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Bürgermeister Beinhauer:
Rathaus: 0 97 01 / 91 00-16Mobil: 01 72 / 13 85 780Privat: 0 97 01/ 82 52
E-Mail: [email protected] [email protected]
Sprechzeiten: Mittwoch 9.00–16.00 Uhr Montag–Freitag ab 17 Uhr nach terminlicher Vereinbarung
Verwaltung:
9100-0 Vermittlung [email protected] Kasse [email protected] [email protected] Sekretariat [email protected] Sozial-/Standesamt [email protected] Kämmerei [email protected] Pass-/Melde-/ [email protected] Ordnungsamt9100-15 Geschäftsleitung [email protected] Abgaben/Bauamt [email protected]
2. JAHRGANG NR. 5 | Ausgabe Mai 2012
Montag–Freitag 08.00–12.00 UhrMontag 13.00–16.00 UhrDonnerstag 13.00–18.00 Uhr
Telefon (0 97 01) 91 00-0Telefax (0 97 01) 82 36E-Mail [email protected]
Öffnungszeiten Rathaus:
Kontakt:
www.sandberg-rhoen.de
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Nachrichten aus dem Rathaus
aktuell
Wir trauern um unsere
Mitarbeiterin
* 21.6.1969 † 19.4.2012
Frau Blum war seit 1989 in der Gemeindeverwaltung Sandberg als Standesbeamtin beschäftigt und mit Renten- und Sozialangelegenheiten,
der Friedhofsverwaltung und der Bezügeabrechnung betraut.
Wir verloren mit ihr allzu früh eine freundliche, hilfsbereite, pflichtbewussteund allseits geschätzte Kollegin.
Gemeinde SandbergErster Bürgermeister Detlef Beinhauer
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung/Bauhof
Rosi Blum
Gerald Bühner
Tel. 0 97 61 / 3 95 67 - 0Fax 0 97 61 / 3 95 67 - 11Mobil 01 71 / 8 60 27 84
Bamberger Straße 4497631 Bad Kö[email protected]
- Ihr Ansprechpartner vor Ort!
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aktuell
Aktuelles
Baugeschäft
Stefan Kirchner BaugeschäftGartenstraße 1 · 97657 SandbergTel. 0 97 01/90 81 78 · Fax: 0 97 01/90 81 79Mobil: 01 70/9 271 990
• Keller für Fertighäuser• Rohbau für Wohnhäuser• Pflasterarbeiten aller Art
Windkraft in der Rhön? Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den vergangenen Wochen und Monaten wurde über das Thema Wind-kraft in der Rhön viel berichtet und in verschiedenen Gremien auch oft diskutiert.
Unsere Nachbargemeinde Wildflecken sowie der Rhön-Klub Bad Kissingen als Eigentümer der Kissinger Hütte, haben sich bereits befürwortend für eine Windkraftanlage mit drei Windrädern auf dem Feuerberg ausgespro-chen.
Im Markt Burkardroth hat sich, nachdem der Marktgemeinderat sich mehr-heitlich dagegen ausgesprochen hat, eine Bürgerinitiative gegründet, wel-che mit Ihrer Unterschriftensammlung den Marktgemeinderat zum Umden-ken bringen möchte.
In einer Meinungsumfrage der Saale Zeitung haben sich 69 % für Windräder im Altlandkreis Bad Brückenau ausgesprochen. Diesbezüglich sind auch in unserer Gemeinde schon viele Bürgerinnen und Bürger sowie einige inte-ressierte Firmen die Windkraftanlagen betreiben, an mich herangetreten.
Nach zwei Atomkatastrophen sowie der umweltbelasteten Stromerzeugung aus Öl und Gas, werden die Windkraftanlagen als alternative Stromgewin-nung immer mehr zu unserem Alltag gehören.
Aus diesem Grund bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, sich an unserer anonymen Meinungsumfrage zu beteiligen.
Anlässlich dessen ist es dem Gemeinderat und mir ein Anliegen zu wissen, wie unsere Bürgerinnen und Bürger darüber denken.
Für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung bedanke ich mich auch im Namen des Gemeinderates von Sandberg.
Nachrichten anderer Behörden
Pressemitteilung Bundesministerium des Innern
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungül-tig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reise-dokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.
Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
zurück an dieGemeinde SandbergSchulstr. 697657 Sandberg
Windkraft in der Rhön?o Ja, ich bin für eine Windkraftanlage auf dem Feuerberg
o Nein, ich bin gegen eine Windkraftanlage auf dem Feuerberg
Bitte das Zutreffende ankreuzen und in den gemeindlichen Briefkasten werfen. Danke!
Elternbefragung zur Kinderbetreuung Die Gemeinde führt eine Bedarfsplanung nach dem Bayerischen Kinderbil-dungs- und-Betreuungsgesetz durch.
Um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir im Mai 2012 zunächst eine Elternbefragung durch.
Mitte April haben alle Eltern der Kinder von 0 – 14 Jahren für jedes ihrer Kinder einen Elternfragebogen erhalten. Die Befragung ist anonym.
Näheres ist im Fragebogen erläutert.
Soweit Sie den Fragebogen noch nicht zurückgegeben haben, bitten wir alle Eltern der genannten Altersgruppe für jedes Kind einen Fragebogen auszufüllen und ihn bis spätestens 05.05.2012 an die Gemeinde zurück zu geben.
Fälligkeiten von Gemeindeabgaben und Steuern
Die 2. Rate der Gemeindeabgaben (Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebüh-ren, Gewerbesteuer) ist am 15. Mai fällig.
Soweit sie keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben sorgen Sie bitte dafür, dass der im Bescheid genannte Betrag rechtzeitig überwiesen wird.
aktuell
Information
Einladung zum Fußballturnierder Grundschulen der Landkreise Rhön-Grabfeld und Schmalkalden-Meiningen
am Dienstag, 15. Mai 2012
auf dem Sportplatzgelände des TSV Mühlfeld (Rhön-Grabfeld)
09.30 Uhr Eröffnung10.00 Uhr Turnierbeginn14.00 Uhr Siegerehrung10.00-13.30 Uhr Rahmenprogramm: Fußballabzeichen
Für das leibliche Wohl sorgt der TSV Mühlfeld.
Landkreis Rhön-Grabfeld Landkreis Schmalkalden-MeiningenThomas Habermann, Landrat Ralf Luther, Landrat
Lindenstraße 11 · 97657 LangenleitenTel. 09701/5107 · Fax 09701/5109
Handy-Nr. 01 70/3 02 28 49 · [email protected]
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Merkblattzur Borkenkäferbekämpfung durch Verbrennen des befallenen Materials
(Astholz, Reisig, Rinde) im Wald
Waldgesetz für Bayern (BayWaldG); Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) Grundsatz: Unverwahrtes Feuer darf im Freien nur entzündet werden, wenn für die Umgebung keine Brandgefahr entstehen kann (§ 3 VVB)!
Feuerstellen: Kein flächiges Verbrennen, nicht zu viele oder zu große Feu-erstellen anlegen. Keine Feuerstellen über alten Baumstümpfen entzün-den! (in alten, morschen Baumstümpfen kann sich die Glut lange halten und noch nach Tagen ein unkontrolliertes Feuer ausbrechen!). Als Feuer-stellen möglichst Blößen und Wege benutzen.
Schutzstreifen: Im Umkreis des Feuers ist auf mindestens 5 m Breite alles Brennbare zu entfernen. Hitzestrahlung beachten! – Durch Entfernen des Auflagehumus bis zum Mineralboden sollte rings um die Feuerstelle ein Schutzstreifen von 1,50 m Breite angelegt werden.
Witterung: Feuer sind bei stärkerem Wind sofort zu löschen! Trockenperi-oden erhöhen die Brandgefahr! Bei hohem bis sehr hohem Waldbrandrisiko (Waldbrandgefährdungsstufe 4 und 5) wird dringendst empfohlen, vom Borkenkäfer befallenes Material nur außerhalb des Waldes (Mindestabstand 100 m) und auf freigelegtem Mineralboden (z. B. gepflügter Acker) zu verbrennen.
Zündhilfen: Das Entzünden des Feuers mit umweltgefährdenden Mitteln (z. B. Reifen oder Altöl) ist verboten!
Kontrolle: Das Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten; am besten von mindestens zwei leistungs- und reaktionsfähigen, über 16 Jahre alten Per-sonen, die mit zum Löschen geeignetem Gerät (Schaufel, Spaten etc.) ausgestattet sind.
Zeit: Das Verbrennen ist nur an Werktagen erlaubt. Das Beschicken der Feuerstelle sollte rechtzeitig (Mittag, früher Nachmittag) beendet werden, um bei Arbeitsende keine Probleme mit dem Ablöschen zu bekommen.
Abstände: Außer bei starkem Wind entstehen durch Rauch oder Funken-flug im Allgemeinen keine Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästi-gungen, wenn das vom Borkenkäfer befallene Material verbrannt wird im Mindestabstand von:
300 m zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Gebäuden mit Wän-den oder Dächern aus brennbaren Stoffen sowie zu Gebäuden, in denen leicht entflammbare Stoffe, brennbare Flüssigkeiten oder Gase hergestellt, gelagert oder bearbeitet werden.
100 m zu sonstigen Gebäuden, Zeltplätzen, Parkanlagen oder anderen Er-holungseinrichtungen. 75 m zu Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen, Bahnlinien10 m zu öffentlichen Feldwegen
Information: Zur Vermeidung von Fehlalarm: Ort und Zeit der Verbrennungs-aktion Gemeinde, Feuerwehr- und Polizeieinsatzzentrale, ALF, Waldnachbarn mitteilen.
Sicherheit: Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erlo-schen sein (§ 3 VVB)!
Für alle Fälle – Handy und Rufnummer von Polizei- und Feuerwehrein-satzzentrale bereithalten!
Die Kreuzbergallianz arbeitet seit letztem Jahr gemeinsam mit unterschied-lichen Akteuren aus der Kreuzbergregion an der Organisation der Mountain-bikeveranstaltung „RhönBikeKing 2012“.
Am Samstag, den 12.05.2012, wird die Veranstaltung mit Start und Ziel in Bischofsheim das erste Mal stattfinden.Start: 09:00 Uhr.Live-Konzert: Feuerberg-QuintettInformationen und Anmeldung unter: www.rhoenbikeking.de
Allianzmanagement der Kreuzbergallianz e.V.c/o IPU Erfurt, Breite Gasse 4-5, 99084 ErfurtTel. 0361 600 200-20 Fax: 0361 600 200-79E-Mail: : [email protected]: www.kreuzbergallianz.de
Kreuzbergallianz
Projekt Flächenmanagement – EigentümerbefragungDie Erhaltung lebendiger Ortskerne und die Bewahrung eines attraktiven Wohn- und Lebensumfeldes ist gerade bei abnehmender Bevölkerung eine zentrale Herausforderung für alle Bewohner unserer Region. Der Nutzung von (teilweise) leer stehenden Gebäuden sowie Baulücken kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Geeignete Angebote und Informationen für Eigentü-mer und Bauwillige sollen zu Vermeidung und Verringerung von Leerstän-den und Baulücken beitragen. Öffentliche Fördergelder und Beratungsleis-tungen sollen gezielt zur Verfügung gestellt werden.
Mit der bewußten Ausrichtung auf die Nutzung innerörtlicher Immobili-en und Grundstücke wollen die Gemeinden der Kreuzbergallianz gemein-sam diese Entwicklung voranbringen. Gefördert wird das Projekt vom Amt für ländliche Entwicklung in Würzburg. Zur Umsetzung sind verschiedene
Nachrichten anderer Behörden
aktuell
Projektbausteine vorgesehen, um sowohl Bauinteressierte als auch Grund-stückseigentümer für die Entwicklung der Ortskerne zu gewinnen und nach Möglichkeit dabei ganz praktisch zu unterstützen.
Diese Kooperation auf völlig freiwilliger Basis wird umso erfolgreicher sein, je mehr Immobilieneigentümer sich beteiligen. Es gilt den Wert der ggf. zur Alterssicherung gedachten Immobilie zu erhalten und leere Gebäude und Grundstücke vor Verwahrlosung zu schützen.
Schon im Herbst 2011 haben die Erhebungen begonnen. Jetzt werden die Eigentümer mit einem Fragebogen angeschrieben, um ihre Mitwirkungsbe-reitschaft und Unterstützungswünsche zu erfahren.
Die Bürgermeister der Kreuzbergallianz hoffen auf eine möglichst große Resonanz auf das Projekt und bitten darum, den Fragebogen ausgefüllt an die Verwaltungen zurückzugeben.
Für die Kreuzbergallianz Udo BaumannVorsitzender der Kreuzbergallianz
Sonstiges
Die Land- und forstwirtschaftliche Pflegekasse Franken und Oberbayern informiert
Pflegekräfte aus Osteuropa legal beschäftigen Seit dem 1. Mai 2011 kann mit Pflegekräften aus einigen osteuropäischen Ländern, darunter Polen und die Tschechische Republik, völlig legal ein Anstellungsvertrag abgeschlossen werden, ohne dass eine gesonderte Ar-beitsgenehmigung notwendig wäre. Die Zentrale Auslands- und Fachver-mittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert dazu unter: www.zav.de
Wer eine Pflegekraft (Betreuungsperson) beschäftigt, ist Arbeitgeber. Das heißt, er muss Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen, es sei denn, es handelt sich um ein Arbeitsverhältnis im Rahmen einer geringfügigen Be-schäftigung („400-Euro-Job“).
Dann besteht für die Pflegekraft allerdings kein gesetzlicher Kranken-, Renten oder Unfallversicherungsschutz.
Arbeitsvertrag regelt Rechte und Pflichten – Ein verbindlicher Arbeits-vertrag bietet beiden Seiten Rechtssicherheit. Dort sollte zum Beispiel ge-regelt werden, welche Tätigkeiten regelmäßig anfallen, welche Befugnisse die Pflegeperson übertragen bekommt und zu welchen Zeiten die Arbeit geleistet werden muss. Wichtig sind klare Kündigungsabsprachen.
LPK gibt Zuschuss – Zuschüsse aus der Pflegekasse stehen jedem Pflege-bedürftigen entsprechend seiner Pflegestufe zu, egal, ob er eine auslän-dische Pflegekraft beschäftigt, ob ein Angehöriger die Pflege übernimmt oder ob ein Pflegedienst ins Haus kommt.
Pressestelle: Petra Stemmler
☎ (0921) 603 - 112Fax (0921) 603 – 49 112 E-Mail: [email protected]: www.fob.lsv.de
Impfschutz im Auge behalten
Jetzt besonders wichtig: Zeckenschutz überprüfen und
auffrischen lassen!
Schutzimpfungen können vor verschiedenen schweren Krankheiten bewah-ren. Damit die Wirksamkeit einer Impfung erhalten bleibt, ist es jedoch notwendig, in regelmäßigen Abständen nach oder auch neu zu impfen. Das gilt natürlich auch für die FSME-Schutzimpfung. Die gefährliche Krankheit wird vor allem durch Zecken übertragen, die jetzt bereits wieder aktiv sind!
Eine FSME-Impfung zum Schutz vor Gehirnhautentzündung muss bei einem Zeckenstich nach drei bis fünf Jahren aufgefrischt werden. Die Kosten für diese von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfung tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Es fällt auch keine Praxisgebühr
Vorteile des Flächenmanagements: Individuelle Werterhaltung Ihrer Immobilie
Unterstützung bei Umbau und Umnutzung Ihrer Immobilie
Beratungsangebote z.B. zu •Immobilienmarkt •Mietmarkt •Sanierung
Stabilisierung Ihrer Infrastrukturkosten
wie Wasser, Abwasser, Telekommunikation, Straßenerschließung
Erhaltung von Nahversorgungsstrukturen
z.B. durch gezielte Angebote für Investoren und Existenzgründer
Informationen bezüglich rentabler Nutzungen von Immobilien
Informationen zu sich ändernden Optionen auf dem regionalen Immobilienmarkt
Ziele: Gebäude- und Flächenkataster für innerörtliche Leerstände, Baulücken
und Bauflächen als
•Planungsinstrument
•Frühwarnsystem
•Beratungsinstrument
Aktivierung von innerörtlichen Immobilienpotenzialen
Kommunikationsplattform zu Gebäude- und Grundstückseigentümern
Schaffung von Investitionsanreizen
Stabilisierung der Ortsentwicklung, Ortsfunktion und Infrastruktur trotz
rückläufiger Bevölkerungsentwicklung
Bessere Vermarktbarkeit von Bestandsimmobilien durch mehr Markt-
und Nachfragetransparenz
Ergebnisse: Planungsleitfaden für Kommunen
gezielte Beratungsangebote für Immobilieneigentümer
gezielte Beratungsangebote für Bauwillige
gezielter Einsatz von Fördergeldern durch die Kommune
regionale Immobilienbörse
Werterhaltung der individuellen Immobilie
Erhaltung einer modernen und bezahlbaren Infrastrukturausstattung
regionales Angebot mit Nachfrage bedarfsgerecht verbinden
(Senioren – betreutes Wohnen, junge Familien, erste eigene Wohnung junger Leute)
an. Während viele Menschen an die erste und auch noch an die zwei-te Impfung denken, wird die zur Grundimmunisierung notwendige dritte Impfung mitunter jedoch vergessen. An die Auffrischungsimpfung nach drei bis fünf Jahren denken noch weniger Versicherte. Damit aber der Impfschutz erhalten bleibt, ist es notwendig, in regelmäßigen Abständen nachzuimpfen! Die LKK Franken und Oberbayern rät deswegen: Achten Sie auf Ihren Impfschutz und kümmern Sie sich rechtzeitig um notwendige Auffrischungsimpfungen! Falls Sie sich unsicher sind, ob und wann eine solche Nachimpfung notwendig ist, lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. Bringen Sie auf jeden Fall Ihren Impfpass mit. So kann Ihr Arzt schnell feststellen, wann welche Impfungen notwendig sind. Falls erforderlich, kann Ihr Arzt genauere Informationen beim Hersteller des zuletzt geimpf-ten Produktes erfragen.
Vom Arzt gründlich beraten lassen
Natürlich ist für eine Impfung immer eine Risiko–Nutzen–Abwägung wich-tig. Lassen Sie sich deshalb von Ihrem Arzt gründlich beraten, welche Impfungen für Sie und Ihre Familie notwendig und sinnvoll sind. Außer-dem berät er Sie auch ausführlich über mögliche Impf-Reaktionen sowie über mögliche Nebenwirkungen oder Komplikationen. Der Nutzen der von der STIKO empfohlenen Impfungen überwiegt das Risiko bei Weitem, be-sonders bei den jetzt wieder anstehenden Schutzimpfungen gegen FSME.
Impfpass verloren – Was jetzt?
Nach Auskunft des Robert-Koch-Institutes (RKI) empfiehlt die ständige Impfkommission bei Patienten ohne Impfausweis auf jeden Fall auf „Num-mer sicher zu gehen“. Das heißt: Patienten ohne Impfpass sollen vom Arzt behandelt werden, als wären sie ungeimpft. Sie erhalten dann eine ihrem Alter entsprechende Grundimmunisierung. Der Arzt soll, so das RKI, strikt dem empfohlenen Impfschema folgen, weil durch zusätzliche Impfungen keine besonderen Gesundheitsgefahren zu befürchten sind.
Borreliose
Gegen Borreliose, die zweite schwerwiegende von Zecken übertragbare Krankheit, kann nach wie vor nicht geimpft werden. Allerdings ist eine wirksame Behandlung mit Antibiotika möglich. Die einzige vorbeugende Maßnahme gegen Borreliose ist es, zu verhindern, dass eine Zecke stechen kann. Hier schützt zum Beispiel geschlossene Kleidung, sowie Duschen und das Wechseln der Kleidung nach einem Aufenthalt im Freien.
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung hat eine Broschüre zum Thema „Zecken – der richtige Schutz“ herausgegeben. Dieser kann über das Inter-net unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.lsv.de/fob/08service/service02/service022/service0223/index.html
Ein Zeckenstich – was jetzt?
Im Falle eines Zeckenstiches sollte die Zecke sofort und sachgerecht (Ze-ckenzange/Zeckenkarte) entfernt werden. Je länger sie saugen kann, desto größer die Infektionsgefahr. Beobachten Sie die Einstichstelle über einen Zeitraum. Tritt um die Einstichstelle im weiteren Verlauf eine deutlich ab-grenzbare Rötung auf (bei Borreliose) oder stellen sich Krankheitszeichen ein, die auf eine FSME deuten (grippeähnliche Symptome, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit), suchen Sie bitte sofort einen Arzt auf. Ereignete sich der Zeckenstich während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit und wird durch den Zeckenstich eine Krankheit übertragen, dann kann es sich um eine Berufskrankheit handeln. Weisen Sie ihren Arzt gegebenenfalls auf einen Zeckenbiss im Rahmen der beruflichen Tätigkeit hin. Liegt der Ver-dacht auf eine Berufskrankheit vor, meldet dies der Arzt der zuständigen
Mutter-Kind-Tage 2012
Diese Tage ermöglichen es, entspannte und erholsame Zeit außerhalb des häuslichen Familienalltages zu erleben. Lebensfreude, Nähe und Liebe zu-einander stehen im Mittelpunkt. Dabei ermöglicht sich auch das Gespräch und der Austausch mit anderen in der Gruppe. Währenddessen werden die Kinder von Kindergruppenleiterinnen betreut/begleitet. Kommen Sie neu in Ihrer Mitte an, finden sie Möglichkeiten wie Sie das gewonnene Kraftpotential in Ihren Alltag einbringen können.
TERMINE:
29.05.-01.06. 2012Thema: Leben ist Bewegung – Leben ist Tanz Ort: Retzbach, Benediktushöhe Referentin: Bettina v. Winterfeld
Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe gewinnt und verteilt ca. 4,5 Mio. m³ Trinkwasser an rd. 100.000 Einwohner in den Landkreisen Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Schweinfurt. Wir sichern die Versorgung mit 7 Gewinnungsgebieten und ca. 1.150 km Trinkwasserleitungen.
Für unsere Abteilung Wassergewinnung in Gochsheim-Weyer suchen wir baldmöglichst eine/-n
Monteur/-in
Ihre Aufgaben - Betrieb und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen und Bauwerken
Ihr Profil - Berufsausbildung z.B. als Gas- und Wasserinstallateur, Landmaschinen- mechaniker, Schlosser etc. - Führerschein Klasse BE - Hohe Belastbarkeit - Teamfähig - Selbständiges Arbeiten - Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Wegen der Teilnahme am Bereitschaftsdienst ist ein Wohnort im Verbands-gebiet sinnvoll. Die RMG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Entlohnung erfolgt nach dem TV-V. Ihr Ansprechpartner, Herr Betriebsleiter Alfred Eusemann, steht Ihnen für Rückfragen unter der Tel.-Nr. 09725 / 7000 gerne zur Verfügung. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen bitte bis spätestens 12.05.2012 an:
Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe Bergstraße 4, 97490 Poppenhausen www.rmg-poppenhausen.de
Berufsgenossenschaft. Es ist deshalb wichtig, sich bei jedem Zeckenstich zu notieren, wann, wo und ggf. bei welcher Tätigkeit die Zecke zugesto-chen hat und welche Körperstelle betroffen ist.
LSV-Träger Franken und OberbayernÖffentlichkeitsarbeit
Veranstaltungskalender Monat Mai01.05.2012 Wanderung um Untererthal Führung: Michael Blaser Veranstalter: Rhönklub-ZV Walddörfer Beginn: 09.30 Uhr Treffpunkt: Gasthaus „Linde“ Langenleiten
04.05.2012 Veranstaltung der Fa. Geis + Klamann Sandberg Beginn: 21.00 Uhr
Ort: Rhönland Getränkehalle Sandberg
05.05. + Frühlingsfest06.05.2012 Veranstalter: Sandberger Musikanten Beginn: Sa. 18.00 Uhr, So. 13.00 Uhr
Ort: Schulhof Sandberg
06.05.2012 Sommerfest Veranstalter: Kindergartenförderverein St. Josef Waldberg Beginn: 14.00 Uhr Ort: Gemeindehaus/Kindergarten Waldberg
12.05.2012 Schulfest unter dem Motto „Unsere Sinne“ Veranstalter: Montessori-Verein „Rhön-Saale“ Beginn: 12.00 Uhr Ort: Schule Sandberg
19./20.05. Hauptversammlung in Salz
2012 Veranstalter: Gesamt-Rhönklub Beginn: noch nicht bekannt
20.05.2012 Kindergartenfest Veranstalter: Caritasverein Schmalwasser Beginn: ab der Kindergartenaufführung (ca. 13.00 – 14.00 Uhr) Ort: Kindergarten Schmalwasser
Herausgeber: Gemeinde Sandberg/RhönVerantwortlich für den Inhalt: Detlef Beinhauer, 1. Bürgermeister
Druck: Rötter Druck GmbH, Industriestraße 8, 97616 Bad Neustadt/SaaleTel. 09771/9193-25, Fax: 09771/[email protected], www.roetter-druck.deLayout: Rhön- und Saalepost GmbH
Impressum
Vereinsnachrichten
Redaktionsschlussfür die Juni-Ausgabe ist der 16. Mai 2012
Veranstaltungskalender Monat Juni08.06.2012 Blutspendetermin Veranstalter: Bayer. Rotes Kreuz Beginn: 18.00 Uhr Ort: Schule Sandberg
19.06.2012 Schornhecke-Schafstein Wasserkuppe Führung: Thomas Zehe Veranstalter: Rhönklub-ZV Walddörfer Beginn: 10.00 Uhr Treffpunkt: Edeka Sandberg
22.06.2012 Sommersonnwendfeier Veranstalter: Rhönklub-Zweigverein Bad Kissingen Beginn: 19.00 Uhr Ort: Kissinger Hütte Langenleiten
22.06.2012 Johannisfeuer Veranstalter: Bergwacht Waldberg Beginn: 18.00 Uhr Ort: Spielplatz Waldberg
23.06.2012 Johannisfeuer Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Kilianshof Beginn: 19.00 Uhr Ort: Spielplatz Kilianshof
24.06.2012 Sommerfest Veranstalter: St.-Johannis-Zweigverein / Kindergarten „Die kleinen Strolche“ Sandberg Beginn: siehe Aushang Ort: Pfarrer-Straub-Haus Sandberg
26./28.06.2012 Hospitationstage für Interessierte (Anmeldung erforderlich!) Veranstalter: Montessori-Verein „Rhön-Saale“ Beginn: 08.30 Uhr Ort: Schule Sandberg
30.06.2012 Großes Flutlicht-Gaudi-Fußballturnier Veranstalter: DJK Waldberg Beginn: 14.00 Uhr Ort: Sportanlage Waldberg
Juni 2012 Weinfest in Höchheim Org.: Claus Kleinhenz Veranstalter: Rhönklub-ZV Walddörfer Beginn: siehe Aushang
Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe Spülung des Wasserrohrnetzes für den OT Waldberg
Am Montag, 14.05.2012 von 08.00 – 16.00 Uhr ist eine Spülung des Wasserrohrnetzes vorgesehen.
Während der Spülung kann es zu gelegentlichen Druckschwankungen kom-men. Unter Umständen können auch Eintrübungen des Wassers auftreten.
Es wird um Verständnis für diese notwendige Maßnahme gebeten.
Aktuelles
Angelsaison 2012Tageserlaubnisscheine für die bezirkseigene Saalestrecke bei Aschach
Ab sofort sind wieder Tageserlaubnisscheine für die Angelsaison 2012 (01.05. – 31.10.) in der Gemeindeverwaltung Sandberg erhältlich.
Die Angelkarte kostet 10,00 € pro Tag.
06.08.-09.08.2012Thema: Schätze in meinem Leben findenOrt: Bad Königshofen, Haus St. Michael Referentin: Reinhilde Hefter
03.09.-06.09.2012 Thema: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm Ort: Bad Königshofen, Haus St. Michael Referentin: Reinhilde Hefter
Kosten: 235,- € incl. Übernachtung, Verpflegung
Ausführliche Informationen: Kolping-Mainfranken GmbH, Kolping-Akademie Kolpingplatz 1, 97070 WürzburgTelefon 0931/4 19 99-4 20Telefax 0931/4 19 99-4 [email protected]