neun fragen und antworten zur nachrüstung von nahbereichs ... · 6. woran erkenne ich, ob an...

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1. Warum müssen die Nahbereichs- und Weitwinkelspiegel nachgerüstet werden? Viele der tödlichen und schweren Unfälle zwischen schweren Lkws und schwächeren Verkehrsteil- nehmern passieren aufgrund der schlechten Sicht und der toten Winkel der Nutzfahrzeuge. Um diese Un- fälle in Zukunft zu vermeiden, hat die EU beschlos- sen, dass neu zugelassene Fahrzeuge seit dem 26. Januar 2007 mit neuen Spiegeln versehen sein müssen. Für Nutzfahrzeuge mit einer Erst- zulassung ab 2000 gilt eine Nachrüstpflicht vom 01. Oktober 2008 bis zum 01. April 2009. 2. Welche Fahrzeuge müssen nachgerüstet werden? Lastkraftwagen Zugmaschinen Sattelzugmaschinen Arbeitsmaschinen Mobilkräne mit eigenem Lastenmoment ≤400 kNm Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung Jeweils mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t und einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2000, wenn das neu geforderte Sichtfeld nicht abgedeckt wird. Brancheninformationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung für Lkw-Fahrer und Nutzfahrzeughalter Ausgabe 01/2008 Fragen und Antworten: zur Nachrüstung von Nahbereichs- und Weitwinkelspiegeln zum digitalen Kontroll- gerät und der elektro- nischen Fahrerkarte Neun Fragen und Antworten zur Nachrüstung von Nahbereichs- und Weitwinkelspiegeln

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Page 1: Neun Fragen und Antworten zur Nachrüstung von Nahbereichs ... · 6. Woran erkenne ich, ob an meinem Fahrzeug die Spiegel nachgerüstet werden müssen? Die EG-Richtlinie fordert ein

1. Warum müssen die Nahbereichs- und Weitwinkelspiegel nachgerüstet werden?

Viele der tödlichen und schweren Unfälle zwischenschweren Lkws und schwächeren Verkehrsteil-nehmern passieren aufgrund der schlechten Sicht undder toten Winkel der Nutzfahrzeuge. Um diese Un-fälle in Zukunft zu vermeiden, hat die EU beschlos-sen, dass neu zugelassene Fahrzeuge seit dem 26. Januar 2007 mit neuen Spiegeln versehen sein müssen. Für Nutzfahrzeuge mit einer Erst-zulassung ab 2000 gilt eine Nachrüstpflicht vom 01. Oktober 2008 bis zum 01. April 2009.

2. Welche Fahrzeuge müssen nachgerüstetwerden?

Lastkraftwagen ZugmaschinenSattelzugmaschinenArbeitsmaschinenMobilkräne mit eigenem Lastenmoment ≤400 kNmFahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

Jeweils mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5tund einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2000, wenndas neu geforderte Sichtfeld nicht abgedeckt wird.

Brancheninformationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichenFahrzeugüberwachung für Lkw-Fahrer und Nutzfahrzeughalter

Ausgabe 01/2008

Fragen und Antworten:zur Nachrüstung von Nahbereichs- und Weitwinkelspiegelnzum digitalen Kontroll-gerät und der elektro-nischen Fahrerkarte

Neun Fragen und Antworten zur Nachrüstungvon Nahbereichs- und Weitwinkelspiegeln

Page 2: Neun Fragen und Antworten zur Nachrüstung von Nahbereichs ... · 6. Woran erkenne ich, ob an meinem Fahrzeug die Spiegel nachgerüstet werden müssen? Die EG-Richtlinie fordert ein

6. Woran erkenne ich, ob an meinem Fahrzeugdie Spiegel nachgerüstet werden müssen?

Die EG-Richtlinie fordert ein spezielles Sichtfeld, dasdurch Spiegel einsehbar sein muss. Anhand der Kenn-zeichnung auf dem Spiegelgehäuse kann man heraus-finden, ob Nahbereichs- bzw. Weitwinkelspiegelnachgerüstet werden müssen.

Sind Weitwinkelaußenspiegel der Gruppe IV (imSpiegelgehäuse ist eine römische IV eingeprägt) undNahbereichsspiegel der Gruppe V (ebenfalls auf demSpiegelgehäuse sichtbar) verbaut, die nach dem E-Prüfzeichen eine „03“ stehen haben, entspricht IhrFahrzeug der neuen EG-Richtlinie. Sie müssen keineSpiegel nachrüsten.

Durch Austausch der Spiegelgläser können alte Spie-gel mit dem Genehmigungsstand „02“ auf die neueNorm umgerüstet werden. Hierbei werden die Spiegelmit einem Krümmungsradius von 400 mm gegen Spie-gelgläser mit einem Krümmungsradius von 300 mmausgetauscht. Die neuen Spiegelgläser müssen in dasOriginalgehäuse passen und der Richtlinie 2007/38/EG entsprechen. Mit Hilfe einer Radiusschablonemit Radius 300 mm kann schnell und einfach selberüberprüfen, ob das entsprechende Fahrzeug Spiegelder neuen Klasse IV und V montiert hat. Ältere Spie-gel, die der Richtlinie 71/127/EWG entsprechen undnach dem E-Prüfzeichen eine „02“ stehen haben, müs-sen mit zusätzlichen Spiegeln auf das geforderteSichtfeld ergänzt werden.

Auf dem letzten Blatt dieses informativs finden Sie eine Radiusschablone zum Ausschneiden!

Es ist auch zulässig, das geforderte Sichtfeld mit zu-sätzlich angebauten Spiegeln abzudecken. Falls dafürSpiegel verwendet werden, die nicht den oben ge-nanten Normen entsprechen, muss eine Bestäti-gung eines Prüfingenieurs ausgestellt werden. Eskann jedoch auch auf dem Hauptuntersuchungs-bericht vermerkt werden, dass das Fahrzeug mit denvorhandenen Spiegeln das geforderte Sichtfeldabdeckt.

3. Sind Kraftomnibusse von der Regelung betroffen?

Nein.

4. Um welche Spiegel handelt es sich bei der Nach- bzw. Umrüstung?

Es handelt sich um den Weitwinkelspiegel der GruppeIV und den Nahbereichs- bzw. Anfahrspiegel derGruppe V. Diese sind an Ihrer Kennzeichnung auf demSpiegelgehäuse erkennbar. Die zulässigen Spiegelerkennt man an der „3“.

5. Bis wann müssen die Nahbereichs- bzw.Weitwinkelspiegel nachgerüstet werden?

Ab dem 01. Oktober 2008 muss bei einer vorge-schriebenen Hauptuntersuchung die Nachrüstungerfolgt sein. Es müssen spätestens alle betroffenenFahrzeuge bis zum Stichtag 01. April 2009 nachgerüs-tet werden. Entsprechen die Spiegel nicht dem ge-forderten Sichtfeld, muss die Untersuchung miterheblichen Mängeln abgeschlossen werden.

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FrontspiegelNahbereichsspiegel

Weitwinkel Außenspiegel

entspricht den aktuellenRichtlinien

Nahbereichs- oder Anfahrspiegel

entspricht den aktuellenRichtlinien

Sichtfeld Weitwinkelspiegel (gem. 2003/97/EG)

Sichtfeld Nahbereichsspiegel (Rampenspiegel)(gem. 2003/97/EG)

Übersicht der neuen Sichtfelder

Neue Sichtfelder für Nahbereich-/Anfahrspiegel(Rampenspiegel).

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15 m

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Weitwinkelspiegel

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Augen-ebene

FrontspiegelNahbereichsspiegel

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Haupuptaußen-spiegelgel Weitwinkelspiegel

1,5 m

AAugenn-ebeeneeebeene

Neues Sichtfeld mit neuem Weitwinkelspiegel

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13 Fragen und Antworten zum digitalenKontrollgerät und der elektronischenFahrerkarte

7. Müssen bei allen oben genannten Fahr-zeugen mit einer Erstzulassung ab dem 01. Januar 2000 Nahbereichs- und Weit-winkelspiegel nachgerüstet werden?

Nein.

Es gibt drei Ausnahmen, bei denen keine Spiegelnachgerüstet werden müssen:

Nutzfahrzeuge mit einem zGG < 7,5t, bei denendie Spiegel bei ordnungsgemäßer Einstellung nurin weniger als 2,1 Meter Höhe (inkl. 0,1 MeterToleranz) montierbar sind.

Bei denen schon mit den vorhandenen Spiegeln95% des geforderten Sichtfeldes der Spiegel derGruppe IV (Weitwinkelaußenspiegel) und 85% derdes Sichtfeldes der Gruppe V-Spiegel (Nahbe-reichs- oder Anfahr-Außenspiegel) abgedecktwird.

Bei Fahrzeugen bei denen es finanziell bzw.technisch nicht möglich ist, die geforderten Nah-bereichs- und Weitwinkelspiegel nachzurüsten,darf das Sichtfeld auch mit anderen zusätzlichenSpiegeln abgedeckt werden.

8. Wer darf die Nachrüstung überprüfen und bestätigen?

Wird das geforderte Sichtfeld mittels Zusatzspiegelabgedeckt, die nicht Gruppe IV- bzw. Gruppe V-Spiegeln entsprechen, benötigt der Halter z.B. eineBestätigung eines GTÜ-Prüfingenieurs, dass dieAnforderungen gemäß Rili 2003/97/EG erfüllt sind.Diese Bestätigung ist bei der Hauptuntersuchung vor-zulegen.

Wenn der Zeitpunkt der gesonderten Überprüfungmit der Hauptuntersuchung übereinstimmt, kann dieBestätigung vorzugsweise auf dem Hauptuntersu-chungsbericht erfolgen.

9. Was kostet die Bestätigung/ die erweiterteUntersuchung?

Die Kosten belaufen sich je nach Zeitaufwand auf ca.15-30 € je Fahrzeug.

Der besondere Tipp für Speditionen undFuhrparks:

Zeichnen Sie sich auf Ihrem Gelände die notwendigenSichtfelder auf den Boden. So können Sie einfachüberprüfen, ob Ihre Fahrzeuge die geforderten Sicht-felder mit den vorhandenen Spiegel abdecken.Zudem kann der Fahrer prüfen, ob seine Spiegel rich-tig eingestellt sind.

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Tipp

Mit der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2135/98wird der Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes inallen ab dem 1. Mai 2006 neu zugelassenen Nutz-fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht vonmehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neunSitzplätzen zwingend vorgeschrieben.

Beispiel eines digitalen Kontrollgerätes

1. Gibt es eine Umrüstpflicht von analogenTachographen auf digitale Kontrollgeräte?

Eine generelle Umrüstpflicht auf digitale Kontroll-geräte besteht nicht. Allerdings müssen Nutzfahr-zeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über

12 t sowie Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t, diejeweils ab dem 1.1.1996 erstmals zum Verkehrzugelassen wurden, auf ein digitales Kontrollgerätumgerüstet werden, wenn das alte Kontrollgerätwegen eines technischen Defekts ausgetauschtwerden muss.

2. Wer benötigt eine Fahrerkarte?

Alle Kraftfahrer, die Fahrzeuge zur Güterbeförderungmit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewichtsowie Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen undeinem digitalen Kontrollgerät führen, benötigen einedigitale Fahrerkarte.

Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamt-wicht zwischen 2,8 — 3,5 t zGG, die zum gewerblichenTransport eingesetzt werden, müssen ein Fahrten-buch führen. Ist das Fahrzeug jedoch mit einemdigitalen Kontrollgerät ausgerüstet, ist dieses anStelle des Fahrtenbuchs zu betreiben.

Alter Radius: 400 mm

Neuer Radius: 300 mm

Halten Sie die Schablone senkrecht auf das Spiegelglas.Passt die Seite mit dem Radius 300 mm ohne Spalt aufdas Glas, sind bereits die neuen Spiegelgläser montiert.

Quelle: VDO

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3. Wie lange speichert die Fahrerkarte dieFahrdaten?

Die Daten werden 28 Tage auf der Fahrerkarte ge-speichert. Ist die Karte voll, werden die ältesten Da-ten überschrieben. Innerhalb von 28 Tagen müssendie Daten von der digitalen Fahrerkarte ausgelesenund auf einem externen Gerät abgespeichert wer-den. Ab dem Zeitpunkt des Kopierens der Daten aufdem externen Speicher sind diese ein Jahr zu spei-chern.

4. Welche Arten von Karten gibt es?

Die Fahrerkarte ersetzt die bisherigen Tacho-scheiben. Diese Karte zeichnet alle Fahrdaten wiez.B. Lenk- und Ruhezeiten auf und speichert diese28 Tage. Sie enthält Daten des Fahrers.Die Unternehmerkarte dient u. a. zur Sicherungder Fahrerdaten durch den Unternehmer.Die Werkstattkarte dient für die Prüfung, Repa-ratur und zu der Einstellung/Kalibrierung derGeräte.Die Kontrollkarte dient den Kontrollbehördenzum uneingeschränkten Abrufen der gespeicherten Daten.

5. Welche Informationen stehen auf derFahrerkarte?

Folgende Daten sind ablesbar:Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Un-terschrift des AntragstellersFührerscheinnummerNationalität des ausstellenden StaatesGültigkeitsdauer (von — bis) und das Datum derAusstellungLenk- und Ruhezeiten, einschließlich Unterbrech-ung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrer-betrieb gefahren ist

Fahrerkarte Quelle: KBA

6. Wo kann die Fahrerkarte beantragt werden?

Welche Institution im entsprechenden Bundesland fürdie Beantragung und Ausgabe der digitalen Fahrer-karten zuständig ist, können Sie auf der Homepagedes KBA unter http://www.kba.de nachlesen.

7. Wie lange ist eine Fahrerkarte gültig?

Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jah-ren.

8. Was kostet die Ausstellung der Fahrerkarte?

Da die Gebührenerhebung der Zuständigkeit der Bun-desländer obliegt, variieren die Kosten für eine Fahrer-karte momentan zwischen 32 und 42 Euro.

9. Wie kann man die Arbeitszeiten prüfen?

Über das Display des Digitalen Kontrollgeräts kannsich der Fahrer die gefahrene Zeit anzeigen lassen. Des-weiteren erhält der Fahrer 15 Minuten vor Ende der4,5-stündigen Lenkzeit eine akustische Warnung.

10. Wie ist vorzugehen, wenn das digitaleKontrollgerät nicht mehr funktioniert?

Bei einer Fehlfunktion des digitalen Kontrollgeräteserhalten Sie eine Fehlermeldung im Display (ausge-nommen bei Totalausfall des Gerätes). Die Reparaturdes Gerätes ist umgehend zu veranlassen; ein Weiter-betrieb des Fahrzeugs ist formalrechtlich unzulässig.

11. Was passiert bei Beschädigung, Verlustoder Diebstahl der Fahrerkarte?

Weist die Fahrerkarte eine Beschädigung oder Fehl-funktion auf, ist die Karte an die zuständige Ausgabe-stelle zurückzugeben. Sie dürfen dann max. 15 Kalen-dertage die Fahrt ohne Karte fortsetzen. Können Sienachweisen, dass es Ihnen nicht möglich ist dieFahrerkarte während des Zeitraums vorzulegen bzw.zu benutzen, (z.B. wenn dafür für die Rückkehr desFahrzeugs zum Standort des Unternehmens erfor-derlich wäre), dürfen die 15 Kalendertage über-schritten werden.

Anstatt der automatischen Aufzeichnungen auf derFahrerkarte drucken Sie am Ende der Fahrt die Anga-ben über die Zeitgruppen aus, die das Kontrollgerät

Quelle: KBA

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Schneiden Sie die Radiusschablone aus und kontrollieren Sie die Spiegel an Ihrem Fahrzeug. Sie benötigen eine GTÜ-Kunststoffschablone? Wenden Sie sich an den GTÜ-Partner in Ihrer Nähe: www.gtue.de

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Haben Sie weitere Fragen?GTÜ Gesellschaft fürTechnische Überwachung mbHVor dem Lauch 25, 70567 StuttgartFon: 0711 97676-0, Fax: 0711 97676-199, E-Mail [email protected], Internet www.gtue.de

V.i.S.d.P: R. Süßbier, Technischer Leiter; Stand: September 2008

Überreicht durch:

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Schneiden Sie die Radiusschablone aus und kontrollieren Sie die Spiegel an Ihrem Fahrzeug. Sie benötigen eine GTÜ-Kunststoffschablone? Wenden Sie sich an den GTÜ-Partner in Ihrer Nähe: www.gtue.de

aufgezeichnet hat, geben auf dem Ausdruck Angabenzu Ihrer Person an (Name und Nummer Ihres Führer-scheins oder Name und Nummer Ihrer Fahrerkarte)und versehen diese mit Ihrer Unterschrift.

Der Verlust der Karte muss der zuständigen Ausgabe-stelle gemeldet werden.

Im Fall eines Diebstahls der Fahrerkarte ist eine Anzei-ge bei der zuständigen Polizeibehörde erforderlichund bei der zuständigen Behörde muss innerhalbsieben Tagen ein Antrag auf Ersatz gestellt werden.

12. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zurBenutzung des digitalen Kontrollgerätes?

Die Ausnahmen von der Pflicht zur Benutzung desdigitalen Kontrollgeräts sind in der der Fahrpersonal-

Verordnung und der EG-Richtlinien 561/2006/EG ge-regelt. Für weitere Information wenden Sie sich bittean einen GTÜ-Vertragspartner oder die BAG im jewei-ligen Bundesland.

13. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Mehr Details können Sie außerdem den folgendenInternetseiten entnehmen:http://www.kba.dehttp://www.bag.bund.de

Für weitere Informationen zum Thema Digitales Kon-trollgerät wenden Sie sich bitte an Ihren GTÜ-Partner.Den GTÜ-Partner in Ihrer Nähe finden Sie unter:www.gtue.de

QUELLEN: BAG; KBA, §57c StVZO, EWG-VO3821/85