afb büdingen - geoforum 2017 - hvbg.hessen.de · 07.06.2017 · hessische verwaltung für...
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Hessische Verwaltung fürBodenmanagement und Geoinformationen
AfB Büdingen - Geoforum 2017
Möglichkeiten der Umsetzung von Vorhaben der Wasserrahmenrichtlinie in Flurbereinigungsverfahren
Hilke Bertschy-Abele
Hessische Verwaltung fürBodenmanagement und Geoinformationen
Ausgangssituation - das Gewässer braucht mehr Raum
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Büdingen, d. 06.07.2017
Hilke Bertschy-Abele
WRRL schlägt Strukturverbesserungen vor, wie Ausweisung eines Uferrandstreifens Renaturierungsmaßnahmen
oder, oder …….immer werden Flächen benötigt
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Welche Möglichkeiten haben Sie als Stadt oder Gemeinde?
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Büdingen, d. 06.07.2017
Hilke Bertschy-Abele
Anfrage bei jedem einzelnen Grundstückseigentümer zwecks Ankauf benötigter Teilflächen
Vermessung beantragen
Kaufvertrag abschließen
……ein mühsames Geschäft
Und was tun, wenn die Eigentümer nur bereit sind ganze Grundstücke zu verkaufen…..
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Büdingen, 06.07.2017
Hilke Bertschy-Abele
Wie kann das AfB Sie unterstützen? – ein Blick in die Grundlagen
Flurbereinigung
Zusammenlegung von zersplittertem und
unwirtschaftlich geformten Grundbesitz
ländlicher Wegebau
Maßnahmen der Landentwicklung
Städtebauliche Maßnahmen
Maßnahmen des Umweltschutzes
Maßnahmen des Naturschutzes
Maßnahmen der Landschaftspflege
Maßnahmen zur Gestaltung des Orts- und
Landschaftsbildes
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land-
und Forstwirtschaft
Förderung der allgemeinen Landeskultur
Behebung von Nachteilen die durch die Herstellung, Änderung oder Beseitigung von
Infrastrukturanlagen entstehen
naturnahe Entwicklung von Gewässern
Auflösung von Landnutzungskonflikten
Maßnahmen der Wasserwirtschaft
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….und was bedeutet das konkret –der Blick in den „Instrumentenkasten“des AfB
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Büdingen, d. 06.07.2017
Hilke Bertschy-Abele
3 „WERKZEUGE“:
Vereinfachtes Verfahren nach §86 FlubG
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach §91 FlurbG
Freiwilliger Landtausch nach §103a
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Büdingen, den 06.07.2017
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren (§ 86 FlurbG)
Zielsetzung: Maßnahmen der Landentwicklung (d.h. Gestaltungsmaßnahmen)
ermöglichen und/ oder ausführen insbesondere Maßnahmen: Zur Agrarstrukturverbesserung Zur naturnahen Entwicklung von Gewässern Für Naturschutz und Landschaftspflege Zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
Landnutzungskonflikte auflösen –durch eigentumsrechtliche Neuordnung des Grundbesitzes
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren (§ 86 FlurbG) Hammersbach-Krebsbach
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Hilke Bertschy-Abele
Alter Bestand
Neuer Bestand
Wege- und Gewässerplan(Baurecht)
Verfahrensdaten:• 24 ha und 25 Eigentümer
• 7/2013 Flurbereinigungsbeschluss
• Ende 2016 Genehmigung Wege- und Gewässerplan
• 7/2017 Nutzung der neuen Grundstücke
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Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (§ 91FlurbG)
Zielsetzung:
Möglichst schnelle Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaftoder
Durchführung notwendiger Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch Flächenbereitstellungermöglichen
…ohne Anlage eines neuen Wege- und Gewässernetzes – es sollen nach Möglichkeit nur ganze Grundstücke getauscht/ zusammengelegt werden
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Beschleunigte Zusammenlegung §91 FlurbG Niederdorfelden - FeldbachVerfahrensdaten: 35 ha; 13 Eigentümer Ziel: durch eigentumsrechtliche Neuordnung Renaturierungsmaßnahmen am
Feldbach ermöglichen (Antragsteller Gemeinde Niederdorfelden) 11/ 2005 Zusammenlegungsbeschluss/ Anordnung des Verfahrens 08/ 2006 Besitzeinweisung in die neuen Grundstücke
Alter Bestand Neuer Bestand
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Grunderwerb im Rahmen der Flurbereinigung Erwerb ganzer Grundstücke,
die zu Tauschzwecken geeignet sind
i. R. der Bodenordnung lagerichtige Bereitstellung der Flächen
Stabiles Preisgefüge keine Grunderwerbs-
nebenkosten
Bestmöglicher Interessenausgleich
Freihändiger Erwerb der Flächen in bestimmter Lage (über Notar) Verkauf von ganzen
Grundstücken statt benötigter Teilflächen
Grundstückserwerb nur an entsprechender Stelle –viele Verträge über kleine Flächen
Preisgefüge? (Angebot und Nachfrage)
Grunderwerbsnebenkosten (Notar, Gebühren für GB und Kataster)
Wenig flexibel - sehr zeit-und kostenintensiv
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Was sind die Vorteile beim Grunderwerb?
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Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Verfahrenskosten (Kosten der Verwaltung) trägt das Land Hessen
Die Ausführungskosten sind nach der derzeit gültigen Finanzierungsrichtlinie förderfähig bis zu 2000€/ha in Verfahren nach §86 FlurbG 500€/ha in Verfahren nach §91 FlurbG Der Zuschusssatz beträgt zwischen 55 und 75%, je nach
Ertragsfähigkeit des Bodens (Eigenleistung in % = bEMZ-18)
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Das 3. Werkzeug:Freiwilliger Landtausch (§ 103a FlurbG)
Zielsetzung:
Austausch ländlicher Flurstücke:
• Aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
• zur Verbesserung der Agrarstruktur
Austausch von ganzen Grundstücke auf freiwilliger Basis
Notwendige Voraussetzung: Einverständnis aller Eigentümer und Rechtsinhaber Überschaubare Anzahl der Tauschpartner
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Abwicklung innerhalb weniger Monate
Freiwilliger Landtausch
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Gemeinde
Eigentümer Meier
Eigentümer Schulz
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Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Die Verfahrenskosten (Kosten der Verwaltung) trägt das Land Hessen
Weitere Kosten entstehen i.d.R. nicht.
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Hilke Bertschy-Abele
Zusammenfassung
Aufgrund Ihrer Zielrichtung sind folgende Verfahrensarten für die Umsetzung von
Maßnahmen der WRRL geeignet:
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren (§ 86 FlurbG) Bodenordnung mit Neugestaltung
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (§ 91 FlurbG) reine Bodenordnung ohne Neugestaltung
Freiwilliger Landtausch (§ 103a FlurbG) Bodenordnung nur auf freiwilliger Basis möglich, für einzelne Flurstücke (max. 6-8)
AUFW
AN
D
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Blick in die PraxisPlanung liegt vor….
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Hilke Bertschy-Abele
Wie kann die Flurbereinigung unterstützen……?
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Büdingen, d. 06.07.2017
Hilke Bertschy-Abele
Blick in die Praxis:Erster Kontakt zum Amt für Bodenmanagement
Gemeinsame Bestandsaufnahme
Wo gibt es Nutzungskonflikte? Welche Flächen stehen zum Tausch
zur Verfügung? Sind einzelne Eigentümer betroffen oder eine
Vielzahl? Wie sieht die Bewirtschaftungsstruktur aus? gibt es zusätzliche Problemstellungen? (z.B.
Wegenetz)
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Blick in die Praxis:das machen wir: Besitzstandskarte
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Büdingen, d. 06.07.2017
Hilke Bertschy-Abele
Hessische Verwaltung fürBodenmanagement und Geoinformationen
Blick in die Praxis:Das machen wir: Auswertung der Bewirtschafter
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Büdingen, d. 06.07.2017
Hilke Bertschy-Abele
Hessische Verwaltung fürBodenmanagement und Geoinformationen
Blick in die Praxis:Das machen wir: Auswertung der Nutzungsarten (Acker/ Grünland)
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Büdingen, d. 06.07.2017
Hilke Bertschy-Abele
Hessische Verwaltung fürBodenmanagement und Geoinformationen
…der gemeinsame Blick in den Instrumentenkasten des Bodenmanagements
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren (§ 86 FlurbG)
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (§ 91FlurbG)
Freiwilliger Landtausch (§ 103a FlurbG)
AUSWAHL DES GEEIGNETEN „WERKZEUGS“
…und wenn es zu komplex wird ggf. auch SILEK
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Wetzlar, den 29.06.2013
Hilke Bertschy-Abele
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...jetzt dürfen Sie Ihre Fragen stellen?
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Brachtal, den 06.10.2015
Hilke Bertschy-Abele
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Für den Wetteraukreis:Hilke Bertschy-AbeleStellv. Abteilungsleiterin BodenmanagementTel. 06042/96127407E-Mail: [email protected]
Für den Main-Kinzig-Kreis:Claudia KaiserFachbereichsleiterin städt. und ländl. BodenmanagementTel. 06042/96127312E-Mail: [email protected]
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Büdingen, d. 06.07.2017
Hilke Bertschy-Abele
Amt für Bodenmanagement Büdingen – Ihre Ansprechpartner
Hessische Verwaltung fürBodenmanagement und Geoinformationen
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Brachtal, den 06.10.2015
Hilke Bertschy-Abele
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!