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Ihr umweltfreundlicher Komplett-Entsorger KÖMPF Recyclingzentrum Asphalt-Entsorgung Asphalt aus dem Straßenaufbruch lässt sich auf- arbeiten und wiederverwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schollen oder Platten nicht durch andere Materialien verunreinigt sind. Wichtig ist auch, dass der Asphalt keinen Teer enthält. Teer wird aus Steinkohle gewonnen und gilt als gesund- heitsgefährdend. Daher ist seine Verwendung zur Asphaltproduktion seit Jahren verboten. Stattdessen wird nur noch Bitumen (aus Erdöl) eingesetzt. Bei der Asphalt-Entsorgung unterscheiden wir unten stehende vier Kategorien. Bitte orientieren Sie sich konsequent daran, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, rufen Sie einfach an – Tel. (0 70 51) 9 39-555, wir beraten Sie gern. ... und was Sie darüber wissen müssen Wir sind für Sie da Montag bis Freitag 7.00 – 18.00 Uhr Samstags 8.00 – 14.00 Uhr 75365 Calw Rudolf-Diesel-Straße 21 Telefon (0 70 51) 939-555 www.koempf-recycling.de Asphalt, gefräst, teerfrei Sortenrein, z. B. aus dem Straßenaufbruch, ohne losen Schotter (nach Abfallverz.-Verord- nung AVV 17 03 02). Asphalt-Schollen, teerfrei Bis zu 60 cm Kantenlänge, ebenfalls aus dem Straßen- bzw. Belagsbau, aber mit dem Bag- ger oder mechanisch gebrochen und dadurch in Schollen zu entsorgen (nach Abfallverz.- Verordnung AVV 17 03 02). Größere Schollen (Kantenlänge über 60 cm) können wir gegen Aufpreis entsorgen – spre- chen Sie uns an. Guss-Asphalt aus dem Wohnungs- bzw. Estrichbau In der Regel kann dieser nicht als Asphalt entsorgt wer- den, da er zu verunreinigt ist (Karton, Dämmstoffe usw. kleben am Material). Dadurch muss dieses Material als nicht recycelfähiger Bauschutt entsorgt werden (siehe hierzu unser Merkblatt Bauschutt-Entsorgung). Asphalt, teerhaltig Teerhaltiger Asphalt ist ein so genannter gefährlicher Abfall und muss gesondert entsorgt werden. Hierfür gelten be- sondere Vorschriften. Es bedarf immer einer Analyse und spezieller Sonderabfall-Entsorgungswege. Wir beraten Sie gerne, wie Sie teerhaltiges Material identifizieren. Es riecht meist deutlich nach Teer und lässt sich durch einen Schnell- test einfach von bitumenhaltigem Material unterscheiden (nach Abfallverz.-Verordnung AVV 17 03 01*). 2 1 3 4

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Page 1: Kömpf Recycling Infoblatt Asphalt-Entsorgung Internet · Ihr umweltfreundlicher Komplett-Entsorger Kömpf Recyclingzentrum Asphalt-Entsorgung Asphalt aus dem Straßenaufbruch lässt

Ihr umweltfreundlicher Komplett-EntsorgerKömpfRecyclingzentrum

Asphalt-Entsorgung

Asphalt aus dem Straßenaufbruch lässt sich auf­arbeiten und wiederverwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schollen oder Platten nicht durch andere Materialien verunreinigt sind. Wichtig ist auch, dass der Asphalt keinen Teer enthält. Teer wird aus Steinkohle gewonnen und gilt als gesund­heitsgefährdend. Daher ist seine Verwendung zur

Asphaltproduktion seit Jahren verboten. Stattdessen wird nur noch Bitumen (aus Erdöl) eingesetzt.

Bei der Asphalt­Entsorgung unterscheiden wir unten stehende vier Kategorien. Bitte orientieren Sie sich konsequent daran, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Wenn Sie Fragen zum Thema haben, rufen Sie einfach an – Tel. (0 70 51) 9 39­555, wir beraten Sie gern.

... und was Sie darüber wissen müssen

Wir sind für Sie daMontag bis Freitag7.00 – 18.00 UhrSamstags8.00 – 14.00 Uhr

75365 Calw Rudolf-Diesel-Straße 21 Telefon (0 70 51) 939-555 www.koempf-recycling.de

Asphalt, gefräst, teerfreiSortenrein, z. B. aus dem Straßenaufbruch, ohne losen Schotter (nach Abfall verz.­Verord­nung AVV 17 03 02).

Asphalt­Schollen, teerfreiBis zu 60 cm Kantenlänge, ebenfalls aus dem Straßen­ bzw. Belagsbau, aber mit dem Bag­ger oder mechanisch gebrochen und dadurch in Schollen zu entsorgen (nach Abfallverz.­Verordnung AVV 17 03 02).

Größere Schollen (Kantenlänge über 60 cm) können wir gegen Aufpreis entsorgen – spre­chen Sie uns an.

Guss­Asphalt aus dem Wohnungs­ bzw. EstrichbauIn der Regel kann dieser nicht als Asphalt entsorgt wer­den, da er zu verunreinigt ist (Karton, Dämmstoffe usw. kleben am Material). Dadurch muss dieses Material alsnicht recycelfähiger Bauschutt entsorgt werden (siehehierzu unser Merkblatt Bauschutt­Entsorgung).

Asphalt, teerhaltigTeerhaltiger Asphalt ist ein so genannter gefährlicher Abfall und muss gesondert entsorgt werden. Hierfür gelten be­sondere Vorschriften. Es bedarf immer einer Analyse und spezieller Sonderabfall­Entsorgungswege. Wir beraten Siegerne, wie Sie teerhaltiges Material identifizieren. Es riecht meist deutlich nach Teer und lässt sich durch einen Schnell­test einfach von bitumenhaltigem Material unterscheiden (nach Abfall verz.­Verord nung AVV 17 03 01*).

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