wärmepumpen herausforderungen für verteilnetzbetreiber (vnb)

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Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013 Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB) Grundlagen Physik Normen Verordnungen (Gesetze)

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Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB). Grundlagen Physik Normen Verordnungen (Gesetze). - PowerPoint PPT Presentation

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Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Grundlagen Physik Normen Verordnungen (Gesetze)

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Grundlagen

Physik 1

Umgebungswärme1 Verdampfer2 Kompressor3 Kondensator4 Expansionsventil5 Wärmeverteilung

Umweltwärme und Wärmeverteilung bestimmen Energiebedarf1, 2 und 3 sind kostenrelevant

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Grundlagen

Physik 2 Mit einer Wärmeverteilung mit tiefer Vorlauftemperatur und

richtigem Anlagekonzept kann der Wärmebedarf ganzjährlich mit einer WP abgedeckt werden. (bis Normaussentemperatur z.B. - 8 oC).

Eine WP wird auf den vorgegebenen Basiswert für die Wärmeerzeugerleistung ausgelegt. Eine Reserveleistung wie bei Holz-, Gaskesseln, usw. ist nicht vorhanden.

Fussbodenheizungen ohne TABS sowie Radiatoren reagieren schnell auf eine absinkende Vorlauftemperatur.

TABS = Thermoaktives Bauteilsystem zur thermischen Bewirtschaftung z.B. von Böden

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Grundlagen

Physik 3 Verriegelung von WP + Notheizung ist nicht sinnvoll, da die

Notheizung allein, mit schlechtem Wirkungsgrad, wesentlich weniger Wärme erzeugt

Wenn Reduktion der elektrischen Leistung erforderlich:1. Wassererwärmungsanlage?2. Notheizung sperren3. Wärmepumpe sperren

WP-Anl.: Physikalisch enge Grenze bezüglich Sperrung:Maximal 3 x 1 Stunde im Abstand ≥ 1 Stunde

Planung: Muss Sperrzeiten berücksichtigen!

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Grundlagen

SIA Norm 384/1 (2009) 14.4.1.3 Innerhalb der zulässigen Abweichung von +30/-5% soll diejenige

Wärmeerzeugerleistung gewählt werden, welche dem Basiswert am nächsten kommt.

4.4.6.3 Eine elektrische Widerstandsheizung darf nicht als Zusatzheizung eingesetzt werden. Demzufolge sind Heizungs-WP auf Nenn-Heizlast zu dimensionieren.

4.4.6.6 Bei der Bemessung von WP ist zu berücksichtigen, dass die Elektrizitätszufuhr unter Umständen täglich bis zu mehreren Stunden unterbrochen wird.

4.3.3.1 Die Wassererwärmungsanlage benötigt eine zusätzliche Wärmeerzeugerleistung

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Grundlagen

Energieverordnung AG (1.9.12) 1§ 24 Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen

… dürfen in folgenden Fällen installiert werden:a) als Notheizung

1. für Aussentemperaturen unter der Auslegungs- temperatur der Hauptheizung

2. zusätzlich zu handbeschickten Holzheizungen …Art. 1.12 (MuKEn) Die Hauptheizung (z.B. WP, …) muss so

ausgelegt werden, dass sie bei der Auslegungs-temperatur die gesamte Leistung erbringen kann.

MuKEn = Mustervorschriften der Kantone im EnergiebereichEnDK = Konferenz kantonaler Energiedirektoren

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Grundlagen

Energieverordnung AG (1.9.12) 2§ 12 Der Neueinbau einer direkt-elektrischen Brauchwasser-

erwärmung ist in Wohnbauten nur erlaubt, wenn

a) das Brauchwasser während der Heizperiode mit dem Raumheizungs-Wärmeerzeuger erwärmt oder vorgewärmt wird

b) Das Brauchwasser primär mittels erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme erwärmt wird.

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Installierte Anlagen

Beispiel einer nicht zulässigen WP-Anlage

Nur WP3400 h/a+ elektrischeZusatzheizung1,5 kW2750 h/a+ elektrischeZusatzheizung3,7 kW250 h/a

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Installierte Anlagen

11

ElektrischeNach-erwärmung

Kombispeicher200 Liter

Kombination Heizung + Brauchwasser

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Installierte Anlagen

Kombination Heizung + Brauchwasser + Solarthermisch

Kombispeicher

Option : ElektroeinsatzEW-Kommando(Boilersteuerung)

El. Nacher-wärmung

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Anmeldungen / Gesuche an VNB

Netz-Anschlussgesuch für Gebäude Anmeldung einer geplanten WP-Anlage Vorgehen der/des VNB

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe

Anmeldung WP, erforderliche Angaben 11. Antragsteller

2. Bauherrschaft

3. Standort

4. Gebäudetyp

5. Bestehender / neuer Netzanschluss

6. Fabrikat/System der WP-Anlage

7. Betriebsart (monovalent / bivalent mit nichtelektrischem Wärmeerzeuger

8. Kein Speicher, technischer Speicher oder Pufferspeicher

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe

Anmeldung WP, erforderliche Angaben 29. Maximale Summe elektr. Leistung für ganze WP-Anlage

bei - 8 oC bei - 15 oC

10. Notheizung ja / neinWenn vorhanden, elektrische Leistung bei - 15 oC

11. Wassererwärmung mit gleicher / separater WP-Anlage

12. Evtl. vorhandene ortsfeste elektrische Heizung(en)Ersatz ja / nein

13. Vorgesehenes Inbetriebsetzungsdatum

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe

Bewilligung durch VNB1. Güte der Anmeldung? (Beurteilung aufgrund Erfahrung)

2. Netzanschluss für diese Objekt vorhanden / angemeldet?

3. Wenn nein, Anmeldung für Netzanschluss verlangen

4. Sind alle verlangten Angaben vorhanden?

5. Vergleich angemeldete WP-Daten mit Herstellerdaten

6. Rückfragen bezüglich Unklarheiten

7. Bewilligung mit VNB Standard-FormularDas Standardformular des VNB enthält technische Bedingungen und mögliche Sperrzeiten für WP Anlagen

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe

Formular „Bewilligung durch VNB“1. Identifikation der Anlage

2. Technische Bedingungen mit Begründungen

3. Sperrzeiten für WP-Anlage und evtl. Notheizung

4. Vorgaben für Wassererwärmungsanlage

5. Weiteres Vorgehen bezüglich Zusammenarbeit Kunde / Installateur mit VNB

6. Verantwortlichkeiten von Antragsteller und Bauherrschaft

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Möglichkeiten zur Einflussnahme durch VNB

„Belohnung“ für die Kooperation eines Kunden

Beim Auftreten kritischer Belastungsverhältnisse:

1. Langfristige Einhaltung der vorgegebenen technischen Bedingungen (Sperren)

2. Zulassung einer technischen Kontrolle der WP-Anlage durch den VNB ca. zwei Jahre nach Inbetriebnahme

3. Mitteilung von Veränderungen

→ Rabatt auf Energiepreis

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Möglichkeiten zur Einflussnahme durch VNB

„Belastung“ für fehlende Kooperation

→ Leistungszuschlag auf Energiepreisoder

→ Zähler mit Leistungsmessung

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Fotovoltaik „nicht technische“ Problemstellungen

BFE Empfehlungen bezüglich Anschluss von EEA

A1 Eigenverbrauch, saldierend

„Bei Anlagen ≤ 3 kW kann eine Saldierung der ein- und ausgespiesenen Mengen erfolgen (entweder mit hin- und rücklaufenden Zähler oder rechnerisch). Ansonsten muss die Gleichzeitigkeit berücksichtigt werden.“

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Fotovoltaik „nicht technische“ Problemstellungen

BFE Empfehlungen bezüglich Anschluss von EEA

A2 Eigenverbrauch, Überschuss

„Kann bei Neuanlagen installiert werden, bei welchen die produzierte Energie in erster Linie durch den Produzenten genutzt wird.“

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

Fotovoltaik „nicht technische“ Problemstellungen

Net Metering für kleinere Anlagen anstelle KEV

Gemäss Faktenblatt 1 des Bundesrates vom 18.04.2012:

Erste Massnahmen Energiestrategie 2050

„Keine KEV-Unterstützung mehr für kleine Fotovoltaikanlagen (< 10 kW): Es werden einmalige Beiträge in Höhe von maximal 30% der Investitionskosten ausbezahlt. Die Anlagen sollen nach dem Prinzip der Eigenverbrauchsregelung nicht mehr den gesamten Strom vom Netzbetreiber beziehen, sondern nur die Elektrizität, die sie selber nicht produzieren können (net metering). Der Mehrwert liegt in der Einsparung von Strombezugskosten.”

Eine Aussage wie gemessen werden muss fehlt!

Gemäss SWISSOLAR werden bei net metering Produktion und Eigenbedarf saldiert. Ein Plusenergiehaus müsste somit dem VNB für Energie und Netznutzung nichts mehr bezahlen!

Pool Aargau Nord - Ost 26. Delegierten-Versammlung, 09. Mai 2012

Fotovoltaik „nicht technische“ Problemstellungen

Druck zur Einführung eines Produktes für alle Kunden

Kunden, die sich nicht beim Elektrizitätsversorger melden und wieder das alte Angebot bestellen, werden automatisch zu Bezügern eines teueren Produktes ohne Kernenergie.

Es wird damit gerechnet, dass ein bedeutender Teil der Kunden dies gar nicht realisieren wird.

Bei vielen Kunden könnte ein solches Vorgehen nachhaltige negative Gefühle bewirken! Zudem ist es ein wettbewerbsrechtlich verpöntes Vorgehen.

Alle Kunden zahlen bereits eine Abgabe für die Förderung von NEE.

Da Energie aus KKW während Jahrzehnten noch nicht ersetzt werden kann, wird ein falsches Zeichen gesetzt.

Vor Einführung eines solchen Verfahrens ist ein politischer Entscheid erforderlich!

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. Nov. 2013

Nächste Delegiertenversammlungen

Mittwoch 7. Mai 2014, 18:00 Uhr

Organisation EV Gebenstorf AG (Marcel Hayoz)

Mittwoch 5. November 2014, 18:00 Uhr

Organisation?

Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. Nov. 2013

Pool Aargau Nord - Ost 28. Delegierten-Versammlung, 08. Mai 2013

Fotovoltaik „nicht technische“ Problemstellungen

Virtuelles HKN-System verhindert Doppelzählung

Kunde

Produzent

Energiedaten Elektrisches Netz(physisch)

Elektrisches Netz(physisch)

HKNHKNKonto

Produzent

Konto Produzent

Konto Händler

Konto Händler

Konto Energie-Lieferant

Konto Energie-Lieferant

HKNHKN

RechnungRechnungE+NN

swissgrid

+ Öko