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www.auva.at Höhenarbeit am Seil und Arbeitsplatzpositionierung LEITLINIE

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Höhenarbeit am Seilund Arbeitsplatzpositionierung

LEITLINIE

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Revision von Rotorblättern

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Autoren:

Mag. Stefan Kieninger

Vinzenz Reinhartz

Dirk-Jan Swier

Ing. Rudolf Baminger

DI Alfred Gabl

DI (FH) Erik Lenz

Inhalt

Vorwort 2

Einleitung und Ziele 3

Anwendungsbereiche 4

Allgemeine Grundsätze 6

Rechtliche Grundlagen 8

Ausbildungsstandards 11

Grundlagen der Sturzphysik 12

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz 14

Befestigungsmöglichkeiten der PSA gegen Absturz 22

Hilfsgeräte 26

Fachspezifische Anwendungsverfahren 28

Seilzugangstechnik zum Arbeitsplatz 32

Erste Hilfe und Rettung 34

Abkürzungen 37

Weitere Informationen und Rechtsquellen 37

Fotos und Illustrationen 38

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Die meisten Arbeitsunfälle sind Sturzunfälle. Obwohl nur ein geringer Prozentsatz davon auf Arbeiten in schwindelnder Höhe entfällt, ist es gerade bei solchen Arbeiten besonders wichtig, der Sicherheit gebühren-des Augenmerk zu schenken. Eine besondere Form von Höhenarbeit ist das „Industrieklettern“. Dabei kommt es auf höchst professionelle Technik und richtiges Arbeitsverhalten, auf die richtige Ausrüstung, das entsprechende Fachwissen sowie auf praktisches Training an.

Als Arbeitsunfallversicherung ist die AUVA vorrangig um die Verhütung von Berufsschäden bemüht. Dazu gehört ganz wesentlich die Schulung und Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf dem letzten Stand der Technik. Wer sich daran hält, arbeitet in der Regel nicht nur sicherer, sondern auch besser und schneller. Auch in schwindelnder Höhe.

Wir freuen uns, Ihnen die gemeinsam mit der Hoehen-werkstatt GmbH erarbeitete Leitlinie „Höhenarbeit am Seil und Arbeitsplatzpositionierung“ übergeben zu dürfen und wünschen Ihnen sicheres und rationelles Arbeiten.

Vorwort

Bergputzer in Salzburg Stadt (1928)

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In den letzten Jahren hat der Einsatz von „Industriekletterern“ stark zugenommen. Waren vor einigen Jahren nur wenige klas-sische Seilarbeiter wie die „Bergputzer“ in diesem Bereich tätig, so besteht heute vielfältiger Bedarf an diesen heiklen Arbei-ten und Zugangstechniken. Ob Fassaden, Brückenpfeiler, Windräder oder andere vertikale Bauwerke: Höhenarbeiter werden an allen exponierten Plätzen benötigt.

Mehr und mehr Auftraggeber ziehen bei kurzzeitigen Arbeiten die seilbasierten Arbeitstechniken dem Einsatz von Hilfs-mitteln wie Gerüsten, Hebebühnen und Kränen vor. Dies geschieht unter anderem aus technischen, oftmals aber auch aus Zeit- und Kostengründen.

Zweck dieser Leitlinie ist es daher, über mögliche und richtige Verfahren der seilbasierten Arbeit einschließlich der Arbeitsplatzpositionierung zu informieren. Das hohe Gefahrenpotenzial soll auf ein Minimum reduziert werden. International übliche Techniken werden auch in Öster-reich etabliert.

Ziel dieser Broschüre ist es, all jene zu informieren, die sich mit Seiltechnik und Arbeitsplatzpositionierung beschäftigen.

Es werden klare Vorgaben und Informa-tionen über Techniken, Ausrüstung und Ausbildung in der Höhenarbeit am aktuel-len Stand der Technik vermittelt.

Die beschriebenen Arbeitsverfahren und Ausbildungsrichtlinien orientieren sich an bereits bestehenden internationalen Standards:

Regelwerke der Deutschen Berufsgenos-senschaften – www.arbeitssicherheit.de

FISAT (Deutscher Verband für seilbasierte Tätigkeiten) – www.fisat.de

IRATA (Britischer Verband für seilbasierte Arbeiten) – www.irata.org

Einleitung und Ziele

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Demontagearbeiten bei Nacht

Anwendungsbereiche

Diese Leitlinie wendet sich an alle Höhenarbeiter,

deren Arbeitsbereiche »einen Zugang mit Seil erfordern und/oder die seilunterstützte Arbeits-verfahren anwenden. (Felsberäumer, Blitzschutz-techniker, Industriekletterer, Höhenfachkräfte, Wartungs-personal für Windanlagen und Schächte etc.),

die Arbeitsplatzpositio- »nierungssysteme belasten. (Freileitungsmonteure, Stahl-bauer etc.),

die Höhenarbeiten planen »und überwachen. (Aufsichtsführende Höhen-fachkräfte, IRATA Level 3 Industriekletterer etc.).

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Inspektionsarbeiten

Felssicherungarbeiten

Nicht anzuwenden ist diese Leitlinie für

Methoden der Höhenrettung (Feuerwehr, Flug- »rettung, Bergrettung),

Methoden des Katastrophenschutzes, »

Erlebnispädagogik und bergsportorientierte »Tätigkeiten (Klettergärten, Kletterhallen, Bergfüh-rertätigkeit, Hochseilgärten, etc.),

Arbeitsverfahren der Baumpflege und Arbeiten, »bei denen die Sicherung unbelastet bleibt und ausschließlich zur Personensicherung gegen Absturz dient (Zugang auf Steigschutzanlagen, Arbeiten auf Dächern etc.).

Arbeitsplatzpositionierung in einer Stahlkonstruktion

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Allgemeine Grundsätze

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SICHERHEIT IST OBERSTES GEBOT. »Mit einer Gefährdungsbeurteilung/Evaluierung (nach ASchG §4) werden »Gefahrenpunkte bereits in der Planungsphase aufgezeigt und analysiert. Externe Einflüsse (Wetter etc.) sind ebenso zu berücksichtigen wie der Faktor Mensch und spezielle Gefahren (Strahlung etc.).

Arbeitsabläufe müssen so geplant, durchgeführt, überwacht und abge- »sichert werden, dass die maximale Sicherheit bei allen Arbeitsschritten für Arbeiter und andere Personen wie Passanten gegeben ist.

Um Arbeiten auf höchstem Sicherheitsniveau zu gewährleisten, bedarf »es geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz, weiterer notwendiger Sicherheitsausrüstung und gegen Hinabfallen gesichertes Werkzeug.

Alle Höhenarbeiter müssen in der Anwendung der PSA, der erweiterten »Sicherheitsausrüstung, der Werkzeuge sowie der situationsbezogenen Rettung GUT UNTERWIESEN sein.

Höhenarbeitsplätze sind KEINE Alleinarbeitsplätze! »PARTNERCHECK durchführen! »Stürze müssen grundsätzlich immer vermieden werden! »Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, muss immer auf einen freien »Sturzraum, auf geringen Sturzweg, verminderten Fangstoß und eine jederzeit mögliche Rettung geachtet werden.

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Redundantes Positionierungsverfahren

eine Planung der Arbeitsverfahren, Rettungsmaß- »nahmen und der Ersten Hilfe ist vorzunehmen. Die Arbeitnehmer sind dahin gehend zu unterweisen (auch mit praktischen Übungen);

Bereiche unterhalb der Arbeitsstellen müssen abge- »sichert bzw. gesperrt werden;

Teilredundanz » (z.B. nur ein Anschlagpunkt für beide Systeme) ist zu vermeiden. Alle seilbasierten Tätigkeiten sollen eine Vollredundanz aufweisen. Versagt eine Komponente, gleich welche, greift trotzdem das Sicherungssystem.

Redundantes Zugangsverfahren an zwei unabhängigen Einzelanschlagpunkten (EAPs)

Bei Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zu-hilfenahme von Seilen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Verfahren müssen mindestens mit zwei unab- »hängig geführten Systemen durchgeführt werden (z.B. Arbeits– und Sicherungsseil);

je nach Art und Dauer der Arbeiten muss ein Ar- »beitssitz zum Einsatz kommen;

Werkzeuge und anderes Zubehör (Akkus etc.) sind »gegen Hinabfallen zu sichern;

Grundsatz der redundanten Sicherung

Seilbasierte Zugangs- und Positionierungsverfahren müssen immer unter Einsatz von zwei unab-

hängig voneinander angebrachten, also redundanten Systemen (z.B. Arbeits- und Sicherungsseil),

durchgeführt werden. Siehe Bauarbeiterschutzverordnung – BauV § 6

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Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen in Österreich beruhen auf Gesetzen und Verordnungen. Diese wiederum basieren zu einem großen Teil auf EG Vorschriften und Richtlinien (umgangssprachlich auch als EU- Vorschriften und -Richtlinien bekannt).

Die beiden wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für den Höhenarbeiter in Österreich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die mehr ins Detail gehende Bauarbeiterschutzverordnung (BauV).

Neben den inhaltlich oft sehr allgemein gehal-tenen Gesetzen und Verordnungen werden für die technische Umsetzung des Arbeitsschutzes Normen und der sogenannte Stand der Technik herangezogen.

Bei den Normen unterscheiden sich Internationale Normen (ISO), Europäische Normen (EN) und Österreichische Normen (ÖNORM). ÖNORMEN setzen entweder eine EN in eine nationale Norm um, z.B. ÖNORM EN 365 (PSA Kennzeichnung), oder definieren ausschließlich österreichische Standards, wie die ÖNORM Z 1700 (Sicherheits-technische Anforderungen für ortsfeste Anten-nenanlagen).

Normen richten sich vorwiegend an die Hersteller und definieren Anforderungen an die Produk-te. Der Hersteller richtet sich dann mit der Ge-brauchsanleitung an den Anwender. Dieser kann sich darauf verlassen, dass das Produkt der ange-gebenen Norm auch tatsächlich entspricht.

Wichtig für Höhenarbeiter und Industriekletterer sind auch die beiden ISO-Standards ISO 22846-1 (Rope access systems - Principles) und ISO 22846-2 (Rope access systems - Code of practice; in Ausar-beitung). Darin wird erstmals auf internationaler Ebene versucht, alle für Seilzugangstechniken notwendigen Ausrüstungen und Verfahren zu definieren.

Die firmenintern zu beachtenden Betriebsanwei-sungen gehen auf die jeweiligen Besonderheiten der Arbeitsbereiche genauer ein. Sie leisten somit auf betrieblicher Ebene einen wichtigen Beitrag zur sicheren Arbeit.

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Fallen die anstehenden Arbeiten unter die Bestim- »mungen des BauKG, und muss gegebenenfalls ein SIGE-Plan als Arbeitsunterlage erstellt werden? (siehe AUVA Merkblatt M 200 „Koordination von Bauarbeiten“)

Kann eine Gefährdung durch einbrechende Dunkel- »heit entstehen?

Gibt es sonstige besondere Gefährdungen? »(Gas, Strahlung, Schweißarbeiten, rotierende Werk-zeuge etc.)

Sind die Mitarbeiter für die zu erwartenden Anfor- »derungen entsprechend ausgebildet und unterwie-sen?

Ist eine Rettung und Erstversorgung jederzeit »möglich?

Besteht Gefährdung Dritter? »

„Fanggerüst vor Auffanggurt“ - Maßnahmenreihenfolge T-O-P

Wenn technische (Gerüste, Krankorb, Hebebühne, Geländer) und organisatorische Maßnahmen (Koordination der Arbeiten) aufgrund der Kurzfristig-keit der Arbeit nicht zweckmäßig oder überhaupt nicht möglich sind, dürfen auch ausschließlich Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA gegen Absturz) verwendet werden.

Dieses Prinzip ist auch gesetzlich laut ASchG § 69 Per-sönliche Schutzausrüstung gefordert.

Voraussetzungen für seilbasierte Arbeiten

Evaluierung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die möglichen Gefah-ren und Belastungen für den Arbeitnehmer vor Beginn der Tätigkeit zu ermitteln und wirkungsvolle Maßnah-men umzusetzen und zu dokumentieren.

Beispielhaft einige Fragen, die bei keiner Gefahrenana-lyse im Bereich der Höhenarbeit fehlen dürfen:

Welches ist das am einfachsten umzusetzende und »gleichzeitig sicherste Zugangsverfahren? Welche PSA soll dabei zum Einsatz kommen?

Welche Werkzeuge sollen zum Einsatz kommen? »Wie werden diese gesichert?

Gehen von Personen, Ausrüstung, Werkzeug oder »Montagematerial spezielle Gefahren aus?

Finden die Arbeiten über speziellem Untergrund »statt? Besteht die Gefahr des Versinkens (Wasser, Schüttgut)?

Kann das Wetter die Sicherheit beeinträchtigen »(Wind, Eis, Regen) oder die Arbeiten unter bestimm-ten Umständen unmöglich machen?

Weitere Informationen: AUVA Merkblatt M 040 „Gefahrenermittlung: Evaluierung“ Internet unter www.eval.at

Reihenfolge der Maßnahmen - Das TOP-Prinzip:

1. T echnische Maßnahmen

= Gefahr beseitigen

2. O rganisatorische Maßnahmen

= Trennen der Menschen von der Gefahr

3. P ersonenbezogene Maßnahmen

= Schutz des Menschen vor der Gefahr

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Empfohlene Ausbildungen für Höhenarbeiten

In Österreich fordert das Gesetz eine Unterweisung für die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung. Eine detaillierte und zeitlich definierte Ausbildung ist jedoch nur in der ÖNORM Z 1700 für Zugänge zu Antennenanlagen definiert. International betrachtet, haben vor allem die Ausbildungsstandards von IRATA, dem Verband für Seilzugangstechnik in Großbritan-nien, anerkannte Bedeutung für die Ausbildung zum Industriekletterer. Zu beachten ist dabei, dass IRATA Standards bisher keine Themen wie zum Beispiel Steig-schutz oder Höhensicherungsgeräte beinhalten.

Zulassungskriterien zur AusbildungSeilbasierte Arbeiten sowie fachspezifische Höhenar-beiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die die notwendigen körperlichen, geistigen und fachli-chen Voraussetzungen mitbringen.

Die geistigen und körperlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn Höhenangst, Höhenschwindel, Schwindelanfälle, Epilepsie, Schwerhörigkeit, starke

Ausbildungsstandards

Sehbehinderung, Körperbehinderung, Alkohol- oder Drogensucht u.Ä. bekannt sind.

Vorsorgeuntersuchung In Deutschland muss eine umfangreiche medizinische Untersuchung nach der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 504-41, kurz G41, bestanden werden.

In Österreich ist dies nicht vorgeschrieben, eine Unter-suchung wird empfohlen.

Neben der gesundheitlichen Eignung ist ein Mindestal-ter von 18 Jahren erforderlich. Die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses wird angeraten.

Dokumentation der AusbildungAlle 5-tägigen Ausbildungen wie die zum Höhenarbei-ter, zur Höhenfachkraft und zur Aufsichtsführenden Höhenfachkraft sollen mit einer Abschlussprüfung beendet und mit einem Zertifikat bestätigt werden.

Höhenarbeiter sollen ein Logbuch mit dokumentierten Arbeitseinsätzen und Fortbildungen führen.

Ausbildung Aufgabenbereich Dauer Inhalt

Fachspezifische Ausbildung (FA)

Dachdecker, Hochregallagerist, Felsputzer, Hochspannungsmonteur, Mobilfunktechniker uvm.

2 TageFachspezifischer Umgang mit PSA gegen Absturz, einfachste Rettungsverfahren

Höhenarbeiter (HA)

Führen alle fachspezifischen und einfachen seil-basierten Arbeiten nach Vorgaben der A*HFK durch

5 TageFachspezifischen Arbeiten einschließlich Seiltechnik mit einfachen Zugängen, Rettungen

Höhenfachkraft (HFK)

Selbständige Industriekletterer für komplexe seilbasierte Arbeiten. Eigenverantwortlich oder gemeinsam mit Höhenarbeitern nach Vorgaben einer A*HFK.

5 TageArbeiten am Seil mit komplexen Zugängen, Rettungen

Aufsichtsführende Höhenfachkraft (A*HFK)

Höhenfachkräfte, die den Einsatz von Höhenar-beitern und Höhenfachkräften planen, koor-dinieren und überwachen. Betriebe, die unter Einsatz von Seilzugangstechniken arbeiten, soll-ten je nach Anzahl der Mitarbeiter ausreichend A*HFK anstellen.

5 Tage

Arbeiten am Seil mit komplexen Zugängen, Evaluierung, Pla-nung, Aufsicht von Höhenarbei-tern, Rettungen

WeiterbildungEinmal im Kalenderjahr soll ein Auffrischungs-lehrgang besucht werden.

Dauer und Inhalte nach Bedarf

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Stürze sind zu vermeiden! Da Stürze im Regelfall ungewollt passieren, verlaufen sie auch unkontrolliert. Durch eine hohe Sturzbelastung (Fangstoß) oder zu geringen Sturzraum besteht hohe Verletzungsgefahr.

SturzraumBei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen ist die Berücksichtigung des freien Sturzraumes eine Voraussetzung für einen verletzungsfreien Sturz. Das bedeutet, dass weder ein seitliches Anstoßen durch die Pendelbewegung noch ein Aufschlagen möglich sein soll. Der vertikale Sturzraum summiert sich aus der Gesamtlänge aller in der Sicherungskette vorhandenen Bauteile. Weiters ist deren Dehnung bzw. Verlänge-rung im Sturzfall zu berücksichtigen. Bandfalldämp-fer können sich je nach Bauart um bis zu 1,75 m verlängern. Der Abstand zwischen Auffangöse und Füßen muss ebenso berücksichtigt werden wie ein 1 m großer Sicherheitsabstand zum Boden. Ist der Sturz-raum nicht ausreichend, muss ein Geländer montiert oder ein Haltesystem gewählt werden.

Im Beispiel wird ein Verbindungsmittel mit einer Ge-samtlänge von 1,15 m verwendet. Bei Sturzbelastung öffnet sich dessen Bandfalldämpfer um 0,7 m.

Länge des Verbindungsmittels + Verbindungselemente = 1,15 m

Verlängerung des Falldämpfers = 0,7 m

Abstand zwischen Befestigungsöse am Gurt und Füßen = 1,5 m

Mindestabbrems- strecke über dem Boden = 1 m

Min

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Der Fangstoß beträgt bei einer Sturzhöhe von einem Meter in ein Auffangsystem ohne Dämpfung ca. 13 kN (1 kN entspricht ungefähr einer Gewichts-kraft von 100 kg). Ein Fangstoß von 7 kN kann bereits zu schweren Verletzungen an der Wirbelsäu-le führen. Belastungen über 12 kN sind in der Regel tödlich.

Diese Fakten sind ausschlaggebend dafür, dass der maximal zulässige Fangstoß für alle Auffangsys-teme mit 6 kN festgelegt ist. (Siehe Kapitel Auffangsysteme)

Sturzraum

Grundlagen der Sturzphysik

Achtung: je nach Produkt sind die Maße unter-schiedlich!

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Sturzfaktor =Sturzhöhe

Seillänge

Sturzfaktor Der Sturzfaktor ergibt sich aus der Sturzhöhe geteilt durch die Länge des Seiles oder des Verbindungs-mittels. Je höher die Zahl, desto höher der Fangstoß, desto härter der Sturz und desto gravierender die Auswirkungen auf den Körper.

Sturzfaktor > 2 Sturzfaktor = 2 Sturzfaktor 1 Sturzfaktor < 0,3

Sturzfaktor größer 2 ist zum Beispiel bei kletter-steigähnlichen Situationen möglich, wo das Ver-bindungsmittel an einer vertikalen Struktur (z.B. Metallstrebe) mit nach oben gezogen wird. Die Sturzhöhe berechnet sich immer aus der doppelten Länge des Verbindungs- mittels plus der Strecke entlang der senkrechten Struktur. Ein Sturz bleibt trotz Bandfalldämpfer lebensbedrohlich.

Bei Sturzfaktor 2 treten Belastung bis 17 kN auf, daher ist ein Bandfall-dämpfer obligatorisch, aber ein großes Restrisiko bleibt bestehen.

Bei Sturzfaktor 0,3 bis 1 treten Belastung bis ca. 12 kN auf. Ein Bandfall-dämpfer ist notwendig, wenn der Sturzfaktor größer als 0,3 ist!

Bei Sturzfaktoren unter 0,3 bleibt der Fangstoß unter 6 kN.

Dies ist auch im Sturzfall bei der Vorstiegstechnik (z.B. Sauschwanzl) so. Ein Sturz beim Aufstieg auf einen Hochspan-nungsmast ist wegen des unvermeidlichen Aufschla-gens am Mastkörper sehr gefährlich, der Fangstoß bleibt jedoch aufgrund der ausgegebenen Seillän-ge gering, vorausgesetzt, es werden regelmäßig Zwischensicherungen verwendet.

Lebensgefahr!

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Allgemeines Die Bruchfestigkeit der PSA gegen Absturz ist für die zu erwartenden Belastungen mit mehrfacher Sicherheit ausgelegt. Trotzdem gibt es Gefahren, die zu berück-sichtigen sind, da PSA bei Fehlverwendung versagen kann:

Seilführung über scharfe Kanten »

knick- oder querbelastete Karabiner »

falsch ausgewählte oder nicht individuell an den »Körper angepasste PSA

beschädigte oder sturzbelastete PSA »

unsachgemäße Reinigung und Lagerung der PSA »kann zu nicht sichtbaren Schädigungen führen.

PSA muss entsprechend der Gebrauchsanleitung ver-wendet werden.

Alle Bestandteile sind nach der Europäischen PSA- Richtlinie 89/686 EWG geprüft, gekennzeichnet und nur für die Personensicherung zugelassen.

Beispiel für die Kennzeichnung eines Auffanggurtes

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

PSA muss augenscheinlich vor Verwendung durch den Arbeitnehmer überprüft werden. Unabhängig davon sind entsprechend der Gebrauchsanleitung Überprü-fungen durch den Hersteller, durch eine vom Hersteller autorisierte oder durch eine ausgebildete sachkundige Person durchzuführen.

Diese Prüfung ist mindestens einmal jährlich durchzu-führen und schriftlich zu dokumentieren.

Sturzbelastete PSA ist auszuscheiden (Ausnahme Hö-hensicherungsgeräte siehe Seite 18).

PSA gegen Absturz aus textilen Materialien und Helme haben immer eine Ablagefrist, die in der Gebrauchsan-leitung festgelegt ist.

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Auffangsysteme Die EN 363 legt allgemeine Anforderungen an Auf-fangsysteme fest und regelt die richtige Zusammen-stellung der Einzelteile. Sie bestehen immer aus einer Kombination von Auffanggurt (EN 361) und Auffang-gerät, wie Höhensicherungsgerät (EN 360), Steigschutz einschließlich fester Führung (EN 353-1) oder mitlaufen-dem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung (EN 353-2).

Ein Auffangsystem gewährleistet bei richtiger Anwen-dung, dass im Sturzfall eine Energie von 6 kN nicht überschritten und der Fangstoß körperverträglich ab-gebaut wird. Dies wird zum Beispiel durch den Einbau eines Bandfalldämpfers erreicht

Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung mit eingebautem Bandfalldämpfer

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Bei seilunterstützten Arbeiten empfiehlt es sich, Auffanggurte mit vorderer Auffang- und zentraler Halteöse zu verwenden. Abseilgeräte werden meist in diese zentrale Halteöse eingehängt, wodurch mehr Bewegungsfreiheit gegeben ist. Zum Befestigen der redundanten Sicherung ist immer die Auffangöse zu verwenden, da bei Versagen des primären Systems eine Sturzbelastung auftritt.

Für frei im Seil hängendes Arbeiten empfiehlt sich zusätzlich die Verwendung eines Arbeitssitzes. (siehe Hängetrauma Seite 34, Arbeitssitz siehe Hilfsgeräte Seite 26)

AuffanggurtAuffanggurte (= Sicherheitsgeschirre) besitzen mit einem „A“ gekennzeichnete Auffangösen und nicht gekennzeichnete Halteösen. Die Ösen bestehen ent-weder aus Metall oder Gewebematerial. Ausschließlich Auffangösen haben die Aufgabe, die Sturzenergie über die Beinschlaufen und über andere Bänder möglichst schonend und gleichmäßig auf den Körper zu übertragen.

5-Punkt-Auffanggurt

Auffangöse hinten

Auffangöse vorneSeitliche Halteösen zum Positionieren

Halteöse zentral

Materialschlaufe

Achtung vor Fehlverwendung!

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BandfalldämpferBandfalldämpfer werden vom Hersteller in Auffangsysteme integriert. Bandfalldämpfer dürfen nur nach Herstel-lerangaben in Systeme eingebaut werden. Bei einer Sturzbelastung reduziert der Bandfalldämpfer die auf den Körper einwirkende Kraft auf maximal 6 kN.

VerbindungselementeKarabiner: Je nach Anwendungsbereich können Stahl- oder Alukarabiner verwendet werden. Gängige Formen sind ovale, birnenförmige oder D-förmige Karabiner. Bei den Verschlüssen unterscheiden sich Schraubkarabiner und selbstverriegelnde Karabiner. Selbstverriegelnde Karabiner zur Personensicherung müssen mindestens mit zwei voneinander unabhängigen Handgriffen zu öffnen sein.

Schließringe: Dreieckige, ovale oder halbrunde Schließringe aus Alu oder Stahl können für spezielle Einsätze gute und sichere Alternativen zu Karabinern darstellen. Schließringe müssen mit Werkzeug geschlossen werden. Sie müssen geprüft und gekennzeichnet sein.

Bandfalldämpfer nach Sturzbelastung: nicht weiterverwenden!

Selbstverriegelnder Rohrhaken

Anwendung mit Seilkürzer

Bandfalldämpfer in unbelastetem Zustand

Selbstverriegelnder Karabiner

Maillon Rapide nach EN 362

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Bei der Auswahl eines Gerätes ist auf Robustheit und einfache Bedienbarkeit zu achten. Es sollte auch dann einwandfrei funktionieren, wenn das Seil nicht lotrecht geführt wird, also auch bei schrägen oder querenden Abstiegen.

Mitlaufende Auffanggeräte eignen sich ideal als Teil eines redundanten Systems für Abseiltätigkeiten oder als Zusatzsicherung an Leitern.

Höhensicherungsgeräte (HSG) Höhensicherungsgeräte sind Auffanggeräte, die selbsttätig blockieren und eine automatische Einzieh-vorrichtung für das Verbindungsmittel besitzen. Kurze Verbindungsmittel sind meist als Bandmaterial, lange Verbindungsmittel als Stahlseil ausgeführt.

Die Geräte unterscheiden sich durch folgende Eigen-schaften: Gewicht, zusätzliche Hubfunktion, zusätzli-che Ablassfunktion, möglicher Sturzfaktor, Korrosions-beständigkeit und Art der Revision.

Problematik Kantensturz

Die Hersteller beschreiten unterschiedliche Wege, um eine höhere Kantenstabilität zu erreichen: Zwischen-

Verschiedene Modelle von mitlaufenden Auffanggeräten

VerbindungsmittelWird ein Verbindungsmittel in ein Auffangsystem ein-gebaut, darf es maximal 2 m lang sein. Meist wird das Verbindungsmittel in Kombination mit einem Band-falldämpfer und einem Einhandkarabiner verwendet. Üblich ist auch die Ausführung als Y-Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer und zwei Rohrhaken.

Mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher FührungMitlaufende Auffanggeräte werden am Seil entlang geführt und blockieren im Falle eines Sturzes. Her-kömmlicherweise geschieht dies durch das Abklemmen des Seils mittels Hebel. Neuere Modelle funktionieren mit einer Fliehkraftbremse.

Verschiedene Modelle von Höhensicherungsgeräten

Y-Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer

Achtung!Auffanggeräte und Seile dürfen nicht willkür-lich kombiniert werden. Die Herstellerangaben sind genauestens zu beachten!

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PositionierungsgerätePositionierungsgeräte sind Haltesysteme, die es dem Benutzer ermöglichen, am Arbeitsplatz beidhändig zu arbeiten.

schalten eines ummantelten Stahlseilvorfaches, Kev-largewebe oder der Einbau eines Falldämpfers auf der körpernahen Seite.

Sturzbelastete Höhensicherungsgeräte müssen vor Wiederverwendung vom Hersteller geprüft und freige-geben werden.

Höhensicherungsgeräte dürfen nicht bei Arbeiten über Gewässern und bei Stoffen, in denen man versinken kann, verwendet werden, da sie bei einem gebremsten Sturz möglicherweise nicht auslösen.

Seile

Generell unterscheidet man gedrehte Seile und Kern-mantelseile. Kernmantelseile erfüllen die Forderung nach hoher Sicherheit und Funktionalität bei geringem Durchmesser und Gewicht am besten. Diese bestehen aus verwobenen Nylonfäden, wobei der Kern vorwie-gend die tragende Komponente übernimmt und der Mantel primär schützende Funktion hat.

In der EU müssen Seile für Höhenarbeiten gemäß EN 1891 (halbstatische Seile) oder EN 892 (dynamische Seile) geprüft sein. Im Regelfall werden Seile nach EN 1891 verwendet. Nur bei der Vorstiegssicherung hat das dynamische Seil aufgrund der dämpfenden Eigenschaft sicherheitsrelevante Vorteile.

Seile werden sehr oft in Verbindung mit anderen Geräten verwendet, weshalb es wichtig ist, dass die Kompatibilität und die Zulassung der Seile für das jeweilige Gerät (Abseilgeräte, Mitläufer etc.) gegeben ist. Ein entscheidender Faktor ist der Durchmesser. Im Arbeitsbereich werden meist Seile von 10,8 mm bis 12 mm Durchmesser verwendet.

Je nach Bauart weisen Seile auch eine höhere Kanten-festigkeit für den Einsatz am Bau auf, sind hitzebestän-dig für Feuerwehreinsätze, gut sichtbar für Felsräu-mungsarbeiten oder besitzen einen dicken Mantel für Baumpflegearbeiten oder Korrosionsschutztätigkeiten.

Knoten

Das Befestigen, Kürzen oder Verlängern von Sicher-heitsseilen (Fangseilen) durch Knoten ist in Österreich nicht zulässig (siehe BauV § 30 Abs. 4). Deshalb werden Seile vom Hersteller mit Endvernähungen oder Endknoten versehen.

Es gibt Situationen, in denen es notwendig ist, einen Knoten zu machen (z.B. Rettung, Materialsicherung etc.). Jeder Höhenarbeiter sollte so unterwiesen sein, dass er die wichtigsten Knoten auch in Extremsituatio-nen (Rettungssituation) sicher knüpfen kann.

Endvernähung (unten, Mitte) und Endknoten (oben) mit Sicherung durch Schrumpfschlauch

Seilkürzer (Positionierer) (hier Sonderausführung mit Stahlkern z.B. für Arbeiten mit der Motorsäge)

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FALSCH: Einhängen in die Materialschlaufe

Abseilgeräte nach EN 341 Klasse A

RICHTIG: Einhängen eines Karabiners in die Halteöse.

außen zeigt. Somit wird die Gefahr des Entriegelns minimiert;

vor Belastung die richtige Verbindung geprüft »wird. Oftmalige Unfallursache ist die Verwechslung der Materialschlaufe mit der Halteöse bzw. das Ver-haken des Karabiners in der Kleidung.

Bei Positionierungsgeräten (verstellbare Verbindungs-mittel) ist zu beachten, dass

keine Sturzenergie in Positionierungsgeräte/Systeme »eingeleitet wird,

Karabiner so in die seitlichen Halteösen eingehängt »werden, dass der Verriegelungsmechanismus nach

AbseilgeräteMan unterscheidet selbsttätig wirkende Abseilgeräte mit Fliehkraftbremse und handbetätigte Abseilgeräte. Fliehkraftgebremste Abseilgeräte finden vorwiegend bei Rettungen Verwendung, handbetätigte Abseilgerä-te eher bei Seilzugangsverfahren.

Abseilgeräte sind anspruchsvoll in der Bedienung und somit schulungsintensiv.

Handbetätigte Abseilgeräte sollten selbsttätig blockie-ren und über eine Paniksicherung verfügen.

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HelmGrundsätzlich werden bei Höhenarbeiten ausschließlich Helme mit Kinnband verwendet. Bei Helmen, die in der Industrie und am Bau verwendet werden (EN 397), muss sich das Kinnband bei 25 daN öffnen, damit es zu keiner Strangulierung kommen kann.

Unter bestimmten Umständen (Evaluierung, Absprache mit Arbeitsinspektorat) können Helme für reine Höhen-arbeit auch mit einer Kinnschnalle ausgestattet sein, die 50 daN (EN 12492) standhalten, damit der Helm bei einem Sturz am Kopf bleibt. Gleiches gilt auch für Hel-me, deren Belüftungsöffnungen eine gewisse Größe übersteigen (Bergsporthelme)

Viele der fliehkraftgebremsten Abseilgeräte sind als Pendelabseilgeräte ideal für Evakuierungen einsetzbar.

Abseilgeräte mit einfacher Hubfunktion eignen sich besonders für Rettungen, wo der Verunfallte vor dem Ablassen aus dem sturzbelasteten Verbindungsmittel oder Steigschutz gehoben werden muss.

Fliehkraftgebremste Abseilgeräte

Typischer Helm für Höhenarbeit

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Anschlagmöglichkeiten Anschlagmöglichkeit sind alle zum Anschlagen geeig-neten Teile, welche augenscheinlich einer statischen Anforderung von mindestens 10 kN standhalten. Anschlagmittel (z.B. Bandschlingen) für Anschlagmög-lichkeiten müssen baumustergeprüft sein.

Statisch ausreichende Anschlagmöglichkeiten sind entsprechende Mastkörper, I-Träger, Poller, Bäume etc. Statisch bedenklich sind oftmals Leiterelemente, Gelän-derbrüstungen, Schornsteine, Rohre oder Leitungen.

Werden Bandschlingen verwendet, so ist zu beachten, dass je nach Platzierung der Bandschlinge unterschied-liche Bruchlasten erreicht werden. Weiters ist darauf zu achten, dass keine Gefährdung des Gewebes durch Grate, Schweißnähte, Lacke etc. gegeben ist.

Wird ein horizontales Seilsystem montiert, so sind die statischen Anforderungen an die Endpunkte durch zusätzlich auftretende Horizontalkräfte je nach den dämpfenden Eigenschaften (Textil- oder Stahlseil) des verwendeten Systems höher als bei anderen Anschlag-einrichtungen wie z.B. bei EAPs.

Laut EN 795 müssen die Anschlageinrichtungen dem doppelten Wert der Kraft standhalten können, die beim Auffangen bzw. Rückhalten entsteht. Das gilt auch für alle weiteren Teile des Bauwerkes, an dem die Anschlageinrichtung befestigt wird!

Aufgrund von physikalischen Gegebenheiten werden die in den Endpunkten wirksam werdenden Kräfte immer höher, je größer der Spreizwinkel des gespann-ten Seiles oder Gurtbandes wird. Aber Achtung: ein geringerer Spreizwinkel erfordert auch einen größeren Sturzraum!

Je nach Ausladung des Systems verstärken sich die Be-lastungen in den Endpunkten. Bei theoretischen 180°, also einem praktisch nicht erreichbaren völlig waag-recht gespannten System, würde die auf die Endpunk-te wirkende Kraft unendlich groß sein.

Befestigungsmöglichkeiten der PSA gegen Absturz

Theoretische Kraftverteilung auf 2 Anschlagpunkte

in einem starren, nicht gedämpften System.

Anschlagvarianten für Bandschlingen

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Um vom sicheren Boden aus anzuschlagen, können Teleskopstangen verwendet werden.

AnschlageinrichtungenBei festgelegten Arbeitsplätzen (z.B. Antennen an Mas-ten) sind baumustergeprüfte Anschlagpunkte vorzuse-hen (z.B. Schellen mit Öse nach EN 795).

Durch eine entsprechende Kennzeichnung müssen diese eindeutig als Anschlagpunkte für PSA gegen Absturz erkennbar sein.

Anschlageinrichtungen unterscheiden sich je nach Klasse in Anker (z.B. für Mauerwerk, in Dachhaken o.Ä), in transportable oder vorübergehende Anschlag-einrichtungen (Dreibein, Türanker, Bandschlingen), in Horizontalseilsysteme, in horizontale Führungsschienen oder in Anschlageinrichtungen, die durch Eigengewicht gehalten werden.

Werden Anschlageinrichtungen durch Abseilarbeit bewusst belastet und nicht nur zur Sicherung gegen Absturz verwendet, muss dies vom Hersteller zugelas-sen sein. Gewisse Einrichtungen, wie manche An-schlagstützen, verformen sich bei Belastung und sind nur zum Auffangen eines Sturzes gedacht (siehe Bild).

Anschlageinrichtungen immer lotrecht und so hoch wie möglich über dem Arbeitsplatz setzen bzw. ver-wenden!

Kennzeichnung für Anschlagpunkt (alle EAP nach EN 795 sind in dieser Firma nach interner Betriebsanweisung grün markiert und beschriftet)

EAP auf Stütze – Längen über 30cm sind bei diesem Modell nicht für Abseilarbeiten geeignet

Mobile Anschlaglösung mit Montagestange und Höhensicherungsgerät

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Abnehmbarer EAP

Dachsicherungshaken

Anschlagsystem für Falz-blechdach mit horizonta-lem Seilsicherungssystem (ähnliche Systeme gibt es auch mit Anschlagpunkt)

EAP auf Stahluntergrund

Vakuum Anschlagpunkt

Dachschlinge „sling“

Mastschelle nach EN 795 mit EAP Durchdringungsfreie Anschlagsyste-me (mobiler EAP)

Beispiele für Anschlageinrichtungen

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Anstelle der Abnahmeprüfung kann als derzeitiger Stand der Technik die Dokumentation der qualifizierten Montage mittels Dübelprotokoll bezeichnet werden. Das Produkt wird nach Herstellerangaben von einer fachkundigen Person eingebaut und eindeutig als An-schlagpunkt gekennzeichnet.

Bei der regelmäßigen Überprüfung sind die Her-stellerangaben verbindlich und jedenfalls einzuhalten. Empfehlenswert ist eine Sichtprüfung vor Verwendung durch eine unterwiesene Person. Bei regelmäßigen oder größeren Arbeiten (z.B. Revisionen) und nach außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Brand) sollte eine dokumentierte Freigabe durch eine sachkundige Person erfolgen.

Das Prüfintervall soll an das Benützungsintervall ange-passt sein. Da eine wiederkehrende Prüfung aber im Regelfall maximal als Sichtprüfung möglich und sinnvoll ist, gewinnt das Dübelprotokoll an Bedeutung. Beson-ders bei Anschlageinrichtungen, die durch Abdichtung, Abdeckung o.Ä. später nicht mehr visuell überprüfbar sind, sollte in einem Protokoll auch durch Fotos festge-halten werden, mit welchem Dübel/Anker in welchem Untergrund wie befestigt wurde. Im Zweifelsfall ist der Anschlagpunkt neu zu setzen.

Einzelanschlagpunkt für Trapezblechdach

Die Montageempfehlungen der EN 795 fordern in Stahl oder Holz einen Nachweis durch die Berech-nung eines qualifizierten Ingenieurs. Bei anderen Materialien empfiehlt die Norm eine Abnahme-prüfung mittels Zugversuch. In der Praxis hat sich folgender Weg als günstig erwiesen:

Verbaut werden Produkte, bei denen der Hersteller die Baumusterprüfungen an den unterschiedlichen Untergründen vorgenommen hat und Angaben über die Mindestdimensionierung (Holz, Stahl) und über die Mindestqualität macht. Ebenso werden Angaben über das Befestigungsmaterial (Schrauben) sowie über die Bohrtiefe und über die Art des Ver-bundmörtels bei Beton benötigt. In gewissen Fällen empfiehlt sich die Verwendung von Konterplatten. Wird geschweißt, haftet der zertifizierte Schweißer für die Festigkeit der Schweißnähte.

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Abseilen mit handbetriebenem Arbeitssitz

TeleskopstangeTeleskopstangen (siehe auch Bild Seite 23) können eine perfekte Lösung darstellen, um vom sicheren Boden aus anschlagen zu können. Als Anschlagaufsatz gibt es Karabiner mit großem Öffnungswinkel, Rohrhaken oder Würgeschlingen. Für manche Situationen ist ein Winkeladapter erhältlich.

WurfsackDieser sandgefüllte Sack wird vorwiegend in der Baum-pflege verwendet. Die gleiche Sicherungsmethode kann aber auch auf anderen Strukturen, wie Dächern, angewendet werden. Es wird der Sandsack mit einem leichten Vorseil über das Objekt geworfen. Mit dem Vorseil wird das Hauptseil nachgezogen, welches dann unten verankert wird. Zur Verankerung können mobile Anschlagpunkte verwendet werden. Mit einem mitlau-fenden Auffanggerät wird dann gesichert gearbeitet.

SchleuderMit einer Spezialschleuder können Wurfsäcke mit Vor-seil bis etwa 30 m hoch geschleudert werden. Hierfür muss das Vorseil jedoch möglichst „krangelfrei“ auf einer Plane ausgelegt werden, um Reibung zu minimie-ren.

SchussapparatDurch einen Seilschussapparat kann das Vorseil über bis zu 50 m hohe Strukturen geschossen werden.

ArbeitssitzBei Arbeiten, die frei im Seil hängend durchgeführt werden, sollte ein Arbeitssitz (Sitzbrett) verwendet werden (siehe Hängetrauma, Seite 34). In Deutschland ist der „handbetriebene Arbeitssitz“ in der BGI 772 ge-nau geregelt. In Österreich fordert die BauV „insbeson-dere nach Maßgabe der Dauer der Arbeiten und der ergonomischen Beanspruchungen“ einen Arbeitssitz mit angemessenem Zubehör zur Verfügung zu stellen.

Hilfsgeräte

SteigklemmenEine Steigklemme (Seilklemme) ist ein Ausrüstungs-gegenstand aus dem Bergsport, der am Seil in eine Richtung durchgleitet, in die andere Richtung blockiert. Verwendet werden Klemmen zum Aufstieg am Seil sowie für Flaschenzugsysteme u.Ä.

Steigklemmen dürfen nicht als Absturzsicherung verwendet werden, denn sie sind nur für statische Belastungen konzipiert.

RollenRollen werden hauptsächlich für Flaschenzug- und Rettungssysteme verwendet. Die Rollen müssen einer minimalen Belastung von 12 kN standhalten. Je nach Einsatzbereich bietet sich eine Rolle mit Klemme, zum Öffnen oder in doppelter Ausführung an.

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Seilwinden mit Motor- oder HandbetriebDiese für Personentransporte zugelassenen Seilwinden sind für Arbeitseinsätze und Rettungszwecke geeignet. Sie fordern aber eine spezielle Einschulung.

StrickleiternAnforderungen an Strickleitern sind in der Arbeits-mittelverordnung geregelt. Benützer einer Strickleiter müssen ein geeignetes Auffangsystem verwenden und dürfen diese Arbeit nur unter Aufsicht durchführen. Die Arbeiten mit Strickleitern sind nur dann erlaubt, wenn andere Steigeinrichtungen nicht verwendet werden können und die Arbeit kurzfristig ist. Es wird empfohlen die Strickleiter unten gegen zu starke Pen-delbewegungen zu sichern.

WirbelWirbel verhindern das Eindrehen von Seilen und somit die Krangelbildung. Krangel können bei komplexen Seil- oder Sicherungssystemen zur Funktionseinbuße bzw. zum Systemversagen führen.

RiggingplatteDiese Platte bietet mehrere Anschlagpunkte und ist unerlässlich zur Organisation von komplexen Anschlag-situationen.

Dreibeine oder VierbeineDiese mobilen Anschlagpunkte (EN 795B) werden un-ter anderem bei Kanal- und Schachtarbeiten verwen-det. Man schafft damit oberhalb des Einstiegs einen Anschlagpunkt, der zur Sicherung und möglichen Ret-tung verwendet werden kann. Meist werden Flaschen-züge, Höhensicherungsgeräte oder Windensysteme angeschlagen (siehe auch Bild auf Seite 36).

Kantenschutz Scharfe Kanten wie bei Trapezblechprofilen, Stahlträ-gern oder Betonträgern führen bei Stürzen (besonders Pendelstürzen) mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Riss des Verbindungsmittels, egal ob es sich um ein Höhen-sicherungsgerät oder um ein anderes Teilsystems eines Auffangsystems handelt (siehe BGIA-Report 2/2006). Ähnlich gefährlich ist das Hängen in einem über eine Kante oder Scheuerstelle belasteten Seil. In diesen Situationen kann man jedoch die Gefahr durch einen passenden Kantenschutz ausschließen. Kantenschutz-modelle gibt es in unterschiedlichsten Ausführungen. Generell unterscheidet man zwischen einem fixen Kantenschutz, der die scharfe Kante des Bauwerks abdeckt sowie das Seil vor dem Wegrutschen hin-dert, und einer Seilumhüllung für starre Seile. Manche Situationen fordern den Eigenbau eines passenden Kantenschutzes, weil die handelsüblichen Produkte an Grenzen stoßen. Jeder Kantenschutz muss gegen Abrutschen von der Kante und gegen Hinunterfallen gesichert werden. (Siehe Bild Seite 31)

Wirbel

Riggingplatten

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Es sollten genormte selbstblockierende Geräte verwen-det werden, die mittels Bandschlinge am benachbarten Eckstiel befestigt werden.

Horizontalwege am Mastkörper oder am Ausleger

Für Horizontalwege auf Masten gibt es mehrere Mög-lichkeiten:

Y-Verbindungsmittel sind sehr individuell einsetzbar. »Eine Voraussetzung ist jedoch, dass die Karabiner-öffnungsweite dem Mastprofil entspricht.

Ein eigenständiges horizontales Führungsseil er- »fordert zusätzlichen Aufbauaufwand und ist nur sinnvoll, wenn der Horizontalweg oftmals begangen wird.

Traversieren unter Verwendung der Vorstiegstechnik »ist eine einfache und schnelle Fortbewegungsvari-ante, die aber nur Sinn macht, wenn ausschließlich eine Person einmalig Zugang benötigt. Damit kein Pendelsturz gegen den Mastkörper möglich ist, sind, wie allgemein bei der Vorstiegstechnik, Zwischensi-cherungen zu verwenden. Achtung auf Seilreibung.

Höhensicherungsgeräte können am oberen Ausleger »oder am Eckstiel angeschlagen werden. Um große Pendelstürze zu vermeiden, müssen Zwischensiche-rungen gelegt werden.

Aufstieg, an Sauschwanzl gesichert Temporäre Horizontalseilsicherung

Hinweis: Die folgenden Darstellungen beziehen sich ausschließlich auf die Sicherungstechnik bei der Hö-henarbeit. Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen, die sich aus dem eigentlichen Arbeitsauftrag ergeben, werden hier nicht beschrieben.

FreileitungsmontagenArbeiten an Freileitungen sind äußerst gefährliche Tätigkeiten. Notwendigerweise muss hier PSA gegen Absturz verwendet werden. Manche der Sicherungs-varianten beinhalten jedoch große Risken, falls es zu einem Sturz kommt. Gerade das Arbeiten mit langen Fangleinen ist eine sehr riskante Tätigkeit. Im Folgen-den werden die nach dem Stand der Technik zu bevor-zugenden Varianten beschrieben.

Auf- und Abstieg

In den wenigsten Fällen sind Steigschutzsysteme vor-handen. Generell muss der Erstaufsteigende und der Letztabsteigende die Vorstiegstechnik anwenden.

Fachspezifische Anwendungsverfahren

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sicherung erfordert einen verantwortungsvollen und umsichtigen Blick auf alle Möglichkeiten.

Positionierungstätigkeit

Neben dem Seilkürzer sollte jeder Steiger mit einem Verbindungsmittel (vorzugsweise Y-Verbindungsmittel) als Auffangsystem ausgestattet sein.

Arbeiten auf Einhängeleitern (z.B. bei Isolatorenketten von Tragmasten)

Ob Höhensicherungsgerät oder mitlaufendes Auffang-gerät, auf alle Fälle muss oberhalb der Einhängeleiter ein Anschlag bzw. Umlenkpunkt gelegt werden, damit im Sturzfall keine Pendelbewegung gegeben ist. Um auf der Leiter die Hände frei zu haben, wird zusätzlich ein Positionierungsgerät verwendet.

Arbeiten auf Arbeitsbühnen (z.B. bei Isolatorenketten Abspannmasten)

Das ist die gefährlichste Tätigkeit der Hochspannungs-monteure. Sicherungstechnisch muss vorwiegend bedacht werden, dass keine Gefahr eines Pendelstur-zes gegen den Mastkörper oder gegen einen unteren Ausleger besteht. Je nach Situation werden verkürzba-re Fangleinen oder Höhensicherungsgeräte am Mast-spitz, auf einem oberen Ausleger oder am Ausleger in Arbeitshöhe fixiert. Die Entscheidung über die Sicherungsvariante und über die Frage einer Zwischen- Positionieren und Rücksichern mit Y-Verbindungsmit-

tel inkl. Bandfalldämpfer

Arbeiten auf Arbeitsbühnen

Arbeiten auf Einhängeleitern

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Eine funktionelle redundante Sicherung ist nur über ein fliehkraftgebremstes Gerät möglich. Beide Seile werden durch die Bremshand geführt. Mit der zweiten Hand wird das Abseilgerät bedient. Eine Abstimmung der Systeme und Arbeitserfahrung sind notwendig.

Das Ablassen hat gegenüber dem Abseilen den Vorteil, dass kaum die Gefahr einer Seilbeschädigung durch Steinschlag besteht, welchen der Steiger selbst auslöst. Laufende Seile haben zudem weniger Kantenbelastung an ein und derselben Stelle, wodurch die Gefahr des Seilrisses reduziert wird.

Abseilen

Beim Abseilen bedient der Steiger das Abseilgerät und das redundante System (z.B. ein mitlaufendes Auffang-gerät) selbst. Für Felsberäumungen ist diese Methode weniger geeignet. Bei Tätigkeiten ohne Steinschlagge-fahr und bei Inspektionsarbeiten wird Abseilen bevor-zugt.

Dieses Verbindungsmittel sollte mit Karabinern aus-geführt sein, deren Öffnungsweite der Maststruktur entspricht. Wird das Positionierungssystem belastet, muss eine redundante Sicherung gewährleistet sein.

Korrosionsschutz

Neben der Notwendigkeit einer Sicherung entspre-chend den oben beschriebenen Varianten ist auch die Wahl der PSA entscheidend. Spezielle Seile mit dickem Mantel sowie die Verwendung von Abstandshaltern sollen das Seilgewebe vor chemischen Gefahrstoffen schützen. Einwegoveralls vermindern die Verschmut-zung des Auffanggurtes. Aufgrund der mechanischen und chemischen Belastungen besteht die Notwen-digkeit für kürzere Prüf- und Tauschintervalle der PSA gegen Absturz.

FelsberäumungsarbeitenUm darunterliegende Bereiche vor Steinschlag zu schützen, werden Felsberäumungen durchgeführt. Die Anwendung der Zweiseiltechnik ist dabei gesetzlich verpflichtend. Bei Arbeiten frei im Seil hängend ist zu-sätzlich ein Arbeitssitz zu verwenden. Es muss für eine permanente und direkte Verständigungsmöglichkeit, z.B. per Funk, gesorgt werden.

Zwei Arbeitstechniken werden unterschieden: Ablassen und Abseilen.

Ablassen

Von einem Fixpunkt (z.B. Baum) wird der Steiger von einer zweiten Person abgelassen. Das Gerät zum Ab-lassen muss selbstblockierend sein.

Ablassen im Steilgelände

Abseilen bei Felsreinigung ohne Gefahr von Stein-schlag

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Arbeiten mit Motorsäge, Winkelschleifer, elektrischer Heckenschere o.Ä.

Aufgrund der Gefahr, dass das Arbeitsseil oder das Sicherungsseil durchtrennt wird, müssen geprüfte Stahlvorfächer oder Ketten zwischengeschaltet wer-den, die ein Durchtrennen erschweren. Eine redun-dante Sicherung ist verpflichtend. Da ein selbsttätiges Abseilen nicht möglich ist, muss der Steiger abgelassen werden.

Abseilarbeiten an Fassaden und SteildächernAbseilarbeiten an Fassaden und Steildächern werden durch scharfe Kanten am Bauwerk (Betonkante, Atti-kableche usw.) erschwert. Ein richtig angebrachter und gegen Hinabfallen gesicherter Kantenschutz ist daher notwendig. Eine redundante Sicherung ist verpflich-tend und ein Arbeitssitz bei länger dauernden Arbeiten empfehlenswert.

Seilbasiertes Arbeiten in engen Räumen/Behältern/SilosSeilbasierte Arbeiten in Behältern und engen Räumen bergen viele Gefahren, die über das übliche Gefähr-dungspotenzial deutlich hinausgehen. Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilung, Evaluierung, spezielle Schutz-maßnahmen, Rettungsplan, Rettungseinrichtungen, Rettungsübungen, Befahrerlaubnis, Aufsichtsführung etc. haben hier eine besondere Bedeutung. Bei Bedarf muss man sich mit den Bestimmungen und Richtlinien genauer auseinandersetzen.

Bei diesen Arbeiten ist unter anderem auf folgende Gefährdungen zu achten:

Sauerstoffmangel und Explosionsgefahr (Atmosphä- »re prüfen!)

mangelnde Absturzsicherung beim Einstieg »

Gefahr des Verschüttens »

Gefahr des Versinkens im Schüttgut (kein HSG ver- »wenden!)

Gefährdung durch Maschinen »

Gefahr durch Materialrückstände und Brückenbil- »dungen

Erschwerte Rettung durch ungünstige Rettungswe- »ge wie zu enge Zugangsöffnungen

Schlotbefahrung

Vorbereiten zum Abseilen unter Verwendung eines Kantenschutzes

Weitere Informationen finden sich im AUVA Merk-blatt M 327 „Behälter“ und in der Regel der deut-schen Berufsgenossenschaften BGR 117-1 „Behälter, Silos und enge Räume“

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Abstieg am Schrägseil

Dieses Verfahren wird bei komplexen Rettungssituati-onen (z.B. am Hochspannungsmast) verwendet, wenn lotrechtes Abseilen oder Ablassen nicht möglich ist.

Abstiege am Schrägseil erfordern viel Erfahrung. Es müssen zwei Führungsseile verwendet werden. Auf hohe Kraftentwicklung an den Endpunkten ist zu achten.

Steigende ZugangsverfahrenDie Vorstiegstechniken wurden bereits besprochen; ebenso das Steigen an einer baulichen Struktur (z.B. Fachwerk, Gittermast). Nachfolgend werden die stei-genden Zugangsverfahren mittels Einsatz von Steig-klemmen beschrieben.

Aufstieg mit Abseilgerät und Seilklemme

Die Steigklemme inklusive einer Trittschlinge wird oberhalb des Abseilgerätes auf das Seil aufgesetzt. Wird die Klemme durch das Steigen in die Trittschlinge belastet, kann das Abseilgerät nach oben verschoben werden. Nun kann wiederum die Klemme nach oben verschoben werden. Der Steiger gewinnt an Höhe. Wird das Seil in der Klemme umgelenkt, so erleichtert man sich das Aufziehen des Abseilgerätes. Diese Vari-ante ermöglicht es dem Steiger, jederzeit ohne Umbau abzuseilen.

Unter Seilzugangstechniken versteht man alle seilunter-stützten Fortbewegungen. Es wird nach der Richtung in senkende, steigende und horizontale (traversierende) Verfahren unterschieden. Seilwechselverfahren stellen eine Sonderform dar.

Einfache Verfahren

Als einfache Verfahren werden jene Zugänge bezeich-net, bei denen das Seil nicht belastet wird und aus-schließlich zum Schutz gegen Absturz dient (z.B. Aufstieg am Hochspannungsmast).

Kombinierte Verfahren

Bei kombinierten Verfahren wird das Seil belastet. Es dient also direkt als Fortbewegungsmittel. Kombiniert wird das Arbeitsseil mit einem Sicherungssystem. (z.B. Abseilarbeiten).

Senkende ZugangsverfahrenDie bereits besprochenen Verfahren Absteigen sowie Abseilen und Ablassen (siehe Seite 30, Felsberäumung) können mit einem Schrägseil kombiniert werden.

Beispiel für kombiniertes Verfahren: Anwendung der Zweiseiltechnik bei Befahrung einer Mastabspannung

Seilzugangstechnik zum Arbeitsplatz

Schrägseilbergung mit Vollredundanz und Einsatz einer Bergetrage

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Aufstieg mit Seilklemmen

Dieses Verfahren ist für längere Aufstiege bzw. Auf-stiege ohne folgendem Abseilen geeignet.

Die Brustklemme wird zwischen Halteöse und Auf- fangöse platziert. Eine zweite Klemme mit Steigschlin-ge wird oberhalb aufgesetzt. Wechselweise werden die Klemmen belastet und bei Entlastung hochgeschoben. Zusätzlich kann auch eine Klemme, die direkt am Fuß angebracht wird, unterstützend verwendet werden.

Aufstieg mit Abseilgerät, Seilklemme und Redundanz

Seilwechselverfahren

Seilwechselverfahren sind sehr spezifische schulungsin-tensive Seiltechniken, die hier nicht weiter beschrieben werden. Beispiele sind Überstieg über Zwischenveran-kerung, langer und kurzer Seilwechsel sowie Überstieg über Umlenkung.

Aufstieg mit Seilklemmen und Redundanz

Horizontales Zugangsverfahren

Horizontale Zugangsverfahren

Erklärung am Beispiel Traversieren mittels Positionie-rungsgeräte und Verbindungsmittel: Zum Traversieren werden zwei Positionierer verwendet, die abwechselnd be- und entlastet werden.

Das Spannen kann durch kleine Flaschenzüge verein-facht werden. Redundant gesichert wird idealerweise mit einem Y-Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer.

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zur Verfügung steht, wird das Herz überfordert und versagt. Aus diesem Grund sollen Verunglückte mit aufrechtem Oberkörper einige Minuten lagern, bevor sie in eine flache Schocklagerung gebracht werden.

Richtige Maßnahmen: Der Verunfallte sollte nach Möglichkeit erst für eini-ge Minuten stehen (gegebenenfalls mit Hilfe), dann mit dem Oberkörper aufrecht hocken und zuletzt mit erhöhtem Kopf/Oberkörper liegen.

Diese Lagerung sollte auch bei subjektivem Wohlbefin-den des Verunfallten mindestens 20 bis 30 Minuten dauern. Eine Ausnahmesituation gibt es nur bei Ausfall der Vitalfunktionen und dadurch anstehender Reanimationspflicht.

Bis zu 48 Stunden nach dem Unfall droht noch ein akutes Nierenversagen. Das ist statistisch die häufigste Todesursache nach einer Rettung aus längerem freien Hängen.

Präventive Maßnahmen:

Hängende Arbeiten mit Arbeitssitz durchführen »

Komfortable Auffanggurte verwenden und Gurt- »bänder regelmäßig entlasten

Auffanggurte an den Körper anpassen »

Selbstrettungsmaßnahmen planen (Notabseilgeräte, »Prusikschnur etc.)

Rettungsausrüstung bereitstellen »

Retter und Ersthelfer müssen in ausreichender An- »zahl vor Ort sein

Bei Verdacht auf Hängetrauma ist sofort der Notarzt zu verständigen!

In der für Höhenarbeiten geforderten Evaluierung werden nicht nur die notwendigen Arbeitsverfahren festgelegt, sondern auch schnelle und funktionelle Rettungsverfahren. Die Rettungsausrüstung ist am Ar-beitsplatz bereitzuhalten, und die Mitarbeiter müssen in deren Handhabung unterwiesen und geschult sein. Eine Rettung muss jederzeit möglich sein!Neben den allgemein gültigen Grundsätzen der Ersten Hilfe sollten bei Verdacht auf Hängetrauma spezielle Maßnahmen berücksichtigt werden.

Hängetrauma

Die Rettung muss so schnell wie möglich durchgeführt werden. Nach aktuellem medizinischen Wissen sollte der zu Rettende in weniger als 15 Minuten aus der hängenden Situation befreit werden.

Wie schnell die Gefährdung eintritt, ist abhängig von Faktoren wie der Fitness des Verunfallten oder der Konstruktion des Auffanggurtes. Ist der Verunfallte bewusstlos, können im ungünstigsten Fall bereits nach wenigen Minuten Schäden oder sogar tödliche Folgen auftreten. Bei Bewusstsein kann der Verunfallte durch gezielte Maßnahmen den Eintritt eines Hängetraumas verzögern (Bewegen der Arme und Beine, Entlastung der Beine mit Hilfe von Trittschlingen oder einem Seil-knoten)

Nach der Bergung ist bei Verdacht auf Hängetrauma eine spezifische Erste Hilfe notwendig. Da das abge schnürte Blut aus den Extremitäten bei flacher Lage-rung/stabiler Seitenlagerung dem Herzen zu schnell

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Erste Hilfe und Rettung

Kauerstellung

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RettungstechnikenRettungstechniken richten sich nach der jeweiligen Situation vor Ort und müssen bereits vor Arbeitsbe-ginn festgelegt werden. Es gibt nicht ein Verfahren als Allheilmittel. Die Rettungstechniken müssen speziell unterwiesen und regelmäßig praktisch geübt werden.

Die angeführten Beispiele sind mögliche Verfahren der Rettung und keine vollständige Auflistung aller Techniken.

Rettung nach unten

Der Verunfallte wird aus der hängenden Position nach unten (zumeist der Boden) gebracht. Neben den bereits besprochenen Abseilgeräten, die auch zu Ret-tungszwecken verwendet werden können, werden in

der geplanten Rettung oft fliehkraftgebremste Abseil-geräte verwendet.

Zur Selbstrettung aus gefähr-lichen Situationen eignen sich besonders leichte Notabseil-geräte, die jederzeit mitgetra-gen werden können.

Abseilrettung

Fliehkraftgebremstes Abseilgerät mit Hubfunktion

Notabseilgerät mit Kevlarseil

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Rettung nach oben

Die Rettung nach oben fordert in den meisten Fällen eine technisch aufwendigere Lösung als die Rettung nach unten. Je nach Gegebenheit sind vom Flaschen-zug bis zur Seilwinde viele Techniken möglich. Nachfol-gende Auflistung ist beispielhaft.

Motorseilwinden eignen sich für komplexe Rettungen im Gelände.

Für Schächte u.Ä. kommt zu Sicherungszwecken meist ein Dreibein zum Einsatz. Dieses ist zumeist mit einer Rettungseinheit ausgestattet, um bei einem Zwischen-fall eine Rettung sofort einleiten zu können.

Motorseilwinde mit Spezialdreibein

Seilrollenflaschenzug – Rettung aus dem Wasser

Dreibein mit HSG inkl. Bergehubeinrichtung

Vielseitig einsetzbar ist der Seilrollenflaschenzug, da dieser aus einer einfachen Sicherungssituation schnell aufgebaut werden kann und wenig Seil benötigt wird. Das ist unter anderem ein Vorteil bei größeren Hubhö-hen.

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A*HFK Aufsichtsführende Höhenfachkraft

AI Arbeitsinspektorat

ASchG ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

BauKG Bauarbeitenkoordinationsgesetz

BauV Bauarbeiterschutzverordnung

BFD Bandfalldämpfer

BGI Berufsgenossenschaftliche Information

BGIA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

CE EU Konformitätszeichen (Übereinstimmung mit EU-Richtlinien)

EAP Einzelanschlagpunkt

EN Europäische Norm

FA Fachspezifische Ausbildung

Abkürzungen

Weitere Informationen und Rechtsquellen

Österreichische Arbeitsschutzgesetze auf CD: ArbeitnehmerInnenSchutz expert Verlag Österreich / Informationen auf: www.a-expert.at

Gesetze im Internet: Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramts www.ris.bka.gv.at

Normen beim Österreichischen Normungsinstitut www.on-norm.at (bzw. www.as-institut.at)

Arbeitsinspektorat www.arbeitsinspektion.gv.at

Merkblätter und andere Publikationen der AUVA www.auva.at/publikationen

Informationen und Regelwerk der deutschen Berufsgenossenschaften www.arbeitssicherheit.de

FISAT e.V. Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken (Deutschland)

HA Höhenarbeiter

HFK Höhenfachkraft

HSG Höhensicherungsgerät

IRATA Industrial Rope Access Trade Association (Großbritannien)

ISO Internationale Organisation für Normung

kN Kilonewton

ÖNORM Österreichische Norm

PSA Persönliche Schutzausrüstung

SIGE-Plan Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

T-O-P technische vor organisatorischen und vor persönlichen Schutzmaßnahmen

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Bergputzer in Salzburg Stadt (1928) 2© Archiv der Stadt Salzburg, Fotosammlung

Felssicherungsarbeiten 5© Childeric Chambon

Sturzraum 12© Petzl

5-Punkt-Auffanggurt 16© Sperian, Illustration AUVA

Selbstverriegelnder Karabiner 17© Kong/SMF

Maillon Rapide nach EN362 17© Peguet

Typischer Helm für Höhenarbeit 21© Petzl

Theoretische Kraftverteilung auf 2 Anschlagpunkte in einem starren, nicht gedämpften System 22AUVA

Abnehmbarer EAP 24

© Innotech

Dachschlinge „sling“ 24© Innotech

Anschlagsystem für Falzblechdach 24© Innotech

Vakuum Anschlagpunkt 24© Capital Safety - Sala

Durchdringungsfreie Anschlagsysteme (mobiler EAP) 24© Capital Safety - Sala

Einzelanschlagpunkt für Trapezblechdach 25© Innotech

Wirbel 27© Fixe Climbing SL

Riggingplatten 27© Edelrid

Horizontales Zugangsverfahren 33© Petzl

Kauerstellung 34© Berufsrettung Wien

Notabseilgerät Petzl Exo mit Kevlarseil 35© Petzl

Motorseilwinde mit Spezialdreibein 36© ActSafe

Seilrollenflaschenzug – Rettung aus dem Wasser 36© Verbund AHP

Coverfoto: Arbeiten an der Spitze des Donauturms in Wien©HOEHENWERKSTATT GmbH, Montage R. Springsholz

Cover-U2: Revision von Rotorblättern ©S. Denys-COUVERTURE

Alle übrigen Fotos und Illustrationen

©HOEHENWERKSTATT GmbH Fotografen: Andreas Hechenberger, Hermann Erber, Chris Rogl, Vinzenz Reinhartz, Stefan Kieninger, Dirk-Jan SwierIllustrationen: Georg Wagenhuber

Fotos und Illustrationen

Page 41: Höhenarbeiten am Seil - safety.at · Schwindelanfälle, Epilepsie, Schwerhörigkeit, starke Ausbildungsstandards Sehbehinderung, Körperbehinderung, Alkohol- oder Drogensucht u.Ä
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Unfallverhütungsdienstder AUVA

Präventionszentren der AUVAAUVAsicher bietet Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten die gesetz-lich vorgeschriebene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreu-ung kostenlos an, wobei das Unternehmen an allen Standorten zusammen nicht mehr als 250 Beschäftigte haben darf.

Wien Telefon: +43 1 331 33-252 E-Mail: [email protected]

St. Pölten Telefon: +43 2742 25 89 50-0 E-Mail: [email protected]

Oberwart Telefon: +43 3352 353 56-300 E-Mail: [email protected]

Graz Telefon: +43 316 505-2604 E-Mail: [email protected]

Klagenfurt Telefon: +43 463 58 90-5000 E-Mail: [email protected]

Linz Telefon: +43 0732 23 33-8405 E-Mail: [email protected]

Salzburg Telefon: +43 662 21 20-4442 E-Mail: [email protected]

Innsbruck Telefon: +43 512 520 56-0 E-Mail: [email protected]

Dornbirn Telefon: +43 5572 269 42-21 E-Mail: [email protected]

Wien Telefon: 43 1 331 33-1000 E-Mail: [email protected]

Zuständig für Wien und die niederösterreichischen Bezirke Neunkirchen, Wr. Neustadt Stadt, Wr. Neustadt Land, Baden, Bruck/Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach, Mödling und Wien Umgebung (außer westli-cher Teil)

St. Pölten Telefon: +43 2742 25 89 50-1000 E-Mail: [email protected]

Zuständig für die niederösterreichi-schen Bezirke Amstetten, Gmünd, Horn, Krems, Lilienfeld, Melk, St. Pölten Stadt, St. Pölten Land, Scheibbs, Tulln, Waidhofen/Ybbs, Waidhofen/Thaya, Wien Umgebung (westlicher Teil) und Zwettl

Oberwart Telefon: +43 3352 353 56-1000 E-Mail: [email protected]

Graz Telefon: +43 316 505-1000 E-Mail: [email protected]

Klagenfurt Telefon: +43 463 58 90-6000 E-Mail: [email protected]

Linz Telefon: +43 732 23 33-8465 E-Mail: [email protected]

Salzburg Telefon: +43 662 21 20-4461 E-Mail: [email protected]

Innsbruck Telefon: +43 512 520 56-10 E-Mail: [email protected]

Dornbirn Telefon: +43 5572 269 42-40 E-Mail: [email protected]

Die AUVA dankt der Firma HOEHENWERKSTATT GmbH für die Zusammenarbeit bei der

gemeinsamen Herausgabe dieser Leitlinie.

Medieninhaber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

Satz und Layout: R.Springsholz, Verlags- und Herstellungsort: Wien Stand März 2010