfung besteht aus einem schriftli-chen und mündlichen Teil und richtetsich nach den geltenden Bestimmungender Verordnungen über den entsprechen-den Bildungsgang. In den Aufgabenstel-lungen sollen Bezüge zu Berufs- und Le-benserfahrungen des Prüflings herge-stellt und der vom Prüfling eingereichteBericht über die Vorbereitung berück-sichtigt werden.
A U S - U N D W E I T E R B I L D U N G10
NichtschülerprüfungÜber eine Nichtschülerprüfung kann man alle Schulabschlüsse – vom Hauptschulabschluss über
einen Mittleren Abschluss bis hin zur Fachhochschulreife oder Allgemeinen Hochschulreife – nach-
träglich erwerben.
Nichtschülerprüfung
Begabtenprüfung11
Ebenso wie bei der Nichtschülerprüfung(siehe Seite 10) muss für die Zulassungzur Begabtenprüfung keine Schule be-sucht werden; die Prüfungsvorbereitungerfolgt eigenständig. Es gibt jedochauch hier in den meisten Bundesländernöffentliche und private Bildungseinrich-tungen, die bei der Prüfungsvorberei-tung behilflich sind.
In den meisten Bundesländern werdenfolgende Voraussetzungen für die Prü-fungsanmeldung verlangt:
Eine abgeschlossene Berufsausbil-dung, einige Jahre Berufstätigkeit sowieein Mindestalter von in der Regel 25Jahren.
Die sonstigen Voraussetzungen weichenin den Bundesländern geringfügig von-einander ab. Es empfiehlt sich, rechtzei-tig die genauen Voraussetzungen beiIhrem zuständigen Bildungs-, Wissen-schafts- bzw. Kultusministerium oderder Senatsverwaltung zu erfragen.
Beispiel Bayern
Nachfolgend werden exemplarisch dieerforderlichen Voraussetzungen für die
Teilnahme an der Begabtenprüfung inBayern aufgeführt.
ZulassungsvoraussetzungenDer/die Bewerber/in muss eine ab-geschlossene Berufsausbildung undeine anschließend mindestens 5-jäh-rige Berufstätigkeit oder selbststän-dige Führung eines Familienhaushaltsnachweisen.Er/sie darf mindestens 25 Jahre undin der Regel höchstens 40 Jahre altsein.Der Hauptwohnsitz des Bewerbers/der Bewerberin muss in Bayern liegen. Die Allgemeine Hochschulreife darfnoch nicht vorliegen.Eine Möglichkeit zur Erlangung derAllgemeinen Hochschulreife durcheine Ergänzungsprüfung muss ausge-schlossen werden.Der/die Bewerber/in darf zu keineranderen Prüfung zur Erlangung einerHoch- oder Fachhochschulreife ange-meldet sein.Er/sie darf im laufenden oder voraus-gehenden Schuljahr keine Schule be-sucht haben, an der eine Hoch- oderFachhochschulreife erworben werdenkann.Der/die Bewerber/in muss einenlückenlosen Lebenslauf mit vollstän-digen Angaben zum schulischen undberuflichen Werdegang vorlegen, ein-schließlich sämtlicher Schulabgangs-und Übertrittszeugnisse nach dem 8.Schuljahr (bei Schulaustritt währenddes Schuljahres auch das letzte Zwi-schenzeugnis).
PrüfungDie Prüfung besteht aus einem schriftli-chen und einem mündlichen Teil. Im wis-senschaftlichen Fachgebiet entsprechendie Prüfungsanforderungen den Anfor-derungen von Leistungskursen, in denübrigen Fächern den Anforderungen vonGrundkursen in der Abiturprüfung.
BegabtenprüfungFür besonders befähigte Berufstätige besteht in einigen Bundes-
ländern die Möglichkeit, die Allgemeine Hochschulreife über eine
so genannte Begabtenprüfung zu erwerben. Welche Bundeslän-
der die Begabtenprüfung anbieten, entnehmen Sie den Übersichts-
seiten „Die Bildungswege in den Bundesländern“ ab Seite 18.
A U S - U N D W E I T E R B I L D U N G12
Der so genannte Dritte Bildungswegknüpft in der Regel an die vorangegan-gene berufliche Qualifikation an, so dassdie Studienberechtigung meist auf einenbestimmten Studiengang bezogen ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Zugangsvoraussetzungen hängen vonden rechtlichen Regelungen im jeweili-gen Bundesland ab. Fast jedes Bundes-land verlangt aber:
eine erfolgreich abgeschlossene Be-rufsausbildung sowiemehrjährige einschlägige Berufspra-xis bzw. qualifizierte Weiterbildung(z.B. zum/zur Meister/in, Techni-ker/in, Fachwirt/in, Fachkraft ausdem Erziehungs- und Pflegebereich).
Zum Teil wird darüber hinaus in einzel-nen Bundesländern für ein Studiumohne Abitur vorausgesetzt:
Ein Mindestalter von in der Regel 24Jahren,Mindestnoten bei den vorangegange-nen Berufs- oder Fortbildungsab-schlüssen,
Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Auf-enthaltsort im jeweiligen Bundesland, Mittlerer Bildungsabschluss sowieNachweis der Prüfungsvorbereitung.
Welche Zugangsregelungengibt es?
Nicht immer ist der direkte Hochschul-zugang möglich. Oft ist für die endgülti-ge Zulassung die fachbezogene Eignungvor Studienbeginn in einem Prüfungs-verfahren (z.B. Zugangsprüfung, Eig-nungsgespräch) oder in den erstenSemestern in einem Probestudiumnachzuweisen. Welche Zugangsregelungjeweils angewandt wird, ist in den Bun-desländern unterschiedlich (siehe Tabel-le). Im Wesentlichen werden die folgen-den Modelle unterschieden:
ZugangsprüfungIn den meisten Bundesländern sind Zu-gangsprüfungen (auch Eignungs-, Einstu-fungs- bzw. Feststellungsprüfungen ge-nannt) vorgesehen. Die Prüfung bestehtmeist aus einem schriftlichen und einemmündlichen Teil und umfasst sowohl All-gemeinwissen als auch fachliche Grund-
lagen des gewählten Studiengangs.
Studium auf ProbeIn einigen Bundesländern besteht für be-rufserfahrene Praktiker die Möglichkeit,sich in einem Probestudium zu be-währen. Das Probestudium dauert in derRegel zwei bis vier Semester und be-zieht sich auf ein Studienfach, für dasauf beruflichem Wege einschlägige Kennt-nisse erworben wurden.
Direktzugang/EignungsgesprächIn mehreren Bundesländern ist es mög-lich, das Studium ohne Zugangsprüfungoder Probezeit direkt zu beginnen. ZumTeil werden jedoch vor Aufnahme desStudiums Beratungs- und Eignungsge-spräche geführt.
MeisterstudiumImmer mehr Bundesländer öffnen ihreHochschulen für Personen mit abge-schlossener Meisterprüfung. Zumeistgelten die nachfolgenden Regelungenauch für Techniker und Fachwirte. Meis-ter werden entweder direkt zum Stu-dium an allen Hochschulen zugelassen(Hessen, Niedersachsen) bzw. zum Stu-dium an einer Fachhochschule (Nord-rhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt); zumTeil ist vorher noch ein Beratungsge-spräch zu absolvieren (Hamburg). InBayern und Thüringen können Meisterüber ein Probestudium Zugang zurHochschule erhalten. In all den genannten Fällen genügt einebestandene Meisterprüfung zur Aufnah-me eines der Vorbildung entsprechen-den Studiengangs. Es hat sich deshalbdafür der Begriff Meisterstudium einge-bürgert.Daneben werden in einigen Bundeslän-dern neben einer bestandenen Meister-prüfung noch andere Voraussetzungen– in der Regel abgeschlossene Berufs-ausbildung und mehrjährige Berufstätig-keit – verlangt (Baden-Württemberg,Berlin, Brandenburg, Bremen, Rhein-land-Pfalz, Schleswig-Holstein).
Studieren ohne Abitur
Neben der seit langem bestehenden Möglichkeit für besonders begabte Künstler/innen gibt es mitt-
lerweile in allen 16 Bundesländern Hochschulzugangsregelungen für beruflich qualifizierte
Bewerber/innen, die nicht über die erforderliche schulische Hochschulzugangsberechtigung verfü-
gen: Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife und Allgemeine Hochschulreife.
Studieren ohne Abitur 13
Die genauen Regelungen in den einzel-nen Bundesländern finden Sie auf denÜbersichtsseiten „Die Bildungswege inden Bundesländern“ auf den Seiten 18bis 100.
Wo gibt es zusätzlicheInformationen?
Die genauen Zugangsregelungen für dasjeweilige Studium können an den Hoch-schulen oder beim Kultus-/Wissen-schaftsministerium bzw. der zuständi-gen Senatsverwaltung Ihres Bundeslan-des erfragt werden. Wenn Sie mit demGedanken spielen, in einem anderenBundesland zu studieren, sollten Sie di-rekt bei den Universitäten und Hoch-schulen dort bzw. beim jeweils zuständi-gen Kultusministerium nachfragen, obund unter welchen Bedingungen diesmöglich ist.Wenn Sie eine Vorbildung als Meisteroder Industriemeister haben, könnenSie sich unter dem Stichwort „Meister-studium“ ebenfalls bei den oben ge-nannten Institutionen informieren.Darüber hinaus bietet auch das Netz-werk „Wege ins Studium“ (www.wege-ins-studium.de) in einer Extra-Rubrik„Studieren ohne Abitur“ Informationenfür Personen ohne Hochschulreife.
Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber/innen ohne schulischeHochschulzugangsberechtigung (Universität, Fachhochschule (FH), Berufsakademie (BA))
Bundesland
Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen
Zugangsprüfung
FH/Uni/BA
FH/UniFH/UniFH/UniFH/Uni/BAFH/UniFH/Uni/BAFH/UniUniFH/Uni/BAFH/Uni/BAFH/UniFHFH/Uni
Probestudium
FHFH/UniFH/UniFH/Uni
FH/UniFH/Uni/BA
FH/UniFH/Uni
Beratungs-/Eignungsgespräch
FH/Uni/BA
FH/Uni
FH/Uni/BA
Direktzugang
FH/Uni (Kontaktstudium)
FH/Uni/BA
FH/Uni/BAFH
FH
A U S - U N D W E I T E R B I L D U N G14
Was ist typisch für E-Learning?
Gelernt wird am Computer mithilfe ver-schiedener Medien: z.B. Texten undBildern, Audio- und Videosequenzenoder Übungen und Selbsttests. Persön-lich zu erreichen ist der Trainer nur perE-Mail oder zu bestimmten Zeiten imChatroom bzw. am Telefon. Die Band-breite des E-Learning ist enorm. Manunterscheidet folgende Typen:
Blended Learning ist eine Kombinationvon Präsenzseminaren und Selbstlern-phasen, die internetgestützt sein kön-nen. „Blended Learning“ ist für vieleExperten die Lernform der Zukunft.
Online-Lernen/Web Based Training(WBT): Die Teilnehmenden sind in On-line-Phasen miteinander vernetzt undkönnen gemeinsam lernen oder sichaustauschen. Hinzu kommen Schu-lungsteile und Tests, bei denen man seinWissen mithilfe eines Tutors erweiternund prüfen kann.
Computer Based Training (CBT):Diese Selbstlernprogramme laufen lokalauf dem Rechner und bieten außer denins Programm eingebauten Hilfen keineweitere Unterstützung. Der Lernstoffwird aber leichter verständlich durch dieAufbereitung mit Texten, Bildern, Anima-tionen, Audiosequenzen und Videos.
Was ist typisch für denFernunterricht?
Wer einen schulischen oder beruflichenAbschluss nachholen möchte, jedochnicht regelmäßig einen Kurs besuchenkann oder will, sollte Fernunterricht inBetracht ziehen. Dabei wird der Teilneh-mende indirekt – aus der Ferne – ange-leitet. Je nach Lehrgang werden Medienwie Fernlehrbriefe, CDs, DVDs, Audio-und Videokassetten und computerunter-stützte Lernmittel eingesetzt.Hinzu kommen weitere Elemente der An-leitung und Betreuung, z.B. schriftliche
Studienanleitungen mit Hinweisen zuLerntechniken und Lernorganisation so-wie lehrgangsspezifische Anleitungenzum jeweiligen Fernlehrgang.Die Kontrolle über den Lernerfolg erfolgtdurch den Fernlehrer, der die einge-sandten Aufgaben korrigiert und kom-mentiert. Auch bei fachlichen Fragenund Lernschwierigkeiten betreut Sie IhrFernlehrer schriftlich oder telefonisch.Viele Fernlehrinstitute bieten außerdemInternetsitzungen oder begleitenden Prä-senzunterricht an, z.B. in Form von Wo-chenend- oder Blockveranstaltungen.
E-Learning und Fernunterricht
Sie interessieren sich für eine Weiterbildung, weil Sie sich beruflich weiterentwickeln möchten oder
weil Sie einfach wissbegierig sind? Sie möchten die Weiterbildung aber mit Ihrer Arbeit oder an-
derweitigen Verpflichtungen in Einklang bringen? Dann sind Lernformen wie E-Learning oder Fern-
unterricht vielleicht genau das Richtige für Sie.
Der Kurs sollte von der Staatlichen Zentralstelle für Fern-unterricht (ZFU) inhaltlich und didaktisch geprüft und zu-gelassen sein und ein ZFU-Siegel und eine Zulassungsnum-mer haben. Das Informationsmaterial zum Kurs enthält vollständige An-gaben zum allgemeinen Ablauf des Kurses (z.B. Ziel, Dauer,Abschluss), sowie zum Lehrmaterial und den Präsenzver-anstaltungen. Wie ist die individuelle Betreuung geregelt? Wann und wosind Dozenten ansprechbar? Bietet der Kurs die Möglich-
keiten, Lernpartnerschaften oder tutorengeleitete Arbeits-gruppen zu bilden? Werden kostenlose Probelektionen angeboten, sollten die-se wahrgenommen werden um in Ruhe eine Entscheidungfür oder gegen den Kurs zu treffen. Wenn das Fernlehr-institut keine Probelektionen anbietet, kann innerhalb vonzwei Wochen nach Erhalt des ersten Lehrmaterials derVertragsabschluss widerrufen werden.
Quelle: Stiftung Warentest, test Weiterbildung Kompakt 04/2005
Woran erkenne ich einen guten Fern- oder Online-Kurs?
CH
EC
K
E-Learning und Fernunterricht 15
Das Für und Wider von E-Learning und Fernunterricht
Die neuen Lernformen bieten viele Vor-teile: „Online“ und „Fern“ kann man imeigenen Tempo lernen und wann immerman Zeit dafür findet. Beim E-Learninggeben eingebaute Selbsttests Rückmel-dung über den eigenen Lernerfolg; beimFernunterricht erhalten Sie das Feed-back Ihres Fernlehrers. Und durch dieabwechslungsreiche Präsentation machtdas Lernen auch Spaß. Nicht zuletzt ent-fallen zeitraubende Anfahrten zum Se-minarort und Hotelkosten.
Aber: Wer allein büffelt, braucht vor al-lem Eigenmotivation, persönliche Be-treuung und regelmäßige Kontrolle. Al-leine und ohne festen Zeitpunkt für eineLernzielkontrolle zu arbeiten, kannschwierig sein. Bedenken Sie auch, dassSie während einer nebenberuflichenWeiterbildung weniger Freizeit haben.
Wenn Sie sich dem gewachsen fühlen,können E-Learning und FernunterrichtIhnen wichtige Impulse für Ihr berufli-ches Weiterkommen geben. Nutzen Siedie vielfältigen Möglichkeiten.
Wie finde ich die richtigenAngebote?
In , der Datenbank für Aus-und Weiterbildung der Bundesagenturfür Arbeit unter www.kursnet.arbeits-agentur.de sind über 300.000 Bildungs-angebote zu finden. Darunter auch zahl-reiche E-Learning-Kurse und Fernunter-richts-Angebote.
Beim Bundesinstitut für Berufsbildung(BIBB) finden Sie unter www.eldoc.infoE-Learning-Angebote zur beruflichenWeiterbildung.
Die Stiftung Warentest hat verschiede-ne E-Learning-Anbieter getestet. Die Er-gebnisse kann man recherchieren unterwww.weiterbildungstest.de
Staatliche Zentralstelle fürFernunterricht (ZFU)Peter-Welter-Platz 250676 KölnTel.: 02 21/92 12 07-0, Fax: 02 21/92 12 07-20www.zfu.de
Forum DistancE-Learning – DerFachverband für Fernlernen undLernmedien e.V.Doberaner Weg 2222143 HamburgTel.: 0 40/6 75 70-2 80, Fax: 0 40/6 75 70-2 82www.forum-distance-learning.de
www.studieren-im-netz.deOnline-Informationssystem mit überre-gionalem Überblick zu Studienangebo-ten im Internet
Weitere Informationen zum Thema Fernunterricht
Ratgeber für FernunterrichtDie Broschüre gibt einen Überblick über alle derzeit zugelassenen Fernlehrgän-ge und -institute und enthält zudem einen Informationsteil zum Fernunterricht.Download und kostenlose Bestellung unter www.zfu.de.
Bogen zur Selbstbeurteilung vor der Teilnahme am berufsbildenden Fern-unterrichtFür Weiterbildungsinteressierte, die überprüfen möchten, ob der beruflicheFernunterricht für sie ein geeigneter Qualifizierungsweg ist, versendet das BIBBkostenlos einen „Selbstbeurteilungsbogen“. Dieser kann aber auch im Internetheruntergeladen werden unter www.bibb.de/selbstbeurteilungsbogen.
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)Robert-Schuman-Platz 3, 53175 BonnTel.: 02 28/1 07-15 02 (Frau Blum), -15 26 (Herr Rink), Fax: 02 28/1 07-29 62E-Mail: rink@bibb.de oder blum@bibb.de, Internet: www.bibb.de
Fit für den Fernunterricht – Die Entscheidungshilfe für individuelleWeiterbildungAutoren: Anne Oppermann, Gereon Franken, 2003Das Buch begleitet zukünftige Fernschüler von der Auswahl eines Kurses bis zurAbschlussprüfung. Thematisiert werden auch die Aspekte Zeitmanagement undLernmethodik. Zu bestellen ist das Buch beim Verlag Bildung und Wissen in Nürn-berg unter www.bwverlag.de
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BAföG – Bundesausbildungs-förderungsgesetz
Ziel: Ziel des BAföG ist es, jedem jun-gen Mensch die Möglichkeit zu geben,unabhängig von seiner sozialen und wirt-schaftlichen Situation eine Ausbildungzu absolvieren, die seinen Fähigkeitenund Interessen entspricht.
Ausbildungsorte: Auch Schüler/innen,die nachträglich einen Schulabschlusserwerben, können davon profitieren. Siekönnen BAföG erhalten, wenn sie eineder folgenden Schulen besuchen:
Fach- und Fachoberschulklassen,Berufsoberschulen,Abendhauptschulen, Berufsaufbau-schulen, Abendrealschulen, Abend-gymnasien und Kollegs,Höhere Fachschulen und AkademienoderHochschulen.
Für bestimmte Fernunterrichtslehrgän-ge kann ebenfalls BAföG geleistet wer-den (siehe § 3 BAföG).
Persönliche Voraussetzungen: Die deutsche Staatsangehörigkeit, Eignung und ein Höchstalter von 30 Jahren zu Be-ginn der Ausbildung (Ausnahmen sie-he unten).Einkommen und Vermögen des/derAuszubildenden und ggf. der Eltern(siehe unten) spielen eine Rolle.
Personen über 30 Jahre können unter fol-genden Voraussetzungen ebenfalls BAföGerhalten:
wenn die Zugangsvoraussetzungenfür die zu fördernde Ausbildung aneiner der folgenden Einrichtungen er-worben wurde: Fachoberschule (mitVoraussetzung einer abgeschlossenenBerufsausbildung), Abendhauptschu-le, Berufsaufbauschule, Abendreal-schule, Abendgymnasium und Kollegoder durch eine Nichtschülerprüfung
bzw. eine Zugangsprüfung zu einerHochschule;bei einem Studium ohne Abitur;wenn der/die Auszubildende aus per-sönlichen oder familiären Gründen(z.B. Erziehung von Kindern bis zu 10Jahren, Betreuung behinderter Kinder,Erkrankung, Schwangerschaft) gehin-dert war, den Ausbildungsabschnittrechtzeitig zu beginnen oderwenn der/die Auszubildende infolgeeiner einschneidenden Veränderungder persönlichen Verhältnisse (z.B.Scheidung oder Tod des Ehegatten)bedürftig geworden ist und noch kei-ne BAföG-förderungsfähige Ausbil-dung abgeschlossen hat.
Allerdings muss die Ausbildung unver-züglich nach Erreichen der Zugangsvo-raussetzungen, dem Wegfall der Hinde-rungsgründe oder dem Eintritt einer Be-dürftigkeit aufgenommen werden. Die För-derung erfolgt dann elternunabhängig.
Unter folgenden Voraussetzungen bleibtdas Einkommen der Eltern ebenfalls un-berücksichtigt:
Bei 5-jähriger Erwerbstätigkeit nachdem 18. Lebensjahr oder insgesamt6 Jahre Ausbildung und Erwerbstätig-keit (dabei 3 Jahre Berufsausbildung,bei kürzerer Ausbildungszeit entspre-chend längere Erwerbstätigkeit) oderbei Besuch eines Abendgymnasiumsoder Kollegs sowie 3-jähriger Ausbil-dung und anschließender 1-jährigerErwerbstätigkeit (bei kürzerer Ausbil-dung entsprechend längere Erwerbs-tätigkeit) bzw. 4-jähriger Erwerbstätig-keit nach dem 18. Lebensjahr.
Art und Dauer der Förderung: DieFörderung erfolgt für Schüler/innen voll-ständig durch Zuschuss, die Leistungenmüssen also nicht zurückgezahlt werden.Die Höhe der Förderung hängt von ver-schiedenen Faktoren ab (Welche Schulewird besucht? Wohnt er/sie noch zuHause oder allein?) und liegt bei ca.350-500 €.
Studierende der Höheren Fachschulen,Akademien und Hochschulen erhaltenBAföG dagegen zur Hälfte als Zuschussund zur Hälfte als unverzinsliches Darle-hen.Die Förderung wird in der Regel für einJahr gewährt und kann danach erneutbeantragt werden.
Beantragung: Die Leistungen nach demBAföG sind beim zuständigen Amt fürAusbildungsförderung (in der Regel dasAmt für Ausbildungsförderung, in des-sen Bezirk sich die Ausbildungsstättebefindet) zu beantragen.
Bildungskredit
Ziel: Schüler/innen in fortgeschrittenenAusbildungsphasen können neben oderzusätzlich zum BAföG durch einen Bil-dungskredit gefördert werden.
Ausbildungsorte: Schüler/innen, dienachträglich einen Schulabschluss erwer-ben, können einen Bildungskredit erhal-ten, wenn sie eine der folgenden Schu-len besuchen:
Fach- und Fachoberschulklassen, de-ren Besuch eine abgeschlossene Be-rufsausbildung voraussetzt.
Persönliche Voraussetzungen:Mindestalter von 18 und Höchstaltervon 36 Jahren,Nachweis eines berufsqualifizieren-den Abschlusses undfortgeschrittene Ausbildungsphase:vorletztes oder letztes Jahr der Aus-bildung. Einkommen und Vermögen des/derAuszubildenden oder der Eltern spie-len keine Rolle.
Art und Dauer der Förderung: Eshandelt sich um einen zeitlich befriste-ten (Höchstförderdauer 2 Jahre) zins-günstigen Kredit, der monatlich im Vo-raus in Raten von 300 € durch die KfWBankengruppe ausgezahlt wird. Im Ge-
A U S - U N D W E I T E R B I L D U N G16
Finanzielle Förderung für Schüler undStudierendeWenn Sie Schulabschlüsse nachholen oder auch ohne Abitur studieren wollen, können Sie sich
finanziell fördern lassen. Folgende Möglichkeiten gibt es:
3gensatz zum BAföG besteht kein Rechts-anspruch auf den Bildungskredit.
Beantragung: Der Bildungskredit wirdschriftlich beim Bundesverwaltungsamt,50728 Köln, beantragt oder online unterwww.bundesverwaltungsamt.de
Stipendien
Wenn Sie vollzeitig ohne Abitur studie-ren und finanzielle Förderung benötigen,können Sie sich auch um ein Stipendiumbewerben. Unter den bundesweiten Be-gabtenförderungswerken bietet dieHans-Böckler-Stiftung Stipendien für be-ruflich Qualifizierte an. Auch einige re-gionale Stiftungen und Stiftungen vonWirtschaftsunternehmen fördern Erwach-sene, die ohne Abitur studieren wollen.Eine Liste der Stiftungen finden Sieunter www.stiftungsindex.de
Finanzielle Förderung für
Schüler und Studierende17
www.bafoeg.bmbf.de: Hier findenSie das vollständige BAföG-Gesetz,erhalten Informationen für die Antrags-stellung und können das für Sie zu-ständige Amt für Ausbildungsförde-rung ermitteln. Das Bundesministerium für Bildungund Forschung bietet gemeinsam mitdem Deutschen Studentenwerk einegebührenfreie Hotline zum BAföG an:08 00/2 23 63 41 oder 08 00-BAFOEG1.
www.bildungskredit.de: Hier findenSie Informationen zum Bewilligungs-verfahren, zur Rückzahlung, Antrags-vordrucke und vieles mehr.Das Bundesverwaltungsamt bieteteine Hotline zum Bildungskredit an: 02 28 99-3 58-44 92.
Die abgebil-dete Bro-schüre ist erhältlich beim Bun-desminis-terium für Bildung und Forschung (BMBF), ReferatPublikationen, Internetredaktion, Postfach 30 02 35 in 53182 Bonn.
Weitere Informationen
D I E B I L D U N G S W E G E I N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G18
Adressen und Informationen:
Baden-Württemberg
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 4270029 StuttgartTel.: 07 11/2 79-0www.km-bw.de
Landesbildungsserver Baden-Württembergwww.schule-bw.de
InformationsangebotSchule in Baden-Württembergwww.schule-in-bw.de
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerRegierungspräsidium StuttgartAbt. 7 – Schule und BildungAnerkennungsstelleBreitscheidstraße 4270176 StuttgartTel.: 07 11/9 04-0www.rp-stuttgart.de
Für den Bereich Hochschule:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und KunstBaden-WürttembergKönigstraße 4670173 StuttgartTel.: 07 11/2 79-0www.mwk-bw.de
Studieren in Baden-Württembergwww.studieninformation.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerRegierungspräsidium StuttgartAbt. 7 Schule und BildungAnerkennungsstelleBreitscheidstraße 4270176 StuttgartTel.: 07 11/9 04-0www.rp-stuttgart.de
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Baden-Württemberg 19
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Schulfremdenprüfung
Hauptschulabschluss
Abend-realschule
Abend-gymnasium
Schulfremden-prüfung
Berufsaufbau-schule
Fachschule
Mittlerer Bildungsabschluss (Fachschulreife)
Kolleg Abend-gymna-
sium
a)Begabten-prüfung
b)Abiturprü-fung fürSchul-fremde
Ergän-zungsprü-
fung
Berufs-ober-
schule
Berufs-ober-
schule
Berufs-kolleg
Kolleg/Abend-gymna-
sium
Schul-fremden-prüfung
Fach-schule
Allgemeine Hochschulreife
Fachge-bundene
Hoch-schulreife
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G20
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitenden Kurse an (siehe auch Seite 10).
Schulfremdenprüfung
Hauptschulabschluss
Aufnahmebedingungen:• Mindestalter von 16 Jahren • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht • Berufstätigkeit bzw. gewesene BerufstätigkeitDauer:2 bis 3 Jahre Teilzeitunterricht (in einigen 2-jährigen Schulen im 2. Jahr Vollzeit-unterricht)Abschluss:dem Mittleren Bildungsabschluss (Fachschulreife) gleichwertiger Bildungsstand
An Abendgymnasien wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife erlangt. Nachdem 2. Schuljahr (Vorkurs und Einführungsphase) kann dort aber auch der MittlereBildungsabschluss zuerkannt werden (siehe auch unter „Allgemeine Hochschulreife“).
Fachrichtungen• gewerblich-technisch• hauswirtschaftlich/pflegerisch/sozialpädagogisch • kaufmännisch• landwirtschaftlichAufnahmebedingungen:• Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand• Berufsschulabschluss oder Abschluss einer 1-jährigen Berufsfachschule bzw.
einer 2-jährigen Berufsfachschule, die nicht zur Fachhochschulreife führt • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 4-jährige ein-
schlägige BerufstätigkeitDauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Mittlerer Bildungsabschluss (Fachschulreife)
An bestimmten Fachschulen (Fachschule für Gestaltung, Fachschule für Technik,Akademie für Betriebsmanagement im Handwerk) wird, soweit nicht bereits vorhan-den, mit der Versetzung in das 2. Jahr ein dem Mittleren Bildungsabschluss gleich-wertiger Bildungsstand zuerkannt. An Fachschulen der Bundeswehr und der Bun-despolizei kann ebenfalls der Mittlere Bildungsabschluss erlangt werden.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendrealschule
Abendgymnasium
Mittelstufe der Berufsober-schule (Berufsaufbauschule)
Fachschule
Schulfremdenprüfung
Mittlerer Bildungsabschluss (Fachschulreife)
In Baden-Württemberg können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von Schulabschlüssen:
Abendrealschule, Abendgymnasium, Kollegb) an beruflichen Schulen (Berufsaufbauschule, Berufsoberschule, Fachschule, Berufskolleg)
undc) über bestimmte Prüfungen (Schulfremdenprüfung, Begabtenprüfung, Ergänzungsprüfung)
Baden-Württemberg 21
Fachrichtungen• gestalterisch• gewerblich• hauswirtschaftlich/landwirtschaftlich/sozialpädagogisch/pflegerisch• kaufmännisch Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand• mindestens 2-jährige abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder
mindestens 5-jährige einschlägige BerufstätigkeitDauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Fachhochschulreife
Hinweis: An mehrjährigen Berufskollegs kann unter bestimmten Voraussetzungen(Zusatzunterricht und Zusatzprüfung) ebenfalls die Fachhochschulreife erlangt wer-den. Diese berechtigt ggf. ausschließlich zum Studium an einer Fachhochschule inBaden-Württemberg.
Am Abendgymnasium/Kolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife er-langt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach Abschluss des 2.Halbjahres der 1. Jahrgangsstufe des Kurssystems auch der schulische Teil der Fach-hochschulreife zuerkannt werden (siehe auch unter „Allgemeine Hochschulreife“).
An Fachschulen können in der Regel Schüler/innen mit Mittlerem Bildungsabschluss(an Fachschulen für Technik und Gestaltung aber auch Hauptschüler/innen) sowieabgeschlossener Berufsausbildung bzw. einschlägiger Berufserfahrung unter be-stimmten Voraussetzungen (mit bestandener Abschlussprüfung und/oder Zusatz-unterricht und Zusatzprüfung) die Fachhochschulreife erwerben. Fachschulen derBundeswehr und der Bundespolizei bieten Lehrgänge an, deren Abschluss die Zuer-kennung der Fachhochschulreife beinhaltet.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen am Berufskolleg ist möglich. Einrich-tungen der Erwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger,bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Berufskolleg zum Erwerb derFachhochschulreife
Abendgymnasium/Kolleg
Fachschule
Schulfremdenprüfung
Fachhochschulreife
Fachrichtungen• Technik• WirtschaftAufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss (mit bestimmtem Notendurchschnitt in einigen
Fächern) oder vergleichbarer Bildungsstand oder bestandene Aufnahmeprüfung;mit Fachhochschulreife ggf. Aufnahme in das 2. Schuljahr
• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung odermindestens 5-jährige Berufstätigkeit
• Berufsschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand Dauer:2 Jahre VollzeitunterrichtAbschluss:Fachgebundene Hochschulreife
Oberstufe der Berufsober-schule (Technische Oberschule,Wirtschaftsoberschule)
Fachgebundene Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B A D E N - W Ü R T T E M B E R G22
Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss oder vergleichbarer Bildungsstand oder Besuch des
Vorkurses • abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder mindestens 3-jähri-
ge geregelte Berufstätigkeit oder vergleichbare Tätigkeit; Zeiten einer nachgewie-senen Arbeitslosigkeit können angerechnet werden
• Mindestalter von 18 Jahren (Vorkurs) bzw. 19 Jahren (Einführungsphase) • Berufstätigkeit während des Besuchs des Abendgymnasiums (mindestens bis
zum 2. Halbjahr der 3. Klasse)Dauer:3 bis 3 1/2 Jahre Teilzeitunterricht (mit Vorkurs 4 Jahre)Abschluss:Allgemeine Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss oder vergleichbarer Bildungsstand• abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder mindestens 3-jäh-
rige geregelte Berufstätigkeit oder vergleichbare Tätigkeit (z.B. Führung einesFamilienhaushaltes mit mindestens 3 Personen oder mindestens einer erzie-hungs- oder pflegebedürftigen Person); Zeiten einer nachgewiesenen Arbeits-losigkeit können angerechnet werden
• Vollendung des 19. Lebensjahres• Bestehen einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und
Mathematik• keine berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs erlaubtDauer:3 Jahre VollzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
An der Oberstufe der Berufsoberschule wird in der Regel die Fachgebundene Hoch-schulreife erworben. Durch den Nachweis von Kenntnissen in einer 2. Fremdspra-che kann dort aber auch die Allgemeine Hochschulreife erworben werden (sieheauch unter „Fachgebundene Hochschulreife).
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Personen mit Fachgebundener Hochschulreife, die an einem beruflichen Gymna-sium oder an einer Berufsoberschule erworben wurde, können über eine ergänzen-de Prüfung in einer 2. Fremdsprache die Allgemeine Hochschulreife erwerben. Ab-solventinnen und Absolventen des Pädagogischen Fachseminars werden zur Ergän-zungsprüfung nicht zugelassen. Die Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung erfolgtselbstständig. Vorbereitungskurse werden von privaten Sprachschulen und Fern-lehrinstituten angeboten.
siehe Seite 11
Abendgymnasium
Kolleg
Oberstufe der Berufsober-schule (Technische Oberschule,Wirtschaftsoberschule)
Abiturprüfung für Schulfremde
Ergänzungsprüfung
Begabtenprüfung
Allgemeine Hochschulreife
Baden-Württemberg 23
Direktzugang
Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife sindzur Aufnahme eines Studiums (an sämtlichen Hochschulenund Berufsakademien) in einem ihrer beruflichen Aus- und Fort-bildung fachlich entsprechenden Studiengang berechtigt.
Zugangsvoraussetzungen:• Hauptwohnung und Berufstätigkeit seit mindestens
einem Jahr in Deutschland• abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung• abgeschlossene Meisterprüfung oder gleichwertige beruf-
liche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetzoder nach der Handwerksordnung im erlernten Beruf oderAbschlussprüfung an einer Fachschule nach § 14 desSchulgesetzes oder eine gleichwertige berufliche Fortbil-dung an einer freien Bildungseinrichtung
• mindestens 4-jährige Tätigkeit im erlernten Beruf• schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einer auf
den angestrebten Studiengang bezogenen studienfachli-chen Beratung
Erworbene Berechtigung:Die Hochschule bzw. Berufsakademie stellt die fachliche Ent-sprechung fest. Damit besteht die studiengangbezogene Stu-dienberechtigung. Die Teilnahme an Auswahlverfahren derHochschulen in zulassungsbeschränkten Studiengängen er-folgt mit der Durchschnittsnote der beruflichen Fortbildung.
Eignungsprüfung
Für das Studium in einem fachlich nicht der Aus- und Fort-bildung entsprechenden Studiengang an Hochschulenund Berufsakademien können qualifizierte Berufstätige dieQualifikation über eine Eignungsprüfung erwerben.Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Person aufgrundihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fä-higkeiten und Motivation für das Studium in dem gewähltenStudiengang geeignet ist.
Zugangsvoraussetzungen:Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Direkt-zugang.
Erworbene Berechtigung: Die Hochschulen bzw. Berufsakademien führen die Eignungs-prüfung selbst als Prüfungsbehörde durch. Mit dem erfolg-reichen Bestehen der Prüfung wird die studiengangbezoge-ne Studienberechtigung erteilt. Die Prüfung wird von eineranderen baden-württembergischen Hochschule oder Berufs-akademie anerkannt, soweit es sich um denselben Studien-gang oder um Studiengänge mit im Wesentlichen gleichenInhalten handelt.
Weitere Eignungsprüfungen an bestimmtenHochschulen
Fachhochschulen
Erzieher/innen, Heilpädagogen/Heilpädagoginnen, Arbeits-erzieher/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Erzie-her/innen der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehungkönnen die Qualifikation für das Studium in den Studien-gängen der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heil-pädagogik an einer Fachhochschule in Baden-Württembergdurch das Bestehen einer besonderen Eignungsprüfung er-werben. Ihre Qualifikation wird durch einen Prüfungsaus-schuss an der jeweiligen Fachhochschule festgestellt.
Zugangsvoraussetzungen:• staatliche Anerkennung• mindestens 3-jährige einschlägige Berufstätigkeit
Altenpfleger/innen mit staatlicher Anerkennung, Gesund-heits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinder-krankenpfleger/innen sowie Entbindungspfleger/Hebam-men können die Qualifikation für ein Studium in pflegewis-senschaftlichen Studiengängen an einer Fachhochschule inBaden-Württemberg durch bestehen einer besonderen Eig-nungsprüfung erwerben. Ihre Qualifikation wird durch einenPrüfungsausschuss an der jeweiligen Fachhochschule fest-gestellt.
Zugangsvoraussetzungen: • Mittlerer Bildungsabschluss• einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung• mindestens 3-jährige Berufserfahrung im jeweiligen Be-
rufsfeld
Pädagogische Hochschulen
Die Qualifikation für den Studiengang „Lehramt an Grund-und Hauptschulen“ an einer Pädagogischen Hochschulekann auch durch das Bestehen einer besonderen Eignungs-prüfung erworben werden. Die Pädagogischen Hochschulenregeln durch Satzung die Zulassungsvoraussetzungen unddie weiteren Details der Prüfung. Sie stellen als Prüfungs-behörde die Qualifikation fest. Die an einer PädagogischenHochschule abgelegte Eignungsprüfung gilt auch an denanderen Pädagogischen Hochschulen.
Hinweis: Die Hochschulen können gemäß Landeshoch-schulgesetz auch in weiteren Studiengängen Eignungsfest-stellungsverfahren durchführen, wenn ein Studiengang auf-grund seiner inhaltlichen Gestaltung besondere Anforde-rungen an die Studierenden stellt.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B A Y E R N24
Adressen und Informationen:
Bayern
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und KultusSalvatorstraße 280333 MünchenTel: 0 89/21 86-0www.stmuk.bayern.de
Bayerischer Schulserverwww.schule.bayern.de
Schullaufbahnberatungwww.schulberatung.bayern.de
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerZeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern Pündterplatz 580803 MünchenTel.: 0 89/38 38 49-0
Für den Bereich Hochschule:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft,Forschung und KunstSalvatorstraße 280333 MünchenTel.: 0 89/21 86-0 www.stmwfk.bayern.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer Bundesländer Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat BayernPündterplatz 580803 MünchenTel.: 0 89/38 38 49-0
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
a)Begabten-prüfung
b)Abiturprü-fung fürNicht-
schüler
Berufs-ober-
schule
Berufs-ober-
schule
Ergän-zungsprü-fung an
Fachaka-demien
Externen-prüfung
Berufs-ober-
schule
Externen-prüfung
Ergän-zungsprü-fung anFach-
schuleund Fach-akademie
Tele-kolleg
Bayern 25
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Externenprüfung
Hauptschulabschluss/Qualifizierender Hauptschulabschluss
Abend-realschule
Externen-prüfung Telekolleg
Vorklasse derBerufsoberschule Fachschule
Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
Kolleg/Abend-gymna-
sium
AllgemeineHochschulreife
FachgebundeneHochschulreife
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B A Y E R N26
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Externenprüfung
Hauptschulabschluss/Qualifizierender Hauptschulabschluss
Aufnahmebedingungen:• Hauptschulabschluss oder Erfüllung der Vollzeitschulpflicht • abgeschlossene Berufsausbildung oder regelmäßige, mindestens 2-jährige
Berufstätigkeit• Mindestalter von 17 Jahren• berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs (mit Ausnahme des letzten
Schuljahres) Dauer:3 bis 4 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
Aufnahmebedingungen:• abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung, mindestens 5-jährige
Berufstätigkeit oder erfolgreiche Anstellungsprüfung einer Laufbahn des mittlerenoder gehobenen Dienstes
• bestandene Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik(bestimmter Notendurchschnitt)
Dauer:1 Jahr Vollzeitunterricht Abschluss:Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
Mit der erfolgreichen staatlichen Abschlussprüfung an mindestens 1-jährigen Fach-schulen kann der Mittlere Schulabschluss erlangt werden. Bei 2-jährigen Fachschu-len wird ein Mittlerer Schulabschluss mit der Vorrückungserlaubnis in das 2. (beiTeilzeitunterricht in das 3.) Schuljahr erworben.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen (Abschlussprüfung für andere Be-werber/innen) ist möglich. Einrichtungen der Erwachsenenbildung, z.B. Volkshoch-schulen oder private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an(siehe auch Seite 10).
An einem Telekolleg wird in der Regel die Fachhochschulreife erworben. In Bayernkann jedoch nach dem Besuch des Vorkurses und des ersten Trimesters auch derMittlere Schulabschluss erlangt werden (siehe auch unter „Fachhochschulreife“).
Abendrealschule
Vorklasse derBerufsoberschule
Fachschule
Externenprüfung
Telekolleg
Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
In Bayern können auf folgende Weise schulische Abschlüsse nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von Schulab-
schlüssen: Abendrealschule, Abendgymnasium, Kollegb) an beruflichen Schulen (Berufsoberschule, Fachschule, Fachakademie) c) über bestimmte Prüfungen (Externenprüfung, Begabtenprüfung, Ergänzungs-
prüfung) undd) über das Telekolleg
Bayern 27
An der Berufsoberschule wird in der Regel die Fachgebundene Hochschulreife er-langt. Nach dem 1. Schuljahr kann dort aber auch die Fachhochschulreife erlangtwerden (siehe auch unter „Fachgebundene Hochschulreife“).
An mindestens 2-jährigen Fachschulen und an Fachakademien bestimmter Fach-richtungen können Schüler/innen mit Mittlerem Schulabschluss unter bestimmtenVoraussetzungen die Fachhochschulreife erwerben.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen (Fachhochschulreife für Nichtschü-ler/innen an der Fachoberschule) ist möglich. Einrichtungen der Erwachsenenbil-dung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten auf die Prüfungvorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Informationen über Prüfungsvoraussetzungen und -termine unter: www.telekolleg.de
Berufsoberschule
Ergänzungsprüfung anFachschulen/Fachakademien
Externenprüfung
Telekolleg
Fachhochschulreife
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft • Sozialwesen • Technik • Wirtschaft Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Schulabschluss (mit uneingeschränkter Fachhochschulreife unmittelba-
re Aufnahme in das 2. Schuljahr)• abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder mindestens 5-jähri-
ge einschlägige Berufserfahrung oder eine bestandene Anstellungsprüfung ineiner Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes
• Eignung für den Bildungsgang der BerufsoberschuleDauer:2 Jahre Vollzeitunterricht (mit Fachhochschulreife 1 Jahr)Abschluss:Fachgebundene Hochschulreife
Hinweis: Für die Fachrichtungen Wirtschaft und Technik und voraussichtlich ab2007/08 auch Sozialwesen wird zusätzlich die Virtuelle Berufsoberschule angebo-ten (www.vibos.de).
Absolventen und Absolventinnen von Fachakademien bestimmter Ausbildungsrich-tungen, die sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im Zeugnis der Fachhochschulreife die Note „sehr gut“ erzielt haben, erwerben hierdurch dieFachgebundene Hochschulreife.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen (Prüfung für Nichtschüler/innen ander Berufsoberschule) ist möglich. Einrichtungen der Erwachsenenbildung, z.B.Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorbereitendeKurse an (siehe auch Seite 10).
Berufsoberschule
Ergänzungsprüfung anFachakademien
Externenprüfung
Fachgebundene Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B A Y E R N28
Aufnahmebedingungen:• abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder mindestens 2-jäh-
rige regelmäßige Berufstätigkeit oder vergleichbare Tätigkeit (z.B. Führung einesFamilienhaushaltes mit mindestens 3 Personen oder mindestens einer erzie-hungs- oder pflegebedürftigen Person)
• Mindestalter von 18 Jahren• berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs (mit Ausnahme der letzten
1 1/2 Jahre)Dauer:4 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss des Vorkurses• abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder regelmäßige, min-
destens 3-jährige Berufstätigkeit oder vergleichbare Tätigkeit (z.B. Führung einesFamilienhaushaltes mit mindestens 3 Personen oder mindestens einer erzie-hungs- oder pflegebedürftigen Person)
• Mindestalter von 19 Jahren • Bestehen einer Aufnahmeprüfung oder erfolgreicher Abschluss des Vorkurses • keine berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs möglich Dauer:3 Jahre VollzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
An der Berufsoberschule wird in der Regel die Fachgebundene Hochschulreife er-langt. Durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2. Fremdsprachekann dort aber auch die Allgemeine Hochschulreife erworben werden (siehe auchunter „Fachgebundene Hochschulreife“).
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen (Prüfung für Nichtschüler/innen amGymnasium) ist möglich. Einrichtungen der Erwachsenenbildung, z.B. Volkshoch-schulen oder private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an(siehe auch Seite 10).
siehe Seite 11
Abendgymnasium
Kolleg
Berufsoberschule
Abiturprüfung für Nichtschüler
Begabtenprüfung
Allgemeine Hochschulreife
Bayern 29
Zugangsverfahren:Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife können über ein Propädeu-tikum (1-semestriger Studienvorbereitungskurs) an der Fachhochschule Amberg-Weiden bzw. an der privaten Fachhochschule für angewandtes Management Erdingmit anschließender Ergänzungsprüfung oder auf direktem Weg Zugang zu einerFachhochschule erhalten.
Direktzugang
Zugangsvoraussetzungen:• Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung oder Ab-
schluss einer Fachschule oder Fachakademie• Abschluss unter den besten 20% der jeweiligen Absolventengruppe• Zeugnis über die berufliche Fortbildungsprüfung muss nach dem 31.12.1994
erworben worden sein• Beratungsgespräch an einer Fachhochschule
Erworbene Berechtigung:Direkter Zugang zu einschlägigen Fachhochschulstudiengängen
Propädeutikum
Zugangsvoraussetzungen:• einschlägiger Meisterabschluss oder• Abschluss einer einschlägigen Fortbildungsprüfung oder• Abschluss einer Fachschule oder Fachakademie einer einschlägigen Fachrich-
tung mit staatlicher Abschlussprüfung
Erworbene Berechtigung:Fachgebundene Fachhochschulreife nach Bestehen der Ergänzungsprüfung
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B E R L I N30
Adressen und Informationen:
Berlin
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft undForschungBeuthstraße 6-810117 BerlinTel.: 0 30/90 26-7www.berlin.de/sen/bwf
Berliner Bildungsserverwww.bebis.de
SchullaufbahnberatungAdressen der Schullaufbahnberatung erfragen Sie bittebei Ihrer Schule.
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerZeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung fürBildung, Wissenschaft und ForschungBeuthstraße 6-810117 Berlin-MitteTel.: 0 30/90 26-52 28; -52 31; -52 32; -52 20 und -56 91E-Mail: zastbe@senbwf.verwalt-berlin.de
Für den Bereich Hochschule:
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft undForschungBeuthstraße 6-810117 Berlin Tel: 0 30/90 26-7www.berlin.de/sen/bwf
Studieren in Berlin und Brandenburgwww.studieren-in-bb.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerZeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung fürBildung, Wissenschaft und ForschungBeuthstraße 6-810117 Berlin-MitteTel.: 0 30/90 26-52 28; -52 31; -52 32; -52 20 und -56 91E-Mail: zastbe@senbwf.verwalt-berlin.de
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Berlin 31
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Prüfung für Nichtschüler
Hauptschulabschluss/Erweiterter Hauptschulabschluss
Abendgymnasium/Kolleg Fachoberschule Prüfung für Nichschüler
Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
Abend-gymna-sium/Kolleg
Ergän-zungsprü-
fung
Prüfungfür Nich-schüler
Begabten-prüfung
Berufs-ober-
schule
Berufs-ober-
schule
Fach-ober-
schule
Berufs-ober-
schule
Prüfungfür Nicht-schüler
Fach-schule
Allgemeine Hochschulreife
Fachge-bundene
Hoch-schulreife
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B E R L I N32
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Prüfung für Nichtschüler
Hauptschulabschluss/Erweiterter Hauptschulabschluss
An der Fachoberschule wird in der Regel die Fachhochschulreife erlangt. Nach dem1. Schuljahr des Vollzeitbildungsganges kann dort aber auch der Mittlere Schulab-schluss erlangt werden (siehe auch unter „Fachhochschulreife“).
Am Abendgymnasium/Kolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife er-langt. Mit Versetzung in die Kursphase kann dort aber auch der Mittlere Schulab-schluss erworben werden (siehe auch unter „Allgemeine Hochschulreife“).
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachoberschule
Abendgymnasium/Kolleg
Prüfung für Nichtschüler
Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
In Berlin können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von
Schulabschlüssen: Abendgymnasium, Kolleg b) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Berufsoberschule, Fachschule) undc) über bestimmte Prüfungen (Prüfung für Nichtschüler, Begabtenprüfung,
Ergänzungsprüfung)
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft• Ernährung und Hauswirtschaft• Gestaltung• Gesundheit und Soziales• Technik • Wirtschaft und VerwaltungAufnahmebedingungen:• grundsätzlich Mittlerer Schulabschluss und ggf.• abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder mindestens 5-jährige
Berufstätigkeit• mit Hauptschulabschluss/Erweitertem Hauptschulabschluss und abgeschlosse-
ner Berufsausbildung Aufnahme in Klasse 11Dauer:1 oder 2 Jahre Vollzeitunterricht oder 2 Jahre Teilzeitunterricht (Abendlehrgänge) Abschluss:Fachhochschulreife
An der Berufsoberschule wird in der Regel die Fachgebundene Hochschulreife er-langt. Nach der Hälfte der Ausbildungszeit kann dort aber auch die Fachhoch-schulreife erworben werden (siehe auch unter „Fachgebundene Hochschulreife“).
An der Fachschule können Schüler/innen mit Mittlerem Schulabschluss unterbestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erwerben.
Fachoberschule
Berufsoberschule
Fachschule
Fachhochschulreife
Berlin 33
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung oder private Bildungsträger bieten auf die Prüfung vorbereitendeKurse an (siehe auch Seite 10).
Prüfung für Nichtschüler
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft• Ernährung/Hauswirtschaft• Gestaltung• Sozialwesen• Technik• WirtschaftAufnahmebedingungen:• Mittlerer Schulabschluss; mit Fachhochschulreife unmittelbarer Eintritt in Ab-
schlussklasse• mindestens 2-jährige, abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
mindestens 5-jährige einschlägige BerufstätigkeitDauer:2 Jahre Vollzeitunterricht (mit Fachhochschulreife 1 Jahr), bei Teilzeitunterricht ent-sprechend längerAbschluss:Fachgebundene Hochschulreife
Berufsoberschule
Fachgebundene Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Hauptschulabschluss• Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufstätigkeit oder
vergleichbare Tätigkeit; Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit, Führungeines Familienhaushaltes, Wehr- und Zivildienstzeiten können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren• erfolgreicher Besuch des Vorkurses bzw. ggf. bestandene Aufnahmeprüfung
(bei Eintritt in Einführungsphase)Dauer:3 1/2 bis 4 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Hauptschulabschluss • Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufstätigkeit oder
vergleichbare Tätigkeit; Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit, Führungeines Familienhaushaltes, Wehr- und Zivildienstzeiten können angerechnet wer-den.
• Mindestalter von 19 Jahren • erfolgreicher Besuch des Vorkurses bzw. ggf. bestandene Aufnahmeprüfung (bei
Eintritt in Einführungsphase)Dauer:3 bis 3 1/2 Jahre Vollzeitunterricht (Vorkurs auch abends)Abschluss:Allgemeine Hochschulreife
Abendgymnasium
Kolleg
Allgemeine Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B E R L I N34
An der Berufsoberschule wird in der Regel die Fachgebundene Hochschulreifeerlangt, jedoch kann durch Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer 2.Fremdsprache dort auch die Allgemeine Hochschulreife erworben werden (sieheauch unter „Fachgebundene Hochschulreife“)
Personen mit Fachgebundener Hochschulreife können über eine ergänzendePrüfung in einer 2. Fremdsprache die Allgemeine Hochschulreife erwerben.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist unter bestimmten Voraussetzun-gen möglich. Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder private Bildungsträgerbieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
siehe Seite 11
Berufsoberschule
Ergänzungsprüfung
Prüfung für Nichtschüler
Begabtenprüfung
Allgemeine Hochschulreife
Zugangsverfahren:Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife müssen ein 2- bis 4-seme-striges Probestudium absolvieren (vorläufige Immatrikulation), bevor sie eine end-gültige Immatrikulation erhalten. Die Gestaltung des Verfahrens obliegt den einzel-nen Hochschulen. An Berufsakademien besteht die Möglichkeit einesProbestudiums nicht.
Zugangsvoraussetzungen:• Realschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung• einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung und• mindestens 4-jährige Berufserfahrung oder Meisterprüfung, Abschluss als staatl.
geprüfte/r Techniker/in oder als staatl. geprüfte/r Betriebswirt/in (jeweils ineiner geeigneten Fachrichtung) oder vergleichbare Ausbildung
Erworbene Berechtigung:Nach Absolvieren des Probestudiums erhalten die Bewerber/innen von einemPrüfungsausschuss der jeweiligen Hochschule die Berechtigung zur Fortführungdes begonnenen Studiums (Fachgebundene Studienberechtigung).
Hinweis: Eine Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne schulischeHochschulzugangsberechtigung in Lehramtsstudiengängen und in den Rechts-wissenschaften ist möglich.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
Brandenburg 35
Adressen und Informationen:
Brandenburg
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Ministerium für Bildung, Jugend und SportPostfach 900 16114437 PotsdamTel.: 03 31/8 66-0www.mbjs.brandenburg.de
Brandenburgischer Bildungsserverwww.bildung-brandenburg.de
SchullaufbahnberatungStaatliche Schulämter, siehe unter: www.schulaemter.brandenburg.de
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerStaatliches Schulamt Cottbus ZeugnisanerkennungsstelleBlechenstraße 103046 CottbusTel.: 03 55/48 66-5 11
Für den Bereich Hochschule:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und KulturDortustraße 3614467 PotsdamTel.: 03 31/8 66-49 99www.mwfk.brandenburg.de
Studieren in Berlin und Brandenburgwww.studieren-in-bb.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerStaatliches Schulamt Cottbus ZeugnisanerkennungsstelleBlechenstraße 103046 CottbusTel.: 03 55/48 66-5 11
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Schule des Zweiten Bildungsweges Nichtschülerprüfung
(Erweiterte) Berufsbildungsreife/(Erweiterter) Hauptschulabschluss
Schule des Zweiten Bildungsweges Nichtschülerprüfung
Realschulabschluss (Fachoberschulreife)
Kolleg,Abendschule
Nichtschüler-prüfung
Fachober-schule
Schule desZweiten
Bildungs-weges
Fachschule Telekolleg Nichtschüler-prüfung
AllgemeineHochschulreife
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B R A N D E N B U R G36
Brandenburg 37
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Aufnahmebedingungen:• Mindestalter von 17 Jahren• Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren erfüllt und bereits mindestens ein Jahr zurück-
liegendDauer: 1 Jahr (Berufsbildungsreife) bzw. 2 Jahre (Erweiterte Berufsbildungsreife)TeilzeitunterrichtAbschluss:Berufsbildungsreife bzw. Erweiterte Berufsbildungsreife
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Schule des ZweitenBildungsweges
Nichtschülerprüfung
(Erweiterte) Berufsbildungsreife/(Erweiterter) Hauptschulabschluss
Aufnahmebedingungen:• Mindestalter von 17 Jahren• Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren erfüllt und mindestens ein Jahr zurückliegendDauer:2 Jahre Teilzeitunterricht Abschluss:Realschulabschluss (Fachoberschulreife)
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Schule des ZweitenBildungsweges
Nichtschülerprüfung
Realschulabschluss (Fachoberschulreife)
In Brandenburg können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von Schulabschlüs-
sen: Schule des Zweiten Bildungsweges b) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Fachschule) c) über eine Nichtschülerprüfung undd) über ein Telekolleg
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft• Ernährung• Sozialwesen• Technik• Wirtschaft und VerwaltungAufnahmebedingungen:• Fachoberschulreife • abgeschlossene BerufsausbildungDauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Fachhochschulreife
An der Schule des Zweiten Bildungsweges wird in der Regel die Allgemeine Hoch-schulreife erlangt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2. Schuljahr auch der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden(siehe auch unter „Allgemeine Hochschulreife“).
In der Fachschule ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Informationen über Prüfungsvoraussetzungen und -termine unter: www.telekolleg.de
Fachoberschule
Schule des ZweitenBildungsweges
Fachschule
Nichtschülerprüfung
Telekolleg
Fachhochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Fachoberschulreife • Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufspraxis oder
vergleichbare Tätigkeit; nachgewiesene Arbeitslosigkeit und Führung einesFamilienhaushalts können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 JahrenDauer:3 Jahre Vollzeitunterricht bzw. TeilzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Schule des ZweitenBildungsweges
Nichtschülerprüfung
Allgemeine Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B R A N D E N B U R G38
Zugangsverfahren:Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife können über eine fachrich-tungsbezogene Eignungsprüfung Zugang zu einer Hochschule in Brandenburg erhal-ten. Vor der Prüfung kann ein Probesemester absolviert werden. Bewerber/innenmit Meisterprüfung können an Stelle der Prüfung ein Probesemester absolvieren,an dessen Ende über die Zuerkennung der Studienberechtigung entschieden wird.
Zugangsvoraussetzungen:• Abschluss der Sekundarstufe I • eine für das Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung• Nachweis mehrjähriger Berufserfahrung oder erfolgreiches Ablegen der Meister-
prüfung in einem für das Studium geeigneten Beruf • Mindestalter von 24 Jahren
Erworbene Berechtigung:Die Bewerber/innen erhalten von der Hochschule eine studiengangsbezogeneStudienberechtigung.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
Brandenburg 39
D I E B I L D U N G S W E G E I N B R E M E N40
Adressen und Informationen:
Bremen
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Senator für Bildung und Wissenschaft BremenRembertiring 8-1228195 BremenTel.: 04 21/3 61-0www.bildung.bremen.de
Landesbildungsserver Bremenwww.schule.bremen.de
SchullaufbahnberatungStraßburger Straße 1228211 BremenTel.: 04 21/36 11 00 36
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerSenator für Bildung und Wissenschaft(Adresse s.o.)
Für den Bereich Hochschule:
Senator für Bildung und Wissenschaft BremenRembertiring 8-1228195 BremenTel.: 04 21/3 61-0www.bildung.bremen.de
Studienführer study guidewww.study-guide.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer Bundesländer Senator für Bildung und Wissenschaft(Adresse s.o.)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Bremen 41
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
(Erweiterter) Hauptschulabschluss/(Erweiterte) Berufsbildungsreife
Schule für Erwachsene Nichtschülerprüfung
Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
Kolleg/Abend-gymna-
sium
Berufs-ober-
schule
a)Begabten-prüfung
b) Abitur-prüfung
für Nicht-schüler
Ergän-zungs-
prüfung
Akade-mie fürArbeitund
Politik
Berufs-ober-
schule
Exter-nenprü-
fung
Fach-ober-
schule
Kolleg/Abend-gymna-
sium
Exter-nenprü-
fung
Fach-schule
Allgemeine Hochschulreife
FachgebundeneHochschulreife
Fachhochschulreife
Schule für Erwachsene Nichtschülerprüfung
D I E B I L D U N G S W E G E I N B R E M E N42
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Aufnahmebedingungen:• Mindestalter von 17 Jahren•Teilnahme an einem BeratungsgesprächDauer:1 Jahr Vollzeitunterricht oder 1,5 Jahre Teilzeitunterricht Abschluss:(Erweiterter) Hauptschulabschluss
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorberei-tende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Schule für Erwachsene
Nichtschülerprüfung
(Erweiterter) Hauptschulabschluss/(Erweiterte) Berufsbildungsreife
Aufnahmebedingungen:• (Erweiterter) Hauptschulabschluss • Mindestalter von 18 Jahren•Teilnahme an einem Beratungsgespräch • Nachweis von EnglischkenntnissenDauer:1 1/2 Jahre Vollzeitunterricht bzw. 2 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Realschulabschluss
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorberei-tende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Schule für Erwachsene
Nichtschülerprüfung
Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
In Bremen können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an Schulen für Erwachsene (spezielle Einrichtungen für Erwachsene zum Nach-
holen von Schulabschlüssen)b) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Berufsoberschule, Fachschule) c) über bestimmte Prüfungen (Nichtschülerprüfung, Begabtenprüfung, Ergänzungs-
prüfung) undd) an der Akademie für Arbeit und Politik
Bremen 43
Fachrichtungen• Ernährung und Hauswirtschaft• Gestaltung• Gesundheit und Soziales• Technik• Wirtschaft und Verwaltung Aufnahmebedingungen:• Realschulabschluss• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder
mindestens 5-jährige BerufstätigkeitDauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Fachhochschulreife
Am Abendgymnasium/Kolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife er-langt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2. Schuljahrauch der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (siehe auchunter „Allgemeine Hochschulreife“).
Schüler/innen mit Mittlerem Schulabschluss können an Fachschulen unter be-stimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erlangen.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorberei-tende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachoberschule
Schule für Erwachsene(Kolleg/Abendgymnasium)
Fachschule
Externenprüfung
Fachhochschulreife
Ausbildungsrichtungen• GesundheitAufnahmebedingungen:• Fachhochschulreife• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder
mindestens 5-jährige einschlägige BerufstätigkeitDauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Fachgebundene Hochschulreife
An der Akademie für Arbeit und Politik der Universität Bremen kann die Fachge-bundene Hochschulreife in 2-jährigem Teilzeitunterricht erworben werden. DieAkademie stellt fest, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorberei-tende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Berufsoberschule
Akademie für Arbeit und Politik(an der Universität Bremen)
Externenprüfung
Fachgebundene Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N B R E M E N44
Aufnahmebedingungen:• Absolventinnen und Absolventen von Haupt- und Realschulen: unter bestimmten
Voraussetzungen Zugang zum Abendgymnasium; je nach Abschluss Zugang indas 1. oder 2. Halbjahr der Anfangsphase
• Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufspraxis oderentsprechende Tätigkeit; Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit, Führungeines Familienhaushalts, Wehr- und Zivildienstzeiten, Schulpraktikum, FreiwilligesSoziales Jahr und Entwicklungsdienst können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren • Teilnahme an einem Beratungsgespräch• Berufstätigkeit während des Schulbesuchs (mit Ausnahme der letzten 1 1/2
Jahre)Dauer:Je nach Vorbildung 2 bis 4 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Schulabschluss• Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufspraxis oder
entsprechende Tätigkeit; Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit, Führungeines Familienhaushalts, Wehr- und Zivildienstzeiten, Schulpraktikum, FreiwilligesSoziales Jahr und Entwicklungsdienst können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren• Teilnahme an einem Beratungsgespräch• keine Berufstätigkeit während des SchulbesuchsDauer:3 Jahre VollzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
An der Berufsoberschule wird in der Regel die Fachgebundene Hochschulreife er-langt. Durch Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprachekann dort aber auch die Allgemeine Hochschulreife erworben werden (siehe auchunter „Fachgebundene Hochschulreife“).
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorberei-tende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Personen mit Fachgebundener Hochschulreife können über eine ergänzende Prüf-ung in einer 2. Fremdsprache die Allgemeine Hochschulreife erwerben.
siehe Seite 11
Schule für Erwachsene(Abendgymnasium)
Schule für Erwachsene (Kolleg)
Berufsoberschule
Abiturprüfung für Nichtschüler
Ergänzungsprüfung
Begabtenprüfung
Allgemeine Hochschulreife
Bremen 45
Zugangsverfahren:Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife können über eine Einstu-fungsprüfung, ein Probestudium oder ein Kontaktstudium Zugang zu einer Hoch-schule erhalten.
Einstufungsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:• abgeschlossene Berufsausbildung• mindestens 3-jährige Berufstätigkeit• Mindestalter von 24 Jahren• Hauptwohnung im Land Bremen oder in angrenzenden Landkreisen seit mindes-
tens einem Jahr• Teilnahme an Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung
Hinweis: Bei den Einstufungsprüfungen waren bei Redaktionsschluss Veränderun-gen geplant, obige Voraussetzungen gelten deshalb nur unter Vorbehalt.
Erworbene Berechtigung:Fachgebundene Hochschulreife
Probestudium
Zulassungsvoraussetzungen:• abgeschlossene Berufsausbildung• zusätzliche Fortbildung zum/r Meister/in, staatl. geprüften Techniker/in, staatl.
geprüften Betriebswirt/in oder vergleichbare Prüfung• Mindestalter von 24 Jahren• Hauptwohnung im Land Bremen oder in angrenzenden Landkreisen seit mindes-
tens einem Jahr
Erworbene Berechtigung:studiengangbezogene, hochschulgebundene Studienberechtigung
Kontaktstudium
Zulassungsvoraussetzungen:• mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit, in der die Bewerber/innen zugleich die
für eine Teilnahme erforderliche Eignung erworben haben• Mindestalter von 24 Jahren• Hauptwohnung im Land Bremen oder in angrenzenden Landkreisen seit mindes-
tens einem Jahr
Erworbene Berechtigung:Fachgebundene Hochschulreife
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N H A M B U R G46
Adressen und Informationen:
Hamburg
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Behörde für Bildung und SportHamburger Straße 3122083 HamburgTel.: 0 40/4 28 63-0www.bbs.hamburg.de
Hamburger Bildungsserverwww.hamburger-bildungsserver.de
SchullaufbahnberatungBei Fragen zur Schullaufbahn wenden Sie sich direkt andie jeweilige Schule oder an die Behörde für Bildung undSport(Adresse s.o.)
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerSchulinformationszentrum (SIZ)Beratungsteam AHamburger Straße 3522083 HamburgTel.: 0 40/4 28 63-19 30www.siz.bbs.hamburg.de
Für den Bereich Hochschule:
Behörde für Wissenschaft und ForschungHamburger Straße 3722083 HamburgTel.: 0 40/4 28 63-0www.bwf.hamburg.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerSchulinformationszentrum (SIZ)Beratungsteam AHamburger Straße 3522083 HamburgTel.: 0 40/4 28 63-27 00www.siz.bbs.hamburg.de
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Hamburg 47
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Abendhauptschule Externenprüfung
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss (Mittlerer Bildungsabschluss)
Hansa-Kolleg
Abend-gymnasium
Externen-prüfung
Fachober-schule
Hansa-Kolleg
Abend-gymnasium
Externen-prüfung
Fachschule
Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife
Abendrealschule Externenprüfung
D I E B I L D U N G S W E G E I N H A M B U R G48
Fachbereiche• Gestaltung • Hauswirtschaft• Pflege und Gesundheit• Sozialpädagogik• Technik • Wirtschaft und VerwaltungAufnahmebedingungen:• Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder min-
destens 3-jährige einschlägige BerufstätigkeitDauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Fachhochschulreife
Fachoberschule
Fachhochschulreife
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Aufnahmebedingungen:• Mindestalter von 18 Jahren• Berufstätigkeit oder bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet (evtl.
Befreiung durch zuständige Behörde)Dauer:1 Jahr TeilzeitunterrichtAbschluss:Hauptschulabschluss
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorberei-tende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendhauptschule
Externenprüfung
Hauptschulabschluss
Aufnahmebedingungen:• Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss• Mindestalter von 18 Jahren• Berufstätigkeit oder bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchend gemeldet (evtl.
Befreiung durch zuständige Behörde)Dauer:2 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Realschulabschluss (Mittlerer Bildungsabschluss)
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorberei-tende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendrealschule
Externenprüfung
Realschulabschluss (Mittlerer Bildungsabschluss)
In Hamburg können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von Schulab-
schlüssen: Abendhauptschule, Abendrealschule, Abendgymnasium, Hansa-Kollegb) an beruflichen Schulen (Fachschule, Fachoberschule)c) über eine Externenprüfung
Hamburg 49
Am Abendgymnasium/Hansa-Kolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschulrei-fe erlangt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2. Schul-jahr auch der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (siehe auchunter „Allgemeine Hochschulreife“).
An mindestens 2-jährigen Fachschulen kann mit der bestandenen Abschlussprüfung,ggf. unter bestimmten Voraussetzungen, die Fachhochschulreife erlangt werden.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorberei-tende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendgymnasium/Hansa-Kolleg
Fachschule
Externenprüfung
Aufnahmebedingungen:• Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
mindestens 3-jährige Berufspraxis oder entsprechende Tätigkeit (z.B. Führungeines Familienhaushaltes mit mindestens 3 Personen oder mindestens einererziehungs- oder pflegebedürftigen Person); Zeiten einer nachgewiesenenArbeitslosigkeit können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren• Bestehen der Eignungsprüfung • keine Berufstätigkeit während des Schulbesuchs gefordert Dauer:3 Jahre VollzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss (mit Haupt-
schulabschluss Eintritt in Vorbereitungsjahr möglich)• Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
mindestens 3-jährige Berufspraxis oder entsprechende Tätigkeit (z.B. Führungeines Familienhaushaltes mit mindestens 3 Personen oder mindestens einererziehungs- oder pflegebedürftigen Person); Zeiten einer nachgewiesenenArbeitslosigkeit können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren • Berufstätigkeit während des Schulbesuchs (mit Ausnahme der letzten 1 1/2
Jahre) oder bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldetDauer:3 Jahre Teilzeitunterricht (mit Vorbereitungsjahr 4 Jahre)Abschluss:Allgemeine Hochschulreife
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorberei-tende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Hansa-Kolleg
Abendgymnasium
Externenprüfung
Allgemeine Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N H A M B U R G50
Zugangsverfahren:Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife haben die Möglichkeit, übereine Eingangsprüfung oder die ergänzende Teilnahme an einem Beratungsgesprächden Hochschulzugang in Hamburg zu erhalten.
Eingangsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:• abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens 3-jährige berufliche Tätig-
keit (Anrechnung von bis zu 2 Jahren Kindererziehung oder Pflegetätigkeit mög-lich)
Erworbene Berechtigung:Studiengangbezogene Hochschulzugangsberechtigung
Teilnahme an einem Beratungsgespräch
Zugangsvoraussetzungen:• erfolgreiches Ablegen einer für den beabsichtigten Studiengang geeigneten fach-
spezifischen Fortbildungsprüfung als Meister/in oder Fachwirt/in oder einergleichwertigen fachspezifischen Fortbildungsprüfung
Erworbene Berechtigung:studiengangbezogene Hochschulzugangsberechtigung
Hinweis: Inhaber eines Zeugnisses der Fachhochschulreife sind zu den Bachelor-Studiengängen der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der UniversitätHamburg zugangsberechtigt, wenn sie eine Eingangsprüfung bestanden haben.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
Hessen 51
Adressen und Informationen:
Hessen
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Hessisches KultusministeriumLuisenplatz 1065185 WiesbadenTel.: 06 11/3 68-0www.hessisches-kultusministerium.de
Bildungsserver Hessenhttp://portal.bildung.hessen.de
SchullaufbahnberatungStaatliche Schulämter, siehe unter: http://schulamt.bildung.hessen.de
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerStaatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt DarmstadtRheinstraße 9564295 DarmstadtTel.: 0 61 51/3 68 22http://schulamt-darmstadt.bildung.hessen.de
Für den Bereich Hochschule:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und KunstRheinstraße 23-2565185 WiesbadenTel.: 06 11/32-0www.hmwk.hessen.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerHessisches Kultusministerium für die Fachhochschulreife: Staatliches SchulamtDarmstadt-Dieburg (Adresse s.o.)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Hauptschulabschluss/Qualifizierender Hauptschulabschluss
Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss)
Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N H E S S E N52
Abendhauptschule/Verbundene Abendhaupt- und Abendrealschule Nichtschülerprüfung
Hessen-Kolleg/Abend-
gymnasium
Abiturprüfungfür
Nichtschüler
Begabten-prüfung
Fachober-schule
Hessen-Kolleg/Abend-
gymnasium
Externen-prüfung
Fachschule
Abendrealschule/Verbundene Abendhaupt- und
Abendrealschule Nichtschülerprüfung Fachschule
Hessen 53
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Aufnahmebedingungen:• Erfüllung der Vollzeitschulpflicht• kein Besuch einer allgemein bildenden oder beruflichen Schule neben der
Abendschule • noch kein vergleichbarer Bildungsabschluss • möglichst Volljährigkeit • Sprachprüfung in Deutsch• schriftliche Prüfung in Englisch und bestimmter Notendurchschnitt
(Qualifizierender Hauptschulabschluss) Dauer:1 Jahr TeilzeitunterrichtAbschluss:Hauptschulabschluss oder Qualifizierender Hauptschulabschluss (je nach Noten-durchschnitt)
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorberei-tende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendhauptschule/Verbundene Abendhaupt- undAbendrealschule
Nichtschülerprüfung
Hauptschulabschluss/Qualifizierender Hauptschulabschluss
Aufnahmebedingungen:• Erfüllung der Vollzeitschulpflicht • kein Besuch einer allgemein bildenden oder beruflichen Schule neben der
Abendschule • noch kein vergleichbarer Bildungsabschluss • möglichst Volljährigkeit • Sprachprüfung in DeutschDauer:2 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Realschulabschluss
Mit der Zulassung zum 2. Ausbildungsabschnitt mindestens 2-jähriger Fachschulenwird Schülern/Schülerinnen mit Hauptschulabschluss unter bestimmten Voraus-setzungen der Mittlere Abschluss zuerkannt.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendrealschule/Verbundene Abendhaupt- undAbendrealschule
Fachschule
Nichtschülerprüfung
Mittlerer Abschluss (Realschulabschluss)
In Hessen können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von Schulab-
schlüssen: Abendhauptschule, Abendrealschule, Verbundene Abendhaupt- undAbendrealschule, Abendgymnasium, Hessenkolleg
b) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Fachschule) c) über bestimmte Prüfungen (Nichtschülerprüfung, Begabtenprüfung)
Fachbereiche• Gestaltung• Gesundheit• Sozialwesen• Technik• Wirtschaft Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Abschluss mit bestimmtem Notendurchschnitt• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder
mindestens 3-jährige einschlägige BerufstätigkeitDauer:1 Jahr Vollzeitunterricht, in Teilzeit entsprechend längerAbschluss:Fachhochschulreife
Am Abendgymnasium/Hessenkolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschul-reife erlangt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2.Schuljahr auch der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (sieheauch unter „Allgemeine Hochschulreife“).
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird Schülern/Schülerinnen mit MittleremAbschluss unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife zuerkannt.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachoberschule
Abendgymnasium/Hessenkolleg
Fachschule
Externenprüfung
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N H E S S E N54
Aufnahmebedingungen:• Hauptschulabschluss • Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufspraxis oder
entsprechende Tätigkeit; Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit, Führungeines Familienhaushaltes, Wehr- und Zivildienstzeiten können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren • berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs (mit Ausnahme der letzten 1 1/2
Jahre)• Teilnahme an einem Beratungsgespräch• ggf. Besuch des Vorkurses• Sprachprüfung in DeutschDauer:3 Jahre Teilzeitunterricht; (mit Vorkurs 3 1/2 Jahre)Abschluss:Allgemeine Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Hauptschulabschluss• Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufspraxis oder
entsprechende Tätigkeit; Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit, Führungeines Familienhaushaltes, Wehr- und Zivildienstzeiten können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren • keine berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs möglich• Teilnahme an einem Beratungsgespräch• ggf. Besuch des Vorkurses• Sprachprüfung in Deutsch
Abendgymnasium
Hessenkolleg
Allgemeine Hochschulreife
Hessen 55
Dauer:3 Jahre Vollzeitunterricht (mit Vorkurs 3 1/2 Jahre)Abschluss:Allgemeine Hochschulreife
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
siehe Seite 11
Abiturprüfung für Nichtschüler
Begabtenprüfung
Zugangsverfahren:Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife können eine Hochschulzu-gangsprüfung (schriftliche Arbeit und Prüfungsgespräch) ablegen, durch die Vorbil-dung und Eignung für den gewählten Studiengang an einer Universität, einer Fach-hochschule oder einer staatlich anerkannten Berufsakademie festgestellt werden.Ein Prüfungsteil (in der Regel der schriftliche Teil) kann Bewerberinnen und Bewer-bern mit zusätzlichen Abschlüssen erlassen werden.
Zugangsvoraussetzungen:• Abschlussprüfung in einem einschlägigen, staatlich anerkannten Ausbildungs-
beruf • anschließende mindestens 4-jährige einschlägige Berufserfahrung• Nachweis einschlägiger Weiterbildungsmaßnahmen
Erworbene Berechtigung:Die bestandene Hochschulzugangsprüfung berechtigt zum Studium an Universitä-ten, Fachhochschulen bzw. einer Berufsakademie in Hessen für einen bestimmtenStudiengang. Die Entscheidung trifft der entsprechende Prüfungsausschuss derUniversität oder Fachhochschule.
Hinweis: Eine bestandene Meisterprüfung berechtigt zum Studium an allen Hoch-schulen und Berufsakademien.Das hessische Hochschulgesetz bietet Fachabiturienten die Möglichkeit, sich fürBachelor-Studiengänge an einer Universität zu bewerben.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N56
Adressen und Informationen:
Mecklenburg-Vorpommern
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und KulturWerderstraße 12419055 SchwerinTel.: 03 85/5 88-0www.bm.mv-regierung.de
Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommernwww.bildung-mv.de
Schullaufbahnberatung Bei Fragen zur Schullaufbahn wenden Sie sich direkt andie jeweilige Schule oder an das Ministerium für Bildung,Wissenschaft und Kultur (Adresse s.o.)
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerMinisterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Adresse s.o.)
Für den Bereich Hochschule:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und KulturWerderstraße 12419055 SchwerinTel.: 03 85/5 88-0www.kultus-mv.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerMinisterium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Adresse s.o.)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Mecklenburg-Vorpommern 57
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Nichtschülerprüfung
Berufsreife (Hauptschulabschluss)
Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
Abend-gymnasium
Abiturprüfung fürNichtschüler
Fachoberschule Abend-gymnasium
Fachschule
Allgemeine Hochschulreife
Fachhochschulreife
Nichtschülerprüfung Fachschule
D I E B I L D U N G S W E G E I N M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N58
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft• Bautechnik• Biologie, Chemie, Physik• Elektrotechnik• Ernährung und Hauswirtschaft• Gestaltung• Metalltechnik• Seefahrt• Sozialpädagogik• WirtschaftAufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder
mindestens 3-jährige einschlägige BerufstätigkeitDauer:1 Jahr Vollzeitunterricht, in Teilzeit entsprechend längerAbschluss:Fachhochschulreife
Am Abendgymnasium wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife erlangt.Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2. Schuljahr auchder schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (siehe auch unter„Allgemeine Hochschulreife“).
Schüler/innen mit Mittlerem Bildungsabschluss können mit dem erfolgreichen Ab-schluss der Fachschule unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreifeerwerben.
Fachoberschule
Abendgymnasium
Fachschule
Fachhochschulreife
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Nichtschülerprüfung
Berufsreife (Hauptschulabschluss)
Schüler/innen mit Berufsreife können mit dem erfolgreichen Abschluss der Fach-schule einen dem Mittleren Bildungsabschluss gleichwertigen Abschluss erreichen.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachschule
Nichtschülerprüfung
Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
In Mecklenburg-Vorpommern können schulische Abschlüsse auf folgende Weisenachgeholt werden:a) an Abendgymnasien (speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen
von Schulabschlüssen)b) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Fachschule) undc) über eine Nichtschülerprüfung
Mecklenburg-Vorpommern 59
Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss oder bestandene Eignungsprüfung oder erfolgreicher
Besuch des Vorkurses• abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige geregelte Berufs-
praxis oder entsprechende Tätigkeit (nachgewiesene Arbeitslosigkeit oder dieFührung eines Familienhaushaltes können angerechnet werden)
• Mindestalter von 19 Jahren• Berufstätigkeit während des Schulbesuchs (mit Ausnahme der letzten 1 1/2
Jahre)Dauer:3 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendgymnasium
Abiturprüfung für Nichtschüler
Allgemeine Hochschulreife
Zugangsverfahren:Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife haben über eine Zugangs-prüfung die Möglichkeit, an einer Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern aufge-nommen zu werden. Die Zugangsprüfung ist für alle Studiengänge (mit Ausnahme der StudiengängeHumanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) möglich.
Zugangsvoraussetzungen:• vollendetes 21. Lebensjahr• abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit
Erworbene Berechtigung:Bewerber/innen erhalten durch den zuständigen Prüfungsausschuss der Hoch-schule eine studiengangbezogene, hochschulgebundene Studienberechtigung, dieder vorhergehenden beruflichen Ausbildung und der beruflichen Praxis entspricht.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N N I E D E R S A C H S E N60
Adressen und Informationen:
Niedersachsen
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Niedersächsisches KultusministeriumSchiffgraben 12 30159 HannoverTel.: 05 11/1 20-0,www.mk.niedersachsen.de
Niedersächsischer Bildungsserverhttp://nibis.ni.schule.de
Schullaufbahnberatungdie jeweilige Landesschulbehörde, siehe unter:www.mk.niedersachsen.de (k Wir über uns k Einrich-tungen und Behörden k Landesschulbehörde)
Anerkennung von Abschlüssen anderer Bundesländerdie jeweilige Landesschulbehörde, siehe unter:www.mk.niedersachsen.de (k Wir über uns k Einrich-tungen und Behörden k Landesschulbehörde)
Für den Bereich Hochschule:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und KulturLeibnizufer 930169 HannoverTel.: 05 11/1 20-0www.mwk.niedersachsen.de
Koordinierungsstelle für die Studienberatung inNiedersachsenwww.studieren-in-niedersachsen.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungenanderer Bundesländerdie jeweilige Landesschulbehörde, siehe unter:www.mk.niedersachsen.de (k Wir über uns k Einrich-tungen und Behörden k Landesschulbehörde)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Niedersachsen 61
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Nichtschülerprüfung
Hauptschulabschluss/Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Nichtschülerprüfung
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss/Erweiterter Sekundarabschluss I
Berufs-ober-
schule
Kolleg/Abendgym-
nasium
Ergän-zungsprü-
fung
Abiturprü-fung fürNicht-
schüler
Berufs-ober-
schule
Fach-ober-
schule
Kolleg/Abendgym-
nasium
Nicht-schülerprüfung
Fach-schule
Allgemeine HochschulreifeFachgebun-dene Hoch-schulreife
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N N I E D E R S A C H S E N62
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Nichtschülerprüfung
Hauptschulabschluss/Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Nichtschülerprüfung
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss/Erweiterter Sekundarabschluss I
In Niedersachsen können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von
Schulabschlüssen: Abendgymnasium und Kollegb) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Berufsoberschule, Fachschule) undc) über bestimmte Prüfungen (Nichtschülerprüfung, Ergänzungsprüfung)
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft• Ernährung und Hauswirtschaft• Gestaltung• Gesundheit und Soziales• Seefahrt • Technik• Wirtschaft und VerwaltungAufnahmebedingungen:• Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder
mindestens 5-jährige einschlägige Berufstätigkeit • Berufsschulabschluss oder gleichwertiger BildungsstandDauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Fachhochschulreife
Am Abendgymnasium/Kolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreifeerlangt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2. Schuljahrauch der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (siehe auchunter „Allgemeine Hochschulreife“).
Mit dem erfolgreichen Abschluss einer 2-jährigen Fachschule wird unter bestimm-ten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erreicht.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachoberschule
Abendgymnasium/Kolleg
Fachschule
Nichtschülerprüfung
Fachhochschulreife
Niedersachsen 63
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft• Ernährung und Hauswirtschaft• Sozialwesen• Technik• WirtschaftAufnahmebedingungen:• Sekundarabschluss I – Realschulabschluss (mit Fachhochschulreife Aufnahme in
Klasse 13)• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder
mindestens 5-jährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit • Berufsschulabschluss oder gleichwertiger AbschlussDauer:2 Jahre Vollzeitunterricht (mit Fachhochschulreife 1 Jahr Vollzeitunterricht)Abschluss:Fachgebundene Hochschulreife
Hinweis: Klasse 12 wird nicht an der Berufsoberschule, sondern an der Fachober-schule der entsprechenden Fachrichtung absolviert.
Berufsoberschule
Fachgebundene Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder erfolgreicher Abschluss eines
Vorkurses (mit Fachhochschulreife Aufnahme in höhere Jahrgangsstufe möglich)• Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige geregelte Berufs-
tätigkeit oder entsprechende Tätigkeit (z.B. Führung eines Familienhaushalts);Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren• Abendgymnasium: Berufstätigkeit verpflichtend; Kolleg: keine Berufstätigkeit
während des Schulbesuchs möglichDauer:3 Jahre Vollzeitunterricht (Kolleg) bzw. 3 Jahre Teilzeitunterricht (Abendgymnasium);mit Vorkurs jeweils 4 JahreAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
An der Berufsoberschule wird in der Regel die Fachgebundene Hochschulreifeerlangt. Durch den Nachweis von Kenntnissen in einer 2. Fremdsprache kann dortaber auch die Allgemeine Hochschulreife erworben werden (siehe auch unter„Fachgebundene Hochschulreife“).
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Personen mit Fachgebundener Hochschulreife können über eine ergänzende Prü-fung in einer 2. Fremdsprache die Allgemeine Hochschulreife erwerben.
Abendgymnasium/Kolleg
Oberstufe derBerufsoberschule
Abiturprüfung für Nichtschüler
Ergänzungsprüfung
Allgemeine Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N N I E D E R S A C H S E N64
Direktzugang
Meister/innen, Techniker/innen und Betriebswirte/Betriebswirtinnen sind zurAufnahme eines Studiums an niedersächsischen Fachhochschulen, Universitäten,künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen in allen Fachrichtungen berechtigt;einer besonderen Bescheinigung bedarf es nicht.
Ebenfalls direkt aufgenommen werden Personen mit bestimmter beruflicher Vor-bildung, wie etwa:
• Staatl. anerkannte/r Erzieher/in• abgeschlossene Ausbildungen an der Fachschule Altenpflege• abgeschlossene Ausbildungen an der Fachschule Heilerziehungspflege• Gesundheits- und Krankenpfleger/in*, Gesundheits- und Kinderkranken-
pfleger/in*• Hebamme/Entbindungspfleger*• Altenpfleger/in (Berufsfachschule)*• Staatl. anerkannte/r Haus- und Familienpfleger/in• Staatl. geprüfte/r hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in• Staatl. geprüfte/r Gestalter/in• Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes, Angestellte des öffentli-
chen Dienstes: Im Anschluss an die Ausbildung muss eine erfolgreiche, „langjäh-rige“ Berufstätigkeit nachgewiesen werden.
• Berufliche Erstausbildung im Bereich Krankenkassen inklusive Fortbildungs-prüfung
• Berufliche Erstausbildung: erfolgreich abgeschlossene, berufliche Erstausbildungmit anschließender einschlägiger, mindestens 2-jähriger Berufspraxis und Fort-bildungsprüfung (nach Berufsbildungsgesetz abgelegt) zu folgenden Berufen:Fachkaufmann/-kauffrau, Fachwirt/in, Geprüfte/r Wirtschaftsinformatiker/in,Geprüfte/r Handelsassistent/in – Einzelhandel
• Krankenkassenbetriebswirt/in• Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA), Verwaltungs-Diplominhaber/innen, Betriebs-
wirt/in (VWA), Betriebswirt/in mit Schwerpunktfach: vorausgesetzt wird eine ab-geschlossene Berufsausbildung vor Beginn der Ausbildung an der Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie
• Betriebswirt/in• Technische/r Betriebswirt/in• Geprüfte/r Dorfhelfer/in
* nur mit abgeschlossener Weiterbildung nach niedersächsischer Regelung zurFachkraft, Pflegedienstleiter/in oder Lehrkraft
Erworbene Berechtigung:Meister/innen, Techniker/innen und Betriebswirte/Betriebswirtinnen erlangen eine Hochschulzugangsberechtigung für alle Hochschulen und alle Fachrichtungen.
Personen mit beruflicher Vorbildung erhalten eine studiengangbezogene Studienbe-rechtigung (auch in medizinischen Studiengängen möglich) an allen Hochschulen.Die Hochschulen bzw. Berufsakademien entscheiden, welche Vorbildung für dasStudium in welchem Studiengang einschlägig ist.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
Niedersachsen 65
Prüfung („Immaturen- oder Z-Prüfung“)
Wer nicht auf Grund der oben aufgeführten beruflichen Vorbildungen direkt zumStudium zugelassen werden kann, hat die Möglichkeit, durch eine Prüfung einefachbezogene Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in einem gewähltenStudiengang zu erwerben. Dabei ist auch die Wahl eines medizinischen Studien-ganges möglich.
Zulassungsvoraussetzungen:
• Hauptwohnsitz in Niedersachsen seit mindestens einem Jahr (Ausnahmen sind möglich)
• Nachweis der Prüfungsvorbereitung durch Gutachten einer Weiterbildungsein-richtung, einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, einer Fernstudienein-richtung oder einer Person, die ein Hochschulstudium im angestrebten Studien-fach abgeschlossen hat und intensiv die Vorbereitung des Bewerbers bzw. derBewerberin gefördert hat.
• abgeschlossene, mindestens 2-jährige Ausbildung in einem anerkannten oder alsanerkannt geltenden Ausbildungsberuf und anschließende mindestens 2-jährigeentsprechende hauptberufliche oder mindestens 3-jährige sonstige hauptberufli-che Tätigkeit oder
• mindestens 5-jährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Berufsbereich, dessenAnforderungen denen eines entsprechenden Ausbildungsberufes vergleichbarsind
Einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die selbstständige Führung eines Haus-haltes mit verantwortlicher Betreuung mindestens einer erziehungs- oder pflegebe-dürftigen Person. Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes (wenn die dort ausgeübtenTätigkeiten denen eines Ausbildungsberufes vergleichbar sind) können auf diehauptberufliche Tätigkeit angerechnet werden.
Es können auch Absolventinnen und Absolventen der Klasse 12 der Fachoberschu-le zugelassen werden, wenn sie ein Lehramt an berufsbildenden Schulen anstrebenund die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung• mindestens Durchschnittsnote 3,0 im Abschlusszeugnis der Fachoberschule• Einschlägigkeit der Berufsausbildung und Fachrichtung der Fachoberschule für
die angestrebte berufliche Fachrichtung des Lehramtes• Hauptwohnsitz in Niedersachsen seit mindestens einem Jahr (Ausnahmen sind
möglich)
Erworbene Berechtigung:studiengangbezogene, in der Regel hochschulgebundene Studienberechtigung
Hinweis: Die Prüfung soll an der Hochschule abgelegt werden, an der beabsichtigtist, das Studium aufzunehmen.
D I E B I L D U N G S W E G E I N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N66
Adressen und Informationen:
Nordrhein-Westfalen
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Ministerium für Schule und Weiterbildung des LandesNordrhein-WestfalenVölklinger Straße 49 40221 DüsseldorfTel.: 02 11/58 67-40www.bildungsportal.nrw.de
SchullaufbahnberatungSchulämter, siehe unter: www.bildungsportal.nrw.de(k Schule k Service Schule k Adressen Bereich Schulek Schulämter)
Anerkennung von Abschlüssen anderer Bundesländersiehe unter: www.bezreg-koeln.nrw.de (k Organisationk Abteilung 4 k Dezernat 48)
Für den Bereich Hochschule:
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung undTechnologie des Landes Nordrhein-Westfalen40190 DüsseldorfTel.: 02 11/8 96-04www.innovation.nrw.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer Bundesländersiehe unter: www.innovation.nrw.de (k Studium in NRWk Ich will studieren k Hochschulzugang k Infos zu Aner-kennung der Gleichwertigkeit von Vorbildungsnachweisen)
Infos zum Studieren ohne Hochschulreife bzw. Infos zumStudieren ohne Hochschulreife bei besonderer Eignungoder Begabungsiehe unter: www.innovation.nrw.de (k Studium in NRWk Ich will studieren k Hochschulzugang)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Nordrhein-Westfalen 67
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Weiterbildungskolleg Nichtschülerprüfung
Hauptschulabschluss/Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Allgemeine Hochschulreife
Fachge-bundene
Hoch-schulrei-
fe
Fachhochschulreife
abitur-online.nrw.de
Kolleg/Abend-gymna-
sium
Ober-stufen-kolleg
Fach-ober-
schule
Abitur-prüfung
fürNicht-
schüler
Begab-tenprü-
fung
Fach-ober-
schule
Fach-ober-
schule
Kolleg/Abend-gymna-
sium
Ober-stufen-kolleg
Nicht-schüler-
prü-fung/Ex-ternen-prüfung
Fach-schule
Weiterbildungskolleg(z.B. Abendrealschule) Nichtschülerprüfung Fachschule
D I E B I L D U N G S W E G E I N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N68
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
An der Abendrealschule wird in der Regel der Mittlere Schulabschluss (Fachober-schulreife) erworben. Es kann dort aber auch der Hauptschulabschluss bzw. derHauptschulabschluss nach Klasse 10 nachgeholt werden.
Nichtschülerprüfung
Abendrealschule amWeiterbildungskolleg
Hauptschulabschluss/Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Aufnahmebedingungen:• Erfüllung der Vollzeitschulpflicht von 10 Schuljahren Dauer:in der Regel 2 Jahre Teilzeitunterricht (Verkürzung um bis zu 1 Jahr je nachVorkenntnissen möglich)Abschluss:Mittlerer Schulabschluss
Am Abendgymnasium/Kolleg am Weiterbildungskolleg wird in der Regel die Allge-meine Hochschulreife erlangt. Nach dem 1. Schuljahr kann dort aber auch derMittlere Schulabschluss erworben werden (siehe auch unter „Allgemeine Hoch-schulreife“).
In einigen Bildungsgängen der Fachschule wird mit der Versetzung am Ende des 1.Jahres die Fachoberschulreife erworben.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendrealschule amWeiterbildungskolleg
Abendgymnasium/Kolleg amWeiterbildungskolleg
Fachschule am Berufskolleg
Nichtschülerprüfung
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
In Nordrhein-Westfalen können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachge-holt werden:a) am Weiterbildungskolleg (eine spezielle Einrichtung für Erwachsene zum Nach-
holen von Schulabschlüssen mit den Schulformen Abendrealschule, Abendgymna-sium und Kolleg)
b) am Berufskolleg: Fachoberschule, Fachschule c) über bestimmte Prüfungen (Nichtschülerprüfung, Begabtenprüfung) undd) am Oberstufen-Kolleg der Universität Bielefeld
Nordrhein-Westfalen 69
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft • Ernährung und Hauswirtschaft• Gestaltung• Sozial- und Gesundheitswesen• Technik • Wirtschaft und VerwaltungAufnahmebedingungen:• Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)• abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens 4-jährige
gleichwertige Vorbildung (sowie eine besondere fachliche oder gesundheitlicheEignung in einigen Bildungsgängen)
Dauer:1 Jahr Vollzeit- oder 2 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Fachhochschulreife
Am Abendgymnasium/Kolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife er-langt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2. Schuljahr(4. Semester) auch der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.Sie wird allerdings in einigen Bundesländern nicht anerkannt (siehe auch unter„Allgemeine Hochschulreife“).
Am Oberstufen-Kolleg an der Universität Bielefeld wird in der Regel die AllgemeineHochschulreife erworben. Nach dem 2. oder 3. Semester der Hauptphase kanndort unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreifezuerkannt werden (siehe auch unter „Allgemeine Hochschulreife“).
Es gibt verschiedene Fachschulen (z.B. Fachschule für Technik oder für Sozial- undGesundheitswesen). In der Regel werden eine abgeschlossene Berufsausbildung,eine anschließende Berufspraxis und mindestens der Hauptschulabschluss voraus-gesetzt. Bei erfolgreichem Besuch mindestens 2-jähriger Fachschulen kann durch eine Prü-fung die Fachhochschulreife erworben werden; besondere Bestimmungen gelten fürdie Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landwirtschaft und ländliche Haus-wirtschaft.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachoberschule amBerufskolleg
Abendgymnasium/Kolleg amWeiterbildungskolleg
Oberstufen-Kolleg an derUniversität Bielefeld(Versuchsschule)
Fachschule am Berufskolleg
Nichtschülerprüfung/Externenprüfung
Fachhochschulreife
In Klasse 13 der Fachoberschule wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreifeerlangt. Ohne den Nachweis von Kenntnissen in einer 2. Fremdsprache wird dortaber lediglich die Fachgebundene Hochschulreife zuerkannt (siehe auch unter„Allgemeine Hochschulreife“).
Fachoberschule Klasse 13 amBerufskolleg
Fachgebundene Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N70
Aufnahmebedingungen:• Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufserfahrung
oder entsprechende Tätigkeit; Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit kön-nen angerechnet werden, die Führung eines Familienhaushaltes, Wehr- und Zivil-dienstzeiten, sowie ein abgeleistetes soziales oder als gleichwertig anerkanntesfreiwilliges Jahr werden angerechnet.
• Mindestalter von 19 Jahren• Bewerber/innen mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) treten i.d.R.
in das erste Semester ein, sonstige besuchen zuerst den Vorkurs oder ein ent-sprechendes Bildungsangebot in der Abendrealschule.
• Abendgymnasium: Berufstätigkeit oder von der Agentur für Arbeit anerkanntArbeit suchend während des Schulbesuchs (mit Ausnahme der letzten 1 1/2Jahre) verpflichtend Kolleg: keine Möglichkeit der begleitenden Berufstätigkeit, da Vollzeitunterricht
Dauer:3 Jahre Vollzeitunterricht (Kolleg) bzw. Teilzeitunterricht (Abendgymnasium) Abschluss:Allgemeine Hochschulreife
Dieser Lehrgang am Abendgymnasium richtet sich an Erwachsene (mindestens 19Jahre alt), die begleitend zur Berufs- oder Familientätigkeit einen höheren Schul-abschluss anstreben. An mehreren Weiterbildungskollegs in NRW wird ein abendgymnasialer Lehrgangerprobt und angeboten, der nur noch zur Hälfte (10-11 Wochenstunden) in derSchule stattfindet. Die andere Hälfte der Unterrichtszeit kann im Selbststudiumüber das Internet und mit ergänzenden Lehrmaterialien absolviert werden. Weiter-führende Informationen unter: www.abitur-online.nrw.de
Aufnahmebedingungen:• Fachoberschulreife oder • Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder
Hauptschulabschluss und mindestens 3-jährige Berufstätigkeit• Höchstalter von 25 JahrenDauer:i.d.R. 3 Jahre VollzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft • Ernährung und Hauswirtschaft• Gestaltung• Sozial- und Gesundheitswesen • Technik • Wirtschaft und VerwaltungAufnahmebedingungen:• Fachhochschulreife• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung nach Bun-
des- oder Landesrecht oder mindestens 5-jährige einschlägige Berufstätigkeit• Nachweis über Kenntnisse in einer 2. FremdspracheDauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Abendgymnasium/Kolleg amWeiterbildungskolleg
abitur-online.nrw.de(Schulversuch amAbendgymnasium)
Oberstufen-Kolleg an derUniversität Bielefeld(Versuchsschule)
Fachoberschule Klasse 13 amBerufskolleg
Allgemeine Hochschulreife
Nordrhein-Westfalen 71
Direktzugang zu FachhochschulenPersonen mit folgenden Weiterbildungsabschlüssen können zu einem Fachhoch-schulstudium in fachlich entsprechenden Studiengängen bzw. in Studiengängen derWirtschaft oder des Sozial- und Pflegewesens direkt zugelassen werden:
• Meister/innen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung• Absolventinnen und Absolventen 2-jähriger Fachschulen• Pflegekräfte, die die Weiterbildungsbezeichnung „Alten- und Krankenpfleger/in“
führen dürfen• Fachkaufleute und Fachwirtinnen/Fachwirte
Zugangsprüfung (alle Hochschulen)
Durch die Prüfung wird festgestellt, dass qualifizierte Berufstätige ohne formaleHochschulreife die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium anHochschulen erfüllen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch der Zugang zuStaatsexamen-Studiengängen an Universitäten möglich.
Zulassungsvoraussetzungen:• vollendetes 22. Lebensjahr• abgeschlossene Berufsausbildung• mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit oder selbstständige Führung eines Fa-
milienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person• Sonderregelungen für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie:
erfolgreich abgeschlossene bundesrechtlich geregelte Ausbildung in einem ein-schlägigen Heilberuf (Mindestausbildungsdauer 24 Monate) sowie mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit in diesem Beruf. Der Zugang zum Studium der Zahn-medizin ist auch für Dentalhygieniker/innen möglich.
Die Bewerbung um die Zulassungsberechtigung erfolgt an der Hochschule.
Erworbene Berechtigung:Die bestandene Prüfung berechtigt studiengangbezogen zur Aufnahme desStudiums im ersten Fachsemester an der jeweiligen Hochschule.
Hochschulzugang
Studieren ohne HochschulreifeHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne Abitur
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
siehe Seite 11
Abiturprüfung für Nichtschüler
Begabtenprüfung
D I E B I L D U N G S W E G E I N R H E I N L A N D - P F A L Z72
Adressen und Informationen:
Rheinland-Pfalz
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und KulturMittlere Bleiche 6155116 MainzTel.: 0 61 31/16-0www.mbwjk.rlp.de
Bildungsserver Rheinland-Pfalzwww.bildung-rp.de
SchullaufbahnberatungInstitut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung (IFB)Butenschönstraße 267346 SpeyerTel.: 0 62 32/6 59-0http://ifb.bildung-rp.de
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerAufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 354290 TrierTel.: 06 51/94 94-0www.add.rlp.de
Für den Bereich Hochschule:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und KulturMittlere Bleiche 6155116 MainzTel.: 0 61 31/16-0www.mbwjk.rlp.de
Studieninformation für Rheinland-Pfalz (Stud.Info)www.mwwfk.rlp.de (k Wissenschaft k Studieren inRheinland-Pfalz)
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungenanderer BundesländerMinisterium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (Adresse s.o.)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Rheinland-Pfalz 73
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Nichtschülerprüfung
Berufsreife (Hauptschulabschluss)
Nichtschülerprüfung
Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlerer Bildungsabschluss)
Abend-gymna-sium/Kolleg
Nicht-schüler-prüfung
Berufs-oberschu-
le II
Begabten-prüfung
Berufs-oberschu-
le II
Duale Be-rufsober-schule/Berufs-
oberschule I
Nicht-schüler-/Externen-prüfung
Abend-gymna-sium/Kolleg
Fach-schule
Tele-kolleg
Allgemeine Hochschulreife
Fachge-bundene
Hoch-schulreife
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N R H E I N L A N D - P F A L Z74
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Nichtschülerprüfung
Berufsreife (Hauptschulabschluss)
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Nichtschülerprüfung
Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlerer Bildungsabschluss)
In Rheinland-Pfalz können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von Schulabschlüssen:
Abendgymnasium und Kollegb) an beruflichen Schulen (Fachschule, (Duale) Berufsoberschule)c) über bestimmte Prüfungen (Nichtschülerprüfung, Begabtenprüfung) undd) über das Telekolleg
Fachrichtungen• Gestaltung (nur an der Berufsoberschule I)• Sozialwesen• Technik• WirtschaftAufnahmebedingungen:• Qualifizierter Sekundarabschluss I • abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder
mindestens 5-jährige einschlägige Berufstätigkeit • Abschluss der Berufsschule, wenn während der Berufsausbildung die Pflicht zum
Berufsschulbesuch bestandDauer:1 Jahr Vollzeitunterricht (Berufsoberschule I) bzw. 2 Jahre berufsbegleitenden Teil-zeitunterricht (Duale Berufsoberschule) oder ausbildungsbegleitend (Fachhoch-schulreife-Unterricht)Abschluss:Fachhochschulreife
Am Abendgymnasium/Kolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife er-langt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2. Schuljahrauch der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (siehe auchunter „Allgemeine Hochschulreife“).
Schüler/innen mit Mittlerem Bildungsabschluss können mit dem Abschluss dermindestens 2-jährigen Fachschulen einen der Fachhochschulreife gleichwertigenAbschluss erlangen.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an. Antrag auf Zulassung ist bis 1. Juni einesJahres beim fachlich zuständigen Ministerium zu stellen (siehe auch Seite 10).
Informationen über Prüfungsvoraussetzungen und -termine unter: www.telekolleg.de
Duale Berufsoberschule/Fachhochschulreife-Unter-richt/Berufsoberschule I
Abendgymnasium/Kolleg
Fachschule
Nichtschülerprüfung/Externenprüfung
Telekolleg
Fachhochschulreife
Rheinland-Pfalz 75
An der Berufsoberschule II wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife erlangt.Ohne den Nachweis von Kenntnissen in einer 2. Fremdsprache wird dort aber ledig-lich die Fachgebundene Hochschulreife erworben (siehe auch unter „AllgemeineHochschulreife“).
Berufsoberschule II
Fachgebundene Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Qualifizierter Sekundarabschluss I (mit Fachhochschulreife ggf. Aufnahme in
höherer Jahrgangsstufe; mit Berufsreife ggf. Aufnahme über bestandenen Vorkursmöglich)
• Abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder mindestens 3-jähri-ge geregelte Berufstätigkeit oder entsprechende Tätigkeit (z.B. Führung einesFamilienhaushalts); Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit sowie Wehr-und Zivildienstzeiten können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren• Eignungsprüfung (gilt nur für das Kolleg)• Berufstätigkeit, mit Ausnahme der letzten 1 1/2 Jahre verpflichtend
(Abendgymnasium) bzw. neben dem Schulbesuch nicht möglich (Kolleg)Dauer:3 Jahre Vollzeit- (Kolleg) bzw. Teilzeitunterricht (Abendgymnasium); mit Vorkurs 3 1/2 Jahre Abschluss:Allgemeine Hochschulreife
Fachrichtungen:• Sozialwesen• Technik• Wirtschaft Aufnahmebedingungen:FachhochschulreifeDauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife (mit mindestens ausreichenden Leistungen in einer 2. Fremdsprache)
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
siehe Seite 11
Abendgymnasium/Kolleg
Berufsoberschule II
Nichtschülerprüfung
Begabtenprüfung
Allgemeine Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N R H E I N L A N D - P F A L Z76
Zugangsverfahren:Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife haben über eine Hochschul-zugangsprüfung oder ein Probestudium von mindestens 2 und höchstens 4 Semes-tern die Möglichkeit, Zugang zur Hochschule zu erhalten. Der Zugang zu Fachhochschulen ist lediglich über ein Probestudium möglich. Eine Zulassung in Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, ist inRheinland-Pfalz ebenso möglich.
Zugangsvoraussetzungen:• abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis, Durchschnittsnote
2,5 oder besser (Bewerber/innen mit Meisterprüfung oder vergleichbarer Fort-bildungsprüfung können auch ohne diesen Notendurchschnitt zugelassen werden)
• anschließende, mindestens 2-jährige (Fachhochschule) oder 3-jährige (Univer-sität) berufliche Tätigkeit
• enger Zusammenhang zwischen Ausbildung, Berufstätigkeit und gewähltemStudienfach
Erworbene Berechtigung:Bewerber/innen, die zur Hochschulzugangsprüfung oder zum Probestudium zuge-lassen werden, erhalten eine fachgebundene Studienberechtigung
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
Saarland 77
Adressen und Informationen:
Saarland
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Ministerium für Bildung, Kultur und WissenschaftHohenzollernstraße 6066117 SaarbrückenTel.: 06 81/5 01-00www.bildung.saarland.de
Bildungsserver Saarlandwww.bildungsserver.saarland.de
SchullaufbahnberatungSchulpsychologischer Dienst, unter: www.schulpsychologie.de (k Adress-Suche kSaarland)
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerMinisterium für Bildung, Kultur und Wissenschaft (Adresse s.o.)
Für den Bereich Hochschule:
Ministerium für Bildung, Kultur und WissenschaftHohenzollernstraße 6066117 SaarbrückenTel.: 06 81/5 01-00www.bildung.saarland.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerMinisterium für Bildung, Kultur und Wissenschaft (Adresse s.o.)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Erweiterte Realschule in Abendform Prüfung für Nichtschüler
Hauptschulabschluss
ErweiterteRealschule inAbendform
Prüfung fürNichtschüler
Akademie fürArbeit und
Sozialwesen
Mittlerer Bildungsabschluss
Saarland-Kolleg/Abengymnasium
Abiturprüfung fürNichtschüler
Akademie fürArbeit und
Sozialwesen
Fachoberschule/Abendfachober-
schule
Saarland-Kolleg/Abend-
gymnasium
Fachschule
Allgemeine Hochschulreife
FachgebundeneHochschulreife
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N S A A R L A N D78
Saarland 79
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Aufnahmebedingungen:• Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht und der BerufsschulpflichtDauer:1 Jahr TeilzeitunterrichtAbschluss:Hauptschulabschluss
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Erweiterte Realschule inAbendform
Prüfung für Nichtschüler
Hauptschulabschluss
Aufnahmebedingungen:• Hauptschulabschluss • Mindestalter von 16 JahrenDauer:2 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Mittlerer Bildungsabschluss
Aufnahmebedingungen:• abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige BerufstätigkeitDauer:3 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Mittlerer Bildungsabschluss (bei Bestehen der Abschlussprüfung mit mindestensder Note „befriedigend“)
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Erweiterte Realschule inAbendform
Akademie für Arbeit undSozialwesen
Prüfung für Nichtschüler
Mittlerer Bildungsabschluss
Im Saarland können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von Schulabschlüs-
sen: Erweiterte Realschule in Abendform, Abendgymnasium und Saarland-Kollegb) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Fachschule)c) an der Akademie für Arbeit und Sozialwesen unde) über eine Prüfung für Nichtschüler
D I E B I L D U N G S W E G E I N S A A R L A N D80
Fachbereiche• Design• Ingenieurwesen/Technische Informatik• Naturwissenschaft und Umwelttechnik (nur in Vollzeit)• Sozialwesen (nur in Vollzeit)• Wirtschaft/Wirtschaftsinformatik• Ernährung und HauswirtschaftAufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss • einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder 2-jähriges einschlägiges
(gelenktes) Praktikum oder mindestens 4-jährige einschlägige BerufstätigkeitDauer:1 Jahr Vollzeitunterricht (Fachoberschule) bzw. 2 Jahre Teilzeitunterricht(Abendfachoberschule)Abschluss:Fachhochschulreife
Am Abendgymnasium/Saarland-Kolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschul-reife erlangt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2.Schuljahr auch der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (sieheauch unter „Allgemeine Hochschulreife“).
Schüler/innen mit Mittlerem Bildungsabschluss können an manchen, mindestens2-jährigen Fachschulen mit bestandener Abschlussprüfung unter bestimmtenVoraussetzungen die Fachhochschulreife erlangen.
Fachoberschule/Abendfachoberschule
Abendgymnasium/Saarland-Kolleg
Fachschule
Fachhochschulreife
Aufnahmebedingungen:• abgeschlossene Berufsausbildung bzw. mehrjährige BerufstätigkeitDauer:3 Jahre Teilzeitunterricht und 1/2 Jahr SonderlehrveranstaltungAbschluss:Fachgebundene Hochschulreife (mit Bestehen der Abschlussprüfung mit mindes-tens der Note „gut“, Teilnahme an der Sonderlehrveranstaltung und bestandenerZusatzprüfung)
Akademie für Arbeit undSozialwesen
Fachgebundene Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss oder erfolgreicher Besuch des 1-jährigen Vorkurses
am Abendgymnasium• Abgeschlossene Berufsausbildung oder 3-jährige geordnete Berufstätigkeit oder
entsprechende Tätigkeit (z.B. Führung eines Familienhaushalts); Zeiten einernachgewiesenen Arbeitslosigkeit können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren• Aufnahmeprüfung • keine Berufstätigkeit während des Schulbesuchs möglichDauer:3 Jahre VollzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Saarland Kolleg
Allgemeine Hochschulreife
Saarland 81
Aufnahmebedingungen:• Hauptschulabschluss• Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige geordnete Berufs-
tätigkeit oder entsprechende Tätigkeit (z.B. Führung eines Familienhaushalts);Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit können angerechnet werden
• Mindestalter von 19 Jahren• Berufstätigkeit (mit Ausnahme der letzten 1 1/2 Jahre)Dauer:4 Jahre Teilzeitunterricht (mit Mittlerem Bildungsabschluss und Nachweis einer 2. Fremdsprache 3 Jahre) Abschluss:Allgemeine Hochschulreife
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendgymnasium
Abiturprüfung für Nichtschüler
Zugangsverfahren:Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife können im Saarland dieFachgebundene Studienberechtigung über eine Hochschulzugangsprüfung bzw. dieAufnahme eines Probestudiums (2-4 Semester) mit anschließenderEignungsfeststellung erhalten. Dies gilt auch für Berufsakademien.
Zugangsvoraussetzungen:• erfolgreiche Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten
Ausbildungsberuf• mindestens 4-jährige hauptberufliche Tätigkeit im erlernten oder verwandten
Beruf• einschlägige Weiterbildung• mindestens 2 Jahre Hauptwohnsitz im Saarland oder seit mindestens 2 Jahren
hauptberufliche Tätigkeit im Saarland• Beratungsgespräch bei der zentralen Studienberatung und bei der jeweiligen
Studienfachberatung der Hochschule
Erworbene Berechtigung:Eine Fachkommission erteilt die studiengangbezogene Studienberechtigung.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N S A C H S E N82
Adressen und Informationen:
Sachsen
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Sächsisches Staatsministerium für KultusCarolaplatz 1 · 01097 DresdenTel.: 03 51/5 64-0E-Mail: poststelle@smk.sachen.dewww.sachsen.de (k Bürger und Freistaat k Staats-regierung k Zu den sächsischen Staatsministerien kStaatsministerium für Kultus)
Sächsischer Bildungsserverwww.sachsen-macht-schule.de
Schullaufbahnberatungdie jeweiligen Sächsischen Bildungsagenturen, sieheunter: www.sachsen-macht-schule.de (k SächsischeBildungsagenturen)
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerSächsische BildungsagenturenRegionalstelle DresdenZeugnisanerkennungsstelleGroßenhainer Straße 92 · 01127 DresdenTel.: 03 51/84 39-0E-Mail: poststelle@sbad.smk.sachsen.de
Für den Bereich Hochschule:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und KunstWigardstraße 1701097 DresdenTel.: 03 51/5 64-0www.smwk.sachsen.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerStaatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Adresse s.o.) bzw. für Antragsteller/innen unter 25 Jahren die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden (Adresse s.o.)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Sachsen 83
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Hauptschulabschluss/Qualifizierender Hauptschulabschluss
Realschulabschluss(Mittlerer Bildungsabschluss)
Kolleg/Abendgymnasium
Schulfremden-prüfung
Fachoberschule Schulfremden-prüfung
Fachschule
Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife
Abendmittelschule Schulfremdenprüfung
Abendmittelschule Schulfremdenprüfung
D I E B I L D U N G S W E G E I N S A C H S E N84
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Aufnahmebedingungen:• Volljährigkeit• Erfüllung der Vollzeitschulpflicht Dauer: 1 Jahr TeilzeitunterrichtAbschluss: Hauptschulabschluss bzw. Qualifizierender Hauptschulabschluss
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendmittelschule
Schulfremdenprüfung
Hauptschulabschluss/Qualifizierter Hauptschulabschluss
Aufnahmebedingungen:• Volljährigkeit• Erfüllung der Vollzeitschulpflicht Dauer:2 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss: Realschulabschluss
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendmittelschule
Schulfremdenprüfung
Realschulabschluss/Mittlerer Bildungsabschluss
In Sachsen können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von Schulab-
schlüssen: Abendmittelschule, Abendgymnasium und Kollegb) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Fachschule) undc) über eine Schulfremdenprüfung
Sachsen 85
Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss (Notendurchschnitt mindestens 2,5); mit Haupt-
schulabschluss erfolgreicher Abschluss des Vorkurses erforderlich• Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufspraxis oder
entsprechende Tätigkeit; Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit sowieFührung eines Familienhaushalts können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren (bei Besuch des Vorkurses 18 Jahre)• bestandene Aufnahmeprüfung • keine Berufstätigkeit während des Schulbesuchs möglichDauer:3 Jahre Vollzeitunterricht; mit Vorkurs 4 JahreAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss (mit Hauptschulabschluss erfolgreicher Abschluss
des Vorkurses erforderlich)• Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufspraxis oder
entsprechende Tätigkeit; Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit sowieFührung eines Familienhaushalts können angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren (bei Besuch des Vorkurses 18 Jahre)• Berufstätigkeit während des Schulbesuchs ( mit Ausnahme der letzten 1 1/2
Jahre) oder Nachweis der Arbeitslosigkeit Dauer:3 Jahre Teilzeitunterricht, mit Vorkurs 4 JahreAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Kolleg
Abendgymnasium
Allgemeine Hochschulreife
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft• Gestaltung• Sozialwesen • Technik• Wirtschaft und VerwaltungAufnahmebedingungen:• Mittlerer Bildungsabschluss • abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder
abgeschlossene, mindestens 2-jährige nichteinschlägige Berufsausbildung und einschlägige, mindestens 5-jährige berufliche Tätigkeit
• mindestens 4-jähriger fortlaufender Fremdsprachenunterricht in Englisch (in eini-gen Fachoberschulen auch Russisch) oder bestandene Feststellungsprüfung
Dauer:1 Jahr Vollzeit- oder 2 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Fachhochschulreife
Schüler/innen von Fachschulen können in einigen Fachbereichen in Verbindungmit der Fachschulausbildung die Zusatzausbildung Fachhochschulreife erwerben.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachoberschule
Fachschule
Schulfremdenprüfung
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N S A C H S E N86
Zugangsverfahren:Für qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife finden Zugangsprüfun-gen an der aufnehmenden Hochschule bzw. der Berufsakademie statt.
Zugangsvoraussetzungen:• Abschluss einer Berufsausbildung • anschließende mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit
Erworbene Berechtigung:Die Bewerber/innen erhalten von der betreffenden Hochschule bzw. der Berufs-akademie eine studiengangbezogene, hochschulgebundene Studienberechtigung.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten auf die Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Schulfremdenprüfung
Allgemeine Hochschulreife
Sachsen-Anhalt 87
Adressen und Informationen:
Sachsen-Anhalt
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Kultusministerium des Landes Sachsen-AnhaltTurmschanzenstraße 3239114 MagdeburgTel.: 03 91/5 67 01www.sachsen-anhalt.de (k Bildung + Wissenschaft k Kultusministerium)
Landesbildungsserver Sachsen-Anhaltwww.bildung-lsa.de
SchullaufbahnberatungSchulpsychologischer Dienst, siehe unter: www.sachsen-anhalt.de (k Bildung + Wissenschaft kSchulsystem k Schulbehörden k SchulpsychologischerDienst)
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerKultusministerium (Adresse s.o.)
Für den Bereich Hochschule:
Bildung und Wissenschaft in Sachsen-Anhaltwww.sachsen-anhalt.de (k Bildung + Wissenschaft)
Studieninformationssystem des Landes Sachsen-Anhaltwww.studieren-in-sachsen-anhalt.de
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerKultusministerium (Adresse s.o.)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Abendsekundarschule Nichtschülerprüfung
Hauptschulabschluss
Abend-sekundarschule
Nichtschülerprüfung Fachschule
(Erweiterter) Realschulabschluss/Mittlerer Bildungsabschluss
Kolleg/Abend-gymnasium
Abiturprüfung für Nichtschüler
Fachober-schule
Kolleg/Abend-gymnasium
Nichtschüler-prüfung
Fachschule
Allgemeine Hochschulreife
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N S A C H S E N - A N H A L T88
Sachsen-Anhalt 89
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Aufnahmebedingungen:• Mindestalter von 18 Jahren• Abgangszeugnis der 8. Klasse der Sekundarschule oder gleichwertiges Zeugnis
oder bestandenes EignungsgesprächDauer:1 1/2 Jahre (inklusive 6 Monate Vorkurs)Abschluss:Hauptschulabschluss
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendsekundarschule
Nichtschülerprüfung
Hauptschulabschluss
Aufnahmebedingungen:• Mindestalter von 18 Jahren • Abgangszeugnis der 8. Klasse der Sekundarschule oder gleichwertiges Zeugnis
oder bestandenes Eignungsgespräch (mit Hauptschulabschluss Aufnahme in 2.Schuljahr)
Dauer:2 1/2 Jahre: (inklusive 6 Monate Vorkurs); mit Hauptschulabschluss 1 JahrAbschluss:Realschulabschluss bzw. Erweiterter Realschulabschluss (bei einem bestimmtenNotendurchschnitt)
Mit Versetzung in das 2. Jahr der Fachschule kann unter bestimmten Vorausset-zungen der Realschulabschluss zuerkannt werden.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Abendsekundarschule
Fachschule
Nichtschülerprüfung
(Erweiterter) Realschulabschluss/Mittlerer Bildungsabschluss
In Sachsen-Anhalt können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) an speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen von Schul-
abschlüssen: Abendsekundarschule, Abendgymnasium und Kollegb) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Fachschule) undc) über eine Nichtschülerprüfung
D I E B I L D U N G S W E G E I N S A C H S E N - A N H A L T90
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft• Ernährung und Hauswirtschaft• Gestaltung• Gesundheit und Soziales • Technik• Wirtschaft und VerwaltungAufnahmebedingungen:• Realschulabschluss • abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung • Berufsschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand Dauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Fachhochschulreife
Am Abendgymnasium/Kolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreifeerlangt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2. Schuljahrauch der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (siehe auchunter „Allgemeine Hochschulreife“).
An Fachschulen können Schüler/innen mit Mittlerem Bildungsabschluss mit be-standener Abschlussprüfung unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhoch-schulreife erwerben.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachoberschule
Abendgymnasium/Kolleg
Fachschule
Nichtschülerprüfung
Fachhochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Realschulabschluss • Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige geregelte Berufs-
praxis oder entsprechende Tätigkeit (z.B. Führung eines Familienhaushalts);Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit sowie Wehr- und Zivildienstzeitenkönnen angerechnet werden.
• Mindestalter von 19 Jahren• Abendgymnasium: Berufstätigkeit während des Schulbesuchs (mit Ausnahme der
letzten 1 1/2 Jahre) bzw. keine geregelte berufliche Tätigkeit möglich (Kolleg) Dauer:3 Jahre Teilzeit- (Abendgymnasium) bzw. Vollzeitunterricht (Kolleg)Abschluss:Allgemeine Hochschulreife
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Kolleg/Abendgymnasium
Abiturprüfung für Nichtschüler
Allgemeine Hochschulreife
Sachsen-Anhalt 91
Zugangsverfahren:Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife können über eine Feststel-lungsprüfung für alle Fachhochschulstudiengänge und für ausgewählte universitäreStudiengänge an der aufnehmenden Hochschule eine Studienberechtigung erwer-ben. Eine Zulassung in Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen(z.B. Lehramtsstudiengänge oder Rechtswissenschaft), ist in Sachsen-Anhalt nichtmöglich.
Zugangsvoraussetzungen:• Realschulabschluss oder gleichgestellter Abschluss• abgeschlossene einschlägige und anerkannte Berufsausbildung• mehrjährige Berufstätigkeit
Erworbene Berechtigung:Die Bewerber/innen erhalten eine studiengangbezogene, hochschulgebundene,zeitlich befristete Studienberechtigung durch den Prüfungsausschuss des ge-wünschten Fachbereichs. Eine Anerkennung dieser Studienberechtigung durchandere Hochschulen ist möglich und ermöglicht damit auch denHochschulwechsel.
Hinweis: Eine abgelegte Meisterprüfung berechtigt zur Aufnahme eines Studiumsan Fachhochschulen.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N S C H L E S W I G - H O L S T E I N92
Adressen und Informationen:
Schleswig-Holstein
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Ministerium für Bildung und FrauenBrunswiker Straße 16-2224105 Kiel Tel.: 04 31/9 88-57 00http://landesregierung.schleswig-holstein.de (k Bildung und Frauen)
Bildungsserver Schleswig-Holsteinwww.lernnetz-sh.de
SchullaufbahnberatungBei Fragen zur Schullaufbahn wenden Sie sich direkt andie jeweilige Schule oder an das Ministerium für Bildungund Frauen(Adresse s.o.)
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerMinisterium für Bildung und Frauen (Adresse s.o.)
Für den Bereich Hochschule:
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und VerkehrDüsternbrooker Weg 9424105 KielTel.: 04 31/9 88-44 00http://landesregierung.schleswig-holstein.de(k Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr)
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerMinisterium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr (Adresse s.o.)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Schleswig-Holstein 93
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Nichtschülerprüfung
Hauptschulabschluss
Nichtschülerprüfung Fachschule
Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
Abend-gymna-
sium
Begabten-prüfung
Berufs-ober-
schule
Abiturprü-fung fürNicht-
schüler
Berufs-ober-
schule
Fachober-schule
Nichtschü-lerprüfung
Abend-gymna-
sium
Fach-schule
Allgemeine Hochschulreife
Fachge-bundene
Hoch-schulreife
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N S C H L E S W I G - H O L S T E I N94
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft• Ernährung und Hauswirtschaft• Gestaltung• Sozialwesen• Technik• WirtschaftAufnahmebedingungen:• Realschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder ver-
gleichbar geregelte einschlägige AusbildungDauer:1 Jahr Vollzeitunterricht; ggf. auch 2 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Fachhochschulreife
Am Abendgymnasium wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife erlangt.Unter bestimmten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2. Schuljahr auchder schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (siehe auch unter„Allgemeine Hochschulreife“).
Mit erfolgreichem Abschluss der mindestens 2-jährigen Fachschule kann unterbestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachoberschule
Abendgymnasium
Fachschule
Nichtschülerprüfung
Fachhochschulreife
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Nichtschülerprüfung
Hauptschulabschluss
Das Abschlusszeugnis der 1-jährigen Fachschule und das Versetzungszeugnis inSchuljahr 2 der mehrjährigen Fachschule schließen einen dem Realschulabschlussgleichwertigen Abschluss ein.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachschule
Nichtschülerprüfung
Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
In Schleswig-Holstein können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholtwerden:a) an Abendgymnasien: speziellen Einrichtungen für Erwachsene zum Nachholen
von Schulabschlüssenb) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Berufsoberschule, Fachschule) undc) über bestimmte Prüfungen (Nichtschülerprüfung, Begabtenprüfung)
Schleswig-Holstein 95
Fachrichtungen• Ernährung und Hauswirtschaft• Gestaltung• Sozialwesen• Technik• WirtschaftAufnahmebedingungen:• Realschulabschluss oder vergleichbarer Bildungsabschluss (mit Fachhochschul-
reife Aufnahme in das 2. Schuljahr)• abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung oder
mindestens 5-jährige einschlägige Berufstätigkeit Dauer:2 Jahre Vollzeitunterricht, bei Teilzeitunterricht 4 JahreAbschluss:Fachgebundene Hochschulreife
Hinweis: An Stelle des 1. Schuljahres (Jahrgangsstufe 12) tritt der Besuch der 1-jährigen Fachoberschule mit der Prüfung zur Fachhochschulreife.
Berufsoberschule
Fachgebundene Hochschulreife
Aufnahmebedingungen:• Realschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss• Abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige Berufspraxis oder
entsprechende Tätigkeit; Zeiten einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit, Führungeines Familienhaushaltes, Wehr- und Zivildienstzeiten können angerechnet wer-den.
• Mindestalter von 19 Jahren • Berufstätigkeit während des Schulbesuchs (mit Ausnahme der letzten 1 1/2
Jahre)Dauer:3 Jahre TeilzeitunterrichtAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
In der Berufsoberschule wird in der Regel die Fachgebundene Hochschulreifeerworben. Bei zusätzlichem Unterricht und Prüfung in einer zweiten Fremdsprachekann dort aber auch die Allgemeine Hochschulreife erworben werden (siehe auchunter „Fachgebundene Hochschulreife“).
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen derErwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
siehe Seite 11
Abendgymnasium
Berufsoberschule
Abiturprüfung für Nichtschüler
Begabtenprüfung
Allgemeine Hochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N S C H L E S W I G - H O L S T E I N96
Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife kön-nen über 3 verschiedene Wege Zugang zu einer Hochschuleerhalten:
Probestudium (Universitäten und Fachhoch-schulen)
Ein Probestudium dauert in der Regel 2 und höchstens 4Semester und endet mit einer Leistungskontrollprüfung. Dieendgültige Einschreibung erfolgt nach Bestehen derPrüfung.
Zugangsvoraussetzungen:• qualifizierter Abschluss einer Berufsausbildung• Notendurchschnitt von mindestens 3,0• 5-jährige Berufstätigkeit (oder Ersatzzeiten) nach
Beendigung der Ausbildungszeit• Wohnsitz unmittelbar vor Studienbeginn seit 3 Jahren in
Schleswig-Holstein
Erworbene Berechtigung:Die Hochschule entscheidet über eine vorläufige studien-gangbezogene, hochschulgebundene Studienberechtigung.
Eignungsgespräch (Universitäten und Fachhoch-schulen)
Das Eignungsgespräch besteht aus einem allgemeinen undeinem fachlichen Gesprächsabschnitt. Es wird vom Ministe-rium für Bildung und Frauen durchgeführt.
Zugangsvoraussetzungen:1. Nachweis besonders hoher Qualifikation:• in der beruflichen Ausbildung: Berufsfachschulabschluss
(gute Gesamtnote oder Notendurchschnitt 2,0) und Zeu-gnis über mindestens 2-jährige Berufstätigkeit (mit min-destens guten Leistungen)oder
• in der beruflichen Fortbildung: Meisterprüfung und Be-rufstätigkeitoder
• eine der Meisterprüfung entsprechende berufliche Fortbil-dungsprüfung mit guter Gesamtnote und Berufstätigkeitoder
• Fachschulabschluss mit guter Gesamtnote oder Noten-durchschnitt 2,0 und Berufstätigkeitoder
• in der Weiterbildung: abgeschlossene Umschulung ineinem anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine derzuvor genannten Voraussetzungen (Berufstätigkeit)sowie
2. Einschlägigkeit der Vorbildung für den gewünschtenStudiengang
Erworbene Berechtigung:Das erfolgreich geführte Eignungsgespräch berechtigt zurdirekten Bewerbung an einer Universität oder Fachhoch-schule in Schleswig-Holstein oder zur Bewerbung bei derZentrale für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) für zulas-sungsbeschränkte Studiengänge an einer schleswig-holstei-nischen Hochschule.
Eignungsprüfung (Fachhochschulen)
An Fachhochschulen besteht außerdem die Möglichkeiteiner Eignungsprüfung. Sie besteht aus einer schriftlichenund einer mündlichen Prüfung im Bereich Allgemeinbildungund fachbezogenes Wissen.
Zugangsvoraussetzungen:• mindestens Hauptschulabschluss oder ein als gleichwer-
tig anerkannter Schulabschluss• abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung
und mindestens 2 Jahre berufliche Tätigkeit oder ohne Be-rufsausbildung mindestens 5-jährige berufliche Tätigkeit
• angemessene Vorbereitung auf die Prüfung• Der Notendurchschnitt in den Abschlusszeugnissen und
die Leistungen während der beruflichen Tätigkeit sollenmindestens befriedigend sein
Erworbene Berechtigung:Ein Prüfungsausschuss stellt die Befähigung zum Studiuman einer Fachhochschule in Schleswig-Holstein fest. Die Be-fähigung gilt für alle Studiengänge, die an Fachhochschulenin Schleswig-Holstein angeboten werden.
Hinweis: Bei Redaktionsschluss war eine Novellierung desHochschulgesetzes in Arbeit. Obige Voraussetzungen geltendeswegen nur unter Vorbehalt.
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
Thüringen 97
Adressen und Informationen:
Thüringen
Für den Bereich allgemein bildende und berufliche Schule:
Thüringer KultusministeriumWerner-Seelenbinder-Straße 799096 ErfurtTel.: 03 61/3 79-00www.thueringen.de/de/tkm
SchullaufbahnberatungSchulpsychologischer Dienst, siehe unter: www.schulpsychologie.th.schule.de
Anerkennung von Abschlüssen anderer BundesländerThüringer Kultusministerium (Adresse s.o.)
Für den Bereich Hochschule:
Thüringer KultusministeriumWerner-Seelenbinder-Straße 799096 ErfurtTel.: 03 61/3 79-00www.thueringen.de/de/tkm
Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen anderer BundesländerThüringer Kultusministerium (Adresse s.o.)
Hier finden Sie Bildungsangebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse in Ihrem Bundesland: www.kursnet.arbeitsagentur.de (siehe auch Seite 104ff)
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen
Dieses Schaubild stellt die Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen vereinfacht dar und dient zur ersten Orientierung. AusführlicheInformationen, insbesondere zu den jeweiligen Aufnahmebedingungen, entnehmen Sie der Aufstellung auf den folgenden Seiten.
Ohne Schulabschluss
Externenprüfung
Hauptschulabschluss
Externenprüfung
Realschulabschluss (Mittlerer Bildungsabschluss)
Allgemeine Hochschulreife
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E T H Ü R I N G E N98
Kolleg Externen-prüfung
Fachober-schule
Kolleg Externen-prüfung
Fachschule
Thüringen 99
Wege zum Nachholen von Schulabschlüssen– 2. Bildungsweg – vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife –
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Externenprüfung
Hauptschulabschluss
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Externenprüfung
Realschulabschluss (Mittlerer Bildungsabschluss)
In Thüringen können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:a) am Kolleg: einer speziellen Einrichtung für Erwachsene zum Nachholen von Schul-
abschlüssenb) an beruflichen Schulen (Fachoberschule, Fachschule) undc) über eine Externenprüfung
Fachrichtungen• Agrarwirtschaft• Ernährung und Hauswirtschaft• Gestaltung• Sozialwesen• Technik • WirtschaftAufnahmebedingungen:• Realschulabschluss • abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung und Berufsschulabschluss oder
abgeschlossene, mindestens 2-jährige einschlägige schulische Berufsausbildungmit staatlicher Prüfung oder einschlägiger Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst(für die Fachrichtung Sozialwesen auch gültig: erfolgreicher Abschluss in einemanerkannten Ausbildungsberuf oder einer mindestens 2-jährigen schulischen Be-rufsausbildung, die durch eine staatliche Prüfung belegt wird)
• für die Fachrichtung Gestaltung: erfolgreiche Teilnahme an einer Aufnahmeprü-fung
Dauer:1 Jahr VollzeitunterrichtAbschluss:Fachhochschulreife
Am Kolleg wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife erlangt. Unter bestimm-ten Voraussetzungen kann dort aber nach dem 2. Schuljahr auch der schulischeTeil der Fachhochschulreife zuerkannt werden (siehe auch unter „Allgemeine Hoch-schulreife“).
Mit dem Abschlusszeugnis mindestens 2-jähriger Fachschulen wird in der Regelunter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben.
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Fachoberschule
Kolleg
Fachschule
Externenprüfung
Fachhochschulreife
D I E B I L D U N G S W E G E I N T H Ü R I N G E N100
Aufnahmebedingungen:• Realschulabschluss oder Besuch des Vorkurses• abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 3-jährige geregelte Berufs-
praxis oder entsprechende Tätigkeit (z.B. Führung eines Familienhaushalts)• Mindestalter von 19 Jahren • bestandene Eignungsprüfung Dauer:3 Jahre Vollzeitunterricht; mit Vorkurs 4 JahreAbschluss:Allgemeine Hochschulreife
Eine Abschlussprüfung für Nichtschüler/innen ist möglich. Einrichtungen der Er-wachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen oder private Bildungsträger, bieten aufdie Prüfung vorbereitende Kurse an (siehe auch Seite 10).
Kolleg
Externenprüfung
Allgemeine Hochschulreife
Qualifizierte Berufstätige ohne formale Hochschulreife können über eine Eingangs-prüfung oder ein Probestudium Zugang zu einer Hochschule erhalten. Dies giltnicht für die Berufsakademie.
Eingangsprüfung
Zugangsvoraussetzungen:• abgeschlossene Berufsausbildung• mindestens 2-jährige Berufstätigkeit
Erworbene Berechtigung:Nach bestandener Eingangsprüfung wird durch eine Prüfungskommission einehochschul- und studiengangbezogene Studienberechtigung erteilt.
Hinweis: Eine Eingangsprüfung ist auch für die Fächer Medizin, Zahnmedizin undPharmazie möglich; ebenso für Studiengänge, die mit einer Staatsprüfungabschließen, z.B. die Lehramtsstudiengänge (Ausnahmen: Lehramt an Gymnasienund Rechtswissenschaft).
Probestudium
Zugangsvoraussetzungen:• mit der Note „gut“ oder besser abgeschlossene Meisterprüfung oder gleich-
wertige berufliche Fortbildung• seit mindestens 3 Jahren Hauptwohnung in Thüringen
Erworbene Berechtigung:Nach Ablauf eines Probezeitraumes (2 bis höchstens 4 Semester) wird auf Grund-lage der während des Studiums erbrachten Leistungen über die endgültige Ein-schreibung von der jeweiligen Hochschule entschieden. Es wird eine hochschul-und studiengangbezogene Studienberechtigung erteilt.
Hinweis: Ein Probestudium ist auch für die Fächer Medizin, Zahnmedizin undPharmazie möglich; ebenso für Studiengänge, die mit einer Staatsprüfungabschließen (Ausnahme: Lehramt an Gymnasien).
Hochschulzugang
Studieren ohne AbiturHochschulzugang für Berufsqualifizierte ohne formale Hochschulreife
Was gibt’s im BIZ? 101
Mediothek
Informationsmappen
Filme
Filme
Bücher und Zeitschriften
Berufskundlic
Schriftenreihe Beruf
Bildun Zukunft
Das Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit ist die Top-Adresse für alle, die vor
neuen beruflichen Entscheidungen stehen. In der Mediothek können Sie sich über alles, was mit
Ausbildung und Studium, beruflichen Tätigkeiten und Anforderungen, mit Weiterbildung, Umschu-
lung und Entwicklungen am Arbeitsmarkt zu tun hat, selbst informieren.
Was gibt’s im BIZ?
Bücher undZeitschriften
von regionaler und überregionalerBedeutung ermöglichen die ver-tiefte Beschäftigung mit berufs-
und wirtschaftskundlichenFragestellungen.
Filme
zu Einzelberufen und all-gemein informierende Fil-me bieten einen anschau-lichen Einstieg in die
Berufswelt.
Beratung
Außerdem stehen Ihnenim BIZ kompetente Mitar-
beiter/innen zur Verfügung,an die Sie sich bei auftre-tenden Fragen jederzeit
wenden können.
BIZ – wo finde ich das?
Berufsinformationszentren gibtes in allen 178 Agenturen fürArbeit. Dieser Service derAgentur für Arbeit ist für Sie
kostenlos.
SchriftenreiheBeruf BildungZukunft (BBZ)
Schriftenreihe für Arbeitnehmer/innenzur Berufsorientierung mit Informatio-nen zu Berufen, Beschäftigungsmög-lichkeiten und -alternativen, Auf-
stieg und Weiterbildung etc.
BerufskundlicheKurzbeschreibungen (BKB)
Kompaktinformationen zu einemBeruf auf einem Blatt. Sie lie-
gen aus oder können aus-gedruckt werden.
Informations-mappen
Ausführliche Informationen zu Berufenmit Darstellungen von Aufgaben undTätigkeiten, Anforderungen, Ausbil-
dung bzw. Studium, Verdienst,Beschäftigungsaussichten,
Weiterbildung, Spezia-lisierung.
Internetcenter
Interessierte können hier die vielfachenInformationsmöglichkeiten des Inter-net, z.B. im Rahmen der Berufswahlund der Suche nach einem geeig-
neten Ausbildungs- bzw. Ar-beitsplatz nutzen.
Veranstaltungen
Im BIZ finden eine Fülle von Veranstal-tungen rund um das Thema Beruf statt: be-
rufskundliche Vorträge, Seminare, Workshops,Diskussionsrunden etc.
Über die Veranstaltungstermine informiert Ihre Agen-tur für Arbeit vor Ort. Einen Überblick hält die zentraleVeranstaltungsdatenbank im Internet unterhttp://vdb.arbeitsagentur.de bereit.
Die Mediothek im BIZ:
D A S K A N N D I E A G E N T U R F Ü R A R B E I T F Ü R S I E T U N102
Stellen Sie Ihre Karriere auf eine solide Basis – mit aktuellen, umfassenden Informationen zu rund
6.000 Berufen, Aus- und Weiterbildungen und Tätigkeiten!
www.berufenet.arbeitsagentur.de
Das Netzwerk für Berufe – Berufe von A bis Z
Auf der Startseite www.berufenet.arbeitsagentur.de können Sie entwedergezielt nach Ihrem Beruf suchen oder andere Suchwege nutzen.
BERUFENET liefert Ihnen einen umfassenden Überblick zu Ihrem Beruf –inklusive Tätigkeit und Ausbildung.
Sie suchen eine Ausbildung oder einen
Beruf?
k beschreibt Berufe von A-Z, vom Ausbildungsin-halt über Aufgaben und Tätigkeiten, Verdienst-und Beschäftigungsmöglichkeiten bis zu Per-spektiven und Zugangsvoraussetzungen
k enthält Berufsbilder, rechtliche Regelungenund Hinweise auf weitere Infoquellen
k nennt berufliche Alternativen, wenn es mitdem Berufswunsch nicht klappen sollte
bietet den direkten Link
k zu KURSNET mit Bildungsangeboten, z.B. inBerufsfachschulen oder Hochschulen
k zur Online-Ausbildungsbörse mit Angeboten vonAusbildungsstellen in Betrieben und Behörden
Sie möchten sich weiterbilden oder
suchen eine neue Arbeitsstelle?
k zeigt aktuelle Anforderungen in Ihrem Beruf
k enthält Qualifizierungs- und Weiterbildungs-angebote zur Verbesserung Ihrer beruflichenSituation bzw. zu Ihrem beruflichen Aufstieg
k erläutert Voraussetzungen und Chancen derExistenzgründung
k nennt berufliche Alternativen ausgehend vonIhren Kenntnissen
bietet den direkten Link
k zur Weiterbildungsdatenbank KURSNET mitBildungsangeboten für Ihren Beruf
k zur Online-Stellenbörse mit Stellenangebotenfür Ihren Beruf
Ihr Arbeitsmarkt im Internet 103
Ihre Vorteile auf einen Blick
k Rund 600.000 aktuelle Stellen
k Moderne Suchfunktionen
k Präzise und berufsübergreifende Suchergebnisse
k Persönlicher Zugang rund um die Uhr
k Individuelles Bewerberprofil und passgenaue Stellensuche
k Komfortable Verwaltung der Bewerbungs-unterlagen
k Veröffentlichung des Bewerberprofils in ande-ren Stellenbörsen
Und so geht’s …
k Sagen Sie, wer Sie sind! – Einmal registrieren– dauerhaft Vorteile nutzen.
k Zeigen Sie, was Sie können! – Erstellen Sie Ihrpersönliches Bewerberprofil:
Ihre beruflichen und persönlichenQualifikationen,
Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten und
Ihre beruflichen Ziele, Vorstellungen undWünsche zur angestrebten Tätigkeit.
Nutzen Sie Ihr Bewerberprofil für eineumfangreiche Profilsuche.
Sie möchten sich nicht registrieren oder Ihr Bewer-berprofil einstellen? Kein Problem! Nutzen Sie die
Schnellsuche mit nur wenigen Suchbegriffen,
erweiterte Suche, z.B. für Stellen im Auslandoder die
Volltextsuche.
Es besteht die Möglichkeit einer engen Online-Zusammenarbeit zwi-schen Kunden und Berater/innen Ihrer Agentur für Arbeit. Fragen Siedanach. Ihr/e Berater/in kann Ihnen einen Zugriff auf Ihr Profil ertei-len. Damit haben Sie die Möglichkeit über die JOBBÖRSE auch selbstnach passenden Angeboten zu suchen und vieles mehr.
Einfach und schnell eine Stelle finden.
Mit der JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de können Sie gezielt nach passenden Stellen
suchen, Ihr persönliches Bewerberprofil anlegen und sich einfach online bewerben.
Ihre JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de
Hier können Sie Stellen schnell und einfach suchen.
www.arbeitsagentur.de –
Ihr Arbeitsmarkt im Internet
Ihre unter
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D A S K A N N D I E A G E N T U R F Ü R A R B E I T F Ü R S I E T U N104
Sie suchen eine Weiterbildung?
k verschafft Ihnen einen detaillierten Überblick zu den Angeboten des beruflichen Bildungsmarktes. Von
Kurzlehrgängen bis zu staatlich geregelten Fortbildungen – hier erfahren Sie alles Wissenswerte zu den
einzelnen Veranstaltungen.
k bietet von „A“ wie Abschluss bis „Z“ wie Zugangsvoraussetzung umfassende Informationen zu Bildungs-
einrichtungen, Lerninhalten und Terminen.
Das Netzwerk für berufliche Aus- und Weiter-
bildung – Bildungsangebote einfach finden
KURSNET ist die führende und größte Datenbank für berufliche Aus-
und Weiterbildung in Deutschland.
Sie informiert bundesweit, tagesaktuell, schnell und kostenlos über
fast 600.000 Veranstaltungen der beruflichen Bildung.
GUT (2,4)Im Test: 25 Weiterbildungsdatenbanken
1/2007
105KURSNET 105
www.kursnet.arbeitsagentur.de
Allgemeine Tipps für die KURSNET-Suche
Eingabe in die SuchfelderSie können innerhalb eines Suchfeldes, z.B. im FeldBildungsziel, mehrere Suchbegriffe eingeben, indem Siedie Begriffe mit den Operatoren +, u. oder & verbinden.Wollen Sie, dass ähnliche oder verwandte Themengefunden werden, können Sie die „oder“-Operatoren |,o. oder ; verwenden.Um nach Begriffen zu suchen, reicht es, die ersten dreiBuchstaben des Begriffs einzutragen.Groß- und Kleinschreibung werden ignoriert; ebensoSonder- und Leerzeichen.
StartseiteSie können bereits auf der Startseite die Suche eingren-zen, um die Zahl der Ergebnisse zu verringern, z.B. durchAuswahl der Option Bildungsgutschein oder des Ortes. Über die Regionale Suche können Sie sich Bildungsan-gebote in den einzelnen Bundesländern und auch imAusland anzeigen lassen.Wenn Sie die Suche über Ausgangsberuf wählen, er-halten Sie einen Überblick über Weiterbildungsangebo-te, die speziell auf Ihren Beruf zugeschnitten sind.
Erweiterte SucheWenn Sie auf die Erweiterte Suche gehen, grenzen Siedie Suche noch weiter ein.Sie können nach konkreten Kursen suchen, wenn Sieden Kurstitel kennen; oder nach einem einzelnen Bil-dungsanbieter.Ist ein Bildungsangebot von der Agentur für Arbeit zerti-fiziert, wird es also mit einem Bildungsgutschein geför-dert, dann können Sie über die von der Bundesagenturfür Arbeit vergebene Maßnahmennummer nach die-sem Kurs recherchieren. Suchen Sie nach E-Learning-Kursen, dann lassen Siedas Feld „Ort“ frei, um die Trefferzahl zu erhöhen.
ErgebnislisteDie Ergebnislisten können nach verschiedenen Kriteriengruppiert bzw. neu sortiert werden. Hierzu wählen Sieim Auswahlfeld Sortieren nach das gewünschte Filter-kriterium aus. Umfangreiche Ergebnislisten können reduziert werden,indem Sie eine Auswahl einzelner Kurse treffen und einHäkchen setzen. Dann werden nur die ausgezeichnetenKurse sortiert.Die Vormerkliste ermöglicht das Ablegen ausgewählterVeranstaltungen in einem gesonderten Bereich. Dadurchkönnen Veranstaltungen über mehrere Suchen gesam-melt, zwischengespeichert und zu einem späteren Zeit-punkt innerhalb einer Sitzung wieder aufgerufen werden.
D A S K A N N D I E A G E N T U R F Ü R A R B E I T F Ü R S I E T U N106
Bei Bildungsbereich wählen Sie über den Pfeil rechts „Schulische Ausbildung/Studium – All-gemeinbildung“ aus.
Ist das Bildungsziel noch nicht bekannt, können Sie themenbezogene Suchworte bzw. min-destens drei Buchstaben eines Suchwortes eingeben, z.B. „Abi“ oder „Abitur“.
Durch die Angabe eines Ortes (= Ort der Veranstaltung), gegebenenfalls mit der Auswahl desUmkreises, können Sie das Suchergebnis auf die gewünschte Region einschränken.
Indem Sie zusätzlich über die Lupe die Unterrichtsform auswählen, grenzen Sie Ihr Such-ergebnis weiter ein. Sie können auch mehrere Lernformen auswählen. Da Sie berufsbeglei-tend den Schulabschluss nachholen möchten, sollten Sie z.B. „Teilzeit“, „Wochenendveran-staltung“ und/oder „Selbststudium“ ankreuzen.
Jetzt können Sie die Suche starten.
In KURSNET einen Kurs finden
Nachholen der Allgemeinen HochschulreifeSie wohnen z.B. in Köln und möchten parallel zu Ihrer Berufstätigkeit Ihr Abitur nachholen? Sie suchen also einen Kurs zum Nachholen der Allgemeinen Hochschulreife, den Sie berufsbegleitend und in Ihrer Nähe durchführen können? Mit KURSNET unter www.kursnet.arbeitsagentur.de finden Sie schnell und unkompliziert einen passenden Kurs.
Und so geht’s:
Klicken Sie auf der KURSNET-Startseite auf den Menüpunkt Erweiterte Suche.1
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KURSNET 107
Sie erhalten dann zuerst eine Ergebnisliste, aus der Sie be-stimmte Bildungsziele und Schularten auswählen können,indem Sie Häkchen setzen. Z.B. können Sie die AllgemeineHochschulreife über ein Abendgymnasium bzw. Kolleg er-werben oder Sie nehmen Fernunterricht oder Sie besuchenVorbereitungskurse für die Nichtschüler-/Externenprüfung.
Wenn Sie sich für ein Bildungsziel und eine Schulart entschie-
den haben, erscheint eine Kurzinfo mit allen wichtigen Infor-mationen über die Veranstaltung: Name der Bildungseinrich-tung sowie Beginn, Dauer und Kosten der Bildungsmaßnahme.
Durch das Anklicken auf einen Kurs erhalten Sie dann allenotwendigen Veranstaltungsinformationen im Detail (vgl. Ab-bildung): Zugangsvoraussetzungen, Inhalte, Prüfungen, Ab-schlüsse und ggf. Angaben zur Bewerbung und Einschreibung.
Lieferbare Hefte in dieser Schriftenreihe
Spezielle Themen undPersonengruppen
Heft 1 Weiterbildung – Lernen einLeben lang
Heft 250plus – Ihre Erfahrung zählt
Heft 3Zeitarbeit
Heft 4 Chancen für Menschen mitBehinderungen – BeruflicheRehabilitation
Heft 5 Soldatinnen und Soldaten aufZeit – Start ins zivile Berufsle-ben
Heft 6.1 Pflegen, Betreuen, Bedienen –Jobeinstieg ohne Berufsaus-bildung
Heft 6.2 Bauen, Lagern, Transportie-ren – Jobeinstieg ohne Be-rufsausbildung
Heft 7 Frauen und Beruf
Heft 8 Nachholen schulischer Ab-schlüsse und Studieren ohneAbitur
Heft 9 Existenzgründung – Wege indie Selbstständigkeit
Berufsbereiche und Branchen– Weiterbildung und Beruf
Heft 10 Berufe im Sozialwesen
Heft 11 Gesundheit, Körperpflege,Wellness
Heft 12 Gastgewerbe, Tourismus,Ernährung
Heft 13 Metall, Maschinenbau,Feinmechanik
Heft 14 Elektro
Heft 15 Kaufmännische Berufe, Büround Verwaltung
Heft 16 Bau
Heft 17 Textil, Bekleidung, Leder
Heft 18 Papier, Druck, Medientechnik
Heft 19 Holz, Kunststoff,Musikinstrumentenbau
Heft 20 Chemie, Glas, Keramik
Heft 21 Transport und Verkehr
Heft 22 Land- und Forstwirtschaft,Gartenbau, Tierwirtschaft,Floristik, Umweltschutz
Heft 23 IT-Berufe
Arbeitsmarkt und Weiterbil-dung für Akademiker/innen
Heft 25Ingenieurwissenschaften
Heft 26Naturwissenschaften
Heft 27 Gesellschafts- undSozialwissenschaften
Heft 28 Rechts- und Wirtschafts-wissenschaften
Heft 35 Kunst und Beruf – Vermitt-lung, Förderung und Weiter-bildung
Einzelexemplare sind im Berufsinformationszentrum (BIZ) Ihrer Agentur für Ar-beit erhältlich oder unterwww.ba-bestellservice.degegen einen geringen Beitrag zu bestellen.
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