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Visits 1.170.000 70.000 35.000 245.000 280.000 95.000
Unique User 615.000 50.000 21.000 135.000 160.000 55.000
Quelle: Zahlen aus IVW 09/15 und Google Analytics 09/15
NUTZERDATEN
Geschlecht Ausbildung Alter
Berufstätig 67,2%
In Ausbildung
Lehrling, Schüler, Student 19,0%
Rentner, Pensionär oder
nicht berufstätig 13,8%
männlich 53,8 %
weiblich 46,2 %
Abitur, Fachabitur oder
Fach-/Hochschulabschluss 40,5 %
Weiterführende Schule 29,4%
Kein allg. Schulabschluss oder
Haupt-/Volksschulabschluss 30,1 %
10 – 13 Jahre 2,4 %
14 – 19 Jahre 10,9 %
20 – 29 Jahre 25,1 %
30 – 39 Jahre 17,2 %
40 – 49 Jahre 19,6 %
50 – 59 Jahre 14,2 %
Berufstätigkeit
Quelle: AGOF | internet facts 2015/02 (Basis: 10+ Jahre)
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Ú Kontakt [email protected]: 0621 392 12 92 | Fax: 0621 392 12 31
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Super Banner: großflächige Werbung über dem Seitenkopf– Format: 728 x 90 Pixel– Größe: Image Ad 75 kB Flash Ad 75 kB
Wallpaper: bestehend aus Super-banner + Skyscraper + Einfärbung des Seitenhintergrundes
Skyscraper: großflächige Werbung rechts neben der Seite– Format: 120 x 600 Pixel 160 x 600 Pixel 200 x 600 Pixel– Größe: Image Ad 75 kB Flash Ad 75 kB
Billboard: prominent platzierte Werbeform unter der Navigation– Format: 800 x 250 Pixel– Größe: Image Ad 75 kB Flash Ad 75 kB
Layer: Flash-animierte Grafik, die sich direkt über den Seiteninhalt legt– Größe: Flash Ad 75 kB
Teaser Ad (Medium Rectangle):Werbung in der rechten Übersichtsspalte unter dem Nachrichtenticker– Format: 300 x 250 Pixel– Größe: Image Ad 75 kB Flash Ad 75 kB
Half Page Ad: großflächige Werbung in der rechten Übersichtsspalte unter dem Nachrichtenticker– Format: 300 x 600 Pixel– Größe: Image Ad 75 kB Flash Ad 75 kB
Content AD (Medium Rectangle):auffällig platzierte Werbung inner-halb von Artikeln– Format: 300 x 250 Pixel– Größe: Image Ad 75 kB Flash Ad 75 kB
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RECT-ANGLE
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morgenweb 15,– 20,– 35,– 35,– 25,– 25,– 35,– 35,– 6.000.000
jobmorgen 15,– 20,– 35,– – – 25,– 35,– 35,– 1.000.000
immomorgen 15,– 20,– 35,– – – 25,– 35,– 35,– 350.000
wescout 15,– 20,– 35,– – – – – – 500.000
24er Portale* 10,– 10,– 20,– 15,– 10,– 10,– 10,– 20,–
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ab 1.000,– 5 %
ab 5.000,– 8 %
ab 10.000,– 10 %
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Kombination Titelkopfanzeige MM + Teaser AdÚ Titelseitenanzeige Ausgabe A (Mannheimer Morgen, Südhessen Morgen, Bergsträßer Anzeiger)– Auflage 90.000 Exemplare– Format 70 x 50 mm
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LOKALE KEYWORDS –WERBUNG, WO SIE INTERESSIERT!Mit Lokalen Keywords haben Sie die Möglichkeit, Ihre Werbung durch Schlagwörter gezielt im passenden Kontext zu platzieren und damit nur für Sie passende Kunden anzusprechen.
VORTEILE Kundenansprache auf lokaler Ebene Minimierung der Streuverluste, da Werbung nur den Lesern angezeigt wird, die am Thema interessiert sind
0 Risiko – Bezahlen nur bei Sichtkontakt Planungssicherheit durch Einhalten des monatlichen Budgets
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NUR € 3,–BELIEBIG VIELE KEYWORDS JE KAMPAGNE
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Schönau
Seckenheim
Vogelstang
Waldhof
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(Alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, pro Stadtteil-seite und pro Monat)
STADTTEILE:
1) Superbanner 728x90 50,00 Euro
2) Skyscraper 120x600 70,00 Euro
3) Rectangle/ Teaser Ad
300x250 100,00 Euro
4) Billboard 800x250 120 Euro
Feudenheim
Innenstadt
Käfertal
Lindenhof
Neckarau
Neckarstadt-Ost
Neckarstadt-West
Neuostheim
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Edingen-Neckarhausen
Heddesheim
Hirschberg
Ilvesheim
Ladenburg
Mannheim-Friedrichsfeld
Schriesheim
1) Superbanner 728x90 50,00 Euro
2) Skyscraper 120x600 70,00 Euro
3) Rectangle/ Teaser Ad
300x250 100,00 Euro
4) Billboard 800x250 120,00 Euro
2)
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STÄDTE:
Altlußheim
Brühl
Hockenheim
Ketsch
Neulußheim
Oftersheim
Plankstadt
Schwetzingen
1) Superbanner 728x90 50,00 Euro
2) Skyscraper 120x600 70,00 Euro
3) Rectangle/ Teaser Ad
300x250 100,00 Euro
4) Billboard 800x250 120,00 Euro
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Exklusive Bannerbelegung in Ihrer Stadt
MONATLICHE BANNERPREISE STÄDTE REGION BA/SHM
(Alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, pro Stadtseite und pro Monat)
STÄDTE: Bensheim
Biblis
Bürstadt
Einhausen
Groß-Rohrheim
Heppenheim
Lampertheim
Lautertal
Lindenfels
Lorsch
Viernheim
Zwingenberg
1) Superbanner 728x90 100,00 Euro
2) Skyscraper 120x600 140,00 Euro
3) Rectangle/ Teaser Ad
300x250 200,00 Euro
4) Billboard 800x250 240,00 Euro
11morgenweb | Preisliste | gültig ab 1. Januar 2016
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MOBIL WERBENWerben Sie auch in der mobilen Version des morgenweb auf Smartphones und Tablets.
MOBILES MORGENWEBbei Ansicht mit Smartphone oder Tablet
KLASSICHES MORGENWEBbei Ansicht mit Laptop oder Computer
MOBILE BANNER
MOBILE BANNER
MOBILE BANNER Format: folgende Bannerformate werden je nach Endgerät ausgespielt:
- 320x50 px (für Smartphone hoch) - 468x60 px (für Smartphone quer o. Tablet hoch) - 728x90 px (für Tablet quer)
ZUM VERGLEICH oben mobile, unten klassische morgenweb Ansicht
TIPP auf Tablets und Smartphones wirken responsive designte Webseiten als Verlinkung Ihrer Werbung besonders gut.
ANGEBOTpro 1.000 Sichtkontakte € 20,–
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MOBIL WERBEN – PLATZIERUNG
PAKET SÜDHESSEN
Rotation Ihres Banners auf den vier Werbeplätzen innerhalb der Seiten:
SHM Startseite, Viernheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Groß- Rohrheim und Worms.
PAKET MANNHEIM - 160.000 PIS IM MONAT
Mannheim, Stadtteile: Sandhofen, Waldhof/Garten-stadt/Luzenberg, Neckarstadt, Feudenheim, Neckarau, Käfertal, Lindenhof, Seckenheim, Innestadt/Jungbusch, Friedrichsfeld, Vogelstang, Rheinau, Wallstadt, Schönau
Lokalsport, MM Startseite, Ludwigshafen, Heidel-berg, Heddesheim, Metropolregion, Schriesheim, Ladenburg, Edingen, Ilvesheim, Hirschberg
PAKET SHM - 19.000 PIS IM MONAT
SHM Startseite, Viernheim, Bürstadt, Lampertheim, Biblis, Groß- Rohrheim, Worms
BUCHUNGSPAKETE
TIPP beim Klick auf die Werbung kann der Kunde direkt auf die Anrufschaltfläche geleitet werden und wird so animiert Sie zu kontaktieren.
PLATZ 2
PLATZ 1
PLATZ 3
PLATZ 4
Redaktioneller Inhalt
Redaktioneller Inhalt
Redaktioneller Inhalt
Redaktioneller Inhalt
PAKET BA - 45.000 PIS IM MONAT
BA Startseite, Bensheim, Lorsch, Heppenheim, Lautertal, Einhausen, Lindenfels, Zwingenberg, Bananeweb
PAKET SZ - 56.000 PIS IM MONAT
SZ Startseite, Schwetzingen, Hockenheim, Brühl, Reilingen, Oftersheim, Altlußheim, Neulußheim, Plankstadt, Speyer, Eppelheim, Ketsch
PAKET FREIZEIT- 115.000 PIS IM MONAT
Morgenweb Startseite Sport allgemein, Lokalsport, Fußball, Adler, RN Löwen, Formel 1, Friesenheimer Eulen, FCK, Freizeit, REisen, Wissenstest, Ratgeber Startseite, Gesundheit, Auto, Familie, Recht, Haus & Garten, Multimedia, Geld, Haustiere, Welt der Arbeit, Anzeigen, Trauer, Abo, Morgencard
BEISPIELANGEBOT
1.000 SICHTKONTAKTE für 20 €
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IHR STADTTEIL – IHR SCHAUFENSTER!
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Alle Preise verstehen sich zzgl. Mwst.
14morgenweb | Preisliste | gültig ab 1. Januar 2016
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Einsteiger – 5 Fragen 1 Tag Startseite, 1 Woche Lokales
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Standard – 8 Fragen 2 Tage Startseite, 2 Wochen Lokales
15morgenweb | Preisliste | gültig ab 1. Januar 2016
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der Preisliste, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers unverbindlich, wenn dieser nicht binnen einer Woche seit der Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inseren-ten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwi-ckeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der verein-barten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzei-len dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Die über Nielsen-Ballungs-Raum-Zeitungen (NBRZ) geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten nicht berücksichtigt.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kennt-lich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertre-tern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd-anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwort-lich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrich-tigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftrag-geber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsver-letzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen und soweit Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit geltend gemacht werden. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahr-lässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück-gesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek-turen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersicht-lichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus-zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Verlag behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Für die Frist zur Versendung der Vora-binformationen für Zahlungen des Zahlungspflichtigen/Kunden aus SEPA-Lastschriften wird einvernehmlich zwischen den beiden Parteien vereinbart, dass die Versendung bis auf einen Kalendertag vor Fällig-keit der Lastschrift zulässig ist. Lastschriften erfolgen frühestens zwei Tage nach Rechnungsdatum.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einzie-hungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurück-stellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftragge-bers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzei-genabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur Vollbelege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erheb-liche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20v.H. bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H. bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H. bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5v.H. beträgt.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche-ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absin-ken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und recht-zeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. „Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Inte-resse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.“
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, daß der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
21. Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden. Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Tarifgemeinschaft Mannheimer Morgen, Rhein-Neckar-Zeitung
a) Die Verlage handeln den Auftraggebern gegenüber ausschließlich im Namen und Recht der angeschlossenen Mitglieder. Die Verlage haben für die Tarifgemeinschaft Inkassovollmacht.
b) Die vorstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und den Verlagen.
c) Mit der Erteilung eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages anerkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Geschäftsbedingungen der Verlage.
d) Die Verlage wenden bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen-texte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haften jedoch nicht, wenn sie vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht werden. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
e) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die recht-liche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die Verlage von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus den Ausführungen des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, erwach-sen. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen oder Beilagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträch-tigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen die Verlage zu. Der Auftraggeber stellt den Verlag insbesondere von Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheber- und Wettbewerbsrecht frei.
f) Zur Vermeidung von Verwechslungen mit privaten Anzeigen müssen gewerbliche Anzeigen als solche klar erkennbar sein, insbesondere durch die Kennzeichnung der Firma bzw. der Rechtsform.
g) Der Anzeigenkunde stellt die Verlage, bei vom Anzeigenkunden gelieferten Vorlagen, von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Verlage wegen des Inhalts oder Gestaltung der Anzeige geltend gemacht werden, insbesondere Ansprüche auf Zahlung von Schaden-ersatz, Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld sowie auf die Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten.
h) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz.
i) Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erschei-nen zu prüfen. Die Verlage lehnen Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne daß der Auftraggeber eine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten Anzeige verlangt.
j) Ein Schadenersatz beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nach-holung der fehlerhaften Anzeige, alle weitergehenden Schadenersatz-ansprüche sind ausgeschlossen.
k) Im Falle gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens der Zeitungen und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz; für nicht rechtzeitig oder über-haupt nicht veröffentlichte Anzeigen bzw. Beilagen wird ebenfalls kein Schadenersatz geleistet.
l) Die Verlage behalten sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschrif-ten, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen inner-halb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
m) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtrei-benden an die Preislisten der Verlage zu halten. Die von den Verlagen gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
n) Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten Provision für Anzei-gen- und Beilagenaufträge von Werbungtreibenden des Handels,
Handwerks und Gewerbes aus dem Verbreitungsgebiet, wenn die Anzeigen zum Grundpreis abgerechnet werden, vorausgesetzt, daß die Werbeagentur und Werbungsmittler auch die gesamte Auftrags-abwicklung selbst übernehmen, d.h. die Aufträge den Verlagen unmit-telbar erteilen und Texte bzw. Druckunterlagen direkt anliefern.
o) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.
p) Platzierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn ein Platzie-rungszuschlag von 25% bezahlt wird.
q) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen nur gegen Vorkasse zu veröffent-lichen.
r) Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50 prozentigen Kapital-beteiligung erforderlich. Die Verlage gewähren Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluß verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaf-ten des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.
s) Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können vom Verlag abweichende Preise festgesetzt werden.
t) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer An- zeige können die Verlage die entsprechenden Satzkosten berechnen.
u) Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe weitere Beilagen einzulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkeiten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3% Fehlzustellungen oder Verlust als verkehrsüblich gelten.
v) Datenschutz: Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenver-arbeitung gespeichert werden.
w) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß die von ihm stammen-den Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Markt- analysen, z.B. Immobilienmarktauswertungen, verarbeitet werden.
x) Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Über-mittlungsfehler bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefo-nisch veranlaßten Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nur berücksich-tigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nicht beeinträchtigt.
y) Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung durch den Verlag in Textform (Annahme). Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de).
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Kristian Putz
Dudenstr. 12 – 26, 68167 Mannheim Tel: +49 621 392-1242, Fax: +49 621 392-1231
E-Mail: [email protected]
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