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GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192 Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum 05-2013.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 08.08.2013 Rundschreiben 5/2013 Themen 1. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) 2 2. Zentrale Veröffentlichung der Klinikdaten zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen 2 3. Gemeinsame politische Forderungen vereinbart 3 4. Ausgezeichnet. FÜR KINDER 3 5. Masern-Impf-Pflicht 4 6. Die GPOH sieht die klinische Versorgung krebskranker Kinder und Jugendlicher gefährdet 4 7. Erfassung des Antibiotika-Verbrauchs nach § 23 Absatz 4 Satz 2 IfSG 5 8. Qualitätsbericht der Krankenhäuser 5 9. Nachrichten aus den Mitgliedshäusern 6 MRSA-Ambulanz für Kinder in Bonn 6 Uniklinik Frankfurt gründet Zentrum für Kinder mit Fehlbildungen 6 Mittel für den Neubau eines „neuen Hauner“ in München freigegeben 6 Kuschelblick-TV in Leipzig 6 10. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen 6 Fachtagung 2014 6 Tag des Kinderkrankenhauses 2013 6 „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl 7 Fachtagung für „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“ 7 11. Ankündigung Kongresse, Veranstaltungen 7 50. Jahrestagung der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie e. V. (GPR) 2013 7 Liebe Mitglieder, auch in den Sommerferien beschäftigt uns der letzte Beschluss des Gemeinsamen Bundesaus- schusses (G-BA) zur „Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)“. Wir wollen Sie natürlich zeitnah über unsere diesbezüglichen Aktivitäten unterrichten. Dass während der sog. Sommerpause nicht alles still steht in unserem Lande, dürfte selbstver- ständlich sein. Das gilt aber erst recht für den Gesundheitssektor. Deshalb finden Sie nachstehend Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

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Page 1: Rundschreiben 5/2013 Themen - GKinD: GKind...GKinD-Rundschreiben 5/2013, Seite 2 zahlreiche Neuigkeiten, die Sie wahrscheinlich in Ihrem täglichen Klinikalltag betreffen. Leider sind,

GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192

Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de

Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum

05-2013.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 08.08.2013

Rundschreiben 5/2013

Themen

1. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) 2 2. Zentrale Veröffentlichung der Klinikdaten zur Versorgung von Früh- und

Neugeborenen 2 3. Gemeinsame politische Forderungen vereinbart 3 4. Ausgezeichnet. FÜR KINDER 3 5. Masern-Impf-Pflicht 4 6. Die GPOH sieht die klinische Versorgung krebskranker Kinder und

Jugendlicher gefährdet 4 7. Erfassung des Antibiotika-Verbrauchs nach § 23 Absatz 4 Satz 2 IfSG 5 8. Qualitätsbericht der Krankenhäuser 5 9. Nachrichten aus den Mitgliedshäusern 6

MRSA-Ambulanz für Kinder in Bonn 6 Uniklinik Frankfurt gründet Zentrum für Kinder mit Fehlbildungen 6 Mittel für den Neubau eines „neuen Hauner“ in München freigegeben 6 Kuschelblick-TV in Leipzig 6

10. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen 6 Fachtagung 2014 6 Tag des Kinderkrankenhauses 2013 6 „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl 7 Fachtagung für „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“ 7

11. Ankündigung Kongresse, Veranstaltungen 7 50. Jahrestagung der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie e. V. (GPR) 2013 7

Liebe Mitglieder,

auch in den Sommerferien beschäftigt uns der letzte Beschluss des Gemeinsamen Bundesaus-

schusses (G-BA) zur „Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)“. Wir wollen

Sie natürlich zeitnah über unsere diesbezüglichen Aktivitäten unterrichten.

Dass während der sog. Sommerpause nicht alles still steht in unserem Lande, dürfte selbstver-

ständlich sein. Das gilt aber erst recht für den Gesundheitssektor. Deshalb finden Sie nachstehend

Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

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GKinD-Rundschreiben 5/2013, Seite 2

zahlreiche Neuigkeiten, die Sie wahrscheinlich in Ihrem täglichen Klinikalltag betreffen. Leider

sind, wie so oft, die meisten Punkte mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

Wir wünschen Ihnen trotzdem noch eine schöne Sommerzeit.

1. Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)

Die aufgrund der neuen Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) zu

erwartenden Mehrkosten im Pflegedienst bis 2017 sind im derzeitigen DRG-Vergütungssys-

tem nicht refinanzierbar. Auswirkungen im Fallpauschalen-Katalog sind frühestens im Jahr

2019 zu erwarten. Wenn die Vorgaben der Richtlinie von den Perinatalzentren bis 2017 um-

gesetzt werden sollen, bedarf es kurzfristig einer Regelung zur Finanzierung dieser Mehr-

kosten.

Im letzten Rundschreiben hatten wir betont, dass wir diese Argumentation mit Fakten unter-

mauern wollen und hatten mit Sonderrundschreiben 3/2013 Daten dazu in den Perinatalzen-

tren abgefragt. Trotz Urlaubszeit haben wir in den letzten Wochen schon auswertbare Daten

erhalten und uns entschieden, diese als Grundlage für ein zweites Schreiben an das BMG zu

verwenden.

Unsere Schreiben vom 27.06. und 01.08.2013 sind zu Ihrer Information als Anlage 1 diesem

Rundschreiben beigefügt.

Beide Schreiben blieben bisher unbeantwortet.

Wir wünschen uns für die Argumentation eine noch breitere Datenbasis und bitten Sie daher

dringend, uns die mit Sonderrundschreiben 3/2013 angeforderten Daten zur Verfügung zu

stellen. Bitte beachten Sie dabei auch die ergänzenden Hinweise zur Unterscheidung zwischen

Intensivtherapie und -überwachung. Die Texte sind noch einmal als Anlage 2 beigefügt.

2. Zentrale Veröffentlichung der Klinikdaten zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen

Bekanntlich sind Krankenhäuser mit Perinatalzentren seit 2009 zu einer tabellarischen Veröf-

fentlichung von Daten der frühen und späten Ergebnisqualität auf ihren eigenen Webseiten

verpflichtet.

Künftig können diese Häuser ihre Ergebnisdaten auch auf einer neuen Internetplattform be-

reitstellen, die ab dem kommenden Jahr freigeschaltet wird. Einen entsprechenden Beschluss,

der zunächst eine freiwillige zentrale Veröffentlichung dieser Daten vorsieht, bevor dies für

Perinatalzentren verbindlich wird, fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Juli.

Ende Februar 2014 wird die neue Plattform, die vom AQUA-Institut in Göttingen im Auftrag

des G-BA vorbereitet und im April 2013 abgenommen wurde, mit den Ergebnissen der Erfas-

sungsjahre 2008 bis 2012 freigeschaltet.

Interessierte Krankenhäuser mit Perinatalzentren können sich bis zum 15. September 2013

anmelden. Die Daten müssen dann spätestens bis zum 31. Oktober 2013 durch das Kranken-

haus selbst oder durch die zuständige Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung übermit-

telt werden.

Eine detaillierte Information des G-BA dazu finden Sie in Anlage 3.

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GKinD-Rundschreiben 5/2013, Seite 3

3. Gemeinsame politische Forderungen vereinbart

Die finanzielle Situation der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen war für die DGKJ und

die GKinD Anlass, Ende Juni 2013 einen Workshop zu dieser Thematik zu veranstalten. Einge-

laden waren Berufsverband für Kinder- und Jugendärzte, Deutsche Akademie für Kinder- und

Jugendmedizin, Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie, Vereinigung der leitenden Kinder-

und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands, ein Vertreter der verbändeübergreifen-

den DRG-AG und der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschlands. Es wurden politische

Forderungen entwickelt, die geeignet sind, nach Umsetzung eine deutliche Verbesserung der

finanziellen Situation der Kinderkliniken zu erreichen.

Diese zwischenzeitlich konsentierten politischen Forderungen sind als Anlage 4 zu Ihrer inter-

nen Information diesem Rundschreiben beigefügt; von einer Veröffentlichung sehen wir zum

jetzigen Zeitpunkt noch ab. Sie werden u.a. die Kernthemen für die Aktion „Gesundheitspoli-

tischer Frühschoppen“ am 30.11.2013 sein (s. dazu weiter unten).

Wir werden diese Forderungen den politischen Akteuren nach der Bundestagswahl auf Bun-

des- und Regionalebene vortragen, planen dazu einen parlamentarischen Abend, Presseakti-

vitäten, Gespräche mit Abgeordneten und Ministeriumsvertretern sowie weitere Veranstaltun-

gen. Ziel ist, Gesetzesänderungen herbeiführen, die die Situation der Kinderkliniken deutlich

verbessern.

Dass wir dabei erneut den Schulterschluss mit den o.g. Verbänden erreichen konnten, freut

uns sehr.

4. Ausgezeichnet. FÜR KINDER

Rund 160 Checklisten sind bisher für die 3. bundesweite Bewertungsrunde für das Gütesiegel

„Ausgezeichnet. FÜR KINDER“ eingegangen.

Die Bewertungskommission hat mittlerweile die letzte Frist für die Einreichung der Checklisten

festgesetzt und zwar auf den 01.11.2013:

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GKinD-Rundschreiben 5/2013, Seite 4

Falls Sie also Ihre Checkliste noch nicht abgegeben haben, können Sie dies jetzt noch tun. Auf

der Internetseite www.ausgezeichnet-fuer-kinder.de finden Sie die aktuelle Version als Down-

load.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

5. Masern-Impf-Pflicht

Die Drohung von Gesundheitsminister Daniel Bahr mit einer Impf-Pflicht angesichts der stei-

genden Zahl an Masern-Fällen (s. Rundschreiben 4/2013) wurde in den letzten Wochen in den

Medien heftig und kontrovers diskutiert.

Die Gegner der Impf-Pflicht argumentieren, ein Zwang schade dem Impfgedanken mehr als es

ihm nütze. Die Bevölkerung würde so unnötig polarisiert. Ein weiteres Argument: Das Selbst-

bestimmungsrecht habe Vorrang, eine Impfung sei stets und zuallererst eine persönliche Ab-

wägung von Nutzen und Risiken. Außerdem käme eine Impfpflicht für den aktuellen Masern-

ausbruch zu spät.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) als klarer Befürworter der Impf-Pflicht

fordert angesichts wenig erfolgreicher Appelle an die Eltern u.a. den Nachweis einer vollstän-

digen Impfung vor Aufnahme eines Kindes in eine staatlich finanzierte Betreuungseinrichtung,

damit auch solche Kinder vor einer Infektion geschützt werden, die aus medizinischen Grün-

den nicht geimpft werden können. Hier gebe es eine staatliche Fürsorgepflicht, wenn Eltern

nicht alles tun, um ihre Kinder vor gefährlichen Erkrankungen zu schützen. Andere Länder

hätten gezeigt, dass dies gerade bei Masern eine erfolgreiche Methode sei.

Der FOCUS berichtete, nach den Ergebnissen der YouGov-Umfrage sei eine deutliche Mehrheit

von 76 Prozent der Befragten für eine deutschlandweite Impf-Pflicht gegen bestimmte Krank-

heiten.

Die heftigen Reaktionen auf den Vorstoß des Gesundheitsministers haben auf jeden Fall etwas

Positives: Die breite Diskussion in der Öffentlichkeit schärft das Bewusstsein und bewirkt

wahrscheinlich mehr als so manche Kampagne.

6. Die GPOH sieht die klinische Versorgung krebskranker Kinder und Jugendlicher gefährdet

Eine ungesicherte bundeseinheitliche Finanzierung der Sektor übergreifenden Versorgung ge-

fährde die klinische Versorgung krebskranker Kinder und Jugendlicher. Die Finanzierung der

vollstationären Behandlungsepisoden sei durch das G-DRG-System laut GPOH zwar weit-

gehend gesichert. Dies gelte aber nicht für die teilstationären und ambulanten Behandlungen.

Ursache sei eine fehlende Kalkulationsgrundlage im vertragsärztlichen Vergütungssystem für

diese spezielle Versorgung. Eine Querfinanzierung aus dem stationären Sektor - wie in ver-

gangenen Jahrzehnten praktiziert - sei nach Einführung des DRG-Fallpauschalensystems nicht

mehr möglich.

Anmerkung: Genau das ist einer der Gründe, warum die GKinD sich so vehement für die Etab-

lierung einer kostendeckenden Vergütung für Ambulanzen an Kinderkrankenhäusern und Kin-

derabteilungen eingesetzt hat (§ 120 Abs. 1a SGB V) und weiter einsetzt. Leider müssen wir

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immer wieder zur Kenntnis nehmen, dass entweder überhaupt keine Verhandlungen geführt

oder nicht-kostendeckende Pauschalen mit den Kostenträgern vereinbart werden.

Wenn in Ihrem Haus dazu Beratungs- oder Unterstützungsbedarf besteht, scheuen Sie sich

nicht, uns anzusprechen.

7. Erfassung des Antibiotika-Verbrauchs nach § 23 Absatz 4 Satz 2 IfSG

Nach § 23 Abs. 4 Satz 2 IfSG haben die Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für

ambulantes Operieren sicherzustellen, dass Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Ver-

brauchs „fortlaufend in zusammengefasster Form aufgezeichnet, unter Berücksichtigung der

lokalen Resistenzsituation bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich des

Einsatzes von Antibiotika gezogen werden und dass die erforderlichen Anpassungen des Anti-

biotika-Einsatzes dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden“.

Da der Aufwand zur Durchführung der Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance möglichst gering

gehalten werden soll, hat sich der Gesetzgeber darauf beschränkt, zusammengefasste Da-

ten zu fordern.

Aus der Sicht des RKI empfiehlt sich, die Analysen von der die medizinische Einrichtung ver-

sorgenden Apotheke in Zusammenarbeit mit der Krankenhausverwaltung durchführen zu las-

sen. Die Ergebnisse sollen in geeigneter Form (Antibiotika-Verbrauchsbericht) der Leitung des

Krankenhauses, der Ärzteschaft und anderen am Antibiotika-Management beteiligten Perso-

nen zugänglich gemacht werden.

Eine Antibiotika-Verbrauchsanalyse sollte mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Krankenhaus-Ambulanzen und Tageskliniken sind von der Pflicht zur Antibiotika-Verbrauchs-

Surveillance ausgenommen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links auf der Homepage des RKI:

http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/BGBl_7_2013_Bekanntmachung.pd

f?__blob=publicationFile

http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Antibiotikaresistenz/BGBl_7_2013_Surveillance_Erlaeute

rung.pdf;jsessionid=261A80C7563F1CB398C881FDFD623AF1.2_cid363?__blob=publicationFi

le

8. Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Der G-BA hat Mitte Juli 2013 eine Neufassung der Datensatzbeschreibung für den Qualitäts-

bericht der Krankenhäuser beschlossen. Die Regelung tritt nach Bekanntmachung im Bun-

desanzeiger in Kraft. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Homepage des G-BA unter

folgendem Link:

http://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/500/

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GKinD-Rundschreiben 5/2013, Seite 6

9. Nachrichten aus den Mitgliedshäusern

MRSA-Ambulanz für Kinder in Bonn

Die Arbeitsgruppe Pädiatrische Infektiologie der Universitätsklinik Bonn hat eine MRSA-Am-

bulanz für Kinder gegründet und möchte damit die Familien entlasten und die Zahl von MRSA-

positiven Patienten senken.

Die Eltern können sich in der MRSA-Ambulanz über ein Info-Telefon informieren. Die Mitar-

beiter der Ambulanz stehen aber auch Kolleginnen und Kollegen telefonisch oder per E-Mail

für Fragen zu multiresistenten Erregern zur Verfügung.

Uniklinik Frankfurt gründet Zentrum für Kinder mit Fehlbildungen

Verschiedene Fachdisziplinen des Universitätsklinikums Frankfurt haben sich zu einem Zent-

rum für angeborene Fehlbildungen zusammengeschossen. Ziel ist, Neugeborenen und ihren

Eltern ab der Diagnose eine optimale medizinische und psychologische Betreuung zur Verfü-

gung zu stellen.

Mittel für den Neubau eines „neuen Hauner“ in München freigegeben

Das Dr. von Haunersche Kinderspital in München erhält von der Bayerischen Staatsregierung

für den Neubau einer Kinderklinik am Klinikum der Universität München in Großhadern 125

Mio €. Die Gesamtkosten sind mit rd. 160 Mio € veranschlagt.

Die neue Kinderklinik soll über 254 vollstationäre Betten und eine Tagesklinik mit 30 Plätzen

auf fast 22.000 Quadratmetern Nutzfläche verfügen. Man kalkuliert mit 14.000 stationären,

3.300 tagesklinischen und 40.000 ambulanten Fällen pro Jahr.

Kuschelblick-TV in Leipzig

Das Leipziger Klinikum St. Georg hat für die Eltern von kranken oder zu früh geborenen

Säuglingen einen besonderen Service eingerichtet. Auch wenn sie nicht in der Klinik bei ihrem

Kind sein können, ist es den Eltern via Internet möglich, ihr neugeborenes Kind von zu Hause

aus rund um die Uhr zu beobachten.

10. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen

Fachtagung 2014

Datum: 22. und 23. Mai 2014

Ort: Eisenach, STEIGENBERGER Hotel Thüringer Hof

Tag des Kinderkrankenhauses 2013

Datum: 22. September 2013

Wenn Sie mitmachen wollen und Materialien (Plakate, Tipps für die Pressearbeit etc.) benöti-

gen, wenden Sie sich bitte an Frau Schneider ([email protected], Fon

030.60984281, Fax 030.60984283). Das Formular zur Anforderung von Material finden Sie in

der Anlage 5

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GKinD-Rundschreiben 5/2013, Seite 7

„Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl

Datum: 30. November 2013

Siehe dazu unser Sonderrundschreiben 2/2013 vom 27.06.2013. Wir haben bereits einige

Rückmeldungen erhalten. Machen Sie mit! In der Anlage 6 finden Sie noch einmal das Teil-

nahmeformular.

Fachtagung für „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“

Datum: 13. November 2013

Ort: Siegen, Medien- und Kulturzentrum LYZ

Das Programm nebst Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage: www.GKinD.de .

11. Ankündigung Kongresse, Veranstaltungen

50. Jahrestagung der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie e. V. (GPR) 2013

Datum: 26. – 28. September 2013

Veranstalter: Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR) e. V.

Ort: Universitätsklinikum Jena, Standort Lobeda, Erlanger Allee 101, 07747 Jena

Kontakt: Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH

Marlen Schiller

Carl-Pulfrich-Straße 1 • 07745 Jena

Tel. 03641 3116-358 • Fax 03641 3116-243

[email protected]

www.conventus.de

Tagungswebsite: http://www.gpr-jahrestagung.de

Link zum Programmheft: http://www.gpr-jahrestagung.de/programm/

Jochen Scheel

Geschäftsführer

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Anlage 1

zum GKinD-Rundschreiben 5/2013

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GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192 Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de

Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum20130801BMGRau.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 01.08.2013

G-BA-Beschluss zur Richtlinie für die Versorgung von Früh- und Neugeborenen vom 20.06.2013

Sehr geehrter Herr Rau,

auf das Schreiben vom 27.06.2013, das bisher unbeantwortet blieb, nehmen wir Bezug (s. Anlage).

Zunächst möchten wir noch einmal betonen, dass wir die Intention des G-BA, mit Vorgaben zur Strukturqualität die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, hier konkret von Frühgeborenen zu verbessern, ausdrücklich begrüßen. Eine möglichst optimale stationäre Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen ist eine gute und sinnvolle Investition in die Zukunft unseres Landes.

Die Entscheidung unserer Gesundheitspolitik, sich für eine möglichst optimale medizinische Ver-sorgungsstruktur am Anfang des Lebens – hier für Frühgeborene – einzusetzen und dies zu finan-zieren, ist auch volkswirtschaftlich sehr sinnvoll. Gesundheitskosten für chronische Erkrankungen im Alter werden gesenkt und Angehörige werden entlastet.

Dazu trägt der G-BA mit seinem Beschluss vom 20.06.2013 aktiv bei.

Jedoch hat der G-BA keinerlei Kompetenzen zur Regelung der Finanzierung eventueller Mehr-kosten, die aufgrund seiner Vorgaben auf Seiten der Kliniken entstehen. Dies grundsätzlich zu re-geln wäre unseres Erachtens Aufgabe des Gesetzgebers. Bisher wurde diese Regelungslücke nach unserem Kenntnisstand nicht geschlossen.

Dass der jüngste Beschluss des G-BA vom 20.06.2013 zwangsläufig zu erheblichen Mehrkosten führt, die systembedingt im derzeitigen DRG-System b.a.w. keine Gegenfinanzierung erfahren, hatten wir bereits in o.g. Schreiben deutlich gemacht.

Inzwischen liegen erste Ergebnisse unserer Mitgliederumfrage zu den Mehrkosten vor. Danach lie-gen diese zwischen 350.000 € p.a. bei kleinen Level 2-Zentren und 3.000.000 € p.a. bei größeren Level 1-Zentren. Abgefragt haben wir konkret die Mehrkosten im Jahr 2017 im Vergleich zu den Ist-Kosten des Jahres 2012. Es wurde dabei unterstellt, dass bei gleichbleibender Belegung des

Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Jochen Scheel Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

Herrn RegDir Ferdinand Rau Referat 215 Bundesministerium für Gesundheit Rochusstraße 1 53123 Bonn

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Zentrums im Jahr 2017 die G-BA-Richtlinien für den Pflegedienst erfüllt werden. Nicht be-rücksichtigt sind Tarifsteigerungen.

Da, wie bereits mitgeteilt, das zusätzlich benötigte hochqualifizierte Pflegepersonal bis 2017 auf-gebaut und aus- und weitergebildet werden muss, kumulieren sich die Mehrkosten in den Jahren 2013 bis 2017 auf ein Vielfaches dieser o.g. Beträge.

Die Kosten zur Erreichung der Quoten von weitergebildeten Fachkräften in der Gesundheits-und Kinderkrankenpflege (40% für Level 1- und 30% für Level 2-Zentren) sind in den o.g. Beträgen nicht enthalten. Dies gilt auch für die Kosten des Ausbaus von Weiterbildungskapazitäten.

Die Mehrkosten für die ab Juli 2014 geforderte personelle Ausstattung für eine professionelle psychosoziale Betreuung wurden bisher im Mittel mit 50.000 € p.a. angegeben.

Wir fordern Sie daher erneut nachdrücklich auf, im Rahmen Ihrer Prüfung und Genehmigung dieses G-BA-Beschlusses durch eine entsprechende Gesetzesinitiative kurzfristig eine Regelung zur Fi-nanzierung dieser Mehrkosten zu veranlassen und dies auch im Genehmigungstext anzukündigen.

Ihrer Antwort sehen wir gerne entgegen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Dr. Nicola Lutterbüse Jochen Scheel GKinD e.V. GKinD e.V.

Prof. Dr. med. Norbert Wagner DGKJ e.V.

Prof. Dr. Gernot H.G. Sinnecker VLKKD e.V.

Frauke Leupold Prof. Dr. Egbert Herting BeKD e.V. GNPI e.V.

Nachrichtlich: Herr MinDir Dr. Ulrich Orlowski, BMG

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Anlage 2

zum GKinD-Rundschreiben 5/2013

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GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192

Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de

Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum

Sonderrundschreiben 03-

2013.docx

Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 08.07.2013

Sonderrundschreiben 3/2013 zur neuen G-BA-Qualitätssicherungs-Richtlinie

Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)

Liebe Mitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits mit Rundschreiben 4/2013 vergangene Woche angekündigt, wollen wir unsere Argu-

mentation hinsichtlich der zu erwartenden Mehrkosten aufgrund der neuen Richtlinie mit Fakten

untermauern.

Aus diesem Grund bitten wir alle Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen mit Perinatalzentren

darum, uns Daten über ihren voraussichtlichen Mehraufwand und die Mehrkosten aufgrund der

Richtlinie in den kommenden Jahren bis 2017 zur Verfügung zu stellen.

Dazu übersenden wir beigefügt eine Excel-Datei mit der Bitte, alle grün hinterlegten Felder auszu-

füllen und uns die ausgefüllte Datei (bitte, wenn möglich, nicht als Ausdruck, sondern die ausge-

füllte Excel-Datei per Mail) zurück zu senden.

Bitte alternativ die inhaltlich identische Word-Datei nur verwenden, wenn das Ausfüllen der Excel-

Datei nicht möglich ist.

Idealerweise sollten die Daten mit dem Controlling Ihres Hauses abgestimmt werden.

Die gewonnene Datenbasis benötigen wir, um gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium die

Mehrkosten belegen zu können. Wir sind daher darauf angewiesen, dass möglichst viele Kinder-

krankenhäuser und Kinderabteilungen mit Perinatalzentren teilnehmen.

Selbstverständlich behandeln wir die Daten streng vertraulich. Alle teilnehmenden Kliniken erhal-

ten eine anonymisierte Auswertung. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Ihre Daten in

anonymisierter und aggregierter Form weitergegeben werden, teilen Sie uns dies bitte bei Daten-

lieferung mit.

Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

Page 14: Rundschreiben 5/2013 Themen - GKinD: GKind...GKinD-Rundschreiben 5/2013, Seite 2 zahlreiche Neuigkeiten, die Sie wahrscheinlich in Ihrem täglichen Klinikalltag betreffen. Leider sind,

GKinD-Sonderrundschreiben 3/2013 zur neuen G-BA-Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und

Reifgeborene (QFR-RL), Seite 2

Für Ihre Mühe bedanken wir uns schon jetzt.

Nun noch einige Hinweise für das Ausfüllen der Excel-Datei:

Bitte senden Sie möglichst keine handschriftlich ausgefüllten Ausdrucke, sondern die am PC aus-

gefüllte Excel-Datei zurück. Sie erleichtern uns damit die Auswertung sehr.

Wichtig!!! Alle Kostendaten und Angaben zu Vollkräften und Kopfzahlen dürfen sich nur auf die

Neonatologie beziehen, also auf den Anteil der mit Neonaten belegten Intensivtherapie- und In-

tensivüberwachungsplätze. Wenn Sie beispielsweise in Ihrem Perinatalzentrum eine gemischte Sta-

tion mit Betten der pädiatrischen Intensivmedizin betreiben, dürfen die Kosten- und Stellenanteile

für die pädiatrische Intensivstation nicht enthalten sein. Gleiches gilt selbstverständlich für andere

Mischformen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an

Dr. Nicola Lutterbüse oder Jochen Scheel

[email protected] [email protected]

Tel. 0941.2983668 Tel. 030.60984280

Senden Sie bitte die ausgefüllte Excel- oder Word-Datei zurück an folgende E-Mail-Adresse:

[email protected]

Falls Sie den Word-Fragebogen doch handschriftlich ausfüllen sollten, bitte an folgende Fax-Nr.

zurücksenden:

Fax 030.60984283

Jochen Scheel

Geschäftsführer

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GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin

Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192

Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de

Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum

Hinweise zum

Sonderrundschreiben 03-

2013.docx

Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 12.07.2013

Hinweise zur Abfrage Perinatalzentren (Sonderrundschreiben 3/2013)

Liebe Mitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einiger Rückfragen zum Sonderrundschreiben 3/2012 vom 08.07.2013 bezüglich Ab-

grenzung „Intensivtherapie - Intensivüberwachung - Andere“ übersenden wir die als Anlage beige-

fügten Hinweise.

Wenn Sie weitere Fragen zur Datenerfassung für 2012 haben, wenden Sie sich bitte an

Dr. Nicola Lutterbüse oder Jochen Scheel

[email protected] [email protected]

Tel. 0941.2983668 Tel. 030.60984280

Senden Sie bitte die Excel- oder Word-Datei ausgefüllt zurück an folgende E-Mail-Adresse:

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Falls Sie den Word-Fragebogen doch handschriftlich ausfüllen sollten, bitte an folgende Fax-Nr.

zurücksenden: 030.60984283

Jochen Scheel

Geschäftsführer

Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen

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GKinD-Abfrage Perinatalzentren - Hinweis zum Pflegedienst (Stand 11.07.2013):

Eingeschlossen sind alle Frühgeborenen, die im PNZ versorgt werden.

Die Zuordnung Intensivtherapie – Intensivüberwachung – Andere erfolgt je Schicht.

"In der QFR-RL wird auch das quantitative Verhältnis von Pflegekräften zu Patienten definiert. Hierbei wird in Anlehnung an die Definition und Empfehlung der British Association of Perinatal Medicine (2011) zwischen neonatologischer Intensivtherapie und neonatologischer Intensivüberwachung unterschieden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der konkret zu versorgenden Kinder gerecht zu werden. Studien zeigen Hinweise für Zusammenhänge zwischen verschiedenen Pflegepersonal-Messgrößen sowie -Qualifikationen und der Prozess- und Ergebnisqualität bei Kindern, die in neonatologischen Intensivstationen betreut werden (z. B. Hamilton et al. 2007; Sink et al. 2011; Rogowski et al. 2013). Kinder, die einer neonatologischen Intensivtherapie („neonatal intensive care“) bedürfen, haben komplexe und möglicherweise lebensbedrohliche Gesundheitsprobleme. Für diese Patientinnen und Patienten wird daher ein „Pflegeschlüssel” eins zu eins (1:1) definiert, d.h. je eine Pflegefachkraft pro Schicht muss ein Kind versorgen. Im Bereich der neonatologischen Intensivüberwachung (“high dependency care”) muss eine Pflegefachkraft in der Schicht nicht mehr als zwei Kinder versorgen. Diese Regelung zum „Pflegeschlüssel” ist mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2017 versehen: Ab diesem Tag muss jedes Perinatalzentrum diese Mindestanforderung an die Personalausstattung erfüllen. Bis zum 1. Januar 2017 kann das Krankenhaus unter zu begründenden Umständen davon abweichen. Diese Regelung soll den Krankenhäusern die Gelegenheit geben, entsprechend qualifizierte Pflegekräfte auszubilden bzw. zu rekrutieren. Damit wird dem Umstand entsprochen, dass derzeit geeignete Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen möglicherweise nicht in dem von den Krankenhäusern gewünschten Umfang auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind. Gleichwohl besteht Einigkeit darin, dass im Interesse der Qualitätssicherung der Versorgungintensivmedizinisch zu betreuender Frühgeborener dieser Mindeststandard bereits so früh wie möglich in jedem Perinatalzentrum umgesetzt wird." (Quelle: Tragende Gründe zum G-BA-Beschluss vom 20.6.2013, http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1754/)

Die Einstufung erfolgt „in Anlehnung“ an die Definition und Empfehlung der British Association of Perinatal Medicine (2011)

Intensivtherapie (1:1) Intensivüberwachung (1:2) Andere (- : -) Frühgeborene im PNZ Einstufung je Schicht

Frühgeborene im PNZ Einstufung je Schicht

Patienten im PNZ Einstufung je Schicht

Auszug aus der Definition und Empfehlung der BAPM (2011): Quelle: http://www.bapm.org/publications/documents/guidelines/CatsofcarereportAug11.pdf „intensive care“ “high dependency care” General principle This is care provided for babies who are the most unwell or unstable and have the greatest needs in relation to staff skills and staff to patient ratios. Definition of Intensive Care Day • Any day where a baby receives any form of mechanical respiratory support via a tracheal tube • BOTH non-invasive ventilation (e.g. nasal CPAP, SIPAP, BIPAP, vapotherm) and PN • Day of surgery (including laser therapy for ROP) • Day of death • Any day receiving any of the following o Presence of an umbilical arterial line o Presence of an umbilical venous line o Presence of a peripheral arterial line o Insulin infusion o Presence of a chest drain o Exchange transfusion o Therapeutic hypothermia o Prostaglandin infusion o Presence of replogle tube o Presence of epidural catheter o Presence of silo for gastroschisis o Presence of external ventricular drain o Dialysis (any type)

General principle This is care provided for babies who require highly skilled staff but where the ratio of nurse to patient is less than intensive care. Definition of High Dependency Care Day Any day where a baby does not fulfill the criteria for intensive care where any of the following apply: • Any day where a baby receives any form of non invasive respiratory support (e.g. nasal CPAP, SIPAP, BIPAP, HHFNC) • Any day receiving any of the following: o parenteral nutrition o continuous infusion of drugs (except prostaglandin &/or insulin) o presence of a central venous or long line (PICC) o presence of a tracheostomy o presence of a urethral or suprapubic catheter o presence of trans-anastomotic tube following oesophageal atresia repair o presence of NP airway/nasal stent o observation of seizures / CF monitoring o barrier nursing o ventricular tap

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Anlage 3

zum GKinD-Rundschreiben 5/2013

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Mitteilung

Freiwillige Veröffentlichung von Ergebnisqualitätsdaten der Krankenhäuser mit Perinatalzentren Level 1 und Level 2 auf zentraler Internetplattform

Ab dem kommenden Jahr können Krankenhäuser mit Perinatalzentren Level 1 und Perinatalzentren Level 2 freiwillig ihre Ergebnisqualitätsdaten zur Phase B gemäß Anhang der Anlage 1 der „Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen“ (ab 1. Januar 2014: gemäß Anlage 4 der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene / QFR-RL) zentral auf einer neuen Internetplattform veröffentlichen. Die Website http://www.perinatalzentren.org wurde vom AQUA-Institut in Göttingen im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbereitet. Voraussichtlich im Frühjahr 2014 soll die neue Plattform mit den Ergebnissen der freiwilligen Teilnehmer (Erfassungsjahre 2008 bis 2012) freigeschaltet werden. Interessierte Krankenhäuser mit Perinatalzentren können sich bis zum 15. September 2013 unter https://login.perinatalzentren.org registrieren. Die Daten müssen dann spätestens bis zum 31. Oktober 2013 durch das Krankenhaus selbst oder durch die zuständige Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung an das AQUA-Institut übertragen werden.

Mit der freiwilligen zentralen Veröffentlichung wird die Öffentlichkeit wichtige Informationen zur Ergebnisqualität der teilnehmenden Krankenhäuser anhand von Daten aus den letzten fünf Jahren einsehen können. Nutzer können die Krankenhäuser nach Namen oder Regionen bzw. Entfernungen auswählen. Die Daten werden grafisch aufbereitet und mit Hintergrundtexten erläutert.

Bisher mussten Kliniken ihre Ergebnisdaten auf ihren eigenen Websites darstellen; so sieht es die Vereinbarung des G-BA über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen (Phase A) vor. Diese Verpflichtung zur Eigenveröffentlichung wird für die freiwillig an der zentralen Veröffentlichung teilnehmenden Krankenhäuser ausgesetzt.

Krankenhäuser mit Perinatalzentren, die auf freiwilliger Basis ihre Ergebnisqualitätsdaten auf der zentralen Internetplattform veröffentlichen, haben die Möglichkeit, die hierdurch verbesserte Transparenz über ihre Qualität in ihrer Außendarstellung zu nutzen. Zudem können sie an der Optimierung der Veröffentlichung frühestmöglich mitwirken und Erfahrungen mit der neuen Internetplattform sammeln.

Dies ist vor allem deshalb interessant, weil die zentrale Veröffentlichung auf der Internetplattform als Mindestanforderung an die Qualität i.S.v. § 137 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V künftig verpflichtend sein wird. Eine entsprechende normative Regelung zur Erhebung, Weiterleitung, Verarbeitung und zentralen Veröffentlichung der Ergebnisqualitätsdaten der Phase B gemäß Anhang der Anlage 1 der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen ist im G-BA in Vorbereitung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem hierzu am 18. Juli 2013 getroffenen Beschluss des G-BA: http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1790.

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Anlage 4

zum GKinD-Rundschreiben 5/2013

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Kinder im Krankenhaus – Stand: 25.07.2013

16 % unserer Bevölkerung sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Diesen gehört nicht nur die Zukunft,

sondern sie bilden auch die Zukunft unseres Landes.

Jedes Kind, das im Krankenhaus aufgenommen werden muss, hat ein Recht auf fachärztliche und - wo notwendig -

auch spezialärztliche Versorgung in einer ihm angemessenen Umgebung; dies schließt die Pflege durch

entsprechend spezialisiertes und geschultes Personal mit ein. Kinderkliniken und Abteilungen für Kinder- und

Jugendmedizin müssen so aufgestellt werden, dass die darin tätigen, gut ausgebildeten Gesundheits- und

Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger ebenso wie Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten fachlich auf einem hohen

Niveau und in der Kindern und Jugendlichen angemessenen Weise versorgen können – so wie Sie es sich für Ihre

Kinder, Enkelkinder, Neffen und Nichten wünschen, wenn diese ins Krankenhaus müssen.

Kinderkliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin sind aber derzeit strukturell und finanziell nicht so

ausgestattet, dass dies in Zukunft weiterhin ermöglicht wird. Wir erwarten Ihre Unterstützung zur langfristigen

Sicherung der stationären Versorgung für Kinder und Jugendliche.

Rahmenbedingungen pädiatrischer Abteilungen

- Das DRG-System benachteiligt kleine Versorgungseinheiten mit hohen Basiskosten.

- Eine Mengenausweitung ist in der Pädiatrie nicht möglich.

- Die Vorhaltekosten sind aus mehreren Gründen deutlich höher, u.a. weil die Auslastung saisonbedingt starken

Schwankungen unterliegt, 80 % Akutversorgung betrieben wird und die Notfallquote deutlich über 50 % liegt.

Konkrete Forderungen, damit die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche im Krankenhaus verbessert

werden

► Kinderkliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin brauchen einen Sicherstellungszuschlag, der

gesetzlich verankert ist. Hier ist eine Präzisierung bzw. Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes notwendig.

►Kinder und Jugendliche, die auf eine spezialärztliche Versorgung angewiesen sind, müssen diese in zumutbarer

Wohnortnähe erhalten. Hierfür stehen zunächst niedergelassene Kinder- und Jugendärzte mit entsprechenden

Zusatzweiterbildungen und Schwerpunkten und bei darüber hinausgehendem spezialärztlichen Bedarf

pädiatrische Instituts-Ambulanzen bereit. Diese Instituts-Ambulanzen sollten an jeder geeigneten

Kinderklinik/Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin als Bestandteil ihres Versorgungsauftrages etabliert und

durch eine Ergänzung im SGB V abgesichert sein.

► Der Ausbildungsschwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in der Erstqualifikation muss erhalten

bleiben. Kinder und Jugendliche benötigen eine an ihren spezifischen gesundheitlichen Erfordernissen orientierte

Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

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Anlage 5

zum GKinD-Rundschreiben 5/2013

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GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser

und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Tannenstr. 15

57290 Neunkirchen

Telefon: 030 / 60984281

Fax.: 030 / 60984283

Materialanforderung für den

Tag des Kinderkrankenhauses 2013 (22. September)

Wir beabsichtigen am Tag des Kinderkrankenhauses 2013 teilzunehmen und bitten daher

um Übersendung folgender Materialien:

Anzahl Artikel*

Plakate

Handzettel

Leitfaden für die Pressearbeit

Es ist möglich, Postkarten für einen

Luftballonwettbewerb zu bekommen. Wenn Sie

gezielt eine solche Aktion planen, bitten wir Sie,

sich rechtzeitig mit der GKinD-Geschäftsstelle

(Tel: 030 / 60984281) in Verbindung zu setzen.

Name Ansprechpartner Krankenhaus

PLZ Ort Straße

Telefon Telefax E-Mail

* Wichtiger Hinweis:

Die Auslieferung erfolgt, soweit der Vorrat reicht, bis zu einer Menge von 40 Plakaten, 150 Handzetteln

und einem Presseleitfaden kostenfrei. Größere Mengen werden nur nach Rücksprache und gegen

Erstattung der Porto- u. Verpackungskosten ausgeliefert.

Die Bestellungen werden zunächst gesammelt. Die Auslieferungen werden in bestimmten Abständen

durchgeführt, so dass zwischen Bestellung und Auslieferung ein größerer Zeitraum (max. 2 Wochen)

liegen kann.

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Anlage 6

zum GKinD-Rundschreiben 5/2013

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Bitte zurücksenden, gerne per Fax:

(030) 60984283

GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser

und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.

Tannenstr. 15

57290 Neunkirchen

Teilnahme an der Aktion „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ am

30.11.2013

Ja, wir wollen an der Aktion „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ am 30.11.2013

teilnehmen.

Bitte senden Sie Unterlagen, Hinweise, Pressetexte etc. an folgende/n Ansprechpartner/in:

Name Ansprechpartner/in Krankenhaus

PLZ Ort Straße

Telefon Telefax E-Mail

Datum, Stempel, Unterschrift