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10.Oktober 2006
17. Internationale Binnenschiffahrts- Gefahrgut- Tage
Sicherung in Binnenhäfen
Dipl.-Ing. Andreas WiegandBasell Polyolefine GmbH
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Sicherung in Binnenhäfen
Globale Präsenz):• Produktion in 21 Ländern• Verkauf in mehr als 120 Ländern
• Technologische Führungsrolle• 6,600 Mitarbeiter, jährlicher Umsatz €8.5 Milliarden
Gesamt Produktion 6,630 Kt
Globale MarktpositionGlobale Marktposition• 1. bei Polypropylene• 1. bei Advanced polyolefins• 1. bei in PP- Lizenzen • 7. bei Polyethylene
Die Basell im Weltmaßstab
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Sicherung in Binnenhäfen
Die Basell Polyolefine GmbH produziert an ihrem Standort in Wesseling bei Köln im wesentlichen Kunststoff-Granulate, die zu einer Vielzahl von Produkten, wie z. B. Kraftstoffbehälter für Fahrzeuge, Rohre, Flaschen, Folien und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs weiterverarbeitet werden.
Rheinhafen Godorf
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Sicherung in Binnenhäfen
Im Jahre 2005 wurden in den von Basell genutzten beiden Hafenbecken 321 Binnenschiffe mit ca. 300.000 t Gefahrgütern der Klassen 2 und 3 beladen und 617 Binnenschiffe mit ca. 780.000 t entladen . Das Sicherungskonzept besitzt deswegen großen Stellenwert.
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Nach den Ereignissen vom 11. September 2001 hielt es die internationale Gesetzgebung jedoch für erforderlich, auch für den Transport gefährlicher Güter im Binnenschiffsverkehr Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Aktivitäten zu entwickeln
Auf der Basis entsprechender Empfehlungen der Vereinten Nationen wurden Maßnahmen zur Sicherung - im englischen beschrieben mit Security, im Unterschied zur klassischen Safety (Sicherheit) - in ein neues Kapitel 1.10 des ADNR aufgenommen
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Ziel dieser neuen Vorschriften ist es, das Risiko des Diebstahls oder des Missbrauchs gefährlicher Güter für terroristische Zwecke, durch den Personen, Güter oder die Umwelt gefährdet werden können, zu minimieren
Einen absoluten Schutz gibt es hier aber ebenso wenig wie bei den klassischen Risiken, die der Transport gefährlicher Güter mit sich bringt
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Sicherheitsvorkehrungender Unternehmen der chemischen Industrie
gegen Terroranschläge
Maritime Security Umsetzung der Kapitel V und XI des SOLAS
Maritime SecuritySicherheit im Seeverkehr
durch Anti-TerrormaßnahmenISPS- Code A.16
ADNR 2005 Kapitel 1.10 GGVBinSch
Basell betreibt Hafenanlagen, die sowohl dem ADNR, Kap. 1.10, als auch dem ISPS- Code, A. 16 unterliegen
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Basell Polyolefine GmbHWerk Wesseling
Sicherungsplan gemäß Kapitel 1.10 des ADR/RID/ADNRerstellt durch die Basell Polyolefine GmbH
1. Schutzziel und Geltungsbereich .................................
gültig ab 01.07.2005
Getrennte Rechtsbereiche und
unterschiedliche Zuständigkeiten von
Behörden
Plan zur Gefahrenabwehr Hafenanlage nach ISPS-Code erstellt und genehmigt für die zertifizierte Hafenanlage der Basell ab
12.12.2005
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Unterschiede in der Umsetzung von Sicherungskonzepten für die Betreiber von Umschlagseinrichtungen in Häfen:
ISPS- Code zuständige Behörde DA Hafensicherheit Zertifizierung Sicherungskonzept Genehmigung PFSP durch DA Festlegung von 3 Gefahrenstufen mit entspr. Massnahmen Auslösung erhöhte Gefahrenstufe nur durch die DA Präzise Hinweise für Trainings
Kap. 1.10 ADNR zuständige Behörde StAfA keine Zertifizierung des Sicherungskonzeptes Sicherungsplan erstellt ‚ Unternehmen keine Gefahrenstufen und Massnahmenzuordnung Auslösung erhöhte Gefahr nicht klar definiert Allgemeine Empfehlungen für Trainings
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Durch die DA Hafensicherheit wurde unsere Umschlagsanlage nach dem ISPS- Code überprüft und zertifiziert
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Durch das Fortbildungszentrum (FZH) in Hamburg wurden zwei PFSO
für Basell ausgebildet
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Grundlagen der Sicherungskonzepte nach dem PFSP und Kap. 1.10 ADNR
Beschränkung Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten Technische Sicherungsmassnahmen Meldeprozedere/Empfang von Schiffen (z.B. Namensliste gem. PFSP) Zugangskontrollverfahren/Organisierung von Personalwechseln Personenüberwachung / Überwachung Umschlagsmassnahmen Anforderungen ISPS auch für ADNR-Schiffe im Hafenbecken Meldeprozedere bei Störungen und Ereignissen Sonderfestlegungen für erhöhte Gefahrenstufen Kontrolle der Betriebseinrichtungen Schadensabwehr- und Schadensbegrenzungseinrichtungen
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Kap. 1.10.3.2.2 (f) ADNRVerfahren zur Bewertung und
Erprobung der Sicherungspläne und Verfahren zur
wiederkehrenden Überprüfung
Nach PFSP vorgenommene Überprüfungen, Inhalt und
Zeitpunkt von Schulungen und Übungen sind vom PFSO zu
dokumentieren
Eine Betriebsstelle bei Basell für Hafenanlagen zuständig ,
Kombinierung der Ausbildungs- und Trainingsmassnahmen gemäß ISPS-
ADNR ist möglich
Vorgaben für Ausbildung und Trainings
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Was ist für den Betreiber von Verladeeinrichtungen üblicherweise ein
Security- Ereignis ?
Verdächtige Aktivitäten auf dem Betriebsgelände
Vermeintlich fremde Person(en) innerhalb abgesperrter Bereiche
Diebstahl oder versuchter Diebstahl Missbrauch von Ladegütern und
Einrichtungen Graffiti
Sachbeschädigung
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Was wird von jedem Mitarbeiter in einer Hafenanlage erwartet?
Wissen, was ein Security- Ereignis/Sicherheitsrisiko ist
Meldewege kennen und anwenden
Bei Gefahrgut besonders sensibel und wachsam sein
Richtiges Handeln will jedoch trainiert sein!
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Handlungsempfehlung der BR Düsseldorf, DA Hafensicherheit zur Erprobung des PFSP mittels jährlichen Übungen
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Sicherungsplan nach Kap. 1.10 ADNR gilt nur für Sicherung von Gefahrguttransporten für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential
Port Facility Security Plan gilt unabhängig von Gefahrgut nur für Hafenanlagen mit Seeschiffsverkehr
Gefahrenstufe 2Gefahrenstufe 3erhöhte Gefahrenlage
Normallage Gefahrenstufe 1
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Checkliste für erhöhte Sicherungslage gem. Kap. 1.10. ADNRMeldung über erhöhte Sicherungslage eingegangen : ………… Tag ………… Uhrzeit
Auslösende Stelle für erhöhte Sicherungslage ………………………………………………..
Meldeaktivitäten (Wesseling oder Knapsack): Uhrzeit
- Wesseling: Verständigung des Notfalleiters ……… - Knapsack: Verständigung Notfallmanager/Leiter ZEL ……… - Verständigung des Gefahrgutbeauftragten (ADR /RID/ADNR) ……… - Verständigung des Eisenbahnbetriebsleiters (nur RID) ………
- Verständigung des Port Facility Security Officer (PFSO) (ADNR) ………
- Verständigung des Leiters Werkssicherheit (ADR/RID) ……… - Einberufung weiterer Bereitschaftsdienste gemäß RRL, Aktionsplan 3 ………
Rücksprache mit externen Stellen / Behörden durch Notfallstab (Wesseling oder Knapsack) - Staatliches Amt für Arbeitsschutz / Bereich Gefahrgutüberwachung ………
Checklisten für erhöhte Sicherungs-bzw. Gefahrenlagen als Bestandteil des Sicherungsplanes nach Kap. 1.10 ADNR
Massnahmeplan für Gefahrenstufen 2 und 3 durch DA Hafensicherheit im PFSP konkret,
jedoch ohne Checklisten, vorgegeben
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Notfallleiter
Stabsleiter
Pressesprecher
Lage
Logistik
Öffentlichkeitsarbeit
HSE / S
Notfallorganisation der Basell bei Eintritt einer erhöhten Gefahrenlage nach ISPS/ADNR
PFSO
SSO
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Die Mitglieder eines Notfallstabes sind :
mit ihrer Stellung und den Grundsätzen ihrer Tätigkeit in entsprechenden Lagen vertrautin der Lage zweckmäßige Massnahmen zur Schadensabwehr einzuleitenhaben Sicherheit in der Abwicklung Schadenslagen und damit auch in der Führung des Stabes und in der Stabstechnikkönnen mit den notwendigen Hilfsmitteln im Stab umgehenkennen die Anforderungen an die Notfallkommunikation erkennen die Aufgabenabgrenzung zwischen allen Beteiligten
Voraussetzung: regelmäßiges Training und Informationsvermittlung
Grundsätze der Tätigkeit eines Notfallstabes
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Rahmenrichtliniefür betriebliche
SchadensereignisseBasell Polyolefine GmbH
Werk Wesseling
SEF - Arbeitssicherheit / GefahrenabwehrWerkfeuerwehr
Auflage 11i
Materielle, technische und organisatorische Voraussetzungen
zur Beherrschung von Gefahrenlagen
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Entscheidung des Basell- Notfallmanagementes:Durchführung einer Gemeinschaftsübung mit aktiven Komponenten für die DA Hafensicherheit und den zuständigen Polizeidienststellen unter Einbeziehung weiterer Stellen wie Berufsfeuerwehr Köln, Staatliches Amt für Arbeitsschutz, die HGK als Betreiber des Rheinhafens, einer Schiffsbesatzung sowie weiterer Nutzer des Hafens.
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Szenario des Trainings:
Erhöhung auf die Gefahrenstufe 2 für den von Basell genutzten Teil des Rheinhafens durch die DA Hafensicherheit Einberufung des Basell- Notfall- Kernstabes
Durchführung aller Massnahmen nach dem PFSP für die Gefahrenstufe 2
Reaktion des Notfallstabes auf weitere Eskalationen der Lage durch Vermutung eines bevorstehenden terroristischen Anschlages bis zur Auslösung einer Gefahrenstufe 3
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Der Port Facility Security Officer (PFSO) übernimmt mit dem Notfalleiter gemeinsam die Führung im Notfallstab
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Stabsarbeit unter Mitwirkung von Verbindungsbeamten der Polizei und der Berufsfeuerwehr Köln
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Permanente Bestreifung in und um das Hafengelände durch die Basell- Werkssicherheit nach Bekanntgabe der Gefahrenstufe 2
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Präsenz und Übernahme der Führungsrolle durch die Polizei nach Einbeziehung in die fiktive Gefahrenlage
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Nach Übernahme der Leitung durch die Polizei bedürfen jede Veröffentlichung die Abstimmung mit deren Pressestelle
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Beunruhigung durch ein von der Besatzung auf dem Schiff aufgefundenes elektrisches Messgerät als „fiktiver Sprengkörper“
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Polizeiliche Überprüfungen auf dem Schiff ergab für die Übung glücklicherweise Entwarnung
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Schlussfolgerungen aus dem Notfalltraining nach dem ISPS- Code
Über die gesamte Gefahrenlage ist ein ständiger Informationskontakt zwischen den beteiligten Betriebsstellen und der DA Hafensicherheit zu gewährleisten
Der Port Security Facility Officer des Unternehmens im Notfallstab und der Ship Security Officer müssen ausreichende Kontakte halten
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Schlussfolgerungen aus dem Notfalltraining nach dem ISPS- Code
Die Einbeziehung eines Verbindungsbeamten der Polizei in die Arbeit des betrieblichen Notfallstabes ist unverzichtbar
Insofern die Polizei die Leitung der Schadensabwehr betreffs der Sicherungslage übernimmt, hat sich der betriebliche Notfallstab mit allen Handlungen, einschliesslich der Öffentlichkeitsarbeit, dieser unterzuordnen.
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Schlussfolgerungen aus dem Notfalltraining nach dem ISPS- Code
Massnahmen der Gefahrenstufe 2 sollten ein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleisten, jedoch grundsätzlich Umschlagsprozesse in der Hafenanlage noch nicht negativ beeinträchtigen.
Erst bei der Gefahrenstufe 3 sollten Restriktionen, Eingriffe in Verladeprozesse oder gar Sperrungen durchgeführt werden.
Der betriebliche Notfallstab kann jedoch bei Gefahr im Verzuge auch ohne die DA entsprechende Massnahmen anweisen
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Schlussfolgerungen aus dem Notfalltraining nach dem ISPS- Code
Trainings für erhöhte Sicherungslagen sollten parallele Handlungen vor Ort und im Notfallstab beinhalten um das flexible Reagieren auf sich verändernde Lagen zu ermöglichen
Die Festlegungen aus unserem PFSP haben sich nach dem Ergebnis unseres Trainings grundsätzlich bewährt und erscheinen praktisch umsetzbar
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Jeder Mitarbeiter ist ein „Security- Mitarbeiter“ !!!
Einfache Handlungs-anweisungen:
Aufmerksam zu sein Security- Ereignisse erkennen und zu melden