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Name des Vortragenden Abteilung Ort / tt.mm.jjjj Definition, Aufgaben, Nutzen und Anwendungsbereiche Datenschutz und Datensicherheit

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Page 1: Name des Vortragenden Abteilung Ort / tt.mm.jjjj Definition, Aufgaben, Nutzen und Anwendungsbereiche Datenschutz und Datensicherheit

Name des Vortragenden Abteilung Ort / tt.mm.jjjj

Definition, Aufgaben, Nutzen und Anwendungsbereiche

Datenschutz und Datensicherheit

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2Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

1. Was muss nach dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt werden? Seite 2

2. Welche Anforderungen stellt das BDSG an Unternehmen? Seite 3

3. Welche Rechte haben Betroffen? Seite 4

4. In welchen Fällen dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich von Unternehmen gespeichert werden?

Seite 5

5. Welche betriebliche Instanz (Person) ist für den Datenschutz verantwortlich und welche Aufgaben hat sie konkret?

Seite 6

6. Welche Aufgaben obliegen einer Datenverarbeitenden Stelle? Seite 7

7. Wo steht das und was wird dort genau gesagt? Seite 8

8. Wann ist die Speicherung personenbezogener Daten zulässig? Seite 9

9. Was besagen die 10 Gebote der Datensicherung? Seite 10

10. Vor welchen Gefahren soll die Datensicherung allgemein und im Hinblick auf personenbezogene Daten schützen?

Seite 11

11. Seite

12. Seite

13. Seite

14. Seite

15. Seite

16. Seite

17.

18.

19.

20.

21. Infektionsbeseitigung Seite 22

22. Open Source Software Seite 23

23. Kommunikation über das Internet Seite 24

24. Suchmaschinen Seite 25

25. Der neue Personalausweis Seite 26

26. Einkaufen in Internet Seite 27

27. Basisschutz für das Handy Seite 28

28. Wie bewege ich mich sicher in Mobilen Netzen? Seite 29

29. Funktionsweise Seite 30

30. Kostenfallen Seite 31

31. Mobile Banking Seite 32

Agenda

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3Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

1. Was muss nach dem BDSG geschützt werden?

Das Bundesdatenschutzgesetz schützt Einzelne (natürliche Personen) vor dem Missbrauch

personenbezogener Daten. Zu personenbezogenen Daten zählen Eigenschaften von

Personen die ohne Probleme jemandem zugeordnet werden können (z.B.: Name,

Geburtsdatum, Adresse,…).

Das BDSG schützt also die Daten im gesamten Umgang: Erhebung, Verarbeitung und Nutzung.

Autoren: Nilgün Altunbas

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4Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

2. Welche Anforderungen stellt das BDSG an Unternehmen?

Personenbezogene Daten dürfen von Unternehmen nur benutzt werden, wenn diese zur

Interaktion (Erfüllung des Geschäftszwecks) benötigt werden. Außerdem dürfen

personenbezogene Daten benutzt werden, wenn Interessen Dritter bewahrt werden sollen,

wenn der Zugriff auf diese Daten die staatliche Sicherheit gewährleistet oder diese Daten

einer Forschungseinrichtung zur Forschung dienen.

Personenbezogene Daten dürfen zu Werbezwecken nur mit Einwilligung benutzt werden.

Autoren: Nilgün Altunbas

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3. Welche Rechte haben Betroffene?

Betroffene haben das Recht auf Berichtigung (falsche Daten müssen korrigiert werden),

Löschung (bei unerlaubter Speicherung besteht das Recht der Löschung dieser Daten),

Sperrung (wenn weder Richtigkeit noch Unrichtigkeit der Daten festgestellt wird und die Daten

aufgrund vom Gesetz nicht gelöscht werden kann, besteht die Möglichkeit der Sperrung),

Widerspruch (in bestimmten Fällen kann ein Betroffener Widerspruch gegen die Benutzung

seiner Daten einlegen) und Anrufung (ein Betroffener hat ein Recht auf Prüfung ob eine Stelle

sein Daten legal verarbeitet) ihrer Daten.

Autoren: Katharina Drepper

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4. In welchen Fällen dürfen personenbezogene Daten von Unternehmen grundsätzlich gespeichert werden?

Personenbezogene Daten dürfen gespeichert werden, wenn der Betroffene zustimmt oder ein

Gesetz dies erlaubt.

Beispiele:

• Interaktion mit dem Betroffenen (Geschäftsabschluss)

• Einwilligung bei Befragungen

• etc.

Autoren: Katharina Drepper

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5. Welche betriebliche Instanz (Person) ist für den Datenschutz verantwortlich und welche Aufgaben hat sie konkret?

Der Beauftragte für Datenschutz ist für den Datenschutz in seinem Unternehmen zuständig. Hier

unterscheidet man noch zwischen vier verschiedenen Beauftragten: Betrieblicher

Datenschutzbeauftragter (bDSB), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die

Informationsfreiheit (BfDI), Landesbeauftragter für den Datenschutz (LfD) und Europäischer

Datenschutzbeauftragter (EDSB).

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat verschiedene Aufgaben. Er berät die

Geschäftsführung, er überwacht die Nutzung der EDV-Programme, schult die Beschäftigten des

Unternehmens, führt das gesetzlich geforderte Verfahrensverzeichnis und entwickelt das

Datenschutzkonzept des Unternehmens.Autoren: Bianca Effertz

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6. Welche Pflichten obliegen einer datenverabeitenden Stelle?

Eine Stelle, die mit personenbezogenen Daten arbeitet hat wichtige Pflichten. Hierzu zählt, dass

das BDSG eingehalten wird und sorgsam mit den Daten umgegangen wird. Außerdem muss

geprüft werden, ob die Erfassung, Speicherung und Übermittlung der Daten zulässig ist.

Weiterhin muss gewährleistet sein, dass die Daten von Unbefugten nicht eingesehen,

geändert oder gelöscht werden können. Um diese Sachen zu gewährleisten, muss jedes

Unternehmen Vorkehrungen treffen (Firewall,…).

Autoren: Daniela Hortt

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7. Wo steht das und was wird dort genau gesagt? (Fortführung Frage 6)

Die Pflichten von datenverarbeitenden Stellen sind im jeweiligen BDSG von jedem Bundesland

festgelegt. Die datenverarbeitende Stelle muss die Datei zum Dateienregister melden und die

Mitarbeiter müssen sich zum Datengeheimnis verpflichten. Es müssen technische und

organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit angewandt werden. Außerdem muss jedes

Unternehmen einen Beauftragten für Datenschutz bestellen.

Autoren: Florian Hitzigrath

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8. Wann ist die Speicherung personenbezogener Daten zulässig?

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist nur zulässig, wenn

ein Gesetz dies erlaubt oder die betroffene Person einwilligt.

Autoren: Basil Güleryüz

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9. Was besagen die 10 Gebote der Datensicherung?1. Zugangskontrolle: Unbefugte dürfen auf Daten nicht zugreifen.

2. Datenträgerkontrolle: Datenträger dürfen unbefugt nicht gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden.

3. Speicherkontrolle: Unbefugte dürfen nichts in den Speicher eingeben und personenbezogene Daten nicht lesen, verändern oder löschen.

4. Benutzerkontrolle: Unbefugte dürfen die Datenverarbeitungssysteme nicht benutzen.

5. Zugriffskontrolle: Berechtigte dürfen nur auf die ihnen zugewiesenen Daten zugreifen.

6. Übermittlungskontrolle: Es muss festgestellt werden können, an welche Stellen Daten mittels Datenübertragung übermittelt werden können.

7. Eingabekontrolle: Es muss nachträglich feststellbar sein, von wo Daten eingegeben wurden.

8. Auftragskontrolle: Daten die im Auftrag bearbeitet werden dürfen nur nach dem Auftrag bearbeitet werden.

9. Transportkontrolle: Auch bei Transport auf Datenträgern müssen die Gebote eingehalten werden

10. Organisationskontrolle: Die Organisation im Betrieb muss den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden.Autoren: Armando, Josephine, Christian

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12Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

10. Vor welchen Gefahren soll die Datensicherung allgemein und im Hinblick auf personenbezogene Daten schützen?

Die Daten sollen vor Verlust geschützt werden. Verlust kann durch verschiedene Umstände

auftreten. Missgeschicke, Unfälle, Festplattenschäden oder Diebstahl sind meist Gründe. Sind

die Daten extern gespeichert und man verliert eine Festplatte, so hat man immer noch das

Backup auf dem externen Datenträger.

Autoren: Armando, Josephine, Christian

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13Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

Frage

Definition / Zusammenfassung / geeignete Überschrift

ksmdkmsakdlskl

Autoren: Namen der Schüler, die diese Ergebnisse, bzw. Zusammenfassung erstellt haben.

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14Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

21. Infektionsbeseitigung

Bei Änderung von Passwörtern an einem nicht infiziertem PC, kann das Schadprogramm mit den bisherigen Passwörtern und Zugangsdaten nichts mehr anfangen.

Zehn wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung:

- Schnelle Arbeitsbeendigung bei Verdacht auf Virus-Befall

- Den PC allerdings „normal“ herunterfahren

- Expertenhilfe holen

- Überprüfung durch Viren-Schutzprogramm

- Datensicherung falls noch nicht getan

- BOOT- Reihenfolge einstellen (Laden einer CD verändern)

- Elimination der Viren z.B. durch Anti-Viren-Programm

- Schutzprogramm mehrmals den PC durchsuchen lassen.

- Bei Löschung oder Veränderung von Daten Sicherungskopien der Programme wiederherstellen

- Nach dem Ursprung der Viren sollte gesucht werden

Autoren: Lena Mertens

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15Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

22. Open Source Software

Von der offiziellen Open Source Initiative anerkannt sind Open Source Programme, welche eine Lizenz besitzen

3 Merkmale:

- Quelltext der Software liegt vor

- Die Software darf frei genutzt, kopiert und verbreitet werden

- Die Software darf in einer veränderten Form weiter verbreitet werden

Beispiel für ein solches Programm:

- der Firefox-Browser, der aktuell in der dritten Überarbeitungsfrom zur Verfügung steht

Autoren: Lena Mertens.

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16Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

23. Kommunikation über das Internet

Seit geraumer Zeit ist das Internet, zu einem unverzichtbaren Bestandteil der professionellen wie der privaten Kommunikation entwickelt.

Es dient nicht nur zur Übermittlung von Nachrichten geworden, sondern das Internet beeinflusst auch die Art der Kommunikation, die die Menschen halten.

Die wichtigsten Internetanwendungen sind nicht daran gebunden, dass die Kommunikationspartner gleichzeitig handeln.

Das Hindernis verschiedener Zeitzonen schrumpft dadurch ebenso zusammen wie räumliche Distanzen. Dies verdeutlicht sich im Ausdruck des globalen Dorfes.

Autoren: ?

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17Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

Eine Suchmaschine ist ein Programm zur Recherche von Dokumenten, die in einem PC wie z. B. dem World Wide Web (www.) gespeichert sind.

Diese Programme erstellen einen Schlüsselwort-Index für die Dokumentbasis, um Suchanfragen über Schlüsselwörter mit einer nach Relevanz geordneten Trefferliste zu beantworten.

Nach Eingabe eines Suchbegriffs, liefert eine Suchmaschine eine Liste von Verweisen auf möglicherweise relevante Dokumente.

Verteilung der Nutzung von Suchmaschinen

Google 88.9% bing.com 3.5%

Yahoo 2.6%T-Online 2.0%

ask.com 0.6%Web.de 0.6%

AOL Suche 0.5%

Autoren: ?.

24. Suchmaschinen

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18Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

25. Der neue Personalausweis

Der neue Personalusweis ist in Form einer Kreditkarte und bietet zusätzliche Möglichkeit des ausweisens in der digitalen Welt. Bei jedlicher Nutzung kann man jedes Mal kontrollieren, welche Daten preisgegeben wurden. Der Internetanbieter kann anhand des Personalausweises eine Person wiedererkennen, ohne in seiner Datenbank lange zu suchen, somit ist dieser Ausweis auch eine Gefahrenzone. Im Rahmen der Altersbestätigung erhält der Anbieter bei der Prüfung des Alters lediglich die Information, ob Sie das vom Anbieter angefragte Alter erreicht haben statt das vollständige Geburtsdatum zu übermitteln. Nur hoheitliche Stellen haben im Rahmen von Kontrollen das Recht und die technische Möglichkeit, auf biometrische Daten aus dem Ausweis zuzugreifen. Online-Shops, Banken oder Versicherungen können diese biometrischen Daten nicht abfragen.

Autoren: ?

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19Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

26. Einkaufen im Internet

Leere Seite

Autoren: ?

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20Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

27. Basisschutz für das Handy

Checkliste für den Basisschutz !!!

- Im Umgang mit Unbekannten Rufnummern ist Vorsicht geboten

- Vorsicht bei öffentlichen Hotspots

- Smartphone unter Aufsicht halten

- Apps nur aus sicheren Quellen(Vorsicht vor Trojanersoftware)- Bei Handyverlust SIM-Karte sperren lassen

- Regelmäßig Sicherheitsupdates erstellen

- Bei Entsorgung des Smartphones, SIM-Karte vernichtet und Datenspeicher löschen und überschreiben

- Vertrauliche Gespräche nicht über das Handy

- Vorsicht im Umgang mit PIN, Passwörter etc.

- Wlan und Bluetooth bei nicht Benutzung deaktivieren

Autoren: Thomas N..

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21Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

28. Wie bewege ich mich sicher in mobilen Netzen (Kostenfalle) ?

Was gibt es für Tricks ?

Betrüger versuchen immer wieder Benutzer von mobilen Netzen zu betrügen .Besonders beliebt ist die Rückruf-Falle (Denn meistens sind die Nummern die zurück gerufen werden sollen sogenannte 'Mehrwertnummer'.)

Andere Betrüger geben sich als vermeintliche Bekannte aus um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen.( Weitere Fallen: Erotische SMS mit der Aufforderung zurück zuschreiben)

Wie kann ich mich schützen ?

1. 'Anrufe in Abwesenheit' nicht unüberdacht zurück rufen. Vorher auf die Nummer schauen.

2. Wenn man Opfer eines solchen Tricks ist, Vorfall melden (bei Bundesnetzagentur) und Strafanzeige stellen! Bluetooth nur einschalten wenns nötig ist. Installation von Programmen mit seriösen Quellen, ist empfehlenswert.

Autoren: Daniela Knappik

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22Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

29. Wie bewege ich mich sicher in mobilen Netzen (Funktionsweise) ?

Es gibt sieben verschiedene Funktionweisen sich sicher in mobilen Netzen zu bewegen.

Global System for Mobile Communication (GSM)

GSM ist ein Standard zur mobilen Sprach- und Datenübertragung, z.B. Telefonunterhaltungen, Kurznachrichten

General Packet Radio Service (GPRS):

Ermöglicht eine paketbasierte Übertragung von Informationen im GSM-Netz

Universal Mobile Telecommunications System (UMTS)

Durch diese leistungsfähige breitbandige Funktechnik wird das Mobiltelefon endgültig zum mobilen Terminal

High Speed Downlink Packet Access (HSDPA):

Stellt ein Datenübertragungsverfahren für UMTS dar

Long-Term-Evolution (LTE):

Deutschen Netzbetreibern ist es ermöglicht worden, Frequenzen im 800-Megahertz-Band zu ersteigern

Wireless Local Area Network (WLAN):

WLAN dient der kabellosen Einbindung verschiedener mobiler Geräte (PC, Smartphones) in ein bestehendes Netzwerk

Bluetooth:

Mithilfe von Bluetooth lassen sich selbst kleinste Geräte steuern oder überwachen

Autoren: Niklas Schmitz

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23Name des Vortragenden Klasse Ort / tt.mm.jjjj

30. Mobile Banking

= Jederzeit ohne Laptop im Gepäck Bankgeschäfte auch von unterwegs erledigen zu können. Mit internetfähigen Handys haben Sie die Möglichkeit jederzeit ihren Kontostand abfragen, Überweisungen tätigen etc.

Gefahren

Unerlaubter bzw. unbefügter Zugang für das Online Banking durch Spionage.

Sicherheit bei Smartphones

- Eigene Betriebssysteme bürgen die Gefahr von Schadprogrammen!

Wie kann ich mich schützen ?

- Verschlüsselungen benutzen!

- Vorsichtig bei E-mails mit Anhang.

- Sicherheitsupdates für das Betriebssystem ständig erneuern.

- Bluetooth nur Einschalten wenn es benötigt wird, so wird die Gefahr minimiert Viren von anderen Mobilfunkbenutzern zu erhalten.

Autoren: Daniela k. und Thomas N.

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ksmdkmsakdlskl

Autoren: Namen der Schüler, die diese Ergebnisse, bzw. Zusammenfassung erstellt haben.

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