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03.07.22 Strafverfahren in Bausachen 1 Strafverfahren in Bausachen Gewinnabschöpfung Dr. Thomas Hansjakob Erster Staatsanwalt, St. Gallen

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Page 1: 25.02.2014Strafverfahren in Bausachen1 Strafverfahren in Bausachen Gewinnabschöpfung Dr. Thomas Hansjakob Erster Staatsanwalt, St. Gallen

11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 1

Strafverfahren in BausachenGewinnabschöpfung

Dr. Thomas Hansjakob

Erster Staatsanwalt, St. Gallen

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 2

Um was geht es?

• Voraussetzungen der Strafbarkeit erkennen

• Voraussetzungen der Gewinnabschöpfung kennen

• Richtig verzeigen• Verfahren der StA kennen• Sanktionen kennen• Trotzdem keinen Frust haben

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

Anzeige

Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 3

Die Rechtsgrundlage

Art. 132 BauG1 Mit Busse bis Fr. 30 000.– wird bestraft, wer

vorsätzlich oder fahrlässig: a) ohne Bewilligung der zuständigen Behörde

bewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen erstellt, verändert oder abbricht;

b) ohne Bewilligung der zuständigen Behörde von bewilligten Projekten abweicht oder Bedingungen und Auflagen von Baubewilligungen verletzt;

c) gegen Schutzverordnungen oder öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die im Interesse des Natur- und Heimatschutzes erlassen oder verfügt wurden, verstösst.

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

Anzeige

Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 4

Erstellen, ändern, abbrechen

• ohne Bewilligung der zuständigen Behörde

• bewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen

• erstellen, verändern oder abbrechen• Vorsatz heisst hier, dass der Verantwortliche

weiss, was er tut• Fahrlässigkeit heisst, dass er es bei

genügender Sorgfalt wissen könnte

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 5

Abweichen von Bewilligungen

• ohne Bewilligung der zuständigen Behörde

• von bewilligten Projekten abweichen oder

• Bedingungen und Auflagen von Baubewilligungen verletzen

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 6

Gegen SchutzVo verstossen

• gegen Schutzverordnungen

• oder öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen,

• die im Interesse des Natur- und Heimatschutzes erlassen oder verfügt wurden,

• verstossen

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

Anzeige

Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 7

Wer ist verantwortlich?

• Bauherr?

• Architekt?

• Bauführer?

• Vorarbeiter?

• … oder beissen die Hunde wie meistens den Letzten?

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 8

Gewinnabschöpfung

Art. 70 Abs. 1 StGB:Das Gericht verfügt die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt worden sind.Art. 71 Abs. 1 StGB:Sind die der Einziehung unterliegenden Vermögenswerte nicht mehr vorhanden, so erkennt das Gericht auf eine Ersatzforderung des Staates in gleicher Höhe.

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 9

Probleme der Gewinnabschöpfung

• Wie hoch ist der effektive Mehrwert?• Für welche Zeit muss er eingezogen werden?• Bei wem kann er eingezogen werden?

• Einziehung ist ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit möglich.

• Art. 70 Abs. 2: Die Einziehung ist ausgeschlossen, wenn ein Dritter die Vermögenswerte in Unkenntnis der Einziehungsgründe erworben hat oder die Einziehung ihm gegenüber sonst eine unverhältnismässige Härte darstellen würde.

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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ein praktisches Beispiel:

11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 10

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 11

Das zeitliche Problem

• Wie sollen wir die Gewinnabschöpfung berechnen, wenn wir noch nicht wissen, • wie lange der Betroffene vom Vorteil

profitieren wird und • was es ihn kostet, den rechtmässigen

Zustand wieder herzustellen?

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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Das Baumhaus

11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 12

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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Zeitliches beim Baumhaus

• Anzeige erfolgt, nachdem der Baustopp missachtet wurde

• Es kann bestritten werden:• die Abweichung von den Plänen,• die Unzulässigkeit dieser Abweichung,• der fehlende Mehrwert,• der Gewinn, weil der Mehrwert nicht genutzt

werden könne,• der Gewinn, weil aus der Rückführung ein

Verlust resultiere.

11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 13

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 14

Was müssen wir wissen?

• Was wurde bewilligt oder eben nicht?• Baubewilligung, allenfalls Pläne,

einreichen und möglichst genau bezeichnen, wo der Verstoss liegt

• Mit wem wurde verhandelt? (Vorsatz)• Wurde auf die Problematik hingewiesen,

die jetzt zur Diskussion steht?

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 15

Was müssen wir wissen?

• Wer hatte vor Ort welche Funktion?

• Gegenüber wem wurde wann von wem verfügt? Wer hat allenfalls danach noch gehandelt?

• Warum ist der Verstoss erheblich?• Möglichst emotionslos erklären!

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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Zum Baumfäll-Fall

• Gefällt hat der Gärtner;• verfügt wurde gegenüber einem

Vertreter der Erbengemeinschaft und gegenüber dem Arbeiter vor Ort (aber wann?)

• Der Gärtner verweigert als Angeschuldigter die Antwort auf die Frage, wer ihn beauftragt habe (was sein Recht ist)

11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 16

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 17

Was müssen wir wissen?

• Zur Gewinnabschöpfung:• Wie ist der Mehrwert oder Minderaufwand

zu berechnen?• Wie lange dauert er, wenn er noch

andauert? Lässt er sich kapitalisieren?• Wer profitiert?• Wird der Mehrwert ev. kompensiert durch

zusätzlichen Aufwand?

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 18

Verfahren bei der StA

• Verfahren, bei denen nur eine Busse herausschaut (Übertretungen), sind für uns Bagatellfälle

• Sie werden von einem Sachbearbeiter mit untersuchungsrichterlicher Befugnis beurteilt, der nicht Jurist ist

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 19

Kleines Zwischengejammer

• Wir sollten Experten sein für• Baurecht,• Umweltschutzrecht,• Lebensmittelrecht,• Unlauteren Wettbewerb,• Ausländerrecht incl. Schengen, Dublin etc.• Strassenverkehrsrecht,• Waffenrecht,• Tierschutzrecht,• Etc. etc.

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 20

Kleines Zwischengejammer

• Wir sollten Spezialisten haben für• Umweltschutzrecht,• Verfahren gegen Hooligans,• Verfahren betr. Tierschutz,• Verfahren wegen häuslicher Gewalt,• Verfahren betr. Ausländerrecht,• Verfahren wegen Pornografie• Verfahren betr. Sozialhilfebetrug,• Verfahren gegen Drogen-Kleindealer,• Verfahren gegen Wirtschaftsdelinquenten,• Verfahren mit Kindern als Opfer• Etc. etc.

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Verfahrender StA

Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 21

Welche Möglichkeiten hat der SmuB?

• Nichteintreten auf Strafanzeige• weil strafbare Handlung nicht glaubhaft

• Bussenverfügung• aufgrund der Akten, ohne Befragung der

Verantwortlichen

• Eröffnung der Untersuchung und• Strafbescheid• Anklage

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

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Strafzu-messung

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Welche Möglichkeiten haben Sie?

Keine!

• Gemeinde ist nach der Rechtsprechung der AK nicht Partei im Verfahren• Strafanspruch wird vom Staat, sprich von

der StA durchgesetzt• Gemeinde hat keine eigenen Rechte im

Verfahren

11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 22

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 23

Sanktion

• Nach Art. 132 BauG: Busse bis 30‘000.-

• Innerhalb des Strafrahmens wird die Busse zuerst nach objektiver Tatschwere bemessen:• Der schwerstmögliche Fall gibt 30‘000.-,

der leichtestmögliche 1.-

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Strafzu-messung

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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 24

Sanktion

• Dann wird das Verschulden berücksichtigt:• Direkter Vorsatz? (Der Beschuldigte wusste, dass

er etwas Illegales macht)

• Eventualvorsatz? (Der Beschuldigte nahm in Kauf, dass er etwas Illegales macht)

• Bewusste Fahrlässigkeit? (Der Beschuldigte ging bewusst das Risiko ein, unkorrekt zu handeln)

• Unbewusste Fahrlässigkeit? (Der Beschuldigte hat sich gar nicht überlegt, dass er etwas Illegales machen könnte)

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Strafzu-messung

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Sanktion

• Weitere Elemente, die das Verschulden beeinflussen:• Beweggründe• Persönliche Verhältnisse (insbes.

finanziell)• Geständnis• Einsicht, Reue• Zeit seit der Tat (nach drei Jahren verjährt,

Strafe ist dann Null!)

Strafbar-keit

Verantwort-lichkeit

Gewinnab-schöpfung

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Summa summarum:

• Erwarten Sie, dass wir unseren Job richtig machen!

• Erwarten Sie aber keine Wunder!