uck 2013 ausgabe 01

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Nichtamtlicher Teil - Gründung des Schulfördervereins 8 - Kita „Uckerlandspatzen“ 9 - Grundschule Uckerland 10 - Kneipp-Kita „Regenbogen“ 15 - Gemeindeweihnachtsmarkt 2012 16 - Die „Heilige Familie“ zieht in die Milower Kirche ein 16 - Gottesdienste 17 - Wahl der Schöffen 2013 18 - Verkaufsangebote 19 - Wohnungen 20 - Veranstaltungen 21 Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 45. Sitzung 2 - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 6 - Bekanntmachungsanordnung 7 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 7 - Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen 7

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Page 1: Uck 2013 ausgabe 01

Nichtamtlicher Teil- Gründung des Schulfördervereins 8- Kita „Uckerlandspatzen“ 9- Grundschule Uckerland 10- Kneipp-Kita „Regenbogen“ 15- Gemeindeweihnachtsmarkt 2012 16- Die „Heilige Familie“ zieht in die Milower Kirche ein 16- Gottesdienste 17- Wahl der Schöffen 2013 18- Verkaufsangebote 19- Wohnungen 20- Veranstaltungen 21

InhaltAmtlicher Teil- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 45. Sitzung 2- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 6- Bekanntmachungsanordnung 7- Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 7- Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen 7

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2 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 45. Sitzung der – Gemeindevertretung Uckerland –

Uckerland, den 27.12.2012Sitzungsdatum: 25.10.2012Tagungsort: Saal im Dörphus, Wilsickow 27 a, 17337 UckerlandBeginn: 19.05 UhrEnde: 22.06 UhrAnwesenheitanwesend: Frau Christine Wernicke, Herr Herbert

Heinemann, Herr Josef Menke, Herr Herbert Schütt, Herr Hans-Werner Bran-dau, Herr Henri Wernicke, Herr Fried-helm Rogasch, Herr Winfried Winter, Herr Karl Kliewer, Frau Silke Mandelkow

entschuldigt: Herr Olaf Ringk, Herr Lothar Holzmeier, Frau Evelin Freuck

unentschuldigt: –

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffent-lichen Teils der Sitzung01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-

gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-

gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 27.09.2012

1) Frau Mandelkow bittet um Streichung des Namens im TOP 10 (Anfragen der Gemeindevertreter), Absatz 2, im öffentlichen Teil der Sitzung.

Herr Heinemann lässt über folgende Satzänderung abstimmen: „In Bezug auf die Grundschule Uckerland wurde in einer Elternversammlung in Prenzlau ein Rückgang der Kinderzahlen auf 63 % prognostiziert. …“

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.10 9 0 1 0

Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung im öf-fentlichen Teil der Niederschrift vom 27.09.2011 mit dem Einwand von Frau Mandelkow zu.

03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-lung der Tagesordnung

Die Gemeindevertreter stellen keine Änderungsanträge zur Tagesordnung. 04. Einwohnerfragestunde1) Herr Trester fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, im

Zuge der derzeitigen Baumaßnahmen am Wärmenetz Nechlin, die Straßenbeleuchtung während der Nacht-stunden angeschaltet zu lassen.

2) Des Weiteren möchte er wissen, wie der aktuelle Stand der Vorbereitungsarbeiten zum Bau des Parkplatzes am Bahnhof Nechlin ist.

3) Herr Hillmann ist zurzeit in der Gemeinde Uckerland für die Jugendarbeit zuständig. Dieses Projekt läuft dem-

nächst aus. Herr Trester bittet die Gemeindevertreter sich zu äußern, ob diese Maßnahme weitergeführt werden wird.

4) Im Amtsblatt der Gemeinde Uckerland war nachzule-sen, dass die Gemeindeverwaltung an alle Ortsbeiräte mit den Karten zur Grünflächenpflege herantritt und vor Ort eine Begehung der Ortsteile stattfinden soll, um die Grünflächenpflege der gemeindlichen Flächen abzustim-men, so Herr Trester. Er ist der Meinung, dass durch die Gemeindevertretung ein Beschluss zur Anliegerpflicht gefasst wurde und dieser durchgesetzt werden sollte.

Zur Anfrage 1) teilt Frau Wernicke mit, dass die Straßen-lampen in Nechlin bereits über Nacht eingeschaltet sind. In Bezug auf die Nachfrage 2) informiert sie, dass die ent-sprechenden Anträge zur Anlage eines Parkplatzes am Bahnhof in Nechlin an die zu beteiligenden Behörden zu-gesandt worden sind, jedoch die Gemeindeverwaltung diesbezüglich noch keine Antwort erhalten hat. Frau Wernicke antwortet auf die Anfrage 3) des Herrn Tre-ster, dass sich die Gemeindeverwaltung bereits um einen Ersatz für die Maßnahme „Kommunal Kombi“ (Jugend- und Feuerwehrarbeit) bemüht hat. Zu 4) Die Grünflächensatzung wurde durch die Gemeinde-vertretung zur Diskussion in den Hauptausschuss verwiesen. Im Anschluss dieser Beratung werden die Gemeindevertreter über das Ergebnis informiert. Eine Auswertung erfolgt in der nächsten Gemeindevertretersitzung, erläutert Frau Wernicke. 5. Informationen der Bürgermeisterin1) Frau Wernicke informiert über eine unangekündigte

Kassenprüfung im September 2012 durch das Rech-nungsprüfungsamt.

2) Die Planungsbüros, mit denen die Gemeinde Uckerland Verträge abgeschlossen hat, beginnen mit der Planung der jeweiligen Windeignungsgebiete. Parallel dazu wird die Gemeindeverwaltung alle Eigentümer von Flächen, die sich in einem Windeignungsgebiet befinden, an-schreiben, um zu klären, ob sie bereit sind Flächen zur Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen.

3) Die Emissionsmessungen im Windeignungsgebiet Hetzdorf wurden bisher von der Firma Enertrag AG noch nicht durchgeführt, informiert die LUGV Bran-denburg in ihrem Anschreiben vom 24.10.2012.

4) Bezugnehmend auf die Antragstellung zum Erhalt von Fördermitteln für den Umbau der Sporthalle zum Ge-meindezentrum in Gneisenau, erhielt die Gemeinde-verwaltung am 22.10.2012 vom Bauamt des Landkreis Uckermark ein Anschreiben, um weitere Unterlagen nachzureichen. Die Einreichung der angeforderten Unterlagen bis zum 16.11.2012, Termin ist nicht um-setzbar, macht Frau Wernicke deutlich.

5) In einem Anschreiben teilt der Landkreis Uckermark mit, dass die Ehrenurkunde und Anstecknadel des Land-kreises Uckermark 2012 Herr Horst Peter Schilling erhält.

6) Frau Wernicke informiert über die Vorstellung eines „Dorfkümmerers“ in der Gemeindeverwaltung.

7) Die Ortsbeiräte werden vom Hauptamt in Bezug auf die Ausrichtung der 2. Leistungsschau angeschrieben.

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3Nr. 01/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

8) Am 25.10.2012 fand eine Sitzung der LAGA zur „För-derperiode ab 2014“ und eine Veranstaltung vom Landkreis Uckermark über „LandZukunft“ statt. Dort wurde die bisherige Förderperiode ausgewertet, die Möglichkeiten zu vorliegende Anträge erklärt und über die neue Förderperiode informiert.

06. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

1) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 13.12.2012, um 19.00 Uhr, in Fahrenholz statt.

2) Herr Heinemann berichtet über die erfolgreiche Fest-veranstaltung zum Jubiläum „10 Jahre Gemeinde Uckerland“ in Güterberg. Dabei ist die Arbeit der Ge-meinde in den vergangenen Jahren mit einem Rück-blick feierlich gewürdigt worden. Zu diesem Anlass wurde die Partnerschaftsgemeinde aus Wegorzyno eingeladen.

07. Schulentwicklung Grundschule Uckerland In Bezug auf den in der vorherigen Gemeindevertretersit-zung gemachten Vorschlag von Frau Mandelkow, dieses Thema gesondert zu diskutieren, leitet Herr Heinemann die Gesprächsrunde ein.Frau Wernicke informiert, dass nach dem Brandenbur-gischen Schulgesetz der Landkreis für die Schulentwick-lungsplanung zuständig ist. Der Gemeinde liegt der Entwurf der 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Er erstreckt sich über den Zeitraum von 2012 bis 2017. Anhand einer Präsentation trägt Frau Wernicke diesen zur Kenntnisnahme vor. In einer Tabelle ist die voraussichtliche Bevölkerungsent-wicklung im Landkreis Uckermark dargestellt. Des Weite-ren ist die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung im Kindesalter, bis unter 15 Jahren, tabellarisch abgebildet. Der Landkreis geht davon aus, dass sich der Rückgang vor allem in der Altersgruppe der schulpflichtigen Kinder bemerkbar machen wird. Demnach wird unter 15-jährigen bei Kindern die Zahl der Bevölkerung zwischen 2008 und 2030 um bis zu 43 % abnehmen.Die Geburtenzahlen in der Gemeinde Uckerland entspre-chen dem Trend im Landkreis. Von 1994, 20 Geburten sind sie 2005 auf 29 Geburten gestiegen. Jedoch 2006 auf 19 Geburten gesunken. 2007–2010 lag die Zahl der Geburten von 22 bis 24. Für die künftigen Jahre bis 2030 sieht die Bevölkerungsprognose des Landes trotz steigender oder konstanter Geburtenrate einen weiteren erheblichen Rück-gang der Geburtenzahlen im Landkreis Uckermark um bis zu 60 % des heutigen Geburtenniveaus vor.Frau Wernicke informiert, dass die Gemeinde Uckerland im Jahr 2011 eine Geburtenzahl von 21 Kindern zu ver-zeichnen hat und bis September 2012 bereits 15 Babys geboren wurden. Bis zum Schuljahr 2016/2017 wird mit einer etwa gleich bleibenden Schülerzahl gerechnet.Bei der Bewertung des Schulstandortes wird in der Schul-entwicklungsplanung eingeschätzt, dass die Klassenfre-quenz mit durchschnittlich 19,17 Schüler gegeben ist. Das Schüleraufkommen wird als insgesamt stabil und die Min-destzügigkeit als gegeben eingeschätzt. Es wird insgesamt eingeschätzt, dass der Standort der Schule im gesetzlich vor-gegebenen Planungszeitraum als gesichert zu betrachten ist. Frau Wernicke erklärt, dass, nach der Schülerliste der Grund-schule, zwischen den Schuljahren 2006/2007 und 2012/2013 Ist-Schülerzahlen von 102 bis 126 zu verzeichnen sind. Aktu-ell besuchen 11 bis 20 Kinder die jeweiligen Klassenstufen.

Durch qualitative Anstrengungen könnte die Grundschule in Werbelow in der Öffentlichkeit positiv dargestellt und somit die Bedenken der Eltern beseitigt werden, ist Herr Brandau der Meinung. Im Bildungsausschuss wird derzeit über die Gründung eines Schulfördervereins diskutiert, um aktiv wirksam zu werden. Infolgedessen erhöht sich das Interesse und die Qualität der Schule. Herr Brandau spricht sich für eine verlässlichen Halbtagsgrundschule aus.Herr Heinemann lässt über den Antrag von Frau Mandel-kow, Frau Herrmann, Schulleiterin der Grundschule Ucker-land, ein Rederecht einzuräumen, abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.10 9 0 1 0

Frau Herrmann erklärt, dass es bereits Diskussionen zur Verbesserung des Schulstandortes gibt. Der Fokus im Land Brandenburg liegt derzeit nicht auf der Gründung weiterer verlässlicher Halbtags- bzw. Ganztagsschulen, sondern auf der bildungspolitischen Schwerpunktaufgabe Inklusi-on. Diesbezüglich werden bereits Pilotprojekte durchge-führt. Auf negative Aussagen über die Schule möchte Frau Herrmann nicht weiter eingehen. Sie merkt an, dass, nach geführten Gesprächen mit Eltern, die Situationen oftmals falsch dargestellt wurden.In der Presse sowie in den Anschreiben von Eltern an das staatliche Schulamt wurden Aussagen getätigt, die teilweise zutreffend sind. Aufgrund dessen bittet Frau Wernicke die Schulleiterin sowie das Schulkollektiv, sich nach außen stärker für die Grundschule Uckerland zu positionieren. Optimale Voraussetzungen dazu wurden geschaffen, macht Frau Wernicke deutlich.In Bezug auf den Vorschlag des Herrn Brandau, die Grund-schule in eine verlässliche Halbtagsschule umzuwandeln, entgegnet Frau Mandelkow, dass, nach einer Umfrage, nur wenige Eltern bereit waren, ihre Kinder ganztags in die Schu-le zu schicken. Weiterhin sieht sie ein Problem in der für die Lehrer nicht ausreichend zur Verfügung stehende Stunden-anzahl. Die positive Darstellung der Grundschule in Werbe-low sollte das Ziel der Gemeinde sein, so Frau Mandelkow.Herr Heinmann macht deutlich, dass zur Gründung eines Schulfördervereins die kontinuierliche Mitarbeit von Eltern notwendig ist sowie die Übernahme von Verantwortung. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben.Zu den Hinweisen von Herrn Menke, dass die Gemeinde-verwaltung gemeinsame Projekte der Kindertagesstätten und der Grundschule unterstützen müsste, antwortet Frau Wernicke, dass zwischen ihnen bereits eine gut funktionie-rende pädagogische Zusammenarbeit besteht. 08. (BV-Nr.: 0348/12) Öffentlich-rechtliche Vereinba-

rung über den Betrieb eines geeigneten elektro-nischen Personenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta)

Frau Wernicke erläutert, dass, aufgrund des Personen-standsgesetzes, alle Standesämter bis zum 31. Dezember 2013 zu einer elektronischen Registerführung verpflichtet werden. Die Gemeinde hat die Wahl, ihre Registerführung dezentral selbst zu organisieren oder einen IT-Dienstleister mit der Registrierung zu beauftragen. Alle Standesämter des Landes Brandenburg haben ihr Inte-resse bekundet, ein einheitliches Programm zu nutzen, um

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4 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

besser miteinander kommunizieren zu können. Das Kommu-nale Rechenzentrum in Cottbus ist kurzfristig in der Lage, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, allen Standes-ämtern des Landes Brandenburg das Angebot zu unterbrei-ten, eine zentrale Lösung für das Land Brandenburg zu reali-sieren und somit ein landeseinheitliches Register aufzubauen.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt, die beigefügte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Perso-nenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb den IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) mit der Stadt Cottbus abzuschließen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.10 10 0 0 0

09. (Informationsvorlage-Nr.: 0351/12) Bestellung der Wehrführung der Feuerwehr Uckerland

Die Amtszeit der derzeitigen Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihrer Stellvertreter endet am 31.12.2012, erläutert Frau Wernicke. Gemäß § 28 Abs.1 Nr. 2 BbgBKG „Leitung der öffentlichen Feuerwehr“ bestellt der Träger des örtlichen Brandschutzes die Wehrleitung der Freiwilligen Feu-erwehr und ihre Stellvertreter nach Anhörung der Führungs-kräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister. Die Führungskräfte wurden befragt und das Benehmen mit dem Kreisbrandmeister wurde hergestellt.Die Wehrleitung ist mit Wirkung zum 01.01.2013 für einen Zeitraum von 5 Jahre zu bestellen. Bestellt werden:Wehrleiter Brandmeister Dirk Schmidt1. Stellvertreter Brandmeister Martin Mandelkow2. Stellvertreter Oberlöschmeister Andreas HagedornDie Gemeindevertreter der Gemeinde Uckerland nehmen diese Informationsvorlage zur Kenntnis.10. (BV-Nr.: 0352/12) Überplanmäßige Aufwendungen/

AuszahlungenFrau Wernicke legt dar, dass, aufgrund von 2 Einbrüchen im Gemeindearbeiterstützpunkt Jagow es notwendig ist, Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Fahrzeuge und Geräte der Gemeindearbeiter zu treffen. Vorgesehen ist der Einbau von 2 neuen Toren, das Zumauern von 2 Eingängen bzw. Einfahrten, das Anbringen einer Alarmanlage und die Erneuerung des Zaunes. Die Gemeindevertretung beschließt überplanmäßige Auf-wendungen/Auszahlung zur Sicherung des Gemeindearbei-terstützpunktes in Jagow auf den Konten 11106/52110000 und 11106/72110000 in Höhe von 13.000 EUR.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.10 10 0 0 0

11. (BV-Nr.: 0353/12) Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zur Deckung der Kreisumlage

Die Umlagegrundlagen sind durch eine erhöhte Schlüssel-zuweisung und einen erhöhten Familienleistungsausgleich für die Gemeinde Uckerland gestiegen, erklärt Herr Heine-mann. Dementsprechend steigt auch die Höhe der Kreisum-lage. Er lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.Die Gemeindevertretung beschließt zur Deckung der Kreisumlage überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen auf den Konten 61101/53720000 und 61101/73720000 in Höhe von 23.804,42 EUR.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.10 7 1 2 0

12. Anfragen der Gemeindevertreter1) Frau Mandelkow bittet um Reparatur der defekten Stra-

ßenbeleuchtung im Ortsteil Bandelow.2) Auf Bitte von Herrn Ringk fragt Frau Mandelkow nach,

wo sich der Tuchteppich der Kirche Wolfshagen der-zeit befindet und was die Gemeinde zur Rückführung unternehmen wird. Der Aufenthaltsort sowie die Ei-gentumsverhältnisse müssen diesbezüglich geklärt werden, antwortet Frau Wernicke.

3) Bezugnehmend auf die Information zu den Vertragsab-schlüssen mit den Planungsbüros möchte Herr Bran-dau wissen, auf welcher Grundlage die Eigentümer von Flächen, die sich in einem Windeignungsgebiet befinden, angeschrieben werden.

Es erfolgt eine Anhörung zur Abklärung der öffentlichen Belange. Die Verfügbarkeit der Flächen wird vom je-weiligen Betreiber erklärt. Parallel dazu wird Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen, ob sie bereit sind, ihr Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Somit können nicht nur die Interessen der Inve-storen, sondern auch die der Grundstückseigentümer abgewogen werden. Diese Informationen werden für die Erarbeitung und Aufstellung der Bebauungspläne benötigt, macht Frau Wernicke deutlich.

Herr Brandau erinnert an die Diskussionen, Ideen und Vorschläge der Energiegruppe sowie an das erstellte Leitbild und den gefassten Beschluss zum Energiekon-zept. Er bittet um Auskunft über den aktuellen Stand der Fördermittelbeantragung zur Erstellung eines En-ergiekonzeptes.

Der Entwurf des Förderantrages ist bereits bei der Re-gionalen Planungsstelle eingereicht worden, informiert Frau Wernicke.

4) Herr Winter möchte wissen, wie die Gemeindeverwal-tung auf das Anschreiben des Bauamtes des Land-kreises Uckermark, in Bezug auf die fehlenden Unter-lagen zur Bearbeitung des Bauantrages für den Umbau der Sporthalle zum Gemeindezentrum in Gneisenau, reagieren wird und bittet um weitere Bearbeitung und Fortführung dieses Sachverhaltes.

5) Auf Anfrage des Herrn Winter, wer der Auftraggeber des „Dorfkümmerers“ ist, antwortet Herr Rogasch, dass dieses Projekt von einer Firma aus Berlin, aufgrund von Zuschlägen, ins Leben gerufen wurde. Mit dem Land-kreis sowie mit den Kommunen wurden diesbezüglich keine Abstimmungen getroffen.

6) Zu weiteren Fördermöglichkeiten für Aufgaben, die auf der Prioritätenliste erfasst sind, kann Frau Wernicke derzeit noch keine Aussage treffen, antwortet sie auf die Anfrage von Herrn Winter.

7) Auf dem Gehweg in Schlepkow befindet sich eine ab-gebrochene Birke, informiert Herr Winter. Er bittet um deren Entfernung.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-

gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 27.09.2012

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5Nr. 01/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 27.09.2012. 02. (BV-Nr.: 0347/12) Auftragsvergabe zur Errichtung

eines Sammelbehälters als Löschwasserentnah-mestelle für die KITA Jagow

Frau Wernicke beantwortet die Anfragen der Gemeinde-vertreter. Herr Menke ist der Meinung, dass die Feuerwehr in Jagow den Vorschlag äußerte, in der alten Löschwasserentnahme-stelle eine neue Folie einzuziehen. Er möchte wissen, ob diesbezüglich mit dem Eigentümer, der ihm nicht bekannt ist, gesprochen wurde. Ein derartiges Angebot ist Frau Wernicke nicht bekannt. Herr Menke merkt an, dass der Besitzer das Grundstück möglicherweise kostengünstig verkaufen würde. Die Wie-derherstellung des alten Löschwasserteiches hält er für preiswerter, da nur eine neue Folie ausgelegt werden müsste. Dieses Projekt wurde des öfteren beraten, ist im Haus-haltsplan erfasst und liegt nun der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vor, erläutert Herr Heinemann. Herr Brandau möchte wissen, ob es eine Möglichkeit zur Überprüfung gibt, den alten Feuerlöschteich wiederherzu-richten, der die Funktion erfüllt und er sich im rechtlichen Rahmen befindet. Frau Mandelkow gibt zu bedenken, dass ein Behälter vor-teilhafter als eine Entnahmestelle ist, die regelmäßiger Wartung bedarf und Folgekosten verursacht. Herr Heinemann fragt nach, ob Herr Menke einen Antrag stellen möchte. Dies ist nicht der Fall.Herr Heinemann lässt über diese Beschlussvorlage ab-stimmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt die Auftragsvergabe zur Errichtung einer Lösch-wasserversorgung an der KITA Jagow 71.Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Grametke und Co. GmbH Prenzlau den Zuschlag.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.10 9 0 1 0

03. (BV-Nr.: 349/12) Einstellung eines Gemeindearbei-ters

Frau Wernicke begründet den Bedarf der Einstellung eines Vorarbeiters der Gemeindearbeiter und erklärt die Vorge-hensweise des Auswahlverfahrens der Bewerber. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt einen Vorarbeiter der Gemeindearbeiter einzu-stellen. Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin einen Ge-meindearbeiter in Teilzeit einzustellen.Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung ausgeschl.10 10 0 0 0

04. (BV-Nr.: 0350/12) Einstellung einer Krankheitsver-tretung

Herr Heinemann weist auf die nachgereichte Beschlussvor-lage zur Einstellung einer Krankheitsvertretung hin.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland be-schließt eine Krankheitsvertretung einzustellen.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung ausgeschl.10 10 0 0 0

05. PersonalplanungFrau Wernicke erinnert an den Beschluss der Gemein-devertretung Uckerland über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze zur Personalplanung und -entwicklung der Ge-meindebediensteten im Rahmen der geltenden beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften. Die Gemeindever-tretung hat sich entschieden, dass zur Personalplanung der gegenwärtige Personalbestand ermittelt und eine Prognose für den zukünftigen Personal-Sollbestand gegenüber ge-stellt wird.Anhand einer Präsentation stellt Frau Wernicke den derzei-tigen Stand des Personals der Gemeinde Uckerland dar.Frau Wernicke fragt nach, wie sich die Gemeindevertreter zukünftig die Planung des Personals vorstellen. Aufgrund der ermittelten Stellenauslastung hat sie die Vorstellung, perspektivisch ein Amt aufzulösen und eine Amtsleiterstelle zu schließen. Dieser Entwurf würde bedeuten, dass die bisherigen Ämter in ein Innen-Amt (Hauptamt und Kämme-rei) und in ein Außen-Amt mit Publikumsverkehr (Bau- und Ordnungsamt) aufgeteilt werden. Um einen geordneten Übergang gewährleisten zu können, muss das Personal dahingehend eingewiesen und geschult werden. Diese Umstrukturierung wäre voraussichtlich zum 01.01.2013 geplant. Weiter unterstellt sind die Erzieherinnen, die Rei-nigungskräfte und die Gemeindearbeiter. Die Gemeindevertreter diskutieren über den Vorschlag von Frau Wernicke. Sie macht deutlich, dass ein bestimmter Aufgabenbereich auch bei schwankender Einwohnerzahl immer konstant bleibt. Frau Wernicke weist darauf hin, dass im Jahr 2013, aufgrund der Anzahl von Altersteilzeitverträ-gen, hohe Personalkosten entstehen werden. Weiterhin sollten Überlegungen zur Erhöhung und Vereinheitlichung der Stundenanzahl der Gemeindearbeiter angestellt wer-den, so Frau Wernicke. 06. Anfragen der GemeindevertreterDie Gemeindevertreter haben keine Anfragen.07. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindever-

tretungDer Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Infor-mationen.08. Informationen der Bürgermeisterin09. Schließung der SitzungDer Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sit-zung um 22.06 Uhr.Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen kön-nen zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 27.12.2012

WernickeBürgermeisterin

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6 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Haushaltssatzungder Gemeinde Uckerland für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des § 67 Kommunalverfassung des Landes Bran-denburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.375.800 EUR ordentlichen Aufwendungen auf 5.371.300 EUR außerordentlichen Erträge auf 56.000 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 30.000 EUR2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 5.398.000 EUR Auszahlungen auf 5.827.500 EUR festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanz-

haushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.840.400 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.858.900 EUR Einzahlungen aus der Investitions- tätigkeit 557.600 EUR Auszahlungen aus der Investitions- tätigkeit 628.300 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 340.300 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

§ 2Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haus-haltsjahr wie folgt festgesetzt:1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirt- schaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 v. H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v.H.

§ 51. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Aus-zahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförde-rungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzu-stellen sind, wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außer-planmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung be-dürfen werden wie folgt festgesetzt:

Aufwandsarten 50 – Personalaufwendungen 4.000 EUR 51 – Versorgungsaufwendungen 4.000 EUR 52 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000 EUR 53 – Transferaufwendungen 4.000 EUR 54 – Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.000 EUR 55 – Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 4.000 EUR 57 – Bilanzielle Abschreibungen 8.000 EUR 58 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 8.000 EUR 59 – Außerordentliche Aufwendungen 5.000 EUR

Auszahlungsarten 70 – Personalauszahlungen 4.000 EUR 71 – Versorgungsauszahlungen 4.000 EUR 72 – Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000 EUR 73 – Transferauszahlungen 4.000 EUR 74 – Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.000 EUR 75 – Zinsen und sonstige Finanz- auszahlungen 4.000 EUR 78 – Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit 8.000 EUR 79 – Auszahlungen aus Finanz- ierungstätigkeit 5.000 EUR4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu

erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000

Euro undb) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätz-

lichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszah-lungen auf 50.000 Euro

festgesetzt.

Uckerland, den 08.01.2013

WernickeBürgermeisterin

Page 7: Uck 2013 ausgabe 01

7Nr. 01/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

BekanntmachungsanordnungDie vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Ucker-land vom 08.01.2013 wird hiermit öffentlich bekanntge-macht.Jeder kann im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Ucker-land, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Zimmer 21 und 22 zu den Öffnungszeiten Einsicht in die Haushalts-satzung und die Anlagen nehmen.Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfas-sung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung un-beachtlich sind, wenn die Verletzung nicht schriftlich inner-

halb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung, verletzt worden ist.

Uckerland, den 08.01.2013

WernickeBürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

Folgende Ortsbeiräte haben getagt:Ortsbeirat Hetzdorf Sitzung am: 05.12.12Ortsbeirat Jagow Sitzung am: 19.11.12Ortsbeirat Lübbenow Sitzung am: 12.12.12Ortsbeirat Milow Sitzung am: 08.11.12Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informations-vorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte ein-schließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen

können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 22.01.2013

WernickeBürgermeisterin

3. Ausfertigung Öffentliche BekanntmachungAusführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen

1) Im Bodenordnungsverfahren Rollwitz, Gemeinde Roll-witz, Landkreis Vorpommern-Greifswald, wird hier-mit die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 05.01.2012 angeordnet.

2) Als Zeitpunkt des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der 1. April 2013 festgesetzt.

Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke an-stelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. Das Gleiche gilt auch für die Pachtver-hältnisse.

3) Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgen spätestens mit Eintritt des neuen Rechtszustandes am 1. April 2013, soweit die Teilneh-mer untereinander nichts Abweichendes vereinbart haben.

4) Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Aus-wirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse, können Anträge aufa) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der

Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 Flurbereinigungsge-setz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezem-ber 2008 (BGBl. I S. 2794) – FlurbG),

b) Veränderungen des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und

c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesent-licher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Bodenordnung (§ 70 Abs. 2 FlurbG)

nur binnen einer Frist von 3 Monaten seit dem er-sten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung bei der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Außenstelle Neubrandenburg, Reitbahnweg 8, 17034 Neubrandenburg gestellt werden.

In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberech-tigt.

BegründungDie Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirt-schaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 45 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I Seite 1149) (LwAnpG) i. V. m. § 61 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntma-chung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) (FlurbG) liegen vor, d. h. der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar geworden.Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten bekannt gege-ben worden.Zum Anhörungstermin wurden keine Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan eingelegt. Anhaltspunkte dafür, dass der Bodenordnungsplan in seiner Gesamtheit fehlerhaft ist, bestehen nicht. Im Interesse der Verfahrensteilnehmer war der Bodenord-nungsplan daher auszuführen.

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8 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

chen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Ferdinandshof, Bergstraße 13, 17379 Fer-dinandshof eingelegt werden.

Ferdinandshof, den 14. Januar 2013

AZ 30m54333162-049

Rechtsgrundlage für die verfügten Überleitungsbestim-mungen ist § 62 Abs. 2 FlurbG. Der Inhalt der Überleitungs-bestimmungen wurde nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und mit dessen ungeteilter Zustim-mung erlassen. Die Regelung der tatsächlichen Überleitung in den neuen Zustand, namentlich der Übergang des Be-sitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt dem-nach zeitgleich mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes.RechtsbehelfsbelehrungGegen die Ausführungsanordnung und gegen die Überlei-tungsbestimmungen kann jeweils innerhalb eines Monats seit dem ersten Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Staatli-

Ende Amtlicher Teil

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Ucker-land, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

ISSN 1612-1511

Nichtamtlicher Teil

Gründung des SchulfördervereinsAm 16.01.2013 saßen 12 Personen unserer Gemeinde in der Grundschule Werbelow zusammen, um endlich das Projekt „Schulförderverein“ in die Tat umzusetzen.Es wurde gegen 19.30 Uhr nach Findung der Vorstands-mitglieder der Verein „Freunde und Förderer der Grund-schule Uckerland“ mit der Mitgliedschaftserklärung aller Anwesenden gegründet.Ziel dieses eingetragenen Vereins ist die gemeinnützige Förderung von Bildungs- und Erziehungsanliegen. Mit Hilfe unseres Vereins eröffnen sich viele Möglichkeiten zur Orga-nisation von Projekten, Teilnahme an kulturellen Veranstal-tungen, Anschaffung von Lernmitteln, Klassenfahrten und vieles mehr. Unser Verein bietet viele Möglichkeiten durch das Handeln engagierter Bürger, Spender, der Einwerbung von Fördermitteln des Landes und des Bundes, unseren Kindern neue entwicklungsfördernde Angebote anzubieten.Der Verein soll eine wichtige Rolle für den sozialen Aus-

gleich und die Öffnung der Schule zum gesellschaftlichen Umfeld, wie zum Beispiel dem Tag der offenen Tür, Schul-festen, Unternehmenskontakten etc. beitragen .Alle derzeitigen Mitglieder sind hoch motiviert, um diese Aufgabe mit Leben zu erfüllen! Auf weitere Mitglieder für unseren Verein freuen wir uns, auch um in der Gemeinde Uckerland eine breite Front in diesem Anliegen zu schaffen.Ein sehr moderat gestalteter Jahresbeitrag soll also kein Hindernis darstellen, dass alle Interessierten bei uns aktiv werden können. Also packen wir es an!

Kontakt: [email protected] 0171/756 52 55 www.grundschule-uckerland.de

DER VORSTAND, H. Jörg Westphal, H. Herbert Heinemann, F. Anja Bartel, F. Evelin Freuck

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9Nr. 01/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kinder- und Jugendarbeit

Kita „Uckerlandspatzen“„Ich lese auch“

In der Zeit vom 12.11.2012 bis 01.02.2013 absolvierte ich mein Praktikum im Hortbereich der Kita „Uckerlandspatzen“. Dort habe ich gemeinsam mit den Hortkindern das Projekt „Ich lese auch“ durchgeführt. Im Zuge des Projektes haben wir gemeinsam viele Ideen der Kinder verwirklicht. So ge-stalteten wir als erstes den alten Kissenraum zum Bücher-raum um, damit wir eine gemütliche und ruhige Atmosphäre zum Lesen hatten. Die Hortkinder der vierten und fünften Klasse haben voller Elan mit angepackt und hatten großen Spaß an der Umräumaktion.Am 4. Dezember war es dann soweit. Alle Kinder haben von zu Hause ihre Lieblingsbücher mitgebracht und wir haben unsere Buchausstellung eröffnet. Die Kinder waren voller Begeisterung und konnten es gar nicht erwarten vorzule-sen. Die Großen fingen an und haben den Erstklässlern aus ihren Büchern vorgelesen. Alle Kinder hörten gespannt zu und fanden so auch heraus, für welche Themen sich andere Kinder interessieren.In der Vorweihnachtszeit waren Märchen bei den Kindern sehr angesagt. Ich habe fast täglich verschiedene Märchen vorgelesen oder die Kinder haben welche erzählt. Zum Thema Märchen fand ich dann auch noch einige Rätsel und ich war sehr beeindruckt, wie gut die Kenntnisse der Kinder waren, denn sie haben alle Märchen erraten.Wir haben aber nicht nur Märchen gelesen, denn zur Weih-

nachtszeit gehören natürlich auch Märchenfilme. Da haben wir es uns mit einer großen Schüssel Popcorn und Väter-chen Frost schön gemütlich gemacht.Einer der Höhepunkte des Projektes war das Vorlesen von Frau Bockholdt aus Milow. Sie freute sich sehr über unsere Anfrage und war sofort bereit uns etwas vorzulesen. Die Kinder hatten viel Freude an der Geschichte „Ach, du dicker Weihnachtsmann“. In dem Buch wurde erzählt, dass der Weihnachtsmann ja total aus der Mode gekommen ist, viel zu dick sei und mit seinem langem Bart auch sehr ungepflegt aussieht. Vielen Dank auch im Namen der Kinder hier noch mal an Frau Bockholdt. Anschließend malten die Kinder vom Weihnachtsmann, denn sie waren alle der Meinung ein Weih-nachtsmann braucht einen Bart und muss ordentlich dick sein. Schließlich passt er sonst gar nicht zum Weihnachtsfest und es fehlt ihm eine große Portion Gemütlichkeit.Auf diesem Wege möchte ich mich auch noch mal bei den Erzieherinnen der Kita bedanken. Ich habe mich bei euch sehr wohl gefühlt und konnte viele neue Erfahrungen sam-meln. Besonderer Dank gilt vor allem Frau Barten, die mich als meine Praxisanleiterin immer unterstützte und mir mit Rat und Tat zur Seite stand.

Doreen Olbrych, Praktikantin 2. Ausbildungsjahr zur Erzieherin

Phillipp-Ole Wichmann, 8 Jahre Willy Wendt, 6 Jahre

„Ach du dicker Weihnachtsmann“ Gewerbliche Anzeige

Praktikantin Frau Olbrych und Frau Bockholdt beim Vorlsesen. Die Kinder bedanken sich bei Frau Bockholdt.

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10 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Pan und ApolloEin musikalischer Wettstreit zwischen Pan und Apollo wur-de am Freitag, den 11. Januar in Werbelow ausgetragen.Ausführende waren sieben Mitglieder des Preußischen Kammerorchesters (mit Sitz in Prenzlau).Auf vergnügliche Weise gelang es den Musikern die In-strumente: Geige, Bratsche, Cello, Bass und Querflöte vorzustellen. Selbst Vogelstimmen wie der Kuckuck, die Nachtigall und die Ente kamen zum Einsatz.Leon Maxim Wisse, Ralfs Lazda und Toni Ehlert übernahmen nach einer kurzen Probe diese Stimmen, die für einen Aus-schnitt aus Leopold Mozarts „Kindersinfonie“ benötigt wurden.Zum Schluss des Wettstreits der Instrumente waren sich alle einig: Jedes Instrument hat etwas Besonderes, jedoch gemeinsam klingen sie am schönsten.

A. Herrmann Mitglieder des Preußischen Kammerorchesters.

Die Kinder verfolgen gespannt das Geschehen.

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11Nr. 01/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Das neue JugendfeuerwehrautoAm 14.12.2012 besuchte der Landrat, Dietmar Schulze, die Gemeinde Uckerland. Die Bürgermeisterin, Christine Wernicke und die Schulleiterin der Grundschule Uckerland begrüßten den Landrat recht herzlich an der Grundschule in Werbelow. Er hatte die Gelegenheit sich mit den Unter-richtsbedingungen vertraut zu machen und äußerte sich erfreut über die guten Lernbedingungen an der Schule und deren freundliche Gestaltung.Als besonderer Höhepunkt wurde die Hofpause genutzt, um an die Jugendfeuerwehr der Gemeinde einen VW-Transporter zu übergeben. An der Übergabe nahmen bei kräftigem Schneefall neben den Schülerinnen, Schülern und den Lehrerinnen der Grundschule auch der Jugendfeu-erwehrwart, Martin Mandelkow und die Vertreter der Spon-soren teil. Der Kauf des Fahrzeugs war nötig geworden, da

das bisherige Fahrzeug für den Transport der Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehr nicht ausreichend war. In den Ansprachen wurde die Arbeit der Jugendfeuerwehr gewürdigt.Wir möchten uns recht herzlich bei den Sponsoren der Sparkasse Uckermark – Herrn Klinkenberg, den Firmen ENERTRAG AG – Herrn Christen und Frau Nagel, der Tan-dem Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH – Herrn Heck und dem Autohaus Woldegk – Herrn Karsch sowie dem Kreisfeuerwehrverband bedanken.Mit einer anschließenden Diskussionsrunde und dem Danke schön der Jugendfeuerwehr an die Sponsoren en-dete der Besuch des Landrates.

Christine Beye

Mit selbstgestalteten Bildern bedankt sich die Jugendfeuerwehr bei den Sponsoren.

Übergabe des Jugendfeuerwehrautos im Beisein des Landrates, Dietmar Schulz und der Bürgermeisterin, Christine Wernicke.

Auch nach 100 Jahren Eisfest der FFw Wismar Planen kann man eigentlich so ein Eisfest terminlich nicht, es muss einfach spontan entschieden werden, so Dieter Ludwig, Ortsvorsteher von Wismar. Resultierend aus den Erfahrungen des Vorjahres nutzten die Kameraden der Feuerwehr das winterliche Wetter um die zweite Auflage des Eisspektakels vorzubereiten.Mit Schneeschiebern und Besen wurde die mit einem Rasen-traktor grob geschobene Eisfläche in eine schmucke Eisbahn verwandelt. Als die Mannen am Abend nach getaner Arbeit in gemütlicher Runde im Dorfgemeinschaftshaus zusammen saßen, präsentierte Jörg Dittbrenner eine Postkarte aus dem Jahr 1913, welche den Dorfteich im Winter auch damals schon mit Eisbegeisterten zeigt. So kann man guten Ge-wissens von einer Tradition sprechen. Das Fazit und unser

Fest steht unter einem guten Stern. Bei den letzten Vorbe-reitungen am Samstagvormittag halfen ganz spontan auch andere Dorfbewohner beim Aufstellen des Grillstandes und der Feuerschalen. So überraschte Yvonne Oeser besonders die Kinder mit leckern Crêpes. Mit dem Buschfunk klappte es auch und im Dorf sprach sich das Vorhaben schnell herum. Die Besucher kamen mit Schlitt- und Gleitschuhen, Plaste-rutschern und Schlitten herbei, um bei gefühlten -10°C das Eisspektakel zu feiern. Eishockey Spiele und Schlittenwett-bewerbe ließen keine Langeweile aufkommen. Mit diesem Fest wurde bewiesen, das die Wismarer auch nach 100 Jahren weit bis nach Sonnenuntergang bei Minusgraden feiern können.

Matthias Lindner

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12 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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13Nr. 01/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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14 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Papierhandel Strasburg/Aktueller Annahmepreis: Alttextilien: 0,10 e/kg • Altpapier: 0,08 e/kg

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15Nr. 01/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Kneipp-Kita „Regenbogen“Ein großer Wunsch der Kinder geht in Erfüllung

Lange haben sich die Kinder der Kneipp-Kita „Regenbogen“ ein kleines Häuschen oder eine Holzhütte gewünscht. Aber irgendwie war es immer nicht zu realisieren. Die Holzhäus-chen vom Baumarkt waren viel zu teuer und im Spielzeug-kindergartenkatalog konnte man sich zwar tolle Ideen holen, aber damit kamen wir nicht zum Ziel.Es mussten andere Wege gefunden werden!Nachdem fest stand, dass wir 2011 unser letztes Märchen gespielt haben und nie wieder über soviel Spendengeld verfügen, wollten wir es packen. Wir sprachen Eltern und Großeltern an und fanden bei Ihnen ein offenes Ohr. Die Zimmerei Dirk Rebenstock übernahm dabei den entschei-denen Anteil und kümmerte sich um alles, was unsere Ideen betraf. Wir suchten eine passende Stelle, telefonierten mit dem TÜV, was es zu beachten gibt und trafen erste Ent-scheidungen. Nun sollte ein Baumhaus entstehen, aber das war nicht so einfach.Herr Rebenstock kümmerte sich zunächst um die Zeich-nung bzw. einen Bauplan und das Material. Er fand viele Partner, die ihn bei dem Vorhaben unterstützten, denn schon bald stellten wir fest, dass unser Spendengeld bei weitem nicht reicht. Die Großväter Hellmut Belling und Artur Bartel waren immer zur Stelle, wenn sie gebraucht wurden. Sie haben unzählige Stämme geschält, zugeschnitten und alle Arbeiten erle-

digt, die vorbereitet werden konnten. Andere halfen Äs-te zu entfernen, Kies aufzu-schippen oder unterstützten uns mit Technik.Guido Belling – ebenfalls ein Fachmann, der mit Holz arbeitet, unterstützte tatkräftig das Vorhaben. Etliche Nachmittage und Sonnabende haben die fleißigen Helfer gearbeitet, denn das ganze entstand ja neben ihrer beruflichen Arbeit. Fr. Dr. Schuart spon-serte den TÜV, wofür wir uns noch mal recht herzlich bedanken möchten. Unser Baumhaus ist fertig und alle Kinder und Erzieher freuen sich sehr.Danke an alle, die uns dabei unterstützt haben und an alle, die unsere Idee mittragen konnten.

Die Kinder und Erzieher der Kneipp-Kita „Regenbogen“Heidrun Ballin

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Das neue Baumhaus

Vorarbeiten für das Baumhaus mit H. Belling und A. Bartel. Auch die Kinder waren fleißig.

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16 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Gemeindeweihnachtsmarkt 2012 in WilsickowAm 14.12.2012 fand nun schon zum 10. Male auf dem Gutshof in Wilsickow unser Weihnachtsmarkt statt. Viele Kinder nutzten die schönen, kostenlosen Angebote wie Filzen und Ponyreiten. Als der Weihnachtsmann dann mit seiner Kutsche vorfuhr und seine Gaben verteilte, waren alle Eltern und Kinder begeistert.Das Märchen „Rotkäppchen“, welches Schauspieler aus Schwedt sehr professionell darstellten, rundete das Pro-gramm für unsere Kinder ab.Die musikalische Begleitung durch die Bläsergruppe vom Balkon des Cafes mit Weihnachtsliedern und die vielen Stände und Buden mit regionalen und handwerklichen Produkten machten diesen Weihnachtsmarkt wieder zu einem Höhepunkt im Kulturleben unserer Gemeinde. Dies war natürlich nur möglich, weil uns sowohl die Gemeinde Uckerland als auch viele Sponsoren in sachlicher oder fi-nanzieller Form unterstützten. So wurde der Transport der Holzbuden von dem Fuhrunternehmen Dörk und der Agrar-genossenschaft Wilsickow/Milow durchgeführt. Die LAFP unter Leitung von Herrn Winter war tatkräftig beim Auf- und Abbau und bei der Durchführung kleinerer Reparaturen der Buden beteiligt.Als dann an den Tagen vor dem Weihnachtsmarkt der Schneefall kräftig einsetzte, organisierte Heinfried Som-mer ganz pragmatisch mit der Feuerwehr Güterberg die Räumungsarbeiten auf dem „Marktgelände“. Für diese Ein-satzbereitschaft und für die finanzielle Unterstützung von ENERTRAG AG, GbR Fulbrecht Steinberg Sprossmann, Fliesenleger Heinfried Sommer, Pflanzenbau-Hof Fichtner, Haustechnik GmbH Strasburg, Dr. C. Schuart aus Kutze-

row, Gut Werbelow GbR, Matthias Schilling vom Schibri-Verlag aus Milow, Windbauer GmbH und IFE Eriksen AG möchten wir uns auf diesem Weg recht herzlich bedanken.Auch die Initiativgruppe „Weihnachtsmarkt“ hat viel Kraft und Energie in dieses Projekt gesteckt – dafür auch ihnen ein herzliches Dankeschön!

Initiativgruppe Weihnachts-markt Evelin Freuck

Der Weihnachtsmann verteilt seine Gaben.

Die „Heilige Familie“ zieht in die Milower Kirche ein

Aus den Ortsteilen

1998 erstrahlte die Milower Dorfkirche zum ersten Mal in Kerzenschein. Außer dem Weihnachtsbaum nun auch Kerzen in der ganzen Kirche. Das ist inzwischen Tradition geworden.Wegen der Größe der Kirchengemeinde gestalteten die Milower einige Heilige Abende auch selbst, in mehreren Jahren mit einem Krippenspiel der Christenlehre-Kinder. So wurde das Wunder von Weihnachten auch optisch in der Kirche dargestellt. Als das aufhörte fehlte die Krippe in der Kirche und es wurde an eine figürliche Darstellung, zur Einfachheit unserer Kirche passend, gedacht.Bei einem Besuch in der Keramikwerkstatt der Uckermär-kischen Werkstätten, Werkstatt für behinderte Menschen, in Prenzlau, kam dann der Gedanke, ob man nicht dort eine einfache Darstellung der Krippenfiguren bestellen könnte. Es gab Zweifel, man hatte so etwas noch nie gemacht. Eine einfache, aber ausdrucksvolle Holzschnitzarbeit aus dem Erzgebirge wurde eine Vorlage gefunden. Es gab aber auch die Frage der Finanzierung. Gedacht war eine gleichteilige Beteiligung des Seniorenklubs, des Dorfvereins, der Jagdgenossenschaft und der Initiaivgruppe Milower Kirche, die damit noch einmal tätig werden wollte.Zufällig war die Jagdgenossenschaft der erste Ansprech-partner und ihr Vorsitzender, Herr Rudolf Schetzior, sagte sofort die Übernahme der Gesamtkosten zu, da man schon längere Zeit beabsichtigte, wieder einmal etwas für die

Kirche zu tun. Die Uckermärkischen Werkstätten machtem sich ans Werk.Zum „Heiligen Abend“ 2012 konnte nun die „Heilige Familie“ in die Milower Kirche einziehen. Wieder einmal ein Beweis, dass das Zusammenwirken etwas leisten kann und auch Behinderte dauerhafte Werke schaffen können.

H. P. Schilling

H. Heinemann mit dem Weih-nachtsmann.

Page 17: Uck 2013 ausgabe 01

17Nr. 01/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Gottesdienste

Datum Uhrzeit Ort16.02. 14.00 Uhr Nechlin17.02. 09.30 Uhr Milow24.02. 09.30 Uhr Hetzdorf03.03. 09.30 Uhr Lübbenow16.03. 14.00 Uhr Nechlin17.03. 09.00 Uhr

10.30 UhrGüterbergHetzdorf

24.03. 09.30 Uhr Schlepkow28.03. 17.30 Uhr Trebenow29.03. 10.00 Uhr

14.00 UhrWilsickowHetzdorf

31.03. 9.00 Uhr10.30 Uhr

MilowWolfshagen

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Impressionen vom Weihnachtsmarkt in der Wassermühle Werbelow

Ganz begehrt waren die gestrickten Textilien und Gestecke, ge-bastelt von den Eltern der Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow. Im Vorfeld wurden Weihnachtsbäume von den Kindern mit selbst gestricktem Schmuck dekoriert.

Frau Husemann organisierte den Weihnachtsmarkt.

Musikalische Umrahmung folgte durch Frau Dammiger.

Reges Interesse fanden die Stände von Frau Papendorff, Frau Brauer und Frau Kempert.

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18 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Wahl der Schöffen für die Strafabteilungen der Amtsgerichte und Strafkammern des Landgerichts Neuruppin im Jahr 2013

Für die Strafgerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Neuruppin werden für die im Jahr 2014 beginnende und mit dem Jahr 2018 endende Amtsperiode in diesem Jahr neue Schöffen gewählt.Zum Bezirk des Landgerichts Neuruppin gehören die Be-zirke der Amtsgerichte Neuruppin, Perleberg, Prenzlau, Zehdenick, Oranienburg und Schwedt/Oder.Aus den Gemeinden dieser Gerichtsbezirke werden Schöf-fen sowohl für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten als auch für die Strafkammern des Landgerichts gesucht. Sollten nicht genug freiwillige Bewerber für das Schöffen-amt zur Verfügung stehen, müssen Bürger aus den Ein-wohnerlisten ausgesucht und herangezogen werden. Die Wahrnehmung des Schöffenamtes ist Bürgerpflicht.Der Präsident des Landgerichts Neuruppin hat die Anzahl zu wählenden Schöffen festgesetzt. Aus der Gemeinde Uckerland sind zwei Schöffenkandidaten für die Strafge-richte vorzuschlagen.Die Gemeinden stellen bis zum 31.05.2013 eine für die Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts einheit-liche Vorschlagslisten auf (§§ 36, 77 Gerichtsverfassungs-gesetzes (GVG)).Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung ange-messen berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 S. 1 GVG).Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertre-tung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertreter erforderlich.Eine Unterscheidung nach Hilfs- und Hauptschöffen kann nicht erfolgen. Ebenso wenig eine Aufteilung in Schöffen für das Landgericht bzw. für das Amtsgericht. Diese Unter-scheidung trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsge-richt bei der Wahl.Zu den Voraussetzungen für die Ausübung des Schöffen-amtes und dem bei der Erstellung der Vorschlagslisten einzuhaltenden Verfahren wird auf die §§ 28 bis 58 und 77 GVG verwiesen. Die Voraussetzungen für die Wahl sind: Man muss die deut-sche Staatsangehörigkeit besitzen, man muss die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und im Gerichtsbezirk wohnen; die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, darf nicht aberkannt sein; man darf nicht wegen einer vorsätz-lichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten vorverurteilt sein, und es darf auch kein Ermitt-lungsverfahren anhängig sein, welches den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentliche Ämter zur Folge haben kann. Zu Beginn der Amtsperiode muss man das 25. Le-bensjahr, darf aber das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und man muss gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszufüllen. Zudem darf man nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sein. Ungeeignet ist man unter anderem auch, wenn man in den beiden der Amtsperiode vorherge-henden Schöffenperioden bereits Schöffe war.Weitere ungeeignete Personen sind nach § 34 GVG Per-sonen, die aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen.Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Berufung zum Schöffenamt abgelehnt werden (§ 35 GVG).In die Vorschlagsliste sind Personen, die gemäß § 44 a

Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nicht aufzunehmen. Dies sind Personen, die gegen die Grundsätze der Mensch-lichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Ge-setzes vom 20. Dezember 1991 oder als diesen Mitar-beitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellt sind.Die Gemeinde hat bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für das Schöffenamt geeignet sind. Die für die Berufung zuständige Stelle kann zu diesem Zweck von den Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklä-rung verlangen, dass bei ihnen die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorliegen (§ 44 a Abs. 2 DRiG).Die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt zu je-dermanns Einsicht in der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Zimmer 16 vom 13. Mai bis 17. Mai 2013.Gegen die Kandidatur kann Einspruch eingelegt werden (§ 37 GVG).Nach der Auslegung wird die Vorschlagsliste dem örtlich zu-ständigen Amtsgericht zugeleitet, wo die Gemeindelisten zu einer Bezirksliste zusammengeführt werden und dann dem Schöffenwahlausschuss vorgelegt werden. Dieser Schöf-fenwahlausschuss wählt Schöffen nicht nur für das eigene Amtsgericht, sondern auch für das Landgericht Neuruppin. Man kann bei seiner Bewerbung den Wunsch äußern, an sein Amtsgericht oder an das Landgericht Neuruppin beru-fen zu werden. Ob dem Wunsch gefolgt wird, kann jedoch nicht garantiert werden.Diejenigen, die in der laufenden Amtsperiode bereits als Schöffen tätig sind und in der nächsten Amtsperiode wieder dabei sein wollen, müssen sich ebenfalls in der beschrie-benen Weise bei der Gemeinde bewerben. Sie werden nicht automatisch übernommen.Folgende Angaben werden für die aufzustellende Liste ge-fordert: Familienname; Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet; Vorname; Geburtsort, bei kreisan-gehörigen Orten in der BRD mit Angabe des Kreises, bei nicht in der BRD gelegenen Orten mit Angabe des Lan-des; Geburtstag; Beruf; bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereichs; Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer der vorgeschlagenen Person.Wir bitten Sie, wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Schöffe haben, sich bis zum 04. April 2013 im Hauptamt oder Einwohnermeldeamt der Gemeinde Uckerland, Zimmer 2, 3, oder 16, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland schriftlich oder mündlich zu melden.Hier können auch weitere Informationen eingeholt werden. Informationen erhalten Sie auch unter www.schoeffen-bb.de.

Uckerland, den 16.01.2013

Christine WernickeBürgermeisterin

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19Nr. 01/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Die Gemeinde Uckerland verkauft folgende Fahrzeuge und Technik:

Verkaufsangebote

Fiat DucatoTag der Erstzulassung: 26.05.2000 • Km-Stand: 117.246 • Diesel, HU/AU 05/2011 • Austattung: Hängerzug

MB 100 (ohne Signaleinrichtung und Rundumleuchte)Tag der Erstzulassung: 28.05.1995 • Km-Stand: 211.797 • Diesel, HU/AU 07/2011 • Ausstattung: Hängerzug

Notstromaggregat mit Robur- DieselmotorZustand: neuwertig, ungenutzt • Baujahr: 1990

Sandstreuer StellaZustand: neuwertig, ungenutzt • Baujahr: 2002

Preise nach Vereinbarung, Interessenten können sich melden unter: 039745/86112 bis zum 30.03.2013

Page 20: Uck 2013 ausgabe 01

20 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Wohnungen

Freie WohnungenFolgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend.

Täglich zu erfragen in Lübbenow von 08.30 bis 11.30 Uhr. Telefon: 039745/86115 oder 039745/86125Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen:

01752937365 und 016096990408 (nur für Notfälle)Ortsteil Fahrenholz m2 Kaltmiete in €3-Raum Fahrenholz 2 67,64 291,853-Raum Fahrenholz 3 67,61 303,97

Ortsteil Güterberg2-Raum Güterberg 23 47,92 181,16

Ortsteil Jagow1-Raum Taschenberg 8 36,39 131,402-Raum Taschenberg 10 56,98 199,224-Raum Taschenberg 25 97,42 329,242-Raum Taschenberg 26 62,17 185,95

Ortsteil Hetzdorf4-Raum Gneisenau 24 77,20 277,582-Raum Gneisenau 25 57,47 229,592-Raum Gneisenau 27 57,47 229,592-Raum Gneisenau 27 57,47 229,592-Raum Gneisenau 27 56,36 225,164-Raum Gneisenau 28 77,20 308,424-Raum Gneisenau 28 77,20 308,422-Raum Gneisenau 29 57,47 229,59

Ortsteil Lübbenow2-Raum DS 14 46,15 212,012-Raum DS 16 51,85 205,81

3-Raum HS 29 66,28 181,973-Raum HS 29 66,28 204,181-Raum HS 29 29,47 98,973-Raum HS 31 67,06 225,233-Raum HS 31 67,06 206,594-Raum HS 31 80,44 247,813-Raum HS 33 66,97 206,313-Raum HS 33 66,97 206,31

Ortsteil Milow4-Raum Milow 56 a 146,15 473,535-Raum Milow 56 b 118,53 373,37

Ortsteil Trebenow1-Raum Trebenow 23, 24 37,36 147,083-Raum Trebenow 23 63,58 250,312-Raum Bandelow 66 44,33 173,603-Raum Bandelow 66 56,44 219,50

Ortsteil Wilsickow3-Raum Wilsickow 85, 86 66,90 283,19

Ortsteil Wolfshagen4-Raum Prenzlauer-Str. 4 78,37 339,624-Raum Prenzlauer-Str. 4 77,33 278,482-Raum Kirchstr. 14 53,56 143,19

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Page 21: Uck 2013 ausgabe 01

21Nr. 01/2013 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebe-now, Wilsickow, Wismar, WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandBezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: [email protected] für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected] und Abonnements:Schibri-Verlag, Marlies Jordan Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: [email protected]

Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden.Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten.Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung.

ISSN 1612-1511

VeranstaltungenNächste Ausgabe Nr. 02/13März 2013Anzeigenschluss: 13.03.2013Redaktionsschluss: 04.03.2013Erscheinungstermin: 26.03.2013

Datum Ort Art der Veranstaltung

23.02. Werbelow Aktionstag der Jugendfeuer-wehr Uckerland

08.03. Fahrenholz Frauentagsfeier10.03. Jagow Radtour28.03. Trebenow Osterfeuer30.03. Fahrenholz Osterfeuer30.03. Bandelow Osterfeuer30.03. Werbelow Osterfeuer14.04. Jagow Radtour20./21.04. Karlstein Frühlingserwachen

27.04. Lübbenow Aktionstag der Jugendfeuer-wehr des Landkreises Um.

27.04. Jagow Radtour30.04. Trebenow Maibaumaufstellen30.04. Bandelow Maibaumaufstellen05.05. Jagow Radtour11.05. Karlstein Freiluft-Fete mit Carly Paran25.05. Bandelow Fußballturnier01.06. Trebenow Kindertag (Thema Piraten)01.06. Jagow Radtour07.06. Frühlingsfest der Senioren08./09.06. Karlstein Rosenblütenfest und Bran-

denburger Landparty09.06. Jagow Radtour15.06. Wismar Feuerwehrausscheid der

Gemeinde15./16.06. Offene Gärten in der Um.28.06. Hetzdorf Lagerfeuer29.06. Hetzdorf 80 Jahre Feuerwehr Hetzdorf05. bis 07.07.

Lübbenow Reitturnier

05./06. Jagow Dorffest Jagow12./13.07. Wolfshagen Rosenfest13./14.07. Karlstein Karlsteiner Rosentage mit

großem Entenrennen14.07. Jagow Radtour11.08. Jagow Radtour31.08. Nechlin Herbstfest der Gemeinde31.08/01.09 Jagow Radtour07.09. Trebenow Erntefest07.09. Jagow Radtour

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: [email protected] www.uckerland.de

Waldbauernschule Brandenburg e. V.

In den Monaten März und April jeweils Freitags in der Zeit von 16.00 bis 19.30 Uhr und samstags in der Zeit von 8.30 bis 15.30 Uhr veranstaltet die Waldbauernschule Branden-burg e. V. wieder eine neue Weiterbildung für Waldbesitzer.Schulungsthemen sind aktuelle Fragen, Forstschutz, Ver-kehrssicherung, Waldbau Kiefer, Kulturpflege und ökonom. Betrachtungen zur Waldwirtschaft. Abgerundet wird die Ver-anstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen.Alle Interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 Euro erhoben. Schu-lungstermine finden Sie im Internet auf der Seite www.waldbauernschule-brandenburg.de oder unten. Da die Veranstaltungen nur bei mindestens acht Teilnehmern durchgeführt werden können, wird um vorherige An-meldung gebeten, per Telefon unter 033920/50610, per E-Mail: [email protected] oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei.Schulungstermine:08./09.03. Großraum Schorfheide (Naturfreundehaus „am

Üdersee“, Üdersee Süd 111, 16244 Finowfurt)15./16.03. Großraum Märkische Schweiz (Gaststätte

„Däbersee“, Dahmsdorfer Str. 59, 15377 Wald-sieversdorf)

12./13.04. Großraum Beeskow (Gaststätte „Märkischer Dorfkrug“, Dorfstr. 14, 15848 Ragow-Merz)

19./20.04. Großraum Zehdenick („Elisabethmühle“ Stadtwerke Zehdenick, Schleusenstr. 22, 16792 Zehdenick)

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22 Nr. 01/2013Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Neu bei Fitness Life in Strasburg „Fitnessboxen“

Seit einigen Wochen bietet das Strasburger Fitness Life-Studio eine neue Trendsportart an, das Fitnessboxen! Es wird trainiert, wie beim Boxen, aber geboxt werden nur Boxsäcke und nicht Personen, informiert der Studioleiter Thomas Grett. Der Kurs bietet viel Abwechs-lung und ist ideal zum Stress- oder

Fettabbau. Kursleiter ist Roy Kinkeldey (Foto), Fitnesstrai-ner und erfahrener Kampfsportler. Immer dienstags und freitags, jeweils um 18.30 Uhr und 18.00 Uhr findet der BOX DICH FIT-Kurs statt. Egal ob Mann oder Frau, ab 14 Jahre kann jeder mitmachen. Weiterhin sind im Angebot Indoor-fahrradkurse, Bauch-Beine-Po- Fitness sowie Step-Aerobic. Fitness Life lädt alle zu einem Schnuppertraining ein. (Im-mer mit Beratung und Einweisung durch die Trainer!)Das Fitness-Team hofft auf reges Interesse und freut sich auf Ihren Besuch! Weitere Infos finden Sie auf der Interne-tseite www.fitnesslifestudio.de.

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