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Schutzraum !!! QUO VADIS ??? QUO VADIS ??? Einbau von Aufzügen in Bauwerke, welche keinen permanenten Schutzraum gewährleisten Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten Stand / Umsetzung in den Mitgliedstaaten u a am Beispiel Österreich Stand / Umsetzung in den Mitgliedstaaten u.a. am Beispiel Österreich Stephan STOERMER TÜV AUSTRIA

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Schutzraum !!!QUO VADIS ???QUO VADIS ???

Einbau von Aufzügen in Bauwerke, welche keinen permanenten Schutzraum gewährleisten

Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Stand / Umsetzung in den Mitgliedstaaten u a am Beispiel ÖsterreichStand / Umsetzung in den Mitgliedstaaten u.a. am Beispiel Österreich

Stephan STOERMERTÜV AUSTRIA

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???TÜV AUSTRIA – über uns

/ Di i i

Druckgeräte Aufzugstechnik Kraftfahrtechik und Verkehr

/ Divisions

Maschinen-, Hebe-,

Fördertechnik BautechnikRäder und Reifenprüfung

Werkstoff-, Schweißtechnik

Prüfungen mittels

Umweltschutz-technologie IT-Security

Zertifizierung von g

Schallemissionen

Elektrotechnik,

Explosionsschutz

Medizintechnik

Spiel-, Sport-, Freizeitgeräte

g

Managementsystemen

Produktzertifizierung

Nachrichten-,

Informationstechnik

Th hi

Sicherheitstechn. Zentrum

B i b l P üf

Warenprüfung

Thermographie Betriebsanlagen, Prüfung

§82b GewO Kalibrierung

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???TÜV AUSTRIA – über uns

Poland

Germany

Czech RepublicPoland

Switzerland

Turkey

MaltaIta ly

Austria

Romania

Slovenia

CyprusGreece

Abu Dhabi China

Bahrain

JordanIran

Schutzraum !!!QUO VADIS ???QUO VADIS ???

Einbau von Aufzügen in Bauwerke, welche keinen permanenten Schutzraum gewährleisten

Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Stand / Umsetzung in den Mitgliedstaaten u a am Beispiel ÖsterreichStand / Umsetzung in den Mitgliedstaaten u.a. am Beispiel Österreich

Stephan STOERMERTÜV AUSTRIA

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Grundsatzfrage

Verringerte Sch t rä me bei ne in Verkehr gebrachten A f ügenVerringerte Schutzräume bei neu in Verkehr gebrachten Aufzügen

FluchFluch, …

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Verringerte Sch t rä me bei ne in Verkehr gebrachten A f ügen

Grundsatzfrage

Verringerte Schutzräume bei neu in Verkehr gebrachten Aufzügen

oder Segen???… oder Segen???

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Ent ickl ng

Entwicklung

Entwicklung

VergangenheitAufzug mit Maschinenraum oben, über dem Schacht.Schutzräume permanent vorhanden.

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Ent ickl ng

Entwicklung

Entwicklung

Gegenwart und ZukunftAufzug ohne Maschinenraum, Antrieb im Schacht(oben oder unten)Schutzräume permanent vorhanden.

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Ent ickl ng

Entwicklung

Entwicklung

Zukunft (?)Aufzug ohne Maschinenraum, Antrieb im Schacht(oben oder unten)Schutzräume temporär vorhanden.

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

??

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Be eggründe Vorteile / Nachteile

Argumente

Beweggründe, Vorteile / Nachteile

■ raumsparend■ kein Deckendurchbruch bei bestehenden Schächten■ zusätzlich nutzbare Gebäudeflächen■ Einbau eines Aufzugs möglich, wo sonst evt. nicht möglich

■ keine permanenten Schutzräume■ (zeit-)aufwändigerer Zugang zum / zur( e t )au ä d ge e uga g u / u

Schachtgrube, Fahrkorbdach, Antrieb, Steuerung, …zwecks

Wartung InspektionWartung, Inspektion, …■ verleitet (?) zum Umgehen vorgesehener Schutzmassnahmen

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Sch t ra m! War m? Was ist das? Was t n enn nicht möglich?

Hintergründe

Schutzraum! Warum? Was ist das? Was tun, wenn nicht möglich?

Aufzugsrichlinie 95/16/EG, Anhang I, Punkt 2.2 GSADie Aufzüge sind so auszulegen und zu bauen, dass Quetschgefahren in den Endstellungen des Fahrkorbs ausgeschaltet werden.

GSA

Dieses Ziel ist erreicht, wenn sich jenseits der Endstellungen ein Freiraum oder eine Schutznische befindet.e au ode e e Sc ut sc e be det

Wenn diese Lösung in Ausnahmefällen, insbesondere in bestehenden Gebäuden nicht verwirklicht werden kann können andere geeigneteGebäuden, nicht verwirklicht werden kann, können andere geeignete Mittel zur Vermeidung dieser Gefahr vorgesehen werden, wobei den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einer vorherigen Zustimmung eingeräumt wirdwird.

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

War m ist der Sch t ra m dann ein Thema?

Hintergründe

Warum ist der Schutzraum dann ein Thema?

Richtlinie 95/16/EC räumt den Mitgliedstaaten Mitspracherecht ein, welche diesen Punkt unterschiedlich handhaben

Hersteller mit entsprechenden Produkten bieten diese an, auch wenn keine Notwendigkeit für deren Einsatz besteht (Verkaufsargument, auch ohne effektiven Vorteil)

Folgekosten bleiben oftmals unberücksichtigt(Gegenüberstellung Mehraufwand Installation und Unterhalt zum Nutzen)Nutzen)

Kosten- / Zeitdruck; Einhaltung vorgesehener Abläufe und Vorkehrungen könnte dadurch auf der Strecke bleiben (erhöhtesVorkehrungen könnte dadurch auf der Strecke bleiben (erhöhtes Sicherheitsrisiko)

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Statistische (Unfall ) ahlen

Hintergründe

Statistische (Unfall-)zahlen

europaweit nur wenige Daten vorhanden

ca. 20 berichtete Unfälle, bei welchen Personen in den Schutzräumen der Endlagen zu Schaden kamen

davon die Mehrzahl tödlich

Bislang hat der Großteil der in Betrieb befindlichen Aufzüge permanente, (ausreichende???) Schutzräume.

Hätten alle Anlagen reduzierte Schutzräume; wären dann dieHätten alle Anlagen reduzierte Schutzräume; wären dann die Unfallzahlen nicht (deutlich) höher?Wie werden sich die Unfallzahlen künftig entwickeln, wenn der Trend Aufzüge ohne permanente Schutzräume zu installierenTrend, Aufzüge ohne permanente Schutzräume zu installieren weiter geht oder sich verstärkt?

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

A: möglich, sofern akkreditierte Prüfstelle ausreichende Gründe bescheinigt nd die Behörden diese ak eptieren

Umsetzung in Europa

bescheinigt und die Behörden diese akzeptieren

BG: Nur in bestehenden Gebäuden, Entscheidung durch Behörde

D: Liberal, keine Zustimmung erforderlich

E: Regionale Regelungen (Katalonien restriktiv, andere Regionen ???)

F: Prüfung und Zustimmung durch Behörde erforderlichü u g u d ust u g du c e ö de e o de c

I: Ministerium zentrale Stelle entscheidet

NL: Notified Body entscheidet beim Inverkehrbringen

PL: Offiziell Regelungen in Praxis regional durch BehördenPL: Offiziell Regelungen, in Praxis regional durch Behörden

UK: Strikte Regelung beim Inverkehrbringen, restriktive Haltung

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Umsetzung in Österreich

Umset ng P nkt 2 2 des Anhang I der A f gs RL 95/16/EG in ATUmsetzung Punkt 2.2 des Anhang I der Aufzugs-RL 95/16/EG in AT

In Österreich wird die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG umgesetzt durch die

Aufzüge SicherheitsVerordnung 2008Aufzüge SicherheitsVerordnung 2008

trat am 30. Juli 2008 in Kraftwurde mit 31.12.2008 novelliert

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Umsetzung in Österreich

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

In ol ierte Behörden

Umsetzung in Österreich

Involvierte Behörden

Die zuständigen Behörden sind im Anhang XIX der ASV 2008 geregelt.

EntgegennahmeBezirksverwaltungsbehörden (Marktaufsichtsbehörden für Aufzüge erster Instanz)

Entscheidungtsc e du gGewerberechtsabteilungen der Ämter der Landesregierung (Marktaufsichtsbehörde für Aufzüge)

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Verringerter oberer Sch t ra m“ bede tet

Umsetzung in Österreich

„Verringerter, oberer Schutzraum“ bedeutet

Freier Raum – Quader 0,5 m x 0,6 m x 0,8 m – über dem FahrkorbODERFreier senkrechter Abstand in m von mindestens 1,0 + 0,035 v² zwischen der Ebene der höchsten Fläche auf dem Fahrkorbdach und der Ebene der niedrigsten Teile der Schachtdecke

„Verringerter, unterer Schutzraum“ bedeutet

Freier Raum – Quader 0,5 m x 0,6 m x 1,0 m – in der SchachtgrubeODERFreier senkrechter Abstand von mindestens 0 5 m zwischen demFreier senkrechter Abstand von mindestens 0,5 m zwischen dem Boden der Schachtgrube und den tiefsten Teilen des Fahrkorbes

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Z prüfen ist

Umsetzung in Österreich

Zu prüfen ist:Handelt es sich um einen Ausnahmefall?Hierzu müssen ausreichende Gründe vorliegenZugelassene Prüfstelle prüft, ob plausible Gründe vorliegenGründe können sein:- technische, technisch & wirtschaftliche- juristische, juristisch & wirtschaftlichePrüfstelle beurteilt, ob die vom Antragsteller angegebenen Gründe ausreichend schwerwiegend und plausibel sindaus e c e d sc e ege d u d p aus be s d

N I C H T zu prüfen ist:Ob die geplanten Ersatzmaßnahmen die GrundlegendenOb die geplanten Ersatzmaßnahmen die Grundlegenden Sicherheitsanforderungen - GSA erfüllen

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Technisch J ristisch Wirtschaftlich

Gründe für verringerte Schutzräume

Technisch Juristisch Wirtschaftlich

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Technisch

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Technisch

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Technisch

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Technisch + wirtschaftlich

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Juristisch

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Wirtschaftlich

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Juristisch / Juristisch - wirtschaftlich

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Juristisch / Juristisch - wirtschaftlich

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???Juristisch / Juristisch - wirtschaftlich

AnsuchenSchutzraum Beurteilung

SchutzraumSchutzraumEntscheidungSchutzraum

VorprüfungAufzug

Montageg

Endabnahme

Schwelmer Symposium 2009Schutzraum!!! Quo vadis???

Vielen Dank!Vielen Dank!

Stephan STOERMERTÜV AUSTRIATÜV AUSTRIA

www.tuv.atEml: [email protected]

Mob: 0043 664 5450394