lehren aus dem unfall tübingen hinweise der unfallkommission

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Lehren aus dem Lehren aus dem Unfall „Tübingen“ Unfall „Tübingen“ Hinweise der Hinweise der Unfallkommission Unfallkommission

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Page 1: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

Lehren aus dem Unfall Lehren aus dem Unfall „Tübingen“„Tübingen“

Hinweise der Hinweise der UnfallkommissionUnfallkommission

Page 2: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

Eine Verkettung von unglücklichen Eine Verkettung von unglücklichen Umständen mit fatalen FolgenUmständen mit fatalen Folgen

Der Atemschutztrupp gab zu keiner Der Atemschutztrupp gab zu keiner Zeit eine Standortmeldung ab. Für Zeit eine Standortmeldung ab. Für ihn war das Begehen des ihn war das Begehen des Treppenraumes eine problemlose Treppenraumes eine problemlose Aufgabe. Er hatte mit dem Trupp im Aufgabe. Er hatte mit dem Trupp im EG abgesprochen, dass er nach oben EG abgesprochen, dass er nach oben weiter gehen würde.weiter gehen würde.

Page 3: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

Der zuständige Gruppenführer und der Der zuständige Gruppenführer und der verantwortliche für die Atemschutz-verantwortliche für die Atemschutz-Dokumentation sahen keine Dokumentation sahen keine Notwendigkeit den Standort des Notwendigkeit den Standort des Atemschutztrupps während des Atemschutztrupps während des Einsatzes vor der MAYDAY-Einsatzes vor der MAYDAY-Notfallmeldung abzufragen. Sie nahmen Notfallmeldung abzufragen. Sie nahmen aufgrund des äußeren Eindrucks an, dass aufgrund des äußeren Eindrucks an, dass sich der Atemschutztrupp im OG sich der Atemschutztrupp im OG befinden würde.befinden würde.

Page 4: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

Einige der im Gebäudeinnern Einige der im Gebäudeinnern vorgehenden Trupps wussten, dass sich vorgehenden Trupps wussten, dass sich der verunfallte Trupp vermutlich im der verunfallte Trupp vermutlich im Dachgeschoss aufhält. Sie meldeten dies Dachgeschoss aufhält. Sie meldeten dies aber zu keiner Zeit nach außen. Sie aber zu keiner Zeit nach außen. Sie standen unter erheblicher Stressbelastung standen unter erheblicher Stressbelastung und sie nahmen an, dass die und sie nahmen an, dass die Einheitsführer wissen würden, dass sich Einheitsführer wissen würden, dass sich die Verunfallten im Dachgeschoss die Verunfallten im Dachgeschoss aufhalten.aufhalten.

Page 5: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission
Page 6: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

FwDV 7 fordert:FwDV 7 fordert:

Nach Anschluss des Atemanschlusses Nach Anschluss des Atemanschlusses an das Luftversorgungssystem, bei an das Luftversorgungssystem, bei erreichen des Einsatzzieles und bei erreichen des Einsatzzieles und bei Antritt des Rückweges muss sich der Antritt des Rückweges muss sich der Atemschutz-trupp über Funk bei der Atemschutz-trupp über Funk bei der Atemschutzüber-wachung melden. Atemschutzüber-wachung melden. Weitere Meldungen sollen lagebedingt Weitere Meldungen sollen lagebedingt abgegeben werden. Unbedingt bei abgegeben werden. Unbedingt bei Geschosswechsel, wechseln in einen Geschosswechsel, wechseln in einen anderen Geschossabschnitt sowie bei anderen Geschossabschnitt sowie bei Veränderung der Lage.Veränderung der Lage.

Page 7: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

1. Grundsatz1. Grundsatz

Für die Für die Atemschutzüberwachung ist der Atemschutzüberwachung ist der Staffel- oder Gruppenführer Staffel- oder Gruppenführer verantwortlich. Diese verantwortlich. Diese Verantwortung verbleibt auch Verantwortung verbleibt auch dann bei ihm, wenn er sich von dann bei ihm, wenn er sich von anderen geeigneten anderen geeigneten Feuerwehrangehörigen bei der Feuerwehrangehörigen bei der Atemschutz-Dokumentation Atemschutz-Dokumentation unterstützen lässt. unterstützen lässt.

Page 8: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

2. Grundsatz2. Grundsatz

Die Feuerwehren Die Feuerwehren müssen müssen sicherstellen, dass sicherstellen, dass eine wirksame eine wirksame Atemschutzüber-Atemschutzüber-wachung wachung durchgeführt wird durchgeführt wird und dass die und dass die Hilfsmittel dafür zur Hilfsmittel dafür zur Verfügung stehen.Verfügung stehen.

Page 9: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

3. Grundsatz3. Grundsatz

Atemschutztrupps und Sicherheitstrupps Atemschutztrupps und Sicherheitstrupps bleiben stets bei ihrer Einheit (Gruppe oder bleiben stets bei ihrer Einheit (Gruppe oder Staffel) und werden aus dieser heraus von Staffel) und werden aus dieser heraus von ihrem Einheits-führer, dem sie zugewiesen ihrem Einheits-führer, dem sie zugewiesen sind, eingesetzt. Nur in besonderen Fällen sind, eingesetzt. Nur in besonderen Fällen können Trupps einem anderen Einheitsführer können Trupps einem anderen Einheitsführer unterstellt werden. Die geänderte unterstellt werden. Die geänderte Unterstellung muss beiden beteiligten Unterstellung muss beiden beteiligten Einheitsführern und den Atemschutztrupps Einheitsführern und den Atemschutztrupps bekannt und bewusst sein. Geeignete Funkruf-bekannt und bewusst sein. Geeignete Funkruf-namen sind dazu im Voraus festzulegen.namen sind dazu im Voraus festzulegen.

Page 10: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

4. Grundsatz4. Grundsatz

Der Einheitsführer Der Einheitsführer muss stets wissen, muss stets wissen, wo sich seine wo sich seine Atemschutztrupps Atemschutztrupps befinden und was befinden und was sie gerade tun.sie gerade tun.

Page 11: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

5. Grundsatz5. Grundsatz

Die Atemschutztrupps Die Atemschutztrupps müssen jeden bedeutenden müssen jeden bedeutenden Standort-wechsel, jede Standort-wechsel, jede Lageänderung und ihre Lageänderung und ihre jeweilige Tätigkeit dem jeweilige Tätigkeit dem Gruppen- oder Staffelführer Gruppen- oder Staffelführer melden. Erfolgen keine melden. Erfolgen keine Meldungen, muss der Meldungen, muss der Gruppen- oder Staffelführer Gruppen- oder Staffelführer regelmäßig nachfragen.regelmäßig nachfragen.

Page 12: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

6. Grundsatz6. Grundsatz

Die MAYDAY-Notfallmeldung muss Die MAYDAY-Notfallmeldung muss drillmäßig trainiert werden. Sie muss nach drillmäßig trainiert werden. Sie muss nach FwDV 7 folgende Informationen enthalten:FwDV 7 folgende Informationen enthalten:

KennwortKennwort: MAYDAY – MAYDAY – MAYDAY: MAYDAY – MAYDAY – MAYDAY MeldungMeldung: Funkrufname, Standort, Lage: Funkrufname, Standort, Lage GesprächsabschlußGesprächsabschluß: MAYDAY – kommen!: MAYDAY – kommen!

Page 13: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

7. Grundsatz7. Grundsatz Bei der Verwendung von Schaum (insbe-Bei der Verwendung von Schaum (insbe-

sondere von Druckluftschaum) im sondere von Druckluftschaum) im Innenangriff müssen sich Führungskräfte Innenangriff müssen sich Führungskräfte und Mannschaft der Besonderheiten und und Mannschaft der Besonderheiten und der Grenzen der Löschmittel und der der Grenzen der Löschmittel und der Löschverfahren bewusst sein.Löschverfahren bewusst sein.

Page 14: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

8. Grundsatz8. Grundsatz

Ein Atemschutztrupp darf Ein Atemschutztrupp darf grundsätzlich nicht „am Feuer“ grundsätzlich nicht „am Feuer“ vorbei laufen. Das heißt, er darf nicht vorbei laufen. Das heißt, er darf nicht an brennenden Geschossen vorbei in an brennenden Geschossen vorbei in darüber liegende Geschosse darüber liegende Geschosse vorgehen. (Bei Menschenrettung und vorgehen. (Bei Menschenrettung und geeigneten Maßnahmen zur geeigneten Maßnahmen zur Sicherung des Rückzugsweges ist es Sicherung des Rückzugsweges ist es möglich)möglich)

Page 15: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

9. Grundsatz9. Grundsatz

Für einen Für einen vorgehenden vorgehenden Sicherungstrupp Sicherungstrupp sind am Verteiler sind am Verteiler ausreichend C-ausreichend C-Druck-schläuche Druck-schläuche bereit zu legen.bereit zu legen.

Page 16: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

10. Grundsatz10. Grundsatz

Der Sicherheitstrupp führt Der Sicherheitstrupp führt immer die persönliche immer die persönliche Schutzausrüstung (Axt, Schutzausrüstung (Axt, Beleuchtungsgerät, Beleuchtungsgerät, Feuerwehrleine) mit oder Feuerwehrleine) mit oder legt diese für einen legt diese für einen möglichen Einsatz bereit. möglichen Einsatz bereit. Weitere Geräte können Weitere Geräte können nach jeweiliger Lage nach jeweiliger Lage zusätzlich bereit gelegt zusätzlich bereit gelegt werden.werden.

RETT PACK

Page 17: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

11. Grundsatz11. Grundsatz

Der Sicherheitstrupp soll sich Der Sicherheitstrupp soll sich während er bereit steht über den während er bereit steht über den laufenden Einsatz und seine laufenden Einsatz und seine mögliche Entwicklung informieren mögliche Entwicklung informieren bzw. damit vertraut machen.bzw. damit vertraut machen.

Page 18: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

12. Grundsatz12. Grundsatz

Der Sicherheitstrupp steht Der Sicherheitstrupp steht möglichst nahe an dem möglichst nahe an dem Eingang ins Gebäude Eingang ins Gebäude bereit, durch den der zu bereit, durch den der zu überwachende überwachende Atemschutztrupp vorgeht. Atemschutztrupp vorgeht. Der Sicherheitstrupp Der Sicherheitstrupp versucht dort Kontakt ins versucht dort Kontakt ins Gebäudeinnere zu halten.Gebäudeinnere zu halten.

Page 19: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

13. Grundsatz13. Grundsatz

Der Einsatzleiter muss frühzeitig Der Einsatzleiter muss frühzeitig Reserven bilden. Reserven zur Reserven bilden. Reserven zur Abwehr unerwarteter Gefahren oder Abwehr unerwarteter Gefahren oder zur Ablösung eingesetzter Kräfte. zur Ablösung eingesetzter Kräfte. Unbedingt bei unklarer Lage oder Unbedingt bei unklarer Lage oder wenn die Lage nicht vollständig und wenn die Lage nicht vollständig und sicher unter Kontrolle ist.sicher unter Kontrolle ist.

Page 20: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

14. Grundsatz14. Grundsatz

Die Einheitsführer Die Einheitsführer müssen müssen vorgehenden vorgehenden Trupps klare und Trupps klare und eindeutige eindeutige Aufträge erteilen. Aufträge erteilen.

Angriffstrupp

zur Brandbekämpfung

mit 1. C-Rohr

in das Wohnhaus

durch die Eingangstür ins EG

Vor!

Page 21: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

15. Grundsatz15. Grundsatz

Die Trupps müssen ihre Aufträge Die Trupps müssen ihre Aufträge konsequent ausführen und müssen sich konsequent ausführen und müssen sich nach Auftragserledigung bei ihrem nach Auftragserledigung bei ihrem Einheitsführer einsatzbereit melden. Einheitsführer einsatzbereit melden.

Grundsätzlich dürfen sie sich keine Grundsätzlich dürfen sie sich keine eigenen Aufträge erteilen.eigenen Aufträge erteilen.

Falls in Ausnahmefällen ein Falls in Ausnahmefällen ein Anschlussauftrag sinnvoll erscheint, Anschlussauftrag sinnvoll erscheint, müssen sie dies zuvor mit ihrem müssen sie dies zuvor mit ihrem Einheitsführer besprechen.Einheitsführer besprechen.

Page 22: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

16. Grundsatz16. Grundsatz

In jedem Einsatz ist In jedem Einsatz ist eine klare und der eine klare und der FwDV 100 FwDV 100 entsprechende entsprechende Führungsorganisation Führungsorganisation aufzubauen und aufzubauen und konsequent konsequent anzuwenden.anzuwenden.

Page 23: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

17. Grundsatz17. Grundsatz

Führungskräfte Führungskräfte müssen sich stets müssen sich stets ihrer ihrer Führungsaufgabe Führungsaufgabe bewusst sein und bewusst sein und diese konsequent diese konsequent wahrnehmen.wahrnehmen.

Page 24: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

18. Grundsatz18. Grundsatz

Richtiges Verhalten in Richtiges Verhalten in Notfallsituationen muss in der Notfallsituationen muss in der Ausbildung ständig geübt werden.Ausbildung ständig geübt werden.

Page 25: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

19. Grundsatz19. Grundsatz

Die FwDV und die UVV sind stets Die FwDV und die UVV sind stets konsequent zu beachten. konsequent zu beachten. Feuerwehren wird dringend Feuerwehren wird dringend abgeraten, abweichend von den abgeraten, abweichend von den darin festgelegten Verhaltensanweis-darin festgelegten Verhaltensanweis-sungen „eigene Regeln zu erfinden“.sungen „eigene Regeln zu erfinden“.

Page 26: Lehren aus dem Unfall Tübingen Hinweise der Unfallkommission

Bei der Unfallanalyse konnten neben Bei der Unfallanalyse konnten neben der eigentlichen Ursache zahlreiche, der eigentlichen Ursache zahlreiche, alltäglich beobachtbare alltäglich beobachtbare Verhaltensfehler bzw. Verhaltensfehler bzw. Nachlässigkeiten festgestellt werden. Nachlässigkeiten festgestellt werden.

Diese können jedoch im Einsatz Diese können jedoch im Einsatz leicht zur Unfallursache werden.leicht zur Unfallursache werden.