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Abschlussbericht
Artenschutzrechtliche Analyse und Bewertung von Vögeln, Fledermäusen und weiteren streng geschützten Arten
im Rahmen des Verfahrens zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 Windkraft der Stadt Freiburg
INULA – Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse Dr. Holger Hunger & Franz-Josef Schiel
Diplom-Biologen Egonstraße 51-53
79106 Freiburg Tel. 0761 – 5577517
Bearbeitung:
Dipl.-Biol. Dr. Holger Hunger (INULA, Projektleitung)
Dipl.-LÖk. Ingmar Harry (ABL, Federführung Avifaunistik)
Dipl.-LÖk.Carsten Brinckmeier (ABL), Edmund Hensle (AGF – Arbeitsgemeinschaft Fleder-
mausschutz Baden-Württemberg e.V.), Dipl.-Biol. Kerstin Geigenbauer (INULA),
Dipl.-Biol. Dr. Frank Hohlfeld (Avifaunistik Tuniberg), Dipl.-Biol. Hans Ondraczek,
M. Sc. Forstwissenschaft Steffen Wolf (INULA), Dipl.-Biol. Frank Wichmann (ABL)
im Auftrag des Stadtplanungsamts Freiburg
15.08.2014
Windkraft FR – Änderung FNP 2020
Inhalt
1 Vorgezogene Zusammenfassung ........................................................................ 1
1.1 Vögel ............................................................................................................. 1
1.2 Fledermäuse und weitere streng geschützte Arten ....................................... 2
1.3 Gesamtbewertung ......................................................................................... 3
2 Aufgabenstellung ................................................................................................. 4
3 Rechtliche Grundlagen......................................................................................... 6
3.1 Artenschutzrecht............................................................................................ 6
3.2 Weitere arten- und naturschutzrechtliche Aspekte ........................................ 6
3.2.1 Natura 2000 ............................................................................................ 7
3.2.2 Biotope nach § 30 BNatSchG und § 32 NatSchG bzw. § 30a LWaldG ... 7
3.2.3 Landschaftsschutzgebiete (LSG) ............................................................ 7
4 Vögel .................................................................................................................... 9
4.1 Einleitung ....................................................................................................... 9
4.1.1 Aufgabenstellung .................................................................................... 9
4.1.2 Bearbeitung angrenzender Gebiete ...................................................... 10
4.1.3 Vorbemerkungen zu den Untersuchungen ........................................... 13
4.2 Methoden .................................................................................................... 16
4.2.1 Wirkungsweisen .................................................................................... 16
4.2.2 Abstimmung mit den Behörden ............................................................. 17
4.2.3 Erfassung windkraftsensibler Vogelarten (Brutplätze und Überflüge) ... 17
4.2.4 Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln ................................ 21
4.2.5 Vogelzug ............................................................................................... 22
4.2.6 Bewertungsmethodik ............................................................................ 23
4.2.7 Bewertungsstufen ................................................................................. 25
4.2.8 Brutplätze windkraftsensibler Arten ....................................................... 26
Windkraft FR – Änderung FNP 2020
4.2.9 Überflüge windkraftsensibler Arten ....................................................... 28
4.2.10 Auerhuhn .............................................................................................. 31
4.2.11 Rast ...................................................................................................... 32
4.2.12 Vogelzug ............................................................................................... 32
4.2.13 Landschaftsanalyse .............................................................................. 33
4.2.14 Nicht windkraftsensible Vogelarten ....................................................... 34
4.3 Ergebnisse .................................................................................................. 35
4.3.1 Brutplätze windkraftsensibler Arten ....................................................... 35
4.3.2 Überflüge windkraftsensibler Arten ....................................................... 35
4.3.3 Rast ...................................................................................................... 36
4.3.4 Vogelzug ............................................................................................... 37
4.3.5 Nicht windkraftsensible Vogelarten ....................................................... 43
4.3.6 Übersicht der Ergebnisse für alle Eignungsflächen ............................... 44
4.3.7 Steckbriefe der Eignungsflächen aus avifaunistischer Sicht ................. 45
4.4 Schlussfolgerungen ..................................................................................... 70
5 Fledermäuse ...................................................................................................... 71
5.1 Einleitung ..................................................................................................... 71
5.1.1 Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch Windenergieanlagen ..... 71
5.2 Methoden .................................................................................................... 72
5.2.1 Auswertung vorhandener Fledermausdaten ......................................... 72
5.2.2 Geländebegehungen, Luftbildanalyse und GIS-Auswertungen ............ 72
5.2.3 GIS-Auswertungen zu Höhenlage und Exposition ................................ 75
5.2.4 Auswahl der im Untersuchungsgebiet zu berücksichtigenden Fledermaus-Arten und Beurteilung ihrer Windkraft-Sensibilität .......................... 77
5.2.5 Charakterisierung und Bewertung der Eignungsflächen im Hinblick auf das Fledermaus-Konfliktpotenzial ...................................................................... 85
5.2.6 Vorkommenswahrscheinlichkeit der Arten nach Experteneinschätzung 86
5.2.7 Konfliktpotenzial bzgl. Kollisionsrisiko bei der Jagd bzw. auf dem Zug . 87
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5.2.8 Konfliktpotenzial bzgl. Quartierverlust ................................................... 87
5.2.9 Berechnung der Eignungsflächen-bezogenen Bewertungen ohne Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ...................................................... 88
5.2.10 Berechnung der Gesamtbewertung mit Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen .................................................................................... 88
5.3 Ergebnisse .................................................................................................. 90
5.4 Schlussfolgerungen ..................................................................................... 93
6 Weitere streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................ 95
6.1 Einleitung ..................................................................................................... 95
6.1.1 Nachtkerzenschwärmer ........................................................................ 95
6.1.2 Reptilien ................................................................................................ 96
6.1.3 Säugetiere (außer Fledermäuse) .......................................................... 98
6.2 Methoden .................................................................................................... 99
6.2.1 Datenrecherche und Auswertung vorhandener Daten .......................... 99
6.2.1 Generalwildwegeplan ............................................................................ 99
6.2.2 „Kerngebiete des Biotopverbunds“ im Landschaftsrahmenplan .......... 100
6.2.3 Geländebegehungen, Luftbildanalyse und GIS-Auswertungen .......... 101
6.2.4 Bewertungsmatrix ............................................................................... 101
6.2.5 Weiterverarbeitung der Ergebnisse der Geländebegehungen ............ 102
6.3 Ergebnisse ................................................................................................ 103
6.3.1 Nachtkerzenschwärmer ...................................................................... 105
6.3.2 Reptilien .............................................................................................. 105
6.3.3 Säugetiere (außer Fledermäuse) ........................................................ 107
6.4 Schlussfolgerungen ................................................................................... 108
6.4.1 Nachtkerzenschwärmer ...................................................................... 108
6.4.2 Reptilien .............................................................................................. 109
6.4.3 Säugetiere (außer Fledermäuse) ........................................................ 109
7 Synoptische Gesamtbewertung mit Steckbriefen ............................................. 111
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8 Literatur ............................................................................................................ 179
9 Anhang............................................................................................................. 184
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1 Vorgezogene Zusammenfassung
Der Bericht liefert die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Analyse und Bewertung von Vögeln, Fledermäusen und weiteren streng geschützten Arten für die Teil-fortschreibung „Konzentrationsflächen Windenergie“ des Flächennutzungsplans zur planerischen Steuerung der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen (WEA) im Stadtkreis Freiburg. Die Geländearbeiten und die Ausarbeitung des Be-richts wurden zwischen September 2012 und August 2014 durchgeführt.
1.1 Vögel
Insgesamt wurden zunächst 26 Teilflächen mit sehr unterschiedlicher Ausdehnung betrachtet. Diese wurden nach fachlichen Kriterien teilweise zusammengefasst, wäh-rend sehr große Eignungsflächen unterteilt wurden. Insgesamt entstanden auf diese Weise 23 avifaunistische Bewertungseinheiten.
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in Bezug auf das Kollisionsrisiko wind-kraftempfindlicher Vogelarten sind in der Regel nicht umsetzbar. Aufgrund der Länge der Brutzeit und Aktivität der Arten sind Abschaltalgorithmen im Gegensatz zur Be-trachtungsebene der Fledermäuse unwirtschaftlich.
Bei folgenden fünf Flächen liegt eine geringe Konfliktintensität vor: 13; 14 - Kappler Wald Nord und 22; 23; 25.4 - Hornbühl.
Auf elf Flächen wurde eine mittlere Konfliktintensität festgestellt:
01 - Gießhübel, 02 - Schauinslandstraße I, 04 - Weißenfelsen, 05 - Holzschlägermat-te, 08; 09; 10 - Kommenturwald, 11 - Rappeneckwald, 12; 15 - Untergsand, 16 - Mol-zenwald, 20.2 - Kybfelsen, 20.4 - Taubenkopf und 25.3 - Rosskopfturm.
Bei den vier Flächen 18; 19 - Lorettoberg/Illenberg, 21.1 - Tuniberg Nord, 24; 25.1; 25.2 - Fuchsköpfle/Sommerbuck/St. Otilienstein und 26 - Wildtalwald wird aufgrund hoher Konfliktintensität aus artenschutzrechtlichen Gründen von der weiteren WEA-Planung abgeraten. Hier ist im Rahmen von Genehmigungsverfahren mit deutlich höherem Aufwand und mit erheblichen Einschränkungen oder Verlusten von Flächen zu rechnen.
Auf sechs Flächen wurden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände und damit eine sehr hohe Konfliktintensität bei den Untersuchungen festgestellt. Dies sind die Flä-chen 03 - Schauinslandstraße II, 07 - Pflugfelsen, 17 - Laubisköpfle, 20.1 - Brom-bergkopf/Bleichentobelkopf/Rehagelkopf, 20.3 - Eichkopf/Horber Felsen/Brangenkopf sowie 21.2 - Tuniberg Süd.
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Die Untersuchungen ergaben, dass innerhalb der Gemeinde bei ausschließlicher Betrachtung der Avifauna Windenergienutzung möglich ist. Aufgrund des relativ ho-hen Anteils an Flächen mit geringer bis mittlerer Konfliktintensität wird der Stadt Frei-burg geraten, nicht auf Flächen mit hoher Konfliktintensität zurückzugreifen. Die Un-tersuchungen ergeben, dass innerhalb der Gemeinde bei ausschließlicher Betrach-tung der Avifauna mehrere Eignungsflächen aus der Suchkulisse für die Nutzung von Windenergie zur Verfügung stehen, auf denen keine artenschutzrechtlichen Verbots-tatbestände bestehen.
1.2 Fledermäuse und weitere streng geschützte Arten
Alle einheimischen Fledermausarten sind nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie europarechtlich und zudem nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) streng geschützt. Aufgrund des unterschiedlichen Verhaltens der einzel-nen Arten sind die Konfliktrisiken, insbesondere durch Kollisionen mit sich drehenden Rotoren bzw. durch die Zerstörung von Habitaten, jedoch je nach Art sehr unter-schiedlich, wie in tabellarischer Form dargelegt wird.
Es ist davon auszugehen, dass ohne Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in den untersuchten Eignungsflächen insbesondere zu Schwärm- und Zugzeiten sehr hohe Kollisionsrisiken bestehen. Zum Teil gilt dies auch für das Kollisionsrisiko bei jagenden Tieren, also während der gesamten Flugaktivitätszeiten der einzelnen Ar-ten. In gut mit potenziellen Quartieren ausgestatten Eignungsflächen kann auch das Risiko der Zerstörung von Lebensstätten der Fledermäuse sehr hoch sein. Die Reali-sierung von WEA ist jedoch prinzipiell durch geeignete Vermeidungs- und Minde-rungsmaßnahmen während der Bauphase sowie beim späteren Betrieb der Anlagen (Durchführung entsprechender Untersuchungen und Entwicklung und Anwendung von Abschaltalgorithmen) möglich. Die erarbeiteten Ergebnisse lassen eine Progno-se des in den jeweiligen Eignungsflächen zu erwartenden Konfliktpotenzials zu. Es ergibt sich ein differenziertes Bild. Am Schauinsland einschließlich Lorettoberg ist das Konfliktpotenzial in fünf Eignungsflächen gering, in 13 mittel, in vieren hoch und in einer sehr hoch. Am Rosskopf hat eine Eignungsfläche ein mittleres Konfliktpoten-zial, vier besitzen ein hohes und drei ein sehr hohes Konfliktpotenzial. Am Tuniberg ist das Konfliktpotenzial in beiden Eignungsflächen hoch.
Die in den Eignungsflächen zu erwartenden streng geschützten Reptilienarten wer-den bei der Bewertung zusammengefasst. Am Schauinsland einschließlich Loretto-berg ist das Konfliktpotenzial in sechs Eignungsflächen sehr gering, in einer gering und in einer hoch. In elf Eignungsflächen ist kein Konfliktpotenzial vorhanden. Am Rosskopf ist das Konfliktpotenzial in vier Eignungsflächen sehr gering, in dreien ge-ring und in einer hoch. Am Tuniberg, der für seine bedeutsamen Reptilienvorkommen bekannt ist, besteht auf beiden Eignungsflächen ein sehr hohes Konfliktpotenzial.
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Das Konfliktpotenzial für die streng geschützte Haselmaus ist am Schauinsland in acht Eignungsflächen sehr gering und in zweien gering. In 13 Eignungsflächen kann ein Konfliktpotenzial als nahezu ausgeschlossen gelten. Am Rosskopf haben sechs Flächen ein geringes und zwei ein mittleres Konfliktpotenzial.
Der Nachtkerzenschwärmer als europarechtlich (FFH-Anhang-IV-Art) und zudem nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) streng geschützte Art kommt am Schauinsland in 17 Eignungsflächen voraussichtlich nicht vor. In dreien besteht ein sehr geringes, in jeweils einer ein geringes bzw. mittleres Konfliktpotenzial. Am Rosskopf kommt er in vier Eignungsflächen voraussichtlich nicht vor, in dreien be-steht ein mittleres und in einer ein hohes Konfliktpotenzial. Am Tuniberg ist das Kon-fliktpotenzial als sehr gering einzuschätzen.
Luchs und Wildkatze kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Die Generalwild-wegeplan (GWWPl)-Korridore sind im artenschutzrechtlichen Kontext nicht zu be-trachten. Da sie laut Ziff. 4.2.8 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg zu be-rücksichtigen, allerdings rechtlich nicht als Ausschlussgründe einzuordnen sind, wird bei vier Eignungsflächen am Schauinsland ein entsprechender Hinweis in den Ge-bietssteckbriefen gegeben.
Das für Fledermäuse ermittelte Konfliktpotenzial ist in allen Eignungsflächen das höchste aller streng geschützten Artengruppen. Einzige Ausnahme sind die beiden Eignungsflächen am Tuniberg, wo die Reptilienvorkommen zur Einstufung eines sehr hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials führen.
1.3 Gesamtbewertung
Zentrales Ergebnis der Untersuchungen ist, dass innerhalb der Gemeinde bei aus-schließlicher Betrachtung der Avifauna mehrere Eignungsflächen aus der Suchkulis-se für die Nutzung von Windenergie zur Verfügung stehen, auf denen keine arten-schutzrechtlichen Verbotstatbestände bestehen.
Sechs Eignungsflächen, auf denen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vorlie-gen (sehr hohes Konfliktpotenzial) empfehlen wir dringend aus der WEA-Kulisse auszuschließen.
Darüber hinaus lautet die Empfehlung, sieben Eignungsflächen (als vier avifaunisti-sche Bewertungseinheiten zusammengefasst) mit hoher Konfliktintensität ebenfalls von der weiteren WEA-Planung auszuschließen.
Die Konfliktpotenzialanalysen zu den Fledermäusen und anderen streng geschützten Arten verfeinern das Bild und liefern wertvolle Hinweise für die Fortführung der Pla-nungen.
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2 Aufgabenstellung
Die Stadt Freiburg beabsichtigt die Teilfortschreibung „Konzentrationsflächen Wind-energie“ des Flächennutzungsplans zur planerischen Steuerung der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet.
Übergeordnetes Ziel bzw. erster Schritt im Rahmen der Teilfortschreibung des Flä-chennutzungsplanes ist die Alternativenprüfung, d.h. die vergleichende Bewertung von Raumeinheiten (Eignungsflächen für WEA) im Hinblick auf verschiedene Schutzgüter (z.B. Landschaftsbild, Arten, Biotope und Schutzgebiete, Lärmwirkung auf Menschen). Konzentrationszonen sind im Rahmen der Änderung des Flächen-nutzungsplans Windkraft der Stadt Freiburg solche Flächen, die nach Gemeinderats-beschluss durchschnittliche Windgeschwindigkeiten von 5,5 m/s in 100 m über dem Grund nach dem Windenergieatlas aufweisen.
Im Rahmen der Alternativenprüfung stellt der Artenschutz ein wichtiges Kriterium dar. Dabei ist insbesondere die Untersuchung der Vogelwelt notwendig, was mit Erfas-sungsarbeiten im Freiland verbunden ist. Aus den Untersuchungsergebnissen erfolgt eine Beurteilung der Konfliktintensität in den Eignungsflächen.
Als windkraftsensible Artengruppe spielen außerdem die Fledermäuse eine wichtige Rolle. Alle Fledermäuse sind als Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie europa-rechtlich und gleichzeitig nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt.
Um die artenschutzrechtlichen Belange komplett zu berücksichtigen, werden auch alle weiteren im Gebiet sicher oder potenziell vorkommenden als Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie europarechtlich und gleichzeitig nach der Bundesartenschutz-verordnung streng geschützten Arten gutachterlich bearbeitet. Konkret handelt es sich um mehrere Reptilienarten (Zauneidechse, Mauereidechse, Smaragdeidechse und Schlingnatter), um Nachtkerzenschwärmer, Haselmaus, Luchs und Wildkatze.
Im Gegensatz zu den Vögeln fanden jedoch für alle weiteren genannten Arten keine Erhebungen der Vorkommen statt, sondern es wird aufgrund von Geländebegehun-gen und weiteren Auswertungen eine Abschätzung des Konfliktpotenzials getroffen. Es ist wichtig, mit Nachdruck auf diesen grundlegenden Unterschied zwischen den avifaunistischen Untersuchungen und dem Bericht zu den Fledermäusen und weite-ren streng geschützten Arten hinzuweisen: Bei den Vögeln sind konkrete Geländeer-hebungen durchgeführt worden, die bereits auf dieser Planungsebene Aussagen zu unterschiedlichen Konfliktintensitäten und insbesondere zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen ermöglichen. Die Ergebnisse des Vogelgutachtens sind daher von besonders hoher Relevanz, wenn es um die Entscheidung darüber geht, welche Eignungsflächen als potenzielle WEA-Standorte weiter geprüft werden sollen. Bei den Fledermäusen und anderen streng geschützten Arten hingegen fußen die Ein-schätzungen der Vorhabensauswirkungen auf kursorischen Geländebegehungen, Luftbildanalysen, GIS-Auswertungen zur Topografie und Exposition sowie auf Exper-
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teneinschätzungen zur Windkraftsensibilität der Arten und zur Vorkommenswahr-scheinlichkeit in den unterschiedlichen Eignungsflächen. Es wird daher, im Kontrast zu den Vögeln, der Begriff Konfliktpotenzial verwendet. Bei den Fledermäusen gibt es außerdem im Gegensatz zu den Vögeln bisher keine Hinweise auf Meidungsver-halten, und es ist prinzipiell möglich, einen Verstoß gegen das Tötungsverbot zu vermeiden, indem durch Abschaltalgorithmen Kollisionen unter die Erheblichkeits-schwelle gesenkt werden. Bei den Fledermäusen, aber auch bei den weiteren be-trachteten streng geschützten Arten, die in der Eignungsflächenkulisse sicher vor-kommen oder vorkommen könnten, sollten bau- und anlagebedingte Auswirkungen in der Regel vermeidbar, minderbar oder im Notfall ausgleichbar sein. Die weiteren streng geschützten Arten – mehrere Reptilienarten, der Nachtkerzenschwärmer und die Haselmaus – sind durch betriebsbedingte Auswirkungen ohnehin aller Voraus-sicht nach nicht in erheblichem Maße betroffen.
Die Erfassungs- und Auswertungsmethoden wurden durch regelmäßigen Austausch sowie im Rahmen mehrere Besprechungstermine mit den Naturschutzbehörden (Umweltschutzamt der Stadt Freiburg, Naturschutzbeauftragte, Regierungspräsidium Freiburg) abgestimmt. Die hierzu angefertigten Protokolle finden sich im Anhang.
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3 Rechtliche Grundlagen
3.1 Artenschutzrecht
Artenschutzprüfungen folgen den Vorgaben des Kapitels 5 (Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope) des Bundesnaturschutz-gesetzes (BNatSchG).
Von besonderer Relevanz sind § 44 (Vorschriften für besonders geschützte und be-stimmte andere Tier- und Pflanzenarten) und § 45 (Ausnahmen).
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Na-tur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Verletzungs- und Tö-tungsverbot),
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogel-arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population ei-ner Art verschlechtert (Störungsverbot),
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders ge-schützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstö-ren (Schädigungsverbot).
In § 44 Abs. 5 wird allerdings dargelegt, dass für nach § 15 zulässige Eingriffe sowie für Eingriffe, die im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, kein Verstoß gegen das Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vorliegt, wenn die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich können dazu auch vorgezogene Ausgleichsmaßnah-men (continuous ecological functionality measures; CEF-Maßnahmen) festgesetzt werden. Werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG mit Bezug auf die streng geschützten Arten erfüllt, müssen für eine Pro-jektzulassung die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein.
3.2 Weitere arten- und naturschutzrechtliche Aspekte
Die im Folgenden genannten Aspekte gehören nicht ins Bearbeitungsprogramm der vorliegenden artenschutzrechtlichen Analyse und Bewertung. Sie werden lediglich als Ergänzung in den Steckbriefen der synoptischen Bewertung (Kap. 7) genannt und sind in mehreren Übersichtstabellen nachrichtlich enthalten.
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3.2.1 Natura 2000
Die zu prüfende Eignungsflächen-Kulisse liegt vollständig außerhalb von Natura 2000-Gebieten, also Vogelschutzgebieten (VSG) und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten). Allerdings liegen die FFH-Gebiete 8013-3341 „Schauinsland“ (für dieses Gebiet liegt bereits ein Managementplan vor; INULA 2008), 8013-3342 „Kan-delwald, Rosskopf und Zartener Becken“ sowie 8012-3342 „Schönberg mit Schwarzwaldhängen“ teilweise in unmittelbarer Nähe. In den Gebietssteckbriefen wird hierauf nachrichtlich hingewiesen. Im Fall konkreter WEA-Genehmigungsverfahren ist in den betreffenden Eignungsbereichen mit einem er-höhten Prüfaufwand zu rechnen.
3.2.2 Biotope nach § 30 BNatSchG und § 32 NatSchG bzw. § 30a LWaldG
In nach § 32 Absatz 1 des baden-württembergischen Landesnaturschutzgesetzes geschützten Bereichen sind gemäß Absatz 2 „alle Handlungen, die zu einer Zerstö-rung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der besonders geschütz-ten Biotope führen können, […] verboten. Weitergehende Verbote in Rechtsverord-nungen und Satzungen über geschützte Gebiete und Gegenstände bleiben unbe-rührt.“
Die Naturschutzbehörde kann gemäß § 30 Absatz 4 BNatSchG bzw. § 32 Abs. 4 NatSchG Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 2 Satz 1 zulassen oder Be-freiungen nach § 67 BNatSchG zulassen aus Gründen überwiegenden öffentlichen Interesses oder einer unzumutbaren Belastung im Einzelfall, wenn keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops und der Lebensstätten gefährde-ter Tier- und Pflanzenarten zu erwarten sind oder wenn durch Ausgleichsmaßnah-men in angemessener Zeit ein gleichartiger Biotop geschaffen wird. Im Waldbereich gelten die entsprechenden Regelungen des § 30a des Landeswaldgesetzes (LWaldG).
Im Sinne einer möglichst umfassenden Betrachtung wird in den Gebietssteckbriefen nachrichtlich darauf hingewiesen, wenn in Eignungsflächen § 30-Biotope BNatSchG, § 32-Biotope bzw. Waldbiotope liegen.
3.2.3 Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Viele der Eignungsflächen liegen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Am 22.08.2013 fand zu diesem Thema eine Besprechung beim Umweltschutzamt Frei-burg statt, auf dem seitens der Vertreter des Stadtplanungsamts deutlich gemacht wurde, dass das vorliegende artenschutzrechtliche Gutachten hierzu keine Aussagen zu treffen hat. Im Sinne einer möglichst umfassenden Betrachtungsweise wird in den
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Gebietssteckbriefen nachrichtlich darauf hingewiesen, wenn Eignungsflächen ganz oder teilweise innerhalb von LSG liegen. Im Falle einer geplanten Darstellung von Eignungsflächen im Flächennutzungsplan ist ein Landschaftsschutzgebietsände-rungsverfahren erforderlich.
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4 Vögel
4.1 Einleitung
4.1.1 Aufgabenstellung
Ziel des avifaunistischen Fachbeitrags ist es, die einzelnen Eignungsflächen bezüg-lich artenschutzfachlicher und -rechtlicher Eignung zur Nutzung für die Windkraft aus Sicht des Vogelschutzes zu bewerten.
Im Gegensatz zu einigen anderen Schutzgütern können beim Artenschutz Verbots-tatbestände ermittelt werden, welche keine weitere Abwägung ermöglichen (Ministe-rien Baden-Württemberg 2012). Im Abschnitt 4.2.5 des Erlasses wird dargelegt, dass eine Planung nicht unwirksam sein darf, weil ihr die Verbote aus § 44 BNatSchG entgegenstehen. Somit findet auf FNP-Ebene ähnlich wie auf der Ebene eines Be-bauungsplanes bereits eine Prüfung des speziellen Artenschutzes statt. In Bezug auf die Eignungsflächen für die Windenergienutzung betrifft diese Prüfung in erster Linie die windkraftsensiblen Arten, welche eine Vorkommenswahrscheinlichkeit in der Pla-nungskulisse aufweisen. Auch wenn etwaige Verbotstatbestände erst durch das Vor-haben und den Betrieb einer Windenergieanlage ausgelöst würden, müssen Flächen bereits in der Bauleitplanung ausgeschlossen werden, wenn ein Verbotstatbestand gemäß der fachlichen Prognose sicher oder nahezu sicher eintreten würde. Die Prognosesicherheit ist allerdings hinsichtlich der verschiedenen windkraftsensiblen Arten und auch hinsichtlich der verschiedenen berührten Verbotstatbestände sehr unterschiedlich (vergleiche hierzu auch Kapitel 4.1.3 und 4.2.8).
Daher ist es möglich, die Abwägung im Planungsprozess zu verbessern, indem für die Eignungsflächen eine detaillierte Bewertung der Konfliktintensität durchgeführt wird. Damit der Abwägungsspielraum in der Zusammenschau mit anderen Kriterien erhalten bleibt, ist es sinnvoll, diejenigen Standorte gestuft zu bewerten, in denen kein Ausschlusskriterium vorliegt, das zu einem Wegfall einer Eignungsfläche aus der weiteren Planungskulisse geführt hat.
Mit den ornithologischen Erhebungen wurde im September 2012 begonnen. Ziel der Erhebungen ist es, artenschutzrechtliche Konflikte für die Vogelwelt herauszuarbei-ten, um diese in die Alternativenprüfung einbeziehen zu können. Die Bearbeitung basiert im Wesentlichen auf den Hinweisen für den Untersuchungsumfang zur Erfas-sung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen, zunächst in der Version aus dem Jahre 2012 und in der Erfassungszeit 2013 auf der Version vom 1. März 2013 (LUBW 2012, 2013). Diese im Rahmen einer Fachar-beitsgruppe beim Land abgestimmte Methodik wurde in einigen Punkten in Rück-sprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und dem Regierungspräsidium Freiburg (Referat 56) angepasst (vgl. Kapitel 4.2). Es fanden außerdem Abstimmungsgespräche unter Beteiligung
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von Vertretern des Stadtplanungsamts, des Umweltschutzamts, des Regierungsprä-sidiums (Referate 55 und 56) und der Naturschutzbeauftragten statt.
Die Kulisse der zu bewertenden Flächen wurde vom Stadtplanungsamt vorgegeben. Die insgesamt 26 Einzelflächen der Kulisse waren aufgrund der sehr unterschiedli-chen Größe und Ausdehnung nicht für eine fachlich einheitliche Bewertung geeignet. Daher wurden in Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt einerseits einige sehr gro-ße Flächen in mehrere Bewertungseinheiten unterteilt, andererseits in mehreren Fäl-len kleine Einzelflächen zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Insgesamt entstanden auf diese Weise 23 avifaunistische Bewertungseinheiten. Wenn im Kapi-tel Vögel von Eignungsflächen die Rede ist, so sind in der Regel diese 23 Bewer-tungseinheiten gemeint.
Die Untersuchungsschwerpunkte stellen Vogelzug, Rastplätze und Brutvögel im Ge-biet dar, wobei letztere in vielen Fällen besonders relevant sind. Bei den Brutvögeln sind auf FNP-Ebene die windkraftsensiblen Arten zu betrachten (vgl. Kapitel 4.2.3), eine eingehende Betrachtung aller Arten inklusive der nicht als windkraftsensibel gel-tenden Arten ist erst bei der konkreten Standortplanung notwendig. Ergänzend wur-de zudem eine Analyse der Landschaftsstruktur erstellt, welche zusätzliche Erkennt-nisse für die Bewertung der Eignungsflächen ergibt.
4.1.2 Bearbeitung angrenzender Gebiete
Das Büro ABL war mit den ornithologischen Untersuchungen zur Teilfortschreibung der Flächennutzungspläne in den Gemeinden und Gemeindeverbänden Zell, Müll-heim-Badenweiler, Staufen-Münstertal, Ballrechten-Dottingen, Hexental und Freiburg betraut. Die Bewertung der Avifauna erfolgte für die genannten Kommunen weitest-gehend gleich. Dadurch wird eine kommunenübergreifende einheitliche Bewertung für die bearbeiteten Teile des Hochschwarzwalds garantiert. Für die Beantwortung der zentralen Frage nach der Überschreitung der Signifikanzschwelle beim Tötungs-risiko ist eine gute, kommunenübergreifende Kenntnis zur Verbreitung und Aktivität der betrachteten Arten entscheidend. Dies gilt insbesondere für den Bewertungspa-rameter „Überflüge windkraftsensibler Arten“, für den es mit der neuen Methode der LUBW bisher wenig Daten gibt. Aufgrund der vorhandenen Vergleichsdaten konnte die Bewertung in einen gemeindeübergreifenden Kontext gebracht werden. Die bei allen Verfahren insgesamt mehr als 1.600 erfassten Flüge ermöglichen eine detail-liertere Bewertung der Situation in den einzelnen Kommunen.
Um die Methodik insgesamt verständlich zu machen, wird sie in Kapitel 4.2 vollstän-dig wiedergegeben. In einigen Kommunen sind einzelne der genannten Fälle nicht aufgetreten, sie werden dennoch hier aufgeführt.
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Zur Illustration ist in Abb. 1 bis 5 der Blick von einigen der Fixpunkte, von denen aus Vogelbeobachtungen gemacht wurden, abgebildet.
Abb. 1: Fixpunkt Halde mit Blick Richtung Stübenwasen / Feldberg bei den Zugvogelbeobachtungen. Im Vordergrund das für Zugplanbeobachtungen notwendige Spektiv. Foto: C. Brinckmeier, 29.9.2012.
Abb. 2: Fixpunkt Nr.8 - 180° Blick von der Oberen Rütte – Überblick auf verschiedene Windzonen und Nahrungsgebiete mehrerer windkraftsensibler Arten: beide Milan-Arten, Wespenbus-sard, Wanderfalke und Alpensegler (dieser allerdings selten so weit in den Hochlagen). Foto: C. Brinckmeier, 11. 07.2013.
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Abb. 3: Fixpunkt Nr. 11 auf dem Kybfelsen – Blick auf Brombergkopf und Bleichentobel-kopf (im Hintergrund Freiburg) zur Erfassung von Flugwegen und zum Auffinden von Horststandorten. Foto: C. Brinckmeier, 07.05.2013.
Abb. 4: Fixpunkt Nr.11 auf dem Kybfelsen – Überblick auf Eichkopf, Horber Fels und Brangenkopf (im Hintergrund der Schauinsland und die Windräder an der Holzschlägermatte). Zur Erfassung in zwei Richtungen wurde dieser Fixpunkt häufig doppelt besetzt. Foto: C. Brinckmeier, 11. 08.2013.
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Abb. 5: Fixpunkt Nr.24 bei der Molzhofsiedlung– Blick nach Süden auf Laubisköpfle, Kappler Wald und in das Große Kappler Tal. Da in diesem Bereich eine erhöhte Rotmilan-Aktivität zu verzeichnen war, wurde der Fixpunkt verschoben und es erfolgten zusätzlich Begehungen zur Horst-suche. Hierbei ist auch das Foto entstanden. Auf den Hügel links im Bild wurde der Fixpunkt 24 ver-legt, der Rotmilan-Horst wurde im Wald bei der Molzhofsiedlung gefunden. Foto: K. Geigenbauer, 25.04.2013.
4.1.3 Vorbemerkungen zu den Untersuchungen
Sämtliche Untersuchungen wurden sorgfältig von erfahrenen Ornithologen mit ent-sprechender optischer Ausrüstung (Fernglas, Spektiv) durchgeführt, um eine best-mögliche Datenqualität zu garantieren.
Zeitliche Variabilität der Vorkommen von windkraftsensiblen Arten
An dieser Stelle wird auf unterschiedliche Schwierigkeiten und Aspekte hingewiesen, die bei der Erfassung und bei der Ermittlung der Faktenlage in Bezug auf Vogelarten und insbesondere der hier betrachteten windkraftsensiblen Arten mit großen Raum-ansprüchen auftreten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Untersuchungs-ergebnisse aus einem bis zwei Erfassungsjahren jeweils nur einen zeitlichen Aus-schnitt aus dem avifaunistischen Geschehen darstellen.
Brutplatztreue
Der Aspekt der Brutplatztreue ist insofern relevant, als es bei den Untersuchungen auch um eine fachliche Prognose zu Verbotstatbeständen geht. Die Konstanz der Brutplatzwahl ist zur Einschätzung der Prognosesicherheit wichtig.
Bei vielen der windkraftsensiblen Vogelarten ist zwar generell eine gewisse Brut-platztreue festzustellen, dennoch kommt es immer wieder zum Wechsel des Brut-platzes. Bei einigen Greifvogelarten kennen die Reviervögel neben ihrem aktuell ge-nutzten Horst jeweils mehrere mögliche Wechselhorste, was als eine Risikominimie-rung im Laufe der Evolution aufgefasst wird. Während die überwiegend felsbrüten-den Arten Wanderfalke und Uhu (DALBECK et al. 1998), aber auch Weißstörche oder der in Kolonien brütende Graureiher eine hohe Brutplatztreue besitzen, wechseln insbesondere die baumbrütenden Greifvögel (Milane, Wespenbussard, Baumfalke)
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ihre Brutplätze. Häufig werden die Horste aber auch von diesen Arten über mehrere Jahre genutzt. Von einer gewissen Treue zu günstigen Habitaten und damit zu ihrem Revier ist bei den meisten Arten auszugehen (BAUER ET AL 2005).
Anthropogene Einflüsse interagieren mit den Reproduktionsstätten von Groß- und Greifvögeln sehr stark (LANGGEMACH 2008). So kann die forstliche Nutzung, wenn nicht genügend Rücksicht auf Horste und Horstschutzzonen genommen wird, dazu beitragen, dass die Wechselhorstproblematik zunimmt und die Prognosesicherheit hinsichtlich zukünftiger Brutstandorte darunter leidet.
Insbesondere nach erfolglosen Bruten oder bei Störungen wie Fällarbeiten um den Horst werden von baumbrütenden Arten häufig neue Brutplätze bezogen (BIERBAU-
MER & EDELBACHER 2009). Kommt es durch eine langanhaltende Entnahme essentiel-ler Strukturen (z.B. besonders geeignete Horstbäume) und durch eine generelle Entwertung von Brutwäldern zu einer Verarmung an Horstrequisiten, kann zusätzlich die Nistplatzkonkurrenz zwischen den verschiedenen Arten zu „Unruhe“ und zeitli-cher Instabilität führen.
Arealbewegungen und Populationstrends
Die überwiegende Zahl der windkraftsensiblen Arten hat in der Vergangenheit Be-stands- und Arealeinbußen hinnehmen müssen. So hat das Auerhuhn rapide Rück-gänge seit über 100 Jahren hinter sich (HÖLZINGER & BOSCHERT 2001). Teilweise hal-ten diese negativen Bestands-trends an und führen dazu, dass Arten neu in die Ro-ten Listen der bestandsbedrohten Arten aufgenommen oder dort in höheren Katego-rien eingestuft werden. Einige Arten sind z.T. durch Schutzmaßnahmen wieder im Aufwind. So befindet sich insbesondere der Uhu im Südschwarzwald aktuell in Aus-breitung, so dass neue Brutplätze erschlossen werden können. Die Wiesenweihe hat in anderen Gebieten des Landes einen neuen Lebensraum erobert und damit an Areal hinzugewonnen. Arealveränderungen und Populationstrends führen dazu, dass Untersuchungsergebnisse generell nur für wenige Jahre aktuell sind.
Einfluss des Wetters und von Extremereignissen auf Untersuchungsergebnisse
Das Jahr 2013 war in Südbaden ein schlechtes Brutjahr für mehrere windkraftsensib-le Arten. Insbesondere für die normalerweise hauptsächlich von Kleinsäugern leben-de Brutvogelart Rotmilan war der Bruterfolg wetterbedingt sehr schlecht. Zunächst gab es den seit Jahrzehnten kältesten März, anschließend im April erneut späten Schnee und mehrere Starkregenereignisse. Die als Nahrungsgrundlage dienenden Kleinsäugerpopulationen in den Wiesengebieten des Schwarzwalds sind regelrecht ertrunken. Es liegen Daten aus gut untersuchten Gebieten in Süddeutschland vor, die eine Belegungsrate der Horste von ca. 60% beim Rotmilan im Vergleich zum Vor-jahr aufweisen (F. Zinke, K. P. Harry mündlich). Auch Arten mit später Rückkehr aus dem Winterquartier und einem anderen Nahrungsspektrum sind i.d.R. von unstetem Wetter betroffen (GENSBOL & THIEDE 1997). Beim Wespenbussard fluktuieren in Ab-
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hängigkeit vom Nahrungsangebot die erfolgreichen Bruten zwischen den Jahren um teilweise 80% in einem Gebiet (BAUER et al. 2005). Nach eigener Einschätzung war 2013 bezüglich der Bruten des Wespenbussards ein mäßig gutes Jahr.
Die gut geeigneten Habitate werden allerdings von den Reviervögeln auch in un-günstigen Jahren bezogen und es kommt zu Brut anzeigendem Verhalten, über das im Allgemeinen auf das Vorhandensein von Revieren geschlossen wird, selbst wenn es nicht zu erfolgreichen Bruten kommt. Allerdings ist die Dateninterpretation bei Re-vierpaaren, die nicht zur Brut schreiten oder diese frühzeitig aufgeben, deutlich schwieriger als bei erfolgreichen Brutpaaren, da die Vögel das Gebiet schneller ver-lassen und ein Horst oftmals nicht gefunden werden kann. Genauere Angaben zum Umgang mit Revieren sind in Kapitel 4.2.8 wiedergegeben.
Trotz dieser Einschränkungen sind die Ergebnisse aus einem Jahr als Planungs-grundlage ausreichend. Zusätzlich kann das Potenzial von Landschaftsausschnitten für die betrachteten Arten über die Landschaftsanalyse bewertet werden. Es wurde durch die Analyse einiger grundlegender Parameter auch eine langfristige Perspekti-ve in die Bewertungen eingebaut (vgl. Kapitel 4.2.13).
Die Ergebnisse des vorliegenden Berichts können selbstverständlich keine Garantie geben, dass bei Untersuchungen in den folgenden Jahren keine artenschutzrechtli-chen Verbotstatbestände aufgrund neu bezogener Reviere vorliegen. Entsprechend ersetzen die durchgeführten Untersuchungen nicht notwendige Untersuchungen im Genehmigungsverfahren.
Angaben zu Brutplatztreue, Populationstrends und zu Besonderheiten des Jahres 2013 finden sich auch in den „Artensteckbriefen Avifauna“ (Tab. 3, S. 24).
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4.2 Methoden
4.2.1 Wirkungsweisen
Windenergieanlagen können auf verschiedene Weise auf im Gebiet vorkommende Vogelarten einwirken. Folgende Wirkungen sind zu betrachten:
1. Unfalltod durch Kollision bei Brutvögeln, Nahrungs- und Wintergästen und Durchzüglern, die in Höhe der sich drehenden Rotoren fliegen (Wirkung mechanisch, barotraumatisch).
2. Meide- oder Ausweichverhalten, Vertreibung aus Brut- und Rasthabitaten (Wirkung optisch, akustisch).
3. Barrierewirkung bei WEA / Windparks in Sattel- oder Kuppenlage mit Zugkonzentrationen und bekannten Zugkorridoren mit regionaler bzw. nationaler Bedeutung oder Habitatverbund montaner Lebensbereiche von Auerhuhn und Haselhuhn mit angenommenen Nahrungsflügen und Strichzug (Wirkung überwiegend optisch).
4. Habitatverluste / Flächenzerschneidung durch direkte Flächeninanspruch-nahme und Zufahrtswege (Wirkung räumlich und qualitativ, Minimumareal / Minimalpopulation, artspezifische Toleranzen, ressourcenabhängige Wirkung, z.B. Verlust einer Altholzinsel mit Höhlenbäumen für Schwarzspecht und Raufußkauz, primäre und sekundäre Wirkungsketten, z.B. Sturmwurf an offenen Waldkanten, Veränderung spezieller Nahrungsvegetation wie Beerensträucher).
5. Störpotenziale beim Bau- und Betrieb der Anlagen mit Zufahrtswegen und Baustellenbetrieb und Wartung (Wirkung optisch, akustisch, mechanisch).
Insbesondere bau- sowie anlagebedingte Störungen, z.B. durch Zufahrtswege, kön-nen detailliert erst bei einer konkreten Anlagen- und Zuwegungsplanung bewertet werden. Auf Ebene des Flächennutzungsplans sind insbesondere betriebsbedingte Störungen zu betrachten.
Aufgrund der Wirkungsweisen sind im Rahmen des laufenden Verfahrens gemäß den LUBW-Hinweisen windkraftsensible Vogelarten, Zugvögel und Rastvögel ge-nauer zu betrachten. Zu den nicht windkraftsensiblen Brutvögeln sind auf Ebene des Flächennutzungsplans keine Geländeerhebungen notwendig, eine Einschätzung zur Betroffenheit ist fachgutachterlich zu geben.
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4.2.2 Abstimmung mit den Behörden
Als Vorlage zur Untersuchungsmethodik dienten in erster Linie die Hinweise der LUBW, welche einen Orientierungsrahmen für die Untersuchungen zur Avifauna be-züglich Windkraft vorgeben. Am 23.10.2012, 02.07.2013 und 22.08.2013 fanden Ab-stimmungstermine statt, an denen je nach Thema neben Vertretern des Stadtpla-nungsamts auch solche des Umweltschutzamts Freiburg, des Regierungspräsidiums Freiburg sowie die zuständigen Naturschutzbeauftragten teilnahmen. Hierbei wurden die genauen Untersuchungs- und Bewertungsmethoden abgestimmt. Die Protokolle der genannten Termine befinden sich im Anhang.
Begründungen der Abweichungen von den LUBW-Hinweisen wurden schriftlich vor-gelegt (siehe Anhang). Die Behörden stimmten den vorgeschlagenen Methoden zu. Im Folgenden wird eine Übersicht über die vereinbarte Methodik der Vogel-untersuchungen in dem Verfahren gegeben.
4.2.3 Erfassung windkraftsensibler Vogelarten (Brutplätze und Überflüge)
Die Erfassungen zu den Vorkommen von windkraftsensiblen Brutvogelarten ermögli-chen die Beurteilung folgender artenschutzrechtlich relevanter Konflikte: Die Tötung von Individuen (kollisionsgefährdete Arten), die erhebliche Störung der Arten (Meide-verhalten) sowie den direkten Verlust von Fortpflanzungsstätten (in der Regel Meide-verhalten). Durch eine Klärung der Sachlage kann schon der Flächennutzungsplan zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß BNatSchG § 44 beitragen. Damit werden die Gemeinden in Bezug auf die europäischen Arten und ihre Planung in die Lage versetzt, eine Konformität mit dem entsprechenden EU-Recht herstellen zu können. Die Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos ist durch die Wahl ausreichender Abstände zwischen Aktivitätsschwerpunkten und Windkraftanlagen-standorten möglich. Hierzu wurde die Liste der nach Empfehlungen der LAG-VSW (2007) und von der LUBW (2013) übernommenen Abstandsempfehlungen herange-zogen. Die für Baden-Württemberg ergänzte Liste der windkraftsensiblen Arten findet sich in Tab. 1.
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Tab. 1: Windkraftsensible Arten gemäß den Hinweisen der LUBW (2013). Ange-geben ist die Art der Empfindlichkeit (K = Kollision, M = Meideverhalten), der Bereich, in dem Fortpflanzungsstätten zu ermitteln sind, sowie der Bereich der Datenrecher-che.
Art / Artgruppe Art Empfind-lichkeit
Untersuchungs-radius Fortpflan-zungsstätten [m]
Untersuchungsradius Recherche [m]
Alpensegler K 3.000 3.000
Auerhuhn M 1.000 1.000
Baumfalke K 1.000 4.000
Haselhuhn M 1.000 1.000
Kormoran K 1.000 4.000
Kornweihe K 1.000 6.000
Möwen K 1.000 4.000
Raubwürger K,M 500 500
Reiher K 1.000 4.000
Rohrweihe K 1.000 6.000
Rotmilan K 1.000 6.000
Schwarzmilan K 1.000 4.000
Schwarzstorch K,M 3.000 10.000
Seeschwalben K 1.000 4.000
Sumpfohreule K 1.000 6.000
Uhu K 1.000 6.000
Wachtelkönig M 1.000 1.000
Wanderfalke K 1.000 1.000
Weißstorch K 1.000 6.000
Wespenbussard K 1.000 4.000
"Wiesenlimikolen" K,M 1.000 1.000
Wiesenweihe K 1.000 6.000
Ziegenmelker K,M 500 500
Zwergdommel M 1.000 4.000
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Die Fortpflanzungsstätten windkraftsensibler Arten wurden in der Regel durch die im Folgenden genauer beschriebenen Fixpunktbeobachtungen ermittelt. Im Rahmen der Fixpunktbeobachtungen konnten anhand von Verhaltensbeobachtungen (Balz, Nist-material tragende Vögel, Nahrungsanflüge) Hinweise auf Revierzentren der Arten ausgemacht werden (siehe u.a. BATTEN 2001). Kam es im Rahmen der regulären Fixpunktbeobachtungen zu Hinweisen, ohne dass die Fortpflanzungsstätte ermittelt werden konnte, so wurden zusätzliche Begehungen durchgeführt (z.B. morgendliche oder abendliche Begehungen für Rotmilan, der dann meist exponiert in Horstnähe sitzt, oder gezielte Horstsuche). Mit diesen zusätzlichen Begängen konnte meist eine Klärung und genauere räumliche Einordnung des Brutvorkommens erfolgen. Wenn kein Horstfund gelang, wurde gemäß LUBW-Methodik statt eines Punktes der Be-reich eingetragen, in dem der Horst bzw. das Revierzentrum nach den eigenen Be-obachtungen liegt (Horstwald).
Mehrere windkraftsensible Arten konnten aufgrund der Phänologie und des Verhal-tens nicht mit den Fixpunktbeobachtungen erfasst werden. Im Plangebiet ist der Al-pensegler zu nennen, der systematisch im Stadtgebiet erfasst wird und von dem aus-reichende Daten vorliegen, so dass keine gesonderte Erfassung der Brutstätten not-wendig war. Hinzu kommt das Auerhuhn, welches im Rahmen von FNP-Verfahren nicht vertiefend zu untersuchen ist, da hier die Daten der FVA auszuwerten sind (Bewertungshilfe „Auerhuhn und Windenergie im Schwarzwald“, FVA 2013). Als drit-te Art ist der Uhu zu nennen, für den an geeigneten Standorten an drei Terminen im zeitigen Frühjahr eine gezielte Nachsuche unter Einsatz von Klangattrappen durch-geführt wurde.
Neben der Erfassung der Fortpflanzungsstätten ist im FNP-Verfahren unter gewissen Umständen die Erhebung regelmäßig frequentierter Nahrungshabitate und Flugkorri-dore durch mehrfach wiederholte Fixpunktbeobachtungen durchzuführen.
Die Hinweise der LUBW (2012) teilen in Ihren Empfehlungen die Untersuchungsme-thodik je nach bestehender Datenlage in zwei Stufen auf:
- Gibt es keine Daten von Bruten windkraftsensibler Arten aus dem für den „Untersuchungsbereich Recherche“ angegebenen Radius, so sind in der Untersuchung für den FNP Brutstätten der windkraftsensiblen Arten im „Untersuchungsradius Fortpflanzungsstätten“ zu ermitteln. Auf die Beobachtung von Fixpunkten kann verzichtet werden, wenn fachgutachterlich keine regelmäßigen Nahrungshabitate und Flugkorridore erwartet werden.
- Gibt es Daten von Bruten windkraftsensibler Arten aus dem für den „Untersuchungsbereich Recherche“ angegebenen Radius oder werden aufgrund fachgutachterlicher Einschätzung regelmäßige Nahrungshabitate und Flugkorridore erwartet, so wird empfohlen, zusätzlich zur Ermittlung der Brutstätten eine Beobachtung von Flugrouten windkraftsensibler Arten über Fixpunkte durchzuführen. Dabei werden 18 Begehungen empfohlen.
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Die Datenlage ist im Untersuchungsgebiet (wie aktuell in den meisten Gebieten) sehr lückenhaft, Brutplätze windkraftsensibler Greifvogelarten sind nur ausnahmsweise bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass sich aktuell unbekannte Brutplätze wind-kraftsensibler Arten im Untersuchungsgebiet befinden können. Ein zweistufiges Vor-gehen ist damit allerdings schwierig, da erst während der Untersuchungen Hinweise zur jeweils notwendigen Untersuchungsintensität gewonnen werden.
Daher wird eine einheitliche Methode angewandt, welche eine differenzierte Bewer-tung der unterschiedlichen Eignungsflächen ermöglicht, um für das FNP-Verfahren ausreichend begründete Aussagen über die einzelnen Eignungsflächen treffen zu können. An allen Eignungsflächen wurden bei insgesamt sechs Begehungen zwi-schen Ende März und Mitte August Fixpunktbeobachtungen durchgeführt. Dazu wur-de jede Konzentrationszone von mehreren Fixpunkten (mindestens zwei, je nach topografischer Übersichtlichkeit auch mehr) über einen Zeitraum von drei Stunden mit Fernglas und Spektiv nach windkraftsensiblen Arten abgesucht. Diese Fixpunkte wurden sorgfältig hinsichtlich ihrer Eignung ausgewählt. Beobachtungen wurden ge-trennt nach Arten als Fluglinien mit Zusatzinformationen (Uhrzeit, Beobachtungsdau-er, Verhalten, Flughöhe und Bemerkungen) in Feldkarten eingetragen.
Durch die gewählte Methodik ist gewährleistet, dass alle Eignungsflächen miteinan-der verglichen werden können, da einheitliche Daten aller planungsrelevanten Flä-chen erhoben wurden.
Einige Eignungsflächen liegen im 700-m-Radius um das SPA „Südschwarzwald“ (die Eignungsfläche 10 vollständig, die Eignungsfläche 11 etwa zur Hälfte und die Eig-nungsfläche 14 zu etwa einem Fünftel). Da eine Auswirkung auf das VSG gesondert zu prüfen ist und hier nach Angaben des Windenergieerlasses Baden-Württemberg auch eine höhere Prüfsicherheit gefordert ist, wurde in den betroffenen Eignungsflä-chen die Beobachtungsfrequenz der Fixpunkte in Absprache mit den Genehmi-gungsbehörden (Dr. F. Kretzschmar, RP Freiburg, Ref. 56) von 6 auf 10 erhöht.
Bei den Fixpunktbeobachtungen wurde festgestellt, dass der Alpensegler aufgrund seiner relativ geringen Größe aus größerer Entfernung nicht komplett erfasst werden konnte. Da die Art bezüglich des Flugverhaltens und auch aufgrund der Seltenheit in Deutschland (Vorkommen nur in Baden-Württemberg, größte Population in Freiburg) deutlich schlechter untersucht ist als die anderen windkraftsensiblen Arten, wurden an drei Tagen an mehreren Stellen zwischen Brombergkopf und Schauinsland zu-sätzliche Begehungen mit Punkt-Stopp-Zählungen auf dem Höhenrücken durchge-führt (SÜDBECK et al. 2005). Diese verbessern die Einschätzungssicherheit des Kolli-sionsrisikos. Trotz dieser Erhebungen bleiben artspezifische Probleme zur Einschät-zung des Kollisionsrisikos bestehen, welche im Rahmen des Flächennutzungsplans nicht abschließend bewertet werden können. Hier wird auf die Ebene des BImSchG-Verfahrens verwiesen. Sämtliche Begehungen fanden 2013 statt.
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Zusätzlich zur eigenen Datenaufnahme wurden Daten aus dem Gebiet recherchiert. Dies beinhaltet unter anderem Daten der AG Wanderfalkenschutz (AGW), Daten der Naturschutzbehörden, der Fachschaft für Ornithologie am südlichen Oberrhein (FO-SOR), Privatdaten von Ornithologen und Nachfragen bei den zuständigen Revier-förstern. Mit den Bearbeitern von Flächennutzungsplänen angrenzender Gemeinden wurde Kontakt aufgenommen. Eine Recherche von Mailinglisten und der Internetsei-te www.ornitho.de erbrachte keine zusätzlichen Erkenntnisse. Die Datenrecherche wurde auch für die Rast- und Zugvogeluntersuchung durchgeführt.
4.2.4 Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln
Laut Windenergieerlass Baden-Württemberg sind Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln mit internationaler und nationaler Bedeutung als Tabubereiche für Windkraftnutzung einzustufen. Im Rahmen der Rastvogelerfassungen sind nach Hinweisen der LUBW (2013) alle Arten zu ermitteln, die sich im Untersuchungsraum vorübergehend aufhalten, nicht aber dort brüten. Neben den auf dem Durchzug ras-tenden Arten umfasst dies auch überwinternde Vögel. Eine Betroffenheit durch Windenergieanlagen kann zum einen durch ein erhöhtes Kollisionsrisiko und zum anderen durch Meideverhalten gegeben sein. Zu erfassen sind dabei alle Greifvogel-arten, Raubwürger, Schwäne und Gänse, Kiebitz und Goldregenpfeifer. Zudem sind regelmäßige Ansammlungen anderer Wasser- und Watvogelarten sowie Massen-schlafplätze von Singvogelarten zu ermitteln.
Für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ist eine fachgutachterliche Einschät-zung der Rastvogelbestände anhand von Datenrecherche und GIS-Auswertung not-wendig. Wenn die fachgutachterliche Einschätzung ergibt, dass im Bereich des Vor-habens mit bedeutsamen Vorkommen rastender Vögel zu rechnen ist, wird empfoh-len, eine genauere Erhebung der Rastvögel im Gelände bereits im Rahmen der Flä-chennutzungsplanung durchzuführen.
Da die fachgutachterliche Einschätzung für die einzelnen Eignungsflächen im Schwarzwald anhand der Datenrecherche, einer GIS-Analyse sowie einer kursori-schen Begehung keine Hinweise auf überregional bedeutsame Rastgebiete erbrach-te, wurden außer der kursorischen Begehung keine weiteren Geländeuntersuchun-gen durchgeführt. Rastende Vögel, die bei der kursorischen Begehung oder im Rahmen der Fixpunktbeobachtungen festgestellt wurden, wurden separat aufge-schrieben.
Am Tuniberg wurden aufgrund von Hinweisen auf Rastvögel an 18 Terminen Erhe-bungen durchgeführt. Diese fokussierten sich auf die Ermittlung und Zählung von Schlafplätzen (Stare, Saatkrähen) und Wasservögeln (Niederrimsinger See und Golfplatz). Zusätzlich wurde bei den Terminen auf weitere Rastvögel geachtet.
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4.2.5 Vogelzug
Die Erfassung des Vogelzuggeschehens ist nach den Hinweisen der LUBW (2013) in der Regel nicht erforderlich. Erfassungen können demnach aber sinnvoll sein, wenn im Bereich des Planungsvorhabens über mehrere Jahre bestätigte Verdichtungs-räume des Vogelzuges bestehen oder ein begründeter Verdacht auf einen Verdich-tungsraum besteht.
Gemäß dem Windenergieerlass Baden-Württemberg sind Zugkonzentrationskorrido-re von Vögeln, bei denen Windenergieanlagen zu einer „signifikanten Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können“, als Tabubereiche geführt.
An das Untersuchungsgebiet anschließend befindet sich der Beobachtungspunkt Halde südlich des Schauinslands, von dem nach Angaben der FOSOR deutliche Hinweise einer Zugkonzentration vorliegen (K. Westermann, pers. Mitteilung). Die Oberrheinebene inkl. Tuniberg ist als Leitlinie des Vogelzuges bekannt, über die Stärke und den Verlauf von Konzentrationskorridoren besteht aber aktuell keine de-taillierte Kenntnis. Da der Windenergieerlass Baden-Württemberg bzgl. Zugkonzent-ration sehr klare Restriktionen enthält, wurden für das Untersuchungsgebiet Zug-planbeobachtungen durchgeführt.
Es wurden Beobachtungspunkte festgelegt, an denen der morgendliche Vogelzug erfasst wurde. Die Erhebungen wurden an fünf Terminen im Herbst 2012 an den vier Punkten Halde, Ochsenberg, Langackern und Tuniberg sowie an vier Terminen im Frühjahr 2013 an allen fünf Beobachtungspunkten aus Tab. 2 durchgeführt. Erfas-sungszeitraum waren pro Beobachtungstag vier Stunden, Beginn der Erfassung war 30 Minuten vor Sonnenaufgang. Die Vögel wurden möglichst auf Artniveau bestimmt, die Zahlen in halbstündlichen Intervallen aufaddiert.
Tab. 2: Beobachtungspunkte der Zugplanbeobachtung mit Angabe der Gauß-Krüger-Koordinaten.
Bezeichnung X-Wert Y-Wert
Halde 3416840 5306811
Ochsenberg 3417148 5309972
Langackern 3414576 5312573
Rosskopf 3418102 5319668
Tuniberg 3416265 5316266
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Da das Vogelzuggeschehen sehr stark von der Tageswitterung abhängig ist, wurden die Beobachtungen möglichst synchron durchgeführt (an den Standorten am Schwarzwald immer synchron, am Tuniberg an drei der fünf Herbsttermine sowie im Frühjahr). Die Beobachter wechselten an den Standorten im Schwarzwald durch, um den Einfluss des Beobachters auf die Ergebnisse zu minimieren. Diese beiden Maß-nahmen garantieren einen bestmöglichen Vergleich der Standorte untereinander.
4.2.6 Bewertungsmethodik
Die Bewertung wird in Steckbriefen wiedergegeben und nachvollziehbar gemacht (Kap. 4.3.7). Dabei werden unterschiedliche Parameter zunächst einzeln bewertet und abschließend wird eine Gesamtbewertung vorgenommen. In einigen Fällen wer-den zusätzliche Hinweise gegeben, was bei einer Verfolgung der Eignungsfläche im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zusätzlich zu berücksichtigen ist.
Die Bewertung der unterschiedlichen Parameter ist zudem von der Ökologie der ein-zelnen Arten abhängig. Zu den im Gebiet vorkommenden windkraftsensiblen Brutvo-gelarten wurde eine Zusammenfassung der relevanten autökologischen Aspekte er-stellt (Tab. 3, „Artensteckbriefe Avifauna“).
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Tab. 3: Artensteckbriefe Avifauna.
Art Raumnutzungsverhalten Untersuchungs-radius Fortpflanzungs-stätten nach LUBW, ggf. mit Kommentar
Brutplatztreue Bestands-entwicklung der letzten 25 Jahre
Anmerkungen zum Brutjahr 2013
Zug Rast
Alpensegler vor allem Jagdflüge, zusätzlich Transferflüge, große Flugstrecken werden zurückgelegt, deshalb großes homerangeeinzige Art dieser Aufzählung, bei der von LUBW 3km Regelmindestabstand WEAs zu Brutstätten angegeben wird (andere Arten 1km, falls keine zusätzlichen Angaben erfolgen)
3 km hoch Zunahme k.A. Breitfrontzug Nachbrutzeitliche Ansammlungen in Jagdgebieten u.U. signifikant
Baumfalke Jagd- und Transferflüge 1 km mittelhohe Brutwaldtreue
leichte Abnahme k.A. Breitfrontzug nicht signifikant
Graureiher Transferflüge, keine Jagd im Flug meist überwiegend in Tallagen
1 km hoch stabil k.A. wenig signifikant Rastansammlungen gewöhnlich in Tieflagen, im Gebiet nicht signifikant
Rotmilan Jagd- und Transferflüge, Raumnutzung bei der Jagd insbesondere von Landnutzung abhängigRegelmindestabstand WEAs zu Horsten 1km nach LUBW, Empfehlung der Vogelschutzwarten 1,5km
1 kmvon Vogelschutzwarten empfohlener Mindestabstand 1,5km
hohe bis mittelhohe Brutwaldtreue
leichte Zunahme, Ausbreitung in höheren Lagen
sehr schlechtes Jahr für die Art, erheblicher Nichtbrüteranteil und relativ viele Reviere unbesetzt
Breitfront mit Verdichtung an wenigen Orten in Mitteleuropa
Nachbrutzeitliche Ansammlungen u.U. signifikant
Schwarzmilan Jagd- und Transferflüge, Raumnutzung bei der Jagd insbesondere von Landnutzung abhängig
1 km hohe bis mittelhohe Brutwaldtreue, teilweise kolonieartig
Zunahme, Ausbreitung in höheren Lagen
eher schwaches Jahr
Breitfront mit Verdichtung an wenigen Orten in Mitteleuropa
Nachbrutzeitliche Ansammlungen u.U. signifikant
Uhu Jagd und Transferflüge, Raumnutzung bei der Jagd insbesondere von Landnutzung abhängigDetaillierte Analyse individueller Raumnutzung aufgrund nächtlicher Aktivität schwierig
1 km hoch Zunahme k.A. nicht signifikant nicht signifikant
Wanderfalke Jagd-, Balz- und TransferflügeRaumnutzung aufgrund Jagdverhalten (Jagd fliegender Vögel) kaum von Landnutzung und Topografie abhängig
1 km hoch Zunahme k.A. wenig signifikant nicht signifikant
Weißstorch Transferflüge, keine Jagd im Flug meist überwiegend in Tallagen
1 km hoch Zunahme k.A. Breitfront mit Verdichtung an wenigen Orten in Mitteleuropa
Rastansammlungen gewöhnlich in Tieflagen, im Gebiet nicht signifikant
Wespenbussard Jagd- und Transferflüge, Raumnutzung bei der Jagd von Landnutzung abhängig
1 km mittelhohe Brutwaldtreue, hoher Nichtbrüter-anteil möglich
Bestand stabil, in den Höhenlagen evtl. leichte Ausbreitung
eher schwaches Jahr
Breitfront mit Verdichtung an wenigen Orten in Mitteleuropa
u.U. signifikant, wenig bekannt
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4.2.7 Bewertungsstufen
Für die Bewertung wurde eine fünfstufige Skala zur Konfliktintensität angewandt. Diese stufige Bewertung wurde für die Teilparameter Brutplätze und Überflüge wind-kraftsensibler Arten sowie für die Gesamtbewertung angewandt. Die Kriterien Vogel-zug, Rast und Landschaftsanalyse, bei denen im Plangebiet keine Verbotstatbestän-de vorgefunden wurden, flossen in die Gesamtbewertung in Form von Höher- und Geringerbewertungen ein, erhielten aber keine separate Bewertung.
Eine Zusammenfassung zu den Bewertungsstufen gibt Tab. 4.
Tab. 4: Darstellung der Bewertungsstufen
Stufe Konfliktintensität Begründung
1 sehr gering Es gibt kaum Hinweise auf artenschutzrechtliche Konflikte. Die Fläche ist aus avifaunistischer Sicht sehr gut für Windenergienutzung geeignet, Verbotstatbe-stände sind sehr unwahrscheinlich.
2 gering Es gibt wenig Hinweise auf artenschutzrechtliche Konflikte. Die Fläche ist aus avifaunistischer Sicht für Windenergienutzung geeignet, Verbotstatbestände sind unwahrscheinlich.
3 mittel Es gibt Hinweise auf artenschutzrechtliche Konflikte. Allerdings wird aus avifaunistischer Sicht die Erfüllung von Verbotstatbeständen nicht erwartet.
4 hoch Es liegen hohe artenschutzrechtliche Konflikte vor. Artenschutzrechtliche Ver-botstatbestände können zwar nicht festgestellt werden, allerdings kann auf-grund der avifaunistischen Nutzung der Fläche nicht ausgeschlossen werden, dass im Genehmigungsverfahren artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auftreten. Es ist mit einem hohen Untersuchungsaufwand im Rahmen der kon-kreten Anlagenplanung sowie mit erhöhtem Ausgleichsbedarf zu rechnen. In-soweit ist zwar eine Verlagerung der Prüfung und Konfliktbewältigung auf die Genehmigungsebene zulässig, es wird aber gutachterlich empfohlen, die Flä-che nicht auszuweisen und auf weniger konfliktäre Standorte zurückzugreifen.
5 sehr hoch Es liegen sehr hohe artenschutzrechtliche Konflikte vor. Bei der Realisierung von Windkraftanlagen sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu erwar-ten. Die Fläche kann daher nur dann in die Planung aufgenommen werden, wenn mit der Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen gerechnet werden kann.
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4.2.8 Brutplätze windkraftsensibler Arten
Die Hinweise der LUBW (2013, Tabelle1) stellen eine tabellarische Übersicht wind-kraftsensibler Vogelarten dar. Diese sind bei der Planung von Vorranggebieten für die Windkraftnutzung zu beachten.
Im Gebiet zu erwarten waren Bruten von Weißstorch, Graureiher, Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalke, Wanderfalke, Uhu und Alpensegler. Für alle genannten Arten außer dem Alpensegler (3 km) wird in den Hinweisen der LUBW (2013) ein Radius von 1 km als Untersuchungsradius zur Ermittlung der Fort-pflanzungsstätten angegeben:
„…Werden im Rahmen dieser Untersuchungen Fortpflanzungsstätten [im 1 km Um-griff, Alpensegler 3 km Umgriff] nachgewiesen, so ist in der Regel davon auszuge-hen, dass ein auf der Planung beruhendes Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt. Ein Verstoß liegt jedoch nicht vor, wenn auf Grund der Erhebung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore der windkraftsen-siblen Brutvogelarten nach Kap. 2.2.2.2 die Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG für die betroffenen Arten ausgeschlossen werden kann…“ (LUBW 2013, Kap. 2.2.1.1, Seite 7).
Demnach ist eine Teilfläche im 1-km-Radius beplanbar, wenn durch genaue Unter-suchungen der Flugwege nachgewiesen werden kann, dass die Art in Teilsegmenten des Kreises um die Fortpflanzungsstätte nicht regelmäßig flugaktiv ist und damit kein Eintritt eines Verbotstatbestands zu erwarten ist.
Die gewonnenen Flugwegdaten ermöglichen es, die Flächen differenziert bzgl. der Raumnutzung zu bewerten. In einigen Fällen konnten Bereiche herausgearbeitet werden, wo eine radiale Schutzzone nicht notwendig ist. Dies ist insbesondere (aber nicht immer) bei Weißstorch und Graureiher der Fall, bei denen meist eine klare Raumnutzungspräferenz entlang von Bach- und Flusstälern zu beobachten war. Die beiden genannten Arten meiden die für Windenergieanlagen günstigen Höhenrücken und fliegen entlang der Tallagen zu Wiesen und Flüssen. In wenigen Fällen führten Brutplätze des Rotmilans ebenfalls nicht zum Ausschluss der Fläche, wenn der Brut-platz knapp innerhalb des 1-km-Radius um die Eignungsfläche lag und keine Über-flüge registriert wurden. In diesen Fällen wurde die Konfliktintensität um eine Stufe heruntergestuft.
Eine schwierig einzustufende Art stellt der Alpensegler dar. Die sehr schnelle und flugaktive Art macht Nahrungsflüge bis über 50 km (M. Schmidt, pers. Mitteilung), regelmäßige Beobachtungen aus einem Umkreis von 20 km um Brutkolonien liegen vor (eigene Beobachtungen). Telemetrische Studien zur Raumnutzung fehlen. Die bisherigen Totfunde liegen beide außerhalb des 3-km-Radius um Brutstätten. Der 3-km-Radius führte hier in Fällen mit regelmäßigen Beobachtungen zum Ausschluss, in einem Fall wurde aufgrund nur weniger festgestellter Überflüge die Konfliktintensität
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auf hoch zurückgestuft. Zusätzlich wurde in bis zu 6 km vom Brutplatz entfernten Gebieten mit vermehrten Beobachtungen des Alpenseglers diese Art als Restriktion aufgenommen, wenn entsprechende Überflüge registriert wurden. In diesen Fällen wird in den Steckbriefen auf die Beobachtungen hingewiesen und für das Genehmi-gungsverfahren eine vertiefte Untersuchung gefordert.
Im Regelfall konnte bzgl. der Brutplätze windkraftsensibler Arten der Horst gefunden und ein Radius von 1 km um den Horst gezogen werden. In einigen Fällen liegt ein bestätigtes Revier vor (mehrere Balzflüge oder einzelne Balzflüge und Paarflüge oder Balzflüge und regelmäßige Beobachtungen über die Brutperiode), ohne dass der Horst gefunden wurde. In diesen Fällen wurde im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung eine Fläche abgegrenzt, in der der Horst mit hoher Wahrscheinlichkeit liegt, und wurde mit einer Pufferzone von 1 km Breite versehen. In der Regel konnte dabei das Revierzentrum auf eine Schätzgenauigkeit von unter 100m eingegrenzt werden, lediglich am Illenberg wurde bei einem Revier des Wespenbussards diese Genauigkeit nicht erreicht.
Es gab auch Fälle mit (z.T. starken) Hinweisen auf Brutreviere von windkraftsensib-len Arten, die aber nicht abgesichert werden konnten. Dies ist zum einen bei Revie-ren von Rotmilanen der Fall, die im Jahr 2013 aufgrund schlechter Nahrungsverfüg-barkeit an vielen Stellen die Brut früh aufgaben und bei denen entsprechend frühe Hinweise auf ein Revier nicht bestätigt werden konnten. Zum anderen war bei meh-reren Wespenbussarden eine genaue Einschätzung schwierig, da auch diese Art einen hohen Nichtbrüteranteil besitzt und zudem sehr heimlich ist. Bei starken Hin-weisen auf ein Revier (eine Balzbeobachtung und mehrere Beobachtungen einzelner Tiere oder mehrere Balzbeobachtungen bzw. Beobachtungen von Paarflügen) wurde eine hohe Konfliktintensität konstatiert, bei Hinweisen (lediglich eine Balzbeobach-tung oder Paarflugbeobachtung, ansonsten wenige Beobachtungen von einzelnen Vögeln der Art) eine mittlere.
Lagen die Fortpflanzungsstätten außerhalb des 1-km-Radius, so wurden sie bei einer Entfernung bis 3 km in der Bewertung dennoch berücksichtigt. Eine starke Häufung von Brutplätzen in der Umgebung kann ebenfalls zu mittlerem Konfliktpotenzial füh-ren. Insbesondere beim Rotmilan wurde dies generell bei einem Radius von bis 1,5 km angenommen - die Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten empfiehlt bei dieser Art aktuell eine Erhöhung des Schutzradius auf 1,5 km.
Tab. 5 gibt die Bewertungskriterien für Brutplätze windkraftsensibler Arten wieder. Gutachterliche Abweichungen, die in Einzelfällen vorgenommen wurden, sind in den Steckbriefen gesondert begründet.
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Tab. 5: Bewertungskriterien für Brutplätze windkraftsensibler Arten
Konflikt-intensität
Begründung
sehr gering Keine Brutvorkommen einer windkraftsensiblen Art im 1-km-Radius um die Eig-nungsfläche. Geringe Anzahl von Brutvorkommen windkraftsensibler Arten in einem Bereich von 1-3 km um die Eignungsfläche.
gering Keine Brutvorkommen einer windkraftsensiblen Art im 1-km-Radius um die Eig-nungsfläche. Mittlere Anzahl von Brutvorkommen windkraftsensibler Arten in einem Bereich von 1-3 km um die Eignungsfläche.
mittel Mindestens ein Brutvorkommen einer windkraftsensiblen Art direkt im Anschluss an einen 1-km-Radius um die Eignungsfläche, beim Rotmilan bis zu einer Entfernung von 1,5 km, vgl. vorige Seite. Hinweis auf mindestens ein Brutvorkommen einer windkraftsensiblen Art innerhalb des 1-km-Radius um die Eignungsfläche. Hohe Anzahl von Brutvorkommen windkraftsensibler Arten in einem Bereich von 1-3 km um die Eignungsfläche.
hoch Mindestens ein Brutvorkommen windkraftsensibler Art innerhalb des 1-km-Radius um die Eignungsfläche festgestellt, aber Überflüge wurden nie oder nur sehr selten beobachtet. Starke Hinweise auf mindestens ein Brutvorkommen einer windkraftsensiblen Art innerhalb des 1-km-Radius um die Eignungsfläche.
sehr hoch Mindestens ein Brutvorkommen windkraftsensibler Art innerhalb des 1-km-Radius festgestellt und keine Hinweise, dass die Eignungsfläche nicht regelmäßig überflo-gen wird.
4.2.9 Überflüge windkraftsensibler Arten
Eine Raumnutzungsanalyse durch Fixpunktbeobachtungen gibt Hinweise, welche Räume regelmäßig und stärker als andere Bereiche von windkraftsensiblen Arten genutzt werden. In den Jahren 2012 und 2013 wurden in allen Eignungsflächen Fix-punktbeobachtungen durchgeführt, so dass die Häufigkeit beobachteter Überflüge ausgewertet werden konnte.
Sämtliche registrierten Flüge wurden in ein GIS eingetragen. Für die Überflugaus-wertung wurden alle Flüge berücksichtigt, bei denen es sich nicht eindeutig um zie-hende Vögel handelte. Es wurde ein Gitter mit Rasterfeldern von 200 x 200 m Größe über die Eignungsfläche inklusive eines Puffers von 1 km gelegt, in dem für jedes Gitterfeld die Anzahl registrierter Überflüge (Inzidenzen) berechnet wurde. Diese Be-rechnung wurde sowohl für sämtliche Arten zusammen durchgeführt, als auch für diejenigen Arten einzeln, von denen im vorgenannten Gesamtraum mindestens 50
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Flüge verzeichnet wurden (Alpensegler, Graureiher, Rotmilan, Schwarzmilan, Wan-derfalke, Weißstorch, Wespenbussard). Ein Beispiel gibt Abb. 6.
Abb. 6: Darstellung der Auswertung zu den registrierten Überflügen windkraft-sensibler Arten. Blau dargestellt ist die Eignungsfläche, in deren 1-km-Umkreis ein Gitter mit Rasterfeldern von 200 x 200 m Größe gelegt wurde. Die Anzahl der Über-flüge pro Rasterfeld wurde gezählt. In diesem Fall sind mehrere Rasterfelder mit 7-12 Überflügen vorhanden (orange), was eine mittlere Konfliktintensität für die Fläche bedeutet.
Anhand der Anzahl registrierter Überflüge pro Rasterfeld wurde die Fläche gemäß Tabelle 6 bewertet. Entscheidend für die Bewertung der Eignungsfläche sind die Rasterfelder, welche unmittelbar auf den Eignungsflächen liegen. Die Gesamtbewer-tung für die Eignungsfläche ergibt sich gemäß einer Worst-Case-Betrachtung aus der höchsten vorgefundenen Konfliktintensität. Allerdings wurden die Eignungsflächen so kleinflächig gewählt, dass Bereiche mit deutlich unterschiedlichen Flugaktivitäten in getrennte Flächen aufgeteilt wurden.
Aufgrund der vorhandenen, gemeindeübergreifenden Datengrundlage mit über 1.600 registrierten Flügen windkraftempfindlicher Vogelarten konnte ermittelt werden, wo es zu gehäuften Überflügen dieser Arten kam und daher von einer erhöhten Konflik-tintensität auszugehen ist. Die Schwellenwerte wurden dabei fachgutachterlich an-
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hand der vorliegenden Inzidenzen festgelegt. Vorschläge für landesweite artspezifi-sche quantitative Schwellenwerte gibt es von Seiten der LUBW nicht und sind unse-res Wissens auch nicht geplant, vielmehr sollen die Überflugdaten in einen regiona-len Bezug gebracht werden.
Ein Ausschluss von Flächen (Konfliktstufe sehr hoch) allein auf Grundlage von Über-flugdaten erfolgte nicht. Die gewonnenen Überflugdaten bestätigen überwiegend die durch die ermittelten Brutplätze bereits empfohlenen Ausschlussflächen. Die re-gistrierten Überflüge an anderen Standorten ließen keine Anhaltspunkte dafür erken-nen, dass dort infolge einer regelmäßigen Nutzung ein Verbotstatbestand zu erwar-ten ist.
Eine hohe Konfliktstufe trat bei der angewandten Bewertungsmatrix in der Umge-bung sämtlicher Horststandorte der Arten Rotmilan, Wanderfalke und Wespenbus-sard im Gebiet des Stadtkreises Freiburg auf. Im gemeindeübergreifenden Betrach-tungsraum betraf dies zusätzlich Bereiche, die häufiger durch den Rotmilan als Nah-rungsgebiet genutzt wurden und fernab von Brutplätzen lagen.
Tab. 6: Bewertungskriterien für Überflüge
Die Farben der Stufen entsprechen der Darstellung in den Steckbriefen (Kap. 4.3.7, S. 45 ff) und in den Karten im Anhang.
Konflikt-intensität
Begründung
sehr gering Pro Rasterfeld insgesamt maximal 2 Überflüge windkraftsensibler Arten (geringe Überflugdichte).
gering Pro Rasterfeld insgesamt maximal 6 Überflüge windkraftsensibler Arten oder maximal 5 Überflüge von einer einzelnen Art (mittlere Überflugdichte).
mittel Pro Rasterfeld insgesamt maximal 12 Überflüge windkraftsensibler Arten oder maximal 9 Überflüge von einer einzelnen Art (hohe Überflugdichte).
hoch Pro Rasterfeld insgesamt mehr als 12 Überflüge windkraftsensibler Arten oder mehr als 9 Überflüge von einer einzelnen Art (sehr hohe Überflugdich-te); es bestehen Hinweise und ein nicht unerhebliches Risiko, dass im Ge-nehmigungsverfahren ein Verbotstatbestand festgestellt wird.
sehr hoch Stufe nicht vergeben. Der sichere Nachweis eines regelmäßig genutzten Überflugkorridors sollte nach LUBW-Methode mit 18 Begehungen erbracht werden. Im Stadtgebiet Freiburg ist die Kategorie für die geprüften Eig-nungsflächen außerhalb der Ausschussflächen wegen Brutplätzen wind-kraftempfindlicher Vogelarten nicht erforderlich.
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4.2.10 Auerhuhn
Das Auerhuhn ist ebenfalls eine windkraftsensible Brutvogelart mit Meideverhalten gegenüber Windenergieanlagen. Die Art kommt in Baden-Württemberg ausschließ-lich im Schwarzwald und in den Allgäuer Voralpen vor. Im Schwarzwald besitzt sie nach den Alpen ihr größtes Vorkommen in Mitteleuropa. Der Zustand der Population ist allerdings kritisch, die Bestandsgröße hat in den letzten Jahrzehnten deutlich ab-genommen (SUCHANT & BRAUNISCH 2008). Bei einer fortschreitenden Abnahme ist davon auszugehen, dass die Bestandsgröße zu gering für eine überlebensfähige Population ist (GRIMM & STORCH 2000 geben hierfür mindestens 500 Tiere an).
Die FVA hat daher im Sommer 2012 eine Flächenkulisse zu „Windenergie und Auer-huhn“ erarbeitet. Hier werden vier Kategorien angegeben, welche bei der Standort-wahl zu betrachten sind.
1. Die Flächen der Kategorie 1 / Ausschluss, welche bei der Aufstellung des FNPs grundsätzlich als Ausschlussflächen zu werten sind, enthalten nachgewiesene Balz- oder Gesperrevorkommen von Auerhühnern oder bedeutende Korridore. Diese werden alle 5 Jahre im Zuge einer Fachsitzung (Beteiligung von Ornithologen, Jägern etc.) überprüft bzw. neu ermittelt.
2. Für die Flächen der Kategorie 2 / sehr problematisch konnten keine Balz- oder Gesperreflächen nachgewiesen werden. Andere Nachweise wie beispielsweise Funde von Federn, Losungen oder Spuren lassen allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf schließen, dass das Gebiet häufig von Auerhühnern frequentiert wird. Fortpflanzungsstätten von Auerhühnern können hier nicht ausgeschlossen werden, eine systematische Prüfung ist noch nicht erfolgt.
3. Gleiches gilt für Flächen der Kategorie 3 / problematisch. Hierfür liegen jedoch keine Fundhinweise vor, sondern diese Flächen sind aufgrund einer Modellierung des Lebensraumpotenzials in den „Aktionsplan Auerhuhn“ aufgenommen worden. Auerhühner sind hier aufgrund der Lebensraumausstattung zu erwarten (alle Waldflächen wurden in die Abschätzung aufgenommen), konnten allerdings bisher weder durch Balz- oder Gesperrebeobachtungen noch durch sonstige Funde nachgewiesen werden. Flächen der Kategorie 2 und 3 gelten nicht als Ausschlussflächen und können deshalb mit einem Verweis auf mögliche Auerhuhnvorkommen in den FNP übernommen werden. Diese Flächen sind im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu überprüfen.
4. Flächen der Kategorie 4 sind unproblematisch und demzufolge vorbehaltlich anderer Einschränkungen für Windenergieanlagen geeignet.
In der Bewertung sind Flächen der Kategorie 1 generell mit sehr hohen Konflikten behaftet, diese Flächen wurden allerdings bereits im Vorfeld aus der Eignungskulisse entfernt.
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Die verbleibenden Flächen sind alle der Kategorie 4 zugeordnet, so dass keine Re-striktionen in Bezug auf das Auerhuhn vorliegen. Bei unmittelbarem Anschluss von Flächen der Kategorie 4 an Bereiche mit Kategorie 1 ist ggf. im Rahmen eines Ge-nehmigungsverfahrens eine Erfassung durchzuführen.
4.2.11 Rast
Für die Bewertung von Rastgebieten wurden recherchierte Daten verwendet, kurso-rische Begehungen durchgeführt und Geodaten ausgewertet.
Für die meisten in den Hinweisen der LUBW (2013) genannten Artengruppen ist der Hochschwarzwald bezüglich des Rastgeschehens unbedeutend, da Feuchtwiesen-gebiete und Gewässer fehlen. Als Rastgebiete sind vor allem offene Kuppen zu nen-nen (z.B. für Braunkehlchen, Steinschmätzer), die allerdings in den vorliegenden Fäl-len meist nur von einer kleinen Zahl von Individuen genutzt werden und damit ledig-lich eine untergeordnete Bedeutung aufweisen.
An Schlafplätzen wurden zum einen die bekannten Massenschlafplätze des Berg-finks recherchiert, die alle außerhalb der Prüfkulisse liegen. Zudem wurden Schlaf-plätze des Rotmilans recherchiert und teilweise selbst ermittelt. Vom Tuniberg liegen regelmäßige Schlafplatzzählungen von Staren und Saatkrähen vor. Wenn in der Umgebung von Eignungsflächen Schlaf- und Rastplätze festgestellt wurden, wurde deren Bedeutung ermittelt, um das Tabukriterium der internationalen oder nationalen Bedeutung zu überprüfen (gemäß Windenergieerlass Baden-Württemberg). Bei Flä-chen von regionaler oder lokaler Bedeutung floss das Kriterium in die Gesamtbewer-tung ein und führte ggf. zu einer Aufwertung der Zone. In den Steckbriefen wurden Schlaf- und Rastplätze angegeben und in den Hinweisen im Falle einer weiteren Ver-folgung der Eignungsfläche als Restriktion angegeben.
4.2.12 Vogelzug
Die Zugplanbeobachtungen wurden für die vier Beobachtungspunkte im Herbst 2012 und die fünf Punkte im Frühjahr 2013 vergleichend ausgewertet. Es wurden Tages-summen sowie Gesamtsummen pro Art und Erfassungspunkt für jeden Standort er-mittelt. Eine vergleichende Tabelle des Zuggeschehens wurde für die Herbst- und Frühjahrsbeobachtungen erstellt. Bei Arten, die jeweils mit insgesamt mindestens 30 Individuen festgestellt wurden, wurden Standorte hervorgehoben, welche mindestens 50% der ziehenden Individuen aufwiesen. Die Anzahl beobachteter Durchzügler be-züglich Individuen und Artenzahl wurde zwischen den Standpunkten verglichen.
Neben der Anzahl der Durchzügler wurden die Daten auch bezüglich des Verhaltens der Vögel ausgewertet. Da bei den Zugplanbeobachtungen ein größerer Raum ab-
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gedeckt werden kann, wurde darauf geachtet, ob durch die jeweilige Topografie um die Beobachtungspunkte das lokale Zuggeschehen beeinflusst ist. Dadurch ist eine gewisse Übertragbarkeit der Daten auf andere Lokalitäten gegeben.
Die ergänzenden Vogelzugdaten der Fixpunktbeobachtungen (vgl. Kap. 4.2.9) wur-den auf Hinweise zu Zugkonzentrationsräumen geprüft.
4.2.13 Landschaftsanalyse
Viele der windkraftsensiblen Arten orientieren sich besonders bei den Jagdgebieten nach der Landnutzung. Vor allem die Milanarten, aber auch Wespenbussard und weitere Arten bevorzugen für die Jagd Offenland (insbesondere Grünland) und orien-tieren sich an Waldrändern und anderen Biotopgrenzen (Ökotonen). Zudem sind Waldränder bevorzugte Brutplätze der genannten Arten. Entsprechend sind über die Landnutzung und Landschaftsausstattung zusätzliche Hinweise über Jagdgebiete und Überflugräume zu gewinnen. Diese Informationen sind eine wichtige Ergänzung zu den Beobachtungen, insbesondere da die Landnutzung meist langfristig erhalten bleibt, während bezüglich Brutplätzen bei den windkraftsensiblen Arten jährliche Ver-änderungen auftreten können.
Für die Landschaftsanalyse wurden die Landnutzungsdaten des Digitalen Land-schaftsmodells (DLM 25 ATKIS) ausgewertet. Es wurde der Wald- und Offenlandlan-danteil in den jeweiligen Eignungsflächen sowie zusätzlich der Umgebung (Betrach-tungsraum 1-km-Radius um die Fläche) ermittelt. Zudem wurde die Länge der Wald-ränder in den jeweiligen Untersuchungsgebieten ermittelt. Um aufgrund unterschied-licher Gebietsgrößen ein vergleichbares Maß zu entwickeln, wird die Waldrandlänge pro Hektar für das jeweilige Untersuchungsgebiet angegeben.
Die Ergebnisse werden in den Steckbriefen zusammengefasst. Wenn ein relativ ho-her (10-20%), hoher (20-30%) oder sehr hoher (über 30%) Offenlandanteil festge-stellt wurde, ist dies im Steckbrief vermerkt worden. Auch Bereiche, in denen auf-grund der Topografie verstärktes Zuggeschehen erwartet werden kann, sind hier vermerkt. Der Landschaftsanalyse wurde keine separate Bewertung gegeben, sie floss aber in die Gesamtbewertung als zusätzliche Information ein. Damit hat sie im Vergleich zu den harten Daten der Beobachtungen aus 2013 einen ergänzenden Stellenwert. Im Stadtgebiet von Freiburg führte die Landschaftsanalyse nur an der Rappeneckermatte zu einer Veränderung der Bewertung (Höherwertung der Fläche, vgl. Steckbrief).
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4.2.14 Nicht windkraftsensible Vogelarten
Die im Kapitel 4.2.1 genannten Wirkungen können prinzipiell auch bei als nicht wind-kraftsensibel eingestuften Vogelarten auftreten. Generell wird bei diesen Arten aller-dings die Beeinträchtigung insbesondere durch Meidung und Kollision als deutlich geringer eingeschätzt. Viele dieser Wirkungen sind zudem im Raumumfang durch Vermeidungsmaßnahmen und Alternativenprüfungen im Rahmen der Genehmi-gungsplanung modifizierbar und meist, z.B. durch alternative Wegeführung oder ge-ringe Verschiebung der Anlagenstandorte, vermeidbar.
Bei den nicht windkraftsensiblen Arten ist eine allgemeine Abschätzung in Bezug auf typische nicht windkraftspezifische Wirkungen möglich.
Bezüglich der nicht windkraftsensiblen Vogelarten wurden keine gesonderten Erhe-bungen, sondern eine fachgutachterliche Einschätzung durchgeführt.
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4.3 Ergebnisse
4.3.1 Brutplätze windkraftsensibler Arten
Es wurden Bruten der windkraftsensiblen Vogelarten Alpensegler (zahlreiche Brut-paare / Reviere (BP) im Stadtgebiet), Baumfalke (1 BP), Graureiher (7 BP), Rotmilan (1 BP) Schwarzmilan (2 BP), Uhu (1 BP), Wanderfalke (2 BP), Weißstorch (3 BP) und Wespenbussard (1 BP) festgestellt. Zusätzlich gab es an zwei weiteren Stellen starke Hinweise auf Reviere des Wespenbussards. Am Tuniberg konnten auch Brut-plätze des Bienenfressers lokalisiert werden, der zwar nicht als windkraftsensibel gelistet ist, aber aufgrund seines Verhaltens als sehr flugaktiver Jäger möglicher-weise reagiert.
Viele der festgestellten Reviere befinden sich außerhalb des 1-km-Radius (bzw. 3-km-Radius beim Alpensegler) um eine Eignungsfläche. Auf eine kartografische Dar-stellung wird aus Gründen des Schutzes der Brutreviere vor ungenehmigten mensch-lichen Eingriffen verzichtet. Die geringste Entfernung der Brutplätze von den jeweili-gen Eignungsflächen ist in den Steckbriefen angegeben.
4.3.2 Überflüge windkraftsensibler Arten
Bei allen durch das Büro ABL durchgeführten Untersuchungen zu Flächennutzungs-plänen im Südschwarzwald (vgl. Kap. 4.1.2) wurden insgesamt 1654 Überflüge windkraftsensibler Arten registriert. Davon wurden 581 Überflüge bei den Untersu-chungen für die Stadt Freiburg erfasst. Über den Eignungsflächen selbst wurden 210 Flüge registriert. Eine Darstellung der Überflüge im 200-m-Raster kann der Karte „Überflugsummen windkraftsensibler Vogelarten“ (im Anhang) entnommen werden. Die höchsten Überflugsummen wurden in einer Entfernung von weniger als 1 km um Brutplätze windkraftempfindlicher Arten festgestellt. Die gewonnenen Überflugdaten bestätigen daher überwiegend die durch die ermittelten Brutplätze bereits vermuteten Ausschlussflächen. Die registrierten Überflüge an anderen Standorten ließen keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass dort infolge einer regelmäßigen Nutzung ein Verbotstatbestand zu erwarten ist.
In den Steckbriefen werden die Überflüge pro Eignungsfläche gesondert angegeben, die Bewertungsmethoden sind in Kap. 4.2.6 beschrieben.
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4.3.3 Rast
Die Rastvogeluntersuchungen ergaben keine Hinweise auf bedeutende Rastgebiete im 2-km-Umkreis von Eignungsflächen im Schwarzwald. Ein Rotmilanschlafplatz im Dreisamtal war 4 km von der nächsten Eignungsfläche entfernt.
In der Nähe des Tunibergs wurden Schlafplätze von Staren (Abb. 7) und Saatkrähen festgestellt, die auch Überflüge über den Tuniberg durchführten. Insgesamt liegt am Tuniberg ein regional bedeutender Rastplatz für Vögel vor.
Abb. 7: Stare im Nebel im Dezember 2012 am Schlafplatz bei Mengen, nahe Tu-niberg. Foto: F. Hohlfeld.
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4.3.4 Vogelzug
4.3.4.1 Herbstzug 2012
Insgesamt wurden an den fünf Terminen an vier Standorten 22.919 ziehende Indivi-duen von 69 Vogelarten registriert.
Tab. 7 stellt eine vergleichende Übersicht aller vier im Verfahren untersuchten Standorte dar. Die beiden Arten mit den meisten ziehenden Individuen waren Buch-fink und Ringeltaube, die gemeinsam über die Hälfte des Zugaufkommens ausmach-ten. 22 weitere Arten wurden mit insgesamt über 100 ziehenden Individuen festge-stellt.
Wenn ein hoher Anteil (mehr als 50% der im Rahmen der Untersuchungen registrier-ten Individuen) einer Art an einem einzelnen Standort festgestellt wurden, ist dies in Tab. 7 bei regelmäßigen Durchzüglern (Arten mit mindestens 30 beobachteten Indi-viduen) hervorgehoben. An jedem der vier untersuchten Standorte traten einzelne Arten überproportional häufig auf. Am Ochsenberg waren es Kormoran und Fichten-kreuzschnabel, bei Langackern Ringeltaube, Kernbeißer, Eichelhäher, Hohltaube und Wintergoldhähnchen, an der Halde Erlenzeisig, Wiesenpieper, Stieglitz, Feldler-che, Hänfling, Wacholderdrossel und Schafstelze. Am Tuniberg war die Zusammen-setzung der Arten insgesamt deutlich anders, hier wurden besonders häufig Stare, Saatkrähen, Kohlmeisen, Singdrosseln, Bergfinken, Tannenmeisen, Baumpieper und Grünfinken registriert.
Bei Betrachtung der Individuensummen über die fünf Termine wurden die höchsten Zahlen am Tuniberg festgestellt; ähnliche Zahlen traten auch am Standort Halde auf. Bei Langackern war die Summe deutlich geringer (17% geringer als am Tuniberg), am Ochsenberg wurden die geringsten Individuenzahlen festgestellt (39% weniger Individuen als am Tuniberg). Bei der Artenzahl wurde auf der Halde mit 50 der höchste Wert erzielt, gefolgt von Langackern (46), Ochsenberg (40) und mit der ge-ringsten Artenzahl dem Tuniberg (38).
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Tab. 7: Ergebnissummen der Zugplanbeobachtungen vom Herbst 2012. Ange-geben ist der Status nach der Roten Liste Baden-Württembergs (RL BW; LUBW 2007), Anhang-Arten der Vogelschutzrichtlinie sowie der Schutzstatus nach dem BNatSchG (b: besonders geschützt; s: streng geschützt). Sind Zahlen bei den ein-zelnen Arten fett gedruckt, so wurde am jeweiligen Standort über die Hälfte der Indi-viduen dieser Arten nachgewiesen.
Art RL BW
VSR BNatSchG Ochsen-berg
Lang-ackern
Halde Tuniberg Summe
Buchfink b 1892 1949 2863 2271 8975
Ringeltaube b 570 1746 710 212 3238
Star V b 21 134 25 1512 1692
Mehlschwalbe 3 b 229 328 155 205 917
Saatkrähen b 800 800
Erlenzeisig b 114 140 340 43 637
Kernbeißer b 56 329 102 144 631
Kohlmeise b 93 41 104 261 499
Wiesenpieper b 41 28 336 35 440
Heckenbraunelle b 41 76 118 74 309
Kormoran b 167 3 135 1 306
Singdrossel b 12 59 49 179 299
Stieglitz b 11 82 183 18 294
Blaumeise b 65 86 62 66 279
Bergfink b 41 33 50 146 270
Tannenmeise b 31 20 72 136 259
Baumpieper 3 b 9 13 38 198 258
Rauchschwalbe 3 b 17 82 52 104 255
Feldlerche b 31 162 34 227
Bachstelze b 28 46 100 43 217
Fichtenkreuzschnabel b 113 14 71 198
Misteldrossel b 49 20 52 48 169
Hänfling V b 28 33 65 126
Gimpel b 53 30 18 15 116
Eichelhäher b 7 47 27 81
Wacholderdrossel V b 4 33 24 61
Schafstelze b 2 45 47
Grünfink b 5 10 31 46
Hohltaube V b 28 2 30
Wintergoldhähnchen b 14 16 30
Girlitz V b 4 6 15 25
Rotdrossel b 10 13 23
Hausrotschwanz b 1 11 8 1 21
Mäusebussard s 2 6 11 19
Amsel b 4 6 5 15
Bergpieper 1 b 5 10 15
Heidelerche 1 X s 1 10 3 1 15
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Art RL BW
VSR BNatSchG Ochsen-berg
Lang-ackern
Halde Tuniberg Summe
Sperber s 1 3 7 2 13
Rabenkrähe b 12 12
Bergstelze b 5 4 2 11
Schafstelze b 1 8 9
Zilpzalp b 7 2 9
Uferschwalbe V b 4 4 8
Rotmilan X b 1 3 2 6
Bienenfresser V b 5 5
Habicht s 3 2 5
Turmfalke V b 2 2 4
Ringdrossel V b 3 3
Rohrammer V b 1 2 3
Rohrweihe 3 X s 1 2 3
Fitis V b 2 2
Goldammer V b 1 1 2
Wespenbussard 3 X s 1 1 2
Baumfalke 3 s 1 1
Braunkehlchen 1 b 1 1
Felsenschwalbe b 1 1
Graureiher b 1 1
Grauschnäpper V b 1 1
Merlin b 1 1
Rotkehlpieper b 1 1
Schwarzspecht X s 1 1
Silberreiher b 1 1
Sommergoldhähnchen b 1 1
Steinschmätzer 1 b 1 1
Sumpfmeise b 1 1
Tannenhäher b 1 1
Trauerschnäpper V b 1 1
Wiedehopf 2 s 1 1
Zitronenzeisig 1 s 1 1
Drossel-Art 37 7 20 64
Finken-Art (groß) 332 354 686
unbestimmt 80 89 169
Meisen-Art 20 20
Pieper-Art 5 5 18 28
Individuenzahl 4134 5592 6449 6744 22919
Artenzahl 40 46 50 38 69
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4.3.4.2 Frühjahrszug 2013
Insgesamt wurden an den vier Terminen und fünf untersuchten Standorten 3368 zie-hende Vögel von mindestens 47 Arten registriert. Die Anzahl der Individuen war da-mit deutlich niedriger als im Herbst, was sowohl wegen des stärker komprimierten Zuggeschehens im Herbst (GATTER 2000) als auch wegen der teils ungünstigen Wit-terung im Frühjahr zu erwarten war (zu Unterschieden bzgl. der Anzahl an Begehun-gen vgl. Kap. 4.2.12).
Tab. 8 stellt eine vergleichende Übersicht aller fünf im Verfahren untersuchten Standorte dar. Wie im Herbst waren Buchfink und Ringeltaube die häufigsten Durch-zügler und machten etwa drei Viertel des Zuggeschehens aus.
Tab. 8: Ergebnissummen der Zugplanbeobachtungen vom Frühjahr 2013. An-gegeben ist der Status nach der Roten Liste Baden-Württembergs (RL BW; LUBW 2007), Anhang-Arten der Vogelschutzrichtlinie (VSR) sowie der Schutzstatus nach dem BNatSchG (b: besonders geschützt; s: streng geschützt). Sind Zahlen bei den einzelnen Arten fett gedruckt, so wurde am jeweiligen Standort über die Hälfte der Individuen dieser Arten erfasst.
Art RL BW
VSR BNat SchG
Ochsen-berg
Halde Lang-ackern
Rosskopf Tuniberg Summe
Buchfink b 257 189 328 325 383 1482
Ringeltaube b 522 414 26 32 51 1045
Rotdrossel b 2 0 23 0 80 105
Erlenzeisig b 45 0 6 0 10 61
Singdrossel b 3 0 51 1 2 57
Wacholderdrossel b 7 3 43 0 3 56
Hänfling b 1 2 0 1 38 42
Mäusebussard s 0 1 13 1 25 40
Kohlmeise b 11 25 1 1 0 38
Star V b 0 0 29 0 4 33
Bergfink b 15 10 2 0 2 29
Saatkrähe b 0 0 0 0 26 26
Rabenkrähe b 0 0 0 0 25 25
Tannenmeise b 0 19 0 2 0 21
Misteldrossel b 2 2 16 0 0 20
Feldlerche b 0 15 1 1 2 19
Mauersegler b 0 0 0 0 19 19
Kormoran b 0 1 0 0 17 18
Bachstelze b 0 2 2 0 13 17
Baumpieper b 1 2 9 5 0 17
Turmfalke b 0 0 1 1 14 16
Wiesenpieper b 7 2 3 0 3 15
Girlitz b 0 1 0 0 10 11
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Art RL BW
VSR BNat SchG
Ochsen-berg
Halde Lang-ackern
Rosskopf Tuniberg Summe
Rotmilan x s 1 0 6 0 2 9
Schwarzmilan x s 0 0 1 0 7 8
Blaumeise b 5 0 0 1 0 6
Kernbeißer b 1 4 0 1 0 6
Rauchschwalbe b 0 1 0 0 5 6
Stieglitz b 3 0 3 0 0 6
Eichelhäher b 0 0 3 1 0 4
Gimpel b 0 0 3 1 0 4
Zilpzalp b 0 0 0 0 4 4
Heidelerche x s 0 3 0 0 0 3
Sperber s 0 0 2 1 0 3
Heckenbraunelle b 1 0 0 0 1 2
Ringdrossel b 0 2 0 0 0 2
Schafstelze b 0 2 0 0 0 2
Sumpfmeise b 0 0 0 2 0 2
Amsel b 0 0 0 1 0 1
Bergpieper b 0 0 0 0 1 1
Bergstelze b 1 0 0 0 0 1
Fischadler x s 0 0 0 0 1 1
Fitis b 0 0 0 0 1 1
Goldregenpfeifer s 1 0 0 0 0 1
Graureiher b 0 1 0 0 0 1
Grünfink b 0 0 0 0 1 1
Hohltaube b 0 1 0 0 0 1
Kleiber b 0 0 0 1 0 1
Rohrweihe x s 0 0 0 1 0 1
Sommergoldhähnchen b 0 0 0 0 1 1
Finken-Art (groß) 0 8 10 0 0 18
Pieper-Art 0 0 0 0 17 17
Drossel-Art 0 0 0 0 42 42
Summe Individuen 886 710 582 380 810 3368
Summe Arten 19 23 23 19 31 53
Bei Betrachtung der Individuensummen über die fünf Termine wurden die höchsten Zahlen am Ochsenberg und Tuniberg festgestellt, ähnliche Zahlen traten auch am Standort Halde auf. Bei Langackern war die Summe deutlich geringer, am Rosskopf wurden im Vergleich zu den anderen Standorten insgesamt nur etwa halb so viele Individuen festgestellt. Bei der Artenzahl wurde am Tuniberg mit 29 der höchste Wert erzielt, gefolgt von Langackern und Halde (22) sowie Ochsenberg und Rosskopf (19).
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4.3.4.3 Ergänzende Erkenntnisse zum Vogelzug
Topografie und Zuggeschehen
Nicht nur die Individuensummen beim Vogelzug sind relevant, sondern auch Be-obachtungen zum Verhalten ziehender Vögel. Insgesamt wurde bei den Herbstbe-obachtungen festgestellt, dass insbesondere bei Westwinden die Kammlagen ge-mieden wurden und die Vögel möglichst im östlich gelegenen Windschatten der Kämme zogen. Dies war besonders am Standort Ochsenberg gut zu beobachten, wo sich ein starker Abfall ins östlich gelegene Kappler Tal, das in südwestliche Richtung verläuft, befindet. Bei stärkeren Winden wurde ein erheblicher Anteil des Kleinvogel-zuges in diesem Tal registriert. Die Anwesenheit von bis zu drei Sperbern deutete darauf hin, dass das Kappler Tal auch bei Prädatoren als lohnende Nahrungsquelle bekannt ist. Dies sind deutliche Hinweise, dass am Talschluss solcher in Zugrichtung verlaufenden Täler eine Konzentration des Vogelzugs vorliegt. Diese Erkenntnis ist von anderen Gebieten mit deutlich höherer Erfassungsintensität bekannt (GATTER 2000).
Insbesondere beim Frühjahrszug wurde die topografisch besondere Lage des Tu-nibergs für Großvögel und Thermikflieger sichtbar. Von den 84 beobachteten Zugbe-obachtungen von Greifvögeln entfielen mit 49 über die Hälfte auf den Tuniberg. Da-bei wurde häufig festgestellt, dass der thermisch begünstigte Südhang des Tunibergs von vielen Individuen dazu genutzt wurde, an Höhe zu gewinnen. Die Vögel hielten sich entsprechend länger kreisend am Südrand des Tunibergs auf. Ergänzende ei-gene Beobachtungen im Rahmen der Fixpunktbeobachtungen sowie recherchierte Daten (S. Mattausch, pers. Mitteilung) belegen dasselbe Verhalten auch für durch-ziehende Weiß- und Schwarzstörche.
Bei den Fixpunktbeobachtungen wurde zudem festgestellt, dass die im Flug jagen-den Schwalben häufig lange Aufenthaltszeiten am Südrand des Tunibergs zeigten. Dabei erreichten die Schwärme Größenordnungen von über 100 Tieren. Die kreisen-den Vögel waren je nach Wetterlage in den Morgen-, aber auch in den Abendstun-den zu sehen und stiegen in der Thermik langsam auf.
Meideverhalten
Für eine detaillierte Auswertung zur Wirkungsweise von WEA auf das Zuggeschehen sind deutlich aufwendigere Untersuchungen notwendig. Am Standort Rosskopf be-stehen bereits WEA, daher sei an dieser Stelle angemerkt, dass der Vogelzug sich im Frühjahr bei bewegten Rotoren meist deutlich östlich des Rosskopfturms beweg-te. Einzelne Gruppen von ankommenden Buchfinken zeigten eine klare Richtungs-änderung vor den Anlagen. Insbesondere bei Kleinvögeln wurde Meideverhalten vor WEA bei systematischen Untersuchungen nachgewiesen (TRAXLER 2004).
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4.3.4.4 Resümee Vogelzug
Die LUBW geht davon aus, dass in Baden-Württemberg grundsätzlich von einem Breitfrontzug ausgegangen werden kann. Eine signifikante Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos kann bestehen, wenn der Vogelzug durch Topografie und die Landschaftsausstattung kanalisiert wird.
Für die Beobachtungspunkte Langackern (betrifft Eignungsfläche Lorettoberg / Illen-berg Süd), Ochsenberg (betrifft Eignungsfläche Schauinsland – Pflugfelsen sowie beschränkt weitere Eignungsflächen in der Umgebung) und Rosskopf (betrifft Ross-kopf – Kleiner Rosskopf bis Rosskopfturm sowie beschränkt weitere Eignungsflächen in der Umgebung) liegen keine Zugkonzentrationskorridore vor, die auf ein erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen.
Die Zahlen ziehender Vögel waren an den Standorten Halde (außerhalb der über-prüften Eignungsflächen) und Tuniberg am höchsten. Ob es sich dabei um „Zugkon-zentrationskorridore von Vögeln […], bei denen Windenergieanlagen zu einer signifi-kanten Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos oder zu einer erheblichen Scheuchwirkung führen können“ (Windenergieerlass Baden-Württemberg) handelt, kann auf Grundlage der erhobenen Daten nicht beantwortet werden. Eine massive Konzentration konnte nicht festgestellt werden. Insbesondere am Tuniberg-Südhang ist jedoch aufgrund des beobachteten Verhaltens und der Bedeutung für Thermik nutzende Großvögel ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko nicht auszuschließen.
Die Beobachtungen weisen zudem darauf hin, dass in den Schlusslagen von in Zug-richtung verlaufenden Tälern aufgrund der Topografie mit Konzentrationen des Kleinvogelzuges zu rechnen ist. Ohne dass konkrete Daten vorliegen, ist dies beim Kappler Tal zu vermuten, welches am Horber Felsen endet.
Um Verstöße gegen das Tötungsverbot auszuschließen, wären aus Sicht der Gut-achter am Tuniberg und im Kappler Tal im Rahmen einer Genehmigungsprüfung Vo-gelzugerhebungen an den beplanten Flächen inkl. mehrerer Vergleichsstandorte notwendig. Das weitere Vorgehen ist allerdings im Einzelfall mit den Genehmigungs-behörden zu klären.
4.3.5 Nicht windkraftsensible Vogelarten
Eine gutachterliche Vorprüfung ergab für die betroffenen Eignungsflächen keine Hinweise, dass eine Realisierung von WEA aufgrund des Vorkommens oder nach außen überlappender Lebensstätten von nicht windkraftsensiblen Arten zwingend erhebliche Beeinträchtigungen für die einzelne Arten bedeutet. Dies gilt allerdings nur vorbehaltlich einer genaueren Prüfung im Genehmigungsverfahren.
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4.3.6 Übersicht der Ergebnisse für alle Eignungsflächen
Bei zwei Flächen liegt eine geringe Konfliktintensität vor:
13; 14 - Kappler Wald Nord und 22; 23; 25.4 - Hornbühl.
Auf elf Flächen wurde eine mittlere Konfliktintensität festgestellt:
01 - Gießhübel, 02 - Schauinslandstraße I, 04 - Weißenfelsen, 05 - Holzschlägermat-te, 08; 09; 10 - Kommenturwald, 11 - Rappeneckwald, 12; 15 - Untergsand, 16 - Mol-zenwald, 20.2 - Kybfelsen, 20.4 - Taubenkopf und 25.3 - Rosskopfturm.
Bei den vier Flächen 18; 19 - Lorettoberg/Illenberg, 21.1 - Tuniberg Nord, 24; 25.1; 25.2 - Fuchsköpfle/Sommerbuck/St. Otilienstein und 26 - Wildtalwald wird aufgrund hoher Konfliktintensität aus artenschutzrechtlichen Gründen von einer Ausweisung als Konzentrationszone abgeraten. Hier ist im Rahmen von Genehmigungsverfahren mit deutlich höherem Aufwand und mit Verlusten zumindest von Teilflächen zu rech-nen.
Auf sechs Flächen wurden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände und damit eine sehr hohe Konfliktintensität bei den Untersuchungen festgestellt. Dies sind die Flä-chen 03 - Schauinslandstraße II, 07 - Pflugfelsen, 17 - Laubisköpfle, 20.1 - Brom-bergkopf/Bleichentobelkopf/Rehagelkopf, 20.3 - Eichkopf/Horber Felsen/Brangenkopf sowie 21.2 - Tuniberg Süd.
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4.3.7 Steckbriefe der Eignungsflächen aus avifaunistischer Sicht
Die Ergebnisse sind in Form kompakter Steckbriefe zusammengestellt. Diese enthal-ten eine Zusammenfassung aller relevanten Teilergebnisse der Eignungsfläche. In-halt und Aufbau der Steckbriefe werden im Folgenden erläutert:
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km): Es werden die geringsten Entfernungen von festgestellten Brutrevieren windkraftsensibler Arten in einem 3-km-Umfeld der Eignungsflächen angegeben. Dabei ist zu beachten, dass die Untersuchungen sich gemäß der LUBW-Hinweise auf einen Umkreis von 1 km um die Eignungsflächen konzentriert haben und möglicherweise zusätzliche Reviere in Distanzen von über 1 km vorliegen. Beim Alpensegler werden auch Reviere bis 4 km angegeben.
Bewertung Parameter Brutplätze: Die Bewertung erfolgt gemäß der in Kap. 4.2.8 (S. 26) dargestellten Methoden.
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über Eig-nungsfläche: In den Steckbriefen wird zunächst zur Information die Anzahl der Über-flüge über die gesamte Eignungsfläche für jede windkraftsensible Art separat sowie gesamt (alle windkraftsensiblen Arten) angegeben. Dies erfolgt in Klassen; es be-deuten: I=1, II=2-4; III=5-10; IV=11-20; V>20 Überflüge über die jeweilige Eignungs-fläche. Beim Alpensegler, der oft in Jagdgemeinschaften fliegt, wird zudem die Indi-viduenzahl angegeben.
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten Überflug-dichten: Für die Bewertung des Parameters Überflüge ist nicht die Anzahl registrier-ter Überflüge selbst ausschlaggebend, sondern die flächenbezogene Überflugdichte. Die Überflugdichten ergeben sich aus den nach Kap. 4.2.9 (S. 28) berechneten Überflugfrequenzen pro 200x200-m-Rasterfeld. Zur besseren Übersichtlichkeit wer-den nicht die Überflugdichten selbst, sondern die daraus resultierenden Bewertungen gemäß Tab. 6, S.30, angegeben.
Auerhuhnflächen: Alle Eignungsflächen liegen innerhalb der Kategorie 4, da Flächen der Kategorie 1 generell mit sehr hohen Konflikten behaftet sind und daher bereits im Vorfeld aus der Eignungskulisse entfernt wurden (vergl. Kap. 4.2.10, S. 31).
Rast und Vogelzug: Es werden die Ergebnisse der gutachterlichen Einschätzung so-wie der ergänzenden Geländeerhebungen angegeben (vergl. Kap. 4.2.11, S. 32, und Kap. 4.2.12, S. 32).
Landschaftsanalyse: Die Hauptergebnisse der Landschaftsanalyse (vergl. Kap. 4.2.13, S. 33) werden, wo relevant, in kurzer Form genannt.
Gesamtbewertung für die Avifauna: Abschließend erfolgt eine Gesamtbewertung für die Avifauna mit Begründungen. Die für die Gesamtbewertung ausschlaggebenden
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Parameter werden hier nochmals genannt. Bei dem Parameter Brutplätze wurde die Nomenklatur aus Tab. 5, S. 28 übernommen, bei den Überflügen aus Tab. 6, S.30.
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird: Bei Eignungsflächen der Ge-samtbewertung von Stufe 1 bis 4 werden ggf. Hinweise gegeben, was in einem Ge-nehmigungsverfahren zu beachten ist.
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4.3.7.1 Schauinsland einschließlich Lorettoberg
Größe: 2,20 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan Hinweis auf ein Revier 0,7 km südwestlich
Wanderfalke 1,4 km
Wanderfalke 2,0 km
Rotmilan Revier 2,7 km
Rotmilan 3,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Rotmilan II
Wanderfalke II
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft hoher Offenlandanteil in der Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Hinweis auf ein sehr nahes Revier des Rotmilans und hohe Dichte Überflüge
windkraftsensibler Arten.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Gebietssteckbrief Avifauna 01 ‐ Gießhübel
Bei Bestätigung des Revierverdachts Rotmilan ist mit artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen auf Teilflächen bis zur
gesamten Fläche zu rechnen.
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Größe: 0,23 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,0 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 1,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, sehr kleine Fläche
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke in 1 km Entfernung. 3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Gebietssteckbrief Avifauna 02 ‐ Schauinslandstraße I
Aufgrund der Nähe zur VSG‐Kulisse ist von höherem Aufwand im Genehmigungsverfahren auszugehen.
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Größe: 0,03 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 0,9 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 2,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, sehr kleine Fläche
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke unter 1 km Entfernung führt zu einem Verstoß gegen
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Gebietssteckbrief Avifauna 03 ‐ Schauinslandstraße II
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Größe 04: 0,10 ha; 06: 2,72 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,5 km
Wanderfalke 2,0 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 1,8 km
Rotmilan Revier 1,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Alpensegler I (3 Individuen)
Rotmilan III
Schwarzmilan I
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft hoher Offenlandanteil in der Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Hohe Dichte der Überflüge windkraftsensibler Arten, insbesondere Rotmilan. 3 (mittlere Konfliktintensität)
Gebietssteckbrief Avifauna 04; 06 ‐ Weißenfelsen
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Größe: 7,20 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,0 km
Wanderfalke 2,1 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 1,9 km
Rotmilan Revier 2,3 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Schwarzmilan I
Wanderfalke I
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke in 1 km Entfernung. 3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Gebietssteckbrief Avifauna 05 ‐ Holzschlägermatte
Aufgrund der Nähe zur VSG‐Kulisse höherer Aufwand im Genehmigungsverfahren bei Planungen im Ostteil der Eignungsfläche.
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Größe: 37,49 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 0,1 km
Wespenbussard Revier2,2 km
Rotmilan Revier 1,9 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 2,6 km
Wanderfalke 3,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler I (30 Individuen einmal länger
nahrungssuchend)
Gänsegeier II (1+7 Ind.), Ausnahmeerscheinung
Kornweihe I
Rotmilan II
Schwarzmilan I
Wanderfalke IV
Wespenbussard III
gesamt V
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
4
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke unter 1 km Entfernung führt zu einem Verstoß gegen
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Gebietssteckbrief Avifauna 07 ‐ Pflugfelsen
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Größe 08: 0,07 ha; 09: 0,73 ha; 10: 0,02 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,2 km
Wespenbussard Revier 2,3 km
Rotmilan 2,5
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, sehr kleine Flächen
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke in über 1 km Entfernung (entspräche Bewertungsstufe 2).
Höherbewertung, da Wanderfalkenbrut im Vogelschutzgebiet l iegt und daher
gutachterlich nicht von einer geringen Konfliktintensität ausgegangen werden kann.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Aufgrund der Nähe zur VSG‐Kulisse höherer Aufwand im Genehmigungsverfahren.
Gebietssteckbrief Avifauna 08; 09; 10 ‐ Kommenturwald
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Größe: 0,43 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 2,2 km
Wanderfalke 2,3 km
Wespenbussard Revier 2,7 km
Bewertung Parameter Brutplätze 1
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan II
Wespenbussard I
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft sehr hoher Offenlandanteil in der
Eignungsfläche
Gesamtbewertung Avifauna
Mittlere Dichte der Überflüge windkraftsensibler Arten, Höherbewertung aufgrund
Landschaftsanalyse (sehr hoher Offenlandanteil in der Eignungsfläche, der auf eine
langfristige Nutzung als Nahrungshabitat für windkraftempfindliche Arten hinweist).
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Gebietssteckbrief Avifauna 11 ‐ Rappeneckermatte
Aufgrund der Nähe zur VSG‐Kulisse höherer Aufwand im Genehmigungsverfahren.
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 55
Größe 12: 0,03 ha; 15: 5,39 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 1,4 km
Wanderfalke 2,9 km
Graureiher 2,9 km
Wespenbussard Revier 2,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan I
gesamt I
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere Rotmilan unter 1,5 km entfernt.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Gebietssteckbrief Avifauna 12; 15 ‐ Untergsand
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
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Größe 13: 0,04 ha; 14: 2,39 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 1,4 km
Wespenbussard Revier 2,0 km
Wanderfalke 2,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, kleine Fläche
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Zwar mittlere Konfliktintensität bzgl. Brutplätzen in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere Brutplatz Rotmilan unter 1,5 km entfernt, aber
Geringerbewertung aufgrund geringer Überflugdichten windkraftsensibler Arten.
2 (geringe Konfliktintensität)
Gebietssteckbrief Avifauna 13; 14 ‐ Kappler Wald Nord
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Größe: 1,45 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 1,4 km
Graureiher 2,5 km
Wespenbussard Revier 2,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan II
Wanderfalke I
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere Rotmilan unter 1,5 km entfernt.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Gebietssteckbrief Avifauna 16 ‐ Molzenwald
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Größe: 1,92 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 0,9 km
Graureiher 2,1 km
Wespenbussard Revier 2,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan II
Schwarzmilan I
Wanderfalke I
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft hoher Offenlandanteil in der Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Rotmilan unter 1 km Entfernung führt zu einem Verstoß gegen
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Gebietssteckbrief Avifauna 17 ‐ Laubisköpfle
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Größe 18: 1,15 ha; 19: 7,35 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard starker Hinweis Revier innerhalb
Eignungsfläche
Graureiher (Kolonie, ca. 5 Horste) 1,6 km
Baumfalke 1,6 km
Wespenbussard Revier 1,9 km
Rotmilan Revier 2,6 km
Bewertung Parameter Brutplätze 4
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan III
Schwarzmilan I
Wespenbussard II
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere starker Hinweis auf ein Revier des Wespenbussards
innerhalb.
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Gebietssteckbrief Avifauna 18; 19 ‐ Lorettoberg/Illenberg
Zusätzliche, insbesondere späte Begänge für Wespenbussard inkl. Horstsuche, bei Bestätigung des Revierverdachts ist mit
erheblichen Einschränkungen bzgl. Nutzung zu rechnen.
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
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Größe: 79,62 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Baumfalke 0,3 km
Alpensegler 1,5 km
Graureiher (Kolonie, ca. 5 Horste) 1,0 km
Graureiher (Kolonie, ca. 3 Horste) 2,0 km
Weißstorch 2,0 km
Graureiher 2,8 km
Wespenbussard Revier 1,7 km
Wespenbussard starker Hinweis Revier 1,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler 7 Beobachtungen, 40 Individuen
Baumfalke III
Rotmilan III
Schwarzmilan II
Wanderfalke I
Weißstorch 2 Beobachtungen, 7 Individuen
Wespenbussard III
gesamt V
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
4
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Baumfalke unter 1 km Entfernung sowie Alpensegler unter 3 km Entfernung
führen zu einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Gebietssteckbrief Avifauna 20.1 ‐ Brombergkopf / Bleichentobelkopf / Rehhagkopf
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 61
Größe: 55,15 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard Revier 1,0 km
Wespenbussard starker Hinweis Revier 1,9 km
Graureiher (Kolonie, ca. 3 Horste) 2,2 km
Weißstorch 2,2 km
Graureiher 2,3 km
Alpensegler 3,1 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Baumfalke I
Rotmilan III
Schwarzmilan II
Wanderfalke I
Wespenbussard II
gesamt IV
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, in erster Linie Wespenbussard unmittelbar außerhalb des 1‐km‐
Radius, sowie hohe Überflugdichten windkraftsensibler Arten.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Im Süden der Fläche: zusätzliche, insbesondere späte Begänge für Wespenbussard inkl. Horstsuche erforderlich, bei Bestätigung
des Revierverdachts ist mit Flächenverlust zu rechnen.
Gebietssteckbrief Avifauna 20.2 ‐ Kybfelsen
Bewertung ist noch mittlere Konfliktintensität, hat aber Tendenz zu hoher Konfliktintensität.
Alpensegler: zusätzliche (späte) Begänge von naheliegenden Fixpunkten notwendig.
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Größe: 114,64 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard Revier innerhalb Eignungsfläche
Wespenbussard starker Hinweis Revier 1,3 km
Rotmilan 1,6 km
Wanderfalke 2,0 km
Baumfalke 2,5 km
Graureiher (Kolonie, ca. 3 Horste) 3,0 km
Graureiher 3,0 km
Alpensegler 3,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler 2 Beobachtungen, 51 Individuen
Baumfalke II
Rotmilan III
Schwarzmilan III
Wanderfalke II
Wespenbussard IV
gesamt V
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
4
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) Verdacht auf Verdichtung Herbstzug
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutrevier Wespenbussard unter 1 km Entfernung führt zu einem Verstoß gegen
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Gebietssteckbrief Avifauna 20.3 ‐ Eichkopf / Horber Felsen / Brangenkopf
Zusätzliche, insbesondere späte Begänge für Wespenbussard inkl. Horstsuche erforderlich, zusätzliche späte Begänge für
Alpensegler. Im Herbst Erfassungen des Vogelzugs erforderlich.
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 63
Größe: 32,30 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard Revier 1,0 km
Wanderfalke 1,1 km
Rotmilan 2,2 km
Wespenbussard starker Hinweis Revier 2,5 km
Rotmilan Revier 2,8 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler 2 Beobachtungen, 53 Individuen
Rotmilan III
Wanderfalke II
Wespenbussard II
gesamt IV
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten, insbesondere Wespenbussard und
Wanderfalke, unmittelbar außerhalb des 1‐km‐Radius um Eignungsfläche, sowie
hohe Dichte der Überflüge windkraftsensibler Arten.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Gebietssteckbrief Avifauna 20.4 ‐ Taubenkopf
Zusätzliche späte Begänge Alpensegler erforderlich.
Aufgrund Nähe zur VSG‐Kulisse höherer Aufwand im Genehmigungsverfahren.
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
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4.3.7.2 Rosskopf
Größe 22: 0,90 ha; 23: 0,31 ha; 25.4: 36,68 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard starker Hinweis Revier 1,4 km
Schwarzmilan 2,3 km
Graureiher (Kolonie, 3 Horste) 2,4 km
Weißstorch 2,4 km
Schwarzmilan 2,5 km
Alpensegler 3,5 km
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Rotmilan I
Schwarzmilan I
Wespenbussard II
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten 1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze mehrerer windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, diese l iegen alle deutlich außerhalb des 1‐km‐Puffers um die
Eignungsfläche.
2 (geringe Konfliktintensität)
Gebietssteckbrief Avifauna 22; 23; 25.4 ‐ Hornbühl
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
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Größe 24: 3,33 ha; 25.1: 6,22 ha; 25.2: 20,68 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Schwarzmilan 2,1 km
Graureiher (Kolonie, 3 Horste) 1,9 km
Weißstorch 1,9 km
Alpensegler 2,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 4
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler II
Schwarzmilan II
Wespenbussard II
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze der windkraftsensiblen Art Alpensegler (Mindestabstand von 3 km ist
unterschritten) in der Umgebung bis 3 km um die Eignungsfläche aber geringe
Anzahl beobachteter Überflüge des Alpenseglers.
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Gebietssteckbrief Avifauna 24; 25.1; 25.2 ‐ Fuchsköpfle, Sommerbuck,
St. Ottilienstein
Zusätzliche späte Begänge Alpensegler erforderlich, ggf. auch telemetrische Studien. Der nach LUBW‐Hinweisen vorgegebene
Mindestabstand zu den Brutstätten der Art (3 km) wird auf der Fläche unterschritten.
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
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Größe: 53,27 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Graureiher (Kolonie, 3 Horste) 1,2 km
Weißstorch 1,2 km
Schwarzmilan 2,5 km
Alpensegler 3,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler II
Schwarzmilan I
Wespenbussard II
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere des Alpenseglers unmittelbar anschließend an den für
die Art relevanten 3‐km‐Radius.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Gebietssteckbrief Avifauna 25.3 ‐ Kleiner Rosskopf bis Rosskopfturm
Zusätzliche späte Begänge Alpensegler erforderlich.
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
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Größe: 18,03 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Schwarzmilan 1,1 km
Alpensegler 2,3 km
Bewertung Parameter Brutplätze 4
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler I
Schwarzmilan II
Wespenbussard I
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze der windkraftsensiblen Art Alpensegler (Mindestabstand von 3 km ist
unterschritten, Abwertung der alleine nach den Abstandskriterien der LUBW mit 5 zu
bewertenden Fläche um eine Stufe aufgrund geringer Dichte beobachteter Überflüge
der Art).
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Gebietssteckbrief Avifauna 26 ‐ Wildtalwald
Zusätzliche späte Begänge Alpensegler erforderlich, ggf. auch telemetrische Studien. Der nach LUBW‐Hinweisen vorgegebene
Mindestabstand zu den Brutstätten der Art (3 km) wird auf der Fläche unterschritten.
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
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4.3.7.3 Tuniberg
Größe: 10,34 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Weißstorch 0,9 km
Uhu 2,7 km
Bienenfresser* mehrere Brutpaare in der Umgebung,
nächster Brutplatz 0,6 km entfernt
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler mehrere Trupps an einem Tag, insgesamt 68
Individuen
keine weiteren Überflüge von brütenden Vögeln, allerdings mehrere Überflüge
durchziehender windkraftempfindlicher Vogelarten (Baumfalke, Rohrweihe,
Rotmilan, Schwarzmilan, Weißstorch) festgestellt.
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
RastStarenschlafplatz mit bis zu 12000 Staren ca. 2,5 km Entfernung, dabei wurden mehrere Überflüge
von Starenschwärmen über der Eignungsfläche festgestellt.
Saatkrähenschlafplatz mit mehreren hundert Tieren in ca. 0,5 km Entfernung.
Umgebendes Grünland und Seen in der Oberrheinebene (z.B. Niederrimsinger See) als Rastplätze
von Watvögeln und Wasservögeln bekannt.
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) regional bedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) Verdichtung liegt vor, dabei starke Nutzung der
thermischen Situation am Südrand des Tunibergs
(Großvögel, Schwalben).
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft Als besondere Landmarke ist insbesondere die
Südabdachung des Tunibergs für Großvögel
interessant. Wenig Grünland, aber hoher
Offenlandanteil.
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz des Weißstorches, der kleinflächig den 1‐km‐Radius um die
Eignungsfläche unterschreitet, sowie hohe Dichte Überflüge windkraftsensibler
Arten. Höherwertung wegen Rastvögeln und insbesondere der Bedeutung des Gebiets
für den Vogelzug.
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
*Der Bienenfresser ist in den LUBW‐Hinweisen nicht als windkraftempfindliche Art gelistet. Aufgrund des Flugverhaltens der Art erscheint ein
Kollisionsrisiko bei der Art nicht unwahrscheinlich, daher wurde sie in der Auflistung aufgeführt.
Gebietssteckbrief Avifauna 21.1 ‐ Tuniberg Nord
Zusätzliche Begänge Alpensegler erforderlich. Im Frühjahr und Herbst Erfassungen des Vogelzugs erforderlich
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
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Größe: 10,07 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Weißstorch 0,5 km
Bienenfresser* mehrere Brutpaare in der Umgebung,
nächster Brutplatz 1,0 km entfernt
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler mehrere Trupps an einem Tag, insgesamt 68
Individuen
Schwarzmilan II
Wanderfalke I
Weißstorch II
keine weiteren Überflüge von brütenden Vögeln, allerdings mehrere Überflüge
durchziehender windkraftempfindlicher Vogelarten (Rohrweihe, Rotmilan,
Schwarzmilan) festgestellt.
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
RastStarenschlafplatz mit bis zu 12000 Staren in ca. 2,2 km Entfernung, dabei wurden mehrere
Überflüge von Starenschwärmen über der Eignungsfläche festgestellt.
Saatkrähenschlafplatz mit mehreren hundert Tieren in ca. 0,9 km Entfernung.
Umgebendes Grünland und Seen in der Oberrheinebene (z.B. Niederrimsinger See) als Rastplätze
von Watvögeln und Wasservögeln bekannt.
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) regional bedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) Verdichtung liegt vor, dabei starke Nutzung der
thermischen Situation am Südrand des Tunibergs
(Großvögel, Schwalben)
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft als besondere Landmarke ist insbesondere die
Südabdachung des Tunibergs für Großvögel
interessant. Wenig Grünland, aber hoher
Offenlandanteil
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Weißstorch unter 1 km Entfernung zur Eignungsfläche mit mehreren
beobachteten Überflügen führt zu einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Gebietssteckbrief Avifauna 21.2 ‐ Tuniberg Süd
*Der Bienenfresser ist in den LUBW‐Hinweisen nicht als windkraftempfindliche Art gelistet. Aufgrund des Flugverhaltens der Art erscheint ein
Kollisionsrisiko bei der Art nicht unwahrscheinlich, daher wurde sie in der Auflistung aufgeführt.
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Vögel
INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 70
4.4 Schlussfolgerungen
Die Untersuchungen ergaben, dass aus artenschutzrechtlicher Sicht innerhalb des Stadtkreises Eignungsflächen vorhanden sind. Aufgrund des relativ hohen Anteils an Flächen mit geringer bis mittlerer Konfliktintensität wird der Stadt Freiburg geraten, nicht auf Flächen mit hoher Konfliktintensität zurückzugreifen. Auf diesen Flächen wurden zwar bei den Untersuchungen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-stände festgestellt, allerdings ist hier das Risiko hoch, dass in einem späteren Ver-fahren bei eingehender Untersuchung Verbotstatbestände auftreten.
Die Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird, können sowohl für Vertre-ter der Stadt Freiburg, Genehmigungsbehörden als auch für Projektierer einen Über-blick geben, welcher Aufwand im Genehmigungsverfahren zusätzlich zu dem nach den LUBW-Hinweisen (2013) angegebenen zu erwarten ist.
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Fledermäuse
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5 Fledermäuse
5.1 Einleitung
An bestehenden WEA hat sich gezeigt, dass Fledermäuse durch direkte Kollisionen und / oder durch barotraumatische Verletzungen an sich drehenden Rotoren zu Tode kommen können. Auch wenn der größte Teil der Schlagopfer niemals gefunden wird, weil die Kadaver der sehr kleinen Fledermäuse innerhalb kurzer Zeit von aasfres-senden Wirbeltieren vertragen oder verzehrt oder von Totengräber-Käfern vergraben werden, so zeigt ein Verzeichnis der Totfunde (DÜRR 2013), dass die Auswirkungen gravierend sein können. Da alle Fledermausarten nach europäischem Recht (FFH-Richtlinie) sowie durch das BNatSchG streng geschützt sind, stellen sie die neben den Vögeln wichtigste artenschutzrechtlich zu bearbeitende Tiergruppe dar.
„Für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen (FNP) nach § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (Planung von Konzentrationszonen) und Bebauungsplänen, die Standorte für WEA ausweisen, ist die Erfassung von Fledermausarten im Gelände in der Regel nicht erforderlich“, wie in den im April 2014 erschienenen „Hinweisen zur Untersuchung von Fledermausarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Wind-energieanlagen“ (LUBW 2014: 6) ausgeführt wird.
5.1.1 Beeinträchtigungen von Fledermäusen durch Windenergieanlagen
5.1.1.1 Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren
Wegebau, Bau des Fundaments und Rodung der Fläche um den Windkraftturm Beim Bau von Zuwegungen können Bäume gefällt, Totholz entfernt oder Felsspalten durch Sprengung oder Versiegelung entfernt werden. Dies kann zu folgenden Ver-stößen gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG führen:
Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzungs- und Tötungsverbot) durch Verletzung oder Tötung von Fledermäusen, die sich in Fels- oder Baumquartieren aufhalten.
Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot), wenn Fleder-mäuse während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wande-rungszeiten erheblich gestört werden; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.
Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Schädigungsverbot) durch Zer-störung von Fortpflanzungs- oder Ruhequartieren.
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5.1.1.2 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Tötung von Fledermäusen durch Kollisionen mit sich drehenden Rotoren
Sich drehende Rotoren stellen eine große Gefahr für Fledermäuse dar. Die Tötung von Fledermäusen an Rotoren ist als Verstoß gegen Nr. 1 (Verletzungs- und Tö-tungsverbot) anzusehen, sofern sich das Risiko für Fledermäuse, durch Kollisionen getötet oder verletzt zu werden, gegenüber der natürlichen Situation signifikant er-höht. Nach Ansicht von Fledermaus- und Artenschutzexperten lässt sich der Verstoß gegen das Tötungsverbot jedoch vermeiden, wenn das Kollisionsrisiko durch geeig-nete Maßnahmen (siehe Tab. 9, S. 78 ff und Kap. 5.2.10) so weit abgesenkt wird, dass es gegenüber der Situation ohne WEA nicht signifikant erhöht ist.
Während es bei Vögeln Meideverhalten gibt (siehe Kap. 4.2.3, S. 17), aufgrund des-sen zuvor genutzte Lebensräume im Umkreis von WEA nicht mehr genutzt werden, was als weitere betriebsbedingte Beeinträchtigung zu werten ist, konnte ein solches Verhalten bei Fledermäusen bisher nicht belegt werden. Dieser Aspekt wird daher bei der weiteren Betrachtung nicht berücksichtigt. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass landende, also ihre Nahrung von Oberflächen ablesende Fledermausarten die Masten von Windkraftanlagen hinauffliegen und dadurch einer erhöhten Kollisionsge-fahr ausgesetzt sind. Dieser Aspekt wird in Tab. 9, S. 78ff, bei den betreffenden Ar-ten berücksichtigt und mit geringer Gewichtung in die Risikoanalyse (Tab. 11, S. 92) einbezogen.
5.2 Methoden
5.2.1 Auswertung vorhandener Fledermausdaten
Durch das Umweltschutzamt der Stadt Freiburg, Herr Norbert Wilbs, wurden die im Fauna-Informationssystem vorhandenen Daten der Arbeitsgemeinschaft Fleder-mausschutz e.V. (AGF) mit Stand Oktober 2012 als ArcView-Shapefiles zur Verfü-gung gestellt. Zu neuesten Funden und Erkenntnissen im Raum Freiburg und Umge-bung, die noch nicht in das Fauna-Informationssystem eingegeben wurden, gaben Fledermausexperten der AGF (Edmund Hensle, Horst Schauer-Weisshahn) Aus-kunft.
5.2.2 Geländebegehungen, Luftbildanalyse und GIS-Auswertungen
Die Eignungsflächen wurden im August 2013 begangen. Unter Einsatz eines Gelän-decomputers mit GPS-Empfänger wurden auf Luftbildern mit überlagerten Flur-stücksgrenzen unterschiedlich ausgeprägte Bereiche abgegrenzt, steckbriefartig do-kumentiert und im Hinblick auf ihre Eignung als Fledermaus-Lebensraum bewertet. Hierbei wurde das Angebot an Alt- und Totholz mit besonderem Augenmerk auf Ha-
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bitatbäume (vgl. FORSTBW 2010) mit Potenzial als Quartiere für Fledermäuse in qua-litativen Klassen abgeschätzt.
Es wurde die folgende fünfstufige Skala verwendet:
Wertstufe Definition
5 gut
älterer Laub- oder Laubmischwald mit hohem Anteil an stehendem Tot-holz und Höhlenbäumen, Habitatbäume mehr oder weniger regelmäßig vorhanden
4 gut-mittel
mittelalter Laub- oder Laubmischwald, oft mit Kiefern oder Lärchen, mitt-lerer Anteil an stehendem Totholz, Höhlenbäumen, Habitatbäume selten aber regelmäßig vorhanden
3 mittel
jüngerer Laubmischwald oder Nadelforst mit vorhandenem Totholz, Höh-lenbäumen, Habitatbäume unregelmäßig vorhanden
2 mittel-gering
jüngerer Laub- oder Laubmischwald oder Nadelforst mit wenig vorhande-nem Totholz, Höhlenbäumen, Habitatbäume selten
1 gering
Sukzessionsflächen oder dichter Jungwuchs bzw. artenarme und durch-forstete Nadelforste ohne nennenswertes Totholz, keine oder kaum Habi-tatbäume vorhanden
Die Bewertung der Wälder stellt insofern eine Momentaufnahme dar, als sich das Angebot an den für die Fledermäuse so wichtigen alten und abgestorbenen Bäumen durch Holzernte, Verkehrssicherungsmaßnahmen, Windwurf o.ä. rasch verschlech-tern kann. Der umgekehrte Prozess, dass durch das Altern und Absterben von Bäu-men neue potenzielle Fledermausquartiere entstehen, dauert hingegen Jahrzehnte.
Ein besonderes Charakteristikum des Freiburger Stadtwalds ist dessen Reichtum an Douglasien. Weil diese Baumart, gerade in Zeiten des Klimawandels, im Mittelpunkt des forstwirtschaftlichen Interesses steht, aber auch, weil im Freiburger Stadtwald mit der „Waltraut vom Mühlwald“ genannten Douglasie der höchste Baum Deutsch-lands stehen soll, wird über den Stadtwald des Öfteren in den Medien berichtet (z.B. FÜSSLER 2011 in der ZEIT). Pseudotsuga menziesii macht mehr als 300 Hektar des Stadtwaldes aus und bildet dem genannten ZEIT-Artikel zufolge „das wirtschaftliche Rückgrat des Forstbetriebes“. Da die Douglasie aus Nordamerika stammt, wird ihr Anbau aus Naturschutzsicht meist kritisch gesehen (HÖLTERMANN et al. 2008). Wie bei allen neophytischen Arten sind die Interaktionen mit der heimischen Tier- und Pflanzenwelt geringer als bei einheimischen Arten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch Douglasien mit wachsender Größe und steigendem Alter eine stetig stei-gende Qualität als Habitatbäume für Fledermäuse aufweisen können.
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Die Abgrenzungen der Bereiche wurden in ArcView übertragen und zum Teil auf-grund der höheren Auflösung am Bildschirm nochmals verfeinert und angepasst. Im Nachgang wurden im September 2013 die digitalen Orthofotos der aktuellsten Be-fliegung (Frühjahr 2013) durch das Vermessungsamt Freiburg, Herr Andreas Letz-gus, bereitgestellt. Weil diese die Wälder im unbelaubten Zustand zeigen und eine bessere Unterscheidung von Laub- und Nadelhölzern als die zuvor verwendeten Luftbilder ermöglichen, wurden die Abgrenzungen nochmals überarbeitet.
Es wurden weiterhin die Geometrien der Waldbiotopkartierung berücksichtigt. Das Forstamt Freiburg, Frau Nicole Schmalfuß, stellte ein Shape der FSC-Referenzflächen zur Verfügung. Das Forstamt gibt hierzu die folgenden Informatio-nen (URL: http://www.freiburg.de/pb/,Lde/234896.html): „Die Zertifizierung des Stadtwaldes nach den Richtlinien des Forest Stewardship Council (FSC) fordert die Ausweisung von so genannten ‚Referenzflächen‘ auf 5% der Waldfläche. Referenz-flächen sind von direkten menschlichen Eingriffen ungestörte Lern- und Vergleichs-flächen. Die Beobachtung der natürlichen Waldentwicklung gibt Hinweise für die Be-handlung des Wirtschaftswaldes“. Die FSC-Referenzflächen wurden bei der Auswer-tung als besonders wichtige Waldbereiche berücksichtigt. Das Forstamt stellte au-ßerdem die FoGIS-Geometrien zur Verfügung, die ergänzend herangezogen wurden.
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5.2.3 GIS-Auswertungen zu Höhenlage und Exposition
Weil auch physiografische Kriterien eine wichtige Rolle bei der Abschätzung und Be-rechnung des Konfliktpotenzials in den einzelnen Eignungsflächen spielen können, wurden die folgenden Berechnungen mittels zur Verfügung gestellter Geodaten und den Programmen ESRI ArcView und SpatialAnalyst durchgeführt.
Höhenstufen: Aus einem vom Vermessungsamt Freiburg zur Verfügung gestellten digitalen Höhenmodell (DHM) wurde die Höhenstufenverteilung in den Eignungsflä-chen in 100-m-Schritten ermittelt. Die in der Literatur vorhandenen Angaben zur Hö-henverbreitung der Fledermausarten wurden für die Einschätzung der Vorkommens-wahrscheinlichkeiten herangezogen. Die Unterschiede in den Höhenstufen sind der naturräumlichen Vielfalt des Stadtkreises Freiburg entsprechend sehr groß. Die Tu-niberg-Eignungsfläche liegt großenteils in der Höhenlage von 200 bis 300 m, die Eignungsflächen am Rosskopf in 500 bis 700 m, diejenigen am Schauinsland ein-schließlich Lorettoberg zwischen 500 und 1.100 m ü. NN (Abb. 8, Abb. 9).
Abb. 8: Vorkommende Höhenstufen in den Eignungsflächen mit Angabe der Flächengrößen, die auch die Größenunterschiede der Bereiche verdeutlicht.
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Abb. 9: Vorkommende Höhenstufen in den Eignungsflächen mit Angabe der prozentualen Anteile.
Wärmebegünstigte Südlagen: Über ein aus dem DHM abgeleitetes Expositionsmo-dell wurde mittels des Programms ArcView SpatialAnalyst der Flächenanteil von süd-, südwest- und südostexponierten Flächen ermittelt. Er gibt an, wo ein milderes Lokalklima als an den weniger sonnenexponierten Flächen herrscht, was unter ande-rem mit kürzerer Schneebedeckung und längerer Vegetationsperiode verbunden ist. Auch hier gibt es zwischen den Eignungsflächen große Unterschiede (Abb. 10).
Abb. 10: Anteil südwest-, süd- oder südostexponierter Flächen in den Eig-nungsflächen.
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5.2.4 Auswahl der im Untersuchungsgebiet zu berücksichtigenden Fleder-maus-Arten und Beurteilung ihrer Windkraft-Sensibilität
Die Daten der AGF stehen mit Stand Oktober 2012 beim Umweltschutzamt der Stadt Freiburg zur Verfügung. Es wurde in einem ersten Schritt ermittelt, von welchen Fle-dermausarten Nachweise in einem 5-km-Radius um die Eignungsgebiete vorliegen. Die resultierende Liste wurde in Abstimmung mit dem Freiburger Fledermaus-Experten Edmund Hensle um Arten erweitert, bei denen das Fehlen konkreter Nachweise vermutlich auf Erfassungslücken zurückzuführen ist, deren Vorkommen in den Eignungsgebieten jedoch ebenfalls erwartet werden kann.
Tab. 9 enthält Angaben zur Gefährdung sowie stichwortartige Artensteckbriefe, die der Herleitung der Windkraftsensibilität der Arten dienen. Dabei wird zwischen den bau- und anlagebedingten Risiken der Zerstörung oder Beeinträchtigung von Le-bensstätten einerseits und dem betriebsbedingten Risiko der Tötung von Tieren durch Kollisionen mit den Rotoren der WEA andererseits zu unterscheiden. Für die Beurteilung wurde eine Literaturrecherche durchgeführt. Die wichtigsten Quellen wa-ren hierbei die Fledermaus-Artkapitel im Grundlagenwerk „Die Säugetiere Baden-Württembergs“, Band 1 (BRAUN 2003), sowie BRINKMANN et al. (2011), DIETZ et al. (2007), DÜRR (2013), RICHARZ et al. (2012).
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Tab. 9: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen oder zu erwartenden Fledermausarten mit Angaben zu Gefährdungsgrad, Windkraftsensibilität
Erläuterungen: Erhaltungszustand gemäß FFH-Berichtspflicht in Baden-Württemberg (BW) (LUBW 2008) sowie der kontinentalen biogeografischen Region (k. b. R.) (Gesamtbewertung; BfN 2007): Erhaltungszustand in der konti-nentalen biogeografischen Region: +: günstig; –: ungünstig bis unzureichend; – –: ungünstig bis schlecht; ?: unbekannt.
FFH-Anhang: Angabe zum Status der Art in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH). Für Arten des Anhangs II sollen FFH-Gebiete zum Erhalt der Art beitragen. Die Lebensstätten von Arten des Anhangs IV dürfen sowohl innerhalb auch außerhalb von FFH-Gebieten nicht beschädigt oder zerstört werden.
Rote Listen Baden-Württembergs (BW; BRAUN 2003) und Deutschlands (MEINIG et al. 2009): Kategorien R: extrem seltene Art mit geografischer Restriktion; V: Art der Vorwarnliste; 1: vom Aussterben bedroht; D: Daten unzureichend; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; i: „gefährdete wandernde Tierart“ (SCHNITTLER et al. 1994); G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; -: derzeit nicht gefährdet.
Alle einheimischen Fledermausarten sind außerdem nach dem BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt.
Hinweise auf Aspekte, die bei der Bewertung des Fledermaus-Konfliktpotenzials im vorliegenden Gutachten besonders berücksichtigt wurden, sind rot gedruckt.
Die vier betrachteten Aspekte der Windkraftsensibilität (Kollisionsrisiko Jagd / Zug und Habitatbeeinträchtigung Jagd / Zug) werden in einer „Regenbogenskala“ dargestellt. Rot: sehr hohes Konfliktpotenzial; orange: hohes Konfliktpotenzial; gelb: mittleres Konfliktpotenzial, grün: geringes Konfliktpotenzial; blau: sehr geringes / zu vernachlässigendes Konfliktpotenzial. Die Zahlen der nachgewiesenen Fledermausverluste an WEA in Baden-Württemberg (BW), Deutschland (D) und Europa stammen aus der im Internet verfügbaren Liste von DÜRR, aktuellster Stand 19.04.2013 (abgerufen September 2013): Bei den Angaben ist zu beachten, dass bei einem Teil der Totfunde eine artgenaue Zuordnung nicht möglich war, so deutschlandweit z.B. von 21 und europaweit von 555 Individuen der Gattung Pipistrellus spec.
Die Arten sind alphabetisch nach ihrem wissenschaftlichen Namen geordnet.
Artname und Einschätzung der potenziellen Relevanz bzgl. der WEA‐Planung
Erhaltungs‐zustand gem. FFH‐Berichts‐pflicht
FFH‐An‐hang
Rote Liste Artensteckbrief Windkraftsensibilität Mögliche Min‐derungsmaß‐
nahmen (Abschaltalgo‐ritmen) bei
sensiblen Arten
Vorkom‐men im
Stadtkreis FR im 5‐km‐Radius um die Gebiete
Zugverhalten und Phäno‐logie bzgl. WEA
Lebensraum Quartiere Jagdhabitate und Jagdverhalten
Verbreitung in BW und Höhenverbreitung
Kollisionsrisiko
Totfunde (BW/D/Europa)
Risiko Habitatbeeinträch‐
tigung
BW k. b.R.
BW D Jagd Zug Jagd Quartiere
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) keine Relevanz
– – – II, IV 1 2 Mittelstreckenzieher Relativ ortstreu. Kollisionsgefahr während der gesamten Aktivitätspe‐riode (Mai bis November)
Eng an Wälder gebunden; keine Präferenz bestimmter Waldtypen.
Sommerquartiere: V.a. Spal‐tenquartiere, sowohl hinter Rindenschuppen u. Stammris‐sen als auch hinter Fensterlä‐den etc. Winterquartiere: v.a. im Ein‐gangsbereich verschiedener Untertagequartiere
Sehr wendiger Flug im Kronendach, aber auch darüber
v.a. Wälder
oft Patrouille entlang linearer Strukturen
Selten; v.a. Alb‐Wutach‐Gebiet, Albvorland, Ost‐württemberg, Odenwald. Einige Winterquartiere in Südbaden. Nachweise v.a. in Lagen zw. 250 und 700 m.
hoch
gering sehr gering
hoch Art nicht wei‐ter bearbeitet.
Keine Nachweise. Art kommt nicht vor (AGF).
0/3/15
Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) mittlere potenzielle Relevanz
? – IV 2 G Mittelstreckenzieher Kollisionsgefahr während der gesamten Aktivitätspe‐riode (März/April bis Okto‐ber)
V.a. boreale und montane Waldgebiete, Quartiere meist nahe Fließgewässern. Für Bewertung geringe Vor‐kommenswahrscheinlichkeit für Jagd und Zug ab 700 m angenommen. Kaum Fließ‐gewässer vorhanden.
Sommerquartiere: Wochen‐stuben v.a. in Gebäuden; nur selten Einzelquartiere in Baum‐höhlen Winterquartiere: v.a. Höhlen, Stollen, wohl auch Felsspalten. Für Bewertung v.a. pot. Ange‐bot an Winterquartieren be‐rücksichtigt.
Hindernisfreier Luftraum bis >100 m Höhe
Wälder
Gewässer
Grünland
Selten; v.a. höhere Schwarzwaldlagen; am Feldberg bis > 1.200 m; Konfliktpotenzial daher v.a. in mittleren und hohen Schwarzwaldlagen.
hoch
V.a. in höheren Schwarzwaldla‐gen
gering sehr gering
gering Abschaltung schon bei mittleren Windgeschwin‐digkeiten,
in mittleren bis hohen Schwarzwaldla‐gen,
gesam‐te Aktivitätspe‐riode (März/April bis Oktober)
Keine Nachweise. Sehr wahr‐scheinlich aber am Schauinsland und anderen Höhenzügen vorkommend. Fehlen von Nachweisen auf Erfas‐sungslücken zurückzufüh‐ren. Aufgrund Seltenheit bisher erst wenige Funde von Schlagop‐fern (AGF).
0/1/4
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Artname und Einschätzung der potenziellen Relevanz bzgl. der WEA‐Planung
Erhaltungs‐zustand gem. FFH‐Berichts‐pflicht
FFH‐An‐hang
Rote Liste Artensteckbrief Windkraftsensibilität Mögliche Min‐derungsmaß‐
nahmen (Abschaltalgo‐ritmen) bei
sensiblen Arten
Vorkom‐men im
Stadtkreis FR im 5‐km‐Radius um die Gebiete
Zugverhalten und Phäno‐logie bzgl. WEA
Lebensraum Quartiere Jagdhabitate und Jagdverhalten
Verbreitung in BW und Höhenverbreitung
Kollisionsrisiko
Totfunde (BW/D/Europa)
Risiko Habitatbeeinträch‐
tigung
BW k. b.R.
BW D Jagd Zug Jagd Quartiere
Breitflügel‐fledermaus (Eptesicus serotinus) hohe potenzielle Relevanz
+ ? iv 2 G Mittelstreckenzieher Eher ortstreu. Kollisionsgefahr bis ca. 500 m während gesamter Akti‐vitätsperiode (April bis September), in höheren Lagen nach Auflösung der Wochenstuben (Aug./Sept.)
Kulturfolger; v.a. im Sied‐lungsbereich und der Kultur‐landschaft. Mittlere Vorkommenswahr‐scheinlichkeit am Tuniberg, geringe in Südlagen bis 700 m.
Sommerquartiere: Fast aus‐schließlich Gebäudequartiere. Einzelquartiere in Baumhöhlen. Winterquartiere: V.a. Gebäu‐dequartiere, aber auch Höhlen und Spalten.
Jagd oft entlang Vegeta‐tionskanten in geringer Höhe, aber auch in Kro‐nenbereichen in großer Höhe
v.a. offene Landschaf‐ten
Waldschneisen und ‐lichtungen
V.a. im nördlichen Baden‐Württemberg. Bevorzugung der Lagen zwischen 200 und 500m; höchste bekannte Wo‐chenstube auf 660 m; Männchenquartiere im Nordschwarzwald bis in die Hochlagen.
hoch v.a. tiefe u. mittle‐re Lagen, jedoch auch höhere bes. nach Auflö‐
sung der Wochen‐stuben im Au‐gust.
sehr gering
sehr gering
gering Abschaltung schon bei mittleren Windgeschwin‐digkeiten,
in mittleren bis hohen Schwarzwaldla‐gen,
gesamte Aktivi‐tätsperiode (April bis September
3 Nachweise.
2/41/68 Nymphen‐fledermaus (Myotis alcathoe) keine Relevanz
? ? noch kei‐ne Ein‐stu‐fung
noch kei‐ne Ein‐stu‐fung
Zugverhalten noch nicht bekannt. Phänologie wenig bekannt, bzgl. WEA keine Relevanz, da nicht kollisionsgefähr‐det.
Vermutlich v.a. feuchte, altholzreiche, naturnahe Eichenwälder.
Sommerquartiere: V.a. Spal‐tenquartiere in Stammanrissen und hinter abstehender Rinde in Eichen‐Kronen. Winterquartiere: Höhlen, mglw. auch Baumquartiere.
Jagd nahe der Vegetation, auch in dichten Bereiche
v.a. nahe Stillwasser‐bereichen kleiner Bä‐che
Art erst 2001 beschrieben und 2005 in BW entdeckt; bisher 5 Wochenstuben am südl. Oberrhein und v.a. im Albvorland nach‐gewiesen.
sehr gering
unklar hoch hoch Art nicht wei‐ter bearbeitet.
Keine Nachweise. Art kommt nicht vor (AGF).
‐/‐/‐
Bechstein‐fledermaus (Myotis bechsteinii) hohe potenzielle Relevanz
– – II, IV 2 2 Kurzstreckenzieher Sehr ortstreu, überwintert meist in der Nähe der Sommer‐quartiere. Die Phänologie hat bzgl. WEA keine Relevanz, da nicht kollisionsgefährdet.
Eng an Wälder gebunden, v.a. naturnahe Laub(misch)wälder, auch in parkartigem Gelände und Streuobstwiesen. Aufgrund Nachweisen am Tuniberg dort zu erwarten. Außerdem mit geringer Wahrscheinlichkeit am Ross‐kopf bis 600 m.
Sommerquartiere: Wochen‐stuben sowie Männchen‐ und Paarungsquartiere v.a. in Baumhöhlen (und Nistkästen); es wird ein großes Angebot an Quartieren auf engem Raum benötigt. Winterquartiere: Untertage‐quartiere im Schwarzwald bedeutend; Quartierfunktion von Stammfuß und Wurzelbe‐reich starker Bäume wird disku‐tiert.
Jagd v.a. in geschlossenen Waldbeständen nahe der Vegetation, großteils Absammeln der Beute vom Substrat (gleaning).
in Eichenwäldern Jagd in den Baumkronen
V.a. in Tieflagen bis 300 m, im Schwarzwald kaum Nachweise. Höchste Wochenstube im Nordschwarzwald auf 600 m.
gering
sehr gering
mittel sehr hoch
Art nicht/kaum kollisionsge‐fährdet.
4 Nachweise.
0/0/1
Brandtfledermaus (=Große Bartfledermaus) (Myotis brandtii) keine Relevanz
– – IV 1 V Mittelstreckenzieher Zur Überwinterung oft Zug vom Flachland in höhlen‐reichere Berglagen. Die Phänologie hat bzgl. WEA keine Relevanz, da nicht kollisionsgefährdet.
Relativ enge Bindung an Wälder; in BW bevorzugt Bruch‐ und Auwälder. Vor‐wiegend in gewässerreichen Gebieten. Bis 900 m für Jagd und Zug geringe Wahrscheinlichkeit angenommen.
Sommerquartiere: Wochen‐stuben v.a. in Gebäuden, selten auch in Baumquartieren (ab‐stehende Rinde, Baumhöhlen) Winterquartiere: V.a. Unterta‐gequartiere.
Jagd nahe der Vegetation sowohl in Bodennähe als auch im Kronenbereich.
Transferflüge entlang von Strukturen.
Richarz et al. (2102) halten im strukturrei‐chen Halboffenland das Kollisionsrisiko für ähnlich hoch wie bei der Zwergfledermaus.
Seltene Art; vermehrte Nachweise am mittleren Oberrhein und in Ober‐schwaben. Höchster Nachweis im Hoch‐schwarzwald auf 900 m.
gering
gering sehr gering
hoch Art nicht/kaum kollisionsge‐fährdet.
Keine Nachweise.
0/1/1
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Artname und Einschätzung der potenziellen Relevanz bzgl. der WEA‐Planung
Erhaltungs‐zustand gem. FFH‐Berichts‐pflicht
FFH‐An‐hang
Rote Liste Artensteckbrief Windkraftsensibilität Mögliche Min‐derungsmaß‐
nahmen (Abschaltalgo‐ritmen) bei
sensiblen Arten
Vorkom‐men im
Stadtkreis FR im 5‐km‐Radius um die Gebiete
Zugverhalten und Phäno‐logie bzgl. WEA
Lebensraum Quartiere Jagdhabitate und Jagdverhalten
Verbreitung in BW und Höhenverbreitung
Kollisionsrisiko
Totfunde (BW/D/Europa)
Risiko Habitatbeeinträch‐
tigung
BW k. b.R.
BW D Jagd Zug Jagd Quartiere
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) hohe potenzielle Relevanz
+ + IV 3 ‐ Mittelstreckenzieher Insbesondere die Flachland‐Populationen legen weitere Strecken zu ihren Winter‐quartieren im Bergland zurück.
Bevorzugung gewässerreicher Landschaften mit baumhöh‐lenreichen Wäldern, daher v.a. entlang Flussunterläufen. Pot. Quartiere bis in 600 m angenommen; Nähe von Gewässern wie Bohrerbach günstig.
Sommerquartiere: Wochen‐stuben v.a. in Spechthöhlen und Nistkästen in Laubwäldern, außerdem Gebäuden und Brücken in Wassernähe. Winterquartiere: V.a. in Unter‐tagequartieren.
Jagd direkt über der Wasseroberfläche (frisch geschlüpfte Insekten) oder in wenigen Metern Höhe (Insektenschwär‐me) an stehenden und langsam fließenden Ge‐wässern. Transferflüge meist nahe der Vegetati‐on entlang von Hecken und Gewässern.
In allen Landesteilen, positiver Bestandstrend. In tieferen Lagen etwas häufiger, aber auch in mittleren bis höheren Lagen vorkommend. Wochenstuben v.a. am Oberrhein und im Schwarzwald bis 600 m bekannt.
gering gering sehr gering
hoch Art nicht/kaum kollisionsge‐fährdet.
45 Nachweise.
0/5/7
Wimper‐fledermaus (Myotis emarginatus) mittlere potenzielle Relevanz
– + II, IV R 2 Kurzstreckenzieher Legt zwischen Sommer‐ und Winterquartieren bis 80 km zurück. Bildung von Schwarmquartieren (vergl. PEPL Schauinsland, INULA 2007); hier u. U. Kollisions‐risiko bei Zuflügen bzw. beim Schwärmen (Septem‐ber/Oktober) (Forschungs‐bedarf). Nach aktuellen Untersuchungen ist das Konfliktpotenzial auch in höheren Lagen mit Bezug zum Winterquartier hoch.
Strukturreiche Landschaften mit Mosaik von Offenland, Wald und Gebüsch. Wochen‐stuben meist in Streuobst‐wiesen‐Gebieten. Aufgrund des Zugs von Tieren aus dem Friedrichs‐Gymnasium zum Schauins‐land (Leopoldstollen, Gegent‐rum, wahrscheinlich auch Kappler Stollen, vergl. IN ULA 2007) wird für die im mögli‐chen Hauptzugkorridor lie‐genden Bereiche eine mittle‐re Vorkommenswahrschein‐lichkeit zur Zugzeit angesetzt.
Sommerquartiere: Wochen‐stuben fast nur in Gebäuden, in BW Dachstühle, Scheunen und Kuhställe. Winterquartiere: Untertage‐quartiere, in BW v.a. warme Bereiche von Stollen und Höh‐len zwischen 400 und 800 m.
Jagd an Waldrändern, in Streuobstwiesen etc.; in BW hohe Bedeutung von Kuhställen, dort Absam‐meln der Beute von den Wänden (Gleaning). Auch Jagd in den Baumkronen, jedoch nahe der Vegeta‐tion. Der Einfluss von WEA in der Nähe großer Schwärmquartieren ist noch nicht untersucht. Mglw. können gleanende Tiere den Turm hochflie‐gen und in den Rotorbe‐reich gelangen. In der Nähe von Schwarmquar‐tieren hohe „Tierdichte“, weswegen sich dieses Verhalten hier mglw. häufiger als im Jagdgebiet bei deutlich geringerer Dichte abspielt.
Nachweise fast aus‐schließlich aus den süd‐westlichen Landesteilen: Hochrhein, südlicher und mittlerer Oberrhein, Schwarzwald. Wärmelie‐bend; Wochenstuben bis ca. 400 m, schwärmende Tiere, Männchen‐ oder Paarungsquartiere bis über 1000 m.
gering mittel sehr gering
gering Hierzu besteht noch For‐schungsbe‐darf.
73 Nachweise.
0/0/2
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Artname und Einschätzung der potenziellen Relevanz bzgl. der WEA‐Planung
Erhaltungs‐zustand gem. FFH‐Berichts‐pflicht
FFH‐An‐hang
Rote Liste Artensteckbrief Windkraftsensibilität Mögliche Min‐derungsmaß‐
nahmen (Abschaltalgo‐ritmen) bei
sensiblen Arten
Vorkom‐men im
Stadtkreis FR im 5‐km‐Radius um die Gebiete
Zugverhalten und Phäno‐logie bzgl. WEA
Lebensraum Quartiere Jagdhabitate und Jagdverhalten
Verbreitung in BW und Höhenverbreitung
Kollisionsrisiko
Totfunde (BW/D/Europa)
Risiko Habitatbeeinträch‐
tigung
BW k. b.R.
BW D Jagd Zug Jagd Quartiere
(Kleine) Bartfle‐dermaus (Myotis mystacinus) mittlere bis geringe potenzielle Relevanz
+ – IV 2 V Kurzstreckenzieher Sehr ortstreu. Die Phänologie hat bzgl. WEA keine Relevanz, da nicht kollisionsgefährdet.
Anpassungsfähige Art mit breitem Habitatspektrum. In BW v.a. in strukturreichem Offenland. Pot. Quartiere bis 800 m als wahrscheinlich angenom‐men.
Sommerquartiere: V.a. im Siedlungsbereich. Es wurden jedoch auch Wochenstuben in Bäumen nachgewiesen. Winterquartiere: V.a. Höhlen und Stollen; in BW in Karsthöh‐len der Alb und Bergbaustollen des Schwarzwalds.
Jagd meist relativ nah an der Vegetation oder über dem Wasser. Neben Gleaning auch Jagd nach fliegenden Insekten im Kronenbereich.
Waldränder, Feldge‐hölze, Hecken
In größeren Waldge‐bieten v.a. entlang Bä‐chen, Wegen und Schneisen.
In allen Landesteilen verbreitet. Wochenstu‐ben v.a. in tieferen Lagen bis 500 m Höchste Nach‐weise in BW bei 800 m, kann jedoch auch deut‐lich höher steigen.
gering gering gering mittel Art nicht/kaum kollisionsge‐fährdet.
Keine Nachweise im 5‐km‐Radius, aber im Stadtge‐biet nachge‐wiesen
2/2/4
Mausohr (Myotis myotis) mittlere bis geringe potenzielle Relevanz
+ + II, IV 2 V Mittelstreckenzieher Die Phänologie hat bzgl. WEA keine Relevanz, da nicht kollisionsgefährdet.
Schwerpunkt in waldreichen Gebieten, wobei Laub‐ und Laubmischwälder in wärme‐ren Tieflagen bevorzugt werden. Pot. Quartiere bis 600 m als mittel, bis 800 m als gering wahrscheinlich angenommen.
Sommerquartiere: Wochen‐stuben fast nur in Gebäuden. Einzelquartiere außer in Ge‐bäuden und an Brücken auch in Baumhöhlen und Nistkästen. Winterquartiere: Untertage‐quartiere, Einzeltiere in Fels‐spalten.
Jagd meist relativ direkt über dem Boden. Trans‐ferflüge bodennah ent‐lang linearer Strukturen.
v.a. geschlossene Wälder
frisch gemähte Wiesen
große Jagdgebiete mit mind. 100 ha
In allen Landesteilen verbreitet. Schwerpunkt in mittleren Höhenlagen zwischen 200 und 600 m. In Oberried ist eine Wochenstube bekannt (AGF).
gering gering mittel sehr gering
Art nicht/kaum kollisionsge‐fährdet.
32 Nachweise.
0/2/5
Fransen‐fledermaus (Myotis nattereri) hohe potenzielle Relevanz
+ + IV 2 ‐ Kurzstreckenzieher Die Phänologie hat bzgl. WEA keine Relevanz, da nicht kollisionsgefährdet.
Wälder und halboffene, durch Gehölze strukturierte Landschaften. Kommt sowohl in Laub(misch)wäldern als auch Nadelwäldern vor. Quartiere können in allen Höhenstufen vorkommen. Aufgrund geringer Fundzahl durchgehend mittlere Wahr‐scheinlichkeit angesetzt.
Sommerquartiere: Baumhöh‐len, Nistkästen, Spaltenquartie‐re in Gebäuden; häufiger Quar‐tierwechsel. Winterquartiere: Untertage‐quartiere.
Jagd meist relativ nah an der Vegetation; vorwie‐gend Gleaning. Transfer‐flüge bodennah entlang linearer Strukturen.
unterschiedl. Jagdha‐bitate von Wäldern über Offenland bis Wasserflächen.
In allen Landesteilen verbreitet, im Schwarz‐wald unterrepräsentiert. Netzfangnachweise meist in Tieflagen, Vorkommen (auch Wochenstuben) jedoch bis in die Höhen‐lagen des Schwarzwaldes bekannt.
sehr gering
sehr gering
gering hoch Art nicht/kaum kollisionsge‐fährdet.
1 Nachweis. Erfassungslü‐cken, die Art ist vermutlich deutlich häufiger (AGF)
‐/‐/‐
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) sehr hohe potenzielle Relevanz
– – IV 2 D Langstreckenzieher Bevorzugte Wanderkorrido‐re: Flusstäler. Zugzeit ab August, Rückflug Ende April bis Anfang Mai. Jungtiere besonders kollisionsgefähr‐det. Zu dieser Zeit in allen Höhenlagen Kollisionsge‐fahr, sonst besonders bis 600 m.
Waldart; bevorzugt struktur‐ und baumhöhlenreiche rei‐che Altbestände. Jagdaktivität bis 600 m; Zug in allen Höhenlagen. Quartie‐re bis 400 m wahrscheinlich, bis 600 m mittel, bis 800 m gering wahrscheinlich
Sommerquartiere: Wochen‐stuben v.a. in Baum‐ und Spechthöhlen, Stammrissen‐ und ‐spalten, Nistkästen; Bil‐dung von periodisch wechseln‐den Weibchen‐Quartierkomplexen Winterquartiere: Hauptsäch‐lich Baumhöhlen
Wendiger Jäger im hin‐dernisfreien Luftraum im Radius bis 10 km um das Quartier.
Laubmischwälder
Lichtungen und Ge‐wässer
Verbreitungsschwerpunkt am mittleren und nördli‐chen Oberrhein. Offenbar Bevorzugung der Tiefla‐gen, jedoch auch in 800 m noch nachgewiesen. Zur Zugzeit ab August flächendeckend.
sehr hoch
v.a. Ober‐
rhein und Vor‐
bergzone
sehr hoch
in allen Höhenla‐
gen
sehr gering
sehr hoch
Abschaltung schon bei mittleren Windgeschwin‐digkeiten
bis 600 m: gesamte Aktivitätszeit
alle Höhenlagen: Zugzeit im Früh‐jahr und Herbst
104 Nachweise.
17/94/357
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Artname und Einschätzung der potenziellen Relevanz bzgl. der WEA‐Planung
Erhaltungs‐zustand gem. FFH‐Berichts‐pflicht
FFH‐An‐hang
Rote Liste Artensteckbrief Windkraftsensibilität Mögliche Min‐derungsmaß‐
nahmen (Abschaltalgo‐ritmen) bei
sensiblen Arten
Vorkom‐men im
Stadtkreis FR im 5‐km‐Radius um die Gebiete
Zugverhalten und Phäno‐logie bzgl. WEA
Lebensraum Quartiere Jagdhabitate und Jagdverhalten
Verbreitung in BW und Höhenverbreitung
Kollisionsrisiko
Totfunde (BW/D/Europa)
Risiko Habitatbeeinträch‐
tigung
BW k. b.R.
BW D Jagd Zug Jagd Quartiere
Abendsegler (Nyctalus noctula) sehr hohe potenzielle Relevanz
+ – IV i V Langstreckenzieher Besonders kritische Phase: Im Spätsommer und Herbst besonders in den Flusstä‐lern, jedoch auch in den höheren Schwarzwaldlagen wandernde und schwär‐mende Tiere. Männchen halten sich oft ganzjährig an den Zugstre‐cken auf.
Waldart, v.a. offene Laub‐wälder oder Waldränder. Meist größere Gewässer in der Nähe. Hohe Vorkommenswahr‐scheinlichkeit zur Zugzeit im Frühjahr und Herbst in allen Höhenlagen. Sonst Jagdaktivi‐tät und pot. Quartierverlust in den Tieflagen (Tuniberg)
Sommerquartiere: V.a. Specht‐höhlen, seltener andere Baum‐höhlen und Rindenspalten. Quartiere liegen meist an inne‐ren oder äußeren Waldrändern und werden häufig gewechselt. Auch Gebäudequartiere. Winterquartiere: Große Kolo‐nien bis 500 Tiere in frostsiche‐ren Baum‐ und Spechthöhlen oder Fledermauskästen, nur selten in Bauwerken, Höhlen, Stollen.
Hindernisfreier Luftraum, max, Flughöhen bis 500 m.
über dem Kronendach von Wäldern
Parks
gemähte Wiesen
Gewässer Offenbar keine genau definierten Jagdhabitate.
Vor allem am nördlichen Oberrhein, auch am südl. Oberrhein zahlreiche Netzfänge, v.a. bis 300 m (max. 600 m).
hoch
v.a. in den
Flusstä‐lern
sehr hoch
auch in den
höheren Lagen
sehr gering
sehr hoch
Abschaltung schon bei mittleren Windgeschwin‐digkeiten
bis 600 m: gesamte Aktivitätszeit
alle Höhenlagen: Zugzeit im Früh‐jahr und Herbst
100 Nachweise.
1/672/729
Rauhaut‐fledermaus (Pipistrellus nathusii) sehr hohe potenzielle Relevanz
+ + IV i ‐ Langstreckenzieher Frühjahrszug im April, ab Mitte August Zug in die Winterquartiere. Männ‐chen halten sich oft ganz‐jährig an den Zugstrecken auf.
Strukturreiche Waldgebiete im Kontakt mit Gewässern. Wochenstuben gewöhnlich unter 500 m. Hohe Vorkommenswahr‐scheinlichkeit zur Zugzeit im Frühjahr und Herbst in allen Höhenlagen. Sonst Jagdaktivi‐tät und pot. Quartierverlust in den Tieflagen (Tuniberg)
Sommerquartiere: v.a. Baum‐höhlen und –spalten, oft abste‐hende Rinde alter Eichen, Stammspalten. Bisher nur zwei Wochenstuben in BW nachgewiesen (Baum‐höhle bzw. Dachgiebel). Winterquartiere: Felsspalten, Mauerrisse, Baumhöhlen; einzeln oder in kleinen Grup‐pen.
Jagd im freien Luftraum in mittleren Höhen von etwa 5 – 15 m.
meist an Waldrändern etc. orientiert
fliegt auch bei höhe‐ren Windgeschwindig‐keiten
V.a. Oberrhein und Bo‐denseegebiet. In Höhen über 500 m und daher im Schwarzwald selten, jedoch bereits auf 700 m als Schlagopfer gefunden.
sehr hoch
v.a. in den
Flusstä‐lern
sehr hoch
gering
hoch
v.a. Einzel‐ und Paa‐rungs‐quar‐tiere in den Tiefla‐gen
Abschaltung schon bei mittleren Windgeschwin‐digkeiten
tiefere Lagen: gesamte Aktivitätszeit
alle Höhenlagen: Zugzeit im Früh‐jahr und Herbst
38 Nachweise.
8/472/612
Weißrand‐fledermaus (Pipistrellus kuhlii) mittlere bis geringe potenzielle Relevanz
+ + IV D ‐ Kurzstreckenzieher In warmen Regionen Über‐winterung vermutlich in kühleren Hochlagen. Massenschwarmereignisse im Spätsommer und Herbst.
Kulturfolger der trocken‐warmen Regionen; nicht auf Wald angewiesen. Geringe Vorkommenswahr‐scheinlichkeit in den Tiefla‐gen (Tuniberg) und mittleren Lagen (Schwarzwald bis 700 m, v.a. sonnenexponierte Lagen)
Sommerquartiere: Hauptsäch‐lich Spaltenquartiere an Ge‐bäuden. Nur selten Einzelquar‐tiere in Baumhöhlen und Nist‐kästen. Winterquartiere: Häufig Ge‐bäudequartiere; auch Felsspal‐ten und Höhlen.
Jagd v.a. im hindernis‐freien Luftraum, meist in 2‐10 m, aber auch bis mehreren 100 m Höhe.
im städtischen Bereich an offenen Plätzen
oft an Straßenlater‐nen
Die Art weitet derzeit ihr Areal nach Norden aus (siehe rechts). In BW bisher nur in den Tiefla‐gen nachgewiesen.
hoch
v.a. im Spät‐
sommer und
Herbst (Schwärmphase)
gering gering gering Art im Unter‐suchungsge‐biet nicht/kaum kollisionsge‐fährdet.
Kein Nachweis. Auftreten aber wahr‐scheinlich, da derzeit Nordexpansi‐on
1.
‐/‐/151
1Bisher nördlichster Nachweis aus dem Raum Lahr, wo im April 2010 bei einer Nistkastenkontrolle 18 Tiere gefunden wurden (AGF). Weitere Hinweise für eine Nordausbreitung durch zwei Netzfänge im Jahr 2013; dabei wurde ein repro-duktives Weibchen bei Neuenburg gefangen; ein weiteres Tier bei Obereggenen (Schliengen) (Horst Schauer-Weisshahn, mdl. Mitt.).
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Artname und Einschätzung der potenziellen Relevanz bzgl. der WEA‐Planung
Erhaltungs‐zustand gem. FFH‐Berichts‐pflicht
FFH‐An‐hang
Rote Liste Artensteckbrief Windkraftsensibilität Mögliche Min‐derungsmaß‐
nahmen (Abschaltalgo‐ritmen) bei
sensiblen Arten
Vorkom‐men im
Stadtkreis FR im 5‐km‐Radius um die Gebiete
Zugverhalten und Phäno‐logie bzgl. WEA
Lebensraum Quartiere Jagdhabitate und Jagdverhalten
Verbreitung in BW und Höhenverbreitung
Kollisionsrisiko
Totfunde (BW/D/Europa)
Risiko Habitatbeeinträch‐
tigung
BW k. b.R.
BW D Jagd Zug Jagd Quartiere
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) sehr hohe potenzielle Relevanz
+ + IV 3 ‐ Mittelstreckenzieher Beringte Tiere im Freibur‐ger Münster v.a. aus der Vorbergzone und dem Hochschwarzwald, so dass diese Gebiete, mglw. in größeren Höhen, überflo‐gen werden. Masseneinflü‐ge Ende August und Anfang September bei Auflösung der Wochenstuben.
Weites Lebensraumspekt‐rum: Siedlungen, Wälder und Gewässer.
Sommerquartiere: Fast aus‐schließlich in Spaltenquartieren von Gebäuden, die häufig gewechselt werden. Winterquartiere: V.a. Spalten sowohl von Gebäuden (bekannt ist das Freiburger Münster) als auch von Felsen und Stollen.
Jagd v.a. im hindernis‐freien Luftraum, Orientie‐rung an Vegetationskan‐ten. Meist in geringer bis mittlerer Höhe, jedoch auch Erkundungsflüge in größere Höhen
Wald(innen)säume, Hecken, auch über Gewässern
auch an Straßenlater‐nen
In allen Landesteilen verbreitet; eine der häu‐figsten Arten in BW. Auch in den Höhenlagen; höchste Wochenstube im Schwarzwald auf 860 m.
sehr hoch
während
der ganzen Aktions‐phase,
bes. stark nach Auflö‐
sung der Wochen‐stuben
gering gering gering Abschaltung nur bei geringen Wind‐geschwindigkei‐ten
gesam‐te Aktivitätszeit
alle Höhenlagen
378 Nachweise.
127/397/1083
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) mittlere bis geringe potenzielle Relevanz
? ? G D Mittelstreckenzieher Details noch unbekannt.
Gewässernähe ist wichtig, in BW v.a. in den Auenland‐schaften von Rhein und Neckar. Hohes Kollisionsrisiko wäh‐rend gesamter Aktivitätsperi‐ode und pot. Quartierverluste bis 500m, in südexponierten Lagen geringes mittleres bis 700m je nach Exposition; im Frühjahr und Spätsom‐mer/Herbst in allen Lagen.
Sommerquartiere: V.a. in Spaltenquartieren von Gebäu‐den in Ortsrandlage, die selten gewechselt werden. Auch Baum‐ und Nistkastenquartiere spielen eine Rolle. Winterquartiere: Vermutlich ähnlich Zwergfledermaus.
Jagd v.a. vegetationsge‐bunden, aber auch im Kronenbereich von Wäl‐dern.
oft über Gewässern
Lichtungen, Einzel‐bäume
auch an Straßenlater‐nen
Fast ausschließlich am Oberrhein nachgewiesen. Vorwiegend in Tieflagen, bereits ab 300 m selten, jedoch im Nordschwarz‐wald Totfunde auf über 700 m.
hoch
bes. Tiefla‐gen; mglw.
besonde‐re Ge‐
fährdung beim
Massen‐schwär‐men im Herbst.
hoch
alle Höhen‐stufen
gering hoch Abschaltungvermutlich analog Zwerg‐fledermaus: nur bei geringen Wind‐geschwindigkei‐ten
gesam‐te Aktivitätszeit
alle Höhenlagen
1 Nachweis.
2/42/141
Braunes Langohr (Plecotus auritus) sehr hohe potenzielle Relevanz
+ + 3 V Kurzstreckenzieher Die Phänologie hat bzgl. WEA keine Relevanz, da nicht kollisionsgefährdet.
Waldart, die strukturreiche Wälder bevorzugt, jedoch auch in Nadelwäldern vor‐kommt. Im Siedlungsbereich in Friedhöfen, Parkanlagen etc. In der Schweiz bis auf 2000 m steigend. Quartierverluste in allen Höhenlagen; überall hohe Antreffwahrscheinlichkeit.
Sommerquartiere: Bevorzugt Spaltenquartiere an Gebäuden; auch Baumhöhlen /‐spalten und Nistkästen. Auch in Boden‐nähe. Winterquartiere: V.a. in großen Untertagequartieren, jedoch auch häufig in Kleinquartieren, z.B. Holzstapeln.
Jagd sehr dicht an der Vegetation, z.T. Gleaning; Flughöhe bei der Jagd meist nur bis 6 m, selten auch über 10 m zwischen Baumkronen.
Weit verbreitet, Schwer‐punkt u.a. im Schwarz‐wald. Nachweise v.a. von 500 bis 700 m, Wochen‐stuben in den Tieflagen zwischen 200 und 300 m.
gering sehr gering
mittel sehr hoch
Art nicht/kaum kollisionsge‐fährdet.
2 Nachweise.
0/5/5
Graues Langohr (Plecotus austriacus) sehr geringe/ zu vernachlässi‐gende potenzielle Relevanz
– – 1 2 Kurzstreckenzieher Die Phänologie hat bzgl. WEA keine Relevanz, da nicht kollisionsgefährdet.
Art der offenen Kulturland‐schaft, geschlossene Waldge‐biete werden gemieden. Wärmeliebende Art der Tieflagen.
Sommerquartiere: Fast nur im Siedlungsbereich, v.a. Spalten‐quartiere in Dachstühlen. Winterquartiere: Untertage‐quartiere und Keller; die Art ist rel. kältetolerant.
Jagd sehr dicht an der Vegetation, z.T. Gleaning; aber auch Jagd im freien Luftraum.
Verbreitungsschwerpunk‐te am Oberrhein und am Bodensee. Bis 300 m häufige Nachweise, aber auch Netzfänge in 800 m. Wenige Wochenstuben bekannt, bis max. 600 m.
gering sehr gering
gering sehr gering
Art nicht/kaum kollisionsge‐fährdet.
13 Nachweise.
0/6/7
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Artname und Einschätzung der potenziellen Relevanz bzgl. der WEA‐Planung
Erhaltungs‐zustand gem. FFH‐Berichts‐pflicht
FFH‐An‐hang
Rote Liste Artensteckbrief Windkraftsensibilität Mögliche Min‐derungsmaß‐
nahmen (Abschaltalgo‐ritmen) bei
sensiblen Arten
Vorkom‐men im
Stadtkreis FR im 5‐km‐Radius um die Gebiete
Zugverhalten und Phäno‐logie bzgl. WEA
Lebensraum Quartiere Jagdhabitate und Jagdverhalten
Verbreitung in BW und Höhenverbreitung
Kollisionsrisiko
Totfunde (BW/D/Europa)
Risiko Habitatbeeinträch‐
tigung
BW k. b.R.
BW D Jagd Zug Jagd Quartiere
Zweifarbfleder‐maus (Vespertilio murinus) hohe potenzielle Relevanz
? ? i D Langstreckenzieher Männchen in BW vermut‐lich ortstreu. Es ist unbe‐kannt, ob Zugkorridore durch BW verlaufen. Balz‐flüge im September bis November an großen Ge‐bäuden, z.B. Freiburger Münster.
Bewaldete Bergregionen; die Nähe zu Fließ‐ oder Stillge‐wässern scheint eine Rolle zu spielen. Es wurde für alle Eignungsflä‐chen eine mittlere Vorkom‐menswahrscheinlichkeit für Jagd und Zug angenommen.
Sommerquartiere: i.d.R. in und an Gebäuden, nur selten in hohlen Bäumen oder Nistkäs‐ten. Winterquartiere: v.a. hohe Gebäude, z.B. im Freiburger Münster, seltener in Felsspal‐ten und Untertagequartieren.
Jagd v.a. im freien Luft‐raum in 10 bis 40 m Hö‐he.
Offenland
Gewässer
auch Wälder
Seltene Art, jedoch aus fast allen Landesteilen bekannt. Im Raum Frei‐burg ist auf die Art be‐sonders zu achten.
hoch unklar, aber wohl hoch
sehr gering
gering Abschaltung schon bei mittleren Windgeschwin‐digkeiten
alle Höhenlagen
21 Nachweise.
5/82/89
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5.2.5 Charakterisierung und Bewertung der Eignungsflächen im Hinblick auf das Fledermaus-Konfliktpotenzial
Die erarbeiteten Kenntnisse zu den Eignungsflächen sowie die in Tab. 9 aufgeführ-ten Eigenschaften der verschiedenen Fledermaus-Artenwerden in Tabellenform zu-sammengestellt und ausgewertet (Tab. 10, Tab. 11). Diese enthält die folgenden In-formationen:
Fläche der Eignungs(teil)bereiche: Die Größe der Eignungs(teil)bereiche ist bedeutsam dafür, ob Beeinträchtigungen vermieden oder vermindert werden können, indem die WEA an weniger sensiblen Stellen positioniert werden.
Anteil S-, SW- oder SO-exponierter Flächen: In sonnenexponierten Lagen können wärmebedürftige Arten vermutlich höher steigen als an Nordlagen.
Höhenlage: Die Angabe der Höhenstufen-Verteilungen gibt wichtige Hinweise auf die Vorkommenswahrscheinlichkeit der jeweiligen Arten.
Fledermaus-Quartierpotenzial: Die Ergebnisse der in Kap. 5.2.2 beschrie-benen Geländebegehungen wurden in die prozentuale Verteilung der Klassen 1 (geringes Quartierangebot) bis 5 (hohes Quartierpotenzial) umgesetzt. Die Quartierpotenzial-Punkte errechnen sich aus der Summe der nach Flächen-Prozenten gewichteten Bewertungspunkte. Es werden demnach Werte zwi-schen 1 (100% Fläche mit geringem Quartierangebot) und 5 (100% Fläche mit gutem Quartierangebot) erreicht.
Wertvolle Waldbestände aus FoGIS: Als weitere Information bezüglich der Ausstattung der Eignungsflächen mit wertvollen Waldbeständen mit erhöhtem Quartierpotenzial erfolgt eine Angabe der Flächen der bei der Forsteinrichtung unterschiedenen Waldtypen mit einem Alter von mindestens 100 Jahren. Weil die Ergebnisse der Geländebegehungen von höherer Aussagekraft sind und die FoGIS-Daten nicht flächendeckend vorliegen, werden die FoGIS-Informationen nur nachrichtlich mit angegeben.
FSC-Referenzflächen: Aufgrund der in Kap. 5.2.2 beschriebenen Charakte-ristika der FSC-Referenzfläche besitzen diese entweder bereits einen hohen Alt- und Totholzanteil und werden ihn auch behalten, oder sie werden diesen in Zukunft erlangen. Die durch Geländebegehung und Luftbildanalyse ermittel-te Wertigkeit von FSC-Referenzflächen wird daher um eine Stufe hochgesetzt und in die Quartierpotenzial-Punkte eingerechnet.
Waldbiotope und § 32-Biotope: Es erfolgt eine Angabe zur Anzahl von Bio-topen, deren Gesamtgröße und ihrem Anteil an der Gesamtfläche der Eig-nungs(teil)bereiche. Waldbiotope unterliegen besonderem gesetzlichem Schutz und sind daher gegen zukünftige bewirtschaftungsbedingte Ver-schlechterungen abgesichert. Es handelt sich in der Regel um strukturreiche Althölzer oder Waldränder sowie um Felsen oder Blockhalden, die alle ein er-höhtes Angebot an potenziellen Quartieren bieten.
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Landschaftsschutzgebiete (LSG): In Eignungsflächen, die ganz oder teil-weise innerhalb von LSG liegen, sind weitere Aspekte zu berücksichtigen. Sie sind nicht Gegenstand des vorliegenden Gutachtens, ein Hinweis im Gebiets-steckbrief erscheint jedoch geboten.
FFH-Gebiet in weniger als 500 bzw. weniger als 100 m Entfernung: Die Eignungsflächenliegen liegen komplett außerhalb der FFH-Kulisse. Soweit die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck von FFH-Gebieten durch Projekte er-heblich beeinträchtigt werden können, ist jedoch auch dann eine gesonderte Verträglichkeitsprüfung vorzunehmen, wenn Vorhaben außerhalb in die Schutzgebiete hineinwirken können. Daher erfolgt hier eine Angabe, ob sich in weniger als 100 bzw. 500 m Entfernung zu einer Eignungsfläche ein FFH-Gebiet befindet.
Generalwildwegeplan bzw. Kerngebiet Biotopverbund laut Regionalver-band Südlicher Oberrhein (RVSO): Da gemäß Windenergieerlass Baden-Württemberg Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des General-wildwegeplans zu berücksichtigen sind (Kap. 6.2.1, 6.2.2), erfolgt hierzu eine Angabe in der Tabelle.
5.2.6 Vorkommenswahrscheinlichkeit der Arten nach Experteneinschätzung
Über Kenntnisse zur Biologie, Ökologie, regionalen und lokalen Verbreitung der Ar-ten werden Wahrscheinlichkeiten dafür abgeschätzt, dass die betreffende Art in der jeweiligen Eignungsfläche angetroffen werden kann. Diese wird in der folgenden Skala angegeben:
1 = geringe Wahrscheinlichkeit
2 = mittlere Wahrscheinlichkeit
3 = hohe Wahrscheinlichkeit
Die resultierenden Einstufungen wurden durch den seit Jahrzehnten in Freiburg eh-renamtlich für die AGF tätigen Fledermaus-Experten Edmund Hensle geprüft und plausibilisiert.
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5.2.7 Konfliktpotenzial bzgl. Kollisionsrisiko bei der Jagd bzw. auf dem Zug
Die in Tab. 9 (S. 78 ff.) angegebenen Stufen des Konfliktpotenzials werden in die folgende Punkteskala übersetzt:
1 = sehr geringes / zu vernachlässigendes Konfliktpotenzial (Farbcode: blau)
2 = geringes Konfliktpotenzial (grün)
3 = mittleres Konfliktpotenzial (gelb)
4 = hohes Konfliktpotenzial (orange)
5 = sehr hohes Konfliktpotenzial (rot).
Für das Kollisionsrisiko auf der Jagd (also während der gesamten Aktivitätsperiode) und auf dem Zug (also nur saisonal, eingeschlossen sein können hier auch weitere saisonale Phänomene wie die Schwärmphase) werden die Konfliktpotenzial-Punkte mit der Vorkommenswahrscheinlichkeit multipliziert. Je Art resultieren für das „Kolli-sionsrisiko Jagd“ und das „Kollisionsrisiko Zug“ zwischen 0 (Art kommt nicht vor) und 15 (Art kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit vor, sehr hohes Konfliktpotenzial) Kolli-sionsrisikopunkte.
5.2.8 Konfliktpotenzial bzgl. Quartierverlust
Im ersten Schritt werden Quartierpotenzialpunkte in den Eignungsflächen berechnet. Die Quartierpotenzialpunkte stellen die Summe der nach Flächen-Prozenten gewich-teten Bewertungspunkte der kartierten Einzelflächen (vergl. Kap. 5.2.2) dar. Sie er-reichen demnach Werte zwischen 1 (100% Fläche mit geringem Quartierangebot) und 5 (100% Fläche mit gutem Quartierangebot). Als FSC-Referenzflächen ausge-wiesene Teilbereiche werden eine Stufe heraufgesetzt.
Die Quartierpotenzialpunkte werden mit der Vorkommenswahrscheinlichkeit (1 bis 3 Punkte, s.o.) und den Risikopunkten (Skala 1 bis 5) für Quartierverlust gemäß Tab. 9 (S. 78 ff.) multipliziert und anschließend durch 5 dividiert, um zur gleichen Werteska-la (1 bis 15) wie beim Konfliktpotenzial bzgl. des Kollisionsrisikos zu kommen.
Die resultierenden Werte wurden wiederum durch Edmund Hensle geprüft und plau-sibilisiert.
Eine Bewertung des Konfliktpotenzials für den Verlust an essenziellen Jagdhabitaten erfolgt nicht, weil dieser Fall nur selten eintreten dürfte. Dieser Aspekt muss jedoch ggf. im Rahmen späterer Untersuchungen berücksichtigt werden.
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5.2.9 Berechnung der Eignungsflächen-bezogenen Bewertungen ohne Ver-meidungs- und Minderungsmaßnahmen
Für das Kollisionsrisiko auf der Jagd, das Kollisionsrisiko beim Zug und das Risiko von Quartierverlusten werden die erreichten Risikopunkte aller bewerteter Arten ad-diert und in die folgende Skala des Konfliktpotenzials2 übersetzt:
<10 = sehr geringes Konfliktpotenzial
10-19 = geringes Konfliktpotenzial
20-29 = mittleres Konfliktpotenzial
30-39 = hohes Konfliktpotenzial
≥ 40 = sehr hohes Konfliktpotenzial
Für die Gesamtbewertung der (Sub-) Eignungsflächen wird der Mittelwert der Risiko-punkte für Kollisionsrisiko Jagd und Zug mit den Risikopunkten für Quartierverluste addiert und durch zwei geteilt. Hierdurch werden das Kollisionsrisiko und das Risiko von Lebensraumverlusten insgesamt gleich gewichtet. Es sind auch andere Klas-sengrenzen und Gewichtungen möglich, die gewählte Methode erscheint jedoch als gut geeignet, um ein differenziertes Bild der unterschiedlichen Risikopotenziale der Eignungsflächen zu entwickeln.
5.2.10 Berechnung der Gesamtbewertung mit Vermeidungs- und Minderungs-maßnahmen
Bei Fledermäusen sind Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen prinzipiell mög-lich. Es werden daher in diesem Gutachten auch Risikopotenzial-Berechnungen be-reitgestellt, die auf der Annahme basieren, dass entsprechende geeignete Maßnah-men ergriffen werden.
Wie bei anderen streng geschützten Arten können die bau- und anlagebedingten Auswirkungen des Verlusts von Quartieren (und u.U. Jagdhabitaten) in der Regel durch CEF-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen unter die Erheblichkeits-schwelle gesenkt werden.
2 Bei den Vögeln wird der Begriff „Konfliktintensität“ verwendet, da hier umfangreiche aktuelle Be-obachtungsdaten in die Bewertung eingeflossen sind. Der bei den Fledermäusen und den anderen streng geschützten Arten verwendete Begriff „Konfliktpotenzial“ soll verdeutlichen, dass hier im Ge-gensatz zu den Vögeln keine artbezogenen Daten erhoben wurden. Das bedeutet insbesondere auch, dass anders als bei den Vögeln in der Stufe „sehr hohes Konfliktpotenzial“ keine „Tabukriterien“ vorliegen.
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In Eignungsflächen, die eine Mindestgröße von 5 ha haben sowie einen Mindestan-teil von Bereichen aufweisen, die bezüglich ihrer Habitatqualität weniger wertvoll sind, gibt es größere Spielräume, um durch gezielte Positionierung der WEA in weni-ger sensiblen Bereichen das Risiko von Lebensraumverlusten zu minimieren. In sol-chen Eignungsflächen werden daher die Quartierverlust-Risikopunkte halbiert.
Um das betriebsbedingte Risiko von Kollisionen unter die Erheblichkeitsschwelle zu senken, können Abschaltalgorithmen eingesetzt werden, die dafür sorgen, dass zu Zeiten mit hohem Fledermausaufkommen im Rotorenbereich die WEA abgeschaltet werden (siehe hierzu vor allem die umfangreichen Arbeiten von BRINKMANN et al. 2011). Um das Kollisionsrisiko für die besonders häufig als Schlagopfer auftretende Zwergfledermaus zu minimieren, kann ein Abschaltlogarithmus eingesetzt werden, der bei geringen Windgeschwindigkeiten greift. Die Einbußen in der gewonnenen Windenergie sind gering. Bei Annahme eines solchen Schwachwind-Abschaltalgorithmus entfallen die Risikopunkte für die Zwergfledermaus. Es wird in diesem Gutachten außerdem angenommen, dass analog hierzu auch Schlagopfer von Mückenfledermäusen vermieden werden können und daher auch deren Risiko-punkte entfallen.
Es sind verschiedenste andere Abschaltalgorithmen denkbar, für die jedoch im Vor-feld entsprechende Erhebungen der vorkommenden Fledermausarten notwendig sind. Im Falle des Baus von WEA wären im ersten Betriebsjahr pauschale und eher pessimistische Szenarien annehmende Abschaltalgorithmen zu wählen, die an-schließend durch die Ergebnisse und Auswertungen fledermauskundlicher Untersu-chungen (u.a. Gondelmonitoring) zu verfeinern wären. Diese Untersuchungen müss-ten durch ein auf Fledermäuse spezialisiertes Gutachterbüro durchgeführt werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt der Planungen ist keine seriöse Prognose der zu erwar-tenden tatsächlichen Kollisionsrisiken möglich. Dementsprechend können auch keine Aussagen zu Art und Umfang möglicher Vermeidungsmaßnahmen getroffen werden, die Verstöße gegen Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausschließen würden. Es herrscht unter Fledermaus-Experten die Meinung vor, dass das Vorkommen von Fledermäusen kein prinzipiell unüberwindbares Hindernis für den Bau von WEA dar-stellt. Es ist jedoch auch klar, dass die notwendigen Auflagen mit einer Minderung des Stromertrags verbunden sind und dass der damit verbundene Verlust an Rendite in die Überlegungen potenzieller Investoren einfließen muss.
Um das Szenario eines reduzierten Kollisionsrisikos zu Zug- und Schwärmzeiten, also nur saisonal auftretenden, dann jedoch oft mit dem Risiko von hohen Schlagop-ferzahlen innerhalb von kürzester Zeit verbundenen Phänomenen, abzuschätzen, werden geeignete Abschaltlogarithmen angenommen, die es erlauben, die Zug-Risikopunkte zu halbieren.
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5.3 Ergebnisse
Die mit den beschriebenen Methoden gewonnenen Ergebnisse sind vollständig transparent und können daher auch bei unter Umständen hinzukommenden neuen Erkenntnissen jederzeit angepasst werden. Die Steckbriefe der Eignungsfläche mit der Berechnung der Quartierpotenzial-Punkte, die für die weitere Berechnung des Risikopotenzials benötigt werden, und mit weiteren gemäß der in Kap. 5.2 beschrie-benen, für die Bewertung herangezogenen Parametern sind in Tab. 10 zusammen-gestellt. Tab. 11 enthält die Bewertungsmatrix sowie die berechneten Risikopotenzi-al-Klassen für die Einzelbewertungen „Kollisionsrisikopotenzial Jagd“, Kollisionsrisi-kopotenzial Zug“ und „Risikopotenzial von Quartierverlusten“ sowie die Gesamt-bewertungen jeweils mit und ohne Minderungsmaßnahmen.
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Tab. 10: Steckbrief der Eignungsflächen im Hinblick auf die Vorhersage des Fledermaus-Konfliktpotenzials (zur Methodik vergl. Kap. 5.2)
Berechnung der Quartierpotenzial-Punkte:
Sie errechnen sich aus der Summe der nach Flächen-Prozenten gewichteten Bewertungs-punkte. Es werden demnach Werte zwischen 1 (100% Fläche mit geringem Quartierange-bot) und 5 (100% Fläche mit gutem Quartier-angebot) erreicht. Als FSC-Referenzflächen ausgewiesene Teilflächen werden eine Stufe heraufgesetzt.
Punkte Quartierangebot 1 gering 2 mittel-gering 3 mittel 4 gut-mittel 5 gut
wertvolle Waldbestände aus FoGIS (Alter/% an Gesamtfläche)
Nr. NameFläche [ha]
Anteil SW, S‐ oder SO
‐exponierter Flächen
200 ‐ 300
300 ‐ 400
400 ‐ 500
500 ‐ 600
600 ‐ 700
700 ‐ 800
800 ‐ 900
900 ‐ 1000
1000 ‐ 1100
1100 ‐ 1200
gering
mittel‐gering
mittel
gut‐mittel
gut
FSC‐Referenzflächen
Quartierpotenzial‐Punkte
Buchen‐Nadelbaum‐M
ischwald
Mischwald extensiv
Douglasien‐M
ischwald
Tannen‐M
ischwald
Fichten‐M
ischwald
Eichen‐M
ischwald
Waldbiotope (Anzahl / Fläche/A
nteil an
Gesamtfläche)
§32‐Biotope
LSG
FFH‐Gebiet in weniger als 500 bzw
. weniger
als 100 m
Entfernung
Generalwildwegeplan‐Korridor (GWW) bzw
.
Kerngebiet Biotopverbund (RVSO
‐
Kerngebiet)
01Schauins land ‐
Gießhübel2,20 38 62 100 3,0 keine mind. 100 Jahre alten Bestände
Schauinsland
(100%)<100
im GWW‐
Korridor
02Schauins land ‐
Schauins landstraße I0,32 100 100 1,0 keine mind. 100 Jahre alten Bestände
Schauinsland
(100%)<100
im GWW‐
Korridor
03Schauins land ‐
Schauins landstraße I I0,03 100 100 1,0 keine mind. 100 Jahre alten Bestände
Schauinsland
(100%)<100
im GWW‐
Korridor
04Schauins land ‐
Weißenfelsen I I0,10 100% 100 100 2,0 keine mind. 100 Jahre alten Bestände
Schauinsland
(100%)
05Schauins land ‐
Holzschlägermatte7,20 33% 9 91 100 3,0 keine mind. 100 Jahre alten Bestände
Schauinsland
(100%)<500
06Schauins land ‐
Weißenfelsen I2,72 54% 100 100 3,0 100/46
1 (0,33
ha)
Schauinsland
(100%)<500
07Schauins land ‐
Pflugfelsen37,49 15% 3 40 55 3 23 41 35 1 2,2 190/1 150/5
4 (0,62
ha)
Schauinsland
(100%)<100
GWW‐Korridor
schneidet
Südspitze
08Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Kommenturwald I0,07 100 100 4,0 keine Daten
Schauinsland
(100%)<500
09Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Kommenturwald I I0,73 100 100 4,0 keine Daten
1 (0,1
ha)
Schauinsland
(100%)<500
10Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Kommenturwald I I I0,02 100 100 1,0 keine Daten
Schauinsland
(100%)<500
11Schauins land ‐
Rappeneckermatte0,43 100 100 2,0 keine Daten
1 (0,09
ha)
Schauinsland
(100%)<100
12Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Untergsand I0,03 100 100 2,0 keine Daten
Schauinsland
(100%)
13Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Nord I0,04 100 100 3,0 keine Daten
Schauinsland
(100%)<500
14Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Nord I I2,39 47 53 100 2,0 keine Daten
2 (0,24
ha)
Schauinsland
(100%)<500
15Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Untergsand I I5,39 48 52 100 2,0 keine Daten
1 (0,01
ha)
Schauinsland
(100%)<500
16Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Molzenwald1,45 100 100 5,0 keine Daten
Schauinsland
(100%)<500
17Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Laubisköpfle1,92 76% 100 100 4,0 keine Daten
Schauinsland
(100%)<500
18Lorettoberg ‐
I l lenberg Süd1,15 21% 100 100 4,0 keine mind. 100 Jahre alten Bestände
B'kopf, L'berg, S'berg
(100%)
19Lorettoberg ‐
I l lenberg Nord7,35 90 10 100 5,0 keine mind. 100 Jahre alten Bestände
B'kopf, L'berg, S'berg
(100%)
20.1
Schauins land Nord ‐
Brombergkopf /
Bleichentobelkopf / Rehhagkopf
79,62 37% 2 40 48 9 14 22 17 4623,9 ha
(30%) 4,1
110/5
140/5
150/<1
100/4100/<1
120/1110/8
3 (7,48
ha
B'kopf, L'berg, S'berg
(100%)
20.2Schauins land Nord ‐
Kybfelsen55,15 34% 22 72 6 32 7 13 22 25 3,0
Daten nur
teilweise110/9 110/<1
4 (8,52
ha)
B'kopf, L'berg, S'berg
(40%)/Schauinsland
(60%)
20.3Schauins land Nord ‐ Eichkopf /
Horber Felsen / Brangenkopf114,64 39% 1 31 62 6 22 12 17 24 25
10,6 ha
(10%) 3,3
Daten nur
teilweise130/3 160/<1 100/<1 120/6 100/8
15 (6,92
ha)
2 (0,35
ha)
B'kopf, L'berg, S'berg
(31%)/Schauinsland
(69%)
<500
20.4Schauins land Nord ‐ Taubenkopf
32,30 33% 51 49 4 3 84 8 2,9 Daten nur teilweise, keine mind. 100 J. alten Bestände3 (0,81
ha)
Schauinsland
(100%)<100
22Rosskopf ‐
Dietersbach I0,90 49% 100 100 5,0 keine Daten ‐
23Rosskopf ‐
Dietersbach I I0,31 89% 100 100 3,0 keine Daten ‐ <500
24Rosskopf ‐
Fuchsköpfle3,33 98% 100 100 4,0 100/2
1 (0,07
ha)
Rosskopf‐
Schlossberg (100%)<100
25.1Rosskopf ‐ Sommerbuck
6,22 88% 76 24 77 23 4,2 120/90Rosskopf‐
Schlossberg (100%)<100
25.2Rosskopf ‐
S. Otti l iens tein / Schanzen20,68 48% 83 17 85 15 3,2
120/9
130/7
100/7
120/1
1 (0,24
ha)
Rosskopf‐
Schlossberg (100%)<100
25.3Rosskopf ‐ Kleiner Rosskopf bis
Rosskopfturm53,27 65% 57 36 7 7 14 78 3,6
100/36
120/4
Rosskopf‐
Schlossberg (68%)<500
25.4Rosskopf ‐
Ochsenlager / Hornbühl36,68 87% 1 90 9 19 17 4 52 8 3,1 keine mind. 100 Jahre alten Bestände
1 (0,10
ha)‐ <500
26Rosskopf ‐
Wildta lwald18,03 70% 3 87 10 8 4 70 8 9 3,0 keine Daten
Rosskopf‐
Schlossberg (100%)<100
21.1 Tuniberg ‐ Nord 10,34 12% 92 8 100 1,0 keine Daten6 (0,56
ha)<500 RVSO‐Kerngebiet
21.2 Tuniberg ‐ Süd 10,07 49% 75 25 100 1,0 keine Daten 7 (1,3 ha) ‐ <500 RVSO‐Kerngebiet
Höhenlage (m ü. NN) (in % an der Gesamtfläche) Fledermäuse ‐ Quartierpotenzial
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Tab. 11: Bewertungsmatrix für die Berechnung des Fledermaus-Konfliktpotenzials (zur Methodik vergl. Kap. 5.2)
Bewertungsklassen nach Summe der Risikopunkte Kollisionsrisiko Jagd und Zug sowie Risiko Quartierverlust Punkte Bewertung <10: sehr gering (blau) 10-19 gering (grün) 20-29 mittel (gelb) 30-39 hoch (orange) ≥ 40 sehr hoch (rot) Berücksichtigung von Risikom-inderung durch Abschaltloga-rithmen: Jagd: Bei Abschaltlogarithmus bei geringem Wind entfallen die Risikopunkte für die Zwerg- und Mückenfledermaus Zug: Bei Abschaltlogarithmus während der Zugzeiten werden alle Zug-Risikopunkte halbiert. Berücksichtigung von Risiko-minderung bzgl. Quartierverlust durch Positionierung der WEA in weniger sensiblen Bereichen: In Eignungsflächen mit einer Min-destgröße von 5 ha und einem signifikanten Anteil von schlechter als mit dem Quartier-Potenzial-Punkte-Wert bewerteten Teilflä-chen werden die Quartierverlust-Risikopunkte halbiert.
Nr. Name
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: h
och)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: g
ering)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: g
ering)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: h
och)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: sehr gering
)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: g
ering)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: g
ering)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: sehr gering
)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: sehr ho
ch)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: g
ering)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: g
ering)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: h
och)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: g
ering)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: g
ering)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: h
och)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: g
ering)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: m
ittel)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: h
och)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: g
ering)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: g
ering)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: m
ittel)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: g
ering)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: g
ering)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: sehr gerin
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: sehr gerin g
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: sehr gering
)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: h
och)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: sehr ho
ch)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: sehr ho
ch)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: sehr ho
ch)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: h
och)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: sehr ho
ch)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: sehr ho
ch)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: sehr ho
ch)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: sehr ho
ch)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: h
och)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: h
och)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: g
ering)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: g
ering)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: sehr ho
ch)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: g
ering)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: g
ering)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: h
och)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: m
ittel)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: h
och)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: g
ering)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: sehr gering
)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: sehr ho
ch)
Jagd
Risikopu
nkte Jag
d (Kollisionsrisiko: h
och)
Zug
Risikopu
nkte Zug
(Kollisionsrisiko: h
och)
Quartiere
Risikopu
nkte Qua
rtierverlust (Stufe: g
ering)
Gesamtbewertung Kollisionsrisko
Jagd
mit Abschaltalgorithmus bei schwachem
Wind (Zw
erg‐ und M
ückenflederm
aus)
Gesamtbewertung Kollisionsrisiko Zug
mit Abschaltalgorithmus zur Zugzeit
Gesamtbewertung Flederm
äuse
Quartierverlust
Möglichkeit der Minderung durch geeignete
Standortwahl
mit M
inderung durch geeignete
Standortwahl
Gesamtbewertung des Konfliktpotenzials
ohne M
inderungsmaßnahmen
Gesamtbewertung des Konfliktpotenzials mit
Minderungsmaßnahmen
01Schauins land ‐
Gießhübel1 4 1 2 2 5 2 10 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 9 2 8 2 2 27 12 50 25 16 16 34 20
02Schauins land ‐
Schauins landstraße I1 4 1 2 2 2 2 10 3 15 3 15 3 15 2 1 2 6 3 3 2 8 2 2 27 12 50 25 5 5 29 15
03Schauins land ‐
Schauins landstraße I I1 4 1 2 2 2 2 10 3 15 3 15 3 15 2 1 2 6 3 3 2 8 2 2 27 12 50 25 5 5 29 15
04Schauins land ‐
Weißenfelsen I I1 4 1 2 1 2 1 2 2 3 2 10 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 6 2 8 2 2 29 14 52 26 11 11 33 19
05Schauins land ‐
Holzschlägermatte1 4 1 2 2 5 2 10 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 9 2 8 2 2 27 12 50 25 16 16 34 20
06Schauins land ‐
Weißenfelsen I1 4 1 2 1 1 2 4 2 4 2 5 2 10 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 9 2 8 2 2 31 16 54 27 17 17 38 23
07Schauins land ‐
Pflugfelsen1 4 1 2 1 1 2 6 2 3 2 10 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 6 2 8 2 2 27 12 56 28 12 6 34 16
08Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Kommenturwald I1 4 1 2 2 6 2 6 2 10 3 15 3 15 3 15 2 3 2 6 3 12 2 8 2 2 27 12 56 28 22 22 38 24
09Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Kommenturwald I I1 4 1 2 2 6 2 6 2 10 3 15 3 15 3 15 2 3 2 6 3 12 2 8 2 2 27 12 56 28 22 22 38 24
10Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Kommenturwald I I I1 4 1 2 2 6 2 2 2 10 3 15 3 15 3 15 2 1 2 6 3 3 2 8 2 2 27 12 56 28 5 5 30 16
11Schauins land ‐
Rappeneckermatte1 4 1 2 2 6 2 4 2 3 2 10 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 6 2 8 2 2 31 16 56 28 11 11 35 20
12Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Untergsand I1 4 1 2 2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 2 3 2 10 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 6 2 8 2 2 33 18 60 30 11 11 37 22
13Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Nord I1 4 1 2 2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 3 5 1 1 2 5 2 10 1 3 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 9 2 8 2 2 33 18 60 30 25 25 44 29
14Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Nord I1 4 1 2 1 1 2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 2 2 1 0 2 3 2 10 1 2 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 6 2 8 2 2 33 18 60 30 16 16 40 25
15Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Untergsand I1 4 1 2 2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 2 2 1 0 2 3 2 10 1 2 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 6 2 8 2 2 33 18 60 30 16 16 39 24
16Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Molzenwald2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 3 9 1 1 2 8 2 10 1 5 3 15 3 15 1 4 3 15 2 4 1 4 2 6 1 4 3 15 2 8 2 2 37 18 58 29 46 46 56 39
17Schauins land ‐ Oberer Kappler
Wald Laubisköpfle1 4 1 2 2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 3 7 1 1 2 6 2 10 1 4 3 15 3 15 1 4 3 15 2 3 2 8 2 6 2 6 3 12 2 8 2 2 45 22 58 29 42 42 58 39
18Lorettoberg ‐
I l lenberg Süd2 4 2 2 1 2 1 2 3 10 3 7 1 1 2 6 2 10 1 4 3 15 3 15 1 4 3 15 2 3 1 4 2 6 1 3 3 12 2 8 2 2 37 18 52 26 46 46 55 39
19Lorettoberg ‐
I l lenberg Nord2 4 2 2 1 2 1 2 3 12 3 9 2 2 2 8 3 15 2 10 2 10 3 15 3 15 1 4 3 15 2 4 1 4 2 6 1 4 3 15 2 8 2 2 52 33 52 26 64 64 71 55
20.1
Schauins land Nord ‐
Brombergkopf /
Bleichentobelkopf / Rehhagkopf
1 4 1 2 1 2 1 4 1 2 2 4 2 2 1 2 1 2 2 7 2 6 3 7 1 1 2 7 2 10 2 10 1 4 3 15 3 15 1 4 3 15 2 3 1 4 2 6 1 3 3 12 2 8 2 2 55 36 60 30 47 24 66 37
20.2Schauins land Nord ‐
Kybfelsen1 4 1 2 1 1 2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 3 5 1 1 2 5 2 10 1 3 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 9 2 8 2 2 33 18 60 30 26 13 45 23
20.3Schauins land Nord ‐ Eichkopf /
Horber Felsen / Brangenkopf1 4 1 2 1 1 2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 3 6 1 1 2 5 2 10 1 3 3 15 3 15 3 15 2 3 2 6 3 10 2 8 2 2 33 18 60 30 29 14 46 24
20.4Schauins land Nord ‐ Taubenkopf
1 4 1 2 1 1 2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 2 4 1 1 2 5 2 10 1 3 3 15 3 15 3 15 2 2 2 6 3 9 2 8 2 2 33 18 60 30 24 12 43 22
22Rosskopf ‐
Dietersbach I1 4 1 2 2 4 2 2 1 2 1 2 2 8 3 9 2 2 2 8 2 10 3 15 3 12 3 15 2 10 3 15 2 8 3 15 2 4 2 8 2 6 2 8 3 15 2 8 2 2 53 30 52 26 89 89 84 66
23Rosskopf ‐
Dietersbach I I1 4 1 1 2 4 2 2 1 2 1 2 2 5 3 5 2 1 2 5 3 15 2 10 2 6 3 15 3 15 1 4 3 15 2 2 1 4 2 6 1 2 3 9 2 8 2 2 56 37 52 26 37 37 60 44
24Rosskopf ‐
Fuchsköpfle1 4 1 2 2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 3 7 2 2 2 6 3 15 2 10 2 8 3 15 3 15 1 4 3 15 2 3 2 8 2 6 2 6 3 12 2 8 2 2 60 37 52 26 53 53 69 51
25.1Rosskopf ‐ Sommerbuck
1 4 1 2 2 4 2 2 1 2 1 2 2 7 3 8 2 2 2 7 3 15 2 10 2 8 3 15 3 15 1 4 3 15 2 3 2 8 2 6 2 7 3 13 2 8 2 2 60 37 52 26 56 28 71 39
25.2Rosskopf ‐
S. Otti l iens tein / Schanzen1 4 1 1 2 4 2 2 1 2 1 2 2 5 3 6 2 1 2 5 3 15 2 10 2 6 3 15 3 15 1 4 3 15 2 3 1 4 2 6 1 3 3 9 2 8 2 2 56 37 52 26 39 20 60 35
25.3Rosskopf ‐ Kleiner Rosskopf bis
Rosskopfturm1 4 1 1 2 4 2 2 1 2 1 2 2 6 3 6 2 1 2 6 3 15 2 10 2 7 3 15 3 15 1 4 3 15 2 3 2 8 2 6 2 6 3 11 2 8 2 2 60 37 52 26 48 24 67 37
25.4Rosskopf ‐
Ochsenlager / Hornbühl1 4 1 1 2 4 2 2 1 2 1 2 1 3 3 6 1 1 2 5 2 10 1 3 3 15 3 15 1 4 3 15 2 3 2 8 2 6 2 5 3 9 2 8 2 2 45 22 52 26 35 18 53 26
26Rosskopf ‐
Wildtalwald1 4 1 1 2 4 2 2 1 2 1 2 2 5 3 5 2 1 2 5 3 15 2 10 2 6 3 15 3 15 1 4 3 15 2 2 2 8 2 6 2 5 3 9 2 8 2 2 60 37 52 26 40 20 63 35
21.1 Tuniberg ‐ Nord 2 8 1 0 2 4 2 2 1 2 1 2 3 2 3 2 2 0 2 2 3 15 2 10 2 2 3 15 3 15 1 4 3 15 2 1 2 8 2 6 2 2 3 3 2 8 2 2 64 41 52 26 14 7 52 30
21.2 Tuniberg ‐ Süd 2 8 1 0 2 4 2 2 1 2 1 2 3 2 3 2 2 0 2 2 3 15 2 10 2 2 3 15 3 15 1 4 3 15 2 1 2 8 2 6 2 2 3 3 2 8 2 2 64 41 52 26 14 7 52 30
WimperfledermausWasserfledermausBrandtfledermausBechstein‐
fledermausBewertungRauhaut‐fledermausAbendseglerMausohr Fransenfledermaus KleinabendseglerBartfledermausNordfledermaus
Breitflügel‐
fledermausZweifarb‐fledermausBraunes LangohrMücken‐fledermausZwergfledermausWeißrand‐fledermaus
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Fledermäuse
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Es ergibt sich ein differenziertes Bild bezüglich des Fledermaus-Konfliktpotenzials. Die folgenden Aussagen beziehen sich jeweils auf das Szenario mit Minderungs-maßnahmen (siehe letzte Spalte in Tab. 11).
Im Schauinsland-Gebiet gibt es fünf Eignungsflächen, in denen lediglich ein geringes Konfliktpotenzial bezüglich der Fledermäuse anzunehmen ist. In 13 weiteren errech-net sich ein mittleres Konfliktpotenzial. Insbesondere in der mit sehr hohem Konflikt-potenzial eingestuften Eignungsfläche 19 – Lorettoberg-Illenberg Nord, aber auch den mit hohem Konfliktpotenzial eingestuften Eignungsflächen 16 – Oberer Kappler Wald-Molzenwald, 17 – Oberer Kappler Wald-Laubisköpfle, 18 – Lorettoberg-Illenberg Süd und 20.1 – Schauinsland Nord–Brombergkopf/Bleichentobelkopf/ Reh-hagkopf ist hingegen mit größeren Problemen bei der Genehmigung, der Errichtung und dem Betrieb von WEA zu rechnen.
Am Rosskopf erscheint die Eignungsfläche 25.4 – Ochsenlager/Hornbühl mit mittle-rem Konfliktpotenzial als aus Sicht des Fledermausschutzes am wenigsten konflikt-trächtiger Standort, während insbesondere die Eignungsflächen 22 – Dietersbach I, 23 – Dietersbach II und 24 – Fuchsköpfle aufgrund ihres auch mit Minderungsmaß-nahmen noch sehr hoch eingeschätzten Konfliktpotenzials sehr problematisch er-scheinen. In den Eignungsflächen 25.1 – Rosskopf-Sommerbuck, 25.2 – Rosskopf-S. Ottilienstein/Schanzen", 25.3 – Rosskopf-Kleiner Rosskopf bis Rosskopfturm und 26 – Rosskopf-Wildtalwald wird ein hohes Konfliktpotenzial erwartet.
5.4 Schlussfolgerungen
Die erarbeiteten Einstufungen des Fledermaus-Konfliktpotenzials bieten eine wertvol-le Hilfestellung bei der Suche nach WEA-Standorten mit möglichst geringen arten-schutzrechtlichen Hürden. Es sei allerdings nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um Einschätzungen und nicht um die Ergebnisse fledermauskundlicher Daten-erhebungen in den Eignungsflächen handelt. Diese Einschätzungen bauen zwar auf der besten verfügbaren Daten- und Kenntnisgrundlage auf und werden transparent und nachvollziehbar dargelegt. Sie können jedoch keine Garantie dafür bieten, dass konkrete Untersuchungen in den mit geringerem Konfliktpotenzial eingestuften Eig-nungsflächen nicht doch artenschutzrechtlich relevante Tatbestände zu Tage för-dern, mit denen vorab nicht gerechnet wurde.
Im Umkehrschluss sind auch in den Eignungsflächen mit sehr hohem Konfliktpoten-zial – im Gegensatz zu den im Vogel-Gutachten mit „sehr hoher Konfliktintensität“ bewerteten Eignungsflächen – keine Verbotstatbestände nachgewiesen. Dies bedeu-tet, dass es keine Eignungsflächen gibt, die mit diesem Planungsstand bereits als eindeutige „Tabu-Flächen“ identifiziert werden können. Weil bei Fledermäusen, wie weiter oben dargelegt, Vermeidungsmaßnahmen, die das betriebsbedingte Tötungs-
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risiko unter die Erheblichkeitsschwelle senken können, als prinzipiell technisch um-setzbar gelten, ist die Situation in dieser Hinsicht anders gelagert als bei den Vögeln.
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6 Weitere streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
6.1 Einleitung
Gemäß Windenergieerlass Baden-Württemberg (S. 19) sind auch weitere streng ge-schützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu berücksichtigen, für die ein Vorkommen innerhalb der Kulisse der überprüften Eignungsflächen nachgewiesen oder aufgrund der Habitatstrukturen möglich ist. Die Liste aller streng geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie in Baden-Württemberg wurde LUBW (2010) entnommen. Durch Auswertung der Verbreitungskarten in den jeweiligen Grundlagenwerken Baden-Württembergs, der Informationen im Internethandbuchs zu den Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV (BFN 2013), einer Voreinschätzung des Habitatangebots sowie eigener Kenntnisse und Angaben befragter Experten wurde eine Liste der nach fachlichem Ermessen möglicherweise innerhalb der untersuchten Eignungsflächen sicher oder potenziell vorkommenden Arten erstellt. Diese beinhal-tet Arten aus den Gruppen der Säugetiere (zusätzlich zu den bereits in Kap. 5 be-handelten Fledermäusen die drei Arten Haselmaus, Wildkatze und Luchs), der Repti-lien (Schlingnatter, Zauneidechse, Mauereidechse und Smaragdeidechse) und der Schmetterlinge (Nachtkerzenschwärmer). Die anderen Gruppen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Amphibien, Farn- und Blütenpflanzen, Fische und Rundmäuler, Käfer und Libellen) enthalten keine Arten, die innerhalb der Eignungsflächen vorkommen könnten. Auf potenzielle Laichgewässer der Gelbbauchunke (Bombina variegata) wurde bei den Geländebegehungen (siehe Kap. 6.2.3) geachtet. Auch wenn keine solchen angetroffen wurden, sollte im Rahmen späterer Genehmigungsverfahren insbesondere bei der Zuwegung, die auch Gebiete weit außerhalb der untersuchten Eignungsflächen betreffen kann, auf die Art geachtet werden; dies gilt insbesondere für die Eignungsflächen am Lorettoberg.
6.1.1 Nachtkerzenschwärmer
Der Nachtkerzenschwärmer ist über Anhang IV der FFH-Richtlinie europarechtlich (92/43/EWG) sowie nach BNatSchG streng geschützt, die Kenntnis über seine Ver-breitung ist wegen fehlender systematischer Erhebungen jedoch lückenhaft. Er wird in Deutschland und in Baden-Württemberg (EBERT et al. 2008) jeweils auf der Vor-warnliste der Roten Liste geführt (V). Nach Dipl.-Biol. Oliver Karbiener (schriftl. Mitt.) und HERMANN &TRAUTNER (2011) kommt der Nachtkerzenschwärmer in Schlag- und Hochstaudenfluren sowie Ruderalfluren hauptsächlich an Weidenröschen-Arten, vor allem an Schmalblättrigem und Rauhaarigem Weidenröschen (Epilobium angustifoli-um, E. hirsutum), sowie seltener an Nachtkerzen-Arten (Oenothera spp.) vor. Er be-vorzugt kleinklimatisch wärmebegünstigte Habitate. Der Nachtkerzenschwärmer wird
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auch in Gärten oder auf kleinflächigen Brachen inmitten landwirtschaftlich genutzter Flächen gefunden. Im Habitat des Nachtkerzenschwärmers müssen neben den ge-nannten Nahrungspflanzen für die Larven auch Pflanzen mit nektarreichen Blüten vorkommen (z.B. Schmetterlingsblütler), die den adulten Tieren ausreichend Nah-rung bieten. RENNWALD (2005) vermutet hier sogar einen populationsbegrenzenden Faktor. Die Art kann potenziell überall vorkommen, aber fast immer nur in sehr gerin-gen Dichten. So gibt Dipl.-Biol. O. Karbiener (schriftl. Mitt.) an, bei der Suche nach der Art durchschnittlich nur alle acht Stunden eine Raupe gefunden zu haben und dass oftmals eine noch längere Suche notwendig sei, um einen Artnachweis zu er-bringen.
6.1.2 Reptilien
Alle behandelten Reptilien sind über Anhang IV der FFH-Richtlinie europarechtlich (92/43/EWG) sowie nach BNatSchG streng geschützt. Ihnen ist eine Vorliebe für wärmebegünstigte Standorte mit großem Strukturreichtum gemein. Diese dienen zur Thermoregulation der wechselwarmen Tiere. Sie brauchen einerseits Sonnenplätze bei kühlem Wetter, andererseits Schatten und Bodenfeuchte bei Hitze. Neben der nötigen Sonnenexposition sollte ihr Lebensraum ein gutes Insektenangebot sowie frostsichere Überwinterungsmöglichkeiten und Eiablageplätze bieten.
6.1.2.1 Schlingnatter
Die Schlingnatter (Coronella austriaca) ist in den Roten Listen Deutschlands (KÜHNEL et al. 2009) und Baden-Württembergs (LAUFER 1999) jeweils als „gefährdet“ einge-stuft (RL3). Sie bewohnt strukturreiche Landschaften mit einem Mosaik aus Offen-landschaften, Hecken, Trockenmauern und Totholz. Sie ist im Südwesten Deutsch-lands besonders an Siedlungsrändern und in landwirtschaftlich extensiv bewirtschaf-teten Landschaften wie Heckengebieten und historischen Weinbergen verbreitet. Ein weiterer Sekundärlebensraum sind Bahndämme und Industriebrachen, die in be-stimmten Sukzessionsstadien große strukturelle und mikroklimatische Gemeinsam-keiten mit den Primärlebensräumen (lichte Urwälder, Felsstandorte, Flussdünen, Moore etc.) aufweisen (VÖLKL & KÄSEWIETER 2003). Ihr Hauptvorkommen liegt in Ba-den-Württemberg zwischen 200 und 400 m ü. NN in der kollinen Zone. Es gibt je-doch auch Vorkommen am Belchen (über 1100 m ü. NN), wo die mikroklimatischen Bedingungen günstig sind. Die zehn höchstgelegenen Fundpunkte liegen alle im Hoch- oder südöstlichen Schwarzwald (z.B. Häusern und Lenzkirch, Schonach) (LAUFER et al. 2007).
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6.1.2.2 Zauneidechse
Die Zauneidechse (Lacerta agilis) wird in den Roten Listen Deutschlands (KÜHNEL et al. 2009) und Baden-Württembergs (LAUFER 1999) jeweils auf der Vorwarnliste ge-führt (V). Sie besiedelt strukturreiche Habitate mit einem Wechsel von dichter Vege-tation und unbewachsenen Bereichen sowie zahlreichen Versteckmöglichkeiten und Sonnenplätzen (BLANKE 2004). Sie ist in Baden-Württemberg die häufigste Ei-dechsenart. Ihr Verbreitungsoptimum liegt hier in kollinen Regionen bis 300 m ü. NN. Von 400 - 900 m ü. NN wird sie zunehmend seltener und immer mehr von der Waldeidechse abgelöst. Die höchsten Fundpunkte liegen im Schwarzwald bei 1000 m ü. NN (LAUFER et al. 2007).
6.1.2.3 Mauereidechse
Die Mauereidechse (Podarcis muralis) ist in der Roten Liste Deutschlands (KÜHNEL et al. 2009) in der Vorwarnliste (V) und in der Roten Liste Baden-Württembergs (LAUFER
1999) als „stark gefährdet“ (RL2) geführt. Sie ist stärker als die anderen in Deutsch-land vorkommenden Eidechsen-Arten an Steinstrukturen gebunden. Sie kommt so-wohl an natürlichen Felsen und an geröllreichen Flussufern als auch im Schotterbett von Bahnlinien, an Weinbergen mit Trockenmauern sowie auch an Friedhofsmauern und anderen anthropogenen Steinstrukturen vor (SCHULTE 2008). Ihre Höhenverbrei-tung reicht in Baden-Württemberg von 100 m bis ca. 800 m ü. NN (LAUFER et al. 2007).
6.1.2.4 Smaragdeidechse
Die Smaragdeidechse (Lacerta bilineata) ist in der Rote Listen Deutschlands (KÜH-
NEL et al. 2009) als „stark gefährdet mit besonderer Verantwortung“ eingestuft (RL2!), in der Roten Liste Baden-Württembergs als „vom Aussterben bedroht“ (RL1) (LAUFER
1999). Sie kommt in Südwestdeutschland bevorzugt auf Magerrasen und in Wein-bergen, an lichten Wald- und Wegrändern oder auch an Fels- und Lösswänden vor. Ihre aktuelle autochthone Verbreitung in Baden-Württemberg beschränkt sich auf den Kaiserstuhl und den Tuniberg (LAUFER et al. 2007).
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6.1.3 Säugetiere (außer Fledermäuse)
Die nachfolgend behandelten Säugetierarten – die Fledermäuse wurden bereits se-parat in Kap. 5 behandelt – sind europarechtlich nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie nach BNatSchG streng geschützt. Es werden alle Arten behandelt, deren Vor-kommen im Untersuchungsgebiet nachgewiesen oder nach aktuellem Kenntnisstand potenziell möglich ist.
6.1.3.1 Haselmaus Die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) ist in den Roten Listen Deutschlands (MEINIG et al. 2009) und Baden-Württembergs jeweils in der Kategorie „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ eingestuft (RLG). Sie besiedelt lichte Laubmischwälder und bewohnt hier vor allem Baumkronen und die Strauchschicht. Wichtig ist eine gute Vernetzung, schon Zwischenräume von sechs Metern zwischen den Gehölzen wer-den am Boden nicht mehr überwunden (BRAUN & DIETERLEN 2005: 214). Zudem ist sowohl Diversität an Bäumen und Sträuchern, damit während der gesamten Aktivi-tätsperiode ausreichend Nahrung zur Verfügung steht, als auch eine hohe Struktur-vielfalt für Haselmäuse bedeutsam. Eine arten- und strukturreiche Strauchschicht entwickelt sich am besten an besonnten Waldrändern, -innensäumen oder entlang von Forstwegen, im Untersuchungsgebiet (Rosskopf) auch unter Stromtrassen. Ha-selmäuse bevorzugen auch zugewachsene Kahlschlagflächen, seltener werden sie in Hochwäldern gefunden. In Deutschland meidet die Haselmaus Nadelforste in den Tieflagen, besiedelt sie jedoch in den Höhenlagen der Mittelgebirge, wenn eine Strauchschicht vorhanden ist (JUŠKAITIS & BÜCHNER 2010).
6.1.3.2 Wildkatze Die Wildkatze (Felis sylvestris) ist in der Roten Liste Deutschlands (MEINIG et al. 2009) als „stark gefährdet“ (RL3) geführt. In Baden-Württemberg galt sie aufgrund intensiver Nachstellung seit 1912 als ausgestorben (BRAUN & DIETERLEN 2005). So wird sie in der Roten Liste Baden-Württembergs von 2001 auch immer noch als „ausgestorben“ geführt (RL0). In den Jahren 2006 und 2007 erfolgte durch zwei überfahrene Exemplare zum ersten Mal seit fast 100 Jahren erneut ein Nachweis der Art in Baden-Württemberg. Seitdem laufen zahlreiche Untersuchungen im Land, durch die u.a. ein Vorkommen entlang des Rheins zwischen Karlsruhe und Lörrach nachgewiesen wurde (FVA 2012).
6.1.3.3 Luchs
Der Luchs (Lynx lynx) ist laut Roter Liste in Deutschland „stark gefährdet“ (RL2). In Baden-Württemberg gilt er seit 1870 als ausgerottet. Im Schwarzwald gibt es immer
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wieder Meldungen von Luchs-Beobachtungen oder anderen Hinweisen durch die Bevölkerung, einige konnten in der Vergangenheit auch verifiziert werden. Er gilt je-doch nicht als im Schwarzwald heimisch, sondern durchstreift das Gebiet auf Wan-derungen (BRAUN & DIETERLEN 2005). Im Jahr 2013 wurde ein Luchs im östlichen Schwarzwald durch einen Fotobeleg nachgewiesen. Das Tier wurde später tot aufge-funden.
6.2 Methoden
6.2.1 Datenrecherche und Auswertung vorhandener Daten
6.2.1.1 Nachtkerzenschwärmer
Es erfolgte eine Datenrecherche, zusätzlich wurde im Artenerfassungsprogramm der Stadt Freiburg nach Funden gesucht und der Freiburger Schmetterlingskundler Dipl.-Biol. Oliver Karbiener zu Rate gezogen.
6.2.1.2 Reptilien
Es wurde im Artenerfassungsprogramm der Stadt Freiburg nach Funden gesucht und eine Datenrecherche durchgeführt.
6.2.1.3 Haselmaus
Es wurden die zuständigen Revierförster und die FVA Freiburg nach vorhandenem Datenmaterial befragt und es erfolgte eine Datenrecherche.
6.2.1 Generalwildwegeplan
Weil der Generalwildwegeplanung im artenschutzrechtlichen Kontext nicht zu be-trachten ist, fließt er nicht in die Bewertung ein; er wird jedoch in den Steckbriefen der betroffenen Eignungsflächen aufgeführt. Gemäß Kap. 4.2.8 Biotopverbund des Windenergieerlasses Baden-Württemberg sind „bei der Planung von Windenergiean-lagen Biotopverbundflächen einschließlich der Flächen des Generalwildwegeplans zu berücksichtigen. Diese Flächen dienen insbesondere der Sicherung der Populati-onen von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der Bewahrung, Wiederherstel-
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lung und Entwicklung von funktionsfähigen ökologischen Wechselbeziehungen (§ 21 Abs. 1 BNatSchG).“ Martin Strein (Fachstelle zur Umsetzung des Generalwildwege-plans bei der FVA) empfiehlt in einem von Frau Dr. A. Kohnen an INULA weitergelei-teten E-Mail vom 24.07.2013, die Achsen des Generalwildwegeplans in einer Breite von 1.000 m zu berücksichtigen. Auf Nachfrage, wie diese Aussage konkret auszule-gen ist, präzisierte Martin Strein (E-Mail vom 13.11.2013) folgendermaßen:
„‘Tabuzonen‘ für Windkraft bzw. Gebiete mit erheblich eingeschränkter Windkraftnut-zung sind für uns vor allem:
- in Engstellen < 1000 m zwischen Siedlungsbereichen, - im Umfeld bedeutender Wiedervernetzungsabschnitte von Wildtierkorridoren
innerhalb der Verkehrsinfrastruktur (betrifft sowohl vorhandene als auch zu-künftige Tierquerungshilfen bzw. Bestandsbauwerke mit Eignung als Tierque-rungshilfe) oder
- in oder in nächster Nähe sehr schmaler Waldbänder
Akkumulative Wirkungen sind dabei unbedingt zu berücksichtigen. In diesen Fällen ist aus unserer Sicht immer eine differenzierte fachliche Einschätzung erforderlich. Dabei gilt es insbesondere die Betroffenheit wichtiger Strukturen wie beispielsweise Hangkanten als Leitlinien oder wichtiger Trittsteine zu beurteilen. Orientierend sollten dabei die störungsempfindlichsten Reaktionen angenommen werden. Die Konzentra-tionszonen sollten dann so abgegrenzt werden, dass der Korridorverlauf ‘erkennbar‘ bleibt.“
6.2.2 „Kerngebiete des Biotopverbunds“ im Landschaftsrahmenplan
In den seit September 2013 im Rahmen des Offenlage- und Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein / Landschaftsrah-menplan Südlicher Oberrhein auch im Internet bereitgestellten Unterlagen des Regi-onalverbands Südlicher Oberrhein sind unter der Rubrik „Raumanalyse Schutzgut Arten und Lebensräume: Biotopverbund“ Kerngebiete ausgewiesen. Darunter wer-den Gebiete mit aktuellen Vorkommensschwerpunkten von Zielarten des Biotopver-bundes verstanden, denen eine mindestens regionale Bedeutung als Ausgangspunkt von Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozessen zukommt. Die Eignungsflächen, am Tuniberg liegen innerhalb von Kerngebieten des Biotopverbunds, was in den Steckbriefen vermerkt ist. Weil keine artenschutzrechtliche Relevanz besteht, fließt dieser Aspekt nicht in die Bewertung der Eignungsflächen ein.
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6.2.3 Geländebegehungen, Luftbildanalyse und GIS-Auswertungen
Alle Eignungsflächen wurden im Rahmen einer Bereisung begutachtet und hinsicht-lich ihres Habitatpotenzials für die zu berücksichtigenden nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Arten bewertet (vergl. Kap. 5.2.2).
6.2.3.1 Nachtkerzenschwärmer
Es wurden Bestände von Weidenröschen-Arten (Epilobium spec.) aufgenommen und potenzielle Lebensräume in Karten vermerkt bzw. die Eignungsflächen bezüglich ihrer potenziellen Eignung als Lebensraum für den Nachtkerzenschwärmer hin be-wertet. Zusätzlich zu den potenziell geeigneten Flächen wurden an vielen Wegrän-dern Hochstaudenfluren mit u. a. Weidenröschen-Arten nachgewiesen, die nicht alle dokumentiert werden konnten. Oft handelt es sich hier um kleinflächige, temporäre Bestände auf Rohbodenstandorten, die z.B. bei der Holzernte entstehen. Solche Be-reiche können theoretisch an vielen Stellen im Untersuchungsgebiet spontan entste-hen und durch Sukzession wieder verschwinden.
6.2.3.2 Reptilien
Es wurden offene Strukturen an Weg- und Waldrändern, lichte Wälder mit Totholz und Windwurfflächen in frühem Sukzessionsstadium aufgenommen.
6.2.3.3 Säugetiere (außer Fledermäuse)
Haselmaus
Die Eignungsflächen wurden auf ihre Strauchschicht und Strukturvielfalt hin begut-achtet und bewertet.
6.2.4 Bewertungsmatrix
Den Gelände-Bewertungen wurden hinsichtlich der Potenziale für Nachtkerzen-schwärmer, Reptilien und Haselmaus Zahlenwerte zugeordnet:
1 = gering
2 = mittel-gering
3 = mittel
4 = gut-mittel
5 = gut
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Zur Auswertung wurden zusätzlich Höhenlage und Sonnenexposition hinzugezogen (siehe Kapitel 5.2.3.), um Vorkommenswahrscheinlichkeiten zu errechnen.
1 = geringe Vorkommenswahrscheinlichkeit
2 = mittlere Vorkommenswahrscheinlichkeit
3 = hohe Vorkommenswahrscheinlichkeit
0 wurde vergeben, wenn ein Vorkommen der Art aufgrund von Höhe oder Exposition als ausgeschlossen erschien, oder wenn Höhe oder Exposition ein Vorkommen zwar theoretisch zuließen, die vorhandenen Habitatstrukturen dies jedoch sehr unwahr-scheinlich machten (z.B. Reptilien in zwar südexponiertem, jedoch dichtem Fichten-forst).
6.2.5 Weiterverarbeitung der Ergebnisse der Geländebegehungen
Die Gelände-Bewertungen wurden mit den Vorkommenswahrscheinlichkeiten multi-pliziert und daraus das Konfliktpotenzialberechnet (siehe Tab. 12).
Berechnung des Konfliktpotenzials für Reptilien
Punkte Konfliktpotenzial
≤ 4 sehr gering
5 - 9 gering
10 - 14 mittel
15 - 20 hoch
≥ 21 sehr hoch
Berechnung des Konfliktpotenzials für Nachtkerzenschwärmer und Haselmaus
(Gemeinsame Betrachtung / Bewertung der beiden Arten aufgrund vergleichbarer Habitatansprüche und Vorkommenwahrscheinlichkeiten)
Punkte Konfliktpotenzial
≤ 1 sehr gering
1 - 2 gering
2 - 4 mittel
4 - 6 hoch
≥7 sehr hoch
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6.3 Ergebnisse
In den kleineren Eignungsflächen, die komplett begangen werden konnten, sind die Einschätzungen zum potenziellen Vorkommen der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und gleichzeitig nach BNatSchG streng geschützten Arten als zuverlässig anzusehen. In den großen Eignungsflächen wurden Unterzonen anhand der Wald-struktur im Gelände abgegrenzt und bewertet und anschließend mit Hilfe von Luftbil-dern verifiziert und konkretisiert. Eine flächendeckende Begehung der großen Eig-nungsfläche war aufgrund des hohen Aufwandes nicht möglich, weshalb die Ergeb-nisse mit einem gewissen Fehler behaftet sein können. Kleinstrukturen können dabei etwa übersehen worden sein. Deshalb wurden die Bereiche im Hinblick auf das Kon-fliktpotenzial für vorgenannte untersuchte Arten im Zweifel eher höher bewertet.
Die Bewertungsmatrix und die resultierenden Einstufungen des Konfliktpotenzials sind in Tab. 12 zusammengestellt.
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Tab. 12: Bewertungsmatrix für die Berechnung des Konfliktpotenzials für wei-tere nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützte Arten
Nr. Name
Habitatseignung
Vorkommensw
ahrscheinlichkeit
Konfliktpotenzial‐Punkte
Habitateignung
Vorkommensw
ahrscheinlichkeit
Konfliktpotenzial‐Punkte
Habitateignung
Vorkommensw
ahrscheinlichkeit
Konfliktpotenzial‐Punkte
Habitateignung
Vorkommensw
ahrscheinlichkeit
Konfliktpotenzial‐Punkte
Summe Konfliktpotenzial‐Punkte
Konfliktpotenzial‐Stufe
Habitateignung
Vorkommensw
ahrscheinlichkeit
Konfliktpotenzial‐Punkte
Summe Konfliktpotenzial‐Punkte
Konfliktpotenzial‐Stufe
Habitatseignung
Vorkommensw
ahrscheinlichkeit
Konfliktpotenzial‐Punkte
Summe Konfliktpotenzial‐Punkte
Konfliktpotenzial
01Schauinsland ‐
Gießhübel1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein
02Schauinsland ‐
Schauinslandstraße I1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein
03Schauinsland ‐
Schauinslandstraße II1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein
04Schauinsland ‐
Weißenfelsen II1 1 1 1 0 0 1 0 0 1 1 1 1 sehr gering 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein (Veg.)
05Schauinsland ‐
Holzschlägermatte1 1 1 1 0 0 1 0 0 1 1 1 2 sehr gering 1 1 0 0 nein 3 1 3 3 mittel
06Schauinsland ‐
Weißenfelsen I3 2 6 1 0 0 1 0 0 1 1 1 7 gering 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein (Veg.)
07Schauinsland ‐
Pflugfelsen3 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 1 1 1 sehr gering 1 0 0 0 nein
08Schauinsland ‐ Oberer Kappler Wald
Kommenturwald I1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein
09Schauinsland ‐ Oberer Kappler Wald
Kommenturwald II1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 1 1 1 sehr gering 1 0 0 0 nein
10Schauinsland ‐ Oberer Kappler Wald
Kommenturwald III1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein
11Schauinsland ‐
Rappeneckermatte2 1 2 1 0 0 1 0 0 1 1 1 3 sehr gering 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein
12Schauinsland ‐ Oberer Kappler Wald
Untergsand I1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein
13Schauinsland ‐ Oberer Kappler Wald
Nord I1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein
14Schauinsland ‐ Oberer Kappler Wald
Nord I1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein
15Schauinsland ‐ Oberer Kappler Wald
Untergsand II1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein 1 0 0 0 nein
16Schauinsland ‐ Oberer Kappler Wald
Molzenwald1 1 1 1 0 0 1 0 0 1 1 1 2 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 1 0 0 0 nein
17Schauinsland ‐ Oberer Kappler Wald
Laubisköpfle4 2 8 1 0 0 1 0 0 4 2 8 16 hoch 1 2 2 2 gering 1 0 0 0 nein(Veg.)
18Lorettoberg ‐
Illenberg Süd1 1 1 1 0 0 1 0 0 1 1 1 2 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 4 1 4 4 mittel
19Lorettoberg ‐
Illenberg Nord1 1 1 1 0 0 1 0 0 1 1 1 2 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 1 0 0 0 nein
20.1Schauinsland Nord ‐ Brombergkopf /
Bleichentobelkopf / Rehhagkopf2 2 4 1 0 0 1 0 0 1 2 2 6 gering 2 1 2 2 gering 2 1 2 2 gering
20.2Schauinsland Nord ‐
Kybfelsen1 1 1 1 0 0 1 0 0 1 1 1 2 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
20.3Schauinsland Nord ‐ Eichkopf / Horber
Felsen / Brangenkopf2 1 2 1 0 0 1 0 0 1 1 1 3 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
20.4Schauinsland Nord ‐ Taubenkopf
1 1 1 1 0 0 1 0 0 1 1 1 2 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering 1 1 1 1 sehr gering
22Rosskopf ‐
Dietersbach I5 2 10 1 0 0 1 0 0 5 1 5 15 hoch 1 2 2 2 gering 5 1 5 5 hoch
23Rosskopf ‐
Dietersbach II1 2 2 1 0 0 1 0 0 1 1 1 3 sehr gering 1 2 2 2 gering 1 0 0 0 nein (Veg.)
24Rosskopf ‐
Fuchsköpfle1 2 2 1 0 0 1 0 0 1 1 1 3 sehr gering 1 2 2 2 gering 1 0 0 0 nein (Veg.)
25.1Rosskopf ‐ Sommerbuck
1 2 2 1 0 0 1 0 0 1 1 1 3 sehr gering 1 2 2 2 gering 1 0 0 0 nein (Veg.)
25.2Rosskopf ‐
S. Ottilienstein / Schanzen1 2 2 1 0 0 1 0 0 1 1 1 3 sehr gering 1 2 2 2 gering 2 2 4 4 mittel
25.3Rosskopf ‐ Kleiner Rosskopf bis
Rosskopfturm3 2 6 1 0 0 1 0 0 1 1 1 7 gering 2 2 4 4 mittel 2 2 4 4 mittel
25.4Rosskopf ‐
Ochsenlager / Hornbühl2 2 4 1 0 0 1 0 0 2 1 2 6 gering 2 1 2 2 gering 1 0 0 0 nein
26Rosskopf ‐
Wildtalwald3 2 6 1 0 0 1 0 0 3 1 3 9 gering 2 2 4 4 mittel 2 2 4 4 mittel
21.1Tuniberg ‐ Nord
4 3 12 4 3 12 4 3 12 4 3 12 48 sehr hoch 1 0 0 0 nein 1 1 1 1 sehr gering
21.2Tuniberg ‐ Süd
5 3 15 5 3 15 5 3 15 5 3 15 60 sehr hoch 1 0 0 0 nein 1 1 1 1 sehr gering
Haselmaus NachtkerzenschwärmerReptilien gesamtZauneidechse Mauereidechse Smargadeidechse Schlingnatter
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6.3.1 Nachtkerzenschwärmer
Im Artenerfassungsprogramm der Stadt Freiburg sind keine Nachweise des Nacht-kerzenschwärmers verzeichnet; es finden sich lediglich Hinweise auf zwei Gutach-ten, in denen potenzielle Habitate erwähnt werden: Zum einem im „Fachbeitrag Ar-tenschutz, Rastanlage March, Vorgezogener Endbericht zur Fauna“, zum anderen im „Faunistischen Gutachten Hochwasserrückhaltung Bohrertal“. In der Landesdaten-bank Schmetterlinge Baden-Württembergs am Staatlichen Museum für Naturkunde Karlsruhe (http://www.schmetterlinge-bw.de/MapServerClient/Map.aspx) finden sich auf MTB 8013/SW fünf historische Nachweise aus den Jahren 1922 bis 1939). Auf den MTB 8013/NO und 8013/SO ist jeweils ein aktueller Nachweis (Erheber: Oliver Karbiener) aus dem Jahr 2011 verzeichnet. Auf dem östlich angrenzenden Quadran-ten 8014/SW ist ebenfalls ein Nachweis aus dem Jahr 2011 angegeben, außerdem zwei Nachweise aus dem Jahr 1922 und einer aus dem Jahr 1991. Die Freiburger Eignungsflächen liegen auf MTB 7913/SW und SO sowie auf allen vier Quadranten des MTB 8013, so dass auch hier mit dem Vorkommen der Art gerechnet werden kann.
Anhand der Ergebnisse der Gelände-Untersuchungen ist in vier Eignungsflächen mit einem sehr geringen, in einem mit einem geringen, in vieren mit einem mittleren und in einem mit einem hohen Konfliktpotenzial zu rechnen. Es ist zu betonen, dass Hochstaudenfluren mit Weidenröschen z.B. nach Holzeinschlag oder Windwurf je-derzeit neu entstehen und sich der Nachtkerzenschwärmer an günstigen Standorten ansiedeln kann. Deshalb ist bei künftigen WEA-Untersuchungen mit der Art grund-sätzlich auch an aktuell als ungeeignet bewerteten Standorten zu rechnen.
6.3.2 Reptilien
6.3.2.1 Schlingnatter
Im Artenerfassungsprogramm der Stadt Freiburg sind am Tuniberg Vorkommen der Schlingnatter dokumentiert. Im Falle der Realisierung einer WEA in der Eignungszo-ne 21 sind bau- und anlagebedingte Eingriffe in die Population wahrscheinlich.
In den Waldgebieten am Schauinsland, Rosskopf und Lorettoberg sind keine Nach-weise dokumentiert, in mehreren Eignungsflächen sind jedoch potenzielle Habitate bzw. Teilhabitate vorhanden.
In zehn Eignungsflächen ist aufgrund potenzieller Vorkommen von Schlingnattern mit einem sehr geringen, in fünf mit einem geringen Konfliktrisiko zu rechnen. In zwei Eignungsflächen besteht aufgrund der Habitatstrukturen ein hohes und im Fall des Tunibergs sogar ein sehr hohes Konfliktrisiko.
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6.3.2.2 Zauneidechse
Im Artenerfassungsprogramm der Stadt Freiburg sind am Tuniberg Vorkommen der Zauneidechse dokumentiert. Im Falle der Realisierung einer WEA in der Eignungs-zone 21 sind bau- und anlagebedingte Eingriffe in die Population wahrscheinlich.
In den Waldgebieten am Schauinsland, Rosskopf und Lorettoberg sind keine Nach-weise dokumentiert, in mehreren Eignungsflächen sind jedoch potenzielle Habitate bzw. Teilhabitate vorhanden.
Vor allem an Waldrändern, Wegen und in Windwurfflächen sind Vorkommen in Waldgebieten möglich. Die Art sollte bei einer Realisierung von WEA-Projekten ge-zielt untersucht werden.
In zehn Eignungsflächen ist aufgrund potenzieller Vorkommen von Zauneidechsen mit einem sehr geringen, in fünf mit einem geringen Konfliktrisiko zu rechnen. In zwei Eignungsflächen besteht aufgrund der Habitatstrukturen ein hohes und im Fall des Tunibergs ein sehr hohes Konfliktrisiko.
6.3.2.3 Mauereidechse
Im Artenerfassungsprogramm der Stadt Freiburg sind am Tuniberg Vorkommen der Mauereidechse dokumentiert. Im Falle der Realisierung einer WEA in der Eignungs-zone 21 sind bau- und anlagebedingte Eingriffe in die Population wahrscheinlich. Am Tuniberg besteht aufgrund des Vorkommens der Mauereidechse ein sehr hohes Konfliktrisiko.
Zudem liegt ein Nachweis der Mauereidechse (Podarcis muralis) bei der Kartaus Freiburg vor. Diese liegt in 700m Entfernung zur Eignungszone 25 am Rosskopf. Al-lerdings ist in den Waldbeständen nicht mit der Art zu rechnen.
6.3.2.4 Smaragdeidechse
Im Artenerfassungsprogramm der Stadt Freiburg sind am Tuniberg Vorkommen der Smaragdeidechse dokumentiert. Im Falle der Realisierung einer WEA in der Eig-nungszone 21 sind baubedingte Eingriffe in die Populationen wahrscheinlich. Am Tuniberg besteht aufgrund des Vorkommens der Smaragdeidechse ein sehr hohes Konfliktrisiko.
Die Smaragdeidechse kommt in Baden-Württemberg autochthon nachweislich nur am Kaiserstuhl und Tuniberg vor, weswegen nicht mit Vorkommen der Art am Schauinsland, Rosskopf und Lorettoberg zu rechnen ist.
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6.3.3 Säugetiere (außer Fledermäuse)
6.3.3.1 Haselmaus Im Artenerfassungsprogramm der Stadt Freiburg findet sich lediglich ein Hinweis auf die Behandlung der Haselmaus im Schönberg-Buch (KÖRNER, 2006: 222).
Dipl.-Forstwirt Falko Brieger (FVA, Abt. Waldnaturschutz, Arbeitsbereich Wildtieröko-logie) teilte freundlicherweise Funde aus Nistkästen in elf Bereichen im Gebiet Schauinsland mit. Die Datensätze wurden uns im 1000-m-Raster übergeben. Die Fundpunkte in Nistkästen liegen in folgenden Bereichen: Unterer und Oberer Kappler Wald, beim Eichkopf, beim Butzenberg, im Kleinen Kappler Tal, nahe der Molz-hofsiedlung, beim Laubisköpfle, im Kommenturwald, beim Grubentobel sowie beim Rappeneck.
Aufgrund der Waldstruktur ist an 14 Eignungsflächen kein Konfliktrisiko zu erwarten, an acht potenziellen Standorten ist es als sehr gering, an acht als gering und an zwei Standorten als mittel einzustufen.
6.3.3.2 Wildkatze Im Jahresbericht der FVA (http://www.fva-bw.de/publikationen/jahrber/jb2012_tb.pdf) heißt es zur Wildkatze: „Inzwischen gilt in Baden-Württemberg die Wildkatze in der gesamten Oberrheinebene zwischen Karlsruhe und Lörrach, am Stromberg und mit vereinzelten Nachweisen im Osten Baden-Württembergs als sicher nachgewiesen. Seit 2006 konnten an 1022 aufgestellten Lockstöcken bisher insgesamt 633 Haar-funde und zusätzlich 54 Totfunde gesammelt und untersucht werden. Von den so insgesamt 687 Proben konnten 49% Wildkatzen, 27% Hauskatzen und 24% nicht zugeordnet werden.“ Die Leiterin des Projekts, Frau Dr. Annette Kohnen (FVA, Abt. Waldnaturschutz, Arbeitsbereich Wildtierökologie) teilte darüber hinaus (E-Mail vom 29.07.2013) mit, dass es mindestens zwei positive Lockstocknachweise in der Ge-meinde Oberrimsingen gab, wo auch Tiere besendert wurden.
Aus bisher noch unveröffentlichten Telemetriedaten, die in Vorträgen vorgestellt wur-den, geht hervor, dass sich die bisher nachgewiesenen Aktionsräume auf den Rheinauewald, den Kaiserstuhl sowie die Waldgebiete „Zwölferholz-Haid“ und „Schachen“ zwischen der Kaiserstuhl-Südspitze und der Westflanke des Tunibergs beschränken.
Es liegen keine Nachweise aus dem mittleren Schwarzwald vor, dennoch sind tem-poräre Wildkatzenvorkommen, z.B. auf Wanderungen, im Schwarzwald denkbar.
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6.3.3.3 Luchs Es sind keine Luchsbeobachtungen aus dem Untersuchungsgebiet bekannt. Eine spontane Ansiedlung des Luchses innerhalb der nächsten Jahre im Untersuchungs-gebiet ist unwahrscheinlich.
Die artenschutzrechtlichen Belange von Luchs und Wildkatze spiegeln sich auch im von der FVA erarbeiteten Generalwildwegeplan wider (http://www.fva-bw.de/indexjs.html?http://www.fva-bw.de/forschung/wg/generalwildwegeplan.html), der jedoch im Rahmen des vorliegenden Artenschutzfachgutachtens nicht in die Be-wertung einzubeziehen war.
6.4 Schlussfolgerungen
Die hier behandelten weiteren nach Anhang IV der FFH-Richtlinie (und gleichzeitig nach BNatSchG) streng geschützten Arten führen in nur bei der Eignungsfläche 21.1 – Tuniberg-Nord zu einer höheren Einstufung des Konfliktpotenzials gegenüber den Einstufungen für das Konfliktpotenzial bei den Fledermäusen. Sie wird aufgrund des sehr hohen Reptilien-Konfliktpotenzials von Konfliktpotenzial „hoch“ (Fledermäuse) auf „sehr hoch“ heraufgesetzt.
Weil, anders als bei den Vögeln und Fledermäusen, keine betriebsbedingten Verstö-ße gegen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG zu erwarten sind, sind lediglich bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen zu betrachten. Diese sollten in der Re-gel durch geeignete CEF- und Ausgleichsmaßnahmen beherrschbar sein und kein unüberwindbares Risiko für die Planung und Realisierung von WEA darstellen.
Im Folgenden werden einige nähere Erläuterungen zu den einzelnen Tierarten bzw. -gruppen gegeben.
6.4.1 Nachtkerzenschwärmer
Beim Nachtkerzenschwärmer ist vor allem während der Bauphase mit Beeinträchti-gungen durch direkte Eingriffe in den Lebensraum zu rechnen. Betriebsbedingte Auswirkungen sind nur indirekt zu erwarten. Zunehmender Verkehr durch Wartungs-arbeiten oder vermehrten Besucherdruck aufgrund von neuen oder besser ausge-bauten Straßen kann zu höheren Mortalitätsraten durch Autoverkehr führen. Der Nachtkerzenschwärmer ist im letzten Teil seiner Larvenphase mobil und wird auf der Suche nach einem geschützten Ort zur Verpuppung nicht selten Opfer von Autover-kehr (HERMANN & TRAUTNER 2011).
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Eingriffe in den Lebensraum sind bei Vorkommen der Art durch vorgezogene Maß-nahmen (CEF-Maßnahmen) auszugleichen.
6.4.2 Reptilien
Für die Reptilienarten ist vor allem während der Bauphase mit Beeinträchtigungen durch direkte Eingriffe in den Lebensraum zu rechnen. Betriebsbedingte Auswirkun-gen sind nur indirekt zu erwarten. Zunehmender Verkehr durch Wartungsarbeiten oder vermehrten Besucherdruck aufgrund von neuen oder besser ausgebauten Straßen kann zu höheren Mortalitätsraten durch Autoverkehr führen. Reptilien nutzen Straßen und Wege gerne zum Sonnenbaden.
Eingriffe in den Lebensraum sind bei Vorkommen der untersuchten streng geschütz-ten Reptilienarten durch vorgezogene Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) auszuglei-chen.
6.4.3 Säugetiere (außer Fledermäuse)
Dipl.-Biol. Martin Strein (FVA, Fachstelle zur Umsetzung des Generalwildwegeplans, Abt. Waldnaturschutz, Arbeitsbereich Wildtierökologie) sieht im Hinblick auf Landsäugetiere für viele Arten eine weitgehende Verträglichkeit der Windkraft im Be-trieb, jedoch eine hohe Störwirkung während der Bauphase (E-Mail vom 24.07.2013).
Laut Recherchen von BOLD & HUMMEL (2013) können neben dauerhaftem oder zeit-weisem Lebensraumverlust vor allem die Neuanlage von Infrastrukturen und die da-mit verbundene Zunahme von menschlichen Aktivitäten zu Störungen und Verhal-tensänderungen bei Landsäugetieren führen. Dies gilt vor allem für die starke Ertüch-tigung von Wegen bzw. deren Neuanlage in bisher weitgehend ungestörten und we-nig betretenen Gebieten, was einen Anstieg des Freizeitdrucks nach sich ziehen kann. Allerdings ist die Untersuchungslage zu Wirkungen von WEA auf Landsäuge-tiere im Unterschied zu Vögeln und Fledermäusen noch relativ ungenau. Gerade die Schreckwirkung von Schlagschatten auf Landsäuger ist noch nicht hinreichend un-tersucht.
6.4.3.1 Haselmaus
Für die Haselmaus ist mit bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen durch direk-te Eingriffe in den Lebensraum zu rechnen. Auch Zerschneidungen von Habitaten stellen Beeinträchtigungen dar. Eingriffe in den Lebensraum sind bei Vorkommen der Haselmaus durch vorgezogene Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) auszugleichen.
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6.4.3.2 Wildkatze und Luchs
Laut Dipl.-Biol. Martin Strein (schriftl. Mitteilung) können insbesondere Karnivoren (z.B. Wildkatze, Luchs, Wolf) stärker auf Windkraft bis hin zur Vergrämung reagieren.
Es ist daher zu empfehlen, Bereiche des Generalwildwegeplans (GWP) als 1000 m breiter Korridor von den Windkraftplanungen auszunehmen.
Auf Nachfrage gab Herr Strein folgende Einschätzung ab (E-Mail vom 14.11.2013): „Die Eignungsflächen 1 und 2 stellen in Bezug auf den GWP nach unserer Auffas-sung keine erheblichen Beeinträchtigungen dar. Trotzdem sind diese Eingriffe auch in Bezug auf den GWP Beeinträchtigungen, die durch ausgleichende Maßnahmen (z.B. Waldüberführung in naturnähere Waldformen, ‚ökologische‘ Waldränder) in der Umgebung gut ausgeglichen werden können. Darüber hinaus sollten die ‚geöffneten‘ Standorte nach naturschutzfachlichen Kriterien optimiert werden (z.B. Sonderstand-orte, Mangelhabitate) und die Innenränder als gut strukturierte Waldränder mit Säu-men ausgebildet werden. Die Erschließung durch Wege etc. ist selbstverständlich so gering wie möglich zu halten.“
Auch wenn der GWP im Rahmen des vorliegenden Gutachtens nicht zu berücksich-tigen ist, können die genannten Einschätzungen bereits an dieser Stelle wertvolle Hinweise für die eventuelle Behandlung dieses Aspekts im weiteren Verfahren ge-ben.
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7 Synoptische Gesamtbewertung mit Steckbriefen
Die Ergebnisse des vorliegenden Gutachtens sind in Tab. 13 und der Karte „Ge-samtbewertung“ (im Anhang) zusammengestellt.
Außerdem wurde für jede Eignungsfläche ein Steckbrief erstellt, der sich zusammen mit einem Kartenausschnitt auf einer Doppelseite befindet, um einen raschen Über-blick über die wichtigsten Fakten und Bewertungsergebnisse zu gewähren. Die Teil-ergebnisse der avifaunistischen Bewertung für die einzelnen Bewertungseinheiten aus Kapitel 4.3.7 werden hier erneut angegeben.
Die Farbgebung entspricht der in den anderen Karten und Tabellen verwendeten. Die kräftigere Farbskala für die Konfliktintensität der Avifauna soll deren höheres Gewicht gegenüber dem Konfliktpotenzial für die Fledermäuse und die anderen nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Arten ausdrücken. Für weitere De-tails sei auf die Tabellen in den einzelnen Bewertungskapiteln verwiesen.
Ein Abgleich auf Überschneidungen mit der vom Regionalverband südlicher Ober-rhein (RVSO) erarbeiteten Windkraft-Kulisse erscheint sinnvoll.
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Tab. 13: Einzelbewertungen und Gesamtbewertung der Eignungsflächen
Konfliktintensität KonfliktpotenzialEignungs-fläche Nr.
Eignungsfläche - Name Fläche Vögel Fledermäuse ohne Vermeidungs-maßnahmen
Fledermäuse mit Vermeidungs-maßnahmen
Reptilien Haselmaus Nachtkerzen-schwärmer
General-wildwegeplan bzw.
Kerngebiet Biotopverbund
streng geschützte Arten gesamt
FSC-Referenz-flächen
Waldbiotope §32-Biotope LSG FFH-Gebiet in <500 bzw.
<100 m Entfernung
01 Schauinsland - Gießhübel
2,20 mittel hoch mittel nein nein nein auf GWW mittelSchauinsland
(100%) <10002 Schauinsland -
Schauinslandstraße I0,32 mittel mittel gering nein nein nein im 1000-m-GWW-
Puffergering
Schauinsland (100%) <100
03 Schauinsland - Schauinslandstraße II
0,03 sehr hoch mittel gering nein nein nein im 1000-m-GWW-Puffer
geringSchauinsland
(100%) <10004 Schauinsland -
Weißenfelsen II0,10 mittel hoch gering sehr gering nein nein (Veg.) gering
Schauinsland (100%)
05 Schauinsland - Holzschlägermatte
7,20 mittel hoch mittel sehr gering nein mittel mittelSchauinsland
(100%) <50006 Schauinsland -
Weißenfelsen I2,72 mittel hoch mittel gering nein nein (Veg.) mittel
1 (0,33 ha)Schauinsland
(100%) <50007 Schauinsland -
Pflugfelsen37,49 sehr hoch hoch gering nein sehr gering nein z.T. im 1000-m-
GWW-Puffergering
4 (0,62 ha)Schauinsland
(100%) <10008 Schauinsland - Oberer Kappler Wald
Kommenturwald I0,07 mittel hoch mittel nein nein nein mittel
Schauinsland (100%) <500
09 Schauinsland - Oberer Kappler Wald Kommenturwald II
0,73 mittel hoch mittel nein sehr gering nein mittel1 (0,1 ha)
Schauinsland (100%) <500
10 Schauinsland - Oberer Kappler Wald Kommenturwald III
0,02 mittel hoch gering nein nein nein geringSchauinsland
(100%) <50011 Schauinsland -
Rappeneckermatte0,43 mittel hoch mittel sehr gering nein nein mittel
1 (0,09 ha)Schauinsland
(100%) <10012 Schauinsland - Oberer Kappler Wald
Untergsand I0,03 mittel hoch mittel nein nein nein mittel
Schauinsland (100%)
13 Schauinsland - Oberer Kappler Wald Nord I 0,04 gering sehr hoch mittel nein nein nein mittelSchauinsland
(100%) <50014 Schauinsland - Oberer Kappler Wald Nord I 2,39 gering hoch mittel nein nein nein mittel
2 (0,24 ha)Schauinsland
(100%) <50015 Schauinsland - Oberer Kappler Wald
Untergsand II5,39 mittel hoch mittel nein nein nein mittel
1 (0,01 ha)Schauinsland
(100%) <50016 Schauinsland - Oberer Kappler Wald
Molzenwald1,45 mittel sehr hoch hoch sehr gering sehr gering nein hoch
Schauinsland (100%) <500
17 Schauinsland - Oberer Kappler Wald Laubisköpfle
1,92 sehr hoch sehr hoch hoch hoch gering nein (Veg.) hochB'kopf, L'berg, S'berg (100%) <500
18 Lorettoberg - Illenberg Süd
1,15 hoch sehr hoch hoch sehr gering sehr gering mittel hochB'kopf, L'berg, S'berg (100%)
19 Lorettoberg - Illenberg Nord
7,35 hoch sehr hoch sehr hoch sehr gering sehr gering nein sehr hochB'kopf, L'berg, S'berg (100%)
20.1 Schauinsland Nord - Brombergkopf / Bleichentobelkopf / Rehhagkopf
79,62 sehr hoch sehr hoch hoch gering gering gering hoch23,9 ha (30%) 3 (7,48 ha)
B'kopf, L'berg, S'berg (100%)
20.2 Schauinsland Nord - Kybfelsen
55,15 mittel sehr hoch mittel sehr gering sehr gering sehr gering mittel4 (8,52 ha)
S'berg (40%)/Schauinsla
nd (60%)
20.3 Schauinsland Nord - Eichkopf / Horber Felsen / Brangenkopf
114,64 sehr hoch sehr hoch mittel sehr gering sehr gering sehr gering mittel10,6 ha (10%) 15 (6,92 ha) 2 (0,35 ha)
S'berg (31%)/Schauinslan
d (69%) <50020.4 Schauinsland Nord - Taubenkopf 32,30 mittel sehr hoch mittel sehr gering sehr gering sehr gering mittel
3 (0,81 ha)Schauinsland
(100%) <10022 Rosskopf -
Dietersbach I0,90 gering sehr hoch sehr hoch hoch gering hoch sehr hoch
23 Rosskopf - Dietersbach II
0,31 gering sehr hoch sehr hoch sehr gering gering nein (Veg.) sehr hoch<500
24 Rosskopf - Fuchsköpfle
3,33 hoch sehr hoch sehr hoch sehr gering gering nein (Veg.) sehr hoch1 (0,07 ha)
Rosskopf-Schlossberg
(100%) <10025.1 Rosskopf - Sommerbuck 6,22 hoch sehr hoch hoch sehr gering gering nein (Veg.) hoch Rosskopf-
Schlossberg (100%) <100
25.2 Rosskopf - S. Ottilienstein / Schanzen
20,68 hoch sehr hoch hoch sehr gering gering mittel hoch1 (0,24 ha)
Rosskopf-Schlossberg
(100%) <10025.3 Rosskopf - Kleiner Rosskopf bis Rosskopfturm 53,27 mittel sehr hoch hoch gering mittel mittel hoch Rosskopf-
Schlossberg (68%) <500
25.4 Rosskopf - Ochsenlager / Hornbühl
36,68 gering sehr hoch mittel gering gering nein mittel1 (0,10 ha) <500
26 Rosskopf - Wildtalwald
18,03 hoch sehr hoch hoch gering mittel mittel hoch Rosskopf-Schlossberg
(100%) <10021.1 Tuniberg - Nord 10,34 hoch sehr hoch hoch sehr hoch nein sehr gering Kerngebiet
Biotopverbundsehr hoch
6 (0,56 ha) <50021.2 Tuniberg - Süd 10,07 sehr hoch sehr hoch hoch sehr hoch nein sehr gering Kerngebiet
Biotopverbundsehr hoch
7 (1,3 ha) <500
Konfliktpotenzial Konfliktpotenzial weitere relevante Aspekte
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7.1.1.1 Schauinsland inklusive Lorettoberg
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Größe: 2,20 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan Hinweis auf ein Revier 0,7 km südwestlich
Wanderfalke 1,4 km
Wanderfalke 2,0 km
Rotmilan Revier 2,7 km
Rotmilan 3,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Rotmilan II
Wanderfalke II
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft hoher Offenlandanteil in der Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Hinweis auf ein sehr nahes Revier des Rotmilans und hohe Dichte Überflüge
windkraftsensibler Arten.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Grenzt direkt an FFH‐ und Vogelschutzgebiet an; l iegt innerhalb LSG "Schauinsland".
Lage innerhalb eines Generalwildwegeplan‐Korridors.
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 01 ‐ Schauinsland‐Gießhübel
Bei Bestätigung des Revierverdachts Rotmilan ist mit artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen auf Teilflächen bis zur
gesamten Fläche zu rechnen.
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Größe: 0,23 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,0 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 1,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, sehr kleine Fläche
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke in 1 km Entfernung. 3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr geringes für Quartierverluste, insgesamt
geringes Konfliktpotenzial.
geringes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Grenzt direkt an FFH‐ und Vogelschutzgebiet an; l iegt innerhalb LSG "Schauinsland".
Lage innerhalb eines Generalwildwegeplan‐Korridors.
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 02 ‐ Schauinsland‐Schauinslandstraße I
Aufgrund der Nähe zur VSG‐Kulisse ist von höherem Aufwand im Genehmigungsverfahren auszugehen.
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Größe: 0,03 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 0,9 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 2,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, sehr kleine Fläche
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke unter 1 km Entfernung führt zu einem Verstoß gegen
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr geringes für Quartierverluste, insgesamt
geringes Konfliktpotenzial.
geringes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 03 ‐ Schauinsland‐Schauinslandstraße II
Grenzt direkt an FFH‐ und Vogelschutzgebiet an; l iegt innerhalb LSG "Schauinsland".
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Größe: 0,10 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,5 km
Wanderfalke 2,0 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 1,8 km
Rotmilan Revier 1,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Alpensegler I (3 Individuen)
Rotmilan III
Schwarzmilan I
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft hoher Offenlandanteil in der Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Hohe Dichte der Überflüge windkraftsensibler Arten, insbesondere Rotmilan. 3 (mittlere Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
geringes Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
geringes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 04 ‐ Schauinsland‐Weißenfelsen II
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 04 und 06
Grenzt direkt an FFH‐ und Vogelschutzgebiet an; l iegt innerhalb LSG "Schauinsland".
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Größe: 7,20 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,0 km
Wanderfalke 2,1 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 1,9 km
Rotmilan Revier 2,3 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Schwarzmilan I
Wanderfalke I
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke in 1 km Entfernung. 3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: mittleres Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 05 ‐ Holzschlägermatte
Aufgrund der Nähe zur VSG‐Kulisse höherer Aufwand im Genehmigungsverfahren bei Planungen im Ostteil der Eignungsfläche.
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland".
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Größe: 2,72 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,5 km
Wanderfalke 2,0 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 1,8 km
Rotmilan Revier 1,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Alpensegler I (3 Individuen)
Rotmilan III
Schwarzmilan I
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft hoher Offenlandanteil in der Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Hohe Dichte der Überflüge windkraftsensibler Arten, insbesondere Rotmilan. 3 (mittlere Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
Reptilien: geringes Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 06 ‐ Schauinsland‐Weißenfelsen I
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 04 und 06
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland". Enthält Waldbiotope auf 12% der Fläche.
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Größe: 37,49 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 0,1 km
Wespenbussard Revier2,2 km
Rotmilan Revier 1,9 km
Rotmilan Hinweis auf Revier 2,6 km
Wanderfalke 3,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler I (30 Individuen einmal länger
nahrungssuchend)
Gänsegeier II (1+7 Ind.), Ausnahmeerscheinung
Kornweihe I
Rotmilan II
Schwarzmilan I
Wanderfalke IV
Wespenbussard III
gesamt V
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
4
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke unter 1 km Entfernung führt zu einem Verstoß gegen
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr geringes für Quartierverluste, insgesamt
geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: sehr geringes Konfliktpotenzial.
gering
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 07 ‐ Pflugfelsen
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland". Enthält Waldbiotope auf 2% der Fläche.
Südspitze l iegt innerhalb eines Generalwildwegeplan‐Korridors.
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Größe: 0,07 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,2 km
Wespenbussard Revier 2,3 km
Rotmilan 2,5
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, sehr kleine Flächen
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke in über 1 km Entfernung (entspräche Bewertungsstufe 2).
Höherbewertung, da Wanderfalkenbrut im Vogelschutzgebiet l iegt und daher
gutachterlich nicht von einer geringen Konfliktintensität ausgegangen werden kann.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, mittleres für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland".
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 08 ‐ Schauinsland‐Oberer Kappler Wald
Kommenturwald I
Aufgrund der Nähe zur VSG‐Kulisse höherer Aufwand im Genehmigungsverfahren.
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 08, 09 und 10
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Größe: 0,73 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,2 km
Wespenbussard Revier 2,3 km
Rotmilan 2,5
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, sehr kleine Flächen
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke in über 1 km Entfernung (entspräche Bewertungsstufe 2).
Höherbewertung, da Wanderfalkenbrut im Vogelschutzgebiet l iegt und daher
gutachterlich nicht von einer geringen Konfliktintensität ausgegangen werden kann.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial streng geschützte Arten
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen,mittleres für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
Haselmaus: sehr geringes Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 09 ‐ Schauinsland‐Oberer Kappler Wald
Kommenturwald II
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland". Enthält Waldbiotope auf 44% der Fläche.
Aufgrund der Nähe zur VSG‐Kulisse höherer Aufwand im Genehmigungsverfahren.
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 08, 09 und 10
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Synoptische Gesamtbewertung mit Steckbriefen
INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 131
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Synoptische Gesamtbewertung mit Steckbriefen
INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 132
Größe: 0,02 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wanderfalke 1,2 km
Wespenbussard Revier 2,3 km
Rotmilan 2,5
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, sehr kleine Flächen
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Wanderfalke in über 1 km Entfernung (entspräche Bewertungsstufe 2).
Höherbewertung, da Wanderfalkenbrut im Vogelschutzgebiet l iegt und daher
gutachterlich nicht von einer geringen Konfliktintensität ausgegangen werden kann.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr geringes für Quartierverluste, insgesamt
geringes Konfliktpotenzial.
geringes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland".
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 10 ‐ Schauinsland‐Oberer Kappler Wald
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 08, 09 und 10
Aufgrund der Nähe zur VSG‐Kulisse höherer Aufwand im Genehmigungsverfahren.
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Synoptische Gesamtbewertung mit Steckbriefen
INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 133
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Synoptische Gesamtbewertung mit Steckbriefen
INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 134
Größe: 0,43 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 2,2 km
Wanderfalke 2,3 km
Wespenbussard Revier 2,7 km
Bewertung Parameter Brutplätze 1
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan II
Wespenbussard I
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft sehr hoher Offenlandanteil in der
Eignungsfläche
Gesamtbewertung Avifauna
Mittlere Dichte der Überflüge windkraftsensibler Arten, Höherbewertung aufgrund
Landschaftsanalyse (sehr hoher Offenlandanteil in der Eignungsfläche, der auf eine
langfristige Nutzung als Nahrungshabitat für windkraftempfindliche Arten hinweist).
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 11 ‐ Schauinsland‐Rappeneckermatte
Aufgrund der Nähe zur VSG‐Kulisse höherer Aufwand im Genehmigungsverfahren.
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland". FFH‐Gebiet in <100 m Entfernung. Enthält §32‐Biotope auf 21% der Fläche.
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Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Synoptische Gesamtbewertung mit Steckbriefen
INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 136
Größe: 0,03 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 1,4 km
Wanderfalke 2,9 km
Graureiher 2,9 km
Wespenbussard Revier 2,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan I
gesamt I
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere Rotmilan unter 1,5 km entfernt.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 12 und 15
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 12 ‐ Schauinsland ‐ Untergsand I
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland".
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Größe: 0,04 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 1,4 km
Wespenbussard Revier 2,0 km
Wanderfalke 2,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, kleine Fläche
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Zwar mittlere Konfliktintensität bzgl. Brutplätzen in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere Brutplatz Rotmilan unter 1,5 km entfernt, aber
Geringerbewertung aufgrund geringer Überflugdichten windkraftsensibler Arten.
2 (geringe Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, mittleres für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland".
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 13 und 14
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 13 ‐ Schauinsland‐Oberer Kappler Wald Nord I
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Größe: 2,39 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 1,4 km
Wespenbussard Revier 2,0 km
Wanderfalke 2,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
keine Flüge verzeichnet, kleine Fläche
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Zwar mittlere Konfliktintensität bzgl. Brutplätzen in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere Brutplatz Rotmilan unter 1,5 km entfernt, aber
Geringerbewertung aufgrund geringer Überflugdichten windkraftsensibler Arten.
2 (geringe Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 14 ‐ Oberer Kappler Wald Nord II
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland". Enthält Waldbiotope auf 2% der Fläche.
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 13 und 14
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Größe: 5,39 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 1,4 km
Wanderfalke 2,9 km
Graureiher 2,9 km
Wespenbussard Revier 2,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan I
gesamt I
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere Rotmilan unter 1,5 km entfernt.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 15 ‐ Schauinsland ‐ Untergsand II
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland".
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 12 und 15
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Größe: 1,45 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 1,4 km
Graureiher 2,5 km
Wespenbussard Revier 2,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan II
Wanderfalke I
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere Rotmilan unter 1,5 km entfernt.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr hohes für Quartierverluste, insgesamt
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: sehr geringes Konfliktpotenzial.
hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 16 ‐ Schauinsland‐Oberer Kappler Wald Molzenwald
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland".
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Größe: 1,92 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Rotmilan 0,9 km
Graureiher 2,1 km
Wespenbussard Revier 2,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan II
Schwarzmilan I
Wanderfalke I
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft hoher Offenlandanteil in der Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Rotmilan unter 1 km Entfernung führt zu einem Verstoß gegen
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen mittleres Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr hohes für Quartierverluste, insgesamt
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: hohes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: geringes Konfliktpotenzial.
hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 17 ‐ Schauinsland‐Oberer Kappler Wald Laubisköpfle
Liegt innerhalb LSG "Schauinsland".
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Größe: 1,15 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard starker Hinweis Revier innerhalb
Eignungsfläche
Graureiher (Kolonie, ca. 5 Horste) 1,6 km
Baumfalke 1,6 km
Wespenbussard Revier 1,9 km
Rotmilan Revier 2,6 km
Bewertung Parameter Brutplätze 4
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan III
Schwarzmilan I
Wespenbussard II
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast unbedeutend
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung)
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere starker Hinweis auf ein Revier des Wespenbussards
innerhalb.
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Konfliktpotenzial streng geschützte Arten
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr hohes für Quartierverluste, insgesamt
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: mittleres Konfliktpotenzial.
hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 18 ‐ Lorettoberg‐Illenberg Süd
Liegt innerhalb LSG "Brombergkopf, Lorettoberg, Schlierberg".
Zusätzliche, insbesondere späte Begänge für Wespenbussard inkl. Horstsuche, bei Bestätigung des Revierverdachts ist mit
erheblichen Einschränkungen bzgl. Nutzung zu rechnen.
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 18 und 19
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Größe: 7,35 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard starker Hinweis Revier innerhalb
Eignungsfläche
Graureiher (Kolonie, ca. 5 Horste) 1,6 km
Baumfalke 1,6 km
Wespenbussard Revier 1,9 km
Rotmilan Revier 2,6 km
Bewertung Parameter Brutplätze 4
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Rotmilan III
Schwarzmilan I
Wespenbussard II
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast unbedeutend
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung)
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere starker Hinweis auf ein Revier des Wespenbussards
innerhalb.
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr hohes für Quartierverluste, insgesamt
sehr hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: sehr geringes Konfliktpotenzial.
sehr hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 19 ‐ Lorettoberg‐Illenberg Nord
Liegt innerhalb LSG "Brombergkopf, Lorettoberg, Schlierberg".
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 18 und 19
Zusätzliche, insbesondere späte Begänge für Wespenbussard inkl. Horstsuche, bei Bestätigung des Revierverdachts ist mit
erheblichen Einschränkungen bzgl. Nutzung zu rechnen.
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Größe: 79,62 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Baumfalke 0,3 km
Alpensegler 1,5 km
Graureiher (Kolonie, ca. 5 Horste) 1,0 km
Graureiher (Kolonie, ca. 3 Horste) 2,0 km
Weißstorch 2,0 km
Graureiher 2,8 km
Wespenbussard Revier 1,7 km
Wespenbussard starker Hinweis Revier 1,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler 7 Beobachtungen, 40 Individuen
Baumfalke III
Rotmilan III
Schwarzmilan II
Wanderfalke I
Weißstorch 2 Beobachtungen, 7 Individuen
Wespenbussard III
gesamt V
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
4
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Baumfalke unter 1 km Entfernung sowie Alpensegler unter 3 km Entfernung
führen zu einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, mittleres für Quartierverluste, insgesamt
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: geringes Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: geringes Konfliktpotenzial.
hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Liegt innerhalb LSG "Brombergkopf, Lorettoberg, Schlierberg".
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 20.1 ‐ Schauinsland Nord‐Brombergkopf /
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Größe: 55,15 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard Revier 1,0 km
Wespenbussard starker Hinweis Revier 1,9 km
Graureiher (Kolonie, ca. 3 Horste) 2,2 km
Weißstorch 2,2 km
Graureiher 2,3 km
Alpensegler 3,1 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV>10
Baumfalke I
Rotmilan III
Schwarzmilan II
Wanderfalke I
Wespenbussard II
gesamt IV
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, in erster Linie Wespenbussard unmittelbar außerhalb des 1‐km‐
Radius, sowie hohe Überflugdichten windkraftsensibler Arten.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: sehr geringes Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Liegt innerhalb LSG "Brombergkopf, Lorettoberg, Schlierberg".
Bewertung ist noch mittlere Konfliktintensität, hat aber Tendenz zu hoher Konfliktintensität.
Alpensegler: zusätzliche (späte) Begänge von naheliegenden Fixpunkten notwendig.
Im Süden der Fläche: zusätzliche, insbesondere späte Begänge für Wespenbussard inkl. Horstsuche erforderlich, bei Bestätigung
des Revierverdachts ist mit Flächenverlust zu rechnen.
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 20.2 ‐ Schauinsland Nord‐Kybfelsen
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Größe: 114,64 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard Revier innerhalb Eignungsfläche
Wespenbussard starker Hinweis Revier 1,3 km
Rotmilan 1,6 km
Wanderfalke 2,0 km
Baumfalke 2,5 km
Graureiher (Kolonie, ca. 3 Horste) 3,0 km
Graureiher 3,0 km
Alpensegler 3,9 km
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler 2 Beobachtungen, 51 Individuen
Baumfalke II
Rotmilan III
Schwarzmilan III
Wanderfalke II
Wespenbussard IV
gesamt V
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
4
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) Verdacht auf Verdichtung Herbstzug
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutrevier Wespenbussard unter 1 km Entfernung führt zu einem Verstoß gegen
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: sehr geringes Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 20.3 ‐ Schauinsland Nord‐Eichkopf / Horber Felsen /
Liegt innerhalb LSG "Brombergkopf, Lorettobergberg, Schlierberg (31%) bzw. LSG "Schauinsland" (69%).
Zusätzliche, insbesondere späte Begänge für Wespenbussard inkl. Horstsuche erforderlich, zusätzliche späte Begänge für
Alpensegler. Im Herbst Erfassungen des Vogelzugs erforderlich.
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Größe: 32,30 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard Revier 1,0 km
Wanderfalke 1,1 km
Rotmilan 2,2 km
Wespenbussard starker Hinweis Revier 2,5 km
Rotmilan Revier 2,8 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler 2 Beobachtungen, 53 Individuen
Rotmilan III
Wanderfalke II
Wespenbussard II
gesamt IV
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten, insbesondere Wespenbussard und
Wanderfalke, unmittelbar außerhalb des 1‐km‐Radius um Eignungsfläche, sowie
hohe Dichte der Überflüge windkraftsensibler Arten.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen geringes Koll isionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: sehr geringes Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 20.4 ‐ Schauinsland Nord ‐Taubenkopf
Zusätzliche späte Begänge Alpensegler erforderlich.
Aufgrund Nähe zur VSG‐Kulisse höherer Aufwand im Genehmigungsverfahren.
Grenzt direkt an FFH‐ und Vogelschutzgebiet an; l iegt innerhalb LSG "Schauinsland".
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7.1.1.2 Rosskopf
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Synoptische Gesamtbewertung mit Steckbriefen
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Größe: 0,90 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard starker Hinweis Revier 1,4 km
Schwarzmilan 2,3 km
Graureiher (Kolonie, 3 Horste) 2,4 km
Weißstorch 2,4 km
Schwarzmilan 2,5 km
Alpensegler 3,5 km
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Rotmilan I
Schwarzmilan I
Wespenbussard II
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze mehrerer windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, diese l iegen alle deutlich außerhalb des 1‐km‐Puffers um die
Eignungsfläche.
2 (geringe Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr hohes für Quartierverluste, insgesamt
sehr hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: hohes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: geringes Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: hohes Konfliktpotenzial.
sehr hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 22 ‐ Rosskopf‐Dietersbach I
‐
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 22, 23 und 25.4
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Synoptische Gesamtbewertung mit Steckbriefen
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Größe: 0,31 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard starker Hinweis Revier 1,4 km
Schwarzmilan 2,3 km
Graureiher (Kolonie, 3 Horste) 2,4 km
Weißstorch 2,4 km
Schwarzmilan 2,5 km
Alpensegler 3,5 km
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Rotmilan I
Schwarzmilan I
Wespenbussard II
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze mehrerer windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, diese l iegen alle deutlich außerhalb des 1‐km‐Puffers um die
Eignungsfläche.
2 (geringe Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, hohes für Quartierverluste, insgesamt sehr
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: geringes Konfliktpotenzial.
sehr hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 23 ‐ Rosskopf‐Dietersbach II
‐
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 22, 23 und 25.4
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Synoptische Gesamtbewertung mit Steckbriefen
INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 163
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INULA • Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse • Egonstraße 51-53 • 79106 Freiburg • www.inula.de 164
Größe: 3,33 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Schwarzmilan 2,1 km
Graureiher (Kolonie, 3 Horste) 1,9 km
Weißstorch 1,9 km
Alpensegler 2,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 4
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler II
Schwarzmilan II
Wespenbussard II
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze der windkraftsensiblen Art Alpensegler (Mindestabstand von 3 km ist
unterschritten) in der Umgebung bis 3 km um die Eignungsfläche aber geringe
Anzahl beobachteter Überflüge des Alpenseglers.
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr hohes für Quartierverluste, insgesamt
sehr hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: geringes Konfliktpotenzial.
sehr hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Zusätzliche späte Begänge Alpensegler erforderlich, ggf. auch telemetrische Studien. Der nach LUBW‐Hinweisen vorgegebene
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 24 ‐ Rosskopf‐Fuchsköpfle
Liegt innerhalb LSG "Rosskopf‐Schlossberg"; grenzt direkt an FFH‐Gebiet. Enthält Waldbiotope auf 2% der Fläche.
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 24, 25.1 und 25.2
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Größe: 6,22 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Schwarzmilan 2,1 km
Graureiher (Kolonie, 3 Horste) 1,9 km
Weißstorch 1,9 km
Alpensegler 2,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 4
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler II
Schwarzmilan II
Wespenbussard II
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze der windkraftsensiblen Art Alpensegler (Mindestabstand von 3 km ist
unterschritten) in der Umgebung bis 3 km um die Eignungsfläche aber geringe
Anzahl beobachteter Überflüge des Alpenseglers.
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, mittleres für Quartierverluste, insgesamt
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: geringes Konfliktpotenzial.
hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Zusätzliche späte Begänge Alpensegler erforderlich, ggf. auch telemetrische Studien. Der nach LUBW‐Hinweisen vorgegebene
Liegt innerhalb LSG "Rosskopf‐Schlossberg"; grenzt direkt an FFH‐Gebiet.
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 24, 25.1 und 25.2
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 25.1 ‐ Rosskopf‐Sommerbuck
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Größe: 20,68 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Schwarzmilan 2,1 km
Graureiher (Kolonie, 3 Horste) 1,9 km
Weißstorch 1,9 km
Alpensegler 2,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 4
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler II
Schwarzmilan II
Wespenbussard II
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze der windkraftsensiblen Art Alpensegler (Mindestabstand von 3 km ist
unterschritten) in der Umgebung bis 3 km um die Eignungsfläche aber geringe
Anzahl beobachteter Überflüge des Alpenseglers.
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: geringes Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: mittleres Konfliktpotenzial.
hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 25.2 ‐ Rosskopf‐St. Ottilienstein / Schanzen
Liegt innerhalb LSG "Rosskopf‐Schlossberg"; grenzt direkt an FFH‐Gebiet. Enthält Waldbiotope auf 1% der Fläche.
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 24, 25.1 und 25.2
Zusätzliche späte Begänge Alpensegler erforderlich, ggf. auch telemetrische Studien. Der nach LUBW‐Hinweisen vorgegebene
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Größe: 53,27 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Graureiher (Kolonie, 3 Horste) 1,2 km
Weißstorch 1,2 km
Schwarzmilan 2,5 km
Alpensegler 3,0 km
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler II
Schwarzmilan I
Wespenbussard II
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, insbesondere des Alpenseglers unmittelbar anschließend an den für
die Art relevanten 3‐km‐Radius.
3 (mittlere Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, mittleres für Quartierverluste, insgesamt
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: mittleres Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: mittleres Konfliktpotenzial.
hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 25.3 ‐ Rosskopf‐Kleiner Rosskopf bis Rosskopfturm
Zusätzliche späte Begänge Alpensegler erforderlich.
Liegt zu 68% innerhalb LSG "Rosskopf‐Schlossberg".
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Größe: 36,68 ha
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Wespenbussard starker Hinweis Revier 1,4 km
Schwarzmilan 2,3 km
Graureiher (Kolonie, 3 Horste) 2,4 km
Weißstorch 2,4 km
Schwarzmilan 2,5 km
Alpensegler 3,5 km
Bewertung Parameter Brutplätze 2
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Rotmilan I
Schwarzmilan I
Wespenbussard II
gesamt II
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
1
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft ‐
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze mehrerer windkraftsensibler Arten in der Umgebung bis 3 km um die
Eignungsfläche, diese l iegen alle deutlich außerhalb des 1‐km‐Puffers um die
Eignungsfläche.
2 (geringe Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen mittleres Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
mittleres Konfliktpotenzial.
Reptilien: geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: geringes Konfliktpotenzial.
mittleres Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Enthält Waldbiotope auf 1% der Fläche.
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 25.4 ‐ Rosskopf‐Ochsenlager / Hornbühl
Konfliktintensität (Avifaunistik) ‐ Avifaunistische Bewertungseinheit umfasst Eignungsflächen 22, 23 und 25.4
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Größe: 18,03 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Schwarzmilan 1,1 km
Alpensegler 2,3 km
Bewertung Parameter Brutplätze 4
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler I
Schwarzmilan II
Wespenbussard I
gesamt III
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
2
Auerhuhnflächen Kat. 4
Rast
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) unbedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) keine Hinweise auf Verdichtung
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft relativ hoher Offenlandanteil in der
Umgebung
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplätze der windkraftsensiblen Art Alpensegler (Mindestabstand von 3 km ist
unterschritten, Abwertung der alleine nach den Abstandskriterien der LUBW mit 5 zu
bewertenden Fläche um eine Stufe aufgrund geringer Dichte beobachteter Überflüge
der Art).
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, geringes für Quartierverluste, insgesamt
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: geringes Konfliktpotenzial.
Haselmaus: mittleres Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: mittleres Konfliktpotenzial.
hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
Liegt innerhalb LSG "Rosskopf‐Schlossberg".
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 26 ‐ Rosskopf‐Wildtalwald
Zusätzliche späte Begänge Alpensegler erforderlich, ggf. auch telemetrische Studien. Der nach LUBW‐Hinweisen vorgegebene
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7.1.1.3 Tuniberg
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Größe: 10,34 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Weißstorch 0,9 km
Uhu 2,7 km
Bienenfresser* mehrere Brutpaare in der Umgebung,
nächster Brutplatz 0,6 km entfernt
Bewertung Parameter Brutplätze 3
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler mehrere Trupps an einem Tag, insgesamt 68
Individuen
keine weiteren Überflüge von brütenden Vögeln, allerdings mehrere Überflüge
durchziehender windkraftempfindlicher Vogelarten (Baumfalke, Rohrweihe,
Rotmilan, Schwarzmilan, Weißstorch) festgestellt.
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
RastStarenschlafplatz mit bis zu 12.000 Staren ca. 2,5 km Entfernung, dabei wurden mehrere Überflüge
von Starenschwärmen über der Eignungsfläche festgestellt.
Saatkrähenschlafplatz mit mehreren hundert Tieren in ca. 0,5 km Entfernung.
Umgebendes Grünland und Seen in der Oberrheinebene (z.B. Niederrimsinger See) als Rastplätze
von Watvögeln und Wasservögeln bekannt.
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) regional bedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) Verdichtung liegt vor, dabei starke Nutzung der
thermischen Situation am Südrand des Tunibergs
(Großvögel, Schwalben).
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft Als besondere Landmarke ist insbesondere die
Südabdachung des Tunibergs für Großvögel
interessant. Wenig Grünland, aber hoher
Offenlandanteil.
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz des Weißstorches, der kleinflächig den 1‐km‐Radius um die
Eignungsfläche unterschreitet, sowie hohe Dichte Überflüge windkraftsensibler
Arten. Höherwertung wegen Rastvögeln und insbesondere der Bedeutung des Gebiets
für den Vogelzug.
4 (hohe Konfliktintensität)
Hinweise, falls die Eignungsfläche weiter verfolgt wird
Konfliktpotenzial streng geschützte Arten
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen sehr hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr geringes für Quartierverluste, insgesamt
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr hohes Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: sehr geringes Konfliktpotenzial.
sehr hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
*Der Bienenfresser ist in den LUBW‐Hinweisen nicht als windkraftempfindliche Art gelistet. Aufgrund des Flugverhaltens der Art erscheint ein
Kollisionsrisiko bei der Art nicht unwahrscheinlich, daher wurde sie in der Auflistung aufgeführt.
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 21.1 ‐ Tuniberg Nord
Zusätzliche Begänge Alpensegler erforderlich. Im Frühjahr und Herbst Erfassungen des Vogelzugs erforderlich.
Es handelt es sich um ein Kerngebiet des Biotopverbunds laut RVSO.
Enthält §32‐Biotope auf 5% der Fläche.
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Größe: 10,07 ha
Konfliktintensität (Avifaunistik)
Brutplätze windkraftempfindlicher Arten in der Umgebung (< 3 km)
Weißstorch 0,5 km
Bienenfresser* mehrere Brutpaare in der Umgebung,
nächster Brutplatz 1,0 km entfernt
Bewertung Parameter Brutplätze 5
Gesamtzahl Überflüge und Nahrungsflüge windkraftempfindlicher Arten über
Eignungsfläche
Anzahl Überflüge: I=1, II=2‐4; III=5‐10; IV=11‐20; V>20
Alpensegler mehrere Trupps an einem Tag, insgesamt 68
Individuen
Schwarzmilan II
Wanderfalke I
Weißstorch II
keine weiteren Überflüge von brütenden Vögeln, allerdings mehrere Überflüge
durchziehender windkraftempfindlicher Vogelarten (Rohrweihe, Rotmilan,
Schwarzmilan) festgestellt.
Bewertung Parameter Überflüge anhand per Rastermethode ermittelten
Überflugdichten
3
Auerhuhnflächen Kat. 4
RastStarenschlafplatz mit bis zu 12000 Staren in ca. 2,2 km Entfernung, dabei wurden mehrere
Überflüge von Starenschwärmen über der Eignungsfläche festgestellt.
Saatkrähenschlafplatz mit mehreren hundert Tieren in ca. 0,9 km Entfernung.
Umgebendes Grünland und Seen in der Oberrheinebene (z.B. Niederrimsinger See) als Rastplätze
von Watvögeln und Wasservögeln bekannt.
Bewertung Parameter Rast (gutachterliche Einschätzung) regional bedeutend
Vogelzug
Bewertung Parameter Vogelzug (gutachterliche Einschätzung) Verdichtung liegt vor, dabei starke Nutzung der
thermischen Situation am Südrand des Tunibergs
(Großvögel, Schwalben)
Landschaftsanalyse
Bemerkungen zur Landschaft als besondere Landmarke ist insbesondere die
Südabdachung des Tunibergs für Großvögel
interessant. Wenig Grünland, aber hoher
Offenlandanteil
Gesamtbewertung Avifauna
Brutplatz Weißstorch unter 1 km Entfernung zur Eignungsfläche mit mehreren
beobachteten Überflügen führt zu einem Verstoß gegen artenschutzrechtl iche
Verbotstatbestände.
5 (sehr hohe Konfliktintensität)
Konfliktpotenzial (streng geschützte Arten)
Fledermäuse: Unter Berücksichtigung von Vermeidungs‐ und
Minderungsmaßnahmen sehr hohes Kollisionsrisikopotenzial während der Jagd,
mittleres zu Zug‐ und Schwärmphasen, sehr geringes für Quartierverluste, insgesamt
hohes Konfliktpotenzial.
Reptilien: sehr hohes Konfliktpotenzial.
Nachtkerzenschwärmer: sehr geringes Konfliktpotenzial.
sehr hohes Konfliktpotenzial
Weitere relevante Aspekte
*Der Bienenfresser ist in den LUBW‐Hinweisen nicht als windkraftempfindliche Art gelistet. Aufgrund des Flugverhaltens der Art erscheint ein
Es handelt es sich um ein Kerngebiet des Biotopverbunds laut RVSO.
Enthält §32‐Biotope auf 10% der Fläche.
Gebietssteckbrief Eignungsfläche 21.2 ‐ Tuniberg Süd
Windkraft FR – Änderung FNP 2020 Literatur
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9 Anhang
Karte „Überflugsummen windkraftsensibler Vogelarten“
Karte „Konfliktintensität Vögel“
Karte „Konfliktpotenzial Fledermäuse (mit Minderungsmaßnahmen)“
Karte „Gesamtbewertung“
Protokolle
o Protokoll zur Besprechung am 23.10.2012
o Protokoll zur Besprechung am 02.07.2013
o Protokoll zur Besprechung am 22.08.2013
Begründungen des Untersuchungsumfanges zur Erfassung von Vogelarten
o Schwarzwald 16.11.2012
o Tuniberg (29.10.2012)
Kurzcharakterisierung der Eignungsflächen mit Fotodokumentation
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Umweltschutzamt Freiburg, den 24.10.2012 Abt. II Herr Wilbs / Herr Lehn App.: 6122 / 6120 1.AV Avifaunistische Untersuchungen im Rahmen der Konzentrationszonenplanung für WEA-Standorte im Rahmen des Flächennutzungsplans (Beauftragung des Büros INULA durch das Stadtplanungsamt). hier: Abstimmungsgespräch zwischen Naturschutzbehörde, Stadtplanungsamt und Auftragnehmern am 23.10.2012
Ergebnisprotokoll Gesprächsteilnehmer: Herr Dr. Hunger INULA Frau Geigenbauer INULA Herr Harry ABL Herr Dr. Hohlfeld freiberuflicher Ornithologe Herr Bertram Stadtplanungsamt Herr Reddmann Stadtplanungsamt Frau Breyer Dezernat II Frau Dr. Reduth Naturschutzbeauftragte Herr Dr. Litteck Naturschutzbeauftragter Herr PD Dr. Ludemann Naturschutzbeauftragter Herr Lehn Umweltschutzamt Herr Vath Umweltschutzamt Herr Wilbs Umweltschutzamt Gespächsziel Das Ziel des Gesprächs ist - die Vorstellung der avifaunistischen Gutachter/Innen für die Windkraftplanungen der Stadt auf Ebene des FNP sowie - die umfassende Information der Naturschutzbehörde einschließlich ihrer Fachbehörde, den 3 Naturschutzbeauftragten, zur Untersuchungsmethode der avifaunistischen Erhebung und deren Abstimmung, - die abschließende Klärung der Rahmenbedingungen sowie - die Informationen über erste Praxiserfahrungen der Gutachter/Innen im Untersuchungsgebiet. Auftragnehmer Die Auftragnehmer der avifaunistischen Untersuchungen sind das Büro INULA mit dem Projektleiter Dr. Hunger und der Ornithologin Frau Geigenbauer in einer AG mit den Ornithologen Herr Harry, Herr Brinkmeier und Dr. Hohlfeld. Das Team verfügt über ein sehr fundiertes ornithologisches Wissen und Gebietskenntnis. Dr. Hohlfeld hat bereits am Tuniberg an Freiburg angrenzenden Gemeinden vogelkundliche Kartierungen im Zusammenhang mit dortigen Windkraftplanungen durchgeführt. Untersuchungsmethode Die Untersuchungsmethode orientiert sich an den Hinweisen der LUBW und berücksichtigt Brut- und Rastvögel sowie den Vogelzug. Erfasst werden die Revierzentren von in den
Hinweisen aufgeführten windkraftempfindlichen Brutvogelarten in einem Untersuchungsradius von 1 km um die zu bewertenden potenziellen WKA-Konzentrations-Zonen. Eine Außnahme hinsichtlich des Untersuchungsraumes stellt der Alpensegler dar, für den 3 km Radius zu berücksichtigen ist. Weitere windkraftempfindliche Vogelarten wurden für den Freiburger Raum von Herrn Dr. Kretzschmar (Regierungspräsidium) benannt. Weiter ist für den Tuniberg der Bienenfresser zu berücksichtigen. Der Untersuchungsaufwand weicht von dem in den Hinweisen empfohlenen ab. Statt 18 x 3 Stunden werden an festgelegten Punkten 6 x 3 Stunden Beobachtungen aus 2 Richtungen zum Vorkommen von Vogelarten vorgenommen. Pro Fixpunkt also nur 18 statt 54 Stunden Beobachtungsdauer. Für die Ebene des FNP werden laut Erfahrungen der Auftragnehmer damit dennoch fachlich fundierte Ergebnisse erzielt. Der Bedarf an weiteren Untersuchungen kann, wenn notwendig, im Gutachten dokumentiert werden. Für den Uhu, der am Tuniberg vorkommt, sind zusätzlich zahlreiche Nachtbegehungen erforderlich. Rahmenbedingungen Der zusätzliche Untersuchungsbedarf für die durch das RP ergänzten windkraftempfindlichen Vogelarten sowie den Bienenfresser und die erforderlichen Nachtbegehungen für den Uhu werden ergänzend durch das Stadtplanungsamt beauftragt. Die von den Gutachter/Innen für hinreichend erachtete, im Vergleich zu den LUBW-Hinweisen reduzierte Methode wird im Grundsatz vom Regierungspräsidium mitgetragen. Sie muss im Gutachten allerdings explizit -vor allem hinsichlich der Ergebnisqualität- begründet werden. Die Auftragnehmer setzen sich mit Simonson-Consult in Verbindung um bereits schon von dort erhobene Erhebungen am Schauinsland berücksichtigen zu können. Weiter stellt das Umwelschutzamt seine Datenbank zum Vorkommen von Arten in Freiburg den Auftragnehmern für die Auswertung zur Verfügung. Weiter erhalten die Auftragnehmer für die Auftragsbearbeitung Geobasisdaten sowie Naturschutzfachdaten aus dem RIPS-Datenpool. Die Auftragnehmer erhalten direkt von der AGW die Brutstandorte von Wanderfalken. Bis zum Januar wird dem Stadtplaungsamt von den Auftragnehmern ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Die Untersuchungen werden bis Ende August 2013 abgeschlossen sein, der Entwurf des Endberichtes wird am 1. Oktober 2013 vorgelegt werden. Auf Nachfrage, ob eine Gesamtbewertung der verschiedenen Gutachtenergebnisse nach aussen vergeben wird, wurde vom StplA die Auffassung vertreten, dass eine solche synoptische Gesamtbewertung verwaltungsintern gemeinsam durch StplA und UwSA vorgenommen werden sollte. Infos aus der Praxis Aktuell werden Zugvogelbeobachtungen am Schauinsland vorgenommen (simultan an 4 Standorten). Diese werden im Frühjahr wiederholt. Die Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass es am Schauinsland zu Zugkonzentrationen kommt. Dr. Hohlfeld hat im Tuniberg in großer Höhe in Bereichen von geplanten Konzentrationszonen Ansammlungen von Schwalben gefunden. Die im Tuniberg in der Vergangenheit brütenden Wanderfalken iwurden vom Uhu verdrängt. Es wurden allerdings fliegende Wanderfalken entdeckt, deren Brutplatz noch bestimmt werden muss (vermutlich Strommasten in der Ebene bei Opfingen). Im Schwarzwald ist vermutlich nicht mit Rastgebieten von Vögeln zu rechnen.
Im Tuniberg spielen eventuell Stare und Kornweihe diesbezüglich eine Rolle. gez. Lehn
2. Nachricht von Ziffer 1 an: -jeweils per Mail - INULA Herrn Dr. Holger Hunger Egonstraße 51-53 D-79106 Freiburg i. Br. mit der Bitte den Vermerk an die dortigen AG-Mitglieder weiterzuleiten INULA Frau Kerstin Geigenbauer Egonstraße 51-53 D-79106 Freiburg i. Br. ABL Herrn Ingmar Harry Nägeleseestraße 8 79102 Freiburg Herrn Dr. Frank Hohlfeld Charlottenburger-Straße 5 79114 Freiburg Stadtplanungsamt Herrn Bertram Stadtplanungsamt Herrn Reddmann Naturschutzbeauftragte Frau Dr. Reduth Naturschutzbeauftragter Herr Dr. Litteck Naturschutzbeauftragter Herr PD Dr. Ludemann Dezernat II Frau Breyer
1
Protokoll der Besprechung zum Thema
„Vogelschutz und Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Freiburg“
am 02.07.2013 im Technischen Rathaus Freiburg
Teilnehmer:
Pascal Reddmann, Silke Schlegelmilch (Stadtplanungsamt Freiburg)
Kerstin Geigenbauer, INULA Freiburg
Steffen Wolf, INULA Freiburg
Ingmar Harry, ABL Freiburg
Dr. Frank Hohlfeld, selbstständiger Gutachter
Protokollant: Steffen Wolf
Punkt 1: Erster Überblick zur Situation und Bearbeitung des Auftrags
Frau Schlegelmilch erkundigt sich bei den anwesenden Auftragnehmern nach den ersten Ergebnissen
des Auftrags.
Herr Harry erklärt hierauf, dass man sich derzeit mitten in der Phase der Datenerhebung befinde und
es nicht möglich sei, vor Auswertung dieser Daten allgemein gültige und belastbare Aussagen zu tref‐
fen. Er präsentiert anhand von Kartenmaterial die zum Zeitpunkt bekannten Vorkommen von wind‐
kraftsensiblen Vogelarten im Bearbeitungsgebiet (auf Nachfrage Frau Schlegelmilchs wird dem
Stadtplanungsamt eine entsprechende Karte überlassen). Herr Harry hebt in seiner Darstellung her‐
vor, dass er für die Planung von Windkraftanlagen (WKA) insbesondere die Gebiete um den Ochsen‐
berg (aufgrund der Brut eines Wanderfalkenpaars) und um den Brombergkopf (Vorkommen des
Baumfalken, „Auerhuhn 1‐Gebiet“) als kritisch betrachtet. Nach Auswertung aller erhobenen Daten
könnten sich auch noch weitere Gebiete als kritisch erweisen.
Herr Hohlfeld erwähnt, dass auch am Tuniberg, insbesondere in dessen südlichem Teil, einige wind‐
kraftsensible Vogelarten regelmäßig nachgewiesen werden (er nennt dabei Uhu, Weißstorch, Rot‐
und Schwarzmilan sowie den Alpensegler, der dort selten, aber wiederholt gesichtet wurde). Seiner
Meinung nach gehört auch der im Gebiet vorkommende Bienenfresser zu den Arten, die von WKA
beeinträchtigt werden, obwohl sie offiziell nicht als windkraftsensibel eingestuft werden. Weitere
windkraftsensible Arten können im Gebiet alljährlich beim Durchzug beobachtet werden, auch wenn
sie im Gebiet keine Brutvögel sind. Herr Hohlfeld bezeichnet den Tuniberg in diesem Zusammenhang
als Konzentrationspunkt für ziehende Vogelarten. Aus diesen Gründen sollte die Beurteilung des Tu‐
nibergs als kritischer Standort für die Errichtung von WKA absehbar sein.
Frau Geigenbauer berichtet von einer erfolgreichen Brut des Rotmilans im Kappler Tal bei der Molz‐
hofsiedlung sowie mehrmaligen Beobachtungen des Wanderfalkenpaars am Pflugfelsen.
2
Herr Harry ergänzt, dass dort selbst seltene Vogelarten wie der Gänsegeier schon beim Durchzug
beobachtet wurden. Die seit Jahrzehnten nachgewiesene Brut des Wanderfalken sei aber letztendlich
das ausschlaggebende Argument gegen den dortigen Bau von WKA.
Herr Reddmann weist abschließend darauf hin, dass das MLR (Ministerium für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Baden‐Württemberg) erst vor wenigen Tagen intern ein Hinweispapier für Aus‐
nahmegenehmigungen bei der Planung von WKA herausgegeben habe. Darin werde thematisiert, ob
und wie der Bau von WKA auch in Gebieten mit Vorkommen windkraftsensibler Vogelarten geneh‐
migt werden könne.
Punkt 2: Vorkommen des Wanderfalken am Ochsenberg
Frau Schlegelmilch erkundigt sich nach dem Gefährdungsgrad der Populationen von windkraftsensib‐
len Vogelarten im Planungsraum.
Herr Harry antwortet, dass es für derartige Beurteilungen Sonderregelungen für (auch im Planungs‐
gebiet vorhandene) Vogelschutzgebiete gebe, die sich von den Kriterien anderer Räume unterschie‐
den.
Herr Reddmann weist darauf hin, dass die Flächenplanung nicht direkt von der Größe (bzw. Höhe und
damit auch der Leistung) der späteren WKA abhänge. Die Aufgabe der Planung sei es lediglich, geeig‐
nete Flächen für eine „Minimalausstattung“ mit WKA auszuweisen (z.B. nur für Anlagen mit einer
geringen Höhe).
Frau Geigenbauer hebt noch einmal die Bedeutung des Ochsenbergs für den Wanderfalken hervor,
da dort eine jahrzehntelange Bruttradition der Art nachgewiesen sei.
Frau Schlegelmilch erwähnt, dass ihr diese hohe Bedeutung unter anderem auch durch die Ergebnis‐
se eines früheren Gutachtens (Auftragnehmer: Büro Deuschle) bekannt sei. Dennoch sei der Ochsen‐
berg als Standort für WKA begehrt und es gebe einen hohen politischen Druck, den Ausbau der
Windkraft auch dort zu ermöglichen. Jüngste Mitteilungen in der Lokalpresse seien ein Ausdruck
dieser Situation (s. u.a. Badische Zeitung vom 27.06.2013: http://www.badische‐
zeitung.de/freiburg/landesbehoerde‐und‐stadt‐ringen‐um‐windrad‐am‐schauinsland‐‐73118920.html). Um den Och‐
senberg von der Planung potenzieller Windkraftstandorte auszuschließen, sei daher eine klare Argu‐
mentation von naturschutzfachlicher Seite besonders wichtig.
Herr Harry bestätigt dies und meint, dass von den Auftragnehmern daher besonderer Wert auf eine
genaue Arbeitsweise gelegt werde.
Frau Geigenbauer, Herr Harry und Herr Hohlfeld stimmen darin überein, dass die erhobenen Daten
eventuell nur eine eingeschränkte Gültigkeit hätten. Sie heben den für die Reproduktion der relevan‐
ten Vogelarten ungünstigen Witterungsverlauf des bisherigen Jahres 2013 hervor und meinen, dass
es sich dabei im langjährigen Mittel um eine Ausnahmesituation handle. Der natürlicherweise ohne‐
hin variable Bruterfolg sei 2013 besonders gering und damit nicht unbedingt repräsentativ. Für wirk‐
lich belastbare Daten sei eine einjährige Untersuchung ohnehin nicht geeignet.
3
Herr Harry schließt diese Diskussion mit der Ankündigung, diesen Umstand im zu erstellenden Gut‐
achten explizit zu erwähnen. Eine erneute Suche nach Brutplätzen windkraftsensibler Arten sollte
Bestandteil des weiteren Planungs‐ und Genehmigungsverfahrens sein.
Punkt 3: Vorkommen weiterer relevanter Vogelarten (außer Wanderfalke)
Frau Schlegelmilch und Herr Reddmann fragen, ob es in den bearbeiteten Gebieten auch Beobach‐
tungen weiterer relevanter Vogelarten außer dem Wanderfalken gebe.
Herr Harry antwortet, dass bislang eine eher geringe Überflugdichte windkraftsensibler Vogelarten
außerhalb von Vogelschutzgebieten festgestellt wurde. Er gibt aber zu bedenken, dass es sich dabei
lediglich um eine Tendenz handle und diese Aussage noch abgesichert werden müsse. Darüber hin‐
aus kämen auch außerhalb von Vogelschutzgebieten teils Arten wie Schwarzspecht und mehrere
„Kleineulen“ (u.a. Sperlingskauz) vor, deren Habitate bei Bauvorhaben zerstört werden könnten. Dies
spreche gegen eine Ausweisung mehrerer Gebiete als potenzielle Standorte für WKA und sollte in
dem anzufertigenden Gutachten unbedingt erwähnt werden.
Herr Hohlfeld äußert in diesem Zusammenhang die Meinung, dass es bei der Planung von WKA in
bzw. im Umfeld von Vogelschutzgebieten im Prinzip nie möglich sei, Beeinträchtigungen der dort
vorkommenden Vogelarten im Vorfeld auszuschließen. Daher müsse theoretisch eine FFH‐
Verträglichkeitsprüfung (FFH‐VP) stattfinden.
Herr Harry gibt zu bedenken, dass dieser Punkt intern noch nicht abschließend geklärt sei. Auch von
fachlicher Seite sei nach aktuellem Stand des Wissens oft überhaupt nicht klar, ob und wie die meis‐
ten Vogelarten durch WKA beeinträchtigt werden.
Frau Schlegelmilch und Herr Reddmann erwidern einstimmig, dass eine FFH‐VP unbedingt vermieden
werden sollte. Der Aufwand zur Durchführung derartiger Verfahren sei sehr hoch und der Erfolg da‐
bei vergleichsweise ungewiss. Sollten in einem Bereich des Planungsgebiets Beeinträchtigungen sen‐
sibler Vogelarten absehbar sein, sollte für den Bau von WKA daher in jedem Fall ein anderer Standort
gewählt werden.
Unter den Anwesenden kommt die Frage auf, inwiefern dies auch für Bereiche wie den Ochsenberg
gelte, an denen die Errichtung von WKA offenbar politisch gewollt sei. Die Frage bleibt jedoch unbe‐
antwortet, da bei allen Anwesenden Unklarheit bezüglich dieser Frage besteht.
Punkt 4: Planungsrelevante Besonderheiten des LSG Bromberg‐Lorettoberg‐Schlierberg
Frau Schlegelmilch fragt die Auftragnehmer, welche Anforderungen bestünden, um den Schutzzweck
des LSG Bromberg‐Lorettoberg‐Schlierberg in der Planung angemessen zu berücksichtigen. Sie be‐
zieht sich dabei auf die Besonderheit, dass als Schutzzweck für dieses Gebiet der Erhalt einzelner,
explizit genannter (auch nicht‐windkraftsensibler) Vogelarten vorgesehen ist (was bei LSG eher unüb‐
lich ist).
Herr Harry antwortet, dass damit wohl am ehesten der Erhalt der Habitate der genannten Arten ge‐
meint sei. Bei der Planung genüge es daher, Bereiche mit herausragender Habitatqualität für diese
4
Arten zu erfassen (beispielsweise Waldbestände mit alten Buchen für den Schwarzspecht und damit
assoziierten Arten wie Hohltaube und Waldkauz). Weitere, detaillierte Untersuchungen zu den Be‐
ständen der genannten Arten seien seiner Meinung nach nicht nötig. Er weist allerdings darauf hin,
dass dies seine persönliche Einschätzung sei und die Frage noch genauer geklärt werden sollte.
Herr Hohlfeld fügt hinzu, dass die genannten Arten aber generell nicht nur Flächen nutzen, die eine
hohe Habitatqualität aufweisen, sondern auch diverse weitere. Er sieht darin ein grundsätzliches
Problem für die Planung und erwähnt, dass die explizite Erwähnung einzelner Arten im Schutzzweck
eines LSG seiner Meinung nach ohnehin eigenartig sei.
Punkt 5: Zeitplan für das weitere Vorgehen
Frau Schlegelmilch und Herr Reddmann erwähnen, dass es für sie von besonderer Bedeutung sei, für
die weitere Planung (etwa die Abschätzung von Auswirkungen auf das Landschaftsbild und eine
Sichtbarkeitsanalyse) zu wissen, welche der untersuchten Flächen aus Sicht des Vogelschutzes am
unproblematischsten seien. Sie erkundigen sich danach, ab wann erste Aussagen dazu gemacht wer‐
den könnten.
Frau Geigenbauer antwortet, dass die Erhebung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abge‐
schlossen sei und man jegliche vorläufige Aussagen sehr kritisch bewerten müsse.
Herr Reddmann erwidert darauf, dass Aussagen darüber für die Planung dennoch sehr bedeutsam
seien, damit die dafür notwendige Feldarbeit beginnen kann. Auch Frau Schlegelmilch betont, dass
bereits ab August/September 2013 der Beginn der Feldarbeit ansteht und hierfür auch nur vorläufig
gültige und informell weitergegebene Informationen wertvoll seien.
Herr Hohlfeld meint, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die mündliche Mitteilung besonders kriti‐
scher Bereiche möglich sei. Er erwähnt in diesem Zusammenhang den südlichen Tuniberg sowie den
Ochsenberg.
Nachdem auch Herr Harry erklärt, dass die mündliche Mitteilung von Tendenzen mit eingeschränkter
Gültigkeit möglich sei, einigen sich die Beteiligten auf eine entsprechende Abstimmung untereinan‐
der.
In Bezug auf die Frage nach besonders kritischen Bereichen erwähnt Herr Harry, dass der Fokus der
Untersuchung auf „Hauptflächen“ gelegt werde, wo die Errichtung von WKA besonders wahrschein‐
lich sei. Potenziell geeignete, aber sehr kleine Flächen – etwa mit einem Durchmesser von weniger
als 20 m – sollten angesichts der eingeschränkten Zeit für die Datenaufnahme nicht in zu hohem Ma‐
ße berücksichtigt werden.
Frau Schlegenmilch und Herr Reddmann stimmen diesem Vorgehen zu.
5
Punkt 6: Untersuchungsflächen an der Grenze zu den Nachbargemeinden Freiburgs
Frau Schlegelmilch und Herr Reddmann erkundigen sich nach dem Vorgehen an „Grenzfixpunkten“
(an den Gemarkungsgrenzen der Stadt Freiburg), Sie beziehen sich dabei auf die Abrechnung der
Arbeit durch die Auftragnehmer.
Herr Harry antwortet, dass es hier potenzielle Synergieeffekte gebe, da die an „Grenzfixpunkten“
erhobenen Daten Gültigkeit für mehrere Gemeinden hätten.
Herr Hohlfeld betont, dass Synergieeffekte dieser Art aber nicht unbedingt immer genutzt werden
und eine Abstimmung im Vorfeld nötig sei.
Herr Harry schlägt daher eine Nutzungsvereinbarung mit dem Ziel vor, die Kosten unter den Gemein‐
den aufzuteilen.
Herr Reddmann erwähnt, dass es für die Sichtbarkeitsanalysen bereits eine entsprechende Aufteilung
der Kosten unter den Gemeinden gebe.
Abschluss der Besprechung
Herr Harry beendet die Besprechung mit dem Hinweis, dass unmittelbar nach der Feldarbeit mit der
Datenauswertung begonnen werde. Nach einer ersten Abstimmung unter den Vertragsnehmern
könnten die Ergebnisse dann an die Planung weitergeleitet werden. Er bittet um eine behördeninter‐
ne Planung für ein weiteres Treffen unter Beteiligung des Stadtplanungsamts, der Unteren Natur‐
schutzbehörde sowie den Vertragsnehmern.
Frau Schlegelmilch stimmt dem zu und legt als Zeitraum für ein weiteres Treffen Ende August/Anfang
September fest.
Umweltschutzamt/Abt. II Freiburg, den 26.08.2013 Herr Vath, App.: 6127
Herr Lehn, App.:6120
1.AVFNP- Teilfortschreibung Windkraft der Stadt Freiburg - materiell-rechtliche An-forderungen an ggf. hierdurch ausgelöste LSG-Änderungsverfahrenhier: Abstimmungsgespräch am 22.08.2013
Ergebnisprotokoll
GesprächsteilnehmerInnen:
Herr Stocks Reg.Präs. Ref. 55Herr Dr. Kretzschmar Reg.Präs. Ref. 56Herr Dr. Ludemann Naturschutzbeauftragter Büro Inula Vom StplA beauftragtes GutachtensbüroFrau Schegelmilch StplAHerren Vath und Lehn UwSA Ziel des Abstimmungsgesprächs: Festlegung der materiell-rechtlichen Anforderungen an voraussichtlich erforderlich werdende LSG-Änderungsverfahren im Zusammenhang mit der FNP-Teilfortschrei-bung Windkraft der Stadt Freiburg als Voraussetzung, diese Verfahren möglichst rechtssicher bzw. gerichtsbeständig zu machen.
Betroffenheit von Landschasftsschutzgebieten:
Nach derzeitigem Planungsstand wird es auf Stadtkreisgebiet - um der Wind-kraft substanziellen Raum zu schaffen - erforderlich werden, Konzentrations-zonen im Geltungsbereich folgender Landschaftsschutzverordnungen (LSG-VOs) darzustellen:
- NSG/LSG - VO “Schauinsland“ im LSG-Teil - VO-Geber: Reg.Präs. Freiburg- LSG -VO “Brombergkopf, Lorettoberg, Schlierberg“- VO-Geber: Stadt Freiburg- LSG -VO „Roßkopf-Schloßberg“- VO-Geber: Stadt Freiburg
Es besteht seit Beginn der Gespräche mit dem Reg. Präs. in Sachen Windkraft - Nutzung in LSG´s Einigkeit darüber, die Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in LSG´s durch Zonierung derselbigen zu ermöglichen. Hierfür müssen eigenständige, ergebnisoffene naturschutzrechtliche Verfahren durchgeführt werden, für welche vom Planungsträger, vorliegend durch das StplA bzw. von die-sem beauftragten Gutachtern, hinreichendes Abwägungsmaterial zur Verfügung zu stellen ist.
Hinweis: In der LSG-VO “Roßkopf-Schloßberg“ ist in § 1 Abs. 2 die Klausel beinhal-tet, dass „Flächen, die im Flächennutzungsplan der Stadt Freiburg oder im Regio-
nalplan des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein als Vorranggebiete für Wind-kraftanlagen dargestellt sind oder werden, nicht Bestandteile des Landschafts-schutzgebietes sind“. Ein Analogon zu einer solchen Regel findet sich in der Natur-park-VO „Südschwarzwald“, was die sog. Entwicklungszonen betrifft. Die Rechtssi-cherheit dieser Regelung stand bisher nicht auf dem Prüfstand.
Die naturschutzfachlichen/-rechtlichen Begründungen (Abwägungsmaterial) haben generell folgende Fragestellungen nachvollzieh- und belegbar sowie textlich aufbereitet zu beantworten:
Welche Eingriffe/Wirkungen sind mit den Konzentrationszonen bzw. der in ih-nen jeweils maximal realisierbaren WEA (Referenzanlage: 3,5 MW-Anlage) ver-bunden?
Zunächst ist der Nachweis zu führen, dass sämtliche möglichen Standortbe-reiche außerhalb von Landschaftsschutzgebieten (Alternativenprüfung) keinen ausreichend substanziellen Beitrag zum Windkraftausbau in Freiburg leisten können.
Hierzu sind die Auswirkungen der Konzentrationszonen einzeln und additiv
➢ auf die jeweiligen Schutzzwecke der LSG´- VO´s
➢ auf die naturschutzrechtlichen Schutzgüter (Eingriffsregelung) insbesondere auch unter Würdigung des Landschaftsbildes/der Erholungs- nutzung
➢ auf spezielle Arten, v.a. soweit sie in den LSG-VO´s explizit aufgeführt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass selbst für nicht-windkraftempfindliche Tierarten (Bsp.Hohltaube, Ringdrossel) eine erhebliche schutzzweckrelevante
Betroffenheit vorliegen kann, z.B. wenn durch die Erschließung Habitat- strukturen in erheblichem Umfang zerstört werden. In der Regel reicht eine
Grob-Abschätzung der Beeinträchtigung von Habitatstrukturen, um Aussagen über das Erfordernis einer Befreiung/ Ausnahme von den artenschutzrecht- lichen Verbotstatbeständen zu treffen. Ebenso sind die Auswirkungen mögli-
cher Konzentrationszonen auf alle Arten, der FFH-Richtlinie und Vogel-schutzrichtlinie, soweit diese im LSG „Schauinsland „ vergl. § 6 Abs. 2 der NSG/ LSG-VO vorkommen, zu behandeln. Was die in der LSG-VO „Brom-bergkopf, Lorettoberg, Schlierberg“ aufgeführten FFH-Fledermausarten be-trifft, so nimmt das StplA unverzüglich Kontakt mit Herrn Hensle von der AG “Fledermausschutz“ auf, um nähere Erkenntnisse über die beiden Arten mit ggf. Auswirkungen auf das LSG-Verfahren zu erhalten. In den nächsten zwei Wochen soll hierzu unter Teilnahme von Herrn Hensle und Herrn Dr. Kretzschmar ein Gesprächstermin vereinbart werden. Frau Schlegelmilch wird dies terminieren.
Um die Vollständigkeit aller hierbei in Betracht zu ziehenden Arten überprüfen zu können, wird Inula die bereits erstellen Artenlisten dem Reg. Präs. und dem UwSA übermitteln.
Hinweis: Die für die FNP-Teilfortschreibung erstellte SaP ist als Abwägungsmaterial ebenfalls vorzulegen.
➢ auf das Natura 2000 Gebiet am Schauinsland unter Einbeziehung eines 700m Puffers
darzustellen.
➢ Desweiteren sind die Eingriffe der mit der Errichtung von WEA verbunde-nen Infrastrukturmaßnahmen (verkehrliche Erschließung, Leitungsverle-gung bis zum Stromeinspeisepunkt) in die LSG´s zumindest abschätzend zu bewerten.
➢ Hinweise zur Beurteilung der Auswirkungen auf das LandschaftsbildWertbestimmend sind Aspekte wie Landmarken, Postkartenmotive, Vorbelas-tungen, Lage zum Kerngebiet oder die Bündelung von Anlagen.
Für die Bewertung der Landschaftsbildbeeinträchtigung sollte analog zumVorgehen des RVSO eine Referenzanlage für die Konzentrationszonenpla-
nung zugrundegelegt werden, z.B. eine mittlere Anlagengröße mit 3,5 MW mit ca.190m Höhe und plausibles Szenario hinsichtlich Anlagenanzahl in der je- weiligen Konzentrationszone.
Das Stadtplanungsamt. beabsichtigt die Landschaftsbildbewertung nach noch zu ergehenden Vorgaben des Landes und in der Methodik in Anlehnung an den RVSO durchzuführen. Die Beauftragung der Landschaftsbildbewer-
tung wird erst nach Vorliegen der Ergebnisse der schon beauftragten Gutach- ten für die dann verbliebene Konzentrationszonenplanung erfolgen.
Schließlich ist in einer Synopse die gesamte LSG-relevante Wirkung der Kon-zentrationszonen, - auch unter Berücksichtigung ggf. erfolgender Konzentra-tionszonenplanungen in angrenzenden LSG´s auf Landkreisseite (z.B. das LSG “Horben“) - zu bewerten.
➢ Weitere Vorgehensweise: Herr Stocks wird mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes BHS Kontakt aufnehmen, damit dort ggf. anstehende LSG-Änderungsverfah-ren im Umfeld des Stadtkreises inhaltlich und zeitlich mit den LSG-Ände-rungsverfahren auf Stadtkreisgebiet abgestimmt werden.
Das StplA wird auf Grundlage der von dort beauftragten bzw. noch zu beauf- tragenden Gutachten, das wie vorgenannt beschrieben Abwägungsmaterial
für anstehende LSG-Änderungsverfahren in Eigenarbeit erstellen.
➢ Zeitplan:Erste den Naturschutz/Artenschutz betreffende Gutachtensergebnisse im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens werden Anfang Oktober 2013 vorlie-gen. In der Zeit von Oktober 2013 bis März 2014 soll der Of fenlagebeschluss für die FNP-Änderung vorbereitet werden.
Der Offenlagebeschluss wird nach Aussage des StplA frühestens nach den Kommunalwahlen im Frühjahr 2014, voraussichtlich im Mai/Juni 2014 ge-fasst werden. Alle GesprächsteilnehmerInnen halten es für sachdienlich, wenn vor Beginn der Arbeiten zum Offenlagebeschluss eine weitere Bespre-chungsrunde stattfindet (Ende Nov/Anfang Dez. 2013), um das dann vorlie-gende Abwägungsmaterial hinsichtlich Vollständigkeit und Geeignetheit zu be-werten und eine für alle Beteiligten tragfähige Konzentrationszonenplanung zu diskutieren.
Im Auftrag
Vath
Begründung des Untersuchungsumfanges zur Erfassung von Vogelarten bei der Planung von Windenergieanlagen am Schwarzwald im Rahmen des zukünftigen Flächennutzungsplans. Ingmar Harry & Carsten Brinckmeier (ABL Freiburg), durchgesehen von Dr. Holger Hunger & Kerstin Geigenbauer (INULA), 16.11.2012 In dem Angebot von 02.08.12 an die Stadt Freiburg wird ein gegenüber den Empfehlungen der LUBW geänderter Untersuchungsumfang angeboten. Im Folgenden wird dargelegt, warum die dem Angebot beiliegende Methodik verfolgt und als zielführend im Rahmen der Fortschreibung des FNP angesehen wird. Die Hinweise der LUBW teilen in ihren Empfehlungen die Untersuchungsmethodik je nach vorheriger Datenlage in zwei Stufen auf:
1. Datenlage in Bezug auf Bruten windkraftsensibler Arten unzureichend: Liegen keine ausreichenden Daten von Horstwäldern und Bruten windkraftsensibler Arten aus dem in Tabelle 1 Spalte 5 (meist 3-6 km) angegebenen Radius vor, so sind in der Untersuchung für den FNP Brutstätten der windkraftsensiblen Arten zu ermitteln. Auf die Beobachtung von Fixpunkten kann verzichtet werden, wenn fachgutachterlich keine regelmäßigen Nahrungshabitate und Flugkorridore erwartet werden. Dies wäre aber in Südbaden nur bei einer deutlich unterdurchschnittlichen Landschaftsausstattung wahrscheinlich.
2. Datenlage in Bezug auf Flugwege windkraftsensibler Arten unzureichend: Gibt es Daten von Bruten windkraftsensibler Arten aus dem in Tabelle 1 Spalte 5 (meist 3-6 km) angegebenen Radius oder werden aufgrund fachgutachterlicher Einschätzung regelmäßige Nahrungshabitate und Flugkorridore erwartet, so wird empfohlen, zusätzlich zur Ermittlung der Brutstätten eine Beobachtung von Flugrouten windkraftsensibler Arten über die Fixpunkt-Methode durchzuführen. Dabei werden 18 Begehungen empfohlen.
Die Datenlage ist im Untersuchungsgebiet (wie aktuell in den meisten Gebieten) sehr lückig, Brutplätze windkraftsensibler Greifvogelarten sind nur über die AGW zu einer Art (Wanderfalke) bekannt. Es wird aufgrund eigener Beobachtungen und der Landschaftsausstattung davon ausgegangen, dass einige weitere windkraftsensible Arten im Untersuchungsgebiet vorkommen könnten. Von Wespenbussard, Rotmilan und Uhu ist bekannt, dass diese Arten innerhalb des Habitatkonnexes vorkommen. Nach eigenen Erfahrungen aus dem Jahr 2011 wird daher eine vereinfachte und einheitliche Methode vorgeschlagen, welche eine differenzierte Bewertung der unterschiedlichen Konzentrationszonen (K-Zonen) ermöglicht und bereits gute Aussagen über die Eignung der einzelnen K-Zonen ermöglicht. Zudem wird durch die gewählte Methodik gewährleistet, dass alle K-Zonen miteinander verglichen werden können, da einheitliche Daten aller planungsrelevanten Flächen erhoben werden.
In dem Angebot wurde daher formuliert, an allen K-Zonen an insgesamt 6 Begangtagen Fixpunktbeobachtungen durchzuführen. Nach unseren Erfahrungen sind 6 Begehungen ausreichend, um eine fundierte Einschätzung regelmäßig genutzter Flugwege zu bekommen. Für die meisten K-Zonen ist mit dieser Methodik eine eindeutige Aussage zur Eignung gewährleistet. Aufgrund der Ergebnisse innerhalb des FNP-Verfahrens ist keine Gewährleistung abzuleiten, dass in einer Zone mit niedrigem oder mittleren Konfliktpotential tatsächlich und gleichmäßig über die K-Zone verteilt eine hohe Verwirklichungschance für WEAs besteht. Den Ergebnissen aus den umfangreicheren Untersuchungen im Rahmen des BImSchG-Verfahrens kann nicht vorgegriffen werden. Die Prognosetiefe im FNP-Verfahren erlaubt Aussagen zur:
1. Wahrscheinlichkeit von planungsrelevanten Verbotstatbeständen 2. Wahrscheinlichkeit möglicherweise nicht zu bewältigender Minderungs-,
Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen im Hinblick auf § 44 BNatSchG 3. Wahrscheinlichkeit möglicherweise nicht zu bewältigender
Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf Natura 2000
Die Kenntnisse aus den Erhebungen zum FNP-Verfahren erlauben Aussagen zu einem Raumwiderstands-Risiko in Bezug auf windkraftempfindliche Vogelarten. Im Rahmen der Bewertung der erhobenen Daten können kritische Standorte herausgefiltert und gestuft auf Karten dargestellt werden. Eine weitere mögliche Ableitung aus den Daten ist die Untersuchungstiefe und der Umfang in zukünftigen Verfahrensschritten. Die im Angebot vorgeschlagene Methodik wird in mehreren Verwaltungsverbünden bzw. Gemeinden im Regierungsbezirk Freiburg angewendet und ist mit Unteren Naturschutzbehörden (Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen) abgesprochen worden.
Dr. F. Hohlfeld Freiburg, den 29.10.12 Charlottenburger Str. 5 79114 Freiburg Tel: 0761/8971789 Mail: [email protected]
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Reduzierter Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei der Planung von Windenergieanlagen auf dem Tuniberg im Rahmen des zukünftigen Flächennutzungsplans.
In dem Angebot von 02.08.12 an die Stadt Freiburg wird ein gegenüber den Empfehlungen der LUBW reduzierter Untersuchungsumfang angeboten.
Dies hat zwei Gründe. Zum einen wird der Tuniberg durch den Bearbeiter bereits im Auftrag der Gemeinden Gottenheim, Merdingen und Breisach im Hinblick auf die Planung von Windenergieanlagen im Rahmen des zukünftigen Flächennutzungsplans untersucht. Die Untersuchungen begannen Ende Juni 2012 und umfassten bereits Datenrecherchen, Erhebungen der Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Vogelarten im Gelände und ca. 30-stündige Beobachtungen von Fixpunkten im Gelände. Die aus dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Untersuchungen für die Stadt Freiburg mit ein.
Zum Zweiten werden aufgrund bisher gewonnener Erkenntnisse die Anzahl von Beobachtungspunkten und die Beobachtungszeiten an den jeweiligen Punkten auf dem Tuniberg reduziert.
Anzahl der Beobachtungspunkte: Laut den Empfehlungen der LUBW sollen pro potentiellem Standort einer Anlage 3 Beobachtungspunkte eingerichtet werden. Auf dem Tuniberg wurden an dem nördlichen Standort zwei Beobachtungspunkte eingerichtet. Aufgrund der verhältnismäßig offenen Landschaft erlauben beide Beobachtungspunkte einen offenen Blick über den Standort und das gesamte Umfeld. Daher werden der Standort und seine Umgebung durch die beiden Punkte visuell sehr gut abgedeckt. Im Bereich des südlichen Tuniberges befinden sich drei potentielle Standorte in relativ enger räumlicher Nachbarschaft. Diese Konzentrationszone kann visuell durch drei Beobachtungspunkte abgedeckt werden, da die potentiellen Standorte und das Umfeld gleichzeitig von dort wahrnehmbar sind.
Beobachtungszeiten an den festgelegten Punkten: In den Empfehlungen der LUBW sind 54 Beobachtungsstunden (18 Wochen a 3 Std. pro Punkt) angegeben. Die Beobachtungen dienen der Ermittlung regelmäßig frequentierter Nahrungshabitate und Flugkorridore der windkraftsensiblen Arten aufgrund von statistisch auszuwertenden Einzelbeobachtungen. Durch die Erhebungen der Fortpflanzungsstätten am Tuniberg 2012 ist bereits bekannt, für welche windkraftempfindlichen Brutvogelarten Nahrungshabitate und Flugkorridore untersucht werden müssen. (Größtenteils sind die Horst- oder Brutstandorte dieser Arten bereits bekannt.) Aufgrund dieser Informationen sind, in Anbetracht der relativ offenen Landschaft am Tuniberg, die Nahrungshabitate und Flugkorridore der zu erhebenden Arten gezielter ermittelbar.
Dr. F. Hohlfeld Freiburg, den 29.10.12 Charlottenburger Str. 5 79114 Freiburg Tel: 0761/8971789 Mail: [email protected]
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Die gezielte Beobachtung von Nahrungsflügen vom Brutbereich aus liefert für die entsprechende Vogelart klare Ergebnisse. Eine auf statistischen Zufallsbeobachtungen basierende Auswertung von Beobachtungen an Beobachtungspunkten ist viel zeitaufwendiger und ihre Ergebnisse sind oft weniger eindeutig.
Dazu kommt, dass diese Beobachtungen für eine der am Tuniberg relevanten Vogelarten, nämlich den Uhu, nicht anwendbar sind. Aufgrund der nachtaktiven Lebensweise des Uhus besteht die einzige Beobachtungsmöglichkeit zur Erhebung regelmäßig frequentierter Nahrungshabitate und Flugkorridore des Uhus aus nächtlichen Beobachtungen mit mehreren Beobachtern, die in der Umgebung des Brutbereichs ansetzen. Falls diese Beobachtungen keine klaren Ergebnisse liefern, muss über telemetrische Untersuchungen nachgedacht werden. Da diese Methode erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand mit sich bringt, wird sie zunächst nur als Variante beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren betrachtet. In den Angeboten an die Stadt Freiburg und an die Gemeinden sind ausreichend Beobachtungsstunden zur nächtlichen Ermittlung der Nahrungshabitate und Flugkorridore des Uhus vorgesehen. Ob sie zu den gewünschten Ergebnissen führen oder erweitert werden müssen, wird sich erst im Laufe der Untersuchungen zeigen. Insgesamt wird das Angebot in seiner derzeitigen Form den von der LUBW geforderten Anforderungen zur Erfassung von Vogelarten bei der Planung von potentiellen Standorten für Windenergieanlagen auf der Ebene des Flächennutzungsplans gerecht. Die Abweichungen von der vorgeschlagenen Vorgehensweise sind in der regionalen Situation und dem aktuellen Kenntnisstand der Avifauna auf dem Tuniberg begründet.