kinderbetreuung in unternehmen

56
» www.leuphana.de/grosstagespflege KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN Ein Ratgeber zu Betrieblicher Großtagespflege in Niedersachsen

Upload: leuphana-universitaet-lueneburg

Post on 06-Apr-2016

245 views

Category:

Documents


1 download

DESCRIPTION

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Mehr als die Hälfte der arbeitenden Eltern gab in einer Forsa-Umfrage 2012 an, dass der Arbeitgeber hilft, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Knapp ein Drittel wünscht sich der Umfrage zufolge aber auch, dass der Arbeitgeber noch mehr tut. Um gutes Personal zu gewinnen oder zu halten, lohnt es sich also für Betriebe, sich über verschiedene Möglichkeiten zu informieren, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen.

TRANSCRIPT

» www.leuphana.de/grosstagespflege

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN Ein Ratgeber zu Betrieblicher Großtagespflege in Niedersachsen

2KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // INHALT

1 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // INHALT

24 DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN 26 Rechtsgrundlage 26 Abgrenzung zu Kindertageseinrichtungen27 Erlaubnis zur Kindertagespflege 28 Betreuungszeiten 28 Verlässlichkeit29 Kindeswohlsicherung 29 Kinder mit Behinderungen 30 Geeignete Räume

32 FORMEN DER KINDERTAGESPFLEGE 34 Kindertagespflege 34 Großtagespflege 34 Betriebliche Großtagespflege

36 TAGESPFLEGEPERSON IM BETRIEB: SELBSTÄNDIG OER ANGESTELLT?38 A – Das Selbständigenmodell 40 B – Das Angestelltenmodell

44 WEITERE SCHRITTE – CHECKLISTE

48 INTERVIEW MIT DEN FORSCHERN

50 LITERATUR

2 VORWORT

4 DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG

8 DIE BEDARFSANALYSE10 Welche Interessen hat der Betrieb? 14 Welchen Bedarf haben die Beschäftigten? 20 Wie sieht das Umfeld des Betriebes aus?

22 DAS SIND DIE PIONIERE: KINDERBETREUUNG IN NIEDERSÄCHSISCHEN UNTERNEHMEN

2KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // VORWORT

VORWORTWESHALB UNTERNEHMEN ELTERN UNTERSTÜTZEN

Als Betreuungsform für relativ wenige Kinder kann die Betriebliche Großtagespflege insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen eine gute Alter-native zu einem Betriebskindergarten sein. Neben diesen Mittelständlern richtet sich diese Broschüre an alle, die sich für dieses Thema interessieren.

Diese Broschüre— skizziert die Entwicklung der Kinderbetreuung

außerhalb des Elternhauses— erklärt, wie Unternehmen eine Bedarfsanalyse für

ihre Beschäftigten vornehmen können— erläutert, welche verschiedenen Wege der Kinder-

tagespflege es gibt— stellt detailliert die beiden Modelle Betrieblicher

Großtagespflege vor— zeigt die wichtigsten Schritte bei der Einrichtung

Zahlreiche Übersichten und Checklisten vereinfachen dies. Außerdem werden einige Vorreiter-Unternehmen und eine Tagespflegeperson aus Niedersachsen

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Unterstützung bei der Kinderbetreu-ung. Mehr als die Hälfte der arbeitenden Eltern gab in einer Forsa-Umfrage 2012 an, dass der Arbeitgeber hilft, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Knapp ein Drittel wünscht sich der Umfrage zufolge aber auch, dass der Arbeitgeber noch mehr tut. Um gutes Personal zu gewinnen oder zu halten, lohnt es sich also für Betriebe, sich über verschiedene Möglichkeiten zu informieren, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen.

Diese Broschüre stellt die Chancen betrieblich unter- stützter Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren durch eine sogenannte Großtagespflegestelle in Niedersachsen vor. In einer solchen Großtagespflege- stelle schließen sich in der Regel zwei bis drei Kindertagespflegepersonen – umgangssprachlich „Tagesmutter“ oder „Tagesvater“ – zusammen. Mit entsprechender Qualifikation können sie bis zu zehn Kinder betreuen.

3

vorgestellt. Eine Liste mit Ansprechpartnern in jedem Landkreis, Statistiken, Gesetzen und weiteren hilfreichen Texten rund um das Thema Kinderbetreuung finden Interessierte im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege.

Die wissenschaftlichen Grundlagen der vorliegenden Broschüre bilden Erkenntnisse aus dem Forschungs-projekt „Betriebliche Großtagespflege“ der Leuphana Universität Lüneburg. Die verwendete Literatur ist im Anhang aufgeführt.

Wenn Sie weiterführende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: Timo BleckwedelLeuphana Universität LüneburgInnovations-InkubatorScharnhorststr. 1, C1.301a21335 LüneburgFon [email protected]

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // VORWORT

4KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG 4

5 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG5

Die Kindertagesbetreuung in Einrichtungen wie Krippen oder Kindergärten und in der Kindertagespflege hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Dabei ist es zu überraschenden Neuausrichtungen gekommen. Galt noch vor wenigen Jahren die öffentliche Betreuung von Kindern unter drei Jahren als Ausnahmefall zur Überwindung von individuellen Notsituationen, so gibt es heute in Deutschland einen Rechtsanspruch auf frühkind-

DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG

liche Förderung für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. In Niedersachsen lag die Betreuungs-quote für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege 2006 noch bei 5,1 Prozent. 2013 lag sie bereits bei 24,8 Prozent. Diesen Boom haben neue Lebensmodelle, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Interessen aus der Wirtschaft ausgelöst.

6KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG

Dennoch besteht nach Auffassung der niedersächsischen Unternehmer weiterhin Handlungsbedarf. Dies ergab jüngst eine Befragung des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages (NIHK). Danach empfinden 62 Prozent der befragten Unternehmen in Niedersachsen die aktuelle Betreuungssituation als verbesserungsfähig. „Die niedersächsischen Unternehmen werden durch das unzureichende Betreuungsangebot in verschiedenster Weise beeinträchtigt. So beklagen zwei Drittel der Unter-nehmen eine mangelnde Flexibilität der Beschäftigten bei zusätzlichem Arbeitsbedarf“, erklärte Frank Hesse, NIHK- Sprecher für Volkswirtschaft. Weiterhin berichten zwei Drittel der Unternehmen über unzureichende Betreuungs-zeiten in den Kindergärten und über Schwierigkeiten bei der Koordination von Urlaub. Drei Viertel der Unternehmen wünschen sich eine Ausweitung der Öffnungszeiten in Kindergärten.

Nun können sich die Eltern und Kommunen nicht nur an den Anforderungen der Unternehmen orientieren. Diese müssen auch die Situation der Familien mit Kindern berücksichtigen und künftig noch mehr familienfreund-liche Arbeitszeitmodelle anbieten. Zumal die Zahl der betrieblich unterstützten Angebote für Kinderbetreuung in Niedersachsen noch relativ klein ist. Von knapp 5000 Einrichtungen zur Kinderbetreuung – dies sind Krippen und Kindergärten – Anfang 2014 in Niedersachsen wurden laut Statistischem Bundesamt nur 60 speziell für

Kinder von Betriebsangehörigen betrieben. Hier gibt es also Nachholbedarf.

Betrachtet man die qualitative Ausrichtung der öffent- lichen Kindertagesbetreuung, so gilt es, sich grund-sätzlich an den Bedürfnissen der Kinder zu orientieren. Es geht nicht nur um die Unterbringung und Betreuung der Kinder, sondern um ihre Erziehung, Bildung und Förderung. So formuliert es der Förderauftrag für Kinder im Sozialgesetzbuch VIII, der gleichermaßen auf die Tageseinrichtungen für Kinder wie auch auf die Kinder- tagespflege zutrifft.

Wie gut eine Kindertageseinrichtung oder Kindertages-pflege ihren Förderauftrag erfüllt, hängt wesentlich von der Qualität des Betreuungsangebotes ab. Dazu gehören eine ausreichende Anzahl an Betreuungskräften, eine auf die Erfordernisse der unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder ausgerichtete Qualifikation nach modernsten Standards, kindgerechte Räumlichkeiten und altersge-mäße Ausstattungen.

„WIR WOLLEN DIE KINDERTAGESPFLEGE UND IHR BERUFSBILD

WEITERHIN STÄRKEN. DAZU SOLLEN DIE QUALIFIZIERUNG VON

TAGESPFLEGEPERSONEN UND DIE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR

IHRE TÄTIGKEIT WEITER VERBESSERT WERDEN. SO WIRD DIE

KINDERTAGESPFLEGE IN DAS GESAMTKONZEPT EINER

QUALITATIV HOCHWERTIGEN BETREUUNG, ERZIEHUNG UND

BILDUNG EINGEBUNDEN.“

DEUTSCHLANDS ZUKUNFT GESTALTEN Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, 2013

7 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE ENTWICKLUNG DER ÖFFENTLICHEN KINDERTAGESBETREUUNG

8KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

GRUNDSÄTZLICHE ENTSCHEIDUNG ÜBER BETRIEBLICH UNTERSTÜTZTE BETREUUNG

VON KINDERN UNTER DREI JAHREN

Betreuungsbedarfe und Einstellungen der Angestellten

Motive und Interessen des Betriebes

Belegplätze in anderen Betreuungseinrichtungen

BetriebskindergartenBetriebliche

Großtagespflege

Kosten und Machbarkeit als wichtigste Auswahlkriterien Ggf. andere Maßnahmen um Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen, z. B. flexible Arbeitsmodelle, Beratungsangebote

JA

Umfeld

NEIN

9 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

Ob es sich für einen Betrieb lohnt, eine Betriebliche Groß-tagespflege einzurichten, hängt davon ab, ob die Investi-tionen tatsächlich die gewünschten Effekte bringen. Dies lässt sich im Vorfeld klären, indem die entscheidenden Faktoren analysiert werden. So kann das Unternehmen mögliche Unwägbarkeiten frühzeitig erkennen und findet eine solide Datengrundlage, um genau das Kinderbetreu-ungsmodell anzubieten, das seine Belegschaft braucht. Der hier vorgestellte Ansatz beschränkt sich dabei nicht auf die Betriebliche Großtagespflege, sondern berücksich-tigt alle Formen der betrieblich unterstützten Kinder-betreuung. Die folgenden drei Aspekte sind für die Ent-scheidungsfindung zu berücksichtigen:

Welche Interessen hat der Betrieb? Entscheider sollten genau prüfen, welche Motive ein Betrieb hat, eine Kinderbetreuung einzurichten. So lässt sich klären, ob nicht auch andere Maßnahmen diesen Motiven gerecht würden. Stehen mehrere Maßnahmen zur Wahl, hilft ein Blick auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand sowie auf die Passgenauigkeit zu den betrieb-lichen Motiven.

Welchen Bedarf haben die Beschäftigten? Wenn die Betriebe den Bedarf an betrieblich unterstützter Kinderbetreuung bei den Eltern möglichst umfassend erheben, kennen sie auch die Unregelmäßigkeiten und

die Bedarfe für ältere schulpflichtige Kinder. Die Betriebe können außerdem die laut Statistik zu erwartenden Kinderbetreuungsbedarfe für Kinder unter drei Jahren unter Berücksichtigung der Altersstruktur und Geschlech-terverteilung der Belegschaft anschauen. So können sie die Ergebnisse ihrer Erhebungen besser einordnen.

Wie sieht das Umfeld des Betriebes aus? Die Unternehmen sollten die Bedingungen in der direk-ten räumlichen Umgebung berücksichtigen. Möglicher-weise bieten sich Kooperationen mit Nachbarfirmen an oder Familien, die in der Nähe wohnen, haben ebenfalls Betreuungsbedarf.

DIE BEDARFSANALYSE

10KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

Die Bereitschaft von Unternehmen, familienfreundlicher zu werden, hat in den letzten Jahren stark zugenom-men. Dies liegt nicht zuletzt am Fachkräftemangel, der manche Branchen bereits trifft, andere bedroht. Oder wie das IHK-Unternehmensbarometer 2012 titelte: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Vom `Gedöns` zum Schlüssel gegen den Fachkräftemangel“.

Engagement bei der Kinderbetreuung ist nur eine von vielen familienbezogenen Unterstützungsmöglichkeiten eines Betriebes für seine Beschäftigten. Welche Maß- nahmen im Einzelfall passend erscheinen und tatsäch- lich umgesetzt werden, hängt zuallererst von der konkreten Situation des Betriebes und den Motiven der Geschäftsführung ab. Insbesondere die Branche, die Region und die Sozialstruktur der Belegschaft sind hier-bei zu berücksichtigen. Obwohl sich die einzelnen Be-weggründe in der Praxis nur selten wirklich trennscharf unterscheiden und meist eine individuelle Gemengelage vorherrscht, lassen sich richtungsweisende Hauptmotive herausfiltern, die im Folgenden vorgestellt werden. Mit

diesen Motiven gehen unterschiedliche Handlungs- optionen einher:

Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber für eine verbesserte Rekrutierung und Bindung von BeschäftigtenDie Familienfreundlichkeit eines Betriebes kann sich sehr positiv auf die Attraktivität des Betriebes bei aktuellen und potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auswirken. Gerade bei jüngeren Berufstätigen haben sich die Prioritäten dahingehend verschoben, dass neben der Sicherheit des Arbeitsplatzes und finanziellen Anreizen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen hohen Stellenwert einnimmt, wie der Monitor Familienleben des Instituts für Demoskopie Allensbach 2013 zeigte.

Bis zum Jahr 2030 wird in Niedersachen die Zahl der Erwerbspersonen nach Berechnungen des Niedersäch-sischen Wirtschaftsministeriums selbst im günstigsten Fall um mindestens 150.000 Menschen sinken. Familien-freundlichkeit kann hier ein Schlüssel zur Fachkräfte-

WELCHE INTERESSEN HAT DER BETRIEB?

11 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

gewinnung sein. Neben der Familienfreundlichkeit gibt es viele weitere Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung, wie etwa die Höhe und Ausgestaltung des Gehaltes, die allgemeinen Arbeitsbedingungen oder Urlaubstage.

Motivation der BeschäftigtenWenn Beschäftigte Familie und Beruf gut miteinander verbinden können, wirkt sich dies positiv auf ihre Arbeitsleistung aus, zeigen Untersuchungen der berufundfamilie GmbH. Sehr familienbewusste Arbeit-geber verzeichnen demnach gegenüber Arbeitgebern mit einem geringen Familienbewusstsein deutlich bessere Kennzahlen bei den Fehlzeitenquoten, der Motivation und der Produktivität. Dieses Motiv kann unabhängig von Region, Branche oder Belegschaft für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gelten. Betrieb- liche Kinderbetreuung ist wiederum nur eine von mehreren Möglichkeiten die Familienfreundlichkeit zu erhöhen. Insbesondere die Flexibilisierung der Arbeits- zeiten ist eine weitere wichtige Option.

Positives Image des BetriebesEine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung kann das Image des Betriebes bei Geschäftspartnern und Kundschaft sehr positiv beeinflussen. Auch hier ist die betrieblich organisierte Kinderbetreuung nur eine von vielen Möglichkeiten eines Betriebes, die Außenwahr- nehmung positiv zu beeinflussen.

Verbesserung des beruflichen Wiedereinstiegs von Beschäftigten nach der Geburt von KindernGeeignete Betreuungsmöglichkeiten und flexible Arbeits-zeiten sind die wichtigsten Einflussmöglichkeiten, mit denen Betriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern den Wiedereinstieg nach der Elternzeit erleichtern können. Je höher die Qualifikation und das Gehalt der Beschäftigten sind, desto schwerer wiegen bei einem längerfristigen Ausfall die finanziellen Kosten für einen Betrieb. Das Bundesfamilienministerium hat hierzu schon 2006 ein Berechnungsmodell für eine Kosten-Nut-zen-Analyse familienfreundlicher Maßnahmen veröffent-licht, mit dem Unternehmen Sparpotenziale erfassten.

Aktuell haben Frauen noch deutlich längere Ausfallzeiten nach der Geburt von Kindern, weshalb dieses Motiv vor allem in Branchen mit einem hohen Frauenanteil vor-herrscht. Diese sind zum Beispiel Gesundheitsdienst-, Sozial- und Erziehungsberufe. Der steigende Anteil von Vätern in Elternzeit und der Wunsch nach reduzierter Arbeitszeit lassen aber vermuten, dass sich die Ausfall- zeiten von Männern in Zukunft noch verlängern.

Um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden, sollten diese Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigt werden. Neben betrieblich unterstützter Kinderbetreuung kommt hier die ganze Bandbreite an familienunterstützenden Maßnahmen in Frage:

12KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

kontingente bei anderen Anbietern oder im Betriebshort einrichten. Oder das Unternehmen organisiert eine unregelmäßige Betreuung wie eine Ferienbetreuung oder Notfallbetreuung. Wenn Beschäftigte vor einem konkreten Betreuungsproblem stehen, ist es nicht selten, dass sie auf den Betrieb zugehen und den Prozess initiieren.

Das Motiv „Konkretes Betreuungsproblem lösen“ gilt natürlich nicht oder nur eingeschränkt, wenn es den Beschäftigten mit Kindern an ausreichenden Möglich- keiten fehlt, ihre Arbeitszeiten an die vorhandenen Betreuungsangebote anzupassen.

betriebsinterne oder externe Beratungsangebote, flexible Arbeitszeiten, Home-Office oder Eltern-Kind-Büros.

Persönliches Motiv Die persönliche Bedarfslage eines Firmeninhabers oder einer Firmeninhaberin, der Geschäftsführung oder anderer Führungskräfte kann dazu führen, dass in einem Betrieb familienunterstützende Maßnahmen eingeführt werden beziehungsweise überhaupt erst in Betracht gezogen werden.

Konkretes Betreuungsproblem bei Kindern von Beschäftigten lösenWenn eine größere Zahl von Beschäftigten Probleme hat, Betreuungsplätze für ihre Kinder zu finden, liegt die Verantwortung für die Schaffung geeigneter Angebote bei den zuständigen Jugendämtern. Sie sind in der gesetz- lichen Pflicht, den „Anspruch auf Förderung“ in Paragraf 24 des Sozialgesetzbuches VIII vorgeschriebenen „Anspruch auf Förderung“ bedarfsgerecht umzusetzen.

Möchte ein Betrieb hier trotzdem aktiv werden und seine Beschäftigten unterstützen, und wenn nur zur Über-brückung bis öffentliche Angebote geschaffen werden, bestehen mehrere Möglichkeiten. Das Unternehmen kann Beratung und Information für seine Beschäftigten anbie-ten. Es kann eine eine regelmäßige Betreuung wie bei der Großtagespflege, im Betriebskindergarten, durch Platz-

HINWEISDie bedarfsgerechte Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder ist zuallererst eine staatliche Aufgabe.

13 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

KINDERBETREUUNG ALS TEIL DER PERSONALPOLITIKINTERESSEN DES BETRIEBES

Weitere Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, -gewinnung und -motivation wie z. B.

Arbeitsbedingungen, Urlaubstage, Gehaltshöhe

Weitere Maßnahmen, die für eine positive Außenwahrnehmung des Betriebes sorgen,

z. B. Spenden, lokales EngagementFamilienfreundliche Maßnahmen des Betriebes

Betrieblich gestützte Kinderbetreuung

Betriebskinder-garten/-krippe

Betriebliche Großtagespflege

Steuerfreier Zuschlag für

Kinderbetreuung

Betriebliche Ferienbetreuung

Belegplätze in anderen

Betreuungs- einrichtungen

Betriebliches Hortangebot

Eltern-Kind-Büro Notfallbetreuung

Flexible Arbeitszeitmodelle Home-Office

... weitere Unterstützung wie z. B. Ansprechpartner für Familienange-legenheiten, Zusammenarbeit mit Dienstleistern, Vereinbarung von Beruf und Pflege von Angehörigen

Positives Image des Betriebes

Attraktiver Arbeitgeber (bessere Mitarbeiterbin-dung, Mitarbeitergewinnung)

Höhere Produktivität durch motivierte Beschäftigte

Persönliches Motiv

Verbesserung des beruflichen Wiedereinstiegs von Beschäftigten nach der Geburt von Kindern

Konkretes Betreuungsproblem lösen

14KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

Die hier vorgeschlagene Methode einer Bedarfserhebung ist relativ umfangreich, da sie zwei verschiedene Zugän-ge verbindet. Dadurch wird eine objektivere Einschätzung des tatsächlichen Bedarfes möglich. Abhängig von den Zielen und Motiven eines Betriebes kann die Bedarfs- erhebung aber auch in verkürzter Form durchgeführt werden. Wenn zum Beispiel der Inhaber oder die Inha- berin eines großen Familienbetriebes bereits beschlossen hat, eine Betriebliche Großtagespflege zu installieren, dient die Bedarfsanalyse lediglich der Planung zunächst angebotener Betreuungszeiten. Bei einem kleinen Betrieb hingegen, der seinen Beschäftigten einen schnelleren Wiedereinstieg nach der Elternzeit ermöglichen will, stellt die Bedarfsanalyse einen entscheidenden Bestand-teil der Kosten-Nutzen-Rechnung dar, da erst ab einer bestimmten Auslastung Einsparpotenziale realisiert werden können. Der hier vorgestellte breitere Ansatz ist wiederum nicht auf die Betriebliche Großtagespflege begrenzt, sondern ermöglicht zunächst auf der Ebene der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung eine gene-relle Bedarfseinschätzung. Dies gibt im zweiten Schritt

Hinweise auf geeignete Handlungsschritte. Die Bedarfserhebung bei den Beschäftigten baut idealer-weise auf ein gewisses Vorwissen der Geschäftsführung, der Personalleitung, der oder des Gleichstellungs- beauftragten und des Betriebsrates auf. In einer Unter-nehmenskultur mit regelmäßigem Austausch bestehen idealerweise bereits Annahmen über mögliche Bedarfe der Beschäftigten.

Die Bedarfserhebung kann in Form eines moderierten Workshops oder durch eine schriftliche Befragung durchgeführt werden. Ein Workshop hat den Vorteil, dass Ergebnisse differenziert ausfallen, da individuelle Knackpunkte des Betriebes inhaltlich vertieft oder neu aufgenommen werden können. Je größer der Betrieb ist, desto höher wird aber der zeitliche und finanzielle Aufwand, um auf diesem Wege zu einer repräsentativen Einschätzung der Bedarfslage zu gelangen. Selbst wenn Personen mit der nötigen Kompetenz im Unternehmen beschäftigt sind, kann eine externe Moderation sinnvoll sein, um die Ergebnisse nicht durch sozial erwünschte

WELCHEN BEDARF HABEN DIE BESCHÄFTIGTEN?

VORLAGEN zur Bedarfserhebung gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege

SOFTWARE für Online-Befragungen gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege

15

Antworten von Beschäftigten zu verfälschen. Eine schriftliche Befragung ist bei großen Betrieben in der Regel mit weniger Aufwand verbunden als ein Workshop und kann in Papierform oder als Online-Befragung durchgeführt werden. Ein erklärendes Anschreiben der Geschäftsführung kann die Wichtigkeit einer solchen Befragung deutlich machen und die Zahl der Rückläufe erhöhen.

Zu folgenden Punkten sollten die Beschäftigten befragt werden:

SozialdatenDie Erfassung anonymer Sozialdaten (Alter, Anfahrtszeit zum Betrieb, Geschlecht) ermöglicht eine spätere Ge-wichtung der Befragungsergebnisse. Wenn ein Ergebnis zum Beispiel eine durchschnittlich gleichgültige Einstel-lung der Belegschaft gegenüber betrieblich unterstützter Kinderbetreuung ist, kann es sinnvoll sein, das Alter der Befragungsteilnehmer zu berücksichtigen. Möglicher- weise ist die Zustimmung bei den jüngeren Beschäftig-ten, welche ja potenziell eher profitieren, höher.

Die aktuell genutzte KinderbetreuungWie viele Kinder welchen Alters leben in den Haushalten der Beschäftigten und wie werden diese betreut? Diese Daten können einen ersten Hinweis auf die Betreuungs- bedarfe der Belegschaft geben.

Aktuelle Probleme bei der KinderbetreuungDie Frage nach aktuellen Problemen ermöglicht eine Ein-schätzung, inwiefern die aktuell genutzte Kinderbetreu-ung den tatsächlichen Bedürfnissen der Beschäftigten entspricht. Die Abfrage der konkreten Schwierigkeiten gibt dabei gute Hinweise auf Interventionsmöglichkeiten des Betriebes. Es sollten mindestens die folgenden möglicher-weise problemverursachenden Faktoren abgefragt werden:— Kein geeigneter Betreuungsplatz vorhanden— Die genutzten Betreuungszeiten sind ungeeignet— Die eigenen Arbeitszeiten lassen sich den vorhan-

denen Betreuungsangeboten nicht ausreichend anpassen

— Fehlen von Angeboten zur Überbrückung von Schließ-zeiten der Kinderbetreuung

— Fehlen von Angeboten zur Überbrückung von Schulferien

— Fehlende Angebote für unregelmäßigen Bedarf an Notfallbetreuung

— Lange Fahrzeiten zum Betreuungsort — Finanzierungsproblem bei den Betreuungsgebühren — Sonstige Probleme

Akzeptanz von und Erwartungen an betrieblich organi-sierte KinderbetreuungDie Einstellung der Beschäftigten gegenüber betrieblich organisierter Kinderbetreuung: Wie hoch ist die generelle Akzeptanz? Welche Erwartungen gibt es? Welche Präferen-

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

16KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

zen haben die Beschäftigten für eine mögliche betriebliche Kinderbetreuungsform? Was ist besonders wichtig – Aus-sengelände, Verpflegung, Ausstattung? Dies sollte erfragt werden, um die tatsächliche Inanspruchnahme eines even-tuellen betrieblichen Angebotes abschätzen zu können.

Bereitschaft zur Unterstützung/Mitarbeit bei betrieb-lich organisierter KinderbetreuungDie Abfrage einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Unter-stützung kann ein weiterer Indikator für die Akzeptanz be-trieblich organisierter Kinderbetreuung sein. Solch konkrete Fragen können aber auch Erwartungen bei Beschäftigten schüren, die eventuell nicht erfüllt werden. Hier kann erfasst werden:— Bereitschaft zu finanzieller Förderung, etwa durch

Spenden oder Mitgliedschaft in einem Förderverein— Bereitschaft zur aktiven Unterstützung bei eventuel-

len Umbauarbeiten— Insbesondere bei Betrieben im sozialen Bereich: Das

Interesse von Beschäftigten mit pädagogischer Aus-bildung an beruflicher Mitarbeit als Hauptamtliche oder Vertretungskräfte

WAS DAS UNTERNEHMEN NACH DER ERHEBUNG WISSEN SOLLTEDie Auswertung dieser Befragung der Beschäftigten sollte folgende Erkenntnisse liefern:

Welche generellen Bedarfe/Betreuungswünsche haben die Beschäftigten?Wie sehen die Betreuungsumfänge der Beschäftigten aus, die angeben, keine offenen Bedarfe bei der Versorgung ihrer Kinder zu haben? Daraus lassen sich als erste Planungsgrundlage für mögliche Angebotszeiten Rück-schlüsse auf die Betreuungswünsche ziehen.

Welche offenen Bedarfe haben die Beschäftigten? Die Auswertung der konkreten Betreuungsprobleme der Beschäftigten ist von zentraler Bedeutung in der Analyse. Wichtiger als die reinen Zahlen ist dabei zunächst die Gewichtung der einzelnen Probleme untereinander: In welchem Bereich besteht der stärkste akute Handlungs-bedarf?

Bei Problemen mit der regelmäßigen Betreuung von Kindern unter drei Jahren wären mögliche Maßnahmen des Betriebes: — Einrichtung einer Betrieblichen Großtagespflege— Einrichtung einer Betriebskrippe— Kooperation mit einer anliegenden Krippe/Kinder-

tagespflegeperson/Großtagespflegestelle

Bei Problemen durch kurzfristige, unregelmäßige, ge-gebenenfalls berufsbedingte Betreuungsbedarfe wären mögliche Maßnahmen des Betriebes: — Einrichtung einer Betrieblichen Großtagespflege mit

HINWEISGrundsätzlich ist es immer die Aufgabe der zuständigen Jugendämter bedarfsgerechte Betreuungsangebote vorzuhalten. Dies gilt auch für schulpflichtige Kinder und umfasst damit auch Hortbetreuung und die Betreuung in den Schulferien.

17

Notfallbetreuung (Die Kindertagespflegeperson kann Kinder im Bedarfsfall auch zuhause betreuen)

— Einrichten einer Notfallbetreuung— Kooperation mit einer anliegenden Krippe/Kinder-

tagespflegeperson/Großtagespflegestelle— Einrichtung eines Eltern-Kind-Büros

Bei Problemen mit der regelmäßigen Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren wären mögliche Maßnahmen des Betriebes: — Einrichtung einer Betrieblichen Großtagespflege – Dies gilt allerdings als kompliziert, da Großtages-

pflege bei Kindern über drei Jahren nur bei „beson- derem Bedarf“ oder „ergänzend“ zulässig ist.

— Einrichtung eines Betriebskindergartens— Kooperation mit einer anliegenden Kindertages-

einrichtung

Bei Problemen mit der Betreuung von Kindern bis sechs Jahren während der Schließ- oder Ferienzeiten von Betreuungsangeboten wären mögliche Maßnahmen des Betriebes:— Einrichten einer Ferienbetreuung— Kooperation mit einer anliegenden Krippe/Kinder-

tagespflegeperson/Großtagespflegestelle

Bei Problemen mit der regelmäßigen Betreuung von Schulkindern wären mögliche Maßnahmen des Betriebes:

— Einrichtung eines betrieblichen Schülerhortes— Kooperation mit einem anliegenden Schülerhort

Bei Problemen mit der Ferienbetreuung von Schulkindern wären mögliche Maßnahmen des Betriebes:— Einrichtung einer Ferienbetreuung— Kooperation mit Anbietern von Ferienprogrammen für

Schulkinder

Akzeptanz und Einstellung gegenüber betrieblich organisierter KinderbetreuungDie Einstellung der Beschäftigten zu betrieblich orga-nisierter Kinderbetreuung sollte möglichst differenziert ausgewertet werden. Zum einen kann die relevante Gruppe der 20- bis 45-Jährigen gesondert betrachtet werden, zum anderen sollten die Einstellung und poten-zielle Nutzungsbereitschaft sowohl von Beschäftigten mit Betreuungsproblemen als auch derjenigen, die mit ihrer Betreuungssituation zufrieden sind, in die Auswertung einfließen. Wenn zum Beispiel nur einige wenige Beschäf-tigte konkrete Betreuungsprobleme angeben, kann trotz-dem eine hohe Auslastung erwartet werden, wenn auch die anderen Eltern Interesse an betrieblich organisierter Kinderbetreuung haben.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

HINWEISWeitere Informationen zu den Alternativen betrieblich unterstützter Kinderbetreuung jenseits der Großtagespflege gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

EINORDNUNG MIT HILFE VON STATISTIKENMit wie vielen zu betreuenden Kindern unter drei Jahren kann ein Unternehmen also rechnen? Die Ergebnisse der eigenen Bedarfserhebung lassen sich durch einen Blick auf statistische Daten objektiver einordnen. Wenn ein Unterneh-men die Altersstruktur der Belegschaft kennt, kann es so die zu erwartenden Geburtenzahlen und Betreuungs bedarfe einschätzen. Liegen zum Beispiel die aktuellen Kinderzahlen trotz einer sehr jungen Belegschaft deutlich unter dem Durchschnitt, lässt dies einen kurz- oder mittelfristigen Geburtenanstieg vermuten. Andersherum kann bei relativ vielen Kindern einer älteren Belegschaft davon ausgegan-gen werden, dass künftig eher weniger Kinder geboren werden.

Neben dem Lebensalter der Eltern beeinflus sen weitere Faktoren die Zahl der Kinder. Verheiratete bekommen mehr und früher Nachwuchs als Ledige, Menschen mit niedrige-rem Bildungsgrad werden häufiger Eltern als Menschen mit höherer Bildung. Da außerdem das Alter der Väter bei der Geburt eines Kindes nur bei verheirateten Männern statis-tisch erfasst wird, handelt es sich bei den Geburtenziffern der männlichen Beschäftigten um Näherungswerte. Diese Angaben sind also nur grobe Richtwerte, um die tatsäch-lichen Kinderzahlen eines Unternehmens einzuordnen.

Noch wichtiger als die zukünftige Gesamtzahl an Kindern unter drei Jahren ist eine Einschätzung darüber, bei wie

vielen davon ein Betreuungsbedarf bestehen könnte. In Niedersachsen besteht durchschnittlich für 6,6 Prozent der Kinder unter einem Jahr, für 40,6 Prozent der Kinder zwischen einem und zwei Jahren und 57,9 Prozent der Kinder zwischen zwei und drei Jahren ein Betreuungs-wunsch der Eltern. Dies belegt der Vierte Zwischenbericht des Bundesfamilienministeriums zum Kinderförderungs-gesetz von 2013.

Für Unternehmen, die laut EU-Definition mit maximal 249 Beschäftigten kleine und mittlere Unternehmen sind, ist es in der Regel nicht sinnvoll, eine Betriebli-che Großtagespflege einzurichten, die ausschließlich für die Kinder von Beschäftigten zugänglich sein soll. Selbst bei einer sehr jungen Belegschaft würde sich bei 249 Beschäftigten aus den Geburtenziffern nur ein durchschnittlicher jährlicher Betreuungsbedarf für zwölf Kinder unter drei Jahren ergeben.

Wie viele dieser Kinder mit Betreuungsbedarf dann tat-sächlich das betrieblich organisierte Betreuungsangebot nutzen, muss anhand der Angaben der Beschäftigten in der Bedarfserhebung geschätzt werden.

Die Forschung der Leuphana Universität Lüneburg ergab, dass bei den untersuchten Betrieblichen Großta-gespflegestellen in Nordostniedersachsen in der Regel nicht mehr als die Hälfte des errechneten Potenzials an

18

Kindern mit Betreuungsbedarf das betriebliche Ange-bot tatsächlich nutzt. Es ist daher nicht realistisch zu erwarten, dass die Belegschaft eines kleinen oder mittleren Unternehmens alleine dauerhaft eine Betrieb-liche Großtagespflege mit zehn Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren auslastet. Dafür wären, je nach Altersstruktur, mindestens 800 Beschäftigte nötig.

Doch auch bei diesen Angaben gilt, dass sie nicht vor-schnell übertragen werden dürfen, da die tatsächlichen Betreuungswünsche selbst auf kleinräumiger Ebene relativ starken Schwankungen unterliegen können. Das Deutsche Jugendinstitut hat zwei Faktoren benannt, welche die Betreuungswünsche von Eltern maßgeblich beeinflussen:— Das tatsächliche Angebot an Betreuungsangeboten:

Je größer das Betreuungsangebot für Kinder ist, desto mehr Eltern wünschen sich eine Betreuung für ihre Kinder.

— Die „milieugebundene soziale Erwünschtheit“ der Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren: Die Einstellung von Nachbarschaft und sozialem Umfeld beeinflusst die Betreuungswünsche von Eltern.

Wenn ein Betrieb also ein Potenzial an Betreuungsbedar-fen identifiziert hat, das er bedienen möchte, etwa um Frauen den Wiedereinstieg nach der Geburt zu ermögli-chen, muss er die Einstellung des Umfeldes gegenüber

der Fremdbetreuung von Kindern berücksichtigen. Das Kinderbetreuungsangebot aktiv zu kommunzieren – sei es auf der Webseite des Unternehmens oder über Veranstaltungen wie Kinderfeste – ist dabei sehr wichtig. Außerdem ist Geduld in der Umsetzung hilfreich.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE19

A Belegschaft ist durchschnittlich alt, es gibt gleich viele Männer und Frauen

B Belegschaft besteht überwiegend aus jungen FrauenC Belegschaft ist älter, es gibt gleich viele Männer und

Frauen

Kinder von Mitarbeitern mit Betreuungsbedarf Kinder insgesamt von Mitarbeitern Kinder von Mitarbeiterinnen mit Betreuungsbedarf Kinder insgesamt von Mitarbeiterinnen

40

35

30

25

20

15

10

5

0

A B C

KINDER UNTER DREI JAHREN IN EINEM BETRIEB MIT 249 BESCHÄFTIGTEN

20KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

Für Betriebe mit weniger als 800 Beschäftigten ist es dringend empfehlenswert, die Umfeldbedingungen des Betriebes einzubeziehen. Dabei geht es darum, die Nutzung des eigenen Angebots durch Kinder nicht-betriebsangehöriger Eltern aus dem unmittelbaren Ein- zugsbereich des Betriebes kalkulieren zu können, um so eine möglichst konstante Auslastung zu gewährleisten. Zu den Umfeldbedingungen gehören:

Der Einzugsbereich In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass eine wohnortnahe Kinderbetreuung maximal 30 Minuten Fuß- oder Busweg entfernt sein darf. In einem Flächen- landkreis sind bis zu sechs Kilometer Entfernung erlaubt. Diese Angaben können als Anhaltspunkte für die Festlegung eines möglichen Einzugsbereiches gesehen werden. Für einen Betrieb positiv ist also eine verkehrsgünstige Lage nahe an Durchfahrtsstraßen, zentral oder nahe an öffentlichen Verkehrsmitteln. Negativ sind dagegen eine Ortsrandlage, wenn es keine Ausfallstraße gibt oder eine große Entfernung zu

Wohngebieten, wie etwa in Gewerbe- oder Industriege-bieten.

Bedarfe und Nutzung im EinzugsbereichAnalog zu der Vorgehensweise bei den Beschäftigten sollten bei den Umfeldbedingungen die tatsächliche Anzahl an Kindern unter drei Jahren im Einzugsbereich sowie deren aktuelle Betreuungsbedarfe berücksichtigt werden. Die Jugendämter sind dazu verpflichtet, für ihren Zuständigkeitsbereich eine Bedarfsplanung auf Gemeindeebene aufzustellen und diese regelmäßig fortzuschreiben. Die „Kindergartenbedarfsplanung“ kann öffentlich eingesehen werden und einen ersten Überblick geben. Aufgrund der schwankenden Aktualität und Verständlichkeit der einzelnen Planungsunterlagen, empfiehlt sich schon zu diesem Zeitpunkt ein erster direkter Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt, um eine Einschätzung einzuholen.

Berücksichtigung des demografischen Wandels Die Informationsplattform „Wegweiser Kommune“ der

WIE SIEHT DAS UMFELD DES BETRIEBES AUS?

Weitere rechtliche Hinweise gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege

Die Kindergartenbedarfsplanungen und gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege

Die Ansprechpartner in den Gemeinden und Jugendämtern ebenfalls im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege

21

Bertelsmann Stiftung und das Landesamt für Statistik Niedersachsen bieten kleinräumige Daten zur Bevöl- kerungsentwicklung.

In Regionen mit einer absehbar negativen Bevölke-rungsentwicklung kann eine Betriebliche Großtagespfle-ge ein sehr gutes Angebot für die eigenen Beschäf tigten sein, das zur Attraktivität des Betriebes als Arbeitgeber beiträgt. Mittel- und langfristig besteht das Risiko, dass im Einzugsbereich des Betriebes ein Überangebot an Betreuungsangeboten entsteht. Um unnötige Konkur-renz zu den Trägern der anderen Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren zu vermeiden, sollten diese direkt angesprochen werden, um mögliche Zukunfts- szenarien abzustimmen und gegebenenfalls Koopera- tionen zu vereinbaren.

Kosten für die Eltern berücksichtigenWenn die betriebliche Kinderbetreuung öffentlich mitfinanziert werden soll, muss berücksichtigt werden, dass Eltern in der Regel einkommensabhängige Gebühren für die Nutzung dieses Angebotes zahlen müssen. Diese Gebühren können zwischen den Betreu- ungsarten Kindertagespflege und Kindertagesein- richtungen je nach Region voneinander abweichen. Im ungünstigsten Fall ist die Kindertagespflege deutlich teurer als eine Krippenbetreuung und damit unattraktiv für die Beschäftigten.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE BEDARFSANALYSE

22KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DAS SIND DIE PIONIERE

Kindergeschrei im Unternehmen: Einige Firmen in Niedersachsen bieten bereits eine Kinderbetreuung im Unternehmen an – und punkten damit bei ihrem Personal. Weitere Unternehmen sind am Planen. Vier Verantwortliche erzählen:

KINDERBETREUUNG IN NIEDERSÄCHSISCHEN UNTERNEHMEN

Wolfgang Reichelt, Geschäftsführer (CEO) der Firma Block Transformatoren-Elektronik in Verden: „Stimmt schon, unser ‘Kinderhaus‘ kostet uns Geld. Die Tagesmütter sind bei Block angestellt. Aber wir haben dadurch auch einen tollen Ruf. Unser Personalleiter hat festgestellt, dass das Block-‚Kinderhaus‘ eine echte Strahlkraft auf Bewerber hat. Von morgens halb acht bis mittags halb eins werden Kinder betreut, viele Kinder nur einige Tage pro Woche. Wir haben gelernt: Wenn Frauen Kinder bekommen, möchten sie erst zuhause bleiben, dann erst mal nur einen oder zwei Tage arbeiten. Das reicht uns auch völlig. Diese jungen Frauen haben oft ein von uns finanziertes Studium absolviert. Wir halten ihre Arbeitsplätze hier frei. Nur länger als ein Jahr sollten sie nicht ausscheiden, sonst hat sich zu viel geändert.“

Svenja Heinrich, Schwergutreederei SAL Heavy Lift, Steinkirchen: „Nach der Geburt meines Sohnes wurde er zunächst mit drei Kindern anderer Beschäftigter bei einer privaten Tagesmutter betreut. Irgendwann dachte ich dann: Wir machen das, wir richten eine Betreuung im Betrieb ein. Also haben wir 2009 zwei Tagespflegepersonen angestellt, ohne öffentliche För derung. Unsere Mitarbeiter konnten das Angebot ohne Gebühren nutzen. Trotzdem waren sie zunächst eher zurückhaltend. Gerade in einer eher ländlich geprägten Region überwog zunächst der Wunsch, die frühkindliche Betreuung innerhalb der Familie zu belassen. Als sich dann herumsprach, wie gut die Kinder bei uns betreut werden, stieg die Nachfrage sehr schnell und stark an. Wir haben unseren Firmensitz 2013 nach Hamburg verlagert. Die Großtagespflegestätte besteht jedoch weiterhin, mittlerweile unter der Träger-schaft der evangelischen Kirche. Ohne dieses Betreuungsangebot hätten unsere Mitarbeiterinnen nicht so früh wieder in ihren Beruf einsteigen können. So konnten sie ihre Kinder mit in den Betrieb nehmen und wussten, dass sie während der Arbeitszeit in guten Händen sind.“

DAS SIND DIE PIONIERE

WOLFGANG REICHELT, Block Transformatoren-Elektronik

SVENJA HEINRICH, Schwergutreederei SAL Heavy Lift

23 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DAS SIND DIE PIONIERE

Ingo Marquardt, Abteilungsdirektor Personal, Sparkasse Bremervörde-Rotenburg: „In puncto Betreuung von Kindern unter drei Jahren ergab bei uns eine erste Abfrage 2009 eher geringen Bedarf. Das Thema Familienfreundlichkeit ist aber gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein wichtiger Aspekt für uns, um auch zukünftig ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Da jetzt ein Umzug in neue Räumlichkeiten ansteht, möchten wir einen zweiten Anlauf an das Thema nehmen, um zu prüfen, welche Variante – alleine oder in Kooperation Kinderbetreuung anbieten oder lieber Kontingentplätze buchen – möglicherweise zu uns pas-sen könnte. Denn Familienfreundlichkeit ist der Sparkasse wichtig – wir bieten zum Beispiel flexible Arbeitszeiten und ermöglichen Führung in Teilzeit. Da hat schon eine Veränderung in den Köpfen stattgefunden. Keiner wird mehr schief angeguckt, wenn er sagt: ‚Heute Nachmittag muss ich mal mit meinem Kind zum Arzt.‘“

Jörg Hamann, Internist und Nephrologe, Gemeinschaftspraxis Dr. med. Baron, Hamann und Dr. med. Schwarz, Standort Rotenburg: „Wir beschäftigen mehr als 40 Mitarbeiterinnen. Viele sind Mütter. Als wir 2010 mit unserer Dialysepraxis in die Burgstraße in Rotenburg umgezogen sind, sind deshalb nicht viel später auch zehn ‚Kleine Burgdrachen‘ bei uns eingezogen. So heißt unsere Großtagespflegestätte. Mit ihr erleichtern wir Mitarbeitern mit Kindern den Wiedereinstieg – und für uns ist von Vorteil, dass Fachkräfte oft früher aus der Elternzeit wiederkommen. Zehn Kinder können von 6.30 Uhr bis 17 Uhr von zwei Erzieherinnen und einer Sozialassistentin betreut werden. Die Plätze sind stets ausgelastet, oft auch von Eltern, die nicht in der Praxis arbeiten, aber die gute Betreuung sehr schätzen.“

INGO MARQUARDT, Sparkasse Bremervörde-Rotenburg

KLEINE BURGDRACHEN, Gemeinschaftspraxis Dr. med. Baron, Hamann und Dr. med. Schwarz

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN 24

25 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN

Unter Kindertagespflege versteht man die Betreuung, Bildung und Erziehung von einzelnen Kindern durch geeignete Kindertagespflegepersonen.

Die Kindertagespflege war lange vorwiegend im privaten Bereich angesiedelt. Einzelne Bundesländer – so auch Niedersachsen – regeln die Kindertagespflege mittler-weile aber auch in anderen geeigneten Räumlichkeiten. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Nieder-sachsen.Umfangreiche Gesetzesänderungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass der Stellenwert der Kinder- tagespflege deutlich gestiegen ist. Die Kindertagespflege

besteht seit 2005 als gleichrangiges Angebot neben dem Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtungen. Sie hat gemäß Sozialgesetzbuch VIII, Paragraf 23, denselben Auftrag zu erfüllen wie die Kindertageseinrichtungen, und zwar:

— die Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit,

— die Ergänzung und Unterstützung der Erziehung und Bildung in der Familie,

— den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kinder-erziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN

25

26KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN

Dies zeigt, dass die Kindertagespflege nicht die Billig- lösung bei der Kindertagesbetreuung ist. Sie ist eine Betreuungsform mit flexiblen Organisationsmöglichkeiten. Hinsichtlich der Qualität muss diese Betreuungsform genau den gleichen Ansprüchen genügen wie die Kin-dertagesbetreuung in Einrichtungen. So sind beispiels-weise bei einer Großtagespflege oder einer Betrieblichen Großtagespflege die räumlichen Gegebenheiten sowie die Ausstattung vorrangig an den pädagogischen Erforder-nissen der Betreuungsarbeit auszurichten, auch wenn hier von den Genehmigungsbehörden in der Regel weniger formelle Vorgaben gemacht werden.

RECHTSGRUNDLAGEFindet sich die allgemeine Rechtsgrundlage für die Kinder- tagespflege im Sozialgesetzbuch VIII, so regelt der Para-graf 15 des niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes landesbezogene Besonderheiten. Die Jugendämter haben für die örtliche Gestaltung der Kindertagespflege entsprechende Satzun-gen erlassen.

ABGRENZUNG ZU KINDERTAGESEINRICHTUNGENIn der Kindertagespflege darf eine qualifizierte Person bis zu fünf Kinder geleichzeitig betreuen. Schließen sich zwei oder mehrere Kindertagespflegepersonen zusammen, liegt die Grenze bei zehn Kindern. Die Zuordnung jedes Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson muss

immer gewährleistet sein, das heißt, die zuständige Bezugsperson muss während der gesamten Betreuungs-zeit ihrer Kinder anwesend sein. Durch diesen starken persönlichen Bezug können in der Kindertagespflege individuelle und flexible Betreuungszeiten vereinbart werden. Eine angemessene Qualifizierung von Kinderta-gespflegepersonen ist Voraussetzung für eine qualitative Umsetzung des Bildungsauftrags in der Kindertagespfle-ge. Als bundesweiter Mindeststandart hat sich das vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelte Curriculum durchgesetzt. Dieses gibt Informationen, Ratschläge und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Kindern in der Kindertagespflege, informiert über kindliche Entwick-lungsphasen und zeigt Möglichkeiten zur Umsetzung des Bildungsauftrags in der Kindertages pflege auf. Aktuell umfasst das Curriculum 160 Unterrichtsstunden, wird aber derzeit überarbeitet und voraussichtlich ab Sommer 2015 auf 300 Stunden angehoben.

Der Kindertagespflege gegenüber steht die Betreuung in Kindertageseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kinderkrippen oder Horteinrichtungen. Fachkräfte müssen hier eine berufliche Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher, zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten vorweisen. Die Mindestanforderungen an den Betreuungs-schlüssel liegen in niedersächsischen Krippen je nach Alter der Kinder bei 2:15 – das heißt, zwei Fachkräfte betreuen bis zu 15 Kinder. Bei den Großtagespflegestellen dagegen

„WIR WAREN 2009 DIE ERSTE KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNG

BEI DER POLIZEI IN NIEDERSACHSEN. MITTLERWEILE HABEN

WIR UNSEREN 5. GEBURTSTAG GEFEIERT. ALS PIONIERE IN DER

BETRIEBLICHEN GROSSTAGESPFLEGE WERDEN WIR HÄUFIG VON

TAGESPFLEGPERSONEN, UNTERNEHMEN UND BEHÖRDEN UM RAT

GEBETEN. WIR MERKEN, WIE GROSS DAS INTERESSE AN BETRIEB-

LICHER GROSSTAGESPFLEGE IST UND WIE VIEL POTENZIAL DA DRIN

STECKT. ABER ES GIBT NOCH GESETZESVORLAGEN, DIE NICHT

OPTIMAL UMGESETZT SIND, WIE ZUM BEISPIEL DIE VERTRETUNGS-

REGELUNG. TROTZDEM SIND WIR MIT UNSEREM ALLTÄGLICHEN

SELBSTBESTIMMTEN ARBEITEN SCHON SEHR ZUFRIEDEN. MEINE

KOLLEGIN UND ICH BEKOMMEN VIEL POSITIVES FEEDBACK VON

DEN ELTERN UND TRAGEN MIT UNSERER PÄDAGOGISCHEN ARBEIT

DAZU BEI, DASS SICH FAMILIEN BEI UNS WOHL FÜHLEN KÖNNEN.“

AXINJA SCHUBERT betreut seit 2009 mit Kolleginnen Mädchen und

Jungen in der Großtagespflegestelle „Marienkäferchen“ in Lüneburg.

Schubert hat ein Bachelor-Studium „Kindheitspädagogik“ abgeschlos-

sen und arbeitet als Dozentin in der Fortbildung von Tagespflege-

personen und Erzieherinnen und Erziehern.

27

liegt der Schlüssel günstiger: Er beträgt 2:8 beziehungs-wiese 2:10, wenn eine Kindertagespflegeper son auch pädagogische Fachkraft ist. Das heißt, hier betreuen zwei Menschen acht beziehungsweise zehn Kin der. Die Betreu-ungszeiten von Krippen sind in den alten Bundesländern noch relativ eingeschränkt. Insbe sondere die Randzeiten werden häufig nicht abgedeckt. Ein wichtiges Abgrenzungsmerkmal gegenüber Kinder-tages einrichtungen ist der familiäre Charakter von Kindertagespflege. Er begründet sich vor allem aus der Entstehungsgeschichte der privaten Kindertagespflege im häuslichen Bereich. Ein eigenständiges Profil von Großta-gespflege, welches diesen familiären Charakter aufnimmt und eine deutliche Abgrenzung zu Krippen beinhaltet, steht noch aus und wird von vielen Fachleuten eingefordert.

ERLAUBNIS ZUR KINDERTAGESPFLEGE Rechtlich gesehen ist Kindertagespflege eine „erlaubnis-pflichtige Kinderbetreuung“, sagt das Sozialgesetzbuch VIII, Paragraf 43. Eine „geeignete“ Person betreut gegen Entgelt ein oder mehrere Kinder außer halb des Haushaltes des Erziehungsberechtigten einige Stunden am Tag, mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate. Als geeignet gilt, wer sich durch seine Per sönlichkeit, Sach-kompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungs-berechtigten und anderen Kindertagespfle gepersonen auszeichnet und über kindgerechte Räume verfügt. Außerdem sind vertiefte Kenntnisse der Kinder tagespflege

nötig. Sie müssen – in Orientierung am Curriculum des DJI – erworben oder in anderer Weise nachgewiesen werden. Die Erlaubnis zur Kindertagespfle ge ist auf fünf Jahre befristet. Die Tagespflegeperson kann auch eine Pflegeerlaubnis für mehrere Orte beantragen. Dann kann sie zum Beispiel ein Kind aus einer Betrieblichen Großtagespflege im Notfall bei sich zuhause weiterbetreuen. Bei der Bean-tragung einer Großtagespflege müssen die beteiligten Kindertagespfle gepersonen in der Regel ein gemeinsames Konzept vorweisen. Die Erlaubnis bezieht sich immer auf die betreuende Person und auf den Ort der Betreuung.

Obwohl 160 Stunden eine relativ kurze Qualifizierungszeit sind, hat die Nationale Untersu chung zur Bildung, Be-treuung und Erziehung in der frühen Kindheit („Nubbek“) 2012 keine Qualitätsunterschiede zwischen Kinderta-gespflege und Kindertageseinrichtun gen festgestellt. Auch eine Studie der Universität Hannover von 2013 bescheinigt Großta gespflegestellen in Niedersachsen eine gute Betreuungs qualität.

Zusammengefasst: Die Erlaubnis zur Kindertagespflege bezieht sich immer auf die Person und den Ort. Sie wird in der Regel für fünf Jahre erteilt. Sie erlaubt einer Tagespflegeperson bis zu fünf fremde anwesende Kinder gleichzeitig zu betreuen.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN

28

BETREUUNGSZEITENSeit dem 1. August 2013 hat ein Kind ab dem ersten und bis zum dritten Geburtstag einen generellen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Jedes Kind dieser Altersgruppe hat unabhängig vom Vorliegen eines besonderen Bedarfs, wie beispielsweise der Berufstätigkeit der Eltern, grund-sätzlich einen Anspruch auf den Besuch einer Tagesein-richtung oder Tagespflegestelle. Der zeitliche Umfang des Anspruchs richtet sich allerdings nach dem individuellen Bedarf. Dieser Bedarf hängt ab von den Bedürfnissen der Eltern, die etwa aufgrund ihrer Arbeitszeiten Hilfe bei der Kinderbetreuung benötigen. Oder der individuelle Bedarf orientiert sich am einzelnen Kind, etwa wenn es von der Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespfle-ge besonders profitieren würde.

Der mögliche Umfang der Betreuungsstunden wird in den Satzungen der Landkreise über die Förderung der Kinder-tagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege näher bestimmt. Für einen Großteil der Landkreise gilt: Der Umfang der täglichen Betreuung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Der wöchent-liche Betreuungsumfang sollte 40 Stunden zuzüglich der Fahrzeit grundsätzlich nicht überschreiten. Ausnahmen sind im begründeten Einzelfall möglich. Wird ein Kind we-niger als 21 Stunden monatlich in der Kindertagespflege betreut, ist über eine Förderung im Einzelfall zu entschei-

den. Eine Förderung ist in diesem Fall in der Regel nur als Ergänzung zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder einer vergleichbaren Institution möglich.

Nach einer Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Ju-gendämter der Länder Niedersachsen und Bremen soll die tägliche Betreuungszeit im Rahmen der Kindertagespflege zehn Stunden nicht überschreiten. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat eine maximale Betreuungsdauer von neun Stunden an fünf Tagen in der Woche für unter dreijährige Kinder empfohlen.

VERLÄSSLICHKEITFällt eine Kindertagespflegeperson in einer Betrieblichen Großtagespflege aus, sieht das Kinder- und Jugendhil-fegesetz nach Sozialgesetzbuch VII, Paragraf 23, Absatz 4, das Jugendamt in der Pflicht, rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen. In Nordostnieder-sachsen gibt es von Seiten der Jugendämter noch keine flächendeckend umgesetzten Vertretungsmodelle, so dass die Kindertagespflegepersonen häufig selber eine Vertre-tung organisieren müssen. Das Jugendamt finanziert dann die geleisteten Stunden der Vertretungskraft, die ebenfalls eine qualifizierte Tagespflegeperson mit gültiger Pflegeer-laubnis sein muss, und gewährt den Tagespflegepersonen oftmals ein Kontingent an Ausfallzeiten, in dessen Rahmen sie weiterbezahlt werden. Hier empfiehlt sich eine entspre-chende Klärung mit dem zuständigen Jugendamt.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN

HINWEISAuch wenn Eltern Bedarf haben, ihr Kind betreuen zu lassen, ist der Rechtsanspruch kein Freibrief für die Verwirklichung aller Betreu-ungswünsche. Der Anspruch auf Betreuung wird begrenzt durch das Kindeswohl, also insbesondere durch die kindlichen Interessen an Kontinuität und Stabilität sowie durch die Anforderungen an eine kindgerechte Förderung, im Sinne des Sozialgesetzbuches VIII.

Die Satzungen der Landkreise in Nordostniedersachsen gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege

29

Wenn sich zwei Kindertagespflegepersonen zu einer Großtagespflege zusammenschließen, können sie sich nicht gegenseitig vertreten, da sie allein nur maximal fünf Kinder betreuen dürfen, die ihnen persönlich zugeordnet sind. Daher sollte hier eine dritte Person bereitstehen, die in regelmäßigen Abständen am Gruppenalltag teilnimmt.

KINDESWOHLSICHERUNGDer Gesetzgeber will sicherstellen, dass in der Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die wegen bestimmter im Gesetz aufgeführter Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind, die sie für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen disqualifizieren. Daher haben die Kindertagespflegepersonen dem zustän-digen Jugendamt vor Erteilung einer Pflegeerlaubnis ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses Führungszeugnis ist durch die Kindertagespflegeperson bei der zuständigen Wohnortgemeinde zu beantragen.

Die zuständigen Jugendämter lassen sich von den Kinder-tagespflegepersonen in der Regel schriftlich erklären, dass sie den Schutzauftrag nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im in Paragraf 8a des Sozialgesetzbu-ches VIII, wahrnehmen. In diesem Zusammenhang sollten die Kindertagespflegepersonen mindestens einmal an einer Fortbildungsveranstaltung zum Schutzauftrag nach Sozial gesetzbuch VIII, Paragraf 8a verbindlich teilnehmen.

KINDER MIT BEHINDERUNGENFür die Betreuung von Kindern mit körperlichen oder geistigen Behinderungen in der Kindertagespflege gibt es aktuell keine gesetzlichen Regelungen. Die Finanzierung und Angemessenheit einer solchen Betreuung müsste also individuell vereinbart werden. Bei einem besonderen För-derbedarf eines Kindes nach Sozialgesetzbuch VIII erhöht sich die Geldleistung für die Betreuung. Der besondere Förder bedarf wird durch den öffentlichen Träger der Ju-gendhilfe festgestellt. Diese kann insbesondere vorliegen, wenn der Förderbedarf des betreuten Tagespflegekindes grundsätzlich eine Hilfe zur Erziehung nach Paragraf 27ff. im Sozialgesetzbuch VIII oder eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach Paragraf 35a im Sozialgesetzbuch VIII bedingen würde. Die Kindertages pflegeperson soll für die Betreuung eines solchen Kindes grundsätzlich über eine der Grundausbil-dung hinausgehende Qualifikation beziehungsweise über entsprechendes Fach- und Fortbildungswissen verfügen.

Unternehmen sollten unbedingt rechtzeitig mit dem Jugendamt klären, welche Vertretungsmöglichkeiten es für Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen gibt.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN

30

GEEIGNETE RÄUMEFür die Betreuung von Kindern im Rahmen einer Betrieb-lichen Großtagespflege sind nicht dieselben formellen baulichen Anforderungen wie für einen Betriebskindergar-ten zu erfüllen. Dies wären beispielsweise das Vorhalten einer bestimmten Anzahl von kindgerecht angebrachten Waschbecken und Toiletten sowie die Bereitstellung ge-trennter Personaltoiletten sowie ein Arbeitsraum oder Büro für Fachkräfte. Dennoch sollten natürlich angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Auch ein entspre-chendes Außengelände in Form einer Garten- oder Grün-fläche gehört zu einer betrieblichen Kinderbetreuung oder sollte problemlos für die unter 3-jährigen Kinder erreichbar sein. Die Räume und die Ausstattung einer Großtagespfle-ge oder Betrieblichen Großtagespflege müssen kindgemäß, dabei dem Alter der betreuten Kinder entsprechend sicher und im Übrigen so gestaltet sein, dass eine angemessene Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet werden kann.

In Niedersachsen müssen nach einer Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt werden:— Es sollen mindestens zwei Räume zur Verfügung

stehen— Die Spielfläche soll pro Kind mindestens 3m² betragen— Es sollen unbedingt Ruhemöglichkeiten gegeben sein

— Es soll mindestens eine eigene sogenannte Funktions-küche zu Verfügung stehen

— Es muss ein Bad mit mindestens einer Toilette vorhanden sein

— Außenanlagen sollen möglichst vorhanden sein

Wenn bestehende Gewerberäume oder Wohnräume für eine Betriebliche Großtagespflege genutzt werden sollen, muss bei der zuständigen Bauverwaltung eine Nutzungsän- derung in Form einer Baugenehmigung beantragt werden. Ob eine Großtagespflege bauplanungsrechtlich auch in Gewerbe- oder Industriegebieten zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies gilt ebenso für die Ein-schätzung, ob es sich hierbei um Sonderbauten im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung handelt. Letztere Frage hat auch große Bedeutung für die Kosten der Einrichtung einer Betrieblichen Großtagespflege, denn an einen Son-derbau können höhere und entsprechend teurere Anfor-derungen gestellt werden, etwa hinsichtlich Brandschutz, Flucht wegen oder auch vorzuhaltenden Parkplätzen.

Im Sinne der Unfallverhütung sind bestimmte Sicherheits-anforderungen für die Innenräume und das Außengelände zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die Beschaf-fenheit der Fußböden, die Absicherung von Treppen, die Absicherung von elektrischen Geräten und Leitungen oder auch die Absicherung des Außengeländes und der Zustand der Außenspielgeräte.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN

31

Interessierte finden eine Liste mit Anbietern passender Ausstattung im Internet unter » www.leuphana.de/inkubator-grosstagespflege

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // DIE WICHTIGSTEN GESETZE UND VORGABEN

Die Räume müssen den Kindern ausreichend Platz zum Spielen bieten.

3232KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // FORMEN DER KINDERTAGESPFLEGE

33 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // FORMEN DER KINDERTAGESPFLEGE

Es gibt drei Möglichkeiten, Kinder unter drei Jahren in der Tagespflege zu betreuen. Grundsätzlich eignen sich alle drei für die Betreuung der Kinder von Beschäftigten eines Unternehmens. Die Formen sind:

— die Kindertagespflege

— die Großtagespflege

— die Betriebliche Großtagespflege

Die Kindertagespflege gilt als die klassische Form. Die Großtagespflege hat sich als neuer Trend in der Kinder-betreuung entwickelt. 2012 war nach einer Erhebung des Deutschen Jugendinstituts bundesweit jede vierte Tages-pflegeperson außerhalb ihrer eigenen Wohnung tätig. Damit hat sich dieser Wert in sechs Jahren verdreifacht. Im März 2014 arbeiteten in Niedersachsen laut Statis-tischem Bundesamt rund 6350 Tagespflegepersonen. Von ihnen arbeiteten etwa 16 Prozent, also etwa 1000 Personen, in rund 400 Großtagespflegestellen. In drei Viertel der Großtagespflegestellen arbeiten zwei Kinder-tagespflegepersonen.

FORMEN DER KINDER TAGES­PFLEGE

33

34

KINDERTAGESPFLEGE Von „Kindertagespflege im Privathaushalt“ ist die Rede, wenn eine selbständige Kindertagespflegeperson Kinder in der eigenen Wohnung betreut oder die Kinderbetreuung im Zuhause eines der betreuten Kinder stattfindet. Unter „Kindertagespflege in geeigneten Räumen“ versteht man, dass eine selbständige Kindertagespflegeperson Kinder außerhalb der Privathaushalte in dafür eingerichteten Räumen betreut.

GROSSTAGESPFLEGE Bei „Großtagespflege“ betreuen mehrere in der Regel selbständige Kindertagespflegeperson Kinder in geeig-neten Räumen. Die Gründe einer Tagespflegeperson, sich für die Tätigkeit in einer Großtagespflege zu entscheiden hängen sicherlich mit dem damit verbundenen Wegfall der Belastung der privaten häuslichen Atmosphäre, aber auch mit dem Wunsch nach kollegialer Beratung und Austausch zusammen. Auch in der Großtagespflege gilt die vertrag-liche Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer Kinder-tagespflegeperson. In Niedersachsen dürfen höchstens

zehn Kinder in einer Großtagespflegestelle betreut werden. Ab dem neunten Kind muss es sich bei einer der Kinder-tagespflegepersonen um eine pädagogische Fachkraft mit Berufserfahrung handeln. Dies regelt das Landesrecht Niedersachsen, Ausführungsgesetz Kinder- und Jugend-hilfegesetz, Niedersachsen, Paragraf 15. Als pädagogi-sche Fachkräfte gelten beispielsweise:— Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung— Sozialpädagogin/Sozialpädagoge — Fachkräfte mit gleichwertige Ausbildung

(wie Heilerziehungspfleger/in)

BETRIEBLICHE GROSSTAGESPFLEGE Von „Betrieblicher Großtagespflege“ wird gesprochen, wenn mehrere selbständige oder angestellte Kinderta-gespflegepersonen Kinder der Beschäftigten eines oder mehrerer benachbarter Unternehmen in betriebseigenen oder in betriebsnahen Räumen betreuen. Weiter gelten für die Betriebliche Großtagespflege dieselben Voraussetzun-gen wie für die Großtagespflege.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // FORMEN DER KINDERTAGESPFLEGE

In einer Großtagespflegestelle dürfen höchstens bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut werden.

In einer Großtagespflegestelle sollen die Kinder von nicht mehr als drei Kindertagespflegepersonen betreut werden.

Werden in einer Großtagespflegestelle mehr als acht Kinder gleich-zeitig betreut, so muss eine der Kindertagespflegepersonen eine pädagogische Fachkraft sein und über Berufserfahrung verfügen.

35 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // FORMEN DER KINDERTAGESPFLEGE

Die eigenen vier Wände sind oftmals schon so eingerichtet, dass Kinder sich wohlfühlen.

36KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?

JUGENDAMT ERZIEHUNGSBERECHTIGTE

KIND

BETRIEB

Vertreter

1. Kooperation mit selbständigen Tagespflegepersonen

2. Arbeitsvertrag mit angestellten Tagespflegepersonen

Anspruch auf Betreuungsplätze und Vermittlung

Einkommensabhängige Elternbeiträge

Bezahlung und Pflegeerlaubnis

FachberatungBetreuungsvertrag

KINDERTAGESPFLEGEPERSONEN ODER

37

Unternehmen, die eine Kinderbetreuung organisieren wollen und bereits Kontakt zu interessierten Kinder tages-pflegepersonen haben, sollten diese möglichst früh in die weitere Planung einbeziehen. Denn welches der beiden folgenden Modelle Betrieblicher Großtagespflege – ob mit selbständigen oder angestellten Tagespflegepersonen – tatsächlich das passende ist, hängt auch entscheidend von den Vorstellungen der Tagespflegepersonen ab. Zudem nutzen ihre Erfahrungen den Betrieben, etwa indem die Tagespflegepersonen Hinweise geben können, wie die Räume am besten ausgestattet sein sollten.

Die nachfolgenden Modelle Betrieblicher Großtagespflege sehen immer mindestens zwei Kindertagespflegepersonen vor. Denn erst ab zwei Kindertagespflegepersonen spricht man von Großtagespflege. Es kann aber besonders für kleine Unternehmen mit geringem eigenen Betreuungs-bedarf und schwer einzuschätzenden Bedarf in der Nach-barschaft sinnvoll sein, zunächst mit nur einer Kinder-tagespflegeperson zu starten. Räume hingegen sollten von Beginn an auf die Betreuung von bis zu zehn Kindern ausgelegt sein.

TAGESPFLEGEPERSON IM BETRIEB:SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?37

38KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?

PersonalausstattungEin bis drei selbständige Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder. Sie können weitere Hilfskräfte wie Hauswirtschaftskräfte oder Praktikanten der Erzieheraus-bildung beschäftigen. Mögliche Raumvarianten— Durch die Kindertagespflegepersonen angemietete

betriebliche Räume — Durch die Kindertagespflegepersonen angemietete

Räume in der Nähe des Betriebsgeländes— Den Kindertagespflegepersonen kostenfrei zur Verfü-

gung gestellte betriebliche Räumlichkeiten. In diesem Fall können die selbständigen Tagespflegepersonen allerdings keine Betriebskostenpauschale bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.

BelegungUm den Status der Selbstständigkeit nicht zu gefährden, muss sichergestellt sein, dass die Kindertagespflegeperso-nen frei entscheiden können, welche Kinder sie betreuen.

Eine Vereinbarung zwischen Betrieb und Kindertagespfle-geperson über die bevorzugte Aufnahme von Kindern betriebsangehöriger Eltern ist aber möglich.

Kosten Investive Kosten:— Baumaßnahmen— AusstattungBetriebskosten:— Miete— Strom— Wasser— Telefon— Reinigung— Instandhaltung— Verbrauchsmaterialien

Die Kosten können vom Unternehmen und/oder von den selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen getra-gen werden. Auch hier ist der Selbstständigenstatus der Kindertagespflegepersonen zu beachten.

DAS SELBSTSTÄNDIGENMODELL (A)

Ein Informationsblatt der Oberfinanzdirektion 2009 gibt es im Internet unter » www.leuphana.de/grosstagespflege

BITTE BEACHTENDer Status der selbständigen Kindertagespflegepersonen muss bei allen zu treffenden Vereinbarungen und Verträgen sichergestellt werden. Bei der Beurteilung kommt es nicht auf die vertragliche Ausgestaltung, sondern auf die tatsächliche Arbeitssituation der Kindertagespflegeperson an. Hierbei sind die Weisungsgebundenheit und die Einbindung in die Arbeitsorganisation des Betriebes aus-schlaggebend. Im Zweifelsfall kann die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung weiterhelfen, allerdings erst nachdem eine Betriebliche Großtagespflegestelle eingerichtet wurde.

39

FinanzierungDie Kindertagespflegepersonen erhalten eine laufende Geldleistung durch das Jugendamt, welches für den Wohnsitz der Eltern des Kindes zuständig ist. Die laufende Geldleistung umfasst:— die Erstattung angemessener Kosten, die der Tages-

pflegeperson durch den Sachaufwand entstehen— einen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung— die Erstattung der Beiträge zu einer Unfallversicherung— die hälftige Erstattung zu einer Alterssicherung,

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Höhe der laufenden Geldleistungen der einzelnen Jugendämter können dabei durchaus unterschiedlich sein, sie sind in den Satzungen der Landkreise festgelegt.

In Niedersachsen kann nach der Richtlinie Ausbau Tages- betreuung (RAT) ein Zuschuss zu den Investitionsausgaben für die Schaffung eines neuen Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren bean-tragt werden. Der Zuschuss beträgt bei einem jeweiligen Eigenanteil von mindestens 800 Euro maximal 2.250 Euro pro Platz. Antragsteller wäre bei diesem Modell die selbständig tätige Kindertagespflegeperson.

Die Kindertagespflegepersonen können einen Mietkos-tenzuschuss vom Jugendamt erhalten, dies ist regional unterschiedlich.

Die Unterstützungsmöglichkeiten als UnternehmerSo kann der Betrieb die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen:— Zur finanziellen Entlastung von Eltern kann der Betrieb

den Eltern zusätzlich zum Gehalt einen einkommens-steuerfreien Betrag bezahlen, der ausdrücklich für die Mitfinanzierung der Elterngebühren vorgesehen ist. So erlaubt es das Einkommenssteuergesetz, Paragraf 3, Nummer 33.

So kann der Betrieb die Kindertagespflegepersonen unterstützen:— Unterstützung bei der Belegung

(Werbung/Öffentlichkeitsarbeit)— Unterstützung bei der Bereitstellung von

Räumlichkeiten/Außengelände— Unterstützung bei der Ausstattung der

Räumlichkeiten— Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen der

Tagespflegepersonen— Übernahme von Verwaltungsaufgaben für die

Kindertagespflegepersonen wie zum Beispiel Abrechnungen

— Übernahme der investiven Kosten— Übernahme der Betriebskosten— Initiierung eines Fördervereins zur Anschaffung

von Spielgeräten u.ä.

VORTEILE

— Keine direkten Personalkosten für den Betrieb

— Keine Personalbindung für den Betrieb

NACHTEILE

— Kein Weisungsrecht des Betriebes gegenüber den

Kindertagespflegepersonen (z. B. über Betreungs-

zeiten oder die Betreuung von Kindern nicht-

betriebsangehöriger Eltern)

— Gefahr, dass eine geringe Auslastung der Groß-

tagespflegestelle zu Fluktuation bei den Kinder-

tagespflegepersonen führt

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?

Besondere VarianteDas Gemeinschaftsmodell:Selbständig tätige Kindertagespflegepersonen betreiben eine Betriebliche Großtagespflege für mehrere benachbarte Unternehmen.

40KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?

PersonalausstattungEin bis drei angestellte Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder. Der Anstellungsträger kann weitere Hilfskräfte wie Hauswirtschaftskräfte und/oder Praktikan-ten der Erzieheraus- bildung beschäftigen.

Mögliche Anstellungsträger— das Unternehmen— ein neu gegründeter Träger (z. B. Verein oder gGmbH)

oderein bereits bestehender Träger (z. B. freier Jugend-hilfeträger)

Raumvarianten— verfügbare Räume auf dem Betriebsgelände— angemietete Räume nahe des Betriebsgeländes

Belegung— Belegung vorrangig durch Kinder von betriebsangehö-

rigen Eltern. Freie Plätze können an Kinder nicht-be-triebsangehöriger Eltern vergeben werden.

KostenInvestive Kosten:— Baumaßnahmen— Ausstattung

Betriebskosten:— Miete— Strom— Wasser— Telefon— Reinigung— Instandhaltung

Personalkosten: Die Kosten werden vom Anstellungsträger getragen.

FinanzierungDie Personalkosten sind von dem Anstellungsträger zu tragen. Liegen die Voraussetzungen für öffentlich geförder-te Kindertagesbetreuung vor, haben die Kindertagespfle-gepersonen aber auch weiterhin einen Anspruch auf Geld-

DAS ANGESTELLTENMODELL (B)

BITTE BEACHTENEs muss sichergestellt sein, dass der Datenschutz gewährleistet ist und kein Informationsfluss zwischen Betrieb und Jugendamt stattfindet – auch nicht indirekt, wenn anhand der Geldzahlungen Rückschlüsse auf Umfang und Art (z. B. ein erhöhter Förderbedarf eines Kindes) der Betreuung gezogen werden können.

41

leistungen des zuständigen Jugendamtes. Diese können im Rahmen des „Abtretungsmodells“ von den Tagespflegeper-sonen an den Betrieb weitergereicht werden. Die laufenden Geldleistungen können folgende Bestandteile umfassen:— die Erstattung angemessener Kosten, die der Kinder-

tagespflegeperson durch den Sachaufwand entstehen— einen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderleistung— die Erstattung der Beiträge zu einer Unfallversicherung— die hälftige Erstattung zu einer Alterssicherung,

Kranken- und Pflegeversicherung — möglicherweise Arbeitslosenversicherung und die

Umlagen U1, U2

Welche Geldleistungen im Falle einer Abtretungsregelung gezahlt werden, sollte im Vorfeld mit dem zuständigen Jugendamt abgeklärt werden.

In Niedersachsen kann nach der Richtlinie Ausbau Tages- betreuung (RAT) ein Zuschuss zu den Investitionsausgaben für die Schaffung eines neuen Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren bean-tragt werden. Der Zuschuss beträgt bei einem jeweiligen Eigenanteil von 800 Euro maximal 2.250 Euro pro Platz. Antragsteller wäre bei diesem Modell der Betrieb oder ein sonstiger Träger der Betrieblichen Großtagespflege.

Der Betrieb kann darüber hinaus im ersten Jahr einen Lohnkostenzuschuss von 50 Prozent aus dem „Aktionspro-gramm Kindertagespflege: Förderung von Festanstellungs-modellen“ des Bundes erhalten. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2015. Ein Zuschuss zu den Personalausgaben wird gewährt, sofern dadurch ein neuer Platz sowie ein neues Anstellungsverhältnis in der Kindertagespflege beim Anstellungsträger entsteht und dieser sich verpflichtet, die Kindertagespflegeperson auch nach Ablauf der geförderten Beschäftigungszeit mindestens für den gleichen Zeitraum weiter zu beschäftigen. Von der Förderung ausgeschlossen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

Die Unterstützungsmöglichkeiten als UnternehmerSo kann der Betrieb die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen:— Der Betrieb kann günstige Elternbeiträge festlegen

oder die Gebühren für seine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogar komplett erlassen.

— Im Falle des „Abtretungsmodells“ müssen die Beschäf-tigen einkommensabhängige Elterngebühren an das Ju-gendamt zahlen. Um die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell zu entlasten, kann der Betrieb den Eltern zusätzlich zum Gehalt einen einkommens-steuerfreien Betrag bezahlen, der ausdrücklich für die Mitfinanzierung der Elterngebühren vorgesehen ist. Dies regelt das Einkommenssteuergesetz, Paragraf 3, Nummer 33.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?

BITTE BEACHTENDie Beteiligten sollten vorab mit ihrem Finanzamt klären, wie Förder-geld, das die Kindertagespflegeperson vom Jugendamt erhält und an den Betrieb weitergibt, zu versteuern ist.

42

So können Betriebe die Kindertagespflegepersonen unter-stützen:— Einflussnahme auf die Qualifikation der angestellten

Betreuungskraft durch entsprechende Eingruppierung und Bezahlung

— Finanzierung und Freistellung der Kindertagespflege-personen für zusätzliche Weiter- und Fortbildungsmög-lichkeiten – über die vom Jugendamt vorgeschriebenen Vorgaben hinaus.

Besondere VarianteDas Gemeinschaftsmodell:Mehrere benachbarte Unternehmen betreiben eine ge-meinsame Betriebliche Großtagespflege mit angestellten Kindertagespflegepersonen. Entweder übernimmt hier einer der beteiligten Betriebe die Federführung und ins-besondere die Personalverantwortung oder die beteiligten Betriebe können einen gemeinsamen Anstellungsträger gründen oder mit einem bereits bestehenden Träger kooperieren.

Die Bezahlung einer angestellten TagespflegepersonProfessor Stefan Sell vom Institut für Bildungs- und Sozialpolitik Koblenz nennt folgende Richtwerte: Unter Berücksichtigung der Eingruppierungsmerkmale des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) Sozial-und Erziehungsdienste wird für eine Kindertagespflegeperson mit einer 160-Stunden-

Qualifikation mindestens die Eingruppierung oder die An-lehnung an die Gruppe S4 vorgeschlagen. Dies entspricht ab 2015 in Stufe 2 einem Bruttoentgelt von 2.433,58 Euro. Handelt es sich bei der Kindertagespflegeperson um eine staatlich anerkannte Erzieherin/einen staatlich anerkann-ten Erzieher, wird mindestens die Gruppe S6 empfohlen. Dies entspricht ab 2015 in Stufe 2 einem Bruttoentgelt von 2.589,68 Euro. Der Bundesverband für Kindertagespflege empfiehlt einen Stundenlohn von 5,50 Euro pro Stunde und Kind.

Um eine langfristig gute Qualität der Kinderbetreuung sicherzustellen, sollten auch regelmäßige Verfügungszeiten der Tagespflegepersonen vereinbart und als Arbeitszeit vergütet werden. Dies gilt etwa für Dienstbesprechungen, Vor- und Nachbereitungszeiten, Elterngespräche, Vernet-zungstreffen und Fortbildungen.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?

Der Bundesverband für Kindertagespflege empfiehlt einen Stunden-lohn von 5,50 Euro pro Stunde und Kind.

43

VORTEILE

— Die höhere ökonomische Sicherheit und verbesserte soziale Absicherung für die Kinder-

tagespflegepersonen, zum Beispiel im Krankheitsfall oder Urlaub, sorgt für eine stärkere

Bindung der Kindertagespflegeperson an den Betrieb und ermöglicht eine langfristige

Planungssicherheit und Kontinuität bei der Bereitstellung des Betreuungsangebotes für

die Beschäftigten.

— Aus Sicht der Eltern und der Kinder können Festanstellungsmodelle eine größere Verläss-

lichkeit und Versorgungskontinuität gewährleisten, auch im Hinblick auf die Qualitäts-

sicherung.

— Der Betrieb kann direkt Einfluss auf die Betreuungsorganisation und das pädagogische

Konzept des Angebotes nehmen.

— Das Betreuungsangebot kann zeitlich direkt an die Arbeitsorganisation des Unternehmens

gekoppelt werden.

— Im Rahmen eines „Abtretungsmodells“ können die Personalkosten für den Betrieb deutlich

gesenkt werden.

NACHTEILE

— Personalkostenbindung für den Betrieb

— Personalverantwortung, zum Beispiel in Fürsorgepflicht, Krankheits- und Urlaubsvertretung

— Noch ungeklärte Einschränkungen durch das Arbeitszeitengesetz, bislang keine tarifrecht-

lichen Regelungen

— Die investiven Kosten müssen in jedem Fall vom Betrieb getragen werden

— Die Betriebskosten müssen in jedem Fall vom Betrieb getragen werden

— Das „Abtretungsmodell“ ist mit einem bürokratischen Aufwand und gewissen Risiken

verbunden – es ist unklar, wie versteuert wird und welche Leistungen das Jugendamt

übernimmt

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // SELBSTÄNDIG ODER ANGESTELLT?

WEITERE SCHRITTE – CHECKLISTEIst geklärt, ob das Selbständigen- oder das Angestelltenmodell die bessere Variante für den Betrieb darstellt, so ist der weitere idealtypische Ablauf der Folgende:

1. KONTAKT ZU ZUSTÄNDIGEM BAUAMT UND JUGENDAMT HERSTELLEN ZUR

EINSCHÄTZUNGEN ÜBER DIE EIGNUNG DER GEPLANTEN RÄUMLICHKEITEN

Wurden bereits konkrete Räume ins Auge gefasst?

Ja

Folgende Prüfungen sind zunächst grundsätzlich erforderlich:

Prüfung durch die zuständige Bauverwaltung

1. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit: Ob eine Großtagespflege im Baugebiet des jeweiligen Bau-

gebiets zulässig ist, ist insbesondere in Gewerbe- und Industriegebieten unsicher. Tipp: Hier sollten

Interessierte auf den Unterschied zwischen Großtagespflege mit maximal zehn Kindern in Betreuung

und einer Tageseinrichtung hinweisen. Auch die Einschränkung, dass nur oder fast ausschließlich

Kinder von betriebseigenen Eltern oder von kooperierenden Betrieben aus dem Baugebiet betreut

werden sollen, kann die Frage nach der planungsrechtlichen Zulässigkeit beeinflussen. Ausschlagge-

bend wird aber die Bewertung sein, ob den Kindern Gefahren durch die Umgebung drohen wie etwa

durch Lärm oder Schmutz und ob der Gebietscharakter durch eine Kinderbetreuung verändert wird

oder sogar angrenzende Betriebe in ihrem Gewerbe eingeschränkt würden.

2. Die bauordnungsrechtliche Einstufung: Falls eine Nutzungsänderung erforderlich ist – also die

geplanten Räumlichkeiten nicht vorher bereits zur Kinderbetreuung genutzt wurden – muss eine

Baugenehmigung erteilt werden. Hier ist zu klären ob die Großtagespflege als Sonderbau im Sinne

der Niedersächsischen Bauordnung, Paragraf 2, Absatz 5, Nummer 10, eventuell in Verbindung mit

Nummer 18, eingestuft wird. An einen Sonderbau könnten weitergehende Anforderungen gestellt

werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Kosten haben. Dies könnten Brandschutz, Fluchtwege

oder Parkplätze sein.

Ebenfalls ein Kostenfaktor kann die Anwendung der Niedersächsischen Bauordnung, Paragraf 49, zur

Barrierefreiheit sein. Es liegt zwar eine Einschätzung des niedersächsischen Sozial-

ministeriums vor, dass diese Regelungen keine Anwendung auf Großtagespflegestellen finden sollten.

Diese ist aber nicht bindend für die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Eignungsschätzung der Räumlichkeiten vor (Um-)Baubeginn für die Nutzung als Großtages-

pflegestelle durch das Jugendamt. Austausch über die Angemessenheit der geplanten baulichen

Veränderungen und die Ausstattung der Räumlichkeiten.

Für eine entsprechende Nutzung sind die für Niedersachsen festgelegten Mindeststandards

zu erfüllen:

— Es müssen mindestens zwei Räume zur Verfügung stehen

— Die Spielfläche muss pro Kind mindestens 3m2 betragen

— Es müssen unbedingt Ruhemöglichkeiten gegeben sein

— Ein Bad mit Toilette

— Außenanlagen sollen möglichst vorhanden sein

Wichtiger Hinweis:

Es wird empfohlen, zur optimalen Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung die räumlichen Voraussetzungen

gegenüber dem derzeit festgelegten Mindeststandard großzügiger zu gestalten. So sollte in jedem Fall

ein direkt zugänglicher und für die Kinderbetreuung geeigneter Außenbereich vorhanden oder gut zu

erreichen sein.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // CHECKLISTE 44

2. KONTAKT ZUM VETERINÄRAMT, DER BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELHYGIENE

Für die Kindertagespflege gibt es vom Bundesverband für Kindertagespflege die „Leitlinie für gute

Lebensmittelhygienepraxis“. Sollte es sich nach Auffassung des zuständigen Veterinäramtes bei der

Großtagespflegestelle jedoch um eine „Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung“ handeln, gelten

höhere Anforderungen an Ausstattung und alltägliche Abläufe.

3. KONTAKT ZU GEEIGNETEN KINDERTAGESPFLEGEPERSONEN

Welche Betreuungskräfte kommen in Frage?

Wurde bereits Kontakt mit geeigneten Betreuungskräften aufgenommen?

Ja

Anzahl:

Ab wann stehen diese Betreuungskräfte zur Verfügung:

Über welche Qualifikation verfügen diese Personen?

Qualifizierte Kindertagespflegeperson

Erzieher/-in

Sonstige Qualifikation

Nicht bekannt

Wie lange sind diese Personen bereits als Kindertagespflegeperson tätig bzw. verfügen über

einschlägige vergleichbare Berufserfahrung in der Kindertages-

betreuung?

Noch keine praktische Erfahrung in der Kindertagesbetreuung

Weniger als ein Jahr praktische Erfahrung in der Kindertagesbetreuung

Ein Jahr und mehr praktische Erfahrung in der Kindertagesbetreuung

Wichtige Hinweise:

In einer Großtagespflegestelle oder Betrieblichen Großtagespflegestelle sollte mindestens eine erfahrene

Kindertagespflegeperson tätig sein, die über pädagogische Erfahrung in der Arbeit mit Kleinkindern oder eine

mindestens einjährige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson verfügt. In einigen Landkreisen werden daher an

die Genehmigung einer Großtagespflegestelle oder Betrieblichen Großtagespflegestelle bereits entsprechende

personelle Voraussetzungen geknüpft.

Welche Anwerbungsmöglichkeiten können genutzt werden?

Vermittlung durch das Jugendamt

Öffentliche Bekanntgabe (Anzeige/Presseartikel)

Informelle Wege (Aushang im Betrieb/Information bei der Betriebsversammlung)

Anfrage der Anbieter von Qualifizierungskursen für Kindertagespflegepersonen

4. RÄUME

Folgende Stellen können bei der Raumsuche behilflich sein:

— Nachbarbetriebe

— Schulamt

— Gemeindeverwaltung

— Kindertagesstätten

— Kirchengemeinden

— Familienzentrum/Mehrgenerationenhaus

— Wohlfahrtsverbände

Zu welchen Konditionen können vorhandene Räumlichkeiten genutzt werden?

— Kostenfrei

— Gegen Mietzahlung (ggf. symbolische Miete)

— Gegen Nutzungsentschädigung

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // CHECKLISTE45

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // NAME DES KAPITELS // NAME DES UNTERKAPITELS

Welche Nebenkosten fallen an?

— Strom

— Wasser

— Heizung

— Sonstige Nebenkosten

Durch wenn sollen die Nutzungskosten (Miete/Nutzungsentschädigung) übernommen werden?

— Durch den Betrieb?

— Durch die dort selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen?

Durch wenn sollen die Nebenkosten übernommen werden?

— Durch den Betrieb?

— Durch die dort selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen?

Baumaßnahmen

— Sind bauliche Maßnahmen vorgesehen?

— Stehen dafür öffentliche Haushaltsmittel zur Verfügung?

— Stehen dafür betriebliche Mittel zur Verfügung?

5. VERPFLEGUNG

Gibt es bereits eine Präferenz für eine der folgenden Verpflegungsmodelle?

Herstellung der Mahlzeit durch die Kindertagespersonen in den Räumlichkeiten

Mitverpflegung durch eine vorhandene Betriebskantine

Anlieferung durch einen externen Zulieferer

Mitgabe durch die Eltern

Sonstige

Wichtiger Hinweis:

Gerade bei den unter 3-jährigen Kindern sind hinsichtlich der Verpflegung besondere Hinweise zu beachten. Die

Verpflegung muss nicht nur kindgerecht ausgerichtete sein, sondern in enger Absprache mit den Eltern auch

individuellen Erfordernissen entsprechen. Zu berücksichtigen sind Unverträglichkeiten, Essgewohnheiten und

Krankheiten. Hier bietet die Großtagespflege einen besonderen Vorteil gegenüber großen Kindertageseinrich-

tungen. Begünstigt durch die familienähnliche Kleingruppenform können die Mahlzeiten bei entsprechender

Ausstattung problemlos durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung hergerichtet werden. Eine Anbindung an

Fernverpflegung oder an eine vorhandene Betriebskantine kann diesem Qualitätsvorteil entgegenstehen und

sollte daher genau geprüft werden.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // CHECKLISTE 46

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // CHECKLISTE47 KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // CHECKLISTE

48KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // INTERVIEW MIT DEN FORSCHERN

EIN INTERVIEW MIT DEN FORSCHERN DER LEUPHANA UNIVERSITÄT LÜNEBURG

WAS IST DAS HÄUFIGSTE HINDERNIS FÜR UNTERNEHMEN, DIE EINE BETRIEBLICHE GROSS-TAGESPFLEGE EINRICHTEN WOLLEN? Carsten Spies: Das Modell ist ja noch relativ neu und daher oftmals noch unbekannt. Einige Behörden haben noch wenig Erfahrung mit dieser besonderen Form der Kinderbetreuung. Es gibt ja auch viele verschiedene Modelle und obendrein viele Detailfragen zu klären. Aber wenn für ein Unternehmen bei der Planung Schwierigkeiten auftauchen, hilft dreierlei: Ein langer Atem, ein Blick in diese Broschüre und gegebenenfalls Beratung.

WIE KAMEN SIE DARAUF, DIESES HANDBUCH ZU SCHREIBEN?Timo Bleckwedel: Es gab bisher nichts Vergleichbares. Der Stellenwert der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in den letzten Jahren immer höher geworden. Und viele Betriebe bemerken, dass das Thema Betreuung der Mitarbeiterkinder wichtig sein kann, um Mitar-beiter zu gewinnen und zu halten. Aber es gab bisher keinen vergleichbaren Ratgeber, der ihnen bei dem Thema helfen würde. Wir haben deshalb begonnen, das vorhandene Material zu sichten. Wir haben Interviews und Gespräche mit mehr als 30 Tagespflegepersonen, Betrieben und weiteren Organisationen geführt. Uns hat eben vor allem interessiert, wie mit theoretischen Problemen in der Praxis umgegangen wird.

WAS HAT SIE BEI DEN INTERVIEWS AM MEISTEN BEEINDRUCKT?Anja Bentrup: Mich hat der Mut der Geschäftsführer in den Unternehmen beeindruckt, die bei der Kinderbetreuung im Betrieb ja ganz neue Wege beschreiten. Und mich hat sehr gefreut, mit wie viel Engagement und Stolz die Kindertagespflegepersonen mit den Kindern spielen, essen und sie betreuen. Das war immer eine sehr angenehme Atmosphäre vor Ort bei den Interviews. Den Kindern geht es bei der Betreuung gut, das hat man gemerkt.

WIE WIRD DIE KINDERBETREUUNG IN NIEDERSACHSEN WOHL IN 25 JAHREN AUSSEHEN? Anja Bentrup: Ich vermute, dass sich vom Betrieb unterstützte Kinderbetreuung etabliert haben wird, sei es in Form von Großtagespflege oder einer Krippe. Und ich gehe davon aus, dass die Familien dann gemeinsam mit dem öffentlichen Betreuungsangebot das Betreu-ungsangebot finden, das sie brauchen.

WÜRDEN SIE IHR EIGENES KIND IN EINER BETRIEBLICHE GROSSTAGESPFLEGE BETREUEN LASSEN?Timo Bleckwedel: Wenn ich ein gutes Gefühl bei dem Angebot habe und die Räume, der Ort, die Zeiten und die Betreuerinnen zu meiner Familie passen, auf jeden Fall. Bei Freunden habe ich oft mitbekommen, wie schwierig es ist, eine gute Betreuung zu finden. Ich hatte bei meinen Kindern Glück, ich habe noch studiert, als wir die Betreuung brauchten, und wir haben hilfreicherweise einen Platz in der Kinderbetreuung des Studentenwerks Braunschweig bekommen.

„DER MUT DER GESCHÄFTSFÜHRER IST BEEINDRUCKEND“

49

Der Sozialpädagoge und Bildungswissenschaftler Timo Bleckwedel, der Diplom-Sozialar-beiter und Sozialpädagoge Carsten Spies und die Bildungswissenschaftlerin Anja Bentrup (von links) sind drei von sechs Bildungsforschern, die dieses Handbuch entwickelten. Sie untersuchten im Projekt „Betriebliche Großtagespflege“ von Januar 2013 bis Dezember 2014 am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik der Leuphana Universität Lüneburg die Kinderbetreuung in Nordostniedersachsen. Ihr Vorhaben verfügte über einen Etat von rund 180.000 Euro. Über das Regionalentwicklungsprojekt Innovations-Inkubator der Uni-versität wurde es als Modellvorhaben von der Europäischen Union gefördert.

DIE PARTNER DER FORSCHER

TRANSFER

— Deutscher Kinderschutzbund

— Industrie- und Handelskammer Lüneburg-

Wolfsburg

— Industrie- und Handelskammer Stade

— Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

— Hansestadt Lüneburg

— Landkreis Lüneburg

— Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

— Niedersächsisches Institut für Frühkindliche

Bildung und Entwicklung (NIFBE)

— Überbetrieblicher Verbund Familie & Beruf e.V.,

Heidekreis

KOOPERATION

— Beratungsagentur „Konzepte für Kinder“

— BLOCK Transformatoren-Elektronik GmbH, Verden

— Betriebliche Großtagespflege „BLOCK Kinderhaus“,

Verden

— Bundesverband für Kindertagespflege e.V., Berlin

— Bundeswehr Standortteam Lüneburg

— Das Deutsche Jugendinstitut (DJI), München

— Deerberg GmbH, Lüneburg

— ELMESS-Thermosystemtechnik GmbH & Co. KG,

Uelzen

— feffa e.V., Lüneburg

— Betriebliche Großtagespflege „Die Burgdrachen“,

Rotenburg

— Großtagespflege „Schatztruhe“, Hemmor

— Betriebliche Großtagespflege

„Die Marienkäferchen“, Lüneburg

— Betriebliche Großtagespflege „Villa Milchzahn“,

Lüneburg

— Betriebliche Großtagespflege „Piratengarten“,

Steinkirchen

— Heilpädagogische Wohngruppen Penkefitz

— Angela Heinssen, Juristin, Initiatorin der „Schatz-

truhe“, Hemmor

— Kindertagespflegebüro Niedersachsen, Göttingen

— Gleichstellungsbeauftragte Dr. Kathrin van Riesen,

Leuphana Universität Lüneburg

— Nephrologische Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Baron, Hamann, Schwarz, Rotenburg

— PME Familienservice, Hannover

— Polizeidirektion Lüneburg

— Schwergutreederei SAL Heavy Lift, Hamburg

(ehemals Steinkirchen)

— Sparkasse Rotenburg-Bremervörde

— Barilla, Celle

— Wilhelm Wulff GmbH, Munster

Geschäftsführung, Mitarbeiter, Gesetze? Die Lüneburger Wissenschaftler untersuchten, was Kinderbetreuung im Unterneh-men beeinflusst.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // INTERVIEW MIT DEN FORSCHERN

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // LITERATUR

LITERATUR

Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (2014): Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen http://www.kindertagespflege-nds.de/download/Tagespflege_in_Raeumen_Dritter.pdfberufundfamilie gGmbh (2014): http://www.berufundfamilie.de/wissenschaft.html Bertelsmann Stiftung (2014): Wegweiser Kommune https://www.wegweiser-kommune.deBien, Walter; Rauschenbach, Thomas (Hg.) (2006): „Wer betreut Deutschlands Kinder“Bremer-Hübler, Ulrike; Romppel, Joachim; Runge, Kornelia; Ullrich, Stephan (2014): Großtagespflegestellen in Niedersachsen. Abschlussbericht des EFRE-Forschungsprojektes.http://serwiss.bib.hs-hannover.de/files/462/Forschungsbericht+Grosstagespflege+in+Niedersachsen+2014.pdfBundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2014): Nach Altersgruppen zusammengefasste Geburtenziffern deutscher Frauen in Deutschland, 1991 bis 2012. http://www.bib-demografie.de/DE/ZahlenundFakten/06/Abbildungen/a_06_13_zusgef_geburtenziffer_ag_d_frauen_d_ab1991.html?nn=3073508Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2014): Handbuch Kindertagespflege. http://www.handbuch-kindertagespflege.de/allgemein/dok/1.phpBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013): Vierter Zwischenbericht des Bundesfamilienministeriums zum Kinderförderungsgesetz http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=196786.htmlBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2012): Unternehmen Kinderbetreuung – Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Unternehmen-Kinderbetreuung-Praxisleitfaden-betriebliche-Kinderbetreuung,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdfBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2006): Kosten betrieblicher und betrieblich unterstützter Kinderbetreuung. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Kosten-betrieblich-unterst_C3_Bctzter-Kinderbetreuung,prop

50

erty=pdf,bereich=,rwb=true.pdfBundesverband für Kindertagespflege e.V. (2014): Die Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege: http://bvktp.de/files/bvktp_leitlinie-lebensmittel_02.pdfDeutsche Industrie- und Handeslkammer (2012): Unternehmensbarometer. http://www.dihk.de/presse/meldungen/2012-08-06-unternehmensbarometer-vereinbarkeitDeutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (2013): Rechtsanspruch U3. Voraussetzungen und Umfang des Rechtsanspruchs auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/DIJuF-Thesen_Rechtsanspruch%20U3_11-01-2013.pdfDeutsches Jugendinstitut (2012): http://www.dji.de/index.php?id=42978Deutschen Rentenversicherung (2014): Clearingstelle. http://www.clearingstelle.de/Forsa-Umfrage (2012): https://www.cosmosdirekt.de/veroeffentlichungen/flexibilitaetsstudie-eltern-zwischen-arbeit-und-anhang-18242/Institut für Demoskopie Allensbach (2013): Monitor Familienleben. http://www.ifd-allensbach.de/uploads/tx_studies/7893_Monitor_Familienleben_2013.pdfLandesamt für Statistik Niedersachsen (2014) a: http://www.nls.niedersachsen.de/Applet/Prognose/start.htmLandesamt für Statistik Niedersachsen (2014) b: http://www.statistik.niedersachsen.de/download/64436 Landesschulbehörde Niedersachsen (2014): Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT) http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/ausbautb/ausbau-der-tagesbetreuung-fuer-kinder-unter-drei-jahrenLandesunfallkasse Niedersachsen (2014): „Unfallversicherungsschutz für Kinder in Tagespflege – Informationen für Tagesmütter- und Väter“ www.lukn.deNiedersächsische Industrie- und Handelskammer (2014): Umfrage .http://www.n-ihk.de/

produktmarken/presse/3005414/Angebote_zur_Kinderbetreuung_reichen_noch_nicht.htmlNiedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (2007): Förderung der Kindertagespflege. http://www.kindertagespflege-nds.de/download/Infoerlass_Aumueller-Roske_Baurechtliches_08_01.pdfNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (2012): Mittelstandsbericht 2007-2011. http://www.mw.niedersachsen.de/download/67595/Mittelstandsbericht_2007-2011.pdfReinhard, Wiesner et al (2014): Tagespflegepersonen in sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnissen. Rechtsexpertise http://www.bvktp.de/files/dji_rechtsexpertise_tagespflege.pdfSell, Stefan; Kukula, Nicole (2012): Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege. Institut für Bildungs- und Sozialpolitk Koblenz. http://www.bvktp.de/files/brosch__re.pdfStatistisches Bundesamt (2014): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/TageseinrichtungenKindertagespflege5225402147005.xls?__blob=publicationFileTietze, Wolfgang et. al. (Hrsg.) (2012): NUBBEK - Nationale Untersuchung zur Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit. http://www.nubbek.de/Unternehmverbände Niedersachsen e.V.: Betriebliche Kinderbetreuung Ein Leitfaden für Unternehmer. http://www.mk.niedersachsen.de/download/74565/Unternehmerverbaende_Niedersachsen_e.V._Leitfaden_Betriebliche_Kinderbetreuung_.pdfWeiß, Karin; Stempinski, Susanne; Schumann, Marianne; Keimeleder, Lis (2008): „Qualifizierung in der Kindertagespflege.“ Das DJI-Curriculum „Fortbildung von Tagespflegepersonen“. Deutsches Jugendinstitut.

KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // LITERATUR51

52KINDERBETREUUNG IM UNTERNEHMEN // IMPRESSUM

IMPRESSUM

Leuphana Universität LüneburgInnovations-Inkubator Scharnhorststraße 121335 Lüneburg

VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT: Prof. Dr. Waldemar Stange, Rolf Krüger, Timo Bleckwedel, Carsten Spies, Anja Bentrup, Heinz-Roland MöhleREDAKTION: Ursula ZippererGESTALTUNG UND SATZ: Meike WintersFOTOS: Merle Busch: Titelfoto, S. 4, 7, 21, 31, 43, 47; Fotolia: S. 32, 35, 43; Hannes Harnack: S. 49; Svenja Heinrich: S. 22; Deutscher Kinderschutzbund /Susanne Tessa Müller: S. 3, 25; Rotenburger Kreiszeitung: S. 23; Ingo Marquardt: S. 23; Wolfgang Reichelt: S.22; Anxija Schubert: S.26; Eva Schubert: Umschlag innen.AUFLAGE: 1000 StückDRUCKEREI: Druckerei Wulf, Lüneburg

BIBLIOGRAFISCHE INFORMATION DER DEUTSCHEN BIBLIOTHEKDie Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet unter http://dnb.ddb.de abrufbar.

ISBN 978-3-935786-60-7

53

2014

/12

· ged

ruck

t auf

100

% R

ecyc

lingp

apie

r, au

sgez

eich

net n

ach

dem

Bla

uen

Enge

l

Kontakt

Leuphana Universität Lüneburg Innovations-Inkubator LüneburgScharnhorststr. 1, C1.301a21335 Lüneburg

Timo Bleckwedel Fon [email protected]

» www.leuphana.de/grosstagespflege

» www.leuphana.de

Dieses Projekt wird gefördert von: