qsc compliance code of conduct 2016

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STARKE PRINZIPIEN UND EINE FAIRE KULTUR Verhaltensregeln und Leitlinien für unser geschäftliches Handeln – Die Compliance-Grundsätze der QSC AG

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Leadership & Management


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Page 1: QSC Compliance Code of Conduct 2016

STARKE PRINZIPIEN UND EINE FAIRE KULTURVerhaltensregeln und Leitlinien für unser geschäftliches Handeln – Die Compliance-Grundsätze der QSC AG

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Präambel

PRÄAMBEL

Für QSC als Digitalisierer für den Mittelstand, attraktiven Geschäftspartner und Arbeitgeber ist Vertrauenswürdigkeit die Basis des Erfolges. Vertrauen gewinnen wir durch Kompetenz, Zuverlässigkeit und Wertschätzung des jeweiligen Gesprächspartners. Rechtmäßiges Verhalten genießt dabei höchste Priorität. Es ist Teil unserer Unternehmenskultur und soll eine Selbst- verständlichkeit für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen1 sein. Deshalb bewerten wir einwand-freies Geschäftsverhalten höher als kurzfristige Geschäftserfolge.

1 Zur Vereinfachung der Lesbarkeit haben wir im Folgenden die männliche Form gewählt. Es wird hiermit jedoch darauf hingewiesen, dass immer Männer und Frauen angesprochen sind.

Präambel

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Jeder von uns beeinflusst mit seinem beruflichen Han-deln das Ansehen der QSC AG. Die QSC-Compliance- Grundsätze konkretisieren deshalb im Rahmen einer Selbstverpflichtung die Bedeutung dieser Leitsätze und geben uns Richtlinien für den Umgang mitein-ander sowie mit Geschäftspartnern, Wettbewerbern, Lieferanten.

GELTUNGSBEREICH

Die QSC-Compliance-Grundsätze gelten für jedes Unternehmensmitglied, gleichgültig ob Vorstand, Geschäftsführer, Führungskraft oder Mitarbeiter. Der Unternehmensleitung und allen Führungskräften kommt dabei eine wichtige Vorbildfunktion zu.

TEIL DER LEISTUNGSBEURTEILUNG

Verhalten entsprechend diesen Verhaltensgrundsätzen wird als ein Element im internen Leistungsbeurtei-lungsprozess der Mitarbeiter verstanden. Denn nur, wer sich an die QSC-Compliance-Grundsätze hält, handelt im Interesse unseres Unternehmens.

REGELMÄSSIGE AKTUALISIERUNGEN

Da sich die QSC AG in einem dynamischen Umfeld bewegt, wird das Regelwerk in Zukunft kontinuierlich praxisgerecht angepasst. Die Mitarbeiter werden regel-mäßig über aktuelle Themen im Zusammenhang mit diesen Verhaltensrichtlinien informiert und geschult.

Unsere Leitsätze „High 5“ beschreiben unseren Umgang innerhalb von QSC, aber auch die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und der gesamten Öffentlichkeit.

1. WIR WOLLEN GEWINNEN!

2. WIR GESTALTEN WANDEL!

3. WIR ACHTEN AUFEINANDER!

4. WIR ARBEITEN ERGEBNISORIENTIERT!

5. WIR BEGEGNEN UNS MIT RESPEKT UND WERTSCHÄTZUNG!

Präambel

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WIR STEHEN FÜR FAIREN WETTBEWERB UND HALTEN UNS AN GESETZE.

Unseren Erfolg wollen wir auf fairem Weg erreichen. Darum setzen wir uns für den freien Wettbewerb ein und halten uns an die geltenden Gesetze. Wir beteiligen uns nicht an Preisabsprachen und stimmen uns nicht mit Wettbewerbern über unser Marktverhalten ab. Unlautere Methoden, die uns einen Wettbewerbsvor-teil verschaffen könnten (z. B. Konkurrenzspionage, Verbreitung von unwahren Informationen), lehnen wir strikt ab. Mit Behörden arbeiten wir kooperativ zusammen.

WIR VERURTEILEN JEDE FORM VON BESTECHUNG ODER KORRUPTION.

Unsere Geschäfte schließen wir auf rechtmäßige Weise ab. Wir dulden weder Bestechung noch Be-stechlichkeit unserer Mitarbeiter oder Vertriebs- und Kooperationspartner. Wir unterlassen jede Form des korrupten Verhaltens und achten darauf, dass wir auch den bloßen Anschein einer Einflussnahme auf oder durch unsere Geschäftspartner vermeiden. Dies gilt insbesondere im Geschäftsverkehr mit Behörden und öffentlichen Institutionen sowie deren Vertretern. Wir bieten unseren Kunden und deren Entscheidungs-trägern keine unerlaubten Vorteile an und nehmen auch selbst keine an. Wir lehnen Geschenke, Einladungen oder Zuwendungen von Geschäftspartnern ab, wenn diese durch ihren Wert unser Verhalten beeinflussen können oder auch nur der Eindruck entsteht. Wir ver-sprechen und gewähren keine Vorteile, um ein für uns günstiges Verhalten oder eine günstige Entscheidung zu erreichen.

KEINE BESTECHUNG UND KEINE KORRUPTION

Verhaltensanforderungen

FAIRER WETTBEWERB

Präambel

Im Umgang miteinander begegnen wir uns respektvoll und fair. Dasselbe gilt für unsere Bezie-hungen zu Kunden, Partnern, Lieferanten, Wettbewerbern, Aktionären und anderen Kapital-marktteilnehmern, Behörden sowie sonstigen Personen und Institutionen. Das Verhältnis soll von einer Kultur der wertschätzenden und verantwortungsvollen Zusammenarbeit geprägt sein. Gemeinsame Grundsätze leiten dabei unser geschäftliches Handeln:

Verhaltensanforderungen

WIR VERHALTEN UNS IM GESCHÄFTS-VERKEHR FAIR, VERANTWORTUNGSVOLL UND WERTSCHÄTZEND

VERHALTENSANFORDERUNGEN

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WIR TRAGEN VERANTWORTUNG FÜR GESELLSCHAFT UND UMWELT.

Wir fühlen uns mitverantwortlich für die ökonomi-schen, ökologischen und sozialen Bedürfnisse künftiger Generationen. Wir gehen nachhaltig und schonend mit unseren Ressourcen um. Der Schutz der Umwelt liegt uns genauso am Herzen wie der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter.

WIR GEHEN FREUNDLICH UND RESPEKTVOLL MITEINANDER UM.

Wir begegnen unseren Kollegen, Mitarbeitern, Liefe-ranten, Behörden und anderen Dritten freundlich, sach-betont, fair und respektvoll. Wir dulden keine Diskrimi-nierung und Belästigung. Die QSC AG bekennt sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und verpflichtet sich ausdrücklich, alle arbeitsrechtlichen Gesetze einzuhalten.

WIR GEHEN TRANSPARENT MIT SPENDEN UND SPONSORING UM.

Spenden oder Sponsoring-Leistungen leisten wir frei-willig, ohne dafür geschäftliche Vorteile als Gegenleis-tung zu erwarten. Wir spenden nur für nachweislich wissenschaftliche, gemeinnützige, kulturelle oder poli-tische Zwecke; Sponsoring setzen wir ausschließlich für Marketing ein.

WIR STELLEN DAS UNTER- NEHMENSINTERESSE IN DEN VORDERGRUND.

Bei unseren geschäftlichen Entscheidungen achten wir auf das Interesse der QSC AG. Private Interessen oder persönliche Vorteile beeinflussen unsere Ent-scheidungen nicht. Wir fordern keine persönlichen Zuwendungen und vermeiden auch den Anschein der Einflussnahme. Über höherwertige Geschenke und Einladungen informieren wir unsere Führungskraft unverzüglich.

Wir ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen, um Geldwäsche in unserem Unternehmen zu verhindern.

Verhaltensanforderungen im Geschäftsverkehr

SPENDEN UND SPONSORING

ZUWENDUNGEN

GESELLSCHAFT UND UMWELT

RESPEKTVOLLER UMGANG

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WIR SCHÜTZEN DATEN MIT ALLEN VERFÜGBAREN MITTELN.

Wir schützen Unternehmensdaten, personenbezogene Kunden- sowie Mitarbeiterdaten mit allen angemesse-nen Mitteln, die uns technisch und organisatorisch zur Verfügung stehen. Wir schützen diese Daten vor un-berechtigtem Zugriff, unbefugter und missbräuchlicher Verwendung, Verlust oder vorzeitigem Löschen. Alle Mitarbeiter der QSC AG sind mitverantwortlich für das Einhalten eines einheitlich hohen Datenschutzniveaus.

Wir schulen unsere Mitarbeiter regelmäßig zum Thema Datenschutz.

WIR RESPEKTIEREN DIE UMFAS-SENDEN RECHTE VON PERSONEN, DEREN DATEN WIR NUTZEN.

Wir erheben, verarbeiten und nutzen schutzbedürftige Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betrof-fenen Person und nur, wenn eine eindeutige rechtliche Norm dieses erlaubt oder es zur Erfüllung einer ver-traglichen Verpflichtung erforderlich ist. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Daten nur im erforderlichen Umfang und nur für die vorgesehenen Zwecke.

Umgang mit Informationen

Wir wissen um die hohe Sensibilität der uns anvertrauten persönlichen Daten unserer Kunden, Partner, Mitarbeiter, Aktionäre und Lieferanten. Die Sicherheit von Daten ist deshalb für uns von überragender Bedeutung. Klare Regeln helfen uns dabei, mit Daten und Informationen richtig umzugehen.

WIR SCHÜTZEN DIE UNS ANVERTRAUTEN DATEN UND GEHEN VERTRAULICH MIT INFORMATIONEN UM

Umgang mit Informationen

Verhaltensanforderungen

DATENSCHUTZ

DATENERHEBUNG

UMGANG MIT INFORMATIONEN

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VERTRAULICHKEIT

PERSÖNLICHE ÄUSSERUNGEN

TRANSPARENZ INSIDERWISSEN GEISTIGES EIGENTUM

WIR VERPFLICHTEN UNS ZUR ORDNUNGSGEMÄSSEN AKTEN- FÜHRUNG UND TRANSPARENTEN FINANZBERICHTERSTATTUNG.

Wir dokumentieren und kontrollieren alle wesentlichen Geschäftsprozesse, rechnungslegungsrelevante In-formationen erfassen wir vollständig und korrekt. Wir vermeiden das Irreführen der interessierten Öffent-lichkeit. Alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen werden von uns bei der Weitergabe von relevanten In-formationen gleich behandelt. Wichtige Veränderungen veröffentlichen wir unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen unverzüglich.

WIR BEHALTEN INSIDER- KENNTNISSE FÜR UNS.

Wir wissen, dass unbefugt eingesetzte Insiderinforma-tionen den Kurs der QSC-Aktie erheblich beeinflussen können. Als börsennotiertes Unternehmen setzen wir uns deshalb für einen fairen Wertpapierhandel ein und tragen dazu bei, jeglichen Insiderhandel zu unterbin-den. Wir nutzen Insiderinformationen nicht für private Wertpapiergeschäfte, geben Insiderinformationen nicht unberechtigt weiter und verleiten andere nicht zu Geschäften auf der Basis von Insiderwissen.

WIR SCHÜTZEN UND ACHTEN GEISTIGES EIGENTUM.

Wir schützen unser geistiges Eigentum im Rahmen des rechtlich Erforderlichen und beachten bestehende und rechtsbeständige Schutzrechte Dritter. Die ungeneh-migte Nutzung von geistigem Eigentum unterlassen wir.

WIR GEHEN STETS SORGFÄLTIG UND VERTRAULICH MIT INFORMATIONEN UM.

Wir achten darauf, dass wir keine vertraulichen Infor-mationen an unbefugte Dritte weitergeben, weder in persönlichen Gesprächen noch bei der Nutzung von Kommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Internet, sozialen Medien etc.). Dies gilt auch für ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis mit der QSC AG.

WIR ÄUSSERN UNS NICHT EIGENMÄCHTIG IM NAMEN DES UNTERNEHMENS.

Wir äußern uns gegenüber Medienvertretern, bei Ver- anstaltungen und in sozialen Netzwerken nicht im Namen der QSC AG zu Unternehmensangelegenheiten ohne die ausdrückliche Zustimmung durch die Unter-nehmenskommunikation. Bei persönlichen Äußerungen in sozialen Netzwerken, die auch das Unternehmen betreffen, beachten wir unsere Social-Media-Guidelines.

Umgang mit Informationen

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Umgang mit Informationen

Vermeidung von InteressenskonfliktenNEBENTÄTIGKEITEN BETEILIGUNGEN

FIRMENEIGENTUM

Vermeidung von Interessenskonflikten

WIR INFORMIEREN DAS UNTERNEHMEN ÜBER NEBENTÄTIGKEITEN.

Eine Nebentätigkeit ist jede Tätigkeit, bei der wir unsere Arbeitskraft (entgeltlich und unentgeltlich) außerhalb unseres Arbeitsverhältnisses mit der QSC AG zur Ver-fügung stellen. Unselbstständige oder selbstständige Nebentätigkeiten verrichten wir nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Arbeitgeber. Ehrenamtliches Engagement begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich.

WIR LEGEN FINANZIELLE INTERES-SEN AN WETTBEWERBERN ODER GESCHÄFTSPARTNERN OFFEN.

Kapitalbeteiligungen und sonstige finanzielle Interessen an Wettbewerbern oder Geschäftspartnern der QSC AG zeigen wir dem Vorstand der QSC AG unverzüglich an. Der Vorstand kann die Beteiligung untersagen. Von dieser Regel ausgenommen sind nur börsennotierte Kapitalbeteiligungen (z. B. Aktien), mit denen kein unmittelbarer oder mittelbarer unternehmerischer Einfluss beim Wettbewerber oder Geschäftspartner verbunden ist.

WIR GEHEN MIT FIRMEN-EIGENTUM SORGFÄLTIG UM.

Wir dürfen Firmeneigentum nach ausdrücklicher Genehmigung auch privat nutzen. Uns überlassenes Firmeneigentum behandeln wir sorgfältig und schützen es vor Diebstahl oder Zerstörung und stellen sicher, dass es uneingeschränkt nutzbar bleibt.

Die QSC AG respektiert die persönlichen Interessen und das Privatleben der Beschäftigten. Gerade deshalb legen wir Wert darauf, dass die Mitarbeiter von QSC bei ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht in einen Konflikt zwischen privaten Interessen und Unternehmensinteresse geraten. Folglich gehen wir für den Schutz von Mitarbeitern und Unternehmen offen mit Interessenkonflikten um.

WIR WAHREN DAS UNTERNEHMENSINTERESSE UND HALTEN UNS AN ARBEITSVERTRAGLICHE VERPFLICHTUNGEN

VERMEIDUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN

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VERHALTENSVERSTOSS

ANSPRECHPARTNER

Einhaltung der Verhaltensgrundsätze

Vermeidung von Interessenskonflikten

WIR MELDEN JEDEN VERSTOSS ODER KONKRETEN VERDACHT.

Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, einen Verstoß oder konkreten Verdacht auf einen Verstoß gegen Rechts-vorschriften, Leitlinien und interne Richtlinien zu melden. Hinweisgebern entstehen keine Nachteile, wenn sie nicht selbst gegen die geltenden Verhaltensregeln verstoßen haben und den Hinweis nach bestem Wissen und Gewissen geben. Hat der Hinweisgeber selbst am Verstoß mitgewirkt, kann sich sein Hinweis positiv auswirken, wenn dadurch Schaden vom Unternehmen abgewendet werden konnte. Hinweise, die nur den Ruf eines Mitarbeiters oder Dritten schädigen sollen, stellen ein nicht zu tolerierendes Fehlverhalten dar.

WIR WENDEN UNS AN DEN LEITER COMPLIANCE ODER DEN VORSTAND.

Bei einem Verstoß oder konkreten Verdacht auf einen Verstoß gegen unsere Compliance-Grundsätze wenden wir uns an den zur Verschwiegenheit verpflichteten Leiter Compliance oder unmittelbar an den Vorstand – je nachdem, welcher Mitteilungsweg als sachgerecht empfunden wird. Speziell geschulte und zur Verschwie-genheit verpflichtete Personen (z. B. Datenschutzbe-auftragter, Ombudsmann) gehen jedem seriösen und ausreichend konkreten Hinweis nach.

Einhaltung der Verhaltensgrundsätze

Die QSC AG erwartet von allen Mitarbeitern die Einhaltung dieser Compliance-Grundsätze, denn sie bilden die Grundlage für unsere tägliche Zusammenarbeit. Alle Beschäftigten machen sich mit dem Inhalt der Grundsätze vertraut, die Führungskräfte unterstützen ihre Mitarbeiter bei der Einhaltung der Richtlinien. Fehlverhalten und Verstöße gegen Verhaltensanforderungen sowie Verstöße gegen Rechtsvorschriften und Richtlinien können nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für unser ganzes Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Daher tolerieren wir kein Fehlverhalten.

WIR HALTEN UNS AN DIE COMPLIANCE- GRUNDSÄTZE UND TOLERIEREN KEIN FEHLVERHALTEN

EINHALTUNG DER VERHALTENSGRUNDSÄTZE

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FEHLVERHALTENEinhaltung der Verhaltensgrundsätze

Hilfestellung bei Unsicherheiten

Hilfestellung bei Unsicherheiten

WIR AHNDEN FEHLVERHALTEN UNABHÄNGIG VON RANG UND POSITION.

Jedes vorwerfbare und bewusste Fehlverhalten gegen diese Grundsätze ahnden wir im Rahmen der gesetz-lichen Vorschriften ohne Ansehen von Rang und Position der handelnden Person im Unternehmen. Dies gilt ins-besondere bei korruptem Verhalten und bei Schädigung unseres Vermögens durch strafbare Handlungen.

Die Compliance-Grundsätze der QSC AG enthalten viele Angaben dazu, wie wir uns vertrauensbildend und rechtskonform verhalten können. Trotzdem werden in unserer täglichen Arbeit immer wieder Fragen auf-kommen, für die unsere Grundsätze keine ausreichende Antwort bereithalten.

Bei Unsicherheiten und Zweifelsfragen können wir uns vertrauensvoll an unsere Führungskraft oder den Leiter Compliance wenden. Gemeinsam erarbeiten wir eine Lösung, wie wir eine geplante geschäftliche Handlung in Einklang mit diesen Compliance-Grundsätzen bringen können.

Alle Mitarbeiter sollen unsere Compliance-Grundsätze kennen. Unkenntnis schützt nicht vor den möglichen Folgen eines regelwidrigen Verhaltens. Deswegen informieren und schulen wir alle Mitarbeiter regelmäßig zu aktuellen Themen im Zusammenhang mit diesen Verhaltensrichtlinien.

Bei Fragen zum Thema Compliance können Sie sich gerne per Mail an [email protected] wenden.

Hilfestellung bei Unsicherheiten

HILFESTELLUNG BEI UNSICHERHEITEN

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QSC AGMathias-Brüggen-Str. 5550829 Kö[email protected]

B-N

AME-1-0915