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Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos im Saarland Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Dr. Jens Götzinger Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Referat E/2 Wasser und Abwasser Tel.: 0681 / 501-4374 Email: [email protected] Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Stand 02.12.2010

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Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos im Saarland

Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Dr. Jens Götzinger Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Referat E/2 Wasser und Abwasser Tel.: 0681 / 501-4374 Email: [email protected] Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Stand 02.12.2010

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Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung............................................................................................................. 3 2. Beschreibung des Bearbeitungsgebiets .............................................................. 3 3. Hochwasserereignisse in der Vergangenheit ...................................................... 4 4. Ermittlung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko................................ 7 5. Ergebnisse .......................................................................................................... 8 Anlage 1 Karte des Bearbeitungsgebiets Mosel-Saar .............................................. 12 Anlage 2 Topographische Karte des Saarlands ....................................................... 13 Anlage 3 Landnutzungskarte des Saarlands ............................................................ 14 Anlage 4 Übersichtskarte der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko ..................................................................................................... 15 Anlage 5 Detailkarte der Risikogebiete..................................................................... 16 Anlage 6 Methodik zur Bestimmung der Risikogebiete ............................................ 17

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1. Einleitung Hochwasser sind Naturereignisse, mit denen immer wieder gerechnet werden muss. Sie sind ein Teil des natürlichen Wasserkreislaufs von Niederschlag, Abfluss, Versickerung und Verdunstung. Hochwasser können durch außergewöhnliche Niederschläge oder schnelle Schneeschmelze ausgelöst werden. An ihrer Entstehung wirken viele Faktoren mit zum Beispiel Wetterlage, Bodenzustand, Vegetation, Geländeneigung, Talform und Gerinnegeometrie. Zur Entstehung von Hochwasserschäden trägt der Mensch durch die Besiedlung und Nutzung der natürlichen Überschwemmungsflächen bei. Es ist das Ziel der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWRM-RL) vom 23. Oktober 2007 diese historisch gewachsenen Hochwasserrisiken zu vermindern. Durch das „Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts“ (Wasserhaushaltsgesetz, WHG) wurden die Anforderungen der HWRM-RL in deutsches Recht umgesetzt. In einem abgestuften Verfahren werden dabei zuerst aufgrund leicht verfügbarer Informationen die potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ermittelt. In den so bestimmten Risikogebieten erfolgt bis 2013 die Erstellung detaillierter Hochwassergefahren- und -risikokarten. In den darauf folgenden beiden Jahren werden von allen Beteiligten gemeinsam Hochwasserrisiko-managementpläne mit angemessenen Zielen zur Verringerung der Hochwasserrisiken erarbeitet.

Aufgabenstellung § 73 WHG „Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete“ definiert Hochwasserrisiko als die Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte. Artikel 4 Absatz 2 der HWRM-RL gibt darüber hinaus vor, dass die vorläufige Bewertung eine Darstellung des Bearbeitungsgebiets und eine Beschreibung signifikanter Hochwasserereignisse der Vergangenheit enthalten soll. Daran anschließend folgen die Methodik und Ergebnisse der Studie zur Ableitung der Risikogebiete. Karten des Bearbeitungsgebiets und der Ergebnisse befinden sich im Anhang.

2. Beschreibung des Bearbeitungsgebiets Das Saarland liegt in der Flussgebietseinheit Rhein und der größte Teil wiederum im Bearbeitungsgebiet Mosel/Saar. Lediglich kleine Teile im Osten (Schwarzbach/Glan) und Nordosten (Nahe) entwässern in Richtung Mittelrhein.

Bei den Böden dominieren auf den Gesteinen des Permokarbons und des Buntsandsteins mehr oder weniger saure Braunerden (Kambisole), die sich durch eine mäßige Fruchtbarkeit und geringe bis mittlere Entwicklungstiefe auszeichnen. Sie werden landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt. In den Gaulandschaften dominieren auf Muschelkalk die Karbonatböden (Rendzinen), die sich durch eine größere Fruchtbarkeit und geringe Entwicklungstiefen auszeichnen.

Die Gewässer der einzelnen Einzugsgebiete durchfließen verschiedene, in erster Linie durch die Geomorphologie und Geologie geprägte, naturräumliche Einheiten. Das nördliche Saarland (Rotliegendes) und das mittlere Saarland (Karbonsattel, Buntsandstein) sind außerhalb der Siedlungsgebiete überwiegend durch dichte Waldbestände geprägt. Der

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Gesamtwaldanteil im Saarland beträgt ca. 39 %. Im Gegensatz dazu stehen intensiv landwirtschaftlich genutzte Offenlandflächen im Westen und Südosten des Saarlandes. Die Siedlungen konzentrieren sich im Saarland hauptsächlich entlang der größeren Flüsse und Bäche. Die Gesamtbevölkerung beträgt 1.036.598 Personen (Stand 2007), die sich insgesamt auf 52 Kommunen verteilen. Das Straßen- und Schienennetz lehnt sich an den Talverlauf an. Wichtige Verkehrsachsen (Straßen- und Schienenverkehr) liegen entlang der Talauen und stellen große Nutzungsansprüche an dieses Umfeld.

Das Saarland befindet sich in der Ökoregion Westliches Mittelgebirge mit Niederschlägen zu allen Jahreszeiten und mild-gemäßigten Temperaturen (atlantischer Einfluss). Aufgrund der geringen orographischen Exposition liegen die Niederschläge meist zwischen 750 mm und 850 mm. Nur in den stärker exponierten nördlichen Randbereichen (Naturraum Hochwald) steigen sie bis 1000 mm an. Es findet ganzjähriger Abfluss mit Abflussmaxima im Winterhalbjahr statt.

3. Hochwasserereignisse in der Vergangenheit Im Saarland sind Ereignisse mit signifikant nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftliche Tätigkeit im Mai 1970, im Oktober 1981, im Dezember 1993, im Januar 1995, im Februar 1997, im Dezember 2001 und im Januar 2003 aufgetreten. Historische Hochwasserereignisse vor dem Jahre 1959 werden im Rahmen dieser Beschreibung nicht berücksichtigt, da entsprechende Akten und Unterlagen nicht zur Verfügung stehen.

Insbesondere für das Ereignis im Dezember 1993 liegen gute Informationen zur Ausdehnung der überschwemmten Bereiche vor. Der wesentliche Hochwasserabfluss fand bei den genannten Ereignissen im Bereich des unmittelbaren Gewässerbettes statt. Im überschwemmten Vorland waren weitgehend lediglich sehr geringe Fließgeschwindigkeiten zu verzeichnen. Lediglich für das Hochwasserereignis an der Prims und ihrer Nebengewässer im Jahre 1995 ist bekannt, dass hier auch ein nennenswerter Abfluss im Vorland stattfand. Besonders betroffen waren hier die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Seitenbäche des Losheimer Baches. Detaillierte Angaben über die Abflusswege sind jedoch nicht dokumentiert und können daher auch nicht beschrieben werden.

Beim Ereignis von 1993 waren insbesondere an der Blies, am Schwarzbach, der Theel, der oberen Saar sowie an zahlreichen Seitengewässern der Saar, wie z.B. dem Rohrbach, dem Saarbach und dem Köllerbach die höchsten je gemessenen Wasserstände zu verzeichnen. Des Weiteren liegen für dieses Ereignis auch gemeldete Schadenssummen vor, so dass sich die folgende Beschreibung im Wesentlichen auf das herausragende Ereignis von 1993 bezieht.

Beim Hochwasserereignis von 1993 trafen hohe Niederschläge auf Einzugsgebiete mit hoher Abflussbereitschaft. In Folge der niedrigen Temperaturen und der geringen Evapotranspiration der Vegetation fand kaum Verdunstung statt. Das Porenvolumen der Böden war aufgrund der vorausgegangenen Niederschläge bereits gefüllt, so dass auch hier keine Retention möglich war. Nach Angaben des DWD war das Wetter in der Zeit zwischen dem 07. und 15. Dezember 1993 durch eine Westwindlage mit dem raschen Durchzug einzelner Tiefdruckgebiete und ihren Frontausläufern bestimmt, die im nördlichen Saarland bereits Tagesniederschläge zwischen 10 mm und maximal 50 mm erbrachten. Weiterer Niederschlag floss daher direkt oberirdisch den Gewässern zu. Während der weiter

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anhaltenden Tiefdruckwetterlage fielen vom 16. bis 18. Dezember 1993 weitere Niederschläge. Am 19. Dezember 1993 setzten dann erneut Starkniederschläge ein, die fast pausenlos bis zum 22. Dezember 1993 anhielten. Dies führte insbesondere in den Einzugsgebieten der Blies und des Schwarzbaches, in denen auch die höchsten Niederschläge gemessen wurden, zu den bis heute gültigen Höchstwasserständen (Pegel Reinheim: 657 cm bei einem Abfluss von 373 m3/s). In der Folge kam es auch in der Saar in Saarbrücken zu einem Wasserstand von 932 cm (entspricht einem Abfluss von 970 m3/s), der den Wasserstand des Ereignisses vom 12.05.1970 im Bereich von Saarbrücken um ca. 26 cm überschritt. Eine weitere Verschärfung der Hochwassersituation in Saarbrücken wurde dadurch verhindert, dass die Hochwasserscheitel aus dem französischen Einzugsgebiet der Saar und aus der Blies nicht zeitgleich in Hanweiler aufeinander getroffen sind.

Das Ereignis von 1993 entspricht im Einzugsgebiet der Blies statistisch etwa einem HQ100. Die im Rahmen der Aufarbeitung des Ereignisses erstellte Vermessung der Überschwemmungsflächen diente als Grundlage für die Ausweisung der betreffenden Überschwemmungsgebiete.

Die Auswertung der gemeldeten Schäden in Folge des Ereignisses zeigen, dass die größten Schäden an privaten und gewerblichen Vermögen in der Landeshauptstadt Saarbrücken und im Saarpfalz-Kreis auftraten.

Tabelle 1: Übersicht über die 1993 gemeldeten Hochwasserschäden (Quelle: Hochwassermeldedienst im Saarland, 1998)

Kreis Gesamte Schäden in T€

Private Schäden in T€

Gewerbliche Schäden in T€

Landwirtschaftliche Schäden in T€

Merzig-Wadern 535,63 165,66 350,49 19,48

Neunkirchen 2.315,80 606,70 1.707,00 2,10

Saarlouis 1.432,39 495,80 554,55 382,04

Saarpfalz-Kreis 4.786,41 1.043,14 3.743,27 k.A.

nur Blieskastel 4.287,03 693,16 3.593,87 k.A.

Sonstige 499,38 349,98 149,40 k.A.

St. Wendel 215,40 82,98 120,15 12,27

Stadtverband Saarbrücken 11.234,52 2.598,95 8.627,08 8,49

nur Saarbrücken 8.333,14 1.686,34 6.646,80 k.A.

nur Völklingen 806,16 455,31 350,85 k.A.

Sonstige 2.095,22 457,30 1.629,43 8,49

Saarland 20.304,75 4.910,25 14.982,39 412,11

Die hier benannten Schadenssummen beinhalten nicht die Kosten für die Schadensbehebungen an öffentlichen Einrichtungen und Infrastrukturen sowie die Personal-

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und Materialkosten der Hilfsorganisationen, so dass der volkswirtschaftliche Schaden einer Schätzung zu Folge mit 25,5 Mio. € die aufgeführten Beträge deutlich überschreitet (IKSMS 1998). Im Sinne der Hochwasservorsorge wurden im saarländischen Teil des Einzugsgebietes der Blies in Folge dieses Großschadensereignisses ca. 90 Hochwassermarken gesetzt.

Das Hochwasser im Februar 1997 folgte auf ein wasserwirtschaftlich betrachtet trockenes Jahr. 1996 lag der Jahresniederschlag im Saarland rund 200 mm unter dem langjährigen Mittel, so dass das Jahr 1997 mit einer Wasserführung begann, die deutlich unter dem langjährigen mittleren Niedrigwasser lag. Auch durch die Schneeschmelze und vereinzelte Niederschläge im Januar veränderte sich diese Situation nicht, so dass sich der Trend im Februar zunächst fortsetzte. In der Zeit vom 10. bis 18. Februar setzten dann Niederschläge ein, bei denen im Nordsaarland bis zu 32 mm allein am 13. Februar registriert wurden. Insgesamt fielen in dieser Zeit bis zu 104 mm Niederschlag (Nonnweiler). Diese Niederschläge führten dazu, dass sich an allen Pegeln Wasserstände einstellten, die in den Bereich zwischen Mittelwasser und einjährlichem Hochwasser einzuordnen waren. Auch nach dem Nachlassen der Niederschläge fielen die Wasserstände nicht mehr auf das Basisniveau ab. Am 24. Februar setzten dann erneut Regenfälle ein, die ihre maximale Intensität am 25. Februar mit bis zu 64 mm Niederschlag in 24 h (Hanweiler) erreichten. Im französischen Einzugsgebiet der Saar fielen flächendeckend sogar bis zu 70 mm Niederschlag. Dies hatte zur Folge, dass vor allem die Pegel an der Saar in einer bis dahin unbekannten Weise sprunghaft anstiegen. Am Pegel in Saarbrücken stiegen die Wasserstände von 240 cm am Morgen des 25. Februar auf 640 cm am Tageswechsel zum 26. Februar an. In der Zeit zwischen 13 und 14 Uhr wurde an diesem Tag gar ein Anstieg von 50 cm registriert. An den Saarpegeln Wittringen in Frankreich und dem Niedpegel in Niedaltdorf wurden in der Folge die bisher registrierten Höchststände überschritten. An der Blies blieben die Wasserstände bis zur Höhe der Schwarzbachmündung deutlich unter den Scheitelwasserständen von 1993. Der Scheitel des Schwarzbachpegels in Einöd reichte jedoch fast bis an den Höchstwasserstand von 1993 heran. Die im Unterlauf der Blies aufgetretenen Überschwemmungen wurden demnach hauptsächlich durch die Abflüsse aus Schwarzbach und Hornbach verursacht. Die an der Prims gemessenen Wasserstände reichten 1997 bei weitem nicht an die Wasserstände der Hochwasserereignisse von 1993 und 1995 heran.

Dank rechtzeitiger Warnung der Bevölkerung durch die zuständigen Behörden und vorbeugender Maßnahmen der betroffenen Kommunen und Bürger sind beim Hochwasser 1997 keine größeren Schäden aufgetreten. Die Altstadt von Blieskastel und der St. Johanner Markt in Saarbrücken blieben knapp von Überflutungen verschont. Großflächige Überflutungen anderer bebauter Ortslagen sind ebenfalls nicht dokumentiert worden.

Neben den oben genannten großflächigen Hochwasserereignissen sind jedoch auch kleinräumige Schadensereignisse, sogenannte Sturzfluten, bekannt, die insbesondere aufgrund örtlich begrenzter Starkniederschläge auftreten. So kam es in Folge eines sommerlichen Starkniederschlagsereignisses am 03.07.2009 im Einzugsgebiet des urban geprägten Fischbachs zu einem signifikanten, lokal begrenztem Hochwasserereignis, das große Schäden verursachte. An der Niederschlagsmessstation in Quierschied wurden binnen 4 Stunden ca. 92 mm Niederschlag gemessen.

Ereignisse dieser Art können nach entsprechenden Starkniederschlägen überall im Saarland auftreten.

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Vergangene Hochwasser, die zukünftig Schäden verursachen könnten

Die HWRM-RL erfordert ebenfalls eine Bewertung vergangener Hochwasserereignisse ohne signifikante Schäden, bei deren Wiederholung in der Zukunft beispielsweise in Folge geänderter Flächennutzung im Überschwemmungsbereich nachteilige Folgen auftreten könnten. Eine solche Änderung der Schadensrisiken hat im Saarland nicht stattgefunden. Durch die weitgehende Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sind die entsprechenden Bereiche grundsätzlich vor für den Hochwasserschutz nachteiligen Änderungen der Flächennutzung oder der Topographie geschützt. Die Ausweisung neuer Baugebiete aber auch die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet dürfen in Ausnahmenfällen nur zugelassen werden, wenn strenge Voraussetzungen (§ 78 WHG) erfüllt sind. Darüber hinaus sind die festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Landesentwicklungsplan als Vorranggebiete für den Hochwasserschutz bezeichnet.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass insbesondere für das Großschadensereignis von 1993 eine gute Datenlage über die Ausdehnung der Überschwemmungsfläche vorhanden ist. Informationen zu Schadenssummen liegen nur für das Ereignis von 1993 vor. Eine Bewertung inwiefern es bei zukünftigen Ereignissen zu ähnlich hohen Schadenssummen kommen kann, ist nicht möglich. Es kann jedoch die Aussage getroffen werden, dass die Wahrscheinlichkeit weiterhin gegeben ist, dass ähnlich große Ereignisse wie 1993 im Einzugsgebiet der Blies und der Oberen Saar oder 1970 an der Saar auch in der Zukunft auftreten werden. In Folge des Saarausbaus hat sich die Hochwasserproblematik an der Unteren und Mittleren Saar jedoch entschärft.

4. Ermittlung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko

Um die nachteiligen Folgen eines Hochwassers zu ermitteln, werden die betroffenen Flächen und Aussagen zu deren Nutzung und damit dem erwarteten Schaden benötigt. Zur exakten Ermittlung solcher Überschwemmungsflächen verwendet man hydraulische Modelle, die auf detaillierten Vermessungsdaten der Flusstäler und Gewässerquerschnitte beruhen. Es wäre aber nicht sinnvoll, flächendeckend solche Daten auch für Gebiete zu erheben, in denen keine signifikanten Hochwasserschäden zu befürchten sind. Daher schreibt die HWRM-RL vor, dass die vorläufige Bewertung aufgrund verfügbarer Informationen durchgeführt werden soll.

Vereinfachte Abschätzung der Überschwemmungsflächen Aus diesem Grund wurden die Überflutungsflächen näherungsweise vom Ingenieurbüro Ruiz Rodriguez+Zeisler+Blank abgeschätzt. Die Methode wurde gemeinsam mit Rheinland-Pfalz entwickelt. Anhand mittlerer Talquerschnitte aus einem digitalen Höhenmodell, regionalisierten Hochwasserabflüssen und einer vereinfachten Hydraulik wurden abschnittsweise Wasserstände abgeleitet und mit dem Höhenmodell verschnitten. Der Gewässerausbau und damit die tatsächliche Abflussleistung werden nicht beachtet, wodurch auch Extremereignisse, die zur Überlastung führen, einbezogen werden. Brücken, Durchlässe, Schutzanlagen und lineare Elemente wie Straßen oder Dämme (sog. Bruchkanten) werden dabei ebenfalls bewusst nicht berücksichtigt. Denn Ziel der Abschichtung ist, die Gebiete herauszuarbeiten, in denen die Erstellung genauerer Hochwassergefahren- und -risikokarten geboten ist.

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Betroffene Schutzgüter In den potenziell betroffenen Gebieten sind die Schutzgüter menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte zu berücksichtigen.

1. Für die Bereiche Gesundheit, Wirtschaft und Sachwerte wurden die potenziell betroffenen Einwohner und Schadenswerte anhand der mittleren Bevölkerung und Vermögenswerte der betroffenen ATKIS-Flächennutzungen ermittelt. Studien haben gezeigt, dass im Mittel aller betroffenen Flächen die Schäden in etwa 5% der Vermögenswerte betragen. Es ist prinzipiell Aufgabe jedes Einzelnen, sich gegen Hochwasser zu schützen. Bei einer Häufung von Risiken kann allerdings ein öffentliches Interesse an Maßnahmen zum Hochwasserschutz bestehen. Ab einem geschätzten Schadenswert von insgesamt 500.000€ wird daher von einem signifikanten Risiko ausgegangen. Da mittlerer Vermögenswert und Einwohner stark zusammenhängen, ist der Bereich Gesundheit damit ebenfalls abgedeckt.

2. Für die Umwelt wurden alle Gewässer, an denen IVU-Anlagen potenziell betroffen sein könnten, ausgewählt. Darüber hinaus wurden die offiziellen Badegewässer berücksichtigt. Nach der Hochwasserkatastrophe im Elbeeinzugsgebiet im August 2002 wurden die hochwasserbedingten Beeinträchtigungen der Wasserversorgung erfasst und in der „Dokumentation von typischen Schäden und Beeinträchtigungen der Wasserversorgung durch Hochwasserereignisse, Ableitung von Handlungsempfehlungen“ des Technologiezentrums Wasser der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs (DVGW) ausgewertet. Im Saarland wurden diese Empfehlungen von den Unternehmen, soweit für das jeweilige Unternehmen sinnvoll, umgesetzt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass in der Zukunft kein signifikantes Hochwasserrisiko für die Trinkwasserversorgung mehr besteht. Bei den anderen Schutzgebieten nach Wasserrahmenrichtlinie kann davon ausgegangen werden, dass Hochwasser als Teil des natürlichen Abflussregimes keine signifikante Beeinträchtigung in dem Sinn darstellt, dass der Staat tätig werden müsste.

3. Für das Kulturerbe wurde das UNESCO-Weltkulturerbe herangezogen.

Eine ausführliche Beschreibung der Datengrundlage und Methodik befindet sich in Anlage 6.

Die so ermittelten Gebiete wurden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz geprüft und um weitere bekannte Schadensschwerpunkte ergänzt.

5. Ergebnisse Die Auswertung der landesweiten Berechnungen nach diesen Kriterien ergibt, dass an den folgenden Gewässerabschnitten entsprechende Schadenspotenziale vorhanden sind. Da bei der Erarbeitung von Maßnahmen auch die Auswirkungen auf die Unterlieger berücksichtigt werden müssen, wurden die Gewässer jeweils ab dem ersten potenziellen signifikanten Schadensschwerpunkt bis zur Mündung ins nächst größere Gewässer ausgewiesen. Eine Darstellung in Kartenform befindet sich in Anlage 4 und 5.

Als-Bach ab Marpingen - Alsweiler,

Bexbach ab Bexbach,

Bist ab Wadgassen - Differten,

Bleischbach / Betzelbach ab St. Wendel-Hof,

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Blies ab Oberthal,

Bommersbach ab Schwalbach - Derlen

Dellbach ab Losheim am See – Rimlingen

Ellbach ab Saarwellingen – Reisbach

Erbach ab Homburg

Fischbach ab Quierschied

Freisbach ab Freisen

Großbach / Tod-Bach ab St. Wendel

Heinitzbach ab Neunkirchen

Hölzbach ab Weiskirchen – Rappweiler

Ill ab Marpingen – Urexweiler

Imsbach ab Nonnweiler – Mettnich

Kirkeler Bach ab Blieskastel – Lautzkirchen

Kleberbach / Rohrbach ab St. Ingbert

Köllerbach ab Heusweiler

Kondeler Bach ab Beckingen

Lamsbach ab Homburg – Kirrberg

Lautenbach ab Ottweiler – Lautenbach

Lauterbach ab Völklingen – Lauterbach

Lochbach ab Schwalbach – Hülzweiler

Mackenbach / Mühlenbach ab Beckingen – Reimsbach

Mandelbach ab Mandelbach – Bebelsheim

Mosel (innerhalb des Saarlandes)

Nahe ab Nohfelden – Selbach

Nied ab Rehlingen-Siersburg – Hemmersdorf

Oster ab Freisen – Oberkirschen

Panzbach / Losheimerbach ab Losheim am See

Prims ab Nonnweiler – Kastel

Ruhbach / Sulzbach ab Sulzbach / Saar

Rossel ab Einmündung des Lauterbachs

Saar (innerhalb des Saarlandes)

Saarbach ab Mandelbachtal – Ommersheim

Saubach ab Lebach – Gresaubach

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Schwambach / Schiffsweiler Mühlenbach / Sinnerbach ab Schiffweiler – Landsweiler-Reden

Schwarzbach (bei Einöd) ab Landesgrenze

Seffersbach ab Merzig-Brotdorf

Söterbach ab Nohfelden – Türkismühle

Theel ab Tholey – Theley

Wadrill ab Wadern – Wandrill

Wahlbach ab Heusweiler

Wahnbach ab Wadern – Morscholz

Wallersbach / Allerbach ab Namborn

Wiesbach ab Eppelborn – Wiesbach

Wogbach / Wieschbach ab Saarbrücken

Würzbach ab St. Ingbert - Oberwürzbach

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Anlage 1 Karte des Bearbeitungsgebiets Mosel-Saar

Anlage 2 Topographische Karte des Saarlands

Anlage 3 Landnutzungskarte des Saarlands

Anlage 4 Übersichtskarte der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko

Anlage 5 Detailkarte der Risikogebiete

Anlage 6 Methodik zur Bestimmung der Risikogebiete

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Anlage 1 Karte des Bearbeitungsgebiets Mosel-Saar

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Anlage 2 Topographische Karte des Saarlands

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Anlage 3 Landnutzungskarte des Saarlands

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Anlage 4 Übersichtskarte der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko

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Anlage 5 Detailkarte der Risikogebiete

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Anlage 6 Methodik zur Bestimmung der Risikogebiete Abgrenzung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko gemäß Kapitel II - Artikel 4 und 5 der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Ingenieurbüro Ruiz Rodriguez + Zeisler + Blank

Für die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos im Saarland wurde seitens des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr eine Vorauswahl der zu bearbeitenden Gebiete getroffen. Durch diese Vorauswahl sollte sich die Betrachtung auf diejenigen Gewässer beziehen, die berichtspflichtig im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind. Im Saarland handelt es sich dabei um eine Gewässerstrecke von ca. 1.030 km, verteilt auf insgesamt 72 Gewässer.

Datengrundlagen

Die erste Grundlage für die Bearbeitung der Studie war das digitale Geländemodell (DGM) des saarländischen Landesamtes für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen (LKVK). Dieses Modell weist eine Rasterweite von 5 x 5 m auf, liegt landesweit vor und wurde aus einem vorhandenen Laserscanmodell vom LKVK aufbereitet. Für die landesweite Abgrenzung von Gebieten mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko ist dieses DGM sehr gut geeignet.

Neben dem DGM wurden dem Auftragnehmer die zu untersuchenden Gewässerabschnitte als Shape-File und die aktuellen Landnutzungsdaten aus ATKIS zur Verfügung gestellt.

Die HWRM-RL gibt vor, das Hochwasserrisiko für die gesamte Spanne der möglichen Hochwasserabflüsse von Extremereignissen bis zu Ereignissen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu behandeln. Da eine differenzierte Betrachtung auf einer Ebene wie der dieser Studie nicht möglich ist, wurde hier für die Ermittlungen ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (~ HQ100) angesetzt. Dies liefert hier hinreichend genaue Aussagen zum Überflutungsrisiko.

Die aktuelle landesweite Hochwasserregionalisierung für 100-jährliche Abflüsse, die seitens des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz ermittelt wurde, wurde dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Neben der Hochwasserregionalisierung für 100-jährliche Abflüsse wurden dem Auftragnehmer zusätzlich Wasserspiegellagen für die Saar in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Da eine solche Datengrundlage deutliche bessere Ergebnisse liefert, wurden diese zur Ermittlung der Überschwemmungsgebiete an der Saar verwendet. Bei allen anderen Gewässern wurden die Risikogebiete mit der nachfolgend beschriebenen Methodik ermittelt.

Abgrenzung von Gebieten mit signifikantem Hochwasserschadenspotential mit der für Rheinland-Pfalz entwickelten Methodik

Ziel dieser Methodik ist es, aus den Abflüssen der 100-jährlichen Hochwasserregionalisierung auf einfache Weise eine grobe Wasserspiegellage zu generieren, damit die Überflutungsflächen der einzelnen Gewässer und damit verbunden auch das Hochwasserschadenspotential in einer landesweit gleichen Vorgehensweise grob abgeschätzt werden können und somit untereinander vergleichbar sind. Dazu sind verschiedene Arbeitsschritte notwendig, die in den nachfolgenden Kapiteln erläutert werden.

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Aufteilung der Gewässer in Untersuchungsabschnitte

Da an jedem Gewässer mehrere Hochwasserregionalisierungsknoten vorhanden sind, die den jeweiligen ermittelten 100-jährlichen Abfluss wiedergeben, wurde dort als erster Arbeitsschritt jedes Gewässer in einem geographischen Informationssystem (GIS) an den Knotenpunkten geschnitten. Bei dieser Vorgehensweise wurden die ca. 1.030 km Gewässerfließstrecke, verteilt auf 72 Gewässer, in 246 Abschnitte unterteilt. Hier muss noch mal erwähnt werden, dass für die Saar Wasserspiegellagenberechnungen vorlagen und diese für die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete verwendet wurden.

Jedem der 246 Abschnitte wurde der dazugehörige Hochwasserabfluss (HQ100) aus der Hochwasserregionalisierung zugeordnet. Dabei wurden immer die Abflüsse der Regionalisierung dem oberen Punkt des jeweiligen Gewässerabschnittes zugeordnet. Dies ist notwendig, da der angegebene Wert den Abfluss aus dem darüber befindlichen Einzugsgebiet wiedergibt. Der gesamte Gewässerabschnitt unterhalb der Hochwasserregionalisierung wird bis zum nächsten Regionalisierungsknoten mit dem angegebenen Abfluss betrachtet. Teilweise gab es im Saarland auch Gewässer, an denen lediglich eine Hochwasserregionalisierung im Bereich der Quelle vorlag. Dies war bei kleineren Gewässern Fall. An diesen Gewässern wurde die gesamte Fließstrecke mit einem Hochwasserabfluss untersucht, was im Mündungsbereich zu unterschätzten Überschwemmungsgebieten bzw. zu geringen potentiellen Schadenswerten führen kann.

Ermittlung des mittleren Fließgefälles für jeden Gewässerabschnitt

Zur näherungsweisen Berechnung der Wassertiefen wurde für jeden der 246 Gewässerabschnitte das mittlere Fließgefälle ermittelt. Dazu wurde jeweils am Beginn und am Ende jedes Abschnittes die Geländehöhe aus dem digitalen Geländemodell entnommen. Weiterhin wurden die Fließlängen GIS-technisch errechnet. Mit Hilfe der Höhendifferenz und der Fließlänge konnten die mittleren Fließgefälle bestimmt werden. Im Saarland liegen nach Auswertung der einzelnen Gewässer keine Abschnitte mit sehr steilem Gefälle vor, so dass die Betrachtung von sehr großen Fließgeschwindigkeiten im Hochwasserfall verworfen werden kann.

Ermittlung des Gefälles der Vorländer senkrecht zur Gewässerachse

Neben dem mittleren Fließgefälle wird zu Abschätzung einer Wasserspiegellage das Gefälle der Vorländer senkrecht zur Gewässerachse benötigt. Dazu wurde als erstes das digitale Geländemodell mittels der ArcView-Erweiterung „Hydrologic Modeling“ in ein Gefällemodell ungerechnet. Dieses Modell stellt die Gefälleverhältnisse der einzelnen Zellen in Prozent dar.

Da die Überflutungsbreiten mit dem zu erwartendem Abfluss bei einem 100-jährlichen Wiederkehrintervall zusammen hängen, wurden unterschiedliche Betrachtungsbreiten für die Ermittlung des mittleren Gefälles der Vorländer senkrecht zur Gewässerachse angenommen. Diese gliedern sich wie folgt:

bis 10 m³/s Abfluss 10 m rechts und 10 m links

bis 100 m³/s Abfluss 100 m rechts und 100 m links

bis 200 m³/s Abfluss 200 m rechts und 200 m links

bis 300 m³/s Abfluss 300 m rechts und 300 m links

bis 400 m³/s Abfluss 400 m rechts und 400 m links

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bis 500 m³/s Abfluss 500 m rechts und 500 m links

über 500 m³/s Abfluss 1.000 m rechts und 1.000 m links

Die angegebenen Ausdehnungen sind nicht die angenommenen Überflutungsausdehnungen, sondern geben an, in welcher Breite das Vorlandgefälle senkrecht zur Gewässerachse untersucht wurde.

Anhand dieser Annahme wurden für die einzelnen Gewässerabschnitte ein sogenannten „Buffer“ berechnet. Dieser erzeugt um die Gewässerlinie in Abhängigkeit der oben angegebenen Abflüsse einen Abstand in Form eines Polygons. Diese Polygone wurden jeweils an der Gewässerachse geschnitten und in rechtes und linkes Vorland unterteilt. Mittels einer Auswertung im Geographischen Informationssystem ArcView wurden so für jeden Gewässerabschnitt die mittleren Gefälle der Vorländer senkrecht zur Gewässerachse abgeschätzt und zugeordnet.

Trigonometrische Abschätzung der Wasserstandshöhen für die einzelnen Gewässerabschnitte

Nach dem das mittlere Fließgefälle im Gewässer als auch die mittleren Gefälle der Vorländer senkrecht zur Gewässerachse ermittelt waren, konnte unter der Annahme, das die Talform näherungsweise einem Dreieck entspricht, trigonometrisch eine mittlere Überflutungstiefe abgeschätzt werden. Dazu wurde die nachfolgende Formel erarbeitet:

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Annahme: v = 1,0 m/s → A = Q

Die mit Hilfe der oben angegebenen Formel näherungsweise abgeschätzten Überflutungstiefen beziehen sich auf die zugrunde gelegte Hochwasserregionalisierung und zwar immer am Anfang jedes Gewässerabschnittes (siehe hierzu Kapitel 4.1). Eine mittlere Fließgeschwindigkeit zur einheitlichen Betrachtung der landesweiten Untersuchung wurde mit 1,0 m/s festgelegt.

Abschätzung der Überflutungsflächen für jedes Gewässer

Die trigonometrische Abschätzung der Überflutungshöhe wurde für jeden vorhandenen Knotenpunkt der Hochwasserregionalisierung an den zu untersuchenden Gewässern durchgeführt. Zwischen den einzelnen Werten entlang der Gewässerstrecke wurden die Überflutungstiefen gradlinig interpoliert. Dieser Arbeitsschritt ist notwendig, da sonst über die gesamte Strecke eines Gewässerabschnittes die gleiche Überflutungstiefe vorhanden wäre. Durch die Interpolation der Werte entstehen keine „Treppen“, und die abgeschätzten Überflutungstiefen passen sich dem Höhenverlauf des Gewässers zwischen den Knotenpunkten an.

Nach der Interpolation der abgeschätzten Überflutungstiefen auf die gesamte zu untersuchende Gewässerstrecke wurden die Werte mit dem digitalen Geländemodell addiert, um eine abgeschätzte Wasserspiegellage zu erhalten. Diese abgeschätzte Wasserspiegellage wurde mittels einer hydrostatischen Verschneidung auf die Vorländer übertragen, so dass eine Überflutungsfläche abgeschätzt werden konnte.

Nachfolgend sind drei Beispiele aufgeführt, die verdeutlichen sollen, dass die gewählte Vorgehensweise für eine grobe Abschätzung der Überflutungsflächen vollkommen ausreichend ist, jedoch eine detaillierte Ermittlung der Überschwemmungsgebiete nicht ersetzten kann.

tantantantan2

Ah

α β

h A

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Bild 1: Mettnich an der Prims

Bild 2: Mündung des Tod-Bach in die Blies bei St. Wendel

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Bild 3: Mündung der Theel in die Prims bei Körprich

Die drei oben aufgeführten Beispiele verdeutlichen, dass die erarbeitete Methodik sinnvolle Überschwemmungsausdehnungen liefert. Bei Gewässern mit steilen Vorländern stellt man nur geringförmige Abweichungen in der Ausdehnung fest. Die Rasterkarte TK 25 gibt anhand der eingearbeiteten Bruchkanten (siehe Bild 2) ein Gefühl dafür, wie weit die Überflutungsausdehnung geht.

Grundsätzlich kann man festhalten, dass die mit der beschriebenen Methodik erzeugten groben Überschwemmungsgebiete für die Aufgabenstellung der vorliegenden Studie ausreichend sind.

Bei der Anwendung dieser Methode können die örtliche Abflussleistung des Gewässers und vorhandene technische Hochwasserschutzanlagen nicht berücksichtigt werden. So werden in einzelnen Fällen Überflutungsflächen ermittelt, die bei HQ100 tatsächlich nicht entstehen, weil das Gewässer diesen Abfluss noch innerhalb seines ausgebauten Bettes abführen kann. Bei größeren, extremen Hochwasserabflüssen jedoch wäre das Bett überlastet, denn Gewässerausbauten und Hochwasserschutzanlagen bieten nur einen endlichen Schutz. Somit sind die in dieser Studie ermittelten Überflutungsflächen ein repräsentatives Abbild der gesamten Hochwassergefährdung.

Abschließend muss zum Kapitel „Abschätzung der Überflutungsflächen für jedes Gewässer“ nochmals darauf hingewiesen werden, dass die abgeschätzten Überflutungsflächen keine detaillierte Ermittlung der potentiellen Überschwemmungsgebiete ersetzt. Ohne eine umfangreiche Wasserspiegellagenberechnung und einer detaillierten GIS-technischen Verschneidung bzw. hydraulische Ermittlung der Überschwemmungsflächen können keine belastbaren Überschwemmungsgebiete ermittelt werden. Die in der vorliegenden Studie ermittelten Überschwemmungsflächen sind mit einem geringen Aufwand im Sinne der EU-HWRM-RL auf Grundlage verfügbarer oder leicht abzuleitender Informationen ermittelt worden. Dabei wurde den Vorschriften der EU-Richtlinie dadurch Rechnung getragen, dass in einer landesweiten einheitlichen Betrachtung die Gebiete lokalisiert wurden, an denen das

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zu erwartende Schadenspotential höher ist, als an anderen Gewässerabschnitten. Diese Aufgabenstellung wird mit der vorliegenden Methodik erfüllt.

Ermittlung der Vermögenswerte für das Saarland

Absatz geschrieben von Dr. Walter Pflügner

Zur Ermittlung des insgesamt zur Allokation auf die Flächen und Flächennutzungen zur Verfügung stehenden Volksvermögens wurden etliche verschiedene statistische Datenquellen beigezogen.

Das ist stets notwendig, weil wesentliche Teile des Volksvermögens eben nicht in den sogenannten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erfasst und bewertet werden.

Letztere bilden jedoch die Basis und liefern als realistischste Grundlage die sogenannten Nettoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen (NAV zu WBP). Die Anlagevermögen werden koordiniert für alle Bundesländer von der Arbeitsgemeinschaft der Statistischen Ämter ermittelt und in größeren Zeitabständen veröffentlicht. Dies geschah letztmals 2009 mit Zahlen bis einschließlich 2007. Das Statistische Amt Saarland hat diese Zahlen in eigenen Sonderveröffentlichungen interpretiert und kommentiert (mit Stand September 2009), so dass die Daten aus beiden Quellen gegenübergestellt und auf dem jüngsten verfügbaren Datenstand plausibilisiert werden konnten. Auf diese Weise wurden die Ausgangsdaten für die Nettoanlagevermögen von Land- und Forstwirtschaft einschl. Fischerei, die Produktion, die Dienstleister und die Wohnungsvermögen direkt aus den Veröffentlichungen abgeleitet.

Die Vorratsvermögen dieser drei genannten Sektoren wurden anhand von Relationswerten aus aktuellen Bundesstatistiken, bezogen auf die Nettoanlagevermögen, hinzu geschätzt und hinzuaddiert.

Die Hausratsvermögen wurden überwiegend anhand von diversen bundesstatistischen Quellen hochgerechnet und hinzu addiert. Hinzugenommen wurden hier und für weitere, folgende Arbeitsschritte gemeindespezifische Daten, die aufgrund des Amtshilfeersuchens durch gesonderte Datenbestandsauswertungen des Statistischen Amtes für diese Untersuchung kostenfrei zugeliefert wurden.

Ähnliches gilt für die PKW-Vermögen, für die das Mengengerüst auf Kreisebene im Saarland veröffentlicht ist und deren aktueller Durchschnittswert sich aus der Flottenstatistik des Kraftfahrtbundesamtes für das Saarland ableiten lässt.

Der anteilige Zeitwert des Saarlands an Verkehrsinfrastruktur wurde durch Quervergleiche unter Zuhilfenahme von diversen hier vorliegenden Quellen abgeleitet.

Für die Allokation der resultierenden Summenwerte für die NAV-WBP auf die (potenziell hochwassergefährdeten und die anderen) Flächen wurden sowohl die Realnutzungsstatistiken des Statistischen Amts Saarland für 2008 als auch die sich aus den im GIS verarbeiteten Flächennutzungsdaten ergebenden Flächennutzungssummen quer verglichen, auf Plausibilität und Größenordnungsgleichheit geprüft und dann zur flächenproportionalen Schlüsselung benutzt.

In der nachfolgenden Tabelle sind die ermittelten Vermögenswerte / Anlagevermögen für das Saarland aufgegliedert:

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Tabelle 1: Vermögenswerte / Anlagevermögen im Saarland

Vermögenswert Nutzungsklasse [Euro / m²]

WOHN Wohnen 1 359,48

INGEW Industrie und Gewerbe 2 379,37

GEMNU Gemischte Nutzung 3 359,48

BESFUN Flächen besonderer Funktion 4 359,48

OET Öffentlicher Tiefbau 5 44,70

VERK Verkehr 6 125,10

BA Boden Ackerland 7.1 0,13

BG Boden Grünland 7.2 0,05

BS Boden Sonderkultur 7.3 0,84

FORST Forst 8 0,67

GSF Grün-, Sport- und Freizeitflächen 9 0,50

SO Sonstige Flächen 0 0,00

Grobe Abschätzung des zu erwartenden Hochwasserschadenspotentials

Um aus der abgeschätzten Überflutungsfläche Rückschlüsse auf den zu erwarteten Schaden ziehen zu können, wurde das Automatisierte Topgrafisch-Kartografische Informationssystem (ATKIS) zu Grunde gelegt. In diesem Informationssystem ist die Nutzung des Geländes hinterlegt. Jeder Nutzungsart wurde der durch Dr. Walter Pflügner (siehe oben) ermittelte Vermögenswert zugeordnet.

Durch eine GIS-technische Verschneidung der abgeschätzten Überflutungsflächen mit den Landnutzungsdaten (ATKIS) konnte der betroffene Vermögenswert abgeschätzt werden. Dieser betroffene Vermögenswert ist aber nicht gleich dem möglichen Schaden. Nur bei einer Totalschädigung eines Gebäudes ist der Vermögenswert gleich dem entstehenden Schaden. Bei einer detaillierten Schadenspotentialermittlung wird anhand einer Schädigungsfunktion der Schaden bezogen auf die zu erwartende Überflutungshöhe abgeschätzt. Diese Schädigungsfunktionen sind je nach Untersuchungsgebiet unterschiedlich. Da die Ermittlung von spezifischen Schädigungsfunktionen für jedes Untersuchungsgebiet sehr aufwendig ist und für die vorliegende Studie auch zu detailliert wäre, wurde angenommen, dass der mittlere Schaden etwa 5 % des Vermögenswertes beträgt. Ein mittlerer Schaden bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis von etwa 5 % des Vermögenswertes ist als Faustwert aus einer Vielzahl bereits bearbeiteter Studien belegbar. In Überschwemmungsbereichen, die direkt am Gewässer liegen und wo hohe Überflutungshöhen erwartet werden, liegt der Schaden vermutlich deutlich über 5 % des Vermögenswertes. Doch in Bereichen mit geringeren Überflutungshöhen wird die Schadenssumme mit 5 % des Vermögenswertes deutlich überschätzt.

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Als Ergebnis weist die Studie also keine absoluten Zahlen für die Hochwasserschadenspotenziale aus, sondern die Zahlen sind relativ zueinander im Vergleich zu sehen.

Auswertung der Gebiete mit signifikantem Hochwasserschadenspotential

Nach der Abschätzung der Schäden mit 5 % des Vermögenswertes entlang der zu untersuchenden Gewässer wurden die Schäden auf den einzelnen Siedlungsflächen ermittelt.

Da es im Saarland lediglich 52 Gemeinden auf der gesamten Landesfläche gibt, die sich jeweils aus einer Vielzahl von einzelnen Siedlungsflächen (Ortschaften) zusammensetzt, wurden diese durch den Auftragnehmer weiter händisch unterteil. So wurde jeder Siedlungsfläche aus dem ATKIS zum einen der Gemeindenamen, zum anderen der Siedlungsnamen zugeordnet. Dieses war notwendig, da einzelne Gewässer teilweise nur in einer Gemeindefläche vorhanden sind, aber viele einzelne Siedlungsflächen durchfließen. Um die Gebiete abgrenzen zu können, auf denen mit signifikantem Schadenspotential zu rechnen ist, musste der beschriebene Arbeitsschritt durchgeführt werden. Durch diesen Arbeitsschritt war eine feinere Gliederung möglich und die Abgrenzung der Gebiete mit signifikantem Schadenspotential bzw. der betroffenen Einwohner konnte pro Siedlungsfläche durchgeführt werden.

Weiterhin wurden die betroffenen Einwohner abgeschätzt. Dazu wurden dem Auftragnehmer vom Landesamt für zentrale Dienste in Saarbrücken die aktuellen Einwohnerzahlen (Stand 31.03.2009) zur Verfügung gestellt und den einzelnen Gemeinden zugeordnet. Über eine prozentuale Auswertung von Siedlungsfläche zu betroffener Siedlungsfläche konnten die betroffenen Einwohner abgeschätzt werden.