Öhv whitepaper finanzierung & steuern

23
WHITEPAPER Finanzierung & Steuern Analysen, Thesen, Aufgaben Österreichische Hoteliervereinigung Die freie Interessenvertretung

Upload: oesterreichische-hoteliervereinigung

Post on 03-Mar-2016

219 views

Category:

Documents


0 download

DESCRIPTION

Analysen, Thesen, Aufgaben

TRANSCRIPT

Page 1: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & SteuernAnalysen, Thesen, Aufgaben

Österreichische HoteliervereinigungDie freie Interessenvertretung

Page 2: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 2

Editorial

Ihre Finanzierung opti mieren

Was heute noch gilt, kann morgen schon Geschichte sein. Doch in einem Bereich hinkt das Recht der Realität deutlich hinterher: in der Finanzierung und vor allem in der Be-steuerung. Hier gibt es nur eine Konstante – steigende Belastungen.

Hier legen wir Ihnen in kompakter Form einen Überblick darüber vor, was derzeit wich-ti g ist und was Sie und wir beachten sollten im Bereich Finanzierung und Steuern – von der Diskriminierung der Hotellerie und steigenden Abgaben und Steuern im Mitarbei-terbereich bis hin zu veralteten Abschreibungsregelungen und Steuern, die Übergaben und Betriebsaufgaben und damit eine kundengerechte Neuordnung des Marktes ver-hindern.

Die vorliegende Analyse entstand in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft streuhand- und Steuerberatungskanzlei Prodinger & Partner. Ergänzt mit Beiträgen namhaft er Experten mit ausgewiesenem Wissen um die Situati on und den Anforderungen der Branche, zeigt diese Handlungsbedarf auf und bietet Lösungsansätze. Wir präsenti erten Ihnen eine Mischung bewährter und innovati ver Ansätze. Im Vordergrund steht weniger die Syste-mati k als vielmehr der Endzweck: weniger Kosten, mehr Nutzen. „Der Weg ist das Ziel“ kann hier nicht gelten. Wir wollen einzig und allein Ihre Finanzsituati on opti mieren.

Thomas ReisenzahnGeneralsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung

Page 3: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 3

Inhalt

Überblick 4

Aufgabenfelder 7

ENERGIEABGABENVERGÜTUNG 7

ENERGIEEFFIZIENZGESETZ 8

ORTSTAXEN 9

AUFLÖSUNGSABGABE 10

PAUSCHALBESTEUERUNG FÜR AUSHILFEN 11

MITARBEITERWOHNUNGEN 12

ABSCHREIBUNGEN 13

BETRIEBSAUFGABE 14

ALL INCLUSIVE-ERLASS 15

FLUGABGABE 16

Expertenbeiträge 17

Immobilienertragssteuer: Unternehmer als Gewinner? 17Prof. Dr. Karl Bruckner

Stärkung der Liquidität und des wirtschaft lichen Eigenkapitals 19von KMU: Schluss mit der Bevorzugung von Banken auf Kosten der Hotellerie Mag. Stefan Rohrmoser

Finanzierung auf neue Beine stellen: Tourismusanleihe 21

Page 4: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 4

Überblick

Die Finanzierung der österreichischen Top-Hotellerie

Österreichs Tourismusbetriebe geraten zunehmend unter Druck. Die im Unternehmens-reorganisati onsgesetz vorgeschriebene Eigenkapitalquote von 8 % erreichen laut Öster-reichischer Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) nicht einmal mehr die besten Betriebe: 2011 lag der Durchschnitt swert für die 4- und 5-Sterne-Hotellerie gerade einmal bei 7,1 %. Die 3-Sterne-Betriebe liegen bei 3,7 %. Auch bei der Entschuldungsdauer über-schreiten die Betriebe im Durchschnitt den vorgeschriebenen Grenzwert von 15 Jahren. Das verdeutlicht den besonders hohen Stellenwert der opti malen Finanzierung für die Branchenbetriebe.

Die Gegenüberstellung von GOP (Gross Operati ng Profi t, Geldmitt el aus seiner operati -ven gewöhnlichen betrieblichen Täti gkeit vor Abzug von Zinsen, Mieten etc.) und Kosten-entwicklung in wichti gen Bereichen zeigt, wie sehr die Betriebe unter Druck geraten. Laut aktuellster ÖHT-Bilanz liegt das EGT der Betriebe im Median bei 2,44 %.

Zusätzlich erschwert wird die Situati on durch den zunehmenden Wett bewerb, der zu oft über den Preis ausgetragen wird, und durch schwierige Rahmenbedingungen, wie internati onale Vergleiche belegen.

Quelle: WWF, Travel und Tourismus Competi ti veness Report, Roland BergerQuelle: WWF, Travel und Tourismus Competitiveness Report, Roland Berger

Malta4,9

Österreich3,5 Hotelzimmer

pro 100 EW

Griechenland3,3

Island2,8

Barbados2,3

Spanien1,9 Schweiz

1,7

DE1,1

FR1,0

GB1,0

Italien1,8

Bulgarien1,8

Zypern5,6

Hoteldichte – Anzahl Hotelzimmer pro 100 Einwohner 2009

Österreich hat im inter nati onalen Vergleich ei nen besonders hohen Anteil an gewerb-lichen Gästebett en – nur in Zypern und Malta liegt er höher.

Page 5: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 5

Die Wett bewerbssituati on sowohl auf der volkswirtschaft lichen als auch auf der betriebs-wirtschaft lichen Ebene kann durch eine einzige Maßnahme stark und nachhalti g verbessert werden: Indem Investi ti onen in das bestehende Angebot statt neuer Bett en forciert wer-den. Denn hier besteht Handlungsbedarf: Sinkende Betriebsergebnisse und hohe Finanzie-rungskosten verhindern Investi ti onen, obwohl laut ÖHT pro Jahr 3,5 Mrd. Euro investi ert werden müssen, um die Wett bewerbsfähigkeit zu halten.

0

10

20

30

40

50

60

70

Luxe

mbu

rg

Zype

rn

Irlan

d

Däne

mar

k

Bulg

arie

n

Slow

enie

n

Groß

brita

nnie

n

Lettland

Span

ien

Finn

land

Nie

derla

nde

Port

ugal

Pole

n

Lita

uen

Rum

änie

n

Grie

chen

land

Deut

schl

and

Slow

akei

Tsch

echi

en

Ung

arn

Schw

eden

Öst

erre

ich

Belg

ien

Estla

nd

Fran

krei

ch

Italie

n

Quelle: PwC, Paying Taxes 2012

andereArbeitProfit

Steuersätze im internati onalen Vergleich

Quelle: PwC Paying Taxes 2012

44,7%

36,5%

25,0%29,7%

50,0%52,9%

65,0%60,8%

5,3%10,6% 10,0% 9,5%

2009 2010 2011 2012

reduziertplanmäßigerhöht

Hotel-Investi ti onen: steter Rückgang

Quelle: ÖHV inside

Page 6: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 6

Die Zahl der Betriebe sti eg zuletzt stark, die Auslastung ging zurück.

Beschäft igungsmotor 4- und 5-Sterne-Hotellerie

140.000

145.000

150.000

155.000

160.000

165.000

170.000

175.000

180.000

185.000

190.000

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Quelle: Statistik Austria, Hauptverband der Sozialversicherungsträger

Beschäftigte Beherbergung & GastronomieAuslastung 4-/5-SterneBetriebe 4-/5-SterneBetten 4-/5-Sterne

139%

132,6%

49,1%

Quelle: Stati sti k Austria, Hauptverband der Sozialversicherungsträger

Page 7: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 7

Aufgabenfelder

Die Streichung der ENERGIEABGABENVERGÜTUNG kommt Dienstleister teuer:

ÖHV geht gegen Diskriminierung der Hotel lerie vor

Weil die Energiepreise in Österreich vollkommen überhöht sind, bietet die Bundesre-gierung Unternehmern die Möglichkeit, einen Teil der Abgaben rückerstatt et zu be-kommen. Doch nun wird die Hotellerie von der Regierung eklatant und vollkommen willkürlich benachteiligt: Ohne Grund haben Dienstleistungsbetriebe seit Februar 2011 kein Recht mehr auf die so genannten Energieabgabenvergütung. Beschlossen wurde dieses Gesetz mit allen Sti mmen der Regierungsparteien. Die Auswirkungen auf die Betriebe sind enorm, die Verluste gegenüber den Budgets gehen in den sechsstelligen Euro-Bereich. Insbesondere Thermenhotels sind massiv davon betroff en, aber auch andere Betriebe mit hohen Heiz- und Stromkosten.

Die ÖHV unterstützt drei Betriebe inhaltlich, organisatorisch und fi nanziell bei einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und koordiniert im Hintergrund – als Ergebnis einer intensiven und über einen längeren Zeitraum laufenden Informati -onskampagne – gleichlautende Klagen aus der Branche, um den Hoteliers zu ihrem Recht zu verhelfen. Knackpunkt dabei ist die sachlich nicht gerechtf erti gte Ungleichbe-handlung von Dienstleistern gegenüber produzierenden Betrieben: Denn nachgewie-senermaßen steht die Hotellerie noch viel stärker im internati onalen Wett bewerb als etwa das produzierende Gewerbe: Während die Wertschöpfung der Gewerbebetriebe zu nicht einmal 10 % im Ausland stattf indet, stammen zwei von drei Gästen aus einem anderen Land als Österreich.

ÖHV-MUSTERBESCHWERDE

VOR DEM VFGH!

Page 8: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 8

ENERGIEEFFIZIENZGESETZ:

Anforderungen der Hotellerie berücksich-ti gen!

Laut ÖHT sti eg der Energieaufwand für 4- und 5-Sterne-Hotels in den letzten Jahren konti nuierlich an. 2011 schlug sich die Aufwandspositi on mit 5,43 % nieder. Jeder wei-tere Ansti eg ist als Mehrbelastung im internati onalen Wett bewerb mit Konkurrenten aus Billiglohnländern zu vermeiden. Daher muss jede weitere Belastung vermieden werden. In jedem Fall muss die EU-Energieeffi zienzrichtlinie so umgesetzt werden, dass die Belastungen für die Hotellerie niedrig ausfallen.

Dem vorliegenden Entwurf für das Energieeffi zienzgesetz zufolge sollen 8 Mio. Euro, durch erhöhte Energieabgaben eingenommen und als Förderung zur Hebung der Ener-gieeffi zienz ausgeschütt et werden. Vergeben werden die Förderungen nach dem Prin-zip „First come, fi rst served“, was Saisonbetriebe, aber auch KMU ohne Spezialisten für Finanzierung und Förderung benachteiligt.

Die Verpfl ichtung zur Energieberatung ist ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine marktwirtschaft lich nicht vertretbare Förderung von Energieberatern auf Kosten der Unternehmer. In Tourismusregionen gibt es zu wenig Energieberater mit Branchenwissen. Branchenvertreter im Energiebeirat sind dringend notwendig.

Geklärt muss werden, wann die Verpfl ichtung zur Umsetzung einer Maßnahme ent-fällt, weil die Kosten zu hoch sind und die laut Unternehmensreorganisati onsgesetz vorgeschriebenen Werte für Eigenmitt elquote und Schuldenti lgungsdauer verfehlt werden.

Aufgabenfelder

hÖhere energiepreise

verhindern!

Page 9: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 9

ORTSTAXEN, ABGABEN und GEBÜHREN:

Der Tourismus ist nicht der Messias der Föderalismuskassen

Viele Städte und Gemeinden können ihre Ausgaben nicht mehr fi nanzieren und erhö-hen daher die Belastungen für Unternehmen. Hotels, in vielen Fällen wirtschaft licher Motor der Region, erwecken im Vergleich zu Gewerbebetrieben durch ihr in Szene ge-setztes Äußeres den Eindruck eines fi nanziellen Überfl usses – wenn auch das Gegenteil der Fall ist.

Niederösterreich gab 2010 mit Verdoppelung der Ortstaxen den Startschuss für eine Reihe von Erhöhungen: Das Tourismusgesetz wurde ohne Einbindung der Branche über Nacht novelliert. Ähnlich 2011 im Burgenland, wo es der ÖHV zu verdanken war, dass der Prozess rechtzeiti g bekannt wurde. Die ÖHV hielt unmissverständlich fest, dass Erhöhungen für touristi sche Verwendungen zweckgewidmet werden müssen. Kurz beschloss der Wiener Landtag, dass nach einer Reihe von Gebührenerhöhungen etwa für Wasser, Abwasser oder Müll und der Verdreifachung der U-Bahnsteuer die Ortstaxe durch gleichzeiti ges Anheben von Steuersatz und Berechnungsgrundlage mit Jahresbeginn 2013 um ein Dritt el erhöht wird. Die ÖHV hat die betriebswirtschaft li-chen Eff ekte aufgezeigt, eine Änderung ist noch möglich.

Vorgezeigt, wie man es richti g macht, haben Salzburg, Tirol und Kärnten, wo die Politi k die Branche insbesondere in die Entscheidung um die Mitt elverwendung einbindet. Klar sein muss in jedem Fall, dass viele Hotels – von der Politi k schon vielfach als Melk-kuh missbraucht – durch derarti ge nicht durchdachte Mehrbelastungen fakti sch auf die Schlachtbank geführt werden. Wie sich das auf die Milchleistung auswirkt, ist bekannt.

Aufgabenfelder

MITGESTALTUNG STATT

MEHRBELASTUNG!

Page 10: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 10

AUFLÖSUNGSABGABE:

Gemeinsam das Schlimmste verhindert

So alt wie die Spitzenplätze Österreichs im internati onalen Vergleich der Lohnneben-kosten sind die Versprechen, diese zu senken. Vom Jahrhundertmodell der „ökosozialen Marktwirtschaft “ wurde immer nur die Erhöhung der Energiepreise umgesetzt. Die Senkung der Arbeitskosten kam nie zustande. Im Gegenteil wird mit Jahresbeginn 2013 die so genannte „Aufl ösungsabgabe“ eingeführt. Eingehoben werden 110 Euro zum Zeit punkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der ursprünglichen Version sollte auch die Aufl ösung von bis sechs Monate befristeten Verträgen bestraft werden. Damit wären ganze Tourismusregionen, die ohnehin schon durch kurze Saisonen unter besonderem wirtschaft lichem Druck stehen, weiter belastet worden. Nur der gemeinsame Einsatz von Wirtschaft skammer und ÖHV hat dies verhindert.

Arbeitsmarktpoliti sch ist die Maßnahme in mehrfacher Hinsicht kontraprodukti v:

• Die Saisonverlängerung wird bestraft und gestört.• Besonders belastet werden Dienstleistungsbetriebe. • Die weitere Erhöhung der Lohnnebenkosten belastet Arbeitgeberbetriebe.• Höhere Lohnnebenkosten erschweren die Schaff ung neuer Arbeitsplätze.• Die Ansiedlung von Arbeitgeberbetrieben wird erschwert. • Das Auslagern von Arbeit wird att rakti ver gemacht. • Geringfügige Beschäft igung wird forciert.

Die ÖHV lehnt die Erhöhung der Lohnnebenkosten ab. Die Auswirkungen dieser Abga-be auf den Tourismus belasten die Betriebe zusätzlich. Eine Hochrechnung ergibt Mehrkosten von etwa 30 Mio. Euro. Ein adäquater Gegenwert ist nicht erkennbar. Maßnahmen, die zu einer Verlängerung der Beschäft igungsdauer im Tourismus zwi-schen 2004 und 2010 um 12 Tage geführt haben, werden dadurch konterkariert.

Aufgabenfelder

DAS SCHLIMMSTE VERHINDERT!

Page 11: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 11

PAUSCHALBESTEUERUNG FÜR AUSHILFEN:

Geringfügige Beschäft igung auch für Saisonbetriebe voll nutz-bar machen:

Aushilfstäti gkeiten zeitlich fl exibler gestalten

Wer geringfügig beschäft igt ist, darf in keinem Monat die Geringfügigkeitsgrenze beim Verdienst überschreiten. Das behindert Unternehmer und Arbeitnehmer in ihrer Flexi-bilität, noch dazu, wenn sich – wie im Tourismus üblich – das Arbeitsaufk ommen in den Betrieben von Monat zu Monat stark ändert. Gerade Saisonbetrieben bleibt durch die-se starre Regelung die sinnvolle Nutzung einer Möglichkeit genommen, die andere Be-triebe zur Gänze nützen können.

Die Durchrechnung auf ein Jahr nach deutschem Vorbild würde diesen Nachteil aus-gleichen. Die laut gülti gem Jahreshöchstbetrag (Geringfügigkeitsgrenze x 12) mögli-chen Stunden würden unverändert der kollekti vvertraglich vorgesehenen Entlohnung unterliegen. Die Arbeitsstunden könnten aber nach vorheriger Vereinbarung frei über das Jahr verteilt werden.

Die arbeitsrechtlich geregelten Ansprüche, die Meldung über die Gebietskrankenkas-sen sowie Abgabenregelungen für geringfügig Beschäft igte blieben davon unberührt. Der Beschäft igung soll mindestens einmal pro Monat nachgegangen, die Täti gkeit nicht länger als zwei Monate unterbrochen werden. Vermerke über bereits erhaltene Entgel-te auf dem Dienstgeber-Lohnkonto könnten die Verwaltung erleichtern. Die Obergren-ze für Verdienst (und Leistung) soll der gülti ge Jahreshöchstbetrag bilden.

Aufgabenfelder

BELASTUNGSSPITZEN IN DER

NEBENZEIT AUSGLEICHEN

Page 12: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 12

MITARBEITERWOHNUNGEN:

Zeitgemäß & steuerfrei Wohnen in der Saison!

Dienstwohnungen für Mitarbeiter sind normalerweise gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 als Lohn bzw. Gehalt zu versteuern. Bis 2012 gab es in diesem Zusammenhang viele Zwei-felsfragen und bei Prüfungen wurden Betriebe teils sehr unterschiedlich behandelt.

Nun kommt es mit einer neuen Verordnung in § 2 Abs. 7a der Sachbezugswerteverord-nung zu einer Regelung, die aus Sicht des Tourismus mehr als willkommen ist.

Bei Unterkünft en in der Nähe des Hotels (wobei die Ausstatt ung keine Rolle spielt) bis 30 m2 Nutzfl äche wird kein Sachbezug verrechnet. Gemäß dem Entwurf gilt dies auch für Ganzjahresbetriebe. Sollte die Größe der Unterkunft (Wohnung, Zimmer bzw. Apparte-ment) zwischen 30 und max. 40 m2 angesiedelt sein, gibt es für Saisonbetriebe eine Ermäßigung der Steuer durch einen Abschlag von 35 % des Nutzungswertes. Bei diesen größeren Wohnungen muss auch das Dienstverhältnis jedes Jahr für mehr als 30 Tage unterbrochen sein. Misst die Wohnung mehr als 40 m2, ist der volle Sachbezug zu ver-steuern.

Dadurch konnte erreicht werden, dass den Mitarbeitern zeitgemäße Wohnungen ohne steuerliche Nachteile zur Verfügung gestellt werden. Alle Fälle, bei denen es vor In-kraft treten der oben angeführten Änderung zu Beanstandungen gekommen ist, sollten neu ausverhandelt werden: Hierbei gilt es auf alle Fälle Rechtssicherheit durchzusetzen.

Aufgabenfelder

KLARSTELLUNG

ERREICHT!ü

Page 13: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 13

ABSCHREIBUNGSDAUER anpassen:

Wirtschaft liche Investi ti onen ermöglichen!

Um die Wett bewerbspositi on zu halten, müssen Österreichs Tourismusbetriebe im Jahr 3,5 Mrd. Euro investi eren. Doch 29,7 % der Hoteliers reduzieren ihre Investi ti onen, nur 9,5 % erhöhen sie. Ein Grund dafür ist die 33-jährige Abschreibungsdauer. Sanitär-anlagen oder Wellnessbereiche werden nach spätestens 15 Jahren erneuert. Daher muss, wie in der Tourismusstrategie empfohlen, die Abschreibungsdauer der Nut-zungsdauer angeglichen werden. Unabhängig von der Branche soll für Gebäudeteile durch Gutachten eine der Funkti on entsprechende Abschreibungsdauer festgelegt werden können. Eine Alternati ve dazu wäre, die Adapti erung von Gebäudeteilen mit eigener Funkti on als Reparatur sofort abschreiben zu können. Für Verlustbetriebe wä-ren Prämien in der Höhe von 6 bis 8 % des Investi ti onsvolumens notwendig.

Dadurch würde der Betrieb im Jahr der Investi ti on mit dem tatsächlichen Aufwand belastet und ein periodengerechter Gewinn versteuert. Das Eigenkapital würde richti g ausgewiesen, die Bilanz ein wahrheitsgetreues Bild der Vermögens- und Ertragslage zeigen. Die Hotels selbst, aber auch die Region, der Bundeshaushalt und das regionale Gewerbe würden von mehr Investi ti onen profi ti eren.

Aufgabenfelder

KEINE STEUERN

AUF SCHEINGEWINNE!

Hoteliers vergeben 80 % ihrer Investi ti onen im Umkreis von 90 km.

Page 14: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 14

BETRIEBSAUFGABE:

Marktbereinigung nicht weiter verhindern!

Österreich hat nach den atypischen Staaten Malta und Zypern die höchste Hotelzim-merdichte der Welt. Ein Teil der Betriebe (jene, die keine marktüblichen Preise erzielen) könnte leicht aus dem Markt genommen werden. Denn sie erzielen zu geringe Einnah-men, um Investi ti onen fi nanzieren zu können, was zu weiteren Qualitätsverlusten führt. So setzen sie Hotels in der ganzen Region unter Druck. Doch eine Betriebsaufga-be können sich die Inhaber nicht leisten, da die Steuern die Einnahmen übersteigen.

In solchen Fällen streben Eigentümer die Steuerfreiheit auf Sti lle Reserven mit Errei-chen des 60. Lebensjahres an. Schon lange bevor diese Lösung in greifb are Nähe rückt, werden Investi ti onen für den Betrieb weniger att rakti v – womit er weiter an Qualität und Substanz verliert. Der fl ächendeckende Rückgang der Zimmerpreise kommt die Volkswirtschaft teuer: Weniger Dynamik bis hin zu Arbeitsplatzverlusten in der Hotel-lerie, ein Investi ti onsrückgang, geringere Steuereinnahmen. Dem stünde als Aufwand der Steuerentf all in den betroff enen Übergabefällen sowie gegebenenfalls ein längerer Pensionsbeziehungszeitraum für Einzelpersonen gegenüber. Positi v würde sich neben einem Ansti eg des Preisniveaus und der Steuereinnahmen bei gleichem Nächti gungs-aufk ommen die alternati ve Nutzung der Gebäude als Altersheim, Jugendstartwohn-heim oder Mitarbeiterunterkunft auswirken.

Aufgabenfelder

HALBSTEUERSATZ FÜR

BETRIEBSAUFGEBER!ü

Page 15: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 15

ALL INCLUSIVE-ERLASS:

Veraltete Regeln an den Markt anpassen

Je besser ein Gast bedient wird, umso zufriedener ist er. Dieses simple unternehmeri-sche Credo stößt aber an gesetzliche Grenzen. Denn wer den Gast schon bei der Ange-botserstellung opti mal ansprechen will, wird von steuerrechtlichen Richtlinien und Ge-werbeordnung eingeengt: Packages selbst zu vermarkten wird durch das Gewerberecht erschwert und dadurch, dass unterschiedliche Steuersätze auf all inclusive angebotene Leistungen angewendet werden müssen. Den Preis nach Steuersätzen aufzuschlüsseln ist aber eine fast unlösbare Aufgabe, da dies auch für nicht im Betrieb erbrachte Zu-satzleistungen gilt.

Derzeit können „regelmäßig damit verbundene Nebenleistungen“ mit 10 % besteuert werden. Diese werden charakterisiert durch:

• untergeordnete Bedeutung zur Hauptleistung• engen konkreten Zusammenhang mit der Hauptleistung und• übliches Vorkommen.

Zeitgemäßer wäre

• ein geringerer Preis als der für die übliche Halbpension,• die Abrechnung in einem Paket das• nicht nur einmalig, sondern laufend angeboten wird.

Eine Klarstellung dieser Rechtsansicht in den Umsatzsteuerrichtlinien würde genügen.

Aufgabenfelder

VERWALTUNGSAUFWAND

SENKEN!

Page 16: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 16

FLUGABGABE:

Anreise nicht behindern!

Um die Kosten der Wahlkampfversprechen, die den Staat massiv belasten, zu kompen-sieren, hat die Bundesregierung nicht nur die Energieabgabenvergütung gestrichen, sondern auch eine Flugabgabe eingeführt: Mehrkosten, die das Reisebudget belasten. Eingehoben werden je Passagier 8, 20 bzw. 35 Euro für Kurz-, Mitt el- bzw. Langstre-ckenfl üge. Nun soll die Abgabe für die Kurzstrecke um einen, die für die Mitt elstrecke um 5 Euro gesenkt werden. So löblich es ist, Fehler zuzugeben und zu korrigieren, so sehr sind die Maßnahme an sich und die Durchführung in Frage zu stellen: Die vorgeb-lich angepeilten ökologischen Lenkungseff ekte sind selbstverständlich ausgeblieben, die Mehrbelastung fi el weit stärker aus, als geplant, zumal die als Ziel angegebenen Mehreinnahmen in der Höhe von 90 Mio. Euro pro Jahr bei weitem übertroff en wurden.

Die Anreise per Flugzeug sollte forciert werden, nicht behindert: Während in die Schweizer Gäste zu 27,4 % mit dem Flugzeug anreisen, sind es in Österreich gerade einmal 6 %. Den Erfahrungen mit einer Flugabgabe der Niederlande – ein Paradebei-spiel für Auswirkungen einer nati onalen Reisesteuer – zufolge würde dieser Anteil noch sinken. Dort wurde 2008 eine Flugabgabe eingeführt und 2009 wieder abge-schafft . Massive Passagier-Abwanderungen ins benachbarte Ausland und Einnahmen-ausfälle von 1,3 Mrd. Euro standen Steuereinnahmen von 300 Mio. Euro gegenüber.

Die Internati onal Air Travel Associati on schätzt, dass eine komplett e Rücknahme der Abgabe zu einem Ansti eg internati onaler Passagiere um 2,7 % führen würde sowie im Folgejahr zu einem BIP-Ansti eg von 106 Mio. Euro, 1700 Arbeitsplätze und Steuer-Mehreinnahmen in der Höhe von 48 Mio. Euro

Aufgabenfelder

ERSTE SENKUNG

ERREICHT!

Page 17: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

Expertenbeiträge

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 17

IMMOBILIENERTRAGSSTEUER:

Unternehmer als Gewinner?

Ab 1.4.2012 unterliegen Gewinne aus privaten Liegenschaft stransakti onen unabhängig von der Besitzzeit generell einem Sondersteuersatz von 25% (bisher Besteuerung in den ersten 10 Jahren als Spekulati onsgewinn mit bis zu 50% und völlige Steuerfreiheit ab dem 11. Jahr).

Diese 25%-Besteuerung gilt auch für Grundstücke, die sich im Betriebsvermögen ein-kommensteuerpfl ichti ger Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft en) befi nden, was im Einzelfall erhebliche Steuervorteile bringen kann. Generell wurden bisher Gewinne aus der Veräußerung von betrieblichen Liegenschaft en mit bis zu 50% ESt besteuert. Ausnahme: Bei Land- und Forstwirten, Freiberufl ern und nicht buchfüh-rungspfl ichti gen Kleinunternehmern (Umsatz unter 700.000 Euro) war der auf den nackten Grund und Boden entf allende Veräußerungsgewinn nach Ablauf der zehnjäh-rigen Spekulati onsfrist steuerfrei. Mit der neuen Immobilienbesteuerung ist dieses Steuerprivileg zwar gefallen, dafür werden ab 1.4.2012 Gewinne aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen – von besti mmten Ausnahmen (zB Grundstückshändler) abgesehen – eben nur mehr mit 25% besteuert. Dies ist vor allem ein Vorteil für alle buchführungspfl ichti gen Unternehmer, welche ihre Grundstücksgewinne bisher mit bis zu 50% versteuern mussten.

Für Grund und Boden gibt es überdies weitere steuerliche Vorteile:

• Der Veräußerungsgewinn kann ab dem 11. Besitzjahr um 2% Infl ati onsabschlag ge-kürzt werden.

• Ab 1.4.2012 auch mit Grund und Boden steuerpfl ichti ge Land- und Forstwirte, Frei-berufl er und Kleinunternehmer können den Veräußerungsgewinn von Grund und Boden, der am 31.3.2012 nicht steuerhängig war („Altvermögen“), pauschal mit 3,5% des Kaufpreises versteuern.

Page 18: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 18

Ein weiterer Vorteil:

Wenn ein Unternehmer eine Betriebsliegenschaft ins Privatvermögen entnimmt, muss-te er bisher die sti llen Reserven ebenfalls mit bis zu 50% versteuern. Ab 1.4.2012 ist die Entnahme von Grund und Boden steuerfrei, da die 25%-Besteuerung erst bei einem späteren Verkauf im Privatbereich zuschlägt. Nur sti lle Reserven im Gebäudewert wer-den – wegen der besonderen steuerlichen Behandlung von Grundstücken im betriebli-chen Bereich (zB kürzere Nutzungsdauern, Möglichkeit außerordentlicher Abschrei-bungen) – schon bei der Entnahme mit 25% besteuert. Diese Besteuerungsgrundsätze gelten auch für die Betriebsaufgabe (Betriebsschließung), bei der ja sämtliche betrieb-lichen Liegenschaft en ins Privatvermögen überführt werden. Auch da fi ndet eine Be-steuerung der sti llen Reserven erst bei einer späteren Veräußerung statt .

Die neue Grundstücksbesteuerung bringt zusammenfassend gesehen daher zwar ins-gesamt eine höhere Steuerlast (vor allem für Private und die öff entliche Hand), ande-rerseits aber auch eine Gleichstellung bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Betriebs- und im Privatvermögen und insofern auch einen Schritt zu mehr Steuerge-rechti gkeit. Profi ti eren werden davon vor allem auch Hotel- und Gastronomiebetriebe mit einem großen Liegenschaft sbesitz.

Prof. Dr. Karl Bruckner

Wirtschaft sprüfer und Steuerberater, BDO Austria GmbH

Nur wenige Tage nach Erhalt dieses Arti kels ereilte uns die traurige Nachricht vom Tod Dr. Bruckners. Mit ihm hat die ÖHV einen wertvollen Freund und Fachmann verloren, welcher sich durch hohe Experti se und vor allem persönliches Engagement für den Tourismus über Jahre hinweg ausgezeichnet hat.

Page 19: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

Expertenbeiträge

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 19

Stärkung der Liquidität und des wirtschaft lichen Eigenkapitals von KMU:

Schluss mit der Bevorzugung von Banken auf Kosten der Hotellerie

Hoteliers haben hohes Interesse daran, die Eigenkapitalquote ihres Betriebs zu erhö-hen. Dazu sollen Mitt el aus dem Privatvermögen – insbesondere Geldvermögen – den Betrieben zugeführt werden. Der Grund für dieses vermehrte Interesse liegt einerseits in den verschärft en Vorschrift en für Kreditverträge von Banken, aber auch andererseits daran, dass dem Finanzmarkt nicht mehr zu 100 % vertraut wird. Diese Maßnahmen sind betriebswirtschaft lich und volkswirtschaft lich zumeist sinnvoll.

Steuerlich sind diese Vorgänge allerdings noch immer massiv benachteiligt:

Das liegt daran, dass Zinsen, die für die Hingabe verlangt werden, der vollen Einkom-mensteuerprogression unterliegen und damit mit bis zu 50 % versteuert werden, ent-weder als Vorweggewinn in der Personengesellschaft oder als Einkünft e aus dem Kapi-talvermögen bei einer Kapitalgesellschaft .

Die Besteuerung von Zinseinkünft en unterliegt dagegen seit Jahren dem Prinzip der KESt von 25 %, die sich auch bewährt hat – allerdings nur, wenn dem ein Bankgeschäft zu Grunde liegt.

Um dem Nachteil der vollen Besteuerung zu entgehen, muss der Unternehmer, der die Liquidität seines Betriebs direkt und einfach erhöhen könnte, also den Umweg über eine Bank gehen, um von der Besteuerung mit der KESt von 25 % zu profi ti eren. Die Geldeinlage bei der Bank wird dann mit ebendiesem KESt-Satz von 25 % versteuert, die Bank vergibt dann einen Kredit an das Unternehmen.

Die direkte Zinsenzahlung vom Unternehmen an den Gesellschaft er bzw. Eigentümer ist somit steuerlich benachteiligt.

Page 20: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 20

Wir verlangen, dass diese Benachteiligt abgeschafft wird, da diese ausschließlich eine Bevorzugung von Banken auf Kosten der Unternehmer ist.

§ 27a (2) Z 1 EStG gehört daher abgeschafft weil er volkswirtschaft lich veraltet ist. Dann greift § 27a (1), der die KESt-Besteuerung vorsieht. Nur so wird es gelingen, die öster-reichischen KMU wirtschaft lich sinnvoll zu stärken für die Krisenzeit.

Mag. Stefan Rohrmoser

PRODINGER & PARTNER

Page 21: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

Expertenbeiträge

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 21

Finanzierung auf neue Beine stellen:

Die Tourismusanleihe von Hypo Salzburg und GFB & Partner Unternehmensberatung

Als große Belastung in der Krise entpuppt sich eine Vorgangsweise, die den Sinn eines Leiti ndex in Frage stellt – wenn sich die Belastung für Kreditnehmer nämlich trotz sin-kender Leitzinsen nicht ändert, weil im Gegenzug die Zinsaufschläge erhöht werden, wie Daten der ÖHT zeigen. Während der Euribor seit dem Vorkrisenjahr 2007 um zwei Dritt el gesunken ist, wurden die Zinsaufschläge mehr als verdreifacht.

Daher hat die ÖHV in Kooperati on mit Hypo Salzburg und GFB & Partner Unterneh-mensberatung ein innovati ves Finanzierungsmodell präsenti ert, das eine Annäherung an Kapitalmarkt-Instrumente darstellt: eine Tourismusanleihe, die den Investoren at-trakti ve Erträge bei ausgewiesener Sicherheit garanti ert. Gewährleistet wird dies durch die Bonität ausgesuchter Top-Betriebe. Grundlage der Bonität sind der Unternehmer und sein Geschäft skonzept, wodurch traditi onelle Sicherheiten entlastet werden. Die Finanzierungskosten orienti eren sich an der Untergrenze der derzeit am Markt befi nd-lichen Produkte. Ein fester Zinssatz bietet Sicherheit über die fi xierte Laufzeit von acht Jahren. Zusätzlich wird die Liquidität durch Endfälligkeit massiv entlastet.

350

300

250

200

150

100

50

0

6%

5%

4%

3%

2%

1%

0%2007 2008 2009 2010 2011

Zinsaufschlag in BP3-Monats-Euribor

Quelle: ÖHT

Euribor sinkt – Belastung steigt

Page 22: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

WHITEPAPER Finanzierung & Steuern 22

Für das Mitwirken bedankt sich die ÖHV bei:

Mag. Gregor Hoch

Rudolf Tucek

Ing. Walter Veit

Dr. Marti n Schick

Mag. Stefan Rohrmoser

Dr. Michael Musz

Dr. Michael Kotschnigg

Page 23: ÖHV Whitepaper Finanzierung & Steuern

IMPRESSUM

Österreichische Hoteliervereinigung, Hofb urg, 1010 Wien; Tel.: +43 0(1) 533 09 52, Fax: +43 0(1) 533 70 71, offi [email protected], www.oehv.atFür den Inhalt verantwortlich: Thomas Reisenzahn, GeneralsekretärRedakti on: Marti n StanitsGrafi k: www.br-design.at

Stand: August 2012

© Österreichische Hoteliervereinigung

Sprachliche Gleichstellung: In diesem Dokument werden nur die männlichen Formen angeführt, die weiblichen sind darin enthalten.

Österreichische HoteliervereinigungDie freie Interessenvertretung

Österreichische HoteliervereinigungDie freie Interessenvertretung