1. theorie – kann man nicht genug bekommen 2. weg neubrandenburgs zur doppik - alles neue macht...
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1. Theorie – kann man nicht genug bekommen
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik - Alles neue macht der Mai!
3. Neuer Plan - Gewohnte Ufer der Kameralistik verlassen?
4. Das Produkt – Na das ist doch spannend!
5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? – Wo Licht ist, ist auch Schatten
Inhalt
•Rechtsgrundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft
•Verfassung Art. 28 GG,
•Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Art. 72 ff.
•Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums,
•Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
•Abgabenordnung
•Kommunalabgabengesetz,
•Kommunalprüfungsgesetz
•Kommunalverfassung M-V
•Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse
•Gemeindehaushaltsverordnung
•Gemeindekassenverordnung,
•Eigenbetriebsverordnung
•Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und Gruppierung der Haushaltspläne
mit den jeweils hierzu ergangenen Ausführungsanweisungen durch Runderlasse
1. Theorie Rechtsgrundlagen
•Die kommunale Haushaltssatzung
•Grundgesetz bestimmt in Art. 28 Abs. 2, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet
sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in
eigener Verantwortung zu regeln.
•Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die finanzielle Eigenverantwortung
der kommunalen Ebene
•in der Kommunalverfassung wird den Gemeinden das Recht zuerkannt, die
Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzungen zu regeln (vgl. § 5 KV
M-V)
•verfassungsmäßig gewährleistetes Satzungsrecht findet in der kommunalen
Haushaltssatzung (als Teil des Haushaltsplans) seine Entsprechung
1. Theorie Rechtsgrundlagen
•Allg. Grundsätze kommunaler Haushaltswirtschaft
•§ 43 Kommunalverfassung M-V
•(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die
stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft erfolgt nach den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Den Erfordernissen des
gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ist Rechnung zu tragen.
•(2) Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr auszugleichen.
•(3) Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein
Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Darin ist der Zeitraum anzugeben,
innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird…
1. Theorie Rechtsgrundlagen
•Die kommunale kamerale Haushaltsplanung besteht aus•Haushaltsplan (vgl. § 2 Abs. 2 GemHVO)•Haushaltssicherungskonzept (sofern erforderlich)•Anlagen
•Haushaltsplan besteht aus GesamtplanEinzelplänenSammelnachweisenStellenplan
•Einzelpläne bestehen aus Verwaltungshaushalt (Abschnitte, Unterabschnitte)Vermögenshaushalt (Abschnitte, Unterabschnitte)
•Verwaltungshaushalt besteht aus Einnahmen Hauptgruppen 0-2Ausgaben Hauptgruppen 4-8
•Vermögenshaushalt besteht aus Einnahmen Hauptgruppe 3Ausgaben Hauptgruppe 9
1. Theorie kameraler HH
•Die Einzelpläne•Zuordnung gem. § 1 GemHVO•Einnahmen und Ausgaben verteilen sich aufgrund sachlicher Gesichtspunkte in Einzelplänen auf den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
•§ 5 Abs. 1 GemHVO•Damit die Vielzahl der Einzelpositionen gefunden werden kann und der Haushaltsplan lesbar ist, sind die Einzelpläne nach Aufgabenbereichen in Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert.
•§ 5 Abs. 2 GemHVO•Durch die Gruppierung werden die Einnahmen und Ausgaben innerhalb der Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte nach ihren Arten geordnet
1. Theorie kameraler HH
Gliederung der Haushaltspläne
Gliederungsplan
Wo werden die Aufgaben wahrgenommen?
10 Einzelpläne
0 Allgemeine Verwaltung
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
2 Schulen
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
4 Soziale Sicherung
5 Gesundheit, Sport, Erholung
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
7 Öffentliche Einrichtg. Wirtschaftsförderung
8 Wirtsch. Unternehmen, allg. Sonderverm.
9 Allgemeine Finanzwirtschaft
Gruppierung der Haushaltspläne
Gruppierungsplan
Was für Einnahmen und Ausgaben sind das?
10 Hauptgruppen
Einnahmen:
0 Steuern, allgemeine Zuweisungen
1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
2 Sonstige Finanzeinnahmen
3 Einnahmen des Vermögenshaushalts
Ausgaben:
4 Personalausgaben
5/6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand
7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht Inv.)
8 Sonstige Finanzausgaben
9 Ausgaben des Vermögenshaushalts
1. Theorie kameraler HH
Gliederungs- und Gruppierungsplan
Gliederungsnummer
Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege)
Abschnitt 32 (Museen, Sammlungen, Ausstellungen)
Unterabschnitt 320 (Regionalmuseum)
In Neubrandenburg 5-stellig 320 00
Gruppierungsnummer: Ausgaben
Hauptgruppe 6 (Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand )
Gruppe 65 (Geschäftsausgaben )
Untergruppe nicht vorgegeben
Neubrandenburg 4-stellig 6500
Haushaltsstelle lautet: 32000.6500 Bürobedarf
1. Theorie kameraler HH
Gliederungsnummer
Gruppierungsnummer
1. Theorie kameraler HH
Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik
Landeseinheitlicher Kontenrahmen und Kontenrahmenplan
Der Kontenrahmen ist die Grundlage für eine geordnete Erfassung der einzelnen
Geschäftsvorfälle.
Die Gliederung des Kontenrahmens spiegelt die Gliederung
der Bilanz (Kontenklassen 0 bis 3),
des Ergebnishaushaltes bzw. der Ergebnisrechnung (Kontenklassen 4 und 5)
des Finanzhaushaltes bzw. der Finanzrechnung (Kontenklassen 6 und 7) wider.
Der Kontenrahmen ist hinsichtlich der Kontenklassen 0 bis einschließlich 7 sowie
die darunter aufgeführten Kontengruppen und Kontenarten für alle Gemeinden
verbindlich.
1. Theorie nichtkameraler HH
Der landeseinheitliche Kontenrahmenplan baut auf dem landeseinheitlichen
Kontenrahmen auf und differenziert diesen weiter.
Er trägt zur Vereinheitlichung der Kontenpläne der Gemeinden bei.
Durch die Erstellung von einheitlichen Kontenplänen wird nicht nur der interkommunale
Vergleich, sondern auch die Nachprüfbarkeit der Aufgabenerledigung durch die Gremien,
die Bürger sowie die Aufsichtsbehörden erleichtert.
Produkt
Grundsätzlich ist ein Produkt eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen, für die von
Stellen innerhalb oder außerhalb der Verwaltung eine Nachfrage besteht und für die
prinzipiell ein Entgelt entrichtet werden müsste. Leistungen sind die konkreten
Arbeitsergebnisse einer Gemeinde.
Für gemeindliche Produkte gibt es sowohl externe Abnehmer, wie z.B. Bürger oder
Unternehmen, als auch interne Abnehmer, d.h. andere Organisationseinheiten innerhalb
der Gemeindeverwaltung.
Der Produktrahmen definiert die Inhalte der Hauptproduktbereiche und Produktbereiche
sowie die Zuordnung von Produktgruppen. Der Produktrahmen ist für alle Gemeinden
verbindlich.
Der landeseinheitliche Produktrahmenplan beinhaltet eine tiefere Untergliederung des
Produktrahmens, dabei werden den Produktgruppen bestimmte Produkte und Leistungen
zugeordnet.
Die Untergliederung stellt im Bereich der Produkte und Leistungen eine Empfehlung an
die Gemeinden dar. Sie ist beispielhaft zu verstehen, da alle zur Zeit bekannten Produkte
und Leistungen der Gemeinden, Städte, Ämter, Landkreise erfasst sind. Dem
landeseinheitlichen Produktrahmenplan ist eine sachliche Gliederung der Produkte
zugrunde gelegt (funktionale Gliederung)
1. Theorie nichtkameraler HH
Gliederung der Haushaltspläne
Produktrahmenplan
Wo werden die Aufgaben wahrgenommen?
6 Einzelpläne
1 Zentrale Verwaltung
2 Schule und Kultur
3 Soziales und Jugend
4 Gesundheit und Sport
5 Gestaltung Umwelt
6 Zentrale Finanzleistungen
Gruppierung der Haushaltspläne
Kontenrahmenplan
Was für Einnahmen und Ausgaben sind das?
0 Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung der Verwaltung, Immaterielle
Vermögensgegenstände und
Sachanlagevermögen
1 Finanzanlagen, Umlaufvermögen,
Ausgleichsposten für latente Steuern und
aktive Rechnungsabgrenzung
2 Eigenkapital, Sonderposten und
Rückstellungen
3 Verbindlichkeiten und passive
Rechnungsabgrenzung
4 Erträge
5 Aufwendungen
6 Einzahlungen
7 Auszahlungen
8 Erlöse
9 Kosten
1. Theorie nichtkameraler HH
Gliederungsplan
Einzelplan 3 Kulturpflege
Abschnitt 32 Museen
Unterabschnitt 320 Regionalmuseum
z.B. 3200.6500 Bürobedarf
Gruppierungsplan
Gruppierungsnummer: Ausgaben
Hauptgruppe 6 (Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufw.)
Gruppe 65 (Geschäftsausgaben )
Bürobedarf 6500
Produktplan
Hauptproduktbereich 2 Schule und Kultur
Produktbereiche 25 Wissenschaft, Museen, u.a.
Produktgruppe 2.5.2 Nichtwiss. Museen,u.a.
Produkt 2.5.2.01 Städtische Museen
Kontenrahmenplan
Im Haushalt nicht mehr ersichtlich
Bei der Benennung von Buchungsstellen zu
sehen:
z.B.:2.5.2.01.502200 Personalaufwand
Kontenklasse 5 Aufwendungen
Kontengruppe 50 Personalausgaben
Kontenart 502 Dienstbezüge
Konto 5022 Arbeitnehmer
1. Theorie nichtkameraler HH
Beschluss 2004
der Stadtvertretung Oktober 2004 „Konzept zur Einführung der dezentralen
Ressourcenverantwortung in der Stadtverwaltung Neubrandenburg“
Die Einführung der dezentralen Ressourcenverantwortung ab 1. Januar 2005.
verbunden mit der Einführung eines budgetierten und produktorientierten
Haushaltsplanes.
Die Darstellung nach Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten,
Gliederungs- und Gruppierungsziffern ist aus haushaltsrechtlichen,
buchungstechnischen und finanztechnischen Gründen beibehalten worden.
Die Budgetierung bezieht sich nur auf den
Verwaltungshaushalt.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung
Gemeindehaushaltsverordnung M-V
Gemeindekassenverordnung M-V
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
Produktbereich
Budgetreserve
Fachbereichsbudget
Teilbudget
Teilbudget
TeilbudgetUnterbudget
Unterbudget
Vorabdotierungen
Personalkostenbudget
Genehmigung
Das Innenministerium erteilte mit Erlass Dezember 2004 die Genehmigung zur
Abweichung von den §§ 15-19 GemHVO im Zusammenhang mit der Einführung
einer budgetgebundenen Haushaltsführung für die Zeit vom 01.01.2005 bis
längstens zum 31.12.2009 gemäß dem Beschluss der Stadtvertretung vom
Oktober 2004
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
Der Produktkatalog der Stadt Neubrandenburg begann mit insgesamt 99 Produkten, nachrichtlich wurden die zugehörigen Leistungen aufgeführt.
Von diesen 99 Produkten sollten laut § 4 Abs. 7 Entwurf GemHVO-Doppik M-V die wesentlichen Produkte im künftigen Haushalt beschrieben sowie Ziele und Kennzahlen dazu benannt werden.
Anhand dieser Ziele und Kennzahlen erfolgt die Gestaltung, Planung, Steuerung und die Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes.
Bei der Einteilung der Produkte in „Wesentliche“ und „Sonstige“ wurden drei verschiedene Kriterien zugrunde gelegt.
Ein Produkt gilt demnach als wesentlich,
• wenn es einen Schwerpunkt in der kommunalpolitischen Diskussion zur weiteren Entwicklung der Stadt Neubrandenburg bildet,
• maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung besitzt und/oder
• die Möglichkeit einer Steuerbarkeit für weitere Optimierungsprozesse in der Verwaltung mit dem Ziel einer effektiveren Leistungserbringung unter Sicherung einer hohen Qualität und Kundenfreundlichkeit eröffnet.
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
Andere Begriffe
Kameral Doppisch
Einnahme Einzahlung und Ertrag (Gewinn handelsr.)
Ausgabe Auszahlung und Aufwand
Einzelplan Hauptproduktgruppe
Unterabschnitt Produkt
Hauptgruppe Kontenklasse
Gruppierungsnummer Konto
Rücklagen Rückstellungen
Zu betonen ist, dass die sonstigen Produkte nicht als unwesentlich anzusehen sind,
sondern im Haushalt lediglich vereinfacht dargestellt werden. Bei Bedarf können auch
für die sonstigen Produkte Ziele und Kennzahlen gebildet werden
Die Planung wird in zwei Schritten erfolgen
1. Eckwertebeschluss
2. Eine Lesung des Haushaltes
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
Haushalt 2005, Haushalt 2006, Haushalt 2007
Gemeindehaushaltsverordnung M-V
Gemeindekassenverordnung M-V
Verwaltungshaushalt
Grundsätzlich steht das Budget, das sich aus Einnahmen und Ausgaben
zusammensetzt, dem jeweiligen Fachbereich im Rahmen der gesetzlichen
Festlegungen frei zur Verfügung
(frei verfügbares Budget)
Übersteigen die Mehreinnahmen eines Budgets die Mindereinnahmen, so kann der
übersteigende Betrag zu 30% für Mehrausgaben bei den dem Budget zugeordneten
Ausgaben verwendet werden. Übersteigen die Mindereinnahmen eines Budgets die
Mehreinnahmen, so ist der übersteigende Betrag bei den Ausgaben des Budgets
gesperrt.
Überschreitungen von Teil- und Unterbudgets sind im Rahmen der Fachbereichbudgets
auszugleichen.
Managementbedingte Einsparungen bei den Personalausgaben können im jeweiligen
Fachbereich zusätzlich für Ausgaben, eingesetzt werden.
Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches gilt hierfür eine Beschränkung auf
30% der managementbedingten Einsparungen.
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
Vermögenshaushalt
Die Ansätze des
Vermögenshaushaltes sind nicht
in die Budgetierung einbezogen.
Die Haushalte von 2005 bis 2007
entsprachen in der Struktur dem
kameralen HH, jedoch wurde
parallel ein Produkthaushalt erstellt.
In der Haushaltsplanung
2006, 2007, 2008 wurde ein
Eckwertebeschluss erstellt, der
Grundlage des Haushaltsplanes
war.
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
• Kameraler Haushalt 2006
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
• Kameraler Haushalt 2006
• Kameraler Haushalt 2006
• Kameraler Haushalt 2006
• Kameraler Haushalt 2006
• Kameraler Haushalt 2006
• Produkt Haushalt 2006
• Produkt Haushalt 2006
• Produkt Haushalt 2006
Beschluss 2006
• Die Stadtvertretung Neubrandenburg hat am 07.09.06 beschlossen, dass sich die Stadt
Neubrandenburg als „Frühstarter“ bei der Einführung des neuen kommunalen Haushalts-
und Rechnungswesens (NKHR-MV) bekennt und zum 01.01.08 das kamerale auf das
doppische Rechnungssystem umstellt.
Folgende wesentliche Aufgaben sind zu untersetzen :
• Erfassung und Bewertung des Vermögens sowie Aufnahme der Daten in die
Anlagebuchhaltung;
• Erstellung der Eröffnungsbilanz;
• Überarbeitung des Produktplanes;
• Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung;
• Aufbau der Finanzbuchhaltung;
• Aufstellung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes;
• Erstellung des doppischen Jahresabschlusses;
• Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses
• Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Umstieg liegt seit dem 19.12.07 vor.
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
Beschluss 2007
• Beschluss der Stadtvertretung Nr. 460/32/07 vom 06.09.07 über die „Doppische
Haushaltsgliederung und den Produktkatalog der Stadt Neubrandenburg“
• Damit können die Regelungen der GemHVO-Dopik optimal und zielgerichtet für die
Budgetierung genutzt werden.
1. Der doppische Haushalt der Stadt Neubrandenburg wird nach der
Organisationsstruktur der Verwaltung gegliedert und
2. der beigefügte Produktkatalog wird bestätigt. Die Aktualisierung des Produktkatalogs
erfolgt mit den jährlichen Haushaltsplänen.
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
Beschluss 2008• Auf der Grundlage der §§ 2 Abs. 1 und 22 Abs. 3 Nr. 4 der Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Stadtvertretung der Stadt Neubrandenburg
folgender Beschluss gefasst:• Die Haushaltsplanung 2009 wird auf die Herbeiführung eines Eckwertebeschlusses
gemäß Beschluss der Stadtvertretung 49/04/07 verzichtet. Die Haushaltssatzung 2009
und ihre Anlagen werden in erster und zweiter Lesung in die Stadtvertretung
eingebracht.
Beschluss 2010• „Der Oberbürgermeister kann durch Beschluss der Stadtvertretung, der gemeinsam mit
der Beschlussfassung über die Haushaltsatzung des Vorjahres zu fassen ist,
verpflichtet werden, einen Eckwertebeschluss durch den die Eckdaten und
Rahmenbedingungen der Haushaltssatzung als verbindliche Vorgaben für das
Aufstellungsverfahren festgelegt werden, herbeizuführen.“
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
Haushalt 2008
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V
Gemeindekassenverordnung-Doppik M-V
Ergebnishaushalt
• Entsprechend § 14 GemHVO-Doppik sind innerhalb eines Teilhaushaltes die
Ansätze für Aufwendungen grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig
• zweckgebundene Mehrerträge mit den entsprechenden Mehraufwendungen
deckungsfähig.
• Überschreitungen sind im Teilhaushalt auszugleichen.
• Die Personalaufwendungen (ohne Kostenart 501, 505 ) werden als
„Sonderbudgets“ innerhalb der Fachbereichsbudgets behandelt. Die Ressource
Personal darf nicht auf Teil- und Unterbudgets aufgeteilt werden. Zwischen dem
„Sonderbudget“ und Fachbereichsbudget ist nur die einseitige Deckungsfähigkeit
zulässig
Finanzhaushalt• Die Ansätze des Finanzhaushaltes für Investitionstätigkeit sind nicht in die
Budgetierung einbezogen. Entsprechend § 14 (3) werden die Ansätze innerhalb
eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
• NKH Haushalt 20082. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
Haushalt 2009 und 2010• In Umsetzung des Konzeptes zur Einführung der dezentralen
Ressourcenverantwortung wurden mit Beschluss der Stadtvertretung Nr.
460/32/07 vom 06.09.07 über die „Doppische Haushaltsgliederung und den
Produktkatalog der Stadt Neubrandenburg“ die Teilhaushalte den
Fachbereichsbudgets angepasst.
Ergebnishaushalt• Die Personalaufwendungen sind innerhalb des Teilhaushaltes nicht in die
Gesamtdeckung mit einzubeziehen. Zwischen den Personalaufwendungen und
dem übrigen Fachbereichsbudget ist nur die einseitige Deckungsfähigkeit zulässig.
Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches gilt hierfür eine Beschränkung
auf 30 % der managementbedingten Einsparungen.
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
Haushalt 2011
Ergebnishaushalt• Ansätze für Aufwendungen im Teilhaushalt „Kreisaufgaben“ sind aufgrund ihrer
differenzierten fachlichen Ausgestaltung nicht gegenseitig deckungsfähig.
Aufwendungen innerhalb der Fachabteilungen in diesem Teilhaushalt werden für
gegenseitig deckungsfähig erklärt.
• Aufwendungen für Ausgleichsleistungen an den künftigen Landkreis auf
Grundlage des § 42 Abs. 2 Landkreisneuordnungsgesetz werden gemäß § 14 Abs. 2
GemHVO-Doppik durch Minderaufwendungen auf den durch die Einkreisung
betroffenen Produkten gedeckt.
2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik
3. Neuer Plan
Der Haushaltsplan - als Bestandteil der Haushaltssatzung - besteht aus:
1. dem Ergebnishaushalt (§ 2 GemHVO, Muster 5)
2. dem Finanzhaushalt (§ 3 GemHVO) Muster 6
3. den Teilhaushalten (§ 4 GemHVO, Muster 7 - 10)
4. dem Stellenplan (§ GemHVO)
als Anlage
1. der Vorbericht (§ 5 GemHVO)
2. die Bilanz des letzten Haushaltsjahres
3. der Gesamtabschluss des letzten Haushaltsjahres
4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
5. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen, den Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
6. eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen
7. Investitionsprogramm
8. die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen,
9. die Wirtschaftspläne der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit,
10. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die vorauss.Entwicklung der Unternehmen
11. die Wirtschaftspläne der rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts,
12. die Wirtschaftspläne/Haushaltspläne der Zweckverbände,
13. eine Übersicht über die Teilhaushalte
14. eine Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten
3. Neuer Plan
Ergebnis/Finanzhaushalt
Ergebnishaushalt gesamt
Finanzhaushalt gesamt
Übersicht der Teilhaushalte
Jeder Teilhaushalt
besteht aus• Teilergebnishaushalt• Teilfinanzhaushalt
und bildet eine Bewirtschaftungseinheit
Jeder Teilhaushalt ist strukturiert in
1. Gesamtbudget des Teilergebnishaushaltes und Teilfinanzhaushaltes
Vorjahr – Planjahr – 3 Folgejahre
2. Zugeordnete Produkte des Teilergebnishaushaltes und Teilfinanzhaushaltes
Planjahr
3. Teilfinanzpläne für die Produkte
Vorjahr – Planjahr – 3 Folgejahre
3. Neuer Plan
4. Produktbeschreibung Beschreibung
Auftragsgrundlage
Ziele
Zielgruppen
Leistung
Kennzahlen
Messzahlen
Finanzen (Vorjahr/Planjahr) Einzahlungen
Auszahlungen
Liquiditätssaldo
Erträge
Aufwendungen
Ergebnis
3. Neuer Plan
3. Neuer Plan
Ergebnis/Finanzhaushalt
Untergliedert entsprechend der Verwaltungsstruktur in 8 Teilhaushalte
THH 1 - Bereich Oberbürgermeister 1.01.
THH 2 - Innere Verwaltung 1.02.
THH 3 - Stadtplanung, Wirtschaft u. Soziales 1.03.
THH 4 - Sicherheit u. Ordnung 1.04.
THH 5 – Kreisaufgaben 1.05.
THH 6 - Wirtschaftliche Unternehmen 1.90.
THH 7 - Allgemeine Finanzwirtschaft 1.95.
THH 8 - Kultur, Stadtmarketing, Schule und Sport 1.80.
3. Neuer Plan
Hauptproduktbereiche 1 Zentrale Verwaltung
Produktbereiche 1.1 Innere Verwaltung
Produktgruppe 1.1.1 Verwaltungssteuerung
Produkt 1.1.1.01 Verwaltungssteuerung
1.1.1.02 Zentrale Steuerung
1.1.1.07 Personalrat
…….
Hauptproduktbereich 2 Schule und Kultur
Produktbereiche 25 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten, Botanische Gärten
26 Theater, Musikpflege, Musikschulen
27 Volkshochschulen, Büchereien u. a.
28 Heimat- und sonstige Kulturpflege
Produktgruppe 25 2.5.2 Nichtwissensch. Museen, Sammlungen
Produkt 2.5.2.01. Städtische Museen
Leistungen Regionalmuseum Kunstsammlung
2.5.2.02. Stadtarchiv
Gesamthaushalt 1.
Teilhaushalt 1.80 Städtischer Kulturbereich
Hauptproduktbereich 2 Schule und Kultur
Produktbereich 2.5 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten,
Produktgruppe 2.5.2 Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen
Produkt 2.5.2.01 Städtische Museen
3. Neuer Plan
1. Übersicht der Teilhaushalte des Ergebnishaushaltes und Finanzhaushaltes
3. Neuer Plan
1. Teilhaushalt Kultur Gesamtbudget des Ergebnishaushaltes und Finanzhaushaltes
3. Neuer Plan
2. Zugeordnete Produkte im Teilergebnishaushaltes
3. Neuer Plan
2. Zugeordnete Produkte im Teilfinanzhaushalt
3. Neuer Plan
3. Zugeordnete Produkte im Teilfinanzplan
3. Neuer Plan
4. Produktbeschreibung
3. Neuer Plan
3. Neuer Plan
4. Das Produkt
3. Neuer Plan
Finanzhaushalt
Einzahlungen
- Auszahlungen
= Liquiditätssaldo
+/- zu den liquiden Mitteln
auf der Aktiva Seite
BilanzAktiva PassivaVermögen EigenkapitalLiquide Mittel Fremdkapital
Ergebnishaushalt
Erträge
- Aufwendungen
= Ergebnissaldo
+/- zum Eigenkapital
auf der Passiva Seite
Nichtkameraler Haushalt besteht aus Drei-Komponenten
4. Das Produkt
Wo stehen wir Heute?
Theorie
1. Das Positive an der Budgetierung
ist das Erfassen aller verursachten
Aufwendungen, das stärkt das
Kostenbewusstsein und verhindert
das Wirtschaften zu Lasten fremder
Töpfe.
2. Die Zuständigkeit für alle
Positionen des Budgets bricht mit
der Antragsmentalität und der
organisierten Unverantwortlichkeit.
3. Die im Ergebnishaushalt
eingesparten Mittel können auch für
Ausgaben im Investitionshaushalt
verwendet werden.
Das ist ein starker Sparanreiz.
5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?
Wo stehen wir Heute?
Praxis
1. Die Vertretung erhält eine sehr
zusammengefasste Übersicht der
Ein- und Ausgaben. Ob das
Kostenbewusstsein gestärkt wurde
kann noch nicht festgestellt werden.
2. Kann noch nicht bewertet
werden.
3. Kann nicht bewertet werden.
Wo stehen wir Heute?
Theorie
4. Überlegungen zu den Produkten:
Zwei verschiedene Ansätze:
Entweder man fragt:
Welche Produkte müssen und
möchten wir produzieren.
Oder es erfolgt eine
Zielkostenrechnung.
Da wird gefragt: Welche Produkte
können wir uns leisten, was dürfen
die Produkte kosten?
5. Budgetierung muss mit einem
Kassensturz beginnen.
5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?
Wo stehen wir Heute?
Praxis
4. Welche Produkte müssen und
möchten wir produzieren und
was müssen und dürfen die
Produkte kosten?
5. Wir haben immer noch keine
Eröffnungsbilanz
Wo stehen wir Heute?
Theorie
6. Bei der Planung mit einem
Eckwertebeschluss wird für jeden
Budgetbereich ein maximaler
Zuschuss ermittelt. Die
Finanzmasse wird grob aufgeteilt.
Der damit verbundene Schleier des
Unwissens soll ein Vorteil zur
Entscheidung sein, weil man dann
noch nicht direkt damit konfrontiert
ist, dass man auf die individuelle
Lage zu Einzelproblemen eingehen
muss.
5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?
Wo stehen wir Heute?
Praxis
6. Der damit verbundene Schleier
des Unwissens ist ein Nachteil bei
der Planung.
Wo stehen wir Heute?
Theorie
7. Zur Konsolidierung von
defizitären Haushalten erweist sich
die Budgetierung als nicht geeignet.
Oder es fehlt am politischen Willen.
Jedenfalls vertrauen Verwaltung
und Vertretungen nicht auf die
alleinige Sparwirkung der
Budgetierung, sondern ergreifen
ergänzende Maßnahmen, die aber
am Ende die Wirksamkeit der
Budgetierung weiter
beeinträchtigen.
8. Sowohl die vorläufige
Haushaltsführung wie auch
haushaltswirtschaftliche Sperrungen
mit ihren schematischen Eingriffen
stören die Budgetierung und führen
sie ad absurdum.
5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?
Wo stehen wir Heute?
Praxis
7. Defizitäre HH erfordern
Maßnahmen über Budgeteffekte
hinaus.
8. Genau
Wo stehen wir Heute?
Theorie9. Zu jeder Finanzvorgabe gehört auch eine Vorgabe für die zu erbringende Leistung.Der Haushalt als zentrales Planungs- Steuerungs- und Kontrollinstrument soll Informationen zur Verfügung stellen, die Politiker und Verwaltung für eine gute Politik brauchen.Es ist klar, dass dabei die Informationen über die Art und Menge der Produkte nur eine Basis bilden können.Entscheidend ist welche Wirkungen erwartet werden und welche Ziele erreicht werden sollen.Der Zusammenhang von Zielen und Produkten ist keinesfalls einfach.
5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?
Wo stehen wir Heute?
Praxis9. Ein Kernproblem der Information über Produkte ist die Frage des Umfanges der Informationen und deren Wertung
Wo stehen wir Heute?
Theorie
10. Nach den Festlegungen der IM
Konferenz ist über Ziele und mit
Kennzahlen zu berichten.
Die große Kunst besteht darin,
wirklich relevante Informationen zur
Verfügung zu stellen.
Wir müssen uns also fragen, sind
die Informationen
Entscheidungsrelevant.
Wir müssen uns auch fragen ob
die Kennzahlen als Indikatoren
zur Messung von Qualität und
Kundenzufriedenheit die richtigen
sind.
5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?
Wo stehen wir Heute?
Praxis
10. Wir haben ein
Wertungsproblem.
Wo stehen wir Heute?
Theorie
11. In den Teilhaushalten wird nur der
von den jeweiligen
Budgetverantwortlichen beeinflussbare
Ressourcenverbrauch ausgewiesen.
Dazu gehören auch
Leistungsverrechnungen für
beeinflussbare interne Dienstleistungen.
Das heißt man muss klären wie die
Leistungsbeziehungen aussehen.
Für das Finanzmanagement ergibt sich
nun die Frage, wie soll mit der
Leistungsverrechnung umgegangen
werden. Wer soll mit welchen Kosten
belastet werden um optimale
Steuerungswirkungen zu erzielen.
5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein?
Wo stehen wir Heute?
Praxis
11. Ein nicht gelöstes und
unüberschaubares Problem der HH
Planung.
Was denn noch?
Der doppische Jahresabschluss besteht aus:
1. der Ergebnisrechnung (§ 44 GemHVO, Muster 11 zu § 44 GemHVO)2. der Finanzrechnung (§ 45 GemHVO, Muster 12 zu § 45 GemHVO)3. den Teilrechnungen (§ 46 GemHVO, Muster 13 zu § 45 GemHVO)4. der Bilanz (§ 47 GemHVO, Muster 14 zu § 47 GemHVO)5. dem Anhang (§ 48 GemHVO)
als Anlage
1. Rechenschaftsbericht (§ 49 GemHVO)2. Anlagenübersicht (§ 50 GemHVO, Muster 15 zu § 50 Abs. 1 GemHVO)3. Forderungsübersicht (§ 51GemHVO, Muster 16 zu § 51 GemHVO)4. Verbindlichkeitsübersicht (§ 52GemHVO, Muster 17 zu § 52 GemHVO)5. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (§ 53GemHVO, Muster 18 zu § 53 GemHVO)
Was denn noch?
Probleme
1. Das System HH zu erfassen
2. Zahlen und Informationen miteinander in die richtigen Beziehungen zu bringen
3. Nicht immer wieder zu fragen, was bedeutet was
Nicht zu bedenken ob es so bleiben muss wie es einmal festgelegt wurde
Nicht zu prüfen warum was verändert wurde gegenüber dem Vorjahr.
Gedacht heißt nicht immer gesagt,
gesagt heißt nicht immer richtig gehört,
gehört heißt nicht immer richtig verstanden,
verstanden heißt nicht immer einverstanden,
einverstanden heißt nicht immer angewendet,
angewendet heißt noch lange nicht beibehalten.
Konrad Lorenz öst. Verhaltensforscher