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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH I Transparenzbericht 2015 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH I

Transparenzbericht 2015Ernst & Young GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftStuttgart

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort Country Managing Partner ......................................................................................1

Vorwort Assurance Leader ...................................................................................................2

Über uns ..............................................................................................................................4

Rechtsform, Eigentumsverhältnisse und Leitungsstruktur ...............................................4

EY-Netzwerk ..................................................................................................................8

Independent Non-Executive Representatives ................................................................11

Unser Qualitätsanspruch ....................................................................................................12

Qualitätssicherung .......................................................................................................12

Allgemeine Berufspflichten ...........................................................................................14

Internes Qualitätssicherungssystem .............................................................................15

Annahme und Fortführung von Geschäftsbeziehungen und Aufträgen sowie vorzeitige Beendigung von Aufträgen ..................................................................16

Abwicklung einzelner Aufträge .....................................................................................18

Review und Konsultationen ...........................................................................................20

Rotation des auftragsverantwortlichen Partners bzw. der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer .........................................................................................................22

Nachschau ...................................................................................................................23

Externe Qualitätskontrolle und anlassunabhängige Sonderuntersuchung ......................24

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen ...........................................................................25

Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit ....................................................................26

Zusammenstellung von motivierten und leistungsstarken Teams ........................................29

Kontinuierliche Aus- und Fortbildung von Wirtschaftsprüfern und Fachmitarbeitern ......31

Wissen und interne Kommunikation .............................................................................32

Finanzinformationen und Vergütung ...................................................................................34

Finanzinformationen .....................................................................................................34

Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten ........................35

Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern sowie unser soziales und ökologisches Engagement ......................................................................................................................36

Dialog mit Stakeholdern ................................................................................................36

Soziales und ökologisches Engagement ........................................................................38

Erklärung der Geschäftsführung.........................................................................................40

Anhang: Liste der Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a HGB, für die die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Kalenderjahr 2014 eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung durchgeführt hat.........................................41

More information about EY can be found at ey.com

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Vorwort Country Managing Partner

Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Freundinnen und Freunde von EY,

vor Ihnen liegt unser neuer Transparenzbericht. Er steht 2015 ganz im Zeichen unserer im Vorjahr angestoßenen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung unserer Prüfungsqualität. Ein Ziel, das wir mit allem Nachdruck verfolgen. Zum einen, weil exzellente Leistungen fester Bestandteil unserer globalen Strategie „Vision 2020“ sind. Zum anderen, weil eine hervorragende Abschlussprüfung entscheidend dazu beiträgt, unser Motto Building a better working world in die Tat umzusetzen.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Transparenz ist die Voraussetzung für stabile Finanzmärkte und das Ver-trauen der Investoren. Als Abschlussprüfer ist es unsere Aufgabe, diesen Wunsch nach Klarheit und Zuverlässigkeit bestmöglich zu erfüllen. Wo sich Unternehmen, Behörden und Interessenvertretungen auf uns verlassen, stehen wir in der Pflicht, stets höchste Qualität und herausragende Leistungen zu liefern. EY investiert daher in hohem Aus maß in Instrumente und Tools, um vorhandene Risiken noch besser zu managen, unsere Unabhängigkeit zu bewahren, die leistungsstärksten Teams aufzustellen und das in unsere Prüfungen gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen.

Wir freuen uns darüber, dass sich unsere Stakeholder sehr für unseren ständigen Verbesserungsprozess interessie-ren. Der gegenseitige Austausch ist für uns ausgesprochen wichtig. Im vergangenen Jahr hatte ich Gelegenheit, mit vielen Kollegen und Stakeholdern über unsere Maßnahmen als Teil unserer neuen Strategie zu sprechen. Sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch unsere Stakeholder haben unsere Zukunftspläne durchweg positiv bewertet. Ich danke allen, die sich 2014 die Zeit für ein offenes Wort genommen haben.

Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen und möchte alle Unternehmer und Investoren, Mitglieder von Prüfungsausschüssen, Regulatoren und alle unsere Stakeholder einladen, sich weiterhin mit uns auszutauschen: über unsere Strategie ebenso wie über alle anderen Themen, die in diesem Bericht behandelt werden. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

Georg Graf WalderseeCountry Managing PartnerVorsitzender der GeschäftsführungErnst & Young GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Unser Ziel: Building a better working world

Mit Building a better working world haben wir uns viel vorgenommen.

Mit unserem Wissen und erstklassigen Prüfungsleistungen wollen wir das Vertrauen in die weltweiten Kapital märkte und Volkswirtschaften stärken. Wir bilden herausragende Führungskräfte aus, die mit ihren Teams die Verpflichtungen gegenüber unseren Stakeholdern erfüllen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer better working world für unsere Mitarbeiter, unserer Mandanten und die ganze Gesellschaft.

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Vorwort Assurance Leader

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eine wichtige gesellschaftliche Rolle als Abschluss-prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse. Diese Verantwortung ist ein zentrales Element unserer Geschäfts-tätigkeit, unserer Werte, unseres Managements und unserer Prozesse. Unsere Reputation basiert auf qualitativ hochwertigen, objektiven, in Übereinstimmung mit berufsrechtlichen Standards und berufsethischen Grundsätzen durchgeführten Prüfungsleistungen für jeden unserer Prüfungsmandanten.

Nach § 55c der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, sofern sie Abschlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB prüfen, verpflichtet, jährlich einen Transparenzbericht aufzustellen und spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres auf ihrer Internet-seite zu veröffentlichen. Diese Pflicht basiert auf Art. 40 der Achten EU-Richtlinie (Richtlinie 2006/43/EG des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und kon-solidierten Abschlüssen). Mit der Veröffentlichung des vorliegenden Transparenzberichts kommt die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihrer Informationspflicht für das Kalenderjahr 2014 nach. In diesem Bericht erfahren Sie mehr über unser internes Qualitätssicherungssystem, wie wir die allgemeinen Berufspflichten umsetzen, wie wir eine Abschlussprüfung durchführen und wie wir unsere Review-, Konsultations- und Nachschau-prozesse gestalten.

Als Teil unserer in der Vision 2020 zusammengefassten Strategie wird EY global 400 Mio. US-Dollar in die Weiter-entwicklung von Prüfungsmethoden und Tools investieren, um die Qualität der Prüfungen weiter zu verbessern. Gleichzeitig werden wesentliche Investitionen in die Technologie und in unsere Dienstleistungen in Höhe von 1,2 Mrd. US-Dollar getätigt. Die modernen Technologien werden es den Mitgliedsunternehmen von EY ermöglichen, sich noch besser mit ihren Mandanten zu vernetzen, um einen verbesserten Service und eine verbesserte Prüfungs-qualität erbringen zu können.

Diese Investitionen stehen im Einklang mit dem Ziel von EY, im Jahr 2020 die führende Prüfungspraxis in der Branche zu sein, und zeigt unser Bekenntnis zu unserem Leitsatz Building a better working world, insbesondere in Bezug auf das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte.

Ausgehend von den Ergebnissen interner und externer Überprüfungen – haben wir unsere Trainings und Prüfungs-technik weiterentwickelt, um unsere Prüfungsqualität weiter zu steigern. Die kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Abschlussprüfungen erfordert das Infrage stellen bisheriger Ansätze und ist uns ein wichtiges Anliegen im Sinne unserer Mandanten und Stakeholder. Dabei haben wir insbesondere investiert in:

• moderne Lernmethoden, die eine Kombination von selbständigen Trainings mittels moderner Medien und Class Room Trainings verknüpfen;

• Tools zur Datenanalyse, um der immer stärkeren IT-Orientierung unserer Mandanten Rechnung zu tragen und die Prüfung effektiver und effizienter zu gestalten.

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 3

Im Berichtsjahr wurde im April die EU-Reform der Abschlussprüfung mit einer aktualisierten EU Abschlussprüfer-richtlinie und einer EU-Verordnung für Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) verabschiedet. Die Ab-schlussprüferrichtlinie ist bis zum 17. Juni 2016 in nationales Recht umzusetzen, die EU-Verordnung ist ab dem 17. Juni 2016 anzuwenden. Daraus ergeben sich vielfältige Veränderungen betreffend:

• die Anforderungen an die Bestellung von Abschlussprüfern (z. B. Pflicht zur internen und externen Rotation, Durchführung öffentlicher Ausschreibungen)

• das Verbot bestimmter Nichtprüfungsleistungen und die betragsmäßige Begrenzung zulässiger Nichtprüfungs-leistungen

• zusätzlicher Prüfungsbericht an den Prüfungsausschuss von PIE

• Bestätigungsvermerk für die Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung von PIE mit deutlich erweitertem Umfang

Die Vorbereitung auf die Umsetzung dieser Herausforderungen sowohl bei EY als auch die Unterstützung unserer Kunden wird ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in 2015 sein, um auch in Zukunft hochwertige Leistungen sicherzustellen.

Daniel WüstAssurance Leader GSAErnst & Young GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 4

Über unsRechtsform, Eigentumsverhältnisse und Leitungsstruktur

Rechtsform Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Stuttgart, Deutschland.

Sie ist ein Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht („company limited by guarantee“).

In diesem Bericht wird die Ernst & Young GmbH Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft mit „EY GmbH“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezeichnet.

Der Name „EY“ bezieht sich in diesem Bericht auf das weltweite Netzwerk der Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited („EYG“).

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amts-gericht Stuttgart unter der Nummer HRB 730277 eingetragen.

Danach lautet die Firma

Ernst & Young GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart.

Niederlassungen bestehen derzeit in

Berlin HeilbronnBremen KölnDortmund LeipzigDresden MannheimDüsseldorf MünchenErfurt NürnbergEschborn RavensburgEssen SaarbrückenFreiburg im Breisgau SingenHamburg StuttgartHannover Villingen-Schwenningen

Eigentumsverhältnisse

An der EY GmbH sind beteiligt:

• Treuhand-Süd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart („TS“) zu 59,9994 %

• Ernst & Young Stiftung e.V., Stuttgart („Stiftung“) zu 39,9996 %

• Ernst & Young Europe LLP, London, Großbritannien („EY Europe“) zu 0,001 %

Die Geschäftsanteile an der TS werden zu 100 % ge-halten von der Gemeinschaft von Partnern der Treu-hand-Süd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Stuttgart („GbR“), Letztere bestehend aus 339 Gesellschaftern, davon sind (gerundet)

• 70 % Personen nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WPO;

• 30 % Personen nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1a WPO.

Die Stiftung erfüllt als eingetragener Verein die Voraus-setzungen des § 28 Abs. 4 Satz 3 WPO. Der Vorstand als ihr zur gesetzlichen Vertretung berufenes Organ besteht aus insgesamt fünf Personen. Er besteht nach § 28 Abs. 4 Satz 3b WPO mehrheitlich aus Wirt-schaftsprüfern (60 %).

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 5

EY Europe ist eine Personengesellschaft mit beschränk-ter Haftung nach englischem Recht („limited liability partnership“). Sie ist eine beim Institute of Chartered Accountants of England and Wales (ICAEW) regis-trierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Die Gesellschafter der EY Europe sind die Partner (na-türliche Personen) der europäischen EYG-Mitglieds-unternehmen (siehe hierzu Abschnitt „EY-Netzwerk“). Das Statut sieht vor, dass unabhängig von der aktuel-len Zusammensetzung der Gesellschafterstruktur die Mehrheit der Stimmen stets bei Personen liegt, die in einem Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR als Abschluss-prüfer zugelassen sind.

Nach dem Gesellschaftsvertrag der EY GmbH ist im Regelfall nur die EY Europe stimmberechtigt.

Leitungsstruktur

Die EY GmbH wird durch die Geschäftsführung geleitet (§ 35 GmbHG) und durch den nach dem Mitbestim-mungsgesetz zusammengesetzten Aufsichtsrat über-wacht (§§ 1, 6, 25 MitBestG).

GeschäftsführungDie Mitglieder der Geschäftsführung sind derzeit:

Georg Graf WalderseeVorsitzenderWirtschaftsprüfer und Steuerberater Hamburg

Ute BenzelManaging Partner TaxWirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Köln

Ana-Cristina GrohnertManaging Partner PeopleHamburg

Alexander KronManaging Partner Transaction Advisory Services Wirtschaftsprüfer und Steuerberater München

Professor Dr. Norbert Pfitzer Managing Partner Global AccountsWirtschaftsprüfer und Steuerberater Stuttgart

Gunther RuppelDirector of OperationsWirtschaftsprüfer und Steuerberater Eschborn/Frankfurt am Main

Markus T. SchweizerManaging Partner AdvisoryDiplomierter Wirtschaftsprüfer1

Zürich (Schweiz)

Mark SmithManaging Partner Accounts (Core) Steuerberater und Certified Public Accountant Stuttgart

Julie Linn TeiglandManaging Partner Accounts (G360) Certified Public AccountantMannheim

Claus-Peter Wagner Managing Partner Financial Services Organisation GermanyWirtschaftsprüfer und Steuerberater Eschborn/Frankfurt am Main

Professor Dr. Peter Wollmert Global/EMEIA Financial Accounting Advisory Services LeaderWirtschaftsprüfer und Steuerberater Stuttgart

1 gem. schweizerischer Treuhand-Kammer

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 6

AufsichtsratDie Mitglieder des Aufsichtsrats sind derzeit:

Professor (em.) Dr. Dr. h. c. mult. Otto H. JacobsVorsitzender Heddesheim

Dr. Christian Pfannschmidt2

Stellvertretender VorsitzenderPenzberg

Klaus Bräunig Berlin

Professor Dr. Dr. h. c. mult. Wolfgang FranzMannheim

Dr. Sabine Hellig2

Stuttgart

Thomas Loczewski2

Karben

Konrad MeyerMünchen

Hassan Samari2

Ditzingen

Stefan-Bernhard Schmitz2 Mainz

Rosemarie Seybold2

Möglingen

Ute WittPotsdam

York ZöllkauKöln

2 Arbeitnehmervertreter

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 7

EY Europe hat zum 26. Juni 2009 die Kontrolle über die EY GmbH übernommen.

Die Gremien von EY Europe sind:

Europe Executive

Europe Executive ist das geschäftsführende Gremium von EY Europe. Es ist für die Umsetzung der Strategie und die Durchführung der Geschäftstätigkeiten von EY Europe berechtigt und verantwortlich. Es setzt sich aus dem Europe Managing Partner, dem Europe Deputy Managing Partner, den Leadern von Accounts, Talent und Risk Management, den Verantwortlichen für die Service Lines Assurance, Advisory, Trans-action Advisory Services (TAS) und Tax sowie den European Managing Partnern aus sämtlichen Regio-nen zusammen.

Europe Advisory Council

EY Europe hat einen gewählten Beirat, den Europe Advisory Council, der sich aus Partnern der euro-päischen EYG-Mitgliedsunternehmen zusammensetzt. Der Europe Advisory Council hat Beratungsfunktion. In dieser Rolle berät er das Europe Executive in Bezug auf Richtlinien, Strategien und sonstige Angelegen-heiten. Weiterhin ist seine Zustimmung für eine Reihe von bedeutsamen Angelegenheiten wie die Ernen-nung des Europe Managing Partner, die Finanzbericht-erstattung von EY Europe und wesentliche Trans-aktionen erforderlich.

Die Mitgliedsunternehmen von EY sind in vier geogra-fische Regionen (sogenannte Areas) gegliedert: Amerika, Asien-Pazifik, EMEIA (Europa, Naher Osten, Indien und Afrika) und Japan. Jede der Areas um-fasst eine Anzahl von Regionen, die sich in der Regel aus EYG-Mitgliedsunternehmen mehrerer Länder zusammensetzen.

Die EY GmbH gehört zur EMEIA Area, die EYG-Mitglieds-unternehmen aus 99 Ländern in Europa, im Nahen Osten, in Indien und in Afrika umfasst. Die EMEIA Area gliedert sich in 12 Regionen. Deutschland gehört zur Region GSA (Germany, Switzerland, Austria), in der die EYG-Mitgliedsunternehmen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich zusammengefasst sind. Der deutsche Branchenbereich Banken und Versiche-rungen gehört zur Region FSO (Financial Services Organisation).

Der Name „EMEIA Limited“ bezieht sich in diesem Bericht auf Ernst & Young (EMEIA) Limited, eine Ge-sellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht („company limited by guarantee“). EMEIA Limited ist die zentrale Verwaltungsgesellschaft für die EYG-Mitgliedsunternehmen der EMEIA Area. Sie unterstützt diese Unternehmen bei der Koordination und Zusammenarbeit; sie übt jedoch keine Kontrolle über die EYG-Mitgliedsunternehmen aus. EMEIA Limited ist ein EYG-Mitgliedsunternehmen.

Der Name „EY Europe“ bezieht sich in diesem Bericht auf die bereits oben im Unterabschnitt „Eigentums-verhältnisse“ erwähnte Ernst & Young Europe LLP, eine Holding, die im Zusammenhang mit der EMEIA Area in Europa gegründet wurde. EY Europe ist eine Perso-nengesellschaft mit beschränkter Haftung nach eng-lischem Recht („limited liability partnership“), deren Gesellschafter Partner aus den europäischen EYG- Mitgliedsunternehmen sind. Sie ist eine beim Institute of Chartered Accountants of England and Wales (ICAEW) registrierte Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, die keine Abschlussprüfungen durchführt und auch keine anderen Geschäftstätigkeiten ausübt. Im Rahmen der lokalen rechtlichen und regulatorischen Vorschriften hat EY Europe in den europäischen Ländern der EMEIA Area die Kontrolle über die EYG- Mitgliedsunternehmen erworben oder wird sie über-nehmen. EY Europe ist ein EYG-Mitgliedsunternehmen und Mitglied von EMEIA Limited.

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 8

EY ist einer der globalen Marktführer in der Wirt-schaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsbera-tung sowie bei Beratungsleistungen. Weltweit haben sich 190.000 Mitarbeiter der EYG-Mitgliedsunterneh-men in über 150 Ländern gemeinsam zu Building a better working world verpflichtet; sie verbindet gemein-same Werte, ein hoher Qualitätsanspruch, Integrität und eine kritische Grundhaltung. In den globalen Märk-ten von heute ist unser integrierter Ansatz insbeson-dere wichtig für die Durchführung qualitativ hochwer-tiger multinationaler Abschlussprüfungen, die sich über verschiedene Rechtsordnungen erstrecken können.

EYG, die zentrale Gesellschaft von EY, organisiert und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitglieds-unternehmen, erbringt selbst jedoch keine Dienstleis-tungen. Ein grundsätzliches Ziel von EYG ist die För-derung von qualitativ hochwertigen Dienstleistungen weltweit, die durch die EYG-Mitgliedsunternehmen erbracht werden. Jedes Mitgliedsunternehmen ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft entsprechend den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften. Die Ver-pflichtungen und Aufgaben der Mitgliedsunterneh-men sind in den Richtlinien von EYG sowie in verschie-denen anderen Vereinbarungen festgelegt.

Die Struktur und die leitenden Gremien der globalen Organisation im laufenden Geschäftsjahr werden nach-folgend dargestellt. Sie spiegeln die Grundprinzipien wider, nach denen EY als globale Organisation in seiner operativen Ausrichtung eine gemeinsame Strategie verfolgt.

Im Juli 2013 hat EY die operativen Strukturen durch die Schaffung des Bereichs Executive und der Regio-nen verschlankt. Der Bereich Executive umfasst das Global Executive (GE) mit dessen Ausschüssen und Teams sowie das Leadership der vier Areas. Die ver-schlankten Strukturen ermöglichen uns, unsere glo-bale Reichweite und unsere weltweit konsistenten herausragenden Leistungen für unsere Mandanten weiter zu verbessern. Dabei zeichnet sich der Bereich Executive verantwortlich für einen einheitlichen glo-balen Ansatz in den Bereichen Strategie, Qualitäts-sicherung, Risikomanagement, Geschäftsplanung, In-vestitionen und Prioritäten. Mit dem neuen Operating Model verstärken wir gleichzeitig unseren Fokus auf unsere Stakeholder in den 29 Regionen. Das ermög-licht den EYG-Mitgliedsunternehmen, engere Bezie-hungen zu den Mandanten und zu anderen Stakehol-dern in den einzelnen Ländern aufzubauen und stärker auf lokale Bedürfnisse einzugehen.

EY-Netzwerk

AmerikaRegionen 11Länder 30

EMEIARegionen 12Länder 99

JapanRegionen 1Länder 1

Asien-PazifikRegionen 5Länder 22

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 9

Das GE und der GAC billigen die Nominierung der Kandidaten für die Position des Chairman und CEO von EYG und bestätigen die Ernennung der Global Managing Partner. Das GE billigt auch die Ernennung der Global Vice Chairs. Der GAC bestätigt die Ernen-nung aller Global Vice Chairs, die Mitglied im GE werden sollen. Schließlich genehmigt das GE die Ernennung der Area Managing Partner und der Regional Managing Partner. Die Ernennung der Area Managing Partner müssen vom GAC bestätigt werden.

Die Aufgaben des GE umfassen die Förderung der globalen Ziele sowie die Entwicklung, Genehmigung und, sofern relevant, die Umsetzung von

• globalen Strategien und Plänen;

• gemeinsamen Standards, Methoden und Richtlinien, die in den EYG-Mitgliedsunternehmen gefördert werden sollen;

• Mitarbeiterinitiativen, einschließlich der Kriterien und Prozesse für die Aufnahme, Bewertung, Entwicklung, Vergütung und das Ausscheiden von Partnern;

• Programmen zur Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung;

• Stellungnahmen zu regulatorischen Angelegen-heiten und Belangen des öffentlichen Interesses;

• Richt- und Leitlinien zur Leistungserbringung der EYG-Mitgliedsunternehmen für internationale Mandanten, zu Geschäftsentwicklungen, Märkten und zum Branding;

• Entwicklungsfonds und Investitionsprioritäten von EY;

• jährlichen Finanzberichten und Finanzplänen von EYG;

• Empfehlungen des GAC;

• sonstigen Vorschlägen zur Unterstützung der globalen Ziele.

Es ist darüber hinaus zur Mediation und Entschei-dung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen EYG- Mitgliedsunternehmen ermächtigt.

Global Advisory Council (GAC)

Der Global Advisory Council (GAC) ist das wichtigste Beratungsgremium von EYG. Es setzt sich aus einer Reihe von Partnern der EYG-Mitgliedsunternehmen, die aus den vier Areas kommen, sowie aus unabhängigen Vertretern ohne Leitungsfunktion (Independent Non- Executive Representatives, „INEs“) zusammen. Die Partner, die keine Senior-Management-Funktionen inne-haben, werden von ihren Peers für drei Jahre mit der einmaligen Möglichkeit zur Wiederwahl gewählt. Die INEs werden von einem hierfür zuständigen Aus-schuss nominiert. Der GAC berät EYG bei der Ausar-beitung von Strategien und Richtlinien sowie in Bezug auf öffentlichkeitswirksame Aspekte der Entschei-dungsprozesse. Für etliche wesentliche Angelegen-heiten, die sich auf EY auswirken können, ist die Zustimmung des GAC erforderlich.

Independent Non-Executive Representatives (INEs)

Als außerhalb von EY kommende Personen bringen die Independent Non-Executive Representatives (INEs) wichtige, mannigfaltige Perspektiven und Erkennt-nisse in den GAC und in unsere globale Organisation ein. Nominiert werden die INEs von einem speziellen Gremium. Für weitere Informationen zu den INEs von EY verweisen wir auf den nachfolgenden Abschnitt.

Global Executive (GE)

Im Global Executive (GE) ist die Führung der Verwal-tungsfunktionen („leadership functions“), der Fach-bereiche („services“) und der geografischen Gebiete („geographies“) von EY vereint. Vorsitzender des Global Executive ist der Chairman und CEO von EYG. Weitere Mitglieder des Gremiums sind der Chief Operating Officer, die Global Managing Partner von Client Service und Business Enablement, die Area Managing Partner, die Global Functional Leader für Talent, Risk Management, Finance und Corporate Development, die Leader der Service Lines Assurance, Advisory, Tax und Transaction Advisory Services sowie der Global Leader for Public Policy. Dem GE gehören auch der Vorsitzende des Global Accounts Committee und der Vorsitzende des Emerging Markets Committee sowie ein Vertreter einer Praxis aus den Schwellenmärkten an.

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Vor allem verpflichten sich die EYG-Mitgliedsunter-nehmen, ihre Tätigkeit unter Einhaltung der geltenden berufsständischen und ethischen Standards sowie der geltenden gesetzlichen Vorschriften auszuüben. Grundlage dieser Verpflichtung zu Integrität und richtigem Handeln sind unser globaler Verhaltens-kodex sowie unsere Werte (siehe Seite 14).

Neben der Übernahme der Regeln von EYG bestehen mit den EYG-Mitgliedsunternehmen weitere Vereinba-rungen, die verschiedene Aspekte ihrer Mitgliedschaft im EY-Netzwerk betreffen. Dazu gehören beispielsweise das Recht und die Pflicht, den Namen EY zu führen und am Wissenstransfer teilzunehmen.

Die EYG-Mitgliedsunternehmen unterliegen einer stän-digen Überprüfung, in deren Rahmen die Einhaltung der Anforderungen und Richtlinien von EYG zu Fragen wie Unabhängigkeit, Qualität, Risikomanagement, Prüfungsmethode und Human Resources beurteilt wird. Falls erforderlich, werden „Sonderuntersuchungen“ durchgeführt, die durch besondere Anlässe ausgelöst werden. EYG-Mitgliedsunternehmen, die nicht in der Lage sind, die Qualitätsverpflichtungen aus den EYG- Mitgliedsanforderungen zu erfüllen, werden aus dem EY Netzwerk ausgeschlossen.

GE Committees

Die GE Committees, die unter der Leitung von Mit glie-dern des GE stehen und sich aus Vertretern der vier Areas zusammensetzen, sind für die Erarbeitung von Empfehlungen an das GE zuständig. Es gibt Committees für die Bereiche People, Risk Management, Markets, Operations and Finance, Assurance, Advisory, Tax und Transaction Advisory Services.

Global Practice Group

Die Global Practice Group setzt sich aus Mitgliedern des GE und der GE Committees sowie den Leadern aus den Regionen zusammen. Aufgabe dieses Gre-miums ist es, das gemeinsame Verständnis der strate-gischen Ziele von EY zu fördern und dafür zu sorgen, dass die Ziele konsistent von allen EYG-Mitgliedsunter-nehmen der globalen Organisation umgesetzt werden.

EYG-Mitgliedsunternehmen

Entsprechend den Regeln von EYG verpflichten sich die EYG-Mitgliedsunternehmen, die Ziele von EY, z. B. die Erbringung qualitativ hochwertiger Dienstleistun-gen, weltweit zu verfolgen. Zu diesem Zweck setzen die EYG-Mitgliedsunternehmen die globalen Strategien und Pläne um und bieten die vorgegebenen Dienst-leistungen an. Sie sind verpflichtet, allgemeine Stan-dards, Methoden und Richtlinien einzuhalten, besonders auch in den Bereichen Prüfungsmethode, Qualitäts- und Risikomanagement, Unabhängigkeit, Wissens-transfer, Human Resources und Technologien.

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 11

Independent Non-Executive Representatives

Führungskräfte von Weltrang sind für EY als Indepen-dent Non-Executive Representatives (INEs) im GAC tätig. Sie vertreten eine unabhängige Meinung auf höchster Ebene und geben Einblicke in die Interessen der wichtigsten Stakeholder von EY. EY folgt dem UK-Audit-Firm-Governance-Code-Modell für INEs, indem Personen ausgewählt werden, die über die entsprechende Autorität verfügen und aufgrund ihrer Unabhängigkeit, Reputation, Erfahrung und Fach-kenntnisse gemeinsam das Anlegervertrauen steigern.

Ernennung

Die INEs werden vom INE Nominating Committee nomi-niert. Dieses setzt sich aus dem Chairman/CEO von EYG, dem vorsitzenden Partner des GAC und weiteren Personen, die der Chairman/CEO und der vorsitzende Partner nach eigenem Ermessen auswählen, zusam-men. Die Nominierungen erfordern die Zustimmung des GE und die Ratifizierung durch den GAC.

Unterstützung

Die INEs haben Anspruch auf sämtliche erforderlichen Informationen über globale Angelegenheiten. Zur Unterstützung der Effektivität ihrer Arbeit, erhalten sie die volle administrative Unterstützung sowie jede erforderliche unabhängige Fachberatung.

Amtszeit

Die Amtszeit der INEs beträgt drei Jahre mit der Mög-lichkeit einer einmaligen Wiederernennung durch das INE Nominating Committee und das GE.

Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten mit einem INE oder mit anderen Mitgliedern des GAC werden durch Mediation des Chairman/CEO von EYG im Rahmen eines festge-legten Benachrichtigungs- und Konsultationsprozesses gelöst.

Unabhängigkeit

EYG hat sich entschlossen, die für Wirtschaftsprüfer geltenden Unabhängigkeitsregeln auch auf die INEs anzuwenden, soweit diese Regeln für ihre Rolle als Mitglieder des GAC relevant sind, und EYG ist über-zeugt, dass sie die Unabhängigkeitsregeln auch einhalten.

Die INEs von EY

Shyamala Gopinath

Shyamala Gopinath war von September 2004 bis Juni 2011 Vizepräsidentin der Reserve Bank of India (RBI). 1972 kam sie zur RBI und arbeitete zunächst in unter-schiedlichen Positionen, u. a. von Juni 2003 bis zu ihrer Ernennung als Vizepräsidentin als Executive Director. Des Weiteren war sie für zwei Jahre zum Inter-nationalen Währungsfonds abgeordnet.

Sir Richard Lambert

Sir Richard Lambert ist Kanzler der University of Warwick, Mitglied des Aufsichtsrats des britischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen, ehemaliger Director-General des Verbandes der britischen Industrie und ehemali-ger Redakteur der Financial Times. 2011 wurde Sir Richard Lambert für seine unternehmerischen Leis-tungen in der Neujahrsliste der Queen in den Ritter-stand erhoben.

Klaus Mangold

Prof. Dr. Klaus Mangold ist Mitglied in Aufsichts- und Beiräten mehrerer Unternehmen, u. a. bei Alstom S.A., Continental AG, TUI AG, Metro AG und Roth-schild GmbH. Er war außerdem Vorstandsvorsitzen-der der DaimlerChrysler Services AG und Vorsitzen-der des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft. Er ist Kommandeur der Ehrenlegion in Frankreich und Professor an der European Business School.

Mark Olson

Mark Olson hat u. a. folgende Ämter bekleidet: Gouver-neur der US Notenbank (Federal Reserve Board); Vorsitzender des US amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB); Staff Director des US Senate Securities Subcommittee of the Banking, Housing, and Urban Affairs Committee; Vorsitzender der American Bankers Association; Bankpräsident und CEO der Security State Bank. Von 1988 bis 1999 war er Partner bei Ernst & Young LLP.

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 12

Unser QualitätsanspruchQualitätssicherung

Qualität unserer Service Lines Unsere Vision 2020, in der Ziele, Zweck und Strategie von EY festlegt sind, fordert alle EYG-Mitgliedsunter-nehmen dazu auf, weltweit qualitativ hochwertige Dienstleistungen für unsere Mandanten zu erbringen. Erreicht wird dies durch eine konsequente Ausrich-tung auf Qualität und global einheitliche Dienstleis-tungen. Unsere Dienstleistungen basieren auf höchs-ter Objektivität, kritischer Grundhaltung sowie der Einhaltung von EY- und berufsständischen Standards.

Unsere Service Lines sind für die Erbringung qualita-tiv hochwertiger Dienstleistungen verantwortlich. Dies umfasst die Durchführung von Qualitätskontrol-len und auftragsbegleitenden Qualitätssicherungs-maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der be-rufsständischen und der EY Standards.

Vision 2020 hat verstärkt die Verantwortung für die Qualität an die Service Lines übertragen; dies um-fasst auch die Verantwortung für die Qualität unserer Abschlussprüfungsleistungen. Im Zuge dessen wurde auch der Verantwortungsbereich des Risikomanage-ments angepasst.

Der Global Vice Chair – Assurance ist für die Einfüh-rung der EY-Richtlinien und Verfahrensweisen bei den EYG-Mitgliedsunternehmen in Bezug auf Prüfungs-leistungen sowie für die Überwachung ihrer Einhal-tung durch die EYG-Mitgliedsunternehmen verantwortlich.

Der Bereich „Professional Practice“

Der Global Vice Chair — Professional Practice, nachfol-gend als Professional Practice Director (PPD) be-zeichnet, ist dem Global Vice Chair — Assurance un-terstellt und arbeitet direkt mit den Area PPDs zusammen, um Richtlinien und Verfahren der Quali-tätssicherung einzuführen. Die Area PPDs sind dem Global PPD und dem Area Assurance Leader unter-stellt. Dadurch lässt sich eine größere Objektivität der Qualitätssicherungs- und Konsultationsprozesse sicherstellen.

Der Global PPD und die Area PPDs leiten und überwa-chen ferner die Professional Practice Group, ein glo-bales und areabezogenes Netzwerk von internen Ex-perten im Bereich Rechnungslegungs- und Prüfungs- standards, die zu Fragen der Rechnungslegung, Prü-fung und Berichterstattung beraten und verschiedene Überwachungs- und Risikomanagementaktivitäten durchführen.

Der Global PPD ist dafür verantwortlich, dass die Wei-terentwicklung der EY Global Audit Methodology (EY GAM) und die entsprechenden Technologien den gel-tenden berufsständischen Vorschriften und regulato-rischen Anforderungen entsprechen. Des Weiteren beaufsichtigt die Professional Practice Group die Ent-wicklung von unterstützenden Leitfäden, Trainings- und Monitoringprogrammen sowie von Prozessen, die von Fachmitarbeitern der EYG-Mitgliedsunternehmen für eine konsistente und effektive Durchführung von Prüfungen eingesetzt werden. Die PPDs sowie die sie unterstützenden Fachmitarbeiter der EYG-Mit-gliedsunternehmen kennen die Mitarbeiter, Mandan-ten und Arbeitsprozesse von EY und stehen den Prü-fungsteams gerne für Konsultationen zur Verfügung.

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Oftmals werden zusätzliche Ressourcen zur Unter-stützung der Professional Practice Group herangezo-gen, u. a. Netzwerke für Fachmitarbeiter mit folgen-den Schwerpunkten:

• Berichterstattung über das interne Kontrollsystem und damit verbundene Aspekte unserer Prüfungs-methode

• Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Risikofragen für spezifische Branchen und Bereiche

• Fragen, die mit bestimmten Ereignissen in Zusam-menhang stehen, wie beispielsweise der Finanz-marktkrise, von zivilen und politischen Unruhen be-troffenen Gebieten sowie der Staatsverschuldung und damit verbundenen Auswirkungen auf Bilanzie-rung, Prüfung und Rechnungslegung

• allgemeine Fragen der Prüfungsdurchführung und effektive Zusammenarbeit mit Prüfungsausschüssen

Risikomanagement

Der Global Vice Chair — Risk Management (GVC-RM) ist für das unternehmensweite Risikomanagement verantwortlich, einschließlich der Überwachung der unternehmensweiten Qualitätsinitiativen innerhalb der vier Service Lines (Assurance, Advisory, Tax und Transaction Advisory Services).

Der GVC-RM ist direkt dem Global Managing Partner – Business Enablement unterstellt und ist Mitglied des Global Executive. Partner der EYG-Mitgliedsunter-nehmen führen Risikomanagementinitiativen in den Service Lines und EYG-Mitgliedsunternehmen durch, wobei sie durch weitere (Fach-)Mitarbeiter unter-stützt werden. Ferner ist der GVC-RM für die Fest-legung von global konsistenten Umsetzungsschwer-punkten im Risikomanagement und für das unter - nehmensweite Risikomanagement verantwortlich. Diese stufenweise an die EYG-Mitgliedsunternehmen weitergegebenen Schwerpunkte werden durch ein unternehmensweites Risikomanagementsystem überwacht.

Inhalte der folgenden Abschnitte

In den folgenden Abschnitten werden die wesent-lichen Komponenten unseres Programms zur Siche-rung der Prüfungsqualität beschrieben:

• Allgemeine Berufspflichten

• Internes Qualitätssicherungssystem

• Annahme und Fortführung von Geschäfts-beziehungen und Aufträgen sowie vorzeitige Beendigung von Aufträgen

• Abwicklung einzelner Aufträge

• Reviews und Konsultationen

• Rotation des auftragsverantwortlichen Partners bzw. der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer

• Nachschau

• Externe Qualitätskontrolle und anlassunabhängige Sonderuntersuchung

• Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 14

Tone at the Top

Das EY-Leadership-Team fördert durch seinen richti-gen Tone at the Top das Qualitätsumfeld der Praxis und zeigt durch sein Verhalten und Handeln, dass es hinter dem Leitbild von EY Building a better working world steht. Auch wenn der Tone at the Top unverzicht-bar ist, ist unseren Mitarbeitern bewusst, dass unsere qualitätsbezogene und berufsständische Verantwor-tung bei ihnen beginnt. Unsere gemeinsamen Werte dienen unseren Mitarbeitern als Anregung und Anlei-tung, das Richtige zu tun. Dies sowie unser Qualitäts-anspruch beschreiben eindeutig, wer wir sind, und sind fester Bestandteil unseres täglichen Handelns.

Der Stellenwert von Ethik und Integrität ist eingebet-tet in unsere Konsultationskultur, unsere Trainings-programme und unsere interne Kommunikation. Die Unternehmensführung betont in ihrer Kommunikation regelmäßig die Bedeutung der Einhaltung unserer Berufsgrundsätze und -richtlinien und der Erbringung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen und geht dabei mit gutem Beispiel voran. Durch unsere Nach-schauprogramme wird darüber hinaus die Qualität unserer erbrachten Dienstleistungen als entscheiden-der Faktor für die Beurteilung und Vergütung unserer verantwortlichen Wirtschaftsprüfer bewertet.

Unsere Unternehmenskultur legt großen Wert auf Zusammenarbeit und hebt in besonderem Maße die Bedeutung der Konsultation im Umgang mit kom-plexen oder subjektiven Fragen der Bilanzierung, Prü-fung, Berichterstattung, bei berufsrechtlichen Frage-stellungen und bei Fragen im Zusammenhang mit den Unabhängigkeitsvorschriften hervor. Ferner ist es uns wichtig sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter und Mandanten die Ergebnisse einer Konsultation, sofern erforderlich, korrekt umsetzen.

Unsere Haltung war schon immer, dass ein einzelner Mandant nicht wichtiger sein kann als die berufliche Reputation – die Reputation der EY GmbH und die Reputation jedes einzelnen Mitarbeiters.

Verhaltenskodex

Wir fördern eine Unternehmenskultur, in deren Mittel-punkt die Integrität unserer Fachmitarbeiter steht. Die in unserem weltweiten Verhaltenskodex, dem Global Code of Conduct, verankerten Grundsätze geben uns klare Standards an die Hand und sind Leitlinien für unser Handeln und unsere Berufsausübung. Der Code of Conduct ist in fünf Kategorien unterteilt, in denen die Verhaltensrichtlinien festgelegt sind, die von allen

EY Mitarbeitern zu beachten sind und die für unser gesamtes Dienstleistungsspektrum gelten:

• Zusammenarbeit mit Kollegen

• Zusammenarbeit mit Kunden und anderen Dritten

• Handeln unter dem Gesichtspunkt der professionellen Integrität

• Wahrung unserer Objektivität und Unabhängigkeit

• Respektierung des geistigen Eigentums

Mithilfe unserer Verfahren zur Überwachung der Ein-haltung unseres Verhaltenskodex und regelmäßiger Kommunikation sind wir bestrebt, ein Umfeld zu schaf-fen, in dem sich sämtliche Mitarbeiter zu verantwor-tungsbewusstem Handeln aufgerufen fühlen; dies be-inhaltet auch die Meldung von Fehlverhalten ohne Furcht vor Repressalien.

Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen

Mitarbeiter, Mandanten oder Dritte haben die Möglich-keit, Beschwerden und Vorwürfe, aus denen sich An-haltspunkte für Verstöße gegen gesetzliche Vorschrif-ten oder fachliche Regeln ergeben, an die hierfür eingerichtete Ethikhotline zu richten. Derartige Mittei-lungen können in anonymisierter Form erfolgen. Alle Meldungen werden sorgfältig geprüft und weiterver-folgt. Deutet ein Sachverhalt auf Schwächen im Quali-tätssicherungssystem oder auf eine Nichtbeachtung von Regelungen des Qualitätssicherungssystems durch einzelne Mitarbeiter hin, werden Maßnahmen zur Beseitigung der Schwächen bzw. zur Einhaltung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems ergriffen.

Für Angelegenheiten, die nicht über die Ethikhotline gemeldet werden, gilt die gleiche Vorgehensweise.

Unsere WerteWer wir sind

People who demonstrate integrity, respect and teaming

People with energy, enthusiasm and the courage to lead

People who build relationships based on doing the right thing

Allgemeine Berufspflichten

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Wirksamkeit des internen Qualitätssicherungssystems

EY hat ein angemessenes und wirksames System von Qualitätssicherungsmaßnahmen entwickelt und ein-gerichtet. Dieses erfüllt die Anforderungen der vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standards on Quality Control. Die EY GmbH wendet diese globa-len Richtlinien und Verfahrensweisen an und hat sie so ergänzt, dass sie nationalen gesetzlichen Regelun-gen und berufsständischen Verlautbarungen (ins-besondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer [BS WP/vBP] sowie der VO 1/2006) entsprechen.

Wir führen ferner ein internes Programm zur Qualitäts-sicherung und -kontrolle durch (EY Assurance-Quality- Review, „AQR“; siehe Seite 23), mit dem Ziel, die Qualität unserer Arbeit zu beurteilen. Dadurch stellen wir sicher, dass von der EY GmbH und unseren Mit-arbeitern die gesetzlichen Vorschriften, die anzuwen-denden berufsständischen Vorschriften sowie die internen Standards eingehalten werden.

Die Ergebnisse des AQR-Programms und der exter-nen Qualitätsprüfungen werden ausgewertet und in-nerhalb der EY GmbH kommuniziert. Sie dienen als Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung unse-rer Prüfungsqualität und dafür, dass den rechtlichen und berufsständischen Vorschriften entsprochen wird.

Das GE ist für die Einführung von Programmen zur Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung verant-wortlich und beurteilt die Ergebnisse unseres internen AQR Programms und externer Überprüfungen sowie die wesentlichen einzuleitenden Qualitätsver besse- rungsmaßnahmen.

Die aktuellen Ergebnisse dieser Überprüfungen zei-gen – zusammen mit den jüngsten externen Qualitäts-prüfungen, dass unser internes Qualitätssicherungs-system angemessen strukturiert und wirksam ist.

Unsere Reputation als Anbieter qualitativ hochwertiger Prüfungsleistungen unter Wahrung unserer Unab-hängigkeit, Objektivität und der Beachtung ethischer Grundsätze ist ein Schlüssel für unseren Erfolg als unabhängiger Abschlussprüfer. Wir investieren weiter-hin in Initiativen zur Förderung einer verstärkten Objektivität, Unabhängigkeit und kritischen Grundhal-tung. Dies alles sind Grundvoraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Prüfung.

Bei der EY GmbH besteht unsere Aufgabe als Abschluss-prüfer darin, ein Urteil über die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegungsinformationen in den Abschlüs-sen der von uns geprüften Unternehmen abzugeben. Unsere Teams setzen sich aus qualifizierten Mitarbei-tern mit unterschiedlichen Fach- und Branchenkennt-nissen zusammen. Wir sind ständig bestrebt, unsere Qualitäts- und Risikomanagementprozesse zu verbes-sern, um die Qualität unserer Dienstleistungen kons-tant auf hohem Niveau zu halten.

Uns ist bewusst, dass unter den gegenwärtigen Bedin-gungen, die von einer fortschreitenden Globalisierung und von rasanten Bewegungen auf den Kapitalmärkten geprägt sind, der Qualität von Prüfungsleistungen eine bislang nicht gekannte Bedeutung zukommt. Im Rahmen unserer Vision 2020 verbessern wir lau-fend unsere Prüfungsmethode, Tools und sonstigen Ressourcen, die erforderlich sind, um die Qualität unse-rer Leistungen auf einem hohen Niveau zu halten. Dabei haben wir unser Ziel im Blick, 2020 die führende Prüfungsgesellschaft zu sein. Dies spiegelt sich in unse-rer Verpflichtung Building a better working world und insbesondere in unserer Verpflichtung, das Vertrauen in die weltweiten Kapitalmärkte zu stärken, wider.

Der Markt und unsere Stakeholder fordern weiterhin hochwertige Prüfungsleistungen; zugleich wird zuneh-mend verlangt, dass diese so effektiv und effizient wie möglich erbracht werden. Zusätzlich zu den bereits erwähnten Investitionen ist EY ständig auf der Suche nach neuen Wegen, wie Effektivität und Effizienz der Prüfungsmethode und prozesse gesteigert und gleich-zeitig die hohe Prüfungsqualität beibehalten oder ver-bessert werden kann. Wir arbeiten daran zu verstehen, in welchen Bereichen unsere Prüfungsqualität unsere eigenen Erwartungen und die unserer Stakeholder, einschließlich der Regulierungsbehörden, unter Um-ständen nicht erfüllt. Wir möchten aus den Ergebnissen der externen und internen Untersuchungen lernen und Optimierungspotenziale identifizieren, um unsere Prüfungsqualität permanent zu verbessern; die dar-aus resultierenden Qualitätsverbesserungsmaßnah-men sehen wir als einen wesentlichen Teil der Unter-suchungen an.

Internes Qualitätssicherungssystem

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Umsetzung dieser Richtlinie

Wir nutzen das Global Tool for Acceptance and Con-tinuance (GTAC), ein webbasiertes System, zur effi-zienten Koordination der Aktivitäten im Rahmen der Auftragsannahme und -fortführung, entsprechend unseren globalen, auf der Ebene der Service Lines und der EYG-Mitgliedsunternehmen geltenden Richtlinien. Das GTAC führt Anwender durch unsere Anforderungen bei der Auftragsannahme und -fortführung und ver-weist auf die Richtlinien und Berufsgrundsätze, die für eine Beurteilung der Geschäftschancen und der damit verbundenen Risiken erforderlich sind.

Der Entscheidungsprozess zur Auftragsannahme beinhaltet die sorgfältige Risikobeurteilung eines mög-lichen Mandanten und weitere Überprüfungen. Vor der Annahme von neuen Mandanten oder Auf trägen, vor allem aus Spezialbranchen bzw. zu Spezialthemen, wird geprüft, ob Mitarbeiter mit ausreichender Fach-kompetenz (Qualifikation, Fachkenntnisse, Erfahrung) verfügbar sind. Ferner wird geprüft, ob die von einem potenziellen Mandanten geforderten Leistungen er-bracht werden dürfen. Der Genehmigungsprozess wird streng gehandhabt und ohne Genehmigung des Pro-fessional Practice Directors (PPD) bzw. der ihn unter-stützenden regionalen Quality Partner darf kein neuer Auftrag zur Abschlussprüfung eines kapitalmarkt-orientierten Unternehmens angenommen werden.

Im Rahmen unseres jährlichen Prozesses zur Auftrags-fortführung überprüfen wir unser Dienstleistungs-angebot an unsere Mandanten und unsere Fähigkeit, weiterhin qualitativ hochwertige Leistungen zu er-bringen, und vergewissern uns, dass unsere Mandan-ten unsere Qualitäts- und Transparenzansprüche an die Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung teilen. Der auftragsverantwortliche Partner (der Begriff „auftragsverantwortlicher Partner“ umfasst auch die Executive Directors) prüft jedes Jahr die Geschäftsbeziehung mit dem Prüfungsmandanten und entscheidet gemeinsam mit unserem Assurance- Leadership-Team, ob eine Fortführung des Mandats angemessen ist.

EY-Richtlinie Die Richtlinie über die Auftragsannahme und -fortfüh-rung (Client Acceptance and Continuance Policy) ent-hält für die EYG-Mitgliedsunternehmen Grundsätze, die für eine Prüfung der Annahme neuer Mandanten oder Aufträge sowie die Fortführung bestehender Mandate oder Aufträge maßgeblich sind. Diese Grund-sätze sind unerlässlich zur Qualitätssicherung, zur Risikosteuerung, zum Schutz unserer Mitarbeiter und zur Einhaltung gesetzlicher und berufsständischer Vorschriften. Ziele der Richtlinie sind:

• die Einrichtung eines strikten Entscheidungs-prozesses über die Annahme/Fortführung von Mandaten oder Aufträgen

• die Einhaltung der geltenden Unabhängigkeits-anforderungen

• die Identifizierung von und der angemessene Umgang mit Interessenkonflikten

• die Identifizierung und Ablehnung von Mandanten, die ein überhöhtes Risiko darstellen

• die obligatorische Konsultation mit ausgewählten Fachkräften, um zusätzliche Risikomanagement-verfahren für spezifische wesentliche Risikofaktoren zu identifizieren

• die Einhaltung der rechtlichen, regulatorischen und berufsständischen Vorschriften

Darüber hinaus legt die globale Richtlinie zur Vermei-dung von Interessenkonflikten (Conflicts of Interest Global Policy) verschiedene Kategorien von möglichen Interessenkonflikten als globalen Standard fest und definiert einen Prozess für deren Identifizierung. Außer-dem enthält diese Richtlinie Bestimmungen dazu, wie potenzielle Interessenkonflikte so schnell und effizient wie möglich durch entsprechende Schutzmaßnahmen gesteuert werden können. Diese Schutzmaßnahmen reichen von der Einholung der Zustimmung der betrof-fenen Mandanten, dass EYG-Mitgliedsunternehmen für zwei oder mehr Mandanten tätig werden, bis zur Ablehnung eines Auftrags, um einen identifizierten Interessenkonflikt zu vermeiden.

Annahme und Fortführung von Geschäftsbeziehungen und Aufträgen sowie vorzeitige Beendigung von Aufträgen

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Close Monitoring

Als Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses werden bestimmte Prüfungsaufträge identifiziert, für die erweiterte Risikomanagementmaßnahmen als not-wendig erachtet und auch angeordnet werden. Einige Prüfungsaufträge werden nicht fortgeführt. Wie bei der Entscheidung über die Annahme eines Mandats ist unser Professional Practice Director (PPD) am Entscheidungsprozess über die Auftragsfortführung beteiligt und muss den Entscheidungen zustimmen.

Die Entscheidung, einen Auftrag anzunehmen oder fortzuführen, beruht auf der Einschätzung des Prü-fungsteams, ob die Geschäftsführung einer Gesell-schaft Druck auf das Prüfungsteam ausüben könnte, eine nicht sachgerechte Bilanzierung, Prüfung und Berichterstattung zu akzeptieren, was die Qualität unserer Abschlussprüfung beeinträchtigen könnte.

Überlegungen und Schlussfolgerungen zur Integrität der Geschäftsführung unserer Mandanten sind integraler Bestandteil unserer Entscheidung über eine Auftragsannahme bzw. -fortführung.

Vorzeitige Beendigung eines Auftrags

Wird die vorzeitige Beendigung eines Auftrags erwo-gen, ist dies mit den zuständigen Funktionsträgern zu erörtern. Dabei wird auch die rechtliche Zulässigkeit der Auftragsbeendigung gewürdigt.

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 18

der Abschlussprüfung unter Würdigung der jeweiligen Risiken und besonderen Umstände der zu prüfenden Einheit anwenden. Die Komponente „Anwendungshin-weise“ enthält Hinweise und Erläuterungen zur Um-setzung der Anforderungen und für spezifische Um-stände, die sich im Rahmen einer Abschlussprüfung ergeben können. Die Komponente „Unterstützende Formulare, Standardvorlagen und Beispiele“ enthält Darstellungen der Leading Practices zur Durchführung und Dokumentation unserer Prüfungshandlungen.

Wir überarbeiten unsere Prüfungsmethode fortlaufend unter Einbeziehung neuer Standards, neuer Prüfungs-technologien, von Implementierungserfahrungen und von Ergebnissen externer und interner Überprüfun-gen. So wurde EY GAM beispielsweise entsprechend den neuen Anforderungen von ISA 610 Verwertung der Arbeit interner Prüfer unter Berücksichtigung des Verbots der Zuarbeit („direct assistance“) der inter-nen Revision aktualisiert.

Darüber hinaus verfolgen wir ständig die aktuellen und die sich abzeichnenden Entwicklungen und veröffent-lichen hierzu zeitnah Informationen zur Prüfungs-planung und andere Positionspapiere. Diese heben einzelne Bereiche hervor, die im Rahmen von Inspek-tionen thematisiert wurden oder für das Internatio-nal Forum of Independent Audit Regulators (IFIAR) von Interesse sind. Dazu gehören Themen wie die kritische Grundhaltung, die Durchführung von Kon-zernabschlussprüfungen, Risiken im Bereich der Umsatzrealisierung oder die auftragsbegleitende Qualitätssicherung.

EY GAM schreibt die Einhaltung der geltenden ethi-schen Standards vor, einschließlich der Unabhängig-keit von den Unternehmen, die wir prüfen.

Gesamtplanung aller Aufträge

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und zeit-gerechten Abwicklung sämtlicher Aufträge erfolgt die Gesamtplanung unter Berücksichtigung der Verfüg-barkeit der benötigten Mitarbeiter und Experten für den jeweiligen Zeitraum. Ein IT-gestütztes Mitarbei-terdispositionssystem ermöglicht die Einsatzplanung unserer Mitarbeiter unter Hinzuziehung von Experten, sofern dies erforderlich ist.

Als Teil unserer in der Vision 2020 zusammengefassten Strategie wird EY 400 Mio. US-Dollar in die Weiterent-wicklung von Prüfungsmethoden und Tools investieren, um die Qualität der Prüfungen weiter zu verbessern. Gleichzeitig werden wesentliche Investitionen in Höhe von 1,2 Mrd. US-Dollar in Technologien und in unsere Dienstleistungen getätigt. Die modernen Technologien werden es den EYG-Mitgliedsunternehmen ermöglichen, sich noch besser mit ihren Mandanten zu vernetzen. Diese Investitionen stehen im Einklang mit dem Ziel von EY, im Jahr 2020 die führende Prüfungspraxis in der Branche zu sein, und zeigen unser Bekenntnis zu unse-rem Leitsatz Building a better working world, insbe-sondere in Bezug auf das Vertrauen und die Sicherheit in den Kapitalmärkten und der Weltwirtschaft.

Prüfungsmethode und Auftragsabwicklung bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen

Die Global Audit Methodology von EY (EY GAM) bietet einen weltweit einheitlichen Rahmen für die Erbrin-gung hochwertiger Prüfungsleistungen durch die kon-sistente Anwendung von Denkprozessen, Beur tei-lungskriterien und Vorgehensweisen für sämtliche Prüfungsaufträge. Ein Eckpfeiler von EY GAM ist die Risikobeurteilung, die während des gesamten Prü-fungsprozesses kritisch überdacht und, sofern erforder-lich, modifiziert wird und dazu dient, unsere Prüfungs-handlungen nach Art, zeitlicher Einteilung und Umfang zu bestimmen. Auf die erforderliche kritische Grund-haltung und die Ausübung des pflichtgemäßen Ermes-sens wird bei der Durchführung unserer Prüfungs-handlungen besonderes Gewicht gelegt. EY GAM basiert auf den International Standards on Auditing (ISA) und wird um die berufsständischen Standards sowie die regulatorischen und rechtlichen Vorschriften in Deutschland ergänzt.

EY GAM besteht aus aufeinander aufbauenden Pha-sen, die konzeptionell darauf ausgerichtet sind, die Geschäfts- und Abschlussrisiken des Mandanten und die Auswirkungen dieser Risiken auf unsere Abschluss-prüfung zu berücksichtigen. EY GAM umfasst drei Hauptkomponenten: „Anforderungen“, „Anwendungs-hinweise“ sowie „Unterstützende Formulare, Stan-dardvorlagen und Beispiele“. Die Komponente „Anfor-derungen“ stellt die jeweiligen Vorschriften aus den Prüfungsstandards im Arbeitsablauf dar, die wir bei

Abwicklung einzelner Aufträge

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Technologien

Unsere Prüfungsteams verwenden Technologien, die sie bei der Durchführung und Dokumentation ihrer Prüfungshandlungen in Übereinstimmung mit EY GAM unterstützen. Unser wichtigstes Prüfungstool ist GAMx. Es unterstützt die einheitliche Anwendung von EY GAM, ermöglicht eine angemessene Prüfungs-dokumentation und stärkt unsere Fähigkeit, einheit-liche und qualitativ hochwertige Prüfungsleistungen zu erbringen. Über einen Link ermöglicht GAMx den Zugriff auf Wissensdatenbanken (Prüfungsmethode und Erläuterungen), berufsständische Standards, Dokumentationsvorlagen und sonstige Tools, die für eine effektive Durchführung und Dokumentation einer risikobasierten Prüfung erforderlich sind. GAMx ermöglicht den Prüfungsteams den Austausch von Informationen sowie Prüfungshandlungen und Schlussfolgerungen und erleichtert ihnen dadurch die Zusammenarbeit. GAMx unterstützt ferner eine sichere Peer-to-Peer-Kommunikation und damit eine Zusammenarbeit unserer Mitarbeiter unabhän-gig von ihrem jeweiligen physischen Einsatzort. Prüfungsteams verwenden während der einzelnen Prüfungsphasen auch andere Softwareanwendungen, Formblätter und Vorlagen, die sie bei der Durchfüh-rung und Dokumentation ihrer Überlegungen zur Prüfung, der Datenbeschaffung und der Datenanalyse unterstützen.

EY verfügt über zahlreiche Tools zur Datenanalyse, die während der Prüfungsplanung und -durchführung angewandt werden können. Diese helfen unseren Prü-fungsteams bei der Analyse der Daten des Mandanten sowie bei der Verbesserung unserer Risikobeurtei-lungen und ermöglichen eine gezielte Prüfung der mit höherem Risiko behafteten Vorgänge.

Zusammensetzung der Prüfungsteams (Organisation der Auftragsabwicklung)

Die Richtlinien der EY GmbH schreiben eine Über-prüfung der Prüfungsaufträge der Partner bei kapi-talmarktorientierten Gesellschaften durch unser Assurance-Leadership-Team und unseren Professional Practice Director (PPD) vor, um sicherzustellen, dass die für kapitalmarktorientierte Mandanten als auftragsverantwortlich eingesetzten Partner über die angemessene fachliche Kompetenz (d. h. Know-how, Fähigkeiten und Kenntnisse) verfügen, um ihre Auf-gaben im Rahmen eines Prüfungsauftrags erfüllen zu können, und dass die geltenden Vorschriften zur Part-nerrotation (dies umfasst auch die Rotation der unter-zeichnenden Wirtschaftsprüfer) eingehalten werden.

Bei der Zuteilung von Mitarbeitern zu den Prüfungs-teams, die ebenfalls unter der Leitung unseres Assurance-Leadership-Teams erfolgt, werden u. a. folgende Faktoren berücksichtigt: fachliche Kom -

petenz, Auftragsumfang und komplexität, Branchen-kenntnisse und erfahrung, zeitlicher Anfall der Arbei-ten, Kontinuität und die Möglichkeit von On-the-Job- Trainings. Bei komplexeren oder umfangreicheren Aufträgen wird berücksichtigt, ob Spezial- oder an dere Fachkenntnisse zur Unterstützung und Ergänzung des Prüfungsteams erforderlich sind.

In vielen Situationen unterstützen interne Experten unsere Prüfungsteams bei ihren Prüfungshandlungen und der Erlangung angemessener Prüfungsnach-weise. Diese Experten werden in Situationen einge-setzt, in denen spezielle Fähigkeiten oder Kenntnisse erforderlich sind, zum Beispiel für Informationssys-teme, für die Bewertung von Vermögenswerten und für versicherungsmathematische Analysen.

Anleitung des Prüfungsteams

EY GAM verlangt, dass der auftragsverantwortliche Partner in alle wesentlichen Entscheidungen des Prüfungsauftrags eingebunden ist und diese zeitnah genehmigt.

In einem frühen Stadium der Prüfung wird ein Team-Planning-Event durchgeführt. Dies stellt sicher, dass die Teammitglieder über die wesentlichen Risiken und Eckpfeiler der Prüfungsstrategie informiert sind.

Gemäß ihren Erfahrungen und Fähigkeiten werden den Mitgliedern des Prüfungsteams Aufgaben zuge-wiesen, die nach Prüfungsteilgebieten strukturiert sind.

Im Detail erhalten die Mitglieder des Prüfungsteams ihre Aufgaben über das Prüfungsprogramm, das hin-sichtlich Art, zeitlichen Ablaufs und Umfang der Prü-fungshandlungen konkretisiert ist und vom auftrags-verantwortlichen Partner genehmigt werden muss.

Delegation von Aufgaben im Rahmen der Auftragsabwicklung

Im Rahmen der Auftragsabwicklung kann der auf-tragsverantwortliche Partner Aufgaben an andere Mitarbeiter delegieren. Dabei wird darauf geachtet, dass diese Mitarbeiter über die jeweils erforderliche fachliche Qualifikation und die nötige Berufserfah-rung verfügen. Der auftragsverantwortliche Partner sorgt für eine angemessene Anleitung und Über-wachung der an der Auftragsabwicklung beteiligten Mitarbeiter. Die Delegation von Aufgaben entbindet den auftragsverantwortlichen Partner indes nicht von der Gesamtverantwortung für die Durchführung des Auftrags. Er beteiligt sich an der Prüfungsdurchfüh-rung in einem Umfang, der es ihm ermöglicht, sich ein eigenverantwortliches Urteil zu bilden.

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und Beaufsichtigung der Prüfung und die Anforderun-gen an die Dokumentation ihrer Arbeiten und ihrer Schlussfolgerungen.

Einholung von fachlichem Rat (Konsultationen)

Unsere Konsultationsrichtlinien basieren auf einer Unter-nehmenskultur, in deren Mittelpunkt die Zusammen-arbeit steht und in der die Mitarbeiter dazu aufgerufen sind, ihre Meinungen zu komplexen Bilanzierungs- und Prüfungsfragen sowie zu Fragen der Berichterstattung auszutauschen. Die Anforderungen an die Konsultati-onsprozesse sowie die damit verbundenen Grundsätze und Verfahren sind so angelegt, dass unsere Prüfungs-teams die Ressourcen nutzen, die geeignet sind, um zu einer sachgerechten Lösung zu gelangen.

Konsultationen sind Teil des Entscheidungs-prozesses und nicht nur ein Beratungsprozess.

Bei komplexen und sensiblen Angelegenheiten verlan-gen wir, dass andere, nicht zum Prüfungsteam gehö-rende Mitarbeiter, die über mehr Erfahrung oder spe-zielle Kenntnisse verfügen, zurate gezogen werden; in erster Linie sind dies Mitarbeiter aus den Bereichen Professional Practice und Independence. Im Interesse von Objektivität und der Wahrung einer kritischen Grundhaltung verlangen unsere Richtlinien, dass Mitar-beiter von Professional Practice und von Independence sowie bestimmte andere Mitarbeiter nicht an einer Konsultation teilnehmen, wenn sie zeitgleich Leistungen für den Mandanten, den die Konsultation betrifft, erbringen oder über einen bestimmten Zeitraum erbracht haben.

Unsere Richtlinien enthalten ferner Anweisungen zur Dokumentationspflicht der Konsultationen. Hierzu gehört das Erfordernis von den konsultierten Personen eine schriftliche Bestätigung einzuholen, um das an-gemessene Verständnis des Sachverhalts und dessen sachgerechte Lösung sicherzustellen.

Engagement Quality Review (auftragsbegleitende Qualitätssicherung)

Für bestimmte Prüfungsaufträge schreiben unsere Richtlinien unter Beachtung von Risikogesichtspunkten die Einbeziehung eines unabhängigen Reviewers vor. Hierzu zählen sämtliche Prüfungsaufträge von kapital-markt orientierten Unternehmen nach § 319a HGB sowie von Unternehmen, bei denen von einem höheren Risiko auszugehen ist. Engagement Quality Reviewer sind grundsätzlich Partner, die über ein erhebliches

Review der durchgeführten Prüfungshandlungen (laufende Überwachung der Auftragsabwicklung und abschließende Durchsicht der Auftragsergebnisse)

Unsere Richtlinien schreiben eine zeitnahe und direkte Einbindung des auftragsverantwortlichen Partners in die Prüfung sowie eine laufende Überwachung der Arbeiten durch verschiedene Stufen der kritischen Durchsicht (Reviews) vor. Erfahrene Mitglieder des Prüfungsteams, die innerhalb des Teams eine Über-wachungsfunktion innehaben, nehmen eine kritische Durchsicht (Detailed Review) der Auftragsdokumen-tation auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor. Die auf-tragsverantwortlichen Partner führen anschließend einen Second Level Review zur Feststellung der Ange-messenheit der Prüfungs tätigkeit als Ganzes und hin-sichtlich der angewandten Rechnungslegungsgrund-sätze sowie der Darstellung im Abschluss durch. Soweit erforderlich, nimmt ein Steuerexperte eine kritische Durchsicht der wesentlichen steuerlichen und sonstigen relevanten Arbeitspapiere vor. Bei kapitalmarktorien-tierten Unternehmen sowie bei bestimmten anderen Unternehmen kommt ein unabhängiger Review Part-ner zum Einsatz (Engagement Quality Reviewer, siehe Seite 20), der wichtige Bereiche der Bilanzierung, Rechnungslegung und Prüfungsdurchführung sowie den Jahresabschluss des von uns geprüften Unter-nehmens und unseren Prüfungsbericht kritisch durch-sieht. Art, Zeitpunkt und Umfang der kritischen Durch-sicht der Arbeitspapiere hängen von vielen Faktoren ab, u. a. • vom Risiko, der Wesentlichkeit, Subjektivität und

Komplexität des Auftragsgegenstands,

• von den Kompetenzen und der Erfahrung der Mitglieder des Prüfungsteams, die die Auftrags-dokumentation erstellen,

• vom Umfang der direkten Beteiligung des Reviewers an den Prüfungshandlungen und

• vom Umfang der durchgeführten Konsultationen.

Vor Beendigung des Auftrags und Auslieferung des Prüfungsberichts beurteilt der auftragsverantwortliche Partner im Rahmen einer abschließenden Durchsicht die Ordnungsmäßigkeit der Prüfungsergebnisse der an der Prüfung beteiligten Personen sowie der Dokumen-tation der Prüfungshandlungen und Prüfungsergebnisse („Vieraugenprinzip“).

Unsere Richtlinien beschreiben ferner die Aufgaben und die Verantwortung der einzelnen Mitglieder des Prüfungsteams hinsichtlich der Organisation, Leitung

Reviews und Konsultationen

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Fachwissen verfügen, bezüglich dieses Auftrags unab-hängig und in ihren Beurteilungen wesentlicher Bilan-zierungs-, Prüfungs- und Berichtsangelegenheiten ob-jektiv sind. Sie führen den Engagement Quality Review unter Einhaltung der berufsständischen Vorschriften durch. Die Verantwortung des Engagement Quality Reviewer darf unter keinen Umständen einer anderen Person übertragen werden. Der Engagement Quality Review begleitet die gesamte Auftragsdurchführung, darunter Planung, Risikobewertung, Prüfungsstrate-gie und -durchführung. Unsere Richtlinien und Ver-fahren für die Durchführung und Dokumentation des Engagement Quality Reviews enthalten spezifische Leitlinien über die Art, den zeitlichen Ablauf und den Umfang der durchzuführenden Prüfungshandlungen sowie über die erforderliche Dokumentation als Nach-weis, dass die Prüfungshandlungen abgeschlossen wurden.

Der Professional Practice Director (PPD) bzw. die ihn unterstützenden regionalen Quality Partner bestim-men und genehmigen die unabhängigen Engagement Quality Review Partner für die davon betroffenen Aufträge.

Pre-Issuance Technical Review

Betreffen unsere Arbeitsergebnisse bestimmte The-menbereiche (z. B. internationale Rechnungslegungs-standards oder Kapitalmarkttransaktionen), wird vor Weitergabe unserer Arbeitsergebnisse oder Bericht-erstattung an den Mandanten oder Dritte eine Durch-sicht der diese Themen betreffenden Unterlagen durchgeführt (Pre-Issuance Technical Review). In Ab-grenzung zu den Aufgaben des Engagement Quality Reviewer, der den gesamten Auftrag ab dem Zeit-punkt der Risikobeurteilung begleitet, wird der Pre- Issuance Technical Reviewer lediglich bei bestimmten Spezial themen einbezogen.

Berichtskritik

Eine weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung bei der Auftragsdurchführung ist die Berichtskritik. Im Rah-men der Berichtskritik wird beurteilt, ob die Berichter-stattung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und berufsständischen Vorschriften und unseren Richt-linien erfolgt. Dabei beurteilt der Berichtskritiker auch, ob die im Prüfungsbericht dargestellten Prüfungshand-lungen und -feststellungen schlüssig sind.

Eine Berichtskritik wird gem. § 24 der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) bei gesetzlichen Abschlussprüfungen sowie in allen anderen Fällen, in denen das Berufs-siegel geführt wird, durchgeführt; in begründeten Fäl-len kann von einer Berichtskritik abgesehen werden.

Die Berichtskritik wird nur von persönlich und fachlich geeigneten Mitarbeitern durchgeführt, die weder an der Erstellung des Prüfungsberichts noch wesentlich an den Prüfungshandlungen beteiligt waren.

Verfahren zur Lösung von fachlichen Meinungs-verschiedenheiten innerhalb des Prüfungsteams

Die Unternehmenskultur von EY beruht auf der Zu-sammenarbeit im Team. Wir ermutigen unsere Mitar-beiter und erwarten von ihnen, fachliche Meinungs-unterschiede sowie Zweifel und Besorgnisse im Rahmen eines Prüfungsauftrags frei zu äußern, ohne dass sie deswegen Repressalien fürchten müssen. Unsere Richtlinien und Verfahren sind so gestaltet, dass sie die Mitglieder eines Prüfungsteams im Falle von Mei-nungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit wesentlichen Bilanzierungs- und Prüfungsfragen wie auch mit Fragen der Berichterstattung unterstützen.

Diese Richtlinien werden Mitarbeitern bei ihrem Ein-tritt bei EY erläutert: Wir fördern fortlaufend eine Unternehmenskultur, in der Verantwortung und Auto-rität der Mitarbeiter gestärkt werden, sodass ihre persönliche Meinung Gehör findet und die Meinung anderer gefragt ist.

Fachliche Meinungsverschiedenheiten während einer Prüfung werden grundsätzlich auf der Ebene des Prüfungsteams gelöst. Falls bei einem Mitglied des Prüfungsteams Zweifel an einer Entscheidung verblei-ben, besteht jedoch jederzeit das Recht bzw. ggf. die Verpflichtung, Meinungsverschiedenheiten auf der nächsthöheren Ebene zu behandeln, bis eine Einigung erreicht oder eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Bis dahin ist es den einzelnen Parteien nicht gestattet, sich auf welche Art auch immer aus dem Verfahren zurückzuziehen. Spricht der Engagement Quality Reviewer Empfehlungen aus, die der auftrags-verantwortliche Partner nicht akzeptiert, oder wird die Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit des Engagement Quality Reviewer gelöst, werden der Bestätigungs-vermerk sowie der Prüfungsbericht so lange zurück-gehalten, bis die Angelegenheit im Rahmen des hierfür vorgesehenen Konsultationsverfahrens für fachliche Meinungsverschiedenheiten gelöst ist. Unsere Dokumentationsrichtlinien für fachliche Mei-nungsverschiedenheiten und deren Klärung entspre-chen denen für sonstige Konsultationen. Jede am Konsultationsprozess beteiligte Person dokumentiert ihre persönliche Meinung, die zum Nachweis der finalen Entscheidungsfindung an die Entscheidung angehängt wird.

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noch weitere zwei Jahre auf diesem Mandat verblei-ben, unabhängig davon, wie lange sie vor dem Listing bereits in der Position tätig waren. Nach einer Rota-tion darf der auftragsverantwortliche Partner bzw. die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer die Funktion als auftragsverantwortlicher Partner bzw. unterzeichnen-der Wirtschaftsprüfer oder Engagement Quality Reviewer vor Ablauf eines Mindestzeitraums von zwei Jahren nicht wieder aufnehmen.

Wir verfügen über Tools, um die Einhaltung der Anfor-derungen an die Rotation wirksam zu überwachen. Ferner haben wir einen Prozess zur Partnerrotations-planung und Entscheidungsfindung implementiert, der Konsultationen mit und Genehmigungen durch unsere Professional Practice-Fachmitarbeiter beinhaltet.

Die Rotation der unterzeichnenden Wirtschaftsprü-fer ist eine der Maßnahmen, die EY unterstützt, die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu stärken. Wir beachten die handels- und berufsrechtlichen Vor-schriften zur internen Rotation in § 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Satz 4 und 5 HGB und § 24d Abs. 2 der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie die Vorschriften des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) und, sofern erforderlich, die der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC).

Die EY GmbH unterstützt das Konzept der (internen) Rotation der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer, da dies der Unabhängigkeit vom Management der Gesell-schaft dient, während das Fachwissen und die Kennt-nisse über das Unternehmen erhalten bleiben. Die Rotation der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer im Zusammenspiel mit den Unabhängigkeitsanforde-rungen, den verbesserten Systemen der internen Qualitätskontrolle und einer unabhängigen Prüferauf-sicht stärkt die Unabhängigkeit und Objektivität und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Prüfungsqualität.

Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, bei denen keine lokalen regulatorischen Vorschriften zur Part-nerrotation bestehen oder diese weniger streng sind als die IESBA-Anforderungen, sieht die EY Global Independence Policy eine Rotation des auftragsverant-wortlichen Partners bzw. der unterzeichnenden Wirt-schaftsprüfer und des Engagement Quality Reviewers nach sieben Jahren vor. Im Falle eines Prüfungsman-danten, der erst seit Kurzem von öffentlichem Interesse ist (u. a. erst seit Kurzem an der Börse notierte Unter-nehmen), können der auftragsverantwortliche Part-ner bzw. die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer und der Engagement Quality Reviewer vor einer Rotation

Rotation des auftragsverantwortlichen Partners bzw. der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer

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Anzahl von Aufträgen, die keine Abschlussprüfung sind (sog. Nichtprüfungsaufträge). Es wird überprüft, ob auch hier die Anforderungen berufsständischer Stan-dards und interner Richtlinien und Verfahren, die bei der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen einge-halten werden sollten, erfüllt werden. Darüber hinaus werden „Practice Level Reviews“ durchgeführt, um die Einhaltung der Qualitätssicherungsrichtlinien und verfahren in den von ISQC No. 1 vorgeschriebenen Funktionsbereichen zu beurteilen. Das globale AQR- Programm ergänzt externe Qualitätssicherungs- und Überwachungsaktivitäten wie Überprüfungen durch Aufsichtsbehörden und externe Peer Reviews.

AQR Reviewer und Team Leader werden auf der Grund-lage ihrer Fähigkeiten und fachlichen Qualifikationen im Bereich Rechnungslegung und Prüfung sowie Bran-chenspezialisierung ausgewählt; oftmals sind sie über einen Zeitraum von mehreren Jahren im Rahmen des globalen AQR-Programms tätig und verfügen über eine hohe Kompetenz bei der Durchführung des Pro-gramms. AQR Reviewer und Team Leader werden außerhalb ihres Heimatstandorts eingesetzt und sind von den zu überprüfenden Prüfungsteams unabhängig.

Die Ergebnisse des globalen AQR-Programms sowie der externen Überwachungs- und Überprüfungsaktivi-täten werden ausgewertet und an die Mitarbeiter un-serer Prüfungspraxis kommuniziert, um die Qualität weiter zu verbessern. Die Qualitätsverbesserungspläne enthalten einzuleitende Maßnahmen, benennen die hierfür verantwortlichen Personen, enthalten einen Zeitplan sowie Fristen und verlangen die Abzeichnung von abgeschlossenen Maßnahmen. Maßnahmen zur Behebung von im Rahmen des globalen AQR-Pro-gramms oder von externen Qualitätsprüfungen getrof-fenen Feststellungen trifft das Assurance-Leader-ship-Team gemeinsam mit dem Professional Practice Director (PPD) unter Einbindung des Risk-Manage-ment-Bereichs. Die zu ergreifenden Maßnahmen wer-den vom PPD und vom Assurance-Leadership-Team überwacht. Das AQR-Programm und die externen Qualitätskontrollen bzw. Sonderuntersuchungen ge-ben uns wichtige Hinweise im Rahmen unserer An-strengungen zur laufenden Qualitätsverbesserung.

Das globale Assurance-Quality-Review-Programm bzw. das globale AQR-Programm (siehe auch Seite 15) bil-det den Eckpfeiler zur Überwachung der Prüfungsquali-tät. Um die Einhaltung der für unsere Prüfungspraxis geltenden Qualitätsnormen und Risikomanagement-maßnahmen zu gewährleisten, wird das Qualitätssiche-rungssystem in angemessener Weise einer internen Qualitätsprüfung (Nachschau) im Rahmen des globa-len AQR-Programms unterzogen. Über die Ergebnisse wird berichtet, und es werden entsprechende Maß-nahmenpläne erstellt. Das vorrangige Ziel dieses Pro-gramms ist die Überprüfung, ob die Qualitätssiche-rungsmaßnahmen, einschließlich jener der EY GmbH, angemessen strukturiert sind und bei der Durchfüh-rung von Prüfungsaufträgen angemessen befolgt werden, sodass die Einhaltung von Richtlinien und Verfahren, berufsständischen Standards und regula-torischen Anforderungen hinreichend sichergestellt ist. Das globale AQR-Programm erfüllt die Vorgaben der Leitlinien des International Standard on Quality Control No. 1 in der geltenden Fassung (ISQC No. 1) und wird, soweit erforderlich, ergänzt, um den recht-lichen, regulatorischen und berufsständischen Vor-schriften in Deutschland zu entsprechen. Es unterstützt ferner die fortgesetzten Anstrengungen der EY GmbH zur Identifizierung von Bereichen, in denen wir unsere Leistungen optimieren oder unsere Richtlinien und Verfahren verbessern können.

Das globale AQR-Programm wird jährlich durchge-führt. Für die Koordinierung und Überwachung sind, unter Leitung des Assurance-Leadership-Teams, die Vertreter des PPD-Verbundes zuständig.

Die jedes Jahr zu überprüfenden Prüfungsaufträge werden mithilfe eines risikobasierten Ansatzes aus-gewählt, der insbesondere unsere großen Mandate, solche aus Spezialbranchen oder von wesentlichem öffentlichem Interesse berücksichtigt. Das globale AQR-Programm beinhaltet die detaillierte, risiko-orientierte Durchsicht der Prüfungsunterlagen (File Reviews) für eine große Stichprobenzahl von Prü-fungsaufträgen bei kapitalmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Mandanten, um die Einhal-tung interner Richtlinien und Verfahren, der EY GAM- Anforderungen und der jeweils geltenden lokalen berufsständischen Standards und regulatorischen Anforderungen zu beurteilen. Des Weiteren beinhaltet es die Durchsicht der Unterlagen für eine bestimmte

Nachschau

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Darüber hinaus führt die Abschlussprüferaufsichts-kommission (APAK) jährlich anlassunabhängige Son-deruntersuchungen nach § 52b WPO durch.

Wir respektieren die Überprüfung durch die APAK und profitieren von ihr. Wir werten die Ergebnisse der Überprüfung sorgfältig aus, um Bereiche zu identifi-zieren, in denen wir die Prüfungsqualität verbessern können. Externe Überprüfungen helfen uns, zusam-men mit unseren AQR-Prozessen, im Interesse von Anlegern und anderen Stakeholdern die höchste Qua-lität für unsere Prüfungen und damit zusammenhän-gende Kontrollen zu erreichen.

Informationen über die APAK sind auf deren Website (www.apak-aoc.de) abrufbar.

Unsere Prüfungspraxis ist nach § 57a Abs. 1 Satz 1 WPO verpflichtet, sich alle drei Jahre einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen. Die externe Quali-tätskontrolle dient der Überwachung, ob die Grund-sätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Be-rufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) insgesamt und bei der Durch-führung einzelner Aufträge eingehalten werden. Gegenstand der externen Qualitätskontrolle sind das interne Qualitätssicherungssystem der Wirtschafts-prüferpraxis und die Untersuchung ausgewählter Prüfungsmandate.

Das Datum der letzten Teilnahmebescheinigung an der Qualitätskontrolle (§ 57a Abs. 6 Satz 7 WPO) der EY GmbH lautet auf den 27. September 2012.

Die nächste externe Qualitätskontrolle (§ 57a Abs. 6 Satz 7 WPO) der EY GmbH ist für den Sommer 2015 vorgesehen.

Externe Qualitätskontrolle und anlassunabhängige Sonderuntersuchung

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Datenschutz

Die globale Datenschutzrichtlinie von EY regelt die Ver-wendung und den Schutz persönlicher Daten. Hierzu zählen die Daten unserer derzeitigen, früheren und potenziellen Mitarbeiter, Mandanten, Lieferanten und Geschäftspartner. Die Richtlinie stimmt mit den gel-tenden Gesetzen und Vorschriften zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Verarbeitung perso-nenbezogener Daten überein. Sie ist die Grundlage für die Gewährleistung des Datenschutzes innerhalb der EY GmbH. Darüber hinaus haben wir ergänzende Richt-linien, welche die speziellen Datenschutzvorschriften und geschäftlichen Anforderungen in Deutschland berücksichtigen.

Abschluss der Dokumentation der Auftragsabwick-lung und Archivierung der Arbeitspapiere

Unsere Richtlinie zur Auftragsdokumentation und Archivierung der Arbeitspapiere ist auf einen zeitnahen Abschluss der Auftragsdokumentation nach Ausliefe-rung der Berichterstattung ausgerichtet. Entsprechend schließen wir die Dokumentation der Auftragsabwick-lung innerhalb von 60, in bestimmten Fällen sogar innerhalb von 45 Tagen ab. Gleichermaßen archivieren wir unsere Arbeitspapiere in angemessener Form, vertraulich und sicher und vor pflichtwidriger Verände-rung oder Vernichtung geschützt. Unser IT-gestütztes Prüfungstool GAMx sowie eine elektronische Archivie-rungsdatenbank unterstützen uns bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen.

Aufbewahrung von Unterlagen

Die Richtlinie der EY GmbH zur Aufbewahrung von Unterlagen gilt für sämtliche Aufträge und für alle Mit-arbeiter. Sie führt ausdrücklich aus, dass sämtliche Unterlagen aufzubewahren sind, wenn eine Person Kenntnis von tatsächlichen oder mit hoher Wahr-scheinlichkeit zu erwartenden Ansprüchen, Rechts-verfahren, Untersuchungen oder Vorladungen erlangt. Das Gleiche gilt für Unterlagen im Rahmen anderer Verfahren, in die wir oder einer unserer Mandanten involviert sind und die unsere Arbeit betreffen. Die Richtlinie enthält auch die in Deutschland geltenden Vorschriften für die Erstellung und Archivierung von Arbeitspapieren, die für die durchgeführten Arbeiten relevant sind.

Die in unserem weltweiten Verhaltenskodex, dem EY Global Code of Conduct (siehe Seite 14), veranker-ten Grundsätze geben uns klare Standards an die Hand und sind Leitlinien für unser Handeln und unsere Berufsausübung. Die EY GmbH handelt in Überein-stimmung mit geltendem Recht und geltenden Vor-schriften, und die Werte von EY sind die Grundlage unserer Verpflichtung zu korrektem Handeln. Im Rah-men dieser essenziellen Verpflichtung stützen wir uns auf zahlreiche Richtlinien und Verfahrensweisen, u. a.:

Antikorruption

Die globale Antikorruptionsrichtlinie gibt unseren Mit-arbeitern Anweisungen, wie sie sich im Zusammen-hang mit bestimmten unethischen und rechtswidrigen Handlungen verhalten sollen. Sie hebt die Verpflich-tung unserer Mitarbeiter zur Einhaltung der Antikor-ruptionsgesetze hervor und enthält eine genauere Definition von Bestechung. Darüber hinaus definiert diese Richtlinie die Meldepflichten für den Fall, dass Bestechungsfälle entdeckt werden. Angesichts der weltweit zunehmenden Bestechungs- und Korruptions-fälle wurden die Anstrengungen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption EY weit verstärkt; ein entsprechendes Training ist von allen Mitarbeitern verpflichtend zu absolvieren.

Insiderhandel

Die globale EY-Richtlinie über Insiderhandel bekräftigt die Verpflichtung unserer Mitarbeiter, beim Wertpapier-handel keine Insiderinformationen zu verwenden. Ferner enthält die Richtlinie nähere Einzelheiten darü-ber, was Insiderinformationen sind, sowie darüber, an wen sich unsere Mitarbeiter wenden müssen, wenn sie Fragen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten haben.

Handelssanktionen

Angesichts der weltweiten Verflechtung von EY müs-sen wir stets internationale Handelssanktionen beach-ten. Dabei sind wir uns bewusst, dass sich die Situa-tion schnell ändern kann. EY überwacht die in vielen Ländern verhängten Handelssanktionen und bietet den Mitarbeitern Unterstützung an, sofern sie im Rah-men ihrer beruflichen Tätigkeit davon betroffen sind.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen

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Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit

Die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit von EY verlangen von der EY GmbH selbst wie auch von unseren Mitarbeitern die Einhaltung der für spezifische Aufträge geltenden Unabhängigkeitsregeln. Die Rege-lungen beruhen auf der im gesamten globalen Netz-werk von EY geltenden „Global Independence Policy“, die wiederum auf dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) der International Federation for Accountants (IFAC) basiert.

Sie werden durch nationale gesetzliche Regelungen und berufsrechtliche Grundsätze sowie eigene Richt-linien der EY GmbH ergänzt. Unsere Fachmitarbeiter mit Kundenkontakt und bestimmte sonstige Mitarbei-ter sind verpflichtet, an jährlichen Unabhängigkeits-schulungen teilzunehmen, um ihre Unabhängigkeit in Bezug auf die Unternehmen, deren Abschlussprüfer wir sind, zu fördern. Ziel ist es, unsere Mitarbeiter da-bei zu unterstützen, sowohl ihre eigenen Unabhängig-keitsverpflichtungen als auch jene der EY GmbH zu verstehen. So möchten wir sicherstellen, dass auf unserer Seite keine Interessen vorhanden sind, die in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen lassen könnten, dass sie unserer Objektivität, Integrität und Unvoreingenommenheit bei der Leistungserbringung für Prüfungsmandanten entgegenstehen.

Wir bewerten und beurteilen Unabhängigkeit aus ver-schiedenen Blickwinkeln. Hierzu gehören finanzielle Beziehungen unseres Unternehmens und unserer Fach-mitarbeiter mit Kundenkontakt, Beschäftigungsver-hältnisse, Geschäftsbeziehungen, die Zulässigkeit der Nichtprüfungsleistungen, die wir für unsere Prüfungs-mandanten erbringen, Bestimmungen zur internen Rotation, Honorarvereinbarungen, Vorabgenehmigun-gen von Nichtprüfungsleistungen durch Prüfungsaus-schüsse, soweit erforderlich, sowie die Vergütungs- und Entschädigungsregelungen für Partner.

Verstöße gegen geltende Unabhängigkeits-anforderungen werden in Entscheidungen über Beförderung und Vergütung einbezogen und können weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.

Wir haben globale EY-Anwendungen und Prozesse implementiert, die uns, unsere Fachmitarbeiter mit Kundenkontakt und unsere sonstigen Mitarbeiter dabei unterstützen, die Unabhängigkeitsrichtlinien einzuhalten.

EY Global Independence Policy

Die EY Global Independence Policy enthält die Unab-hängigkeitsanforderungen für die EYG-Mitgliedsunter-nehmen, die Fachmitarbeiter mit Kundenkontakt und die sonstigen Mitarbeiter. Die Richtlinie basiert auf den IESBA Unabhängigkeitsregeln (IESBA Code of Ethics). Wo dies von den Aufsichtsbehörden, vom Gesetzgeber oder vom Berufsstand verlangt wird, wur-den die Anforderungen entsprechend strenger ge-fasst. Darüber hinaus enthält die Policy Leitlinien, die unseren Mitarbeitern helfen, die Unabhängigkeitsre-geln anzuwenden. Die EY Global Independence Policy ist jederzeit im EY-Intranet verfügbar.

Global Independence System

Das Global Independence System (GIS) ist eine intra-netbasierte Anwendung, mit deren Hilfe sich die kapi-talmarktorientierten und nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen, bei denen die EY-Unabhängigkeitsan-forderungen zu beachten sind, sowie die jeweils auf diese Unternehmen anzuwendenden Unabhängigkeits-anforderungen bestimmen lassen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um kapitalmarktorientierte Prüfungsmandanten und deren verbundene Unter-nehmen; es kann sich jedoch auch um andere Mandan-ten handeln, für die Prüfungs- oder Assurance-Leistun-gen erbracht werden. Die Datenbank enthält Daten

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zur Unternehmensstruktur in Bezug auf verbundene Unternehmen des (kapitalmarktorientierten) Prü-fungsmandanten und wird von unseren Prüfungsteams aktualisiert. Die Unternehmensdaten enthalten auch Hinweise auf die Unabhängigkeitsregeln, die auf jedes einzelne Unternehmen anzuwendenden sind. Hierdurch können unsere Mitarbeiter leicht feststellen, welche regulatorischen Vorgaben bei ihren jeweiligen Mandan-ten zu beachten sind. Auf der Basis dieser Informatio-nen können die Mitarbeiter die Zulässigkeit verschiede-ner Dienstleistungen bestimmen.

Global Monitoring System

Eine weitere wichtige Anwendung ist das Global Moni-toring System (GMS). Es unterstützt bei der Identi-fizierung von Wertpapieren und sonstigem unzulässi-gem finanziellen Besitz von Anteilen, die von unseren Fachmitarbeitern mit Kundenkontakt nicht gehalten werden dürfen. Fachmitarbeiter mit Kundenkontakt, die die Position eines Managers oder eine höhere Position einnehmen, sind verpflichtet, sämtliche von ihnen oder ihren unmittelbaren Familienangehörigen gehal-tenen Wertpapiere im GMS anzugeben. Gibt eine Per-son ein Wertpapier bzw. einen sonstigen finanziellen Anteilsbesitz ein, das bzw. der nicht von ihr gehal-ten werden darf, erhält diese Person eine Mitteilung mit der Aufforderung, das entsprechende Wertpapier bzw. den sonstigen finanziellen Anteilsbesitz zu ver-äußern. Identifizierte Verstöße werden durch das Global Independence Incident Reporting System (GIIRS), unsere Anwendung für regulatorische Ange-legenheiten, berichtet.

Das GMS ermöglicht ferner, wie nachfolgend be-schrieben, jährliche und vierteljährliche Bestätigun-gen der Einhaltung der Unabhängigkeitsrichtlinien.

Einhaltung der Unabhängigkeit

EY hat eine Reihe von Prozessen und Programmen eingerichtet, die auf die Überwachung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen durch die EYG- Mitgliedsunternehmen sowie deren Mitarbeiter ausge-richtet sind. Hierzu zählen die folgenden Maßnahmen, Programme und Verfahren:

Unabhängigkeitserklärungen

Die zeitnahe und vollständige Abgabe der jährlichen bzw. vierteljährlichen Unabhängigkeitserklärungen hat für die verantwortlichen Leadership-Teams einen hohen Stellenwert.

Die EY GmbH ist im Rahmen eines jährlichen weltwei-ten Prozesses verpflichtet, die Einhaltung der Global Independence Policy schriftlich zu bestätigen und ge-gebenenfalls Verstöße zu berichten.

Sämtliche Fachmitarbeiter mit Kundenkontakt von EY sowie entsprechend ihrer Rolle und Funktion bestimmte andere Mitarbeiter sind mindestens einmal jährlich verpflichtet, ihre Einhaltung der Unabhängigkeitsricht-linien und der damit verbundenen Verfahren zu bestä-tigen. Die Partner müssen diese Bestätigung viertel-jährlich abgeben.

Global Independence Compliance Reviews

EY führt eine Reihe von Prüfungen und Vor Ort-Unter-suchungen bei den EYG-Mitgliedsunternehmen zur Beurteilung der Einhaltung der Unabhängigkeitsvor-schriften durch. Hierzu zählen die Überprüfung von Nichtprüfungsleistungen, die Überprüfung von Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, deren Abschlussprüfer wir sind, sowie die Überprüfung der Finanzbeziehungen der EYG-Mitgliedsunternehmen.

Der letzte Global Independence Compliance Review bei der EY GmbH fand im Jahr 2013 statt.

Das Global-Independence-Team von EY legt jährlich ein weltweites Programm zur Überprüfung der Ein-haltung der Anforderungen an persönliche Unabhän-gigkeitsbestätigungen und der im GMS offengelegten Informationen auf.

Im Überprüfungszeitraum 2014 wurden bei der EY GmbH mehr als 200 Partner und andere Mitar-beiter überprüft.

Nichtprüfungsleistungen

Wir überwachen die Einhaltung von berufsständischen Standards, die für die Erbringung von Nichtprüfungs-leistungen für Prüfungsmandanten gelten, mithilfe einer Reihe von unterschiedlichen Maßnahmen. Hierzu gehören die Verwendung von Tools (z. B. GTAC, siehe Seite 16, Service Offering Reference Tool (SORT), siehe Seite 28), Schulungen sowie vorgeschriebene Verfahren, die während der Durchführung von Prü-fungen und internen Überprüfungsprozessen beach-tet werden.

Schulungen zur Unabhängigkeit

EY entwickelt und führt verschiedene Schulungen zur Unabhängigkeit durch. Alle unsere Fachmitarbeiter und bestimmte andere Mitarbeiter sind zur Teilnahme an jährlichen Unabhängigkeitsschulungen verpflich-tet, um ihre Unabhängigkeit gegenüber den Unterneh-men, die EY prüft, sicherzustellen.

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Prüfungsausschüsse und Corporate Governance

Wir messen Prüfungsausschüssen sowie ähnlichen Gremien im Bereich Corporate Governance bei der Überwachung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer einen hohen Stellenwert bei. Aus Sicht der Anteils-eigner spielen unabhängige Prüfungsausschüsse eine zentrale Rolle bei der Wahrung der Unabhängigkeit und der Vermeidung von Interessenkonflikten. Uns ist eine regelmäßige Kommunikation mit den Prüfungs-ausschüssen bzw. dem für die Unternehmensführung und überwachung zuständigen Personenkreis wichtig.Mithilfe unserer Qualitätsprüfungsprogramme über-prüfen und überwachen wir, sofern erforderlich, die Einhaltung der Standards für die Kommunikation mit den Prüfungsausschüssen sowie die Vorabgenehmi-gung von Leistungen.

Ziel ist es, unsere Mitarbeiter dabei zu unter-stützen, ihre Verantwortung zu verstehen, und sicherzustellen, dass seitens unserer Mit-arbeiter und seitens EY keine Interessen vorhanden sind, die in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen lassen könnten, dass sie unserer Objektivität, Integrität und Unvor-eingenommenheit bei der Leistungserbringung für einen Prüfungsmandanten entgegenstehen.

Das jährliche Schulungsprogramm zur Unabhängigkeit deckt unsere Unabhängigkeitsanforderungen ab. Der Schwerpunkt liegt dabei sowohl auf den neuesten Änderungen der Richtlinie als auch auf wiederkehren-den Grundsätzen und wichtigen Themen. Die Absol-vierung der jährlichen Schulung zur Unabhängigkeit hat zeitnah zu erfolgen und wird genau überwacht.

Neben der jährlichen Schulung zur Unabhängigkeit wird das Bewusstsein zum Thema Unabhängigkeit auch durch eine Reihe von Veranstaltungen und Materialien, u. a. durch das Programm für neue Mitar-beiter sowie durch Programme unserer Service Lines, gefördert.

Service Offering Reference Tool (SORT)

Wir führen fortlaufend Bewertungen und Überprü-fungen unseres Dienstleistungsangebots durch, um sicherzustellen, dass es den gesetzlichen und berufs-ständischen Vorschriften entspricht und dass wir im Rahmen der Entwicklung neuer Dienstleistungen die richtigen weltweiten Methoden, Verfahren und Pro-zesse anwenden. Soweit erforderlich, werden Dienst-leistungen, die ein unangemessenes Unabhängig-keitsrisiko oder ein anderes Risiko darstellen könnten, eingestellt oder nur noch eingeschränkt angeboten. SORT stellt unseren Mitarbeitern Informationen zu unserem Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Das Tool enthält Leitlinien darüber, welche Dienstleistun-gen wir für Prüfungs- und Nichtprüfungsmandanten erbringen dürfen, und beantwortet Fragen zur Unab-hängigkeit und zum Risikomanagement.

Business Relationship Evaluation Tool (BRET)

BRET unterstützt uns bei der Einhaltung der Unab-hängigkeitsanforderungen im Rahmen von Geschäfts-beziehungen. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, BRET zu nutzen, um im Voraus eine Beurteilung und Genehmigung für potenzielle Geschäftsbeziehungen mit einem Prüfungsmandanten einzuholen.

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Zusammenstellung von motivierten und leistungsstarken Teams

Die EYG-Mitgliedsunternehmen bilden herausragende Führungskräfte aus, entwickeln eine leistungsfördernde Unternehmenskultur und tragen so zu unserem Leit-bild Building a better working world bei. Unsere Mitar-beiter sind motiviert, ihre Fähigkeiten und Erfahrung weiterzuentwickeln, voneinander zu lernen und somit exzellente Leistungen für Mandanten zu erbringen. Die EYG-Mitgliedsunternehmen unterstützen diese leistungsfördernde Unternehmenskultur durch die Selbstverpflichtung, die besten Fachkräfte einzustellen, zu betreuen und an sich zu binden, durch Schulungs- und Entwicklungsprogramme und durch die offene Unternehmenskultur der EYG-Mitgliedsunternehmen.

Deshalb ist eines unserer strategischen Ziele, eine vielfältige Gruppe talentierter Nachwuchskräfte als Fachmitarbeiter im Bereich Wirtschaftsprüfung zu gewinnen und eine lebenslange Beziehung mit ihnen aufzubauen.

Wir sind stolz auf unsere offene und vielsei-tige Unternehmenskultur und fördern gezielt die Entwicklung unserer Mitarbeiter.

Rekrutierung von Mitarbeitern

Die Rekrutierung von Fachmitarbeitern im Bereich Wirtschaftsprüfung fokussiert sich auf Universitäts- und Hochschulabsolventen, bei Bedarf ergänzt durch die Einstellung von berufserfahrenen Mitarbeitern.

Die Einschätzung der Kandidaten erfolgt nach Potenzial und Talent primär auf der Grundlage folgender Kriterien:

• Fachkompetenz

• intellektuelle Fähigkeiten

• Persönlichkeit/persönliche Eigenschaften

• Analysekompetenz

• Kommunikationsfähigkeit

• Teamfähigkeit

• Motivation

• Führungskompetenz bei Berufserfahrenen

Das Ziel von EY ist es, weltweit eine führende Unter-nehmenskultur zu entwickeln. Wir sind davon über-zeugt, dass ein Arbeitsumfeld, das herausragende Persönlichkeiten anzieht, entwickelt und bindet, auch eine höhere Qualität unserer Dienstleistungen zur Folge hat.

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Wertschätzung von Vielfalt und Aufgeschlossenheit

Um für die komplexen Anforderungen unserer Mandan-ten optimale Lösungsvorschläge entwickeln zu kön-nen, brauchen wir Teams, die unterschiedliche Per-spektiven, Erfahrungen und Kompetenzen mitbringen. Vielfalt ist daher ein elementarer Bestandteil unserer Kultur. In einem global tätigen Unternehmen sind überdies Offenheit und Wertschätzung für (kulturelle) Unterschiede eine wichtige Voraussetzung, um erfolg-reich zusammenzuarbeiten. Die Förderung von Viel-falt ist daher auch eine der sechs Säulen unserer Un-ternehmensstrategie und wird maßgeblich von der Geschäftsführung in der Umsetzung unterstützt. Ope-rativ werden dafür unterschiedliche Programme und Initiativen umgesetzt (u. a. ein eigenes LGBT-A Mitar-beiternetzwerk für schwule, lesbische, bisexuelle, transgender und alliierte heterosexuelle Kollegen, Karriereprogramme für weibliche Talente, Health Programme, Inclusive-Leadership-Trainings), mit de-nen wir bundesweit eine ausgezeichnete Position einnehmen.

Wir sind überzeugt, dass Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter uns als Arbeitgeber besonders deshalb schätzen, weil sie ihr volles Potenzial einbringen und entfalten können. Daher vertreten wir bei EY den Ansatz, dass Diversity mit der Mehrheit beginnt. Wir fokussieren uns deshalb auf den kulturellen Wandel in unserer Organisation, der allen und nicht nur einzelnen Mitar-beitergruppen zugutekommt.

Dazu gehört für uns auch, dass wir unsere Mitarbei-ter dabei unterstützen, einen spannenden Beruf und ein erfülltes Privatleben miteinander zu verbinden, z. B. durch flexible Arbeitszeitmodelle, Home Office oder Unterstützung bei Kinderbetreuung und Ange- hörigenpflege.

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Performancemanagement

Ein umfassender Leistungsmanagementprozess ver-langt von unseren Mitarbeitern, dass sie sich Ziele setzen, klare Vorstellungen in Bezug auf ihre Tätig-keit haben, Feedback erhalten und über ihre Leis-tung sprechen. Der Performance Management and Development Process (PMDP) ist so gestaltet, dass er unseren Mitarbeitern hilft, ihre Karriere voranzu-treiben und erfolgreich zu sein. Im Rahmen des PMDP werden regelmäßige Leistungsbeurteilungen mit einer jährlichen Selbsteinschätzung und einer jährlichen Gesamtbeurteilung verknüpft. Als Teil des jährlichen Beurteilungsprozesses identifiziert jeder Mitarbeiter zusammen mit seinem Counselor (einem designier-ten, erfahreneren Mitarbeiter) die Möglichkeiten der persönlichen Weiterentwicklung. Die Fachmitarbeiter und ihre Counselors stützen sich dabei auf Kriterien, welche die Fähigkeiten, das Know-how und die Verhal-tensweisen widerspiegeln, die für ihre jeweilige Posi-tion erforderlich sind und die weiterentwickelt werden sollen. Die Kriterien ergeben sich aus unserer globa-len Strategie und unseren globalen Werten und sind an diesen ausgerichtet.

Mitarbeiterbeurteilung und -entwicklung (Aus- und Fortbildung)

EYU, das Karriereplanungskonzept von EY, ermöglicht unseren Mitarbeitern, die für sie notwendigen Erfah-rungen zu sammeln, richtiges und lebenslanges Lernen zu praktizieren sowie Coachingangebote in Anspruch zu nehmen, um sie in ihrer persönlichen Entwicklung und der Entfaltung ihres Potenzials zu unterstützen.

Die Lernaspekte von EYU basieren auf einem umfang-reichen und weltweit konsistenten Lehrplan, der un-seren Mitarbeitern hilft, das richtige fachliche Know-how sowie persönliche Führungskompetenzen zu entwickeln, unabhängig davon, wo in der Welt sie tätig sind. Basisseminare werden durch Lernprogramme ergänzt, die entsprechend den Neuerungen der Rech-nungslegungs-, Prüfungs- und Berichterstattungs-standards, den Unabhängigkeitsregeln und den berufs-ständischen Vorschriften sowie sich ergebenden praxisbezogenen Themen entwickelt werden.

Unsere Fachmitarbeiter im Bereich der Abschluss-prüfung sind verpflichtet, jedes Jahr mindestens 40 Stunden berufliche Fortbildung zu absolvieren. Diese fachliche Aus- und Fortbildung wird durch Coaching und Praxiserfahrung ergänzt. Coaching hilft dabei, die Kenntnisse und die Erfahrungen in die Praxis umzusetzen. Von erfahrenen Fachmitar-beitern wird erwartet, dass sie zur Fortbildung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern mit geringerer Berufserfahrung beitragen, um ein Umfeld fortwäh-renden Lernens zu schaffen. Um die Entwicklung unserer Teams bestmöglich zu unterstützen und viele Erfahrungen zu ermöglichen, sorgen wir dafür, dass unsere Mitarbeiter für viele unterschiedliche Projekte und Mandate arbeiten.

Die Basisausbildung der Fachmitarbeiter besteht zu einem großen Teil aus verpflichtend zu besuchen-den Seminaren und Trainings sowie aus weiteren, individuell auf die jeweiligen Bedarfe abgestimmten Lernmodulen.

Kontinuierliche Aus- und Fortbildung von Wirtschaftsprüfern und Fachmitarbeitern

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• Darüber hinaus gibt es globale und länderspezifische Mitteilungen („Practice Alerts“) sowie Webcasts für die Assurance Practice, darunter solche zu aus-gewählten Feststellungen im Rahmen von externen Untersuchungen als eine Möglichkeit zur weiteren Verbesserung der Qualität in unserer Praxis.

• Your EY Daily News, ein elektronischer Newsletter, der alle Kollegen über Neuigkeiten im Intranet infor-miert, u. a. über Dienstleistungen, Mandanten und Mitarbeiter von EY.

• Ein EY eigenes internes soziales Netzwerk wird von Kollegen genutzt, um Informationen miteinander zu teilen, zusammenzuarbeiten, Ressourcen zu finden und Beziehungen aufzubauen. Es ist auch mobil nutz-bar, der Zugriff ist per Internet mit jedem Gerät bzw. Netzwerk möglich.

• Jeder der 16 Branchensektoren von EY bietet branchenspezifische Einblicke und Lernmöglichkei-ten, die durch einen erfahrenen Sector Knowledge Leader und durch Knowledge Manager unterstützt werden. Die Prüfungsteams erhalten außerdem durch Fachmitarbeiter für Forschung und Analyse Unterstützung. Durch das Intranet besteht Zugang zu unternehmensspezifischen Einblicken und Lern-möglichkeiten, ebenso wie zu branchenspezifischen Neuigkeiten, Thought Leadership, Lernmodulen und wichtigen Kontaktdaten.

• Publikationen für Mandanten thematisieren wich-tige Geschäftsaspekte, beispielsweise der alle zwei Jahre erscheinende globale Fraud-Bericht, viertel-jährliche Wirtschaftsprognosen und Einblicke in Fragenkomplexe für Unternehmen, die grenzüber-schreitende Investitionen erwägen. Die Teams erhalten Infomationsmaterialien, um für jeden Man-danten die richtigen Hintergrundinformationen parat zu haben.

Qualitätssicherungsrichtlinien und -handbücher sowie sonstige Anwendungsleitlinien sind über unser Intranet zu finden. Sie unterstützen die Konsistenz, Richtig-keit, Qualität und Verfügbarkeit unserer internen und externen Kommunikation und fungieren als Instru-ment zum Qualitäts- und Risikomanagement. Die darin enthaltenen Informationen sowie Leitlinien und Unter-lagen externer Organisationen werden regelmäßig aktualisiert und liegen in elektronischer Form mit ent-sprechender Suchfunktion vor.

Wir sind uns der Bedeutung von aktuellen Informatio-nen für unsere Prüfungsteams zur Ausübung ihrer beruflichen Verantwortung bewusst.

EY hat bedeutende Investitionen in Wissens- und Kommunikationssysteme getätigt, um die Zusammen-arbeit der Mitarbeiter zu erleichtern und den schnel-len Austausch von Informationen und Best Practices zu ermöglichen. Hier einige Beispiele:

• Global Accounting & Auditing Information Tool (GAAIT): Das Standardrecherchetool von EY für Bilanzierungs- und Prüfungsfragen beinhaltet nationale und internationale Bilanzierungs- und Prüfungsstandards sowie Interpretationsleitlinien.

• Assurance Scope, ein monatlicher elektronischer Newsletter mit Neuigkeiten aus dem deutschen Berufsstand sowie internen Kommentaren und Leit-linien zu nationalen und internationalen Entwick-lungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Unabhängigkeit. Dieser Newsletter wird bei Bedarf durch Ad hoc-Mitteilungen bei wichtigen aktuellen Entwicklungen ergänzt.

• Publikationen, die Mitarbeiter und Mandanten über die neuesten Rechnungslegungsvorschriften und Leitfäden informieren, z. B. International GAAP, Ent-wicklungen bei den IFRS sowie einen Muster-Kon-zernabschluss nach IFRS, erstellt von IFRS Services der Global Professional Practice.

• Global Accounting and Auditing News, ein wöchent-licher elektronischer Newsletter zu globalen Assurance-Themen und Independence-Richtlinien, Neuigkeiten des International Accounting Standards Board (IASB) und der International Federation of Accountants (IFAC) sowie internen Kommentaren und Leitlinien zu internationalen Entwicklungen in den Bereichen Bilanzierung, Prüfung und Unabhän-gigkeit.

• EY’s Point of view und Overviews, Veröffentlichungen von EY zu aktuellen politischen und regulatorischen Entwicklungen, die für unseren Berufsstand, unsere Stakeholder und die Kapitalmärkte von Bedeutung sind.

Wissen und interne Kommunikation

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 33

Bereitstellung von Fachinformationen

Den Mitarbeitern stehen aktuelle Fachinformationen wie gesetzliche Vorschriften, Rechtsprechung, Schrift-tum sowie Standards und Informationen der Berufs-organisationen zu Fragen der nationalen und internatio-nalen Rechnungslegung, zur Prüfung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlichen Beratung zur Verfügung.

Auf zahlreiche Fachinformationen wie auch fachspezi-fische Datenbanken können unsere Mitarbeiter in elektronischer Form zugreifen. Daneben sind Fachzeit-schriften sowie Fachliteratur auch in gedruckter Fassung verfügbar. Diese Grundausstattung ist allen Mitarbeitern im Bereich der Prüfung gleichermaßen zugänglich. Bei Bedarf werden die Mitarbeiter indivi-duell mit weiteren fachspezifischen Informationen ausgestattet.

Dieses Angebot wird durch Fachbibliotheken in den jeweiligen Niederlassungen ergänzt.

Interne Umfragen und kontinuierliche Verbesserung

Wir erheben regelmäßig Daten durch unsere zahl-reichen Qualitätssicherungsprozesse wie Audit Quality Reviews, unsere Konsultationsprozesse und sonstigen Methoden, die uns helfen, unsere Richtlinien, Ver-fahren und Schulungen weiter zu verbessern. Wir ergänzen diese Daten jährlich mit Daten aus Umfragen unter unseren Mitarbeitern. Der Global People Survey ermöglicht uns eine Einschätzung darüber, wie unsere Mitarbeiter die Unternehmenskultur von EY leben, und über die Art und Weise, wie die EYG-Mitglieds-unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben – Indika-toren dafür, welchen Stellenwert unsere Mitarbeiter der Qualität beimessen. Die Ergebnisse zeigen uns, wo die Leistung der EYG-Mitgliedsunternehmen gut ist und wo es Verbesserungspotenzial gibt, und sie helfen uns darüber hinaus bei der Entwicklung von Maßnah-menplänen und Initiativen.

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Finanzinformationen und VergütungFinanzinformationen

Die nachfolgend dargestellten Finanzinformationen der EY GmbH beziehen sich auf das abgelaufene Geschäftsjahr zum 30. Juni 2014.

Nachfolgend schlüsseln wir den Gesamtumsatz im Geschäftsjahr 2013/2014 (Stichtag: 30. Juni 2014) im Sinne der Kategorien des § 285 Nr. 17 HGB auf.

Die Umsätze sind in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften dargestellt.

Die Kategorie „Andere Bestätigungsleistungen“ umfasst u. a. Honorare für prüferische Durchsichten, Prüfungen von Zwischenabschlüssen (nicht nach WpHG), freiwillige Sonderprüfungen des Internen Kontrollsystems, Bestätigungsleistungen im Zusam-menhang mit Rechnungslegungsinformationen, Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz und andere gesondert beauftragte Prüfungen nach Spezialge-setzen wie z. B. Prüfung des Wertpapierdienstleis-tungsgeschäfts nach § 36 WpHG oder Prüfung der Makler und Bauträger nach § 16 MaBV.

Die Kategorie „Sonstige Leistungen“ umfasst im Wesentlichen die Tätigkeitsbereiche von Transaction Advisory Services (TAS) und Advisory Services.

Finanzinformationen für das am 30. Juni 2014abgelaufene Geschäftsjahr

Service Umsatz

[T-€]

Anteil

Abschlussprüfungs-leistungen

404.012 29 %

Andere Bestätigungs- leistungen

31.049 2 %

Steuerberatungs-leistungen

462.028 34 %

Sonstige Leistungen 476.306 35 %

Summe 1.373.395 100 %

Finanzinformationen für das am 30. Juni 2013abgelaufene Geschäftsjahr

Service Umsatz[T-€]

Anteil

Abschlussprüfungs-leistungen

357.394 28 %

Andere Bestätigungs- leistungen

22.995 2 %

Steuerberatungs-leistungen

453.011 36 %

Sonstige Leistungen 438.461 34 %

Summe 1.271.861 100 %

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 35

kräftigen Differenzierung dieser Vergütung, die mithilfe des GPPM-Prozesses an der jeweiligen Leistung der Geschäftsführer und Partner gemessen wird. Es findet eine jährliche Performancebeurteilung der Partner statt, bei der ihre Leistungen in Bezug auf Qualität, herausragende Mandantenbetreuung sowie Mitarbei-terführung und -entwicklung in Verbindung mit unse-ren Finanz- und Marktkennzahlen bewertet werden.

Die jährliche Gesamteinstufung eines Partners ist immer auch an seiner Qualitätseinstufung ausgerichtet.

In Anerkennung dessen, dass unterschiedliche Fähig-keiten und Aufgaben unterschiedliche Marktwerte haben, und um leistungsstarke Partner zu gewinnen und zu binden, werden folgende Faktoren in die Berechnung der Gesamtvergütung mit einbezogen:

• Seniorität

• Führungsrolle und Verantwortung

• langfristiges Potenzial

• Mobilität

Bei Verstößen gegen Qualitätsstandards werden ent-sprechende Maßnahmen eingeleitet. Diese können von Gehaltsreduzierungen über zusätzliche Schulungs-maßnahmen und zusätzliche Beaufsichtigung bis hin zu einer Zuweisung von anderen Aufgaben reichen. Bestimmte Verhaltensmuster oder äußerst ernste Ver-stöße können zu einem Ausschluss aus unserem Un-ternehmen führen.

Leitende Angestellte (mit und ohne Prokura), die nicht Partner sind, erhalten ebenfalls eine feste und eine variable Vergütung in Abhängigkeit von ihrer persön-lichen Leistung, ihrem Beitrag zum Qualitäts- und Risikomanagement sowie dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Auf den variablen Teil der Vergütung der Organmit-glieder und leitenden Angestellten (mit Prokura) sind im Geschäftsjahr 2013/2014 65 Prozent (Vorjahr 63 Prozent) der Gesamtvergütung entfallen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten fixe Vergü-tungen. Es gibt keine zusätzlichen erfolgsabhängigen Vergütungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält die sechsfache Vergütung, der stellvertretende Auf-sichtsratsvorsitzende die anderthalbfache Vergütung eines „normalen“ Aufsichtsratsmitglieds.

Qualität steht im Mittelpunkt unserer Unternehmens-strategie und ist eine Schlüsselkomponente unserer Beurteilungssysteme. Qualität und Risikomanagement sind daher auch wesentliche Komponenten unseres Vergütungssystems für Geschäftsführer, Partner und leitende Angestellte. Bewertung und Vergütung von Geschäftsführern und Partnern basieren auf Kriterien, die spezielle handlungs- und ergebnisorientierte Indika-toren für Qualitäts- und Risikomanagement beinhalten.

Der Global-Partner-Performance-Management-Prozess (GPPM-Prozess) ist ein global konsistenter Beurtei-lungsprozess für sämtliche Geschäftsführer und Part-ner der EYG-Mitgliedsunternehmen weltweit. Er un-terstützt unsere globalen Geschäftsziele, indem er die Leistungen der Geschäftsführer und Partner mit den weiter gefassten Zielen und Werten verknüpft. Der GPPM-Prozess ist ein fortlaufender zyklischer Prozess und umfasst die Festlegung von Zielen, die Karriereplanung, die Leistungsbeurteilung sowie Aner-kennung und Wertschätzung. Er dient als Eckpfeiler des Beurteilungsprozesses zur Dokumentation der Ziele und Leistungen unserer Geschäftsführer und Partner. Die Ziele eines Partners müssen verschiedene globale Prioritäten widerspiegeln; eine davon ist Qualität.

Die Bewertung und Vergütung von auftragsverant-wortlichen Partnern und von anderen Partnern mit Schlüsselfunktionen bei Mandanten auf der Grund-lage des Verkaufs prüfungsfremder Dienstleistungen an Prü fungs mandanten ist untersagt. Dies bestärkt unsere Partner, an ihrer beruflichen Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit und Objektivi-tät festzuhalten.

Wir haben spezifische Maßstäbe für die Bewertung der Leistungen im Bereich Qualitäts- und Risikomanagement entwickelt und dabei folgende Aspekte berücksichtigt:

• fachliches Know-how

• Umsetzung der Werte von EY im praktischen Verhalten und in der Einstellung

• profunde Kenntnisse und Führungsverhalten im Qualitäts- und Risikomanagement

• Einhaltung von Richtlinien und Verfahren

• Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, Bestimmungen und Berufspflichten

• Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Marke EY

Unsere Philosophie in Bezug auf die Vergütung der Ge-schäftsführer und Partner verlangt nach einer aussage-

Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden Angestellten

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Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern sowie unser soziales und ökologisches Engagement Dialog mit Stakeholdern

Als Prüfer kapitalmarktorientierter und anderer Unternehmen von öffentlichem Interesse ist sich die EY GmbH der Bedeutung ihrer im allgemeinen Inter-esse liegenden Rolle bei der Stärkung von Zuversicht und Vertrauen in die Unternehmen, Kapitalmärkte und Volkswirtschaften bewusst.

Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst, und wir arbeiten hart daran, stets in einem offenen und ehr-lichen Dialog mit unseren Stakeholdern zu stehen und damit unserem Leitsatz Building a better working world Rechnung zu tragen. In Diskussionen mit unseren Stakeholdern stellen wir unsere Sicht dar und sind bestrebt, deren Standpunkt besser zu verstehen. Wir unterstützen Verbesserungsmaßnahmen in den Be-reichen Corporate Governance und Finanzberichter-stattung sowie in anderen Bereichen, die die Kapital-märkte im weiteren Sinne betreffen.

Das Umfeld, in dem wir uns befinden, wird von einer Reihe von Entscheidungsträgern wie Regierungen, Regulierungsbehörden, Standardsettern und inter-nationalen Organisationen geprägt. EY arbeitet zuneh-mend mit globalen Organisationen wie dem Finanz-stabilitätsrat, dem International Forum of Independent Audit Regulators, dem Baseler Ausschuss für Banken-aufsicht, der Organisation für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internatio-nalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) zusammen. EY nimmt auch an globalen Foren teil, wie z. B. denen des Weltwirtschaftsforums in Davos oder an anderen Orten, wo führende Exper-ten zusammenkommen, um für uns und unsere Stake-holder wichtige Themen zu diskutieren.

Ausgewählte Stakeholdereinbindung weltweit im Jahr 2014

Im vergangenen Jahr haben sich internationale Orga-nisationen und maßgebliche Entscheidungsträger mit einer Reihe unseren Berufsstand betreffender Themen beschäftigt, insbesondere mit der Rolle, der Bedeu-tung und der Qualität der Abschlussprüfung und den Entwicklungen bei der Berichterstattung von Unter-nehmen und Abschlussprüfern. Optionen wie eine ver-besserte Berichterstattung des Abschlussprüfers, eine aussagekräftigere Informationspolitik der Unter-nehmen, eine obligatorische Rotation von Wirtschafts-prüfern oder ein obligatorisches Ausschreibeverfah-ren sowie eine erhöhte Transparenz der Aufsicht des Prüfungsausschusses über den Abschlussprüfer wer-den nach wie vor in einer Reihe von Ländern diskutiert.

So hat die Europäische Union 2014 eine Reform der Abschlussprüfung verabschiedet, die sowohl auf die EU als auch auf andere Länder einen erheblichen Ein-fluss haben wird. Diese sieht eine obligatorische ex-terne Rotation des Abschlussprüfers bei gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse innerhalb der EU vor. Betroffen sind auch innerhalb der EU ansässige Unternehmen von öffentlichem Interesse, die Tochterunternehmen von Unternehmen sind, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Auch wenn die Reform innerhalb der EU ihre größten Auswirkungen haben wird, wird sie auch für viele Unternehmen und Investoren außerhalb der EU zu spüren sein.

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 37

EY hat sich 2014 regelmäßig mit Investoren, Vertre-tern von Regulierungsbehörden, Gesetzgebern und anderen maßgeblichen Entscheidungsträgern getrof-fen, um all diese Themen zu diskutieren. Diese Ge-spräche haben gezeigt, wie wichtig eine gute Corporate Governance mit aktiven und engagierten Prüfungs-ausschüssen, die ihren Anteilseignern die Überwachung der externen Prüfer transparent machen, ist.

Gute Corporate Governance ist essenziell für eine effektive Finanzberichterstattung. Deshalb hat EY die Zusammenarbeit mit der OECD, die derzeit ihre Corporate-Governance-Grundsätze überarbeitet, inten-siviert. Seit der letzten Überarbeitung der Corporate- Governance-Grundsätze vor zehn Jahren haben sich die Rahmenbedingungen wesentlich verändert; so hat sich beispielsweise die Anzahl der unabhängigen Prüfungsausschüsse in vielen Ländern erhöht. Diese Grundsätze der OECD dienen Rechtsordnungen welt-weit als Leitlinien für eigene Corporate-Governance- Regelungen und haben somit globale Auswirkungen.

Investoren gehören zu den wichtigsten Stakeholdern der EYG-Mitgliedsunternehmen. Im vergangenen Jahr hat EY die Zusammenarbeit mit Investoren weltweit weiter verstärkt, um deren Sicht auf die Wirtschaftsprü-fung, Finanzberichterstattung, Corporate Governance und anderen den Kapitalmarkt betreffenden Themen zu verstehen. Dadurch sollen die wichtigsten Teilneh-mer im Bereich Rechnungslegung zum Dialog über Themen von gemeinsamem Interesse zusammenge-bracht werden. EY arbeitet mit den Investoren auf unterschiedliche Weise zusammen und hat unter ande-rem bereits gemeinsam mit dem ungarischen Wirt-schaftsministerium eine Konferenz in Budapest zum Thema Corporate Governance organisiert, die von Investoren, Unternehmen und Akademikern aus ver-schiedenen Ländern in Mittel- und Osteuropa besucht wurde.

Darüber hinaus hat EY in Großbritannien zusammen mit Investoren einen Workshop veranstaltet und dort über die Prüfungsmethode von EY, Corporate Gover-nance und andere wesentliche Themen diskutiert. EY hat auch weiterhin in Veranstaltungen mit privaten Investoren und weiteren Stakeholdern aus der ganzen Welt die Diskussionen über mögliche Verbesserun-gen der Corporate Governance gefördert. Solche Ver-anstaltungen werden von Dritten moderiert, um eine offene Diskussion zu ermöglichen.

Darüber hinaus ist EY Teil des Global Auditor Investor Dialogue, eines informellen Netzwerks aus führen-den globalen institutionellen Investoren, sowie Teil von weiteren großen globalen Prüfungsnetzwerken, in denen aktuelle Fragen zur Finanzberichterstattung und Wirtschaftsprüfung ausgetauscht werden. Außer-dem ist EY Mitglied der Asian Corporate Governance Association und regelmäßiger Sponsor der Konferen-zen des International Corporate Governance Network. Die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen er-weitert die Sichtweise von EY bezüglich einer Vielzahl von Grundsatzfragen. Wir schätzen die Möglichkeit, die Sicht der Investoren und anderer Interessenkreise besser verstehen zu können.

Weitere Fragen zu unseren Standpunkten?

Eine Auswahl an aktuellen Thought-Leadership-Bei-trägen ist über die EY Insights App für Smartphones und Tablets zu finden. Weitere Informationen über die EY GmbH finden sich auf Twitter, in Xing, Facebook, LinkedIn sowie YouTube.

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 38

Unsere Verpflichtung Building a better working world fängt bei unseren Mitarbeitern an und erstreckt sich auch auf die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und anderen Stakeholdern am Markt. Dies ist auch von Nutzen für die weltweite Öffentlichkeit. Den größ-ten Einfluss auf die Gesellschaft können wir dadurch erzielen, dass wir global und lokal wirtschaftliche Stabilität und Wachstum, zwei der wesentlichen Fra-gestellungen, denen sich die Welt gegenübersieht, unterstützen.

EY unterstützt Organisationen und Maßnahmen, die auf globaler, regionaler und lokaler Ebene zu Building a better working world beitragen. EY ist stolz darauf, Teil des UN Global Compact zu sein, und hat sich ver-pflichtet, die zehn allgemein verbindlichen Prinzipien (siehe Seite 39) in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbe-kämpfung hochzuhalten. EY berichtet jährlich über seine Fortschritte.

In Deutschland engagieren wir uns in Foren wie dem Deutschen Global Compact Netzwerk (DGCN), dem Arbeitskreis Nachhaltige Unternehmensführung (AKNU) sowie dem Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e.V. (econsense) und för-dern somit gezielt den fachlichen Dialog mit unseren Stakeholdern.

Zeit und Ressourcen zugunsten des Gemeinwohls

Wir unterstützen Non-Profit-Organisationen, die mit unserer Corporate-Responsibility-Strategie vereinbar sind, sowohl durch Überlassung (der Arbeitszeit) unserer Mitarbeiter als auch mithilfe finanzieller Mittel, da wir hier die beste Möglichkeit sehen, etwas zu erreichen und so die dringlichsten Bedürfnisse der Gemeinschaften, in denen wir leben und arbeiten, erfüllen können.

Unser Engagement auf einen Blick:

• über 20 EYcares-Projekte an 22 Standorten, an denen insgesamt 230 EY-Kolleginnen und -Kollegen mit 1.379 Stunden teilgenommen haben

• Spenden von über 1.200.000 Euro an gemein-nützige Projekte und Initiativen

• ProBono: gemeinnützige Zurverfügungstellung von beruflichen Kompetenzen im Wert von ca. 100.000 Euro

• Happy-Cents-Initiative mit 25.400 Euro, die an folgende Organisationen gespendet wurden

Soziales und ökologisches Engagement

Happy-Cents-Initiative

Durch Mitarbeiter gespendet

Endbetrag (durch EY

verdoppelt und aufgerundet)

Off Road Kids Stiftung 3.396,71 6.800,00

Big Brothers Big Sisters GmbH 3.549,40 7.100,00

BUND Jugend e. V. 1.499,19 3.000,00

Nicolaidisstiftung „Young Wings“

3.441,59 7.000,00

Rock it Biz gemeinnützige Stiftungs GmbH

662,25 1.500,00

Total 25.400,00

Mit unseren Corporate-Responsibility-Initiativen setzen wir uns dafür ein, die Welt ein Stück gerechter, lebens-werter und freudvoller zu machen; und wir engagieren uns auch dort, wo es vielleicht nur wenige erwarten. Hier einige unserer Corporate-Responsibility-Initiativen:

• intensive Zusammenarbeit mit Hochschulen

• traditionelle Weihnachtsspende zur Förderung gemeinnütziger Organisationen aus den Bereichen Bildung, Umwelt und Entrepreneurship

• „Think Social!“-Workshop: Bei der mittlerweile zweiten Veranstaltung in Köln unterstützen unsere jüngeren Kollegen eine gemeinnützige Organisa-tion mit ihrem Wissen und ihren Kompetenzen bei der Verbesserung des Businessplans oder der Fundraisingstrategie.

• Happy-Cents-Initiative, bei der die EY GmbH gemein-sam mit rund einem Drittel der deutschlandweiten Belegschaft an fünf Projektpartner für ihre gemein-nützige Arbeit mit sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen spendeten

• ProBono: Unsere Mitarbeiter haben im vergange-nen Geschäftsjahr im Wert von ca. 100.000 Euro ProBono-Arbeit im Namen der EY GmbH geleistet. Das bedeutet, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre beruflichen Kompetenzen im Sinne von Beratung und Prüfung etc. für gemeinnützige Organisationen, Social Ventures oder Start-Up’s ohne Bezahlung weitergegeben haben.

• Pathfinder-Programm: Seit 2007 geben wir jungen Menschen, die aufgrund von persönlichen Schick-salsschlägen einen erschwerten Start ins Berufs-leben hatten, die Chance, mit einer dreijährigen kaufmännischen Ausbildung bei der EY GmbH einen neuen Anfang zu wagen. Seit Programmstart haben wir insgesamt 15 jungen Menschen eine Ausbildung

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 39

ermöglicht. Acht Pathfinder konnten die Ausbildung bereits erfolgreich abschließen, wovon vier ihren Weg innerhalb der EY GmbH und vier außerhalb der EY GmbH gefunden haben.

• EYcares-Initiative, die 2010 unter dem Motto „Raus aus Anzug und Kostüm, rein in die Jeans und ande-ren Menschen eine Freude bereiten“ ins Leben geru-fen wurde. Inzwischen beteiligen sich viele unserer 22 Niederlassungen in Deutschland kontinuierlich mit lokalen Projekten an EYcares. Sie haben u. a. in Schulen vorgelesen, Kindergärten renoviert oder mit Behinderteneinrichtungen wie dem Mühlenkraft-werk e.V. in Nürnberg oder der Bayerischen Landes-schule für Körperbehinderte gearbeitet.

Unser Einsatz für die Umwelt

Wir sind der Überzeugung, dass wir entscheidend dazu beitragen sollten, eine ökologisch nachhaltige Welt zu schaffen. Daher verfolgen wir das anspruchsvolle Ziel, umweltbewusst zu arbeiten und neue Wege zu finden, unseren CO2-Fußabdruck zu verringern, der haupt-sächlich auf Geschäftsreisen und Energieverbrauch zurückzuführen ist.

EY erweitert kontinuierlich seine Maßnahmen zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen und berichtet darüber. In der Zusammenarbeit mit Fach-mitarbeitern der Climate Change and Sustainability Services der EYG-Mitgliedsunternehmen haben wir eine globale Methode zur Ermittlung der Umweltaus-wirkung entwickelt. EY sucht nach Möglichkeiten, Leading Practices zu entwickeln und einzusetzen, um sicherzustellen, dass unser weltweiter CO2-Fußab-druck glaubhaft dokumentiert ist.

Eine Arbeits- und Lebenswelt, wie wir sie verstehen, zeichnet sich durch konsequent nachhaltiges und klima-schonendes Wirtschaften aus. Diesen Anspruch haben wir seit 2012 in unserer Umweltleitlinie formuliert. In Umsetzung dieser Leitlinie ist es unserer Niederlas-sung in Eschborn gelungen, im Frühjahr 2013 das Öko-profit-Siegel zu erhalten. Die darauf aufbauende EMAS- Zertifizierung (Eco-Management and Audit Scheme) wurde Ende 2013 erfolgreich abgeschlossen.

Für alle unsere Printmaterialen verwenden wir FSC- zertifiziertes Papier (FSC = Forest Stewardship Council, eine Zertifizierung für Produkte aus nachhaltiger Forstwirtschaft). Unsere Hausdruckereien sind mit dem FSC-Siegel ausgezeichnet. Unsere Briefpost verschicken wir seit einigen Jahren klimaneutral. Seit 2013 gibt es in einigen Niederlassungen Elektro-tankstellen, also Ladestation zum Auftanken von E-Fahrzeugen. Hannover, Stuttgart und Eschborn nutzen außerdem Elektrofahrzeuge für Kurier- und Botenfahrten.

Die zehn Prinzipien des UN Global Compact

Menschenrechte

1. Unternehmen sollen den Schutz der inter-nationalen Menschenrechte unterstützen und achten und

2. sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschen-rechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen

3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

4. Unternehmen sollen sich für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit einsetzen.

5. Unternehmen sollen sich für die Abschaffung von Kinderarbeit einsetzen, und

6. Unternehmen sollen sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbs tätigkeit einsetzen.

Umweltschutz

7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umwelt-problemen dem Vorsorgeprinzip folgen.

8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern, und

9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

Korruptionsbekämpfung

10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpres-sung und Bestechung.

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Erklärung der Geschäftsführung

Gemäß § 55b WPO hat eine Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft Regelungen, die zur Einhaltung der Berufs-pflichten erforderlich sind, zu schaffen und ihre Anwendung zu überwachen und durchzusetzen. Dies wird als Qualitätssicherungssystem bezeichnet.

Das in diesem Transparenzbericht beschriebene Qualitätssicherungssystem, das auch Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit sowie zur Aus- und Fortbildung umfasst, soll gewährleisten, dass die von der EY GmbH durchgeführten Abschlussprüfungen den gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen entsprechen.

Die Durchsetzung unseres internen Qualitätssiche-rungssystems wird durch unsere Unternehmenskultur, unser Aus- und Fortbildungssystem sowie unsere Kom-munikations- und Informationssysteme gefördert.

Die Geschäftsführung der EY GmbH gibt hierzu die folgenden Erklärungen ab:

Erklärung zur Durchsetzung des Qualitätssiche-rungssystems nach § 55c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WPO

Die Geschäftsführung erklärt, dass sie das interne Qualitätssicherungssystem der EY GmbH – das im Rahmen des Abschnitts „Unser Qualitätsanspruch“ beschrieben wird – durchsetzt.

Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit nach § 55c Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 WPO

Die Geschäftsführung erklärt, dass die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit die im gleichnami-gen Abschnitt beschrieben werden Bestandteil des Qualitätssicherungssystems der EY GmbH sind und eine interne Überprüfung der Einhaltung der Unab-hängigkeitsanforderungen stattgefunden hat.

Erklärung zur Erfüllung der Fortbildungspflicht der Berufsangehörigen nach § 55c Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WPO

Die Geschäftsführung erklärt, dass die Berufsträger der EY GmbH zur Erfüllung der Fortbildungspflicht wie im Abschnitt „Kontinuierliche Aus- und Fortbil-dung von Wirtschaftsprüfern und Fachmitarbeitern“ beschrieben – angehalten worden sind.

Stuttgart, 25. März 2015

Ernst & Young GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft

WP/StB Graf Waldersee WP/StB Ruppel

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 41

Anhang

Im Kalenderjahr 2014 hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei folgenden Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung durchgeführt (Liste in alphabe-tischer Reihenfolge):

* JAP = Jahresabschlussprüfung * KAP = Konzernabschlussprüfung

JAP* KAP*

ADVANCED INFLIGHT ALLIANCE AG x x

AKTIENBRAUEREI KAUFBEUREN AG x

ALNO AG x x

AMADEUS FIRE AG x x

ATOSS SOFTWARE AG x x

AXEL SPRINGER SE x x

BECHTLE AG x x

BEIERSDORF AG x x

BILFINGER SE x x

BIOTEST AG x x

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT – AG VON 1877 –

x x

CARL ZEISS MEDITEC AG x x

CCR LOGISTICS SYSTEME AG x x

CELESIO AG x x

CONERGY AG i.L. x

COREALCREDIT BANK AG x

CREATON AG x x

CURANUM AG x x

DAHLBUSCH AG x

JAP* KAP*

DATA MODUL AG x x

DEMIRE DEUTSCHE MITTELSTAND REAL ESTATE AG

x x

DEUTSCHE GENOSSENSCHAFTS- HYPOTHEKENBANK AG

x

DEUTSCHE WOHNEN AG x x

DÜRR AG x x

DVB BANK SE x x

DZ BANK AG DEUTSCHE ZENTRAL- GENOSSENSCHAFTSBANK

x x

ELRINGKLINGER AG x x

EUROGATE GMBH & CO. KGAA, KG x x

EUROGRID GMBH x x

EUROKAI KGAA x x

EUWAX AG x

EWE AG x x

FAIR VALUE REIT-AG x x

FERNHEIZWERK NEUKOELLN AG x

GENERALI DEUTSCHLAND HOLDING AG x x

GRAMMER AKTIENGESELLSCHAFT x x

GRENKELEASING AG x x

HAHN-IMMOBILIEN-BETEILIGUNGS AG x x

HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AG x x

HEIDELBERGCEMENT AG x x

HOMAG GROUP AG x x

HSH FINANZFONDS AÖR x

HUGO BOSS AG x x

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Transparenzbericht 2015 – EY GmbH 42

JAP* KAP*

ING-DIBA AG x x

INIT INNOVATION IN TRAFFIC SYSTEMS AG x x

ITN NANOVATION AG x x

IVU TRAFFIC TECHNOLOGIES AG x x

KABEL DEUTSCHLAND HOLDING AG x x

KONTRON AG x x

LANDESKREDITBANK BADEN WÜRTTEMBERG – FÖRDERBANK (L-BANK)

x

LEIFHEIT AG x x

LEONI AG x x

LOTTO24 AG x

MAXINGVEST AG x x

MEDIGENE AG GESELLSCHAFT FÜR MOLEKULAR- BIOLOGISCHE KARDIOLOGIE UND ONKOLOGIE

x x

MYHAMMER HOLDING AG x x

NEMETSCHEK AG x x

O2 TELEFÓNICA DEUTSCHLAND FINANZIERUNGS GMBH

x

ONVISTA AG x x

OSRAM LICHT AG x x

PAION AG x x

PFEIFFER VACUUM TECHNOLOGY AG x x

PILKINGTON DEUTSCHLAND AG x

POLIS IMMOBILIEN AG x x

PORSCHE AUTOMOBIL HOLDING SE x x

PORTIGON AG x x

PRIME OFFICE AG x x

PROGRESS-WERK OBERKIRCH AG x x

PSI AG FÜR PRODUKTE UND SYSTEME DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE

x x

PURE GERMAN LION RMBS 2008 GMBH x

RED & BLACK AUTO GERMANY 1 UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

x

RED & BLACK AUTO GERMANY 2 UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

x

RED & BLACK TME GERMANY 1 UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

x

RETAIL AUTOMOTIVE CP GERMANY 2013 UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

x

JAP* KAP*

RETAIL CONSUMER CP GERMANY 2011-1 UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

x

SCHLOSSGARTENBAU-AKTIENGESELLSCHAFT x x

SCHNIGGE WERTPAPIERHANDELSBANK AG x

SCHWEIZER ELECTRONIC AG x

SEDO HOLDING AG x x

SENATOR ENTERTAINMENT AG x x

SGL CARBON SE x x

SIEMENS AG x x

SINNER AG x

STO SE & CO.KGaA (vormals STO AG) x x

STRÖER MEDIA AG (vormals STRÖER OUT-OF-HOME MEDIA AG

x x

SYGNIS PHARMA AG x x

TELEFONICA DEUTSCHLAND HOLDING GMBH x x

TELES AG INFORMATIONSTECHNOLOGIEN x x

TIPP24 SE x x

UBS DEUTSCHLAND AG x

UMS UNITED MEDICAL SYSTEMS INTERNATIONAL AG

x x

UNITED INTERNET AG x x

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG x

VILLEROY & BOCH AG x x

VITA 34 AG x x

VOITH GMBH x x

WACKER NEUSON SE x x

WESTDEUTSCHE IMMOBILIENBANK AG x

WIRECARD AG x x

YOC AG x x

YOUNIQ AG x x

YOUR FAMILY ENTERTAINMENT AG x

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EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory

Die globale EY-Organisation im ÜberblickDie globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschafts prüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mit-arbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen – für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“.

Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunter-nehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Man-danten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com.

In Deutschland ist EY an 22 Standorten präsent. „EY“ bezieht sich in dieser Publikation auf alle Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited.

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