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STUDIEREN IN DER SCHWEIZ Ausgabe 2015

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STUDIEREN IN DER

SCHWEIZ

Ausgabe 2015

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Studieninfobroschüre – alle Angaben ohne Gewähr –

sh.asus

Südtiroler HochschülerInnenschaft

Associazione universitaria sudtirolese

Lia di studenc dl’université de Südtirol

0039 0471 974614

[email protected]

www.asus.sh

Kapuzinergasse 2A – 39100 Bozen

Winteröffnungszeiten:

Mo – Fr 09:00 – 12:30 Uhr

Mo – Do 14:00 – 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

(Schulende – Ende Juli)

Mo – Fr 09:00 – 12:30 Uhr

Do 14:00 – 17:00 Uhr

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Besonders im Bereich der Universitäten ist

vieles im Wandel. Deshalb erhebt diese

Broschüre keinen Anspruch auf 100%ige

Genauigkeit, sie soll lediglich zur

Orientierung dienen. Verbindliche

Informationen zum Studium können nur die

Studienabteilungen der jeweiligen

Universitäten geben.

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Inhaltsverzeichnis DIE SH.ASUS STELLT SICH VOR .................................................. 6

UNIVERSITÄTEN IN DER SCHWEIZ .............................................. 9

STUDIENWAHL ................................................................................. 10

ZULASSUNG ZUM STUDIUM......................................................... 10

AUFNAHMEPRÜFUNG .................................................................... 13

SPRACHLICHE VORAUSSETZUNGEN ....................................... 14

SEMESTERDAUER .......................................................................... 14

RUND UMS GELD ............................................................................. 14

Studiengebühren ................................................................................................ 15

Stipendien............................................................................................................ 15

ZUG / ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL ................................. 16

WOHNEN ............................................................................................ 16

KRANKENVERSICHERUNG .......................................................... 16

STUDIENTITELANERKENNUNG .................................................. 17

Anerkennung zum Zweck der Teilnahme an einem Wettbewerb (Art. 38

Nr. 165/2001)........................................................................................................ 17

Einschreibung in Ranglisten – (Art. 12 Nr. 29/2006) .................................... 17

Akademische Anerkennung ausländischer Studientitel:

„Einzelnostrifizierung" ...................................................................................... 18

Berufstitelanerkennung .................................................................................... 19

NÜTZLICHE ADRESSEN................................................................. 20

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Die sh.asus stellt sich vor In Bozen befindet sich der Sitz der sh.asus. Dort kümmern sich hauptamtliche Mitarbeiter um die Belange von rund 15.000 Studierenden innerhalb und außerhalb der Landesgrenzen und sind Anlaufstelle für alle Maturantinnen und Maturanten, die ein Studium beginnen möchten.

Der größte Teil der Arbeitszeit wird in die Beratungstätigkeit gesteckt. Allein zum Online-Ansuchen um eine Studienbeihilfe der Provinz Bozen wenden sich jährlich fast 1.000 Studierende mit Fragen an das Büro oder füllen den Antrag direkt an einem der Computer-Terminals aus. Im restlichen Jahr kommen viele MaturantInnen, Studierende und AbsolventInnen in die Kapuzinergasse, um sich über Einschreibemodalitäten, Studiengebühren, Wohnungssuche, Studientitelanerkennung oder Staatsprüfungen zu informieren.

Im Winter besuchen die Mitarbeiter die Oberschulen des Landes, wo sie Maturantinnen und Maturanten informieren und auf das Studienleben „vorbereiten“.

Das hauptamtliche Team der sh.asus Bozen

Armin, Stephan, Martin, Andrej

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Die bei der Beratungstätigkeit gewonnenen Einblicke helfen den Mitarbeitern bei der Vertretung der Studierenden im gewerkschaftlichen Sinne: Die sh.asus ist mit zwei Stimmen im Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung vertreten. Nicht nur auf dieser Ebene, sondern auch in der täglichen Arbeit mit den Landesämtern und bei Treffen mit PolitikerInnen versucht die sh.asus, Verbesserungen für die Studierenden durchzusetzen. Die Schwerpunkte bilden v.a. die „Dauerbrenner“ Studienbeihilfen, Sprachzertifikate, Heime, Mensa, Rückerstattung der Studiengebühren und die Studientitelanerkennung.

Zuletzt konnte z.B. erreicht werden, dass die Briefwahl auch für Studierende möglich ist, dass die Grenze des bereinigten Einkommens (für die Gewährung einer Studienbeihilfe) von 30.000€ auf 32.000€ erhöht wurde, oder dass die Leistungsstipendien weiterhin vergeben werden.

Der dritte wesentliche Punkt betrifft die kulturelle Tätigkeit: So gibt die sh.asus jährlich den „Skolast“ heraus; eine Zeitschrift, die seit 1956 besteht und zu den ältesten mehrsprachigen Publikationen Südtirols zählt. Die Themenwahl wird entweder durch aktuelle Anlässe oder studentische Themen bestimmt. Zudem gibt es regelmäßig Buchvorstellungen, Filmvorführungen und Diskussionsrunden in den Bozner Räumlichkeiten.

Zusätzlich zu den bisher genannten Aktionsfeldern bietet die sh.asus in Bozen in Zusammenarbeit mit einer Psychologin und einem Psychologen eine psychologische Beratung für Studierende an. Es kann jede/r Studierende kommen, der/die über seine/ihre Probleme mit einer Psychologin oder einem Psychologen sprechen möchte. Häufig haben persönliche Probleme Studienschwierigkeiten zur Folge und umgekehrt führen Studienprobleme oft zu persönlichen Krisen. Die psychologische Studierendenberatung kann per Mail über [email protected] erreicht werden. Die Beratungen sind anonym, kostenlos und unbürokratisch.

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Warum Mitglied der sh.asus werden?

Wie jeder Verein oder wie jede Gewerkschaft leben auch wir von unseren Mitgliedern!

Nur durch den ehrenamtlichen Einsatz vieler StudentInnen gelingt es uns, unsere vielen und vielfältigen Aktivitäten durchzuführen, nur durch eine große Anzahl an Mitgliedern haben wir politisches Gewicht, mit dem wir gegenüber Behörden, der Politik, aber auch den Universitäten die Interessen und Bedürfnisse der Studierenden sichtbar machen und durchsetzen können.

Unterstütze die sh.asus durch deine Mitgliedschaft!

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Universitäten in der Schweiz In der Schweiz gibt es insgesamt zwölf Universitäten:

Deutschsprachige Universitäten

Universität Bern

Universität Basel

Universität Luzern

Universität St. Gallen

Universität Zürich

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich Deutsche- und Französischsprachige Universität

Universität Freiburg/Fribourg

Französischsprachige Universität

Université de Genève

Université de Lausanne

Ecole polytechnique fédérale de Lausanne

Université de Neuchâtel Italienischsprachige Universität

Università della Svizzera italiana (Lugano & Mendrisio)

Einige Studien können auch auf Englisch belegt werden.

Daneben gibt es eine Reihe von Fachhochschulen, bei denen es unterschiedliche Bedingungen gibt. Daher ist es anzuraten, sich direkt bei der jeweiligen Fachhochschule zu informieren. Einen Überblick gibt es auf http://www.switch.ch/de/edu/he/fh/.

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Studienwahl

Am besten ist es, sich über das Internet zu informieren. Auf der Seite des Vereines „swissuniversity“ (zentrale Plattform für Hochschulbildung in der Schweiz) findet man das Studienangebot aller Schweizer Hochschuleinrichtungen.

http://www.swissuniversities.ch/de/hochschulraum/studieren/studieren-in-der-schweiz/studienstaedte-schweiz/

Zulassung zum Studium

Im Prinzip wird man in der Schweiz mit der Matura zu jedem Studium zugelassen, sofern diese „im Wesentlichen einer schweizerischen gymnasialen Maturität“ entspricht, d.h. der Nachweis muss:

im ausstellenden Land den höchstmöglichen Mittelschul- bzw. Gymnasiumsabschlussgrad darstellen,

im ausstellenden Land den allgemeinen Zugang zum universitären Studium ermöglichen,

in einem unverkürzten, in der Regel im Klassenverband absolvierten Ausbildungsgang erworben worden sein,

altsprachlicher, neusprachlicher, geistes-sozialwissenschaftlicher oder mathematisch-naturwissenschaftlicher Natur sein,

allgemein bildenden Charakter haben.

Es gilt daher insbesondere dann aufzupassen, wenn die Matura in Südtirol nicht an einem Gymnasium absolviert wurde. Insbesondere ist bei stark spezialisierten Maturazeugnissen (z.B. in Sport-, Musik- oder Kunst) oder berufsbildenden bzw. berufsbezogenen Maturabschlüssen aufzupassen.

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Nähere Infos dazu findet du unter: http://www.swissuniversities.ch/de/services/zulassung-zur-universitaet/auslaendische-ausweise/

Für „unzureichende“ Reifezeugnisse gibt es manchmal die Möglichkeit, Ergänzungsprüfungen abzulegen. Dies gilt mit der jeweiligen Uni abzuklären.

An manchen Hochschuleinrichtungen steht nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung. In solchen Fällen werden das Numerus-Clausus-Verfahren und die Zulassung durch das Bestehen von Eignungstests eingesetzt.

Für medizinische Studienfächer (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin) gibt es eigens geregelte Zulassungsverfahren und genaue Zeitpläne. Das Aufnahmeverfahren für das Medizinstudium wird für die gesamte Schweiz festgelegt, allerdings haben bei großem Andrang die einzelnen Universitäten die Möglichkeit, weitere zulassungsbeschränkende Maßnahmen zu implementieren (wie einen Eignungstest).

Zudem gilt es zu beachten, dass in Bezug auf das Medizinstudium nicht alle Kategorien von AusländerInnen die gleichen Chancen wie SchweizerInnen haben, um zugelassen zu werden. Zum Beispiel haben ausländische Studierende mit einer Schweizer Arbeitsbewilligung seit fünf Jahren höhere Chancen auf einen Studienplatz. De facto ist es also ziemlich schwierig, als SüdtirolerIn einen Medizinstudienplatz in der Schweiz zu erhalten.

In Sport- und Bewegungswissenschaften ist ein Eignungstest zu belegen.

http://www.swissuniversities.ch/de/services/anmeldung-zum-medizinstudium/

Die Zulassung zu Masterstudien ist in erster Linie von der Bachelor-Studienrichtung abhängig. Aber auch hier können

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Aufnahmeverfahren oder andere Zusatzauflagen festgelegt werden, insbesondere bei spezialisierten Masterstudiengängen.

Aufbau des Hochschulsystems in der Schweiz

Anmeldefristen

In der Regel muss man sich bis zum 30. April bei der jeweiligen Universität anmelden, wenn man im Herbst mit einem Studium beginnen will. Das Maturadiplom kann anschließend im Sommer nachgereicht werden.

In manchen Studienrichtungen ist die Studienaufnahme auch im Frühling möglich.

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Meist verläuft die Bewerbung nach einem Zwei-Stufen-System: 1) Voranmeldung (meist online) 2) Einsendung der nötigen Dokumente und Einzahlung der

Einschreibegebühr

Manchmal ist eine verspätete Anmeldung möglich, wobei damit höhere Bearbeitungsgebühren verbunden sein können. Auch hier gilt es wiederum, unbedingt die Homepage der jeweiligen Universität zu konsultieren.

Manche Studienrichtungen (z.B. Sportwissenschaften, medizinische Studien, Krankenpflege) sind gesondert geregelt. Hier kann es frühere Einschreibefristen geben. Daher sollten die jeweiligen Zulassungsfristen am besten auf der Homepage der jeweiligen Uni überprüft werden.

Einen Überblick verschafft das PDF „Anmeldefristen UH“ auf der folgenden Homepage:

http://www.swissuniversities.ch/de/hochschulraum/studieren/studieren-in-der-schweiz/informationen-zum-studium/

Aufnahmeprüfung

Eine generelle Aufnahmeprüfung für AusländerInnen gibt es nur an der Universität St. Gallen (für das Studienjahr 2016/2017 am 13. und 14. Juli 2016). Der Test wird als „Studierfähigkeitstest“ definiert und gliedert sich in fünf Bereiche: Textanalyse, Quantitatives Problemlösen, Mustererkennung, Sprachensysteme und Diagramminterpretation. Weitere Informationen dazu findest du unter: http://www.unisg.ch/de/studium/zulassungundanmeldung/auslaendischestudienbewerber/hsgzulassungspruefung

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Übrige Universitäten (auch die ETH/EPFL) führen einige Aufnahmeprüfungen durch. Bitte dazu die Homepage der jeweiligen Universität konsultieren.

Sprachliche Voraussetzungen

Je nach Universität können Sprachprüfungen in der Unterrichtssprache verlangt werden. Besonders für manche Masterstudien ist zudem die Kenntnis der englischen Sprache vorausgesetzt.

Semesterdauer

Das Studienjahr beginnt an den Universitäten ca. ab Mitte September und das Herbstsemester dauert bis Weihnachten, das Frühjahrssemester dauert von Mitte Februar bis Anfang Juni. Die Semestereinteilung an den Fachhochschulen weichen meist nur leicht von jenen an den Universitäten ab. Vergleiche dazu den aktuellen Semesterplan: http://www.swissuniversities.ch/de/hochschulraum/studieren/studieren-in-der-schweiz/hochschulkalender/

Rund ums Geld

Die Schweizer Währung ist der Franken. Der Wechselkurs (August 2015) liegt bei ca.: 1,09 CHF = 1 Euro 0,92 Euro = 1 CHF Generell ist das Leben in der Schweiz teuer. Insgesamt kostet ein Studienjahr in der Schweiz – je nach persönlichen Ansprüchen – etwa zwischen 20.000 und 30.000 CHF.

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Studiengebühren

Die Studiengebühren beliefen sich im Studienjahr 2014/2015 pro Semester etwa zwischen 500 CHF in Genf und 2.000 CHF in St. Gallen. An manchen Universitäten müssen ausländische StudentInnen noch zusätzliche Gebühren entrichten. Studiengebühren pro Semester

2014/15 (in CHF)

BS BE EPFL ETHZ FR GE

Semestergebühren Bachelorstudium 850 784 633 644 655 500

Zusätzliche Gebühren für Ausländer/innen 0 0 0 0 150 0

Total für Ausländer/-innen 850 784 633 644 805 500

LA LU NE SG TI ZH

Semestergebühren Bachelorstudium 580 810 515 1226 2000 769

Zusätzliche Gebühren für Ausländer/innen 0 300 275 1900 2000 500

Total für Ausländer/-innen 580 1110 790 3126 4000 1269

Quelle: http://www.berufsberatung.ch/dyn/2674.aspx

Die Autonome Provinz Bozen - Südtirol erstattet die Studiengebühren für Studien im „deutschsprachigen Kulturraum“ zurück, sofern der/die Antragsteller/in auch stipendienberechtigt ist. Dies bedeutet, dass die Studiengebühren nur für ein Studium in der deutschsprachigen Schweiz zurückgezahlt werden. Ein Sonderfall ist die Universität Freiburg (Fribourg). Hier gilt es, genauer nachzufragen.

Stipendien

Die Anlaufstelle für Stipendien für AusländerInnen ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. http://www.sbfi.admin.ch/themen/01366/01380/index.html?lang=de Alle SüdtirolerInnen mit Hauptwohnsitz in Südtirol können bei der Provinz Bozen eine Studienbeihilfe beantragen. Konsultiere dazu bitte die Stipendienbroschüre der sh.asus!

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Zug / öffentliche Verkehrsmittel

Die Schweizer Bundesbahnen bieten eine Reihe von Vergünstigungen an, so z.B. das Halbtax-Abo. Dies ist auf allen Strecken der SBB, der meisten Privatbahnen, bei vielen Bergbahnen, sowie bei Postautos und Schifffahrtslinien gültig und berechtigt die AbonentInnen, um den halben Preis zu fahren. (vgl. (http://www.sbb.ch/abos-billette.html) Ansonsten gibt es mittlerweile Online-Mitfahrbörsen, wie etwa blablacar.com oder mitfahrgelegenheit.ch. Vielleicht lassen sich ab und zu auch Mitfahrgelegenheiten von/nach Südtirol in der Facebook-Gruppe „Südtiroler in der Schweiz“ finden.

Wohnen

Es gibt zahlreiche Webseiten, auf denen Heime sowie Wohnungsbörsen zu finden sind. Hier einige nützliche Links

www.wgzimmer.ch

www.students.ch/wohnen www.swissuniversities.ch > Higher education area > Studying in Switzerland > Information about studies > Apartments

Krankenversicherung

Über die Gesundheitskarte ist man in der gesamten EU, sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und auch der Schweiz versichert. Die sogenannte Leistungsaushilfe der Schweiz gewährt Studierenden einen Anspruch auf alle im schweizerischen Krankenversicherungssystem vorgesehenen Leistungen, die während der vorgesehenen Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig sind und nicht bis zur Rückkehr nach Südtirol aufgeschoben werden können. http://www.asus.sh/de/study/kversicherung Allerdings müssen AusländerInnen einen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht in der Schweiz stellen.

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Siehe dazu: http://www.kvg.org/de/befreiung-_content---1--1036.html.

Studientitelanerkennung

Es gibt mehrere unterschiedliche Möglichkeiten, Studienabschlüsse und Berufsbefähigungen anerkennen zu lassen. Dafür sind verschiedene öffentliche Stellen wie Universitäten und Ministerien zuständig – dies hängt vom Studienfach und/oder der Berufsausbildung ab. Die Studientitelanerkennung kann sehr aufwendig sein, ist aber nur nötig, wenn man eine Stelle im öffentlichen Dienst anstrebt oder eine Staatsprüfung absolvieren möchte. Für die Ausübung von Berufen in der Privatwirtschaft wird üblicherweise kein anerkannter Studientitel verlangt.

Anerkennung zum Zweck der Teilnahme an einem Wettbewerb (Art. 38 Nr. 165/2001)

Es gibt die Möglichkeit, Studientitel nur zum Zwecke der Teilnahme an einem öffentlichen Wettbewerb anerkennen zu lassen. Dies bedeutet aber auch, dass der Studientitel nicht generell anerkannt ist, sondern nur für die spezifische Teilnahme am Wettbewerb. Bei positiver Eignung im Anschluss an den Wettbewerb und nach positivem Gutachten der "Presidenza del Consiglio dei Ministri" in Rom ist die Anerkennung auch nur für die vom Wettbewerb vorgesehenen Stellen gültig.

Einschreibung in Ranglisten – (Art. 12 Nr. 29/2006) Bei der Artikel 12-„Anerkennung“ handelt es sich um eine Gleichstellung (equivalenza) zur Eintragung in die Ranglisten der öffentlichen Verwaltung (valutazione dei titoli), die auf EU-Recht basiert. D.h. über eine Art. 12-„Anerkennung“ bewirbt man sich für ein spezifisches Berufsbild der Südtiroler Landesverwaltung (die einzelnen Berufsbilder sind über die Abteilung Arbeit

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abrufbar). Hat man ein Berufsbild, dessen Voraussetzungen man erfüllt (Studium), gefunden, so kann man sich in die entsprechende Rangliste eintragen lassen. Parallel dazu hat eine Gleichstellung des Titels über das italienische Unterrichtsministerium in Rom zu erfolgen. Die bürokratischen Schritte sind dabei in der Regel dieselben, wie bei einer Art. 38-Gleichstellung. Der Unterschied besteht darin, dass es sich bei Wettbewerben um unbefristete Stellen, bei Stellen, die über die Rangliste vergeben werden, um befristete Stellen handelt. Voraussetzung ist jedoch in beiden Fällen, dass man einerseits über einen Studienabschluss eines Mitgliedslandes des Europäischen Hochschulraumes sowie über eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt. Die Art. 38- und Art. 12-Gleichstellung erlauben es den ausländischen akademischen Grad, aber keinen italienischen Titel zu führen. Beide Formen der Gleichstellungen benötigen eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Monaten (eine Eintragung in die Rangliste ist ohne Weiteres vor Abschluss des Prozederes möglich).

Akademische Anerkennung ausländischer Studientitel: „Einzelnostrifizierung"

Hierfür sind die Universitäten zuständig. Die akademische Anerkennung ist vor allem für solche Abschlüsse unbedingt notwendig, die keinem reglementierten Beruf entsprechen, beispielsweise PhilosophInnen, MathematikerInnen, SoziologInnen, BetriebswirtInnen, GeographInnen, usw. Dieses Verfahren kann relativ lange dauern (ein bis zwei Jahre) und in der Regel verlangen die Universitäten auch noch Ergänzungsprüfungen. Seit kurzem ist die Einzelnostrifizierung auch an der Uni Bozen möglich, allerdings nur bei jenen Studien, die an der Uni selber studiert werden können. Im Regelfall wird auch hier selten das "ganze" Studium anerkannt werden. In diesem Fall muss man

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sich an der Universität einschreiben und dann einzelne Prüfungen nachzuholen. Detailliertere Auskünfte findest du unter: http://www.asus.sh/de/study/einzelnostrifizierung Berufstitelanerkennung

Absolvierte Studien und berufliche Ausbildungen, welche zur Ausübung des Berufes eine Befähigung vorsehen, werden auf Grund von EU-Richtlinien (die auch von der Schweiz unterschrieben wurden) bei den zuständigen Ministerien anerkannt. Diese Prozedur gilt für die Anerkennung aller reglementierten Berufe, also solche, für die der Eintrag in die zuständige Berufskammer oder in ein Verzeichnis erforderlich ist, z.B. AgrartechnikerIn, ApothekerIn, ArbeitsberaterIn, ArchitektIn, BörsenmaklerIn, ChemikerIn, DiätistIn, GeologIn, IngenieurIn, alle medizinischen und medizinnahen Berufe, Rechtsanwältin und Rechtsanwalt, SozialassistentIn usw.

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Nützliche Adressen

Studieninformation Südtirol Andreas-Hofer-Straße 18 39100 Bozen Tel.: 0471 4133-01/06/07 [email protected] [email protected] Amt für Hochschulförderung, Universität und Forschung Landhaus 7 Andreas-Hofer-Straße 18 39100 Bozen fon 0471 413303 fax 0471 413388 www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ [email protected] Universitäten in der Schweiz Universität Basel http://www.unibas.ch/ Universität Bern http://www.unibe.ch/ Universität Freiburg/Fribourg http://www.unifr.ch/ Université de Genève http://www.unige.ch/ Université de Lausanne http://www.unil.ch/ Université de Neuchâtel http://www.unilu.ch/ Universität Zürich http://www.uzh.ch/ Universität St. Gallen http://www.unisg.ch/ Universitá della Svizzera italiana http://www.unisi.ch/ ETH Zürich http://www.ethz.ch/ EPFL Lausanne http://www.epfl.ch/

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Südtiroler HochschülerInnenschaft

Associazione universitaria sudtirolese

Lia di studenc dl’université de Südtirol

Winteröffnungszeiten:

Mo – Fr 09:00 – 12:30 Uhr

Mo – Do 14:00 – 17:00 Uhr

Sommeröffnungszeiten:

(Schulende – Ende Juli)

Mo – Fr 09:00 – 12:30 Uhr

Do 14:00 – 17:00 Uhr

0039 0471 974614

[email protected]

www.asus.sh

Kapuzinergasse 2A 39100 Bozen