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Universität stUdiUm BildUng lernen Umweltsystemwissenschaften Karl-franzens-Universität graz eigenverantwortlichKeit interdisziplinarität system-Und formalwissenschaften fachschwerpUnKt nawi chemie geographie physiK www.Umweltsystemwissenschaften.at stUdienleitfaden 2011

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

USW - Vorwort der Studienvertretung 4Was macht die StV? 5Grundidee & Struktur des Studiums 6Informationsmöglichkeiten 9Musterstudienpläne 11Curriculum für das Bachelorstudium USW-Chemie 14Curriculum für das Bachelorstudium USW-Geographie 27Curriculum für das Bachelorstudium USW-Physik 42Campusplan 45

Inhaltsverzeichnis

Die Interessensgemeinschaft USW

Die IG ist eine Gruppe von Studierenden aller Fachschwerpunkte, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Entwicklung des Studiums USW von Studierendenseite voranzutreiben und die Identifikation der Studierenden mit dem Studium zu fördern.Wir suchen immer neue engagierte und motivierte Studierende, die sich auch außerhalb des nor-malen Studienalltags noch für dieses tolle Studium einsetzen möchten. Solltest Du Interesse daran haben, schau einfach bei einem unserer USW-Stammtische, die meist alle zwei Wochen statt-finden, vorbei. Bei diesen Treffen wird über alle USW-interessanten Themen, aber auch über andere verschiedenste Dinge, gesprochen. Die Termine findest Du immer auf unserer Website: www.umweltsystemwissenschaften.at

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Unser Studium entstand aus dem Engagement einiger weniger Studierender und auch Leh-render. Mittlerweile sind wir ein großes Stu-dium, ein vergleichsweise hohes Maß an Selbst-organisation ist aber immer noch notwendig. Im Rahmen des Interdisziplinären Praktikums können eigene Lehrveranstaltungen zu indivi-duellen Themen konzipiert werden, die gebun-denen Wahlfächer lassen eine fundierte per-sönliche Schwerpunktsetzung zu.

Deine Studienvertretung ist am IG Stammtisch und in den Sprechstunden der unterschied-

lichen Fachschwerpunkte am leichtesten zu erreichen. Komm vorbei, tritt mit uns in Kon-takt, und engagiere dich vielleicht selbst in irgendeiner Form. Sichere dir aber auf jeden Fall deinen Informationsvorsprung.

Deine StV

Manuel Leitner, Thomas Lanner, Lina Gruber, Christina Scheiber, Martin Guggenberger

Im vorliegenden Studienleitfaden haben wir versucht die wichtigsten Informationen prägnant zusammenzufassen, die einE USW-StudentIn vor allem am Anfang braucht, um sich zurecht zu finden. Neben der Curricula der Fachschwerpunkte, die das Herzstück dieses Pamphlets darstellt enthält es Informationen über Struktur und Institutionen rund um das Studium der Umweltsystemwissenschaften.

UmweltsystemwissenschaftenVorwort der Studienvertretung

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Was ist/macht die StV? Die StV (Studierendenvertretung) ist das Umsetzungsorgan der IG (Interessensgemeinschaft USW). Und die IG sind alle USW-StudentInnen, die sich einbringen wollen.Die StV nominiert Studierende in verschiedene universitäre Kremien und Kommissionen, wo unser Studium maßgeblich mitgestaltet werden kann. Sie ist die erste Anlaufstelle bei Proble-men die das Studium betreffen. Und wenn sie selber nicht weiter weiß ist sie in einem Netz-werk integriert, wo sie dich an die richtige Stelle weiter verweisen kann. Die StV ist Teil der ÖH und wird alle 2 Jahre in einer direkten Personenwahl gewählt. Die Österreichische Hochschülerinnenschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und deine gesetzlich veran-kerte Interessensvertretung.

Zu den Aufgaben der StV zählen weiters Matu-ranten- und Studierendenberatung, Organisa-tion der Erstsemestrigentutorien, wöchentliche Abhaltung von Sprechstunden und Mitent-scheidung über Studienplan und Lehrveranstal-tungsangebot. Weiters ist natürlich viel Platz für soziale Aktivitäten. Die Kompetenzenver-teilung zwischen IG und StV wird in unserem Studium sehr flexibel gehandhabt.

Die USW-Communitywww.umweltsystemwissenschaften.at

Die USW-Community ist der virtuelle Treff-punkt aller USW-Studierenden. Online findest du ein belebtes Diskussionsforum, das USW-Magazin, einen Veranstaltungskalender, viele nützliche Downloads und den USW-Blog. Auch die Studienleitfäden und die aktuellen Sprechstunden der IG und StV können dort aufgerufen werden. Via E-Mail sind wir unter [email protected] erreichbar.

Medieninhaberin, Herausgeberin und für den Inhalt verantwortlich: HochschülerInnenschaft an der Universität Graz Studienvertretung UmweltsystemwissenschaftenSchuberstraße 6a, A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 2930, - 2931, - 2932 www.umweltsystemwissenschaften.at [email protected]

Änderungen und Druckfehler vorbehalten! Layout: Franz Fuchs ([email protected])

Impressum

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Grundidee des StudiumsUm Auswirkungen von Handlungsweisen des Menschen auf seine Umwelt zu erfassen, wird in jeder Berufssparte zunehmend die kommu-nikative Einbindung des eigenen Fachbereiches in andere verlangt. Erst dadurch wird der Zugang zu Umweltsystemen so erweitert, dass ursachengerechte Problemlösungs strategien entwickelt werden können.

Da das Problemfeld Mensch und Umwelt untrennbar mit dem Handeln des Menschen individuell, wie auch im sozialen und wirt-schaftlichen Kontext, ver bunden ist, reicht eine umfassende naturwissenschaftliche und/oder technische Analyse allein nicht aus. Vielmehr ist eine interdisziplinäre Betrachtungsweise notwendig, die auch wirtschaftliche, soziale, juridische und philosophische As pekte berück-sichtigt und dem systemhaften Charakter der Umwelt entspricht.

Die Grundidee des Studiums „Umweltsystem-wissenschaften“ ist es, neben einer fundierten fachspezifischen Ausbildung, die Grundlagen und das Denken einiger weiterer Disziplinen zu vermitteln, um dadurch Beziehungen zwischen diesen herzustellen.

Es geht dabei nicht nur um die Analyse der einzelnen Systemelemente, son dern auch um das Studium der Systemdynamik und der Ver-netzung dieser Elemente untereinander. Daher sind auch systemanalytische und mathemati-sche Methoden wesentlicher Bestandteil des Studiums. Ziel dieses Studiums ist, den Absol-ventinnen und Absolventen zu ermöglichen, in einem interdis ziplinären Team einerseits fach-liche Kompetenz und andererseits die Fähigkeit zur Vernetzung verschiedener Wissensgebiete einzubringen.

Struktur des StudiumsZentrale Vorgabe für dieses Studium ist die Teamfähigkeit und die interdiszipli näre Aus-bildung der Absolventinnen und Absolventen. Daher umfasst die Grundstruktur:

■ Das Fachstudium des gewählten Schwer-punktes

■ Die Ausweitung auf andere Fachbereiche durch Gebundene Wahlfächer

■ Die Vernetzung der Disziplinen in fächer-übergreifenden und problem orientierten Praktika

■ Grundlagen aus dem Bereich Systemwissen-schaften, Mathematik und Statistik

■ Freie Wahlfächer

Fachstudium im SchwerpunktDie zu belegenden Fächer des Schwerpunktes decken sich zu einem Großteil mit jenen des jeweils zugrunde liegenden Fachstudiums und bilden den stun denmäßig weitaus größten Anteil –sowohl in den Bachelor– als auch in den Masterstudien.

Dadurch wird gewährleistet, dass Absolven-tinnen und Absolventen selbstverständlich auch in ihrer Disziplin anerkannte Fachleute sind. Derzeit können die Fachschwerpunkte Betriebswirtschaft (BW), Chemie, Geogra-phie, Physik oder Volkswirtschaftslehre (VWL) gewählt wer den.

Eine Ausweitung auf andere Fachbereiche durch Gebundene WahlfächerIn den Bachelor- bzw. Masterstudien müssen Gebundene Wahlfächer gewählt werden. Sie dienen der Vermitt lung von Kenntnissen aus anderen umweltrelevanten Disziplinen. In der Regel bestehen die einzelnen Fächer bündel

Das Studium Umweltsystemwissenschaften

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

aus Veranstaltungen, die Basiswissen vermit-teln, und aus weiterfüh renden bzw. vertiefen-den Lehrveranstaltungen. Im Bachelorstudium soll ten, da keine Vorkenntnisse vorliegen, Basislehrveranstaltungen gewählt wer den. Im aufbauenden Masterstudium kann hingegen optional entschieden werden, ob man Gebun-dene Wahlfächer herausgreift, die im Bache-lorstudium nicht gewählt wurden (dadurch wird eine sehr breite umwelt wissenschaftliche Ausbildung erreicht), oder ob man das bereits erworbene Wissen vertieft. Die Gebunden Wahlfächer ermöglichen in einem erheblichen Ausmaß eine individuelle Gestaltung des Stu-diums.

Interdisziplinäre PraktikaInterdisziplinäre Praktika („IPs“ - Lehrveran-staltungstyp AG), die nicht „nur“ verpflich-tende Lehrveranstaltung sind, sollen das gesamte Wissen des Studiums darstellen. In diesen Praktika, die durch eigenes Engage-ment der Studierenden organisiert werden, soll die Möglichkeit zur Umsetzung des erworbenen Wissens gewährleistet werden. In Gruppenar-beit wird eine konkrete, meist umweltbezogene Problemstellung behandelt und an einer Lösung gearbeitet. Außerdem soll die Fähigkeit zur inter-disziplinären Teamarbeit geschult werden, da sich im USW-Studium fünf verschiedene Fach-schwerpunkte vereinen. Somit sind USW-Studie-rende einerseits mit Aufgaben konfrontiert, mit denen Studierende des jeweiligen Fachschwer-punkts kaum in Berührung kommen, anderer-seits entwickeln sich dadurch zahlreiche neue Möglichkeiten.

Grundlagen aus Systemwissen-schaften, Mathematik und Stati-stikDie Systemwissenschaften stellen die wis-senschaftstheoretischen Vorausset zungen und methodischen Grundlagen für Analy-sen komplexer Entscheidun gen zur Verfü-gung. Sie untersucht die Zusammenhänge und

Wechselwirkun gen in Systemen, um zu einem besseren Verständnis von deren Verhalten zu gelangen. Das beinhaltet die Entwicklung verschiedenartiger Modelle mit As pekten der Wirklichkeit. Um mit Modellen arbeiten zu können, müssen formal wissenschaftliche Grundlagen bekannt sein. Daher sind Mathe-matik, Statistik und Systemwissenschaften ver-pflichtend vorgeschrieben

Freie WahlfächerFreie Wahlfächer ermöglichen eine Vertie-fung der Materie des Fachschwer punktes, der Gebundenen Wahlfächer oder der Systemwis-senschaften, kön nen aber auch völlig neue Wis-senschaftsgebiete eröffnen. Sie sind uneinge-schränkt wählbar.

BachelorarbeitIm Bachelorstudium der Umweltsystemwissen-schaften ist von den Stu dierenden eine Bachelor- arbeiten zu verfassen, die begleitend zu spe-ziellen Lehrveranstaltungen erarbeitet wird. Genaue Infos sind im Curriculum zu finden.

MasterstudiumDie Studienpläne für die Masterstu-dien sind im „File-Exchange“ unter www.umweltsystemwissenschaften.at als PDF-Download zu finden.

BerufsbildHeute werden komplexe Umweltprobleme von disziplinorientierten Fachleuten mit einer mehr oder weniger guten Zusatzausbildung bearbeitet. Die Zukunft erfordert neben den Fachspezialistinnen bzw. Fachspezialisten interdisziplinär gebildete Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschafter, die in der Lage sind, Pro-bleme aus verschiedenen Fachbereichen zu integrieren. Diese Aufgaben können nur durch die Vernetzung von Fachdisziplinen im Team gelöst werden.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

AbsolventInnen der Studienrichtung Umwelt-systemwissenschaften sollen in der Lage sein, das Wissen aus mehreren Disziplinen unter Einschluss ihres eige nen Fachschwerpunktes einer globalen Gesamtbeurteilung zu unter-ziehen. Sie können – gemeinsam mit anderen – Strategien zur Lösung und Vermeidung von Umweltproblemen entwickeln.

Wir erwarten Betätigungsfelder in allen Gebie-ten, in denen die Absolventinnen und Absol-venten der gewählten Schwerpunkte (das heißt als Chemikerinnen bzw. Chemiker, Geogra-phinnen bzw. Geographen,...) eingesetzt wer-den, wo bei diese zusätzlich in der Lage sind, in folgenden Bereichen entscheidend mitzuarbei-ten:

■ Forschung und Lehre in umweltbezogenen Bereichen der Wissenschaft.

■ Beratung und Betreuung von Umweltschutz-einrichtungen bei Gemeinden, Bezirken, Ländern und Bund.

■ Leitung und Mitarbeit bei Forschungsvorha-ben und Umwelt-verträglichkeits prüfungen.

■ Mitwirkung bei Entwurf, Aufbau, Betrieb, Auswertung und Interpretation von Umwelt-beobachtungssystemen.

■ Mitwirkung bei der Planung und Entwick-lung umweltschonender Produkte und Pro-duktionsformen.

■ Medienarbeit und Lehre an Schulen und Weiterbildungseinrichtungen.

■ Mitarbeit in allen anderen Bereichen, in denen Fachwissen gepaart mit ökologischem Verständnis gefragt ist.

■ Darüber hinaus beinhaltet das Berufsbild auch Aufgaben des Projektmana gements außerhalb des Umweltbereiches.

StudienkennzahlenBachelor Fachschwerpunkt

033

548 BW549 VWL587 Chemie588 Geographie589 Physik

Master

066

948 nachhaltiges Management949 VWL637 Chemie638 Geographie639 Physik

Gebundene WahlfächerDie Definition der umweltorientierten gebun-denen Wahlfächer findest Du im Studienplan. Um Verwirrungen vorzubeugen: Was ist „ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG 2002 eingerichteten Studien.“? Der § 54 des Universitätsgesetzes 2002 umfasst alle Studien, die nach dem UG2002 in Österreich eingerichtet werden können. Du kannst also nahezu alles als umweltorientiertes gebundenes Wahlfach verwenden, das Grundlagen bzw. umweltrelevante Gebiete umfasst.

Zur Gestaltung Deiner verschiedenen umwelto-rientierten gebundenen Wahlfächer empfehlen wir Dir gerade bei den Fächern im Bachelor-studium einführende Lehrveran staltungen aus den jeweiligen Studienrichtungen zu wählen. Diese Lehrveran staltungen findest Du meist im Angebot der Bachelorstudien der jeweiligen Studienrichtungen, da hierzu generell wenig bis keine Vorkenntnisse erforderlich sind.

Vergiss nicht, die konkrete Ausgestaltung dei-ner umweltorientierten gebundenen Wahlfä-cher obliegt ganz allein Dir!

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Studienvertretung und Interessensgemeinschaft USW

HochschülerInnenschaft an der Universität Graz Studienvertretung Umweltsystemwissenschaften Schubertstraße 6a A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 2937, -2935 Fax.: 0316 / 380 - 9200

Website und USW-Community http://www.umweltsystemwissenschaften.at

E-Mail [email protected]

E-Mail-Verteiler http://list.uni-graz.at/mailman/listinfo/usw-info Beachte bitte die Nutzungsbedingungen

Sprechstunden URBI-Zimmer der ÖH Uni Graz, Erdgeschoß (mehrmals pro Woche; siehe Website)

Stammtisch alle 2 Wochen (Termine siehe Website)

Koordinationsbüro USW

Koordinationsbüro USW Merangasse 18 A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 1037 Fax.: 0316 / 380 - 9585

Website http://www.uni-graz.at/usw

E-Mail [email protected]

Parteienverkehr Mo. - Do. von 9:30 bis 12:00 Uhr, Fr. kein Parteienverkehr

Studien- und Prüfungsabteilung

Studien- und Prüfungsabteilung Universitätsplatz 3 A-8010 Graz Tel.: 0316 / 380 - 1163 Fax.: 0316 / 380 - 9105

Website http://www.uni-graz.at/stpawww

E-Mail [email protected]

Parteienverkehr Mo. bis Fr. von 9:00 bis 12:00 Uhr (siehe Website)

Allgemeine Informationsmöglichkeiten

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

BWL

Alfred Posch Univ.-Doz. Mag. Dr.

Institut für Systemwissen-schaften, Innovations- und Nachhaltigkeitsforschung [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 3234

Chemie

Martin Mittelbach Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.

Institut für Chemie [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 5331

Anton Huber Ao.Univ.-Prof. Dr.

Institut für Chemie [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 5419

Geographie

Wolfgang Fischer Mag.phil. Dr.rer.nat

Institut für Geographie und Raumforschung [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 5147

Wolfgang Sulzer Ass.-Prof. Mag. Dr.

Institut für Geographie und Raumforschung [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 5149

Physik

Heinz Krenn O.Univ.-Prof. Dr.

Institut für Physik [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 5188

Andreas Gobiet Mag. Dr.

Institut für Physik [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 8448

VWL

Karl Steininger Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.

Institut für Volkswirtschafts-lehre [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 3451

Birgit Bednar-Friedl Mag. Dr.

Institut für Volkswirtschafts-lehre [email protected] Tel.: 0316 / 380 - 7107

Fachspezifische Informationsmöglichkeiten

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Musterstudienplan ChemieECTS

1. Semester

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW (OL) 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre (VO) 3

B.1 Systemwissenschaften 1 (VO) 2

C.1 Integral-und Differentialrechnung für USW (VU) 6

D.1 Einführung in das Chemiestudium (OL) 1

D.2 Allgemeine Chemie (VO) 6

D.3 Übungen zur VO Allgemeine Chemie (UE) 2

D.4 Stöchiometrie (VU) 3

D.5 Einführung in die Laboratoriumspraxis (VO) 1

D.6 LU aus Allgemeiner Chemie (LU) 4

D.7 Übungen zu LU aus Allgemeiner Chemie (VU) 1

2. Semester

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme (VO) 3

B.2 Systemwissenschaften 2 (VO) 3

B.3 Übung zu Systemwissenschaften (UE) 3

C.2 Vektorrechnung für USW (VU) 4

E.1 Grundlagen der Analytischen Chemie (VO) 4

F.1 Anorganische Chemie I (VO) 6

F.2 Organische Chemie (VO) 3

I Umweltorientiertes Wahlfach 4

3. Semester

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre (VO) 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden (VO) 3

B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) 3

C.3 Statistik für USW (VO) 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW (PS) 2

D.9 Physik für ChemikerInnen (VO) 4

D.10 Übungen aus Physik für ChemikerInnen (UE) 1

D.8 Risiko und Sicherheit in der Chemie (VO) 2

F.3 Organische Chemie I (VO) 4

F.4 Übungen zur VO aus Organischer Chemie I (UE) 1

I Umweltorientiertes Wahlfach 4

Vollständiger Musterstudienplan im Curriculum 2011 zum Download: www.umweltsystemwissenchaften.at

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Musterstudienplan GeographieECTS

1. Semester

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW (OL) 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre (VO) 3

B.1 Systemwissenschaften 1 (VO) 2

C.1 Integral-und Differentialrechnung für USW (VU) 6

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Geographie (OL) 1

D.2 Einführung in die Physische Geographie 1 (VO) 3

D.3 Einführung in die Physische Geographie 2 (VO) 3

D.4 Einführung in die Humangeographie 1 (VO) 3

D.5 Einführung in die Humangeographie 2 (VO) 3

D.6 Wissenschaftliches Arbeiten in der Geographie (VU) 3

E.1 Einführung in die Geotechnologien (VO) 3

2. Semester

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme (VO) 3

B.2 Systemwissenschaften 2 (VO) 3

B.3 Übung zu Systemwissenschaften (UE) 3

C.2 Vektorrechnung für USW (VU) 4

E.4 Zwei eintägige Exkursionen (EX) 1

F.1 Proseminar Physische Geographie (PS) 3

G.1 Proseminar Humangeographie (PS) 3

H.1 Grundlagen der Geographischen Fernerkundung (VO) 3

H.2 Grundlagen Geographischer Informationssysteme (VO) 3

H.3 Grundlagen der Kartographie (VO) 3

3. Semester

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre (VO) 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden (VO) 3

B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) 3

C.3 Statistik für USW (VO) 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW (PS) 2

F.2 Praktikum Physische Geographie (PK) 3

G.2 Praktikum Humangeographie (PK) 3

H.4 Geographische Fernerkundung (VU) 3

H.5 Geographische Informationssysteme (VU) 3

H.6 Digitale Kartographie (VU) 3

N Freie Wahlfächer 3

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz Chemie

Musterstudienplan PhysikECTS

1. Semester

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW (OL) 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre (VO) 3

B.1 Systemwissenschaften 1 (VO) 2

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Physik (OL) 0,5

D.2 Einführung in die Physik (VO) 3

D.3 Einführung in die mathematischen Methoden (VU) 1

D.4 Mechanik, Wärme (VO) 6

D.5 Übungen Mechanik, Wärme (UE) 3

E.1 Differenzial-und Integralrechnung (VO) 5

E.2 Übungen Differenzial-und Integralrechnung (UE) 2

E.3 Lineare Algebra (VO) 4

E.4 Übungen Lineare Algebra (UE) 2

2. Semester

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme (VO) 3

B.2 Systemwissenschaften 2 (VO) 3

B.3 Übung zu Systemwissenschaften (UE) 3

E.5 Gewöhnliche Differentialgleichungen (VO) 2

E.6 Übungen gew. Differentialgleichungen (UE) 2

G.1 Elektrodynamik und Optik (VO) 6

G.2 Übungen Elektrodynamik und Optik (UE) 3

H.1 Einführung in die physikalischen Messmethoden (LU) 3

H.2 Laborübungen: Mechanik und Wärme (LU) 3

3. Semester

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre (VO) 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden (VO) 3

B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) 3

C.1 Statistik für USW (VO) 3

D.6 Computergrundkenntnisse und Programmieren (VU) 4,5

F.1 Einführung in die Chemie für Studierende der Physik (VO) 3

G.3 Atom-, Kern-und Teilchenphysik (VO) 6

H.3 Laborübungen: Elektrizität und Optik (LU) 6

Vollständiger Musterstudienplan für Geographie und Physik im Curriculum 2011 zum Download: www.umweltsystemwissenchaften.at

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Curriculum für das naturwissenschaftliche

Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt

Chemiean der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am 25.05.2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG

das folgende Curriculum für das naturwissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Chemie erlassen.

Gekürzte Fassung Vollständige Version siehe Mitteilungsblatt der Universität Graz

Download unter www.umweltsystemwissenschaften.at

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz Chemie

§ 1 Allgemeines(1) Gegenstand des StudiumsDie Bachelorstudien der Umweltsystemwis-senschaften (USW) verstehen sich als Einheit mit einem gemeinsamen interdisziplinären und systemwissenschaftlichen Überbau sowie ent-weder naturwissenschaftlicher oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung.

In Hinblick auf das Ausbildungsziel, die Gestaltung des Studiums und seine Entstehung durch einen Wachstumsprozess, der weitge-hend von Studierenden und engagierten Leh-renden getragen wurde, nehmen die Studien der Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) im deut-schen Sprachraum eine Sonderstellung ein.

Die umweltsystemwissenschaftlichen Studien an der KFUG sind in mehreren Fachschwer-punkten eingerichtet und aufeinander abge-stimmt. Jeder Fachschwerpunkt trägt als soli-des Fundament eine Grundausbildung in den jeweiligen Fachbereichen. Die Studierenden legen sich auf eines der umweltsystemwissen-schaftlichen Studien fest und werden mit dieser Wahl zu Fachexpertinnen und Fachexperten im jeweiligen Fachschwerpunkt ausgebildet. Diese Kenntnisse werden in weiterer Folge insbe-sondere in interdisziplinären Teams praktisch genutzt.

Den Überbau zum jeweiligen Fachschwerpunkt bilden:

(a) Interdisziplinarität und Mensch-Umwelt-SystemeDie Studierenden erwerben im umweltorien-tierten Wahlfach neben den Kenntnissen im Fachschwerpunkt Kenntnisse in einer weiteren Disziplin. In fächerübergreifenden, problemo-rientierten Interdisziplinären Praktika arbeiten sie mit Kolleginnen und Kollegen anderer umweltsystemwissenschaftlicher Studien (und damit Fachschwerpunkte) zusammen, lernen die Vielschichtigkeit von Problemstellungen kennen, analysieren und erarbeiten adäquate Lösungsvorschläge. Von Beginn an lernen Studierende durch spezielle Mensch-Umwelt-Lehrveranstaltungen die Komplexität dieser Systeme kennen.

(b) System- und FormalwissenschaftenDie Studierenden werden mit den formal-wissenschaftlichen Ansätzen zur Behand-lung komplexer Systeme vertraut. Ansätze dazu werden aus verschiedenen Bereichen der Systemwissenschaften und der Mathematik angeboten. Die Studierenden gewinnen dabei Verständnis für Organisation und Verhalten komplexer Systeme.

(c) EigenverantwortlichkeitDurch die modulare Gestaltung des Studi-ums sind die Studierenden gefordert, das Stu-dium gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zusammenzustellen. Sie treffen von Anfang an eigenverantwortlich Entscheidungen über den Verlauf ihres Studiums und lernen ihre persön-lichen Fähigkeiten und Interessen einzuschät-zen und auszubauen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen(a) Die Bachelorstudien der Umweltsystemwis-senschaften Umweltveränderungen von lokaler bis globaler Natur sind zunehmend mit dem Handeln des Menschen verbunden. Die daraus entstehenden Herausforderungen einer nach-haltigen Entwicklung im Sinne der Verringe-rung von Gefährdungen und der Verbesserung von Lebensbedingungen verlangen interdis-ziplinäre Ansätze. Naturwissenschaftliche, technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, rechtswissenschaftliche sowie philosophische und allgemein geisteswissenschaftliche Aspekte müssen koordiniert zum Einsatz gebracht wer-den, um damit nichtlinearen und stark ver-netzten Zusammenhängen in Umweltsystemen näher zu kommen.

Die Grundidee der Studien Umweltsystemwis-senschaften in Graz ist es, aufbauend auf einer fundierten fachspezifischen Ausbildung die Grundlagen und Methoden weiterer Diszipli-nen zu erlernen und Verbindungen zwischen diesen herzustellen. Es geht dabei nicht nur um die Analyse der einzelnen Elemente eines Systems, sondern insbesondere um die Vernet-zung dieser Elemente untereinander und um Verständnis für die Dynamik und Komplexität von Umwelt, und Gesellschaft.

Seite 16

Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

Absolventinnen und Absolventen der Bache-lorstudien der Umweltsystemwissenschaften zeichnen sich dazu durch folgende Qualifikati-onsmerkmale aus:

■ Kenntnis und eigenständiger Einsatz des fundierten Problemlösungsrepertoires ihres Fachschwerpunktes,

■ Tiefgreifendes Verständnis von Mensch-Umwelt-Systemen,

■ Problem- und lösungsorientierte Denkweise mit der Fähigkeit zur Vernetzung unter-schiedlicher Sichtweisen und Lösungsan-sätze,

■ Anwendung von systemwissenschaftlichen Arbeitsmethoden,

■ Beschreibung, Analyse und Lösen komplexer Problem- und Fragestellungen,

■ Fähigkeit zur Kommunikation in interdiszi-plinären Teams,

■ Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in viel-schichtige Problembereiche auch außerhalb des eigenen Fachbereichs,

■ Selbstverantwortung und Kreativität.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt ChemieNeben den klassischen Betätigungsfeldern in der chemischen und pharmazeutischen Indus-trie gibt es eine zunehmende Anzahl neuer Aufgaben in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Sektor, wie z.B. in den Bereichen Ökologie und Umweltschutz, Umweltanaly-tik, sowie der stofflichen und energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Diese Aufgabenbereiche erfordern neben fundierter Beherrschung des Fachschwerpunktes ein erweitertes Grundwissen in benachbarten Dis-ziplinen sowie komplex vernetzte Denkweise zur Erarbeitung von Lösungsstrategien, wofür die Werkzeuge in diesem Ausbildungspro-gramm mitgegeben werden.

Ergänzend zu den unter (a) genannten Kompe-tenzen, zeichnen sich die Absolventinnen und

Absolventen des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Chemie durch folgende Qualifikationen und Kompetenzen aus:

■ Mit „chemischer Denkweise“ auf der Basis eines fundierten naturwissenschaftlichen Weltbildes in und mit interdisziplinären Teams arbeiten zu können,

■ Auf der Basis argumentierter Problemanalyse mit strukturierten Lösungsansätzen aktiv zu werden,

■ Lösungsstrategien und Umsetzungsablauf-pläne argumentieren und kommunizieren zu können,

■ Aspekte aus Ökologie und Umweltschutz und nachhaltiger Rohstoffnutzung mit chemischem Hintergrund zu vernetzen zu können,

■ Mit chemischem Fachverständnis und inter-disziplinären Ansätzen Umweltmonitoring und Umweltanalytik betreiben und koordi-nieren zu können,

■ Werkzeuge (Tools) zur Bewertung und nachhaltigen stofflichen und energetischen Nutzung von Rohstoffen oder/und Abfall zu beherrschen.

(3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissen-schaft und den Arbeitsmarkt(a) Die Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaftenAbsolventinnen und Absolventen der Bachelor-studien der Umweltsystemwissenschaften fin-den ein breites Feld beruflicher Möglichkeiten vor bzw. schaffen sich selbst neue Bereiche. Der Einsatzbereich wird dabei deutlich vom gewählten Fachschwerpunkt bestimmt. Darü-ber hinaus sind Absolventinnen und Absol-venten mit Grundkenntnissen in weiteren Dis-ziplinen neben ihrem Fachschwerpunkt und mit ihrem system- und formalwissenschaft-lichen Methodenrepertoire besonders für die Arbeit in interdisziplinären Teams an der Naht-stelle zwischen verschiedensten Fachbereichen qualifiziert. Auf dem Arbeitsmarkt wird dieser ausgeprägte „Überbau“ geschätzt und stark als Zusatzkompetenz zur Fachschwerpunktausbil-dung nachgefragt. Speziell die Fähigkeiten des schnellen Einarbeitens in neue Problemstel-lungen sowie systemisches Verständnis für die Komplexität großer Projekte und Arbeitsgrup-

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz Chemie

pen bereiten die Absolventinnen und Absol-venten der Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaften bestens für ihre zukünftige berufliche Tätigkeit vor.

Folgende Betätigungsfelder sind die typischen Arbeitsbereiche der Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umwelt-systemwissenschaften, da sie optimal auf fol-gende Aufgaben vorbereitet sind:

■ Mitarbeit in umweltbezogener Forschung, ■ Beratung und Betreuung von Umweltschutz-einrichtungen,

■ Projektmanagement, ■ Entwicklung umweltschonender Produkte und Dienstleistungen,

■ Tätigkeit in umweltrelevanten Bereichen des öffentlichen Sektors,

■ Beratung und Führung im Umweltmanage-ment von Unternehmen, die besonderer Sorgfaltspflicht in ökologischer Hinsicht unterliegen.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt ChemieSpezielle Beschäftigungsfelder des naturwis-senschaftlichen Bachelorstudiums Umwelt-systemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Chemie orientieren sich zunächst an jenen der Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-studiums Chemie.

Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Umweltsystemwissenschaften mit Fach-schwerpunkt Chemie sind durch ihre inter-disziplinäre und systemwissenschaftliche Aus-bildung zusätzlich in der Lage, in folgenden

Bereichen im öffentlichen Dienst, in Industrie und in der Privatwirtschaft tätig zu werden:

■ Umweltanalytik und Umweltmonitoring, ■ Nachhaltige stoffliche und energetische Nut-zung von Rohstoffen,

■ Abfallwirtschaft, ■ Energiewesen.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen(1) Zuteilung von ECTS- AnrechnungspunktenAllen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunk-ten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspen-sums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrech-nungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG, § 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), wodurch ein ECTS-Anrech-nungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.

(2) Dauer und Gliederung des StudiumsDas Bachelorstudium mit einem Arbeitsauf-wand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular struk-turiert. Davon entfallen auf:

PF/GWF/FWF ECTS Modul A: Interdisziplinäres Modul PF 19 Modul B: Systemwissenschaften PF 14 Modul C: Mathematik und Statistik PF 15 Modul D: Allgemeine chemische und physikalische Grundlagen PF 25 Modul E: Analytische Chemie PF 26 Modul F: Anorganische und organische Chemie PF 25 Modul G: Physikalische Chemie PF 9 Modul H: Biowissenschaften PF 11 I Umweltorientiertes Wahlfach GWF 16 J Freie Wahlfächer FWF 12 K Bachelorarbeit 8

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

(3) Studieneingangs- und Orientierungsphasea. Die Studieneingangs- und Orientierungs-phase des Bachelorstudiums Umweltsystem-wissenschaften mit Fachschwerpunkt Chemie enthält gemäß § 66 UG einführende und orien-tierende Lehrveranstaltungen des ersten Seme-

sters im Umfang von 10 ECTS-Anrechnungs-punkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Entschei-dungsgrundlage für die persönliche Beurtei-lung der Studienwahl dienen. Folgende Lehr-veranstaltungen sind der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet:

Lehrveranstaltungstitel Typ ECTS KStd. Sem.

Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1 1 1

Systemwissenschaften 1 VO 2 2 1

Einführung in das Chemiestudium OL 1 0,75 1

Allgemeine Chemie VO 6 4,5 1

Summe 10 8,25

b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Lehrver-anstaltungen in einem Umfang von 50 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curri-culum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer.

c. Die positive Absolvierung aller Lehrveran-staltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstal-tungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor-arbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.

(4) BasismodulDas Basismodul umfasst insgesamt 30 ECTS-Anrechnungspunkte und besteht aus den obligatorisch zu absolvierenden Anteilen und einem fakultativen Anteil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTSAnrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden.

Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen:

a. Fachspezifisches Basismodul Chemie des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fach-schwerpunkt Chemie (18 ECTS-Anrech-nungspunkte):

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

D.1 Einführung in das Chemiestudium OL 1

D.2 Allgemeine Chemie VO 6

D.3 Übungen zur VO Allgemeine Chemie UE 2

D.4 Stöchiometrie VU 3

D.5 Einführung in die Laboratoriumspraxis VO 1

D.6 LU aus Allgemeiner Chemie LU 4

D.7 Übungen zu LU aus Allgemeiner Chemie VU 1

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz Chemie

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO 3

B.1 Systemwissenschaften 1 VO 2

b. Basismodul der Umweltsystemwissenschaften (6 ECTS-Anrechnungspunkte):

c. Universitätsweites Basismodul (FWF) (6 ECTS-Anrechnungspunkte):

Es wird empfohlen, das universitätsweite Basis-modul zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. Das univer-sitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht. Die Studierenden sollen nach Absolvierung des universitätsweiten Basismoduls in der Lage sein: den interdisziplinären Charakter von Uni-versitätsstudien zu verstehen, über das eigene Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektie-ren. Weitere Informationen zum Basismodul finden sich auf www.uni-graz.at/basismodul.

(5) Akademischer GradAn die Absolventinnen und Absolventen des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwer-punkt Chemie wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verlie-hen.

(6) LehrveranstaltungstypenIm Curriculum werden folgende Lehrveranstal-tungstypen angeboten:

a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schrift-lich und mündlich stattfinden kann.

b. Orientierungslehrveranstaltungen (OL): Lehrveranstaltungen zur Einführung in das Studium. Sie dienen als Informationsmög-lichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln.

c. Proseminare (PS): Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissen-schaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Dis-kussionen und Fallerörterungen zu behan-deln.

d. Übungen (UE): Übungen haben den prak-tisch-beruflichen Zielen der Studien zu ent-sprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

e. Seminare (SE): Seminare dienen der wis-senschaftlichen Diskussion. Von den Teil-nehmenden werden eigene Beiträge gelei-stet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

f. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeits-gemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaft-liche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.

g. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit a Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, den prak-tisch-beruflichen Zielen der Bachelorstu-dien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln.

h. Laborübungen (LU): Laborübungen dienen der Vermittlung und praktischen Übung experimenteller Techniken und Fähigkeiten.

Alle unter c. bis h. genannten Lehrveranstal-tungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

(7) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungena. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrver-anstaltungstypen der Module A, B, C und K wie folgt beschränkt:

Vorlesung (VO) keine Beschrän-

kung

Orientierungslehrveranstaltung (OL)

keine Beschrän-

kung

Proseminar (PS) 30

Übung (UE) 40

Arbeitsgemeinschaft (AG) 20

Vorlesung mit Übung (VU) 60

Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchst-zahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien:

1. Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende/n verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben. Dabei gilt Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach.

2. Die Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (Gesamt ECTS-Anrechnungspunkte)

3. Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung.

4. Studierende, welche bereits einmal zurück-gestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt aufzunehmen.

5. Die Note der Prüfung- bzw. der Noten-durchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTSAnrechnungspunkten) – über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevo-raussetzung

6. Studierende, für die solche Lehrveran-staltungen zur Erfüllung des Curriculums

nicht notwendig sind, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine eigene Ersatzliste ist möglich. Es gelten sinngemäß die obigen Bestimmungen.

b. Für alle anderen, nicht unter lit. a. geregel-ten Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teil-nehmendenzahl gelten jene Regelungen, die in den entsprechenden fachspezifischen Curricula vorgesehen sind.c. Für Studierende in internationalen Aus-tausch-Programmen und für Studierende ande-rer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Pro-zent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

§ 3 Lehr- und LernformenZuzüglich zu den regulären Lehr- und Lern-formen können Blocklehrveranstaltungen – z.B. Sommeroder Winterschulen, Intensivpro-gramme – nach Genehmigung durch das stu-dienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden. (gem. § 5 Abs. 1 Z 15 und Abs. 2 Satzungsteil Studienrecht-liche Bestimmungen)

Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstal-tungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstal-tungen in einer Fremdsprache abzuhalten und deren Inhalt zu prüfen, wenn die Studiende-kanin/der Studiendekan zustimmt. Die Stu-dierenden sind überdies berechtigt, Arbeiten, wie beispielsweise die Bachelorarbeit, in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreue-rin/der Betreuer zustimmt.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums(1) Module und Lehrveranstal-tungenDas sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von ins-gesamt 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Lehrver-anstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ,

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz Chemie

ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontakt-stunden (KStd.) und der empfohlenen Seme-sterzuordnung (Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach

(GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entspre-chend der Vorgaben auszuwählen.

LV-Typ

PF/GWF/ FWF

ECTS KStd. empf. Sem.

Modul A Interdisziplinäres Modul 19 13

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL PF 1 1 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO PF 3 2 1

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme

VO PF 3 2 2

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre VO PF 3 2 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden VO PF 3 2 3

A.6 Interdisziplinäres Praktikum (Bachelor) AG PF 6 4 6

Modul B Systemwissenschaften 14 10

B.1 Systemwissenschaften 1 VO PF 2 2 1

B.2 Systemwissenschaften 2 VO PF 3 2 2

B.3 Übung zu Systemwissenschaften UE PF 3 2 2

B.4 Systemwissenschaften 3 VU PF 3 2 3

B.5 Angewandte Systemwissenschaften PS PF 3 2 4

Modul C Mathematik und Statistik 15 10

C.1 Integral-und Differentialrechnung für USW

VU PF 6 4 1

C.2 Vektorrechnung für USW VU PF 4 3 2

C.3 Statistik für USW VO PF 3 2 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW PS PF 2 1 3

Modul D Allgemeine chemische und physika-lische Grundlagen

25 20,58

D.1 Einführung in das Chemiestudium OL PF 1 0,75 1

D.2 Allgemeine Chemie VO PF 6 4,5 1

D.3 Übungen zur VO Allgemeine Chemie UE PF 2 1 1

D.4 Stöchiometrie VU PF 3 2 1

D.5 Einführung in die Laboratoriumspraxis VO PF 1 0,75 1

D.6 LU aus Allgemeiner Chemie LU PF 4 5,33 1

D.7 Übungen zu LU aus Allgemeiner Che-mie

VU PF 1 0,75 1

D.8 Risiko und Sicherheit in der Chemie VO PF 2 1,5 3

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

D.9 Physik für ChemikerInnen VO PF 4 3 3

D.10 Übungen aus Physik für Chemike-rInnen

UE PF 1 1 3

Modul E Analytische Chemie 26 26,57

E.1 Grundlagen der Analytischen Chemie VO PF 4 3 2

E.2 LU aus Analytischer Chemie LU PF 6 8 4

E.3 Seminar zu den LU aus Analytischer Chemie

SE PF 1 1 4

E.4 Instrumentelle Analytik VO PF 3 2,25 4

E.5 LU aus Instrumenteller Analytik LU PF 3 4 5

E.6 Molekulare Analytik und Spektroskopie VO PF 3,5 2,66 4

E.7 VU zu Molekularer Analytik und Spek-troskopie

VU PF 2,5 1,66 4

E.8 LU zu Molekularer Analytik und Spek-troskopie

LU PF 3 4 5

Modul F Anorganische und organische Chemie 25 24,75

F.1 Anorganische Chemie I VO PF 6 4,5 2

F.2 Organische Chemie VO PF 3 2,25 2

F.3 Organische Chemie I VO PF 4 3 3

F.4 Übungen zur VO aus Organischer Che-mie I

UE PF 1 1 3

F.5 LU aus Organischer Chemie LU PF 9 12 6

F.6 Seminar zu den LU aus Organischer Chemie

SE PF 2 2 6

Modul G Physikalische Chemie 9 9

G.1 Physikalische Chemie I VO PF 4 3 4

G.2 Rechenübungen aus Physikalischer Chemie I

UE PF 1 1 4

G.3 LU aus Physikalischer Chemie LU PF 3 4 5

G.4 Seminar zu den LU aus Physikalischer Chemie

SE PF 1 1 5

M o d u l H

Biowissenschaften 11 10,58

H.1 Biochemie I VO PF 5 3,75 4

H.2 LU aus Biochemie I LU PF 4 5,33 5

H.3 Einführung in die Biotechnologie VO PF 2 1,5 5

I Umweltorientiertes Wahlfach 16

Ein umweltorientiertes Wahlfach gem. § 4 (3)

alle GWF 16

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz Chemie

J Freie Wahlfächer 12

Freie Wahlfächer alle FWF 12

K Bachelorarbeit 8

Bachelorarbeit 8 6

(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungstitel Voraussetzung für den Besuch der Lehrveran-staltung

D.6: LU aus Allgemeiner Chemie (LU) D.5: Einführung in die Laboratoriumspraxis (VO)

E.2: LU aus Analytischer Chemie (LU) D.4: Stöchiometrie (VU) und D.6: LU aus Allge-meiner Chemie (LU)

E.5: LU aus Instrumenteller Analytik (LU) E.1: Grundlagen der Analytischen Chemie (VO) und E.2: LU aus Analytischer Chemie (LU) und E.3: Seminar zu den LU aus Analytischer Chemie (SE) und E.4: Instrumentelle Analytik (VO)

E.8: LU aus Molekularer Analytik und Spektroskopie (LU)

E.6: Molekulare Analytik und Spektroskopie (VO) und E.7: VU aus Molekularer Analytik und Spek-troskopie (VU)

F.5: LU aus Organischer Chemie (LU) F.2: Organische Chemie (VO) und F.3: Organische Chemie I (VO) und F.1: Anorganischer Chemie I (VO)

G.3: LU aus Physikalischer Chemie (LU) G.1: Physikalische Chemie I (VO)

H.2: LU aus Biochemie I (LU) H.1: Biochemie I (VO)

(3) Umweltorientiertes WahlfachVon den Studierenden ist ein gebundenes umweltorientiertes Wahlfach nach den fol-genden Kriterien zusammenzustellen:

■ Das gebundene Wahlfach umfasst ein ein-heitliches, umweltrelevantes Fach.

■ Es wird durch eine oder mehrere Lehrver-anstaltungen vermittelt, die den Gegenstand dieses Faches vertieft beleuchten.

■ Diese Lehrveranstaltungen können – dem Fach entsprechend – an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität absolviert werden.

■ Dem umweltorientierten Wahlfach ist ein eindeutiger Titel zuzuweisen, welcher auch im Bachelorzeugnis anzuführen ist.

■ Über die Zulässigkeit (Titel und Lehr-

veranstaltungen) des umweltorientierten Wahlfaches entscheidet der/die Vorsitzende der Curricula-Kommission Umweltsystem-wissenschaften auf Antrag der/des Studie-renden.

Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS-Anrechnungspunkten aus einem der im Folgenden genannten Fächer zu absolvieren.

■ Ein USW-Fachschwerpunkt (es ist auch eine weitere Vertiefung im eigenen Fachschwer-punkt möglich)

■ Mathematik und Statistik vertiefend ■ Systemwissenschaften ■ Ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG eingerichteten Studien.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

(4) Freie WahlfächerWährend der gesamten Dauer des Bachelor-studiums sind frei zu wählende Lehrveranstal-tungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungs-punkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inlän-dischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studien-rechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu ste-hen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen:

Fremdsprachen, Kommunikationstechnik, Wissenschaftstheorie, Technikfolgenabschät-zung und Frauen- und Geschlechterforschung. Auf das Kursangebot des Zentrums für Soziale Kompetenz, der Sprachenzentren der Univer-sität Graz sowie des Interuniversitären For-schungszentrums für Technik, Arbeit und Kul-tur (IFZ) wird hingewiesen.

(5) Bachelorarbeita. Im Bachelorstudium ist im Rahmen von

Lehrveranstaltungen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen (§ 51 Abs. 2 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG). Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen.

b. Die Bachelorarbeit wird mit 8 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.

c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehr-veranstaltungen abzufassen und kann im

Rahmen der folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Modulen abgefasst werden:

■ Modul B: B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) B.5 Angewandte Systemwissenschaften (PS)

■ Modul E: Analytische Chemie

■ Modul F: Anorganische und organische Chemie

■ Modul G: Physikalische Chemie

■ Modul H: Biowissenschaften

In begründeten Fällen kann auf Antrag an den/die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften die Bachelorar-beit auch in einem anderen als dem oben ange-führten Modul bzw. in einer anderen als der oben angeführten Lehrveranstaltung verfasst werden.

d. Die Bachelorarbeit ist zu Beginn der Lehr-veranstaltung bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Lehrveranstaltung anzumelden, dabei sind Thema, Umfang, Inhalt und Form festzulegen. Sie orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an einer wissen-schaftlichen Publikation. Ihr Thema und Umfang ist so zu wählen, dass die Bear-beitung in Rahmen der Lehrveranstaltung möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch meh-rere Studierende ist möglich, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

e. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt; es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

(6) Praxis und Auslandsstudiena. Empfohlene PraxisStudierenden wird empfohlen, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz Chemie

absolvieren. Diese Praxis ist von den zustän-digen studienrechtlichen Organen zu geneh-migen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Ziele der Praxis sind:

■ Problemorientiertes Arbeiten im ange-wandten Bereich, Bearbeitung von ange-wandten Aufgaben aus der realen Beruf-spraxis, die nicht nur grundlagen-, sondern insbesondere problemlösungsorientiert sind.

■ Kennenlernen der politisch-rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und psychischen Rahmenbedingungen des Beruf-salltags.

■ Förderung der beruflichen Fähigkeiten auch außerhalb der unmittelbaren Fachkompe-tenz, d.h. insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Planung und Information.

■ Kennenlernen der Möglichkeiten und Gren-zen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

■ Erleichterung des Einstiegs in das Berufsle-ben.

b. Empfohlene AuslandsstudienStudierenden wird empfohlen im Bachelor-studium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 3. bis 5. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstal-tungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach aner-kannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG ver-wiesen (Vorausbescheid).

§ 5 Prüfungsordnung1. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten

Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schrift-lich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen und Orientierungslehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil

Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der konti-nuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehr-veranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen.

2. Der positive Erfolg von Prüfungen und der Bachelorarbeit wird mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genü-gend“ (4), der negative Erfolg wird mit „nicht genügend“ (5) beurteilt. Orientie-rungslehrveranstaltungen werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilge-nommen“ beurteilt.

3. Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestim-mungen geregelt.

4. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zustän-dige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienlei-stungen (European Credit Transfer System – ECTS).

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums1. Dieses Curriculum ist mit 1. März 2009 in

Kraft getreten.2. Die Änderungen des Curriculums treten mit

1. Oktober 2011 in Kraft.

§ 7 Übergangsbestim-mungen1. Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten

der ursprünglichen Fassung dieses Curricu-lums (vom 1. Oktober 2003) mit naturwis-senschaftlichem Fachschwerpunkt (Chemie) ihr Studium als Studium Irregulare oder Individuelles Diplomstudium Umweltsy-stemwissenschaften begonnen haben, sind jederzeit während der Zulassungsfristen

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

2. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2011 das Studium Umweltsystemwissenschaften mit naturwissenschaftlichem Fachschwer-punkt (Chemie) begonnen haben, sind ebenso jederzeit während der Zulassungs-fristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

3. Studierende des Bachelorstudiums Umwelt-systemwissenschaften mit Fachschwer-punkt Chemie, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2008 begonnen haben und dieses Studium nach dem Studienplan aus 2007 abschließen möchten, haben das Recht, dieses Studium innerhalb von 8 Semestern, gerechnet ab dem Wintersemester 2008/09, also bis Ende des Sommersemesters 2012, abzuschließen.

4. Studierende des Bachelorstudiums Umwelt-systemwissenschaften mit Fachschwer-punkt Chemie, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2011 begonnen haben und dieses Studium nach dem Curriculum aus 2009 abschließen möchten, haben das Recht, dieses Studium innerhalb von 8 Semestern, gerechnet ab dem Wintersemester 2011/12, also bis Ende des Sommersemesters 2015, abzuschließen.

5. Sofern diese Studierenden ihr Bachelor-studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Chemie nicht innerhalb der gemäß Abs. 3 bzw. Abs. 4 angegebenen Frist abgeschlossen haben, sind sie diesem Curriculum zu unterstellen.

6. Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum abgelegt wurden, sind für das Bachelor-studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Chemie durch das zustän-dige Organ gemäß § 78 UG und entspre-chend der Äquivalenzliste anzuerkennen.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

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Geographie

Curriculum für das naturwissenschaftliche

Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt

Geographiean der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am 25.05.2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG

das folgende Curriculum für das naturwissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Geographie erlassen.

Gekürzte Fassung Vollständige Version siehe Mitteilungsblatt der Universität Graz

Download unter www.umweltsystemwissenschaften.at

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

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§ 1 Allgemeines(1) Gegenstand des StudiumsDie Bachelorstudien der Umweltsystemwis-senschaften (USW) verstehen sich als Einheit mit einem gemeinsamen interdisziplinären und systemwissenschaftlichen Überbau sowie ent-weder naturwissenschaftlicher oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung.

In Hinblick auf das Ausbildungsziel, die Gestaltung des Studiums und seine Entstehung durch einen Wachstumsprozess, der weitge-hend von Studierenden und engagierten Leh-renden getragen wurde, nehmen die Studien der Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) im deut-schen Sprachraum eine Sonderstellung ein.

Die umweltsystemwissenschaftlichen Studien an der KFUG sind in mehreren Fachschwer-punkten eingerichtet und aufeinander abge-stimmt. Jeder Fachschwerpunkt trägt als soli-des Fundament eine Grundausbildung in den jeweiligen Fachbereichen. Die Studierenden legen sich auf eines der umweltsystemwissen-schaftlichen Studien fest und werden mit dieser Wahl zu Fachexpertinnen und Fachexperten im jeweiligen Fachschwerpunkt ausgebildet. Diese Kenntnisse werden in weiterer Folge insbe-sondere in interdisziplinären Teams praktisch genutzt.

Den Überbau zum jeweiligen Fachschwerpunkt bilden:

(a) Interdisziplinarität und Mensch-Umwelt-SystemeDie Studierenden erwerben im umweltorien-tierten Wahlfach neben den Kenntnissen im Fachschwerpunkt Kenntnisse in einer weiteren Disziplin. In fächerübergreifenden, problemo-rientierten Interdisziplinären Praktika arbeiten sie mit Kolleginnen und Kollegen anderer umweltsystemwissenschaftlicher Studien (und damit Fachschwerpunkte) zusammen, lernen die Vielschichtigkeit von Problemstellungen kennen, analysieren und erarbeiten adäquate Lösungsvorschläge. Von Beginn an lernen Studierende durch spezielle Mensch-Umwelt-

Lehrveranstaltungen die Komplexität dieser Systeme kennen.

(b) System- und FormalwissenschaftenDie Studierenden werden mit den formal-wissenschaftlichen Ansätzen zur Behand-lung komplexer Systeme vertraut. Ansätze dazu werden aus verschiedenen Bereichen der Systemwissenschaften und der Mathematik angeboten. Die Studierenden gewinnen dabei Verständnis für Organisation und Verhalten komplexer Systeme.

(c) EigenverantwortlichkeitDurch die modulare Gestaltung des Studi-ums sind die Studierenden gefordert, das Stu-dium gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zusammenzustellen. Sie treffen von Anfang an eigenverantwortlich Entscheidungen über den Verlauf ihres Studiums und lernen ihre persön-lichen Fähigkeiten und Interessen einzuschät-zen und auszubauen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen(a) Die Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaftenUmweltveränderungen von lokaler bis globaler Natur sind zunehmend mit dem Handeln des Menschen verbunden. Die daraus entstehen-den Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Verringerung von Gefährdungen und der Verbesserung von Lebensbedingungen verlangen interdisziplinäre Ansätze. Naturwissenschaftliche, technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, rechtswissen-schaftliche sowie philosophische und allgemein geisteswissenschaftliche Aspekte müssen koor-diniert zum Einsatz gebracht werden, um damit nichtlinearen und stark vernetzten Zusammen-hängen in Umweltsystemen näher zu kommen.

Die Grundidee der Studien Umweltsystemwis-senschaften in Graz ist es, aufbauend auf einer fundierten fachspezifischen Ausbildung die Grundlagen und Methoden weiterer Diszipli-nen zu erlernen und Verbindungen zwischen diesen herzustellen. Es geht dabei nicht nur um die Analyse der einzelnen Elemente eines

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

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Geographie

Systems, sondern insbesondere um die Vernet-zung dieser Elemente untereinander und um Verständnis für die Dynamik und Komplexität von Umwelt, und Gesellschaft.

Absolventinnen und Absolventen der Bache-lorstudien der Umweltsystemwissenschaften zeichnen sich dazu durch folgende Qualifikati-onsmerkmale aus:

■ Kenntnis und eigenständiger Einsatz des fundierten Problemlösungsrepertoires ihres Fachschwerpunktes,

■ Tiefgreifendes Verständnis von Mensch-Umwelt-Systemen,

■ Problem- und lösungsorientierte Denkweise mit der Fähigkeit zur Vernetzung unter-schiedlicher Sichtweisen und Lösungsan-sätze,

■ Anwendung von systemwissenschaftlichen Arbeitsmethoden,

■ Beschreibung, Analyse und Lösen komplexer Problem- und Fragestellungen,

■ Fähigkeit zur Kommunikation in interdiszi-plinären Teams,

■ Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in viel-schichtige Problembereiche auch außerhalb des eigenen Fachbereichs,

■ Selbstverantwortung und Kreativität.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt GeographieDas Erfahrungsobjekt der Geographie ist die Geosphäre als Berührungs- und Interaktions-raum von Lithosphäre, Hydrosphäre, Atmo-sphäre und als Lebensraum, insbesondere des Menschen im Hinblick auf Wirtschaft, Gesell-schaft und Ökologie. Das Erkenntnisobjekt ist das dynamische System der Mensch-Umwelt-Beziehungen, das sich aus der komplexen wechselseitigen Abhängigkeit und Wirkung der genannten Komponenten ergibt.

Die Aufgaben und Ziele der Geographie als Wissenschaft sind demnach die Strukturen und Zusammenhänge dieses komplexen Systems zu beschreiben, zu erklären und zu gestalten, spe-ziell im Sinne

■ der räumlichen Differenzierung der Erdo-berfläche und der sich daraus ergebenden Gliederung in räumliche Einheiten,

■ des Naturhaushaltes im genannten System, ■ der menschlichen Nutzungen und Aktivi-täten im genannten System,

■ und insbesondere im Sinne der Wechselwir-kungen menschlicher Aktivitäten mit dem Naturraum.

Das Bachelorstudium Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Geographie vermittelt die Qualifikation zur Erfassung, Analyse, Erklärung, Bewertung und Gestal-tung räumlich wirksamer Phänomene hinsicht-lich ihrer Ursachen, Prozesse, Strukturen und zukünftigen Entwicklungen. Absolventinnen und Absolventen sind zur verantwortungs-bewussten, zielgerichteten und kalkulierten Beeinflussung und Steuerung der genannten Phänomene in einem anwendungsorientiert-transdisziplinären Umfeld befähigt. Die Quali-fikation dazu ergibt sich aus der interdiszipli-när und fachlich breit angelegten Ausbildung mit integrativer Fachkompetenz einschließlich der Geographischen Technologien bei gleich-zeitiger Schwerpunktsetzung entweder in Physischer oder Humangeographie sowie der Förderung persönlicher und sozialer Kompe-tenzen.

Ergänzend zu den unter (a) genannten Kom-petenzen, zeichnen sich die Absolventinnen und Absolventen des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Geographie durch folgende Qualifikationen und Kompe-tenzen aus:

■ Natürliche Umwelt: Studierende besitzen nach Absolvierung des Studiums Kenntnisse und Fertigkeiten in den Teilbereichen der Physischen Geographie (wie Klimatologie, Hydrologie, Glaziologie, Geomorphologie, Pedologie, Geoökologie, Vegetationsgeogra-phie) und sind in der Lage diese integrativ vernetzend anzuwenden.

■ Vom Menschen gestaltete Umwelt: Studie-rende besitzen nach Absolvierung des Stu-diums Kenntnisse und Fertigkeiten in den

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Teilbereichen der Humangeographie (Raum-forschung und Regionalentwicklung mit spe-zieller Orientierung auf nationale und inter-nationale Wirtschaftsräume, Agrar-, Indus-trie-, Tourismus- und Verkehrsgeographie) und sind in der Lage Lösungsmöglichkeiten von Entwicklungsproblemen ländlicher und städtischer Regionen zu formulieren.

■ Mensch-Umwelt-Beziehungen: Studierende verstehen nach Absolvierung des Studiums die Wechselwirkung zwischen den Prozessen und der Ausstattung des Naturraums auf der einen und der menschlichen Lebens- und Wirtschaftsweise auf der anderen Seite. Sie sind in der Lage, den Globalen Wandel (ins-besondere die Bereiche Umweltschutz und Ressourcenmanagement, Nutzungskonflikte, Naturgefahrenprävention und Klimafolgen) als geographische Herausforderung zu iden-tifizieren und interdisziplinäre Fragestel-lungen integrativ zu bearbeiten.

■ Spezielle Methoden und Techniken: Stu-dierende besitzen nach Absolvierung des Studiums Kenntnisse in den Bereichen Geo-graphische Informationssysteme, Geogra-phische Fernerkundung, Kartographie und kartenverwandte Darstellungen, Geostatistik und die Fertigkeiten zu deren Anwendung in einem integrativen Kontext.

■ Sonstige Schlüsselqualifikationen: Stu-dierende besitzen nach Absolvierung des Studiums Grundwissen über raumrele-vante Rechtsstrukturen sowie Fertigkeiten zur Anwendung natur bzw. sozialwissen-schaftlicher Methoden, Kommunikations-, Moderations- und Präsentationstechniken, projektorientierte Mediation, Organisation, Konfliktmanagement und Medienkompetenz.

(3) Bedarf und Relevanz des Stu-diums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt(a) Die Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaftenAbsolventinnen und Absolventen der Bachelor-studien der Umweltsystemwissenschaften fin-den ein breites Feld beruflicher Möglichkeiten vor bzw. schaffen sich selbst neue Bereiche.

Der Einsatzbereich wird dabei deutlich vom gewählten Fachschwerpunkt bestimmt. Darü-ber hinaus sind Absolventinnen und Absol-venten mit Grundkenntnissen in weiteren Dis-ziplinen neben ihrem Fachschwerpunkt und mit ihrem system- und formalwissenschaft-lichen Methodenrepertoire besonders für die Arbeit in interdisziplinären Teams an der Naht-stelle zwischen verschiedensten Fachbereichen qualifiziert. Auf dem Arbeitsmarkt wird dieser ausgeprägte „Überbau“ geschätzt und stark als Zusatzkompetenz zur Fachschwerpunktausbil-dung nachgefragt. Speziell die Fähigkeiten des schnellen Einarbeitens in neue Problemstel-lungen sowie systemisches Verständnis für die Komplexität großer Projekte und Arbeitsgrup-pen bereiten die Absolventinnen und Absol-venten der Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaften bestens für ihre zukünftige berufliche Tätigkeit vor.

Folgende Betätigungsfelder sind die typischen Arbeitsbereiche der Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umwelt-systemwissenschaften, da sie optimal auf fol-gende Aufgaben vorbereitet sind:

■ Mitarbeit in umweltbezogener Forschung, ■ Beratung und Betreuung von Umweltschutz-einrichtungen,

■ Projektmanagement, ■ Entwicklung umweltschonender Produkte und Dienstleistungen,

■ Tätigkeit in umweltrelevanten Bereichen des öffentlichen Sektors,

■ Beratung und Führung im Umweltmanage-ment von Unternehmen, die besonderer Sorgfaltspflicht in ökologischer Hinsicht unterliegen.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt GeographieSpezielle Beschäftigungsfelder des naturwis-senschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsy-stemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geo-graphie orientieren sich zunächst an jenen der Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-studiums Geographie.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

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Geographie

Absolventinnen und Absolventen des Studi-ums der Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie sind durch ihre interdisziplinäre und systemwissenschaftliche Ausbildung zusätzlich in der Lage, in folgenden Bereichen im öffentlichen Dienst, in Industrie und in der Privatwirtschaft tätig zu werden:

■ Spezifische Tätigkeitsfelder: Umwelt, Naturschutz, Schutzgebiete; Risiko-vorhersage und -management, Prävention, Prospektion, Prognose; Software- und Daten-bankentwicklung; Ver- und Entsorgungs-wirtschaft, Stadt- und Kommunalmarketing; Regionalentwicklung; Tourismus (Forschung, Planung, Management); Entwicklungslän-der (Forschung, Kooperation, Verwaltung, Management, Entwicklungshilfe)

■ Planerische Tätigkeiten Regionalplanung; Stadt-, Orts-, Kommunal-planung; Standortplanung; Vertriebsplanung; Verkehrsplanung

■ Technologiebezogene Tätigkeiten Kartographische Informationssysteme; Geo-graphische Informatik; Geographische Fer-nerkundung

■ Verwaltungs-, Management- und Entschei-dungstätigkeiten Fachbibliotheken; Öffentliche Verwaltung; Ämter mit raumwirksamen Entscheidungs-kompetenzen

■ Sonstige Tätigkeitsfelder (Auswahl) Erwachsenenbildung; Umweltbildung; Fach-beratung in Medien; Fachjournalismus; Fachberatung in Bereichen wie Tourismus, Arbeitsmarkt und Politik, EU-Fragen, Demo-graphie, Demoskopie; Marktforschung; Wis-senschaftliche Reiseplanung und -leitung; Freiberufliche selbständige Tätigkeit; Private Planungs- und Ziviltechnikbüros, Büro- und Arbeitsgemeinschaften; Öffentliche und private Einrichtungen für Umwelt- und Landschaftsplanung, Natur- und Kulturland-schaftsgestaltung; Öffentliche und private Einrichtungen mit Fachplanungscharakter (Standortplanung, Raumbewertung, Verkehr, Tourismus, Landwirtschaft, Stadtentwick-lung, Raum- und Umweltverträglichkeit); Städte und Kommunen (Planung, Marketing,

regionale Kooperationen, Gemeindezusam-menschlüsse); Öffentliche und private Ein-richtungen für Information und Dokumenta-tion (Medien, Museen, Bibliotheken, Reise-veranstalter, PR-Institutionen); Institutionen der Erwachsenenbildung und des tertiären Bildungsweges.

§ 2 Allgemeine Bestim-mungen(1) Zuteilung von ECTS-Anrech-nungspunktenAllen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunk-ten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspen-sums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrech-nungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG, § 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), wodurch ein ECTS-Anrech-nungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.

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(2) Dauer und Gliederung des StudiumsDas Bachelorstudium mit einem Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular strukturiert. Davon entfallen auf:

PF/GWF/FWF ECTS

Modul A: Interdisziplinäres Modul PF 19

Modul B: Systemwissenschaften PF 14

Modul C: Mathematik und Statistik PF 15

Modul D: Geographische Studieneingangsphase PF 16

Modul E: Basiskompetenzen in der Geographie PF 10

Modul F: Vertiefungsmodul Physische Geographie PF 9

Modul G: Vertiefungsmodul Humangeographie PF 9

Modul H: Vertiefungsmodul Geotechnologien PF 18

Es ist wahlweise Modul I oder Modul J zu absolvieren

Modul I:Schwerpunktmodul Physische Geographie (Wahlmodul) GWF (13)

Modul J: Schwerpunktmodul Humangeographie (Wahlmodul) GWF (13)

Modul K: Schwerpunktmodul Geotechnologien PF 6

Modul L: Integrative Geographie: Mensch-Umwelt-Beziehungen PF 13

M Umweltorientiertes Wahlfach GWF 16

N Freie Wahlfächer FWF 12

O Bachelorarbeit 10

PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach

(3) Studieneingangs- und Orien-tierungsphasea. Die Studieneingangs- und Orientierungs-phase des Bachelorstudiums Umweltsystem-wissenschaften mit Fachschwerpunkt Geogra-phie enthält gemäß § 66 UG einführende und orientierende Lehrveranstaltungen des ersten Semesters im Umfang von 9 ECTS-Anrech-

nungspunkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Ent-scheidungsgrundlage für die persönliche Beur-teilung der Studienwahl dienen.

Folgende Lehrveranstaltungen sind der Studi-eneingangs- und Orientierungsphase zugeord-net:

Lehrveranstaltungstitel Typ ECTS KStd. Sem.

Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1 1 1

Systemwissenschaften 1 VO 2 2 1

Einführung in die Physische Geographie 1 VO 3 2 1

Einführung in die Humangeographie 1 VO 3 2 1

Summe 9 7

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Geographie

b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Lehrver-anstaltungen in einem Umfang von 51 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curri-culum genannten Anmeldevoraussetzungen absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer.

c. Die positive Absolvierung aller Lehrveran-staltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstal-tungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor-arbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.

(4) BasismodulDas Basismodul umfasst insgesamt 32 ECTS-Anrechnungspunkte und besteht aus den obligatorisch zu absolvierenden Anteilen und einem fakultativen Anteil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTS Anrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen:

a. Fachspezifisches Basismodul Geographie des naturwissenschaftlichen Bachelorstudi-ums

Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwer-punkt Geographie (20 ECTS-Anrechnungs-punkte):

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Geographie OL 1

D.2 Einführung in die Physische Geographie 1 VO 3

D.3 Einführung in die Physische Geographie 2 VO 3

D.4 Einführung in die Humangeographie 1 VO 3

D.5 Einführung in die Humangeographie 2 VO 3

D.6 Wissenschaftliches Arbeiten in der Geographie VU 3

E.1 Einführung in die Geotechnologien VO 3

E.4 Zwei eintägige Exkursionen EX 1

b. Basismodul der Umweltsystemwissenschaften (6 ECTS-Anrechnungspunkte):

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO 3

B.1 Systemwissenschaften 1 VO 2

c. Universitätsweites Basismodul (FWF) (6 ECTS-Anrechnungspunkte):Es wird empfohlen, das universitätsweite Basis-modul zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. Das univer-sitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht. Die Studierenden sollen nach Absolvierung

des universitätsweiten Basismoduls in der Lage sein: den interdisziplinären Charakter von Uni-versitätsstudien zu verstehen, über das eigene Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektie-ren. Weitere Informationen zum Basismodul finden sich auf www.uni-graz.at/basismodul.

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(5) Akademischer GradAn die Absolventinnen und Absolventen des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwer-punkt Geographie wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verlie-hen.

(6) LehrveranstaltungstypenIm Curriculum werden folgende Lehrveranstal-tungstypen angeboten:

a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wis-sensvermittlung durch Vortrag der Leh-renden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und münd-lich stattfinden kann.

b. Orientierungslehrveranstaltungen (OL): Lehrveranstaltungen zur Einführung in das Studium. Sie dienen als Informationsmög-lichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln.

c. Proseminare (PS):Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grund-kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzufüh-ren und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerör-terungen zu behandeln.

d. Übungen (UE):Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und kon-krete Aufgaben zu lösen.

e. Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.

f. Arbeitsgemeinschaften (AG):Arbeitsgemeinschaften dienen der gemein-samen Bearbeitung konkreter Fragestel-lungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in klei-nen Gruppen.

g. Praktika (PK):Praktika haben die Berufsvorbildung oder wissenschaftliche Ausbildung sinnvoll zu ergänzen. Besteht an der Universität keine Möglichkeit Praktika durchzuführen, so haben die Studierenden ihr Praktikum bei Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, in Instituten, Anstalten oder Betrieben, deren Einrichtungen hierfür geeignet sind, abzu-leisten.

h. Exkursionen (EX):Exkursionen tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei.

i. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusam-menhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit a Satzungsteil Studi-enrechtliche Bestimmungen, den praktisch-beruflichen Zielen der Bachelorstudien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln.

Alle unter c. bis i. genannten Lehrveranstal-tungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(7) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungena. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrver-anstaltungstypen der Module A, B, C und K wie folgt beschränkt:

Vorlesung (VO) keine Beschrän-

kung

Orientierungslehrveranstaltung (OL)

keine Beschrän-

kung

Proseminar (PS) 30

Übung (UE) 40

Arbeitsgemeinschaft (AG) 20

Vorlesung mit Übung (VU) 60

Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchst-

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Geographie

zahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien:

1. Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende/n verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben. Dabei gilt Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach.

2. Die Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (Gesamt ECTS-Anrechnungspunkte)

3. Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung.

4. Studierende, welche bereits einmal zurück-gestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt aufzunehmen.

5. Die Note der Prüfung- bzw. der Noten-durchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTSAnrechnungspunkten) – über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevo-raussetzung

6. Studierende, für die solche Lehrveran-staltungen zur Erfüllung des Curriculums nicht notwendig sind, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine eigene Ersatzliste ist möglich. Es gelten sinngemäß die obigen Bestimmungen.

b. Für alle anderen, nicht unter lit. a. geregel-ten Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teil-nehmendenzahl gelten jene Regelungen, die in den entsprechenden fachspezifischen Curricula vorgesehen sind.c. Für Studierende in internationalen Aus-tausch-Programmen und für Studierende ande-rer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Pro-zent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

§ 3 Lehr- und LernformenZuzüglich zu den regulären Lehr- und Lern-formen können Blocklehrveranstaltungen – z.B. Sommer oder Winterschulen, Intensivpro-gramme – nach Genehmigung durch das stu-dienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden. (gem. § 5 Abs. 1 Z 15 und Abs. 2 Satzungsteil Studienrecht-liche Bestimmungen)

Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstal-tungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstal-tungen in einer Fremdsprache abzuhalten und deren Inhalt zu prüfen, wenn die Studiende-kanin/der Studiendekan zustimmt. Die Stu-dierenden sind überdies berechtigt, Arbeiten, wie beispielsweise die Bachelorarbeit, in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreue-rin/der Betreuer zustimmt.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums(1) Module und LehrveranstaltungenDas sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von ins-gesamt 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Lehrver-anstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontakt-stunden (KStd.) und der empfohlenen Seme-sterzuordnung (Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entspre-chend der Vorgaben auszuwählen.

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LV-Typ

PF/GWF/ FWF

ECTS KStd. empf. Sem.

Modul A Interdisziplinäres Modul 19 13

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL PF 1 1 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO PF 3 2 1

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme

VO PF 3 2 2

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre VO PF 3 2 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden VO PF 3 2 3

A.6 Interdisziplinäres Praktikum (Bache-lor)

AG PF 6 4 6

Modul B Systemwissenschaften 14 10

B.1 Systemwissenschaften 1 VO PF 2 2 1

B.2 Systemwissenschaften 2 VO PF 3 2 2

B.3 Übung zu Systemwissenschaften UE PF 3 2 2

B.4 Systemwissenschaften 3 VU PF 3 2 3

B.5 Angewandte Systemwissenschaften PS PF 3 2 4

Modul C Mathematik und Statistik 15 10

C.1 Integral-und Differentialrechnung für USW

VU PF 6 4 1

C.2 Vektorrechnung für USW VU PF 4 3 2

C.3 Statistik für USW VO PF 3 2 3

C.4 Proseminar zu Statistik für USW PS PF 2 1 3

Modul D Geographische Studieneingangsphase 16 11

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Geo-graphie

OL PF 1 1 1

D.2 Einführung in die Physische Geogra-phie 1

VO PF 3 2 1

D.3 Einführung in die Physische Geogra-phie 2

VO PF 3 2 1

D.4 Einführung in die Humangeographie 1 VO PF 3 2 1

D.5 Einführung in die Humangeographie 2 VO PF 3 2 1

D.6 Wissenschaftliches Arbeiten in der VU PF 3 2 1

H.5 Geographische Informationssysteme VU PF 3 2 3

H.6 Digitale Kartographie VU PF 3 2 3

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Geographie

Es ist wahlweise Modul I oder Modul J zu absolvieren

Modul I Schwerpunktmodul Physische Geo-graphie (Hydrologie, Klimatologie, Geomorphologie)

(13) (8)

I.1 Drei Vorlesungen aus Hydrologie, Klimatologie, Geomorphologie (je 3 ECTS-Anrechnungspunkte)

VO GWF (9) (6) 5, 6

I.2 Seminar Physische Geographie SE GWF (4) (2) 5

Modul J Schwerpunktmodul Humangeogra-phie (Raumforschung, Regionalent-wicklung, Tourismus, Internationale Wirtschafts-und Kulturräume)

(13) (8)

J.1 Drei Vorlesungen aus Raumforschung, Regionalentwicklung, Tourismus, Internationale Wirtschafts-und Kul-turräume (je 3 ECTS-Anrechnungs-punkte)

VO GWF (9) (6) 5, 6

J.2 Seminar Humangeographie SE GWF (4) (2) 5

Modul K Schwerpunktmodul Geotechnologien 6 4

Aus den folgenden drei Schwerpunkten (K.1, K.2, K.3) ist einer zu wählen:

K.1 Geographische Fernerkundung (Lehr-veranstaltungen jeweils mit 1,5 oder 3 ECTS-Anrechnungspunkten)

VO/VU/ PK/SE

GWF (6) (4) 4, 5

K.2 Geographische Informationssysteme (Lehrveranstaltungen jeweils mit 1,5 oder 3 ECTS-Anrechnungspunkten)

VO/VU/ PK/SE

GWF (6) (4) 4, 5

K.3 Digitale Kartographie (Lehrveranstal-tungen jeweils mit 1,5 oder 3 ECTS-Anrechnungspunkten)

VO/VU/ PK/SE

GWF (6) (4) 4, 5

Modul L Integrative Geographie: Mensch-Umwelt-Beziehungen

13 8

L.1 Seminar zur Integrativen Geographie SE PF 4 2 6

L.2 Exkursionen EX PF 3 2 5

L.3 Fachenglisch VU PF 3 2 6

Aus den folgenden Lehrveranstaltungen (L.4, L.5) ist eine zu wählen:

L.4 Mensch-Umwelt-Beziehungen VO GWF (3) (2) 5

L.5 Globaler Wandel VO GWF (3) (2) 5

M Umweltorientiertes Wahlfach 16

Ein umweltorientiertes Wahlfach gem. § 4 (3)

alle GWF 16

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N Freie Wahlfächer 12

Freie Wahlfächer alle FWF 12

O Bachelorarbeit 10

Bachelorarbeit 10 6

(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen

Modul/Lehrveranstaltungstitel Voraussetzung für den Besuch des Moduls/der Lehrveranstaltung

F.1: Proseminar Physische Geographie (PS) D.2: Einführung in die Physische Geographie 1 (VO) und D.3: Einführung in die Physische Geographie 2 (VO)

F.2: Praktikum Physische Geographie (PK) D.2: Einführung in die Physische Geographie 1 (VO) und D.3: Einführung in die Physische Geographie 2 (VO)

G.1: Proseminar Humangeographie (PS) D.4: Einführung in die Humangeographie 1 (VO) und D.5: Einführung in die Humangeo-graphie 2 (VO)

G.2: Praktikum Humangeographie (PK) D.4: Einführung in die Humangeographie 1 (VO) und D.5: Einführung in die Humangeo-graphie 2 (VO)

H.4: Geographische Fernerkundung (VU) E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.1: Grundlagen der Geographischen Fernerkundung (VO)

H.5: Geographische Informationssysteme (VU)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.2: Grundlagen Geographischer Infor-mationssysteme (VO)

H.6: Digitale Kartographie (VU) E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.3: Grundlagen der Kartographie (VO)

I.2: Seminar Physische Geographie (SE) Modul D: Geographische Studieneingangs-phase und F.1: Proseminar Physische Geogra-phie (PS)

J.2: Seminar Humangeographie (SE) Modul D: Geographische Studieneingangs-phase und G.1: Proseminar Humangeographie (PS)

K.1: Geographische Fernerkundung (VO/VU/PK/SE)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.1: Grundlagen der Geographischen Fernerkundung (VO) und H.4: Geographische Fernerkundung (VU)

K.2: Geographische Informationssysteme (VO/VU/PK/SE)

E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.2: Grundlagen Geographischer Infor-mationssysteme (VO) und H.5: Geographische Informationssysteme (VU)

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Geographie

K.3: Digitale Kartographie (VO/VU/PK/SE) E.1: Einführung in die Geotechnologien (VO) und H.3: Grundlagen der Kartographie (VO) und H.6: Digitale Kartographie (VU)

L.1: Seminar zur Integrativen Geographie (SE) Modul D: Geographische Studieneingangs-phase und F.1: Proseminar Physische Geogra-phie (PS) und G.1: Proseminar Humangeogra-phie (PS)

(3) Umweltorientiertes WahlfachVon den Studierenden ist ein gebundenes umweltorientiertes Wahlfach nach den fol-genden Kriterien zusammenzustellen:

■ Das gebundene Wahlfach umfasst ein ein-heitliches, umweltrelevantes Fach.

■ Es wird durch eine oder mehrere Lehrver-anstaltungen vermittelt, die den Gegenstand dieses Faches vertieft beleuchten.

■ Diese Lehrveranstaltungen können – dem Fach entsprechend – an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität absolviert werden.

■ Dem umweltorientierten Wahlfach ist ein eindeutiger Titel zuzuweisen, welcher auch im Bachelorzeugnis anzuführen ist.

■ Über die Zulässigkeit (Titel und Lehr-veranstaltungen) des umweltorientierten Wahlfaches entscheidet der/die Vorsitzende der Curricula-Kommission Umweltsystem-wissenschaften auf Antrag der/des Studie-renden.

Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS-Anrechnungspunkten aus einem der im Folgenden genannten Fächer zu absolvieren.

■ Ein USW-Fachschwerpunkt (es ist auch eine weitere Vertiefung im eigenen Fachschwer-punkt möglich)

■ Mathematik und Statistik vertiefend ■ Systemwissenschaften ■ Ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG eingerichteten Studien.

(4) Freie WahlfächerWährend der gesamten Dauer des Bachelor-studiums sind frei zu wählende Lehrveranstal-tungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungs-punkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inlän-dischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studien-rechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu ste-hen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen: Fremd-sprachen, Kommunikationstechnik, Wissen-schaftstheorie, Technikfolgenabschätzung und Frauen- und Geschlechterforschung. Auf das Kursangebot des Zentrums für Soziale Kom-petenz, der Sprachenzentren der Universität Graz sowie des Interuniversitären Forschungs-zentrums für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) wird hingewiesen.

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(5) Bachelorarbeita. Im Bachelorstudium ist im Rahmen von

Lehrveranstaltungen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen (§ 51 Abs. 2 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG). Für die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen.

b. Die Bachelorarbeit wird mit 10 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.

c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehr-veranstaltungen abzufassen und kann im Rahmen der folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Modulen abgefasst werden:

■ Modul B: B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) B.5 Angewandte Systemwissenschaften (PS)

■ Modul I: Schwerpunktmodul Physische Geographie

■ Modul J: Schwerpunktmodul Humangeographie

■ Modul K: Schwerpunktmodul Geotechnologien

■ Modul L: Integrative Geographie: Mensch-Umwelt- Beziehungen

In begründeten Fällen kann auf Antrag an den/die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften die Bachelorar-beit auch in einem anderen als dem oben ange-führten Modul bzw. in einer anderen als der oben angeführten Lehrveranstaltung verfasst werden.

d. Die Bachelorarbeit ist zu Beginn der Lehr-veranstaltung bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Lehrveranstaltung anzumelden, dabei sind Thema, Umfang, Inhalt und Form festzulegen. Sie orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an einer wissen-schaftlichen Publikation. Ihr Thema und Umfang ist so zu wählen, dass die Bear-beitung in Rahmen der Lehrveranstaltung möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch meh-rere Studierende ist möglich, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

e. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt; es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

(6) Praxis und Auslandsstudiena. Empfohlene PraxisStudierenden wird empfohlen, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zustän-digen studienrechtlichen Organen zu geneh-migen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Ziele der Praxis sind:

■ Problemorientiertes Arbeiten im ange-wandten Bereich, Bearbeitung von ange-wandten Aufgaben aus der realen Beruf-spraxis, die nicht nur grundlagen-, sondern insbesondere problemlösungsorientiert sind.

■ Kennenlernen der politisch-rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und psychischen Rahmenbedingungen des Beruf-salltags.

■ Förderung der beruflichen Fähigkeiten auch außerhalb der unmittelbaren Fachkompe-tenz, d.h. insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Planung und Information.

■ Kennenlernen der Möglichkeiten und Gren-zen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

■ Erleichterung des Einstiegs in das Berufsle-ben.

b. Empfohlene AuslandsstudienStudierenden wird empfohlen im Bachelor-studium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 4. bis 5. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstal-tungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach aner-kannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG ver-wiesen (Vorausbescheid).

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Geographie

§ 5 Prüfungsordnung1. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten

Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schrift-lich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen und Orientierungslehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der konti-nuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehr-veranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen.

2. Der positive Erfolg von Prüfungen und der Bachelorarbeit wird mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genü-gend“ (4), der negative Erfolg wird mit „nicht genügend“ (5) beurteilt. Orientie-rungslehrveranstaltungen werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilge-nommen“ beurteilt.

3. Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestim-mungen geregelt.

4. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zustän-dige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienlei-stungen (European Credit Transfer System – ECTS).

§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums(1) Dieses Curriculum ist mit 1. März 2009 in Kraft getreten.

(2) Die Änderungen des Curriculums treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

§ 7 Übergangs- bestimmungen1. Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten der

ursprünglichen Fassung dieses Curriculums (vom 1. Oktober 2003) mit naturwissen-schaftlichem Fachschwerpunkt (Geographie) ihr Studium als Studium Irregulare oder Individuelles Diplomstudium Umweltsystem-wissenschaften begonnen haben, sind jeder-zeit während der Zulassungsfristen berech-tigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

2. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2011 das Studium Umweltsystemwissenschaften mit naturwissenschaftlichem Fachschwer-punkt (Geographie) begonnen haben, sind ebenso jederzeit während der Zulassungs-fristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

3. Studierende des Bachelorstudiums Umwelt-systemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2008 begonnen haben und dieses Studium nach dem Studienplan aus 2007 abschließen möchten, haben das Recht, dieses Studium innerhalb von 8 Semestern, gerechnet ab dem Wintersemester 2008/09, also bis Ende des Sommersemesters 2012, abzuschließen.

4. Studierende des Bachelorstudiums Umwelt-systemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2011 begonnen haben und dieses Studium nach dem Curriculum aus 2009 abschließen möchten, haben das Recht, dieses Studium innerhalb von 8 Semestern, gerechnet ab dem Wintersemester 2011/12, also bis Ende des Sommersemesters 2015, abzuschließen.

5. Sofern diese Studierenden ihr Bachelorstu-dium Umweltsystemwissenschaften mit Fach-schwerpunkt Geographie nicht innerhalb der gemäß Abs. 3 bzw. Abs. 4 angegebenen Frist abgeschlossen haben, sind sie diesem Curri-culum zu unterstellen.

6. Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum abgelegt wurden, sind für das Bachelor-studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geographie durch das zuständige Organ gemäß § 78 UG und ent-sprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

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Curriculum für das naturwissenschaftliche

Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt

Physikan der Karl-Franzens-Universität Graz

Die Rechtsgrundlagen des Bachelorstudiums bilden das Universitätsgesetz (UG) und die Satzung der Karl-Franzens-Universität Graz. Der Senat hat am 25.05.2011 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG

das folgende Curriculum für das naturwissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Physik erlassen.

Gekürzte Fassung Vollständige Version siehe Mitteilungsblatt der Universität Graz

Download unter www.umweltsystemwissenschaften.at

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

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Physik

§ 1 Allgemeines(1) Gegenstand des StudiumsDie Bachelorstudien der Umweltsystemwissen-schaften (USW) verstehen sich als Einheit mit einem gemeinsamen interdisziplinären und systemwissenschaftlichen Überbau sowie ent-weder naturwissenschaftlicher oder sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung.

In Hinblick auf das Ausbildungsziel, die Gestaltung des Studiums und seine Entstehung durch einen Wachstumsprozess, der weitge-hend von Studierenden und engagierten Leh-renden getragen wurde, nehmen die Studien der Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) im deut-schen Sprachraum eine Sonderstellung ein.

Die umweltsystemwissenschaftlichen Studien an der KFUG sind in mehreren Fachschwer-punkten eingerichtet und aufeinander abge-stimmt. Jeder Fachschwerpunkt trägt als soli-des Fundament eine Grundausbildung in den jeweiligen Fachbereichen. Die Studierenden legen sich auf eines der umweltsystemwissen-schaftlichen Studien fest und werden mit dieser Wahl zu Fachexpertinnen und Fachexperten im jeweiligen Fachschwerpunkt ausgebildet. Diese Kenntnisse werden in weiterer Folge insbe-sondere in interdisziplinären Teams praktisch genutzt.

Den Überbau zum jeweiligen Fachschwerpunkt bilden:(a) Interdisziplinarität und Mensch-Umwelt-SystemeDie Studierenden erwerben im umweltorien-tierten Wahlfach neben den Kenntnissen im Fachschwerpunkt Kenntnisse in einer weiteren Disziplin. In fächerübergreifenden, problemo-rientierten Interdisziplinären Praktika arbeiten sie mit Kolleginnen und Kollegen anderer umweltsystemwissenschaftlicher Studien (und damit Fachschwerpunkte) zusammen, lernen die Vielschichtigkeit von Problemstellungen kennen, analysieren und erarbeiten adäquate Lösungsvorschläge. Von Beginn an lernen Studierende durch spezielle Mensch-Umwelt-Lehrveranstaltungen die Komplexität dieser Systeme kennen.

(b) System- und FormalwissenschaftenDie Studierenden werden mit den formalwis-senschaftlichen Ansätzen zur Behandlung komplexer Systeme vertraut. Ansätze dazu werden aus verschiedenen Bereichen der Systemwissenschaften und der Mathematik angeboten. Die Studierenden gewinnen dabei Verständnis für Organisation und Verhalten komplexer Systeme.

(c) EigenverantwortlichkeitDurch die modulare Gestaltung des Studi-ums sind die Studierenden gefordert, das Stu-dium gemäß ihren Interessen und Fähigkeiten zusammenzustellen. Sie treffen von Anfang an eigenverantwortlich Entscheidungen über den Verlauf ihres Studiums und lernen ihre persön-lichen Fähigkeiten und Interessen einzuschät-zen und auszubauen.

(2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen(a) Die Bachelorstudien der Umwelt-systemwissenschaften

Umweltveränderungen von lokaler bis glo-baler Natur sind zunehmend mit dem Handeln des Menschen verbunden. Die daraus entste-henden Herausforderungen einer nachhal-tigen Entwicklung im Sinne der Verringerung von Gefährdungen und der Verbesserung von Lebensbedingungen verlangen interdisziplinäre Ansätze. Naturwissenschaftliche, technische, wirtschaftliche, gesellschaftliche, rechtswissen-schaftliche sowie philosophische und allgemein geisteswissenschaftliche Aspekte müssen koor-diniert zum Einsatz gebracht werden, um damit nichtlinearen und stark vernetzten Zusammen-hängen in Umweltsystemen näher zu kommen. Die Grundidee der Studien Umweltsystemwis-senschaften in Graz ist es, aufbauend auf einer fundierten fachspezifischen Ausbildung die Grundlagen und Methoden weiterer Disziplinen zu erlernen und Verbindungen zwischen diesen herzustellen. Es geht dabei nicht nur um die Analyse der einzelnen Elemente eines Systems, sondern insbesondere um die Vernetzung die-ser Elemente untereinander und um Verständnis für die Dynamik und Komplexität von Umwelt, und Gesellschaft.

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Umweltsystemwissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz

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Absolventinnen und Absolventen der Bache-lorstudien der Umweltsystemwissenschaften zeichnen sich dazu durch folgende Qualifikati-onsmerkmale aus:

■ Kenntnis und eigenständiger Einsatz des fundierten Problemlösungsrepertoires ihres Fachschwerpunktes,

■ Tiefgreifendes Verständnis von Mensch-Umwelt-Systemen.

■ Problem- und lösungsorientierte Denkweise mit der Fähigkeit zur Vernetzung unter-schiedlicher Sichtweisen und Lösungsan-sätze,

■ Anwendung von systemwissenschaftlichen Arbeitsmethoden,

■ Beschreibung, Analyse und Lösen komplexer Problem- und Fragestellungen,

■ Fähigkeit zur Kommunikation in interdiszi-plinären Teams,

■ Fähigkeit zur raschen Einarbeitung in viel-schichtige Problembereiche auch außerhalb des eigenen Fachbereichs,

■ Selbstverantwortung und Kreativität.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt PhysikStudierende des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Physik erhalten eine umfangreiche physikalische Grundausbil-dung kombiniert mit Anwendungsnähe und interdisziplinärer Schulung, um mit Spezialis-tinnen und Spezialisten verschiedener anderer Fachrichtungen erfolgreich zusammenzuar-beiten und Wissensgebiete zu vernetzen. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen damit sowohl über eine ausgezeichnete Fach-qualifikation als auch über jene häufig als physikalische Denkweise bezeichnete Kern-kompetenz, die sich aus einer Kombination von solidem naturwissenschaftlichen Wissen, Vertrautheit mit praktischen Methoden, analy-tischem Denkvermögen und ausgeprägter Pro-blemlösungsfähigkeit ergibt.

Das naturwissenschaftliche Bachelorstudium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwer-punkt Physik an der Universität Graz hat neben der Vermittlung eines naturwissenschaftlichen

Weltbildes mit den spezifischen Besonder-heiten der „physikalische Denkweise“ das Hin-führen zu interdisziplinärem Arbeiten zum Ziel.

Ergänzend zu den unter (a) genannten Kom-petenzen, zeichnen sich die Absolventinnen und Absolventen des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissen-schaften mit Fachschwerpunkt Physik durch folgende Qualifikationen und Kompetenzen aus:

■ Physikalisch/technologische Aspekte in den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft mit systemwissenschaftlichen Aspekten und Modellen zu verknüpfen,

■ Im Team unterschiedliche physikalische Disziplinen, Modelle und Verfahrensweisen kennen zu lernen und die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bewerten zu können,

■ Recherchen und aktuelle Wissensaufberei-tung zu physikalisch-technologischen Fra-gestellungen mit Umweltbezug (z.B. erneu-erbare Energie, Klimafolgen, Umweltmoni-toring, ressourcenschonendes Engineering) durchzuführen,

■ Ergebnisse von Recherchen und Untersu-chungen im Labor oder im industriellen Umfeld auszuwerten, darzustellen, zu proto-kollieren und auf umweltrelevante Fragestel-lungen Antworten zu liefern,

■ Fähigkeit zum Transfer und zur Kommunika-tion von Erkenntnissen der Umweltphysik zu Nichtspezialistinnen und Nichtspezialisten und in einer verstärkten Bewusstseinsbil-dung in Umweltfragen für die Gesellschaft,

■ Allgemeine Fähigkeiten im Fach Physik zu erlernen, die eine Zulassung zu einem wei-terführenden facheinschlägigen Masterstu-dium berechtigen.

(3) Bedarf und Relevanz des Stu-diums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt(a) Die Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaftenAbsolventinnen und Absolventen der Bachelor-studien der Umweltsystemwissenschaften fin-den ein breites Feld beruflicher Möglichkeiten

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Physik

vor bzw. schaffen sich selbst neue Bereiche. Der Einsatzbereich wird dabei deutlich vom gewählten Fachschwerpunkt bestimmt. Darü-ber hinaus sind Absolventinnen und Absol-venten mit Grundkenntnissen in weiteren Dis-ziplinen neben ihrem Fachschwerpunkt und mit ihrem system- und formalwissenschaft-lichen Methodenrepertoire besonders für die Arbeit in interdisziplinären Teams an der Naht-stelle zwischen verschiedensten Fachbereichen qualifiziert. Auf dem Arbeitsmarkt wird dieser ausgeprägte „Überbau“ geschätzt und stark als Zusatzkompetenz zur Fachschwerpunktausbil-dung nachgefragt. Speziell die Fähigkeiten des schnellen Einarbeitens in neue Problemstel-lungen sowie systemisches Verständnis für die Komplexität großer Projekte und Arbeitsgrup-pen bereiten die Absolventinnen und Absol-venten der Bachelorstudien der Umweltsy-stemwissenschaften bestens für ihre zukünftige berufliche Tätigkeit vor.

Folgende Betätigungsfelder sind die typischen Arbeitsbereiche der Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudien der Umwelt-systemwissenschaften, da sie optimal auf fol-gende Aufgaben vorbereitet sind:

■ Mitarbeit in umweltbezogener Forschung, ■ Beratung und Betreuung von Umweltschutz-einrichtungen,

■ Projektmanagement, ■ Entwicklung umweltschonender Produkte und Dienstleistungen,

■ Tätigkeit in umweltrelevanten Bereichen des öffentlichen Sektors,

■ Beratung und Führung im Umweltmanage-ment von Unternehmen, die besonderer Sorgfaltspflicht in ökologischer Hinsicht unterliegen.

(b) Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt PhysikSpezielle Beschäftigungsfelder des naturwis-senschaftlichen Bachelorstudiums Umwelt-systemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Physik orientieren sich zunächst an jenen der Absolventinnen und Absolventen des Bachelor-studiums Physik.

Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Umweltsystemwissenschaften mit Fach-schwerpunkt Physik sind durch ihre interdis-ziplinäre und systemwissenschaftliche Aus-bildung zusätzlich in der Lage, in folgenden Bereichen im öffentlichen Dienst, in Industrie und in der Privatwirtschaft tätig zu werden:

■ Physikalische Prozesstechnologien inklusive der Bewertung bezüglich ihres Umweltein-flusses

■ Umweltschutz, Umwelt-Monitoring und Umweltanalytik

■ Lokaler und globaler Einfluss auf den Kli-mawandel

■ Ressourcen- und energieschonende Techno-logien

■ Aus- und Weiterbildung ■ Consulting

§ 2 Allgemeine Bestimmungen(1) Zuteilung von ECTS- AnrechnungspunktenAllen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunk-ten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspen-sums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrech-nungspunkte zugeteilt werden (§ 51 Abs. 2 Z 26 UG, § 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen), wodurch ein ECTS-Anrech-nungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.

(2) Dauer und Gliederung des StudiumsDas Bachelorstudium mit einem Arbeitsauf-wand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst sechs Semester und ist modular struk-turiert. Davon entfallen auf:

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PF/GWF/FWF ECTS

Modul A: Interdisziplinäres Modul PF 19

Modul B: Systemwissenschaften PF 14

Modul C: Statistik PF 5

Modul D:Basismodul Physik PF 18

Modul E: Mathematische Methoden PF 24

Modul F: Chemie und Thermodynamik PF 9

Modul G: Elektrizität, Optik, Aufbau der Materie PF 15

Modul H: Experimentelle Methoden PF 17

Modul I: Umweltphysik PF 10

Modul J: Computer und Elektronik PF 9

K Vertiefung Physik GWF 6

L Umweltorientiertes Wahlfach GWF 16

M Freie Wahlfächer FWF 12

N Bachelorarbeit 6

PF = Pflichtfach, GWF = Gebundenes Wahlfach, FWF = Freies Wahlfach

(3) Studieneingangs- und Orientierungsphasea. Die Studieneingangs- und Orientierungs-phase des Bachelorstudiums Umweltsystem-wissenschaften mit Fachschwerpunkt Physik enthält gemäß § 66 UG einführende und orien-tierende Lehrveranstaltungen des ersten Seme-sters im Umfang von 6 ECTS-Anrechnungs-

punkten. Sie beinhaltet einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums sowie dessen weiteren Verlauf und soll als Entschei-dungsgrundlage für die persönliche Beurtei-lung der Studienwahl dienen.

Folgende Lehrveranstaltungen sind der Studi-eneingangs- und Orientierungsphase zugeord-net:

Lehrveranstaltungstitel Typ ECTS KStd. Sem.

Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1 1 1

Systemwissenschaften 1 VO 2 2 1

Einführung in die Physik VO 3 1,5 1

Summe 6 4,5

b. Neben den Lehrveranstaltungen, die der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugerechnet werden, können weitere Lehrver-anstaltungen in einem Umfang von 54 ECTS-Anrechnungspunkten gemäß den im Curri-culum genannten Anmeldevoraussetzungen

absolviert werden, insgesamt (inkl. STEOP) nicht mehr als 60 ECTS-Anrechnungspunkte. Davon unberührt sind die freien Wahlfächer.

c. Die positive Absolvierung aller Lehrveran-staltungen der STEOP gemäß lit. a berechtigt

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Physik

zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstal-tungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor-arbeit gemäß den im Curriculum genannten Anmeldevoraussetzungen. Davon unberührt sind Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus lit. b und die freien Wahlfächer.

(4) BasismodulDas Basismodul umfasst insgesamt 28,5 ECTS-Anrechnungspunkte und besteht aus den obli-

gatorisch zu absolvierenden Anteilen und einem fakultativen Anteil im Rahmen der freien Wahlfächer (6 ECTS-Anrechnungspunkte). Bei Absolvierung aller Teile des Basismoduls kann ein Zertifikat erlangt werden. Das Basismodul besteht aus folgenden Teilen:

a. Fachspezifisches Basismodul Physik des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums

Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwer-punkt Physik (16,5 ECTS-Anrechnungs-punkte):

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

D.1 Orientierungslehrveranstaltung Physik OL 0,5

D.2 Einführung in die Physik VO 3

D.3 Einführung in die Mathematische Methoden VU 1

D.4 Mechanik, Wärme VO 6

D.5 Übungen Mechanik, Wärme UE 3

H.1 Einführung in die physikalischen Messmethoden LU 3

b. Basismodul der Umweltsystemwissenschaften (6 ECTS-Anrechnungspunkte):

Gliederung Lehrveranstaltungstitel LV-Typ ECTS

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO 3

B.1 Systemwissenschaften 1 VO 2

c. Universitätsweites Basismodul (FWF) (6 ECTS-Anrechnungspunkte):

Es wird empfohlen, das universitätsweite Basis-modul zu Beginn des Studiums im Rahmen der freien Wahlfächer zu absolvieren. Das univer-sitätsweite Basismodul ist als Einstiegs- und Orientierungshilfe für das Studium gedacht. Die Studierenden sollen nach Absolvierung des universitätsweiten Basismoduls in der Lage sein: den interdisziplinären Charakter von Uni-versitätsstudien zu verstehen, über das eigene Studium hinauszublicken, unterschiedliche Standpunkte und Perspektiven zu erkennen sowie sich aktuelles, gesellschaftsrelevantes Wissen anzueignen und kritisch zu reflektie-ren. Weitere Informationen zum Basismodul finden sich auf www.uni-graz.at/basismodul.

(5) Akademischer GradAn die Absolventinnen und Absolventen des naturwissenschaftlichen Bachelorstudiums Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwer-punkt Physik wird der akademische Grad „Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“, verlie-hen.

(6) LehrveranstaltungstypenIm Curriculum werden folgende Lehrveranstal-tungstypen angeboten:

a. Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schrift-lich und mündlich stattfinden kann.

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b. Orientierungslehrveranstaltungen (OL): Lehrveranstaltungen zur Einführung in das Studium. Sie dienen als Informationsmög-lichkeit und sollen einen Überblick über das Studium vermitteln.

c. Proseminare (PS): Vorstufen zu Seminaren. Sie haben Grundkenntnisse des wissen-schaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Dis-kussionen und Fallerörterungen zu behan-deln.

d. Übungen (UE): Übungen haben den prak-tisch-beruflichen Zielen der Studien zu ent-sprechen und konkrete Aufgaben zu lösen.

e. Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeits-gemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaft-liche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.

f. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU): Bei diesen sind im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Lehrtätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 3 lit a Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen, den prak-tisch-beruflichen Zielen der Bachelorstu-dien entsprechend, konkrete Aufgaben und ihre Lösung zu behandeln.

g. Laborübungen (LU): Laborübungen dienen der Vermittlung und praktischen Übung experimenteller Techniken und Fähigkeiten.

Alle unter c. bis g. genannten Lehrveranstal-tungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

(7) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungena. Aus pädagogisch-didaktischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wird die Anzahl der Teilnehmenden für die einzelnen Lehrver-anstaltungstypen der Module A, B, C und K wie folgt beschränkt:

Vorlesung (VO) keine Beschrän-

kung

Orientierungslehrveranstaltung (OL)

keine Beschrän-

kung

Proseminar (PS) 30

Übung (UE) 40

Arbeitsgemeinschaft (AG) 20

Vorlesung mit Übung (VU) 60

Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallel-Lehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchst-zahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien:

1. Die Lehrveranstaltung ist für die/den Studierende/n verpflichtend im Curriculum vorgeschrieben. Dabei gilt Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach.

2. Die Summe der im betreffenden Studium positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (Gesamt ECTS-Anrechnungspunkte)

3. Das Datum (Priorität früheres Datum) der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung.

4. Studierende, welche bereits einmal zurück-gestellt wurden oder die Lehrveranstaltung wiederholen müssen, sind bei der nächsten Abhaltung der Lehrveranstaltung bevorzugt aufzunehmen.

5. Die Note der Prüfung- bzw. der Noten-durchschnitt der Prüfungen (gewichtet nach ECTSAnrechnungspunkten) – über die Lehrveranstaltung(en) der Teilnahmevo-raussetzung

6. Studierende, für die solche Lehrveran-staltungen zur Erfüllung des Curriculums nicht notwendig sind, werden lediglich nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt; die Aufnahme in eine eigene Ersatzliste ist möglich. Es gelten sinngemäß die obigen Bestimmungen.

b. Für alle anderen, nicht unter lit. a. geregel-ten Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teil-nehmendenzahl gelten jene Regelungen, die in den entsprechenden fachspezifischen Curricula vorgesehen sind.c. Für Studierende in internationalen Aus-tausch-Programmen und für Studierende ande-

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Physik

rer Curricula der Karl-Franzens-Universität Graz sowie für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Pro-zent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten.

§ 3 Lehr- und LernformenZuzüglich zu den regulären Lehr- und Lern-formen können Blocklehrveranstaltungen – z.B. Sommer- oder Winterschulen, Intensiv-programme – nach Genehmigung durch das studienrechtliche Organ für die Absolvierung des Studiums herangezogen werden. (gem. § 5 Abs. 1 Z 15 und Abs. 2 Satzungsteil Studien-rechtliche Bestimmungen)

Die Leiterinnen und Leiter der Lehrveranstal-tungen sind berechtigt, ihre Lehrveranstal-tungen in einer Fremdsprache abzuhalten und deren Inhalt zu prüfen, wenn die Studiende-kanin/der Studiendekan zustimmt. Die Stu-dierenden sind überdies berechtigt, Arbeiten,

wie beispielsweise die Bachelorarbeit, in einer Fremdsprache abzufassen, wenn die Betreue-rin/der Betreuer zustimmt.

§ 4 Aufbau und Gliederung des Studiums(1) Module und Lehrveranstal-tungenDas sechssemestrige Bachelorstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von ins-gesamt 180 ECTS-Anrechnungspunkten. Das Studium ist modular strukturiert. Die Lehrver-anstaltungen sind im Folgenden mit Titel, Typ, ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS), Kontakt-stunden (KStd.) und der empfohlenen Seme-sterzuordnung (Sem.) genannt. In den Spalten Pflichtfach (PF) bzw. gebundenes Wahlfach (GWF) ist gekennzeichnet, ob es sich um ein Pflicht- oder ein gebundenes Wahlfach handelt. Aus den gebundenen Wahlfächern ist entspre-chend der Vorgaben auszuwählen.

LV-Typ

PF/GWF/ FWF

ECTS KStd. empf. Sem.

Modul A Interdisziplinäres Modul 19 13

A.1 Orientierungslehrveranstaltung USW OL PF 1 1 1

A.2 Mensch und Umwelt: Geosphäre VO PF 3 2 1

A.3 Mensch und Umwelt: Biosphäre und Ökosysteme

VO PF 3 2 2

A.4 Mensch und Umwelt: Anthroposphäre VO PF 3 2 3

A.5 Interdisziplinäre Arbeitsmethoden VO PF 3 2 3

A.6 Interdisziplinäres Praktikum (Bachelor) AG PF 6 4 6

Modul B Systemwissenschaften 14 10

B.1 Systemwissenschaften 1 VO PF 2 2 1

B.2 Systemwissenschaften 2 VO PF 3 2 2

B.3 Übung zu Systemwissenschaften UE PF 3 2 2

B.4 Systemwissenschaften 3 VU PF 3 2 3

B.5 Angewandte Systemwissenschaften PS PF 3 2 4

Modul C Statistik 5 3

C.1 Statistik für USW VO PF 3 2 3

C.2 Proseminar zu Statistik für USW PS PF 2 1 4

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Modul D Basismodul Physik 18 11

D.1 Orientierungslehrveranstaltung OL PF 0,5 0,5 1

D.2 Einführung in die Physik VO PF 3 1,5 1

D.3 Einführung in die mathematischen Methoden

VU PF 1 1 1

D.4 Mechanik, Wärme VO PF 6 4 1

D.5 Übungen Mechanik, Wärme UE PF 3 2 1

D.6 Computergrundkenntnisse und Pro-grammieren

VU PF 4,5 2 3

Modul E Mathematische Methoden 24 18

E.1 Differenzial-und Integralrechnung VO PF 5 4 1

E.2 Übungen Differenzial-und Integralrech-nung

UE PF 2 2 1

E.3 Lineare Algebra VO PF 4 3 1

E.4 Übungen lineare Algebra UE PF 2 2 1

E.5 Gewöhnliche Differentialgleichungen VO PF 2 1 2

E.6 Übungen gew. Differentialgleichungen UE PF 2 1 2

E.7 Vektoranalysis VO PF 4 3 4

E.8 Übungen Vektoranalysis UE PF 3 2 4

Modul F Chemie und Thermodynamik 9 5

F.1 Einführung in die Chemie für Studie-rende der Physik

VO PF 3 2 3

F.2 Thermodynamik VO PF 4 2 6

F.3 Übungen Thermodynamik UE PF 2 1 6

Modul G Elektrizität, Optik, Aufbau der Mate-rie

15 10

G.1 Elektrodynamik und Optik VO PF 6 4 2

G.2 Übungen Elektrodynamik und Optik UE PF 3 2 2

G.3 Atom-, Kern-und Teilchenphysik VO PF 6 4 3

Modul H Experimentelle Methoden 17 15

H.1 Einführung in die physikalischen Mess-methoden

LU PF 3 2 2

H.2 Laborübungen: Mechanik und Wärme LU PF 3 3 2

H.3 Laborübungen: Elektrizität und Optik LU PF 6 6 3

H.4 Laborübungen: Fortgeschrittene Experi-mentiertechniken

LU PF 5 4 4

Modul I Umweltphysik 10 6

I.1 Einführung Geophysik VO PF 3 2 5

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Physik

I.2 Übungen Geophysik UE PF 2 1 5

I.3 Einführung Meteorologie und Klima-physik

VO PF 3 2 4

I.4 Übungen Meteorologie und Klimaphysik UE PF 2 1 4

Modul J Computer und Elektronik 9 5

J.1 Elektronik und Sensorik VU PF 5 3 4

J.2 Computergesteuerte Experimente und Signalauswertung

VU PF 4 2 6

K Vertiefung Physik 6

Weitere fortgeschrittene Lehrveranstal-tungen aus allen Physik-Bereichen

alle GWF 6 5-6

L Umweltorientiertes Wahlfach 16

Ein umweltorientiertes Wahlfach gem. § 4 (3)

alle GWF 16 5-6

M Freie Wahlfächer 12

Freie Wahlfächer alle FWF 12 4-5

N Bachelorarbeit 6

Bachelorarbeit 6 6

(2) Voraussetzungen für den Besuch von Modulen/Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungstitel Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltung

H.3: Laborübungen: Elektrizität und Optik (LU)

H.1: Einführung in die physikalischen Messmethoden (LU)

H.4: Laborübungen: Fortgeschrittene Experimentiertechniken (LU)

H.1: Einführung in die physikalischen Messmethoden (LU)

(3) Umweltorientiertes WahlfachVon den Studierenden ist ein gebundenes umweltorientiertes Wahlfach nach den fol-genden Kriterienzusammenzustellen:

■ Das gebundene Wahlfach umfasst ein ein-heitliches, umweltrelevantes Fach.

■ Es wird durch eine oder mehrere Lehrver-anstaltungen vermittelt, die den Gegenstand dieses Faches vertieft beleuchten.

■ Diese Lehrveranstaltungen können – dem Fach entsprechend – an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität absolviert werden.

■ Dem umweltorientierten Wahlfach ist ein eindeutiger Titel zuzuweisen, welcher auch im Bachelorzeugnis anzuführen ist.

■ Über die Zulässigkeit (Titel und Lehr-veranstaltungen) des umweltorientierten Wahlfaches entscheidet der/die Vorsitzende der Curricula-Kommission Umweltsystem-wissenschaften auf Antrag der/des Studie-renden.

Es sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS-Anrechnungspunkten aus einem der im Folgenden genannten Fächer zu absolvieren.

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■ Ein USW-Fachschwerpunkt (es ist auch eine weitere Vertiefung im eigenen Fachschwer-punkt möglich)

■ Mathematik und Statistik vertiefend ■ Systemwissenschaften ■ Ein Fach aus umweltrelevanten Gebieten aus gemäß § 54 UG eingerichteten Studien.

(4) Freie WahlfächerWährend der gesamten Dauer des Bachelor-studiums sind frei zu wählende Lehrveranstal-tungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungs-punkten zu absolvieren. Diese können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inlän-dischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studien-rechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu ste-hen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen: Fremd-sprachen, Kommunikationstechnik, Wissen-schaftstheorie, Technikfolgenabschätzung und Frauen- und Geschlechterforschung. Auf das Kursangebot des Zentrums für Soziale Kom-petenz, der Sprachenzentren der Universität Graz sowie des Interuniversitären Forschungs-zentrums für Technik, Arbeit und Kultur (IFZ) wird hingewiesen.

(5) Bachelorarbeita. Im Bachelorstudium ist im Rahmen von

Lehrveranstaltungen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu verfassen (§ 51 Abs. 2 Z 7 und § 80 Abs. 1 UG). Für

die Erstellung der Bachelorarbeit wird das sechste Semester des Bachelorstudiums empfohlen.

b. Die Bachelorarbeit wird mit 6 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet.

c. Die Bachelorarbeit ist im Rahmen von Lehr-veranstaltungen abzufassen und kann im Rahmen der folgenden Lehrveranstaltungen abgefasst werden:

■ Modul B: B.4 Systemwissenschaften 3 (VU) B.5 Angewandte Systemwissenschaften (PS)

■ Modul F: F.2 Thermodynamik (VO)

■ Modul H: H.4 Laborübungen: Fortgeschrittene Experimentiertechniken (LU)

■ Modul I: I.1 Einführung Geophysik und Klimaphysik (VO) I.3 Einführung Meteorologie (VO)

■ Modul J: J.1 Elektronik und Sensorik (VU) J.2 Computergesteuerte Experimente und Signalauswertung (VU)

■ K: alle Lehrveranstaltungen des Faches Vertiefung Physik

In begründeten Fällen kann auf Antrag an den/die Vorsitzende/n der Curricula-Kommission Umweltsystemwissenschaften die Bachelorar-beit auch in einem anderen als dem oben ange-führten Modul bzw. in einer anderen als der oben angeführten Lehrveranstaltung verfasst werden.

d. Die Bachelorarbeit ist zu Beginn der Lehr-veranstaltung bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Lehrveranstaltung anzumelden, dabei sind Thema, Umfang, Inhalt und Form festzulegen. Sie orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an einer wissen-schaftlichen Publikation. Ihr Thema und Umfang ist so zu wählen, dass die Bear-beitung in Rahmen der Lehrveranstaltung möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch meh-

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rere Studierende ist möglich, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

e. Bachelorarbeiten werden von der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung binnen vier Wochen nach Abgabe beurteilt; es ist ein eigenes Zeugnis auszustellen.

(6) Praxis und Auslandsstudiena. Empfohlene PraxisStudierenden wird empfohlen, eine berufso-rientierte Praxis im Rahmen der freien Wahl-fächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht maximal 12 ECTSAnrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zustän-digen studienrechtlichen Organen zu geneh-migen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 16 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Ziele der Praxis sind:

■ Problemorientiertes Arbeiten im ange-wandten Bereich, Bearbeitung von ange-wandten Aufgaben aus der realen Beruf-spraxis, die nicht nur grundlagen-, sondern insbesondere problemlösungsorientiert sind.

■ Kennenlernen der politisch-rechtlichen, wirtschaftlichen, organisatorischen und psychischen Rahmenbedingungen des Beruf-salltags.

■ Förderung der beruflichen Fähigkeiten auch außerhalb der unmittelbaren Fachkompe-tenz, d.h. insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Planung und Information.

■ Kennenlernen der Möglichkeiten und Gren-zen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

■ Erleichterung des Einstiegs in das Berufsle-ben.

b. Empfohlene AuslandsstudienStudierenden wird empfohlen im Bachelor-studium ein Auslandsemester zu absolvieren. Dafür kommen insbesondere das 4. bis 6. Semester des Studiums in Frage. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstal-tungen werden bei Gleichwertigkeit von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission

als Pflicht- bzw. gebundenes Wahlfach aner-kannt. Zur Anerkennung von Prüfungen bei Auslandsstudien wird auf § 78 Abs. 5 UG ver-wiesen (Vorausbescheid).

§ 5 Prüfungsordnung1. Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten

Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schrift-lich und mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen und Orientierungslehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter (entsprechend § 1 Abs. 3 Z 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Sie werden durch die Beurteilung der konti-nuierlichen Mitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gem. § 59 Abs. 6 UG zu Beginn der Lehrveranstaltung durch die Lehrveranstaltungsleiterin/den Lehr-veranstaltungsleiter bekannt zu geben sind, abgeschlossen.

2. Der positive Erfolg von Prüfungen und der Bachelorarbeit wird mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder „genü-gend“ (4), der negative Erfolg wird mit „nicht genügend“ (5) beurteilt. Orientie-rungslehrveranstaltungen werden mit „mit Erfolg teilgenommen“/„ohne Erfolg teilge-nommen“ beurteilt.

3. Wiederholung von Prüfungen Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 35 Satzungsteil Studienrechtliche Bestim-mungen geregelt.

4. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der oder des ordentlichen Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zustän-dige Organ gemäß § 78 Abs. 1 UG und gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienlei-stungen (European Credit Transfer System – ECTS).

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§ 6 In-Kraft-Treten des Curriculums1. Dieses Curriculum ist mit 1. März 2009 in

Kraft getreten.2. Die Änderungen des Curriculums treten mit

1. Oktober 2011 in Kraft.

§ 7 Übergangs- bestimmungen1. Studierende, die vor dem In-Kraft-Treten

der ursprünglichen Fassung dieses Curricu-lums (vom 1. Oktober 2003) mit naturwis-senschaftlichem Fachschwerpunkt (Physik) ihr Studium als Studium Irregulare oder Individuelles Diplomstudium Umweltsy-stemwissenschaften begonnen haben, sind jederzeit während der Zulassungsfristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

2. Studierende, die vor dem 1. Oktober 2011 das Studium Umweltsystemwissenschaften mit naturwissenschaftlichem Fachschwer-punkt (Physik) begonnen haben, sind ebenso jederzeit während der Zulassungs-fristen berechtigt, sich diesem Curriculum zu unterstellen.

3. Studierende des Bachelorstudiums Umwelt-systemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Physik, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2008 begonnen haben und dieses Studium nach dem Studienplan aus 2007 abschließen möchten, haben das Recht, dieses Studium innerhalb von 8 Semestern, gerechnet ab dem Wintersemester 2008/09, also bis Ende des Sommersemesters 2012, abzuschließen.

4. Studierende des Bachelorstudiums Umwelt-systemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Physik, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2011 begonnen haben und dieses Studium nach dem Curriculum aus 2009 abschließen möchten, haben das Recht, dieses Studium innerhalb von 8 Semestern, gerechnet ab dem Wintersemester 2011/12, also bis Ende des Sommersemesters 2015, abzuschließen.

5. Sofern diese Studierenden ihr Bachelor-studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Physik nicht innerhalb der gemäß Abs. 3 bzw. Abs. 4 angegebenen Frist abgeschlossen haben, sind sie diesem Curriculum zu unterstellen.

6. Prüfungen, die im auslaufenden Curriculum abgelegt wurden, sind für das Bachelor-studium Umweltsystemwissenschaften mit Fachschwerpunkt Physik durch das zustän-dige Organ gemäß § 78 UG und entspre-chend der Äquivalenzliste anzuerkennen.

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1 Hauptgebäude, Evidenzstelle und USI-Sekretariat, Universitätsplatz 32 Psychologie, Biologie und Erdwissenschaften, Universitätsplatz 23 Pharmazie und Chemie, Universitätsplatz 14 Hygiene-Institut, Universitätsplatz 45 Physik, Universitätsplatz 5, Halbärthgasse 16 Vorklinik (HS A, B und C), Universitätsplatz 6, Harrachgasse 219 Erdwissenschaften, Geschichte und Philosophie, Heinrichstraße 2610 Chemie, Heinrichstraße 2811 Anglistik, Mathematik und Geographie, Heinrichstraße 3612 Heizhaus (HS G, HS H), Universitätsstraße 2-415 Resowi-Zentrum (BWL, VWL), Universitätsstraße 1521 USW-Koordinationsstelle, Merangasse 18UB Universitätsbibliothek, Universitätsplatz 3ÖH Österreichische HochschülerInnenschaft, Schubertstraße 6a

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