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von der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12) Informationen zum Übergang

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Page 1: Von der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12) Informationen zum

von der

 Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10)

 

in die

 

Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (Klassen11 und 12)

Informationen zum Übergang

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Versetzung in die Qualifikationsphase

Gesetzliche Grundlagen:1. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe vom 24.03.2003; zuletzt geändert durch Verordnung vom

11.03.20112. Versetzungsverordnung vom 17.12.2009; GVBl. LSA Nr. 25/20093. Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I vom 20.07.2004 SVBl. LSA Nr. 9/2004

Gymnasiale Oberstufe: • Einführungsphase (10. Klasse)  • Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) Versetzung in die Qualifikationsphase: • zumindest ausreichende Leistungen in allen

Fächern des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches

• mangelhafte Leistung in nur einem Fach- Ausgleich durch eine mindestens befriedigende Leistung möglich

• mangelhafte Leistung in einem Kernfach – Ausgleich nur durch ein Kernfach möglich

• kein Anspruch auf Versetzung mit Notenausgleich

Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird ein dem erweiterten Realschulabschlussgleichwertiger Abschluss erworben. (Vermerk auf dem Zeugnis)

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Wiederholung der 10. Klasseam Gymnasium

• nach Nichtversetzung möglich (Verweildauer beachten)

• freiwillig möglich- die zuletzt ausgesprochene Versetzung gilt rückwirkend als nicht getroffen (Verweildauer beachten)

• der Erwerb eines dem erweiterten Realschulabschlusses gleichwertigen Abschlusses ist hinfällig

• keine positive Versetzungsentscheidung nach dem Wiederholungsjahr – das Gymnasium muss verlassen werden - Hauptschulabschluss

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Wiederholung der 10. Klassean der Sekundarschule

• nach Nichtversetzung möglich, jedoch nicht nach einem Wiederholungsjahr

• freiwillig möglich – Klassenkonferenz entscheidet über den Antrag auf freiwillige Wiederholung

• Wechsel zur Sekundarschule erfolgt auf Antrag der Eltern

Achtung: 12-jährige Schulpflicht beachten!

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Kurswahl

für die  

Qualifikationsphase der gymnasialenOberstufe

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Stundenzuweisungfür die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

Extrazuweisung 4 Stunden Russisch

140 224 214139 222,4 214138 220,8 214137 219,2 214136 217,6 214135 216 214134 214,4 214133 212,8 214132 211,2 214131 209,6 214130 208 196129 206,4 196128 204,8 196127 203,2 196126 201,6 196125 200 196124 198,4 196123 196,8 196122 195,2 196121 193,6 196120 192 190

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Stundenbedarf

Fach 10. Wochenstunden Kurse benötigte Stunden SummeDeutsch 140 KF 4 5 20 20Englisch 140 PF 4 5 20 40Französisch 58 PF 4 2 8 48Russisch 33 PF 4 1 4 52Latein 49 PF 4 1 4 56Kunsterziehung 125 WF 2 6 12 68Musik 21 WF 2 1 2 70Sozialkunde 66 WF 2 3 6 76Geschichte 140 KF 4 5 20 96Geographie 52 WF 2 3 6 102ev. Religion 43 WF 2 2 4 106Ethik 97 WF 2 4 8 114Sozialkunde bilingual 23 WF 2 1 2 116Wirtschaft 54 WF 2 3 6 122Mathematik 140 KF 4 5 20 142Physik 140 PF 4 4 16 158Chemie 140 PF 4 2 8 166Biologie 140 PF 4 5 20 186Informatik 20 WF 2 1 2 188Rechtskunde 23 WF 2 1 2 190Astronomie 30 WF 2 1 2 192

Sport 140 WF 2 6 12 204 – 4 = 200

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1. Verbindliche Kurswahl 2015/ 2016

Aufgabenfeld Fach Kernfach Profilfach Wahlpflichtfach

sprachlich-literarisch-künstlerisches-Aufgabenfeld

Deutsch X - -Englisch - -Französisch - -Russisch - -Latein - -Kunsterziehung - -Musik - -

gesellschafts-wissenschaftlichesAufgabenfeld

Geschichte X - -Geographie - -Sozialkunde - -Sozialkunde bilingual - -Ethik - -ev. Religion - -Rechtskunde - -Wirtschaft - -

mathematisch-naturwissenschaftlich-technischesAufgabenfeld

Mathematik X - -Physik - -Chemie - -Biologie - -Astronomie - -Informatik - -

nicht zugeordnet Sport* - -

Mindestbelegung 3 3** 5***

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2. Verbindliche Kurswahl 2015/2016

Wahl der Profilfächer: eine Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften oder zwei Fremdsprachen und eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie) Wahlpflichtfächer: Geographie oder Sozialkunde und Kunsterziehung oder Musik und

Ethik oder Religion Pflichtfach: Sport (entfällt bei amtsärztlichem Attest, dann Ersatz) 

*Wahl der Sportkurse auf der Rückseite**Die Wahl von 4 Profilfächern ist möglich , dann werden nur 4 Wahlpflichtfächer belegt. (36 Wochenstunden)*** Die Wahl von 6 Wahlpflichtfächern ist möglich. (36 Wochenstunden)  

Datum: ______________ Unterschriften: __________________ _________________ Erziehungsberechtigte Schüler(in)

Teilnahme am Cambridge- Englisch ( 1Std.)(Teilnahme für ein Schuljahr verpflichtend)

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Verbindliche Wahl der Sportkurse

Name:

Vorname:

Klasse:

11/1

Sportart oder

Ersatzsportart

Es werden folgende Kurse angeboten:

11/1: Leichtathletik, Judo, Gymnastik/ Tanz, Ski*

* Der Sportunterricht im 1. Kurshalbjahr beinhaltet die konditionelle Vorbereitung auf das Skilager(Dezember oder Januar, Kosten ca. 350 €)Mit der Wahl des Sportkurses Ski meldet sich der Schüler verbindlich für das Skilager an.

Pro Kurs muss eine Teilnehmerzahl von ca. 20 Schülern erreicht werden. Unterschreitet die Zahl der Interessenten

für einen Sportkurs diese Anzahl wesentlich, kann der Kurs nicht eingereicht werden.

Bitte unbedingt eine Ersatzsportart als Alternativwunsch eintragen.

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SchienenbelegungAbiturjahrgang 15

Schiene 1 Schiene 2 Schiene 3 Schiene 4 Schiene 5 Schiene 6

Deutsch Geschichte Mathematik PF 1 PF 2 PF 3

Schiene 7 Schiene 8 Schiene 9 Schiene 10 Schiene 11 Schiene 12

PF 4 (2) PF 4 (2) WF 3 WF 4 WF 5 Sport

WF 1 WF 2 Ceng

Schiene 13 Schiene 14

Sport Sport

Ceng

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Die Abiturprüfung

Schriftliche Prüfungen in vier Fächern aus dem Kern- und Profilfachbereich Mathematik, Deutsch, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Englisch, Russisch, Französisch

Verbindliche schriftliche Prüfungsfächer sind: Mathematik, Deutsch, eine Fremdsprache, Geschichte oder eine Naturwissenschaft

Aus den Kern- und Profilfächern sind vor Beginn des dritten Kurshalbjahres die zwei Fächer zu benennen, in denen die Schülerin oder der Schüler die schriftliche Abiturprüfung auf erhöhtem Anforderungsniveau ablegt.Dabei kann nur eine Fremdsprache und aus den Fächern Geschichte, Biologie, Physik und Chemie nur eines gewählt werden.

Das 5. Prüfungsfach wird mündlich geprüft.Alle Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein.

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Besondere Lernleistung

Die besondere Lernleistung ist eine Leistung, die die Schülerinnen und Schüler freiwillig und selbstständig in der Qualifikationsphase erbringen können.Im Umfang muss sie mindestens einem zwei Kurshalbjahre umfassenden Wahlpflichtkurs entsprechen.

Die Zulassung einer Leistung als besondere Lernleistung ist bei der Schulleiterin zu beantragen.Die Schulleiterin entscheidet über die Zulassung und die Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder.

Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium darzustellen und zu erläutern. Sie darf weder vollständig noch in Teilen in Kursbewertungen einfließen.

Bei Anmeldung zum Abitur ist eine verbindliche Erklärung zur Einbringung der besonderen Lernleistung abzugeben.Sofern der Schüler oder die Schülerin eine besondere Lernleistung einbringt, ersetzt sie eines der schriftlichen Prüfungsfächer auf grundlegendem Niveau..

Die Bewertung einer besonderen Lernleistung wird in vierfacher Wertung in den Block II eingebracht.