2015 02 08 strafantrag gegen ri schuh m. anlagen_ nachtra 16 seiten.pdf

16
-Strafanzeige vom 08.02.2015- S. 1 von 6 Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr Dipl.- Med. Wilfried Meißner Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. Zum Eckardtsanger 21 07318 Saalfeld 0170 1143 471/ 03671 52 89 32 Saalfeld, den 08.02.2015 An das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Lübecker Straße 53-63 39124 Magdeburg Fax: 0391 2502650 Betr.: Strafanzeige und Strafantrag Beschuldigte: Frau Schuh, tätig als Richterin am Sozialgericht, Thüringer Straße 16, 06112 Halle Vorwürfe: z.B. Rechtsbeugung, Nötigung im Richter-Amt in dem anhängigen Sozialgerichts- Verfahren Az S12 VE 24/12, womöglich Verschwörung gegen die Grundordnung zusammen mit Dr. med. Benz, Kassel u.a.. Tatzeit: Januar 2015 Opfer: Herr Hans-Joachim Gärtner. Lüneburger Bogen 19, 06126 Halle Weitere Zeugen: Von Herrn Gärtner zu benennende. Tatsachenschilderung Ich erhielt seitens des Zeugen Gärtner Einblick in die Sozialgerichtsakte Az S12 VE 24/12. Herr Gärtner begehrt als Kläger die Anerkennung einer überdauernden Gesundheitsstörung bzw. seelischen Beeinträchtigung als Folgen von traumatisierenden Erlebnissen in einer rechtsstaatswidrigen, auf Handlungsweisen bzw. Entscheidungen von MfS- Mitarbeitern zurückgehenden, Haft iSd StrRehaG und in dem Zshg. das Recht auf Gewährung einer Beschädigungsrente. Die Tatsachen rechtsstaatswidrig erlittener Haft und Folter sind m.W. gerichtlich anerkannt. Beklagte ist nun das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. In dem Zusammenhang hatte sich Herr Gärtner mit der Beweiserhebung im Sinne einer psychiatrisch sachverständigen Begutachtung einverstanden erklärt bzw. dies beantragt, nachdem in der Vergangenheit lediglich nach Aktenlage gegen ihn entschieden wurde. Beweis: Aktenlage (Beweisanordnung vom 18.02.2014), Zeugenvernehmung. Die Beschuldigte ging in dem Verfahren mit Beschluß vom Januar - nicht auf den Wunsch des Herrn Gärtner ein, einen Sachverständigen mit nachgewiesener besonderer Expertise bei der Diagnostik und Behandlung einer posttraumatischen Belastungsstörung zu benennen. Sie ging desweiteren über die Wünsche des Betroffenen hinweg, einen Gutachter zu benennen, der die

Upload: hajo-gaertner

Post on 25-Dec-2015

79 views

Category:

Documents


2 download

TRANSCRIPT

Page 1: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf

-Strafanzeige vom 08.02.2015- S. 1 von 6

Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr Dipl.- Med. Wilfried Meißner Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D. Zum Eckardtsanger 21 07318 Saalfeld 0170 1143 471/ 03671 52 89 32

Saalfeld, den 08.02.2015 An das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Lübecker Straße 53-63 39124 Magdeburg Fax: 0391 2502650 Betr.: Strafanzeige und Strafantrag Beschuldigte: Frau Schuh, tätig als Richterin am Sozialgericht, Thüringer Straße 16, 06112 Halle Vorwürfe: z.B. Rechtsbeugung, Nötigung im Richter-Amt in dem anhängigen Sozialgerichts- Verfahren Az S12 VE 24/12, womöglich Verschwörung gegen die Grundordnung zusammen mit Dr. med. Benz, Kassel u.a.. Tatzeit: Januar 2015 Opfer: Herr Hans-Joachim Gärtner. Lüneburger Bogen 19, 06126 Halle Weitere Zeugen: Von Herrn Gärtner zu benennende. Tatsachenschilderung Ich erhielt seitens des Zeugen Gärtner Einblick in die Sozialgerichtsakte Az S12 VE 24/12. Herr Gärtner begehrt als Kläger die Anerkennung einer überdauernden Gesundheitsstörung bzw. seelischen Beeinträchtigung als Folgen von traumatisierenden Erlebnissen in einer rechtsstaatswidrigen, auf Handlungsweisen bzw. Entscheidungen von MfS- Mitarbeitern zurückgehenden, Haft iSd StrRehaG und in dem Zshg. das Recht auf Gewährung einer Beschädigungsrente. Die Tatsachen rechtsstaatswidrig erlittener Haft und Folter sind m.W. gerichtlich anerkannt. Beklagte ist nun das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. In dem Zusammenhang hatte sich Herr Gärtner mit der Beweiserhebung im Sinne einer psychiatrisch sachverständigen Begutachtung einverstanden erklärt bzw. dies beantragt, nachdem in der Vergangenheit lediglich nach Aktenlage gegen ihn entschieden wurde. Beweis: Aktenlage (Beweisanordnung vom 18.02.2014), Zeugenvernehmung. Die Beschuldigte ging in dem Verfahren – mit Beschluß vom Januar - nicht auf den Wunsch des Herrn Gärtner ein, einen Sachverständigen mit nachgewiesener besonderer Expertise bei der Diagnostik und Behandlung einer posttraumatischen Belastungsstörung zu benennen. Sie ging desweiteren über die Wünsche des Betroffenen hinweg, einen Gutachter zu benennen, der die

Page 2: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf

-Strafanzeige vom 08.02.2015- S. 2 von 6

Anwesenheit eines Zeugen (mit Anspruch auf Kostenerstattung für die Fahrt zum Begutachtungstermin) und eine Videografie des gesamten Untersuchungsgespräches (mit Dokumentation auch des Verhaltens des Gutachters) verkraftet bzw. zuläßt, damit bei der Gewinnung der Primärdaten bzw. der Dokumentation derselben keine wesentlichen Fehler auftreten. Im Beschluß ließ sie zugleich erkennen, daß Herr Gärtner mit seinem Anliegen im Sozialgerichtsverfahren nicht durchkommen könnte, wenn er sich der Begutachtung durch den von ihr bevorzugten Dr. Benz nicht stellen würde. Dabei hatte Herr Gärtner in der Vergangenheit erlebt, daß immer wieder einmal falsch über ihn berichtet wurde und daß zum Beipiel auch im Fall des Gustl Mollath von dem Psychiater ein ganzes „Gutachten“ ganz ohne vorherige persönliche Untersuchung an die Justiz gegeben worden war. Er wollte sicher gehen, daß kein falsches Dokument über den Verlauf des Untersuchungsgespräches erstellt würde bzw. daß die Primärdaten für die Erhebung der entscheidungserheblichen Befunde stimmen und Bewertungen des Sachverständigenvorgehens durch einen evtl. anderen Arzt möglich würden. Herr Gärtner hatte u.a. darauf hingewiesen, daß Videografie des Untersuchungsgespräches auf Wunsch des Probanden z.B. von dem bundesweit bekannten Facharzt Prof. Dr. med. Nedopil (Abteilung Forensische Psychiatrie der LMU Müchen, Nußbaumstraße 7) erlaubt wird. Er hatte sich dies von Prof. Nedopil schriftlich geben lassen. Das von mir teilanonymisiert veröffentlichte Antwortschreiben (http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/2013-05-06_AW_Videographie_Professor-Dr-med-Nedopil.pdf) vom 6. Mai 2013 war an ihn gerichtet. Beweis: Zeugenvernehmung Herr Gärtner, Prof. Nedopil. Der vom SG Halle am 18.02.2014 mit der Begutachtung beauftragte Facharzt Dr. med. Benz von dem „IMB Kassel“, Landgraf-Karl-Str. 21, Kassel, hatte keine sachliche Begründung dafür angeführt, weshalb er in einer Videografie und in der Anwesenheit eines Vertrauten beim Untersuchungsgespräch mit Herrn Gärtner eher ein Risiko sehen würde, dies gegenüber dem Gericht einfach nur behauptet. Am 2.3.2014 hatte er z.B. lediglich geschrieben: „Zur Vermeidung oder zumindest Reduktion zukünftiger Komplikationen weise ich darauf hin, dass eine "Videografie" bei einer Fragestellung der hier zur Diskussion stehenden Art mit Wahrscheinlichkeit eher schaden als nutzen würde. Dementsprechend wird eine derartige Vorgehensweise meinerseits abgelehnt.“ Beweis: Akteninhalt. Die Beschuldigte hatte ihrerseits nicht nachgefragt, um einen nachvollziehbaren Vernunftgrund in Erfahrung zu bringen, weshalb Dr. Benz – anders als z.B. der Münchner Universitätsprofessor Nedopil und weltweit viele Ausbilder in der Psychiatrie und Psychologie– gegen eine Videografie gerade seiner Untersuchung eingestellt ist. Beweis: Akte.

Page 3: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf

-Strafanzeige vom 08.02.2015- S. 3 von 6

Die zeitweilige Anwältin des Herrn Gärtner (Frau Christina Schmauch, Hauptstraße 16, 88361 Altshausen) hatte die Beschuldigte mit Schriftsatz vom 29.09.2014 darüber hinaus extra noch einmal darauf hingewiesen, daß der von der Beschuldigten beauftragte Gutachter Dr. med. Benz andere brisante – der Beschuldigten aus der Akte bekannte- Fragen gar nicht beantwortet hatte. Beweis: Zeugenbefragung / Akte. Vor dem Hintergrund des durchaus geheimdienstartig erscheinenden „Kommunikations-Verhaltens“ an mir (also seinem ärztlichen Kollegen) und Herrn Gärtner vorbei und der Weigerung, dem – nach Traumatisierungen durch MfS- Mitarbeiter u.a. bei Begegnungen mit staatlichen Funktionsträgern/ Gehilfen ängstlichen –Herrn Gärtner eine von diesem gewünschte Videografie des Begutachtungsgespräches zuzusichern, hatte ich Dr. Benz am 14. Mai 2014 konkret folgende Fragen gestellt: (ZITATANFANG)

1. Haben Sie für das Ministerium f. Staatsicherheit oder einen anderen Geheimdienst ohne Bindung an das GG gearbeitet (inklus. CIA, OSA/Scientology)?

2. Haben Sie Einkünfte aus der Behandlung von Patienten, die sich Ihnen freiwillig über längere Zeit anvertrauen?

(ZITATENDE) Beweis: Kopien von Sendebericht und den zwei erwähnten -in der Sozialgerichtsakte befindlichen - Schreiben in der Anlage 1. Obwohl die Beschuldigte das alles wußte, lehnte sie den Antrag des Herrn Gärtner auf Bestellung eines anderen Gutachters im Januar ab und erklärte, daß die Klage womöglich abgewiesen werde, sollte Herr Gärtner nicht bereit sein, sich von dem Gutachter ihrer Wahl untersuchen zu lassen. Beweis: Akte Mit Schreiben vom 19.01.2015 wandte ich mich an die Beschuldigte und teilte mit (Zitat): „Meiner Überzeugung zufolge handelt der Kollege Benz nicht entsprechend der ärztlichen Ethik/ Berufsordnung, worin er aber dadurch bestärkt wird, daß Sie offenbar noch immer keinen Anstoß an diesem Verhalten nehmen. Herr Dr. Benz nimmt die verständlichen Ängste / Seelenqualen des Betroffenen offenbar nicht ernst. Sie offenbar auch nicht. Obwohl Sie wissen, daß Herr Gärtner Opfer von Mißhandlungen unter Stasi- Bedingungen wurde, klären auch Sie ihn nicht auf zu der -nach allem naheliegenden- Frage, ob der Gutachter selber geheimdienstliche Bindungen hatte bzw. hat und also z.B. erpreßbar ist. Haben Sie solche Bindungen, Frau Schuh? …. Wie seitens eines Arztes zu verfahren ist, wenn Probanden sich nicht untersuchen lassen möchten, z.B. weil sie in den konkret beauftragten

Page 4: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf

-Strafanzeige vom 08.02.2015- S. 4 von 6

Untersucher kein Vertrauen haben, sich ihm gegenüber also nicht öffnen wollen, hat BARBEY1 schon 1994 klar beschrieben: „Erscheint der Proband beim Gutachter, verweigert aber seine Mitarbeit, weil er mit der Begutachtung nicht einverstanden ist, so kann eine Begutachtung nicht erfolgen. Ein kleiner Teil der Probanden bringt seine Ablehnung aber dadurch zum Ausdruck, daß er die Einbestellungsschreiben des Gutachters negiert und gar nicht erst zum Untersuchungstermin erscheint. Der Gutachtensauftrag muß dann unerledigt an den Auftraggeber zurückgegeben werden.“ Es gibt kein Gesetz, welches dem Arzt erlauben würde, z.B. in Absprache mit einem Nichtarzt (Jurist oder nicht) anders zu verfahren. Dr. Benz will seinem Probanden offenbar eine Untersuchung unter Bedingungen völliger Intransparenz zumuten, welche vorhersehbar – normalpsychologisch- bei diesem zu extremen Befürchtungen (er könne wieder von einem Agenten „gelinkt“/ mißhandelt/ retraumatisiert werden) führen werden. Das wäre nach meiner Einschätzung – vor dem Hintergrund der gesamten individuellen Vorgeschichte des Herrn Gärtner und auch der deutschen und internationalen Psychiatriegeschichte - nichts anderes als von Ihnen wissentlich mit verantwortete –qualifizierte- psychische Folter. Das von Ihnen mit getragene -völlig intransparente, gegen das Gebot der Aufklärung des Probanden gerichtete – Vorgehen kollidiert

mit dem universellen Nihil nocere Grundsatz ärztlicher Tätigkeit, mit Geist und Buchstaben der Declaration of Hawaii sowie

mit der sittlichen bzw. Berufsordnung. Es läuft nach meiner Überzeugung eindeutig auf Beugung weltweit geltenden (Schutz-vor-Folter-) Rechts hinaus. Wäre ich an Herrn Gärtners Stelle, so würde ich mich genötigt fühlen, entweder zu einem Gutachter zu gehen, der ein –stasiartig seelische Folter bzw. Retraumatisierung praktizierender- Agent sein (und eine Geschichte über mich erfinden wollen) könnte, oder aber von vornherein keine Chance im Verfahren zu haben, weil meine Richterin warum auch immer unbedingt den Gutachter ihres Vertrauens beauftragen will, der im Unterschied z.B. zu dem Hochschullehrer Prof. Dr. med. Nedopil (LMU München) und anderen die heute wissenschaftsübliche und technisch leicht verfügbare Transparenz ohne nachvollziehbaren Grund gerade nicht zuläßt und auch nicht sagen muß, ob er Agent z.B. des –GGfeindlichen- CIA- / CIAntologysystems ist. (ZITATENDE) Ich bat die Beschuldigte abschließend um eine kurzfristige –begründete, „auf meine … niedergeschriebenen Erwägungen Bezug nehmende - Stellungnahme zu der Frage, ob Ihre letzte Entscheidung in der Sache Gärtner/Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt von dem Vorsatz getragen war, insofern Rechtsbeugung, seelische Folter und Nötigung zu versuchen.“ Beweis: Kopie des Schreibens mit Sendebericht in der Anlage 2.

1 Ilse BARBEY (1994) in VENZLAFF, U. , FOERSTER, K. (Hrsg.) Psychiatrische Begutachtung. Ein praktisches Handbuch für Ärzte und Juristen, Kapitel 1.4.1.4., S. 121. Fischer-Verlag Stuttgart, Jena, New York

Page 5: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf

-Strafanzeige vom 08.02.2015- S. 5 von 6

Ich bat am gleichen Tag die Justizbedienstete Schunke darum, der Beschuldigten meine Bitte auszurichten, mich anzurufen, damit ich ihr Einzelheiten meiner Überlegungen erläutern bzw. Hilfestellung beim Verstehen geben könnte. Beweis: Zeugenvernehmung. Die Beschuldigte regte sich aber nicht. Beurteilung aus meiner Sicht Nach meiner Überzeugung drängt sich nach allem der Verdacht auf, die Beschuldigte könne im Zusammenwirken z.B. mit dem Arzt Dr. Benz vorsätzlich und in strafbarer Weise dafür sorgen, daß Herr Gärtner einer herabwürdigenden Sachbearbeitung -und vermeidbaren Ängsten- ausgesetzt wird und daß er bezüglich seiner Rechtssache in ein Dilemma gestürzt wird. Dr. Benz will seinem Hallenser Probanden offenbar eine Untersuchung unter Bedingungen völliger Intransparenz zumuten, welche vorhersehbar –normalpsychologisch- bei diesem zu extremen Befürchtungen (er könne wieder von einem Agenten „gelinkt“/ mißhandelt/ retraumatisiert werden) führen werden. Das wäre nach meiner Einschätzung – vor dem Hintergrund der individuellen Vorgeschichte des Herrn Gärtner und auch der deutschen und internationalen Psychiatriegeschichte - nichts anderes als von Gericht und Landesverwaltungsamt wissentlich mit verantwortete –also besonders qualifizierte- psychische Folter. Das von Gericht und wohl auch dem Landesverwaltungsamt mit getragene -völlig intransparente, schon gegen das Gebot der zu fordernden Aufklärung des Probanden gerichtete – Vorgehen kollidiert mit dem universellen Nihil nocere Grundsatz ärztlicher Tätigkeit, mit Geist und Buchstaben der universell gültigen Declaration of Hawaii mit der sittlichen bzw. Berufsordnung sowie Geist und Buchstaben des Grundgesetzes. Der Beschuldigten, die Richterin ist, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen (hier: die universell gültigen eines Facharztes für Psychiatrie) von Sachverständigen bekannt sein, welche von ihr mit der Erstattung von Gutachten beauftragt werden. Es läuft nach meiner Überzeugung eindeutig auf Beugung weltweit geltenden (Schutz-vor-Psycho-Folter-) Rechts hinaus, wenn sie die Ängste des Herrn Gärtner ignoriert, erneut Opfer von Willkür durch Staatbedienstete bzw. einen Gehilfen zu werden, der sich intransparent verhält und wichtge Fragen nicht beantwortet, deren Beantwortung jedenfalls in seinem Falle zumutbar ist. Jeder an Herrn Gärtners Stelle würde sich genötigt fühlen, entweder zu einem Gutachter zu gehen, der ein –stasiartig seelische Folter bzw. Retraumatisierung praktizierender- Agent sein (und falsche Daten bzw. „eine Geschichte“ erfinden wollen) könnte, oder aber von vornherein keine Chance im Verfahren zu sehen, weil seine Richterin warum auch immer unbedingt den Gutachter ihres Vertrauens beauftragen will, der im Unterschied z.B. zu dem Hochschullehrer Prof. Dr. med. Nedopil (LMU München) und anderen die heute wissenschaftsübliche und technisch leicht verfügbare Transparenz ohne nachvollziehbaren Grund gerade nicht zuläßt und auch nicht sagen muß, ob er Agent z.B. des –GGfeindlichen- CIA-/CIAntologysystems ist.

Page 6: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf

-Strafanzeige vom 08.02.2015- S. 6 von 6

Die Beschuldigte weiß ihr Opfer in der Zwangslage, aus der zu befreien für sie keine Zumutung bedeuten würde. Es würde eine geringe Menge an Anstrengungsbereitschaft voraussetzen, sich in die Lage des Herrn Gärtner zu versetzen und zur Kenntnis zu nehmen, daß es andernorts Transparenz zulassende – auf berechtigte Fragen eines Probanden auch direkt und nachvollziehbar antwortende und so Vertrauen fördernde - Gutachter gibt. Diese geringe Menge an Anstrengungsbereitschaft wird in dem Verhakten der Beschuldigten aber nicht erkennbar. Ein Begutachtungsgespräch unter solchen Bedingungen beinhaltet auch die Gefahr einer falschen Befunderhebung (und konsekutiven Justizirrtums) unter den Bedingungen höchster psychosozialer Belastung: Ein Proband, der dem Gutachter gar nicht traut, kann sich unmöglich hinreichend angstfrei öffnen und über seine inneren Befindlichkeiten (früher/heute) Auskunft geben. Beweis: bei Zweifeln sachverständige Äußerung eines Ordinarius für Psychiatrie. Ein so geängstigter Proband wird u.a. immer wieder mehr oder weniger bewußt damit beschäftigt sein, sein Gegenüber (das in seiner Vorstellung womöglich für die Hauptverwaltung Aufklärung des MfS gearbeitet haben könnte oder ein verlogen agierendes Mitglied des „Scientology“-Systems sein könnte) genauestens zu beobachten und zu überlegen, was dessen gerade gezeigtes Verhalten (z.B. Fragen, Mimik, Gestik) zu bedeuten habe und sich in der Untersuchungssituation womöglich höchst auffällig allein deswegen verhalten. Beweis: bei Zweifeln sachverständige Äußerung eines Ordinarius für Psychiatrie. Offenbar spielen auch solche Überlegungen bzgl. der erwartbaren Vertrauenswürdigkeit des Gutachtens und der Vermeidung eines Justizirrtums bei der prozeßleitenden Richterin und zumal bei dem Arzt (aber auch dem Landesverwaltungsamt/ dem Land Sachsen-Anhalt/ der Beklagten) noch gar keine Rolle. Daß die Beschuldigte auf Anfragen vom 19.01.2015 – darunter die Frage, ob sie selber womöglich geheimdienstartige Bindungen eingegangen ist – nicht einging, gibt Raum zu weiteren Überlegungen hinsichtlich womöglich vorliegender Straftaten im Amt gegen die Grundordnung gemäß Grundgesetz, mit dem wir uns u.a. zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bekennen Art. 1 Abs. 2 GG. Antrag Aus den genannten Gründen beantrage ich sorgfältige Ermittlungen und stelle Strafantrag aus allen in Betracht kommenden rechtlichen Gründen. Hochachtungsvoll Dipl. med. W. Meißner Anlagen 7 Seiten

Page 7: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf

SENDEBERICHT

ZEIT : 08/02/2015 15: 01 NAME : MEICCNER FAX : 09872953660 TEL : 09872953660

OK STANDARD ECM

Deutsches Institut fijr Totalitarismusabwehr Dipl . - Med . W i l f r i e d Meißner Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.0. Zum Eckardtsanger 21 87318 Saalfeld 0170 1143 471/ 03671 52 89 32

Saalfeld, den 88.82.2015 An das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Lübecker Straße 53-63 39124 Magdeburg Fax: 0391 2502658

Strafanzeige und Strafantrag

Beschuldi&~& Frau Schuh, t t t i g als Richter in am Wzialgericht, Thüringer Strage 16, 86112 Halle

Vorwürfe: 2.6. Rechtsbeugung, Nötigung im Richter-&itt i n dem anhängigen Sozialgerichts- Verfahren Az 512 VE 24/12, miniäglich Verschwörung gegen d i e Grundordnung zusammen m i t Dr. med. Benz, Kassel u.a..

Januar 2915

, W e r : Herr Hans-Joachim Gartner. Lüneburger Bogen 19, 86126 Halle

Weitere Zeugen: Von Herrn Gärtner zu benennende.

Tatsachenschilderung

I ch erhielt seitens des Zeugen Gärtner Einblf ck i n die Sozlalgerichtsakte A r 512 V€ 24/12. Herr GSrtner begehrt als Kläger die Anerkennung einer überdauernden Gesundheitssttirung bzw. seelischen Beeinträchtigung als folgen von traumatisierenden Erlebnissen Sn einer rechtsstaatswidrigen, auf Handlungweisen bzw, Entscheidungen von MaFS- Mitarbeitern zurückgehenden, H a e i5d StrUehaG und in dem Zshg. das Recht auf Gewährung einer Beschädigungsrente. Dfe Tatsachen rechtsstaatswidrig er l i t tener Haf t und Folter sind m.W.

Page 8: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf
Page 9: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf
Page 10: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf
Page 11: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf
Page 12: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf
Page 13: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf
Page 14: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf

Gesendet an Fax: 0391 2502650

Betr.: Eingereichte Strafanzeige und Strafantrag vom Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr Dipl.- Med. Wilfried Meißner, Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D., Zum Eckardtsanger 21, 07318 Saalfeld, von 08.Februar 2015 Beschuldigte: Frau Schuh, tätig als Richterin am Sozialgericht, Thüringer Straße 16, 06112 Halle Vorwürfe: z.B. Rechtsbeugung, Nötigung im Richter-Amt in dem anhängigen Sozialgerichts- Verfahren Az S12 VE 24/12, womöglich Verschwörung gegen die Grundordnung zusammen mit Dr. med. Benz, Kassel u.a.. Tatzeit: Januar 2015 Opfer: Herr Hans-Joachim Gärtner. Lüneburger Bogen 19, 06126 Halle Sehr geehrte Damen und Herren, diese o. g. Strafanzeige und Strafantrag wurde auf Grund, einer von mir ausgestellten Generalvollmacht1, von Dipl.- Med. Wilfried Meißner bei Ihnen am 08. Februar 2015 eingereicht. Ich beantrage daher und bittet Sie umgehend, das zu vergebende Aktenzeichen an Dipl.- Med. Wilfried Meißner, Facharzt für Anatomie, Psychiatrie, Psychotherapie a.D., Zum Eckardtsanger 21, 07318 Saalfeld, zu übermitteln. Für Ihre Bemühung bedanke ich mich schon im Voraus bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

1 Anlage 01 = Generalvollmacht 1 Seite

An das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Lübecker Straße 53-63 39124 Magdeburg

Verfolgter Schüler und anerkannter ehemaliger politischer Häftling F o l t e r o p f e r d e r D D R – O p f e r j e t z i g e r W i l l k ü r !

Hans-Joachim Gärtner, Lüneburger Bogen 19, 06126 Halle Saale

Hans-Joachim Gärtner

Lüneburger Bogen 19

06126 Halle Saale

Tel.: 01775230430

Fax: 03023320772359

Halle, 08.Februar 2015

Page 15: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf

Hans-Joachim Gärtner, Lüneburger Bogen 19, 06126 Halle Saale

Verfolgter Schüler und anerkannter ehemaliger politischer Häftling, Folteropfer der DDR! Opfer jetziger Willkür!

Geistig-lebendiger Mensch aus Fleisch und Blut von Geburt an mit unveräußerlichen Rechten gemäß Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR),

sowie Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland und natürliche Person nach § 1 des staatlichen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Vollmacht

Ich, Hans-Joachim Gärtner, geb. am 23.11.1959, Anschrift siehe oben, bevollmächtige die nachfolgend

genannten Menschen (im weiteren kurz Bevollmächtigte genannt) als Vertreter und Beistand sowie als

Unterhändler alle notwendigen Gespräche zu führen, oder eine erforderliche Mediation vorzubereiten und alle

im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten erforderlichen oder zweckmäßigen mündlichen und schriftlichen

Erklärungen abzugeben und Handlungen in meinem Auftrag vorzunehmen. Die Bevollmächtigten sind

ermächtigt, mit einer umfassenden Erteilung einer Prozeßvollmacht die Verfolgung meiner Rechte, wenn nötig

über Rechtsanwälte sicherzustellen und darüber hinaus auch Akteneinsichten zu nehmen. Die Bevollmächtigten

haben das Recht Untervollmachten zu erteilen.

Bevollmächtigte Menschen:

1 Sohn, Marco Gärtner, Kastanienplatz 19, 06268 Querfurt

2 Wolfram Schmidt, Röpziger Straße 16, 06110 Halle

3 Volker Götze, Walther-Rathenau Straße 29, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld

4 Ronny Piper, Mühlberg 5b, 06295 Wolferode

5 Jürgen Koch, Berggasse 15, 07586 B. Kösteritz

6 Brigitte Schneider, Karl-Tauchnitz- Straße 17/079, 04107 Leipzig

7 Hausarzt, Dr. Wolfgang R. Gerht, Freiimfelder Straße 4, 06112 Halle

8 Holger Fröhner, Freimfelder Str. 39, 06112 Halle

9 Dipl.-Phys. Helmut Gobsch, Max-Reger-Straße. 15, 06110 Halle

10 Dipl.- Med. Wilfried Meißner, Zum Eckardtsanger 21, 07318 Saalfeld

Die Bevollmächtigten sind gleichzeitig im Besitz einer Vorsorgevollmacht in Form meiner notariell beglaubigten

Patientenverfiigung. Die Bevollmächtigten sind in dieser Patientenverfiigung eingetragen und vorsorglich

registriert im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin.

Alle Ärzte und deren Hilfsorgane sowie Therapeuten werden von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den

Bevollmächtigten sowie gegenüber den von ihnen bevollmächtigten Rechtsanwälten, durch Vorlage dieser

Vollmacht ausdrücklich entbunden.

Die Bevollmächtigen haben auf meinen ausdrücklichen Wunsch das Recht, mich bei Gerichtsverhandlungen,

Behördengängen sowie Arztbesuchen zu begleiten, zu vertreten und zu verteidigen.

Diese Vollmacht ist bis auf schriftlichen Wiederruf meinerseits, oder einen von mir bestimmten Menschen gültig.

Ort: Halle an der Saale Datum: 07.04.2011 Unterschrift:

Page 16: 2015 02 08 Strafantrag gegen Ri Schuh m. Anlagen_ Nachtra 16 Seiten.pdf