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Suizidalität und Sterbehilfe im Kontext Sozialer Arbeit „Von der Vorstellung des Endes bis über das Ende hinaus“ Bachelor-Arbeit Studiengang Soziale Arbeit URN: urn:nbn:de:gbv:519-thesis2014-0172-8 Im Sommersemester 2014 vorgelegt von Julia Last

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Suizidalität und Sterbehilfe

im Kontext Sozialer Arbeit

„Von der Vorstellung des Endes

bis über das Ende hinaus“

Bachelor-Arbeit

Studiengang Soziale Arbeit

URN: urn:nbn:de:gbv:519-thesis2014-0172-8

Im Sommersemester 2014

vorgelegt von Julia Last

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ........................................................................................................................ 1

2 Vorstellungen über den Tod ........................................................................................... 2

2.1 Wissenschaftliche Betrachtung in Medizin und Philosophie .................................. 3

2.2 Religiöse Ansichten .................................................................................................. 5

2.2.1 Christentum...................................................................................................... 6

2.2.2 Judentum.......................................................................................................... 6

2.2.3 Islam ................................................................................................................. 7

2.2.4 Hinduismus ....................................................................................................... 7

2.2.5 Buddhismus ...................................................................................................... 8

3 Suizidalität ....................................................................................................................... 9

3.1 Geschichtliche Aspekte ........................................................................................... 9

3.2 Begriffsklärungen .................................................................................................. 10

3.3 Risikoeinschätzung ................................................................................................ 11

3.4 Alte Menschen ....................................................................................................... 12

3.5 Psychische Erkrankungen ...................................................................................... 13

3.5.1 Depressionen ................................................................................................. 14

3.5.2 Andere psychische Erkrankungen ( auch Suchtverhalten) ............................ 15

4 Sterbehilfe ..................................................................................................................... 16

4.1 Situation in Deutschland ....................................................................................... 16

4.1.1 Begriffsklärungen ........................................................................................... 17

4.1.2 Geschichte der Sterbehilfe und rechtliche Einordnung ................................ 20

4.1.3 Ethische Aspekte ............................................................................................ 22

4.1.4 Motive ............................................................................................................ 24

4.2 Umgang in anderen Ländern ................................................................................. 25

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4.2.1 Niederlande .................................................................................................... 25

4.2.2 Belgien ............................................................................................................ 26

4.2.3 Schweiz ........................................................................................................... 26

4.2.4 Europäische Einordnung ................................................................................ 27

5 Soziale Arbeit ................................................................................................................ 27

5.1 Klinische Sozialarbeit ............................................................................................. 27

5.2 Sterbebegleitung und Beratung ............................................................................ 29

5.3 Trauerarbeit ........................................................................................................... 30

5.3.1 Trauerreaktionen ........................................................................................... 31

5.3.2 Hinterbliebenenberatung .............................................................................. 33

5.3.3 Traumata ........................................................................................................ 35

5.3.4 Hinterbliebenentherapie................................................................................ 37

6 Schluss ........................................................................................................................... 39

7 Anhang .......................................................................................................................... 41

8 Quellenverzeichnis ........................................................................................................ 44

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1 Einleitung

„[…]Die Zeit hatte ihre Richtung geändert, ihre Bedeutung verloren, bald würde sie ganz

stehen bleiben. Die unzähligen Tauben am Fenster verwandelten sich in Boten, die den

Büchsenmacher Minoru in den Himmel tragen würden. Es blieb nur seine sterbliche Hülle,

die Hände andächtig vor dem weißen Buddha gefaltet, auf dessen Vollendung die

Inselbewohner warteten.“1

Dieses Zitat stammt aus dem Roman „Der weiße Buddha“ von Hitonari Tsuji und

beschreibt den Tod des Protagonisten Minoru Eguchi. Der Büchsenmacher Minoru erzählt

in diesem Buch von seinem Leben und den unterschiedlichen Begegnungen mit dem Tod.

Er erlebt den Unfalltod seines Bruders, den Mord an einem Soldaten sowie den

Selbstmord eines Freundes und begegnet diesen auf seine ganz eigene Weise mit der

Errichtung einer Buddha-Statue.

Auch in dieser Arbeit soll es um den Tod insbesondere um den Suizid und die Sterbehilfe

gehen. Anders als der Autor der mit Vorstellungskraft und Emotionen versucht, den Tod

greifbar zu machen, werden in dieser Arbeit unterschiedliche Ansichten und Fachwissen

zur Verdeutlichung der Problematik dargestellt.

Das erste Kapitel fungiert als Hinführung zur Problematik der Suizidalität und der

Sterbehilfe. Mithilfe der Wissenschaft, der Philosophie und der Religion sollen Ansichten

und Vorstellungen bezüglich des Sterbens und des Todes näher erläutert werden. Diese

Auffassungen können Grundlage bieten für den Umgang mit Sterbenden aber auch mit

Suizidgefährdeten sowie deren Umgang mit der Endgültigkeit des Todes.

Besonders Suizidgefährdete sehen den Tod als letzten und oft einzigen Ausweg aus ihrer

Lage. Daher wird im zweiten Kapitel auf den Suizid und die Menschen, die im direkten

Kontakt mit der Problematik stehen, das Augenmerk gelegt. Dabei werden verschiedene

Problemlagen in diesem Zusammenhang dargestellt. Auch unterschiedliche Altersphasen

1 Tsuji 2008, S. 11

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spielen eine Rolle. Daher wird die Altersspanne von Menschen über 70Jahren nochmals

extra aufgeführt.

Nicht nur bei der Suizidalität, sondern auch bei der Sterbehilfe wünschen sich Menschen

Akzeptanz und Verständnis. Nach der Klärung der verschiedenen Begrifflichkeiten wird

das dritte Kapitel Aufschluss über die Geschichte, die Motive und die ethischen Aspekte

der Sterbehilfe geben. Zusätzlich wird die Situation von Deutschland mit anderen

europäischen Ländern verglichen.

Das letzte Kapitel befasst sich mit den Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit, die in diesem

Zusammenhang eine Rolle spielen. So bilden sich zwei große Schwerpunkte heraus.

Wesentlich in der Arbeit in diesem Bereich ist die Beratung und die Trauerarbeit, die

beide sogar ineinander übergehen können. Sie sollen nicht nur dem Betroffenen helfen,

sondern auch den Angehörigen und dem sozialen Umfeld eine Stütze sein.

Doch nun als Hinführung beginnend die Vorstellungen über den Tod.

2 Vorstellungen über den Tod

Schon seit der Antike beschäftigen sich Menschen mit dem Leben und dem Tod. So treten

auch immer wieder die gleichen Fragen auf: Was ist ein lebenswertes Leben? Was ist ein

guter / würdevoller Tod? Wie wollen wir sterben?

Früher oder später kommt jeder Mensch mit dem Tod in Berührung und diese oder

ähnliche Fragen treten auf. Doch was ist in der heutigen Welt der Tod? Der medizinische

Fortschritt macht heute immer mehr möglich. Es gibt Reanimationen oder künstliche

Beatmung.2 Aber was ist dann der Tod? Im Folgenden soll dieser Frage auf den Grund

gegangen werden. Dabei treten sich Wissenschaft und Religion gegenüber.

2 Abe 2014, S 31

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2.1 Wissenschaftliche Betrachtung in Medizin und Philosophie

Selbst die Wissenschaft definiert den Tod in der jeweiligen wissenschaftlichen Richtung

anders. Allen gemein jedoch ist die Ansicht, dass der Tod das Lebensende beschreibt.

Die Mediziner gehen von verschiedenen Definitionen aus. Der ‚natürliche‘ Tod ist

bestimmt durch Rückbildungsvorgänge im Körper und somit ein Sterben im Alter.

Hingegen ist der ‚unnatürliche Tod‘ die Folge von Krankheit, Unfall oder anderen

äußerlich wirkenden Ursachen. Somit ist es ein unzeitiger Tod, der vermeidbar gewesen

wäre.

Dennoch beinhaltet der Tod keine Wiederkehr und das Annehmen einer neuen Realität

nach der Trennung. Das einzig fassbare am Tod ist die Verwesung des Körpers nach

Eintritt. Der Eintritt des Todes ist immer prozesshaft und wird durch drei Kriterien

bestimmt:

„durch das plötzliche Versagen einer oder mehrerer vitaler Funktionen aus bis

dahin tatsächlicher oder scheinbarer Gesundheit

durch plötzliches Versagen einer vitalen Funktion im Verlauf einer zwingend zum

Tode führenden Krankheit

durch fortschreitenden biologisch oder pathologisch bedingten Kräfteverfall“3

Dabei müssen auch die unsicheren und sicheren Todeskriterien berücksichtigt werden.

Der Arzt stellt diese dann bei einer Untersuchung fest. Zuerst werden die unsicheren

Todeszeichen überprüft. Wenn weder Puls, Atmung, Herztöne, noch Blutdruck

festzustellen ist, treten die sicheren Todeszeichen in einem Zeitraum von ein bis zwei

Stunden auf. Die Leichenstarre tritt ein und es werden Totenflecke sichtbar.

Die traditionellen Kriterien wie Aussetzen von Herzschlag und Atmung sind aufgrund der

Erfindung der Herz-Lungen-Maschine nicht mehr tödlich und als Kriterium nicht mehr

eindeutig. So wurde 1968 ein neues Kriterium des irreversiblen Hirnausfalls hinzugefügt.

Dabei ist entscheidend, dass keine Aktivitäten des Nervensystems im Gehirn zu erkennen

sind. Man nennt dies auch Hirntod. Zwar ist der Hirntod als Kriterium europaweit

anerkannt, dennoch ist der Tod immer noch kultur-und kontextabhängig.

3 Knipping 2006, S. 500 ff.

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Betrachtet man die Geschichte des Todes einmal genauer, finden sich unterschiedliche

Ansichten zu dem Thema Tod. Auch die Wissenschaft der Philosophie hat sich schon

immer mit dem Thema auseinander gesetzt und die Vorstellung vom Tod geprägt. Platon

betrachtete zwei unterschiedliche Varianten des Todes. Entweder musste der Tod die

Reise der Seele an einen anderen Ort sein oder das ‚Nichtsein‘ als angenehmer

traumloser Schlaf. Somit war für Platon der Tod etwas Gutes und kein Übel. Auch der

etwas später lebende Epikur sah die Furcht vor dem Tod als unbegründet. Er begründete

dies damit, dass es im Leben keinen Tod gibt und nach dem Tod kein Leben. Der Tod

bedeutete für ihn den Verlust des Bewusstseins verbunden mit der fehlenden Erfahrung

vom Tod. Somit sei die Furcht vor dem Tod bedeutungslos.

Im Mittelalter bestimmte hauptsächlich die Kirche die Auffassung vom Tod. Die drei

Kernaussagen waren damals schon die der Unsterblichkeit der Seele, die Erlösung durch

Jesus Christus und die Auferstehung nach dem Jüngsten Gericht. Näheres dazu findet sich

im nächsten Abschnitt über die religiösen Ansichten des Todes.

Erst mit der Kopernikanischen Wende änderte sich auch wieder das Bild des Todes.

Dennoch behandelt Descartes die Unsterblichkeit der Seele und das Fortbestehen nach

dem Tod nochmals philosophisch.

Ein großer Kritiker der Vorstellung der Unsterblichkeit war Hume. Er beobachtete alte

Menschen und stellte fest, dass sich mit der Schwächung des Körpers auch ein Nachlassen

der geistigen Aktivitäten vollzieht. Er schließt darauf, dass mit dem Tod und der Auflösung

des Köpers auch die Seele endet.

Nach Ende des Ersten Weltkrieges erarbeitete Freud seinen Ansatz zum Konzept des

Todestriebs. Die Gesellschaft hatte zu diesem Zeitpunkt ein verändertes Bild vom Tod

aufgrund der Ereignisse des Ersten Weltkrieges. Freud machte darauf aufmerksam, dass

die Menschen den Tod verdrängten, auch weil es unvorstellbar ist, sich den eigenen Tod

vor Augen zu führen. Außerdem betrachtete die Gesellschaft den Tod eher als Zufall

anstatt als Notwendigkeit. Freud hingegen ging in seiner Theorie davon aus, dass es

neben dem Lustprinzip auch den Todestrieb gibt, der alles wieder ins Gleichgewicht

bringt. Der Ausgangszustand sei der Tod und somit ist Ziel des Lebens ebenfalls der Tod.

Allerdings ist diese Theorie von Freud eine sehr umstrittene.

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Kurze Zeit später wird der Tod wieder anders dargestellt. Heidegger sah den Tod als

äußerste Grenze des menschlichen Daseins an und als zentrale Bestimmung des Todes.

Der Abschluss des Daseins ist der Tod. Dieser ist jedoch nicht erfahrbar. Für Heidegger

verkörpert der Tod das Nicht-mehr-Dasein und das Unvertretbare, was jedem Menschen

widerfährt.4

Andererseits besitzen wir kaum Wissen über den Tod. Vielleicht lassen sich die Annahmen

vom Tod mit einem Zitat von Manser zusammenfassen. „Jedoch lehrt uns die Natur, dass

ohne das Sterben, ohne den Tod kein Leben werden und sein kann. Im Kreislauf von

Werden, Sein und Vergehen wächst aus dem Absterbenden jeweils neues Leben. Und nur

im wachsenden Einvernehmen und Annehmen des Todes können wir die Kostbarkeit des

Lebens richtig verstehen und aus diesem Verständnis heraus lernen, das Leben zu

gestalten.“5

Der Tod gilt als das Ende des Lebens und wird durch das Kriterium des Hirntods

festgelegt. Aufgrund der Unklarheiten, die mit dem Tod einhergehen, haben Philosophen

im Laufe der Zeit verschiedene Erklärungsansätze entwickelt um sich und den Menschen

den Tod besser zu verdeutlichen.

Auch mit der Religion kann man das Leben gestalten, aber auch den Tod beschreiben. Für

viele ist die Religion ein Leitfaden in vielen wichtigen Fragen. So haben auch die

Religionen ihre Auffassung vom Tod, die im nun folgendem dargelegt wird.

2.2 Religiöse Ansichten

Genauso wie die Wissenschaft hat auch die Religion ihre Aufgaben. Eine bedeutende

Aufgabe ist die Deutung des Todes, um diesen verständlich zu machen und ihn ins Leben

einzufügen. Der Tod, selbst wenn er nur als Übergang angesehen wird, ist meistens ein

Störfaktor.

4 Lacina 2009, S. 13 ff. 5 Knipping 2006, S. 500 ff.

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So wird der Tod in den Religionen häufig als Strafe und etwas Unnatürliches angesehen.

Er wurde geschaffen um die Ordnung wieder herzustellen und somit einen natürlichen

Kreislauf zu schließen, in dem dann auch der Tod seine Rolle findet. Im Folgenden werden

die einzelnen Positionen der Religionen zum Thema Tod noch detaillierter dargestellt.

2.2.1 Christentum

Das Christentum hat sich im Verlaufe der Existenz geändert und somit haben sich auch

das Bild und die Vorstellung vom Tod mit verändert. In den späteren und moderneren

Zeiten legte man mehr Wert auf die Thematisierung Jesus und dessen Tod und

Wiederauferstehung. Dadurch wandelte sich auch bei den Menschen der Umgang mit

dem Tod. Hatten die Gläubigen früher große Furcht und Angst bezüglich des Themas, wird

es heute zum größten Teil ausgeklammert.

Dennoch gibt es aufgrund der klaren Ansichten über das Leben Schlussfolgerungen zum

Tod. Diese sogenannten Lebensregeln sind zugleich Vorbereitungen auf den Tod und das

Jenseits. Denn dort muss sich der Verstorbene dem Jüngsten Gericht unterziehen,

welches entscheidet, ob man in den Himmel oder in die Hölle kommt. So kann man zwar

wieder auferstehen nach der Vorstellung, aber nicht in seinen physischen Körper

zurückkehren, da der Körper gestorben ist.

2.2.2 Judentum

Im Judentum finden sich ähnliche Aspekte bezüglich des Todes wie im Christentum. Auch

im Judentum steht das Leben und nicht der Tod im Vordergrund. Angesicht der

Unantastbarkeit und Heiligkeit des Lebens wird das Judentum auch als Religion des

Lebens bezeichnet. Daraus ergeben sich schon die Einstellungen und die Ansichten über

den Tod. So ist es eine gesellschaftliche Pflicht das Leben zu erhalten, da nur Gott über

die Dauer entscheiden kann und darf.

Des Weiteren unterscheiden die Gläubigen, ob der Tod als Strafe oder als Teil der

conditio humana erfahren wird. Das bedeutet, dass die Rahmenbedingungen des

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Sterbens als gut empfunden werden. Doch trotz der Unentrinnbarkeit des Todes kann

dieser an sich niemals gut sein.

Bei Eintritt des Todes trennt sich dann die Seele vom Körper, was man jedoch nicht

beobachten kann. Deshalb wird die klassische Todesdefinition von Atem- und

Herzstillstand als Todeskriterium anerkannt. Der Hirntod hingegen wird sehr kritisch

betrachtet aufgrund der hohen Bedeutung des Herzschlags im Judentum. Für das Leben

nach dem Tod gibt es aber kein einheitliches Konzept wie im Christentum.

2.2.3 Islam

Gegensätzlich zum Christentum und zum Judentum steht der Islam. Im Islam ist der Tod

nichts negatives, was sich auf Strafe oder auf sündhaftes Leben zurückführen lässt.

Vielmehr ist es die Rückkehr zu Gott, der über Leben und Tod entscheidet. Dennoch

besitzt auch der Islam ein positives Menschenbild bei dem die Lebensdauer und das

geglückte Leben wertgeschätzt werden. Der abschließende Tod wird als unausweichliche

Herausforderung und Abkehr von dieser Welt betrachtet.

Der Sterbende wird dann von seinem Umfeld religiös begleitet, was eine Pflicht für jeden

Gläubigen darstellt. Dabei darf der Tod weder herbeigeführt noch beschleunigt werden.

Das Leben darf aber auch nicht um jeden Preis verlängert werden. Der Tod tritt dann als

Vorgang des Austritts der Seele aus dem Körper auf. Es gibt noch weitere Todeskriterien

wie der Stillstand der Organe oder den starren Blick. Der Todesengel führt abschließend

die ausgetretene Seele zu Gott.

2.2.4 Hinduismus

Wie in allen bisherigen Religionen stellt auch im Hinduismus das Leben einen hohen Wert

dar. Aber es ist gekoppelt an eine lange Reihe aufeinanderfolgender Existenzen und somit

stellt das Leben nur einen kleinen Teil im Geburtenkreislauf dar. Ziel eines jeden Hindu ist

die Befreiung in eine unvergängliche geistig-spirituelle Wirklichkeit. Dazu müssen sie sich

an bestimmte Normen halten, die das Karma beeinflussen und damit auch die

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Wiedergeburt. Das Karma ist verantwortlich für den Existenzbereich und die

Lebensdauer. Am Ende steht dann das atman, jenes unvergängliche Wesen, welches

jenseits von Geburt und Tod existiert.

Alte Menschen entwickeln eine aktive Einstellung gegenüber ihrem Tod. Sie ziehen sich

von ihren weltlichen Bindungen zurück und sterben im Kreis ihrer Familie. Der gute Tod

der hierbei angesprochen wird, kennzeichnet sich noch durch weitere Aspekte. Er

geschieht am Ende eines erfüllten Lebens im Vollbesitz seiner Fähigkeiten und besteht

aus dem freiwilligen Akt der Entsagung. Das Sterben ist dann das Verlassen des Körpers

während eines komplizierten Transformationsprozesses. Hierbei löst sich langsam die

Seele vom Körper mit ritueller Begleitung und das Sterben findet frei von medizinischen

Interventionen statt. Am Ende wird der gute Tod wie ein freudiges Ereignis während der

Bestattung zelebriert.

Hingegen wird ein plötzlicher Tod als schlecht angesehen. Eigentlich wird so ein

plötzlicher Tod durch das Karma ausgelöst und ist somit selbst verschuldet. Aber aufgrund

der Härte, die dies für die Hinterbliebenen bedeuten würde, ersetzt man den schlechten

Tod als Evakuierung des Körpers.

2.2.5 Buddhismus

Die letzte große Religion, die abschließend noch näher betrachtet wird, ist der

Buddhismus. Der Kern dieser Religion besteht in der Auseinandersetzung mit dem Tod. So

ist der Tod sehr stark mit den alten Traditionen verbunden. Schon Buddha begegnete am

Beginn seines Weges Alter, Krankheit und Tod.

Genau wie der Hinduismus geht auch der Buddhismus von einem Geburtenkreislauf mit

verschiedenen Existenzen aus. Diese sind geprägt durch das Leiden, welches als

Grundübel bezeichnet wird. Dennoch ist der Tod keine Befreiung davon, sondern nur der

Weg zu einer neuen Reinkarnation bedingt durch das im Leben gesammelte Karma. Eine

endgültige Befreiung ist nur in der menschlichen Existenzform möglich.

Dafür muss man durch die Erleuchtung Leben und Tod überwinden. Die Grundlage liefert

die Einsicht, dass das Leben leidvoll und vergänglich ist. Um zu dieser Einsicht zu

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gelangen, meditieren die Buddhisten. Sie werden sich ihrer eigenen Sterblichkeit bewusst

und üben in der Meditation den Sterbeprozess mehrmals täglich ein.

Zentraler Punkt für den Weg zur Befreiung ist das restlose Aufgeben des Begehrens und

des Lebensdurstes. Denn nur durch die Sehnsucht nach Leben bleibt man im

Geburtenkreislauf gefangen. Wichtig für das Sterben, was als Überschreiten einer Brücke

angesehen wird, sind die Akzeptanz und der Wille dazu. Das Sterben kann nicht durch

körperliche Kriterien definiert werden. Entscheidend jedoch sind drei wesentliche

Kriterien für den Eintritt des Todes. Die Lebenskraft, die Körperwärme und das

Bewusstsein beziehungsweise das Sinnesvermögen müssen entweichen. Ein plötzliches

oder gewaltsames Sterben wird als gefährliche Abweichung vom Normalfall angesehen.6

Auch wenn die Religionen immer großen Wert auf ihre Individualität legen, gibt es doch

Gemeinsamkeiten in der Betrachtung des Todes. Der Tod wird meist von Gott bestimmt

und als Übergang angesehen.

3 Suizidalität

Nachdem die Ansichten der Wissenschaft und die Vorstellung der Religionen zum Tod

dargestellt worden sind und ein plötzlicher Tod als unnatürlich und schlecht definiert

wurde, befasst sich dieses Kapitel mit genau dieser Form. Besonders in den Religionen

wurde der Selbstmord als schlechter Tod abgelehnt. Dennoch haben im Jahr 2012 9890

Menschen in Deutschland Suizid begangen.7

3.1 Geschichtliche Aspekte

Schon in der Geschichte zeigt sich, dass es immer Selbstmorde gab und sich das Bild des

Selbstmordes stark gewandelt hat. In der Antike wurden keine verbindlichen

Entscheidungen bezüglich des Suizids getroffen. Allerdings bildeten sich durch

verschiedene Philosophen differenzierte Ansichten dazu. Platon war ein großer Gegner

6 Heller 2012, S. 27ff. 7 Statistisches Bundesamt 2014 (Internetquelle)

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des Suizids. Er verlangte sogar eine Bestrafung des Toten. Es sollte verboten werden, dem

Leichnam eine übliche Beerdigung zukommen zu lassen. Hingegen vertrat Seneca die

Auffassung, dass es viel wichtiger sei, wie man gelebt hat. Die Art des Todes hätte nicht so

große Bedeutung. Seneca selbst beging nach der Aufforderung Nero`s sogar Selbstmord.

Eine dritte Meinung äußerten die Stoa. Sie sahen den selbstgewählten Tod als Ausdruck

der Freiheit an.

Im Mittelalter änderten sich die widersprüchlichen Auffassungen mit der

Vormachtstellung des Christentums. Das moralische Verbot aufgrund des Gebots ‚Du

sollst nicht töten‘ war die Grundlage für die Ablehnung des Suizids. Das Leben liege allein

in Gottes Hand und man begehe dreifache Todsünde, (an Gott, der Gesellschaft und der

Selbstliebe/ Selbsterhaltung) so die Auffassung der Christen. Sollte doch jemand Suizid

begehen, wurde er nicht in geweihter Erde beerdigt.8

Im 18.Jahrhundert wurde die Strafe für Suizid durch Friedrich den Großen aufgehoben.

Heute gehen die Meinungen wieder auseinander. Es gibt Befürworter und Gegner des

Suizids. Doch soll es hier nicht um eine Argumentation für oder gegen den Suizid gehen,

sondern um das Darstellen der Fakten in diesem Zusammenhang.

3.2 Begriffsklärungen

Allein schon die Begriffsauswahl ist vielfältig. Oft werden die verschiedensten

Begrifflichkeiten zur Darstellung verwendet wie Suizid, Selbstmord, Selbsttötung aber

auch Begriffe wie Freitod. Im weitesten Sinne meinen diese Begriffe alle das gleiche.

Dennoch gibt es Unterschiede in der Formulierung. Der Begriff Selbstmord ist eher

problematisch, da dieser Begriff Mord impliziert. Ein weiterer Begriff ist der Freitod, bei

dem von der Freiheit des eigenen Handelns und der zuvor getroffenen Entscheidung

ausgegangen wird. Daher wird häufig der Begriff Selbsttötung verwendet. Dieser

beschreibt nur die Handlung gegen das eigene Leben mit tödlichem Ausgang und legt

daher keine Zuschreibung fest.

8 Lacina 2009, S. 81-82

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Dies sind jedoch alles nur Begriffe für den vollendeten Suizid. Daher soll noch ein weiterer

Begriff definiert werden. „Von Selbsttötungsabsichten einer Person spricht man, wenn

diese Person Verhaltensweisen zeigt oder auch gedankliche Prozesse berichtet, welche

Handlungen oder auch Unterlassungen darstellen bzw. solche Planungen zum Inhalt

haben, die aus der Sicht der Person zwangsläufig kurz- oder auch langfristig zum Tod

führen oder die eigene Gesundheit in existentieller Weise gefährden.“ Diese Definition

beinhaltet drei wesentliche Aspekte. Zum einen werden hierbei Selbsttötungsversuche in

jeglicher Art zum Beispiel als Hilfeschrei berücksichtigt. Dazu kommen die unbewussten

Todessehnsüchte und die Selbsttötung als Konsequenz eines wiederholten

selbstzerstörerischen Verhaltens wie es bei Suchtkonsumenten vorkommt.

3.3 Risikoeinschätzung

Im Hinblick auf die oben vorgetragenen Definitionen, lässt sich schon einschätzen, dass

eine Diagnostik und die damit einhergehende Risikoabwegung nicht einfach ist. Zu

Umfangreich stellt sich das Spektrum von Suizidenten dar. Daher versuchen Fachleute

Merkmale zu bestimmen, die eine hohe Häufigkeit von Suizidenten aufweisen.

„Männlich

Männlich und 35-54 Jahre

Ende einer Partnerschaft

Arbeitslosigkeit

Alleinlebend

Krankheit

Psychische Erkrankung“

Treten diese Merkmale sogar in Kombination auf, erhöht sich das Risiko eines Suizids.

Doch gleichbedeutend sagen diese Merkmale auch nicht mehr, als das ein Risiko

bestehen könnte.

Genauso wenig greifbar wie die Merkmale, sind die Risikogruppen, die sich daraus

ergeben. Bevor in den nachfolgenden Abschnitten einige erklärt werden sollen, werden

sie hier nur kurz aufgelistet.

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„Alle depressiven Klienten

Alkoholiker, Medikamenten- und Drogenabhängige

Alte und Vereinsamte

Personen, die einen Suizid ankündigen

Personen, die durch einen Suizidversuch auffällig geworden sind“9

3.4 Alte Menschen

Wie eben angesprochen, gehören auch alte Menschen zu der Risikogruppe von

Suizidenten. Hierbei werden alte Menschen als Personen über 70Jahren definiert. Mit

steigendem Alter nehmen Suizidversuche ab, aber die ausgeführten Suizide steigen. Dies

liegt daran, dass sobald ältere Menschen sich für den Suizid entschieden haben, sie

diesen mit aller Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit durchführen. So bleiben

Suizidversuche häufig missglückte Suizide.

Einfluss auf solche Entscheidungen haben die zwischenmenschlichen Verhältnisse, die das

Wohlbefinden beeinflussen. Bei bestimmten sozialen Bedingungen treten Suizide häufiger

auf. Allerdings zählen auch noch andere Faktoren dazu.

Kontaktprobleme und Isolation

Aktueller Verlust einer nahestehenden Person

Weitere Probleme wie Konflikte innerhalb der Familie, finanzielle Probleme oder

Krankheit

Ein eben aufgelisteter Aspekt ist der Faktor Krankheit. Besonders im Alter nehmen

Krankheiten zu. Aber auch mit vielen Einschränkungen müssen ältere Menschen leben.

Die Leistungsfähigkeit, die Beweglichkeit, das Hören und Sehen reduziert sich und dies

kann zu depressiven Symptomen führen. Zusätzlich kann es

Persönlichkeitsveränderungen durch Veränderungen des Gehirns kommen. Dennoch ist

nicht der objektive Befund entscheidend, sondern die subjektive Wahrnehmung und

Verarbeitung. Ausschlaggebend sind auch die damit verbundenen Vorstellungen und

Ängste.

9 Dorrmann 1996, S. 29ff

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Einem weiteren Faktor kann der Umzug in ein Heim darstellen. Durch diese gravierende

Veränderung kann der Lebensmut sinken, da nicht nur die gewohnten Kontakte

wegbrechen, sondern zusätzlich ein Wechsel der gewohnten Örtlichkeiten stattfindet.

Des Weiteren stellt der Heimalltag eine große Anpassungsleistung bezüglich des

Tagesrhythmus bei Mahlzeiten und Aktivitäten dar. Dies verdeutlicht zwar nicht eine

erhöhte Suizidrate jedoch eine ausgeprägte Lebensmüdigkeit. So verlaufen die

Lebenszufriedenheit oder depressive Verstimmungen parallel mit Suizidgedanken. 10

Hinzu kommt das Alter oft negativ bewertet wird und die Sensibilität für die soziale

Situation gering ist. „Freilich ist die Selbstmordverhütung bei alten Menschen schwieriger,

weil der Entschluß alter Menschen eben oft endgültiger ist, eine oftmals gut begründete

Lebensgeschichte vorausgegangen ist, die Zukunft kürzer, die Vereinsamung totaler und

die Lebensqualität geringer ist.“11 Dies zeigt nochmals alle Komponenten auf, die bei der

Suizidalität von alten Menschen eine Rolle spielt. Doch nicht nur alte Menschen zählen zu

einer Risikogruppe. Auch psychische Erkrankungen können die Grundlage für einen Suizid

bilden.

3.5 Psychische Erkrankungen

Heutzutage gibt es eine Vielzahl von psychischen Erkrankungen mit unterschiedlichen

Ausmaßen. Im Unterschied zu körperlichen Erkrankungen gibt es keine Impfungen oder

bestimmte Vorsorgen. Jeder Mensch kann an einer psychischen Erkrankung leiden. Doch

nicht immer muss es gravierende Ausmaße annehmen. Dennoch gibt es auch solche Fälle.

Diese können dann unter Umständen auch tödlich enden. So zählen auch psychisch

Erkrankte zur Risikogruppe von Suizidenten.

In Folge soll es um Depressionen als eine Erkrankung gehen unter der viele Menschen

leiden. Als zweites wird hier die Thematik Sucht mit aufgegriffen, obwohl sie nicht direkt

zu den psychischen Erkrankungen zählen. Allerdings geht Sucht häufig mit einer

psychischen Erkrankung einher.

10 Teising 1992, S. 43ff 11 Pohlmeier 1983, S. 76

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3.5.1 Depressionen

„Depression ist die Bezeichnung für eine Gruppe phänomenologisch verwandter

psychischer Zustände, die sich in Schweregrad, Ursache und Verlauf jedoch erheblich

unterscheiden und von normal psychologischen Reaktionen bis hin zu schweren

psychiatrischen Erkrankungen reichen können.“ Das Hauptmerkmal der Depression ist die

niedergedrückte und pessimistische Grundstimmung. Zu den weiteren Symptomen zählen

Schuldgefühle, Selbstvorwürfe, Hoffnungslosigkeit und körperliche Beschwerden.12

Dabei sind Selbstmordgedanken nicht nur ein Symptom, sondern auch ein möglicher

Ausweg aus der Verzweiflung und Aussichtslosigkeit. Zwar sind damit depressive

Menschen gefährdet, aber häufig werden keine Suizide begangen. Unter bestimmten

Umständen jedoch kann das innere Gleichgewicht gestört werden und die normalen

Bewältigungsstrategien versagen. Dann können Selbstmordgedanken auftreten und der

mögliche Ausweg Suizid rückt näher.

„Für die vorliegende Frage, bei wem entstehen Selbstmordgedanken, ist von besonderer

Bedeutung, daß ein gewichtiger Einfluß dafür von frühkindlichen Erfahrungen ausgeht,

die insbesondere durch Verlusterlebnisse zu einer depressiven Persönlichkeitsstruktur

führen können. Treten später ähnliche Verlusterlebnisse wieder auf, ist Selbstmordgefahr

gegeben.“ Dabei sind Verlusterlebnisse bei depressiven Persönlichkeiten nicht häufiger,

nur die Verarbeitung solcher ist anders.

Eine weitere Besonderheit bei der Depression ist die Aggression. „ Die Depression ist

gelegentlich regelrecht als Aggressionserkrankung gekennzeichnet worden. Gemeint ist

dabei, daß depressive Persönlichkeiten eine gestörte Aggressionsverarbeitung in dem

Sinne haben, daß sie Aggressionen intrapunitiv verarbeiten mit der Konsequenz der

gehemmten Aggression bzw. der Wendung der Aggression gegen die eigene Person.“

Hierbei wird auf den Kampf gegen die Aggression angespielt. Dieser impliziert bestimmte

Schuldgefühle, die möglichst gering gehalten werden. Zusätzlich können die

entstehenden Schuldgefühle lebensbedrohlich werden, wenn die erlebte Aggression nicht

zugelassen wird.13

12 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 2011, S. 168 13 Pohlmeier 1983, S. 70/71

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15

Dies sind jedoch nicht alle Möglichkeiten für einen Suizid als möglichen Ausweg. Auch als

Hilfeschrei kann der versuchte Suizid gewertet werden. Wichtig ist auf alle Fälle eine

Reaktion des Umfeldes auf Selbstmordgedanken oder einen Suizidversuch. Auch bei

anderen psychischen Erkrankungen oder bei Suchtverhalten ist diese Regel zu beachten.

3.5.2 Andere psychische Erkrankungen ( auch Suchtverhalten)

Im ICD-10 sind eine Reihe verschiedenster psychischer Erkrankungen aufgelistet. Sie alle

können in möglichen Kombinationen mit bestimmten Situationen Selbstmordgedanken

und suizidales Verhalten auslösen. Auch bei der Sucht können psychische Erkrankungen

mitwirken. Darum soll es hierbei hauptsächlich um die Suchtthematik gehen.

„Sucht ist ein den Menschen beherrschendes Verlangen zur Änderung seines

Gemütszustandes durch die Einnahme bewusstseinsverändernder Mittel oder durch

exzessives Verhalten.“ Alle anderen Dinge, die ansonsten das tägliche Leben in Anspruch

nehmen, werden untergeordnet. Bevor die Erkrankung mit der Abhängigkeit beginnt,

überwiegen die positiven Gefühle, die rasch abklingen.14

Betrachtet man die Suchtmittel ist dies überwiegend der Alkohol. Des Weiteren sind es

suchtmachende Stoffe wie die Drogen Ecstasy, Heroin oder Cannabis, um nur einige

Beispiele zu nennen und zunehmend stoffungebundene Süchte wie Spielsucht.

Für einige Wissenschaftler impliziert Suchtverhalten von vornherein suizidales Verhalten.

So stellt Suchtverhalten eine langsame, aber sichere Selbstzerstörung dar. Damit sei Sucht

ein verlängerter Selbstmord. Dieser Auffassung sind jedoch nicht alles Wissenschaftler.

Vielmehr kann man davon ausgehen, dass durch die vorherrschenden Schuldgefühle, die

dauernden Erlebnisse des Versagens, wirtschaftliche Not, scheinbar unlösbare Konflikte

und weiterer Problemlagen, die Verzweiflung so groß ist, dass ein Suizid als mögliche

Lösung angestrebt wird.

Vergleicht man die Depression mit der Sucht treten einige Gemeinsamkeiten auf. „Die

nicht gehabte oder verlorene Liebe, das Grundproblem der Depression, wird

gewissermaßen symbolisch im süchtigen Trinken nachgeholt, allerdings mit der immer

wieder eintretenden Enttäuschung einer nur scheinbaren Ersatzbefriedigung. Der 14 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 2011, S. 889

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Depressive versucht es darüber hinaus durch Leistung- Nachholbedarf haben beide.

Ebenfalls träumen beide von einer schöneren Welt, die der eine im alkoholischen Rausch,

der andere extrem im manischen Rausch herbeizuzaubern sucht, beide in Ermangelung

anderer Strategien, die jeweils reale Welt des Alltags zu ertragen.“15 Diese kurze

Zusammenfassung verdeutlicht nicht nur die Gemeinsamkeiten beider, sondern auch die

Problemlage, die dazu führen kann, dass suizidales Verhalten entsteht.

Suizidales Verhalten ist ein gewaltsamer Akt gegen die eigene Person. Ausgelöst durch

ein bestimmtes Ereignis sind vor allem Risikogruppen wie psychisch Kranke oder

Menschen in einem bestimmten Lebensabschnitt besonders gefährdet.

4 Sterbehilfe

Anders als der Suizid schließt die Sterbehilfe eine weitere helfende Person mit ein.

Besonders dieser Umstand ist ein Aspekt für die Problematik der Sterbehilfe. Im

Folgenden Abschnitt soll das Thema Sterbehilfe tiefgründiger erörtert werden. Dazu

werden umfassende Aspekte in Bezug auf Sterbehilfe näher erläutert und auch mit

anderen Ländern verglichen.

4.1 Situation in Deutschland

In Deutschland ist das Thema Sterbehilfe aufgrund der Vergangenheit sehr umstritten.

Viele Aspekte werden mit dem verglichen, was zu Zeiten des NS-Regimes geschah.

Dennoch hat sich auch viel weiterentwickelt und verändert. Daraus entstehen dann

zusätzliche ethische Probleme. Hauptsächlich dabei betroffen, sind neben den Patienten,

die Ärzte oder das Pflegepersonal. Aufgrund dessen beschäftigt sich auch die Deutsche

Bundesärztekammer mit diesem brisanten Thema. 2004 veröffentlichte die

Bundesärztekammer Grundsätze zum Thema Sterbehilfe. Die zentralen Inhalte werden

nun kurz aufgelistet und in den folgenden Kapiteln verdeutlicht:

15 Pohlmeier 1983, S. 74/75

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17

„Die ärztliche Pflicht zur Lebenserhaltung kann unter bestimmten Umständen zu

Gunsten einer medizinischen Begleitung im Sterben zurücktreten.

Zulässig sind folgende Formen der Sterbehilfe: passive, indirekte, freiwillige und

nicht-freiwillige sowie Sterbehilfe im engeren und im weiteren Sinne.

Aktive Sterbehilfe und die Tötung auf Verlangen sind in keinem Fall zulässig.

Die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos.

Maßgeblich für die Behandlungsentscheidung ist der Wille des Patienten. Bei nicht

einwilligungsfähigen Patienten ist die Patientenverfügung für den Arzt bindend,

sofern diese die tatsächlich eingetretene Situation beschreibt und keine

Anhaltspunkte für eine nachträgliche Änderung des Willens erkennbar sind.

Bei Patienten mit schweren zerebralen Schädigungen kann die Dauer eines Komas

nicht maßgeblich für die Entscheidung über einen Behandlungsabbruch sein.

Nahrungs-und Flüssigkeitszufuhr sind nicht zwangsläufig Bestandteile der

Basisbetreuung. Das subjektive Hunger-und Durstempfinden muss aber gestillt

werden.

Ärzte sind zur konsensualen Entscheidungsfindung unter Einbeziehung von

ärztlichen und pflegenden Kollegen angehalten.“

4.1.1 Begriffsklärungen

In diesen acht zentralen Punkten der Bundesärztekammer befinden sich die

verschiedensten Begriffe im Zusammenhang mit Sterbehilfe. Dieses Kapitel soll

einführend diese unterschiedlichen Bezeichnungen erklären.

Im Bereich der Sterbehilfe gibt es immer wieder Komplikationen in der Verwendung der

richtigen Begrifflichkeiten. Allein der Begriff Sterbehilfe ist schwierig einzuordnen, da der

Begriff Hilfe impliziert. Doch Hilfe ist ein positiv besetzter Begriff und besonders bei der

aktiven Sterbehilfe ist diese Bezeichnung konträr zum Wortsinn. Aktive sowie passive und

indirekte Sterbehilfe ordnen die Art der Intervention ein und sollen den Begriff in seiner

Vielfältigkeit näher beschreiben.

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18

Sterbehilfe wird häufig auch mit den Begriffen Sterbebegleitung und Euthanasie in

Verbindung gebracht. Allerdings muss man den Begriff Sterbebegleitung deutlich trennen.

Sterbebegleitung ist ein Begriff, der in der Hospiz und Palliativmedizin einzuordnen ist

und auf die Wegbegleitung während des letzten Lebensabschnitts ausgerichtet ist.

Hingegen kann der Begriff Euthanasie in Zusammenhang mit Sterbehilfe gebracht

werden. Dieser kommt aus dem Griechischen und bedeutet guter Tod. In Deutschland ist

er eher negativ belastet aufgrund des geschichtlichen Hintergrundes. Deswegen wird in

Deutschland hauptsächlich der Begriff Sterbehilfe verwendet und nicht Euthanasie wie in

anderen Ländern.

Wie anfangs angedeutet ist Sterbehilfe ein sehr vielschichtiger Begriff. Eine erste Ebene in

der Kategorisierung des Begriffs stellt die Behandlungsebene dar. Dazu zählen die

Formulierungen passive, indirekte und aktive Sterbehilfe.

Passive Sterbehilfe beschreibt das Nichteingreifen oder das Einstellen lebenserhaltender

medizinischer Maßnahmen. Es wird zugelassen, dass der schwerstkranke Mensch stirbt.

Nur eine Grundversorgung wird aufrecht erhalten. Darunter fallen jedoch nicht eine

Reanimation, die Dialyse oder ähnliche Maßnahmen. Auch das Abschalten eines

Beatmungsgerätes zählt zur passiven Sterbehilfe. Es ist zwar eine aktive Handlung des

Arztes, aber es führt auf den ursprünglich ablaufenden Sterbeprozess zurück.

Eine weitere Formulierung ist die indirekte Sterbehilfe. Dabei versucht der Arzt, durch

Gabe von sehr starken Medikamenten die Schmerzen des Patienten zu lindern. Das kann

jedoch dazu führen, dass sich das Leben des Patienten verkürzt oder das Sterben

unabsichtlich beschleunigt wird.

Der dritte Aspekt bezieht sich auf die aktive Sterbehilfe. Durch gezieltes Herbeiführen des

Todes wird auf die Lebensbeendigung des Patienten gezielt. Es ist somit eine

beabsichtigte Tötungshandlung. Besonders diese Form ist sehr umstritten.

Eine weitere Unterscheidung bezieht sich auf die Perspektive des Gesundheitszustandes

des Patienten. Man nennt dies auch Sterbehilfe im engeren und im weiteren Sinne.

Obwohl grundsätzlich immer Leben erhalten werden soll, gibt es Fälle, in denen

Ausnahmen zulässig sind. Dafür bestehen zwei medizinische Szenarien. Zum einen sind

das sterbende Patienten, bei denen der Sterbeprozess schon begonnen hat und eine oder

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19

mehrere körperliche Funktionen irreversibel geschädigt sind. Zum anderen sind es

schwerstkranke Patienten, die an einer Krankheit leiden, die in naher Zukunft zum Tode

führt und die eine infauste Prognose haben.

Zusätzlich besteht noch eine dritte Perspektive im Zusammenhang mit der Zustimmung

des Patienten. Es geht dabei um die Freiwilligkeit. Bei der freiwilligen Sterbehilfe äußert

sich der Patient bewusst zum Wunsch seines eigenen Todes. Dies geschieht ohne

äußerlichen Zwang. Ist der Patient jedoch nicht mehr in der Lage diesen Willen oder

Wunsch zu äußern, agiert ein Stellvertreter. Dieser muss den mutmaßlichen Willen des

Patienten feststellen. Dies wird als nicht-freiwillige Sterbehilfe bezeichnet.

Im Gegensatz dazu steht die unfreiwillige Sterbehilfe. Dabei wird der Patienten nicht nach

seinem Willen oder Wunsch befragt, beziehungsweise es wird gegensätzlich zum Willen

des Patienten gehandelt.

Außerdem gibt es noch weitere Begrifflichkeiten, die im Zusammenhang mit Sterbehilfe

stehen. Darunter fällt zum Beispiel der Begriff der Sedierung am Lebensende. Dabei wird

durch Medikamentenvergabe das Bewusstsein des Patienten teilweise oder ganz

ausgeschaltet. Häufig wird dies angewendet, wenn die Schmerzen zu stark sind und dem

nicht mehr anders begegnet werden kann.

Auch die Formulierungen Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid haben einen

direkten Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Bei der Tötung auf Verlangen wird nach dem

Wunsch des Patienten, dieser durch eine andere Person getötet. Im Unterschied dazu

wird bei der Beihilfe zum Suizid nur die Möglichkeit für den Patienten geschaffen, sich

selbst zu töten.16

Um nun einen genaueren Einblick in die Rechtslage zu bekommen, wird zuerst der

geschichtliche Hintergrund näher beleuchtet.

16 Woellert/ Schmiedebach 2008, S. 17-24

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20

4.1.2 Geschichte der Sterbehilfe und rechtliche Einordnung

Schon seit dem Mittelalter wurden erste Aspekte der Sterbehilfe deutlich. Ging man

damals noch fest davon aus, das Leben und Sterben in Gottes Hand liegt, änderte sich in

der Renaissance diese Auffassung. Zu dieser Zeit strebte man nach einem leichteren Tot

und die Erlösung von Qualen durch den Arzt. F.Bacon unterschied zwischen einem

innerlich, sanften Tod und einem äußerlich sanften Tod, der von dem Handwerk des

Arztes abhängig war.17

1835 erschien ein Buch mit dem Titel ‚Euthanasie oder die Kunst den Tod zu erleichtern‘.

Dabei ging es um die Lehre der Euthanasie und sechs zentrale Punkte für das Sterben

eines Menschen. Damals jedoch verband man mit dem Begriff Euthanasie nur das

Begleiten beim Sterben. Handlungen, die zum Tode hätten führen können, wurden von

den Ärzten ethisch verworfen. Das Preußische Landrecht von 1794 verbat sogar die Hilfe

beim Suizid oder die aktive Sterbehilfe und stellte sie unter Strafe.

Erst Ende des 19. Jahrhunderts kam es zu ersten relevanten Diskussionen von Ärzten

bezüglich der Sterbehilfe im Zusammenhang mit den Kosten im Gesundheitssystem. So

wurde 1895 eine Programmschrift mit dem Titel ‚ Das Recht auf den Tod‘ veröffentlicht.

Hier wurde auf die angenehme Seite des Todes hingewiesen, als Erlösung von Qualen. Es

kam zu einer Anerkennung des Rechts auf Tot durch Mitleid. Dabei wurde eine

Tötungserlaubnis erteilt, wenn der Arzt die entsprechende Diagnose stellte und der

Patient seine Einwilligung gab.

So wurde 1913 der erste richtige Gesetzesentwurf verabschiedet. Dieser hatte

Ähnlichkeiten mit den heutigen gültigen Regelungen in den Niederlande und Belgien.

Allerdings beeinflusste der 1.Weltkrieg den Sterbehilfediskurs.

1921 lehnte die deutsche Ärztekammer einen Antrag auf ‚Vernichtung lebensunwerten

Lebens‘ ab. Dennoch war das Thema weiterhin auf der politischen Agenda. Mit der

Machtergreifung Hitlers und der NSDAP änderte sich die Situation in Deutschland. So

wurde 1939 die Kindereuthanasie eingeleitet und später dann die Erwachsenen-

Euthanasie. Es wurden psychisch Erkrankte, Menschen mit einer Behinderung sowie

17 Lacina 2009, S. 74

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Kinder mit einer Beeinträchtigung ermordet. Dennoch war während der NS-Zeit Tötung

auf Verlangen und ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens‘ strafbar.

Nach Kriegsende gab es dann kaum noch Publikationen zum Thema Sterbehilfe. So

forderten Juristen sogar auf dem Konstanzer Juristentag 1947 ein Verbot über

Diskussionen zum Thema Sterbehilfe18. Erst Ende der 1950er Jahre kam es in der BRD kam

es in Diskussionen zu einer ethischen Neubewertung in Bezug auf Sterbehilfe. So fing man

an, die Patientenautonomie stärker zu bewerten. Dennoch wurde erst 1979 eine

rechtliche Formulierung in der Bundesärztekammer zum Thema passiver Sterbehilfe

zugelassen. Immer wieder kam es in den folgenden Jahren zu Diskussionen und

gesetzlichen Forderungen. Diese blieben aber bis auf weiteres aus. Erst 1986 kam es zur

Anerkennung der indirekten Sterbehilfe vor dem Deutschen Juristentag.

Heute sind maßgeblich gerichtliche Einzelfallentscheidungen von Bedeutung, da es keine

ausdrückliche, gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe gibt. Alleine die Rechtsprechung und

die berufsständischen Vorgaben bilden ein Maß für Entscheidungen. Eine Grundlage

bildet nur das Grundgesetz mit dem Artikel 2 in dem auf die körperliche Unversehrtheit

verwiesen wird und das Strafgesetzbuch Paragraph 216.

Allgemein kann man sagen, dass alle Handlungen gegen das Leben strafbar sind. Nur in

besonderen Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die Handlung

straffrei. Dazu zählt jedoch nicht die aktive Sterbehilfe. Diese ist immer strafbar egal ob

der Wille des Patienten vorliegt und in welchem Zustand sich dieser befindet. 19

Dennoch gibt es immer wieder Einzelfälle, in denen man nicht klar erkennen kann, um

welche Form der Sterbehilfe es sich handelt und ob Sterbehilfe zulässig ist. Aus diesem

Grund spielen ethische Aspekte eine besondere Rolle.

18 Fittkau/ Gehring 2014 (Internetquelle) 19 Woellert/ Schmiedebach 2008, S. 31

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passiv indirekt Tötung auf

Verlangen

Beihilfe zum

Suizid

freiwillig erlaubt erlaubt verboten nicht strafbar,

medizinethisch

strittig

nicht- freiwillig erlaubt erlaubt verboten -

unfreiwillig verboten verboten verboten -

Tabelle: Rechtliche Beurteilung der Sterbehilfe in Deutschland 20

4.1.3 Ethische Aspekte

Die Ethik in der Medizin soll eine Grundlage für das Handeln schaffen. Dabei stehen sich

immer die Pflichten des Handelnden und die Rechte des Betroffenen gegenüber.

Besonders im Bereich Sterbehilfe führt das zwangsläufig zu Problemen, da der Arzt

verschiedene Dinge gegenüber dem Patienten zu gewährleisten hat. Unter anderem hat

jeder Patient das Recht auf Lebenserhaltung, Hilfeleistung und körperliche

Unversehrtheit. Dies steht aber auch dem Recht auf Selbstbestimmung und Respekt vor

dem Patienten gegenüber. Somit ist allein schon der Aspekt der Sterbehilfe ein ethisches

Problem.21

Hinzu kommen im Bereich der Sterbehilfe weitere Probleme. Ein zentraler Punkt

besonders bei der passiven Sterbehilfe ist die Nahrungszufuhr. Laut Bundesärztekammer

zählt das subjektive Empfinden nach Hunger oder Durst. So ist umstritten, ob bei der

Basisversorgung auch die Nahrungszufuhr zu gewährleisten ist oder ob dies zu

unterlassen ist, wenn es der Patient wünscht. Häufig stellt sich mit Beginn des Sterbens

das Bedürfnis nach Nahrung ein. Damit wird das Nicht-Essen-Wollen als Zeichen für den

herannahenden Tod gewertet.

Ein weiteres Problem stellen komatöse Krankheitszustände dar. Hinter diesem Begriff

verbirgt sich eine ganze Reihe von verschiedenen Zuständen, die eine unterschiedliche

Betreuung bedürfen. Aus diesem Grund kann keine Verallgemeinerung für Sterbehilfe

20 Woellert/ Schmiedebach 2008, S. 31 21 Schreiner 1995, S. 3 ff.

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vorgenommen werden. Daher dürfen Maßnahmen die zum Tode führen, erst

angewendet werden, wenn der Zustand einen infausten Verlauf nimmt oder der

Sterbeprozess schon begonnen hat. Dennoch müssen diese Entscheidungen bei jedem

Einzelfall neu bewertet werden.

Ein dritter problematischer Aspekt bei der Sterbehilfe ist die ärztliche Beihilfe zum Suizid.

Rechtlich betrachtet ist dies straffrei, da auch Selbsttötung nicht strafbar ist und demnach

dies auch für die Beihilfe gilt. Allerdings ist die ärztliche Beihilfe ethisch sehr umstritten.

Wie Eingangs schon angesprochen steht der Berufsethos der Lebenserhaltung gegenüber

der Hilfe. Die Bundesärztekammer verwirft ethisch die Beihilfe zum Suizid.

In diesem Zusammenhang wird das Beispiel des Falles Hackethal angeführt. Frau E. war

seit 1977 an einem Hauttumor erkrankt. Dieser wurde mehrfach behandelt und operiert.

Dennoch verschlechterte sich der Zustand von Frau E. stetig und es kam zu einer

Ausweitung des Tumors bis in die Schädelbasis. Dies hatte Schmerzen zu folge, die sich

nicht mehr lindern ließen. Daraufhin bat sie ihren Arzt um Beihilfe bei ihrem Suizid. Der

Arzt Herr Hackethal besorgte ihr eine tödliche Dosis Kaliumzyanid. Unter Abwesenheit

des Arztes, aber im Beisein ihrer nächsten Angehörigen verabreichte sich Frau E. die

tödliche Dosis.

Dieses Beispiel soll die Brisanz des Themas noch verdeutlich. Dabei ist zu berücksichtigen,

dass die Abwesenheit des Arztes von Bedeutung ist. Helfer können wegen unterlassener

Hilfeleistung oder Tötung auf Verlangen durch Unterlassen laut den Paragraphen 13 und

216 StGB angeklagt werden. Dies geschah auch im Beispiel vom Fall Hackethal. Im Prozess

wurden jedoch alle Beteiligten freigesprochen.22

Alle diese Aspekte und Probleme führen zu Diskussionen zwischen Befürworter und

Kritiker. Doch was bringt Menschen insbesondere Ärzte und Pflegekräfte dazu Leben zu

nehmen und nicht zu schützen? Im folgendem Abschnitt soll dies beleuchtet werde.

22 Woellert/ Schmiedebach 2008, S. 20- 33

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4.1.4 Motive

Die Motive Sterbehilfe zu begehen, sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Dennoch

kann man vier große Motive zusammenfassen. Diese müssen allerdings nicht in Reinform

auftreten, sondern können auch zusammen vorkommen.

Ein erstes Motiv kann das sogenannte tödliche Mitleid sein. Dabei geht es aber nicht

darum, dass Menschen das Leiden des Patienten nicht ertragen, sondern vielmehr um das

eigene Nichtertragen. Das bedeutet, dass man ein großes Unbehagen gegenüber dem

Patienten verspürt, weil man mit dem eigenen Leiden und der eigenen Vergänglichkeit

konfrontiert wird. Es zeigt die Unfähigkeit das Leiden mit anzusehen und mit zu ertragen.

Als zweites kann man den Würdeverlust anführen. Hierbei geht es allerdings eher um

einen Zuspruch als um die wesenseigene Würde. Durch pflegerische Maßnahmen wie

Waschen oder Füttern, setzt man die Würde des Patienten herab. Man stuft dies als

würdelos ein und möchte durch den Tod die Würde zurückgeben.

Die zwei letzten Motive ähneln sich in ihrer Form. Der ökonomische und gesellschaftliche

Druck werden gleichwohl angesprochen. Pflegerische Maßnahmen und medizinische

Behandlungen kosten weitaus mehr als der Tod eines Patienten. Aufgrund der

wachsenden ökonomischen Zwänge im Gesundheitswesen spielt dieser Aspekt eine

immer wichtigere Rolle. Es werden überall Sparmaßnahmen getroffen, die zum Leidwesen

der Patienten geschehen. So können sie die, für sie notwendigen Hilfen, nicht mehr

erhalten. Der andere Aspekt der zum Tragen kommt, ist der gesellschaftliche Druck.

Dieser ist wohl eher unmerklich und unbewusst. Dennoch spielt auch dieses Motiv eine

Rolle. So bedeuten Schwerstkranke und Sterbende eine Verantwortung, die viele nicht

tragen können oder wollen. Um aus diesem Verantwortungsgefühl heraus zu kommen,

muss der Patient verschwinden. Dieses Motiv ist wohl am schwersten zu greifen, da man

es nur schwer benennen und definieren kann.23

Auch außerhalb Deutschlands gelten diese Motive. So werden im folgenden Kapitel

andere Länder näher beleuchtet und deren Umgang mit Sterbehilfe.

23 Knipping 2006, S. 557 ff.

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Sterbehilfe ist in Deutschland nur als passive Reaktion zulässig. Aufgrund der deutschen

Vergangenheit insbesondere zur NS-Zeit ist jede andere Form der Sterbehilfe sehr

umstritten.

4.2 Umgang in anderen Ländern

Der Fall einer 99jährigen Frau machte Schlagzeilen. Die körperlich und geistig gesunde

Frau bat ihren Stiefsohn um Sterbehilfe. Dies löste in den Niederlanden eine neue

Debatte über den ‚idealen Tod‘ aus.24 Dies zeigt auf, in welchem internationalen Rahmen

das Thema Euthanasie und Sterbehilfe polarisiert. Auch andere EU-Staaten sowie der

Europarat widmen sich diesem brisanten Thema. Hierfür werden nun einige EU-Staaten

als Beispiel für den Umgang mit der Problematik der Euthanasie vorgestellt. Dafür

wurden direkte Nachbarn von Deutschland ausgewählt. Im Anhang findet sich dazu noch

eine tabellarische Übersicht der drei Länder und deren Sorgfaltskriterien.

4.2.1 Niederlande

Die Niederlande praktizierten europaweit Sterbehilfe als einer der Ersten. Schon im Jahre

2002 wurden die Beihilfe zum Suizid sowie die Euthanasie legalisiert. Beides gilt heute als

Element der medizinischen Praxis.

Ursprünglich wollte man die früher vorherrschende Grauzone in diesem Bereich

abschaffen. Dazu musste das bestehende Abkommen gesetzlich verankert werden.

Juristen und Politiker versprachen sich von der Duldung beziehungsweise der rechtlich

anerkannten Durchführung der Euthanasie Transparenz und Kontrolle. Hierfür wurden

Sorgfaltskriterien für Ärzte beschlossen, die diese vorher zu kontrollieren haben. Des

Weiteren schuf man eine Kontrollkommission, die die Vorgehensweise der Ärzte

überprüfen soll.

Dennoch gibt es auch weiterhin eine Grauzone und eine Zone des Missbrauchs. Auch die

Bevölkerung, die anfänglich sehr begeistert von dem Vorstoß der Regierung war, äußert

24 Abe 2014, S. 31

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sich mittlerweile kritisch zu dem Thema. Die frühe Begeisterung über den offenen

Umgang mit diesem Thema ist in Angst und Unsicherheit umgeschlagen. So gibt es heute

Credo-Cards, die den Ärzten anzeigen, dass das Leben nicht frühzeitig beendet werden

darf.

4.2.2 Belgien

Kurz nach der Legalisierung der Euthanasie in den Niederlanden, kam es auch zu einer

gesetzlichen Anerkennung in Belgien. Dies war jedoch nicht eine Reaktion auf das

niederländische Gesetz, sondern das Ergebnis einer jahrelangen gesellschafts- und

gesundheitspolitischen Diskussion. Seit den 1960er Jahren wurden immer wieder

Versuche unternommen, um eine Legalisierung zu erreichen.

Trotz den zahlreichen Ähnlichkeiten zu den Niederlanden im Bezug auf Sorgfaltskriterien

und den Einsatz von Kontrollkommissionen, bestehen doch einige gravierende

Unterschiede. Das Gesetz deckt die Beihilfe zum Suizid sowie die Euthanasie von

Minderjährigen nicht mit ab und schließt diese sogar aus. Jedoch sind einige Aspekte des

Gesetzes deutlich lockerer. So muss ein Patient nicht sterbenskrank sein, um Euthanasie

in Anspruch zu nehmen. Es genügt die Diagnose einer unheilbaren Krankheit. Zudem sind

psychisch erkrankte Menschen nicht vom Gesetz ausgeschlossen. Dies führt zu einer

immer weiteren Auflösung des absoluten Lebensschutzes. In dieser Weise äußern sich

Kritiker der Euthanasie.

4.2.3 Schweiz

Genauso wie es Kritiker gibt, haben auch die Befürworter der Euthanasie eine Plattform in

der Gesellschaft. Besonders die Schweiz lässt sogenannten Sterbehilfeorganisationen

großen Raum für deren Arbeit.

Diese Organisationen agieren auf Grundlage der Strafffreiheit bei Suizid. Sie handeln im

rechtsfreien Raum. Dies führt sogar zu einem regelrechten Sterbetourismus. Dabei reisen

einzelne Personen in die Schweiz und bezahlen die Sterbehilfeorganisationen für ihren

gewünschten Tod. Gleichzeitig nutzen die Sterbehilfeorganisationen das so

erwirtschaftete Geld für das Vorantreiben für eine möglichst umfassende Euthanasie-

Regelung.

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4.2.4 Europäische Einordnung

Auch der Europarat nahm zum Thema Euthanasie und Sterbehilfe Stellung. Im Jahr 1999

gab es eine richtungsweisende Entscheidung. In dieser erklärte der Europarat, dass man

ein Leben nicht so beenden darf. Es sei ein absolutes Tabu, gezielt ein Leben zu verkürzen,

auch wenn es sich um eine Leidensverkürzung handelt. So zielt der Europarat auf ein

Verbot der Euthanasie ab, welches dieser im Jahr 2012 nochmals bekräftigte.25

Im europäischen Ausland wird mit dem Thema Sterbehilfe offener umgegangen. Häufig

sind bestimmte Aspekte der Sterbehilfe erlaubt, obwohl der Europarat eine klare

Meinung gegen Sterbehilfe vertritt.

5 Soziale Arbeit

Alle diese Themen und Aspekte scheinen auf den ersten Blick wenig mit der Sozialen

Arbeit zu verbinden. Allerdings stehen Sozialarbeiter den Menschen in jedem

Lebensabschnitt zur Seite und somit auch am letzten Lebensabschnitt, so unterschiedlich

wie dieser auch sein mag. Das Leben hat viele Facetten, genauso wie der Tod. Anders als

der Mediziner blickt der Sozialarbeit nicht nur auf seine Diagnosen und den Patienten. Er

nimmt den Klienten und sein Umfeld war und arbeitet mit den Menschen in

unterschiedlicher Weise. Genau um diese vielfältige Arbeit angesichts des Todes und

seiner unterschiedlichen Facetten dreht sich das nächste Kapitel.

5.1 Klinische Sozialarbeit

Beginnend mit der klinischen Sozialarbeit werden die anschließenden Bereiche der

Sozialen Arbeit vertieft. Die klinische Sozialarbeit findet sich in den psychosozialen

25 Knipping 2006, S. 557 ff.

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Feldern der Sozialen Arbeit und beschäftigt sich mit den Multiproblemlagen der Klienten

im Sozial-und Gesundheitswesen.26

Dennoch gibt es ein eher ambivalentes Verhältnis zu den medizinisch-

naturwissenschaftlichen Professionen im klinischen Arbeiten. Während sich die Mediziner

um den körperlichen und psychischen Zustand des Patienten kümmern, übernehmen

Sozialarbeiter eine andere Rolle, die häufig als nicht so tragend anerkannt wird.

Andererseits benötigen Patienten meist mehr als nur eine Diagnose der Erkrankung und

deren Behandlung. Es geht beispielsweise um das Erschließen von sozialen Ressourcen

wie Reha-Maßnahmen oder Selbsthilfegruppen. Auch zur Verbesserung der

Lebensumstände können Sozialarbeiter beitragen, in dem sie dem Patienten helfen, sich

in veränderten Lebensumständen zurechtzufinden. Dies kann der Fall sein bei

Trauerfällen oder körperlichen sowie geistigen Beeinträchtigungen der eigenen Person

beziehungsweise von Angehörigen nach Unfällen. In diesen Fällen werden soziale Lern-

und Bildungsprozesse durch Beratung angestrebt, die die Kompetenzen im Umgang mit

Beeinträchtigungen fördern sollen.27

Ein gesonderter Bereich in der klinischen Sozialarbeit bildet die Hospizarbeit mit der

Palliative Care. An sich stellt der Tod oder das Sterben einen Störfaktor dar. Er

konfrontiert einen mit der eigenen Sterblichkeit. Dennoch ist es ein persönlicher sowie

sozialer Prozess, der begleitet und in das Leben und den Alltag einbezogen werden kann.

Daraus resultiert der zentrale Gedanke der Hospizarbeit. Es geht um eine Unterstützung

im letzten Lebensabschnitt. 28

Die Basis für diese Überzeugung und Verankerung in der Hospizbewegung findet sich in

der mittelalterlichen europäischen Pflegetradition. Später entstand in Großbritannien die

moderne Hospizbewegung durch die Gründerin Cicely Saunders, die Sozialarbeiterin in

einem Krankenhaus war. Ihr Wissen und ihre Erfahrungen finden sich im

Grundverständnis des Hospizes wieder.29

Durch das Grundverständnis ergibt sich auch die Hilfe in der Hospiztätigkeit, die durch die

Probleme der Patienten definiert wird. Einige gravierende Probleme wären zum Beispiel

26 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 2011, S. 521 27 Sting/ Homfeldt 2006, S.198ff 28 Student/ Mühlum/ Student2004, S.3ff 29 Davy/ Ellis 2010, S. 15

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29

die seelischen Belastungen, die Verlusterfahrungen oder das Zerbrechen von

Sicherheiten. Auf Grundlage dessen wurden verschiedene Aufgaben der Hospiz

zugewiesen. Es werden vier große Aufgabengebiete beschrieben:

„Versorgungsaufgaben (Pflege, Therapie, Betreuung)

Beratung (Betroffene, Angehörige, Institutionen)

Bildungsarbeit (Aus-und Weiterbildungen)

Forschung ( Erkenntnisgewinnung)“30

Die klinische Sozialarbeit ist ein Teilbereich der Sozialen Arbeit und befasst sich mit den

Multiproblemlagen der Patienten im Sozial- und Gesundheitswesen. Sie ist Schnittstelle

für die medizinische und pflegerische Betreuung und der Nachsorge, sowie weiteren

Parteien, die zu diesem System gehören.

Besonders um die Beratung im Zusammenhang mit Suizid und Sterbehilfe soll es nun im

weiteren Verlauf gehen. Dabei wird der Schwerpunkt auf der Trauerarbeit liegen.

5.2 Sterbebegleitung und Beratung

Bevor sich der Blick auf die Beratung konzentriert, soll zuvor die Sterbebegleitung

erläutert werden. Anders als bei der Sterbehilfe geht es nicht um ein Eingreifen als Hilfe,

sondern um die Befriedigung von Bedürfnissen und die Begleitung am Lebensende.

Besonders Patienten am Lebensende haben häufig besondere Wünsche im Bezug auf ihr

Ableben. Um diesen gerecht zu werden, sind Hospize sehr patientenorientiert. Die

Bedürfnisse werden hauptsächlich durch Interviews mit den Patienten in Erfahrung

gebracht. Meist können diese Wünsche in drei Kernthemen festgehalten werden.

„Das Bedürfnis, über den Tod zu sprechen

Das Bedürfnis nach Begleitung im Sterben

Das Bedürfnis, Sterbezeit und Sterberaum (mit) zu gestalten“

30 Student/ Mühlum/ Student2004, S.3ff

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30

Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Sterbebegleitung neben den Bedürfnissen der

Patienten ist der Umgang mit Angst. Oft fällt es Patienten schwer den eigenen Tod zu

akzeptieren. Dennoch ist die Akzeptanz des eigenen Sterbens ein natürlicher Prozess im

Verlauf. Allerdings kann es auch zu Sterbewünsche und Suizidabsichten bei

sterbenskranken Menschen kommen. Dann besteht die wichtigste Aufgabe darin, diese

Wünsche zu erkennen und ihnen angemessen zu begegnen. Sollte der Patient diese

Absichten jedoch nicht äußern, ist es wichtig in Gesprächen auf die verbalen und

nonverbalen Hinweise zu achten. Problematisch wird diese Thematik, wenn der Patient

nach Unterstützung bei der Verwirklichung seiner Absichten fragt. Zwar akzeptiert die

Palliativ Care Sterben, aber der assistierte Suizid gehört nicht in den

Verantwortungsbereich der Fachkräfte.31

Vielmehr ist es Aufgabe der Fachkräfte angemessene Beratung anzubieten. Dies geht

jedoch weit über das Erläutern der weiteren Behandlungsweise hinaus. Mehr noch sollten

beraterische Fähigkeiten vorhanden sein. In Gesprächen kann der Patient klären, welche

Ziele er verfolgt und wie die Grundlage des Arbeitens aussieht. Die Fachkräfte können

dann die Beziehung zum Patienten durch Akzeptanz und Authentizität fördern und somit

Ressourcen und Fähigkeiten des Patienten betonen.32 So lassen sich sogar Ausblicke auf

die Zukunft mit dem Patienten erarbeiten. Auch wenn diese Zukunftsperspektiven eher

positiv unterlegt sind, wird es häufig für die Angehörigen eine sehr schwierige Zukunft, da

diese geprägt ist vom Verlust des Patienten. Dann spielt die Trauerarbeit eine zentrale

Rolle.

Die Sterbebegleitung sowie die Beratung ist kein aktives Eingriff, sondern eine Betreuung

des Sterbenden und deren Angehörigen und der Versuch einer angemessenen Begleitung

während des letzten Weges.

5.3 Trauerarbeit

„Trauer ist ein komplexes und intensives emotionales, somatisches, kognitives, soziales

und kulturelles Geschehen als Reaktion auf einen Verlust.“ Das Zitat verdeutlicht wie

31 Knipping 2006, S. 131 ff. 32 Davy/ Ellis 2010, S.22

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umfassend die Trauer sein kann, auch wenn Trauer und Abschied Teile des Lebens sind.

Dennoch werden Trauerprozesse eher verleugnet und als Störfaktor bezeichnet. Es

kommt in dieser Zeit zu Irritationen, Verunsicherungen sogar zur Abwehr der Trauer.

Wie genau Trauer abläuft, kann nicht eindeutig festgestellt werden. Jeder Mensch

verarbeitet das Erlebte anders und somit ist auch die Trauer unterschiedlich. So gibt es

auch verschiedene theoretische Modelle von Trauerprozessen. Diese werden später noch

differenziert dargelegt.

5.3.1 Trauerreaktionen

„Trauer ist für den / die Betroffenen so etwas wie ein Erdbeben. Diese Erdbeben können

für den Einzelnen oder die ganze Familie zur Katastrophe führen. Sie können aber auch

neue Möglichkeiten bringen, sich, das Leben und andere besser verstehen zu können.“

Genauso wie Trauer als Erdbeben empfunden werden kann, kann es auch als größten

Liebesbeweis angesehen werden. Doch egal wie man Trauer für sich beschreibt, es gibt

häufig gängige Zeichen die für eine Trauer sprechen.

Dazu zählen auch affektive Symptome wie Angst/ Depression, Schuldgefühle, Wut oder

Einsamkeit. Alle diese Gefühle haben ihre Berechtigung in der Trauer. Häufig sind diese

Symptome noch ausgeprägter, wenn es sich um einen plötzlichen, unerwarteten Tod oder

Selbstmord handelt.

Weitere Verhaltensauffälligkeiten sind Apathie, emotionale Labilität sowie Weinkrämpfe.

Dazu kommt der veränderte Umgang mit Anderen. Dies ist besonders auffällig, wenn bei

Hinterbliebenen von Selbstmördern Stigmatisierungen und Scham hinzukommen. Auch

sporadische Hyperaktivität ist nicht ungewöhnliche, gerade wenn versucht wird, die

Trauer zu verdrängen. Dies lässt sich beobachten, wenn Angehörige schnellstens die

Sachen vom Verstorbenem entfernen.

Zusätzlich verändert sich auch das Selbstbild. Es kommt zu Unsicherheiten, Hilflosigkeit

und Hoffnungslosigkeit. Andere Zeichen sind kognitive Beeinträchtigungen oder

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psychophysiologische Symptome. Damit sind häufig Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust,

Antriebslosigkeit oder Schlafstörungen gemeint.

Dies waren nur die Ausmaße der Trauer auf die eigene Person. Doch auch innerhalb der

verschiedenen Systeme in denen ein Mensch lebt, kommt es zu Reaktionen wie

beispielsweise innerhalb einer Familie. Das Familiensystem ist nach dem Tod eines

Angehörigen durcheinander in Abhängigkeit der Rolle, die der Verstorbene inne hatte.

Jeder benötigt seine eigene Zeit und zeigt unterschiedliche Reaktionen, die von den

Anderen nicht oder nur teilweise verstanden wird. Dies bietet ein großes

Konfliktpotential. So ist das Risiko für Krisen und Trennungen in dieser Zeit sehr hoch.

Hinzu kommt das unterschiedliche Bedürfnis von Nähe und Distanz. Einige brauchen in

dieser Phase die Gewissheit, dass jemand da ist und ihm zuhört und auch Nähe zulässt.

Andere schotten sich von der Umwelt ab und versuchen mit der Trauer alleine

zurechtzukommen.

Dennoch bedeutet Trauer, mit ihrer ungeahnten Kraft, auch immer eine Reifung und

Entwicklung genauso wie Rückschläge und Katastrophen. „Trauer ist ein Schutz, der die

Möglichkeit schafft, sich auf ein Leben nach dem Verlust des geliebten Menschen

vorzubereiten.“

Gelingt dieses jedoch nicht oder ist die Trauer zu stark, spricht man von einer

pathologischen Trauer. Dabei wird Trauer an sich jedoch nicht als Krankheit angesehen.

Sie kann nur dazu führen und ernsthafte, chronische Probleme hervorrufen. Folgende

Anzeichen können als Hinweis dienen.

„Fehlende Trauerreaktionen nach dem Verlust

Extreme Trauerreaktionen nach dem Verlust

Fehlende Entwicklung der Trauerarbeit

Anhaltende soziale Isolation oder physische und psychische Krankheitsreaktionen

Selbstzerstörendes Verhalten“33

In diesen Fällen ist es wichtig, sich professionelle Hilfe zu suchen. Dies ist zum Beispiel bei

einer Hinterbliebenenberatung oder –therapie möglich.

33 Husebo 2005, S. 115ff

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33

5.3.2 Hinterbliebenenberatung

„Durch Beratung hilft man Menschen, unkomplizierten oder normalen Verlustkummer so

zu kanalisieren, daß die Traueraufgaben innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens in

heilsamer Weise bewältigt werden.“ Diese professionellen Dienste können von Ärzten,

Psychologen oder Sozialarbeitern angeboten werden. Früher wurde die Trauer durch die

Familie oder die Kirche erleichtert. Dabei halfen Bestattungsriten und andere soziale

Bräuche. Heute fungiert Beratung als zusätzliche Ergänzung zum sozialen Rahmen der

Hinterbliebenen.34 Voraussetzung für eine adäquate Hilfe ist ein fundiertes Grundwissen

über Trauerprozesse, unterschiedliche Reaktionen und Bewältigungsstrategien. Der

Berater sollte sich seiner eigenen Trauergeschichte bewusst sein und das eigene

Trauererleben vom Trauerprozess des Beratenden trennen.

Wie zu Beginn des Kapitels angedeutet, existieren unterschiedliche Modelle im Bezug auf

Trauerreaktionen wie zum Beispiel die Phasenmodelle von Verena Kast (1982) oder John

Bowlby (1983). Sie gehen von der Lösung der Bindung zum Verstorbenen aus und sehen

das Ziel der Trauer in der Überwindung und des Loslassens. Andere wie M. Stroebe (1993)

beachten kognitive und soziale Prozesse stärker in dem sie den Focus auf die Betrachtung

von Verlustsituationen als kritisches Lebensereignis oder Stressfaktor legen.

In Deutschland ist das Modell der Aufgaben eines Trauerprozesses von James William

Worden weit verbreitet. Er setzt die Eigenverantwortlichkeit und die

Handlungsmöglichkeiten von Trauernden in den Mittelpunkt seiner Herangehensweise. In

vier aufeinanderfolgenden Aufgaben versucht er den Trauerprozess zu bewältigen.

Die erste Aufgabe nennt er „Die Wirklichkeit des Verlusts akzeptieren“. Wie anfangs

beschrieben begegnen die Menschen dem Verlust mit der Verneinung des Todes. Jedoch

ist es wichtig den Tod stückweise zu akzeptieren um mit dem Trauerprozess zu beginnen.

Erst dann kann die Realität durch die Begegnung mit dem Sterbeprozess oder dem toten

Körper hergestellt werden. Mit Hilfe sinnlicher Erfahrungen wie Berührungen des

Leichnams oder Bestattung soll der Angehörige sich vom Toten verabschieden.

34 Worden 1986, S. 46ff.

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34

Als zweite Aufgabe beschreibt J.W. Worden, dass der Trauerschmerz und die darin

verborgene Vielfalt der Gefühle durchlebt werden soll. In dieser Phase kommt es zum

Ausleben der Gefühle. Des Weiteren können Schmerzen wie Brust-, Herz- oder

Bauchschmerzen sowie Schlafmangel oder Appetitlosigkeit auftreten. Allerdings kann

auch Gefühllosigkeit ein Merkmal sein. Genau diese differenzierten Ausprägungen

schaffen Unsicherheiten bei den eigenen Gefühlen. Daher ist es wichtig, sich mit den

Gefühlen auseinander zu setzten.35Als Beispiel werden jetzt drei starke Gefühle, die

häufig auftreten, näher erläutert.

Der Zorn ist eine Grundstimmung, die der Mensch besitzt, ausgelöst durch Frustration

oder dem Gefühl der regressiven Hilflosigkeit. Besonders in der Trauer ist er stark

vorhanden und wird häufig an der Umgebung, den Mitmenschen ausgelassen oder nach

innen gekehrt. Aber das eigentliche reale Ziel ist der Verstorbene. Dieses starke, sehr

präsente, negative Gefühl wird mit Hilfe des Beraters anerkannt und den positiven

Gefühlen abgewägt. Durch indirekte Fragen erkennt der Hinterbliebene das beide

Gefühlsausrichtungen vorhanden sind.

Ein zweites sehr starkes Gefühl ist die Angst, die sich aus den Gefühlen der Hilflosigkeit

speist. In den meisten Fällen klingt die Angst nach geraumer Zeit wieder ab. Wenn dies

nicht passiert, verweist der Berater auf das frühere eigenständige Handeln des

Hinterbliebenen. Zusätzlich kann sich die Angst aber auch aufgrund der nun bewussten

eigenen Sterblichkeit manifestieren. Dieses Bewusstsein und die dazugehörige Angst sind

auf einer sehr tiefen Ebene bei jedem Menschen vorhanden. Durch bestimmte situative

Auslöser kann diese Angst an die Oberfläche gelangen. Der Berater muss für sich

entscheiden in welchem Maß er diese Angst anspricht.

Das letzte Gefühl was hier vorgestellt werden soll ist die Schuld, die in Abhängigkeit zu

den Todesumständen steht. Häufig kommt es nach Verlusten zu Selbstvorwürfen und

Schuldzuschreibungen. Diese sind oft irrational und können durch eine Realitätsprüfung

von Berater und Hinterbliebenen geklärt werden. Allerdings gibt es auch richtige Schuld,

die dann besprochen werden muss.36

35 Knipping 2006, S. 410 ff. 36 Worden 1986, S. 52 ff.

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35

Die dritte Aufgabe sieht Worden in der Anpassung an die veränderte Umwelt. Durch den

Tod des Angehörigen fällt dessen Rolle weg. Für den Hinterbliebenen bedeutet, dass das

er sich neue Rollen und neue Fertigkeiten zu legen muss. Der Berater kann das

selbstständige Handeln des Hinterbliebenen durch Gespräche fördern. Hauptsächlich

zeigt er auf, was der Hinterbliebene früher schon alles alleine konnte.

Die abschließende vierte Aufgabe benennt Worden als „ Dem Toten einen neuen Platz

zuweisen“. Dies sollte als langfristiges Ziel verfolgt werden. Der Verstorbene wird immer

einen Platz in der Gefühlswelt des Hinterbliebenen haben. Dennoch ist es wichtig, dem

Verstorbenen einen neuen Platz zukommen zu lassen, um auch neue Bindungen zu

knüpfen.

Neben der Beratung gibt es noch weitere Formen der Hilfe zur Verarbeitung der Trauer.

Eine Alternative bietet das Trauercafe. Es ist ein eher niedrigschwelliges

Begebnungsangebot, bei dem Hinterbliebene mit Mitarbeitern oder anderen Trauernden

in Kontakt kommen und über ihre Geschichte sprechen können. Ein weiteres Angebot

sind Trauergruppen. Dies sind geschlossene Gruppen von Trauernden mit einer leitenden

Fachkraft.37

5.3.3 Traumata

Eine besonders schlimme, tiefe Trauer durch das Erlebte kann in ein Trauma umschlagen.

Die meisten Menschen erleben mindestens eine traumatische Erfahrung. Dazu ist es

wichtig zu wissen, was ein Trauma ist und welche Symptome es gibt. „Als Trauma werden

Erfahrungen bezeichnet, die so unfassbar sind, dass sie nur schwierig oder manchmal fast

gar nicht in den bestehenden Erfahrungsschatz eingegliedert werden können.“ Ein

Trauma kann durch den Verlust eines nahestehenden Menschen oder durch das

Miterleben eines Suizides eines anderen Menschen ausgelöst werden. Diese Ereignisse

übersteigen das emotionale und gedankliche Fassungsvermögen eines Menschen. „Daher

sind traumatische Reaktionen zunächst ganz normale, grundsätzlich gesunde Antworten

37 Knipping 2006, S. 410 ff.

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auf eine anormale, die Seele verletzende Erfahrung.“ Diese Reaktionen sind dann

zunächst Selbstheilungsversuche der Seele.

Es kommt zu verschiedenen Reaktionen und Folgen. Dabei gibt es Risiko- und

Widerstandsfaktoren, die die Verarbeitung und Bewältigung des Traumas beeinflussen.

Risikofaktoren erschweren die Verarbeitung und Widerstandsfaktoren erleichtern die

Verarbeitung. Jedoch sind diese Einflüsse bei jedem Menschen sehr individuell. Von den

biologischen Anlagen über die Kindheit und Familiengeschichte bis hin zu eigenen

Erfahrungen spielt alles eine Rolle.

Die Folgen, die dann bei dem Versuch der Verarbeitung entstehen, sind ebenso vielfältig.

Es kann dazu kommen, dass die Erinnerungen zwar nicht ständig aber doch häufig wieder

präsent sind oder dass man gar keine Erinnerungen zu lässt und diese immer wieder von

sich schiebt. Dennoch sind alle diese Reaktionen normal. Nur wenn sie einen bestimmten

Zeitraum überdauern, werden diese Reaktionen bedenklich.

Zusätzlich zu diesen Folgen und Reaktionen gibt es auch noch Symptome, die auf eine

Traumatisierung schließen. Nicht alle Menschen müssen diese Symptome aufweisen.

Aber eine fehlerhafte oder gar keine Verarbeitung eines Traumas kann zu einer

Belastungsstörung führen. Dann ist es für die betroffene Person und ihr Umfeld wichtig,

mögliche Anzeichen zu erkennen, um entsprechend zu reagieren und sich Hilfe zu suchen.

Ein solches Anzeichen können Flashbacks sein, bei denen der Betroffene die traumatische

Erfahrung nochmals in Gedanken durchlebt. Dies kann zu Alpträumen und zu

Schlafmangel führen. Auch die körperlichen Reaktionen wie Herzrasen, Schwitzen oder

Anstieg des Blutdrucks können Schlafmangel veranlassen. Des Weiteren gibt es noch

Symptome wie Aggressionen, Reizbarkeit, Interessensverlust, Schreckhaftigkeit,

mangelnde Konzentration oder übertriebene Wachsamkeit.

Allerdings beinhaltet auch der ‚natürliche‘ Verlauf eines Traumas diese Symptome. Der

normale Verlauf wird durch drei Phasen beschrieben. Die erste Phase nennt sich

Schockphase. Sie tritt nach dem Geschehen beziehungsweise dem Erlebten ein und kann

zwischen einer Stunde und einer Woche andauern. Danach beginnt die Einwirkungsphase,

bei der man sich mit dem Erlebten beschäftigt und auseinandersetzt. In diesen circa zwei

Wochen entwickeln sich dann auch die Symptome. Abschließend kommt es zur

Erholungsphase, in der auch die Symptome zurückgehen sollten.

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Bei einem gravierend anderen Verlauf eines Traumas sollten Betroffene und Angehörige

sich Hilfe suchen. Der erste Ansprechpartner kann immer der Arzt sein, der einen

weiterverweist. Auch in Beratungsstellen bekommen Menschen mit traumatischen

Erlebnissen Hilfe und können dort vielleicht zum ersten Mal über das Erlebte sprechen.

Eine weitere Hilfe kann der Besuch eines Traumatherapeuten sein. Diese Therapeuten

sind speziell für den Umgang mit traumatischen Erfahrungen geschult und können eine

notwendige Therapie veranlassen und durchführen.38

Hierfür bitten sich verschiedene Therapieansätze an. Diese sind abhängig von der Art der

Problematik bezüglich der Trauerreaktion. Die fokale Psychotherapie wird häufig

angewendet bei gehemmter, unterdrückter, fehlender sowie fehlgeleiteter Trauer. Dabei

untersucht und prüft der Therapeut zusammen mit dem Klienten, dessen Beziehung zum

Verstorbenen. Er versucht durch gezielte Befragung die Gründe zu erfahren, warum keine

normale Trauerreaktion möglich war. Dennoch verzichtet der Therapeut bei diesem

Ansatz die direkte Konfrontation. Ziel der Therapie ist, dass der Klient seine Trauer nach

außen tragen kann und die Trauer erlebt. Im Gegensatz dazu zielt die Verhaltenstherapie

auf die direkte Konfrontation mit dem Verlust und den Auswirkungen ab. Häufig wird

dieser Ansatz bei krankhaften Trauerreaktionen verwendet. Diese krankhaften

Trauerreaktionen ähneln in gewisser Weise Vermeidungsreaktionen. Das Ziel ist das

Zusammenbrechen der Verleugnung verbunden mit schmerzhaften, emotionalen

Ausbrüchen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Therapieansätze wie die

Trauerwiederholungstherapie oder die Familientherapie.39 Eine weitere Form wäre die

Hinterbliebenentherapie.

5.3.4 Hinterbliebenentherapie

„Die Hinterbliebenentherapie soll die Trennungskonflikte identifizieren und lösen, die die

Bewältigung von Traueraufgaben bei Personen verhindern, bei denen die Trauer

ausbleibt, sich verzögert, übertrieben oder in die Länge gezogen wird.“

Dafür steht dem Therapeuten ein neunstufiges Verfahren zur Verfügung.

„Klären, ob eine physische Krankheit vorliegt.

38 Morgan 2007, S. 9 ff. 39 Cook/ Phillips 1995, S. 103- 107

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Vertrag machen und Bündnis schließen.

Erinnerungen an den dahingegangenen Menschen wiederbeleben.

Einschätzen, welche der vier Traueraufgaben unerledigt sind.

Umgang mit erinnerungsstimuliertem Affekt oder Affektmangel.

Verbindende Objekte explorieren und entschärfen.

Die Endgültigkeit des Verlustes anerkennen.

Die Phantasievorstellung vom Ende der Trauer einbeziehen.

Den Patienten an das endgültige Abschiednehmen heranführen.“

Mit Hilfe verschiedener Techniken versucht der Therapeut diese Schritte mit dem

Hinterbliebenen zu erarbeiten. Eine gestalttherapeutische Technik wäre zum Beispiel der

„Leere-Stuhl“. Dabei stellt sich der Hinterbliebene vor, auf dem Stuhl säße der

Verstorbene. Nun kann der Hinterbliebene direkt zum Verstorbenem sprechen. Alternativ

dazu kann der Hinterbliebene auch die Augen schließen und sich dann den Verstorbenen

vorstellen.

Eine weitere Technik ist das Psychodrama mit Rollenspiel. Dabei spielt der Hinterbliebene

den Verstorbenen und sich selbst. Durch die Wechselrede der beiden Parteien wird eine

Lösung des Konflikts erzielt. Um sich den Verstorbenen besser vorzustellen, kann ein Foto

von diesem aufgestellt werden.

Nach vollendeter Therapie berichten Hinterbliebene oft von Veränderungen, die sie

bemerken. Diese lassen sich in drei große Bereiche gliedern.

„Veränderungen der subjektiven Erfahrung

Veränderungen im Verhalten

Veränderungen als Linderungen von Symptomen“40

Alle drei Resultate müssen nicht in gleicher Ausprägung vorhanden sein. Sie sind auch

immer abhängig von der vorrangegangenen Problematik.

Die Trauerarbeit mit allen ihren verschiedenen Formen und Möglichkeiten ist Teil der

Aufarbeitung bei negativen Ereignissen und ein Betätigungsfeld der Sozialen Arbeit zur

Unterstützung von Betroffenen.

40 Worden 1986, S. 84ff

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6 Schluss

„Von der Vorstellung des Endes bis über das Ende hinaus“ beschreibt nicht nur den Titel

der Bachelor-Arbeit, sondern auch die Möglichkeiten der Sozialen Arbeit im

Begegnungsfeld des Todes. Der Tod als weltliches Ende stellt nicht nur

Herausforderungen in der Begegnung mit diesem dar, er lässt auch Spekulationen in

Bezug auf ein Leben nach dem Tod wie bei den Religionen zu.

Die persönliche Auseinandersetzung mit dem Tod kann Grundlage bieten für die

individuelle Betrachtung der eigenen Sterblichkeit. So können Entscheidungen getroffen

werden für den eigenen Tod.

Besonders bei Suizidalität und Sterbehilfe kann das Ende als positiver Schritt für den

Einzelnen gewertet werden. Es scheint ein möglicher Ausweg aus der scheinbar

aussichtslosen vorherrschenden Situation für den Einzelnen. Auch kann Suizidalität als

Flucht oder Hilfeschrei aufgefasst werden und somit ein gewaltsamer Akt gegen die

eigene körperliche Unversehrtheit darstellen.

Allen diesen Schritten geht jedoch eine so gravierende Entscheidung voraus, dass

besonders diese Hilfe und Unterstützung benötigen. Die Soziale Arbeit kann mit ihren

vielschichtigen Aufgabenbereichen helfen, Klärung in einzelne Situationen bringen.

Dadurch können sich Möglichkeiten eröffnen ohne, dass das eigene Leben beendet

werden muss. Aber auch wenn die Entscheidung gegen das Leben getroffen wurde, kann

die Soziale Arbeit unterstützend in der Betreuung und Nachsorge der Angehörigen

fungieren.

Aus diesen vielen umfangreichen Aspekten konnte ich mir selbst eine Meinung zu den

Themen Suizid und Sterbehilfe bilden. Auch war es mir möglich, mich mit dem Tod näher

zu beschäftigen.

Aufgrund der Tatsache, dass jedem Mensch nur ein Leben gegeben ist, halte ich das

Leben für sehr kostbar und betrachte es als Geschenk. Diese Ansicht hat sich auch nicht

geändert, doch bekam ich durch das Thema eine vage Vorstellung davon, wie hilflos sich

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Menschen gegenüber ihrem eigenen Schicksal beziehungsweise dem eigenen Körper

fühlen können. Dennoch ist es schwer, sich etwas vorzustellen, was von einem so weit

weg ist. Ich weiß nicht, wie ich handeln würde, in einer mir scheinbar so ausweglosen

Situation.

Dennoch meine ich, mir zumindest ein Bild zu machen beim Thema Sterbehilfe. Ich selbst

möchte nicht, ewig gefangen in einem Koma, dahinvegetieren. Mir ist es wichtig vorher zu

klären, was mit mir geschehen soll und zwar nach meinem Willen und nicht auf

Spekulationen, wie ich wohl entschieden hätte und natürlich möchte ich, dass das

respektiert wird. Wenn ich aber den Respekt von anderen verlange, muss ich auch selbst

andere respektieren.

Wie kann ich da andere für ihre Entscheidung verurteilen, für etwas das ich vielleicht

nicht will, aber dennoch achten sollte? Jeder hat ein Recht auf Leben, aber sollte ich dann

auch ein Recht darauf haben, zu sagen, was ich ertragen kann und was nicht?

Vielleicht sollte man Sterbehilfe und Suizid anders betrachten und nicht als Recht darauf,

das eigene Leben zu beenden, sondern als Recht darauf, zu sagen, was man ertragen kann

und was nicht. Dies hätte dann nichts, damit zu tun, ob man das Leben achtet oder nicht,

sondern mit der eigenen Entscheidung, welche Grenzen ich als Person habe.

Zu Beginn gab es ein Zitat aus dem weißen Buddha und das soll auch der Abschluss sein.

Der Tod sollte nicht als etwas negatives, sondern als ewige Ruhe betrachtet werden.

„Während er das Bewusstsein verlor, sah er den weißen Buddha, der ein erhabenes,

feierliches Licht ausstrahlte. ‚Es ist so weit, nicht wahr? ‘, rief Minoru ihm noch Vom

Rande seiner Ohnmacht zu. Seine Stimme wurde in den Strudel seines schwindenden

Bewusstseins gesogen und verschluckt, und zugleich verschwanden auch Glück, Trauer

und alle Bindungen. Im nächsten Augenblick war alles friedlich erloschen.“41

41 Tsuji 2008, S. 286

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7 Anhang

Länder Niederlande Belgien Schweiz Sorgfalts Kriterien

Der Zustand des Patienten ist aussichtslos und das Leiden ist unerträglich.

Der Patient muss seinen Sterbewunsch entsprechend den Vorgaben des Informed Consent formulieren.

Der Patient muss über Alternativen aufgeklärt worden sein.

Der Sterbewunsch kann auch im Vorfeld in Form einer Patientenverfügung geäußert werden.

Aktive Sterbehilfe darf nach Einwilligung der Eltern auch an Minderjährigen praktiziert werden; bei Jugendlichen über 16Jahren ist deren Einwilligung nicht erforderlich,

„Die Krankheit ist unheilbar, weit fortgeschritten und führt zu andauernden körperlichen und seelischen Qualen. Das schließt auch psychische

Erkrankungen ein.

Der Sterbewillige muss volljährig sein und seine Entscheidung gemäß den Informed Consent getroffen und schriftlich festgehalten haben.

Arzt und Patient müssen im Vorfeld mehrere beratende Gespräche führen, die in einem bestimmten zeitlichen Abstand zu erfolgen haben.

Ein zweiter Arzt muss den Zustand des Patienten begutachten.- Steht der Tod nicht unmittelbar bevor, dann ist

„Dem Patienten bleibt aufgrund seiner Erkrankung nur wenig Lebenszeit. Das entspricht der ‚Sterbehilfe im weiteren Sinne‘.

Der Patient wurde über Alternativen, wie sie beispielsweise die Palliativmedizin bietet, aufgeklärt bzw. hat diese auch erprobt.

Der Patient hat im Sinne des Informed Consent zugestimmt, und eine dritte Person hat überprüft, dass die Bedingungen des Informed Consent erfüllt waren.

Der Entscheidungsprozess muss dokumentiert und der Fall nach Todeseintritt behördlich gemeldet werden.

Die zum Tode führende Handlung muss von Patienten selbst ausgeführt werden.“

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aber sie sollen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Ein zweiter Arzt muss den Zustand des Patienten und den Entscheidungsprozess begutachten.

Die Lebensbeendigung muss mit aller medizinischen Sorgfalt durchgeführt werden.

Die Fälle aktiver Sterbehilfe müssen- im Nachhinein- einer übergeordneten Ethikkommission gemeldet werden.

Der Bericht des Pathologen muss zusätzlich auch an die Staatsanwaltschaft gehen.

Zur aktiven Sterbehilfe und zur Beihilfe zur Selbsttötung sind nur niederländisch

noch ein dritter Arzt zu konsultieren.

Der Patient muss über Alternativen aufgeklärt worden sein.

Angehörige und andere nahe stehende Personen sollen- in Absprache mit dem Patienten- in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden.

Der Sterbewunsch kann auch im Vorfeld im Beisein zweier Zeugen in Form einer Patientenverfügung geäußert werden. Diese muss alle fünf Jahre erneuert werde. Solche Vorausverfügungen sollen zukünftig in einem staatlichen Register zentral gesammelt werden.

Die Lebensbeendigung muss mit aller medizinischen Sorgfalt durchgeführt werden.

Die Fälle aktiver Sterbehilfe sind- im Nachhinein-

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e Staatsbürger zugelassen.“

einer übergeordneten Ethikkommission zu melden.“

42

Eidesstattliche Erklärung

Hiermit versichere ich, dass ich die Hausarbeit selbstständig verfasst und keine anderen

als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe, alle Ausführungen, die

anderen Schriften wörtlich oder sinngemäß entnommen wurden, kenntlich gemacht sind

und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Fassung noch nicht Bestandteil einer Studien-

oder Prüfungsleistung war.

42 Woellert/ Schmiedebach 2008, S. 34ff

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8 Quellenverzeichnis

Abe, Nicola u.a.: Der moderne Tod. In: Der Spiegel. Nr.6/ 3.2.2014, S. 31-36.

Cook, Bridget/ Phillips, Shelagh: Verlust und Trauer. Bedeutung- Umgang- Bewältigung. Wiesbaden 1995.

Davy, John/ Ellis, Susan: Palliativ pflegen. Sterbende verstehen, beraten und begleiten. Bern 2010.

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.: Fachlexikon der sozialen Arbeit. Baden- Baden 2011.

Dorrmann, Wolfram: Suizid. Therapeutische Interventionen bei Selbsttötungsabsichten. München 1996.

Fittkau, Ludger/ Gehring, Petra: Zur Geschichte der Sterbehilfe. URL: http://www.bpb.de/apuz/31454/zur-geschichte-der-sterbehilfe?p=all [Stand 02.05.2014]

Heller, Birgit u.a.: Wie Religionen mit dem Tod umgehen. Grundlagen für die

interkulturelle Sterbebegleitung. Freiburg im Breisgau 2012.

Husebo, Stein: Liebe und Trauer. Was wir von Kindern lernen können. Freiburg im

Breisgau 2005.

Knipping, Cornelia: Lehrbuch Palliative Care. Bern 2006

Lacina, Katharina: Tod. Wien 2009.

Morgan, Sabine: Wenn das Unfassbare geschieht- vom Umgang mit seelischen

Traumatisierungen. Ein Ratgeber für Betroffene, Angehörige und ihr soziales Umfeld.

Stuttgart 2007.

Pohlmeier, Hermann: Selbstmord und Selbstmordverhütung. Regensburg 1983.

Schreiner, Paul-Werner u.a.: Ethik in der Medizin. Stuttgart 1995.

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