mengenverordnungen - deutschesapothekenportal · n1 – ursprüngliche absicht: ... 60 stück...

16
Retax vermeiden Normgrößen- und Mengenverordnungen Neuer Service Frage zur Arzneimittelabgabe Gut informiert Kompressionsstrümpfe – Retaxierungen vermeiden Packungsgrößenverordnung „Jumbopackungen“ AMNOG Übersicht der DAP-Arbeitshilfen Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Dialog 4 Schwerpunktthema: Normgrößen- und Mengenverordnungen 2 011

Upload: lenhan

Post on 23-Aug-2018

222 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Retax vermeiden Normgrößen- und Mengenverordnungen

Neuer Service Frage zur Arzneimittelabgabe

Gut informiert Kompressionsstrümpfe – Retaxierungen vermeiden

Packungsgrößenverordnung „Jumbopackungen“

AMNOG Übersicht der DAP-Arbeitshilfen

Das Magazin des DeutschenApothekenPortalsDialog

4Schwerpunktthema:

Normgrößen- und Mengenverordnungen

20

11

2

I n dI e s e r Aus g A be

www.DeutschesApothekenPortal.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

der Sommer 2011 verabschiedet sich allmäh-lich. Obgleich er uns nicht mit Sonne und hohen Temperaturen verwöhnt hat, ging es bei Ihnen in den Apotheken sicher oft heiß her.

Dies liegt sicher nicht nur an AMNOG, Packungs-größenverordnung, Rabattverträgen und Retaxie-rungen. Die äußerst vielfältigen Anforderungen sind es, die Ihnen in der Apotheke jeden Tag Höchst-leistungen abverlangen: Sie müssen sowohl phar-makologisch als auch betriebswirtschaftlich und gesundheitspolitisch auf dem Laufenden sein. Dazu kommen Themen wie Personal- und Unterneh-mensführung, und auch der Umgang mit Kunden will gelernt sein. Bleibt Ihnen da noch Zeit für unser Servicemagazin DAP DIALOG?

Kürzlich las ich den wunderbaren Satz, dass uns das Lesen die Konzentration zurückgibt. Wir vom DeutschenApothekenPortal wären glücklich, wenn wir Ihnen mit unserem DIALOG ein paar Momente des konzentrierten Lesens bereiteten. Noch schö-ner wäre es freilich, wenn Sie auch in dieser Aus-gabe neue Erkenntnisse gewinnen und diese unmit-telbar mit in Ihren praktischen Alltag nehmen könnten.

Ihr Günter C. Beisel

Bleiben Sie mit uns im Dialog!DAP Foren von Apothekern für Apotheker

DAP E-Mail-Newsletter

www.DeutschesApothekenPortal.de

Unsere Online-Medien:

Normgrößen- und Mengenverordnungen 3

Beratungsleitfaden Aromatasehemmer 5

Frage des Tages zur Arzneimittelabgabe 6

Kompressionsstrümpfe: Retax vermeiden 7

„Jumbopackungen“ 8

Impressum 8

Chronotherapie 9

Neue Service-Plattform 10

Aus der Industrie 11

Rätsel 15

Übersicht Arbeitshilfen für Arzneimittelabgabe 16

InhALT

www.DeutschesApothekenPortal.de 3

retA x

Normgrößen- und Mengenverordnungen: AMNOG-konforme Arzneimittelabgabe

Sowohl die Vorschriften des am 1.1.2011 in Kraft getretenen Arzneimittelmarkt-neu-ord nungsgesetzes (AMnOG) als auch des neuen Rahmenvertrags zwischen DAV und GKV-Spitzenverband, der seit dem 1.4.2011 gilt, haben in der Apotheke zu einer Reihe von Änderungen geführt, welche die Arz-neimittelabgabe unmittelbar beeinflussen. Aus unterschiedlichsten Gründen treten immer wieder Fragen und Unsicherheiten im Umgang mit den neuregelungen auf – zum Beispiel bei der Vorgehensweise mit norm-größen- und Mengenverordnungen.

Im Zuge des AMNOG änderte sich auch die Packungsgrößenverordnung. Die geplante Umstel-lung der Packungsgrößenkennzeichnung auf die Behandlungsdauer wurde wegen der absehbaren Probleme auf den 1.7.2013 verschoben.

Um jedoch sofortige Einsparungen zu erzielen und die vermehrte Abgabe von Rabattarzneien sicherzustellen, wurden die bisher gültigen Mess-zahlen (Obergrenzen) zunächst beibehalten und lediglich durch bestimmte „Spannbreiten“ begrenzt:

N1 – Ursprüngliche Absicht: Packungen mit einer Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten für eine Behandlungs-dauer von zehn Tagen werden als N1 gekennzeichnet. Übergangslösung: Dies gilt auch für Packungen, deren Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten um nicht mehr als 20 Prozent hiervon abweicht.

N2 Ursprüngliche Absicht: Packungen mit einer Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten für eine Behand-lungsdauer von 30 Tagen werden als N2 gekennzeichnet. Übergangslösung: Dies gilt auch für Packungen, deren Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten um nicht mehr als 10 Prozent hiervon abweicht.

N3 Ursprüngliche Absicht: Packungen mit einer Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten für eine Behand-lungsdauer von 100 Tagen werden als N3 gekennzeichnet. Übergangslösung: Dies gilt auch für Packungen, deren Anzahl von einzelnen Anwendungseinheiten um nicht mehr als 5 Prozent niedriger ist.

Vorgehen bei normgrößenverordnungen Ist auf einem Rezept keine konkrete Stückzahl oder PZN aufgedruckt, sondern lediglich eine n-bezeichnung angegeben, spricht man von einer normgrößenverordnung. Bei diesen Verordnun-gen sind die zu beachtenden Rahmenvertragsvor-schriften deutlich differenzierter als bei einer Stückzahlverordnung, da übergangsweise auch die vor dem 1.1.2011 gültigen Normbereiche mit einbe-zogen werden dürfen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht!

Prinzipiell gilt der Grundsatz, vorrangig eine Rabattarznei aus dem N-Bereich abzugeben – und zwar ungeachtet der Stückzahl, denn alle Stück-zahlen eines neuen N-Bereichs gelten als identische Packungsgröße.

• Findet sich im AMnOg-normbereich keine rabattarznei, so darf eine Rabattarznei des alten N-Bereichs abgegeben werden.

• Bei rabattarzneien im neuen und alten normbereich kann die Apotheke frei wählen (siehe Beispiel 1).

• Findet sich weder im neuen noch im alten normbereich eine rabattarznei, so darf auch ein nicht rabattiertes Präparat aus dem alten Normbereich abgegeben werden. In diesem Fall muss entweder das verordnete oder eines der drei günstigsten Präparate abgegeben werden. Gehört das namentlich Verordnete bereits zu den drei günstigsten, darf das abgegebene Präparat nicht teurer sein als dieses.

• Ist unter der verordneten Normbezeichnung keine Packung im Handel, ist eine möglichst rabattierte Packung aus dem nächstkleineren N-Bereich auszuwählen. Ist auch im nächst-kleineren Norm-Bereich keine Packung vorhan-den, ist die kleinste im Handel befindliche abzugeben.

Alle Stückzahlen eines neuen N-Bereichs gelten als identische Packungsgröße

N1

N2

N3

retA x

TIpp:

AMNOG-Packungsgrößencheck unter www.DAPdialog.de/201

betrachten wir exemplarisch eine Omeprazol-Verordnung:

beispiel 1: normgrößenverordnung mit rabattarznei im neuen und alten normbereich

Verordnet ist: Omeprazol 40 mg N1; der Patient ist versichert bei der BARMER GEK.

In diesem Beispiel handelt es sich um eine Normgrö-ßenverordnung. Wie in der unteren Abbildung zu sehen ist, gibt es sowohl eine alte N1-Packung mit 15 Stück als auch eine neue N1-Packung mit 30 Stück. Beide sind bei der BARMER GEK rabat-tiert. In diesem Fall darf der Apotheker entschei-den, welche Packung er abgibt.

Vorgehen bei MengenverordnungenEine Mengenverordnung liegt vor, wenn der Arzt auf dem Rezept eine exakte Stückzahl bzw. Menge angibt. Häufig ergänzt er diese durch die N-Bezeich-nung oder er gibt eine PZN an, aus welcher die Stückzahl hervorgeht.

Die ärztlich verordnete Stückzahl ist bei einer Mengenverordnung jedoch nur dann genau einzu-halten, wenn diese nicht in einen neuen Normbe-reich fällt (siehe Beispiel 2).

beispiel 2: Mengenverordnung, die nicht in den neuen normbereich fällt

Verordnet ist: Omeprazol 40 mg 15 St. N1

In diesem Fall wurde die alte N-Bezeichnung aufge-druckt. Hier ist die Stückzahl vorrangig zu behan-deln. Da die 15 Stück nicht in den neuen N1-Bereich fallen, ist die Stückzahl genau einzuhalten. Es ist ein rabattiertes Omeprazol-Präparat mit 15 Stück abzugeben. Gibt es kein Rabattarzneimittel, wäh-len Sie eines der drei günstigsten. Bestimmt der regionale Liefervertrag die Abgabe aus dem Bereich der sieben günstigsten, so ist diese Vereinbarung zu beachten!

Fällt die verordnete Stückzahl in einen neuen Normbereich, so muss auch hier – ungeachtet der Stückzahl – vorrangig eine rabattierte Packung dieses N-Bereichs abgegeben werden (siehe Bei - spiel 3).

beispiel 3: Mengenverordnung, die in den neuen normbereich fällt

Verordnet ist: Omeprazol 40 mg 60 St. N3

Hier hat der Arzt noch die alte N-Bezeichnung auf das Rezept gedruckt. Da aber auch eine Stückzahl angegeben ist, ist diese vorrangig zu beachten. Es handelt sich um eine Stückzahlverordnung. 60 Stück fallen in den neuen N2-Bereich, also muss ein rabattiertes Arzneimittel aus dem N2-Bereich abgegeben werden (50–61 St.). Es kann also vor-kommen, dass der Patient mit einem Rezept über 60 Stück in die Apotheke kommt und Sie ihm eine 50er-Packung mitgeben müssen. Dies ist der Fall, wenn die betreffende Krankenkasse nur Rabattver-träge für 50er-Packungen hat.

4 www.DeutschesApothekenPortal.de

Die aktuell gültigen n-Bereiche für die ver-schiedenen Wirkstoffe bzw. Arzneimittel-gruppen können mit hilfe des AMnOG packungsgrößen-Checks im DeutschenApo-thekenportal einfach recherchiert werden.

Nach Möglichkeit Rabattarznei abgeben

retA x

Unter den „kleinsten handelspackungen“ fin-den sich manchmal auch nicht rezeptpflich-tige produkte. Dafür könnten die prüfstellen die Erstattung ablehnen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die kleinste packung möglichst auch erstattungsfähig ist.

TIpp: die „Ohne-Alles-Verordnung“Doch wie muss ein Patient versorgt werden, der eine Verordnung ohne N-Bezeichnung und ohne Stückzahl/Mengenangabe vorlegt?

Werden Arzneimittel weder unter Angabe der Normgröße noch unter Nennung der Stückzahl oder der PZN verordnet, so muss der Apotheker die kleinste im Handel befindliche Packung abgeben.

Mehr als günstig.Mehr als günstig.

Die AL-ternative mit Vielfalt

ALIUD® PHARMA – Ihre preiswerte

Zusatzempfehlung!

ALIUD® PHARMA GmbHGottlieb-Daimler-Str. 19 · D-89150 Laichingen · Tel.: 0 73 33/96 51-0 · Fax: 0 73 33/96 51-6004

www.aliud.de · [email protected]

Anz-APO-Dialog-200x95-BEL.indd 1 29.07.11 11:25

Auch hier gilt der Grundsatz, nach Möglichkeit eine Rabattarznei abzugeben.

auf einen generischen Aromatasehemmer nicht zu Compliance-Problemen kommt, sollten Sie Ihre Kundinnen daher entsprechend beraten.

Anregungen und Tipps für Ihr Beratungsge-spräch können Sie einem aktuellen Beratungsleit-faden zu dem Thema entnehmen.

Umstellung auf generische Aromatasehemmer Neuer Beratungsleitfaden zur Compliance-Optimierung

Aromatasehemmer werden in der Thera-pie von postmenopausalen Brustkrebser-krankungen eingesetzt. nachdem der patent-schutz für die Aromatasehemmer Anastro-zol (Arimidex®), Exemestan (Aromasin®) und Letrozol (Femara®) abgelaufen ist, stehen auch generische produkte zur Verfügung.

Patientinnen können jedoch verunsichert sein, wenn sie in der Apotheke nicht mehr ihr gewohntes Präparat erhalten. Damit es bei einer Umstellung

Beratungsleiffaden kostenlos downloaden: www.DAPdialog.de/281

6

serV Ice

www.DeutschesApothekenPortal.de

Neuer Service: Frage des Tages zur Arzneimittelabgabe

Sicherlich haben Sie es schon bemerkt: Auf der Startseite unseres Online-portals www.DeutschesApothekenportal.de stellen wir Ihnen seit kurzem täglich einen interes-santen RETAX-Fall oder eine problematische Fragestellung zur Arzneimittelabgabe vor – reinschauen lohnt sich! Mit diesen Informa-tionen und Tipps möchten wir Sie vor teuren Retaxationen schützen.

Frage des Tages zur Arzneimittelabgabewww.DAPdialog.de/213

FALL 1

FALL 2

Sind die 24er Packungsgrößen „Alendron 70 mg 1x wö.“ nicht abgabefähige „Jumbopackungen“?

Frage:

Ich hatte mal das Gefühl, es verstanden zu haben, bin nun aber doch nicht mehr ganz sicher.

Ist Alendronsäure Hexal 24 Stück (Nx, PZN 3296455) abgabefähig?

Antwort:

Wenn es wirklich so verordnet wurde, dann ist es eine Stückzahlverordnung und da gibt es eigentlich keinen Rückgriff auf die alten N-Bereiche. Aber: Es bleibt die Frage, ob es sich wirklich um eine nicht abgabefähige „Jumbopackung“ handelt.

Bitte lesen Sie im Mitgliederbereich des Retax-Forums weiter: www.DAPforum.de/211

Namentliche Verordnung einer Nx bzw. ktp

Frage:

Verordnet ist Clinda-saar® 600 N2 (ohne Stückzahl), KRK AOK Sa.-Anhalt. Es handelt sich dabei um eine Nx-Packung außerhalb der Normierung (ursprüng-lich war es eine N2). Die Stückzahl ist zwar nicht auf der Verordnung aufgedruckt, aber doch nachvoll-ziehbar, da die alte N2 Clinda-saar® 18 Stück enthält. Darf diese Verordnung wie eine Stückzahlverord-nung betrachtet werden oder muss sie als Wirk-stoffverordnung behandelt und mit einem Rabatt-arzneimittel aus dem Mengenbereich 27–33 Stück beliefert werden?

Antwort:

Eine Normgrößenverordnung bleibt eine Normgrö-ßenverordnung. Unter folgenden Bedingungen darf aus dem alten N-Bereich abgegeben werden:

• wenn sich im alten und im neuen N2-Bereich eine Rabattarznei findet

• wenn in beiden Bereichen keine Rabattarznei existiert

• wenn im neuen N-Bereich keine Rabattarznei existiert.

In diesem Fall allerdings muss aus dem neuen N2-Bereich abgeben werden, da die Firma ratio-pharm mit der vorliegenden Kasse einen Rabattver-trag im neuen N-Bereich hat.

Bitte lesen Sie im Mitgliederbereich des Retax-Forums weiter: www.DAPforum.de/212

gut InfOrMIert

Kompressionsstrümpfe – Retaxierungen vermeiden

Eine Retax-Falle ist die Verwendung einer Sonder-pZn anstelle der hilfsmittelnummer.

Neuere Lieferverträge mit Abrechnung nach §302 SGB V erfordern immer die Angabe der Hilfsmittel-nummer. Besonders häufig betroffen sind Maßan-fertigungen. Denn hier gibt es keine reguläre PZN, und Apotheker vermuten oft, dass keine Hilfsmit-telnummer existiert. Seit 2006 gilt jedoch die Rege-lung, dass alle Kompressionsstrumpf-Hersteller spezifische Hilfsmittelnummern auch für ihre Maßprodukte beantragen müssen. Deshalb: Auch bei Maßanfertigungen von Kompressionsstrümp-fen muss die zehnstellige Hilfsmittelnummer auf das Rezept gedruckt werden.

Technik Innovation Qualität

Unzählige gute Ideen.

Millionen von Maschen.

Zwanzig bewegte Jahre.

Ein Grund zum Feiern.

Wir danken unseren Partnern und Kunden für 20 Jahre vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.

BELSANA Medizinische Erzeugnisse . www.belsana.de

AZ BELSANA Jubiläum 200x147.indd 1 27.07.11 18:31

Verordnet: Schenkelstrümpfe K2 a-g 1 Paar mit Haftband

VeRoRdNuNgSBeiSPiel

Die Patientin erhält ihre vertrauten BELSANA microsoft, Kkl. 2, Schenkelstrumpf A-G mit Haft-band. Aufgrund der Maße zeigte sich, dass eine Maßanfertigung erforderlich war.

In der Preisliste „Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ findet sich unter „Maßan-fertigung Schenkelstrümpfe KKL II“ die Positions-nummer 17.06.12.1.xxx. Die drei fehlenden Stellen der Hilfsmittelnummer müssen bei der Abrech-nung durch die entsprechenden drei Stellen des Produktes ersetzt werden, in diesem Beispiel mit der „096“ (meist in der Apotheken-EDV oder auf der  Herstellerrechnung zu finden). Zusätze wie Haftbänder müssen mit der dafür vorgesehenen Hilfsmittelnummer separat aufgeführt werden.

Weitere Informationen und Tipps hierzuwww.DAPdialog.de/221

www.DeutschesApothekenPortal.de

PAc k u ng s grö s s e n V e rOr dn u ng

8

Erstattungsfähigkeit neuer und alter „Jumbopackungen“

Das Inkrafttreten des AMnOG hat dazu geführt, dass nicht erstattungsfähige packungen, deren Stückzahl über der größ-ten Messzahl der jeweils aktuellen packungs-größenverordnung liegt („Jumbopackung“), in der Apotheken-EDV kaum noch erkennbar sind.

Früher waren in der Apotheken-EDV nur die drei Größen N1, N2 und N3 für genormte Packungs-größen verzeichnet und „Jumbopackungen“ an einer fehlenden N-Bezeichnung oder der Bezeich-nung „nb“ erkennbar. Seit Januar wird eine Vielzahl neuer Normbezeichnungen verwendet, die zudem je nach EDV-Anbieter auch noch unterschiedlich ausfallen. Eine einheitliche, für alle Apotheken- und Arztsysteme verbindliche Kennzeichnung gibt es offensichtlich nicht.

Sehen wir uns einmal die gesetzlich verbindliche Packungsgrößenverordnung an.

Das grundsätzliche Abgabe-verbot für „Jumbopackungen“ gilt nach wie vor

§2 (4) Packungen, deren Inhalte die jeweils größte der auf Grund dieser Verordnung bezeichneten Packungs­größe übersteigen, dürfen nicht zu Lasten der gesetz­lichen Krankenversicherung abgegeben werden.

Das Abgabeverbot gilt nur für Fertigarzneimittel:

§ 1 (1) Fertigarzneimittel nach § 4 Absatz 1 des Arznei­mittelgesetzes, die von einem Vertragsarzt verordnet und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden können, werden einer Packungsgrö­ßenkennzeichnung wie in den Anlagen aufgeführt, […]

das „Jumbo“-Abgabeverbot gilt allerdings nicht für Packungsgrößen, die lediglich auf-grund der aktuellen Absenkung der größten Messzahl zu „Jumbos“ wurden, vor dieser

Absenkung jedoch nicht über der größten Messzahl lagen (18 Monate ab Absenkung):

§1 (1a) Bei Anwendung der Spannbreiten nach Absatz 1 ist kaufmännisch zu runden. Bei einer Absenkung der Messzahl für die jeweils größte auf Grund dieser Verordnung bezeichnete Packungs­größe gilt für Fertigarzneimittel, die bereits vor der Absenkung der maßgeblichen Messzahl in den Ver­kehr gebracht wurden und deren Packungsinhalte die jeweils größte auf Grund dieser Verordnung bezeichnete Packungsgröße auf Grund der Absen­kung der Messzahl übersteigen würden, für einen Zeitraum von 18 Monaten nach dem jeweiligen Inkrafttreten der Absenkung die vor dem Inkraft­treten der Änderung zuletzt maßgebliche Mess­zahl fort.

Aber daraus folgt auch:

Alle Packungen, die schon vor der aktuellen Absenkung der größten Messzahl (meist n3) „Jumbos“ waren, bleiben „Jumbos“ und sind nicht erstattungsfähig!

Hat der Arzt die „Jumbopackung“ ausdrücklich verordnet – zum Beispiel durch ein „!“ – darf ein Vielfaches der größten Packung abgegeben werden.

§6 (3) des RahmenvertragÜberschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegt Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverord­nung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.

IMpRESSUMHerausgeber: DeutschesApothekenPortalDAP GmbHGeschäftsführer Günter C. BeiselAgrippinawerft 22, 50678 KölnE-Mail: info@DeutschesApothekenPortal.dewww.DeutschesApothekenPortal.deLayout: FAI Healthcare, KölnAuflage: 37 500 Exemplare

Weitere Informationen und Tipps in unseren Newslettern:www.DAPdialog.de/231www.DAPdialog.de/232www.DAPdialog.de/233

www.DeutschesApothekenPortal.de 9

n e u e s Aus de r W I s s e ns c H A f t

Durch Chronotherapie zu mehr Erfolg in der Bluthochdruck-Therapie

Bluthochdruck kann unbehandelt zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen füh-ren. Daher kommt der Therapie mit blut-drucksenkenden Medikamenten eine beson-dere Bedeutung zu.

Obwohl heute eine Vielzahl an Substanzen zur Verfü-gung steht, werden die Zielwerte mit einer hypertensi-ven Monotherapie häufig nicht erreicht. Durch Kombi-nation synergistisch wirkender Substanzen kann jedoch eine höhere Wirksamkeit erzielt werden. So lässt sich z. B. mit einer Kombination von Candesartan und Hydrochlorothiazid (HCT), z. B. mit Blopress® forte 32 mg Plus 25 mg, bei der Mehrzahl der Patienten mit schwerer Hypertonie der Zielblutdruck < 140/90 mm Hg erreichen.1

Die Wirksamkeit einer Therapie hängt jedoch nicht allein davon ab, mit welchen Medikamenten sie erfolgt – auch der Zeitpunkt der Medikamenteneinnahme spielt eine Rolle. Bei größerem Bedarf an Blutdrucksen-kung, gerade in der Nacht, kann durch die Aufteilung der Medikamentengabe auf den Morgen und den Abend eine stärkere Wirkung erzielt werden als durch die Gabe von allen Medikamenten am Morgen.2 Es konnte weiterhin nachgewiesen werden, dass bei Behandlung mit einer Dreifachkombination die Einnahme mindes-tens eines Antihypertensivums am Abend das kardio-vaskuläre Risiko sowie die kardiovaskuläre Morbidität

BLOPRESS® 32 mg PLUS 12,5 mg/ BLOPRESS® forte 32 mg PLUS 25 mg • Zus.: Arzneilich wirksame Bestandteile: 1 Tabl. BLOPRESS® 32 mg PLUS 12,5 mg enth.: 32 mg Cande sartancilexetil u. 12,5 mg Hydrochlorothiazid. 1 Tabl. BLOPRESS® forte 32 mg PLUS 25 mg enth.: 32 mg Cande sartancilexetil u. 25 mg Hydrochlo-rothiazid. Sonst. Be stand teile: Carmel lose-Cal cium, Hypro lose, Eisen(III)-oxid (E 172), Lactose-Monohydrat, Mg-stearat, Maisstärke, Macrogol. Anw.: Es-sent. Hypertonie, wenn diese d. eine Monother. m. Candesartancilexetil od. Hy-drochlorothiazid nicht ausreich. kontrolliert werden kann. Gegenanz.: Überemp-fi ndl. geg. einen d. Wirkstoffe, einen d. sonst. Bestandteile od. geg. Sulfo-namidderivate (Hydrochlorothiazid). Schwangersch. u. Stillzeit, schw. Ein-schränk. d. Nierenfunkt., schw. Einschränk. d. Leberfunkt. u./od. Cholestase, therapieresist. Hypokaliämie u. Hyperkalzämie, Gicht. Nebenw.: Aus Erfah-rungen n. Markteinführung sehr selt. unter Cande sartancilexetil: Leukopenie, Neutropenie, Agranulozytose, Hyperkaliämie, Hyponatriämie, Schwindel, Kopf-schm., Übelk., erhöhte Leberenzymwerte, Leberfunktionsstör., Hepatitis, Angio-ödem, Hautausschlag, Urtikaria, Pruritus, Rückenschm., Arthralgie, Myalgie, Einschränk. d. Nierenfunkt. einschl. Nierenversagen b. anfäll. Pat. Unter Hydro-chlorothiazid-Monother. traten auf: häufi g: Hyper glykämie, Hyperurikämie, Stör. d. Elektrolythaushalts (einschl. Hyponatriämie u. Hypokaliämie), Benom-menh., Schwindel, Schwäche, Glukosurie, Cholesterin- u. Triglyceridanstieg. Gelegentl.: Orthostat. Hypotonie, Anorexie, Appetitvermind., Magenreiz., Di-arrhoe, Obstipation, Hautausschlag, Urtikaria, Photo sen sibilität. Selt.: Leukope-nie, Neutropenie/Agranulozytose, Throm bozytopenie, aplast. u. hämolyt. Anä-mie, Knochenmarkdepress., anaphylakt. Reakt., Schlafstör., Depress., Ruhelo-sigkeit, Parästhesie, vorübergeh. unscharfes Sehen, Herzrhythmusstör., nekrot. Angiitis (Vaskulitis, kutane Vaskulitis), Atemnot (einschl. Pneumonitis u. Lungen-ödem), tox. epiderm. Nekrolyse, Reakt. ähnlich einem kut. Lupus erythematodes bzw. Wiederauftr. eines kutanen Lupus erythematodes, Pankreatitis, Ikterus (in-trahepat. cholestat. Ikterus), Muskelkrämpfe, Nierenfunktionsstör., interstit. Nephritis, Fieber, Blut-Harnstoff-Stickstoff- (BUN) u. Serum-Kreatinin-Anstieg. Mögliche Laborwertveränd.: Abnahme d. Hämoglobin- od. Natriumwerte, Erhö-hung der ALAT (S-GPT), Kreatinin-, Harnstoff-, Kalium-, Harnsäure- und Glukose-werte, sowie der ASAT (S-GOT). Hinw.: Beeinträchtigung b. Führen v. Kraft-fahrzeugen od. b. Bedienen v. Maschinen mögl., da während einer Behandl. Schwindel od. Müdigkeit auftreten können. In Verbind. m. Anästhesie u. chirurg. Eingriffen Hypotonie mögl. Sehr selt. Einsatz intraven. Flüssigk. u./od. Vasopres-soren b. starker Ausprägung d. Hypotonie erforderl. Wechselw. sowie sonst. Hinw.: siehe Fachinfo. Handelsformen: N1/28 Tabl., N2/56 Tabl., N3/98 Tabl. Verschreibungspfl ichtig. Stand: Februar 2009

Takeda Pharma GmbH · Viktoriaallee 3 – 5 · 52066 Aachen · www.takeda.de In Lizenz der Takeda Pharmaceutical Company Limited, Osaka, Japan

Unsere starken Hochdosiskombinationen:

12,5mgmg3225 mgmg32forte

Manche können mehr.

Blopress_200x95.indd 1 21.01.11 16:44

und Mortalität signifikant senkt.3 Zudem ergab eine Studie, dass durch eine abendliche Gabe von Cande-sartan – allein oder in Kombination mit HTC – auch eine bestehende Albuminurie signifikant reduziert werden kann.4

Es spricht also vieles dafür, die hypertensive Thera-pie dem individuellen Blutdruckprofil des Patienten anzupassen und ggf. eine abendliche Medikamenten-einnahme vorzunehmen.

1 Baumgart P et al. 2011. Pragmatic and Observational Research 2: 5–12.2 Hermida RC et al. 2008. Hypertension 51: 69–76.3 Hermida RC et al. 2010. Chronobiology International 27: 1629–1651.4 Kario K et al. 2010. Journal of Hypertension 28: 1574–1583.

beratungsleitfaden bluthochdrucktherapie

Entscheidend für eine gute Blutdruck-einstellung ist die regelmäßige Medika-menteneinnahme. Tipps und Anregun-gen, wie Sie die Compliance Ihrer Kun-den fördern können, finden Sie in unse-rem aktuellen Beratungsleitfaden.

Hier können Sie den Beratungsleitfaden und die Patienteninformation downloaden: www.DAPdialog.de/241

Beratungsleitfaden zur Optimierung der Patienten-Compliance in der Bluthoch-druck-Therapie am Beispiel von Blopress®

Erhöhter Blutdruck birgt große gesundheitliche Risiken: Gefäßschädigungen und Schlag-anfälle, aber auch Herzinsuffizienz, periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK) oderchronische Niereninsuffizienz können die Folge sein.

Eine dauerhaft gute Blutdruckeinstellung scheitert häufig an der Compliance: Oft sind sichHochdruckpatienten des Risikos nicht bewusst oder es gelingt ihnen nicht, ihren Lebensstilzu ändern. Manche haben falsche Vorstellungen vom Ablauf einer Blutdruckeinstellungoder verkennen, dass meist eine dauerhafte Medikamenteneinnahme nötig ist. Wieder andere geben wegen Nebenwirkungen auf.

Die Beratung in der Apotheke spielt für die Therapietreue eine äußerst wichtige Rolle.Sie kennen den Patienten und können einschätzen, welche Complianceprobleme auftretenkönnen. Folgendes sollten Sie im Patientengespräch berücksichtigen bzw. ansprechen:

Exakte Einnahmehinweise geben, evtl. aufschreiben- Beispiel Blopress®: nur 1x täglich, vor oder nach einer Mahlzeit

Generelle Probleme bei der Medikamenteneinnahme, z.B. häufiges Vergessen, erfragen- Bedeutung der regelmäßigen Einnahme hervorheben- Tipps geben, z.B. feste Einnahmezeiten, Medikament sichtbar platzieren, Tablettierhilfen

Potenzielle Nebenwirkungen und Kombinierbarkeit mit anderen Medikamenten ansprechen- Häufigste Nebenwirkungen von Blopress® sind Kopfschmerzen, Schwindel sowie eine

Infektion der Atemwege; die Kombination mit anderen Präparaten ist in der Regel möglich (Packungsbeilagen beachten).

Exemplarisches Beratungsgespräch (P = Patient / A = Apotheker, PTA)

: Guten Tag. Ich möchte dieses Rezept einlösen.: Gerne. Mit Blopress® hat Ihnen Ihr Arzt ein Mittel zur Senkung des Blutdrucks verordnet.

Wichtig für den Therapieerfolg ist allerdings, dass Sie es regelmäßig einnehmen. Denn nurdann kann die gewünschte Blutdrucksenkung erreicht und das Auftreten von Folgeerkran-kungen vermieden werden.

: Muss ich bei der Einnahme etwas beachten?: Blopress® ist sehr einfach anzuwenden. Die Einnahme erfolgt einmal täglich. Sie können es

vor oder nach einer Mahlzeit nehmen.: Muss ich mit Nebenwirkungen rechnen?: Blopress® ist in der Regel gut verträglich. Nebenwirkungen, die auftreten können, sind z. B.

Kopfschmerzen und Schwindel oder eine Infektion der Atemwege. Treten derartige Nebenwir-kungen auf, sind sie aber meist leicht und vorübergehend. Sollten Sie während der Einnahmebis dahin unbekannte Symptome bemerken, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.

: Wie Sie wissen, nehme ich noch andere Medikamente ein. Kann es da Probleme geben?: Nein, Blopress® kann nach bisherigen Erkenntnissen mit Ihren anderen Medikamenten kombi-

niert werden. Wichtig ist immer, dass Sie das Medikament regelmäßig einnehmen. Außerdemsollten Sie Ihren Blutdruck regelmäßig kontrollieren. Ich gebe Ihnen noch eine Patienten-information mit – zum Nachlesen, was Sie beachten sollten und für die Senkung Ihres Blut-hochdrucks außerdem tun können.

Das exemplarische Beratungsgespräch ersetzt nicht die vollständigen Angaben der Fachinformation.

A

A

A

A

P

P

P

P

* gilt nur für 8 mg, 16 mg, 24 mgWirkstoff: Hydromorphonhydrochlorid. Zusammens. 1 RTbl. 4/8/16/24 mg enthält: Arzneilich wirks. Bestandt.: 4/8/16/24 mg Hydromorphonhydrochlorid (entspr. 3,55/7,09/14,19/21,28 mg Hydromor-

phon). Sonst. Bestandt.: Mikrokrist. Cellulose, Hypromellose, Macrogol 6000, Ethylcellulose, Hyprolose, Propylenglycol, Talkum, Carmellose-Na, Mg-Stearat, hochdisp. Siliciumdioxid, Titandioxyd.

Zusätzlich 8mg: Eisen(III)-oxid, Zusätzlich 16 mg: Eisen(III)-hydroxid-oxid x H20. Anw.-geb.: Behandlung starker Schmerzen. Gegenanz.: Überempf.keit ggü. d. Wirkstoff od. e. d. sonst. Bestandt.,

Atemdepress. m. Hypoxie u./od. Hyperkapnie, schw. chron. obstrukt. Lungenerkrank., Koma, akut. Abdomen, paralyt. Ileus. Gleichz. Gabe v. Monoaminoxidase-Hemmern od. wenn diese in d. letzten

2 Wo. abgesetzt wurden. Warnhinw. u. Vorsichtsmaßn.: Vorsicht wg. Opioidüberdos. (Atemdepression!) b. Pat. mit: bek. Opioidabhängigk., Kopfverletzg., Krampfleiden, Alkoholismus, Delirium tre-

mens, tox. Psychose, Hypotonie m. Hypovolämie, Bewusstseinsstör., Gallenwegserkrank., Gallen- od. Nierenkolik, Pankreatitis, obstrukt. od. entzündl. Darmerkrank., Prostatahyperplasie, NNR-

Insuffizienz, Hypothyreose, chron. obstrukt. Atemwegserkr., vermind. Atemreserve, älteren od. geschwächten Pat. u. Pat. m. schw. Beeinträchtigung d. Nieren- od. Leberfunktion. LZ-Anw. kann z.

Toleranz m. physischer u. psychischer Abhängigk. führen, b. bestimmungsgem. Anw. b. chron. Schmerzpat. jedoch deutlich vermindert. Kreuztoleranz z. anderen Opioiden mögl.. Entzugssympt. b.

abruptem Therapieende! Bes. Vorsicht b. Pat. m. Alkohol-, Drogen- od. AM-Missbrauch i. d. Vorgeschichte. B. Vermutung od. Auftreten e. paralyt. Illeus Behandl. sofort abbrechen. B. Hyperalgesie

Dosisredukt. od. Wechsel z. anderen Opioiden. Nicht empf. wird praeop. od. 24 h postop. Einsatz (erhöht. Risiko e. Ileus). B. Pat. m. zusätzl. Schmerzther. 12 h v. OP kein Hydromorphon. B. bestehender

NNR-Insuff. Plasmakortisolkonz. kontrollieren. AM nicht f. initiale Opioidther. geeignet. Nur für orale Anw. bestimmt, nicht zerkauen u. zermörsern. Anw. kann b. Dopingkontr. z. posit. Ergebnisse

führen. Schwangersch. u. Stillz.: Nicht empfohlen. Nebenw.: Immunssyst.: sehr selten Überempfl.reakt.. Psyche: Häufig Verwirrtheit. Gelegentl. Dysphorie, Euphorie, Halluzinat.. Selten Abhängigk.,

Angst, Agitiertheit. Nerven: Häufig: Schwindel, Somnolenz. Gelegentl. Kopfschm., Tremor od. unwillk. Mskl.kontraktionen, Parästhesie. Selten Krampfanfälle, Sedierung. Sehr selten Hyperalgesie.

Augen: Gelegentl. Miosis, Sehstörg.. Herz: Gelegentl. Tachykardie. Selten Bradykardie, Palpitationen. Gefäße: Häufig Hypotonie. Atemwege, Brustraum, Mediastinum: Selten: Atemdepr., Bronchospas-

men. GIT: Häufig Obstipation, Mundtrockenh., Übelkeit, Erbrechen. Gelegentl.: Bauchschm., Dyspepsie. Sehr selten Paralyt. Ileus. Leber, Galle: Selten Gallenkolik, Erhöhg. Pankreasenzyme. Sehr selten

Erhöhg. Leberenzyme. Haut, Unterhautzellgew.: Häufig Pruritus, Schwitzen. Gelegentl.: Hautausschl., Urtikaria. Selten Gesichtsrötung. Niere, Harnwege: Häufig Harnverhalt, verstärk. Harndrang.

Geschlechtsorg., Brustdrüse: Gelegentl. Vermind. Libido, Impotenz. Allgem. Erkrankg: Häufig Asthenie. Gelegentl. Toleranz, Entzugsersch. (Sympt. wie Agitiertheit, Angst, Nervosität, Schlaflosigkeit,

Hyperkinese, Tremor, gastroint. Sympt.). Sehr selten peripheres Ödem. Verschreibungspflichtig. Pharmazeutischer Unternehmer: Winthrop Arzneimittel GmbH, Urmitzer Str. 5,

56218 Mülheim-Kärlich Stand: März 2010 (018345)

Darreichungsform(en) / Packungsgrößen:

4 mg Retard-Tabletten (20 St./N1; 50 St./N2; 100 St./N3)

8 mg Retard-Tabletten (20 St./N1; 50 St./N2; 100 St./N3)

16 mg Retard-Tabletten (20 St./N1; 50 St./N2; 100 St./N3)

24 mg Retard-Tabletten (20 St./N1; 50 St./N2; 100 St./N3)

Wichtige Hinweise für den Patienten:

● Die Retard-Tabletten sind entlang der Kerbe teilbar!* Die Tabletten sind unzerkaut mit

ausreichend Flüssigkeit zu schlucken und dürfen nicht zermahlen oder zerstoßen werden.

● Tabletten nicht aus dem Blister drücken: An der Perforation trennen, dann Deckfolie

von der Bodenfolie trennen.

● Lagerung: lichtgeschützt luftdicht verschlossen, in der Originalverpackung vor

Feuchtigkeit schützen. Entnahme erst kurz vor der Einnahme, keine Abfüllung in

Wochen-Dosiersysteme (Heimversorgung!).

● Kein Alkohol: Sedierung, Atemdepression!

● „MAO-Hemmer“ sind 14 Tage vor Beginn einer Hydromorphon-Einnahme abzusetzen

(Heimversorgung!).

● Die Anfangsdosis beträgt im Allgemeinen 4 mg alle 12 Stunden. Die Dosis sollte

schrittweise erhöht werden, bis eine adäquate Schmerzlinderung erreicht ist.

● Hydromorphon Winthrop® sollte nicht länger als nötig eingenommen werden.

● Die häufigsten Nebenwirkungen sind Übelkeit (vor allem zu Beginn der Behandlung)

und Obstipation.

Hydromorphon Winthrop®

A B G A B E H I l F E

auf einen Blick

Arzneimittelabgabe und Retax-Vermeidung

Wirkstoff: Hydromorphonhydrochlorid

Anwendungsgebiet(e): Behandlung von starken Schmerzen

Abgabestatus: BtMDie häufigsten Retax-Fallen bei BtM-Verordnungen:

● Gültigkeit: Ausstellungsdatum + 7 Tage = letzter möglicher Abgabetag.

● Eindeutige Mengenbezeichnung erforderlich: „10P“ oder „N2“ reichen nicht aus!

● Gebrauchsanweisung erforderlich: Einzel- und Tagesgabe oder der Vermerk „gemäß schriftl.

Anweisung“. Bei „Take-Home“-Verordnungen zusätzlich die Reichdauer des Substitutions-

mittels in Tagen (i. d. R. max. 7 Tage).

● Bei Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge innerhalb von 30 Tagen oder

mehr als zwei verschiedenen BtM muss der Buchstabe „A“ vermerkt sein (vgl. § 2 BtMVV).

● Name, Anschrift, Telefonnr., Berufsbezeichnung, eigenhändige Unterschrift des

verschreibenden Arztes, im Vertretungsfall der Vermerk „i. V.“.

● Bei Gemeinschaftspraxen ist der verordnende Arzt im gemeinsam genutzten

Stempel kenntlich zu machen (zu unterstreichen)!

AMNOG-Hinweis: Bei BtM spielt die Zuordnung zu den neuen Normbereichen keine Rolle:

● Die Stückzahl muss immer angeben sein!

● Die Stückzahl muss unabhängig vom zugehörigen N-Bereich immer eingehalten werden!

Rabattverträge: Hydromorphon Winthrop® ist für > 28 Millionen GKV-Versicherte rabattiert.*

(Stand April 2011)Wichtige Substitutionshinweise für die Apotheke:

Verordnungsbeispiel: Hydromorphon Winthrop® 4 mg Retardtabl. 100 St. N3

„Alle 12 Std. eine Retardtablette“

Austausch gegen Produkte wirkstoffgleicher Erstanbieter:

Ein Austausch ist nicht möglich, da diese entweder abweichende Dosisintervalle oder vom

GBA nicht für den Austausch freigegebene Darreichungsformen aufweisen!

Vorsicht, falls Ihre EDV einen Austausch anzeigt!

Weitere Arbeitshilfen: www.retaxhilfe.de

Hydromorphon Winthrop®

A B G A B E H I l F E

auf einen Blick

Arzneimittelabgabe und Retax-Vermeidung

s e rV Ic e

Neue Service-Plattform Fortbilden, informieren, beratenDas Winthrop-Kompetenz-Center im DeutschenApothekenPortal

Ab sofort bietet das neue Winthrop-Kom-petenz-Center Informationen und Services zu OTC- und Rx-Arzneimitteln. Die einzigar-tige Online-plattform richtet sich an alle Apothekenmitarbeiter und versammelt wert-volle Inhalte wie Fortbildungen oder Bera-tungstools, die auch gesundheitspolitische Aspekte, z. B. Retax-Fallen, berücksichtigen.

Das Winthrop-Kompetenz-Center steht auf drei Säulen: 1. Wissen – Lernen und fortbildenHier stehen alle aktuellen, von der Apothekerkam-mer zertifizierten Fortbildungen zum Download bereit. 2. Patienten – Informieren und beratenIn diesem Bereich können Apothekenmitarbeiter Beratungshilfen, exemplarische Patientengesprä-che und Patientenbroschüren herunterladen – eine wertvolle Unterstützung für die tägliche Bera-tungsarbeit in der Apotheke.3. Arzneimittel – empfehlen und AbgebenUmfangreiche Arbeitshilfen zu arzneimittelspezi-fischen sowie administrativen Themen bietet die-ser Abschnitt – von Tipps zur BtM-Rezeptprüfung bis hin zu wertvollen Hinweisen zur Retax-Vermei-dung.

Alle Unterlagen können bequem heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die kostenlose Wissens-plattform wird kontinuierlich aktualisiert und überzeugt durch einfaches und schnelles Handling.

Auch mit Blick auf die „Pflicht zum Angebot einer Beratung“, die wohl in der neuen ApoBetrO festge-schrieben sein wird, offeriert das neue Winthrop-Kompetenz-Center somit willkommene Hilfen und Unterstützung mit hoher Praxisrelevanz für das gesamte Apotheken-Team.

Hier gehts zur neuen Service-Plattform: www.winthrop-kompetenz-center.de

Abgabehilfe Hydromorphon Winthrop www.DAPdialog.de/251

Themen zu diskutieren, Erfahrungen mit Kollegen auszutauschen und Ihre Optimierungsvorschläge direkt an die EDV-Firmen zu richten. Zugang zu den Foren haben nur Apotheker/innen und Mitarbeiter der jeweiligen Software-Firma.

Inzwischen haben die DAP-Foren über 5.100 Mit-glieder! Dies ist eine ideale Voraussetzung, um viel-schichtige Erfahrungen und Tipps rund um die EDV auszutauschen.

Kostenlos registrieren: www.DAPforum.de/261

EDV-Probleme in Zusammenhang mit der Pa ckungs größenverordnung gehören momentan in vielen Apotheken zum Arbeitsalltag. Deshalb sind wir dem Wunsch vieler Apotheker nachgekommen

und haben neue, soft-warespezifische Unter-foren zum Erfahrungs-austausch rund um EDV-Probleme in unser DAP RETAX-Forum integ-riert. Damit möchten wir Ihnen die Möglich-keit geben, relevante

Neu: Softwarespezifische EDV-Foren

» ADG » Awinta » Lauer Fischer » Pharmatechnik » weitere EDV-Firmen / Allgemeines

www.DeutschesApothekenPortal.de10

Aus de r I n dust r I e

www.DeutschesApothekenPortal.de 11

Levofloxacin Heumann

Mit dem Patentablauf von Tavanic® steht ab sofort Levofloxacin Heumann zur Verfügung. Neben der Einhaltung der pharmazeutischen Qualitätskrite-rien beweisen auch Bioverfügbarkeitsstudien die hohe Qualität der Heumann-Generika. Damit ist die therapeutische Vergleichbarkeit mit dem Origi-nal gegeben und eine preiswerte Substitution mög-lich.

Levofloxacin Heumann ist rabattarzneimit-tel von ca. 120 krankenkassen und gehört zu den drei günstigsten generika im Markt (hier-für werden die Preise 14-tägig angepasst).

Exemestan Heumann

Mit dem Aromatasehemmer Exemestan Heumann 25 mg überzogene Tabletten erweitert Heumann sein Produktportfolio. Neben der gleichen Darrei-chungsform deckt Exemestan alle Indikationen des Originals Aromasin® ab. Dies ermöglicht eine uneingeschränkte Substitution.

exemestan Heumann ist rabattarzneimittel von ca. 120 krankenkassen und gehört zu den drei günstigsten generika im Markt (hierfür werden die Preise 14-tägig angepasst).

Letrozol Heumann

Nach dem Patentablauf der Aromatasehemmer Ari-midex® (Wirkstoff Anastrozol) und Aromasin® (Wirkstoff Exemestan) steht ab sofort Letrozol von Heumann zur Verfügung. Letrozol ist für die glei-chen Indikationen wie das Original Femara® zuge-lassen, jedoch bereits zum Einführungstermin deutlich günstiger.

Letrozol Heumann ist rabattarzneimittel von ca. 120 krankenkassen und gehört zu den drei günstigsten generika im Markt (hierfür werden die Preise 14-tägig angepasst).

Für die individuell angepasste Behandlung stehen zwei unterschiedliche Wirkstärken in den Packungsgrößen fünf, sieben und zehn zur Verfü-gung:• LevofloxacinHeumann250mg

filmtabletten• LevofloxacinHeumann500mg

filmtabletten Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG

Für die individuell angepasste Behandlung steht ExemestanHeumann25mg in den Packungsgrö-ßen 30 sowie 100 als überzogene Tablette zur Ver-fügung.

Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG

Für die individuell angepasste Behandlung steht LetrozolHeumann2,5mgFilmtabletten in den Packungsgrößen 30 sowie 100 zur Verfügung.

Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG

Unter allen Teilnehmern verlosen wir 5 Amazon-Gutscheine über

jeweils 25 Euro.

Was ist bei Verordnungen ohne Angabe zur Packungsgröße (weder Stückzahl noch PZN) abzugeben?

?ONLINE-FragE zum arzneimittelaustausch

Gutschein

25,-5x

Mitmachen und gewinnen unter:

www.DAPdialog.de/271

www.DeutschesApothekenPortal.de12

Aus de r I n dust r I e

BlutzuckermessungSetzen Sie auf hohe Qualität zu einem fairen Preis!

Gluco-test Plus® – die Empfehlung für Ihre Kunden

Verordnungseinschränkung bei Harn- und Blutzuckerteststreifen

Harn- und Blutzuckerteststreifen dürfen ab dem 1. Oktober 2011 nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenver-sicherung verordnet werden, wenn sie für den Patienten wirkliche Vorteile haben. Von dieser Entscheidung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im März 2011 getroffen hatte, sind vor allem nicht-insulinpflichtige Dia-betiker betroffen. Diese bekommen Blutzuckerteststreifen zukünftig nur noch im Ausnahmefall, wenn eine instabile Stoffwechsellage vorliegt, erstattet. Bei insulinpflichtigen Diabetikern werden die Kosten für Blutzuckerteststreifen hingegen weiterhin von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Viele Diabetiker müssen ihren Blutzu-ckerspiegel regelmäßig kontrollieren. Bei der Auswahl eines geeigneten Messsystems kommt es vor allem auf zuverlässige Mess-ergebnisse sowie auf eine leichte Bedien-barkeit des Messgerätes an. nicht zuletzt ist auch der preis der Blutzuckerteststreifen von Bedeutung.

Für Vdek-Versicherte gilt z. B., dass mindestens zehn Prozent aller verordneten Packungen für Blutzuckerteststreifen mit Teststreifen beliefert werden müssen, die im Vdek-DAV-Versorgungsver-trag in der günstigeren Preisgruppe B gelistet sind. Aber auch bei anderen Patienten sollte Wert auf einen günstigen Preis gelegt werden, z. B. wenn der Patient die Teststreifen nicht erstattet bekommt.

Zu den günstigen Blutzuckerteststreifen der Preis-gruppe B gehören z. B. Gluco-test Plus® Teststrei-fen.

Das zugehörige Messsystem Gluco-test Plus® TD-4230 bietet einen besonders hohen bedien-komfort: Das Messgerät verfügt über ein großes Display, eine Erinnerungsfunktion für 4 Zeiten, ein Keton-Warnsignal und eine Teststreifen-Auswurf-Funktion für eine besonders hygienische Anwen-dung. Die einfache Handhabung erlaubt eine bequeme und sichere Blutaufnahme – auch an alternativen Körperstellen.

eine hohe Messgenauigkeit wurde in einer unabhängigen Studie des Instituts für Diabetes-Technologie Ulm belegt.* Unter den in dieser Studie getesteten Blutzuckermesssystemen ist Gluco-test Plus® TD-4230 das einzige, dessen Teststreifen in der Preisgruppe B des Vdek-DAV-Versorgungsver-trags gelistet sind.

empfehlen sie gluco-test Plus® und setzen sie damit auf• eine hohe, geprüfte Qualität und• einen hohen Bedienkomfort• zum generischen Preis!

* Zschornack E et al. Institut für Diabetes­Technologie GmbH an der Universität Ulm. Untersuchung der Messgenauigkeit 12 verschiedener Systeme zur Blutglukose­Selbstmessung nach DIN EN ISO 15197. Jahrestagung der Deutschen Diabe­tes Gesellschaft 2010, Poster 208.

Reisezeit: Umsatzsteigerung in der Apotheke

Zum Auffüllen der Reiseapotheke finden jetzt in der Urlaubszeit viele Kunden den Weg in die Offizin. Ein guter Anlass für (Zusatz-)Verkäufe aus Frei- und Sichtwahl.

An einer fachkundigen Beratung zur Reiseapotheke sind viele Kunden interessiert. Dabei sollten Sie auch das Thema Impfschutz ansprechen.

Helfen Sie Ihren Kunden, die Reiseapotheke je nach Urlaubsregion individuell zusammenzustellen. Gewisse Basics dürfen dabei nicht fehlen:

• Pflaster und Verbandsmaterial• Desinfektionsmittel für Hautverletzungen• Fieberthermometer und Schmerzmittel • Medikamente gegen Reiseübelkeit, z. B. Rodavan® S• Medikamente gegen Durchfall • Wundheilsalbe

Zusatzverkäufe aus dem freiwahlsortimentDie Zusammenstellung der Reiseapotheke ist ein guter Anlass, mit Ihren Kunden über Produkte aus dem Freiwahlsortiment zu sprechen: Hat der Kunde schon an Sonnenschutz und entsprechende Haut-pflege gedacht? Werden Insektenschutzmittel und Hygieneartikel für den Urlaub benötigt?

Individuelle MedikamenteErinnern Sie Ihre Kunden auch daran, sich recht-zeitig mit Medikamenten zu bevorraten, die regel-mäßig eingenommen werden – z. B. Mittel gegen Hypertonie, Insulin etc. Denn diese sind je nach Urlaubsland nur schwer oder gar nicht erhältlich.

Die bewährten Produkte von

www.gruenwalder.deGrünwalder Gesundheitsprodukte GmbH

Ruhlandstraße 5 • 83646 BadTölz

Rodavan®SGrünwalder

Gar nicht übel …… gegen Reisekrankheit

Der Klassiker… millionenfach bewährtTeilbare und gut schluckbareTabletteAuch für Kinder ab 6 Jahren geeignet

Zus.: 1 Tabl. enth.: Arzneilich wirksamer Bestandteil: 50 mg Dimenhydrinat. Sonst. Bestandteile: Calciumhydrogenphosphat; Lactose; Cellulosepulver;Poly(0-carboxymethyl)stärke, Natriumsalz; Hochdisperses Siliciumdioxid; Magnesiumstearat. Anw.: ZurVorb. u. Beh. von Übelkeit und Erbrechen unter-schiedl. Ursprungs, insb. bei Reisekrkh. (nicht bei Chemotherapie). Gegenanz.: Kdr. < 6 Jahre, Überempfindlichkeit ggü. einem d. Best.teile oder Antihi-staminika, akutem Asthma-Anfall, grünem Star, Nebennieren-Tumor, Störung der Produktion des Blutfarbstoffes, Vergrößerung der Vorsteherdrüse,Krampfanfällen, Mangeldurchbl. des Gehirns,Alkoholabusus und während der letzten Schwangerschaftsw. Nebenw.: Schläfrigkeit, Benommenheit, Schwin-del, Muskelschwäche, Mundtrockenheit, Gefühl d. verstopften Nase,Tachykardie, Sehstörungen, Erhöhg. d.Augeninnendrucks, Miktionsstör., Magen-Darm-Beschwerden; sehr selt. (bes. bei Kdr.) paradoxe Reakt. wie Unruhe, Erregung, Schlaflosigk.,Angstzustände u. a.; allergische Hautreakt., Lichtemfindlichk.d. Haut, Leberfunktionsstör. (cholestat. Ikterus); in Ausnahmefällen Blutzellschäden; Hinweis: Reaktionsverm. wird beeinträchtigt. Wechselw.: Bei gleichz.Gabe von and. zentral dämpfenden Arzneim. evtl. gegens.Verstärkung der Wirkg. Weitere Einzelh.: siehe Gebrauchsinfo. Dos.anl.: ZurVorbeugung 3 x 1-2Tbl. /Tag, zur Behandlung alle 4 Std. 1-2Tbl. /Tag, jed. nicht mehr als 6Tbl. /Tag. Packungsgrößen: 10 und 20Tabl. Apothekenpflichtig!

Rodavan_2011A:Layout 1 03.08.2011 20:58 Uhr Seite 1

Informationen zur Reisegesundheit: www.crm.de

Aus de r I n dust r I e

A k t u e L L e s

Ärger mit den aktuellen AOK-Rabattverträgen?

Noch immer gibt es probleme mit der Umsetzung der AOK-Rabattverträge vom 1. Juni. Deshalb haben wir zu Beginn eine Umfrage gestartet, um herauszufinden, wie groß der Ärger tatsächlich ist.

Wir hoffen, dass die Umsetzung nach den nächsten Zuschlägen einvernehmlicher geschieht.

Übrigens: Für Anfang des kommenden Jahres plant das Bundesgesundheitsministerium eine Aktualisierung der Packungsgrößenverordnung, da seit der letzten Änderung im Mai 2011 neue Arz-neimittel mit neuen Wirkstoffen auf den Markt gekommen sind.

Die Ergebnisse der Umfrage:

geringer Ärger mit der Umstellung

77,6 %20,8 %

kein Ärger mit der Umstellung

großer Ärger mit der Umstellung

1,6 %

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Karies

einFarbton

außer-gewöhn-lich

persön-lichesFürwort(4. Fall)

Körper-stellung

Fahr-gast-kabineim Zug

Busch-wind-röschen

japa-nischesSchrift-zeichen

eineBerlinerUni(Abk.)

Teil-strecken

Abk.:Green-wich

auf derStelle,sofort

polit.Interes-senver-tretung

finger-fertig,gewandt

BeamterimantikenAthen

Busch-messer

InselvorSpitz-bergen

aufbe-gehren

rotesSchwer-metall

Vor-führung

chem.ZeichenfürArgon

sehrkurzeFilme

eineWahr-neh-mung

senk-rechteAus-dehnung

hinteresSchiffs-segel

Gourmet

Staat inWest-afrika

Stadt inArgenti-nien(Buenos)

türk.Anrede(Herr)

Vornamevon Ten-nisprofiAgassi

Schutz-göttinvonAthen

SchliffimBeneh-men

Anteils-schein

rotie-rendesWerk-zeug

Neben-buhler

euro-päischeMünze

Ruder-lager

Haupt-stadt vonApulien

ruhm-reich

VornamedesMalersDix

Lager-platz

franzö-sischerunbest.Artikel

Abk.:Volt-sekunde

Box-begriff(Abk.)

bibli-scheMänner-gestalt

Stadt-kernvonParis

genmani-pulierteWesen

franzö-sischerArtikel

veraltet:Oboe

geschlos-senerHaus-vorbau

15

r ät s e L

Rätseln Sie mitFinden Sie das richtige Lösungswort!

Damit Sie an der Verlosung teilnehmen können, benötigen wir folgende Daten:

Faxen Sie die Lösung an 0221/222 8 33 22

Sie möchten uns die Lösung lieber mailen? Kein Problem: [email protected] Betreff: Rätsel DIALOG 4. Einsendeschluss: 16.09.2011. Es gelten die allgemeinen Daten- schutz bestimmungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Nachname, Vorname

Apotheke

Straße

PLZ/Ort

E-Mail-Adresse

Ge winnen Sie mit etwas Glück einen

ipod nano!

Abb. ähnlich

AMnOG-ARBEITShILFEnnach wie vor bereiten die neuen AMnOG-Austauschkriterien enor-men Zeitaufwand, Ärger und erheb-liche Retax-Gefahren.

Im Laufe der vergangenen Mona-te haben wir eine Anzahl von Ar-beitshilfen entwickelt, mit denen wir Sie kostenlos bei der AMnOG-konformen Arzneimittelabgabe und der Reduzierung von Retaxationen unterstützen wollen.

Auf der Rückseite dieser Ausgabe finden Sie eine Auflistung der wich-tigsten Arbeitshilfen, die Sie per Link im DeutschenApothekenportal finden, downloaden und ausdrucken können.

zum Ausschneiden und Sammeln

kein Ärger mit der Umstellung

Arbeitshilfen für die ArzneimittelabgabeNeben dem Online-Packungsgrößencheck – der Datenbank mit den neuen N-Bereichen zum AMNOG-Packungsgrößenaustausch – finden Sie im DeutschenApothekenPortal weitere praktische Arbeitshilfen zur Arzneimittelabgabe, die Sie auch unter den angegebenen Links kostenlos downloaden und in der Apotheke ausdrucken können.

www.dAPdialog.de/201AMNOG-Packungsgrößencheck

online-datenbank zur N-Bereich-Suche nach Wirkstoffen oder Arzneimittelgruppen

www.dAPdialog.de/285Abgabehilfe zum neuen AMNOG-Packungsgrößenaustausch

www.dAPdialog.de/202AMNOG-Packungsgrößenaustausch am Beispiel von Omeprazol

www.dAPdialog.de/286AMNOG-Aut-idem-Abgabe lt. neuem Rahmenvertrag seit 1.4.2011

www.dAPdialog.de/287Berechnung des Importmalus/-bonus

www.dAPdialog.de/288Desensibilisierungs-Verordnungen

www.dAPdialog.de/289Neue Regelung: BSNR und LANR

www.dAPdialog.de/290Ausdrückliche Importverordnung

Arbeitshilfen zur Arzneimittelabgabe

www.dAPdialog.de/292Aktuell rabattierte PZN aller Kassen

www.dAPdialog.de/293Archiv aller rabattierten PZN seit 2007

www.dAPdialog.de/294Rabattverträge zu Originalen und Altoriginalen

online-datenbanken zu Rabattverträgen

www.dAPdialog.de/296Patienteninformation zum AMNOG

www.dAPdialog.de/297Patienteninformation zum Arzneimittelaustausch

www.dAPdialog.de/298Arbeitshilfe Mehrkostenregelung

Patienteninformationen zum downloaden und Abgeben

www.dAPdialog.de/299Hier können Sie den kostenlosen E-Mail-Newsletter bestellen:

www.dAPforum.de/261Hier können Sie sich kostenlos registrieren:Das Forum ist nur für Apotheker/-innen zugänglich.

www.deutschesApothekenPortal.de

Weitere wichtige Informationen zur AMNOG-konformen Arzneimittelabgabe und zu Retaxierungsproblemen finden Sie in den wöchentlichen DAP E-Mail-Newslettern, z. B. „Jumbofalle“ www.DAPdialog.de/231

Diskutieren Sie mit über 5.000 Kolleginnen und Kollegen im größten deutschen Apotheker-Forum zu aktuellen Problemstellungen in der Apotheke.

dAP e-Mail-NeWSletteR

dAP RetAX-FoRuM

Sta

nd

: 08

/20

11