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Seite 55 GEMEINDEPARLAMENT 5. SITZUNG DES GEMEINDEPARLAMENTES Donnerstag, 3. Dezember 2015, Rathaussaal Vorsitz Susanna Brüschweiler (EVP), Präsidentin Protokoll Reto Marty, Gemeindeschreiber Büro Martin Müller (GP), Vizepräsident Simone Brunschweiler (FDP), Stimmenzählerin Harald Jöhr (SVP), Stimmenzähler Zeit 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr Appell Gemeindeparlament anwesend 30 entschuldigt - Gemeinderat anwesend 6 entschuldigt 1 Traktandenliste 1. Genehmigung der Traktandenliste 2. Voranschläge 2016 3. Volksinitiative „sauberer Strom für Weinfelden“ 4. Verschiedenes Präsidentin Susanna Brüschweiler (EVP) begrüsst die Anwesenden: „Geschätzter Gemeinderat, geschätzte Parlamentarier und Parlamentarierinnen, liebe Gäste, zur heutigen Sitzung begrüsse ich Sie herzlich.

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Page 1: 5. SITZUNG DES GEMEINDEPARLAMENTES - Weinfelden€¦ · den jungen Erwachsenen durchzuführen, beispielsweise unter Einbezug der Kommission für Jugendfragen oder des Jugendwerks

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GEMEINDEPARLAMENT

5. SITZUNG DES GEMEINDEPARLAMENTES

Donnerstag, 3. Dezember 2015, Rathaussaal

Vorsitz Susanna Brüschweiler (EVP), Präsidentin Protokoll Reto Marty, Gemeindeschreiber Büro Martin Müller (GP), Vizepräsident Simone Brunschweiler (FDP), Stimmenzählerin Harald Jöhr (SVP), Stimmenzähler

Zeit 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr

Appell

Gemeindeparlament

anwesend 30 entschuldigt -

Gemeinderat

anwesend 6 entschuldigt 1

Traktandenliste

1. Genehmigung der Traktandenliste

2. Voranschläge 2016

3. Volksinitiative „sauberer Strom für Weinfelden“

4. Verschiedenes

Präsidentin Susanna Brüschweiler (EVP) begrüsst die Anwesenden: „Geschätzter Gemeinderat, geschätzte Parlamentarier und Parlamentarierinnen, liebe Gäste, zur heutigen Sitzung begrüsse ich Sie herzlich.

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Ende November wurden die Abonnenten der Thurgauer Zeitung mit einem Beiheft bedient, das einen Hauch von Glamour in unsere Haushalte bringt: „Who is who im Thurgau“ 100 Personen aus Kultur, Sport, Politik, Wirtschaft, Bildung, Medien usw. werden auf rund 80 Seiten vorgestellt inkl. Begründung, weshalb sie 2015 zum erlauchten Kreis gehören, der sich durch besondere Leistungen auszeichnet. Ehre wem Ehre gebührt! Erfreulich ist, dass es zahlreiche junge Leute unter ihnen hat! Vor allem natürlich im Bereich Sport….. Am Schluss des Heftes findet man noch eine Seite, auf der Wiedergewählte extra erwähnt werden, auch die „Newcomer“ und dann noch ein Grüppli von Personen, die jetzt „out“ sind. Ja, so schnell vergehen Glanz und Gloria! Beim Schmökern in diesem Heft streiften meine Gedanken weiter: Es gäbe doch wohl noch viel mehr als 100 Personen in unserem Kanton, sogar in unserer Gemeinde Weinfelden, die eine Würdigung, eine Auszeichnung, zumindest eine lobende Erwähnung oder einen Dank verdienen würden….. Ich denke da vor allem an all die vielen Menschen, die sich mit freiwilliger Arbeit in verschiedenen sozialen Bereichen engagieren. Zu meiner grossen Freude entdeckte ich dann am 1. Dezember in der Thurgauer Zeitung diese Notiz, dass die Adventsserie: „Sagen Sie Danke!“ genau jenen Personen gewidmet ist, die mit Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit oder einer unerwarteten Zuwendung unsern Alltag verschönern. Sie alle, aber auch jene Menschen, die ihnen dafür danken, sind nicht out, sondern haben erkannt, welche Werte für unser Zusammenleben wichtig sind.“

1. Traktandenliste

Präsidentin: Gegen die Traktandenliste erfolgen keine Einwendungen. Damit gilt sie als genehmigt.

2. Voranschläge über den Allgemeinen Gemeindehaushalt für das Jahr 2016

2.1. Eintreten

Eintreten ist obligatorisch.

2.2. Allgemeiner Gemeindehaushalt

Das Referat des Kommissionspräsidenten Simon Wolfer (JA) liegt dem Protokollführer schriftlich vor. Es wird daher im Wortlaut wiedergegeben: Kommissionspräsident: Mit Beginn der neuen Amtsdauer wurde die Kommission neu gewählt und zusammengesetzt. Auf Ende der letzten Amtsdauer erklärte Marianne Bommer (CVP) nach langjährigem Engagement in der Kommission ihren Rücktritt. Neben ihr schied Roger Stieger (EVP) aus der Kommission aus. Namens der Kommission danke ich den beiden für ihr engagiertes Mitwirken. Die Kommission, bestehend aus den Mitgliedern Elsi Bärlocher (SVP), Susanna Brüschweiler (EVP), Martin Müller (GP), Steven Müller (JA), Markus Rizzolli (SVP),

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Marcel Tanner (FDP; Vizepräsident) und Simon Wolfer (CVP; Präsident), hat den vorliegenden Voranschlag 2016 an drei Sitzungen eingehend beraten. Gemeindepräsident Max Vögeli erteilte der Kommission an ihrer ersten und dritten Kommissionssitzung direkte Auskünfte. An jeder der drei Sitzung teilgenommen hat der Leiter der Finanzverwaltung, Erwin Wagner. Die von der Kommission dem Gemeinderat gestellten Fragen wurden vorbehaltlos beantwortet. Ebenso erhielt die Kommission, wo gewünscht, Akteneinsicht. Dieser Bericht stellt eine zusammenfassende Darstellung einzelner ausgewählter Themengebiete dar, welche die Kommission bearbeitet hat. Er enthält einige klärende Hinweise und einen Antrag auf Änderung einer Budgetposition an die Mitglieder des Gemeindeparlaments sowie Empfehlungen und Erwartungen an den Gemeinderat und an die Gemeindeverwaltung. Der vorgelegte Voranschlag 2016 basiert auf folgenden Grundlagen: - Gemeindesteuerfuss: bleibt bei 65%. - Abschreibungen des Verwaltungsvermögens: grundsätzlich mindestens 10 %

vom Restbuchwert. - Kein Teuerungsausgleich bei den Besoldungen vorgesehen. Für die Erfolgsrechnung des Jahres 2016 werden ein Aufwand von insgesamt Fr. 31‘080‘700.- und ein Ertrag von Fr. 30‘407‘900.- budgetiert. Daraus resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 672‘800.-. Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von Fr. 6‘765‘000.- vor. Dies entspricht rund Fr. 4 Mio. mehr gegenüber dem Budget des Vorjahres. Ins Gewicht fallen dabei vor allem der vom Stimmvolk in diesem Jahr genehmigte Kredit für den Neubau des Sicherheitszentrums sowie die vorgesehene Sanierung der Freiestrasse. Der Selbstfinanzierungsgrad für diese Investitionen ist mit prognostizierten 24.1% vergleichsweise ziemlich tief. Er ist als ein Indiz für eine Neuverschuldung zu verstehen (vgl. S. 9 des Voranschlags). Der Voranschlag 2016 wurde erstmals nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt, das einen neuen Kontenplan enthält. Ein exakter Vergleich mit dem Vorjahresbudget erweist sich deshalb als schwierig. Gleichwohl hat sich die Finanzverwaltung in dem Ihnen vorliegenden Voranschlag bemüht, einen möglichst transparenten Vergleich zum Vorjahr herzustellen. Diese nicht selbstverständliche und aufwändige Dienstleistung der Finanzverwaltung hat der Kommission die Arbeit merklich erleichtert. Dafür gebührt ihr ein Dank. Ausführungen zu Veränderungen, welche HRM2 mit sich bringt, finden Sie auf Seite 17 des Voranschlages. Das bestehende Verwaltungsvermögen wird gemäss Gemeinderat voraussichtlich innert der relativ kurzen Zeit von 10 Jahren abgeschrieben. Diese Zeitdauer ist im Sinne einer Richtregel vom Kanton vorgegeben (vgl. Regierungsratsverordnung TRB 131.21, § 63 Abs. 5). In Bezug auf die vom Kanton vorgegebenen vergleichsweise tiefen Abschreibungssätze für künftige Investitionen wird der Gemeinderat noch zu befinden haben, ob und gegebenenfalls anhand welcher Regeln die Gemeinde zusätzliche Abschreibungen tätigen wird (vgl. Regierungsratsverordnung TRB 131.21, § 50 Abs. 3). Diesen Beschluss hat der Gemeinderat noch nicht gefasst, er wird erstmals im Budget 2017 relevant sein.

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2.3. Erfolgsrechnung 0 Allgemeine Verwaltung Allgemeine Bemerkungen auf Seite 17 Der Gemeinderat führt in den allgemeinen Bemerkungen zur Erfolgsrechnung aus, dass der Stiftungsrat der Pensionskasse entschieden habe, den Umwandlungssatz von 6,65 % im Alter 65 ab 1. Januar 2016 jährlich um 0,05 Prozentpunkte auf ein Minimum von 6,0 % zu senken. Mit einer Zusatzfinanzierung von 2 %, im Sinne einer Anpassung der Sparskala je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert, sollen diese Rentenkürzungen etwas aufgefangen werden. Die Kommission hält die Dauer der schrittweisen Senkung von 13 Jahren, gepaart mit der Zusatzfinanzierung, im Vergleich mit Regelungen privater Pensionskassen für eine komfortable Lösung für die Versicherten. Die daraus zusätzlich auf die Gemeinde entfallenden jährlich rund Fr. 42‘000.- sieht die Kommission als eine Art Lohnzuschläge. Die Kompetenz zur Festlegung dieser Zusatzfinanzierung liegt beim Stiftungsrat der Pensionskasse, wobei die Gemeinde als angeschlossene Arbeitgeberin ihre Zustimmung geben muss (Art. 48 Abs. 1 Pensionskassenreglement). Zwecks Beachtung der gemeindeinternen Finanzkompetenzen und aus Transparenzgründen wäre eine Ausweisung dieser Zusatzfinanzierung im Budget als Ganzes in einem separaten Konto wünschenswert gewesen. Gemäss der Finanzverwaltung ist dies aufgrund des klar vorgegebenen Kontorahmens bei HRM2 aber nicht umsetzbar. 0130.3102.02 Wahlen, Kommissionen, Diverses / Botschaften, Inserate, Drucksachen Bezugnehmend auf die Interpellation „easyvote für Jungwählerinnen und Jungwähler“ von Samuel Curau mit 27 Mitunterzeichnenden vom 4. Dezember 2014 beantragt Ihnen die Kommission, den im Budget, Konto 0130.3102.02, eingestellten Betrag von Fr. 30‘000.- um Fr. 5‘000.- auf Fr. 35‘000.- zu erhöhen. Damit soll der Versand von easyvote-Abstimmungsunterlagen an Stimmberechtigte von 18 bis 25 Jahre finanziert und abonniert werden. Für die Einzelheiten zu „easyvote“ wird auf die Interpellation und die Antwort des Gemeinderates vom 14. April 2015 verwiesen. Der Gemeinderat beantwortete die Interpellation aus einer neutralen Haltung und überliess es explizit dem Gemeindeparlament, einen entsprechenden Betrag in Budget 2016 aufzunehmen. Die Kommission unterstützt das Anliegen der Förderung der Stimmbeteiligung von jungen Erwachsenen und hält den Betrag von rund Fr. 5‘000.- für angemessen und vertretbar. Die Kommission regt an, zum Ende der laufenden Amtsdauer in geeigneter Form eine Umfrage über den Nutzen von „easyvote“ unter den jungen Erwachsenen durchzuführen, beispielsweise unter Einbezug der Kommission für Jugendfragen oder des Jugendwerks. Diskussion: Diskussion wird nicht benutzt. Abstimmung: Der Antrag der Kommission wird mit 28 / 1 Stimmen angenommen. Manuel Strupler (SVP): Der Kommissionpräsident hat die Sachlage bezüglich Pensionskasse erläutert. Die Rentenkürzung aufgrund der Herabsetzung des Umwandlungssatzes von 6.65 % auf 6 % soll durch Mehreinlagen abgefedert werden. Über 13 Jahre werden 2 Prozent der Lohnsumme mehreingezahlt, dies wird 1 zu 1 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Dieser Vorgang stört mich sehr. Im Gewerbe senken die Pensionskassen den Umwandlungssatz innerhalb von 5

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Jahren. Bei der Gemeinde über 13 Jahre. Zudem schreibt der Gemeinderat, es werde auf den Ausgleich der Teuerung verzichtet, was bei einer Minusteuerung nicht weiter verwunderlich ist, es werden jedoch 1 % der Lohnsumme durch den Arbeitgeber in die Pensionskasse gelegt. Man könnte dies auch als 1 % Lohnerhöhung ansehen. Nachdem wir vor einem Jahr ausserordentlich die Rententeuerung ausfinanziert haben, müssen wir nun wieder nachlegen. Die Chance wird nicht genutzt, eine marktübliche Lösung zu finden. 40‘000 Franken pro Jahr tönt nach nicht sehr viel. Werden diese jedoch hochgerechnet, reden wir von über einer halben Million. Da könnte auch über die Finanzkompetenzen des Gemeinderates diskutiert werden. Im Stiftungsrat der Pensionskasse sollte zum Vertrauensbeweis ein Mitglied des Parlaments Einsitz nehmen. Es wäre gut, wenn ein Volksvertreter als Arbeitgebervertretung dabei wäre. Gemeindepräsident Max Vögeli: Wir werden in naher Zukunft für das Parlament einen Informationsanlass zur Pensionskasse durchführen. Dort wird informiert und offene Fragen können diskutiert werden. Stefan Wolfer (SVP): Konto 0222.3111.10: Wir haben ein Budget vor uns, das ein Defizit von 650‘000 Franken ausweist. Da finde ich es legitim und sogar zwingend notwendig, dass einzelne Positionen kritisch überprüft werden. In diesem Zusammenhang darf hinterfragt werden, ob das Bauamt zwingend ein zweites Auto benötigt. Schliesslich steht der Gemeinde Weinfelden während den Büroöffnungszeiten auch das Mobility Auto zur freien Verfügung. Bei einem Verzicht auf dieses Auto könnten nicht nur die Anschaffungskosten gespart werden, es hätten bestimmt auch die Detaillisten Freude, wenn es einen zusätzlichen freien Parkplatz im Dorf gäbe. Zudem könnten mit dem zusätzlichen Parkplatz statt Ausgaben produziert, Einnahmen generiert werden. Als Alternative und ganz im Zeichen der Energiestadt könnte dafür beispielsweise ein E-Bike ins Budget aufgenommen werden. Und sollten alle Stricke reissen, so gäbe es auch die Möglichkeit, dass ein privates Auto benutzt und eine Kilometerentschädigung entrichtet wird. Ein neues Auto kostet im Jahr gut und gerne 2'500 Franken, bei einem Ansatz von 70 Rappen könnten damit rund 3'500 km zurückgelegt werden. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir bewusst, dass es sich hierbei um einen kleinen Betrag handelt. Aber es können mit ein wenig Organisation und Engagement von Seiten der Mitarbeiter des Bauamtes einfach ein paar tausend Franken eingespart und damit das stark strapazierte Budget ein wenig entlasten werden. Deshalb stelle ich folgenden Antrag: Die 18‘000 Franken für die Anschaffung eines neuen Autos sollen auf 4‘000 Franken zur Anschaffung eines E-Bikes gekürzt werden. Gemeinderat Thomas Bornhauser: Es handelt sich nicht um eine Neuanschaffung sondern um ein Ersatzauto. Es soll aufgrund des Zustandes, es hat den Jahrgang 1998, ersetzt werden. Es wird kein teures Auto angeschafft. Das Mobility ist nicht immer verfügbar, deshalb braucht es ein Ersatzauto. Diskussion: Diskussion wird nicht weiter benutzt. Abstimmung: Der Antrag Stefan Wolfer wird mit 14/14 Stimmen abgelehnt (Stichentscheid der Präsidentin).

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1 Öffentliche Sicherheit Konto 1401 3010.00 Einwohnerdienste / Besoldungen Die im Kommentar zum Voranschlag erwähnte Schaffung einer neuen 50%-Arbeitsstelle bei den Einwohnerdiensten ist ein Ersatz für die bestehende Jahrespraktikumsstelle. Als Gründe für diese Umwandlung der Stelle nennt der Gemeinderat die erhöhte Arbeitslast bei den Einwohnerdiensten auch zufolge der Zunahme der Bevölkerung. Die Verantwortlichen sind der Meinung, dass der Arbeitsbedarf mittel- und langfristig nicht mehr über eine Praktikumsstelle gelöst werden kann. Auch der Betreuungsbedarf und die hohen Anforderung an den Praktikant oder die Praktikantin sprächen gegen eine Erneuerung des Praktikums. Das Arbeitsverhältnis mit der neu eingestellten Person ist vorläufig auf ein Jahr befristet. Das Wort wird nicht mehr verlangt. 3 Sport und Freizeit Konto 3291.3144.00 Saal Thurgauerhof / Baulicher Unterhalt Die Stockwerkeigentümergemeinschaft Thurgauerhof beabsichtigt im Jahr 2016 eine Sanierung der Untersicht der öffentlichen Durchgänge des Thurgauerhofs. Nach aktuellem Stand nicht vorgesehen ist eine energetische Sanierung, obwohl auch eine solche angezeigt sein dürfte. Die Kommission bittet den Gemeinderat, sich in der Stockwerkeigentümergemeinschaft dafür einzusetzen, dass im gleichen Zuge eine energetische Sanierung geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt wird. Der Gemeindepräsident erklärte an der dritten Kommissionssitzung, dass er dieses Anliegen aufnehmen werde. Beat Gremminger (SVP): Ich habe 3 Fragen zum Konto 3415.3111.0: Der Preis für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers ist mit 95‘000 Franken voranschlagt. Ist diesbezüglich abgeklärt worden, ob eine Sanierung des bisherigen Mähers möglich wäre. Wieviel wird für den alten Mäher angerechnet und welche weiteren Maschinen sollen für die Differenz (9‘000 Franken) im kommenden Jahr angeschafft werden? Gemeinderat Valentin Hasler: Ich gebe ihnen bezüglich dieser Frage gerne Auskunft. Der Preis richtet sich nach einer Richtofferte, es wurde noch keine Detailofferte eingeholt. Es kann deshalb noch nicht gesagt werden, was es für den alten Mäher noch gibt. Grundsätzlich ist ein Spindelmäher eine relativ teure Anschaffung. Es muss auch abgewogen werden. In den letzten drei Jahren mussten 45‘000 Franken für den Unterhalt, sprich für Reparaturen des alten Mähers aufgewendet werden. Mit der Anschaffung des neuen Mähers kann auch die Effizienz gesteigert werden. Bei den Sportanlagen werden sehr grosse Flächen unterhalten, es braucht gute Gerätschaften, damit dies zur Zufriedenheit erledigt werden kann. Beat Gremminger (SVP): Der Rasenmäher kostet stolze 95‘000 Franken. Was wird für die restlichen 9‘000 Franken zusätzlich angeschafft. Braucht es noch weitere Maschinen? Ich bin der Meinung, dass mit einer guten und sinnvollen Revision des Mähers die Neuanschaffung noch etwas hinausgezögert werden könnte. Wenn ich die beiden Bereiche Gemeindegärtnerei und Sportanlagen vergleiche, fällt mir auf, dass die Sportanlagen einen viel höheren Geräteaufwand haben. Das macht mit stutzig. Gemeinderat Valentin Hasler: Für den restlichen Budgetposten werde Kleinmaschinen angeschafft, beispielsweise ein Laubbläser. Wie gesagt, musste in den

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letzten Jahren sehr viel für den Unterhalt des Mähers investiert werden, deshalb soll er nun ersetzt werden. Kommissionpräsident: Es ist für die Mitglieder des Parlaments schwierig abzuwägen, wann sich eine Neuanschaffung lohnt und wann nicht. Der Gemeinderat ist näher dran und sollte dies entscheiden. Das Parlament ist zu weit weg. Beat Gremminger (SVP): Ich verzichte darauf, den Antrag zu stellen, da eine Effizienzsteigerung in Aussicht gestellt wird. Ich werde die Budgetposten der Sportanlagen jedoch sehr genau im Auge behalten. Kathrin Alder (GP): Ich stelle den Antrag, die 104‘000 Franken zur Neuanschaffung des Grossflächenrasenmähers zu streichen. Gemeinderat Valentin Hasler: Es handelt sich bei der Neubeschaffung um einen effizienteren und ökologischeren Rasenmäher. Ich bitte sie, den Antrag Alder abzulehnen. Diskussion: Diskussion wird nicht weiter benutzt. Abstimmung: Der Antrag Alder wird mit 1/27 Stimmen abgelehnt. Das Wort wird nicht mehr verlangt. 4 Gesundheit Keine Bemerkungen. 5 Soziale Sicherheit Konto 5440.3130.00 Jugendpolitik / Projekte Die Jugendkommission der Gemeinde Weinfelden machte in diesem Jahr mit externer Beratung einen Organisationsentwicklungsprozess. Daraus resultierte die Strategie Jugendpartizipation in Weinfelden, welche der Gemeinderat am 10. August 2015 für die kommenden 3 Jahre verabschiedete. Für das kommende Jahr 2016 sind die folgenden Projekte geplant: (a) Schaffung einer Koordinations- und Informationsstelle, die an das Jugendwerk angeschlossen wird, (b) die Umsetzung des Projektes „Jugend mit Wirkung“ und (c) die weitere Durchführung des „Midnight Fun“. 5590.3635.00 Beschäftigungsprogramm extern Stefan Wolfer (SVP): Wenn die Rechnungen der letzten Jahre und das Budget verglichen werden, fällt auf, dass in diesem Bereich massive Kostensteigerungen zu verzeichnen sind. Wie wird dies begründet? Hat sich die Kommission mit dieser Frage auseinandergesetzt?

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Kommissionspräsident: Die Kommission hat sich damit auseinandergesetzt. Die Zahlen sind gmäss der Auskunft sehr einzelfallabhängig. Der einzelne Fall schlägt sich nieder. Gemeinderätin Veronica Bieler-Hotz: Die Kosten sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In der Rechnung 2014 waren es 70‘164.55, in diesem Jahr sind die Kosten noch höher und die Budgetposition wurde aufgrund der Hochrechnung des laufenden Jahres festgelegt. Anzumerken gilt es, dass es sich um Bruttokosten handelt. Die Rückerstattungen müssen auch berücksichtigt werden. Die Programme sind je nach Klient sehr individuell und auch die Kosten sind je nach Aufwand unterschiedlich. Es gibt zum einen reine Beschäftigungsprogramme und zum anderen Programme, in denen Teilnehmende fit für den ersten Arbeitsmarkt gemacht werden. Demzufolge und je nach Betreuungsaufwand sind auch die Kosten unterschiedlich. Zudem bietet die Gemeinde innerhalb der Verwaltung, beim Werkhof und den Sportanlagen auch eigene Beschäftigungsplätze an. Andere Gemeinden haben diesbezüglich ausgebaute Programme, für die dann wiederum Profis angestellt werden, was jedoch auch wieder höhere Kosten verursacht. 6 Verkehr Konto 6150.3141.80 Gemeindestrassen / Konzept Langsamverkehr Umsetzung Das Konzept Langsamverkehr sieht an verschiedenen Orten in der Gemeinde bauliche Massnahmen insbesondere für mehr Sicherheit und bessere Erschliessungen des Langsamverkehrs vor. Das Konzept ist dem Gemeindeparlament im laufenden Jahr präsentiert worden. Mit dem Konto 6150.3141.80 soll in der Erfolgsrechnung ein Globalbudget geschaffen werden, das dem Gemeinderat die Kompetenz einräumt, Massnahmen aus diesem Konzept umzusetzen. Die entsprechenden Kredite werden nicht dem Gemeindeparlament unterbreitet (vergleichbar mit dem vor geraumer Zeit eingeführten Globalkonto 6150 3141.40 Strassensanierungen). Eine Einflussnahme des Parlamentes ist deshalb höchstens über den Voranschlag möglich. Der Kommission erscheint die Schaffung dieses Globalkontos sinnvoll, zumal mit dem Konzept Langsamverkehr eine sorgfältig erarbeitete Grundlage besteht, an welcher sich die Ausgaben orientieren sollen. Ebenso hält die Kommission den im Budget eingestellten Betrag von Fr. 200‘000.00 vorderhand als angemessen und die im Kommentar erwähnten vorgesehenen Massnahmen für das Jahr 2016 als angebracht. Konto 6150.3111.20 Anschaffung Salzstreuer Winterdienst Kathrin Alder (GP): Wie dringend ist die Anschaffung des neuen Salzstreuers? Könnten allenfalls Alternativen geprüft werden. In Appenzell und anderen schneereichern Gebieten wird zum Beispiel gesplittet. Das Salz ist für die Umwelt sehr schädlich und ich würde es sehr begrüssen, wenn alternative Winterdienstmethoden angewendet werden könnten. Gemeinderat Thomas Bornhauser: Der Winterdienst ist ein sehr heikles Thema. Der Hälfte der Einwohner wird zu viel gemacht, der anderen Hälfte zu wenig. Der Streuer sollte möglichst bald angeschafft werden können, damit der Winterdienst verlässlich gewährleistet werden kann. Offen ist noch, ob es wirklich ein Salzstreuer oder allenfalls ein Verteiler für Flüssigsalz werden soll.

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Kathrin Alder (GP): Ich stelle den Antrag, die 20‘000 Franken zur Anschaffung eines neuen Salzstreuers zu streichen. Kommissionspräsident: Vom Bauamt wurde bemerkt, dass momentan ein Engpass besteht, bzw. an Hanglagen jeweils mit einem Fahrzeug gepfadet und mit einem gestreut werden muss. Dies ist ebenfalls ein Argument für die Anschaffung eines neuen Salzstreuers. Diskussion: Diskussion wird nicht weiter benutzt. Abstimmung: Der Antrag Alder wird mit 1/26 Stimmen abgelehnt. 7 Umweltschutz und Raumordnung Keine Bemerkungen. 8 Volkswirtschaft Keine Bemerkungen. 9 Finanzen und Steuern Kontogruppe 900 Gemeindesteuern Die gute Steuerkraft bei den natürlichen Personen kann knapp gehalten werden. Die Kommission hat derzeit keine Anhaltspunkte, dass die Steuererträge merklich zu hoch oder zu tief budgetiert sind. Es kommt hinzu, dass die Steuererträge in den vergangenen Jahren recht gut prognostiziert worden sind. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die für das laufende Jahr 2015 die budgetierten Steuererträge knapp erreicht werden. Konto 9636.3430.40 / 9636.4430.01 / Liegenschaften für Sozialhilfe, Freiestrasse 24 Die Kommission diskutierte den budgetierten Abbruch der Liegenschaft Freiestrasse 24. Gemäss Gemeinderat erfordert der bauliche Zustand dieser Liegenschaft Sanierungsmassnahmen, die kaum zu rechtfertigen sind. Weil denkbar ist, dass die sozialen Dienste im kommenden Jahr vermehrt auf kostengünstigen Wohnraum angewiesen sind, sollte die Liegenschaft nach Auffassung der Kommission nur im Notfall abgebrochen werden, etwa wenn die Liegenschaft aus Sicherheitsgründen ohne grosse Sanierungen nicht mehr bewohnt werden kann oder dringende gemeindeeigene Bedürfnisse für eine neue Nutzung des Grundstücks bestehen. Die Kommission ist aber grossmehrheitlich der Meinung, dass dieser Abbruch nicht aus dem Budget gestrichen werden soll, weil der letzte Entscheid dem Gemeinderat überlassen werden sollte, der näher an der Sache ist als Gemeindeparlament. Keine weiteren Bemerkungen

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2.4. Investitionsbudget Allgemeinde Ausführungen zum Investitionsbudget habe ich bereits am Anfang gemacht. Hinzuweisen ist nur noch auf den folgenden Punkt: Konto 7300.5030.00 Abfallwirtschaft / Unterflur-Container Der Gemeinderat beabsichtigt in Anlehnung an die Strategie des Verbandes KVA Thurgau das Siedlungsgebiet Weinfelden weitgehend flächendeckend mit Unterflurcontainern auszustatten – auf privatem oder öffentlichem Grund. Mit einer am 3. November 2015 vom Gemeinderat beschlossenen Testplanung für ein Quartier sollen die Grundlagen für eine Rahmenkreditvorlage an das Gemeindeparlament erarbeitet werden. Obwohl im Kommentar zum Investitionsbudget nicht vermerkt, ist demnach eine Botschaft an das Gemeindeparlament vorgesehen.

2.5. Schlussbemerkung Die Kommission hat neben dem Voranschlag auch den Steuerfuss beraten. Die Kommission empfiehlt, den Steuerfuss bei 65 % zu belassen. Die Kommission stellt zwar fest, dass die Jahresabschlüsse in den vergangenen Jahren jeweils durchgehend besser waren als budgetiert. Dies lässt darauf schliessen, dass stellenweise zu vorsichtig budgetiert wird. Aufgrund der anstehenden grossen Investitionsvorhaben stellt die Kommission keinen Antrag auf eine Steuersenkung. Nach Ansicht der Kommission müsste eine Steuersenkung in der aktuellen Situation, in welcher die Steuererträge jeweils recht gut vorausgesehen werden, mit konkreten und erheblichen Kürzungsanträgen im Budget einhergehen. Solche sieht die Kommission derzeit nicht. Manuel Strupler (SVP): Bei der Abnahme der Rechnung 2014 habe ich darauf hingewiesen, dass eine Steuersenkung geprüft werden soll. Nun haben wir ein budgetiertes Minus von 650‘000 Franken. Mit den neuen und höheren Positionen beim Langsamverkehr, dem öffentlichen Verkehr und bei den Abschreibungen wird dieses begründet. Ich bin aber der klaren Überzeugung, dass mehr gespart werden könnte. Meine Prognose ist, dass trotz des budgetierten Verlusts eine schwarze Null resultieren wird. Lobenswert zu erwähnen ist, dass die Abschreibungen schnell erfolgen und nicht heute auf dem Buckel der nächsten Generation Geld ausgegeben wird. Ebenfalls ist es gut, dass die Investitionen nicht zurückgehalten werden. Es bleibt einfach zu hoffen, dass die Aufträge auch in Weinfelden bleiben.

2.6. Anträge der Kommission

Die Kommission beantragt:

- Es sei der Steuerfuss auf 65 % zu belassen. - Es sei der Voranschlag 2016 unter Berücksichtigung der von Ihnen heute

beschlossenen Anpassungen zu genehmigen.

Das Wort wird nicht weiter verlangt.

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2.7. Beschlüsse

1. Das Gemeindeparlament genehmigt die Festsetzung des Steuerfusses auf 65 % einstimmig.

2. Die Voranschläge der Politischen Gemeinde Weinfelden für das Jahr 2016 werden unter der Berücksichtigung der beschlossenen Anpassungen einstimmig genehmigt.

Das Behördenreferendum wird nicht verlangt.

Gemäss Artikel 30 in Verbindung mit Artikel 29 Ziffer 1 litera a unserer Gemeinde-ordnung untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Nach Artikel 11 der Gemeindeordnung beträgt die Referendumsfrist 30 Tage, vom Tage der Bekannt-machung des Beschlusses an gerechnet.

3. Volksinitiative „sauberer Strom für Weinfelden“

3.1. Eintreten und Gültigkeit

(Schriftliche, nicht vorgelesene Botschaft des Gemeinderates) Dem Gemeinderat wurde am14. November 2014 (Sammelfrist bis 22. November 2014, Gesamtbescheinigung am 24. November 2014) die Volksinitiative „Sauberer Strom für Weinfelden“ eingereicht: Die Volksinitiative stellt folgende Begehren: 1. Die jährliche Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien auf dem Gebiet

der Politischen Gemeinde Weinfelden wird bis am 31.12.2025 um mindestens 13 GWh pro Jahr gegenüber dem Jahr 2013 erhöht. (Dies entspricht ca. 10 % des Stromverbrauchs der Gemeinde Weinfelden im Jahr 2013).

2. Im Sinne von Zwischenzielen sind auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde

Weinfelden: a) bis am 31.12.2019 die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien um

mindestens 5 GWh gegenüber dem Jahr 2013 zu erhöhen. b) bis am 31.12.2022 die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien um

mindestens 9 GWh gegenüber dem Jahr 2013 zu erhöhen. 3. Die Gemeinde fördert gezielt, damit sich die gesamte Bevölkerung an der

Umsetzung der oben genannten Energieziele aktiv beteiligen kann. 4. Die Ziele werden erreicht, indem die Politische Gemeinde Weinfelden

a) aktiv Vorhaben von Privaten, Gewerbe und öffentlichen Institutionen durch

Beratung, Reduktion von Gebühren, finanziellen Anreizen und weiteren Massnahmen fördert.

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b) und/oder in Zusammenarbeit mit deren angegliederten Betrieben eigene Anlagen für die Produktion erneuerbarer Energien erstellt. Einerseits diese für gemeindeeigene Liegenschaften nutzt und andererseits den erneuerbaren Anteil am Strommix erhöht.“

Die Begründung der Initianten lautet wie folgt: Die Hauptziele der Volksinitiative sind: 3. Unabhängigkeit schaffen durch Eigenproduktion 4. Nachhaltigkeit fördern für die künftigen Generationen 5. Einheimisches Gewerbe fördern durch sinnvollen Ausbau unserer nachhaltigen

Stromversorgung Auf eidgenössischer und kantonaler Ebene wird zurzeit viel über die Themen Energiestrategie 2050, Atomausstieg, Förderprogramme und Richtwerte für unsere Zukunft diskutiert. Leider sind bis heute kaum verbindliche Ziele festgehalten. Deshalb ist es an der Zeit, auf kommunalere Ebene klare Vorgaben zu erstellen. Mit der Absicht auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Weinfelden bis im Jahre 2025 zusätzlich 13 GWh nachhaltigen Strom (10 % des Stromverbrauchs von Weinfelden) pro Jahr zu produzieren, verfolgen wir ein Minimalziel. Dieses Ziel würde uns als Energiestadt gut anstehen. Das Label Energiestadt ist ein Leistungsausweis für Gemeinden, die eine nachhaltige kommunale Energiepolitik vorleben und umsetzen. Energiestädte fördern erneuerbare Energien, umweltverträgliche Mobilität und setzen auf eine effiziente Nutzung der Ressourcen. Die Schweiz importiert jedes Jahr für 13 Milliarden Franken Energie aus dem Ausland. Dies macht uns abhängig, anfällig und verletzlich. Erdgas, Erdöl und Uran kommt in den meisten Fällen aus Ländern, wo Umweltschutz und Demokratie keinen hohen Stellenwert haben und das Potenzial für kriegerische Auseinandersetzungen sehr hoch ist. In dem wir uns schrittweise aus dieser Energieabhängigkeit lösen, tragen wir auch zu unserer Sicherheit bei. Die Prognosen des Initiativkomitees wurden im Jahr 2014 deutlich übertroffen (+2.6 GWh statt +0.4 GWh). Mit der im September 2015 erstellten Abwärmenutzung der KVA wird das Zwischenziel für 2019 bereits im kommenden Jahr erreicht. Würde der Zubau an erneuerbarem Strom weiterhin so steigen wie im Jahr 2014, dann wäre das Endziel bereits in 5 Jahren erreicht, ohne dass die Gemeinde einen zusätzlichen Franken ausgeben muss. Sollte sich der jährliche Zubau anhand der untenstehenden Grafik entwickeln, so müsste die Gemeinde Weinfelden in den letzten 3 Jahren selber investieren. Würden ausschliesslich Solaranlagen gebaut, wären dies Investitionskosten von 5.5 Mio. Franken bei jährlichen Einnahmen für den Stromverkauf von mind. 150‘000 Franken. Ein Drittel der Dachfläche des Lidl-Verteilzentrums (16‘000 m2) müsste dafür mit Solarzellen bedeckt werden. Die Technischen Betriebe Weinfelden AG haben für die Jahre 2015 bis 2020 einen Rahmenkredit von 2 Mio. Franken für die Produktion von erneuerbarer Energie gesprochen und erstellen die Solarstromanlage des neuen Feuerwehrdepots mit einem Teil dieses Kredites.

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Stromproduktion erneuerbarer Energien in Weinfelden (GWh)

2013 + 2014:Angaben TBW AG, KVA Prognosen 2015 - 2025: Solarstromproduktion steigt gleich stark wie vom Jahr 2012 zum Jahr 2013 Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) nutzt seit September 2015 mehr Abwärme zur Stromproduktion. Ab 2016 zusätzlich 3.3 GWh pro Jahr

Fazit der Initianten 1. Mit unserer Initiative „ Sauberer Strom für Weinfelden“ setzen wir ein klares

Zeichen in Richtung Unabhängigkeit 2. Auf dem Weinfelder Gemeindegebiet kann dieser erneuerbare Strom aus Wasser,

Abwärme KVA, Solar, Wind (Potentialstudie des Kantons) produziert werden 3. Auch eine pessimistische Prognose bringt die Gemeinde nicht in ein

Kostendilemma

Zustandekommen Gemäss § 93 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht vom 12. Februar 2014 (StWG) lässt die Gemeinde aufgrund des Stimmregisters bescheinigen, welche Unterzeichnenden stimmberechtigt sind. Sie stellt fest, ob das Begehren zustande gekommen ist und veröffentlicht das Ergebnis. Gemäss Art. 12 unserer Gemeindeordnung ist für das Zustandekommen eines Volksbegehrens die Unterschrift von mindestens 600 Stimmberechtigten erforderlich. Aufgrund der Überprüfung anhand des Stimmregisters ist das Volksbegehren betreffend „sauberer Strom für Weinfelden“ mit 638 Stimmen zustande gekommen. Der Gemeinderat Weinfelden hat das Zustandekommen der Initiative mit Beschluss vom 2. Dezember 2014 formell festgestellt. Zur Frage der Gültigkeit Über die Gültigkeit einer Initiative entscheidet gemäss § 94 StWG die zuständige Gemeindebehörde. Eine Initiative, deren Begehren im ordentlichen Behandlungsverfahren nicht dem obligatorischen oder fakultativen Referendum untersteht, ist auf kantonaler Ebene nicht gültig (§ 26 in Verbindung mit §§ 36 und 43 Kantonsverfassung; KV). Die Gemeindeordnung sieht in sinngemäss die gleiche Regelung vor. Gemäss Art. 12 Gemeindeordnung Weinfelden können mindestens 600 Stimmberechtigte den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Reglementen oder Beschlüssen verlangen, die obligatorisch oder fakultativ der Volksabstimmung unterliegen. Gemäss Art. 29 Ziff. 2 lit. a Gemeindeordnung fällt es in die Kompetenz des Gemeindeparlaments, Reglemente über alle Gemeindeangelegenheiten zu erlassen.

49,054.0 58.0 62.0

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2025

KVA‐Strom Wasserstrom

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Diese Beschlüsse unterliegen gemäss Art. 30 Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die vorerwähnte Voraussetzung ist somit erfüllt und diesbezüglich bestehen keine Zweifel an der Gültigkeit. Punkt 1 des Initiativtextes ist widersprüchlich formuliert. Zum einen besteht die Forderung, die jährliche Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Gemeinde bis zum 31.12.2025 um mindestens 13 GWh zu erhöhen. Dies wird in den Nachfolgepunkten mit Zwischenzielen untermauert. Dazu wird in Punkt 1 formuliert, die Produktion sei pro Jahr um 13 GWh (2. Teil des Satzes) zu erhöhen. Es besteht somit die Frage, ob die Produktion bis zum 31.12.2025 um 13 GWh oder pro Jahr um 13 GWh gesteigert werden muss. Gemäss § 80 StWG darf der Initiativetext nicht verändert werden. Vorbehalten bleiben Korrekturen von offensichtlichen Versehen oder redaktionellen Mängeln. Der Gemeinderat kommt daher zum Schluss, die Initiative „Sauberer Strom für Weinfelden“ sei inhaltlich als gültig zu erklären und der Volksabstimmung zu unterbreiten, falls sie nicht zurückgezogen wird. Die Formulierung in Punkt 1 muss geklärt und bereinigt werden. Vorgehen, Zuständigkeiten Gemäss Art. 29 Ziffer 3. lit. c der Gemeindeordnung obliegt es dem Gemeindeparlament, zu Initiativvorschlägen Stellung zu nehmen und allfällige Gegenvorschläge auszuarbeiten. Bezüglich Fristen ist auf die Bestimmungen von § 80 StWG abzustellen: Innert eines Jahres nach Einreichung einer Initiative hat die zuständige Gemeindebehörde – also das Gemeindeparlament – über die Initiative zu beschliessen. Innert weiterer sechs Monate ab diesem Beschluss ist die Initiative der Volksabstimmung zu unterbreiten. Mit der Vorlage des Geschäfts an das Gemeindeparlament an der Sitzung vom 3. Dezember 2015 wird die Frist um 3 Wochen überschritten, was jedoch in Anbetracht der Sitzungskadenz des Gemeindeparlaments vertretbar erscheint. Mit dem voraussichtlichen Abstimmungstermin vom 28. Februar 2016 sind die weiteren Vorgaben erfüllt. Es liegt überdies in der Zuständigkeit des Gemeindeparlaments, über die materielle Gültigkeit der Initiative zu befinden. Ein negativer Entscheid in dieser Frage wäre rechtsmittelfähig und könnte von den Initianten weitergezogen werden. Eine gültige Initiative wird mit Antrag auf Zustimmung oder Ablehnung zuhanden der Volksabstimmung beraten. Sodann könnte das Gemeindeparlament im Falle einer Ablehnung des Begehrens einen eigenen Gegenvorschlag ausarbeiten, welcher dann gemäss kantonalem Abstimmungsverfahren ebenfalls der Volksabstimmung zu unterbreiten wäre. Materielle Erwägungen Die Initianten fordern, die Jahresproduktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien auf dem Gemeindegebiet bis zum 31.12.2025 um 13 GWh zu erhöhen, Basis bildet der Anteil erneuerbarer Energien 2013. Zusätzlich werden Zwischenziele für die Jahre 2019 und 2022 vorgegeben. Es wird gefordert, dass die Gemeinde gezielt fördert, damit sich die gesamte Bevölkerung an der Umsetzung der genannten Energieziele aktiv beteiligen kann. Die Ziele sollen erreicht werden, indem die Gemeinde aktiv Vorhaben von Privaten, Gewerbe und öffentlichen Institutionen, namentlich durch Beratung, Reduktion von Gebühren, finanzielle Anreize und weitere Massnahmen fördert und/oder in Zusammenarbeit mit angegliederten Betrieben eigene Anlagen für die Produktion erneuerbarer Energien erstellt. Einerseits sollen diese für

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gemeindeeigene Liegenschaften genutzt werden und andererseits den erneuerbaren Anteil am Strommix erhöhen. Bereits heute werden Energieeffizienzmassnahmen und erneuerbare Energien von Bund, Kanton und Gemeinden mit umfangreichen Massnahmen gefördert. Die Gemeinde Weinfelden arbeitet nach den Vorgaben ihres Energierichtplans und ihrer Energiestrategie. Eine Energiekommission ist eingesetzt und die Energieberatung hat sich etabliert. Die Gemeinde erfüllt die Anforderungen des Labels Energiestadt und muss diese in nachgewiesenen Audits laufend verbessern. Die Stromversorgung der gemeindeeigenen Liegenschaften und Anlagen erfolgt zu 100 % mit Thurgauer Naturstrom, das bedeutet durch Strom, welcher regional im Thurgau produziert wird. Zudem ist seit Anfang 2015 das Reglement zur Förderung der Energieeffizienz in Kraft. Dafür stellt die Gemeinde jährlich bis 100‘000 Franken Fördergelder für Energieeffizienzmassnahmen zur Verfügung. Ebenfalls stellt die Gemeinde Dritten Dachflächen für die Produktion von Solarenergie zur Verfügung. Die Technische Betriebe Weinfelden AG (TBW), welcher die Gemeinde den Auftrag für die Stromversorgung in Weinfelden übertragen hat, unterstützt die vom Bundesrat angestrebte Energiewende. Sie bekennt sich zum Swisspower Masterplan und setzt diesen kontinuierlich um. Zudem engagiert sich die TBW seit Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien. Sei dies mit:

- eigenen Photovoltaik-Anlagen (PVA) zum Beispiel auf dem Werkhof; - der Beteiligung an Wind- und Wasserkraftwerken in der Schweiz und im

angrenzenden Ausland über die Swisspower Renewables AG; - CO2-freier Nahwärmeversorgungen aus geklärtem ARA-Abwasser und KVA-

Abwärme; - Zukauf von ökologischem Mehrwert bei Klein-PVA in Weinfelden; - Bezug und Angebot von Thurgauer Naturstrom: Aktuell werden in Weinfelden

pro Jahr 7.6 GWh Thurgauer Naturstrom an Haushalt- und Gewerbekunden geliefert;

- Angebot von Biogas; - der Finanzierung und dem Bau der neuen PVA mit 173 kWp auf dem Dach des

neuen Sicherheitszentrums (Realisierung 2016/17). Weitere Engagements im Bereich neuer erneuerbarer Energien sind in Abstimmung mit dem Swisspower Masterplan 2050 und unter Berücksichtigung der zeitlichen und finanziellen Ressourcen geplant (z.B. ein Rahmenkredit erneuerbare Energie von 2 Mio. Franken verteilt auf die nächsten 5 Jahre). Energiemenge Die Initiative verlangt, dass 13 GWh pro Jahr oder 10 % der Absatzmenge 2013 in Weinfelden produziert werden. Als Folge der Strommarktliberalisierung nutzen insbesondere Industriekunden die Möglichkeit und kaufen günstigsten Strom auf dem Markt. 2014 hat die TBW noch 58 GWh Strom verkauft, mit der kompletten Marktöffnung voraussichtlich ab 2018 wird davon ausgegangen, dass sich der Stromabsatz langfristig auf etwa 25 GWh pro Jahr reduzieren wird. Die von der Initiative verlangte Menge von 13 GWh macht dannzumal nicht mehr 10 % sondern über 50 % des durch die TBW verkauften Stroms aus. Es stellt sich die Frage, für wen in Weinfelden Strom produziert werden soll und ob die Gesamtmenge 2013 als Grundlage oder Massstab überhaupt angewendet werden kann.

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Entwicklung Stromabsatz der TBW in Weinfelden pro Kategorie in GWh pro Jahr Energieverbrauch pro Einwohner Werden nur die Haushalte in Weinfelden betrachtet, so resultiert ein jährlicher Pro-Kopf-Verbrauch der Weinfelderinnen und Weinfelder von rund 2‘200 kWh. Die von den Initianten verlangten zusätzlichen 13 GWh würden damit für weitere 5900 Personen reichen.

Anzahl Einwohner/innen von Weinfelden, die durch PVA produzierte Energie versorgt werden können

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Energierichtplan und Energiestrategie Die Gemeinde erstellte bereits 2005 einen umfassenden kommunalen Energierichtplan, der sich an den übergeordneten Zielen von Energie Schweiz orientiert und im Zuge der Revision der Ortsplanung überarbeitet wird. Zudem sind in der Energiestrategie des Gemeinderates die folgenden strategischen Grundsätze festgelegt: - Die Gemeinde senkt die eigenen Verbräuche durch nachhaltige Sanierungen,

Optimierungen und Sensibilisierung des Personals und der Benutzer; - Die Gemeinde fördert nachhaltiges Verhalten von Verbrauchern und

Gebäudeeigentümern durch gute Öffentlichkeitsarbeit; - Die Gemeinde nutzt ihren Spielraum, um auch über regulatorische Eingriffe

nachhaltige Lösungen zu fördern / zu fordern. - Die Gemeinde ist sich in ihrem Handeln der Vorbildsfunktion bewusst. Der Gemeinderat legt seinen Fokus in den strategischen Grundsätzen bewusst auf den Energieverbrauch und nicht auf die Energieproduktion. Er ist der Meinung, dass eine nachhaltige Verbesserung primär durch weniger Verbrauch und erst in zweiter Linie durch neue Produktionsmöglichkeiten erzielt wird. Finanzpolitische Überlegungen Der Bund unterstützt Photovoltaikanlagen mit Förderbeiträgen über die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Die KEV-Abgabe wird als Zuschlag zum Netzentgelt direkt jedem Stromkunden in Rechnung gestellt und beträgt 2015 1.1 Rp. / kWh, für 2016 werden es 1.3 Rp. / kWh sein. Die heute diskutierte Obergrenze liegt bei 2.3 Rp./kWh. Aktuell ist im Kanton Thurgau eine weitere Abgabe für Thurgauer Strom ohne Atom von 0.8 Rp. / kWh in Diskussion. Damit belaufen sich die jährlichen Abgaben ohne Finanzierung der Initiative für eine Wohnung auf 186 Franken, für ein Einfamilienhaus auf 304 Franken und für einen Gewerbebetrieb auf 323 Franken. Dies sind 19 % der Stromrechnung. Im Worst-Case-Szenario - wenn sich die prognostizierten Annahmen der Initianten nicht bestätigen - müssen aufgrund fehlender Alternativen wie Biogasverstromung, Windkraft, etc. für die geforderte Jahresproduktion 9‘500 kWp oder 66‘500 m2 Solaranlagen zugebaut werden. Dabei ist die zusätzliche Stromproduktion der Kehrichtverbrennungsanlage berücksichtigt. Dies entspricht einer Fläche von 260 x 260 m. Die Investitionskosten für Grossanlagen (Kleinanlagen sind teurer und für die Produktion der geforderten Menge nicht geeignet) liegen bei 2‘000 Franken pro kWp oder 300 Franken pro Quadratmeter. Dies entspricht einem Investitionsvolumen von 19 Mio. Franken oder 1.9 Mio. Franken pro Jahr. Die Finanzierung müsste über Steuergelder sichergestellt werden. Energiepolitische Überlegungen Die Kostendeckende Einspeisevergütung ist eine Bundesangelegenheit und wird durch die Strombezüger finanziert. Erhöhungen der KEV sind zu erwarten. In der Energiestrategie 2050 gibt der Bund die gewünschte Stossrichtung vor. Der Kanton Thurgau stellt sich eine eigene Strategie ohne Atomstrom vor. Die Annahme der Initiative wäre das dritte Modell, das dem Strombezüger direkt oder indirekt Kosten verursacht. In der Erstellung von eigenen Solaranlagen gehen Gemeinden und TBW mit gutem Beispiel voran. So entsteht die in Weinfelden bislang grösste Anlage auf dem Dach des neuen Sicherheitszentrums.

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Wie geht es weiter? Bei einer Annahme der Initiative wäre der Gemeinderat verpflichtet, die vorgegebenen Ziele umzusetzen. Es müsste ein Reglement geschaffen oder ergänzt werden, welches die Umsetzung der Ziele garantiert. Die Schwierigkeit läge darin, das Engagement der Privaten miteinzubeziehen. Es müsste reagiert werden können, sofern Private sich nicht oder zu wenig engagieren. Zudem müssten die finanziellen Ressourcen, welche zur Erreichung der Ziele benötigt werden, bereitgestellt werden. Wird die Initiative abgelehnt, so bleiben die bewährten Ziele und Strategien der Gemeinde und der TBW bestehen. Die momentan vorhandenen Fördermassnahmen bleiben unverändert und die Energieziele werden weiterhin konsequent verfolgt. Zusammenfassend ist festzuhalten: - Die Gemeinde Weinfelden ist in der Umsetzung von Massnahmen im Bereich der

neuen erneuerbaren Energien bereits sehr aktiv unterwegs. Mit den bis Ende 2015 gebauten und geplanten Anlagen werden dank der bestehenden Fördermittel und Unterstützung der Gemeinde und der TBW bereits über 3 GWh PVA-Strom in Weinfelden produziert. Diese Entwicklung wird weitergehen.

- Energiepolitik wird aktuell parallel auf Stufe Bund, auf Stufe Kanton und auf Stufe Gemeinde gemacht. Dies führt dazu, dass auch Förderinstrumente parallel aufgebaut werden. Allfällige Doppelspurigkeiten bezahlt der Bürger und Stromkonsument.

- Der Kanton Thurgau hat die parallele Förderung von PVA durch den Kanton Thurgau, aufgrund der grosszügigen KEV-Förderung des Bundes, eingestellt. Nachdem der Kanton die Förderung von PVA eingestellt hat, da sich die Förderung über das Modell KEV bewährt, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, wenn die Gemeinde Weinfelden mit der Förderung und Finanzierung von PVA beginnt.

- Die Gemeinde und die TBW engagieren sich finanziell und ideell bereits stark im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien. Die Hausaufgaben sind gemacht. Die Erstellungspflicht könnte im Worst-Case-Szenario zu jährlichen Investition in der Höhe von 1.9 Mio. Franken, bzw. über 10 Jahre von 19 Mio. Franken führen. Dies ist aus finanzpolitischer Sicht kein gangbarer Weg. Zudem könnte diese Erstellungspflicht das Engagement von Privaten hemmen.

- Die Gemeinde Weinfelden und die Technischen Betriebe Weinfelden AG leisten einen sehr beachtlichen Teil zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien. Das grosse Engagement von Bund und Kanton wird sinnvoll ergänzt. Nun ist es in erster Linie an den Privaten, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen und sich zu engagieren. Ist dies nicht direkt möglich, kann bei der TBW Thurgauer Naturstrom bezogen werden.

Der Gemeinderat gelangt aus diesen Gründen einstimmig zur Auffassung, dass die Initiative „Sauberer Strom für Weinfelden“ abzulehnen sei. Anträge 1. Die Initiative „Sauberer Strom für Weinfelden“ sei gültig zu erklären. 2. Die Initiative „Sauberer Strom für Weinfelden“ sei mit dem Antrag auf

Ablehnung der Volksabstimmung zu unterbreiten. 3. Auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags sei zu verzichten.

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Präsidentin: Eintreten ist bei einer Volksinitiative obligatorisch. Wir beginnen deshalb mit der Detailberatung zur Gültigkeit. Nach Festlegung der Gültigkeit erfolgt die Detailberatung zum „Antrag auf Ablehnung“ und zum Antrag „Verzicht auf Gegenvorschlag“. Danach wird abgestimmt. Wünscht jemand das Wort zum Vorgehen? Keine Bemerkungen Die Initianten haben dem Büro des Gemeindeparlaments mitgeteilt, dass es sich bei der in der Botschaft angetönten Widersprüchlichkeit um ein Versehen im Text handle und dieser wie folgt angepasst werden soll: „Die jährliche Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Weinfelden wird bis am 31.12.2025 um mindestens 13 GWh pro Jahr gegenüber dem Jahr 2013 erhöht.“ Gemäss § 80 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht des Kantons Thurgau dürfen Korrekturen von offensichtlichen Versehen oder redaktionellen Mängeln an Initiativtexten angebracht werden. Wünscht jemand die Diskussion? In der Abstimmungsbotschaft wird demzufolge der angepasste Initiativetext abgedruckt.

Das Wort wird nicht mehr verlangt.

Abstimmung: Die Volksinitiative wird einstimmig gültig erklärt.

3.2. Detailberatung Antrag auf Ablehnung und Verzicht auf Gegenvorschlag

Thomas Gähwiler (CVP): Die Vertreter der CVP stehen hinter den Zielen der Initiative „sauberer Strom für Weinfelden“. Die jüngste Entwicklung in Weinfelden seit der Lancierung der Initiative zeigt, dass Anstrengungen seitens der Gemeinde, der TBW, wie auch von Privaten, zu den von der Initiative geforderten Ergebnissen führen können. Dank dieser erfreulichen Entwicklung – die vielleicht nicht zuletzt auch dank dieser Initiative angeregt wurde – erscheint sie uns aus heutiger Sicht mehrheitlich entbehrlich. Wir möchten deshalb kein Finanz-Korsett mit unklarem Ausgang und Risiken anziehen, zumal sie sich heute wie gesagt auf dem richtigen Weg zur Zielerreichung befindet. Wir erwarten, dass auf diesem Weg, wie in der Botschaft versprochen, auch ohne die Initiative weitergeschritten wird. Marcel Preiss (GLP): Paris, Weltklimagipfel: In diesem Jahr treffen sich verschiedene Regierungsvertreter aus der ganzen Welt zum 21. Mal. Ziel ist es, wie jedes Jahr verbindliche Vereinbarungen über die Minderung der Treibhausgasemissionen zu treffen. Seit dem Kyoto-Protokoll von 1979 haben wir immer noch nicht erreicht, die gefährlichen CO2 Ausstoß zu reduzieren. Ganz im Gegenteil, es wird heute um die Hälfte mehr CO2 ausgestossen. Man kann sich jetzt fragen, was hat das mit Weinfelden zu tun und im Speziellen mit unserer Initiative. Ganz einfach, wir sind ein Teil der Verursacher, die mitverantwortlich sind an unserer Klimaerwärmung. Wir in der Schweiz hinterlassen einen biologischen Fussabdruck, der dreimal zu gross ist für unseren Planeten. Darum wird es Zeit, dem entgegenzuwirken. Das kommentiert auch

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der HSG-Professor Rolf Wüstenhagen in seinem Artikel in der Thurgauer Zeitung vom Samstag, 28. November 2015: „Im pessimistischen Szenario zeigt die internationale Politik einmal mehr, dass sie unfähig ist, das Problem zu lösen. So oder so entscheidet sich unsere Klimazukunft nicht in Paris, sondern in der Umsetzung von Energieeffizienz und zukunftsfähiger Mobilität vor Ort. Vor Ort, damit ist auch Weinfelden gemeint, weil auch wir in einem grösseren Ausmass Strom verbrauchen, dessen Herkunft nicht deklariert ist. Es könnte unter anderem auch Kohlekraftstoff sein. Der Ausstoss der Kohlekraftwerke ist für einen Drittel der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. Die Folgen daraus sind uns allen klar. Abgase machen auch vor der Schweiz keinen Halt. Auch wenn wir nicht in der EU sind. Bei den letzten Nationalratswahlen haben vor allem konservative Kräfte gut zugelegt. Mit ihrer Abschottungspolitik haben sie viele angesprochen und gewonnen. Wenn es aber um die Abschottung unserer Energie-Unabhängigkeit geht, vergessen viele schnell ihre Wahlversprechen, denn das Portemonnaie ist einem doch am nächsten. Darum wird lieber stark subventionierter Strom importiert und damit werden unsere eigenen Kraftwerke in Not gebracht. Immerhin importieren wir Schweizer jedes Jahr für circa 13 Milliarden Franken Energie. Die Abhängigkeit macht uns anfällig und verletzlich. Unsere Sicherheitspolitik ist irgendwo nach dem Zweiten Weltkrieg stehen geblieben. Unsere neuen Bedrohungen sind Abhängigkeiten. Mit der Annahme der Initiative sauberer Strom für Weinfelden können wir einen kleinen Schritt in die richtige Richtung gehen. Was die Kosten anbelangt sind die Meinungen ziemlich unterschiedlich. Anhand unserer Grafiken können sie erkennen, wie hoch die Kosten effektiv sein könnten. Dabei hat es aber verschiedene Komponenten, die schwierig zu berechnen sind. Das eine ist der Preis der Photovoltaikanlagen, die sind in den letzten 10 Jahren um 70% günstiger geworden. Wer weiss, was in den nächsten acht Jahren sein wird? Ich vermute, sie werden noch günstiger als heute. Auch die Annahme der 2000 Franken pro Kilowattstunde wird heute bei weitem nicht bezahlt. Bei grösseren Anlagen liegt der Preis eher bei 1500 Franken pro Kilowattstunde. Das bedeutet rund einen Viertel günstiger. Neben den Kosten gilt es zu bedenken, dass auch ein Ertrag durch die Anlage erwirtschaftet werden kann. Speziell verwundert mich, dass bei jedem anderen Bauprojekt der Gemeinde grössere Folgekosten anfallen, die jeweils berechnet und ausgewiesen werden. Sei das bei der Eishalle oder beim Sicherheitszentrum, selbst beim Bau einer Strasse wird der Unterhalt berechnet. Bei der Initiative jedoch klemmt der Gemeinderat und rechnet die Erträge nicht aus. Es gibt so viele Bauern, die ihre Dächer mit einer Photovoltaikanlage gefüllt haben. Diese können sich nicht irren; sie machen eine einfache Rechnung: Was ich heute investiere ist mit den guten Rahmenbedingungen in 10 bis 15 Jahren abbezahlt. Was nachher kommt ist reiner Ertrag. Es ist aber noch vielschichtiger, es macht uns unabhängig, es bringt Nachhaltigkeit für künftige Generationen und es schafft Arbeit für das Gewerbe. Ich empfehle ihnen deshalb, die Initiative anzunehmen. Daniel Engeli (SVP): Wir brauchen Eigeninitiative und keine Volksinitiative. Bevor ich mir überlege, wie ich Strom produziere, versuche ich weniger Strom zu verbrauchen. Ein Hoch auf alle in Weinfelden, die das machen. Für die, die sauberen Strom wollen hat unsere Gemeinde / TBW Angebote, zum Beispiel Naturstrom oder den Energiefonds. Warum sollen die, die jetzt schon sparen und aktiv sind, zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die politische Gemeinde ist das Volk. Ich plädiere für das Verursacherprinzip und nicht für zusätzliche Steuern. Ich bin für die Ablehnung der Volksinitiative und damit die Stärkung der Eigeninitiative. Kathrin Alder (GP): Frei bleiben: Dies ist der Wahlslogan 2015 der SVP. FDP, die Liberalen: jener der FDP. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Wir können nur frei bleiben, wenn wir frei sind und davon sind wir in fast allen Lebenslagen weit entfernt. Wir sind abhängig. Abhängig von Märkten, von Kriegen, der weltpolitischen Lage im Allgemeinen, vom Klima. In der Strommixdeklaration von 2014 weist die TBW AG

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einen Anteil von 29% nicht überprüfbarer Energieträger aus. Zitat: „2014 haben wir eine grosse Menge Strom direkt am Schweizer Energiemarkt eingekauft. Die Herkunft dieses Stroms ist nicht bekannt. Dadurch weisen wir anstelle von Kernenergie neu nicht überprüfbare Energieträger aus.“ Auf der Homepage des Bundesamtes für Energie (BFE) wird erklärt: „Die Herkunft dieses Stroms ist aus buchhalterischen Gründen nicht mehr nachvollziehbar. Es darf aber vermutet werden, dass grosse Mengen an Schweizer Wasserkraftstrom ins Ausland verkauft und im Gegenzug auf internationalen Strombörsen Strom eingekauft wurde, der mehrheitlich aus fossilen und nuklearen Quellen stammt.“ Wie moralisch bedenklich, wenn nicht verwerflich diese nicht mehr nachvollziehbaren Quellen sein können, haben wir in der Vergangenheit immer wieder erfahren. Und gerade in den letzten Tagen stossen wir auf Meldungen, dass eben jene fossilen Energieträger aus Händen des IS nach Europa gelangen. Kaufen wir billigen Strom aus dem Ausland ein, nehmen wir in Kauf, dass Blut und Korruption daran klebt. Ich kann und will das nicht unterstützen. Mit der vorliegenden Initiative haben wir die einmalige Chance, unsere geologisch hervorragend gelegene Stadt bezüglich Stromversorgung in die Unabhängigkeit zu bringen, vor jeglichen weltpolitischen Krisen gefeit und somit frei zu sein. Das, was ihr wünscht und proklamiert. Steht zu euren Wahlversprechen und geht einen Schritt in Richtung Freiheit. Steven Müller (JA): Als die Initiative formuliert wurde, wurden eher bescheidene Ziele gefordert. Es ist nicht das Ziel, dass die Initiative viel für die Gemeinde kostet. Es soll gefördert werden, dass Private mehr eigene Anlagen bauen. Es soll auch überhaupt keine Kritik an der Gemeinde sein, dass bislang etwas falsch gemacht wurde. Es soll nur einen Schritt weiter gegangen werden. Es sollen die Verursacher Verantwortung übernehmen, jeder einzelne im persönlichen aber auch die Gemeinschaft und hier die Gemeinde. Manuel Strupler (SVP): Als Naturstrombezüger und Mitglied einer Familie in der Vater und Onkel zusammen mehr als 300‘000 Kilowatt Sonnenstrom pro Jahr erzeugen, möchte ich gerne auch noch was zu dieser Initiative sagen. Ich finde es spannend, dass die GLP im Thurgau flächendeckend solche Forderungen aufstellt, ich habe nämlich immer gedacht „L“ steht für liberal, wo genau der liberale Ansatz in dieser Initiative ist, habe ich noch nicht bemerkt. Denn, dass die Gemeinde bei nicht Erreichen der Ziele, welche diese Initiative fordert, nebst dem das der Bund durch die KEV und der Kanton durch andere Fördersysteme fördert, auch noch den Geldsack öffnen soll, kann ich gar nicht verstehen! Auch das über 600 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger diese Initiative unterschrieben haben, aber nur gut 300 Haushaltungen in Weinfelden freiwillig Naturstrom beziehen, stösst mir komisch auf. Klar, rein rechnerisch würde es bei Zweipersonenhaushaltungen aufgehen, aber ob denn das so ist, bezweifle ich sehr. Ich finde es richtig, dass die Gemeinde, wenn jemand eine Anlage bauen möchte bei den Bewilligungen Hand bietet und diese so einfach wie möglich gestaltet. Aber dass sie im Notfall sogar eigene Anlagen bauen und durch den Steuerzahler finanzieren oder noch eigene Anreizsysteme schaffen muss, geht mir viel zu weit. Vor allem da sie ja auf den Bau von Wasserkraftwerken keinen Einfluss nehmen kann und Windparks mit allen Einsprachen, die sicher folgen würden, in 10 Jahren nicht realisierbar sind. Es könnte nur in Photovoltaik investiert werden. Und wie viel Wert dieser Strom ist, können wir ja Anhand von Deutschland sehen, von wo zu Spitzenzeiten der Strom fast gratis in die Europäischen Netze eingespiesen werden muss. Es gibt kein unabhängiges Stromnetz in Europa. Ich empfehle deshalb diese Initiative zur Ablehnung, soll doch jeder selbst Verantwortung übernehmen, selber bauen, sich an der Solarregio Weinfelden beteiligen oder zumindest Naturstrom kaufen. Am wichtigsten dabei ist aber, auf den eigenen Verbrauch von Energie zu achten, nicht nur bei Strom, sondern auch bei Heizung und Fahrzeugen.

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Adrian Caramaschi (SP): In der Energiestrategie der Gemeinde Weinfelden steht sehr viel Positives und allgemein kann gesagt werden, dass sehr viele gute Ziele verfolgt werden. Etwas ist mir aber trotzdem aufgefallen. So heisst es, man wolle die Dächer der Gemeindeliegenschaften zur Verfügung stellen. Das heisst aber, dass man nach wie vor nicht bereit ist, in eigene Anlagen zu investieren. Das Hauptargument ist, Energisproduktion gehört nicht in die Aufgaben der Gemeinde. Das tönt wie der übliche Streit zwischen Linken und Rechten. Was gehört alles zu den Staatsaufgaben und was nicht. Mir ist es aber wichtig, hier klar zu machen, dass es im Fall der Initiative um etwas anderes geht. Ich bin auch dagegen, wenn die Gemeinde zum Beispiel in einen Windpark in der Nordsee investieren würde. Im Fall von Solaranlagen auf Gebäudedächern geht es darum, dass jeder Bauherr selber dafür besorgt ist, dass die kostenlose Solarenergie genutzt wird. Der Unterhalt kann fremdvergeben werden, bei den Investitionen bin ich jedoch der Meinung, dass diese auch von der Gemeinde selber gemacht werden müssten. Ich habe es sehr bedauert, dass in der Argumentation des Gemeinderates die wiederkehrenden Ausgaben von Spitex, Strassenunterhalt und Sportanlagen und die Investitionen in gemeindeeigene Solaranlagen gegeneinander ausgespielt werden. Man kann doch nicht alles in den gleichen Topf werfen. Bei den meisten Ausgaben der Gemeinde bekommt man als Gegenleistung eine Dienstleistung aber kein Geld, dies im Gegensatz zu einer Solaranlage. Als weiteres Argument wird vorgebracht, dass die Investitionen der Privaten bei Annahme der Initiative abnehmen könnten. Das wird doch nicht der Fall sein. Wer selber eine Anlage baut, weiss, dass es nicht primär um finanzielle Aspekte geht, sondern dass der Gedanke der Selbstversorgung dahinter steht. Man muss sich bewusst sein, das grosse Investitionen im Energiesektor auf die Schweiz zukommen. Einerseits wird der Stromverbrauch steigen und andererseits müssen wir die Atomkraftwerke ersetzen. Der Stromverbrauch wird steigen, da wir für die kommenden Elektroautos und für die Heizung mit Wäremepumpen wesentlich mehr Strom brauchen werden. Das hat den positiven Nebeneffekt, dass der CO2 Ausstoss sinkt. Angesichts dieser grossen Investitionen ist es überlegenswert, ob wir uns nicht auch beteiligen wollen. Es kann doch nicht sein, dass jetzt, wo wir erstmals die Chance haben, lokal saubere Energie zu produzieren, die Abhängigkeit verringern und das Gewerbe stärken können, wir uns zurückziehen. Die Investition wäre doch im ureigenen Interesse der Gewerbe und aller Heimatliebenden. Es hat auch geheissen, dass unsere Initiative an anderen Orten abgelehnt wurde. Wir haben aus den Fehlern der anderen gelernt und haben deshalb alle erneuerbaren Energiequellen in die Initiative aufgenommen. Das ist durchaus ein grosser Unterschied wie auch das bereits erwähnte mögliche Windkraftwerk auf dem Ottoberg zeigt. Auch hat es geheissen, wir hätten doch bereits einen Energiefonds. Die beiden Instrumente haben gar nichts miteinander zu tun und überschneiden sich nicht. Beim Energiefonds geht es ums Energiesparen und nicht um die Produktion. Ich hoffe, wir finden heute im Parlament eine Mehrheit, die willens ist, in die Zukunft zu schauen und sich für eine konkrete Art der Selbstbestimmung einsetzen will. Samuel Curau (JA): Ich bin der gleichen Meinung wie der Gemeinderat und die Initianten. In erster Linie muss gespart werden. Danach kommt die Eigeninitiative. So wie sich das Bild heute zeichnet, können die Ziele der Initiative erreicht werden. Aber ich bin trotzdem der Meinung, dass es Ziele und Zahlen braucht, um nach 10 Jahren sagen zu können, ja, wir haben es erreicht. Was passiert, wenn die Ziele in 10 Jahren nicht erreicht sind. Die Initiative gilt dann als nicht umgesetzt. Es kann niemand angeklagt werden. Mit der Initiative gäbe es klare Zahlen. Es soll eine Stossrichtung sein. Ziel ist es nicht, dass die Gemeinde investiert. Die Gemeinde soll die Zügel in die Hand nehmen. Bauen sollen die Privaten. Eigeninitiative unterstützt durch die Gemeinde. Beat Gremminger (SVP): Es muss im Kleinen angefangen werden. Dort wo es sinnvoll ist, soll etwas gemacht werden. Jeder soll in seinem Bereich schauen, dass er

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Einsparungen erzielen kann. Zum Beispiel ein Auto mit Partikelfilter fahren, oder die Beleuchtung auf LED umstellen. Ich betreibe meine Kleinmaschinen mit Ökotreibstoff. Die Gemeinde betreibt schon viel Aufwand im Bereich des Energiesparens. Es brauch keine zusätzliche Initiative. Marianne Bommer (CVP): In Weinfelden läuft tatsächlich schon vieles. Ein sanfter Druck schadet jedoch nie. Zudem hat die Initiative keine Durchsetzungsklausel. Sollten die Ziele nicht erreicht werden, ist dies nicht einklagbar und es gibt keine Hafung bzw. keine finanziellen Risiken, wird die Initiative nicht durchgesetzt. Ich stimme der Initiative zu. Marcel Tanner (FDP): Windkraft vs. Landschaftsbild; Denkmalpflege vs. Solaranlagen; Erdbeben vs. Geothermie. Es läuft schon sehr viel und überall gibt es auch negative Seiten. Ich habe Mühe, wenn sich die Gemeinde als Stromproduzent bemühen muss, wenn ihr Vorgaben gegeben werden und die Zwischenziele noch kontrolliert werden. Obwohl die TBW AG als Folge der Strommarktliberalisierung Mühe haben wird, den eigenen Strom zu verkaufen. Ich bin sehr für erneuerbaren, sauberen Strom, aber es ist nicht die Hauptaufgabe der Gemeinde, sich nebst Bund und Kanton auch noch in diesem Bereich zu tummeln. In Zusammenhang mit den Auflagen nach Gewässerschutzverordnung haben die Betreiber von Wasserkraftanlagen ihre Anlage anzupassen. Die Betreiber müssen ihre Anlage optimieren. Die Umweltauflagen müssen erfüllt werden. Dies ist eine Auswirkung der übergeordneten Regulierung. Elias Mühlemann (FDP): Wenn etwas im Idealfall nicht gebraucht wird, wird es nicht gebraucht. Die Formulierung der Initiative weckt bei mir kein Vertrauen in die Zahlen, welche von den Initianten vorgelegt werden. Ich habe das Gefühlt, die Initiative dient hauptsächlich der Profilierung und dies sollte von den anderen Parteien nicht unterstützt werden. Ich lehne die Initiative deshalb ab. Beat Brüllmann (FDP): Weinfelden hat alles richtig gemacht. Es braucht einen sanften Druck und Zielvorgaben. Wenn es nicht umgesetzt wird, hat es keine Auswirkungen, da es nicht einklagbar ist. Alles Aussagen, die heute gefallen sind. Weinfelden hat alles richtig gemacht. Es soll dem Gemeinderat zugetraut werden, weiter in berechenbaren Schritten den richtigen Weg zu gehen. Martin Müller (GP): Den Prognosen zu Folge macht Weinfelden viel. Als die Initiative lanciert wurde, gab es die Zahlen noch nicht. Es wird aber nicht alles gemacht. In anderen Gemeinden, zum Beispiel in Kreuzligen oder Frauenfeld erhalten alle unaufgefordert atomfreien Strom, sofern sie nichts anderes bestellen. Somit könnte noch mehr Strom aus erneuerbaren Energien verkauft werden. Die Initiative wäre auch für die Gewerbebetriebe in Weinfelden gut. Es könnte nachhaltig Strom produziert und dabei noch Gewinn gemacht werden. Deshalb bin ich klar für die Initiative. Gemeinderat Thomas Bornhauser: Vielen Dank für die angeregte Diskussion. Zuerst möchte ich betonen, dass der Gemeinderat sich überhaupt nicht gegen erneuerbare Energien stellt. Ich zitiere aus den von Marcel Preiss abgegebenen Papieren: „Die Gemeinde Weinfelden hat bis jetzt alles richtig gemacht! Neue Anlagen wurden von Privaten ohne Gelder der Politischen Gemeinde erstellt. Die Prognosen von uns Initianten werden mit den privaten Anlagen übertroffen! Weinfelden ist seit 2008 Energiestadt und wie es die Initianten in ihrer Begründung festgestellt haben ist dies ein Leistungsausweis für Gemeinden, welche eine nachhaltige kommunale Energiepolitik vorleben und umsetzen. 2012 bestanden wir das erste Reaudit erfolgreich und aktuell sind wir bereits am zweiten Reaudit. Was hat sich seit 2007 verändert:

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- Die Aufwendungen für die nachhaltige Energieförderung haben sich von 0 Franken 2007 auf 236‘000 Franken im Budget 2016 erhöht.

- Eine Energiebuchhaltung wurde eingeführt, seit 2014 werden auch die Liegenschaften der Schulen erfasst.

- Verschiedene Energieprojekte werden in den Schulen umgesetzt. - An der Inhaus und an der WEGA ist die Energiestadt Weinfelden an prominenter

Lage vertreten und bietet der Bevölkerung Aktionen wie z. B. den Ersatz von Heizungspumpen zu attraktiven Preisen an.

- Die gemeindeeigenen Liegenschaften werden mittels GEAK auf Energieeffizienz überprüft.

- Die Gemeinde Weinfelden bezieht 100 % Naturstrom für sämtliche Verbräuche, auch für den Strom der Strassenbeleuchtung.

- Ein Reglement für die Förderung von erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz wurde 2014 verabschiedet.

- Die Energiestrategie des Gemeinderates wurde 2015 überarbeitet. - Von 7 Zielen des Hochbaus für die Legislatur 2015 bis 2019 sind 4 Energieziele. - Die Energieberatung wurde professionalisiert und an die TBW ausgelagert. Bei

der TBW wird zurzeit eine 100 % Stelle für Energieberatung eingesetzt. Ein weiterer Ausbau ist geplant.

- Der Energierichtplan wird im Zuge der Ortsplanung überarbeitet. - Auf folgenden gemeindeeigenen Liegenschaften wird Solarstrom produziert:

Eishalle, Entsorgungshalle, Feuerwehrdepot West, auf dem Sicherheitszentrum wird von der TBW eine Photovoltaikanlage mit 173 Kilowattstunden Leistung gebaut. Selber hat die TBW eine Anlage auf ihrem Betriebsgebäude.

- Die TBW hat einen Rahmenkredit von 2 Millionen Franken gesprochen für den Bau von weiteren Photovoltaikanlagen in den nächsten 5 Jahren. Dies, obwohl ihre Kernaufgabe die Verteilung von Energie ist und nicht die Produktion.

- Das BBZ und das Hallenbad werden von der TBW mit Fernwärme der KVA versorgt.

- Zusammen mit der KVA und der TBW wurde eine weitere Machbarkeitsstudie für die Erweiterung Fernwärme KVA auf dem Gemeindegebiet ausgearbeitet.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend, zeigt aber klar auf, dass sich die Gemeinde klar und zielgerichtet für Nachhaltigkeit einsetzt. Die Produktion von Energie ist keine Aufgabe der Gemeinde. Auch der Massnahmenkatalog der Energiestadt bewertet den auf Gemeindegebiet produzierten Strom und sieht nicht vor, dass die Gemeinde als Stromproduzent am Markt tätig wird. Die Produktion auf Gemeindegebiet wird beim Reaudit mit 8 von 500 Punkten bewertet. Mit Wasserkraft, bereits gebauten Photovoltaikanlagen und der Verstromung der Abwärme, der auf Gemeindegebiet liegenden KVA, decken wir bereits einen grossen Teil ab. Der Gemeinderat ist bestrebt, den anderen möglichen 492 Punkten die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Der Gemeinderat hat dazu klare Zielsetzungen, quantifiziert diese aber nicht mit Zahlen. Auch wollen wir uns nicht auf solche Zufallstreffer verlassen, wie dass die KVA ab September 2015 jährlich 3.3 GWh Strom mehr ins Netz einspeist. Was passiert, wenn es umgekehrt ist und in einem regenarmen Jahr auch noch die KVA ausfällt? Die Gründe, warum der Gemeinderat die Ablehnung der Initiative empfiehlt, sind in der Vorlage ausreichend dargestellt. Die Initiative ist zusätzlich unfair: - Für alle, die sich aktiv engagiert haben und bereits eine PV Anlage erstellt haben. - Für alle, die „Energie sparen“ und nicht einfach mehr produzieren wollen. - Für alle, die bisher Naturstrom bezogen haben und dafür einen Mehrpreis

berappt haben.

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- Das einheimische Gewerbe wird kaum mehr gefördert, da die Panels zumeist aus China oder Korea stammen.

Die grösste Wertschöpfung findet in Ländern statt wo Umweltschutz und Demokratie einen kleinen Stellenwert haben. Die Initiative hindert die Investitionen von Privaten. Warum soll ein Privater investieren, wenn die Gemeinde mit Steuergelder die PV-Anlagen erstellt? Der Gemeinderat lehnt eine Stromfessel ab und stellt ihnen deshalb den Antrag, eine negative Empfehlung zur Initiative abzugeben. Das Wort wird nicht mehr verlangt.

Abstimmung: Die Initiative „sauberer Strom für Weinfelden“ wird mit 15 / 11 Stimmen mit dem Antrag auf Ablehnung der Volksabstimmung unterbreitet.

Abstimmung: Dem Verzicht auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages wird mit 29 / 0 Stimmen zugestimmt.

3.3. Beschlüsse

1. Die Initiative „sauberer Strom für Weinfelden“ wird einstimmig gültig erklärt.

2. Die Initiative „sauberer Strom für Weinfelden“ wird mit 15 / 11 Stimmen mit dem Antrag auf Ablehnung der Volksabstimmung unterbreitet.

3. Dem Verzicht auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages wird mit 29 / 0 Stimmen sauberer Strom für Weinfelden zugestimmt.

4. Verschiedenes

4.1. Manuel Strupler (SVP): Wir hatten dieses Jahr kein glückliches Jahr für unsere Familie. Der Unfall meines Vaters war ein sehr schwieriges Ereignis. Am 10. Dezember 2015 kommt er nun nach Hause. Die ganzen Umstände kosten ihn und die ganze Familie immer noch sehr viel Kraft. Es hat ihn immer sehr interessiert was in Weinfelden läuft. Ich hoffe, dass er an der Bochselnachtsitzung vom 17. Dezember 2015 wieder dabei sein kann. Ich möchte die Gelegenheit gerne wahrnehmen, allen, die ihn und die Familie unterstützten, ganz herzlich zu danken. Auch wenn Walter Strupler ein Kämpfer ist, braucht es eine sehr breite Unterstützung. Dem Gemeinderat möchte ich einen besonderen Dank aussprechen, ebenso dem Tiefbauamt. Walter schätzt dies sehr.

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Die Richtigkeit dieses Protokolls bezeugen:

Die Präsidentin Der Vizepräsident

Susanna Brüschweiler Martin Müller

Die Stimmenzählerin: Der Stimmenzähler:

Simone Brunschweiler Harald Jöhr

Der Gemeindeschreiber:

Reto Marty