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Regelungen für ein Schutz- Hygienekonzept sowie eines Parkplatzkonzepts für die Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen Eigenbetriebs der Stadt Füssen gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 der derzeit gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BIfSMV) Zur Erfüllung der Hygieneauflagen und zur Steuerung der Fahrgäste beim Ein und Aussteigen sowie auf dem Parkplatz, Vermeidung von Warteschlangen und maximal sicheren Aufenthalt auf den Fahrgastschiffen in Verbindung mit der Gastronomie. Erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Stand 15.05.2020 I. Örtliche Begebenheiten, Größe der Fahrgastschiffe, Steuerung und Reglementierung des Fahrgastverkehrs, Maßnahmen zur Sicherung des Mindestabstands Höchstzulässige Fahrgäste unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 Meter und Ein- Ausstieg nur an der Schiffsanlegestelle Füssen Bootshafen Parkplatzkoordinierung und Gästesteuerung Gästesteuerung an der Anlegestelle Bestuhlungsplan Ticketverkauf II. Funktionell-organisatorische Maßnahmen Sitzplätze Bewegung auf dem Schiff Große und kleine Rundfahrt (Linienverkehr) Zusätzliche Hygiene III. Allgemeine Mitarbeiterbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz Gastronomie IV. Aufbewahrung

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Regelungen für ein Schutz- Hygienekonzept

sowie eines Parkplatzkonzepts

für die

Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen

Eigenbetriebs der Stadt Füssen

gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 der derzeit gültigen Bayerischen

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BIfSMV)

Zur Erfüllung der Hygieneauflagen und zur Steuerung der Fahrgäste beim Ein

und Aussteigen sowie auf dem Parkplatz, Vermeidung von Warteschlangen und

maximal sicheren Aufenthalt auf den Fahrgastschiffen in Verbindung mit der

Gastronomie.

Erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für

Gesundheit und Pflege.

Stand 15.05.2020

I. Örtliche Begebenheiten, Größe der Fahrgastschiffe, Steuerung

und Reglementierung des Fahrgastverkehrs, Maßnahmen zur

Sicherung des Mindestabstands

Höchstzulässige Fahrgäste unter Beachtung des

Mindestabstands von 1,5 Meter und Ein- Ausstieg nur an der

Schiffsanlegestelle Füssen Bootshafen

Parkplatzkoordinierung und Gästesteuerung

Gästesteuerung an der Anlegestelle

Bestuhlungsplan

Ticketverkauf

II. Funktionell-organisatorische Maßnahmen

Sitzplätze

Bewegung auf dem Schiff

Große und kleine Rundfahrt (Linienverkehr)

Zusätzliche Hygiene

III. Allgemeine Mitarbeiterbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz

Gastronomie

IV. Aufbewahrung

Page 2: Regelungen für ein Schutz- Hygienekonzept sowie eines ...€¦ · Regelungen für ein Schutz- Hygienekonzept sowie eines Parkplatzkonzepts für die Städtische Forggensee-Schifffahrt

I. Örtliche Begebenheiten, Größe der Fahrgastschiffe, Steuerung und

Reglementierung des Fahrgastverkehrs, Maßnahmen zur

Sicherung des Mindestabstands

Betrieben werden 2 Fahrgastschiffe mit Bordgastronomie.

MS Allgäu mit 200 Sitzplätzen

Aufteilung:

Salon (Ein- und Ausstieg) 60 Sitzplätze

Sonnendeck 140 Sitzplätze (davon sind 48 Plätze überdacht).

Täglich 5 Rundfahrten mit 7 Anlegestellen, Fahrzeit 1 Stunde

MS Füssen mit 420 Sitzplätzen

Aufteilung:

Unterer Salon (Ein- Ausstieg) 102 Plätze

Mittlerer Salon 118 Plätze

Mittleres Sonnendeck 52 Plätze

Sonnendeck 148 Plätze

Täglich 3 Rundfahrten mit 14 Anlegestellen, Fahrzeit 2 Stunden

Parkplatzsituation

6 Busparkplätze

120 PKW Parkplätze

120 x PKW

6 x Bus

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Höchstzulässige Fahrgäste unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5

Meter und Ein- Ausstieg nur an der Schiffsanlegestelle Füssen Bootshafen

MS Allgäu 75 Sitzplätze

Aufteilung:

Salon (Ein- und Ausstieg) 36 Sitzplätze

Sonnendeck 39 Sitzplätze (davon sind 24 überdacht)

Täglich 5 Rundfahrten mit keiner weiteren Anlegestelle, Fahrzeit 1 Stunde

MS Füssen mit 128 Sitzplätzen

Aufteilung:

Unterer Salon (Ein- Ausstieg) 28 Plätze

Mittlerer Salon 40 Plätze

Mittleres Sonnendeck 20 Plätze

Sonnendeck 40 Plätze

Täglich 3 Rundfahrten mit keiner weiteren Anlegestelle, Fahrzeit 2 Stunden

Parkplatzkoordinierung und Gästesteuerung

Die Zufahrt auf den PKW Parkplatz ist nur durch eine Einfahrt möglich. Jeder

einfahrende PKW wird von einem Mitarbeiter der Schifffahrt auf das Schutz- und

Hygienekonzept hingewiesen und mit einem Flyer in die Hygieneregeln (Mund-

Nasenschutz Pflicht, Händedesinfektion beim Einsteigen, Abstandsregeln

mindestens 1,5 Meter, Registrierungspflicht, melden am Infopoint usw.)

eingewiesen um bereits bei der Einfahrt auf den Parkplatz die Fahrgastzahl zu

kontrollieren und zu steuern. Die Verkehrswege sind eindeutig gestaltet und

führen nicht zu Menschenansammlungen.

Nach dem Parken müssen alle Fahrgäste zum Infopoint, der zentral auf dem

Parkplatz positioniert ist, um eine „Bordkarte“ zu empfangen.

MS Allgäu (kleine Rundfahrt blaue Karte), MS Füssen (große Rundfahrt grüne

Karte). Anhand der Bordkarte kann bereits vor dem Einsteigen auf eines der

Schiffe die exakte Fahrgastzahl für die jeweilige Rundfahrt koordiniert werden.

Die Bordkarte hilft bei der Registrierung und stellt eine spätere Rückverfolgung

durch das Gesundheitsamt sicher. Erfasste wird: Datum, Rundfahrt mit Uhrzeit,

welches Schiff, Name, Adresse und Telefonnummer.

Ein Zustieg auf die Schiffe ohne Bordkarte ist nicht möglich!

Auch auf den korrekten Ablauf beim Ein- und Ausstieg sowie in der Wartezone

und auf den Schiffen unter Beachtung des verpflichtenden Abstands wird

hingewiesen. Insbesondere in den Wartekorridoren und auf den Schiffen wird mit

Beschilderung auf die Abstandspflicht hingewiesen.

Die Fahrgäste sind darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer

akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Mitfahrt

nicht möglich ist.

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Beim Einstieg kontrolliert der Matrose/Kassier die Abstandsregel und stellt sicher,

dass die maximal zulässige Fahrgastzahl nicht überschritten wird.

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Gästesteuerung an der Anlegestelle

Die Fahrgäste der kleinen Rundfahrt werden durch Beschilderungen und

bauliche Barrieren beim Einsteigen bzw. warten in einen eigenen Korridor

geleitet. Dies wird zu Saisonbeginn direkt Vorort durch einen Mitarbeiter von FSF

angeleitet. Erst nachdem alle Fahrgäste durch den separaten Korridor, der nur

von den austeigenden Gästen der MS Allgäu genutzt wird, dass Schiff und die

Anlegestelle verlassen haben wird der Einlass für neuen Fahrgäste vom

Matrosen geöffnet.

Für die Fahrgäste der großen Rundfahrt gibt es ebenfalls separate Korridore für

den Einstieg und den Ausstieg die entsprechend beschildert sind.

Für die Fahrgäste gilt beim Ein- und Aussteigen eine Maskenpflicht erst nach

Einnahme des Sitzplatzes auf dem Schiff kann die Maske abgenommen werden.

Die Fahrgäste der kleinen Rundfahrt sind von den Fahrgästen der großen

Rundfahrt im Wartebereich > 20 Meter entfernt.

Der Fahrplan ist so getaktet, dass zu keiner Zeit beide Schiffe gleichzeitig

anlegen und die Fahrgäste sich beim Aussteigen begegnen.

Über dem Fußweg zur Anlegestelle wird ein Banner angebracht der die

Fahrgäste über die Einstiegskorridore informiert.

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MS Füssen Bestuhlungsplan: 128 Plätze

40 Plätze 28 Plätze 60 Plätze

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MS Allgäu Bestuhlungsplan: 75 Plätze

Ticketverkauf

Beim Einstig bezahlen die Fahrgäste am Kassenfenster beim Kassierer. Eine

Kartenzahlung wird aktuell überprüft und eingeführt, Bahrzahlung erfolgt durch

eine kleine Durchreiche am Kassenfenster. Eine berührungslose

Zahlungsmethode wird forciert.

Zahlung auf Rechnung mit anschließender Überweisung wird bei Gruppen

bevorzugt. Fahrgäste mit einer KönigsCard legen ihre Karte selbst auf das

Lesegerät. Ca. 20 % der Fahrgäste haben Freikarten, Gutscheine oder

36 Plätze

39 Plätze

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Ferienpässe. Auch Inhaber einer KöngsCard, Freikarte, Ferienpass oder

Gutschein müssen eine Bordkarte am Infopoint abholen.

II. Funktionell-organisatorische Maßnahmen

Sitzplätze

Die Sitzplätze sind so angeordnet, dass immer >1,5 Meter Mindestabstand zu

den Sitzgruppen eingehalten wird. Die Sitzgruppen auf der MS Füssen bestehen

aus max. 4 Plätzen die jeweils von einer Familie oder zwei Hausstände besetzt

werden dürfen.

Auf der MS Allgäu bestehen die Sitzgruppen aus max. 6 Plätzen.

Bewegung auf dem Schiff

Der Eingangsbereich ist räumlich so groß gestaltet, dass ein Hände-

desinfektionsmittelspender positioniert wird an dem jeder Gast beim Einsteigen

eine Desinfektion durchführt.

Beim Ticketverkauf wird auf die Maskenpflicht hingewiesen und im Bedarfsfall

von Seiten der Forggensee-Schifffahrt Masken ausgegeben.

Die Kinderspielecke ist gesperrt.

Durchsagen über die Bordlautsprecher informieren zusätzlich die Fahrgäste über

die Verhaltensregeln:

Abstand (mind. 1,5 Meter)

Mund- Nasenschutz beim Gang zur Gastronomie, zu den sanitären

Anlagen oder beim Aussteigen.

Beim Aussteigen bitte erst den Platz verlassen, wenn das Schiff angelegt

hat.

Die Plätze, Tische, Türgriffe und Handläufe werden nach jedem Anlegen

von der Crew desinfiziert.

Speisekarten werden aus hygienischen Gründen nicht ausgelegt. Bitte die

Monitore oder die Aufstelltafeln nutzen.

Große und kleine Rundfahrt (Linienverkehr)

Um eine permanente Vermischung der Fahrgäste auszuschließen und die

Fahrgastzahl genauestens zu kontrollieren soll in der ersten Phase zu Beginn der

Saison nur die Anlegestelle Füssen angefahren werden.

In einer möglichen zweiten Phase könnten die Anlegestellen Waltenhofen und

Osterreinen dazu kommen.

Die sogenannte dritte Phase würde ein geregelter Linienverkehr bedeuten.

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Zusätzliche Hygiene

Nach Beendigung jeder Rundfahrt werden alle Türgriffe, Handläufe und

Tische desinfiziert. Auffüllen aller Seifen und Desinfektionsspender sowie

Papierhandtücher

Auf den Tischen darf nichts eingedeckt sein (z.B. Blumenvasen,

Tischdecken oder Speisekarten)

Regelmäßige Desinfektion der sanitären Anlagen und Armaturen nach

Liste

Auf regelmäßige Belüftung der einzelnen Decks wird besonders geachtet.

III. Allgemeine Mitarbeiterbezogene Maßnahmen; Arbeitsschutz

Die neuen Regeln nach der Arbeitsstättenverordnung im Zeitalter COVID 19

werden angewendet.

Mitarbeiter auf der MS Füssen und der MS Allgäu in der Gastronomie werden

maximal zu zweit eingesetzt um den Mindestabstand in der Küche und im

Verkaufsbereich weitestgehend einzuhalten zusätzlich tragen die Mitarbeiter bei

Unterschreitung des Mindestabstands einen Mund- Naseschutz.

Für die Kassierer gilt beim Einlass und Auslass der Fahrgäste sowie beim

Begehen der Salons und Sonnendecks eine Mund- Nasenschutzplicht. Der

Bereich der Kassenfenster wird bis auf eine kleine Durchreiche, baulich mit

durchsichtigem Material, verschlossen.

Mund- Nasenschutz und Einweghandschuhe werden von der Forggensee-

Schifffahrt bereitgestellt.

Eine Einweisung und Schulung zur sachgerechten Anwendung der

Desinfektionsmittel (Flächen- und Händedesinfektion) und in das Hygienekonzept

erfolgte bereits mit allen Mitarbeiter*innen.

Der betrieblicher Corona-Ansprechpartner der Forggensee-Schifffahrt ist:

Harald Keller (Schiffsführer und Sicherheitsbeauftragter der FSF)

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Gastronomie

Gemäß den gemeinsamen Handlungsempfehlungen des

Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und des

Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum Wiederhochfahren der

gastgewerblichen Betriebe vom 13.05.2020

Speiseangebot reduzieren

Speisekarte nur auf Aufsteller und Monitor

Thekenbereich wird komplett mit Plexiglas abgetrennt

Der Wartebereich ist vergrößert

Die Pager werden vorrangig ausgegeben (Gäste warten auf ihrem Platz)

IV. Aufbewahrung

Das Schutz- und Hygienekonzept, ggf. einschließlich eines Parkplatzkonzepts, ist

schriftlich zu fixieren und auf Verlangen der zuständigen

Kreisverwaltungsbehörde oder einer sonstigen Sicherheitsbehörde vorzuzeigen.

Es muss daher im Ladengeschäft zumindest in digitaler, nicht veränderlicher

Form vorhanden sein.

Quellen:

Luftaufnahmen des Parkplatzes sind aus Google Maps

Eigenes Bildmaterial

Verweise:

Arbeitsstättenverordnung

Checkliste des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Handlungsempfehlungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung

und Energie und des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zum

Wiederhochfahren der gastgewerblichen Betriebe vom 13.05.2020

Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BIfSMV)

Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatskanzlei am 05. Mai 2020

in München

Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen Eigenbetrieb der Stadt Füssen Hiebelerstraße 47 87629 Füssen [email protected] Tel.: 0049 8362 3002 950 www.forggensee-schifffahrt.de