22.3.2017 | debora mendler · 20170322_seminar_ausschreibung_4_lp-aufbau.ppt author: stefan scholz...
TRANSCRIPT
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler Seite 1
Wahlpflichtfach Ausschreibung
22.3.2017 | Debora Mendler
Aufbau von Leistungsprogrammen
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Themen Leistungsprogramm
1. Leistungsverzeichnis vs. Leistungsprogramm
2. Aufbau eines Leistungsprogramms / funktionale Leistungsbeschreibung
3. Beispiel
Seite 2
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Produktvorgaben
Seite 3
§ 7 VOB/A Leistungsbeschreibung
(2) Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf […] bestimmte […] Marken, Patente, Typen oder einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen.
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Produktvorgaben
Seite 4
§ 7 VOB/A Leistungsbeschreibung
(2) Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf […] bestimmte […] Marken, Patente, Typen oder einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen.
G
Alt. 1
Alt. 2
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Produktvorgaben
• Produktvorgaben sind in der Regel unzulässig (vgl. § 7 Abs. 2 VOB/A):
„Sinn dieser Vorschrift ist es, den Wettbewerb sicherzustellen. Es soll vermieden werden, dass die Vergabestelle von sich aus Erzeugnisse oder Verfahren bestimmter Hersteller bevorzugt. Es ist Sache der Bieter, aufgrund ihrer Sach- und Fachkunde die für die Ausführung der Leistung notwendigen Erzeugnisse oder Verfahren auszuwählen.“ (OLG München)
• Abweichungen sind ausnahmsweise zulässig wenn…
…sich eine ausgeschriebene Leistung in eine bestehende Gesamtliegenschaft einfügen muss (Sanierung, Erweiterung)
…der Aufwand in Bezug auf Ersatzteilvorhaltung, Mitarbeiterschulung und Wartungsarbeiten nicht wirtschaftlich zu vertreten ist
Seite 5
Dann jedoch keine neutrale Produktbeschreibung und nicht „oder gleichwertig“ hinzufügen! Nur Fabrikat!
G
Alt. 1
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Produktvorgaben
• oder die Leistung nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann:
• Fall äußerst selten
• Voraussetzung: Ohne die Nennung eines „Leitfabrikats“ kann die Leistung nicht genau und allgemein verständlich beschrieben werden; deutscher Wortschatz nicht ausreichend; keine entsprechenden nationalen / europäischen Normen vorhanden
• Leitfabrikat hat nur beispielhaften Charakter
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 – Verg 33/12: Ausgeschrieben ist die Sanierung eines Bestandsgebäudes. In der Leistungsbeschreibung zum Putzaufbau
befindet sich neben technischen Erfordernissen die Angabe „Hersteller Knauf Marmorit, Produkt SM 700 Pro oder gleichwertiger Art“. Das Gericht stellte fest, dass es sich um eine zulässige Beschreibung des optischen Erscheinungsbildes des Oberputzes handle. Eine „neutrale“ Beschreibung war nicht möglich, da die entsprechenden DIN-Normen EN ISO 8785 und EN ISO 1302:2002 zur Beschreibung des Auftragsgegenstands nicht geeignet waren. Mit ihnen konnte der durch die Zuschlagstoffe hervorgerufene „Glimmereffekt“ nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden.
Seite 6
Alt. 2
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Produktvorgaben
Seite 7
Wanninger, Rainer: Leistungsbeschreibung ohne Leitfabrikate – weiterhin eine unbewältigte Herausforderung
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Produktvorgaben
Seite 8
Wanninger, Rainer: Leistungsbeschreibung ohne Leitfabrikate – weiterhin eine unbewältigte Herausforderung
Isoliert ok, in Kombination Fehler 1
Fehler 2 Fehler 3
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Produktvorgaben
Seite 9
Grundsatz Ausnahmen
1. Alternative 2. Alternative
§ 7 Abs. 2, 2. Halbsatz VOB/A § 7 Abs. 2, 1. Halbsatz VOB/A § 7 Abs. 2, Satz 2 VOB/A
Leistung beschreibbar Abweichung vom Regelfall durch
Auftragsgegenstand gerechtfertigt
Leistung nicht beschreibbar
Produktneutrale Leistungsbeschreibung Konkrete Produktbezeichnung Produktbezeichnung als
beispielhaftes Leitfabrikat
kein „oder gleichwertig“ kein „oder gleichwertig“ „oder gleichwertig“ zwingend
Regelfall häufiger sehr selten
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
1. Leistungsverzeichnis vs. Leistungsprogramm
Seite 10
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Gliederung des Leistungsverzeichnisses
Vertragstypen nach VOB/B
Seite 11
Die VOB/B unterscheidet zwischen zwei Abrechnungs- und Vertragstypen
Leistungsvertrag
• Einheitspreisvertrag
• Pauschalpreisvertrag
(§ 4 Abs. 1 VOB/A)
Stundenlohnvertrag
• Einheitspreisvertrag
(§ 4 Abs. 2 VOB/A)
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Vertragsbestandteile
Aufstellen der Leistungsbeschreibung • Inhaltliche Anforderungen gem. 7 VOB/A Leistungsbeschreibung gelten als
allgemein anerkannt (auch für private Auftraggeber)
• Leistungsbeschreibung soll Grundlage für Angebotskalkulation der Bieter sein
• Leistungsbeschreibung muss von allen Bietern im gleichen Sinne verstanden werden können
• Grundlage für die Erstellung von Leistungsbeschreibungen sind umfassende Kenntnisse
– der aaRdT
– der Landesbauordnungen
– des Unfallschutzes
– des privaten und öffentlichen Baurechts
Seite 12
LPH 6
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Ausschreibung „was ich rausschicke“
Angebot „was ich zurückbekomme“
Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten § 1 VOB/B
Deckblatt
AVB =
VOB/B
ATV =
VOB/C
ZVB ZVB
BVB
ZTVB Vorbemer- kungen
Leistungs- beschreibung
Pläne 1
1 1 oder 3
4 2
3
5
6
Seite 13
Vertragsbestandteile 2. Vertragsunterlagen
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Ausschreibung „was ich rausschicke“
Angebot „was ich zurückbekomme“
Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten § 1 VOB/B
Deckblatt
AVB =
VOB/B
ATV =
VOB/C
ZVB ZVB
BVB
ZTVB Vorbemer- kungen
Leistungs- beschreibung
als LV Pläne 1
1 1 oder 3
4 2
3
5
6
Seite 14
Vertragsbestandteile – Leistungsverzeichnis 2. Vertragsunterlagen
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Ausschreibung „was ich rausschicke“
Angebot „was ich zurückbekomme“
Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten § 1 VOB/B
Deckblatt
AVB =
VOB/B
ATV =
VOB/C
ZVB ZVB
BVB
ZTVB 4 2
3
5
6
Seite 15
Vertragsbestandteile – Leistungsprogramm 2. Vertragsunterlagen
Funktionale Leistungs- beschreibung
1
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Vertragsbestandteile – Leistungsbeschreibung
§ 7 VOB/A Leistungsbeschreibung
(1)
Seite 16
1. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. […]
(2) Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf […] bestimmte […] Marken, Patente, Typen oder einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen.
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Vertragsbestandteile – Leistungsverzeichnis
§ 7b VOB/A Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
(1)
Seite 17
Die Leistung ist in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben.
(2) Erforderlichenfalls ist die Leistung auch zeichnerisch oder durch Probestücke darzustellen oder anders zu erklären, z. B. durch Hinweise auf ähnliche Leistungen, durch Mengen- oder statische Berechnungen. Zeichnungen und Proben, die für die Ausführung maßgebend sein sollen, sind eindeutig zu bezeichnen.
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Vertragsbestandteile – Leistungsprogramm
§ 7c VOB/A Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
(1)
Seite 18
Wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist, abweichend von § 7b Absatz 1 zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechteste Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln, kann die Leistung durch ein Leistungsprogramm dargestellt werden.
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Vertragsbestandteile – Leistungsprogramm
§ 7c VOB/A Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
(1)
Seite 19
Wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist, abweichend von § 7b Absatz 1 zusammen mit der Bauausführung auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen, um die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechteste Lösung der Bauaufgabe zu ermitteln, kann die Leistung durch ein Leistungsprogramm dargestellt werden.
Eine Ausschreibung mit
Leistungsprogramm ist im Vergabevermerk
zu begründen!
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Leistungsverzeichnis und Leistungsprogramm
Seite 20
Leistungsverzeichnis
Leistungsprogramm
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Leistungsverzeichnis und Leistungsprogramm
Seite 21
Leistungsverzeichnis Leistungsprogramm
Auftraggeber
Architekt
Bauunternehmer
Auftraggeber
Bauunternehmer
Architekt
Architekt / Projektsteuerer
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Leistungsverzeichnis und Leistungsprogramm
Seite 22
Leistungsbeschreibung mit LV
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
VOB/A Regelfall Ausnahme
HOAI Grundleistung Besondere Leistung
Inhalt Leistungsverzeichnis Leistungsprogramm
Bieterkreis Alleinunternehmer (ggf. ARGE)
GU/GÜ bzw. TU/TÜ
Vertragsgestaltung Einheitspreisvertrag (ggf. Detail-Pauschalvertrag)
Global Pauschalvertrag
Risiko AG (Mengen- / Vollständigkeitsrisiko)
AN (Mengen- / Vollständigkeitsrisiko)
Hochschule Bochum: AVA; Funktionale Leistungsbeschreibung
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Bieterkreis
Leistungsverzeichnis
Seite 23
• Einzelunternehmer (Rohbauer, Maler etc.) • Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
Leistungsprogramm / funktionale Leistungsbeschreibung
• Generalunternehmer: Führt selbst aus und beauftragt ggf. Nachunternehmer • Generalübernehmer: Erbringt keine Eigenleistungen, koordiniert ausschließlich
Nachunternehmer • Totalunternehmer: Wie GU, übernimmt zusätzlich Planungsleistungen • Totalübernehmer: Wie GÜ, übernimmt zusätzlich Planungsleistungen
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Vertragsarten
Leistungsverzeichnis
Seite 24
• Einheitspreisvertrag: Regelvertrag; verbindlicher Einheitspreis; Preisanpassung gem. § 2 Abs. 3 VOB/B bei Mengenabweichungen > 10 %)
• Detailpauschalvertrag: detaillierte Leistungsbeschreibung, Pauschalpreis pro Leistung, Mengenrisiko beim AN, Vollständigkeitsrisiko beim AG
Leistungsprogramm / funktionale Leistungsbeschreibung
• Globalpauschalvertrag: Fixierung des Leistungsziels, Vollständigkeitsrisiko beim AN
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Themen Leistungsprogramm
1. Leistungsverzeichnis vs. Leistungsprogramm
2. Aufbau eines Leistungsprogramms / funktionale Leistungsbeschreibung
3. Beispiel
Seite 25
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Vertragsbestandteile – Leistungsprogramm
§ 7c VOB/A Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
(1)
Seite 26
Wenn es nach Abwägen aller Umstände zweckmäßig ist […]
• Es sind mehrere technische Lösungen für eine Baumaßnahme möglich
• Verschiedene Systeme von Fertigteilbauten können zur Anwendung
kommen
• Unternehmerische(s) Wissen und Erfahrung soll auch in der Planung
genutzt werden (Herstellungsmethoden etc.)
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Aufbau eines Leistungsprogramms
Ziel der Ausschreibung mit Leistungsprogramm
Seite 27
„Ziel ist es, die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung der Bauaufgabe zu finden. Die Suche nach gestalterischen Lösungen allein rechtfertigt die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm nicht.“
Mayerhofer, Werner: Funktionalausschreibung im Vergleich
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Aufbau eines Leistungsprogramms
Risiken und Nachteile des Leistungsprogramms
Seite 28
• Der Standard kann vom Bieter beeinflusst werden
• Der Auftraggeber muss für Erstellung des Angebots eine angemessene Entschädigung zahlen
• Als Anbieter/Bieter kommen nur noch Generalunter-/-übernehmer in Betracht
• Die Wertung der Angebote ist wegen der unterschiedlichen Ansätze / Standards schwierig
• Hohes Risiko bei Insolvenz des AN
• AN-Zuschläge, Risikozuschläge
Mayerhofer, Werner: Funktionalausschreibung im Vergleich
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Aufbau eines Leistungsprogramms
Vorteile des Leistungsprogramms
Seite 29
• Mengenermittlung entfällt
• Umfangreiche Einzelvergabe entfällt
• Kaum Koordinationsaufwand
• Verkürzung der Gesamtprojektdauer
Mayerhofer, Werner: Funktionalausschreibung im Vergleich
?
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Aufbau eines Leistungsprogramms
Voraussetzung zur Ausschreibung mit Leistungsprogramm
Seite 30
• Die Grundlagen der Ausschreibung dürfen nicht mehr geändert werden
• Alle für die Entwurfsbearbeitung und Angebotserstellung erforderlichen Angaben müssen eindeutig und vollständig vorliegen
• Die zu erwartenden Angebote müssen vergleichbar sein
• Der Wettbewerb muss gewährleistet werden
VHB Bund 2008
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Aufbau eines Leistungsprogramms
Seite 31
VHB Bund 2008
Aufbau und Gliederung
Diverse Möglichkeiten:
• Anlehnung an klassisches LV
• Gliederung nach Kostengruppen DIN 276
• Gliederung nach Gewerken (VOB/C / StLB-Bau)
• Freie Gliederung nach Bauabschnitten, Bauteilen, Bauelementen
• Reiner Fließtext
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Aufbau eines Leistungsprogramms
Seite 32
VHB Bund 2008
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Aufbau eines Leistungsprogramms
Seite 33
VHB Bund 2008
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Aufbau eines Leistungsprogramms
Seite 34
VHB Bund 2008
Inhalte gem. § 7c VOB/A Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
(2) 1. Das Leistungsprogramm umfasst eine Beschreibung der Bauaufgabe, aus der die Unternehmen alle für die Entwurfsbearbeitung und ihr Angebot maßgebenden Bedingungen und Umstände erkennen können und in der sowohl der Zweck der fertigen Leistung als auch die an sie gestellten technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionsbedingten Anforderungen angegeben sind, sowie gegebenenfalls ein Musterleistungsverzeichnis, in dem die Mengenangaben ganz oder teilweise offengelassen sind.
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Aufbau eines Leistungsprogramms
Seite 35
VHB Bund 2008
Inhalte gem. § 7c VOB/A Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
• Baubeschreibung:
• Maßgebende Bedingungen und Umstände für die Entwurfsbearbeitung
• Zweck der fertigen Leistung
• Technische, wirtschaftliche, gestalterische und funktionsbedingte Anforderungen
• Ggf. Musterleistungsverzeichnis
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Themen Leistungsprogramm
1. Leistungsverzeichnis vs. Leistungsprogramm
2. Aufbau eines Leistungsprogramms / funktionale Leistungsbeschreibung
3. Beispiel
Seite 36
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Beispiel
Seite 37
VHB Bund 2008
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Beispiel
Seite 38
VHB Bund 2008
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Beispiel
Seite 39
VHB Bund 2008
Seminar Ausschreibung | 2017 | archix.de | Debora Mendler
Beispiel
Seite 40
KGR 330 Außenwände