laudatio für herrn dr. jur. rainer hess, köln anläßlich der verleihung des deutschen arzt recht...

2
ein, das Berufsbild des Internisten zu prägen und zu gestalten. In seine Amts- periode fiel der wegen des Mangels an praktischen Ärzten gewünschte Ein- tritt der Internisten in eine hausärztli- che Tätigkeit und einige von ihm mit großem Geschick geleitete Teilgebiets- und Gebietsabgrenzungen der Inneren Medizin. Sein Ziel, wenn nicht sogar seine Lebensaufgabe war es, ein ein- heitliches Bild der Inneren Medizin zu schaffen. 1974 wurde Professor Broglie zum Ehrenpräsidenten des BDI und 1983 zum Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin er- nannt. stellvertretender Vorsitzender der Rönt- genkontrollkommission. Bis zu seinem 80. Lebensjahr blieb Professor Broglie berufspolitisch aktiv. Erst dann zog er sich zurück und fand endlich Zeit und Muße für sich und sei- ne Frau. Als großes Geschenk empfand er diese gemeinsam verbrachte Zeit. Um so schmerzvoller traf ihn ihr plötz- licher Tod wenige Wochen vor seinem Geburtstag. So trübt das traurige Ereig- nis die Freude über den Geburtstag des Jubilars. Um so mehr begleiten ihn unse- re Glückwünsche für die nächsten Jah- re, für die wir ihm weiterhin alles Gute wünschen. Neben seiner Chefarzt- und Ver- bandstätigkeit bekleidete er noch meh- rere andere Funktionen und Ämter, von denen folgende hier erwähnt seien: Aka- demie der Fachärzte der Bundesärzte- kammer, erweiterter Vorstand der Bun- desärztekammer, Wahl ins Präsidium des Deutschen Ärztetages, der Gemein- schaft Fachärztlicher Berufsverbände, Delegierter der Landesärztekammer Hessen, Mitglied des Weiterbildungs- ausschusses dieser Kammer, stellvertre- tender Vorsitzender der Bezirksärzte- kammer Wiesbaden, Delegierter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Beisitzer im ärztlichen Berufsgericht, Der Internist 7·99 | M 207 Mitteilungen BDI M.G. Broglie Laudatio für Herrn Dr. jur. Rainer Hess, Köln anläßlich der Verleihung des Deutschen Arzt Recht Preises 1999 Es ist mir eine große Freude und Ehre, für Herrn Dr. jur. Rainer Hess am heuti- gen Tage die Laudatio zu halten und ei- ne Urkunde zu überreichen. Für ihn ist das nichts Neues, denn just hier in Frankfurt erhielt er vor 59 Jahren, am 6. November 1940, sein aller- erstes Dokument – die Geburtsurkunde. Womit wir schon mitten im Le- benslauf wären, der sich mit dem Ab- itur in Köln und einigen Semestern Ma- thematik in Aachen fortsetzte. Wobei wir den Verdacht hegen,daß dieses aka- demische Vorspiel schon der Vorberei- tung auf die spätere Beschäftigung mit EBM, Vergütungsanteilen und Bewer- tungsrelationen diente. Aber es war eben nur ein Vorspiel, denn dann kam der eigentliche Kern der akademischen Ausbildung, das Stu- dium der Rechtswissenschaften in Kiel, Berlin und Köln, dann die Referendar- zeit beim Oberlandesgericht Köln und schließlich das zweite Staatsexamen 1969. Danach geriet Rainer Hess in die Hände der Ärzte. Zunächst als Justitiar des Verbands der leitenden Kranken- hausärzte, dann als Justitiar der ge- meinsamen Rechtsabteilung von KBV und Bundesärztekammer und seit 1988 agiert er nun als Hauptgeschäftsführer der Kassenärzlichen Bundesvereini- gung.Der Vorstand der KBV hat ihn da- mals einstimmig berufen – was man längst nicht von jeder Vorstandsent- scheidung behaupten kann. Rainer Hess vertritt die Ärzte zudem in zahl- reichen Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung, insbesondere auch im Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen. In diesen Funktionen hat er der Deutschen Ärzteschaft und insbeson- dere den niedergelassenen Ärzten un- schätzbare Dienste geleistet. Nicht nur seine juristische Kompetenz, sondern vor allem sein strategischer Weitblick haben die gesundheitspolitische Szene Deutschlands wesentlich beeinflußt und auch entscheidend zur Integration der niedergelassenen Ärzte in den Neu- en Bundesländern ins damals noch kas- senärztliche System beigetragen – das darf man wohl ohne Übertreibung be- haupten. Bleibt noch zu erwähnen, daß Rai- ner Hess auch durch starke familiäre Bande an die Standespolitik gefesselt wird: Schon sein Vater war Justitiar von KBV und BÄK – der erste nach dem Krieg. Und seine Frau Renate kümmert sich als stellvertretende Hauptge- schäftsführerin der Bundesärztekam- mer um das Ansehen der Ärzteschaft. Zwischendurch, das wollen wir nun doch nicht vergessen, promovierte er 1972 mit dem Thema „Schuld und Haftung im Abgabenrecht“. Ein steuer- rechtliches Thema also, was zweifellos der Vorbereitung auf die derzeitige La- borreform mit ihren gewerbesteuer- rechtlichen Imponderabilien diente. Dieses Feld bleibt trotz der einschlägi- gen Vorbildung vielleicht sogar für Rai- ner Hess spannend. Rainer Hess ist zweifelsohne einer der profundesten deutschen Arztrecht- ler und hat durch seine zahlreichen Veröffentlichungen und sein Wirken maßgeblich die Rechtsentwicklung im Kassenarztrecht und Arztrecht nach dem 2. Weltkrieg mitgeprägt, die von ihm verfaßten und herausgegebenen Kommentare und Bücher gehören zu den Standardwerken des Deutschen Arztrechtes. KBV und niedergelassene Ärzte können sich jedenfalls glücklich schät- zen: Ihr Hauptgeschäftsführer verfügt

Upload: m-g

Post on 25-Aug-2016

214 views

Category:

Documents


2 download

TRANSCRIPT

Page 1: Laudatio für Herrn Dr. jur. Rainer Hess, Köln anläßlich der Verleihung des Deutschen Arzt Recht Preises 1999

ein, das Berufsbild des Internisten zuprägen und zu gestalten. In seine Amts-periode fiel der wegen des Mangels anpraktischen Ärzten gewünschte Ein-tritt der Internisten in eine hausärztli-che Tätigkeit und einige von ihm mitgroßem Geschick geleitete Teilgebiets-und Gebietsabgrenzungen der InnerenMedizin. Sein Ziel, wenn nicht sogarseine Lebensaufgabe war es, ein ein-heitliches Bild der Inneren Medizin zuschaffen. 1974 wurde Professor Brogliezum Ehrenpräsidenten des BDI und1983 zum Ehrenmitglied der DeutschenGesellschaft für Innere Medizin er-nannt.

stellvertretender Vorsitzender der Rönt-genkontrollkommission.

Bis zu seinem 80. Lebensjahr bliebProfessor Broglie berufspolitisch aktiv.Erst dann zog er sich zurück und fandendlich Zeit und Muße für sich und sei-ne Frau. Als großes Geschenk empfander diese gemeinsam verbrachte Zeit.Um so schmerzvoller traf ihn ihr plötz-licher Tod wenige Wochen vor seinemGeburtstag. So trübt das traurige Ereig-nis die Freude über den Geburtstag desJubilars.Um so mehr begleiten ihn unse-re Glückwünsche für die nächsten Jah-re, für die wir ihm weiterhin alles Gutewünschen.

Neben seiner Chefarzt- und Ver-bandstätigkeit bekleidete er noch meh-rere andere Funktionen und Ämter, vondenen folgende hier erwähnt seien: Aka-demie der Fachärzte der Bundesärzte-kammer, erweiterter Vorstand der Bun-desärztekammer, Wahl ins Präsidiumdes Deutschen Ärztetages, der Gemein-schaft Fachärztlicher Berufsverbände,Delegierter der LandesärztekammerHessen, Mitglied des Weiterbildungs-ausschusses dieser Kammer, stellvertre-tender Vorsitzender der Bezirksärzte-kammer Wiesbaden, Delegierter derKassenärztlichen Vereinigung Hessen,Beisitzer im ärztlichen Berufsgericht,

Der Internist 7·99 | M 207

Mit

teilu

ng

en BDI

M.G. Broglie

Laudatio für Herrn Dr. jur. Rainer Hess, Kölnanläßlich der Verleihung des Deutschen Arzt Recht Preises 1999

Es ist mir eine große Freude und Ehre,für Herrn Dr. jur. Rainer Hess am heuti-gen Tage die Laudatio zu halten und ei-ne Urkunde zu überreichen.

Für ihn ist das nichts Neues, dennjust hier in Frankfurt erhielt er vor 59Jahren, am 6. November 1940, sein aller-erstes Dokument – die Geburtsurkunde.

Womit wir schon mitten im Le-benslauf wären, der sich mit dem Ab-itur in Köln und einigen Semestern Ma-thematik in Aachen fortsetzte. Wobeiwir den Verdacht hegen, daß dieses aka-demische Vorspiel schon der Vorberei-tung auf die spätere Beschäftigung mitEBM, Vergütungsanteilen und Bewer-tungsrelationen diente.

Aber es war eben nur ein Vorspiel,denn dann kam der eigentliche Kernder akademischen Ausbildung, das Stu-dium der Rechtswissenschaften in Kiel,Berlin und Köln, dann die Referendar-zeit beim Oberlandesgericht Köln undschließlich das zweite Staatsexamen1969.

Danach geriet Rainer Hess in dieHände der Ärzte. Zunächst als Justitiardes Verbands der leitenden Kranken-hausärzte, dann als Justitiar der ge-meinsamen Rechtsabteilung von KBV

und Bundesärztekammer und seit 1988agiert er nun als Hauptgeschäftsführerder Kassenärzlichen Bundesvereini-gung. Der Vorstand der KBV hat ihn da-mals einstimmig berufen – was manlängst nicht von jeder Vorstandsent-scheidung behaupten kann. RainerHess vertritt die Ärzte zudem in zahl-reichen Ausschüssen der gemeinsamenSelbstverwaltung, insbesondere auchim Bundesausschuß der Ärzte undKrankenkassen.

In diesen Funktionen hat er derDeutschen Ärzteschaft und insbeson-dere den niedergelassenen Ärzten un-schätzbare Dienste geleistet. Nicht nurseine juristische Kompetenz, sondernvor allem sein strategischer Weitblickhaben die gesundheitspolitische SzeneDeutschlands wesentlich beeinflußtund auch entscheidend zur Integrationder niedergelassenen Ärzte in den Neu-en Bundesländern ins damals noch kas-senärztliche System beigetragen – dasdarf man wohl ohne Übertreibung be-haupten.

Bleibt noch zu erwähnen, daß Rai-ner Hess auch durch starke familiäreBande an die Standespolitik gefesseltwird: Schon sein Vater war Justitiar von

KBV und BÄK – der erste nach demKrieg. Und seine Frau Renate kümmertsich als stellvertretende Hauptge-schäftsführerin der Bundesärztekam-mer um das Ansehen der Ärzteschaft.

Zwischendurch, das wollen wirnun doch nicht vergessen, promovierteer 1972 mit dem Thema „Schuld undHaftung im Abgabenrecht“. Ein steuer-rechtliches Thema also, was zweifellosder Vorbereitung auf die derzeitige La-borreform mit ihren gewerbesteuer-rechtlichen Imponderabilien diente.Dieses Feld bleibt trotz der einschlägi-gen Vorbildung vielleicht sogar für Rai-ner Hess spannend.

Rainer Hess ist zweifelsohne einerder profundesten deutschen Arztrecht-ler und hat durch seine zahlreichenVeröffentlichungen und sein Wirkenmaßgeblich die Rechtsentwicklung imKassenarztrecht und Arztrecht nachdem 2. Weltkrieg mitgeprägt, die vonihm verfaßten und herausgegebenenKommentare und Bücher gehören zuden Standardwerken des DeutschenArztrechtes.

KBV und niedergelassene Ärztekönnen sich jedenfalls glücklich schät-zen: Ihr Hauptgeschäftsführer verfügt

Page 2: Laudatio für Herrn Dr. jur. Rainer Hess, Köln anläßlich der Verleihung des Deutschen Arzt Recht Preises 1999

nicht nur über ein ganz außerordent-liches Wissen und eine umfangreiche Er-fahrung,er gilt in den eigenen Reihen so-wie bei den Gesprächs- und Verhand-lungspartnern auch als lntegrationsfigur.

Eine Rolle, die allerdings in denletzten Monaten sicherlich ungemeinschwierig und anstrengend gewordensein dürfte. Aber Rainer Hess istschließlich nicht nur Ehrenmitglied imKölner Ruderclub, sondern auch Hoch-

te würdigen und es ist mir daher einegroße Freude und Ehre Ihnen, lieberHerr Dr. Hess, zur Verleihung des dies-jährigen Deutschen Arzt Recht Preisesgratulieren zu dürfen.

Rechtsanwalt Maximilian G. BroglieSchöne Aussicht 5D-65193 Wiesbaden

seesegler, und als solcher durchaussturmerprobt. Außerdem hat er in derwechselhaften Vergangenheit der Kas-senärztlichen Bundesvereinigung schoneinige Stürme überstanden, die einenMenschen mit schwächerer psychischerKonstitution sicherlich glatt weggewehthätten. Rainer Hess hat dabei nicht ein-mal seinen Humor verloren.

Seine besonderen Verdienste umdas Deutsche Arztrecht wollen wir heu-

| Der Internist 7·99M 208

Bundesärztekammer

Strukturreform des ärztlichen Dienstesim KrankenhausKooperatives ärztliches Management

Vorbemerkungen

Die moderne Organisationswissen-schaft belegt, dass die wesentlichsteVoraussetzung für den Fortbestand vonOrganisationen der möglichst effizienteEinsatz qualifizierter Mitarbeiter ist.Qualifizierte Personalführung, Per-sonalentwicklung, Personalfortbildungund Personalmotivation stellen hierfürentscheidende Faktoren dar. Die Dyna-mik des sich vor allem im stationärenBereich entwickelnden medizinischenFortschritts erfordert von den Kran-kenhäusern eine hohe, personell breit-gefächerte Anpassungsfähigkeit. Medi-zinischer Fortschritt ist Folge von Spe-zialisierung und Differenzierung undführt dazu, dass medizinisches Wissennicht mehr „hierarchisch gegliedert“ istund insoweit sich fortentwickelnde Me-dizin nicht mehr von einem Entschei-dungsträger „befohlen“ werden kann.Krankenhäuser müssen sich zuneh-mend als flexible Unternehmen verste-hen, die am „Markt“ bestehen müssen.Die Entwicklung unternehmerischerZielplanung als neue Management-Auf-gabe auch in den Krankenhäusern wirdnur durch qualifiziertes Personal be-wältigt werden können. Ebenso ist füreine neue „Außenorientierung“ derKrankenhäuser (Darstellung des Lei-

stungsniveaus nach außen, „Kunden-pflege“ gegenüber Patienten, niederge-lassenen Ärzten, kooperierenden sta-tionären Einrichtungen) qualifiziertes,motiviertes Personal erforderlich.

Krankenhäuser sind in Zukunftmehr denn je auf Kooperation sowieVernetzung mit den vor- und nachgela-gerten Bereichen angewiesen. Sie wer-den ihre Existenz zukünftig nur sichernkönnen, wenn sie ihr differenziertesLeistungsspektrum synergetisch auf-einander abstimmen. Dies verlangt einhohes Maß interner Kooperation undintegrierter Abstimmung der verschie-denen ärztlichen Leistungsbereiche.Ziel ist daher die Herstellung internerund externer Leistungstransparenz aufder Basis empirischer Analysen sowiedie Bemühung um Qualitätssicherungund durch Leitlinien gestützte Medizin,aber auch eine gezielte Information derPatienten. Die Begleitung der Patientendurch das Leistungsgeschehen imKrankenhaus erfordert primär dieKompetenz des für die Behandlung ver-antwortlichen Arztes.

Unter diesen geänderten, sich wei-ter wandelnden Rahmenbedingungenkann weder in fachlicher noch in orga-nisatorischer Hinsicht in den einzelnenLeistungsbereichen des Krankenhausesjeweils ein Entscheidungsträger in der

Lage sein, die für eine kompetente Füh-rung dieser Bereiche notwendigen An-forderungen zu erfüllen.Vor diesem Hin-tergrund ist die herkömmliche Hierar-chie jedoch eine ungeeignete Form derFührung und den aufgezeigten Proble-men in keiner Weise angemessen.

Die Ärzteschaft plädiert daher imInteresse einer qualitativ hochstehen-den stationären Patientenversorgungund einer effizienten Nutzung der knap-per werdenden Ressourcen dafür, mo-derne, kooperativ ausgerichtete Formender ärztlichen Führung in den verschie-denen Leistungsbereichen (Abteilungender Krankenhäuser) schrittweise einzu-führen. In Anbetracht der differenzier-ten Struktur der Krankenhäuser sindhierzu modifizierte Ausgestaltungsfor-men zu entwickeln. Bei kooperativ aus-gerichteten Führungsstrukturen ist auchsicherzustellen, dass in spezifischen Si-tuationen der Patientenversorgung (z.B.Notfall) unverzüglich ärztliche Ent-scheidungskompetenz vorhanden ist.

Die Ärzteschaft ist daher davonüberzeugt, dass für den Erhalt und dieVerbesserung einer qualitativ hochste-henden Patientenversorgung in Kran-kenhäusern eine kooperativ ausgerich-tete ärztliche Führungsorganisationunabdingbare Voraussetzung ist. Ko-operatives ärztliches Management im