schadenserfassung an der kommunalen infrastruktur ... · gemarkungen bieberstein und burkersdorf...

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Erscheinungstag: 12.08.2013 Redaktionsschluss für Ausgabe September: 26.08.2013 Ausgabe August 2013 Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile, zur Vorbereitung der dringend notwendigen Schadensbeseitigung nach dem Juni-Hochwas- ser war es unsere Aufgabe, die entstandenen Schäden der kommunalen Infrastruktur nach ei- ner ersten Groberfassung per Gutachten zu bewerten und bis 31. Juli beim Wiederaufbaustab (WASA) im Landratsamt Mittelsachsen für unseren Maßnahmeplan der Schadensbeseitigung anzumelden. Die Aufnahme unserer Schäden in den Maßnahmeplan bedarf nun einer sorgfäl- tigen Prüfung des Landkreises auf Plausibiliät von Schadenskausalität, Schadenshöhe, Not- wendigkeit der Wiederaufbaumaßnahme sowie Prüfung der Kostenschätzung und Prioritäten- setzung. Zu beachten ist, dass Schäden unter 10 TEUR in der Regel bei Kommunen nicht zu- wendungsfähig sind (Bagatellgrenze). Der Landkreis muss die geprüften Maßnahmepläne bis 31. August 2013 zur Sächsischen Staatskanzlei für die dort durchzuführende Maßnahmen- konferenz abgeben. Die Kommunen erhalten danach eine Beurteilung ihres Maßnahmeplanes und bis zum 20. September 2013 die eventuelle Bestätigung der einzelnen Wiederaufbau- maßnahmen. Mit dieser Bestätigung wird auch das Gesamtschadenbudget für die Kommune als Grundlage der Einzelbewilligungen jeweiliger Vorhaben festgelegt. Mit der letzten Meldung an den WASA wurden von der Gemeinde 20 Maßnahmekomplexe mit insgesamt 32 Schadstellen angemeldet. Die Schadenshöhe beträgt inzwischen 1,67 Mill EUR. Die Schwerpunkte der Schäden liegen bei diesem Hochwasser in Neukirchen, Reinsberg und natürlich an der Bobritzsch und Freiberger Mulde. Bei der Dringlichkeit der Schadensbehe- bung stehen die Maßnahmenkomplexe an der Muldentalstraße und Hammerstraße, in den Gemarkungen Bieberstein und Burkersdorf sowie Maßnahmen an der Mörnerstraße in Neukir- Hier finden Sie: Auslage der Haushaltssatzung 2013 .................Seite 04 Wahlbekanntmachung...................Seite 05 Richtlinie Hochwasserschäden 2013 für private Antragsteller .................Seite 06 Hinweise zu Waldbrandwarnstufen ...................Seite 07 Veranstaltungstipps................Seiten 14/15 Die Ortsfeuerwehren Neukirchen und Dittmannsdorf erhalten die Fluthelfermedaille. Schadenserfassung an der kommunalen Infrastruktur abgeschlossen

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Erscheinungstag: 12.08.2013 Redaktionsschluss für Ausgabe September: 26.08.2013 Ausgabe August 2013

Sehr geehrte Einwohner unserer Ortsteile,

zur Vorbereitung der dringend notwendigen Schadensbeseitigung nach dem Juni-Hochwas-ser war es unsere Aufgabe, die entstandenen Schäden der kommunalen Infrastruktur nach ei-ner ersten Groberfassung per Gutachten zu bewerten und bis 31. Juli beim Wiederaufbaustab(WASA) im Landratsamt Mittelsachsen für unseren Maßnahmeplan der Schadensbeseitigunganzumelden. Die Aufnahme unserer Schäden in den Maßnahmeplan bedarf nun einer sorgfäl-tigen Prüfung des Landkreises auf Plausibiliät von Schadenskausalität, Schadenshöhe, Not-wendigkeit der Wiederaufbaumaßnahme sowie Prüfung der Kostenschätzung und Prioritäten-setzung. Zu beachten ist, dass Schäden unter 10 TEUR in der Regel bei Kommunen nicht zu-wendungsfähig sind (Bagatellgrenze). Der Landkreis muss die geprüften Maßnahmepläne bis31. August 2013 zur Sächsischen Staatskanzlei für die dort durchzuführende Maßnahmen-konferenz abgeben. Die Kommunen erhalten danach eine Beurteilung ihres Maßnahmeplanesund bis zum 20. September 2013 die eventuelle Bestätigung der einzelnen Wiederaufbau-maßnahmen. Mit dieser Bestätigung wird auch das Gesamtschadenbudget für die Kommuneals Grundlage der Einzelbewilligungen jeweiliger Vorhaben festgelegt.

Mit der letzten Meldung an den WASA wurden von der Gemeinde 20 Maßnahmekomplexe mitinsgesamt 32 Schadstellen angemeldet. Die Schadenshöhe beträgt inzwischen 1,67 Mill EUR.Die Schwerpunkte der Schäden liegen bei diesem Hochwasser in Neukirchen, Reinsberg undnatürlich an der Bobritzsch und Freiberger Mulde. Bei der Dringlichkeit der Schadensbehe-bung stehen die Maßnahmenkomplexe an der Muldentalstraße und Hammerstraße, in denGemarkungen Bieberstein und Burkersdorf sowie Maßnahmen an der Mörnerstraße in Neukir-

Hier finden Sie:

Auslage der

Haushaltssatzung 2013 .................Seite 04

Wahlbekanntmachung...................Seite 05

Richtlinie Hochwasserschäden 2013

für private Antragsteller .................Seite 06

Hinweise zu

Waldbrandwarnstufen ...................Seite 07

Veranstaltungstipps................Seiten 14/15

Die Ortsfeuerwehren Neukirchen und Dittmannsdorf erhalten die Fluthelfermedaille.

Schadenserfassung an der kommunalen Infrastruktur abgeschlossen

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Seite 2 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.08.2013

chen und am Dittmannsdorfer Bach in Reinsberg oben an. Vorausset-zung ist jedoch, dass unsere gemeldeten Maßnahmenkomplexe auchBestandteil des Wiederaufbauplanes sind.

Der Gemeinderat wird in der August-Sitzung von den aktuellen Scha-densmeldungen und dem zu erwartenden Maßnahmeplan informiertund je nach Stand der Inaussichtstellung einer Förderung von 90 %(zurzeit wird in Anlehnung der Verfahren von 2002 sogar von einerFörderung von 100 % gesprochen) die weiteren Schritte festlegen. Ichwerde unseren Räten das Vorantreiben erster Planungen zu Einzel-maßnahmen vorschlagen. Auch hier habe ich die Situation der Mul-dentalstraße und Hammerstraße im Blick. So können wir sicherstellen,dass vielleicht vor Wintereinbruch Schäden, auch wenn in einem er-sten Schritt nur provisorisch, behoben werden und die Nutzungs-fähigkeit des Straßenabschnittes zumindest in den Wintermonatengegeben sein kann. Der Hauptschwerpunkt der Schadensbeseitigungwird sicher in 2014 und auch noch 2015 liegen. Je nach Finanzierungder Schadensbeseitigung und des damit einhergehenden Begleitauf-wandes durch Genehmigungsverfahren für die Verwaltung muss derbisherige Investitionsplan für 2014 neu beleuchtet werden. Die eineoder andere Anschaffung und auch gewünschte Baumaßnahmenkönnen somit durchaus um ein Jahr verschoben werden. Die Hoch-wasserschadensbeseitigung hat erste Priorität. Ich hoffe die nächstenMonate bringen hier Klarheit.

Klar und erfreulich war, dass wir als Gemeinde treue Helfer in denStunden des Hochwassers an unserer Seite hatten. Schon am 22. Ju-ni bedankte sich der Gemeinderat durch Ehrung mit einer kleinen Flut-helfermedaille bei den ersten Einwohnern und natürlich unseren Feu-erwehrkameradinnen und -kameraden. Als bleibende Erinnerung andie Stunden der Anspannung und Hilfeleistung haben wir ähnlich wie2002 kleine Zinnplaketten fertigen lassen, auf denen das Hochwasser-ereignis verewigt wurde. Diese ersetzen unseren Dank statt mit Blu-men sicher besser und vor allem zeitloser. Der Gemeinderat und Bür-germeister werden in den kommenden Wochen diesen Dank, wonoch nicht geschehen, an alle Fluthelfer 2013 aussprechen.

Verehrte Leserinnen und Leser, bitte beachten Sie auch die Hinweiseder Haupt- und Personalverwaltung zur Richtlinie Hochwasserschä-den 2013 für private Antragsteller.

Ich wünsche Ihnen noch einen guten Sommer und vor allem unserenABC-Schützen in 2 Wochen einen fröhlichen Start an unserer Grund-schule zur Grabentour in Neukirchen.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr BürgermeisterBernd Hubricht

Die Veranstalter sollten recht behalten. Auch das 4. BadeParkfest warein Höhepunkt in der diesjährigen Badsaison. Bereits zu Beginn mar-schierte Neptun mit seinen Nixen und den Häschern in den BadeParkein. Zum Spaß der vielen Kinder und Jugendlichen wurden die Teuflin-ge mit dem Netz gefangen. Mit einer brillanten Vorführung der Ret-tungsschwimmer der DLRG Meißen konnte den BadeParkgästen dievielschichtige Hilfeleistung der ehrenamtlichen Rettungsschwimmervorgestellt werden. Und dann natürlich der Wettbewerb Wettrutschenund die Wettbewerbe im Schwimmen und der Schwimmstaffeln. Dasist das Besondere an unserem BadeParkfest, dass auch unsere

Viel Spaß und Sonne zum 4. BadeParkfest

Neptun zieht ein (Fotos: Mike Silbermann)

Unser Wasserballturnier am Abend

Schwimminteressierten über alle Generationen sich einmal im Jahr inden einzelnen Disziplinen messen können. Herzlichen Glückwunschallen Siegern und Platzierten.Die Spielkiste unseres Horteams und das traditionelle Wasserballtur-nier rundeten den sonnigen Nachmittag ab und wer noch Lust hatte,blieb, bis der Mond am Himmel stand, bei Musik und Nachtbaden imBadePark. Ein besonderer Dank geht an das Organisationsteam unter unsererSchwimmmeisterin Frau Lauerwald, an die Familie Lauerwald, an un-seren treuen Begleiter - die DLRG Meißen, an unser Team der Horter-zieherinnen unter der Leitung von Frau Ulbricht, an die Unterstützer/in-nen aus dem Rathausteam, an unseren Bauhof der Gemeinde Reins-berg, an das Team der Gaststätte „Zur Einkehr am Bad“ Frau Koppund an unseren DJ Mike mit seinen Unterstützern.Übrigens, auch im August steht unser BadePark für sportliche Betäti-gung und das erfrischende Bad für Besucher offen. An besondersschönen Tagen wird auch die Öffnungszeit am Abend verlängert.

Hubricht, Bürgermeister

Danke den Sponsoren:Freiberger Brauhaus GmbH, Mario Schulze Reinsberg; LSTW Frei-berg, Gaststätte Bellmann Reinsberg, Tischlerei und Holzbearbei-tung GbR Sittner Neukirchen, Agrargenossenschaft Neukirchen/Hirschfeld eG., BHG Döhnert und Pietzsch GbR Mohorn, Eulitz Me-tallbau Reinsberg, Firma Gelfert Landtechnik Dittmannsdorf, Fahr-rad-Shop Steinert Niederschöna, Regina Eckhold Friseursalon Ditt-mannsdorf, VR-Bank Mittelsachsen eG. Dittmannsdorf, Lebensmit-telmarkt Buschmann Dittmannsdorf, Fa. Autoservice Dittrich Reins-berg, Blumenhaus Junghanns Zellwald-Center Großvoigtsberg,Kaufhalle „Sigis Sachsenkauf“ Neukirchen, Bäckerei HartmannReinsberg, Gasthof Reinsberg, Fam. Kopp Campingplatz Reins-berg, Getränkehandel Lucius Dittmannsdorf, HPE Hypo Project En-gineering Dresden, igefa Dresden, Hemschick Neustadt, 1a Auto-haus Deutschenbora, Moritz-Apotheke Meißen, Fa. Leutert Deut-schenbora, Friseursalon Gotthardt Reinsberg, Wasserzweckver-band Freiberg, Verkehrsbetriebe Meißen mbH

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Erscheinungstag: 12.08.2013 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Öffnungszeiten Rathaus Reinsberg

• Bürgersprechstunden des Bürgermeistersdonnerstags 13:00 – 18:00 Uhrauch Telefonsprechstunde, Rufnummer 037324 8070

• Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/StandesamtDONNERSTAG 08:30 – 12:00 Uhr

13:00 – 18:00 Uhr

oder nach TerminvereinbarungTel. 037324 807-30, 807-34

• Sprechstunden des Bürgerpolizisten

im Rathaus ReinsbergDONNERSTAG, 22.08.2013, 10:00 - 12:00 UhrDONNERSTAG, 29.08.2013, 10:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 UhrDONNERSTAG, 05.09.2013, 10:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr

in der Stadt GroßschirmaDIENSTAG, 27.08.2013, Rathaus Großschirma

10:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 UhrDIENSTAG, 10.09.2013, Rathaus Großschirma

10:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 UhrDONNERSTAG, 22.08.2013, Bürgerbüro Siebenlehn

15:00 - 17:00 Uhr

Die Freiwillige Feuerwehr informiert

• FFW-Dienste

Bieberstein29.08. 19:30 Uhr AD Grundübung nass07.09. 08:30 Uhr AD Gemeinsamer Dienst mit FF Hohentanne -

Biogasanlage

Dittmannsdorf29.08. 19:00 Uhr Übung am Zweiseithof

Hirschfeld30.08. 19:00 Uhr Schwerpunkte der Inspektion, theoretische

Grundlagen und praktische Übungen

Neukirchen06.09. 19:00 Uhr Einsatzübung

Reinsberg27.08. 19:00 Uhr AD Übung mit FF Krummenhennersdorf10.09. 19:00 Uhr AD Übung Kettensäge

Entsorgungstermine

Müll Gelbe Tonne Papier

Bieberstein / Burkersdorf / Gotthelffriedrichsgrund23.08.2013 21.08.2013 26.08.201306.09.2013 04.09.2013

Dittmannsdorf21.08.2013 23.08.2013 14.08.201304.09.2013 06.09.2013 11.09.2013

Hirschfeld / Neukirchen / Steinbach27.08.2013 23.08.2013 14.08.201310.09.2013 06.09.2013 11.09.2013

Reinsberg / Drehfeld23.08.2013 23.08.2013 13.08.201306.09.2013 06.09.2013 10.09.2013

Sondermüll im Keller?

Mobile Schadstoffsammlung ist am 5. und 6. September in Reins-berg unterwegs

Das Schadstoffmobil steht am 5. September in der Zeit von • 09:30 - 10:15 Uhr im OT Hirschfeld an der Haltestelle Kreuzung

Hauptstr./ Reinsberger Str.• 10:30 - 11:15 Uhr im OT Neukirchen auf dem Platz gegenüber Sig-

gis Sachsenkauf • 11:45 - 12:30 Uhr in Reinsberg auf dem Busparkplatz am Dörfli-

chen Gemeinschaftszentrum• 13:15 - 13:45 Uhr im OT Bieberstein auf dem Platz an der Schäfe-

rei, Meißner Str.

am 6. September von • 10:15 - 11:00 Uhr im OT Dittmannsdorf auf dem Parkplatz am

Gasthof

Das Personal der Fehr Umwelt Ost GmbH nimmt Schadstoffe in haus-haltüblichen Mengen an. Darunter zählen alte Farb- und Lackdosen(Nitro-, Öl- und Alkydharzfarben und -lacke) mit flüssigen Restinhalten,Altmedikamente, Abbeizmittel, Reste von Haushaltchemikalien, Dün-ge- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Energiesparlampen und auchFlaschen mit unbekannten Inhalten.

Nicht haushaltübliche Mengen an Dachpappe, Feuerwerkskörper, Au-tobatterien und Abpackungen werden nicht mitgenommen. Diese kön-nen im Zwischenlager für Sonderabfall der FNE EntsorgungsdiensteFreiberg am Schachtweg 6 in Freiberg abgegeben werden. Das istübrigens das ganze Jahr über möglich.

ACHTUNG! Geben Sie die Schadstoffe persönlich beim Personal ab.Unbeaufsichtigt abgestellt können diese eine Gefahr für spielende Kin-der und die Umwelt darstellen.

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an: Abfallberatung der EKMTelefon 03731 2625-41 und -42.

Pressemitteilung

Aus der Arbeit des Gemeinderates

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates

am 27.08.2013, 19:30 Uhr, Rathaus Reinsberg, RatssaalDie Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln.

Hubricht, Bürgermeister

Einladung zur öffentlichen Sitzung des TechnischenAusschusses

am 03.09.2013, 19:30 Uhr, Rathaus Reinsberg, RatssaalDie Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln.

Hubricht, Bürgermeister

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates

am 17.09.2013, 19:30 Uhr, Rathaus Reinsberg, RatssaalDie Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungstafeln.

Hubricht, Bürgermeister

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Seite 4 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.08.2013

Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen

- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungs-mittelbestandes auf -180.250 Eurofestgesetzt.

§ 2Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wer-den nicht veranschlagt.

§ 3Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf wird auf 600.000 Eurofestgesetzt.

§ 5Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 280 v.H.für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 385 v.H.Gewerbesteuer auf 380 v.H.

Reinsberg, den 30.07.2013

HubrichtBürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den FreistaatSachsen (SächsGemO)Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver-letzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu-standegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustandegekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-

gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hatoder

b) die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüberder Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ver-letzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge-nannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Auslage:Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 liegen in der Zeitvom 13.08.2013 bis zum 20.08.2013 zur Einsichtnahme für jedermann an den Werktagen zu den Dienstzeiten

Montag/Dienstag/Mittwoch 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2.

Reinsberg, den 31.07.2013

HubrichtBürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Das Landratsamt Mittelsachsen als Rechtsaufsichtsbehörde hat denBeschluss-Nr. V/45/2013-30 vom 25.06.2013 zur Haushaltssatzung2013 nicht innerhalb von 4 Wochen rechtsaufsichtlich beanstandet.Aufgrund von § 76 Abs. 3 SächsGemO wird nachfolgende Haushalts-satzung für das Haushaltsjahr 2013 öffentlich bekanntgegeben:

Haushaltssatzung der Gemeinde Reinsberg für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderatin der Sitzung am 25.06.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllungder Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge undentstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen undzu leistenden Auszahlungen enthält, wird

im Ergebnishaushalt mit dem- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.023.750 Euro- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 3.003.150 Euro- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen

(ordentliches Ergebnis) auf 20.600 Euro

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 Euro

- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf 20.600 Euro

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 21.000 Euro- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und

Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 21.000 Euro

- Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf 20.600 Euro- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 21.000 Euro- Gesamtergebnis auf 41.600 Euro

im Finanzhaushalt mit dem- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 3.037.450 Euro- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 2.986.500 Euro- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender

Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 50.950 Euro

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 416.050 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 523.300 Euro

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -107.250 Euro

- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -56.300 Euro

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeitauf 0 Euro

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 123.950 Euro

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -123.950 Euro

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Erscheinungstag: 12.08.2013 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 5

Wahlbekanntmachungen

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An-tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 01.09.2013) oder dieEinspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1der Bundeswahlordnung (bis zum 06.09.2013) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablaufder Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnungoder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlord-nung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor-den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver-zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenenWahlberechtigten bis zum 20.09.2013 18.00 Uhr, bei der Gemein-debehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt wer-den.Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchendes Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig-keiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage,15.00 Uhr, gestellt werden.Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantrag-te Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vorder Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte kön-nen aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründenden Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahl-tage, 15.00 Uhr, stellen.Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einerschriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellungder Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück-

zusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und- ein Merkblatt für die Briefwahl.Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einenanderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnah-me der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtnachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr alsvier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehördevor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. AufVerlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm-zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stel-le absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis18.00 Uhr eingeht.Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oh-ne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut-schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der aufdem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Reinsberg, den 02.08.2013

Hubricht(Der Bürgermeister)

für die Wahl zum Deutschen Bundestagam 22. September 2013

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde -die Wahlbezirke der Gemeinde Reinsberg wird in der Zeit vom02.09.2013 bis 06.09.2013Montag von 08:00 bis 12:00 UhrDienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 UhrMittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 UhrDonnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 UhrFreitag von 08:00 bis 12:00 UhrIn der Gemeindeverwaltung Reinsberg, Einwohnermeldeamt,Kirchgasse 2, 09629 Reinsbergfür Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort derEinsichtnahme ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann dieRichtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerver-zeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberech-tigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen imWählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat erTatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeitoder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Datenvon Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerkgemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entspre-chenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragenist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,kann in der Zeit vom 02.09.2013 bis 06.09.2013, spätestens am06.09.2013 bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Reinsberg,Gemeindeverwaltung Reinsberg, Kirchgasse 2, 09629 Reinsberg,Einwohnermeldeamt, Zimmer 2 Einspruch einlegen.Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-schrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,erhalten bis spätestens zum 01.09.2013 eine Wahlbenachrichti-gung.Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlbe-rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ein-legen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrechtnicht ausüben kann.Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein-getragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahl-unterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 161Mittelsachsendurch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk)dieses Wahlkreisesoderdurch Briefwahlteilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig-ter,

Bekanntmachung der Gemeindebehördeüber das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

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Seite 6 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.08.2013

Richtlinie Hochwasserschäden 2013 - Private Antragsteller

Seit dem 16.07.2013 werden von Sächsischen Aufbaubank DresdenZuwendungsanträge von Privaten und Vereinen im Rahmen der Richt-linie Hochwasserschäden 2013 entgegengenommen. Anträge auf denvorgesehenen Formularen können von Privatpersonen und Vereinengestellt werden, Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbarenHaushaltsmittel beim Vorliegen der in der Richtlinie bestimmten Zu-wendungsvoraussetzungen gewährt. Diese sind unter anderem:

1. Die Förderung setzt voraus, dass der Betroffene unverschuldet ineine Notlage geraten ist.

2. Eine unverschuldete Notlage liegt insbesondere nicht vor beiSchäden an Gebäuden, die ohne Genehmigung errichtet wurden,sowie im Falle eines Hochwasserereignisses in der Regel bei Ge-bäuden, die nach dem 20. Oktober 2004 in mit Rechtsverordnungoder gemäß gesetzlicher Festsetzung nach dem SächsischenWassergesetz (SächsWG) festgesetzten Überschwemmungsge-bieten errichtet wurden, es sei denn, es handelte sich dabei um ei-nen städtebaulich erwünschten Lückenschluss innerhalb histo-risch gewachsener Gemeindegebiete.

3. Eine unverschuldete Notlage liegt auch nicht vor, wenn die natürli-che Person erforderliche Vorsorgemaßnahmen unterlassen hatoder wenn er bei Eintritt des Schadensereignisses Maßnahmender Selbsthilfe nicht ergriffen hat, die nach den Umständen Erfolgversprechend gewesen wären.

4. Schäden werden in der Regel nur ab einem Betrag von 5 000 EURberücksichtigt, bei Vereinen in der Regel schon bei Schäden ab ei-nem Betrag von 2 000 EUR. Bei Schäden ab 25 000 EUR erfolgtder Nachweis durch ein von einem unabhängigen Sachverständi-gen, wie beispielsweise Ingenieur oder Architekt, zu erstellendesGutachten.

5. Die Förderung setzt die Bestätigung der zuständigen Gemeinde-verwaltung voraus, dass die beantragte Maßnahme in der festge-setzten Gebietskulisse des Hochwassers 2013 liegt. Bei mehrerenzu fördernden Objekten ist jeweils eine Gemeindebestätigung vor-zulegen.

6. Der Antrag auf Zuwendung muss bei der Bewilligungsstelle biszum 31. Dezember 2014 eingegangen sein. Die erforderlichen Ge-nehmigungen sollen vorliegen, insbesonderea) bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben nach § 59 SächsBO,b) bei Vorhaben in einem förmlich festgesetzten Sanierungsge-

biet nach § 142 BauGB,c) bei Kulturdenkmalen nach dem Sächsisches Denkmalschutz-

gesetz (SächsDSchG) eine denkmalschutzrechtliche Genehmi-gung,

d) bei genehmigungsbedürftigen Vorhaben die wasserrechtlicheGenehmigung nach dem Sächsischen Wassergesetz (Sächs-WG).

Die Zuwendung wird auf Antrag als Projektförderung in Form einesnicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der zu-wendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

Bemessungsgrundlage:a) Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an

privaten Wohngebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, die für dieFunktionsfähigkeit des privaten Wohngebäudes erforderlich sind,

Die Haupt- und Personalverwaltung informiert

– Polizeirapport –

Dienstbereich Reinsberg

Polizeireiterstaffel unterwegs im Polizeiabschnitt Reinsberg/Großschirma

Der Bürgerpolizist informiert und bittet um Mithilfeund Hinweise!!

Im Rahmen der Präsensstreifen im ländlichen Raum waren am10.07.2013 mit Polizeihauptmeisterin Kerstin Lenk mit Maximus (r.)und Polizeiobermeisterin Christine Bonk mit Kristall (l.) zwei Angehöri-ge der Polizeireiterstaffel Sachsen mit ihren Pferden im AbschnittReinsberg/Großschirma unterwegs und konnten durch den Bürgerpo-lizisten Polizeikommissar Erber begrüßt und in Besonderheiten desAbschnitts eingewiesen werden.(siehe auch Beitrag Evangelische Kindereinrichtung Dittmannsdorf)

1. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Neukirchen, SalzstraßeIn der Nacht vom 27.06.13 zum 28.06.13 wurde ein auf dem Parkplatzder Firma UKM Fahrzeugteile abgestellter PKW durch ein anderesFahrzeug am Heck beschädigt. Der Unfallverursacher verließ pflichtwi-drig die Unfallstelle.

2. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in HirschfeldIn der Zeit vom 29.06.2013, 12:00 Uhr und 30.06.2013, 11:45 Uhr be-fuhr eine bisher unbekannte Person mit seinem Fahrzeug mit Anhän-ger die Grundstückszufahrt zu den Grundstücken 48 und 50 aus Rich-tung den Grundstücken kommend in Richtung Hauptstraße. In Höhedes HG Hauptstraße 48 kam dieser nach rechts von der Fahrbahn abund befuhr eine Böschung. Anschließend fuhr er auf die linke Seiteund kollidierte mit einem Grundstückszaun, welcher dabei beschädigtwurde. Des Weiteren konnten Bruchstellen in einer Baumkrone undabgerissene Äste festgestellt werden, die auf ein größeres Fahrzeugmit Aufbau bzw. Lader schließen lassen.

3. Illegale Müllablagerungen Reinsberg Lindenallee - Brückenü-berfahrt „Uhlig-Mühle“

„Dreckschw....“, war noch das harmloseste Wort was ich von Straßen-bauarbeitern hörte, mit denen diese die unbekannten Personen beti-telten, die ihre Arbeit im wahrsten Sinne des Wortes mit Müll beworfenhatten. Zuvor hatten eben diese unbekannten Personen in der Zeit vonFreitag, 12.07.2013 bis Dienstag, den 16.07.2013 zahlreichen Müll aufeiner frisch planierten Fläche an der Lindenallee entsorgt.

ErberPolizeikommissar

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Erscheinungstag: 12.08.2013 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 7

sowie an Gewerberäumen, an baulichen Anlagen und gemein-schaftlich genutzten Wegen von Vereinen und in Kleingartenanla-gen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28.Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Ge-setzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert wor-den ist, in der jeweils geltenden Fassung.

b) Der Wert der eigenen Arbeitsleistung ist bei allen Schadensartengrundsätzlich keine zuwendungsfähige Ausgabe.

c) Die Kosten, die für die Erstellung des Gutachtens bei Schäden ab25 000 EUR anfallen, sind zuwendungsfähig.

Entsprechend der Regelungen in der Förderrichtlinie sind Schäden a) an Camping-, Wochenend- und Zeltplätzen,b) an Aufschüttungen, Abgrabungen und Einfriedungen,c) an Garagen, Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und untergeordneten

Nebenanlagen,d) in Gärten an Gewächshäusern, Schutzhütten, Brunnen, Spiel- und

Freizeiteinrichtungen und Feuerstellen,e) in Gärten an anderen unbedeutenden Anlagen wie insbesondere

Pergolen, Teppichstangen und Masten zur Brauchtumspflege,f) an Stützmauern von Gebäuden- und Grundstücken, soweit diese

nicht aus wasserwirtschaftlichen Gründen oder zum Schutz des Ge-bäudes oder landwirtschaftlicher Kulturen zwingend notwendig sind,

g) die in der Regel durch zumutbare Eigenleistung beseitigt werdenkönnen,

nicht förderfähig.

Weitere Informationen, Beratung und die notwendigen Antragsformu-lare nebst Richtlinie erhalten Sie bei der Sächsischen Aufbaubank(SAB) in Dresden, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, unter der Tele-fonnummer der SAB, 0351 4910 - 4966, sowie im Internet unterwww.sab.sachsen.de.Die notwendigen Antragsformulare und die Richtlinie als Textfassungsind auch bei der Gemeinde Reinsberg erhältlich.Ebenfalls bestätigen wir Ihnen bei Betroffenheit, dass die beantragteMaßnahme in der festgesetzten Gebietskulisse des Hochwassers2013 liegt. Bei dringendem Bedarf ist auch eine Terminvereinbarungaußerhalb der Öffnungszeiten möglich - bitte dazu eine vorherige tele-fonische Terminabstimmung.

RostLeiter Haupt- und Personalverwaltung

Aktuelles Bauland- und Wohnungsangebot der Gemeinde Reinsberg

Nachfolgendes Bauland bietet die Gemeinde Reinsberg zum soforti-gen Erwerb für den Bau von Einfamilienhäusern an:

Bauparzelle im Ortsteil Hirschfeld/HauptstraßeGrundstücksgröße: 934 m2

Flurstücke-Nummer: 71/3 in Verbindung mit 121/5Verkehrsgünstige, zentrale OrtslageDer Verkaufspreis beträgt 10,00 EUR/m2.

Bauparzelle im OT Reinsberg/Zur SiedlungGrundstücksgröße: 1734 m2

Flurstück-Nummer: 479 NRRuhige, naturnahe LageDer Verkaufspreis beträgt 20,00 EUR/m2.

Weiterhin bietet die Gemeinde Reinsberg aus ihrem Immobilien-bestand folgendes Objekt zum Verkauf an:

Bebautes Grundstück für Wohn- und Gewerbenutzung in Hirsch-feld/Reinsberger Straße 4Grundstücksgröße: 2716 m2

Sehr verkehrsgünstige, zentrale Lage

Die Bauverwaltung – SG Liegenschaften – informiert

Auf dem Grundstück befinden sich 8 Wohneinheiten, unsaniert undleerstehend.Der Kaufpreis ist Verhandlungssache.

Bebautes Grundstück für Wohn- und Gewerbenutzung in Neukir-chen, Dittmannsdorfer Str. 1, 3, 5 / Mörnerstr. 63Grundstücksgröße: ca. 1300 m2, Grundstück ist zu vermessenVerkehrsgünstige, zentrale OrtslageAuf dem Grundstück befinden sich 3 Wohneinheiten, saniert und ver-mietet, eine Gewerbeeinheit sowie eine komplett eingerichtete Gast-stätte mit Saal (Umbau 1997, ca. 100 m2)Objektbesichtigung nach Absprache, Entscheidung zum Kaufangebotüber Gemeinderat

Vermietung einer Garage in Reinsberg/Am Graben

Die Gemeinde Reinsberg vermietet ab sofort eine einfache Garage inReinsberg, Am Graben. Der Mietpreis beträgt jeweils 20,00 EUR proMonat.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die GemeindeverwaltungReinsberg, Frau Otto, unter Tel.-Nr. 037324-80761 oder per E-Mail [email protected].

Angebote leerstehender Wohnungen:- 09629 Bieberstein, Dorfstraße 2:

2-Raum-Wohnung, OG, 37,9 m2

- 09629 Bieberstein, Schulgasse 2: 3-Raum-Wohnung DG, rechts, 84,54 m2

- 09629 Dittmannsdorf, Hauptstr. 88: 2-Raum-Wohnung, DG, ca. 43,93 m2

- 09629 Dittmannsdorf, Siedlungsstr. 2: 2-Raum-Wohnung, DG, links, 53,06 m2

- 09629 Neukirchen, Dittmannsdorfer Str. 1: 1-Raum-Wohnung, OG, 35,75 m2

Interessenten melden sich bitte beim Verwalter der GemeindeReinsberg, Tel. 03731 / 26190Die Kaltmiete bei allen Angeboten ist verhandelbar.

Landratsamt MittelsachsenAbteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft

Referat Forst und Jagd Stand 03/2013

Aus gegebenen Anlass geben wir Ihnen nachfolgende Informationendes Landratsamtes Mittelsachsen zur Kenntnis und bitten um entspre-chende Beachtung.

Merkblatt: „Hinweise zum Verhalten bei ausgelöster Waldbrandwarnstufe“

Waldbrandwarnstufen zeigen die aktuelle Waldbrandgefährdung an.Sie werden abhängig vom Verlauf der Witterung und von der Entwick-lung der Vegetation amtlich ermittelt sowie im Zeitraum vom 15. Fe-bruar bis 15. Oktober im Internet unter www.landkreis-mittelsach-sen.de - Aktuelles - Waldbrandwarnstufen - (Kennzeichen: rotes Eich-hörnchen) mit Link auf www.sachsenforst.de - aktuelle Waldbrandge-fährdung - als Übersichtskarte bekanntgegeben. Unter „Liste derWarnstufen“ erscheint die u. a. gemeindeweise Darstellung. AnSchwerpunkten der Waldbrandgefährdung kann der WaldbesitzerHinweistafeln anbringen, für deren aktuelle Aussage er selbst verant-wortlich zeichnet. Es bedeuten: Waldbrandwarnstufe

0 - sehr geringe Waldbrandgefahr 1 - geringe Waldbrandgefahr 2 - mittlere Waldbrandgefahr 3 - hohe Waldbrandgefahr 4 - sehr hohe Waldbrandgefahr

Rechtliche Folgen und anzuwendende Maßnahmen können durch denLandrat verfügt werden. Die nachfolgenden Hinweise dienen Ihrer Ori-entierung. Die Maßnahmen der höheren Warnstufen schließen die

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Seite 8 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.08.2013

Maßnahmen der niedrigeren Warnstufen jeweils ein. Durch die Beach-tung dieser Hinweise, erhöhte Aufmerksamkeit und umsichtiges Ver-halten helfen Sie mit, Waldbrände zu verhüten!

Ab Waldbrandwarnstufe „1“ ist zu beachten: • Erhöhte Umsicht und Vorsicht, um Zündquellen zu vermeiden! • Keine gefährdungsbedingte Einschränkung des Betretens; • Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingt notwendi-

gen Umfang befahren; Vorsicht beim Parken (heiße Auspuffanlage)! • Gefährdungsträchtige Arbeiten im Wald, wie Verbrennen von

Schlagreisig, Schweißen, Sprengen, Ausbringen leicht brennbarerChemikalien u.a.m. sollten unterbleiben - gegebenenfalls erhöhteSicherheitsmaßnahmen treffen!

Ab Waldbrandwarnstufe „2“ ist zu beachten: • Die Situation wird kritisch und bedarf bewusster Einschränkungen! • Das Betreten bleibt grundsätzlich erlaubt. Vorsicht beim Befahren! • Gefährdungsträchtige Arbeiten (s. o.) sollten grundsätzlich unter-

lassen werden. • Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald sollten

nicht genutzt werden. • Auch Waldbesitzer, deren Beschäftigte und Jagdausübungsbe-

rechtigte sowie Anlieger an Waldgrundstücken sollten die im § 15Sächsisches Waldgesetz (siehe unten) getroffenen Ausnahmere-gelungen nicht ausüben.

Ab Waldbrandwarnstufe „3“ gilt: • Aktiver Brandschutz des Waldes durch äußerste Vorsicht und wei-

tere Einschränkungen! • Beschränktes Betretungsrecht: In Waldgebieten sollten öffentliche

Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten nicht verlassenwerden.

• Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze sowie touristi-sche Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Maßnahmenzum Schutz des Waldes einleiten.

• Zuständige Behörden treffen gegebenenfalls zusätzliche Brand-schutzmaßnahmen.

Bei Waldbrandwarnstufe „4“ gilt: • Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden durch: • Sperrung des Waldes. Die Forstbehörde und Waldeigentümer

können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegli-ches Betreten und Befahren untersagen.

• Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragtezwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziellgenehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst und Kräfte desBrandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.

• Weiteres kann im Einzelfall durch den Landrat verfügt werden.

Gesetzliche Grundlagen des Waldbrandschutzes sind: § 11 Sächsisches Waldgesetz - Betreten des Waldes • Gesperrte Waldflächen und Waldwege dürfen unbefugt nicht betre-

ten werden. Wald darf auch durch befugtes Betreten nicht gefährdetwerden. Das Befahren mit Motorfahrzeugen bedarf immer der be-sonderen Erlaubnis des Waldbesitzers. Waldwege sind zugleichRettungswege. Sie dürfen keinesfalls zugeparkt werden! Heiße Aus-puffanlagen können trockene Bodenvegetation entzünden.

§ 13 Sächsisches Waldgesetz - Sperrung von Wald i. V. mit der Wald-sperrungsverordnung • Jeder Waldbesitzer darf seinen Wald aus Gründen des Wald-

brandschutzes zeitweilig sperren. Dies ist der Forstbehörde anzu-zeigen, bei über zwei Monaten zu genehmigen.

• Die Forstbehörde kann Waldgebiete durch Rechtsverordnung un-befristet sperren.

§ 15 Sächsisches Waldgesetz - Waldgefährdung durch Feuer • Im Wald und in dessen Umfeld von 100 m darf nur mit Genehmi-

gung der Forstbehörde Feuer angezündet, unterhalten oder offe-nes Licht gebraucht werden.

• Ausgenommen davon sind Waldbesitzer, deren im Wald Beschäf-tigte und Jagdausübungsberechtigte sowie bau- oder gewerbe-rechtlich genehmigte Anlagen.

• Grundstücksbesitzer als Anlieger am Wald müssen zumindest 30m Abstand des Feuers zum Wald wahren. Für alle rechtlichen Aus-

nahmen gilt die Pflicht äußerster Sorgfalt! • Im Wald herrscht Rauchverbot. Ausgenommen davon sind Wald-

besitzer, deren im Wald Beschäftigte und Jagdausübungsberech-tigte.

• Waldbesitzer sollten für ihre Waldbewirtschaftung sinnvolles Ver-brennen von Schlagreisig u. ä. zeitnah der Ortspolizeibehörde(Stadt-/ Gemeindeverwaltung) und der Rettungsleitstelle anzeigen,um ein Auslösen von Feueralarm auszuschließen.

§ 28 Sächsisches Waldgesetz - Schutz des Waldes vor Waldbrändenund Naturereignissen • Für besondere Gefahren ordnet die Untere Forstbehörde notwen-

dige vorbeugende Maßnahmen in Wäldern aller Eigentumsarten anoder führt sie selbst durch.

§ 54 Sächsisches Brandschutz-, Rettungsdienst-und Katastrophen-schutzgesetz - Persönliche Hilfeleistungspflicht • Bei Waldbränden sind alle in der Nähe befindlichen, geeigneten

Personen unaufgefordert zur Hilfeleistung verpflichtet!

Freiberg, 22. März 2013

gez. Dr. Dittrich Referatsleiter

Landratsamt MittelsachsenAbt. Kreisentwicklung und Bauen

Ref. Wirtschaftsförderung und BauplanungKoordinierungsstelle für Projekte im Ländlichen Raum

Az. 790.3, 10.07.2013

regional. einfach phänomenalEinkaufsführer „Gesund und fit in Mittelsachsen“ geplant - regio-nale Erzeuger gesucht

Das Referat Wirtschaftsförderung und Bauplanung plant gemeinsammit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes und den sechs ländli-chen Förderregionen einen Einkaufsführer für regionale Produkte her-auszugeben. Diese Broschüre soll einen Katalog von Anbietern regio-naler Produkte enthalten, welcher darüber hinaus auch im Internet zusehen sein wird.Die breite Palette an mittelsächsischen Produkten soll Einheimischenund Gästen unserer Region zeigen, welche Vielfalt an regionalen Le-bensmitteln hier hergestellt und verkauft wird. Egal ob regionalesObst, Eier, Milch, Fisch, Wurst oder Käse, beim Einkauf kann jeder aufheimische Produkte achten, die einen kurzen Transportweg in die Ge-schäfte haben oder direkt beim Erzeuger gehandelt werden.

Der Eintrag ist selbstverständlich kostenfrei!

Interessenten melden sich bitte im Referat Wirtschaftsförderung undBauplanung der Landkreisverwaltung bei Kerstin Kunze unter 03731/799 6313 oder Sandra Korte unter 03731/7991402 bzw. per Mail [email protected]

www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de

Die Gemeinde Reinsberg im Internetwww.Gemeinde-Reinsberg.de

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Erscheinungstag: 12.08.2013 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 9

Ende des amtlichen Teils

Ende des amtlichen Teils

Ende des amtlichen Teils

ORTSCHAFT BIEBERSTEIN

Beschluss des Ortschaftsrates Bieberstein

Öffentliche Sitzung

Beschluss-Nr. I /V/2013-01 vom 04.07.2013Beschlussfassung zur Vergabe der finanziellen Mittel Ortschafts-rat Bieberstein für 2013Der Ortschaftsrat Bieberstein beschließt die Vergabe der finanziellenMittel für 2013 wie folgt:Bobritzschtaltreffen: 100,00 EuroFaschingsveranstaltung DGZ: 50,00 EuroKindergarten zu Puppenspiel: 150,00 EuroOrtschaftsrat: 100,00 EuroHüpfburg Feuerwehrfest/Kinderfest: 150,00 EuroSportverein-Mietzuschuss: 150,00 EuroSeniorenarbeit-Veranstaltungszuschuss: 150,00 EuroFeuerwehr-T-Shirt (Polo): 150,00 Euro

Seniorenarbeit

Liebe Seniorinnen und Senioren sowie Frührentner aus Bieberstein,Burkersdorf und Gotthelffriedrichsgrund,

wir wünschen für die Sommerzeit viel Erholung und Lust auf neue in-teressante Erlebnisse und Freude.Wir sehen uns im September wieder, alles weitere mit der persönli-chen Einladung.

gez. Margret Küchenmeister

3. Midsommernacht mit Lichterfest war ein Erfolg

Schon am Freitag begannen die Organisatoren im Park Dittmannsdorfdie Bilder für das Lichterfest anzuzeichnen und das Gelände für dieMidsommernacht vorzubereiten. Die fleißigen Helfer der Feuerwehr,des Sports, des Bauhofes und der Firma Elektro-Glöckner wandeltenam Sonnabend den Bereich der Siedlungsstraße am Park zu einerechten Festmeile um. Über 150 Gäste, dabei auch viele Kinder, ließenes sich nicht nehmen, den warmen Sommerabend mit einer herrlichenNacht am Dittmannsdorfer Park zu verbringen. Besonders hat uns ge-freut, dass auch Besucher aus Neukirchen, Reinsberg und Biebersteingekommen waren. Das Duo Jessi und Jo lieferten dazu Live-Musikvom Feinsten und die Stimmung der tausend Teelichter im Parkberührte die zahlreichen Gäste. Eine Veranstaltung, die auch im Juli2014 eine Fortführung erfahren wird. Danke an das Organisationsteamund die beteiligten Sponsoren, besonders an die SG Dittmannsdorfe.V., die Freiwillige Feuerwehr Dittmannsdorf, die Firma Elektro-Glöck-ner Dittmannsdorf, die Firma Heide Siebenlehn, Landgasthof Ditt-mannsdorf, Ingenieurbüro phase 10 Freiberg, den Ortschaftsrat Ditt-mannsdorf sowie Bauhof und Gemeinde Reinsberg.

ORTSCHAFT DITTMANNSDORF

Termine

• Büchereimittwochs, 15:30 – 17:30 Uhr

Regionalmanagement LEADER Klosterbezirk Altzella e.V.

Online-Befragung zur ländlichen Entwicklung im Klosterbezirk gestartet: Ihre Meinung ist gefragt!

In diesem Jahr endet die aktuelle EU-Förderperiode zur Unterstützungvon Projekten und Kooperationen der integrierten ländlichen Entwick-lung (ILE). Viel Geld und Mühe ist in den Jahren von 2007 bis heute inden Klosterbezirk geflossen, was in einer Vielzahl realisierter Projekte -sanierten Schulen und KITAS, erneuerten Straßen, neuem Wohnraumfür junge Familien - im ganzen Gebiet sichtbar ist.Um den bisherigen Prozess der Umsetzung des Programms der länd-lichen Entwicklung zu bewerten,steht bis zum 06. Oktober ein Online-Fragebogen im Internet. Ziel der anonymen Befragung ist es, Schlus-sfolgerungen für die neue Förderperiode ab 2014 im Klosterbezirk Alt-zella abzuleiten: Erbrachten die Maßnahmen die gewünschten Effek-te? Was können wir nächstes Mal besser machen?Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung. Angesprochen sind alle, die inden Gemeinden des Klosterbezirks Altzella leben, Projekte beantragtbzw. umgesetzt haben oder Prozessakteure im Gebiet sind. NutzenSie die Möglichkeit, auf den regionalen Entwicklungsprozess in IhrerRegion Einfluss nehmen zu können und beantworten Sie den Online-Fragebogen auf der Homepage unseres Regionalmanagements:www.klosterbezirk-altzella.de/leader.html. Bitte klicken Sie dann linksden Button „Fragebogen“ an.Wenn Sie noch Rückfragen zu dem regionalen Gestaltungsprozess inIhrer Heimat haben, wenden Sie sich bitte an das Regionalmanage-ment des Klosterbezirks in Niederstriegis (Frau Möller: [email protected]; Telefon (03431) 6788720). Für Ihre Zeit und Mitteilungsbereitschaft danken wir im Voraus,denn Sie unterstützen uns damit bei der Beantragung neuer För-dermittel für die Region ab 2014!

Steffi Möller, Regionalmanagerin

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Beschluss des Ortschaftsrates Dittmannsdorf

Öffentliche Sitzung

Beschluss-Nr. I /V/2013-01 vom 20.06.2013Beschlussfassung zur Vergabe der finanziellen Mittel Ortschafts-rat Dittmannsdorf 2013Der Ortschaftsrat Dittmannsdorf beschließt die Vergabe der finanziel-len Mittel an Vereine und Übrige für das Haushaltsjahr 2013 in Höhevon 1000,00 Euro wie folgt:Ortschaftsrat: 20,00 EuroSeniorengruppe Dittmannsdorf: 125,00 EuroEv. Kindereinrichtung Dittmannsdorf: 175,00 EuroSG Dittmannsdorf e.V.: 150,00 EuroFreiwillige Feuerwehr: 200,00 EuroDt. Molosser Club: 80,00 EuroJI Mauerbusch: 175,00 EuroGemeindebücherei: 75,00 Euro

Die Abrechnung mit Vorlage der Verwendungsnachweise hat bis zum30.10.2013 beim Ortschaftsrat zu erfolgen.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

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Seite 10 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.08.2013

Liebe Hirschfelder Einwohner,

wir als Ortschaftsrat und die Tischlerei Deger bedanken uns ganzherzlich bei:der Fa. Bauer Umwelt GmbH, Spedition Hofmann & Co. GmbH,Tierarztpraxis Börner, Holzbau Moser KG, der Hirschfelder Feuer-wehr, dem Vereinshaus Böhmer, dem Schießclub „Tell“ e.V., derHirschfelder Kirchgemeinde, dem Kindergarten Glitzerstein, demJugendverein „Fun Team“ e.V., dem Spielmannszug Hirschfeld e.V.dem Hirschfelder Sportverein e.V., der Familie von Posern und derFrisierstube Pickhardtzur Bereitschaft mit dem jeweiligen Schriftzug am Aufsteller der Kreu-zung (wieder) mit zu erscheinen und für Ortsunkundige eine Hilfestel-lung sein. Aber er wird auch durch die Teilnahme aller HirschfelderVereine das rege Vereinsleben wiederspiegeln.In den nächsten Tagen soll er bald im neuen Glanz wieder an Ort undStelle zu sehen sein.Lassen Sie sich überraschen!!Auch ein Dankeschön an die Bauhofmitarbeiter bei Ab- und Aufbaudes Aufsteller.

Euer Hirschfelder Ortschaftsrat

ORTSCHAFT HIRSCHFELD

ORTSCHAFT NEUKIRCHEN

Termine

• Büchereimittwochs, 16:00 – 18:00 Uhr,

im Vereinshaus Neukirchen, Mörnerstr. 65

ORTSCHAFT REINSBERG

Seniorenverein Reinsberg e.V.

Wie vor einem Jahr versprochen, haben wir am Mittwoch, dem 21.August ab 14:30 Uhr das Duo Sommer aus Döbeln zu Gast.Es werden bestimmt wieder schöne musikalische Stunden beim Kaf-fee und Kuchen nach unserer Sommerpause werden.

Sie sind alle herzlich willkommen!

Mit freundlichen GrüßenDr. Karl-Heinz KöhlerVorsitzender

Unsere Bibliothek besteht seit nunmehr vier Jahren und wir freuenuns über den anhaltend guten Zuspruch unserer Leser. Sehr ge-freut haben wir uns über neue Leser von Hirschfeld. Auch die Kin-der des Hirschfelder Kindergartens haben uns in diesem Jahr wie-der besucht. Nur weiter so…

Wir sind stets bemüht, unseren Lesern neue Bücher anzubietenbzw. besondere Wünsche zu erfüllen. Unterstützt werden wir dabeivon der Austauschbücherei Freiberg und der Bücherei Wilsdruff.Aber auch allen privaten Spendern möchten wir hiermit recht herz-lich danken.

Ihr Büchereiteam Neukirchen

Seniorenverein Neukirchen/Steinbach e.V.

Einladung

Liebe Senioren und Vorruheständler,

ganz herzlich lade ich Sie zu unserer nächsten Zusammenkunft amMittwoch, dem 14.08.2013 ein. An diesem Tag treffen wir uns aus or-ganisatorischen Gründen bereits 09:00 Uhr im Vereinshaus. Wir be-ginnen mit einem kleinen Frühstück und anschließend werden der Po-lizeikommissar Herr Arnold und Polizeiobermeisterin Frau Mertig, füruns alle sicher interessant, einen Vortrag halten. Diesen Vortrag hörensich bestimmt auch Interessierte, die bisher nicht im Seniorenvereinorganisiert sind, gern an. Alle sind herzlich willkommen. Beenden wer-den wir den Vormittag mit einem gemeinsamen Mittagsimbiss. Nichtzu vergessen ist unsere nächste Ausfahrt am Dienstag, dem27.08.2013 nach Altenburg zu einer Modenschau. Die Fahrt beginnt12:00 Uhr, wie immer an allen Bushaltestellen und kostet 25,00 EUR.

Nun noch ein paar Worte zu unserem letzten Seniorennachmittag. Ein-geladen war der Bürgermeister Herr Hubricht. Mit Spannung erlebtendie Rentner einen hervorragenden Bericht verbunden mit einem excel-lenten Lichtbildervortrag. In der anschließenden Diskussionsrundekonnten viele Fragen geklärt werden. Danke nochmals an Herrn Hu-bricht. Bis zum 14.08.2013 eine schöne Zeit wünscht

Elke Bruder mit ihren Helferinnen.

Seniorengruppe Dittmannsdorf

Am 11.07.2013 fand unser „Kaffeenachmittag mit der Fichtelberg-bahn“ statt. Pünktlich um 10:45 Uhr kam der Bus von unserem be-währten Unternehmen Vogt´s Reisen, lud die 23 Teilnehmer ein und abging es nach Cranzahl. Dort stiegen wir in die Fichtelbergbahn in Rich-tung Oberwiesenthal um. Für uns alle war das ein fast schon verges-senes Empfinden, mit einer „Bimmelbahn“ durch diese schöne Land-schaft zu zuckeln.In Oberwiesenthal bestiegen wir wieder den Bus und konnten inBärensteins „Fichte“ Kaffee und Kuchen einnehmen. Dabei blieb esbei fast allen Teilnehmern aber nicht. Kaum einer hatte an das nichtstattfindende Mittagessen gedacht und war entsprechend hungrig.Gegen 19:00 Uhr waren wir wieder zu Hause. Wir denken, diese Fahrthat allen Spaß gemacht, zumal durch die kurzen Wege auch Senio-ren/Innen teilnehmen konnten, die nicht mehr so gut zu Fuß sind. Undauch das Wetter spielte mit, nicht zu heiß und trotz Bewölkung eineklare Sicht im schönen Erzgebirge.Danke hier an Vogt´s Reisen mit dem umsichtigen Fahrer Daniel.

Im August machen wir eine Sommerpause, deshalb wird im Amtsblattauch kein Artikel von uns erscheinen.Die nächste Veranstaltung ist dann am Mittwoch, dem 18.09.2013um 14:00 Uhr im Haus des Gastes. Dort wird uns der BürgermeisterHerr Hubricht in bewährter und gern erwarteter Form über die Lage imGemeindegebiet Reinsberg berichten.Allen Senioren/Innen wünschen wir einen schönen Sommer.

Ihr Organisationsteam

Für die vielen Glückwünsche, Geschenke und Geldpräsente anlässlich unserer

Hochzeitbedanken wir uns herzlich bei den Moritztalern,

Sportfreunden und allen Bekannten.

Heike und Dietmar ScholzHirschfeld, 21. Juni 2013

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Erscheinungstag: 12.08.2013 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 11

Bieberstein, Burkersdorf und Gotthelffriedrichsgrund

14.08.2013 Herr Günter Tschirch zum 72. Geburtstag

17.08.2013 Herr Henry Schubert zum 79. Geburtstag

05.09.2013 Frau Edith Fiedler zum 79. Geburtstag

05.09.2013 Herr Dieter Ludwig zum 72. Geburtstag

06.09.2013 Frau Marga Klein zum 85. Geburtstag

07.09.2013 Frau Herta Schimke zum 95. Geburtstag

Dittmannsdorf

12.08.2013 Herr Wolfgang Jähnichen zum 84. Geburtstag

16.08.2013 Frau Herta Lorenz zum 85. Geburtstag

18.08.2013 Herr Herbert Hofmann zum 78. Geburtstag

19.08.2013 Frau Christa Werner zum 81. Geburtstag

28.08.2013 Herr Gerd Schwalbe zum 70. Geburtstag

30.08.2013 Frau Gerlinde Tillner zum 76. Geburtstag

07.09.2013 Frau Jutta Küchenmeister zum 75. Geburtstag

Hirschfeld15.08.2013 Frau Herda Bühlmann zum 85. Geburtstag21.08.2013 Frau Katharina Melzer zum 82. Geburtstag24.08.2013 Herr Gottfried Mann zum 88. Geburtstag

Neukirchen und Steinbach15.08.2013 Frau Anni Kriesten zum 75. Geburtstag21.08.2013 Herr Alfons Jantos zum 84. Geburtstag23.08.2013 Herr Kurt Kühne zum 84. Geburtstag26.08.2013 Frau Maria Wächtler zum 87. Geburtstag06.09.2013 Herr Manfred Oelschlägel zum 75. Geburtstag10.09.2013 Herr Alfred Kopp zum 88. Geburtstag

Reinsberg und Drehfeld17.08.2013 Frau Eva Rost zum 76. Geburtstag18.08.2013 Frau Gisela Große zum 70. Geburtstag18.08.2013 Frau Hildegard Kirchner zum 81. Geburtstag18.08.2013 Frau Ilse Wandel zum 87. Geburtstag27.08.2013 Herr Christian Dittrich zum 78. Geburtstag30.08.2013 Herr Werner Förster zum 76. Geburtstag

JubilareDer Bürgermeister, der Gemeinderat und die

Ortschaftsräte gratulieren auf das Herzlichste

allen Jubilarinnen und Jubilaren

Herzliche Einladung zum Gottesdienst

Kirchgemeinde Reinsberg11.08.2013 08:45 Uhr Gottesdienst in Neukirchen

10:15 Uhr Sakramentsgottesdienst in Reinsberg18.08.2013 08:45 Uhr Gottesdienst in Dittmannsdorf

10:15 Uhr Sakramentsgottesdienst in Bieberstein24.08.2013 12:45 Uhr Schulanfänger-Andacht in Reinsberg25.08.2013 08:45 Uhr Gottesdienst in Reinsberg

10:15 Uhr Sakramentsgottesdienst in Neukirchen31.08.2013 17:00 Uhr Sommerliche Abendmusik in Reinsberg01.09.2013 08:45 Uhr Gottesdienst in Bieberstein

10:15 Uhr Sakramentsgottesdienst in Dittmannsdorf08.09.2013 10:15 Uhr Sakramentsgottesdienst in Reinsberg

17:00 Uhr Kirchenkonzert in Neukirchen

Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Reinsberglädt herzlich ein zur Sommerlichen Abendmusikzum Hören und MitsingenOrgel: Thomas MühlQuerflöte: Corinna Mühlam 31. August 2013 um 17:00 Uhr in der Kirche in ReinsbergDie Einnahmen sind für die Innenrenovierung der Kirche bestimmt.

Die Kirchgemeinde Reinsberg lädt für den 8. September um 17:00 Uhrherzlich zu einer Musik in die Kirche zu Neukirchen ein.Unter dem Thema „Alles, was Odem hat, lobe den Herrn“ werdenbekannte und neue Lob- und Dankeslieder erklingen.Das Konzert wird ausgeführt vom Projektchor der KirchgemeindeReinsberg und Gastsänger, begleitet von einem Streich- und Blastriomit überregionaler Beteiligung.Sie sind dazu herzlich eingeladen; wir freuen uns auf Ihren Besuch

KIRCHGEMEINDEN

Kirchgemeinde Hirschfeld

18. August 2013 (12. Sonntag nach Trinitatis)08.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst

1. September 2013 (14. Sonntag nach Triniatis)10.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst (Pfr. Hageni)

7. September 2013 (Samstag)14.00 Uhr Andacht zum Gemeindefest

15. September 2013 (16. Sonntag nach Trinitatis)10.00 Uhr Erntedankgottesdienst

Konzert für Orgel und WaldhornFreitag, 6. September 19.30 Uhr in der Kirche ObergrunaFelix Werner (Orgel) und Thomas Süß (Waldhorn) präsentieren ausge-wählte Stücke alter und neuer Meister

Gemeindefest mit Volleyballturnier Hirschfeld am 07.09.2013Am 7. September veranstaltet die Kirchgemeinde Hirschfeld im Rah-men des Gemeindefestes ein großes Volleyballturnier, Beginn ist 15.00Uhr im Pfarrgarten Hirschfeld. Spielwütige Teams können sich bis zum 31.08. zum Turnier im Pfar-ramt Siebenlehn, Tel. 64313, anmelden.Das Gemeindefest beginnt mit einer Andacht um 14.00 Uhr. Nach ei-nem gemeinsamen Kaffeetrinken gibt es Spielangebote für die Klei-nen, Sport für Volleyballfans und ein Quizratespiel zur Kirchen- undHeimatkunde. Den musikalischen Höhepunkt wird gegen 17.00 Uhr ei-ne Bläserserenade bilden. Das Fest klingt aus mit Grillen, Lagerfeuerund einem Filmabend für jung und alt.

Vertretung von Pfn. ReglitzWährend einer Weiterbildung vom 26. August bis 6. September 2013wird Pfn. Reglitz von Pfr. Kluge, Nossen (Tel 035242/68467) vertreten.

Krabbelnachmittag - Ein Treffpunkt für Eltern mit Babys und Kleinkindern

am 14.08.2013, 15:00 bis 16:30 UhrCMYK

Seite 12 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.08.2013

KINDERTAGESSTÄTTEN

Zuckertütenrettung!

Das „Ernten“ der Zuckertüten war in diesem Jahr besonders schwer,aber da halfen die Freunde von der Feuerwehr. Wir riefen sie an mitdem Telefon und schon ertönte das Martinshorn. Mit einer Leiter er-klommen sie den Baum und pflückten uns alle 17 Tüten, man glaubtes kaum. Wir wollen den Feuerwehrmännern danke sagen und sindfroh solche Freunde an der Seite zu haben.

Evangelische Kindereinrichtung Dittmannsdorf

Überraschungsbesuch „Hoch zu Ross“

Am 10.07.2013 hatte unser Ortspolizist Herr Erber eine Überraschungfür die Kinder vom Evangelischen Kindergarten in Dittmannsdorf:

Kindertagesstätte „Glitzerstein“ Hirschfeld e. V.

Unsere Wackelzähne verabschieden sichAm 05.07.2013 fand nun endlich das lang ersehnte Zuckertütenfeststatt. Schon morgens ging es mit einem gemütlichen Frühstück los.Die Kuchenzuckertüten wurden verziert und wir konnten uns auf derneuen Kegelbahn ausprobieren. Zum Mittagessen gab es eine beson-dere Überraschung. Wir fuhren zu McDonald nach Siebenlehn. Einherzliches Dankeschön an die freundlichen Mitarbeiter und an McDo-nald für das Sponsoring. Gut ausgeruht trafen wir uns alle am Nach-mittag im Kindergarten wieder. Wir hatten unsere Eltern, Geschwister,Erzieher und liebe Helfer eingeladen. Mit einem tollen Programm zeig-ten unsere Schulanfänger, was sie gelernt haben und dass sie gutgerüstet sind für den neuen Lebensabschnitt.

Auch den Familien der Einschüler ein großes Lob, gab es doch nachder ganzen Anstrengung für alle viel mehr als nur Brot. Zum Abschiedpflanzten sie einen Apfelbaum, der soll Schatten spenden und Früchtetragen, woran sich noch die nächsten Kinder sollen laben.

Entwachsen nun dem Kindergarten, können`s 17 Kinder kaum erwar-ten, zur Schule nun auch bald zu gehen. Und viel an Neuem dort zusehen. Wir denken gern an die Zeit mit euch zurück und wünscheneuch für den neuen Start viel Glück.

Eure Erzieherinnen aus der Kita Dittmannsdorf

Alles Gute für:

Alois, Carl-Maria, Jakob, Maurice, Ronja, Emily, Konstantin, Selina,Hendrik, Clementine, Elisa, Ansgar, Alina, Emilia, Hanna, Johanna,Louis

ein Kurz-Besuch der Polizei-Reiterstaffel aus Dresden.

Die Kinder konnten die beiden Pferde aus nächster Nähe erleben. Esbrauchte schon etwas Mut, um sich den aus Sicht der Kinder „riesi-gen“ Tieren zu nähern bzw. sie sogar anzufassen.Es war interessant zu erfahren, dass Polizisten nicht immer nur mitdem Streifenwagen unterwegs sind, sondern dass auch Pferde diePolizei bei der Arbeit unterstützen.

Die Kinder und Erzieher des Evangelischen Kindergartens in Ditt-mannsdorf

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Erscheinungstag: 12.08.2013 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 13

Krabbel- und Spielnachmittag

Hallo, liebe Krabbelkinder und -eltern, ganz herzlich laden wir zum Krabbelnachmit-tag am 28.08.2013 von 15:00 bis 16:30 Uhr inunsere Kita ein.

Die Erzieherinnen der Kita „Glitzerstein“

Grundschule zur Grabentour Neukirchen

Im Frühling hatten wir unsere Zuckertüten ausgesät, sie waren auchprima gewachsen. Doch am Tag des Zuckertütenfestes sind sie ver-schwunden. Aber wir haben bisher in jedem Jahr die Zuckertüten ge-funden, also machten wir uns alle gemeinsam auf den Weg, um sie zusuchen. Nachdem einige Aufgaben zum Thema „Märchen“ gelöst wa-ren, fanden sie sich im Kirschbaum. Zum Glück waren sie auch nochein ganzes Stück gewachsen.Die Kinder, Eltern und Gäste verbrachten einen schönen Abend.Höhepunkt war das Theaterstück der Eltern für ihre Kinder. Auf dieseIdee wurden sie wohl durch ihre Kinder gebracht, denn dieWackelzähne hatten im letzten Dezember für die anderen Kindergar-tenkinder das Märchen „Frau Holle“ aufgeführt. Und so war auch andiesem Abend dieses Märchen zu sehen. Alle konnten sich prächtigamüsieren über unsere Schauspieler, denn die Vatis übernahmen dieRolle ihres Kindes. Man kann sich bestimmt vorstellen, wie toll dieGoldmarie, die Pechmarie und Frau Holle aussahen. Auch der Hahnwar eine Pracht. Ein herzliches Dankeschön für diesen gelungenenAbend. Dieser war für die Kinder aber noch nicht zu Ende, denn jetzt ging eszurück in den Kindergarten. Alle waren schon ganz aufgeregt, denn imKindergarten hatten sie noch nicht übernachtet. Es war für alle ein tol-les Erlebnis.

Am 11.07.2013 wurden die Wackelzähne im Kindergarten auch vonden anderen Kindern verabschiedet. Nun heißt es Abschied nehmen für unsere „Wackelzähne“. Mit einemweinenden und einem lachenden Auge wünscht Euch das gesamteTeam der Kita einen schönen Schulanfang und viel Freude in derSchule.

Unser Stadtrundgang in FreibergAm 18. Juni haben wir die Stadt Freiberg be-sucht. Am Informationszentrum trafen wir unsmit dem Stadtführer. Er erzählte uns viele Dingeüber die Entstehung und Entwicklung unsererKreisstadt. Die Geschichten über die Handwer-ker im alten Freiberg und von Kunz von Kaufun-gen waren sehr spannend. Wir spazierten an derStadtmauer entlang und besuchten den Obermarkt mit seinen histori-schen Kaufmannshäusern. Über die Biergasse gingen wir zu der Stel-le, wo das erste Silbererz in Freiberg gefunden wurde. Freiberg hatauch das älteste deutsche Theater. Der dicke Donatsturm schütztefrüher die Freiberger vor Eindringlingen. Zum Abschluss unseresRundganges stiegen wir die vielen Stufen auf den Turm der Petrikirchehinauf und wurden mit einer tollen Aussicht über die Stadt belohnt. Andiesem Tag haben wir viel Neues, Interessantes über unser Freibergerfahren.

Klasse 3a und 3b

Eine tolle ReiseAm Mittwoch, dem 29.05.2013 trafen wir uns auf dem Schulhof derSchule zur Grabentour in Neukirchen um 08:00 Uhr. Gegen 09:00 Uhrfuhren wir, die Klasse 4b mit 3 Autos in die Jugendherberge „KurtRichter“ Ehrenfriedersdorf. Angekommen sind wir gegen 10:30 Uhr.Dann gab es eine Belehrung durch Herrn Seidel. Jetzt durften wir aufdie Zimmer. Wir bezogen unsere Betten und richteten uns gemütlichein. Danach gab es Mittagessen, Nudeln. Etwas später erkundeten wirdie Umgebung und bestiegen die Greifensteine. Man konnte von hieraus den Fichtelberg sehen. Nun spazierten wir zum Greifenbachstau-weiher, einem großen Erholungssee. Dort waren wir auf dem Spiel-platz, es gab auch ein Eis zur Stärkung. Zurückgekommen, schmeck-te uns das Abendbrot. Am nächsten Tag waren wir im Besucherberg-werk Ehrenfriedersdorf und fuhren bis zur 1. Sohle ein. Wir besichtig-ten alte Bergbaumaschinen. Etwas später schauten wir uns die Mine-rialienausstellung an. Mit dem Bus fuhren wir nun zum FrohnauerHammer. Der Schmied hat uns dort viel erklärt. Dann haben wir unsein Miniaturpochwerk angesehen. Danach besichtigten wir eine Klöp-pelstube und waren sogar in einer Schnitzerei. Am 3. Tag besuchteunsere Klasse vormittags Tonis Haus der Steine. Toni zeigte uns Mine-ralien und erzählte, wie sie entstehen. Nun durften wir selbst noch ei-nen Mineral schleifen. Am Nachmittag wollten wir den Waldgeisterweglaufen, aber das musste ausfallen, wegen schlechten Wetters. Dafürfand ein Filmnachmittag statt. Später spielten alle Kinder Fußball undTischtennis. Abends gab es eine Abschlussdisco, wo die Mädchentanzten und die Jungen Karten spielten. Am letzten Tag zogen wir un-sere Betten ab, packten unsere Sachen ein und fuhren wieder nachHause. Gegen 12:00 Uhr waren wir daheim.Diese Abschlussfahrt hat uns prima gefallen. Sicher werden wir unsnoch lange daran erinnern.

Die Schüler der Klasse 4b der Grundschule zur Grabentour Neukirchen

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Seite 14 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.08.2013

VERANSTALTUNGSTIPPSAUGUST/SEPTEMBER 2013

Hort an der Grundschule zur Grabentour Neukirchen

Liebe Eltern, liebe Leser,

hurra, endlich Sommerferien - und auch die be-stellte Sommersonne lässt uns nicht im Stich.Die erste Ferienwoche haben wir bei uns im Hortverbracht und haben endlich mal genügend Zeitzum Spielen gehabt. Auch haben wir unser Bau-zimmer komplett ausgeräumt, da während un-serer Campzeit der Maler dieses Zimmer, denEingangsbereich sowie die Garderobe mit neuem Farbanstrich ver-sieht.Am Freitag hieß es dann alle Spielsachen und viel Kreativmaterial fürsSommercamp zusammenzupacken.Dank unserer fleißigen Bauhofmitarbeiter waren dann alle eingepack-ten Dinge am Montagvormittag im Camp angekommen.Die Kinder haben ganz schnell den nahen Wald als neuen großen

Spielplatz in Besitz genommen.Jede Menge Speckstein wurdevon den Kindern zu wunderschö-nen Kettenanhängern verarbeitet.Da sich die Sonne auch jedenTag von ihrer besten Seite ge-zeigt hat, konnten wir das be-nachbarte Reinsberger Bad re-gelmäßig nutzen.

Seit dem 01.08.2013 hat unser Hortteam Verstärkung bekommen. Wirfreuen uns ganz sehr, dass Kristin Gabriel aus Hirschfeld über ein Frei-williges Soziales Jahr unsere Arbeit unterstützt und als zusätzlicherAnsprechpartner für unsere Kinder da ist.

UlbrichtHortleiterin

Heimatstube Obergruna

Die Heimatstube Obergruna ist im August, Sonntags von 14 bis 16 Uhrgeöffnet.Am Sonntag den 25. August, um 14 Uhr, können Sie zusammen mitManfred Mehner erleben, wie aus einem dünnen Faden ein kräftigesSeil wird.Wir freuen uns über Ihren Besuch.

Benefizkonzert im Reinsberger Schlosshof

13. Hobbyschau im Klosterbezirk Altzella

Am 05. und 06.10.2013 jeweils von 10:00 - 17:00 Uhrfindet im Dörflichen Gemeinschaftszentrum Reins-berg die Hobbyschau im Klosterbezirk Altzellastatt. Wir suchen dafür Aussteller, welche ihr Hobby einemgroßen Publikum zeigen möchten. In den vergange-nen Jahren zählten dazu u. a. Holzbearbeiter, Hand-arbeitsfreunde, Bastler, Maler, Töpfer, Sammler, Mo-

dellbauer, Kindergartenprojekte, Vereine usw.. Dabei schätzt es dasPublikum besonders, wenn über die reine Präsentation hinaus Techni-ken vorgeführt, Hintergrundwissen vermittelt, Anekdoten erzählt wer-den oder die Gäste gar einbezogen und angeleitet werden.Das Dörfliche Gemeinschaftszentrum in Reinsberg bietet ebenerdigviel Platz für die Präsentation ihrer wunderbaren Hobbys. An beiden

Tagen wird gut für das leibliche Wohl aller kleinen und großen Besu-cher gesorgt. Ausreichend Parkplätze finden Sie direkt vor der Halle.Wenn Sie Lust bekommen haben auszustellen, oder Fragen zur Hob-byschau haben, kontaktieren Sie uns - wir freuen uns auf Sie.

Reinsberger Schützenverein 1791 e.V. Talstraße 909629 ReinsbergTel.: 037324/7553Mail: [email protected]

Die Gemeinde Reinsberg im Internetwww.Gemeinde-Reinsberg.de

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Erscheinungstag: 12.08.2013 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 15

VERANSTALTUNGSTIPPS AUGUST/SEPTEMBER 2013

Datum/Zeit Veranstaltung Ort Ansprechpartner

10.08.2013 Benefizkonzert für die15 Uhr 21. Oberschule in Tiflis (Georgien) Schlosshof Reinsberg Gemischter Chor Reinsberg

10.08.2013, 14 Uhr Hörspielfest Kloster Altzella www.kloster-altzella.de

10./11.08.2013 17. Historisches Marktfest Wechselburg www.wechselburg.de

11.08.2013, 11 Uhr Hörspielfest Kloster Altzella www.kloster-altzella.de

11.08.2013 Buntes Unterhaltungsprogramm Thermalbad Wiesenbad,15 Uhr mit der Bergkapelle Thum Kurort Warmbad Tel. 037369 151-15

16.08.2013, 19:30 Uhr KlosterKlangKost Stadtkirche Nossen www.nossen.de

17.08.2013 90-jähriges Jubiläum Schießclub „Tell“ Hirschfeld Schießclub „Tell“ Hirschfeld, siehe Seite …

17.08.2013, 19 Uhr Romantische Abendführung Klosterpark Altzella www.klosterbezirk.de

18.08.2013 Blasmusikkonzert mit den Thermalbad Wiesenbad,15 Uhr Original Muldentaler Musikanten Kurort Warmbad Tel. 037369 151-15

25.08.2013 „Wie aus einem dünnen Faden Heimatstube Obergruna Tel. 037324/791814 - 16 Uhr ein kräftiges Seil wird?“

Seilern mit Manfred Mehner

25.08.2013 Sonderführung „Adel on tour -15 Uhr adlige Reisekultur in Sachsen“ Schloss Nossen www.klosterbezirk.de

25.08.2013 11. Open Air der Volksmusik mit Thermalbad Wiesenbad,14 Uhr Belsy & Florian und den Kurort Warmbad Tel. 037369 151-15

Herolder Blasmusikanten

30.08.2013, 19 Uhr Sommernachtsmusik Kirche Tuttendorf Gemischter Chor Reinsberg

30.08.-01.09.2013 60-jähriges Bestehen des Schützenvereins Hohentanne e.V. Festplatz Hohentanne Organisationsteam des Schützenvereins

31.08.2013 Sommerliche Abendmusik zum17 Uhr Hören und Mitsingen Kirche Reinsberg Ev.-Luth. Kirchgemeinde Reinsberg

01.09.2013, 15 Uhr Sonderführung „Adel im Untergang“ Schloss Nossen www.klosterbezirk.de

01.09.2013, 10:30 Uhr Motorradgottesdienst Klosterpark Altzella www.klosterbezirk.de

06.09.201319:30 Uhr Konzert für Orgel und Waldhorn Kirche Obergruna KG Siebenlehn-Obergruna

mit SK Hirschfeld, Tel. 035242 64313

07.09.2013 Frauen-Vogelschießen DGZ Reinsberg Schützenverein Reinsberg 1791 e.V.,14 Uhr Tel. 037324 7553, www.rsv1791.de

07.09.2013 Gemeindefest mit Pfarrgarten Hirschfeld KG Siebenlehn-Obergruna mit15 Uhr Volleyballturnier SK Hirschfeld, Tel. 035242 64313

08.09.2013 Tag des offenen Denkmals IV. Lichtloch Reinsberg Verein IV. Lichtloch des RSS e.V.,10 - 17 Uhr Herr Dr. Köhler, Tel. 037324 6015

08.09.2013 Musik „Alles was Odem hat, Kirche Neukirchen Projektchor der Ev.-Luth. Kirchgemeinde17 Uhr lobe den Herrn“ Reinsberg

11.09.2013 Blutspende Bürgerhaus Krummenhennersdorf, DRK-Blutspendedienst Nord-Ost,16 - 19 Uhr Halsbrücker Str. 23 Tel. 0371 43220-66

18.09.2013 Blutspende Grundschule Niederschöna, DRK-Blutspendedienst Nord-Ost,16 - 19 Uhr Schulgasse 1 Tel. 0371 43220-66

- Änderungen vorbehalten -

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Seite 16 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.08.2013

UNSERE VEREINE

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Erscheinungstag: 12.08.2013 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Seite 17

UNSERE VEREINE

Sportgemeinschaft Dittmannsdorf e.V.

MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

Sie sind recht herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlungam

22.08.2013 um 19:30 Uhrim Gasthof Dittmannsdorf eingeladen.

Als Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung2. Feststellung der Tagesordnung3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes durch 1. Vorsitzenden

sowie Schatzmeister und Berichte der Abteilungen4. Bericht des Kassenprüfers5. Entlastung des Vereinsvorstandes6. Haushaltsplan 20137. Neuwahlen des Vereinsvorstandes und des Hauptausschusses7.1. Der Vereinsvorstand aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden,

Schatzmeister und Schriftführer7.2. Der Hauptausschuss aus Organisationsleiter, Frauenwartin, Ju-

gendwart und 2 Beisitzern8. Jahresplanung/Vorschau auf Vereinsaktivitäten9. Verschiedenes

Ergänzende Anträge und Anregungen bitten wir fristgerecht beim Vor-stand einzureichen.

Mit freundlichen GrüßenSG Dittmannsdorf e.V.Ronny Erfurt / 1. Vorsitzender

Schießklub „Tell“ Hirschfeld lädt ein

90 Jahre Schießclub „Tell“Die Traditionen des Hirschfelder Schießklub „Tell“ reichen bis ins Jahr1923 zurück. 1994 wurde die Vereinigung neu belebt. Drei Jahre spä-ter bauten die Mitglieder in Eigenleistung eine Schießbahn mit Schüt-zenhaus. Heute besitzt der Verein, der im Sächsischen Schützenbundund Landessportbund verankert ist, 35 Mitglieder, darunter eine Frau.Der Schießklub „Tell“ feiert am 17.08.2013 sein 90-jähriges Jubiläumund lädt dazu ganz herzlich ein. Für Groß und Klein wird allerhand ge-boten.

09.30 - 10.00 Uhr Begrüßung mit Böllern10.00 - 11.30 Uhr Festveranstaltung am Schützenhaus

90 Jahre Schießklub „Tell“ e.V. Hirschfeld12.00 - 16.30 Uhr Öffentliches Vogelschießen, Pokalschießen, Luft-

gewehrschießen, Bogenschießen13.00 Uhr Platzkonzert mit Spielmannszug Hirschfeld14.00 Uhr Fahrt mit der Feuerwehr Hirschfeld17.00 Uhr Siegerehrung20.00 Uhr Tanzveranstaltung für Jung und Alt mit der

Schlossdisco Klipphausen im Festzelt

Für gastronomische Versorgung ist rund ums Schützenhaus gesorgtAuch für unsere kleinen Gäste steht eine Torwand, sowie eine Hüpf-burg zum herum toben bereit und vieles mehr.Wir freuen uns auf Ihr Kommen und verbleiben mit

Gut SchussBernd Henker, Vorsitzender

Verein IV. Lichtloch des Rothschönberger Stollns inReinsberg informiert

Auch in diesem Jahr am 8. September von 10:00 bis 17:00 Uhr be-teiligen wir uns am bundesweiten Tag des offen Denkmals.

Sie können die Radstuben über den Eingang vom Wanderweg ausbzw. durch die 165 m lange Abzugsrösche (bitte Gummistiefel mitbrin-gen) besichtigen. Ebenso interessant ist ein Besuch der Bergzimme-rei, die mit historischen Geräten ausgestattet ist und einen Kahn be-herbergt, der aus 130 m Tiefe aus dem Rothschönberger Stolln gebor-gen wurde. Im Huthaus kann die historische bergmännische Lampen-und Messgeräteausstellung besichtigt und in der Bergschmiede un-serem Bergschmied bei der Arbeit über die Schulter geschaut werden.

Für das leibliche Wohl wird gesorgt!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch im IV. Lichtloch.

Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Glück Auf!Dr. Karl-Heinz KöhlerVorsitzender

Bei teilweise „irischem“ Wetter …tanzten wir für und mit den Gästen

des Bergstadtfestes

Am Freitag Abend standen wir im irischen Dorf auf der Bühne undkonnten viele Gäste bei unserem Auftritt zum Mittanzen und Klatschenbewegen. Sorgenvoll schauten wir bei unserem 2. Teil zum Himmelund pünktlich mit einsetzender Musik ging ein Starkregenschauer aufuns nieder, der uns völlig durchnässte. Doch davon ließen wir unsnicht stören und konnten einmal mehr unser Motto: „Lebensfreudepur“ allen zeigen. Im Anschluss nahm die Irish Folk Band „Cobblesto-nes“ aus Berlin ihr Publikum mit auf eine musikalische Reise zu dengrünen Hügeln Irlands.Am Samstag Mittag war es dann die Partymeile, in der irische Musikerklang. Gemeinsam mit den Squaredancers der Silver Miners Frei-berg konnten wir wieder einmal das Publikum begeistern.

Katrin VoigtIrish Set Dance

WAS SONST NOCH INTERESSIERT

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Seite 18 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg Erscheinungstag: 12.08.2013

Impressum:

Herausgeber:Gemeindeverwaltung Reinsberg, 09629 Reinsberg, Kirchgasse 2, Tel.037324 807-0, Fax 037324 80770, E-Mail: [email protected] und RIEDEL-Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Str. 13a, 09247Chemnitz/OT Röhrsdorf, Tel. 03722 50 50 9-0, Fax 03722 50 50 9-22, E-Mail: [email protected] für Bekanntmachungen und Informationen der GemeindeReinsberg ist der Bürgermeister (V.i.S.P.) Herr Bernd Hubricht und Frau Hei-drun Schirrmeister. Verantwortlich für weitere Text- und Bildveröffentlichun-gen sind die publizierenden Körperschaften, Einrichtungen, Vereine oder diezeichnenden Autoren.

Satz, Druck und Anzeigen:RIEDEL-Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Str. 13a, 09247 Chemnitz/OTRöhrsdorf, Tel.: 03722 50 50 9-0, Fax: 03722 50 922, E-Mail: [email protected] Autoren stellen ihre Beiträge kostenlos zur Verfügung. Für Druckfehlerübernimmt der Verlag keine Haftung. Nachdruck bzw. Weiterverarbeitungder Texte und gestalteten Anzeigen nur mit ausdrücklicher Genehmigungdes Verlages gestattet. Für den Inhalt der Anzeige zeichnet allein der Auf-traggeber verantwortlich.Das Amtsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von 850 Stück. DasAbonnement und der Bezug erfolgt über die Gemeinde Reinsberg, Kirchgas-se 2, 09629 Reinsberg. Abo-Preis 8,00 EUR / Jahr, Fälligkeit 15.03. d. J. Der Versand erfolgt über RIEDEL-Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Str.13a, 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf.

Internet: www.Gemeinde-Reinsberg.de, E-Mail: [email protected]

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Seite 20 Amtsblatt Gemeinde Reinsberg

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