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Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Lehrplan für die Fachschule für Agrarwirtschaft Fachrichtung Landbau Schwerpunkt Landwirtschaft Herausgegeben am: 07.08.2003 Aktenzeichen: 945 D - 51324/35 FS11 Kennzeichnung: FS11

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Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend

Lehrplan für die Fachschule für Agrarwirtschaft Fachrichtung Landbau Schwerpunkt Landwirtschaft

Herausgegeben am: 07.08.2003 Aktenzeichen: 945 D - 51324/35 FS11 Kennzeichnung: FS11

Inhalt SeiteVorwort

I

Mitglieder der Lehrplankommission

II

1. Vorgaben für die Lehrplanarbeit

1

2. Leitlinien des Bildungsgangs 6

3. Konzeption der Lernmodule

10

3.1 Lernmodulübergreifende Kompetenzen Methodenkompetenzen Selbst- und Sozialkompetenzen

1313

3.2 Lernmodulspezifische Kompetenzen (Fachkompetenzen) Lernmodul 1: Berufs- und Arbeitspädagogik 14Lernmodul 2: Kommunikation und Arbeitstechniken I 16Lernmodul 3: Kommunikation und Arbeitstechniken II 17Lernmodul 4: Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache I 18Lernmodul 5: Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache II 19Lernmodul 6: Unternehmensanalyse I 20Lernmodul 7: Unternehmensanalyse II 22Lernmodul 8: Unternehmensführung I 23Lernmodul 9: Unternehmensführung II 25Lernmodul 10: Unternehmensumfeld I 27Lernmodul 11: Unternehmensumfeld II 29Lernmodul 12: Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten I 30Lernmodul 13: Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten II 33Lernmodul 14: Tierische Produkte erzeugen und vermarkten I 35Lernmodul 15: Tierische Produkte erzeugen und vermarkten II 39Lernmodul 16: Abschlussprojekt 42

Lernmodul 17: Milch- und Rindfleischerzeugung optimieren 43 Lernmodul 18: Ökologischer Landbau 43 Lernmodul 19: Nachwachsende Rohstoffe 43 Lernmodul 20: Datenverarbeitung in der Landwirtschaft 43 Lernmodul 21: Regionalspezifisches Lernmodul 43 Lernmodul 22: Zusatzqualifizierendes Lernmodul 43 Lernmodul 23: Berufsbezogenes Lernmodul 43 Lernmodul 24: Fachhochschulreifeunterricht 43

4. Anhang

4.1 Hinweise zur Umsetzung der Lernmodule in Unterricht in der Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landbau 44

4.2 Leistungsfeststellung und Zertifizierung eines Lernmoduls Abschließende Leistungsfeststellung eines Lernmoduls Wiederholung eines Lernmoduls Befreiung vom Unterricht Abschlusszeugnis

454.3 Inhalte der Lernmodule im 1. und 2. Schuljahr 544.4 Arbeitsplan für Lernmodul 16 57

I Vorwort

Mit Einführung dieses Lehrplans bestimmen erstmals Lernmodule die Struktur rhein-land-pfälzischer Lehrpläne für die berufliche Weiterbildung in der Fachschule. Der damit verbundene Wandel von einer fachsystematischen zur handlungssystemati-schen Struktur vollzieht sich vor dem Hintergrund veränderter Arbeitsstrukturen in den Unternehmen: Erfolgreiche berufliche Tätigkeit erfordert hohe Flexibilität und eigenverantwortliches Arbeiten im Sinne gestiegener Qualitätsanforderungen.

Wesentliches Merkmal der neuen Fachschul-Lehrpläne ist die Auswahl und Ausrich-tung unterrichtlicher Themen und Lerninhalte und der damit verbundenen Kompeten-zen nicht mehr ausschließlich an wissenschaftlichen Disziplinen bzw. Teildisziplinen, sondern insbesondere an beruflichen Handlungsfeldern. Damit wird der Wandel von der Wissensvermittlung zur Kompetenzvermittlung deutlich. Ziel modularisierter Lehrpläne ist, die Handlungskompetenz der Fachschülerinnen und Fachschüler nicht nur in ihrem beruflichen Umfeld, sondern auch in ihrer privaten Lebensführung nach-haltig zu fördern. Dieser Paradigmenwechsel begann mit der Einführung von Lernfel-dern in der Berufsschule.

Weiteres Kennzeichen der neuen Lehrpläne ist deren bewusst angestrebte Gestal-tungsoffenheit. Durch die größere Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Lerngruppen wird die Entwicklung der gesamten Fachschule im Sinne einer Profilbil-dung deutlich gestärkt.

Allen, die an der Erarbeitung des Lehrplans mitgewirkt haben, sei an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt. Besonderer Dank gilt den Mitgliedern der Lehrplankom-mission, die den Mut besessen haben, sich auf dieses neue curriculare Gestaltungs-prinzip bei ihrer Arbeit einzulassen. Ich bin überzeugt, dass der Lehrplan ein wichti-ges Instrumentarium ist, die Qualität des Unterrichts zu steigern und die Fachschule attraktiver und erwachsenengerechter zu machen.

Doris Ahnen

II

Mitglieder der Lehrplankommission Thorsten Adler Bickendorfer Straße 3, 54636 Nattenheim Wolfgang Altenhöfer Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Be-

rufsbildende Schule, Brodenheck 3, 54534 Bitburg Gregor Brings Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft

Montabaur-Altenkirchen, Bahnhofstraße 32 56410 Montabaur Helmut Caspary Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und

Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz Friedhelm Dietrich Hofgut Erbensborn, 55566 Bad Sobernheim Thomas Endres Hauptstraße 28, 54636 Meckel Detlef Groß Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft

Montabaur-Altenkirchen, Fachstelle für Tierhaltung und Fut-terbau

Hochstraße 11, 57610 Altenkirchen Dr. Ewald Heinz (Federführung) Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft und

Weinbau, Berufsbildende Schule, Bildungszentrum Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach Ernst-Ludwig Hettich Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft und

Weinbau, Berufsbildende Schule, Bildungszentrum Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach Erhard Horst-Saur Geisbüschhof, 56727 Mayen Dr. Peter Huck Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Be-

rufsbildende Schule, Von-Braun-Straße 1 67657 Kaiserslautern Dr. Bernd Husse Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft,

Weinbau und Gartenbau, Berufsbildende Schule Egbertstraße 18/19, 54295 Trier Jakob Jonas Dorfstraße 29, 56727 Mayen-Hausen Karl-Theodor Jung Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft,

Weinbau und Gartenbau, Berufsbildende Schule Wormser Straße 111, 55276 Oppenheim Dr. Johann Junk Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Be-

rufsbildende Schule, Brodenheck 3, 54534 Bitburg Dieter Kleine Pädagogisches Zentrum, Europaplatz 7-9 55543 Bad Kreuznach Wolfgang Knechtges Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Be-

rufsbildende Schule, Brodenheck 3, 54534 Bitburg Norbert Milbert Neuscheuerhof, 64673 Bauler Michael Pape Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Be-

rufsbildende Schule, Von-Braun-Straße 1 67657 Kaiserslautern Dr. Rolf Paulus Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft und

Weinbau, Berufsbildende Schule, Bildungszentrum Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach

III

Werner Riedel Staatliche Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau, Berufsbildende Schule,

Breitenweg 71, 67435 Neustadt Norbert Schenten Kapellenstraße 11, 54689 Jucken Gerhard Stumm Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft und

Weinbau, Berufsbildende Schule, Bildungszentrum Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach Stefan Thiex Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Landwirtschaft, Be-

rufsbildende Schule, Brodenheck 3, 54534 Bitburg Unterstützt wurde die Lehrplankommission von Helmut Scherhag Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Aussenstelle Kob-

lenz, Bahnhofplatz 9, 56068 Koblenz

1

1. Vorgaben für die Lehrplanarbeit Rechtliche Rahmenbedingungen Grundlage für diesen Lehrplan bildet die Fachschulverordnung vom 19. Dezember 2003

(Amtsblatt 3/2004, S. 102 ff.) in ihrer letzten Fassung.

Der erfolgreiche Besuch der Fachschule

− führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung mit dem Ziel, Fachkräfte zu Leiterinnen und Leitern agrarwirtschaftlicher Betriebe und Unternehmen zu qualifizieren

− qualifiziert für Tätigkeiten auf mittlerer Führungsebene im agrarwirtschaftlichen Dienstleis-tungsbereich

− ermöglicht Einzel- und Zusatzqualifikationen der beruflichen Fort- und Weiterbildung so-wie den Erwerb der Fachhochschulreife (§ 2 LVO - FS)

− berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz (§§ 8 (6) SchulG1 und 16 ff. LVO - FS)

− befähigt Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung, die aufgrund des permanenten technischen und wirtschaftlichen Wandelns veränderten und gestiegenen beruflichen Anforderungen zu bewältigen sowie eigenverantwortliche und selbstständige Tätigkeiten wahrzunehmen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule Agrarwirtschaft ist die Berechtigung ver-

bunden, die Berufsbezeichnung

- Staatlich geprüfte Wirtschafterin / Staatlich geprüfter Wirtschafter, Fachrichtung Landbau, Schwerpunkt Landwirtschaft (§ 15 (1) LVO - FS, einjähriger Wirtschafterbildungsgang)

- Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Landbau, Schwerpunkt Landwirtschaft (§ 15 (2) LVO - FS, zweijähriger Technikerbildungsgang)

zu führen.

1 KMK-Beschluss vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 22. Oktober 1999 findet Berücksichtigung.

2

Zeitliche Rahmenbedingungen Der Lehrplan geht von folgender Stundentafel aus:

Stundentafel für die Fachschule

Fachbereich Agrarwirtschaft Fachrichtung Landbau Schwerpunkt Landwirtschaft Lernmodule Gesamtstundenzahl 1. Schuljahr 2. Schuljahr

A. Pflichtmodule I. Fachrichtungsübergreifender Bereich

1. Berufs- und Arbeitspädagogik 120 2. Kommunikation und Arbeitstechniken I 40 3. Kommunikation und Arbeitstechniken II 40 4. Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache I 40 5. Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache II 40 II. Fachrichtungsbezogener Bereich 6. Unternehmensanalyse I* 80 7. Unternehmensanalyse II* 80 8. Unternehmensführung I* 120 9. Unternehmensführung II1)* 100

10. Unternehmensumfeld I 120 11. Unternehmensumfeld II 80 III. Schwerpunktbezogener Bereich

12. Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten I* 320 13. Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten II1)* 240 14. Tierische Produkte erzeugen und vermarkten I* 320 15. Tierische Produkte erzeugen und vermarkten II1)* 260 16. Abschlussprojekt 80

B. Wahlpflichtmodule 2) 160 160

17. Milch- und Rindfleischerzeugung optimieren 18. Ökologischer Landbau 19. Nachwachsende Rohstoffe 20. Datenverarbeitung in der Landwirtschaft** 21. Regionalspezifisches Lernmodul 22. Zusatzqualifizierendes Lernmodul

Pflichtstundenzahl 1200 1200 C. Wahlmodule 3) 200 200

*/**/***/ Fpr = Klassenteilung gem. Nr. 6 und 7 der VV über die Klassen- und Kursbildung an berufsbildenden Schulen

vom 2. Juli 1999 in der jeweils geltenden Fassung 1) Zwei dieser Lernmodule sind nach § 10 für die Abschlussprüfung auszuwählen. 2) Zwei Wahlpflichtmodule pro Schuljahr werden in Absprache mit den Fachschülerinnen und Fachschülern festgelegt. 3) Ein oder mehrere berufsbezogene Lernmodule können den Fachschülerinnen und Fachschülern nach den Möglich-

keiten der Schule pro Schuljahr angeboten werden. Gem. §§ 16 ff. LVO können Fachschülerinnen und Fachschüler die Fachhochschulreife für ein Studium an Fachhoch-schulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland durch Zusatzunterricht erwerben.

Gem. Fachschulverordnung führen die Lernmodule 2, 4, 6, 8, 10, 12 und 14 sowie zwei Wahlpflichtmodule nach dem 1. Schuljahr zum Abschluss als Staatlich geprüfte Wirtschafterin bzw. Staatlich geprüfter Wirtschafter.

3

Curriculare Rahmenbedingungen Auf der Erfahrung mit dem bisher verbindlichen Lehrplan für die Fachschule für Landbau

vom 15. Oktober 1997 wird aufgebaut. Außerdem findet die Vereinbarung über den Erwerb

der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen, KMK-Beschluss vom 5. Juni 1998 i.

d. F. vom 22. Oktober 1999, Berücksichtigung.

Die im Lehrplan ausgewiesenen Lernmodule, Handlungssituationen/Ziele und Kompetenzen

sind für den Unterricht verbindlich. Die Reihenfolge ihrer Umsetzung während der Schulzeit

bleibt der einzelnen Schule eigenverantwortlich überlassen.

In den ausgewiesenen Zeitansätzen für die Lernmodule sind die Zeiten für den Pädagogi-

schen Freiraum und die Leistungsfeststellung enthalten.

Den Unterschieden in Vorbildung, Lernausgangslagen und Interessen der Fachschülerinnen

und Fachschüler trägt der Lehrplan durch seine Konzeption als Offenes Curriculum Rech-

nung. Somit gehen die fachschulspezifischen Pädagogischen Freiräume, die den erwachse-

nen Schülerinnen und Schülern selbstgesteuerte, von den Lehrerinnen und Lehrern mode-

rierte Lernprozesse ermöglichen, über die allgemeinen Regelungen zu „Pädagogischer Frei-

raum und schuleigene Schwerpunktsetzung“ (VV des MBWW vom 2. Juni 2000, Amtsblatt

12/2000, S. 420, insbes. Ziff. 1 und 2) hinaus.

Die Schule legt vor Beginn des Unterrichts die zeitliche Abfolge der Lernmodule über die

Dauer des Bildungsgangs fest, wobei die vorgesehene Wochenstundenzahl einzuhalten ist.

Die Festlegung wird in Abstimmung mit den Schulen vorgenommen, die innerhalb der Regi-

on Lernmodule mit gleicher Bezeichnung führen (§ 5 (1) LVO-FS).

Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Arbeitspläne für den Unterricht an

allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen vom 30. April 1981 (Amtsblatt 12/1981, S.

291) verlangt als Planungshilfe für die Unterrichtsgestaltung das Erstellen eines Arbeitsplans

auf der Grundlage des geltenden Lehrplans. Die Aufgabe der Bildungsgangkonferenz bzw.

der einzelnen Lehrkraft besteht darin, im Hinblick auf die Lerngruppe und die Unterrichtszeit

einen entsprechenden Arbeitsplan zu erstellen, der u. a.

− eine inhaltliche und organisatorische Zuordnung festlegt

− eine didaktische Konkretisierung ausweist

− Verknüpfungen mit anderen Lernmodulen, Handlungssituationen/Zielen und den ver-schiedenen Kompetenzen aufzeigt

− Zeitansätze vorsieht

− methodische Hinweise enthält

− Medien benennt

− sonstige Hilfen zur Umsetzung des Lehrplans in Unterricht anbietet.

4

Für den Arbeitsplan ist es notwendig, dass sich alle Lehrkräfte einer Klasse zu einem Team

zusammenschließen und sich bezüglich Vorgehensweisen sowie modulübergreifenden Lehr-

Lern-Arrangements bei der Realisierung der Handlungssituationen/Ziele gemeinsam ab-

stimmen.

Die notwendige Koordination der Inhalte der einzelnen Lernmodule ist in den schulinternen

Arbeitsplänen vorzunehmen. Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern ist es, die curricularen

Vorgaben des Lehrplans in bezug auf den Bildungsauftrag der Fachschule unter Berücksich-

tigung schulischer bzw. regionaler Besonderheiten zu konkretisieren und umzusetzen. Die

damit verbundene umfassende curriculare Planungsarbeit und die Realisierung des hand-

lungsorientierten Lehr-Lern-Konzepts erfordert die Weiterentwicklung bisheriger Unterrichts-

strategien. Eine auf Orientierungs-, Erkenntnis- und Handlungsfähigkeit in komplexen, reali-

tätsnahen Systemen zielende berufliche Weiterbildung ist nicht mehr allein mit Lehr-Lern-

Situationen vereinbar, in denen möglichst effektiv in gegebenen Zeitrahmen bewährte beruf-

liche Fertigkeiten begründet werden. Auch die Vermittlung einer Fülle an Detailwissen, das

zudem nach Wissenschaftsgebieten bzw. Schulfächern von einander getrennt und damit von

beruflichen Handlungsvollzügen losgelöst ist, erscheint hierfür unzureichend. Die angestreb-

te berufliche Handlungskompetenz ist nicht durch ein lineares Abarbeiten des Lehrstoffes zu

erreichen, sondern es gilt, die fachlich relevanten Probleme und Inhaltsstrukturen in einen

durchgängigen situativen Kontext zu stellen und aus diesem heraus mit den Lernenden zu

erarbeiten und zu systematisieren.

Konkrete und zentrale Planungsgrundlage für die Umsetzung lernmodulorientierter Lehrplä-

ne ist der Jahres- bzw. Bildungsgang-Arbeitsplan. Er dient der Planung und Kontrolle bei der

Umsetzung des Lehrplans in Unterricht. In ihm sind die im Bildungsgangteam getroffenen

Absprachen und Planungen zusammen gefasst. Die Reihenfolge der Lernmodule, die

schwerpunktmäßig zu vermittelnden Kompetenzen, die Inhalte sowie die Zeitansätze werden

den Lehrenden dort zugeordnet.

Das Erstellen eines Jahres- bzw. Bildungsgang-Arbeitsplans setzt zwingend die genaue

Kenntnis der in den Lernmodulen ausgewiesenen Kompetenzen und Inhalte voraus. Nur dann

ist es erst möglich, die entsprechenden Absprachen über Kompetenzen, Inhalte, Methoden

und Zeiten der jeweiligen Lernsituationen zu treffen und insbesondere unnötige Dopp-

lungen und Wiederholungen zu vermeiden. Dabei verlangt das Prinzip der Teilnehmerorientie-

rung ein hohes Maß an Flexibilität bei der konkreten Ausgestaltung des vereinbarten Rah-

mens.

Die bei den einzelnen Lernmodulen, Handlungssituationen/Zielen und Kompetenzen ange-

führten Hinweise dienen als Orientierungshilfe für die Umsetzung des Lehrplans in Unter-

richt; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern verstehen sich als didak-

5

tisch-methodische Empfehlungen und geben z. B. bevorzugte Unterrichtsverfahren für

exemplarisches Lernen oder geeignete Unterrichtshilfen/Medien an. Die Hinweisspalte soll

der Lehrerin und dem Lehrer auch dazu dienen, Anmerkungen zum eigenen Unterricht und

zur Lehrplanerprobung aufzunehmen.

Hingewiesen wird auf die Ausführungen in der Landesverordnung zur/zum

− Umsetzung der Lernmodule in Unterricht (§§ 4 (2) und 5)

− Leistungsfeststellung (§ 9)

− Abschlussprojekt (§ 11)

− Zertifizierung (§ 14).

Schülerbezogene Rahmenbedingungen Aufnahmevoraussetzung im Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachschule ist in der Regel nach § 6 (1) LVO - FS für den Wirtschafterbildungsgang der

1. Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Be-rufsschulbesuch bestand, sowie eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder

2. Abschluss eines einschlägigen Bildungsgangs der zweijährigen höheren Berufsfachschule. 3. Abschluss der Berufsschule und eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.

In den Technikerbildungsgang kann gem. § 6 (2) aufgenommen werden, wer die

1. Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 1 oder 2 zuzüglich einer nach der Berufsausbildung oder dem Abschluss der zweijährigen höheren Berufsfachschule liegenden einschlägigen einjährigen Berufstätigkeit oder

2. Voraussetzungen nach Absatz 1 Nr. 3

nachweist.

Wird der Unterricht nur in den Wintermonaten erteilt, ist der Nachweis über die einjährige

Berufstätigkeit bis zum Unterrichtsbeginn des zweiten Schuljahres zu erbringen

Die Berufsausbildung bzw. der Bildungsgang sind einschlägig, wenn sie der jeweiligen Fach-

richtung entsprechen. Ist die abgeschlossene Berufsausbildung nicht einschlägig, so ist zu-

sätzlich eine einschlägige Berufstätigkeit von zwei Jahren nachzuweisen.

Die Zulassung zu einem einzelnen Lernmodul (§ 13 LVO) erfordert eine Beratung hinsichtlich

der vorausgesetzten Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz, um sicher zu stellen,

dass Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sich in die Lerngruppe einfügen können.

Der durch Modularisierung und Seiteneinstieg verstärkten Heterogenität der Lerngruppen

trägt der Lehrplan durch seine Konzeption als Offenes Curriculum Rechnung. Die im Laufe

des Bildungsgangs aufzubauende Selbst- und Sozialkompetenz verlangt allerdings eine At-

mosphäre der Offenheit und des Vertrauens, die nur in einer weitgehend stabilen Lerngruppe

entstehen kann. Insofern ist die Aufnahmekapazität einer Gruppe für Seiteneinsteigerinnen

und Seiteneinsteiger begrenzt.

6

2. Leitlinien des Bildungsgangs Tätigkeits- und Anforderungsprofil Die Fortbildung in der Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landbau, soll Fachkräfte

mit beruflicher Erfahrung befähigen, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen zu führen

und leitende Aufgaben in der mittleren Führungsebene im agrarwirtschaftlichen Dienstleis-

tungsbereich zu übernehmen (§ 2 LVO-FS).

Das Berufsbild einer Staatlich geprüften Wirtschafterin/eines Staatlich geprüften Wirtschaf-

ters und einer Staatlich geprüften Technikerin/eines Staatlich geprüften Technikers, Fach-

richtung Landbau, unterliegt ständigen Veränderungen, insbesondere verursacht durch die

laufende Beachtung der Markterfordernisse, des Verbraucherschutzes, der ökonomischen

Bedingungen, der ökologischen Begrenzungen und der arbeitswirtschaftlichen Erfordernisse.

Marktkonforme Entscheidungen zu treffen, hängen letztlich auch zusammen mit der zuneh-

menden Globalisierung der Wirtschaft und der Entwicklung der Informations- und Kommuni-

kationstechniken.

Das Berufsbild der Staatlich geprüften Wirtschafterin/des Staatlich geprüften Wirtschafters,

Fachrichtung Landbau, ist insbesondere gekennzeichnet durch die Fähigkeit und Bereit-

schaft zur

- ökonomischen und eigenverantwortlichen Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Unternehmens

- markt- bzw. kundenkonformen Erzeugung qualitativ hochwertiger Agrarprodukte

- Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes

- artgerechten Tierhaltung und zum verantwortungsvollen Tiertransport

- Bewerkstelligung zunehmender Aktivitäten in der Betriebsorganisation und Verfahrens-technik

- Aufbereitung und Präsentation aussagefähiger Verbraucherinformationen.

Zudem beinhaltet der erfolgreiche Abschluss als Staatlich geprüfte Wirtschafterin/Staatlich

geprüfter Wirtschafter, Fachrichtung Landbau, die Qualifizierung zur Vorbereitung auf das 2.

Schuljahr mit Abschluss als Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker bzw.

Landwirtschaftsmeisterin/Landwirtschaftsmeister.

Das Berufsbild der Staatlich geprüften Technikerin/des Staatlich geprüften Technikers, Fach-

richtung Landbau, zeichnet sich zusätzlich zum oben dargestellten Berufsbild aus durch die

Fähigkeit und Bereitschaft zur

- selbstständigen strategischen Weiterentwicklung eines landwirtschaftlichen Unterneh-mens

- Übernahme von qualifizierten Tätigkeiten auf mittlerer Führungsebene im agrarwirtschaft-lichen Dienstleistungsbereich

- Führung und Betreuung von Auszubildenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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Zudem ermöglicht dieser zweijährige Bildungsgang die Qualifizierung zum Erwerb der bun-

desweiten Fachhochschulreife.

Die erfolgreiche Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs bzw. Unternehmens oder die

zielgerichtete Übernahme leitender Aufgaben in der mittleren Führungsebene im landwirt-

schaftlichen Bereich erfordern mentale Mobilität, Kreativität, Motivation und Offenheit, Eigen-

verantwortung und Risikobereitschaft.

Daraus folgt eine zunehmende Bedeutung von Kompetenzen wie

- selbstständiges Aneignen und Weitergeben von Wissen

- Kommunikationsfähigkeit, zunehmend auch in einer Fremdsprache

- Umgang mit Präsentations- und Moderationstechniken

- Optimieren von Arbeitsabläufen und betrieblichen Prozessen.

Eigeninitiative, konzeptionelles Denken, Durchsetzungsvermögen, Menschenkenntnis, geis-

tige und soziale Flexibilität, Sprachgewandtheit, kulturelle Offenheit sowie die Fähigkeit,

Problemlösungen zu entwickeln und Personal zu führen, zeichnen eine umfassend gebildete

Persönlichkeit aus, die dem Anforderungsprofil an eine qualifizierte Leiterin/einen qualifizier-

ten Leiter eines modern ausgerichteten landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Unternehmens

entsprechen. Dies gilt analog auch für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu den wichti-

gen beruflichen Fähigkeiten gehören

- Perspektiven für eine erfolgreiche Unternehmensführung entwickeln

- die strategische Ausrichtung des Unternehmens definieren und Kapazitätsveränderungen ökonomisch bewerten

- operative Entscheidungen treffen und die für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen durchführen

- kontinuierliche Überprüfung der Produktions- und Verfahrensabläufe im Sinne eines Qua-litätsmanagements

- Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme

- zielgerichtetes und systematisches Erschließen neuer Produktionsverfahren und Ver-marktungsmöglichkeiten

- flexibles und kreatives Reagieren auf unvorhersehbare Situationen

- adressatengerechter Einsatz von Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie von Pro-blemlöse- und Entscheidungsfähigkeit.

Strukturelle Veränderungen sowie ständige Neuerungen im Bereich der betrieblichen Abläu-

fe und auch der agrarpolitischen Rahmenbedingungen führen dazu, dass Flexibilität neben

einer hohen physischen und psychischen Belastbarkeit eine besondere Bedeutung erhält.

Handlungskompetenz Damit die Fachschülerinnen und Fachschüler das Tätigkeits- und Anforderungsprofil erfüllen

können, müssen sie eine entsprechende Handlungskompetenz besitzen. Ziel der Hand-

lungskompetenz ist die Bereitschaft und Fähigkeit des Menschen, sich in gesellschaftlichen,

8

beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial

verantwortlich zu verhalten. Sie entfaltet sich in den Dimensionen wie Fachkompetenz, Sozi-

alkompetenz, Selbstkompetenz oder Methodenkompetenz.

Die Fachkompetenz umfasst die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen

Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet

und selbstständig zu lösen und die Ergebnisse zu beurteilen.

Zur Methodenkompetenz zählen Methoden allgemeiner Erkenntnisgewinnung (z. B. Infor-

mationsaufnahme und -verarbeitung, d. h. die Fähigkeit zur selbstständigen Aneignung neu-

er Kenntnisse und Fähigkeiten) und spezielle fachwissenschaftliche Methoden/Arbeitstech-

niken (z. B. Optimierung, Denken in Modellen oder Präsentationstechniken), um selbststän-

dig Lösungswege für komplexe Arbeitsaufgaben anwenden zu können.

Die Sozialkompetenz umfasst die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben

und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen und zu ertragen

sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu

verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und

Solidarität.

Selbstkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit

die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffent-

lichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten

sowie Lebenspläne zu entwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständig-

keit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit sowie Verantwortungs- und Pflichtbe-

wusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellun-

gen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

Struktur des Bildungsgangs Die berufliche Wirklichkeit lässt sich in komplexen Handlungssituationen besser erfassen als

in Unterrichtsfächern; deshalb ist der Lehrplan nicht in Unterrichtsfächern, sondern in Lern-

modulen konzipiert.

Der Unterricht in der Fachschule umfasst fachrichtungsübergreifende, fachrichtungsbezoge-

ne und, je nach Bildungsgang, schwerpunktbezogene Lernmodule, die thematisch abge-

grenzte Einheiten darstellen und sich an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und

Handlungsabläufen sowie an betrieblichen Geschäftsprozessen und deren Organisations-

strukturen orientieren. Es sind mehr als für den Unterricht abgebildete Handlungsfelder: Sie

stellen aus Reflexion gewonnene didaktisch-methodische Einheiten dar.

Die Lernmodule sind offen formuliert und erfordern Spontaneität und Flexibilität in ihrer Um-

setzung in Unterricht, der soweit wie möglich in Projekten realisiert werden soll. Die offene

9

Formulierung im Zusammenhang mit dem (den) Wahlpflichtmodul(en) ermöglicht der jeweili-

gen Schule, ein eigenständiges Profil zu entwickeln.

Weil Lernmodule mehrdimensional ausgelegt und in sich weitgehend abgeschlossen sind,

können auch Interessentinnen und Interessenten, die nicht am gesamten Bildungsgang inte-

ressiert sind, einzelne Lernmodule für eine „Anpassungsfortbildung“ nutzen. Ihnen wird da-

durch eine weitere Möglichkeit eröffnet, den sich ständig verändernden Qualifikationsanfor-

derungen der Arbeitswelt zu entsprechen oder eigenen beruflichen Neigungen nachzugehen.

10

3. Konzeption der Lernmodule Die Fachschule hat das Ziel, Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung zu befähigen, landwirt-

schaftliche Betriebe und Unternehmen zu führen und leitende Aufgaben in der mittleren Füh-

rungsebene zu übernehmen.

Der Unterricht soll die Fachschülerinnen und Fachschüler befähigen, ihre Tätigkeit selbst-

ständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Die Veränderungen in der Arbeitswelt

- z. B. prozessorientiertes Denken, Abbau von Hierarchien, Teamarbeit oder Verantwortung

für das Arbeitsergebnis der Gruppe - haben die Qualifikationsanforderungen verändert. Die

Fachschülerinnen und Fachschüler können die veränderten Anforderungen nur erfüllen,

wenn sie die entsprechende Handlungskompetenz besitzen.

Erfolgreiche Unternehmen setzen voraus, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wir-

kungszusammenhängen denken und die Fähigkeit zum selbstständigen Erarbeiten von

Problemlösungen besitzen. Die Fachschülerinnen und Fachschüler sollen daher in der Aus-

einandersetzung mit typischen landwirtschaftlichen Handlungssituationen und Problemstel-

lungen die geforderten Kompetenzen (wie z. B. Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Kunden-

orientierung, Qualitätsbewusstsein, Projekt- und Produktbezogenheit, Organisationsge-

schick, Flexibilität, Belastbarkeit, Eigeninitiative, Verantwortungsgefühl und Selbstreflexion)

erwerben.

Um dies zu erreichen, verfolgt die Fachschule

• kognitive Ziele wie

- komplexe Zusammenhänge organisieren, strukturieren, angemessen artikulieren und kritisch reflektieren

- Einzelfragen in übergreifende Zusammenhänge einordnen

- theoretische Einsichten nachvollziehen und in abgegrenzten Gebieten selbstständig arbeiten

- sich über einen längeren Zeitraum intensiv in eine Sache einarbeiten

- in verschiedenen Dimensionen und Bereichen reflektieren und argumentieren

- sich sprachlich angemessen und differenziert in Wort und Schrift äußern

• affektive Ziele wie

- Leistungsbereitschaft und -fähigkeit anspornen

- selbstständiges Arbeiten mit Fleiß, Energie, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Genauigkeit und Stringenz fördern sowie Selbstvertrauen entwickeln

- ethische Grundsätze beachten

- Anstrengungen, Rückschläge und Unklarheiten durchstehen

- geistige Beweglichkeit stärken

- Freude am Lernen schaffen

- Kritikfähigkeit gegenüber der eigenen Leistung entwickeln

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• kreative Ziele wie

- Kombinationsfähigkeit ausbilden

- Variabilität und Flexibilität bei der Lösung konkreter Aufgaben fördern

- Einfallsreichtum beweisen

- innovative Lösungsstrategien entwickeln

- sich aus tradierten Denkgewohnheiten lösen

- hinter offensichtlichen Zusammenhängen verborgene Zusammenhänge aufspüren und das Umfeld erkennen, in das alle Zusammenhänge eingelassen sind.

Grundlage des didaktischen Ansatzes für diesen Bildungsgang ist die Kooperation aller be-

teiligten Lehrkräfte einer Bildungsgangkonferenz. Damit lassen sich eigene Denkstrukturen

kritisch überprüfen, Kompetenzen innerhalb des Teams aktivieren und das Arbeitspensum

arbeitsteilig organisieren. In der Bildungsgangkonferenz werden die Arbeitspläne der einzel-

nen Lernmodule aufeinander abgestimmt, Integrationsmöglichkeiten ausgelotet und lernmo-

dulübergreifende Projekte geplant und ausgewertet.

Um der Komplexität des Tätigkeitsfeldes gerecht zu werden, ist es erforderlich, die einzelnen

Lernmodule zu vernetzen.

Die Umsetzung der Lernmodule in Unterricht verlangt von den Lehrkräften Kompetenzen in

den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Produktions- und Verfahrenstechnik, computerge-

stützte Informations- und Kommunikationsmedien sowie in Sprache. Daher dürfte in der Re-

gel ein Team von Lehrerinnen und Lehrern erforderlich sein, um die gesetzten Ziele zu errei-

chen. Eine aus stundenplantechnischen Gründen erforderliche zeitliche Aufteilung auf unter-

schiedliche Lehrkräfte wird auf der Lehrplanebene nicht vorgenommen, sie muss entspre-

chend der jeweiligen Personalsituation vor Ort erfolgen. Daher sind ständig Absprachen er-

forderlich zwischen den Lehrkäften, die in einer Klasse unterrichten; dies betrifft nicht nur die

Abstimmung der Lerninhalte/-ziele, sondern z. B. auch die Entscheidung, welche Lehrkraft

am besten ein bestimmtes Thema unterrichten kann; diese Entscheidungen trifft das Lehrer-

team bei Bedarf vor Ort.

Als Unterrichtsmethode bietet sich projektorientiertes Arbeiten an, das im Laufe des Bil-

dungsgangs die Lerngruppe mit stets höherem Schwierigkeitsgrad und größerer Komplexität

der Sachverhalte vertraut machen soll, so dass die Handlungskompetenz ständig erweitert

wird. Dabei werden marktgängige Computerprogramme auf die Fallbeispiele angewendet.

Die Fachschülerinnen und Fachschüler müssen lernen, sich selbst Informationen zu be-

schaffen und sachgemäß aufzubereiten. Eigenständiges Planen, Durchführen und Kontrollie-

ren als unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung der Herausforderun-

gen im landwirtschaftlichen Bereich werden damit geübt.

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Um den Anspruch auf Ganzheitlichkeit und Handlungskompetenz zu erfüllen, sind betriebli-

che Abläufe in zunehmend komplexeren Projekten zu bearbeiten (§ 4 (2) LVO-FS). Hierzu

könnte der Unterricht durch externe Veranstaltungen, wie z. B. Betriebserkundungen, Exkur-

sionen, Messebesuche und Fachvorträge, ergänzt werden.

Die Lehrenden können sich an folgenden Kriterien für einen handlungsorientierten Unterricht

ausrichten:

- mehrdimensionale, d. h. fachübergreifende, lernmodulverbindende Aufgabenstellung, die sich problembezogen an den Realitäten der Arbeitswelt orientiert

- vom Lernenden selbst geplante, durchgeführte und ausgewertete Handlungssequenzen

- Einsatz kooperativer Lehr- und Lernformen, die Teamarbeit fördern

- Veränderung der Rolle vom dominierend Lehrenden zur Lernberaterin und zum Lernbe-rater

- abschließende Präsentation der Arbeitsergebnisse, kritische Reflexion der Handlungs-prozesse und systematische Einordnung der Erkenntnisse.

In den Lernmodulen des fachrichtungsbezogenen Bereichs werden die in der Erstausbildung

und der betrieblichen Praxis gewonnenen produktionstechnischen und wirtschaftlichen

Grundlagen aufgearbeitet und vertieft. Dies soll nicht funktions-, sondern prozessorientiert an

ausgewählten Ablaufprozessen geschehen, in denen sich die wesentlichen Funktionen des

landwirtschaftlichen Betriebs bzw. Unternehmens widerspiegeln.

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3.1 Lernmodulübergreifende Kompetenzen Methodenkompetenzen 1. Informationen auch mit Hilfe moderner Kommunikationsmedien selbstständig beschaffen,

prüfen, problembezogen aufbereiten sowie Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden und auswerten

2. Wirtschaftliche Sachverhalte und Entwicklungen mit Hilfe exakter Zahlen transparent machen, auswerten und in betriebliche Entscheidungen umsetzen

3. Sich in neue Sachverhalte und Techniken/Methoden selbstständig einarbeiten

4. Vorgehensweisen zur Entscheidungsfindung entwickeln, Abstraktionsvermögen verbes-sern, Problemlösestrategien anwenden, in komplexen Zusammenhängen denken sowie Lösungen präsentieren

5. Betriebstypische Abläufe planen, ihre Durchführung simulieren und Kontrollmöglichkeiten aufzeigen sowie Verbesserungsvorschläge ausarbeiten

Selbst- und Sozialkompetenzen 1. Übertragene Aufgaben selbstständig und/oder arbeitsteilig, zuverlässig, eigenverantwort-

lich, kundenorientiert und sachlich richtig erledigen

2. Zieladäquate Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeiten anwenden und Teamfä-higkeit beweisen (z. B. Fähigkeit zur Kontaktaufnahme, Überwinden von Sprechhem-mungen, anderen zuhören, Gefühle und Bedürfnisse anderer erfassen, Selbstkritik und Kritik üben, Fehler zugeben, etwas zurücknehmen oder sich entschuldigen)

3. Begründete Standpunkte und Werthaltungen anderer Menschen tolerieren, Kompromisse finden, aber auch eigene Meinungen vertreten

4. Grenzen des betrieblichen Entscheidungsraumes akzeptieren und sich loyal verhalten

5. Bereitschaft zeigen, sich auf Innovationen und Veränderungen einzulassen und mit den damit ausgelösten Gefühlen wie Angst oder Skepsis angemessen umgehen

6. Sich aktiv an der Gestaltung betrieblicher Innovationsprozesse beteiligen

7. Sich in die Vorstellungen anderer hineinversetzen sowie mit inner- und außerbetriebli-chen Partnern fair umgehen

8. Konflikte ertragen und zu ihrer Regelung beitragen

9. Problemlösetechniken mit anderen gemeinsam anwenden

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3.2 Lernmodulspezifische Kompetenzen (Fachkompetenzen) Lernmodul 1: Berufs- und Arbeitspädagogik (120 Std.) * 2. Schuljahr

Die Fachschülerinnen und Fachschüler bereiten sich auf ihre zukünftige Tätigkeit als Ausbil-derinnen und Ausbilder vor (Ausbildung der Ausbilder - AdA) und erlangen die Befähigung, ihre individuellen Fachkenntnisse und Einstellungen überzeugend darzustellen und anzu-wenden. Sie erkennen, dass sie durch ihr Verhalten als Person eine Vorbildfunktion über-nehmen in Bezug auf Handlungskompetenz und Professionalität (z. B. Sicherheit beim Pla-nen, Organisieren und Kontrollieren von Prozessen oder im Hinblick auf Mitarbeiterführung: Verantwortungsbewusstsein, Empathie und Flexibilität). Mit dem erfolgreichen Abschluss wird die fachliche Eignung als Ausbilderin bzw. Ausbilder gemäß § 80 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG verliehen; beachte § 9 (11) LVO betr. abschließende Leis-tungsfeststellung. Maßgebend für den Unterricht ist der Rahmenstoffplan für die Ausbildung der Ausbilder, BiBB-Beschluss vom 11. März 1998, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. Juli 1998. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

1. Allgemeine Grundlagen legen

ca. 12-24 Std. je nach Lerngruppe

Gründe für betriebliche Ausbildung kennen Einflussgrößen auf die Ausbildung kennen rechtliche Rahmenbedingungen kennen Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung kennen Anforderungen an die Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder

2. Ausbildung planen

ca. 16 Std.

Ausbildungsberufe auswählen Eignung des Ausbildungsbetriebes überprüfen Organisation der Ausbildung festlegen Organisation und Inhalt mit der Berufsschule abstimmen Ausbildungsplan erstellen Beurteilungssystem festlegen

3. Auszubildende einstellen ca. 12-14 Std.

Auswahlkriterien aufstellen an Einstellungen mitwirken Einstellungsgespräche führen am Vertragsabschluss mitwirken Eintragungen und Anmeldungen vornehmen Einführung planen Probezeit planen

_________________ * Dieses fachbereichsübergreifende Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen

in mehreren Lehrplänen.

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4. Am Arbeitplatz ausbilden ca. 28-32 Std.

Arbeitsplätze auswählen und vorbereiten auf Veränderungen der Arbeitsorganisation vorbereiten praktisch anleiten aktives Lernen anleiten Handlungskompetenz fördern Lernerfolgskontrollen durchführen Beurteilungsgespräche führen

5. Lernen fördern ca. 18-20 Std.

Lern- und Arbeitstechniken anleiten Lernerfolge sicherstellen Zwischenprüfungen auswerten auf Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten reagieren kulturelle Unterschiede berücksichtigen mit externen Stellen kooperieren

6. Gruppen anleiten ca. 12-16 Std.

Kurzvorträge halten Lehrgespräche durchführen moderierend ausbilden Medien auswählen und einsetzen aktives Lernen in Gruppen fördern in Teams ausbilden

7. Die Ausbildung beenden ca. 8-12 Std.

auf Prüfungen vorbereiten zur Prüfung anmelden Zeugnisse ausstellen Ausbildung beenden/verlängern auf Fortbildungsmöglichkeiten hinweisen an Prüfungen mitwirken

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Lernmodul 2: Kommunikation und Arbeitstechniken I (40 Std.) * 1. Schuljahr Die Fachschülerinnen und Fachschüler erweitern ihre Methodenkompetenz der selbstständigen Erarbeitung von Fachinhalten zur Lösung beruflicher Probleme durch den Erwerb von Arbeits-techniken für die Beschaffung, Verarbeitung und Aufbereitung von Informationen sowie die Prä-sentation von Ergebnissen. Sie erkennen die Zusammenhänge von Kommunikationsabsicht, den zu wählenden Kommunikationsmitteln und der Kommunikationswirkung. Die dabei auftre-tenden Kommunikationsstörungen werden erfasst und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Bewältigung erkannt. Die Fähigkeit, Sprache und non-verbale Kommunikationsmittel sowie Prä-sentations- und Kommunikationsmedien situations- und adressatengerecht einzusetzen, wird ausgebaut. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

1. Sachverhalte dokumentieren

für betriebliche Bereiche Dokumentationen erstellen auswertungsrelevante Daten zu prozessorientierten Be-triebs- und Verfahrensabläufen erfassen

Berichte Referate Datensammlungen Tabellen erstellen Tableau entwerfen Softwareprogramm nutzen vgl. LM 12 und 14

2. Lerntechniken anwenden physische und psychische Voraussetzungen sowie Phasen des Lernens erfahren Methoden der Wissensvermittlung kennen

lebenslanges Lernen

3. Sachverhalte präsentieren

bei der Planung von Vorträgen angemessene Kommu-nikationsmittel einsetzen beim Vortragen rhetorische Regeln beachten und ent-sprechende Präsentationstechniken anwenden

z. B. PC, Flipchart, Folien, Pinn-wände, Videokamera, Beamer

4. Büroarbeiten effektiv organisieren

Büroeinrichtung und -ausstattung auswählen Informationen und Daten systematisch gewinnen und aufbereiten Daten und Dokumente geordnet ablegen

Möblierung EDV-System Ergonomie und Kosten Zeitschriften Bibliothek Internet Standardsoftware Aktenplan Dateiablageplan

___________________ * Dieses fachrichtungsübergreifende Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen in

mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft.

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Lernmodul 3: Kommunikation und Arbeitstechniken II (40 Std.) * 2. Schuljahr Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

5. Projekte managen

Projekte mit Hilfe entsprechender Methoden der Ziel-findung, der Teamarbeit, der Projektplanung, des Zeit-managements und der Mitarbeiterführung planen und durchführen wichtige Informationen konzentriert und adressatenge-recht weitergeben

inhaltliche Auswahl der Projekte in Abstimmung mit anderen Lernmo-dulen vgl. LM 16

6. Besprechungen leiten

Beratungen und Besprechungen unter Beachtung ent-sprechender Regeln zielgerichtet und adressatenorien-tiert durchführen

Besprechungen simulieren, z. B. Verkaufsgespräche als RollenspielIn allen Handlungssituationen sol-len die Fachschülerinnen und Fachschüler eigene und fremde Leistungen bewerten. vgl. LM 16

___________________ * Dieses fachrichtungsübergreifende Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen in

mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft.

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Lernmodul 4: Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache I (40 Std.) * 1. Schuljahr

In typischen beruflichen Handlungssituationen erweitern die Fachschülerinnen und Fachschüler ihren allgemeinen und fachspezifischen Wortschatz sowie ihre mündliche und schriftliche Sprachkompetenz sowohl im produktiven als auch im rezeptiven Bereich. Grammatik, Orthogra-fie und Phonetik werden in ihrer Bedeutung für die Kommunikation erkannt und Defizite inner-halb beruflicher Handlungssituationen aufgearbeitet. Dabei sind kommunikativ-soziale Erfolgser-lebnisse mindestens ebenso hoch zu bewerten wie sprachlich-formale Richtigkeit. Neben ande-ren Kompetenzen erwerben die Fachschülerinnen und Fachschüler auch eine interkulturelle Kompetenz, die sie zur konstruktiven Interaktion mit Menschen aus anderen Kulturen befähigt. Hierzu zählt insbesondere die Teilnahme an Fachexkursionen und Austauschprogrammen im fremdsprachlichen Ausland. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

1. Die Fremdsprache in typischen Berufssituationen

mündlich und schriftlich verwenden

den Betrieb/das Unternehmen und die Region präsentieren Produkte vorstellen Produktionsprozesse erläutern

2. Mit Personen verschiedener betrieblicher Funkti-onsbereiche in der Fremdsprache oder als Media-tor(in) kommunizieren

Fachtexte lesen und inhaltlich er-fassen Kommunikationsmedien nutzen

___________________ * Dieses fachrichtungsübergreifende Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen in

mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft.

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Lernmodul 5: Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache II (40 Std.) * 2. Schuljahr

Aufbauend auf dem Lernmodul "Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache I" ver-tiefen die Fachschülerinnen und Fachschüler in typischen beruflichen Handlungssituationen ih-ren allgemeinen und fachspezifischen Wortschatz sowie ihre mündliche und schriftliche Sprach-kompetenz sowohl im produktiven als auch im rezeptiven Bereich. Grammatik, Orthografie und Phonetik werden in ihrer Bedeutung für die Kommunikation erkannt und Defizite innerhalb beruf-licher Handlungssituationen aufgearbeitet. Dabei sind kommunikativ-soziale Erfolgserlebnisse mindestens ebenso hoch zu bewerten wie sprachlich-formale Richtigkeit. Die interkulturelle Kompetenz, die die Fachschülerinnen und Fachschüler zur konstruktiven Interaktion mit Men-schen aus anderen Kulturen befähigt, wird gefestigt. Hierzu zählt insbesondere die Teilnahme an Fachexkursionen und Austauschprogrammen im fremdsprachlichen Ausland. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

3. Informationen aus fremdsprachlichen Quellen be-

schaffen und berufsrelevante Sachverhalte in der Fremdsprache oder als Mediator(in) bearbeiten, präsentieren und bewerten

mündliche und schriftliche Vewen-dung der Fachsprache, z. B. bei - geschäftlicher Korrespondenz - Lebenslauf - Bewerbung Kommunikationsmedien nutzen Die Reihenfolge der berufsrelevan-ten Themen muss in Absprache mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern festgelegt werden, die die entsprechenden Lernmodule behandeln.

4. Den zur Bewältigung interkultureller Gesprächssi-tuationen erforderlichen sozio-kulturellen Hinter-grund aufarbeiten

soziale, wirtschaftliche, kulturelle, geografische, historische und politi-sche Informationen einholen, soweit sie für die gewählten Kommunikati-onsanlässse von Bedeutung sind

___________________ * Dieses fachrichtungsübergreifende Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen in

mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft.

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Lernmodul 6: Unternehmensanalyse I (80 Std.) * 1. Schuljahr Die Fachschülerinnen und Fachschüler stellen das Unternehmen in seiner derzeitigen Struktur und Organisation dar und analysieren darauf aufbauend das Unternehmen unter Zuhilfenahme aller relevanten betrieblichen Aufzeichnungen. Dabei setzen sie EDV-gestützte Bearbeitungs-, Darstellungs-, Informations- und Kommunikationssysteme ein. Ziel ist, vorhandene Buchfüh-rungsdaten in ihrer Entstehung nachzuvollziehen, Ergebnisse in Teilbereichen zu erläutern so-wie mit einer Fachkraft zusammen die Ergebnisse insgesamt zu interpretieren. Darüber hinaus sind die Fachschülerinnen und Fachschüler in der Lage, eine Leistungs-Kosten-Kontrolle in ver-schiedenen Unternehmensbereichen durchzuführen. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Betriebszweige (vgl. LM 12 und 14) sowie die Entschei-dungen, die für das Gesamtunternehmen (vgl. LM 8) zu treffen sind, ein. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

1. Das Unternehmen und sich selbst als Unternehmer

präsentieren

adressatengerechten Betriebsspiegel unter Einsatz moderner Medien erstellen Präsentation vor der Klasse / vor Publikum

Struktur des Unternehmens und dessen Entwicklung Umgang mit Standardsoftware, vgl. LM 2 Darstellung des Unternehmens, z. B. in Form eines Rollenspiels Besuche der Klasse auf Schüler-betrieben Beachten des Datenschutzes

2. Besprechungen mit einer Fachkraft auf der Basis vorliegender Buchführungsergebnisse vorbereiten und durchführen Buchführung als eine wichtige Dokumentation der wirt-schaftlichen Vorgänge im Unternehmen und als Be-steuerungsgrundlage in ihrer Entstehung nachvollzie-hen Datenbasis systematisch organisieren Organisationsformen zur Erstellung der Buchführung bewerten wesentliche Kennzahlen ermitteln und interpretieren

Steuerberater oder Wirtschaftsbe-rater als Fachkraft einbeziehen Jahresabschluss Rückberichte Naturalberichte Inventarverzeichnis Kontenschreibung Journal vgl. LM 2 Belegwesen Anpassung des Kontenplans Auftragsbuchführung Buchführung im Unternehmen

______________ * Dieses fachrichtungsbezogene Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen in

mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft.

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3. Leistungs-Kosten-Kontrolle in Betriebszweigen

und im Gesamtunternehmen vornehmen Kosten der Produktionsmittel berechnen Arbeitswirtschaft analysieren Lohnkosten einschl. Lohnnebenkosten und Lohnansatz ermitteln Verfahren vergleichen Leistungen und Kosten (Vollkosten) in den Betriebs-zweigen kontrollieren und ihren Einfluss auf das Ge-samtergebnis ermitteln

Leistungs-Kosten-Rechnung auf Teil- und Vollkostenbasis Kosten von Gebrauchs- und Ver-brauchsgütern Kostenbegriffe Kostenarten Kostenverläufe Arbeitsverfahren Kosten der Arbeitserledigung Produktionsverfahren Haupt- und Nebenleistungen Verfahren der Leistungs-Kosten-Rechnung, z. B. Betriebszweig-abrechnung ggf. unter Einsatz aktueller Soft-ware Schwellenwerte, z. B. Gewinn-schwelle, Preisuntergrenzen Benchmarking (Kennzahlenver-gleich)

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Lernmodul 7: Unternehmensanalyse II (80 Std.) * 2. Schuljahr Die Fachschülerinnen und Fachschüler erstellen eine umfassende Unternehmensanalyse. Sie sind in der Lage, diese Analyse selbstständig durchzuführen, eine übersichtliche Darstellung der Stärken und Schwächen des Unternehmens vorzunehmen und die Ergebnisse zu werten. Das umfassende Stärken-Schwächen-Profil stellt die Basis für die operativen und strategischen Ent-scheidungen im Lernmodul Unternehmensführung II seitens des Unternehmens dar. Die für die-se Entscheidungen zu beachtenden Umweltdaten werden in den Lernzielen zum Unterneh-mensumfeld erarbeitet. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

4. Buchführung exemplarisch EDV-gestützt durchfüh-

ren Eröffnungsbilanz aufstellen laufende Geschäftsvorgänge buchen Jahresabschluss erstellen

5. Bilanz sowie den gesamten Buchführungsab-schluss selbstständig interpretieren und Schluss-folgerungen für die strategische Ausrichtung des Unternehmens ableiten Kennzahlen zur Unternehmensentwicklung ermitteln Unternehmensentwicklung beurteilen Handlungsansätze ableiten

Rentabliltät Stabilität Liquidität horizontale und vertikale Verglei-che Soll-Ist-Vergleich

6. Wechselbeziehungen zwischen internen und ex-ternen Faktoren erkennen und ein Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens herausarbei-ten Kosten- und Gewinnbringer im Unternehmen darstellen individuelle Standort- und Marktsituation analysieren Anforderungen an die Unternehmerpersönlichkeit her-ausarbeiten Stärken-Schwächen-Profil zusammenfassend darstel-len

auf Basis der Ergebnisse der Leis-tungs-Kosten-Rechnung persönliche Stärken und Schwä-chen erfolgreiche Unternehmer einladenz. B. Portfolio erfolgreiche Unternehmen erkun-den

______________ * Dieses fachrichtungsbezogene Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen in

mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft.

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Lernmodul 8: Unternehmensführung I (120 Std.) 1. Schuljahr Ziel ist, operative Entscheidungen bei gegebener strategischer Ausrichtung des Unternehmens gezielt vorzubereiten, selbstständig zu treffen und die für die Umsetzung notwendigen Maßnah-men durchzuführen. Dabei wird auf die Kenntnis der IST-Situation des Unternehmens (vgl. LM 6), die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen in den Betriebszweigen (vgl. LM 12 und 14) und die Kenntnisse des Unternehmensumfeldes (vgl. LM 10) zurückgegriffen. Handlungssituationen/Ziele Hinweise zum Unterricht

1. Laufende Beschaffung von Betriebsmitteln durch-

führen und Lagerhaltungsentscheidungen treffen Bevorratung und Bestellzeitpunkte festlegen Bezugsquellen festlegen, Konditionen aushandeln und Bestellung vornehmen Finanzierung sicherstellen

Informationsbeschaffung Preisvergleich Leistungsvergleich Kostenvergleich Lagerhaltungskosten Frühbezug gemeinsamer Einkauf Skonti, Boni und Rabatte Finanzierungsquellen Finanzierungsregeln Finanzplan Liquiditätsplan Kreditkonditionen Kreditvertrag

2. Das Gesamtproduktionsprogramm von Gütern und Dienstleistungen zusammenstellen bei unveränder-ter Kapazitätsausstattung Produktionsverfahren optimieren und auswählen Kapazitäten erfassen und ihre Nutzung planen Ergebnis der Planung darstellen

vgl. LM 12 und 14 Arbeit, vgl. LM 6 Fläche Gebäude technische Einrichtungen Rechte Markt, vgl. LM 10 staatliche Ausgleichsleistungen

______________ * Dieses fachrichtungsbezogene Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen in

mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft.

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3. Kapazitätsveränderungen bei unveränderter stra-

tegischer Ausrichtung vornehmen Kapazitätsänderungen im Anlagebereich planen Dienstleistungen bewerten

Kauf und Verkauf sowie Pacht von Grundstücken, Gebrauchsgü-tern und Rechten mittel- und langfristige Finanzierung Vertragsinhalte Förderungsmöglichkeiten Maschinen- und Betriebshilfsring Lohnunternehmer Bewirtschaftungsvereinbarungen Fremdarbeitskräfte

4. Wiederkehrende staatliche Ausgleichszahlungen und Zuschüsse beantragen Datengrundlage pflegen Prämien optimieren Termine beachten Anträge stellen

5. Absatzentscheidungen treffen sowie Ausfallrisiken beurteilen und absichern Absatzwege festlegen Entscheidung zur Produktlagerung treffen Wirtschaftlichkeit der Absicherung von Preis- und Men-genrisiken prüfen

in Abstimmung mit LM 12 und 14 vertikale Zusammenarbeit Vorverträge Lagerkosten Warenterminbörse Versicherungen Hagelschutz Wildschaden Abdriftschaden Produktionsausfall vgl. LM 10

6. Qualitätsmanagement betreiben dokumentierte Betriebsabläufe und Verfahrensprozesse interpretieren und Handlungsalternativen ableiten

vgl. LM 2, 12 und 14 vgl. LZ 2 Schwachstellenanalyse Prozessqualität Zertifizierung Produktsicherheit ("vorsorgender Verbraucherschutz") Transparenz Verbraucherinformation ("gläserne Produktion")

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Lernmodul 9: Unternehmensführung II (100 Std.) */** 2. Schuljahr Ausgehend von dem im Lernmodul Unternehmensanalyse II entwickelten Stärken-Schwächen-Profil und unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraums werden die operativen Entschei-dungen optimiert und Strategien zur künftigen Ausrichtung des Unternehmens entwickelt. Da-bei verwenden die Fachschülerinnen und Fachschüler die im Lernmodul Unternehmensumfeld II gewonnenen Erkenntnisse. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

7. Perspektiven für die erfolgreiche Unternehmens-

führung entwickeln Unternehmerpersönlichkeit fortentwickeln Visionen formulieren Unternehmensphilosophien entwickeln Ziele und strategische Optionen definieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, fördern und führen

Kreativitätstechniken (Vorschlag: als zweitägigen Block in Seminar-form unterrichten) Einbezug erfolgreicher Unterneh-mer Expertenbefragung vgl. LM 1

8. Verschiedene Unternehmensstrategien vergleichen und bewerten sowie eine unternehmensbezogene Umsetzungsentscheidung treffen Teilbereichsplanungen für partielle Strategieänderun-gen durchführen Gesamtunternehmensplanungen für verschiedene Strategiekonzepte erstellen

Grenznutzenbetrachtungen Programmplanung Lineare Programmierung Investitionen Finanzierung geeignete Rechtsformen Erschließen neuer Geschäftsfelder wie z. B. "Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen", Direktvermarktung und Biogasanlagen vertikale und horizontale Zusam-menarbeit (Optimieren von Wert-schöpfungsketten) Kostenführerschaft Qualitätsführerschaft

______________ * Dieses fachrichtungsbezogene Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen in

mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft. ** gem. § 10 LVO für die Abschlussprüfung vorgesehen.

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9. Den Einsatz von Produktionsfaktoren außerhalb der

Landwirtschaft vorbereiten alternative Nutzungsmöglichkeiten der Produktions-faktoren analysieren und bewerten private Vermögensbildung vergleichend beurteilen Vermögensumschichtung und Betriebseinstellung pla-nen

Zuerwerb Nebenerwerb weitere Standbeine, z. B. Windkraftanlagen Alterssicherung

10. Verhandlungen als Unternehmer zielgerichtet füh-ren Gespräche vorbereiten und durchführen Unternehmen und Unternehmer optimal präsentieren

z. B. mit Lieferanten Kunden Kreditinstituten Interessenvertretungen Verbänden Behörden Medien Politikern Rollenspiele, ggf. unter Einbezie-hung von Vertretern entsprechen-der Unternehmen vgl. LM 2

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Lernmodul 10: Unternehmensumfeld I (120 Std.) * 1. Schuljahr Die Fachschülerinnen und Fachschüler erschließen den rechtlichen, wirtschaftlichen und politi-schen Rahmen für ihre unternehmerischen und privaten Entscheidungen. Sie nutzen Beratungs-kapazitäten und erarbeiten sich Kenntnisse und Fähigkeiten für die Teilnahme am öffentlichen Leben. Sie zeigen ein angemessenes Verhalten bei Auseinandersetzungen mit Geschäftspart-nern und Verwaltungen. Handlungssituationen/Ziele Hinweise zum Unterricht

1. Belastungen aus Substanz-, Ertrag- und Verkehr-

steuern und Abgaben optimieren

Nutzung von Gestaltungsspiel-räumen Steuererklärungen Bescheide Zusammenarbeit mit der Steuer-beratung

2. Typische Rechtsgeschäfte des Unternehmens abwi-ckeln Grundstücke und Gebäude kaufen oder pachten bzw. mieten Maschinen und Anlagen kaufen oder leasen rechtlichen Rahmen für Baumaßnahmen beachten Betriebsübernahme, Hofübergabe, Altenteil und Abfin-dung weichender Erben gestalten Datenschutz- und Lizenzrecht bei der automatisierten Datenverarbeitung im Unternehmen berücksichtigen

juristische Fachberatung konsultie-ren Formvorschriften beachten Hier werden die Grundlagen von Planungsrecht, Baurecht, Nach-barrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht exemplarisch behan-delt. Familien- und Erbrecht Wertermittlung

3. Risikomanagement betreiben Absicherung durch gesetzliches Sozialversicherungs-system bewerten Notwendigkeit freiwilliger betrieblicher und privater Versicherungen überprüfen Versicherungsverträge prüfen und Gestaltungsspiel-räume nutzen

fachkundige Beratung in Anspruch nehmen Sachversicherungen Vermögensversicherungen Personenversicherungen Produkthaftung absichern

______________ * Dieses fachrichtungsbezogene Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen in

mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft.

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4. Das Gesamtkonzept "Agrarpolitik" mit seinen Aus-

wirkungen auf das Unternehmen einordnen politische Rahmenbedingungen berücksichtigen Auswirkungen der Wirtschafts-, Sozial- und Steuerpoli-tik auf das Unternehmen erkennen Agrarpolitik von EU, Bund und Land sowie von Wett-bewerbern auf dem Weltmarkt bezüglich ihres Einflus-ses auf das Landwirtschaftsunternehmen untersuchen

EU-Programme und Marktordnun-gen Programme des Bundes länderspezifische Regelungen Träger Ziele Entscheidungswege

5. Entwicklungsszenario für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz darstellen Bedeutung der Landwirtschaft in der Volkswirtschaft einschätzen Entwicklungen auf den internationalen und regionalen Märkten für Agrarprodukte beurteilen regionale Entwicklungstendenzen der landwirtschaftli-chen Unternehmen abschätzen

Behandlung volkswirtschaftlicher Aspekte sowie die Vernetzung der LZ 1-4 mit den volkswirtschaftli-chen Aspekten

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Lernmodul 11: Unternehmensumfeld II (80 Std.) * 2. Schuljahr Ziel ist, die Fachschülerinnen und Fachschüler zu befähigen, das Unternehmensumfeld aktiv mitzugestalten und sie in die Lage zu versetzen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen-bedingungen analytisch zu durchdringen. Dies ist auch eine wichtige Basis für Tätigkeiten im mittleren Management des vor- und nachgelagerten Bereichs. Handlungssituationen/Ziele Hinweise zum Unterricht

6. Rechtsgrundlagen für die Teilnahme am Geschäfts-

verkehr analysieren und im Vertragswesen anwen-den

auch für Tätigkeit in vor- und nachgelagerten Unternehmen Liefervertrag Kooperationsvertrag Arbeitsvertrag Arbeitszeugnis Unternehmensgründung Wahl der Rechtsform Gesellschaftsvertrag Werkvertrag Handelsrecht Verbraucherschutz Zusammenarbeit mit Fachberatern

7. Auswirkungen volkswirtschaftlicher Mechanismen auf die Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft erkennen Entwicklungen im vor- und nachgelagerten Bereich, insbesondere in Nahrungsmittelindustrie und Lebens-mitteleinzelhandel, in ihren Auswirkungen beurteilen Bedeutung der Produktionsfaktoren makroökonomisch einordnen Konjunkturschwankungen beachten Preisbildung bei unterschiedlicher Marktsituation be-werten politische Gestaltungsmöglichkeiten analysieren

Elastizitäten Magisches Viereck staatliche Eingriffe, z. B. Marktord-nungen

8. Das Unternehmensumfeld aktiv mitgestalten bei der Erstellung von Entwicklungskonzepten für den ländlichen Raum mitwirken Einfluss auf raumplanerische Vorhaben nehmen Mitarbeit in politischen und berufsständischen Gremien vorbereiten Qualifikationen und Kompetenzen erwerben zur Mit-wirkung in Organen anderer Unternehmen

Agenda Flächennutzungsplan Bauleitplan Bebauungsplan näherrückende Wohnbebauung

______________ * Dieses fachrichtungsbezogene Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen in

mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft.

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Lernmodul 12: Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten I (320 Std.) 1. Schuljahr

In typischen beruflichen Handlungssituationen erweitern die Fachschülerinnen und -schüler ziel-gerichtet ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, um selbstständig und in Eigenverantwortung eine qualitäts- und marktorientierte Pflanzenerzeugung unter Beachtung der ökonomischen und öko-logischen Bedingungen sowie der arbeitswirtschaftlichen Erfordernisse durchzuführen. Ziel ist, im Rahmen der Betriebsleiterfunktion, optimale produktions- und marktkonforme, d. h. verbrau-chergerechte, Entscheidungen zu treffen. Dabei auftretende Konflikte gilt es zu erkennen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die in diesem Lernmodul zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen setzen die Grundla-gen der Kosten-Leistungs-Rechnung voraus (vgl. LM 6). Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeits-berechnungen fließen in die Zusammenstellung des Gesamtproduktionsprogrammes des Unter-nehmens ein (vgl. LM 8). Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

1. Düngeplanung des Betriebes interpretieren

chemische Grundlagen darstellen biochemische Vorgänge in der Pflanze erklären biochemische und physikalische Vorgänge im Boden erklären Bodenuntersuchungsergebnisse interpretieren Rechtsvorschriften beachten Nährstoffbilanz erstellen Fruchtfolgedüngung berechnen und Schlagkarteidaten konzipieren Einsatzplanung organischer Düngemittel entwickeln Düngeplan erstellen

Ionen Photosynthese Atmung Gärung Mineralisation N-Bindung Leguminosen Broschüre „Sachgerechte Dün-gung“ z. B. Düngeverordnung wirtschaftseigene Dünger Sekundärrohstoffdünger lose Düngerkette Mechanisierung vgl. LM 14 und LM 8

2. Möglichkeiten und Grenzen der Erhaltung der Bo-denfruchtbarkeit abwägen und beurteilen Bodenbildung erfassen Bodentypologie erstellen Bodenbearbeitungskonzepte vergleichen Bodenschutzkonzepte interpretieren Bedeutung für Wasserschutz erkennen

geologische Verhältnisse Bodenbearbeitung Fruchtfolgen organische Düngung Rechtsvorschriften vgl. LM 10

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3. Pflanzenschutzmaßnahmen abwägen und praxisge-

rechte Lösungen entwickeln Grundlagen des integrierten Pflanzenschutzes erken-nen rechtliche Grundlagen erörtern chemischen Pflanzenschutz planen

Checkliste Fruchtfolge z. B. Pflanzenschutzgesetz Gefährlichkeit der Substanzen Rückstände vgl. LM 8

4. Eingriffe in den Naturhaushalt erkennen und ökolo-gische Belange berücksichtigen Naturhaushalt und Beziehungen von Lebewesen erklä-ren Ökosysteme verstehen beispielhafte Lebensräume erkennen und interpretie-ren

Bundesnaturschutzgesetz Landschaftsveränderung Artenrückgang ökologisches Gleichgewicht Nahrungsnetz Biotopverbund Hecke Streuobstwiese Dauergrünland Zeigerflora und -fauna Gewässer vgl. LM 14

5. Anbausysteme für Qualitätsmarktfrüchte planen und beurteilen Anbauanleitung erstellen Erntemaßnahmen und Lagerhaltung kalkulieren Vermarktungskonzepte erstellen betriebliche Maßnahmen, Verfahrensabläufe und Pro-zessqualität zeitnah dokumentieren Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen

Standorte Fruchtfolgen Sortenwahl Saatfragen Düngungs- und Pflanzen-schutzstrategien Marktfrüchte Bestandesführung Blattfrüchte Halmfrüchte Winterungen/Sommerungen Beschreibende Sortenliste Reifestadien Qualität Erzeugergemeinschaften Förderrichtlinien, vgl. LM 14 Schlagkartei Schwachstellenanalyse vgl. LM 2 und 8 vgl. LM 6 und 8 Deckungsbeiträge

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6. Anbausysteme für Ackerfutterpflanzen erstellen

Anbauanleitung erstellen Erntemaßnahmen und Lagerhaltung kalkulieren Vermarktungskonzepte erstellen Futter konservieren betriebliche Maßnahmen, Verfahrensabläufe und Pro-zessqualität zeitnah dokumentieren Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen

Standorte Fruchtfolgen Sortenwahl Saatfragen Düngungs- und Pflanzen-schutzstrategien Bestandesführung Blattfrüchte Halmfrüchte Winterungen/Sommerungen Zwischenfruchtanbau Beschreibende Sortenliste Reifestadien Qualität vgl. LM 14 Schlagkartei Schwachstellenanalyse vgl. LM 2 und 8 vgl. LM 6 und 8 Deckungsbeiträge

7. Futterproduktion des Grünlandes deuten und in-

terpretieren Standorte charakterisieren Pflanzenbestände unterscheiden Düngestrategien abschätzen Pflegemaßnahmen begründen Nutzungsformen darstellen Futter konservieren Neuanlage planen betriebliche Maßnahmen, Verfahrensabläufe und Pro-zessqualität zeitnah dokumentieren Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen

Boden Klima Nährstoffkreislauf intensive bzw. extensive Düngung vgl. LM 14 Schlagkartei Schwachstellenanalyse vgl. LM 2 und 8 vgl. LM 6 und 8 Deckungsbeitrag

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Lernmodul 13: Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten II (240 Std.) * 2. Schuljahr

In diesem Lernmodul werden die Kenntnisse und Fertigkeiten - aufbauend auf dem Lernmodul "Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten I“ - weiter vertieft und ausgebaut. Tiefere Einblicke in naturwissenschaftliche, pflanzenbauliche, ökologische und ökonomische Zusammenhänge versetzen die Fachschülerinnen und Fachschüler in die Lage, ihre individuel-len betrieblichen Ziele zu formulieren und zu gewichten sowie Zielkonflikte zu erkennen und ei-ner Lösung zuzuführen. Über die betriebsspezifische Konstellation hinaus sollen sie auch über-betriebliche bzw. überregionale Situationen analysieren sowie andere Anbaumethoden überbli-cken und Erkenntnisse daraus sinnvoll im eigenen Betrieb planerisch umsetzen. Aufbauend auf den erarbeiteten Lösungsstrategien können die Fachschülerinnen und -schüler unter Berück-sichtigung der individuellen betrieblichen Situation Maßnahmen und Methoden zur Realisierung einer optimierten pflanzlichen Erzeugung entwickeln. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

8. Sortenschutz und Saatgutanerkennung erklären

biologische Vielfalt deuten genetische Ressourcen umschreiben gesetzliche Grundlagen beschreiben Zulassungsverfahren neuer Sorten darstellen gesetzliche Regelungen für das Inverkehrbringen von Saatgut deuten Saatgutanerkennungsverfahren interpretieren

Rechtsvorschriften

9. Landwirtschaftliches Versuchswesen darstellen Aufgaben und Organisation des landwirtschaftlichen Versuchswesens erklären Versuche umschreiben Versuchsergebnisse beurteilen

technische Durchführung Bonituren Versuchsbericht

10. Standorte für landwirtschaftliche Kulturen aus-wählen geologische und klimatische Verhältnisse bewerten Bodenarten und -typen beurteilen Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit präsentieren

Wasserverhältnisse Bodentiefenlockerung Düngungsmaßnahmen System „Immer grün“ Durchwurzelung Artenwahl

______________ * gem. § 10 LVO für die Abschlussprüfung vorgesehen.

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11. Düngemaßnahmen des Betriebes beurteilen

biochemische Vorgänge in der Pflanze interpretieren Düngungsmaßnahmen auswählen Düngeplan präsentieren

Enzyme Wuchsstoffe Mykotoxine sekundäre Pflanzenstoffe C3- und C4-Pflanzen Nährstoffverluste Düngungsvergleiche Nährstoffkreislauf inner- und außerbetriebliche Verwertung Großmaschineneinsatz

12. Marktfrüchte und Ackerfutterpflanzen betriebs- und standortgerecht auswählen Fruchtfolgen planen, prüfen und beurteilen Versuchsergebnisse beurteilen Anbausysteme bewerten Konservierungssysteme beurteilen ökonomische Bewertung vornehmen

Erzeugergemeinschaft Vermarktung Förderprogramme vgl. LM 7, 9, 11 und 14

12. Grünlandmanagement betreiben Pflanzengesellschaften bewerten und Nutzungsmög-lichkeiten auswählen Konservierungssysteme beurteilen Bestandessteuerung prüfen Neuanlage planen ökonomische Bewertung vornehmen

Standorte Qualitäten Verwertungs- und Nutzungsfor-men Förderprogramme vgl. LM 7, 9, 11 und 14

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Lernmodul 14: Tierische Produkte erzeugen und vermarkten I (320 Std.) 1. Schuljahr In typischen beruflichen Handlungssituationen erweitern die Fachschülerinnen und -schüler ziel-gerichtet ihre Kenntnisse und Fähigkeiten, um selbstständig und in Eigenverantwortung eine qualitäts- und marktorientierte tierische Erzeugung unter Beachtung der ökonomischen und öko-logischen Bedingungen sowie der arbeitswirtschaftlichen Erfordernisse durchzuführen. Ziel ist, im Rahmen der Betriebsleiterfunktion, optimale produktions- und marktkonforme, d. h. verbrau-chergerechte, Entscheidungen zu treffen. Dabei auftretende Konflikte gilt es zu erkennen und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die in diesem Lernmodul zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen setzen die Grundla-gen der Kosten-Leistungs-Rechnung voraus (vgl. LM 6). Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeits-berechnungen fließen in die Zusammenstellung des Gesamtproduktionsprogrammes des Unter-nehmens ein (vgl. LM 8). Im Vordergrund der fachschulischen Bildung stehen hierbei exemplarisch Rinder und Schweine als landwirtschaftliche Nutztiere. Andere Nutztiere wie beispielsweise Pferde, Schafe oder Hüh-ner können im Rahmen des Pädagogischen Freiraums unterrichtlich behandelt werden. Nach Lage der Fachschulklasse sollten ausgewählte Nutztiere im Wahlpflichtbereich, z. B. im Regio-nalspezifischen Lernmodul, besprochen werden. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

1. Ziele der Rinder- und Schweinezucht erläutern und

betriebsspezifisch sowie ökonomisch ausgerichtete Zuchtstrategien entwickeln Grundlagen der Vererbung und Populationsgenetik kennen wirtschaftliche Bedeutung leistungsfähiger Tiere beur-teilen Tierzuchtgesetz anwenden

Phänotyp und Genotyp Heritabilität Leistungsprüfungen Index Besamungs- und Auktionskatalog Zuchtprogramme betriebliches Zuchtmanagement Testbulleneinsatz Embryo-Transfer

2. Futtermittel beurteilen und unter Berücksichtigung der ernährungsphysiologischen Ansprüche der je-weiligen Tierart bedarfs- und leistungsgerechte Fut-terrationen erstellen Stoffwechsel- und Verdauungsphysiologie bei Rind und Schwein erklären Futtermitteluntersuchungen vornehmen Energiebewertungssysteme formulieren

Kohlenhydratstoffwechsel Fettstoffwechsel Eiweißstoffwechsel Weender Analyse Hammeltest Hohenheimer Futterwerttest Bruttoenergie verdauliche Energie umsetzbare Energie Nettoenergie (Fortsetzung nächste Seite)

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Futtermittel auswählen und Futtermittelrecht anwenden Bedarfsnormen der Fütterung berücksichtigen Rationsberechnungen erstellen

Einzel- und Mischfuttermittel Grund- und Kraftfuttermittel Herkunft Nährstoffkonzentration Konservierung Lagerung Einkaufsgemeinschaft unerwünschte Stoffe Deklaration und Toleranzen Zusatzstoffe Höchstmengen und Wartezeiten amtliche Kontrollen Warentest und Futtermittelprüfring vgl. LM 12

3. Qualitativ hochwertige Milch kostengünstig erzeugen und eine nachhaltige Qualitätssicherung gewährleis-ten ernährungsphysiologische Besonderheiten beim Wiederkäuer erläutern Fruchtbarkeitsgeschehen erkennen Milchbildung und Milchgewinnung erklären Milchbehandlung durchführen Qualitätskontrollen auswerten Milchgeldabrechnung prüfen Fütterung der Milchkuhhaltung planen und anwenden betriebliche Maßnahmen, Verfahrensabläufe und Pro-zessqualität zeitnah dokumentieren Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen

Milchkuhrassen und deren Leis-tungsunterschiede Ab- und Aufbau der Fettsäuren Glykolyse intermediäre Umsetzung der Ami-nosäuren Brunstablauf/-kontrolle Euteraufbau und Euterpflege Eutererkrankungen Aufbau und Funktion der Melkanla-ge Melk-, Kühl- und Reinigungstechnik Milchgüteverordnung Hygiene Rückstandsproblematik Zusammensetzung des Milchaus-zahlungspreises Referenzmenge Molkereibesichtigung Futtervoranschlag Übergangsfütterung Sommer-/Winterfütterung Fütterung der trockenstehenden Kuh LKV- und Besamungsdaten Arbeitszeitbedarf Kapitalbedarf vgl. LM 12 Herdenmanagementprogramme wie Kuhplaner einsetzen Schwachstellenanalyse vgl. LM 2 und 8 vgl. LM 6 und 8 Deckungsbeiträge Betriebszweigabrechnung

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4. Qualitativ hochwertiges Rindfleisch kostengünstig

erzeugen und eine nachhaltige Qualitätssicherung gewährleisten Kälber- und Rinderaufzucht realisieren Rindermast betreiben Mutterkuhhaltung organisieren und umsetzen Vermarktungsmöglichkeiten vergleichen und optimalen Vermarktungsweg auswählen betriebliche Maßnahmen, Verfahrensabläufe und Pro-zessqualität zeitnah dokumentieren Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen

Verfahren der Kälber- und Fär-senaufzucht Fütterung Verfahren der Bullen-, Ochsen-, Färsen- und Kuhmast Fütterung Verfahren der Mutterkuhhaltung Fütterung Fleischbeschaffenheit Schlachtreife und Handelsklas-sen Qualitätsfleischprogramme Verbrauchersicherheit Herdenmanagementprogramme einsetzen wie Kuhplaner Schwachstellenanalyse vgl. LM 2 und 8 vgl. LM 6 und 8 Arbeitszeitbedarf Kapitalbedarf Deckungsbeiträge

5. Qualitativ hochwertiges Schweinefleisch kosten-günstig erzeugen und eine nachhaltige Qualitätssi-cherung gewährleisten Ferkelerzeugung realisieren Fruchtbarkeitsgeschehen erkennen Mastschweineerzeugung organisieren und umsetzen Vermarktungsmöglichkeiten vergleichen und optimalen Vermarktungsweg auswählen betriebliche Maßnahmen, Verfahrensabläufe und Pro-zessqualität zeitnah dokumentieren Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen

Verfahren der Zuchtsauenhal-tung und Ferkelaufzucht Fütterung Rauscheverhalten und -kontrolle Verfahren der Mastschweinehal-tung Fütterung Schlachtkörperzusammenset-zung Fleischbeschaffenheit Schlachtreife und Handelsklas-sen Qualitätsfleischprogramme Verbrauchersicherheit vgl. LM 12 Herdenmanagementprogramme einsetzen wie Sauenplaner Schwachstellenanalyse vgl. LM 2 und 8 vgl. LM 6 und 8 Arbeitszeitbedarf Kapitalbedarf Deckungsbeiträge Betriebszweigabrechnung

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6. Haltungssysteme unter ökonomischen, ökologi-

schen, ethologischen und arbeitswirtschaftlichen Aspekten vergleichen kostengünstige Baulösungen gegenüberstellen Kosten-Leistungs-Rechnung durchführen Herdenmanagement betreiben

Wirtschaftsdünger tiergerechte Haltungssysteme Fütterungstechnologie Entmistungsverfahren Festmist- und Flüssigmistlage-rung Emissionen VDI-Richtlinien Tierhaltungsverordnungen Tiergerechtheitsindex Kuhkomfort und Leistung Checklisten Selektionsentscheidungen Produktionszyklen vgl. LM 12

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Lernmodul 15: Tierische Produkte erzeugen und vermarkten II (260 Std.) * 2. Schuljahr In diesem Lernmodul werden die Kenntnisse und Fertigkeiten - aufbauend auf dem Lernmodul "Tierische Produkte erzeugen und vermarkten I“ - weiter vertieft und ausgebaut. Tiefere Einbli-cke in naturwissenschaftliche, biologische, hygienische, ökologische und ökonomische Zusam-menhänge versetzen die Fachschülerinnen und Fachschüler in die Lage, ihre individuellen be-trieblichen Ziele zu formulieren und zu gewichten sowie Zielkonflikte zu erkennen und einer Lö-sung zuzuführen. Über die betriebsspezifische Konstellation hinaus sollen sie auch überbetrieb-liche bzw. überregionale Situationen analysieren sowie andere Produktionsverfahren überbli-cken und Erkenntnisse daraus sinnvoll im eigenen Betrieb planerisch umsetzen. Aufbauend auf den erarbeiteten Lösungsstrategien können die Fachschülerinnen und Fachschüler unter Be-rücksichtigung der individuellen betrieblichen Situation Maßnahmen und Methoden zur Realisie-rung einer optimierten tierischen Erzeugung entwickeln. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

7. Hygienemaßnahmen zur Sicherung der Produktquali-

tät und des Tierschutzes sowie der Tiergesundheit ableiten und anwenden geeignete Maßnahmen zur Prophylaxe und Metaphylaxe präsentieren Mechanismen zur Krankheitsabwehr darstellen Einflussfaktoren auf die Tiergesundheit und die Leis-tungsfähigkeit interpretieren Fruchtbarkeit beurteilen und steuern Tierkrankheiten erkennen und Behandlungsmaßnahmen nennen Strategien zum Herdenmanagement entwickeln und be-urteilen

Reinigungs- und Desinfektions-maßnahmen Quarantänestall Rein-Raus-Verfahren Hygieneschleuse Kennzahlen Zyklusstörungen Resistenz Immunität Impfprogramme EDV-gestützte Verfahren der Be-standesführung, z. B. Kuhplaner, Sauenplaner Verbraucherschutz und -sicherheit

8. Ethologische Erkenntnisse und die daraus abzulei-tenden tierartspezifischen Konsequenzen in den je-weiligen Produktionsverfahren umsetzen tierartspezifische Verhaltensmuster darlegen Umweltansprüche des Tieres formulieren Aspekte artgerechter Tierhaltung aus dem Tierverhalten ableiten Grenzen der Tierbelastbarkeit definieren Haltungssysteme auf Tiergerechtheit bewerten

Schlüsselreize Funktionskreise Rangordnung Sozialverhalten Tiergerechtheitsindex Tierschutzgesetz Tierhaltungsverordnungen Stressfaktoren

______________ * gem. § 10 LVO für die Abschlussprüfung vorgesehen.

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9. Verschiedene Verfahren des landwirtschaftlichen

Bauwesens im Bereich der Tierhaltung vergleichen und beurteilen Baumaterialien bewerten Stallkonzeptionen interpretieren Funktionsbereiche differenzieren und nach den Ansprü-chen des Tieres planen baurechtliche und bauplanerische Aspekte zusammen-stellen Baukosten kalkulieren

bautechnische Eigenschaften z. B. von Stein, Beton, Holz, Kunststoff oder Stahl Bauleitplanung Bebauungsplan Raum- und Funktionsprogramme vgl. LM 8 und 11

10. Züchtungstechnische Maßnahmen für die organi-sierte Zuchtpraxis differenzieren und bewerten Biochemie der Vererbung erklären populationsgenetische Kennwerte erläutern Zuchtwertschätzverfahren darstellen und Zuchtstrate-gien bewerten biotechnische Verfahren beurteilen

DNA Proteinsynthese Mutationen Mittelwert Standardabweichung Korrelation Zuchtwert Leistungsprüfungen Reinzucht Inzucht Kreuzungszucht Zuchterfolg Selektionsintensität Remontierungsrate künstliche Besamung Embryo-Transfer Klonen Sexen Gentransfer Genmanipulation vgl. LM 13

11. Fütterungsverfahren und Fütterungstechnologien mit den tierartspezifischen physiologischen Erfor-dernissen harmonisieren Fütterungsstrategien entwerfen und optimieren fütterungsbedingte Erkrankungen vermeiden Gesundheits- und Leistungsparameter auswerten und in der Fütterung berücksichtigen

Rationsgestaltungen Verdaulichkeit der Nährstoffe Totale-Misch-Ration (TMR) Futtervorlagetechniken Fressplatzgestaltung z. B. Ketose, Azidose z. B. Milchinhaltsstoffe Blutparameter Tageszunahmen LKV-Kontrolle vgl. LM 13

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12. Berufsständische, staatliche und private Einrich-

tungen der tierischen Veredlung kennen und die Mitwirkung und Zusammenarbeit unterstützen Service-Leistungen der Beratungs- und Vermarktungs-einrichtungen vergleichen und bewerten eigene Möglichkeiten der Mitwirkung erkennen und per-sönliches Engagement zeigen

staatliche Beratung Landwirtschaftskammer Bauern- und Winzerverbände Privatberatung Werbung Seriosität, Objektivität, Neutralität Ehrenamt Fördermaßnahmen vgl. LM 13

13. Rechtsgrundlagen kennen und anwenden

z. B. Gesetze und Verordnungen zu Tierschutz Naturschutz Umweltbelastung Emissionen Immissionen Lebensmittelhygiene Fleischbeschau Luftreinhaltung Produkthaftung Gülleausbringung Tierhaltung vgl. LM 13

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Lernmodul 16: Abschlussprojekt (80 Std.) * 2. Schuljahr Die Fachschülerinnen und Fachschüler stellen sich selbst in Einzel-, Partner- oder Teamarbeit eine Projektaufgabe aus dem beruflichen Alltag, die sie selbstständig schrittweise zu einem Lö-sungsansatz führen. Beginnend mit der Problemanalyse und dem Aufzeigen von - auch alterna-tiven - Lösungsansätzen entscheiden sie sich für eine Lösung. Abschließend dokumentieren sie ihre Vorgehensweise und ihr Ergebnis. Sie wenden unterschiedliche Arbeitstechniken an, verwenden moderne Kommunikationsmittel, erkennen Zusammenhänge, zeigen Wechselwirkungen auf, beurteilen Auswirkungen und be-achten Regeln der Wirtschaftlichkeit sowie der Organisation. Handlungssituationen/Ziele

Hinweise zum Unterricht

1. Fachliche Probleme selbstständig erkennen,

analysieren, strukturieren, beurteilen sowie pra-xisgerechte (auch alternative) Lösungen entwi-ckeln, dokumentieren und präsentieren

Die grundlegende Einführung zur An-fertigung der Projektarbeit erfolgt im Lernmodul Kommunikation und Ar-beitstechniken II. Die jeweils fachspezi-fischen Anforderungen werden im Un-terricht der einzelnen Lernmodule ver-mittelt.

Zu den Schwerpunkten der Aufgaben-stellung erfolgt eine Beratung mit den Lehrkräften. Dies gilt ebenso für das Festlegen der vorläufigen Struktur und Form der Dokumentation und Arbeits-planung.

Die Projektarbeit sollte möglichst lern-modulübergreifende Themen zum In-halt haben. Sie kann in Einzel-, Part-ner- oder Teamarbeit gestaltet werden. Wird eine Projektarbeit von einer Gruppe durchgeführt, ist bei der The-menstellung darauf zu achten, dass die individuellen Leistungen der an der Arbeit Beteiligten festgestellt und be-wertet werden können.

Themen können z. B. entstehen aus Kontakten von Fachschülerinnen und Fachschülern sowie Lehrkräften mit Unternehmen oder Vorgaben von Lehrkräften zur Aktualisierung der Un-terrichtsinhalte und zur Entwicklung des Schulprofils in der Öffentlichkeit.

Die Präsentation kann auch vor mehre-ren Schulklassen oder zusammen mit Leitern landwirtschaftlicher Unterneh-men bzw. Vertretern des Berufsstan-des erfolgen.

vgl. Anhang 4.4 * Dieses fachbereichsübergreifende Lernmodul gilt für mehrere Bildungsgänge und steht mit identischen Zielen

in mehreren Lehrplänen für die Fachschule für Agrarwirtschaft.

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Wahlpflichtmodule (je 160 Std. im 1. und 2. Schuljahr) Lernmodul 17: Milch- und Rindfleischerzeugung optimieren Lernmodul 18: Ökologischer Landbau Lernmodul 19: Nachwachsende Rohstoffe Lernmodul 20: Datenverarbeitung in der Landwirtschaft Lernmodul 21: Regionalspezifisches Lernmodul Lernmodul 22: Zusatzqualifizierendes Lernmodul Wahlmodule (je 200 Std. im 1. und 2. Schuljahr, z. B.) Lernmodul 23: Berufsbezogenes Lernmodul Lernmodul 24: Fachhochschulreifeunterricht Bei der Durchführung des Unterrichts in diesen Lernmodulen kann die Schule unter Berück-sichtigung der verfügbaren Stundenzahl in eigener Zuständigkeit und pädagogischer Ver-antwortung Handlungssituationen/Ziele sowie Zeitansätze im Arbeitsplan festlegen.

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4. Anhang 4.1 Hinweise zur Umsetzung der Lernmodule in Unterricht in der Fachschule für Ag-

rarwirtschaft, Fachrichtung Landbau 1. Zwischen den Kolleginnen und Kollegen erfolgen regelmäßig Informations- und Erfah-

rungsgespräche sowie die Festlegung von verbindlichen Absprachen für den Unterricht in der Fachschule. Erfolgte Absprachen zu den einzelnen Lernmodulen werden in den Arbeitsplänen dokumentiert und für jedes Schuljahr aktualisiert.

2. Mindestens einmal im Jahr findet in geeigneter Form eine Evaluation über den Quali-

tätsstandard der Fachschule statt. 3. Probleme werden innerhalb der Gruppe offen diskutiert. Jede Meinung in der Gruppe

wird akzeptiert. Konflikte werden gemeinsam gelöst. Spezielle Vereinbarungen mit den Fachschülerinnen und Fachschülern werden grundsätzlich vorher im Fachschulteam abgesprochen. Die Gruppe spricht nach außen immer mit einer Stimme.

4. Interessante aktuelle Materialien werden an die Kolleginnen und Kollegen weitergege-

ben oder werden im Medienschrank bereitgestellt. In der Fachschule eingesetzte Leis-tungsfeststellungen (Aufgabenstellungen und evtl. Lösungshinweise) werden von dem Fachschulverantwortlichen für alle zugänglich archiviert. Im Unterricht eingesetzte Ar-beitsunterlagen können von den Kolleginnen und Kollegen im PC-System in den dafür vorgesehenen Verzeichnissen gespeichert oder in vorhandenen Aktenordnern abge-legt werden.

5. Vertretungen können zwischen den Lehrkräften eigenverantwortlich geregelt werden.

Dies gilt auch für evtl. Verlegungen des Unterrichts. Notwendig sind die rechtzeitige Dokumentation im Klassenbuch und die Information an die betroffenen Fachschülerin-nen und Fachschüler. Das Fachschulteam bemüht sich, eine optimale Unterrichtsver-sorgung der Fachschule zu gewährleisten.

6. Der Unterricht in den einzelnen Lernmodulen findet grundsätzlich unabhängig von der

jeweiligen Anzahl der anwesenden Fachschülerinnen und Fachschüler statt. Falls der Unterricht aus wichtigem Grund, z. B. unzumutbare Straßenverhältnisse im Winter, ausfällt, wird dies von der jeweiligen Kollegin/dem jeweiligen Kollegen im Klassenbuch dokumentiert.

7. Der Unterrichtseinsatz des Fachschulteams wird einvernehmlich zusammen mit dem

Fachschulverantwortlichen geplant. 8. Zu Beginn des Schuljahres wird für die jeweiligen Fachschulklassen von der Klassen-

leiterin/von dem Klassenleiter eine Telefon-/e-Mail-Liste angelegt, den betroffenen Kol-leginnen und Kollegen gegeben sowie im Sekretariat und im Klassenbuch abgelegt.

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4.2 Leistungsfeststellung und Zertifizierung eines Lernmoduls Abschließende Leistungsfeststellung eines Lernmoduls Wiederholung eines Lernmoduls Befreiung vom Unterricht Abschlusszeugnis

§ 9 Abschließende Leistungsfeststellung, Befreiung und Wiederholung (1) Leistungsnachweise sind im Verlauf eines Lernmoduls nach den Anforderungen der im

Lehrplan ausgewiesenen Kompetenzen zu erbringen. Am Ende eines Lernmoduls findet eine Prüfung in Form einer abschließenden Leistungsfeststellung statt. Die Lernmodule, in denen keine Leistungsfeststellung erfolgt, tritt an die Stelle der Endnote die Feststel-lung „teilgenommen“ oder „nicht teilgenommen“.

(2) Aus den Leistungsnachweisen im Verlauf eines Lernmoduls wird eine Vornote gebildet.

(3) In der abschließenden Leistungsfeststellung ist nachzuweisen, ob die Schülerin oder der Schüler die im Lehrplan ausgewiesenen Ziele des Lernmoduls erreicht hat und die er-forderliche Handlungskompetenz besitzt, um Aufgaben entsprechend dem jeweiligen be-ruflichen Handlungsfeld wahrnehmen zu können. Die abschließende Leistungsfeststel-lung kann schriftlich oder praktisch oder mündlich durchgeführt werden; sie kann auch aus einer Kombination dieser Formen oder einer Projektarbeit bestehen. Eine mündliche Leistungsfeststellung muss stattfinden, wenn dies zur Feststellung des Ergebnisses er-forderlich ist oder das Ergebnis der Leistungsfeststellung schlechter als ausreichend ist und die Schülerin oder der Schüler die mündliche Leistungsfeststellung beantragt. Die abschließende Leistungsfeststellung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Form der abschließenden Leistungsfeststellung ist den Schülerinnen und Schülern zum Beginn des Lernmoduls bekannt zu geben.

(4) Die Dauer der abschließenden Leistungsfeststellung richtet sich nach der Gesamtstun-denzahl des Lernmoduls, dem Umfang der dafür festgelegten Lernziele und Lerninhalte sowie der gewählten Form der Leistungsfeststellung. Sie beträgt bei der abschließenden Leistungsfeststellung in schriftlicher Form insgesamt mindestens zwei Zeitstunden je Lernmodul. Die Aufgaben und die Bearbeitungszeit werden von der jeweiligen Lehrkraft mit Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters festgelegt. Unterrichten mehre-re Lehrkräfte ein Lernmodul, so erfolgt die Festlegung in gegenseitiger Abstimmung; entsprechendes gilt für die Bewertung. Kommt keine Einigung zustande, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

(5) Für den Fall, dass Lernmodule eines Bildungsgangs von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz übernommen wurden (§ 5 Abs. 3), wirken die betreffenden Lehrkräfte der zuständigen Stelle bei der Festlegung der Aufgaben und der Bearbeitungszeit mit.

(6) Aus den Noten der einzelnen in Absatz 3 Satz 2 genannten Elemente der abschließen-den Leistungsfeststellung wird eine Gesamtnote als arithmetisches Mittel gebildet.

(7) Die Endnote eines Lernmoduls errechnet sich als arithmetisches Mittel aus der Vornote sowie der Gesamtnote nach Absatz 6 der abschließenden Leistungsfeststellung und der zusätzlichen mündlichen Leistungsfeststellung nach Absatz 3 Satz 3. Die Endnote eines Lernmoduls wird mit sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft oder ungenü-gend angegeben. Ein Lernmodul ist abgeschlossen, wenn mindestens die Endnote „aus-reichend“ erzielt wurde.

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(8) Ist die Endnote eines Lernmoduls schlechter als „ausreichend“, so kann die abschlie-

ßende Leistungsfeststellung einmal wiederholt werden. Wiederholen Schülerinnen und Schüler die abschließende Leistungsfeststellung, ohne zuvor das Lernmodul noch ein-mal besucht zu haben, so bleibt die Vornote erhalten. Der Wiederholungstermin wird unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorbereitungszeit von der Schule im Benehmen mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern festgesetzt. Ein abge-schlossenes Lernmodul kann auf Antrag auch einmal wiederholt werden, sobald es wieder angeboten wird; ein Anspruch auf ein erneutes Angebot besteht nicht.

(9) Die Schülerinnen und Schüler können auf Antrag von der Teilnahme an höchstens der Hälfte der Lernmodule eines Bildungsgangs befreit werden, sofern sie die betreffenden Lernmodule bereits im Rahmen eines anderen Bildungsgangs abgeschlossen haben. Eine Befreiung ist auch möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die entsprechende Qualifikation auf andere Weise erworben wurde. Der Antrag ist spätestens am dritten Unterrichtstag eines Lernmoduls zu stellen. Im Falle einer Befreiung nach Satz 2 ha-ben die Schülerinnen und Schüler an der abschließenden Leistungsfeststellung in dem betreffenden Lernmodul teilzunehmen. Der Termin ist den Schülerinnen und Schülern spätestens vier Wochen vorher in geeigneter Weise mitzuteilen. Die Note der ab-schließenden Leistungsfeststellung ist die Endnote des jeweiligen Lernmoduls.

(10) Schülerinnen und Schüler, die nicht nach Absatz 9 befreit sind, werden zur abschlie-ßenden Leistungsfeststellung nur zugelassen, wenn sie mindestens 75 Prozent der bis eine Woche vor dem Tag der abschließenden Leistungsfeststellung erteilten Unter-richtsstunden des Lernmoduls besucht haben; über Ausnahmen in begründeten Einzel-fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Bei Nichtzulassung gilt das Lernmodul als nicht bestanden.

(11) Die Schule kann Antragstellerinnen und Antragsteller, die die Ausbildereignungsprü-fung nach Berufsbildungsgesetz oder den berufs- und arbeitspädagogischen Teil der Meisterprüfung abgeschlossen haben, von der abschließenden Leistungsfeststellung im Lernmodul Berufs- und Arbeitspädagogik befreien, sofern im Zeugnis der Ausbilder-eignungsprüfung eine Note ausgewiesen ist. Die Note des Zeugnisses tritt an die Stelle der Endnote des entsprechenden Lernmoduls. Besteht die Bewertung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse aus mehreren Einzelnoten, so wird eine Gesamtnote als arithmetisches Mittel aus den Einzelnoten ermittelt.

(12) Die Absätze 1 bis 11 gelten nicht für das Lernmodul Abschlussprojekt.

§ 14 Zertifizierung, Abschluss und Berechtigungen (1) Jedes abgeschlossene Lernmodul wird zertifiziert und stellt eine Einzelqualifikation dar.

Das Zertifikat enthält den Vor- und Familiennamen sowie Geburtstag und Geburtsort der Schülerin oder des Schülers, die Bezeichnung des Lernmoduls, den Unterrichtsum-fang, den Unterrichtszeitraum und die erreichte Endnote. Im Zertifikat werden die Inhal-te des Lernmoduls aufgelistet.

(2) Wer alle Lernmodule spätestens zwei Jahre nach Ablauf der von der zuletzt besuchten Schule festgelegten Dauer des Wirtschafterbildungsgangs abgeschlossen hat, hat den Abschluss des Bildungsgangs erreicht.

(3) Wer alle Lernmodule spätestens zwei Jahre nach Ablauf der von der zuletzt besuchten Schule festgelegten Dauer des Technikerbildungsgangs abgeschlossen hat, hat den Abschluss des Bildungsgangs erreicht.

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(4) Über den erfolgreichen Abschluss wird ein Abschlusszeugnis erteilt, das alle Lernmo-

dule des jeweiligen Bildungsgangs mit Endnote ausweist. Das Abschlusszeugnis ent-hält einen Vermerk über die erworbene Berufsbezeichnung.

(5) Bei Nichtschülerinnen und Nichtschülern enthält das Abschlusszeugnis den Vermerk, dass die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler abgelegt wurde.

Zeitdauer für die schriftliche abschließende Leistungsfeststellung in den einzel-nen Lernmodulen: Zeitstunden * Berufs- und Arbeitspädagogik 2 Kommunikation und Arbeitstechniken I 2 Kommunikation und Arbeitstechniken II 2 Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache I 2 Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache II 2 Unternehmensanalyse I 3 Unternehmensanalyse II 3 Unternehmensführung I 3 Unternehmensführung II ** 3 Unternehmensumfeld I 3 Unternehmensumfeld II 3 Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten I 4 Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten II ** 4 Tierische Produkte erzeugen und vermarkten I 4 Tierische Produkte erzeugen und vermarkten II ** 4

___________________ * Vorschlag der Lehrplankommission, der von der Bildungsgangkonferenz durch Beschluss verändert

werden kann (außer bei den Lernmodulen der Abschlussprüfung). ** gem. §§ 10 und 16 ff. LVO betr. Fachhochschulreife

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Berufsbildende Schule Landwirtschaft

Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landbau

Abschlusszeugnis

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Abschlusszeugnis

Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landbau

Einjähriger Bildungsgang

«Anrede1» «Vorname» «Name» geboren am «Gebdat» in «Gebort» besuchte vom 1. November 2002 bis 30. März 2004 die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landbau, Schwerpunkt Landwirtschaft, und hat an den abschließenden Leistungsfeststellungen der Lernmodule erfolgreich teilgenom-men. «Anrede2» ist berechtigt, die Bezeichnung

Staatlich geprüfte Wirtschafterin/ Staatlich geprüfter Wirtschafter,

Fachrichtung Landbau

zu führen.

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«Anrede1» «Vorname» «Name» erhielt in den einzelnen Lernmodulen folgende Endnoten: Kommunikation und Arbeitstechniken I (40) «WEN» Berufsbezogene Kommunikation in Englisch I (40) «WEN» Unternehmensanalyse I (80) «MAN» Unternehmensführung I (120) «MAN» Unternehmensumfeld I (120) «MAN» Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten I (320) «MAN» Tierische Produkte erzeugen und vermarkten I (320) «MAN» Milch- und Rindfleischerzeugung optimieren (80) «MAN» Ökologischer Landbau (80) «MAN» Nachwachsende Rohstoffe (80) «MAN» Datenverarbeitung in der Landwirtschaft (80) «MAN» Regionalspezifisches Lernmodul (80) «MAN» Zusatzqualifizierendes Lernmodul (80) «MAN» Berufsbezogenes Lernmodul (200) «MAN» Bemerkungen: keine Ort, Datum _________________________ Schulleiter/in __________ Notenstufen: 1 sehr gut, 2 gut, 3 befriedigend, 4 ausreichend ( ) = Anzahl der Unterrichtsstunden

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Abschlusszeugnis

Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landbau

Zweijähriger Bildungsgang

«Anrede1» «Vorname» «Name» geboren am «Gebdat» in «Gebort» besuchte vom 1. November 2002 bis 30. März 2006 die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landbau, Schwerpunkt Landwirtschaft, und hat an den abschließenden Leistungsfeststellungen der Lernmodule erfolgreich teilgenom-men. «Anrede2» ist berechtigt, die Bezeichnung

Staatlich geprüfte Technikerin/ Staatlich geprüfter Techniker

Fachrichtung Landbau

zu führen.

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«Anrede1» «Vorname» «Name» erhielt in den einzelnen Lernmodulen folgende Endnoten: Berufs- und Arbeitspädagogik (120) «WEN» Kommunikation und Arbeitstechniken I (40) «WEN» Kommunikation und Arbeitstechniken II (40) «WEN» Berufsbezogene Kommunikation in Englisch I (40) «WEN» Berufsbezogene Kommunikation in Englisch II (40) «WEN» Unternehmensanalyse I (80) «MAN» Unternehmensanalyse II (80) «MAN» Unternehmensführung I (120) «MAN» Unternehmensführung II (100) «MAN» Unternehmensumfeld I (120) «MAN» Unternehmensumfeld II (80) «MAN» Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten I (320) «MAN» Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten II (240) «MAN» Tierische Produkte erzeugen und vermarkten I (320) «MAN» Tierische Produkte erzeugen und vermarkten II (260) «MAN» Abschlussprojekt (80) (mit Angabe des Themas) «MAN» Milch- und Rindfleischerzeugung optimieren (80) «MAN» Ökologischer Landbau (80) «MAN» Nachwachsende Rohstoffe (80) «MAN» Datenverarbeitung in der Landwirtschaft (80) «MAN» Regionalspezifisches Lernmodul (80) «MAN» Zusatzqualifizierendes Lernmodul (80) «MAN» Berufsbezogenes Lernmodul (200) «MAN» Fachhochschulreifeunterricht (600) «MAN» Bemerkungen: keine Ort, Datum _________________________ Schulleiter/in __________ Notenstufen: 1 sehr gut, 2 gut, 3 befriedigend, 4 ausreichend ( ) = Anzahl der Unterrichtsstunden

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Berufsbildende Schule Landwirtschaft

Zertifikat

«Anrede» «Vorname» «Name» geboren am «Gebdat» in «Gebort» hat im Rahmen der

Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Landbau

an dem Lernmodul

Tierische Produkte erzeugen und vermarkten I vom 1. November 2002 bis 19. März 2004 teilgenommen. Die erbrachten Leistungen wurden mit der Note

«GAN»

bewertet. Ort, Datum _________________________ _________________________ Klassenleiter/in Schulleiter/in Rückseite dieses Zertifikats: Kurzdarstellung der Inhalte des Lernmoduls "Tierische Produkte erzeu-gen und vermarkten I"

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4.3 Inhalte der Lernmodule im 1. und 2. Schuljahr 1. Schuljahr Kommunikation und Arbeitstechniken I Sachverhalte dokumentieren Lerntechniken anwenden Sachverhalte präsentieren Büroarbeit effektiv organisieren Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache I (Englisch) Die Fremdsprache in typischen Berufssituationen mündlich und schriftlich verwenden Mit Personen verschiedener betrieblicher Funktionsbereiche in der Fremdsprache oder als Mediator(in) kommunizieren Unternehmensanalyse I Das Unternehmen und sich selbst als Unternehmer präsentieren Besprechungen mit einer Fachkraft auf der Basis vorliegender Buchführungsergebnisse vor-bereiten und durchführen Leistungs-Kosten-Kontrolle in den Betriebszweigen und im Gesamtunternehmen vornehmen Unternehmensführung I Laufende Beschaffung von Betriebsmitteln durchführen und Lagerhaltungsentscheidungen treffen Das Gesamtproduktionsprogramm von Gütern und Dienstleistungen zusammenstellen bei unveränderter Kapazitätsausstattung Kapazitätsveränderungen bei unveränderter strategischer Ausrichtung vornehmen Wiederkehrende staatliche Ausgleichszahlungen und Zuschüsse beantragen Absatzentscheidungen treffen und Ausfallrisiken absichern Qualitätsmanagement betreiben Unternehmensumfeld I Belastungen aus Substanz-, Ertrag- und Verkehrsteuern und Abgaben optimieren Typische Rechtsgeschäfte des Unternehmens abwickeln Risikomanagement betreiben Das Gesamtkonzept "Agrarpolitik" mit seinen Auswirkungen auf das Unternehmen einordnen Entwicklungsszenario der Landwirtschaftsbranche in Rheinland-Pfalz darstellen Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten I Düngeplanung des Betriebes interpretieren Möglichkeiten und Grenzen der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit abwägen und beurteilen Pflanzenschutzmaßnahmen abwägen und praxisgerechte Lösungen entwickeln Eingriffe in den Naturhaushalt erkennen und ökologische Belange berücksichtigen Anbausysteme für Qualitätsmarktfrüchte planen und beurteilen Anbausysteme für Ackerfutterpflanzen erstellen Futterproduktion des Grünlandes deuten und interpretieren

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Tierische Produkte erzeugen und vermarkten I Ziele und organisatorische Grundlagen der Rinder- und Schweinezucht einordnen und eine betriebsspezifische Zuchtstrategie entwickeln Futtermittel beurteilen und unter Berücksichtigung der ernährungsphysiologischen Ansprü-che der jeweiligen Tierart bedarfs- und leistungsgerechte Futterrationen erstellen Qualitativ hochwertige Milch kostengünstig erzeugen und eine nachhaltige Qualitätssiche-rung gewährleisten Rindfleisch kostengünstig erzeugen Schweinefleisch kostengünstig erzeugen Haltungssysteme unter ökonomischen, ökologischen, ethologischen und arbeitswirtschaftli-chen Aspekten vergleichen 2. Schuljahr Berufs- und Arbeitspädagogik Allgemeine Grundlagen legen Ausbildung planen Auszubildende einstellen Am Arbeitsplatz ausbilden Lernen fördern und Gruppen anleiten Ausbildung beenden Kommunikation und Arbeitstechniken II Projekte managen Besprechungen leiten Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache II (Englisch) Informationen aus fremdsprachlichen Quellen beschaffen und berufsrelevante Sachverhalte in der Fremdsprache oder als Mediator(in) bearbeiten, präsentieren und bewerten Den zur Bewältigung interkultureller Gesprächssituationen erforderlichen sozio-kulturellen Hintergrund aufarbeiten Unternehmensanalyse II Eine ordnungsgemäße Buchführung durchführen Bilanz sowie den gesamten Buchführungsabschluss selbstständig interpretieren und Schlussfolgerungen für die strategische Ausrichtung des Unternehmens ableiten Wechselbeziehungen zwischen internen und externen Faktoren erkennen und ein Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens herausarbeiten Unternehmensführung II Perspektiven für die erfolgreiche Unternehmensführung entwickeln Verschiedene Unternehmensstrategien vergleichen und bewerten sowie eine unternehmens-bezogene Umsetzungsentscheidung treffen Den Einsatz von Produktionsfaktoren außerhalb der Branche "Landwirtschaft" vorbereiten Optimierung der Geschäftsabwicklung planen Verhandlungen erfolgreich führen

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Unternehmensumfeld II Rechtsgrundlagen für die Teilnahme am Geschäftsverkehr analysieren und im Vertragswe-sen anwenden Auswirkungen volkswirtschaftlicher Mechanismen auf die Landwirtschaft als Teil der Volks-wirtschaft erkennen Das Unternehmensumfeld aktiv mitgestalten Pflanzliche Produkte erzeugen, verwerten und vermarkten II Sortenschutz und Saatgutanerkennung erklären Landwirtschaftliches Versuchswesen darstellen Standorte für landwirtschaftliche Kulturen auswählen Düngemaßnahmen des Betriebes beurteilen Marktfrüchte und Ackerfutterpflanzen betriebs- und standortgerecht auswählen Grünlandmanagement betreiben Tierische Produkte erzeugen und vermarkten II Hygienemaßnahmen zur Sicherung der Produktqualität und des Tierschutzes sowie der Tier-gesundheit ableiten und anwenden Ethologische Erkenntnisse und die daraus abzuleitenden tierartspezifischen Konsequenzen in den jeweiligen Produktionsverfahren umsetzen Verschiedene Verfahren des landwirtschaftlichen Bauwesens im Bereich der Tierhaltung ver-gleichen und beurteilen Züchtungstechnische Maßnahmen für die organisierte Zuchtpraxis differenzieren und bewer-ten Fütterungsverfahren und Fütterungstechnologien mit den tierartspezifischen physiologischen Erfordernissen harmonisieren Berufsständische, staatliche und private Einrichtungen der tierischen Veredlung kennen und die Mitwirkung und Zusammenarbeit unterstützen Rechtsgrundlagen kennen und anwenden Abschlussprojekt Fachliche Probleme selbstständig erkennen, analysieren, strukturieren, beurteilen sowie pra-xisgerechte (auch alternative) Lösungen entwickeln, dokumentieren und präsentieren

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4.4 Arbeitsplan für LM 16: Abschlussprojekt (80 Std.) Rechtsgrundlage: § 11 der Fachschulverordnung (1) Das Lernmodul Abschlussprojekt beginnt in der Regel sechs Monate, in begründeten

Ausnahmefällen zwölf Monate (um z. B. eine gesamte Vegetationsperiode zu erfas-sen), vor Beendigung des Bildungsgangs. In diesem Lernmodul fertigen die Schülerin-nen und Schüler eine Projektarbeit, indem sie zu einer Aufgabe aus dem jeweiligen be-ruflichen Handlungsfeld praxisgerechte Lösungen planen, die zur Realisierung not-wendigen Maßnahmen durchführen und das Ergebnis selbst beurteilen, dokumentieren und präsentieren. Die Projektarbeit soll berufliche Handlungskompetenz verdeutlichen und lernmodulübergreifend angelegt sein. Sie baut auf den im Verlauf des Bildungs-gangs abgeschlossenen Lernmodulen auf und steht mit den Lernmodulen, die zeit-gleich unterrichtet werden, in engem fachlichen Zusammenhang.

(2) Die grundlegende Einführung zur Anfertigung der Projektarbeit erfolgt im Lernmodul

Kommunikation und Arbeitstechniken. Die jeweils fachspezifischen Anforderungen werden im Unterricht der einzelnen Lernmodule vermittelt.

(3) Die Projektarbeit kann einzeln oder in Gruppen bis zu vier Schülerinnen oder Schülern

durchgeführt werden. Die Bearbeitungsdauer, das Thema und der Abgabetermin wer-den von der jeweiligen Lehrkraft oder dem jeweiligen Lehrerteam festgelegt. Wird eine Projektarbeit von einer Gruppe durchgeführt, ist bei der Themenstellung darauf zu ach-ten, dass die individuellen Leistungen der an der Arbeit Beteiligten festgestellt und be-wertet werden können.

(4) Die Schülerinnen und Schüler haben zu erklären, dass die Projektarbeit selbstständig

und ohne fremde Hilfe verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Hilfsmit-tel verwendet wurden. Es ist zu versichern, dass alle wörtlichen und sinngemäßen Ü-bernahmen aus anderen Werken als solche kenntlich gemacht wurden.

(5) Die Schülerinnen und Schüler werden während der Anfertigung der Projektarbeit von

der jeweiligen Lehrkraft bzw. dem jeweiligen Lehrerteam betreut. Nach Abgabe der Projektarbeit findet eine Präsentation der Projektarbeit durch die beteiligten Schülerin-nen und Schüler statt, der sich ein Kolloquium (Dauer ca. 20 Minuten pro Schülerin o-der Schüler) anschließt. Das Kolloquium steht unter der Leitung der jeweiligen Lehr-kraft bzw. des jeweiligen Lehrerteams.

(6) Die Projektarbeit wird von der jeweiligen Lehrkraft oder dem jeweiligen Lehrerteam

bewertet. Kommt keine Einigung zustande, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Für die Bewertung der Projektarbeit gilt folgende Gewichtung:

Inhaltliche Bewältigung 40 % Methodische Durchführung 15 % Formale Anforderungen 5 % Präsentation und Kolloquium 40 %.

Das Thema der Projektarbeit wird in das Abschlusszeugnis übernommen.

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(7) Ist die Endnote des Lernmoduls Abschlussprojekt schlechter als „ausreichend“, so

kann die Projektarbeit auf Antrag einmal wiederholt werden. § 9 Abs. 8 Satz 3 gilt ent-sprechend.

(8) Zwei fachlich vorgebildete Vertreterinnen oder Vertreter der Agrarwirtschaft können bei

der Präsentation der Projektarbeit und beim Kolloquium anwesend sein. Sie werden von der Schulbehörde auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, die den Vorschlag im Benehmen mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen erstellen, auf die Dauer von fünf Jahren berufen. Für jede Vertreterin oder jeden Ver-treter der Agrarwirtschaft ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen; im Übrigen gilt Satz 2 entsprechend.

Die Projektarbeit soll folgende berufliche Handlungskompetenzen beinhalten: Formale Anforderungen – Fähigkeit, einen Text formal korrekt darzustellen – Fähigkeit, wissenschaftlich korrekt zu zitieren – Fähigkeit, eine Gliederung zu erstellen – Fähigkeit, ein Literaturverzeichnis fachgerecht anzulegen Methodische Durchführung – Kenntnis der fachspezifischen Terminologie und Methodik sowie Fähigkeit, diese korrekt

anzuwenden – Fähigkeit, Literatur und sonstige Quellen themenbezogen zusammenzustellen und aus-

zuwerten – Fähigkeit, Zitate und sinngemäße Übernahme sach- und problemgerecht einzusetzen – Fähigkeit, eine folgerichtige Argumentation aufzubauen – Fähigkeit, Materialien und Anschauungsmittel zweckentsprechend einzusetzen und aus-

zuwerten – Fähigkeit, einen Sachverhalt sprachlich korrekt und präzise zu formulieren Inhaltliche Bewältigung – Fähigkeit, die im Thema gegebene Problemstellung zu erfassen, zu analysieren und zu

strukturieren – Fähigkeit, auf der Grundlage der Problemstellung eine Zielsetzung zu entwickeln und Lö-

sungen auszuarbeiten und zu begründen – Fähigkeit, die einzelnen Gedanken logisch zu verknüpfen – Fähigkeit zur angemessenen Gewichtung der Sachverhalte – Fähigkeit, eine begründete Stellungnahme und Beurteilung bzw. Bewertung vorzuneh-

men.

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Schüleraktivität

(Schüler oder Schülerteam) Lehreraktivität (Lehrer oder Lehrerteam)

Einführungsphase Themensuche/-vergabe

Entwickeln der Problemstellung und Zielsetzung Entwickeln eines Untersuchungs-konzeptes Erarbeiten eines Ablaufplanes

Absprache und Festlegen von Thema, Abgabetermin und Bewer-tungskriterien

Betreuungsphase Erschließen von Quellen

Durchführen von Erhebungen Auswerten der gewonnenen In-formationen Dokumentation der Ergebnisse

Beraten über Abgrenzung der Problemstellung konzeptionelle Fragen inhaltliche Vorgehensweisen spezifische Schwerpunktsetzungen

Präsentationsphase Abgabe der Projektarbeit Bewerten der Projektarbeit ent-

sprechend dem Anforderungsprofil Präsentation der Projektarbeit im

Klassenverband

Kolloquium unter Leitung der jeweiligen Lehrkraft bzw. des Lehrerteams

Feststellen der individuellen Pro-jektleistung (bei Teamarbeit) Erörtern von Problemen, Lösungs-strategien und Ergebnissen

Mögliche Themenbereiche für die Projektarbeit sind z. B. - Leitbild entwickeln - Marktanalyse erstellen - Online-Präsentation gestalten - Strategieentwicklungen aufzeigen und beurteilen - organisatorische Verbesserungen planen - betriebliche Abläufe optimieren. Zu den Schwerpunkten der Aufgabenstellung erfolgt eine Beratung mit den Lehrkräften. Dies gilt ebenso für das Festlegen der vorläufigen Struktur und Form der Dokumentation und Ar-beitsplanung.