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1 Garantenpflicht und Gewahrsamsaufsicht Feldjägerkräfte Kommandant Mit der Wahrnehmung der Gewahrsamsaufsicht (Schutz der Gewahrsamsperson vor menschenunwürdiger oder entehrender Behandlung und Schutz Dritter vor Angriffen durch die Gewahrsamsperson) werden die Feldjäger durch den Garantenpflichtigen beauftragt Der Kommandant hat die Garantenpflicht gegenüber der/den Gewahrsamsperson(en) vom Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme bis zur deren Übergabe / Verlassen des Schiffes; Garantenpfli cht Übertragung der Gewahrsamsaufsic ht Gewahrsams- aufsicht Gewahr -sams- person

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Page 1: 1 Garantenpflicht und Gewahrsamsaufsicht Feldjägerkräfte Kommandant Mit der Wahrnehmung der Gewahrsamsaufsicht (Schutz der Gewahrsamsperson vor menschenunwürdiger

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Garantenpflicht und Gewahrsamsaufsicht

Feldjägerkräfte

Kommandant

Mit der Wahrnehmung der Gewahrsamsaufsicht (Schutz der Gewahrsamsperson vor menschenunwürdiger oder entehrender Behandlung und Schutz Dritter vor Angriffen durch die Gewahrsamsperson) werden die Feldjäger durch den Garantenpflichtigen beauftragt

Der Kommandant hat die Garantenpflicht gegenüber der/den Gewahrsamsperson(en) vom Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme bis zur deren Übergabe / Verlassen des Schiffes;

Garantenpflicht

Übertragung der Gewahrsamsaufsicht

Gewahrsams-aufsicht

Gewahr-sams-person

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Gewahrsam

a. Registrierung

b. Ermittlungsbericht

c. Aufnahme Ingewahrsamnahme durch Boardingteam

Aufnahmeprotokoll und Übergabe an FJg

Ärztliche Untersuchung

Freilassung / Übergabe

Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Phase 5

t

Systemansatz Phasenverlauf

Militärpolizeiliche Unterstützung im Aufgabenbereich Gewahrsam

Militärpolizeiliche Unterstützung im Aufgabenbereich Erhebung&Ermittlung

Ggf. Tatortarbeit an Bord des gekaperten Schiffes und Befragung der Besatzung/ Gäste des gekaperten Schiffes. Erhebung und Ermittlung zwecks Schadensfeststellung und Beweissicherung.

Zusammen-führung der

Beweisketten

Befragung der Gewahrsamsperson durch andere Kräfte der Bundeswehr oder anderer Dienststellen

Anwesenheit Gewahrsamsaufsicht

(Feldjäger) erforderlich; ansonsten formale Übergabe

zwingend notwendig

Nachweisliche (beweiskräftige) Gesamtdokumentation der Gewahrsamsaufgaben im Bereich der Bundeswehr.

Identifizierung durch FJg „in processing“

Übernahme von Asservaten

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Rahmenbedingungen und Auftrag

Zur Verfügung stehendes Feldjägerpersonal:

1 Feldjägeroffizier

2 Feldjägerfeldwebel (Erheber/ Ermittler)

Nach der Übergabe an die Feldjäger muss jede Gewahrsamsperson ständig durch mindestens einen Feldjäger und eine weitere Person (Zeugenprinzip) beaufsichtigt werden.

Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen von der Ingewahrsamnahme bis zur Übergabe an Dritte* außerhalb Bundeswehr ist Aufgabe des Feldjägerwesens Bundeswehr.

Schrift-, Belehrungs-, MeldenachweiseSpurensicherung

Erhebung und ErmittlungEindeutige Personenidentifizierung

ZeugenprinzipSchriftprotokollierung (Tätigkeitsbuch)

SprachaufzeichnungBildaufzeichnung

* Bei der Übergabe an Dritte ist jeweils das vollständige Übergabe-/Übernahmeverfahren durchzuführen einschl. ärztlicher Untersuchung. Dies gilt auch, wenn die Gewahrsamsperson an andere deutsche Kräfte (z.B. MilSich) übergeben wird.

Durchgängigkeit der Dokumentation sicherstellen

Gesamtdokumentation wird Teil der Gewahrsamsakte der

Feldjäger, welche grundsätzlich bei den Feldjägerkräften

verbleibt.

Fachliche Beratung des Kommandanten und Kontingentführers i.E. in allen feldjägerspezifischen und (mn) militärpolizeilichen Aufgaben einschl. Führung militärpolizeiliches Lagebild.

Material zur Durchführung von Erhebungen und

Ermittlungen, Durchführung der

Gewahrsamsaufgaben und Dokumentation

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Phase 2: Aufnahmeprotokoll und Übernahme

Boardingteam

Aufnahmeprotokoll und Belehrung

Feldjägeroffizier

Einrichten Aufnahmeorganisation (Bilddokumentation, Protokollierung), Vergabe Registrierungsnummer

Ustg des Boardingteams bei der Belehrung der Gewahrsamsperson und Ustg des Boardingteams bei der Erstellung Aufnahmeprotokoll (Datenerhebung)

Durchsuchung einschl. Erstellung Liste abgenommener Gegenstände durch Feldjäger.

Entgegennahme der Meldungen des Boardingteams (Aufnahmeprotokoll, Belehrungsnachweis, Liste abgenommener Gegenstände) einschl. sichergestelltes/ abgenommenes Material

Übernahme der Gewahrsamperson (ab diesem Zeitpunkt Durchgängigkeit Dokumentation sicherstellen)

Erstellung Meldungen (IKRK etc.) und Datenaustausch mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Erstellung (Sofort-)Meldung „Meldung der Gewahrsamnahme“ und ggf. Meldung „Verdacht einer Menschenrechtsverletzung“ bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente.

Feldjägerfeldwebel (Erhebung/Ermittlung)

Durchsuchung, ggf. Feststellung von Verletzungen/Ansprechbarkeit, ggf. Fürsorgemaßnahmen

Feldjägerfeldwebel (Erhebung/Ermittlung) Protokollierung, ggf. Bildaufzeichnung/Dokumentation „in processing“, Tätigkeitsbuch

Sonstige Kräfte als Soldaten „im Feldjägerdienst“

Gewahrsamsaufsicht vor und nach der Übergabe (wenn Feldjäger durch den Garantenträger mit der Gewahrsamsaufsicht beauftragt werden)

Sprachmittler

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Phase 3: Feststellung Gewahrsamstauglichkeit

Arzt

ärztliche Untersuchung

Erstellen „Gesundheitsprotokoll“ und „Ärztliche Empfehlung zur Gewahrsamstauglichkeit“

Ggf. medizinische Versorgung bei Erkrankung/Verletzung/Verwundung

Feldjägeroffizier /FJgFw (Sicherung)

Transport der Gewahrsamsperson vom Sammelraum zum Arzt und zurück

Gewahrsamsaufsicht während des gesamten Aufenthalts beim Arzt

Ggf. Erstellen Sofortmeldung Meldung „Verdacht einer Menschenrechtsverletzung“ bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente

Entgegennahme Gesundheitsprotokoll (in einem verschlossenen Umschlag - wird Teil des Gewahrsamsakte)

Entgegennahme Ärztliche Empfehlung zur Gewahrsamstauglichkeit

FJgOffz/ Feldjägerfeldwebel (Sicherung)

Überwachung der Gewahrsamsaufsicht

Sonstige Kräfte als Soldaten „im Feldjägerdienst“ Gewahrsamsaufsicht vor und nach dem Arztbesuch (wenn Feldjäger durch den Garantenträger mit der Gewahrsamsaufsicht beauftragt werden)

Sprachmittler

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Phase 4a: Registrierung und Identifizierung

Feldjägeroffizier

Erstellen Registrierungsblatt (Befragung der Gewahrsamsperson zu den Daten)

Erstellung Meldevordrucke FJgWesBw

Registrierung und Zusammenführen der sichergestellten/ abgenommenen Gegenstände und aller anderen persönlichen Dokumente und Gegenstände.

Feldjägerfeldwebel (Sicherung)

Überwachung der Gewahrsamsaufsicht während der Erhebung von Identifizierungsmerkmalen

Sonstige Kräfte als Soldaten „im Feldjägerdienst“ Gewahrsamsaufsicht vor und nach der Registrierung (wenn Feldjäger durch den Garantenträger mit der Gewahrsamsaufsicht beauftragt werden)

Feldjägerfeldwebel (Erhebung/Ermittlung) Gewahrsamsaufsicht während des Erstellens des Registrierungsblatts

Erheben von eindeutigen Personenidentifizierungsdaten

Führen Tätigkeitsbuch

Anlegen der Gewahrsamsakte

Sprachmittler

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Phase 4b: Erstellen des Ermittlungsberichts

Feldjägeroffizier, ggf. Rechtsberater-Stabsoffizier

Vernehmung/ Befragung der Gewahrsamsperson zu den Tatvorwürfen

Befragung von Zeugen (Boardingteam, Besatzung des gekaperten Schiffes, sonstiger Personen)

Feldjägerfeldwebel (Sicherung)

Gewahrsamsaufsicht

Sonstige Kräfte als Soldaten „im Feldjägerdienst“ Gewahrsamsaufsicht vor und nach der Vernehmung (wenn Feldjäger durch den Garantenträger mit der Gewahrsamsaufsicht beauftragt werden)

Bewachungsaufgaben

Versorgung im Gewahrsam (Verpflegung, Getränke, Hygieneartikel, ggf. Bekleidung etc.)

Feldjägerfeldwebel (Erhebung/Ermittlung)

Gewahrsamsaufsicht während Befragung zu den Tatvorwürfen und grds. bei sonstigen Befragungen

Ggf. Tatortarbeit an Bord des gekaperten Schiffes

Sammlung, Registrierung und Dokumentation von Asservaten und sonstigen Beweismitteln

Behandlung der Asservate und Asservierung

Erstellen des Ermittlungsberichts

Transport der Gewahrsamspersonen zu der Befragung und zurück

Sprachmittler

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Phase 4c: Aufenthalt der Gewahrsamsperson an Bord

Feldjägerfeldwebel (Sicherung)

Gewahrsamsaufsicht (Schichtfähig)

Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) einschl. Datenaustausch mit deutschen polizeilichen BOS

Feldjägeroffizier (Sicherung)

Ustg der FJgFw bei Gewahrsamsaufsicht (Begleitung zur Toilette, Waschraum, „Hofgang“ etc.)

Sprachmittler

ggf. truppenärztl., psychologische oder seelsorgerische Betreuung der Gewahrsamsperson

Sonstige Kräfte als Soldaten „im Feldjägerdienst“ Gewahrsamsaufsicht vor und nach der Vernehmung (wenn Feldjäger durch den Garantenträger mit der Gewahrsamsaufsicht beauftragt werden)

Bewachungsaufgaben

Versorgung im Gewahrsam (Verpflegung, Getränke, Hygieneartikel, ggf. Bekleidung etc.)

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Phase 5: Übergabe/ Freilassung der Gewahrsamsperson

Feldjägeroffizier

Protokollierung noch zu klärender Sachverhalte, Vorwürfe und Anträge in dem Umfang, wie sie von der Gewahrsamsperson vorgebracht werden

Protokollierung von Vorwürfen der Gewahrsamsperson hinsichtlich des Gewahrsams

Protokollierung der Rückgabe/ des (weiteren) Verbleibs sichergestellter/ abgenommener Gegenstände

Erstellen des Übergabeprotokolls

Feldjägerfeldwebel (Sicherung)

Überwachung der Gewahrsamsaufsicht

Sonstige Kräfte als Soldaten „im Feldjägerdienst“

Gewahrsamsaufsicht (wenn Feldjäger durch den Garantenträger mit der Gewahrsamsaufsicht beauftragt werden)

Arzt

Untersuchung

Erstellen Aktueller Gesundheitszustand der Gewahrsamperson

Feldjägerfeldwebel (Sicherung)

Gewahrsamsaufsicht während der Maßnahmen des Feldjägeroffiziers

Sprachmittler