impfen in der schwangerschaft

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10 | Pharm. Unserer Zeit | 1/2008 (37) www.pharmuz.de © 2008 Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim REISEIMPFUNGEN | PHARMAZEUTISCHE BERATUNG IMPFEN IN DER SCHWANGERSCHAFT | (Quelle: Impfservice der Firma Novartis Behring, http://www.impfserviceplus.de) Impfungen trotz Schwangerschaft. Geht das? Während der Schwangerschaft sind Infektionen für Mutter und Kind besonders gefährlich. Aber nicht alle Impfungen sind in der Schwangerschaft völlig unbedenklich. Nutzen und Risiko sollten ge- nau abgeschätzt werden. Impfungen in Schwangerschaft und Stillzeit Infektionskrankheiten können sowohl das Leben der Schwangeren als auch das des ungeborenen Kindes bedrohen. Von einigen Erre- gern, vor allem dem Rötelnvirus, ist bekannt, dass sie zu Missbil- dungen führen können. Für jeden fürsorglichen Arzt, der Frauen mit späterem Kinderwunsch betreut, ist es daher vordringliche Auf- gabe, Impflücken zu schließen, um alle durch Impfung vermeidba- ren Gefahrenquellen auszuschließen. Oft werden Geimpfte nicht in- formiert, dass nach einer Impfung gegen Masern, Mumps und Rö- teln sowie gegen Varizellen eine Schwangerschaft für drei Monate verhindert werden soll. Eine versehentliche Impfung ist jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Obwohl Schädigungen der werdenden Mutter oder des Kindes durch Impfungen in der Schwangerschaft nicht bekannt sind, sollte jeder Arzt daran den- ken, dass Lebendimpfungen bei werdenden Müttern nicht vorge- nommen werden sollten und im 1.Trimenon generell alle Impfun- gen kritisch gesehen werden. Impfungen in der Stillzeit Impfungen in der Stillzeit können ohne Risiko für die Mutter und das gestillte Kind vorgenommen werden. Von dem attenuierten Röteln- Impfstamm ist bekannt, dass er z.B. nach der Impfung im Wochen- bett in der Milch nachgewiesen werden kann und auch im Nasenra- chenraum gestillter Säuglinge gefunden wurde - jedoch ohne klini- sche Symptome hervorzurufen. Die spätere Immunantwort auf den Röteln-Impfstoff war normal. Das Stillen beeinflusst auch beim geimpften Säugling die Bildung protektiver Antikörper nicht negativ. Hinweise für die Praxis Rechtzeitig vor einer Schwangerschaft an notwendige Schutz- impfungen denken; Impflücken rechtzeitig schließen; Nach Impfung mit MMR, Varizellen Schwangerschaft für 3 Mo- nate ausschließen; Versehentliche Lebendimpfungen sind kein Grund für eine Indi- kation zum Abbruch einer Schwangerschaft; Während der Schwangerschaft möglichst nicht im 1. Trimenon impfen; Grundsätzlich stets sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung; Postexpositionelle Tetanus- und Tollwut-Prophylaxe sind mög- lich und erforderlich; Nach Masern- und Varizellen-Exposition passive Immunprophy- laxe möglich; Impfung gegen Influenza für gefährdete Schwangere im 2. und 3. Trimenon empfohlen; Während der Stillzeit sind Impfungen möglich; Details zum jeweiligen Impfstoff finden sich in der Fachinforma- tion. Impfungen während der Schwangerschaft im Überblick Cholera Impfungen mit dem inaktivierten, parenteral zu applizierendem Impfstoff sollten in der Schwangerschaft vermieden werden. Diphtherie auch in Kombination, z.B. Td oder Td-IPV Schwangere sollten vorzugsweise im 2. oder 3.Trimenon gegen Diphtherie (Toxoid-Impfstoff) geimpft werden, sofern kein ausrei- chender Impfschutz vorhanden ist. Dies gilt insbesondere vor Reisen in Endemieländer und bei Verdacht auf Exposition. Bislang sind kei- ne schädigenden Einflüsse von Diphtherie-, Tetanus- und Polio (IPV)-Impfstoffen auf den Embryo bekannt. FSME Für die Impfung mit dem Impfstoff, der inaktivierte Viren enthält, wird eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung empfohlen. Gelbfieber Der Impfstoff gegen Gelbfieber ist ein Lebendimpfstoff. Die Impfung ist in der Schwangerschaft, insbesondere im 1.Trimenon, nicht emp- fohlen. Schwangere sollten Aufenthalte in Gelbfiebergebieten mei- den. Eine versehentlich in der Schwangerschaft vorgenommene Imp- fung begründet keinen Schwangerschaftsabbruch, da bisher keine fruchtschädigenden Wirkungen bekannt geworden sind. Nach Imp- fung mit einem Lebendimpfstoff soll ein Intervall von mindestens einem Monat bis zum Beginn einer Schwangerschaft eingehalten werden, da nach diesem Zeitraum eine mögliche Virämie beendet und die Immunantwort erfolgt ist. Hepatitis A Der Impfstoff enthält inaktivierte Viren. Nach individueller Risiko- abwägung ist eine Impfung möglich, z.B. vor Reisen in Gebiete mit erhöhter Gefährdung. Hepatitis B Durch das Antigen (Oberflächenantigen des Hepatitis-B-Virus: HBsAg) sind keine schädigenden Einflüsse auf den Embryo zu er- warten. Eine Impfung ist nach individueller Nutzen-Risiko-Abwä- gung möglich. Influenza Bei schwangeren Risikopatientinnen wird eine sorgfältige Nutzen- Risiko-Abwägung angeraten. Das Robert Koch-Institut empfiehlt, gefährdete Frauen, deren 2. und 3. Trimenon in die Influenza-Sai- son fällt, zu impfen. Masern, Mumps, Röteln Impfungen in der Schwangerschaft sind kontraindiziert (Leben- dimpfstoffe). Nach einer Impfung muss eine Schwangerschaft für 3 Monate verhindert werden. Nach Exposition besteht nach Masern- kontakt die Möglichkeit der Immunglobulingabe. Sie kann die Er- krankung evtl. bis 3 Tage nach Exposition verhindern bzw. bis 6 Ta- ge nach Kontakt den Verlauf zumindest mitigieren. Nach Rötelnkontakt in der Schwangerschaft ist sofort ein Antikör- pertest durchzuführen. Der Einsatz der passiven Immunprophylaxe sollte auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, wenn z.B. nach Infek- tion in der kritischen Phase der Schwangerschaft ein Abbruch abge- lehnt wird. Das Risiko einer Rötelnembryopathie ist auch nach Ga- be von Immunglobulin nicht auszuschließen.

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10 | Pharm. Unserer Zeit | 1/2008 (37) www.pharmuz.de © 2008 Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim

R E I S E I M P F U N G E N | P H A R M A Z E U T I S C H E B E R A T U N G

IMPFEN IN DER SCHWANG ER SCHAF T |(Quelle: Impfservice der Firma Novartis Behring, http://www.impfserviceplus.de)

IImmppffuunnggeenn ttrroottzz SScchhwwaannggeerrsscchhaafftt.. GGeehhtt ddaass??Während der Schwangerschaft sind Infektionen für Mutter undKind besonders gefährlich. Aber nicht alle Impfungen sind in derSchwangerschaft völlig unbedenklich. Nutzen und Risiko sollten ge-nau abgeschätzt werden.

IImmppffuunnggeenn iinn SScchhwwaannggeerrsscchhaafftt uunndd SSttiillllzzeeiittInfektionskrankheiten können sowohl das Leben der Schwangerenals auch das des ungeborenen Kindes bedrohen. Von einigen Erre-gern, vor allem dem Rötelnvirus, ist bekannt, dass sie zu Missbil-dungen führen können. Für jeden fürsorglichen Arzt, der Frauenmit späterem Kinderwunsch betreut, ist es daher vordringliche Auf-gabe, Impflücken zu schließen, um alle durch Impfung vermeidba-ren Gefahrenquellen auszuschließen. Oft werden Geimpfte nicht in-formiert, dass nach einer Impfung gegen Masern, Mumps und Rö-teln sowie gegen Varizellen eine Schwangerschaft für drei Monateverhindert werden soll. Eine versehentliche Impfung ist jedoch keinGrund für einen Schwangerschaftsabbruch. Obwohl Schädigungender werdenden Mutter oder des Kindes durch Impfungen in derSchwangerschaft nicht bekannt sind, sollte jeder Arzt daran den-ken, dass Lebendimpfungen bei werdenden Müttern nicht vorge-nommen werden sollten und im 1.Trimenon generell alle Impfun-gen kritisch gesehen werden.

IImmppffuunnggeenn iinn ddeerr SSttiillllzzeeiittImpfungen in der Stillzeit können ohne Risiko für die Mutter und dasgestillte Kind vorgenommen werden. Von dem attenuierten Röteln-Impfstamm ist bekannt, dass er z.B. nach der Impfung im Wochen-bett in der Milch nachgewiesen werden kann und auch im Nasenra-chenraum gestillter Säuglinge gefunden wurde - jedoch ohne klini-sche Symptome hervorzurufen. Die spätere Immunantwort auf denRöteln-Impfstoff war normal. Das Stillen beeinflusst auch beimgeimpften Säugling die Bildung protektiver Antikörper nicht negativ.

HHiinnwweeiissee ffüürr ddiiee PPrraaxxiiss• Rechtzeitig vor einer Schwangerschaft an notwendige Schutz-

impfungen denken;• Impflücken rechtzeitig schließen;• Nach Impfung mit MMR, Varizellen Schwangerschaft für 3 Mo-

nate ausschließen;• Versehentliche Lebendimpfungen sind kein Grund für eine Indi-

kation zum Abbruch einer Schwangerschaft;

• Während der Schwangerschaft möglichst nicht im 1. Trimenonimpfen;

• Grundsätzlich stets sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung;• Postexpositionelle Tetanus- und Tollwut-Prophylaxe sind mög-

lich und erforderlich;• Nach Masern- und Varizellen-Exposition passive Immunprophy-

laxe möglich;• Impfung gegen Influenza für gefährdete Schwangere im 2. und

3. Trimenon empfohlen;• Während der Stillzeit sind Impfungen möglich;• Details zum jeweiligen Impfstoff finden sich in der Fachinforma-

tion.

IImmppffuunnggeenn wwäähhrreenndd ddeerr SScchhwwaannggeerrsscchhaafftt iimm ÜÜbbeerrbblliicckkCChhoolleerraaImpfungen mit dem inaktivierten, parenteral zu applizierendemImpfstoff sollten in der Schwangerschaft vermieden werden.

DDiipphhtthheerriiee aauucchh iinn KKoommbbiinnaattiioonn,, zz..BB.. TTdd ooddeerr TTdd--IIPPVVSchwangere sollten vorzugsweise im 2. oder 3.Trimenon gegenDiphtherie (Toxoid-Impfstoff) geimpft werden, sofern kein ausrei-chender Impfschutz vorhanden ist. Dies gilt insbesondere vor Reisenin Endemieländer und bei Verdacht auf Exposition. Bislang sind kei-ne schädigenden Einflüsse von Diphtherie-, Tetanus- und Polio(IPV)-Impfstoffen auf den Embryo bekannt.

FFSSMMEEFür die Impfung mit dem Impfstoff, der inaktivierte Viren enthält,wird eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung empfohlen.

GGeellbbffiieebbeerrDer Impfstoff gegen Gelbfieber ist ein Lebendimpfstoff. Die Impfungist in der Schwangerschaft, insbesondere im 1.Trimenon, nicht emp-fohlen. Schwangere sollten Aufenthalte in Gelbfiebergebieten mei-den. Eine versehentlich in der Schwangerschaft vorgenommene Imp-fung begründet keinen Schwangerschaftsabbruch, da bisher keinefruchtschädigenden Wirkungen bekannt geworden sind. Nach Imp-fung mit einem Lebendimpfstoff soll ein Intervall von mindestens einem Monat bis zum Beginn einer Schwangerschaft eingehaltenwerden, da nach diesem Zeitraum eine mögliche Virämie beendetund die Immunantwort erfolgt ist.

HHeeppaattiittiiss AADer Impfstoff enthält inaktivierte Viren. Nach individueller Risiko-abwägung ist eine Impfung möglich, z.B. vor Reisen in Gebiete miterhöhter Gefährdung.

HHeeppaattiittiiss BBDurch das Antigen (Oberflächenantigen des Hepatitis-B-Virus: HBsAg) sind keine schädigenden Einflüsse auf den Embryo zu er-warten. Eine Impfung ist nach individueller Nutzen-Risiko-Abwä-gung möglich.

IInnfflluueennzzaaBei schwangeren Risikopatientinnen wird eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung angeraten. Das Robert Koch-Institut empfiehlt,gefährdete Frauen, deren 2. und 3. Trimenon in die Influenza-Sai-son fällt, zu impfen.

MMaasseerrnn,, MMuummppss,, RRöötteellnnImpfungen in der Schwangerschaft sind kontraindiziert (Leben-dimpfstoffe). Nach einer Impfung muss eine Schwangerschaft für 3Monate verhindert werden. Nach Exposition besteht nach Masern-kontakt die Möglichkeit der Immunglobulingabe. Sie kann die Er-krankung evtl. bis 3 Tage nach Exposition verhindern bzw. bis 6 Ta-ge nach Kontakt den Verlauf zumindest mitigieren.Nach Rötelnkontakt in der Schwangerschaft ist sofort ein Antikör-pertest durchzuführen. Der Einsatz der passiven Immunprophylaxesollte auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, wenn z.B. nach Infek-tion in der kritischen Phase der Schwangerschaft ein Abbruch abge-lehnt wird. Das Risiko einer Rötelnembryopathie ist auch nach Ga-be von Immunglobulin nicht auszuschließen.

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Erfahrungen mit versehentlich in der Schwangerschaft durchge-führten Impfungen mit verschiedenen Röteln-Impfstämmen, demfrüher verwendeten HPV-77 bzw. Cendehill sowie dem heute gebräuchlichen RA 27/3, zeigen, dass keines der Kinder mit einerRötelnembryopathie zur Welt kam. Ein geringes Restrisiko kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Eine fehlende Rötelnimpfungsollte nach Ende der Schwangerschaft, möglichst noch im Wochen-bett, durch Impfung mit MMR-Impfstoff nachgeholt werden.

MMeenniinnggookkookkkkeennFür die Polysaccharid-Impfstoffe (A+C bzw. A, C, Y, W135) bestehteine strenge Indikationsstellung, z.B. bei Aufenthalten in Gebieten,in denen Meningokokken der entsprechenden Serogruppen ende-misch oder epidemisch vorkommen. Auch die neu im Markt befind-lichen Konjugat-Impfstoffe gegen Meningokokken C sollten in derSchwangerschaft nur bei sorgfältiger Nutzen- Risiko-Abwägung gegeben werden. Erfahrungen liegen bislang noch keine vor.

PPeerrttuussssiissÜber die Verwendung in der Schwangerschaft liegen keine aus-reichenden Daten vor.

PPoolliioommyyeelliittiiss ((IIPPVV)),, eevvttll.. aauucchh iinn KKoommbbiinnaattiioonn mmiitt DDiipphhtthheerriiee uunnddTTeettaannuussEine Schwangerschaft ist keine Kontraindikation. Bislang sind keineschädigenden Einflüsse von Diphtherie-, Tetanus- und Polio (IPV)-Impfstoffen auf den Embryo bekannt. Um bei Kombinations-Impf-stoffen mit Diphtherie- und Tetanusanteil Allgemeinreaktionen, z.B. auch Fieber, zu vermeiden, möglichst nach dem 1.Trimenonimpfen.

PPnneeuummookkookkkkeennPolysaccharid-Impfstoff mit 23 Kapselpolysacchariden. Eine Imp-fung ist nur bei unumgänglicher Indikation gerechtfertigt. Datenaus Tierversuchen sind nicht verfügbar.

TTeettaannuuss aauucchh iinn KKoommbbiinnaattiioonn mmiitt DDiipphhtthheerriiee uunndd PPoolliiooSchwangerschaft ist keine Kontraindikation. Im Verletzungsfall er-

folgt je nach Impfstatus eine Auffrischimpfung (bevorzugt mit Td)bzw. eine Simultanprophylaxe mit Tetanus-Immunglobulin. Bislangsind keine schädigenden Einflüsse durch Impfungen gegen Diphthe-rie, Tetanus oder Poliomyelitis (mit IPV) auf den Embryo bekannt.Schwangere sollten vorzugsweise im 2. oder 3. Trimenon gegenDiphtherie geimpft werden, um Allgemeinreaktionen im 1. Trime-non zu vermeiden.

TToollllwwuuttDie Impfstoffe enthalten inaktivierte Viren. Präexopositionell wirddie Indikation streng gestellt. Postexpositionell muss dieImpfung/Simultanprophylaxe in jedem Fall durchgeführt werden,da eine vitale Indikation vorliegt.

TTyypphhuussDie orale Impfung mit dem Lebendimpfstoff verlangt eine strengeIndikationsstellung, z.B. Reisen in Endemiegebiete. Bislang ist keinRisiko bekannt. Der parenterale Polysaccharid-Impfstoff sollte wegen mangelnder Erfahrungen nur bei strenger Indikation undvorliegendem Infektionsrisiko angewendet werden.

VVaarriizzeelllleennDie Impfung während der Schwangerschaft ist kontraindiziert, daErfahrungen mit dem attenuierten Impfstamm fehlen. Nach derImpfung muss eine Schwangerschaft für 3 Monate ausgeschlossenwerden. Eine seronegative Frau mit Kinderwunsch sollte die Imp-fung mit entsprechendem Abstand vor einer geplanten Schwanger-schaft wahrnehmen. Eine passive Immunprophylaxe mit Varizella-Zoster-Immunglobulin (VZIG) wird für ungeimpfte Schwangereempfohlen.

Die Gabe innerhalb von 96 Stunden nach Exposition (Haushalts-kontakt, face-to-face-Kontakt, 1 Stunde oder länger mit infektiöserPerson in einem Raum) kann den Ausbruch der Erkrankung verhin-dern oder deutlich abschwächen. Neugeborene, deren Mütter 5 Tage vor bzw. 2 Tagen nach der Entbindung an Varizellen erkrankt sind, können durch VZIG vor konnatalen Varizellen ge-schützt werden.