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Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

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Page 1: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Page 2: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

ArbeitsrechtArbeitsrecht

Page 3: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Stufenbau der Rechtsordnung: ArbeitsrechtStufenbau der Rechtsordnung: Arbeitsrecht

Bundesgesetze

Judikatur

Betriebsvereinbarungen

Verfassung

Verordnungen

Einzelarbeitsvertrag

Kollektivverträge

Page 4: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 4

Pflichten des ArbeitnehmersPflichten des ArbeitnehmersPersönliche ArbeitsleistungTreuepflicht

Wahrung der Interessen des Arbeitgebers Konkurrenzverbot Verschwiegenheit Verbot der Geschenkannahme von Dritten

Page 5: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 5

Pflichten des ArbeitgebersPflichten des ArbeitgebersEntgeltzahlungFürsorgepflicht & Gleichbehandlung

Gesundheit Religion Verbot der willkürlichen Schlechterstellung

ArbeitnehmerInnenschutz Gefahrenschutz Arbeitszeitschutz Verwendungsschutz (Jugendliche, Mütter, …)

Page 6: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

ArbeitszeitUrlaubKarenz

Kinderbetreuung

ArbeitszeitUrlaubKarenz

Kinderbetreuung

Page 7: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 7

Regelungen zur Arbeitszeit finden sind inRegelungen zur Arbeitszeit finden sind in

Gesetzen: Arbeitszeitgesetz (AZG)Arbeitsruhegesetz (ARG)

KollektivverträgenBetriebsvereinbarungenEinzelarbeitsverträgen

Page 8: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 8

Normalarbeitszeit lt. AZGNormalarbeitszeit lt. AZGNormalarbeitszeit pro Woche = 40 StundenHöchstarbeitszeit pro Woche = 50 StundenNormalarbeitszeit pro Tag = 8 StundenNormalarbeitszeit pro Tag bei 5-Tage-Woche

kann 9 Stunden betragen (max. 10 Std.)Normalarbeitszeit pro Tag bei 4-Tage-Woche

kann 10 Stunden betragen (max. 13 Std.)

Page 9: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 9

ÜberstundenÜberstunden Vom Arbeitgeber angeordnete oder geduldete über

die Normalarbeitszeit hinausgehende Arbeitsstunden Kollektivvertrag muss dies zulassen Berücksichtigungswürdige Interessen des

Arbeitnehmers sind zu beachten Gesetzliche Höchstgrenzen:

5 Überstunden pro Woche Zusätzlich 60 Überstunden pro Jahr Zusätzlich täglich 30 Minuten für Vor- und

Abschlussarbeiten Kollektivverträge können Höchstgrenzen um 5 bis 10

Stunden erhöhen

Page 10: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 10

Abgeltung von ÜberstundenAbgeltung von Überstunden§ 10 Arbeitszeitgesetz: Überstundenvergütung

(1) Für Überstunden gebührt 1. ein Zuschlag von 50% oder 2. eine Abgeltung durch Zeitausgleich. Der

Überstundenzuschlag ist bei der Bemessung des Zeitausgleiches zu berücksichtigen oder gesondert auszuzahlen.

Viele Kollektivverträge sehen für bestimmte Überstunden erhöhte Zuschläge vor (zB Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen).

Page 11: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 11

Flexibilisierung der ArbeitszeitFlexibilisierung der ArbeitszeitAusgleich von Mehrarbeit durch Minderarbeit

innerhalb eines bestimmten ZeitraumesEntfall der Bezahlung von ÜberstundenKosteneinsparung für UnternehmenAZG ermächtigt Kollektivverträge genaue

Regelung vorzusehen

Entlohnung „über Kollektivvertrag“ häufig als „Überstundenpauschale“ „All-in-Verträge“

Kollektivvertraglicher Mindestlohn darf allerdings nicht unterschritten werden !!!

Page 12: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 12

TeilzeitarbeitTeilzeitarbeitVereinbarte Wochenarbeitszeit unterschreitet

im Durchschnitt die gesetzliche Normalarbeitszeit

Ausmaß und Lage der Arbeitszeit sind zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren

Problematik der „atypischen Arbeitsverhältnisse“

Page 13: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 13

DienstverhinderungenDienstverhinderungenEntgeltanspruch bleibt für gewisse Zeit aufrechtErkrankung, ArbeitsunfallAndere wichtige, die Person des

Arbeitnehmers betreffende Gründe Behördenwege Begräbnis …

Page 14: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 14

§ 2 Urlaubsgesetz§ 2 Urlaubsgesetz(1) Dem Arbeitnehmer gebührt für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage (5 Wochen) und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (6 Wochen).

Page 15: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 15

UrlaubUrlaubUrlaubsanspruch entsteht im Verhältnis zur

geleisteten DienstzeitTerminfestlegung – Rücksichtnahme auf

betriebliche InteressenUrlaub soll laut Gesetz in höchstens 2 Teilen

verbraucht werden

Page 16: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Auflösung von Dienstverhältnissen

Auflösung von Dienstverhältnissen

Page 17: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 17

Befristete Dienstverhältnisse & ProbemonatBefristete Dienstverhältnisse & Probemonat

Befristete Dienstverhältnisse enden durch Zeitablauf, sie können nicht gekündigt werden. (§ 19 (1) AngG)

§ 19 (2) AngG:„Ein Dienstverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer eines Monats vereinbart und während dieser Zeit von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden.“

Page 18: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 18

Beendigung des DienstverhältnissesBeendigung des DienstverhältnissesZeitablaufLösung während des ProbemonatsEinvernehmlichKündigung durch DienstgeberKündigung durch DienstnehmerVorzeitige (fristlose) EntlassungVorzeitiger (fristloser) Austritt

Page 19: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 19

KündigungsterminKündigungsterminKündigungstermin = Zeitpunkt an dem das

Dienstverhältnis enden soll bzw. kannKündigungstermin(e) für Arbeitgeber (AngG)

Ohne Vereinbarung Quartalsende,dh, nur 4 (!) Kündigungstermine pro Jahr.

Mit Vereinbarung der 15. oder der Letzte eines jeden Kalendermonats

Kündigungstermin(e) für Arbeitnehmer (AngG) „mit dem letzten Tage eines Kalendermonats“

(§ 20 (4) AngG)

Page 20: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 20

KündigungsfristKündigungsfrist Kündigungsfrist = Zeitraum (gerechnet von der

Bekanntgabe der Kündigung) der dem Kündigungstermin vorangehen muss, damit eine Kündigung zeitgerecht ist

Kündigungsfristen für Arbeitgeber (§ 20 (2) AngG) Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen

und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, fünften Dienstjahr auf drei, fünfzehnten Dienstjahr auf vier und fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate.

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer (AngG) „Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist“

(§ 20 (4) AngG)

Page 21: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Kündigungstermin und -fristKündigungstermin und -frist

Bekanntgabe der Kündigung

Ende des Dienst-verhältnisses

Kündigungsfrist

Kündigungs-termin

Zeit

Page 22: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Beispiel: DG-Kündigung – DN im 2. DienstjahrBeispiel: DG-Kündigung – DN im 2. Dienstjahr

Bekanntgabe der Kündigung

Ende des Dienst-verhältnisses

(Mindest-)Kündigungsfrist = 6 Wochen (42 Tage)

Kündigungs-termin

Zeit30. Juni7. Mai

+12 T.

Page 23: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 23

Vorzeitige (fristlose) EntlassungVorzeitige (fristlose) EntlassungEntlassungsgrund muss gegeben seinDemonstrative Aufzählung im AngG:

Vertrauensunwürdigkeit Dienstunfähigkeit Tätlichkeiten, Beschimpfungen Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Unbefugtes Verlassen der Arbeit Beharrliche Pflichtvernachlässigung

Page 24: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 24

Vorzeitiger (fristloser) AustrittVorzeitiger (fristloser) AustrittAustrittsgrund muss gegeben seinDemonstrative Aufzählung im AngG:

Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Arbeit Verleitung zu ungesetzlichen Handlungen Vertragsverletzung des Arbeitgebers zB

Entgeltschmälerungen Misshandlungen Ehrenbeleidigungen Sexuelle Belästigung

Page 25: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 25

Abfertigung alt (DV begann vor 1. 1. 2003)Abfertigung alt (DV begann vor 1. 1. 2003)

Höhe der Abfertigung richtet sich nach der un-unterbrochenen Dauer des Dienstverhältnisses 3 Jahre = 2 Monatsentgelte 5 Jahre = 3 Monatsentgelte … § 23 (1) AngG

Kein Abfertigungsanspruch bei gerechtfertigter Entlassung Ungerechtfertigtem vorzeitigen Austritt Selbstkündigung

(Ausnahmen im Zusammenhang mit Pensionierung)

Page 26: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 26

Abfertigung neu (DV Beginn ab 1. 1. 2003) IAbfertigung neu (DV Beginn ab 1. 1. 2003) I

Abfertigungsregelungen wie oben beschrieben entfallen

Dienstgeber zahlen 1,53 % der Bruttolohnsumme an Mitarbeitervorsorge-kassen (Einhebung über Krankenkassen)

Bei Arbeitgeberkündigung oder gerechtfertigtem Austritt kann der DN wahlweise die angesparten Beträge entnehmen oder in der Vorsorgekasse belassen.

Page 27: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 27

Abfertigung neu (DV Beginn ab 1. 1. 2003) IIAbfertigung neu (DV Beginn ab 1. 1. 2003) II

Arbeitnehmerkündigung: angesparte Beträge verbleiben in der Vorsorgekasse

Pensionsantritt: Wahl zwischen Einmalzahlung und Auszahlung in Rentenform

Tod des AN – Auszahlung an ErbenFür Dienstverhältnisse, die vor dem

1. 1. 2003 begonnen haben, besteht die Möglichkeit des Wechselns in das neue System.

Page 28: Vorbereitung auf die Berufstätigkeit Vorbereitung auf die Berufstätigkeit

Arbeitsrecht 28

Weitere Ansprüche bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses

Weitere Ansprüche bei der Beendigung eines DienstverhältnissesAbrechnung des nicht verbrauchten Urlaubs

(Anmerkungen: Urlaubsentschädigung im Unterschied zur Urlaubsablöse)

„Postensuchtage“ nur bei Arbeitgeberkündigung

Ausstellung eines schriftlichen Dienstzeugnisses auf Verlangen„Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnisse, durch die dem Angestellten die Erlangung einer neuen Stelle erschwert wird, sind unzulässig.“ § 39 (1) AngG