„urteilsbildung im geschichtsunterricht“ · 1 exposé axel becker „urteilsbildung im...
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Exposé
Axel Becker
„Urteilsbildung im Geschichtsunterricht“
1. Thema und Fragestellung Die Geschichtsdidaktik sieht ihren Gegenstandsbereich längst nicht mehr nur
in der Bestimmung und Vermittlung von Unterrichtsinhalten und methodischen
Ratschlägen für die Lehrenden.1 Sie ist immer noch, aber nicht mehr
ausschließlich der Unterrichtsmethodik verpflichtet, sondern wendet ihren
Blick auf die gesellschaftliche Rezeption von Geschichte in theoretischer,
empirischer und pragmatischer Hinsicht. Die erkenntnistheoretische
Grundsatzentscheidung, Geschichte als sprachliches Konstrukt sich ständig
verändernder Denkfiguren und ihre Repräsentationen als Mischformen aller
drei Zeitdimensionen zu begreifen, bestimmt auch mein Interesse am Thema
der Urteilsbildung im Geschichtsunterricht.
Wenn Geschichte ein dynamisches Konstrukt ist, dann muss die
geschichtsdidaktische Forschung Wege aufzeigen, eine Kernfunktion von
Geschichte im Unterricht an Schulen zu erforschen: Das Bedürfnis nach einer
Orientierung innerhalb des historischen Ablaufs. Wer sich orientieren will, der
muss die ihm verfügbaren, die ihm aufgedrängten Deutungen beurteilen,
einschätzen und bewerten können. So gesehen ist Urteilsbildung eine
begründbare Entscheidung mit Alternativen. Diese Alternativen aber stellt die
Vergangenheit selbst nicht bereit, sondern sie stammen aus der
Geschichtskultur.2 Das ihr zugrunde liegende Forschungsparadigma gibt einen
Hinweis auf verwandte Begriffe, die den Begriff Urteil beschreiben: Identität,
Werte, Normen und Wahrheit.3 So verstanden ist Urteilsbildung eine
Operation, die auf einen Erkenntnisgewinn zielt und gleichzeitig die Grenzen
1 Zum Selbstverständnis der Geschichtsdidaktik sei exemplarisch verwiesen auf : Bernd Schönemann: Geschichtsdidaktik, Geschichtskultur, Geschichtswissenschaft, in: Hilke Günther-Arndt (Hg.): Geschichtsdidaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II, Berlin 2003, 11-22. 2 Vgl. ebd. 3 Vgl. Julian Nida-Rümelin: Anmerkungen zur Geschichtskultur, in: Ulrich Baumgärtner/Waltraud Schreiber (Hg.): Geschichts-Erzählung und Geschichts-Kultur. Zwei geschichtsdidaktische Leitbegriffe in der Diskussion, München 2001, 159-169, bes. 160-162.
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der Erkenntnis reflektiert. Urteilsbildung ist folglich im historischen Lernen
auch als Meta-Prinzip zu verstehen. Mein Dissertationsprojekt geht der Frage
nach, welche Funktion Urteilsbildung für das historische Lernen hat.
Die Arbeit soll sich auf vierfache Weise mit ihrem Gegenstand befassen:
Theoretisch, historisch, empirisch und pragmatisch.4
- Theoretisch und historisch fundiert ist die Arbeit, weil sie eine ganze
Reihe der Urteilsbildung verwandter Konzepte, wie Fakten und Fiktion,
Objektivität und Wahrheit, Sprache und Erzählung, sowie
Geschichtsbewusstsein und Geschichtskultur analysieren und
gegebenenfalls zusammenführen muss.
- Empirisch orientiert ist die Arbeit, da sie die Beschreibung,
Beobachtung und Veränderung eines Zustandes zum Ziel hat.
- Pragmatisch ausgerichtet ist die Arbeit, da sie sich der
geschichtsdidaktischen Praxis verpflichtet sieht und
Handlungsempfehlungen geben will.
Mein Anspruch ist es dabei, den Begriff der Urteilsbildung innerhalb der
geschichtsdidaktischen Forschung zwischen den Leitbegriffen
Geschichtsbewusstsein und Geschichtskultur zu etablieren.
2. Forschungsstand und Desiderata Es soll im folgenden zuerst die Diskussion innerhalb der
geschichtsdidaktischen Forschung aufgezeigt werden. Danach werde ich
übergehen zu den Leitprinzipien der Geschichtsdidaktik, ihren Arbeits- bzw.
Forschungsbegriffen und wie sich Urteilsbildung dort positioniert.
Abschließend werden der Urteilsbildung verwandte Begriffe und ihr Stand in
der Geschichtstheorie dargestellt, um die theoretische Verortung und die sich
daraus ergebenden Forschungsdiskurse bestimmen zu können.
In der geschichtsdidaktischen Forschung besteht Einvernehmen darüber, dass
die Ausbildung zur Fähigkeit der Urteilsbildung zentrales Anliegen des
Geschichtsunterrichts ist. GOSMANN stellte fest, dass der Geschichtsunterricht
„einen Beitrag zur Emanzipation und politischen Mündigkeit der Schüler
4 Zu diesen vier Ebenen der geschichtsdidaktischen Forschung vgl. Joachim Rohlfes: Geschichtsdidaktik: Geschichte, Begriff, Gegenstand, in: Geschichtsunterricht heute. Grundlagen – Probleme – Möglichkeiten, Seelze-Velber 1999, 18-21.
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leisten“ solle und daher „dem Aufbau und der Differenzierung der
Urteilsfähigkeit eine herausragende Bedeutung“ zukommen müsse.5 WEYMAR
hatte ebenfalls auf die Notwendigkeit hingewiesen den Lernenden normative
Orientierung zu vermitteln.6 Analysiert man die fachdidaktischen
Konzeptionen zur Urteilsbildung, dann wird jedoch deutlich, dass sich
„urteilen“ begrifflich nur im Gesamtzusammenhang des jeweiligen
Theoriegebäudes plausibel verstehen lässt. Die theoretischen und praktischen
Hinweise werden von der Komplexität der geschichtsdidaktischen
Leitprinzipien eher verdeckt oder eine differenzierte Betrachtung des Begriffs
wird durch einen unübersichtlichen Apparat an angeblich erklärenden, neu
eingeführten Kunstbegriffen, unmöglich gemacht, die nur im fachdidaktischen
Konzept des jeweiligen Zitierkartells Sinn ergeben. Mit anderen Worten: Jeder
meint etwas anderes, wenn er von Urteilsbildung spricht. Für die einen ist
Urteilsbildung die „Parteinahme für Humanität“.7 Andere wiederum halten
Zurückhaltung für angebrachter als „jene flinke und forsche Art, über alles und
jedes zu urteilen, die manche Lehrer und Schüler mit innerer Engagiertheit
verwechseln.“8 Erstaunlich ist die mangelnde Theoriebildung hierzu auch
deshalb, weil einerseits die Bedeutung von urteilsbildenden Prozessen für die
historische Bildung regelmäßig angemahnt worden ist9 und andererseits
Urteilsbildung mittlerweile zu einer zentralen Kategorie für die
Nachbardisziplin Politikdidaktik avanciert ist.10
GOSMANN bemerkte seinerzeit, dass es zur Urteilsbildung nicht genügend
fachdidaktische Beiträge gab, auf die er habe zurückgreifen können.11 Dies gilt
heute sicher nicht mehr. Aber es ist noch immer erstaunlich, dass es bisher nur
einen Versuch gegeben hat, eine systematische Abhandlung vorzulegen, diese
sich dann aber gleich in der Einleitung auf den Irrweg begibt, dass „Geschichte
und Politik, sowohl fachwissenschaftlich als auch fachdidaktisch,
5 Winfried Gosmann: Überlegungen zum Problem der Urteilsbildung im Geschichtsunterricht, in: Klaus Bergmann/Jörn Rüsen (Hg.): Geschichtsdidaktik. Theorie für die Praxis, Düsseldorf 1978, 67-84, hier 67. 6 Vgl. Ernst Weymar: Werturteile im Geschichtsunterricht, in: GWU 21 (1970) 198-215. 7 Horst Gies: Geschichtsunterricht. Ein Handbuch zur Unterrichtsplanung, Köln/Weimar/Wien 2004, 77. 8 Joachim Rohlfes: Geschichte und ihre Didaktik, 3. erw. Aufl. Göttingen 2005, 278. 9 Vgl. Weymar; Auch: Jörn Rüsen: Werturteile im Geschichtsunterricht, in: HbGD, 304-308, bes. 307f. 10 Für die politische Bildung immer noch maßgeblich ist: Politische Urteilsbildung. Aufgabe und Wege für den Politikunterricht hg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1997. 11 Vgl. Gosmann, 67.
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zusammengehören“ und damit elegant um die bestehenden
geschichtsdidaktischen Forschungslücken herummanövriert.12 WEYMARS
Dreischritt von Sachaussage, Sachurteil und Werturteil ist in JEISMANNS
Geschichtsbewusstsein aufgegangen. In beiden Konzeptionen liegt der
Schwerpunkt auf der Objektivität des historischen Erkenntnisprozesses, an
dessen Ende zweierlei Urteile stehen.13 WEYMAR hat diesen Dualismus von
Sach- und Werturteil als geschichtsdidaktischen Arbeitsbegriff eingeführt, den
KOSELLECK aus Sicht des Allgemeinhistorikers zu Recht mit einigem
Unbehagen sieht.14 Auch bei KAYSER/HAGEMANN haben die neuen
Herausforderungen, die sich der Geschichtsdidaktik im Hinblick auf narrative
Sinnbildung stellen, keine Konsequenzen für die Unterrichtspraxis. In der
Theoriebildung verwandeln sie JEISMANNS analytische Trennung der drei
Dimensionen des Geschichtsbewusstseins in einen Prozess und verknüpfen
diesen mit MASSINGS15 Kategorien zur Urteilsbildung, die sie ebenfalls
gründlich falsch verstehen. Sie legen abschließend ein Modell vor, das sich zur
Strukturierung eines Unterrichtsinhalts eignet, aber mit Urteilsbildung nur
wenig zu tun hat, wenn man sie als eigenständige Denkoperation sieht, die ein
rational begründbares und intersubjektiv überprüfbares Ergebnis zur Folge
haben soll.
Ganz offensichtlich verwenden alle Autoren Urteilsbildung synonym für eine
Orientierung des Lernenden, die mit einer gewissen Auswahl aus zur
Verfügung stehenden Alternativen zu tun hat. Besonders viel Wert auf
kontroverse und verschiedene Sehweisen legt BERGMANNS Konzept der
Multiperspektivität. Nicht erst mit diesem Prinzip beschäftigt sich die
Fachdidaktik unmittelbar mit dem Problem verschiedener Interessen und
Artikulationsformen auf der Ebene von Quellen und Darstellungen.16 Aber nur
BERGMANNS Multiperspektivität bezweifelt so entschieden den
Erkenntnisgewinn objektivierbaren Wissens für Schülerinnen und Schüler.
12 Jörg Kayser / Ulrich Hagemann: Urteilsbildung im Geschichts- und Politikunterricht, Bonn 2005, hier 3. 13 Karl-Ernst Jeismann: Geschichtsbewusstsein- Überlegungen zu einer zentralen Kategorie eines neuen Ansatzes der Geschichtsdidaktik, in: Hans Süssmuth (Hg.): Geschichtsdidaktische Positionen. Bestandsaufnahme und Neuorientierung, Paderborn 1980, 179-222. 14 Weymar; Koselleck, Reinhart: Zeitschichten. Studien zur Historik, Frankfurt/Main 2003, 338-350. 15 Vgl. Peter Massing: Kategorien des politischen Urteilens und Wege zur politischen Urteilsbildung, in: Politische Urteilsbildung, 115-133. 16 Vgl. die Aufsatzsammlung: Klaus Bergmann: Geschichtsdidaktik. Beiträge zu einer Theorie historischen Lernens, Schwalbach/Ts. 1998.
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Wichtiger ist ihm die Einsicht in die Konstruiertheit historischen Wissens und
seiner Funktionalität in der Geschichtskultur.
Die Lücken in der geschichtsdidaktischen Forschung bestehen also vor allem
in einer systematischen Klärung des theoretischen Fundaments. So wird
Urteilsbildung selten als eigenständige Kategorie des historischen Lernens
verstanden, woraus sich folgerichtig ein Mangel an unterrichtspraktischen
Hinweisen ergibt. Häufig wird der Begriff jedoch verwendet, um die
Orientierung von gesellschaftlichen Normen und Werten zu kennzeichnen, die
jedoch in allen Modellen, ausgenommen bei BERGMANN, den Blick auf den
historischen Gegenstand versperren.
3. Methodik und Ansatz Die bisherigen Anmerkungen haben deutlich gemacht, dass historische
Urteilsbildung, verstanden als von Schülern zu erlernende Fähigkeit
(Kompetenz?), eine Vielzahl theoretischer Probleme aufwirft, die ein
interdisziplinäres Vorgehen ratsam erscheinen lässt. Die bisherige
geschichtsdidaktische Forschung konnte den Urteilsbegriff weder präzisieren
noch begründen. Die Geschichtstheorie kann und soll hier neue Perspektiven
eröffnen.
Urteilsbildung ist zunächst also ein Theorieproblem. Es ist zu klären, welche
Bedeutung Historiker (in der Geschichtskultur aber auch Laien) Urteilen
beimessen und was sie darunter überhaupt verstehen. Geht man davon aus,
dass die kollektive Beschäftigung mit Geschichte notwendig ist und keine das
Individuum allein betreffende Handlung darstellt, sondern als Teil eines
kulturellen Gedächtnisses einer Gesellschaft fungiert17 und somit performative
Kraft besitzt, dann wäre kontrollierte und reflektierte Urteilsbildung eine
emanzipatorische Handlung, die Orientierung in der Geschichtskultur
ermöglicht. Diese Begründung würde es zudem ermöglichen, Urteilsbildung
als eigenständiges Prinzip und auch eigenständigen Unterrichtsinhalt zu
etablieren. Denn Urteilsbildung befasst sich, so verstanden, nicht nur mit der
Vergangenheit selbst, sondern mit der Art und Weise, wie Historiker mit ihr
umgehen. Wie man also zu historischen Urteilen gelangt, gehört zu den
Aufgaben der theoretischen Beschäftigung mit Geschichte. Es ist die Frage
17 Diese Argumentation bei Rüsen: Geschichtskultur, in: HbGD, 38.
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nach dem Status wissenschaftlicher Erkenntnis und ihren Begriffen:
Objektivität, Wahrheit und Methode. Es ist auch der Frage nachzugehen,
welche Qualität ein so formuliertes Urteil haben soll und wie Qualität
gemessen werden kann. Ist die Vorstellung vom objektiven oder gerechten
Urteil überhaupt angemessen? Die bisherige geschichtsdidaktische Forschung
hat dieses Problem eher vernachlässigt. So hat selbst BERGMANN bei seinem
Prinzip der Multiperspektivität sich zum Problem der Unterscheidung
zwischen angemessener oder unangemessener Darstellung wenig hilfreich
geäußert. Der obligatorische Verweis auf korrekt anzuwendende Methodik
genügt hier schon lange nicht mehr. Das formulierte Urteil wird zur
sprachlichen Konstruktion (nicht Rekonstruktion) mit dem Anspruch auf
Erklärungskraft und Vergleichbarkeit. In meiner Dissertation will ich daher
auch Überlegungen zur Qualität der Darstellung untersuchen.18 Ziel ist eine
Klärung der wesentlichen Begriffe und Analyseinstrumente, sowie eine der
Theorie verpflichtete Definition von historischer Urteilsbildung für den
Geschichtsunterricht, die als Fundament für den empirischen Zugriff dienen
soll.
Die Etablierung von Urteilsbildung als Begriff im geschichtstheoretischen
Diskurs muss die geschichtsdidaktische Verwendung im Blick behalten. Die
Befunde müssen stets nach ihren Konsequenzen für das historische Lernen in
der Schule befragt werden. Meine Arbeit soll eine modellierte Struktur von
historischer Urteilsbildung für den Geschichtsunterricht, verstanden als eine
begründete und rationale Entscheidung aus Alternativen, entwickeln. Ein
solches Modell erfüllt seinen Zweck indes nur, wenn es auch zur Gewinnung
empirischer Aussagen verwendet wird, die Handlungsempfehlungen für die
Praxis erst möglich machen. Die Frage nach der Funktion von Urteilsbildung
für das historische Lernen ist damit noch nicht hinreichend behandelt. Eine
Beschäftigung mit Vorstellungen zur Geschichtskultur soll den Bezug von
Urteilen zur Lebenspraxis klären.19 Ob dies Konsequenzen für die
Unterrichtsinhalte und Themen hat, bedarf einer Klärung.20
18 Ausgangspunkt hierfür wäre etwa: Frank Ankersmit: Narrative logic. A semantic analysis of the historian´s language, Groningen 1984. 19 Lernende sollen vom Geschichtsunterricht konkret im Alltag profitieren, fordert Joachim Rohlfes: Geschichte und ihre Didaktik, S. 114. 20 Vgl. zum lebenspraktischen Bezug auch Jörn Rüsen: Auf dem Weg zu einer Pragmatik der Geschichtskultur, in: Ulrich Baumgärtner / Waltraud Schreiber (Hg.): Geschichtserzählung und Geschichtskultur, bes. 82.
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Literatur zum Thema (Auwahl)
Abkürzungen:
HbGD – Handbuch der Geschichtsdidaktik, hg. von Klaus Bergmann u.a., Seelze-Velber 1997.
GWU – Geschichte in Wissenschaft und Unterricht
Barricelli, Michele: Schüler erzählen Geschichte. Narrative Kompetenz im
Geschichtsunterricht, Schwalbach/Ts. 2005.
Bergmann, Klaus: Geschichtsdidaktik. Beiträge zu einer Theorie historischen Lernens,
Schwalbach/Ts. 1998.
Borries, Bodo von: Das Geschichtsbewusstsein Jugendlicher Erste repräsentative
Untersuchung über Vergangenheitsdeutungen, Gegenwartswahrnehmungen und
Zukunftserwartungen von Schülerinnen und Schülern in Ost- und Westdeutschland,
Weinheim/München 1995.
Burke, Peter: Was ist Kulturgeschichte? Frankfurt/Main 2005.
Flach, Werner: Urteil, in: Handbuch philosophischer Grundbegriffe hg. von Hermann Krings
u.a., München 1974.
Goertz, Hans-Jürgen: Unsichere Geschichte. Zur Theorie historischer Referentialität, Stuttgart
2001.
Goertz, Hans-Jürgen: Umgang mit Geschichte. Eine Einführung in die Geschichtstheorie,
Hamburg 1995.
Gosmann, Winfried: Überlegungen zum Problem der Urteilsbildung im Geschichtsunterricht,
in: Klaus Bergmann/Jörn Rüsen (Hg.): Geschichtsdidaktik. Theorie für die Praxis, Düsseldorf
1978, 67-84.
Jeismann, Karl-Ernst: Geschichtsbewusstsein- Überlegungen zu einer zentralen Kategorie
eines neuen Ansatzes der Geschichtsdidaktik, in: Hans Süssmuth (Hg.): Geschichtsdidaktische
Positionen. Bestandsaufnahme und Neuorientierung, Paderborn 1980, 179-222.
Kayser, Jörg / Hagemann, Ulrich: Urteilsbildung im Geschichts- und Politikunterricht, Bonn
2005.
Körber, Andreas: „Hätte ich mitgemacht?“ Nachdenken über historisches Verstehen und (Ver-)
Urteilen im Unterricht, in: GWU 51 (2000), 430-448
Koselleck, Reinhart: Zeitschichten. Studien zur Historik, Frankfurt/Main 2003, 338-350.
Lorenz, Chris: Konstruktion der Vergangenheit. Eine Einführung in die Geschichtstheorie,
Köln/Weimar/Wien 1997.
Massing, Peter: Kategorien des politischen Urteilens und Wege zur politischen Urteilsbildung,
in: Politische Urteilsbildung. Aufgabe und Wege für den Politikunterricht hg. von der
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1997, 115-133.
Müller, Hans-Peter: Max Weber. Eine Einführung in sein Werk, Köln/Weimar/Wien 2007.
Nida-Rümelin, Julian: Anmerkungen zur Geschichts-Kultur. Zwei geschichtsdidaktische
Leitbegriffe in der Diskussion, München 2001, 159-169.
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Rohlfes, Joachim: Geschichte und ihre Didaktik, 3. erw. Aufl. Göttingen 2005.
Rüsen, Jörn: Auf dem Weg zu einer Pragmatik der Geschichtskultur, in: Ulrich
Baumgärtner/Waltraud Schreiber (Hg.): Geschichts-Erzählung und Geschichts-Kultur. Zwei
geschichtsdidaktische Leitbegriffe in der Diskussion, München 2001, 81-98
Rüsen, Jörn: Werturteile im Geschichtsunterricht, in: HbGD, 304-308.
Schönemann, Bernd: Geschichtsdidaktik, Geschichtskultur, Geschichtswissenschaft, in: Hilke
Günther-Arndt (Hg.): Geschichtsdidaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II,
Berlin 2003, 11-22.
Weymar, Ernst: Werturteile im Geschichtsunterricht, in: GWU 21 (1970) 198-215.
Wunderer, Hartmann: Geschichtsunterricht in der Sekundarstufe II. Zweiter Durchgang oder
Förderung der Studierfähigkeit, in: Hans-Jürgen Pandel/Gerhard Schneider (Hg.): Wie weiter?
Zur Zukunft des Geschichtsunterrichts, Schwalbach/Ts. 2001, 98-112.